Nutzungsreglement / Mietkonditionen

Nutzungs-Reglement
und Mietkonditionen
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Dieses „Nutzungs-Reglement“ ist gültig für alle mietbaren Räume und ist integrierter Bestandteil des
Mietvertrages.
Was kann gemietet werden
Folgende Räume können exklusiv (= geschlossene Gesellschaft) oder für die Durchführung eines frei
zugänglichen Anlasses zur Nutzung während einer vereinbarten Zeitdauer gemietet werden:
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

Gemeinschaftsraum (Treff) mit optionaler Benutzung von Küche und Kücheneinrichtung
Werkstätten ( 2 separate Werkräume, 1 Raum nur für staubfreie Arbeiten)
1 Gästezimmer zu Uebernachtungszwecken mit eigener Dusche/WC, 2 Betten , Bett- und
Frotté Wäsche – KEINE Haustiere erlaubt
oder für gewerbliche Nutzung auf Stundenbasis(zb Coiffeur, Beratungsgespräch etc) ohne
Benutzung von Wäsche, Dusche/WC im Gästezimmer
Zusätzlich stehen die Garderobe im Eingangsbereich und 2 Toiletten zur Benutzung zur Verfügung.
Parkplätze
Wir empfehlen die Parkmöglichkeiten auf dem Gemeindesaal-Parkplatz (oberhalb des Feuerwehrgebäudes) und beim Bahnhof Niederweningen Dorf zu nutzen. Beim Gemeinschaftshof stehen für
Besucher und Gäste 4 Parkplätze am Chriesweg zur Verfügung.
Beim Hauseingang darf nicht geparkt werden. Velo-Abstellplätze sind vor dem Haus und beim
Hofladen vorhanden.
Wann kann gemietet werden
Die Räume stehen für Vermietung zu folgenden Zeiten zur Verfügung
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

morgens ab 09:00 bis abends 22:00(Gästezimmer auch über Nacht), werktags und Sa/ So
die Haustüre schliesst um 20:00 Uhr elektronisch , kann dann nur von innen geöffnet werden
Rauchverbot: im Eingangsbereich / in allen Räumen / Toiletten wie auch beim Hauseingang
Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden - die Zimmertür ist stets zu schliessen und die Besucher
sollen sich nicht im Eingangsbereich / vor der Haustüre aufhalten / sich verabschieden.
Raumdekoration nur erlaubt nach Absprache und ohne Beschädigung des Raumes (Wände)
Bei der Gartenbenutzung ist auf die Hausbewohner Rücksicht zu nehmen (Lärm, Musik)
Wer kann mieten
Bewohner des Gemeinschaftshofes, Mitglieder des Trägervereins oder externe Personen.
Mietverträge werden nur mit volljährigen, handlungsfähigen natürlichen Personen abgeschlossen.
Wird der Vertrag für einen Vereinsanlass abgeschlossen, so haftet die unterzeichnende Person
gegenüber dem Trägerverein. Jede Vermietung erfolgt mittels des Formulars Mietanfrage/-Vertrag.
Haftung des Mieters / der Mieterin
Es obliegt dem Mieter die Einhaltung der Nutzungsregeln sicherzustellen. Beim Verlassen des
Raumes sind Lichter zu löschen, Geräte auszuschalten, Fenster und Türen zu schliessen. Der Mieter
haftet für allfällige Schäden, die während der Mietdauer an Objekten entstehen. Verursachte
Schäden an Einrichtungen und Gebäude sind sofort der Kontaktperson mitzuteilen oder via email an
[email protected] zu melden. Feuer-Fehlalarme werden dem Mieter belastet.
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Haftungsauschluss des Trägervereins
Der „Trägerverein Gemeinschaftshof“ schliesst jegliche Haftung seinerseits aus (Unfälle, verloren
gegangene Gegenstände, Sachbeschädigungen).
Mietpreise
Der Verwendungszeck des gemieteten Raumes ist relevant für die Mietkosten-Bestimmung.

Es fallen Mietkosten an bei Durchführung
o eines kommerziellen Anlasses, wenn Anlass-/ Kurs-Besucher etwas bezahlen müssen
o eines Privat-Anlasses(geschlossene Gesellschaft)

Es werden keine separaten Mietkosten erhoben bei Durchführung
o eines Privat-Anlasses(geschlossene Gesellschaft) durch Haus-Bewohner
o eines öffentlichen Anlasses, welcher für Anlass-/ Kurs-Besucher gratis ist
(Wir schätzen Ihre Konsumation aus unserm Gastro Angebot anstelle der Mietkosten)
Der Verwendungszweck muss deshalb bei der Miet-Anfrage im voraus bekanntgegeben werden.
externer Mieter
Verwendungszweck
zur Uebernachtung
1 Std
4 Std
1 Tag /
1 Nacht
CHF 60
CHF 160
4 Std
1 Tag /
1 Nacht
CHF 40
3 Nächte
kein
kein
CHF 100
Angebot Angebot
für kommerzielles
kein
kein
kein
kein
kein
Angebot(Coiffeur etc)
Angebot Angebot Angebot Angebot Angebot
für kommerziellen Anlass
CHF 15
CHF 60
CHF 90
kein
CHF 15
CHF 60
CHF 90
kein
Angebot
Angebot
Gemeinfür privaten kostenlosen Anlass CHF 15
CHF 60
CHF 90
kein
schafts(geschlossene Gesellschaft)
Angebot
raum
für öffentlichen kostenlosen
Konsumation von Getränken und Snacks Konsumation von Getränken und Snacks
aus unserm Gastro Angebot erwartet
Anlass
aus unserm Gastro Angebot erwartet
Werkräume Werkraum 1 (nur staubfreie
CHF 10
CHF 40
CHF 60
kein
Nutzung) / Werkraum 2
Angebot
Gästezimmer
kein
kein
Angebot Angebot
CHF 15
CHF 40
CHF 60
Bewohner des Gemeinschaftshofes
3 Nächte 1 Std
Uebergabe des Raumes an Mieter
Die Kontaktperson des Trägervereins kontrolliert und bereitet den Raum vor zur Uebergabe an den
Mieter. Beim Gästezimmer wird dann auch der Schlüssel gegen Quittung übergeben.
Bitte beachten: Geht der Schlüssel verloren, so sind die gesamten anfallenden Kosten zur
Ersatzbeschaffung durch den Mieter zu bezahlen.
Rückgabe des Mietobjektes und des Schlüssels (Gästezimmer)
Der Raum ist „besenrein“ und die Tische/Bestuhlung wie bei Antritt zurückzugeben. Zur Reinigung
stehen Besen, Staubsauger, Putzmaterial zur Verfügung (Nachreinigung wird dem Mieter belastet).
Abfall Entsorgung: Kleine Abfallmengen können in den dafür bereitgestellten Abfallkübeln entsorgt
werden, PET in dem bereitgestellten Behälter. Fallen grössere Mengen Abfall an, bitten wir Sie,, den
Abfall mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
Der gereinigte Raum und evt Schlüssel ist an die Kontaktperson (gem.Mietvertrag) zu übergeben.
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Reservationsablauf und Bezahlung
1. Ihre Anfrage
Füllen Sie das Anfrageformular aus und senden Sie es an: [email protected]
2. Unsere Reservationsbestätigung
Ihre Anfrage wird überprüft und falls nötig, werden wir mit Ihnen Konatkt aufnehmen
Wir retournieren ihr Anfrageformular ergänzt mit dem Zahlungsbetrag und der emailAdresse der Kontaktperson
3. Ihre Zahlung:
Der volle Mietbetrag ist bis spätestens 1 Woche vor dem Mietbeginn mittels
Banküberweisung zu bezahlen an Konto(IBAN Nr): CH30 0838 9045 2342 0214 6.
4. Senden Sie eine Kopie Ihrer Zahlungsbestätigung an die email-Adresse Ihrer Kontaktperson.
Erst bei termingerechtem Eingang der Zahlungsbestätigung wird die Reservation definitiv
5. Bei Nicht-Benutzung des gemieteten Raumes erfolgt keine Rückerstattung der Zahlung.
Wir bieten keine Annullationsmöglichkeit.
Verpflegung / Gastro Angebot
Das Gastro-Angebot im Gemeinschaftsraum umfasst eine grosse Auswahl an nicht alkoholischen
Getränken, Kaffee, Tee , Kuchen und Snacks. Das Gastro-Angebot kann in Selbstbedienung genutzt
werden, sofern der Gemeinschaftsraum nicht an eine geschlossene Gesellschaft vermietet ist.
Benutztes Geschirr ist selbst abzuwaschen und wieder zu versorgen. Wurde der Gemeinschaftsraum
mit Küchenbenutzung gemietet, steht auch die Geschirrwaschmaschine zur Verfügung.
Catering-Service: Auf Anfrage kann auch Bewirtung & Essen-Zubereitung für Ihren Anlass organisiert
werden. Preise nach separater Absprache.
Bezahlung der Konsumation
Auf den Tischen liegen Preislisten auf - wir erwarten von allen Gästen / Besuchern / Veranstaltern,
eine korrekte Bezahlung der konsumierten Getränke und Esswaren durch Einwerfen von Bargeld in
die blaue Kasse (Mineral, Milch, Kuchen, Snacks, Ovo etc) bzw. in die Kaffeemaschinen-Kasse (für
Kaffee, Espresso). Details sind auf der Preisliste vermerkt.
Zu beachten:
Weder die Kaffeemaschine noch die „blaue Kasse“ gibt Rückgeld (akzeptiert jedoch alle CH –Münzen)
Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist strikte verboten
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Geniessen Sie den Aufenthalt bei uns – wir freuen uns, Sie als Gast bei uns begrüssen zu dürfen.
Ihr Trägerverein Treffpunkt
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Bestuhlungs-Varianten für Gemeinschaftsraum
Bei Miete des Gemeinschaftsraumes ist auf dem Anfrage-Formular zu vermerken, welche Art der
Bestuhlung gewünscht ist (A, B, C, D oder E angeben)
Wird keine Angabe gemacht, wird der Raum immer in der Standard-Bestuhlung vorbereitet.
Varianten der Bestuhlung:
Typ A: Standard (ca 3x6 + 10 Plätze)
Typ B: Workshop (20 Plätze)
Typ C: Vortrag (40 Plätze)
Typ D: Diskussionsrunde (16 Plätze)
Typ E: Steh-Apero (ohne Tische und Stühle)
(ohne Bild)
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