Preisblatt über 25.000 Einw. und Preisbestandteile

Preisblatt
Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 1.1.2016
Für Gemeinden über 25.000 Einwohner
Dieses Preisblatt gilt für die Stromlieferung an Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung
(gemäß §36 EnWG) sowie für die Ersatzversorgung (gemäß §38 EnWG).
Hochtarifzeit
An Werktagen (Montag bis Freitag) von ca. 06.00 Uhr bis
ca. 22.00 Uhr. Alle übrigen Zeiten gelten als Niedertarifzeit.
Eintarifmessung
netto
brutto
Arbeitspreis
22,73 ct/kWh
27,05 ct/kWh
Grundpreis
54,00 €/Jahr
64,26 €/Jahr
netto
brutto
Arbeitspreis Hochtarif (HT)
25,24 ct/kWh
30,04 ct/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT)
16,87 ct/kWh
20,08 ct/kWh
Grundpreis
75,60 €/Jahr
89,96 €/Jahr
Abgaben und Steuern
Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer,
die Höchstsätze für die Konzessionsabgabenzahlungen, die
Belastungen aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, aus dem
„Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“, die §19-StromNEV-Umlage und
die Offshore-Haftungsumlage gemäß §17f EnWG.
Zweitarifmessung
Die Arbeitspreise werden in folgenden Fällen entsprechend
herabgesetzt: Bei Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder
niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden.
Die Bruttopreise beinhalten die derzeit geltende Umsatzsteuer in Höhe
von 19% und sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
Die Einzelbestandteile der Allgemeinen Preise können gemäß §2 Abs.
3 StromGVV der rückseitig dargestellten tabellarischen Übersicht
entnommen werden.
Bei der Wahl des für Sie günstigsten Tarifes unterstützt Sie unsere Kundenberatung gerne.
Kundencenter: Tel. 0 81 41 401-111
Öffnungszeiten: Mo-Mi 8 – 16 Uhr
Fax 0 8141 401- 148
Do 8 – 17 Uhr
E-Mail: [email protected]
Fr. 8 – 12 Uhr
Kennzeichnung der Stromlieferung 2014
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011; Stand 1.11.2015
Energiemix der Stadtwerke FFB
G
Energieträger:
Kernenergie
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
Erneuerbare Energien, gefördert
nach dem EEG
Sonstige Erneuerbare Energien
Deutschland
29,6 %
25,9 %
12 %
3,8 %
6,8 %
3,3%
11,2 %
10,1 %
37,7 %
13,4%
4,2 %
7,6 %
62,3 %
3,1%
6,7%
37,7%
37,7%
16,8 %
24,6%
45,5%
Gesamtstromlieferung
Produkt
FFBNaturStrom*
Restliche
Stromprodukte
Stromerzeugung
in Deutschland
CO2 -Emission g/kWh
1134,00
134,00
0,00
149,00
508,00
radioaktiver Abfall g/kWh
0,00027
0,00000
0,00030
0,00050
Zusatzinformationen:
18,5
18,6 % unserer Gesamtstromlieferung wurden mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung
in der Region bzw. in unseren Blockheizkraftwerken erzeugt.
* Unter FFBNaturStrom sind alle Lieferungen mit Ökostrom zusammengefasst.
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Bullachstr. 27, 82256 Fürstenfeldbruck
Geschäftsführer
Enno W. Steffens, Dipl.-Ing. (FH),MBA
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Oberbürgermeister Klaus Pleil
Registergericht
Amtsgericht München | HRB 133 049
USt-IdNr. DE 128 255 163
Steuernummer 117 139 00399
KundenCenter
Tel. 08141 401-111 | Fax 08141 401-148
[email protected]
www.stadtwerke-ffb.de
Servicezeiten
Mo. – Mi. 8 bis 16 Uhr
Do. 8 bis 17 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Preisblatt
Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 1.1.2016
Für Gemeinden über 25.000 Einwohner
Information zur Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und den einfließenden Kostenbelastungen gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV
Eintarifmessung
Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
ct/kWh
Zweitarifmessung
Euro
27,05
64,26
Hochtarif
ct/kWh
Niedertarif
ct/kWh
30,04
20,08
25,24
16,87
89,96
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Natur plus
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
22,73
54,00
75,60
In den Netto-Endpreis fließen ein:Natur plus
Steuern und Abgaben
Stromsteuer
2,050
2,050
2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)*
1,590
1,590
0,610
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
6,354
6,354
6,354
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
0,445
0,445
0,445
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
0,378
0,378
0,378
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
0,040
0,040
0,040
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
0,000
0,000
0,000
4,770
4,770
4,770
15,627
14,647
9,613
2,223
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Arbeitspreis (Netz) pro verbrauchte Kilowattstunde
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Netz)
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
24,00
24,00
7,91
21,21
2,70
2,70
Abrechnung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
15,00
15,00
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
49,61
15,627
62,91
Rechnerisch ergibt sich als Grundversorgeranteil für die erbrachten Leistungen Beschaffung und Vertrieb:
Beschaffung/Vertrieb
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro Kilowattstunde
4,39
12,69
7,103
* Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: in Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag
1,32 ct/kWh; bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.
Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist. Die Konzessionsabgabe innerhalb der Niedertarifzeit beträgt einheitlich 0,61 ct/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netzttransparenz.de.
Erklärung der Abkürzungen: Stromsteuer = eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch
EEG = Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
KWK-G = Abgabe für Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
§ 19 StromNEV-Umlage = Abgabe für Ausgleich der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe
§ 17f Offshore-Haftungsumlage = sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz
§ 18 AbLaV-Umlage Abschaltbare Lasten = dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen
Konzessionsabgabe = Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen
www.stadtwerke-ffb.de
mit Energie vor Ort