Nutzungs-Reglement und Mietkonditionen __________________________________________________________________________________ Dieses „Nutzungs-Reglement“ ist gültig für alle mietbaren Räume und ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Was kann gemietet werden Folgende Räume können exklusiv (= geschlossene Gesellschaft) oder für die Durchführung eines frei zugänglichen Anlasses zur Nutzung während einer vereinbarten Zeitdauer gemietet werden: Gemeinschaftsraum (Treff) mit optionaler Benutzung von Küche und Kücheneinrichtung Werkstätten ( 2 separate Werkräume, 1 Raum nur für staubfreie Arbeiten) 1 Gästezimmer zu Uebernachtungszwecken mit eigener Dusche/WC, 2 Betten , Bett- und Frotté Wäsche – KEINE Haustiere erlaubt oder für gewerbliche Nutzung auf Stundenbasis(zb Coiffeur, Beratungsgespräch etc) ohne Benutzung von Wäsche, Dusche/WC im Gästezimmer Zusätzlich stehen die Garderobe im Eingangsbereich und 2 Toiletten zur Benutzung zur Verfügung. Parkplätze Wir empfehlen die Parkmöglichkeiten auf dem Gemeindesaal-Parkplatz (oberhalb des Feuerwehrgebäudes) und beim Bahnhof Niederweningen Dorf zu nutzen. Beim Gemeinschaftshof stehen für Besucher und Gäste 4 Parkplätze am Chriesweg zur Verfügung. Beim Hauseingang darf nicht geparkt werden. Velo-Abstellplätze sind vor dem Haus und beim Hofladen vorhanden. Wann kann gemietet werden Die Räume stehen für Vermietung zu folgenden Zeiten zur Verfügung morgens ab 09:00 bis abends 22:00(Gästezimmer auch über Nacht), werktags und Sa/ So die Haustüre schliesst um 20:00 Uhr elektronisch , kann dann nur von innen geöffnet werden Rauchverbot: im Eingangsbereich / in allen Räumen / Toiletten wie auch beim Hauseingang Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden - die Zimmertür ist stets zu schliessen und die Besucher sollen sich nicht im Eingangsbereich / vor der Haustüre aufhalten / sich verabschieden. Raumdekoration nur erlaubt nach Absprache und ohne Beschädigung des Raumes (Wände) Bei der Gartenbenutzung ist auf die Hausbewohner Rücksicht zu nehmen (Lärm, Musik) Wer kann mieten Bewohner des Gemeinschaftshofes, Mitglieder des Trägervereins oder externe Personen. Mietverträge werden nur mit volljährigen, handlungsfähigen natürlichen Personen abgeschlossen. Wird der Vertrag für einen Vereinsanlass abgeschlossen, so haftet die unterzeichnende Person gegenüber dem Trägerverein. Jede Vermietung erfolgt mittels des Formulars Mietanfrage/-Vertrag. Haftung des Mieters / der Mieterin Es obliegt dem Mieter die Einhaltung der Nutzungsregeln sicherzustellen. Beim Verlassen des Raumes sind Lichter zu löschen, Geräte auszuschalten, Fenster und Türen zu schliessen. Der Mieter haftet für allfällige Schäden, die während der Mietdauer an Objekten entstehen. Verursachte Schäden an Einrichtungen und Gebäude sind sofort der Kontaktperson mitzuteilen oder via email an [email protected] zu melden. Feuer-Fehlalarme werden dem Mieter belastet. Version 1.1 Seite 1 Nutzungs-Reglement und Mietkonditionen __________________________________________________________________________________ Haftungsauschluss des Trägervereins Der „Trägerverein Gemeinschaftshof“ schliesst jegliche Haftung seinerseits aus (Unfälle, verloren gegangene Gegenstände, Sachbeschädigungen). Mietpreise Der Verwendungszeck des gemieteten Raumes ist relevant für die Mietkosten-Bestimmung. Es fallen Mietkosten an bei Durchführung o eines kommerziellen Anlasses, wenn Anlass-/ Kurs-Besucher etwas bezahlen müssen o eines Privat-Anlasses(geschlossene Gesellschaft) Es werden keine separaten Mietkosten erhoben bei Durchführung o eines Privat-Anlasses(geschlossene Gesellschaft) durch Haus-Bewohner o eines öffentlichen Anlasses, welcher für Anlass-/ Kurs-Besucher gratis ist (Wir schätzen Ihre Konsumation aus unserm Gastro Angebot anstelle der Mietkosten) Der Verwendungszweck muss deshalb bei der Miet-Anfrage im voraus bekanntgegeben werden. externer Mieter Verwendungszweck zur Uebernachtung 1 Std 4 Std 1 Tag / 1 Nacht CHF 60 CHF 160 4 Std 1 Tag / 1 Nacht CHF 40 3 Nächte kein kein CHF 100 Angebot Angebot für kommerzielles kein kein kein kein kein Angebot(Coiffeur etc) Angebot Angebot Angebot Angebot Angebot für kommerziellen Anlass CHF 15 CHF 60 CHF 90 kein CHF 15 CHF 60 CHF 90 kein Angebot Angebot Gemeinfür privaten kostenlosen Anlass CHF 15 CHF 60 CHF 90 kein schafts(geschlossene Gesellschaft) Angebot raum für öffentlichen kostenlosen Konsumation von Getränken und Snacks Konsumation von Getränken und Snacks aus unserm Gastro Angebot erwartet Anlass aus unserm Gastro Angebot erwartet Werkräume Werkraum 1 (nur staubfreie CHF 10 CHF 40 CHF 60 kein Nutzung) / Werkraum 2 Angebot Gästezimmer kein kein Angebot Angebot CHF 15 CHF 40 CHF 60 Bewohner des Gemeinschaftshofes 3 Nächte 1 Std Uebergabe des Raumes an Mieter Die Kontaktperson des Trägervereins kontrolliert und bereitet den Raum vor zur Uebergabe an den Mieter. Beim Gästezimmer wird dann auch der Schlüssel gegen Quittung übergeben. Bitte beachten: Geht der Schlüssel verloren, so sind die gesamten anfallenden Kosten zur Ersatzbeschaffung durch den Mieter zu bezahlen. Rückgabe des Mietobjektes und des Schlüssels (Gästezimmer) Der Raum ist „besenrein“ und die Tische/Bestuhlung wie bei Antritt zurückzugeben. Zur Reinigung stehen Besen, Staubsauger, Putzmaterial zur Verfügung (Nachreinigung wird dem Mieter belastet). Abfall Entsorgung: Kleine Abfallmengen können in den dafür bereitgestellten Abfallkübeln entsorgt werden, PET in dem bereitgestellten Behälter. Fallen grössere Mengen Abfall an, bitten wir Sie,, den Abfall mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Der gereinigte Raum und evt Schlüssel ist an die Kontaktperson (gem.Mietvertrag) zu übergeben. Version 1.1 Seite 2 Nutzungs-Reglement und Mietkonditionen __________________________________________________________________________________ Reservationsablauf und Bezahlung 1. Ihre Anfrage Füllen Sie das Anfrageformular aus und senden Sie es an: [email protected] 2. Unsere Reservationsbestätigung Ihre Anfrage wird überprüft und falls nötig, werden wir mit Ihnen Konatkt aufnehmen Wir retournieren ihr Anfrageformular ergänzt mit dem Zahlungsbetrag und der emailAdresse der Kontaktperson 3. Ihre Zahlung: Der volle Mietbetrag ist bis spätestens 1 Woche vor dem Mietbeginn mittels Banküberweisung zu bezahlen an Konto(IBAN Nr): CH30 0838 9045 2342 0214 6. 4. Senden Sie eine Kopie Ihrer Zahlungsbestätigung an die email-Adresse Ihrer Kontaktperson. Erst bei termingerechtem Eingang der Zahlungsbestätigung wird die Reservation definitiv 5. Bei Nicht-Benutzung des gemieteten Raumes erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung. Wir bieten keine Annullationsmöglichkeit. Verpflegung / Gastro Angebot Das Gastro-Angebot im Gemeinschaftsraum umfasst eine grosse Auswahl an nicht alkoholischen Getränken, Kaffee, Tee , Kuchen und Snacks. Das Gastro-Angebot kann in Selbstbedienung genutzt werden, sofern der Gemeinschaftsraum nicht an eine geschlossene Gesellschaft vermietet ist. Benutztes Geschirr ist selbst abzuwaschen und wieder zu versorgen. Wurde der Gemeinschaftsraum mit Küchenbenutzung gemietet, steht auch die Geschirrwaschmaschine zur Verfügung. Catering-Service: Auf Anfrage kann auch Bewirtung & Essen-Zubereitung für Ihren Anlass organisiert werden. Preise nach separater Absprache. Bezahlung der Konsumation Auf den Tischen liegen Preislisten auf - wir erwarten von allen Gästen / Besuchern / Veranstaltern, eine korrekte Bezahlung der konsumierten Getränke und Esswaren durch Einwerfen von Bargeld in die blaue Kasse (Mineral, Milch, Kuchen, Snacks, Ovo etc) bzw. in die Kaffeemaschinen-Kasse (für Kaffee, Espresso). Details sind auf der Preisliste vermerkt. Zu beachten: Weder die Kaffeemaschine noch die „blaue Kasse“ gibt Rückgeld (akzeptiert jedoch alle CH –Münzen) Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist strikte verboten ********************************************************************************** Geniessen Sie den Aufenthalt bei uns – wir freuen uns, Sie als Gast bei uns begrüssen zu dürfen. Ihr Trägerverein Treffpunkt Version 1.1 Seite 3 Nutzungs-Reglement und Mietkonditionen __________________________________________________________________________________ Bestuhlungs-Varianten für Gemeinschaftsraum Bei Miete des Gemeinschaftsraumes ist auf dem Anfrage-Formular zu vermerken, welche Art der Bestuhlung gewünscht ist (A, B, C, D oder E angeben) Wird keine Angabe gemacht, wird der Raum immer in der Standard-Bestuhlung vorbereitet. Varianten der Bestuhlung: Typ A: Standard (ca 3x6 + 10 Plätze) Typ B: Workshop (20 Plätze) Typ C: Vortrag (40 Plätze) Typ D: Diskussionsrunde (16 Plätze) Typ E: Steh-Apero (ohne Tische und Stühle) (ohne Bild) Version 1.1 Seite 4
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