LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 6/5312 06.04.2016 ANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Preissprünge beim Mensa-Essen verhindern - Auskömmliche Finanzierung der Studierendenwerke sicherstellen Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass die Bereitstellung einer preiswerten und qualitätsvollen Mittagsverpflegung für Studierende eine wichtige soziale Aufgabe der Studierendenwerke ist. Die Mensaversorgung ist ein Instrument, um die nach wie vor erheblichen sozialen Hürden bei der Aufnahme und Absolvierung eines Studiums abzumildern. II. Der Landtag kritisiert, dass die Landesförderung der Mensaverpflegung trotz steigender Betriebskosten seit 2010 nicht mehr erhöht wurde und damit in naher Zukunft erhebliche Steigerungen bei den Essenspreisen drohen. Ferner kritisiert der Landtag, dass durch die stagnierende Landesförderung zusätzliche Hürden geschaffen werden, die Mensaverpflegung verstärkt auf regionale und nachhaltige Produkte umzustellen. III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Verhinderung der Preisanstiege zu ergreifen. Dabei sollen insbesondere folgende Vorgaben umgesetzt werden: 1. Die Landeszuschüsse für die Essenversorgung der Studierendenwerke sind jährlich zu dynamisieren. Die Dynamisierungsquote soll jeweils aus der durchschnittlichen Kostensteigerung der vergangenen drei Jahre ermittelt werden. 2. Die somit ermittelten Dynamisierungsbeträge sind seit 2010 nachzuzahlen, soweit dies zur Abwendung von Preissteigerungen notwendig ist. 3. Gemeinsam mit den Studierendenwerken sollen im Rahmen der Dynamisierung der Landesförderung Maßnahmen ergriffen werden, die die Mensaverpflegung verstärkt auf regionale und nachhaltige Produkte umstellt. Drucksache 6/5312 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode IV. Der Landtag bekennt sich ausdrücklich dazu, dass auch die Essensversorgung für das Personal der Hochschulen eine wichtige Aufgabe der Studierendenwerke darstellt. Der Landtag bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass einzelne Finanzämter - zum Beispiel in der Hansestadt Rostock - seit Neuestem statt des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent die Berechnung des 19-prozentigen Steuersatzes für Personalessen verlangen und die Personalversorgung als eigenständigen Wirtschaftsbereich auffassen. Eine solche Veranlagung gefährdet die Gesamtkalkulation der Studierendenwerke für die Essensversorgung. V. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene für eine rechtliche Klarstellung und die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes einzusetzen. Jürgen Suhr, Johannes Saalfeld und Fraktion Begründung: Zu Ziffern I bis III Die Leistungen der Studierendenwerke, zu denen auch die Essenversorgung gehört, werden im Wesentlichen durch drei Säulen finanziert: Semesterbeiträge der Studierenden, Zuschüsse des Landes sowie Verkaufserlöse oder Nutzungsentgelte. Während die Semesterbeiträge der Studierenden kontinuierlich steigen, hat das Land seine Zuschüsse für die Essensversorgung seit Jahren eingefroren. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre können die Studierendenwerke inzwischen jedoch nicht mehr ohne einschneidende Maßnahmen ausgleichen. Allein das Studierendenwerk in Rostock verzeichnet für die Essensversorgung eine Finanzierungslücke von mehreren Hunderttausend Euro. Damit drohen enorme Erhöhungen der Essenspreise bzw. der Semesterbeiträge - oder die Schließung von Einrichtungen und andere Einschnitte. Alle Varianten schaden der Attraktivität des Hochschulstandortes MecklenburgVorpommern. Angesichts zuletzt sinkender Studienanfängerzahlen muss das Land aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen ein großes Interesse daran haben, angehenden Akademikerinnen und Akademikern gute Studien- und Lebensbedingungen anzubieten. Die Essensversorgung ist auch unter sozialen Aspekten ein wichtiger Baustein, um Studierenden und Mitarbeitenden eine kostengünstige Verpflegungsmöglichkeit zu bieten. Bereits jetzt bieten beide Studierendenwerke sogenannte 'Freitischkarten' an, um finanziell benachteiligten Studierenden die Möglichkeit zu bieten, das Verpflegungsangebot zu nutzen. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5312 Aus diesem Grund ist das Land aufgefordert, durch eine Dynamisierung der Zuschüsse seinen Beitrag für stabile Essenspreise zu leisten. Die entstandenen Finanzlücken können jedoch nicht allein durch künftige Beteiligungen an Kostensteigerungen ausgeglichen werden. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, die Dynamisierung rückwirkend ab 2010 zu zahlen. Die Nachzahlung soll aber nur in dem Maße erfolgen, das zur Deckung der durch allgemeine Kostensteigerungen entstandenen Finanzierungslücken noch erforderlich ist. Ebenso könnte durch die Dynamisierung der Zuschüsse verstärkt eine Umstellung auf eine regionale und nachhaltige Mensaverpflegung erreicht werden. Das Land würde damit die Studierendenwerke befähigen, einen wichtigen ökologischen Beitrag zu leisten, und darüber hinaus stärkt die Umstellung regionale Wirtschafts- und Versorgungskreisläufe. Zu Ziffern IV bis V Mehrere deutsche Finanzämter, darunter das Finanzamt Rostock, vertreten neuerdings den Standpunkt, dass für die Essensversorgung von Hochschulbediensteten durch die Studierendenwerke der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen ist. Das Studierendenwerk in Rostock musste daher im Februar die Preise für das Personalessen um zwölf Prozent anheben. Zugleich drohen Nachzahlungen sowie die Erhebung von Körperschafts- und Gewerbesteuer, weil die Personalversorgung durch diese Finanzämter nunmehr als eigenständiger Betriebsteil aufgefasst wird. Die Personalversorgung trägt jedoch einen wichtigen Anteil zur Finanzierung der Infrastruktur für die Essensversorgung und der Beschäftigten bei. Eine getrennte Veranlagung würde die bisherigen Kalkulationsmodelle der Studierendenwerke grundsätzlich gefährden. Sie steht auch im Widerspruch zu den Anwendungserlassen für Studierendenwerke zum Umsatzsteuergesetz. Das Verhalten der Finanzämter ist jedoch Ausdruck einer mehrjährigen und zum Teil widersprüchlichen Debatte zur Umsatzbesteuerung von Mensen auf Bundesebene. Darum ist es dringend notwendig, gemeinsam mit dem Bund eine Einigung im Sinne der Studierendenwerke und damit der Studierenden und des Hochschulpersonals zu erzielen. Im Anbetracht genereller Preissteigerungen im Zuge der fehlenden Dynamisierung der Landesförderung kann sich das Preisangebot der Studierendenwerke für die Personalversorgung derart verschlechtern, dass eine verstärkte Ausweichmöglichkeiten der Essensversorgung an den Hochschulstandorten einsetzt. Reagiert die Landesregierung hier nicht entsprechend, drohen weitere finanzielle Einbußen im Bereich Verpflegen bei den Studierendenwerken im Land. 3
© Copyright 2024 ExpyDoc