Bodenbelastungsgebiet «Elsässli» Derendingen

Amt für Umwelt
Bodenbelastungsgebiet «Elsässli» Derendingen
Belastungssituation, Gefährdung und Massnahmen
In diesem Merkblatt beschreibt das Amt für Umwelt die Belastungs- und Gefährdungssituation der Gärten
im «Elsässli» und gibt Massnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefährdungen bekannt.
Geschichte der Gartennutzung im «Elsässli»
Die Liegenschaften im «Elsässli» wurden zwischen 1880
und 1912 erstellt, haben also eine über 100-jährige gemeinsame Geschichte als ehemalige Arbeitersiedlung
der damaligen Kammgarnspinnerei Derendingen resp.
später der Schöller Textil AG. Zu jedem Haus gehört ein
grosser Hausgarten, der während vieler Jahrzehnte der
Selbstversorgung diente und intensiv genutzt wurde.
Zu einem frühen, nicht mehr bekannten Zeitpunkt wurden Gartenwege und -flächen (z.B. für Kaninchenställe),
aber auch Hausplätze mit Teerplatten befestigt. Diese
stammten von einer ausgedienten, ehemaligen Dachabdichtung der Shed-Hallen der Kammgarnspinnerei.
Nach ersten Hinweisen auf hohe Bodenbelastungen
führte das Amt für Umwelt 2011 Abklärungen zur Belastungs- und Gefährdungssituation durch. Diese zeigen,
dass als Folge der verwendeten Teerplatten die Gärten
im Elsässli flächendeckend sehr stark durch Polyzyklische
Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) belastet sind und
dass die jahrzehntelange, intensive Gartennutzung zu
einer starken Belastung der Böden durch die Schwermetalle Blei und Zink geführt hat.
Bodenbelastung und Empfehlung
für einen Bodenaustausch
Die Belastungssituation der Gartenböden im «Elsässli»
(Details siehe Kasten 1) verpflichtet den Kanton, eine
Gefährdungsabschätzung hinsichtlich direkter Bodenaufnahme und Nahrungspflanzenanbau durchzuführen.
Trotz den kleinräumig unterschiedlich hohen Schadstoffbelastungen ergibt sich aus dieser Abschätzung ein
einheitliches Ergebnis. Für das gesamte «Elsässli» wird
somit ein einheitlicher Massnahmenkatalog formuliert,
differenziert nach Altersklassen und Nutzungen. Die
Massnahmen und Handlungsanweisungen werden in der
Folge detailliert erläutert.
Die nachhaltigste Lösung ist ein vollständiger Austausch des schadstoffbelasteten Bodens. Dies ermöglicht eine gefährdungsfreie, uneingeschränkte
Nutzung der Gärten. Wir empfehlen daher allen
Grundeigentümern, einen Bodenaustausch vorzunehmen.
Mit einem Bodenaustausch der obersten 40 cm Boden
kann die Gefährdung beseitigt werden. Die Anforderungen, die sich an einen Bodenaustausch stellen, können
beim Amt für Umwelt angefragt werden.
Kasten 1
Belastungssituation und Ursachen
Zur Untersuchung der Belastungen der Böden wurden 20, für die Gärten des «Elsässli» repräsentative
Situationen ausgewählt und insgesamt über 50 Bodenproben sowie mehrere Materialproben analysiert.
Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgte auf der
Grundlage der Verordnung über Belastungen des
Bodens (VBBo; SR 814.12).
Die Gartenböden im «Elsässli» sind hoch mit den
Schadstoffen PAK, Blei und Zink belastet. Die Schadstoffbelastungen schwanken gleichermassen innerhalb jedes Gartens stark, in einem kleinräumigen,
unregelmässigen Muster.
Die PAK-Belastung in den obersten 40 cm der Gartenböden übersteigt flächendeckend mindestens den
Prüfwert (siehe Kasten 2) gemäss VBBo sowie punktuell den Sanierungswert gemäss VBBo. Die PAKBelastung stammt von den ehemals als Weg- und
Platzbefestigung eingesetzten Teerplatten, die einen
sehr hohen PAK-Gehalt (über 50g/kg Teer) aufweisen.
Durch laufendes Verwittern sowie durch Rückstände
nach Entfernen der Teerplatten gelangten bedeutende Mengen von Teerstücken auf den Boden, die
anschliessend durch Gartenarbeiten verkleinert und
mit dem Boden intensiv vermischt wurden.
Die Belastung durch die Schwermetalle Blei und Zink
in den obersten 40 cm der Gartenböden übersteigt
flächendeckend mindestens den Richtwert gemäss
VBBo sowie punktuell den Prüfwert gemäss VBBo.
Die Blei- und Zink-Belastungen kommen von der
jahrzehntelangen intensiven Gartenbewirtschaftung,
insbesondere durch Ascheeintrag (im «Elsässli» wurde
lange Zeit mit Holz geheizt und gekocht), Verbrennen von Abfällen, Holzanstriche (Bleiweiss), Hilfsmitteleinsatz und Anreichern der Schadstoffe durch
Kompostierung.
BODENBELASTUNGSGEBIET «ELSÄSSLI» DERENDINGEN
MERKBLATT AMT FÜR UMWELT
Gefährdung durch direkten Bodenkontakt
im Garten (Bodenaufnahme)
Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht nicht. Die PAKBelastung der Gartenböden im «Elsässli» muss jedoch bei
wiederholtem Bodenkontakt als gesundheitsgefährdend
eingestuft werden.
Tiere: Eine Gesundheitsgefährdung von Tieren durch
direkte Bodenaufnahme beim Aufenthalt auf dem
Boden und beim Fressen von Boden kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Schadstoffe können über den Mund (v.a. Kinder
beim Spielen), über die Haut (Aufenthalt auf dem Boden
mit blosser Haut, Gärtnern) oder beim Einatmen von
aufgewirbeltem Staub bei trockenem Boden in den
Körper gelangen. Bei chronischer Belastung kann die
PAK-Belastung krebserregend wirken und sie steht im
Verdacht, erbgutschädigend zu sein. PAK entfetten die
Haut, führen zu Hautentzündungen und können Hornhautschädigungen hervorrufen sowie die Atemwege,
Augen und den Verdauungstrakt reizen.
Massnahmen
Regelmässiger direkter Bodenkontakt soll unterbunden werden. Als Schutzmassnahme für Tiere vor einer
Gesundheitsgefährdung wird empfohlen: Verzicht
auf die Haltung von Nutztieren (inkl. Kleintiere
wie Kaninchen und Hühner); keine Schlaf- und Ruheplätze für Haustiere direkt auf den belasteten Böden
einrichten.
Auch Tiere können beim Aufenthalt auf dem Boden
(Schlafen, Verdauen) und beim Fressen vom Boden
Schadstoffe über die Haut und den Mund aufnehmen.
Kasten 2
Kinder bis 12 Jahre sind beim regelmässigen Aufenthalt und Spielen in den Gärten des «Elsässli» einer
Gesundheitsgefährdung ausgesetzt, dies auch auf Rasenflächen.
Massnahmen
Direkter Bodenkontakt muss verhindert werden. Als
Schutzmassnahme für Kinder bis 12 Jahre vor einer
Gesundheitsgefährdung gilt: Kein Aufenthalt auf den
Gartenböden und Rasenflächen, sondern nur auf versiegelten oder sanierten Böden.
Jugendliche und Erwachsene: Eine Gesundheitsgefährdung von Jugendlichen und Erwachsenen bei direkter Bodenaufnahme in den Gärten des «Elsässli» kann
nicht ausgeschlossen werden.
Massnahmen
Als Schutzmassnahme für Jugendliche und Erwachsene vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Schutz vor
direktem Bodenkontakt beim Aufenthalt im Garten,
insbesondere auch beim Gärtnern (körperbedeckende
Kleidung, Handschuhe und Schuhwerk; als Schutz vor
Staub nur bei befeuchtetem Boden gärtnern).
Bodenbelastungswerte (siehe Grafik)
Die eidgenössische Verordnung über Belastungen
des Bodens (VBBo) gibt drei Bodenbelastungswerte
vor:
Wird ein Richtwert der VBBo überschritten, bedeutet
dies, dass die Bodenfruchtbarkeit, also die Gesundheit des Bodens, langfristig nicht mehr gewährleistet
ist. Der Kanton muss in einem solchen Fall dafür sorgen, dass die Belastung nicht weiter ansteigt. Eine
gesundheitliche Gefährdung für Menschen, Tiere
und Pflanzen liegt nicht vor. Es gibt jedoch Beschränkungen für die Wiederverwendung von Bodenaushub, um eine Verschleppung der Belastung in unbelastete Gebiete zu vermeiden.
Wird ein Prüfwert der VBBo überschritten, muss der
Kanton prüfen, ob die Bodenbelastung Menschen,
Tiere oder Pflanzen konkret gefährdet. Hierzu dient
das Handbuch «Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden». Ist eine
konkrete Gefährdung vorhanden, muss die Nutzung
des Bodens eingeschränkt werden. Die Massnahmen
müssen gewährleisten, dass eine Gefährdung in
jedem Fall ausgeschlossen werden kann (Schutz der
Schwächsten).
Wird ein Sanierungswert der VBBo überschritten, gilt
die aktuelle Nutzung als gesundheitsgefährdend für
Mensch, Tier oder Pflanze und es gilt ein Nutzungsverbot.
BODENBELASTUNGSGEBIET «ELSÄSSLI» DERENDINGEN
MERKBLATT AMT FÜR UMWELT
Gefährdung durch belastete Nutzpflanzen
(Nahrungspflanzenanbau)
Pflanzen können über ihre Wurzeln Schadstoffe aus dem
Boden aufnehmen; sie tun dies in sehr unterschiedlichem
Masse abhängig von der Pflanzenart und den Schadstoffen. In den Gärten des «Elsässli» ist die Schadstoffaufnahme in die Pflanzen für den Schadstoff Blei relevant. Die hohe PAK-Belastung der Gartenböden hat
keine Auswirkungen auf die Qualität der angebauten
Nutzpflanzen, wegen der geringen PAK-Aufnahme
durch Pflanzen.
Massnahmen
Es wird empfohlen, auf den Anbau von Gemüse
mit hoher Blei-Aufnahme zu verzichten – übriges
Gemüse und Obst kann weiterhin angebaut werden.
Alles Gemüse und Obst soll vor dem Verzehr gut gewaschen und/oder geschält werden.
Blei kann eine chronische Vergiftung hervorrufen, die
sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt.
Gemüse mit hoher Blei-Aufnahme
Beim regelmässigen Verzehr von Pflanzen mit hoher
Blei-Aufnahme kann eine Gesundheitsgefährdung nicht
ausgeschlossen werden. Der Anbau von Pflanzen mit
mittlerer und geringer Blei-Aufnahme ist hingegen ohne
Gefährdung möglich. Voraussetzung hierbei ist, dass
das angebaute Gemüse und Obst gründlich gewaschen
und/oder geschält wird, um anhaftenden Boden zu entfernen.
Kresse, Blattsalate, Nüsslisalat, Mangold, Spinat,
alle Kohlgemüse, Broccoli, Karotten, Knollensellerie,
Rettich, Radieschen, Lauch
Gemüse mit mittlerer Blei-Aufnahme
Kartoffeln, Kohlrabi, Randen, Schwarzwurzel,
Zwiebel, Stangensellerie
Gemüse / Obst mit geringer Blei-Aufnahme
Aubergine, Gurke, Peperoni, Tomate, Zucchetti,
Zuckermais, Bohnen, Erbsen, Beerenobst, Kernobst,
Steinobst
Schadstoffbelastung im Boden
Richtwert
Bodenfruchtbarkeit
langfristig
gewährleistet
Prüfwert
Bodenfruchtbarkeit
gefährdet, jedoch
keine Gefährdung von
Mensch, Tier und Pflanzen
Sanierungswert
Gefährdung von
Mensch, Tier und Pflanzen
möglich
Konkrete Gefährung
von Mensch, Tier und
Pflanzen gegeben
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Gefährdungssituation auf Teerplätzen
und -wegen
Die Teerplatten wurden nebst der Befestigung von
Wegen und Plätzen in den Gärten auch als Hausplätze
und Hausumrandungen verarbeitet. Teile davon sind
vielerorts noch vorhanden.
Die Teerplatten weisen sehr hohe PAK-Gehalte auf.
In Analogie zum PAK-belasteten Boden geht bei wiederholtem direktem Körperkontakt von den Teerplatten
eine Gesundheitsgefährdung aus, sowohl für Menschen
jeden Alters wie für Tiere.
Mit einer vollständigen Entfernung der noch verbliebenen Teerplatten können diese weiterhin wirksamen
Schadstoffquellen und die davon ausgehende Gesundheitsgefährdung beseitigt sowie weitere Bodenverunreinigungen verhindert werden.
Massnahmen
Als Schutzmassnahme für Kinder bis 12 Jahre vor einer
Gesundheitsgefährdung gilt: Kein Aufenthalt und
Spielen auf den Teerplätzen und -wegen.
MERKBLATT AMT FÜR UMWELT
Umgang mit Bodenaushub
Bei Gartengestaltungen oder dem Erstellen von Kleinbauten wird in der Regel Boden ausgehoben. Die Gartenböden im «Elsässli» sind in den obersten 40 cm über
dem Prüfwert mit Schadstoffen belastet. Damit gelten
sie als stark belasteter Boden und werden beim Aushub
zu Abfall, der entsprechend den Vorgaben der Technischen Verordnung über Abfälle TVA des Bundes fachgerecht entsorgt werden muss.
Die Schadstoffbelastung der Gartenböden ist aufgrund
der Bodenuntersuchung «Elsässli» bekannt; Bauherren
müssen im Hinblick auf die Entsorgung keine weiteren
Untersuchungen mehr durchführen.
Massnahmen
Der anfallende Bodenaushub der obersten 40 cm der
Gartenböden im Elsässli wird als stark belastet klassiert. Er darf nicht weiter verwendet, sondern muss als
Abfall fachgerecht entsorgt werden. Das Amt für Umwelt erteilt weitere Informationen.
Als Schutzmassnahme für Jugendliche und Erwachsene vor einer Gesundheitsgefährdung gilt: Beim Aufenthalt auf Teerwegen und Plätzen soll der direkte
Hautkontakt durch geeignetes Schuhwerk vermieden
werden.
Wir empfehlen allen Grundeigentümern, die Teerplatten als unvermindert wirksame PAK-Quelle zu
entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Die Schadstoffbelastung der Gartenböden im
«Elsässli» wird gemäss § 299 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB;
BGS 211.1) im Grundbuch angemerkt mit dem Vermerk «Bodenbelastungsgebiet Elsässli».
Das Bau- und Justizdepartement führt gemäss §132
GWBA ein Verzeichnis über schadstoffbelastete
Böden (VSB). Die Schadstoffbelastung der Gartenböden im «Elsässli» wird mit dem Vermerk «Bodenbelastungsgebiet Elsässli» ins VSB eingetragen.
Weitergehende Informationen
Amt für Umwelt
Abteilung Boden
Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn
Telefon 032 627 24 47
Telefax 032 627 76 93
[email protected]
www.afu.so.ch
39447 3/12
Anmerkung im Grundbuch / Eintrag im
Verzeichnis über schadstoffbelastete Böden
(Bodenbelastungsgebiet)