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Sa, 14.Nov 2015
Öffentliche Finanzen/Krankenhäuser/Vorarlberg
Vorarlberg stellt Spitalsfinanzierung auf neue Beine
Utl.: Entwurf für Spitalbeitragsgesetz bis Ende November in
Begutachtung- Selbstbehalte für Standortgemeinden fallen Berechnung der Beiträge wird vereinfacht =
Bregenz (APA) - Mit einer Reform des Spitalbeitragsgesetzes will die Vorarlberger Landesregierung die
Spitalsfinanzierung auf komplett neue Beine stellen. Der Entwurf, der bis 30. November zur Begutachtung ausliegt, sieht
eine Umstellung der Spitalbeiträge von einer personenbezogenen Einzelabrechnung auf Pauschalbeträge je Gemeinde
vor. Zudem sollen die Selbstbehalte der Standortstädte fallen.
Bisher musste eine Gemeinde für jeden einzelnen Einwohner, der in einem der fünf Vorarlberger Krankenhäuser
behandelt wurde, eine eigene Abrechnung machen, aus der sich der Spitalbeitrag errechnete. Wurde ein Patient
während der Behandlung von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt, wurde diese ungleich komplizierter. Denn für
jeden der vier landeseigenen Standorte in Bregenz, Hohenems, Feldkirch und Bludenz sowie dem Krankenhaus der
Stadt Dornbirn galt ein anderer Beitragssatz.
Mit dieser komplizierten Abrechnung soll laut Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) nun nach rund 40 Jahren
Schluss sein. "Die Reform des Spitalbeitragsgesetzes bringt eine deutliche Vereinfachung der Berechnung und ist damit
ein wichtiger erster Schritt der Verwaltungsreform", bekräftigte er gegenüber der APA. Konkret habe man sich mit dem
Gemeindeverband auf Pauschalbeträge geeinigt. Diese errechnen sich laut Entwurf künftig zur Hälfte nach der
Einwohnerzahl und zur Hälfte aus dem Durchschnitt der Spitalbeiträge einer Gemeinde in den vergangenen zehn Jahren.
Mit der Zeit würden sich die Spitalbeiträge demnach gänzlich einer Abrechnung nach Einwohnern annähern, erklärte
Wallner, der auch das Finanzressort der Landesregierung verantwortet.
Da es aufgrund der bisherigen unterschiedlichen Beitragssätze mit der Umstellung auf das neue System vorerst
"Gewinner- und Verlierergemeinden" geben werde, sieht die Gesetzesnovelle einen Beitragszuschuss quasi "als
Entlastung und Ausgleich" vor. Dieser wird in einer Verordnung zum Spitalbeitragsgesetz geregelt. Das garantiere, dass
die Höhe des Zuschusses jährlich indexiert werden kann, so Wallner. Im ersten Jahr wurde er auf 14 Mio. Euro fixiert.
Im Rahmen der Reform fallen auch die Selbstbehalte für die Standortstädte ("In Summe an die zwei Mio. Euro") - seit
vielen Jahren ein Kritikpunkt der Bürgermeister. Diese verzichten im Gegenzug auf ihre Mitspracherechte. Um dies zu
regeln, werden neue Verträge mit den Städten geschlossen, auch der Aufsichtsrat der KHBG muss an die neue Struktur
angepasst werden.
Im Dezember werde die Gesetzesreform zugewiesen und könnte dann in der ersten Landtagssitzung 2016 dem
Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, skizzierte Wallner den weiteren Ablauf. Vorbehaltlich einer Zustimmung
im Landesparlament sei "damit die Voraussetzung geschaffen, um über Strukturmaßnahmen bzw.
Schwerpunktbildungen im Spitalsbereich weiterzureden", stellte er in Aussicht.
(Schluss) ast/jul/chg
APA0434
2015-11-14/16:49
141649 Nov 15
Suche nach "Vorarlberg stellt Spitalsfinanzierung auf neue Beine" in APA-Basisdienst von 05.11.2015 bis 14.11.2015
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