MEDIENINFORMATION

KANTON
NIDWALDEN
STAATSKANZLEI
Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans
Telefon 041 618 79 02, www.nw.ch
MEDIENINFORMATION
SPERRFRIST: keine
Interpellation betreffend Flüchtlingsstrom nach Europa: Beantwortung durch den Regierungsrat
In einem parlamentarischen Vorstoss werden Fragen im Zusammenhang
mit dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gestellt. Der Regierungsrat nimmt
Stellung.
Landrätin Michèle Blöchliger, Hergiswil, und Landrat Urs Amstad, Beckenried,
nehmen in einer Interpellation, die vom Landrat für dringlich erklärt wurde, Bezug
auf den Flüchtlingsstrom nach Europa und den Auswirkungen auf Nidwalden. Sie
ersuchen um die Beantwortung diverser Fragen, zu denen der Regierungsrat wie
folgt Stellung nimmt:
Die Unterstützungsleistungen bei Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen
Personen betragen im Bereich Grundbedarf 10 Franken täglich, dazu kommen
Versicherungsleistungen der Krankenkasse und die Kosten für die Unterbringung. Vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge erhalten im Bereich
Grundbedarf Unterstützung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dazu kommen Versicherungsleistungen der Krankenkasse und die Kosten für die Unterkunft.
Gemäss Asylgesetz werden Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Gemäss der Bundesverfassung
haben sie aber Anspruch auf Nothilfe, welche das unterste Existenzminimum
darstellt und nicht unterschritten werden darf. Für die Ausrichtung von Nothilfe gilt
das kantonale Recht. Die Ausrichtung von Nothilfe-Leistungen in Form von Sachleistungen erweist sich aus administrativen Gründen als nur schwer umsetzbar,
weshalb in der Praxis in den meisten Kantonen eine Unterstützung mittels Geldleistungen erfolgt. Die ausbezahlte Nothilfe beträgt 8 Franken täglich, was dem
tiefstmöglichen Ansatz entspricht. Zusätzliche Sachleistungen wie Nahrungsmittel oder Hygieneartikel werden nicht abgegeben.
Kollektivunterkünfte und Wohnungen zur Unterbringung
Zur Unterbringung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen hat das Amt für Asyl und Flüchtlinge (AAF) Kollektivunterkünfte
und Wohnungen gemietet. Im Moment leben rund 160 Personen in 53 Wohnungen, wodurch per Ende November 2015 ein monatlicher Aufwand von rund
67‘000 Franken entsteht. Zurzeit haben durch das AAF unterstützte Personen
(rund 60) insgesamt 35 Wohnungen oder Zimmer selbst gemietet, was per Ende
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KANTON NIDWALDEN, Staatskanzlei
Stans, 27. Januar 2016
November 2015 zu einem Betrag in der Höhe von monatlich rund 33‘000 Franken
führt.
Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass sie sich nur selten mit Anzeigen gegen
Asylsuchende zu befassen hat (geringfügige Diebstähle oder einfache Verkehrswiderhandlungen). Im Jahr 2014 sind gegen insgesamt 4 männliche Asylsuchende total 19 Anzeigen eingegangen, wobei 15 Anzeigen auf einen einzigen beschuldigten Asylsuchenden entfielen. Angaben zu den Kosten dieser Verfahren
können keine gemacht werden, da die Staatsanwaltschaft Nidwalden keine aufwendige, fallbezogene Vollkostenrechnung führt. Im Bereich Strafvollzug (Zeitraum von 2013 bis 2015) liegen die Vollzugskosten für den Kanton Nidwalden bei
total 210‘000 Franken. Betreffend Anteil der Personen aus dem Asylbereich bei
den Insassen im Gefängnis Stans ist darauf hinzuweisen, dass ca. die Hälfte
beziehungsweise mehr als die Hälfte der Insassen aus dem Asylbereich Personen in administrativer Ausschaffungshaft waren (also ohne strafrechtlichen Hintergrund). Auch fallen Fremdeinweisungen, also Einweisungen anderer Kantone,
in der Ausschaffungshaft ins Gewicht. Im Jahr 2013 befanden sich 35 Personen
aus dem Asylbereich als Insassen im Gefängnis Stans, im Jahr 2014 20 Personen und in der Zeitspanne von Januar bis Juni 2015 15 Personen.
Im Hinblick auf die Frage nach der Bewilligung von Auslandreisen für vorläufig
Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge hält der Regierungsrat fest, dass der
Kanton weder Reisen für ausländische Personen genehmigen noch Reisedokumente für ausländische Personen ausstellen kann. Die zuständige Stelle hierfür
ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Integrationspauschalen
Der Bund zahlt den Kantonen pro vorläufig aufgenommene Person und pro anerkannten Flüchtling eine einmalige Integrationspauschale in der Höhe von 6‘000
Franken. Für Integrationsprojekte wurden für das Jahr 2015 total 170‘000 Franken budgetiert. Die Integrationskosten für vorläufig aufgenommene Personen
und anerkannte Flüchtlinge werden im Kanton Nidwalden komplett via Bundesbeitrag abgedeckt und haben somit keinen Einfluss auf die Ausgaben des Kantons.
In Bereich der Integration von Flüchtlingskindern in die Schulen liegt die Hauptverantwortung im Bereich Volksschule bei den Gemeinden, wobei der Kanton
unterstützend eingreifen kann.
Kinder und Jugendliche von Eltern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wurden
und werden verschiedentlich in Nidwaldner Gemeindeschulen unterrichtet und im
Rahmen des Fachs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besonders gefördert. Dieses
Angebot steht allen zugezogenen Schülerinnen und Schülern offen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. In Stans wird seit dem Schuljahr 2012/13 im Rahmen
des DaZ-Unterrichts eine Aufnahmeklasse für neuzugewanderte, fremdsprachige
Schülerinnen und Schüler zwischen dem 5. und dem 9. Schuljahr geführt. Sie
bleiben so lange in der DaZ-Klasse, bis sie dem Unterricht in einer Regelklasse
folgen können.
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KANTON NIDWALDEN, Staatskanzlei
Stans, 27. Januar 2016
Auf der Sekundarstufe II ist die Integration von fremdsprachigen Jugendlichen in
der kantonalen Mittelschule bislang kein Thema. Anders sieht es bei der Berufsbildung aus. Im Bereich der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung bietet
der Kanton ein integratives Brückenangebot (IBA) für fremdsprachige Jugendliche mit noch ungenügenden Deutschkenntnissen an. Aufgenommen werden
Jugendliche, die den Nachweis einer schulischen Bildung und der Lernbereitschaft erbringen und über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die es
erlauben, dem Unterricht zu folgen und spätestens nach zwei Jahren (zweites
Jahr als Aufbaujahr im kombinierten Brückenangebot) in die berufliche Grundbildung einzutreten. Der Bedarf an Plätzen ist in den letzten Jahren mit der Zunahme der Migration sowohl im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU
als auch im Rahmen des Asylverfahrens kontinuierlich gewachsen. Im kombinierten Brückenangebot (KBA), das auch als Aufbaujahr nach dem IBA dient, werden
aktuell 7 von 29 Lernenden durch das AAF betreut. Es ist davon auszugehen,
dass diese Zahl stark ansteigen wird.
Die Kosten für Personen des Asylwesens an der Volksschule betragen im laufenden Jahr rund 248‘000 Franken. Die Aufwendungen im integrativen Brückenangebot betragen gut 61‘000 Franken und im kombinierten Brückenangebot
40‘000 Franken.
Der Regierungsrat hat im Budget 2016 und in den Finanzplanjahren 2017 und
2018 die Kosten aufgrund der Entwicklung im ersten Halbjahr 2015 berücksichtigt. Die Verabschiedung des Budgets erfolgte zuhanden des Landrates bereits
anfangs September 2015. Die sich nun abzeichnende starke Zunahme an Asylsuchenden führt zu einer neuen Ausgangslage. Bei den Aufwendungen im Asylund Flüchtlingswesen handelt es sich um gebundene Ausgaben und die Aufwände werden durch den Bund weitgehend gedeckt. Der Einfluss auf das Gesamtergebnis ist daher marginal. Die neue Ausgangslage führt dazu, dass mehr Personal benötigt wird. Da der Landrat die Lohnsumme zu bewilligen hat, muss ihm ein
Nachtragskredit unterbreitet werden.
Weiterführende Informationen sind auffindbar unter:
www.nw.ch (Politik/Behörden → Landrat → Geschäfte → 2015.NWLR.94)
RÜCKFRAGEN
Yvonne von Deschwanden, Gesundheits- und Sozialdirektorin, Telefon 041 618
76 02, erreichbar am 27. Januar 2016 zwischen 10.30 und 11.30 Uhr.
Stans, 27. Januar 2016
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