Licht und Schatten Kein Schutz für Whistleblower Kann Europa auch

Anwaltsblatt Jahrgang 65, 7 / 2015
Im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins
herausgegeben von der Rechtsanwältin und
den Rechtsanwälten:
Edith Kindermann
Herbert P. Schons
Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen
Editorial
M 187
Licht und Schatten
536
Rechtsanwalt und Notar
Herbert P. Schons, Duisburg
Herausgeber des Anwaltsblatts
Nachrichten
M 190
Kein Schutz für Whistleblower
Christian Bommarius, Berlin
M 192
Aufsätze
Magazin
Anwaltspraxis
Trends
Überlange Gerichtsverfahren:
Handlungsoptionen
und Anwaltspflichten
586
Prof. Dr. Reinhard Greger, Erlangen
541
Überlange Gerichtsverfahren:
Vorbeugen ist besser als heilen
Prof. Dr. Reinhard Greger, Erlangen
546
Kann Europa auch „digital“?
Nachrichten
M 207
Stellenmarkt des Deutschen
Anwaltvereins
M 214
Bücher & Internet
M 218
Deutsche Anwaltakademie
Seminarkalender
Schlussplädoyer
M 220
Nachgefragt, Comic,
Mitglieder-Service
628
Fotonachweis, Impressum
Kommentar
590
Schiedsgerichtsbarkeit ist
Anwaltssache!
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Gastkommentar
Anwaltsrecht
552
591
Syndikusanwalt als „rechtliches
Gewissen“ der Unternehmen
Transparenz in der Justiz:
Die Mauer muss weg!
Dr. Melanie Amann, Der Spiegel
Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M, Freiburg i. Br.
560
Rentenbefreiung: Was jeder
angestellte Anwalt wissen sollte
Rechtsanwalt Peter Hartmann und
Rechtsanwalt Jan Horn, Berlin
563
Urban Legend-Check III:
Der taxifahrende Anwalt
Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln
66. Deutscher Anwaltstag
567
Grußworte: Wolfgang Ewer
und Heiko Maas
573
Die Stärkung des Rechts durch
eine gewandelte Streitkultur
578
Anwälte und ihr Berufsrecht:
Tabuisierung im Labyrinth
des Schweigens
Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack,
Freiburg i.Br.
581
DAV-Pressepreis 2015
Laudatio von Rechtsanwalt Felix Busse,
Troisdorf
Bücherschau
583
Juristenausbildung
Prof. Dr. Matthias Kilian, Köln
AnwBl 7 / 2015 Mantel
Migration: Verpasst die
Anwaltschaft etwas?
Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Köln
Dr. h.c. Renate Jaeger, Schlichterin der
Rechtsanwaltschaft, Berlin
M 188
Der neue Trend: Jura Plus
Interviews mit Rechtsanwalt Uwe Hornung
und Prof. Dr. Martin Henssler
Rechtsanwältin Britta Kynast, Brüssel
M 194
Redaktion:
Dr. Nicolas Lührig
(Leitung)
Udo Henke
Manfred Aranowski
Rechtsanwälte
Anwälte fragen nach Ethik
592
Möglichkeiten und Grenzen
der Strafverteidigung
DAV-Ausschuss Anwaltsethik und
Anwaltskultur
MN
594
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614
614
616
616
616
618
Aus der Arbeit des DAV
Rechtsprechung
66. Deutscher Anwaltstag
Haftpflichtfragen
Der Anwaltstag im Überblick
Ulrich Schellenberg neuer
DAV-Präsident
Schwerpunkt I: Schwere Zeiten
für die deutsche Justiz
Schwerpunkt II: Wie verändert
sich die Streitkultur?
Kanzleidurchsuchung
Prozessbetrug
Fremdbesitz an Kanzleien
Das Ende der Anwaltschaft?
Geht's auch ohne die Gerichte?
Whistleblower ohne Lobby
Aktuelle Stunde Geheimdienste
DAT für Einsteiger
„Anwaltstag meets Hochschule“
Altersarmut und Elternunterhalt
Digitale Werkzeuge im Mandat
25 Jahre Mediation
AG Anwältinnen: Empfang
Sind Umweltverbände käuflich?
Das neue Vergaberecht
Der Anwaltsmarkt wandelt sich
Syndikus: Regierungsentwurf
Konfliktlösung im Erbrecht
Umgang mit Flüchtlingen
DAV-Stellungnahmen
Abwälzung von Polizeikosten
Neues zur Ethik-Diskussion
Hans-Dahs-Plakette an Michael
Kleine-Cosack
Ehrenzeichen an Jutta Wagner
und Ulrich Böhme
Deutsche Anwaltakademie
AG Vergaberecht gegründet
Mitgliederversammlungen der
Arbeitsgemeinschaften
Personalien: Friedrich Graf von
Westphalen 75 / Drei neue
Mitglieder im DAV-Vorstand /
Neues DAV-Präsidium
620
Muss der Rechtsanwalt
schlauer sein als der
Sachverständige?
Rechtsanwältin Antje Jungk, Allianz
Versicherung, München
Anwaltsrecht
623
EGMR: Justizkritik – was
dürfen Anwälte kritisieren?
624
AGH Hamm: Zweigstelle
Anwaltshaftung
625
LG Stuttgart: Anwaltsvertrag ist
nur selten drittschützend
625
FG Hamburg: Anwalts-GmbH
und Berufshaftpflicht
Anwaltsvergütung
626
BVerfG: Keine schnelle
Ablehnung der Beratungshilfe
626
BAG: Was muss ein angestellter
Kanzleianwalt verdienen?
627
BGH: Akteneinsicht bei
VKH-/PKH-Verfahren
627
KG: Honorarvereinbarung: und
Kostenerstattung
Rechtsdienstleistungsgesetz
628
LG Hamburg: Richter a.D.
als Anwaltsberater?
628
AG München: Keine Prozessführung durch Hausverwaltung