Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 1.1.2016 Für Gemeinden über 25.000 Einwohner Dieses Preisblatt gilt für die Stromlieferung an Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung (gemäß §36 EnWG) sowie für die Ersatzversorgung (gemäß §38 EnWG). Hochtarifzeit An Werktagen (Montag bis Freitag) von ca. 06.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr. Alle übrigen Zeiten gelten als Niedertarifzeit. Eintarifmessung netto brutto Arbeitspreis 22,73 ct/kWh 27,05 ct/kWh Grundpreis 54,00 €/Jahr 64,26 €/Jahr netto brutto Arbeitspreis Hochtarif (HT) 25,24 ct/kWh 30,04 ct/kWh Arbeitspreis Niedertarif (NT) 16,87 ct/kWh 20,08 ct/kWh Grundpreis 75,60 €/Jahr 89,96 €/Jahr Abgaben und Steuern Die Arbeitspreise dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer, die Höchstsätze für die Konzessionsabgabenzahlungen, die Belastungen aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, aus dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“, die §19-StromNEV-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage gemäß §17f EnWG. Zweitarifmessung Die Arbeitspreise werden in folgenden Fällen entsprechend herabgesetzt: Bei Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben gezahlt werden. Die Bruttopreise beinhalten die derzeit geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19% und sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Einzelbestandteile der Allgemeinen Preise können gemäß §2 Abs. 3 StromGVV der rückseitig dargestellten tabellarischen Übersicht entnommen werden. Bei der Wahl des für Sie günstigsten Tarifes unterstützt Sie unsere Kundenberatung gerne. Kundencenter: Tel. 0 81 41 401-111 Öffnungszeiten: Mo-Mi 8 – 16 Uhr Fax 0 8141 401- 148 Do 8 – 17 Uhr E-Mail: [email protected] Fr. 8 – 12 Uhr Kennzeichnung der Stromlieferung 2014 Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011; Stand 1.11.2015 Energiemix der Stadtwerke FFB G Energieträger: Kernenergie Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG Sonstige Erneuerbare Energien Deutschland 29,6 % 25,9 % 12 % 3,8 % 6,8 % 3,3% 11,2 % 10,1 % 37,7 % 13,4% 4,2 % 7,6 % 62,3 % 3,1% 6,7% 37,7% 37,7% 16,8 % 24,6% 45,5% Gesamtstromlieferung Produkt FFBNaturStrom* Restliche Stromprodukte Stromerzeugung in Deutschland CO2 -Emission g/kWh 1134,00 134,00 0,00 149,00 508,00 radioaktiver Abfall g/kWh 0,00027 0,00000 0,00030 0,00050 Zusatzinformationen: 18,5 18,6 % unserer Gesamtstromlieferung wurden mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung in der Region bzw. in unseren Blockheizkraftwerken erzeugt. * Unter FFBNaturStrom sind alle Lieferungen mit Ökostrom zusammengefasst. Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH Bullachstr. 27, 82256 Fürstenfeldbruck Geschäftsführer Enno W. Steffens, Dipl.-Ing. (FH),MBA Vorsitzender des Aufsichtsrates Oberbürgermeister Klaus Pleil Registergericht Amtsgericht München | HRB 133 049 USt-IdNr. DE 128 255 163 Steuernummer 117 139 00399 KundenCenter Tel. 08141 401-111 | Fax 08141 401-148 [email protected] www.stadtwerke-ffb.de Servicezeiten Mo. – Mi. 8 bis 16 Uhr Do. 8 bis 17 Uhr Fr. 8 bis 12 Uhr Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 1.1.2016 Für Gemeinden über 25.000 Einwohner Information zur Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und den einfließenden Kostenbelastungen gemäß § 2 Abs. 3 StromGVV Eintarifmessung Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr ct/kWh Zweitarifmessung Euro 27,05 64,26 Hochtarif ct/kWh Niedertarif ct/kWh 30,04 20,08 25,24 16,87 89,96 In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Natur plus Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 22,73 54,00 75,60 In den Netto-Endpreis fließen ein:Natur plus Steuern und Abgaben Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)* 1,590 1,590 0,610 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,354 6,354 6,354 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,445 0,445 0,445 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,378 0,378 0,378 Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,040 0,040 0,040 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,000 0,000 0,000 4,770 4,770 4,770 15,627 14,647 9,613 2,223 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Arbeitspreis (Netz) pro verbrauchte Kilowattstunde Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Netz) Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 24,00 24,00 7,91 21,21 2,70 2,70 Abrechnung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 15,00 15,00 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen 49,61 15,627 62,91 Rechnerisch ergibt sich als Grundversorgeranteil für die erbrachten Leistungen Beschaffung und Vertrieb: Beschaffung/Vertrieb am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro Kilowattstunde 4,39 12,69 7,103 * Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: in Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh; bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist. Die Konzessionsabgabe innerhalb der Niedertarifzeit beträgt einheitlich 0,61 ct/kWh. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netzttransparenz.de. Erklärung der Abkürzungen: Stromsteuer = eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch EEG = Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien KWK-G = Abgabe für Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage § 19 StromNEV-Umlage = Abgabe für Ausgleich der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe § 17f Offshore-Haftungsumlage = sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz § 18 AbLaV-Umlage Abschaltbare Lasten = dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen Konzessionsabgabe = Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen www.stadtwerke-ffb.de mit Energie vor Ort
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