Lüner Schützenverein von 1332 e.V. Beförderungsondnu ng

Lüner Schützenverein von 1332 e.V.
Beförderungsondnu ng
Der Lüner Schützenverein von 1332 e.V. gibt sich folgende Beförderungsordnung.
Der Lüner Schützenverein von '1332 e.V. wird im nachfolgenden Text ,,Verein" genannt.
Sl
ln den Unteroffiziersrängen (Unteroffizier bis einschl. Hauptfeldwebel)
1. Diese Beförderungen werden von der jeweiligen AbteilungsfÜhrung /
ausgesprochen und erfolgen bei Versammiungen, Biwak
Kompanieführung
und sonstigen
Gemeinschaftsmaßnahmen der Abteilungen i Kompanien"
2. Sie müssen lückenlos in der Reihenfolge Unteroffizier
-
Feldwebel
-
Oberfeldwebel
-
Hauptfeldwebel erfolgen.
3. Zwischen den einzelnen Beförderungen soll ein zeitlicher Abstand von mindestens
zwei
Jahren liegen.
52
ln den Offiziersrängen (Leutnant bis einschl. Major, ggf. Oberstleutnant, Oberst)
1.
Offizier kann nur werden, wer die Unteroffiziersränge lückenlos durchiaufen hat.
2.
Beförderungen in den Offiziersrängen können nur durch Beschluss des Vorstandes erfolgen.
Sie sind von den Abteilungsleitern/Kon, panieführern spätestens 3 Monate vor
Beförderungstermin schriftlich beim Oberst zu beantragen und zu begründen.
3. Sie
müssen lückenlos in der Reihenfolge Leutnant
-
Oberleutnant
-
Hauptmann
-
Major
erfolgen.
4. Zwischen den einzelnen
Beförderungen soil ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei
Jahren liegen.
5.
Sie erfolgen ausschließlieh zu offiziellen Veranstaltungen des Vereins.
6. Zum Hauptmann können nur die Abteilungsleiter/Kompanieführer, Mitglieder des
Vorstandes
und auf Beschluss des Vorstandes besonders verdiente Mitglieder befördert werden.
Regentschaft bis zum Hauptmann
befördert werden, nicht darüber hinaus, es sei denn sie erfüllen die Voraussetzungen von
7. Schützenkönige des Vereins können im Verlaufe ihrer
Punkt 8. nachstehend.
Beförderung zum Major kann nur erfolgen nach mindestens 1O-jähriger Tätigkeit im
Vorstand oder nach mindestens 10-jähriger Tätigkeit als Abteilungsleiter / Kompanieführer.
Zeiten als Schützenkönig unseres Vereins werden angerechnei'
8. Die
9.
Beförderungen zum Obersileutnant und zum Oberst erfolgen
je nach besonderer
Sachlage
und nach besonderem Beschluss des Vorstandes.
10.Der höchstmögliche Rang im Verein ist der des Oberst'
Seite 1 von 3
Lüner Schützenverein von 1332 e.V.
Befönderungsordnung
s3
Rangabzeichen
Grundsatz:
Die nachfolgend aufgeftrhrten Rangabzeichen werden auf den Kragenpatten des Schützenrocks
getragen!
Unteroffizier
Feldwebel
Oberfeldwebel
Hauptfeldwebel
Leutnant
Oberleutnant
Hauptmann
Major
Oberstleutnant
Oberst
S4
beidseitig ein silberfarbener Stern
beidseitig zwei silberfarbene Sterne
beidseitig drei silberfarbene Sterne
beidseitig vier silberfarbene Sterne
beidseitig kleines silberfarbenes Eichblatt
beidseitig großes silberfarbenes Eichblatt
beidseitig großes goldfarbenes Eichblatt
wie Hauptnrann, zusätzlich je 1 goldfarbener Stern
wie Hauptmann, zusätzlich je 2 goldfarbene Sterne
wie Hauptmann, zusätzlich je 3 goldfarbene Sterne
Ubernahme von Dienstgraden anderer Schützenvereinen
Bei Eintritt in den Verein können Dienstgrade von anderen Schutzenvereinen nur bis
hochstmoglichen Dienstgrad der Untero{fiziersränge {Hauptfetdwebel) itbernommen werden.
Seite 2 von 3
Lüner Schützenverein von 1332 e.V.
Beförderungsordnung
55
lnkrafttreten
Diese Beförderungsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand am 6. Mai 2015
Kraft.
Alle vorherigen Beförderungsordnungen verlieren rnit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
Lünen, den 6. Mai 2015
lrI i*A
fu{v
Präsident
t^/
f
iü'k{L } C,=***
Wilhelm Scharbaum
1. stellv. Präsident
,1{ ,;'üL*w'o
Heinrich Fitiinghoff
2. stellv. Präsident
, .^j
A&
s.
'\,/""
",/
/t ,r,*.
,,1#eq{/1
Sie,
-
ddoffs*t6"g
Geschäftsführer
/ rtrr'
,f-
Daniel Pöter"
/,
Schatzmeister
Schr
iftf ü l#'e r
un
d
P re
s
se w a rt
/ {1,{frr,*-*
T- tfy
Ahdreas Vellmer
Sfeliv. Schütze noberst
.4 .
/l'f
ilttn
ll l{-l*/ a
At
,
\
i/r''
/
I
Yt#{l'ffW
Hubert Ernesti
Stel/v. Schatzmeister
Will'ielm Blomenkem per
Liegenschaftswart
Seite 3 von 3