Anwaltsblatt Jahrgang 65, 7 / 2015 Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins herausgegeben von der Rechtsanwältin und den Rechtsanwälten: Edith Kindermann Herbert P. Schons Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen Editorial M 187 Licht und Schatten 536 Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Duisburg Herausgeber des Anwaltsblatts Nachrichten M 190 Kein Schutz für Whistleblower Christian Bommarius, Berlin M 192 Aufsätze Magazin Anwaltspraxis Trends Überlange Gerichtsverfahren: Handlungsoptionen und Anwaltspflichten 586 Prof. Dr. Reinhard Greger, Erlangen 541 Überlange Gerichtsverfahren: Vorbeugen ist besser als heilen Prof. Dr. Reinhard Greger, Erlangen 546 Kann Europa auch „digital“? Nachrichten M 207 Stellenmarkt des Deutschen Anwaltvereins M 214 Bücher & Internet M 218 Deutsche Anwaltakademie Seminarkalender Schlussplädoyer M 220 Nachgefragt, Comic, Mitglieder-Service 628 Fotonachweis, Impressum Kommentar 590 Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm Gastkommentar Anwaltsrecht 552 591 Syndikusanwalt als „rechtliches Gewissen“ der Unternehmen Transparenz in der Justiz: Die Mauer muss weg! Dr. Melanie Amann, Der Spiegel Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M, Freiburg i. Br. 560 Rentenbefreiung: Was jeder angestellte Anwalt wissen sollte Rechtsanwalt Peter Hartmann und Rechtsanwalt Jan Horn, Berlin 563 Urban Legend-Check III: Der taxifahrende Anwalt Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln 66. Deutscher Anwaltstag 567 Grußworte: Wolfgang Ewer und Heiko Maas 573 Die Stärkung des Rechts durch eine gewandelte Streitkultur 578 Anwälte und ihr Berufsrecht: Tabuisierung im Labyrinth des Schweigens Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg i.Br. 581 DAV-Pressepreis 2015 Laudatio von Rechtsanwalt Felix Busse, Troisdorf Bücherschau 583 Juristenausbildung Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln AnwBl 7 / 2015 Mantel Migration: Verpasst die Anwaltschaft etwas? Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Köln Dr. h.c. Renate Jaeger, Schlichterin der Rechtsanwaltschaft, Berlin M 188 Der neue Trend: Jura Plus Interviews mit Rechtsanwalt Uwe Hornung und Prof. Dr. Martin Henssler Rechtsanwältin Britta Kynast, Brüssel M 194 Redaktion: Dr. Nicolas Lührig (Leitung) Udo Henke Manfred Aranowski Rechtsanwälte Anwälte fragen nach Ethik 592 Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur MN 594 595 597 598 599 599 599 600 601 602 603 604 604 605 606 606 607 608 609 610 610 611 611 611 612 613 614 614 616 616 616 618 Aus der Arbeit des DAV Rechtsprechung 66. Deutscher Anwaltstag Haftpflichtfragen Der Anwaltstag im Überblick Ulrich Schellenberg neuer DAV-Präsident Schwerpunkt I: Schwere Zeiten für die deutsche Justiz Schwerpunkt II: Wie verändert sich die Streitkultur? Kanzleidurchsuchung Prozessbetrug Fremdbesitz an Kanzleien Das Ende der Anwaltschaft? Geht's auch ohne die Gerichte? Whistleblower ohne Lobby Aktuelle Stunde Geheimdienste DAT für Einsteiger „Anwaltstag meets Hochschule“ Altersarmut und Elternunterhalt Digitale Werkzeuge im Mandat 25 Jahre Mediation AG Anwältinnen: Empfang Sind Umweltverbände käuflich? Das neue Vergaberecht Der Anwaltsmarkt wandelt sich Syndikus: Regierungsentwurf Konfliktlösung im Erbrecht Umgang mit Flüchtlingen DAV-Stellungnahmen Abwälzung von Polizeikosten Neues zur Ethik-Diskussion Hans-Dahs-Plakette an Michael Kleine-Cosack Ehrenzeichen an Jutta Wagner und Ulrich Böhme Deutsche Anwaltakademie AG Vergaberecht gegründet Mitgliederversammlungen der Arbeitsgemeinschaften Personalien: Friedrich Graf von Westphalen 75 / Drei neue Mitglieder im DAV-Vorstand / Neues DAV-Präsidium 620 Muss der Rechtsanwalt schlauer sein als der Sachverständige? Rechtsanwältin Antje Jungk, Allianz Versicherung, München Anwaltsrecht 623 EGMR: Justizkritik – was dürfen Anwälte kritisieren? 624 AGH Hamm: Zweigstelle Anwaltshaftung 625 LG Stuttgart: Anwaltsvertrag ist nur selten drittschützend 625 FG Hamburg: Anwalts-GmbH und Berufshaftpflicht Anwaltsvergütung 626 BVerfG: Keine schnelle Ablehnung der Beratungshilfe 626 BAG: Was muss ein angestellter Kanzleianwalt verdienen? 627 BGH: Akteneinsicht bei VKH-/PKH-Verfahren 627 KG: Honorarvereinbarung: und Kostenerstattung Rechtsdienstleistungsgesetz 628 LG Hamburg: Richter a.D. als Anwaltsberater? 628 AG München: Keine Prozessführung durch Hausverwaltung
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