Durchführungsbestimmungen 2015_2016_End

BAYERISCHER EISSPORT-VERBAND e.V.-80871 MÜNCHEN
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Durchführungsbestimmungen
für den
Eishockeyspielbetrieb
im
Bayerischen Eissport – Verband
Ausgabe für die Saison 2015/2016
Alle vorherigen Ausgaben verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Allgemeine Bestimmungen
1.1
Vorbemerkungen
6
1.2
Zuständige Institutionen
6
1.2.1
Durchführung
6
1.2.2
Anschriften der zuständigen Funktionäre
6
1.2.3
Schiedsrichterwesen
6
1.2.4
Abwesenheit des jeweiligen Obmannes
6
1.3
2.
Durchführungsbestimmungen
1.3.1 Allgemeine Vorschriften
1.3.1.1 Spielordnung
1.3.1.2 Spielregeln
7
7
7
7
1.3.2
Sonstige Bestimmungen
1.3.2.1 Ergänzungen
1.3.2.2 Benachrichtigung der Vereine
1.3.2.3 Informationspflicht der Vereine
1.3.2.4 Gültigkeit
1.3.2.5 Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen
1.3.2.6 Gleitender Auf- und Abstieg
7
7
7
7
7
7
8
1.3.3
Teilnahmeberechtigung
8-10
1.3.4
Aufstiegspflicht, Nachrückregelung
11
1.3.5
Aufstiegsverzicht
11
1.3.6
Freiwilliger Abstieg
11
1.3.7
Termintagungen
12
1.3.8
Rücktritt oder Ausscheiden einer Mannschaft
1.3.8.1 Rücktritt einer Mannschaft vor der 1. Termintagung
1.3.8.2 Rücktritt einer Mannschaft nach der 1. Termintagung
12
12
12
1.3.9
Sonstiges
1.3.9.1 Neuordnung der Spielklassen
1.3.9.2 Gruppeneinteilung
1.3.9.3 Pokalspiele
1.3.9.4 Anzahl der teilnehmenden Mannschaften
1.3.9.5 Nichtmitnahme von Punkten und Toren
1.3.9.6 Sondergenehmigungen
1.3.9.7 Einsatz eines Torhüters
13
13
13
13
13
13
13
13
Spielmodus, Ehrungen
14
2.1
Spielmodus
14
2.2
Ehrungen
14
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
3.
18.07.2015
2.2.1
Senioren
14
2.2.2
Frauen
14
2.2.3
Nachwuchs
14
2.2.4
Ehrungen auf dem Eis
14
Bestimmungen für den Spielbetrieb
15
3.1
Mannschaften
3.1.1 Spielstärke
3.1.2 Mindest-Sollstärke
3.1.3 Mindest-Spielstärke
3.1.4 Mannschaftsmeldung
3.1.5 Einsatz von Frauen und Mädchen in männlichen Mannschaften
3.1.6 Spielgemeinschaften
3.1.7 Einsatz von Spielern in anderen Altersklassen
3.1.8 Over-Age-Spieler
3.1.9 Einsatz von Nachwuchsspielern ohne deutsche Staatsangehörigkeit
3.1.10 Doppellizenz
3.1.11 Sonderregelung für 1b-Mannschaften
3.1.12 Mehrere Mannschaften in einer Altersklasse (Nachwuchs)
3.1.13 Transferkartenpflichtige Spielerinnen
3.1.14 Spieler mit 1. Bundesliga-Lizenz (DEL)
3.1.15 Gastspielgenehmigungen (national und international)
3.1.16 Spieler von ESBG-Vereinen
3.1.17 Einsatzberechtigung von Spielern
3.1.18 Förderlizenz 2. Bundesliga
3.1.19 Doppellizenz U17
3.1.20 Doppellizenz U16/U15Schüler Bundesliga/Bayernliga
3.1.21 Doppellizenz im BEV-Bereich
3.1.22 U23 Förderliga
15
15
16
16
16
16
16
16
17
17
17
18
18
19
19
20
20
20
20
20
21
21
21
3.2
Vereinswechselangelegenheiten
3.2.1 Freigabe
3.2.2 Vereinswechsel für transferkartenpflichtige Spieler aus dem Ausland
3.2.3 Passersatz
21
21
22
22
3.3
Spielbetrieb
3.3.1 Spielzeiten
3.3.2 Spielkleidung
3.3.3 Schiedsrichtereinteilung
3.3.3.1 Ausnahmen
3.3.3.2 Schiedsrichtermeldungen
3.3.3.3 Überprüfungspflicht der Schiedsrichtereinteilung
3.3.4 Spielberichte
3.3.4.1 Mannschaftsaufstellung
3.3.4.2 Spielberichtskontrolle
3.3.4.3 Einsendepflicht durch die Schiedsrichter
3.3.5 Identitätskontrollen
3.3.6 Nichtvorlage von Spielerpässen
3.3.7 Ärztlicher Dienst/Sanitätsdienst
3.3.7.1 Überprüfung durch die Schiedsrichter
3.3.7.2 Behandlungskosten
22
22
22
22
23
23
23
23
24
24
24
24
25
25
25
25
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
3.3.8
Verspätung oder Nichtantreten
3.3.8.1 Verspätung einer Mannschaft oder der Schiedsrichter
3.3.8.2 Verspätung wegen höherer Gewalt
3.3.8.3 Nichtantreten einer Mannschaft
26
26
26
26
3.3.9
Spielabsagen
3.3.9.1 Neuansetzung
27
27
3.3.10 Spielverlegungen
3.3.10.1 Spielverlegung von Natur- auf Kunsteis
3.3.10.2 Spielverlegungen bei Tauwetter
3.3.10.3 Einteilung der Schiedsrichter
3.3.10.4 Verwaltungsgebühr
3.3.10.5 Spielverlegungen durch den Spielgruppenleiter
3.3.10.6 Durchführung von Spielen
3.3.10.7 Durchsage der Spielergebnisse
3.3.10.8 Spielwertung
3.4
5.
27
28
28
28
28
28
28
28
29
Weitere Bestimmungen
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
4.
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Wertung bei Punktgleicheit in der Tabelle
Regelung bei großen Strafen
Verbandsaufsicht
Spielverpflichtung
Einsatz eines Torhüters bei Verletzung
29
29-30
31
31
31
Hinweise
31
4.1
Schutzbestimmungen
31
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
31
31
31
32
32
32
Spieleinsätze von Nachwuchsspielern im BEV-Spielbetrieb
Helmpflicht beim Aufwärmen
Frauenbereich
Torhütermasken
Seniorenbereich
Nachwuchsbereich
4.2
Werbung auf Sportkleidung und Sportausrüstung
32
4.3
Pokalturniere und Internationale Freundschaftsspiele
33
4.4
BEV-Auswahlspieler
33
4.5
bleibt frei
33
Sonstiges
34
5.1
Zufahrt zum Stadion
34
5.2
Eintrittskarten
5.2.1 Nummerierte Eintrittskarten und Abrechnung
5.2.2 Eintrittskarten für Gastmannschaften
5.2.3 Eintrittskarten für Schiedsrichter/-beobachter
5.2.4 Eintrittskarten für Mitglieder der Eishockeykommission
34
34
34
34
34
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
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5.3
Verbandsabgaben
34
5.4
Eisbereitung
5.4.1 Kunsteisbahnen
5.4.2 Ausnahmeregelung für Knabenspiele
34
34
34
5.5
Offizielle Verkehrsmittel / Reiseentschädigung
35
5.6
Nachwuchsmannschaften bei Vereinen der Bayernliga
35
5.7
Berufsspieler
35
5.8
Verlassen der Eisfläche
35
6.0
Lizenzierte Trainer
35
6.1
Spielerbänke / Mannschaftsoffizielle
36
6.2
Aufenthalt in der SR-Kabine
36
6.3
Gästekabinen
36
6.4
Punkt- und Spielwertung
37
6.5
Punktwertung nur für Bayernliga-Senioren
37
6.6
Ausführungsbestimmungen für Spieler-Trikots
37
6.7
Stadionsprecher
37
6.8
Heimrecht
37
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
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ANLAGEN
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
A
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
P–1
P–2
Q
R
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
S
T
U
V
V1
W
Funktionärsliste
Spielmodus Senioren
Spielmodus Frauen
Spielmodus Nachwuchs
Schiedsrichtergebührenordnung
Werberichtlinien
Doppellizenz
Richtlinien für die Bildung von Spielgemeinschaften
Abrechnung der Verbandsabgaben
Gebührenübersicht
Einsatz von Nachwuchsspielern in anderen Altersklassen
Schiedsrichterordnung
Altersgrenzen
Meldegebühr
Erklärung
Erklärung Berufsspieler
Regelungen Penaltyschießen
Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung für
Schülerspielerinnen
Übersicht „Lizenzierte Trainer“
Stichwortverzeichnis
Erklärung Förderlizenz
Doppellizenz U17 Feldspieler
Doppellizenz U17 Torhüter
Antrag auf Doppellizenz der jeweiligen Altersklasse
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
1.
18.07.2015
Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vorbemerkungen
Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen sind eine Zusammenfassung der
bestehenden Ordnungen des DEB und des BEV und sollen als Nachschlagwerk und Hilfe
für die Vereine dienen.
Sie enthalten aber auch spezielle, nur für den Bayerischen Eissport-Verband zutreffende,
Bestimmungen für den Spielbetrieb.
Im Falle einer Berufsspielerbeschäftigung verpflichtet sich der Verein, die in den DFBst
unter Ziffer 5.7 benannten Unterlagen der BEV-Geschäftsstelle unaufgefordert vorzulegen.
Zusätzlich zu diesen Durchführungsbestimmungen haben Gültigkeit und sind zu beachten:
SpO Spielordnung des DEB
SRO Schiedsrichterordnung des DEB und BEV
EHO Eishockeyordnung des BEV
EHRO Eishockeyrechtsordnung des BEV
BEV-Rundschreiben
IIHF-Regeln
Die BEV-Durchführungsbestimmungen gelten für die Saison 2015/2016 und werden bei
Bedarf ergänzt.
Unter der Bezeichnung „1. Bundesliga“ ist die „Deutsche Eishockey Liga“ zu verstehen.
Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe und Nachträge sind zur besseren
Kenntlichmachung kursiv und fett geschrieben.
1.2
Zuständige Institutionen
1.2.1 Durchführung:
BAYERISCHER EISSPORT-VERBAND e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: (089) 15 79 92 – 11
Fax: (089) 15 79 92 – 20
E-mail: [email protected]
1.2.2 Anschriften der zuständigen Funktionäre
Die Anschriften der zuständigen Funktionäre sind der Anlage A (Funktionärsliste) zu
entnehmen.
1.2.3 Schiedsrichterwesen
Für die Einteilung der Schiedsrichter ist grundsätzlich der Schiedsrichterobmann zuständig.
Die Regional-Schiedsrichterobleute unterstützen ihn bei seiner Tätigkeit.
1.2.4 Abwesenheit des jeweiligen Obmannes
Bei Abwesenheit des

Eishockeyobmannes

Eishockeyjugendobmannes

Eishockeyschiedsrichterobmannes
sind automatisch deren Stellvertreter für den Spielverkehr zuständig.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
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1.3 Durchführungsbestimmungen (=DFBst)
1.3.1
Allgemeine Vorschriften
Die beteiligten Vereine erkennen mit ihrer Meldung zum Spielverkehr die
nachstehenden Durchführungsbestimmungen ausnahmslos als verbindlich an.
1.3.1.1 Spielordnung
Die Meisterschaft wird nach den Bestimmungen des DEB und den Bestimmungen
des BEV durchgeführt.
Die Artikel 20 und 21 der SpO DEB finden im Bereich des Bayerischen EissportVerbandes keine Anwendung.
Bei Streitigkeiten ist die Gerichtsbarkeit des Bayerischen Eissport-Verbandes
(BEV) zuständig.
Für die Vereine, die sich für den DEB/ESBG-Spielverkehr qualifizieren, gelten die
Durchführungsbestimmungen des DEB zusätzlich. Diese haben im Streitfall
Vorrang , soweit DEB/ESBG-Belange berührt sind.
Mannschaften können nur dann zu DEB/ESBG-Spielrunden gemeldet werden,
wenn sie sich sportlich für eine solche Runde qualifiziert haben. Die entsprechende
Meldung obliegt ausschließlich der Fachsparten-Leitung. Direktbewerbungen
durch die Vereine beim DEB/ESBG sind nicht möglich.
1.3.1.2 Spielregeln
Es wird nach den gültigen Spielregeln der IIHF, den zusätzlichen nationalen
Regeln sowie Ausnahmen gemäss dieser DFBst gespielt.
1.3.2
Sonstige Bestimmungen
1.3.2.1 Ergänzungen
Im Bedarfsfall können Durchführungsbestimmungen mit sofortiger Wirkung im
 Senioren-/Frauen- und Nachwuchsbereich vom Sportausschuss
 Senioren- und Frauenbereich vom Eishockeyobmann
 Nachwuchsbereich vom Eishockeyjugendobmann
schriftlich ergänzt oder abgeändert werden.
Änderungen müssen der Eishockeykommission nachträglich zur Genehmigung
vorgelegt werden.
1.3.2.2 Benachrichtigung der Vereine
Sämtliche Benachrichtigungen (einschließlich e-mail) erfolgen an die vom Verein
dem Verband gemeldete Anschrift. Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, daß die
zuständigen Funktionäre entsprechend informiert werden.
1.3.2.3 Informationspflicht der Vereine
Die Vereinsvorstände sind gehalten, die Durchführungsbestimmungen allen
Trainern und Betreuern zugänglich zu machen.
In Streitfällen ist den eingeteilten Schiedsrichtern ein Exemplar zur Verfügung zu
stellen.
1.3.2.4 Gültigkeit
Die Durchführungsbestimmungen werden nur im Bedarfsfall ergänzt bzw.
erneuert.
Änderungen bzw. Ergänzungen treten sofort nach Herausgabe in Kraft.
1.3.2.5 Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen
Verstöße, gleich welcher Art, gegen die Durchführungsbestimmungen ermächtigen
den Eishockey- oder Schiedsrichterobmann zur Eröffnung eines Strafverfahrens
gemäß EHRO.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
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1.3.2.6 Gleitender Auf- und Abstieg
Der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse ist gleitend, d.h. dass im Falle einer
notwendigen Auffüllung einer Spielklasse mehr Mannschaften aufsteigen können,
als in diesen Durchführungsbestimmungen ursprünglich vorgesehen sind.
Der Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse ist gleitend, d.h., dass im Falle von
zusätzlichen sportlichen Absteigern aus einer höheren Spielklasse mehr
Mannschaften absteigen als in den Durchführungsbestimmungen ursprünglich
vorgesehen sind.
Sind im Spielmodus einer Liga oder Spielgruppe Direktabsteiger festgelegt, so
müssen sie in jedem Falle direkt in die nächstniedrigere Liga absteigen. Sie werden
jedoch, falls der gleitende Abstieg zur Anwendung kommt, als Nachrücker gem.
Ziff. 1.3.4.2 (3) und (4) eingereiht.
1.3.3 Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus der Platzierung der letzten
Wettkampfsaison, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und der
Eishockey-Kommission sowie Meldungen an den BEV. Meldeschluss ist der
im Rundschreiben Nr. 01 oder auf dem Meldebogen benannte Termin.
Nachmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen, nach Genehmigung
durch die Eishockeykommission, möglich.
Meldegebühr ist bei der Meldung zu entrichten.
(2) Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Mitgliedsvereine der
Fachsparte Eishockey, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, und die
von der Eishockeykommission zugelassenen Mannschaften von
Mitgliedsvereinen. Pro Mitgliedsverein kann nur eine einzige
Seniorenmannschaft in derselben Spielklasse spielen. Ausnahmen können für
die Senioren Bezirksliga erteilt werden, wenn die 2. Seniorenmannschaft
(=1b-Mannschaft) bereit ist, in einer anderen Gruppe der Bezirksliga zu
spielen und die Regelungen für 1b-Mannschaften beachtet. Die 1bMannschaft ist nicht aufstiegsberechtigt. Frauenligen zählen dabei als eigene
Ligen. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) können mit ihren Mannschaften
keine Aufnahme in den Spielbetrieb des BEV finden.
(3) Verliert ein Verein durch sportlichen Abstieg das Recht zur Teilnahme an
einer vom DEB organisierten Liga, ist er als sportlicher Absteiger berechtigt,
in der höchsten Spielklasse des BEV im Meisterschaftsspielbetrieb zu spielen.
Sportlicher Absteiger ist nur derjenige, der bis zum letzten Tag der
Wettkampf-Saison an allen Meisterschaftsspielen seiner Liga teilgenommen
hat und nach Abschluss aller Spiele auf Grund der erreichten Punkte und Tore
auf einem Abstiegsplatz in der Tabelle eingereiht werden musste.
(4) Verliert ein Verein aus anderen als durch sportlichen Abstieg veranlassten
Gründen die Teilnahmeberechtigung an der Deutschen Eishockeyliga GmbH
(=DEL), einer Liga der ESBG oder des DEB, so entscheidet die
Eishockeykommission
über
die
Teilnahmeberechtigung
am
Meisterschaftsspielbetrieb des BEV und über die Spielklassen-Einstufung.
Teilnahmeberechtigt ist jedoch nur der Stammverein. Dieser muss Mitglied im
BEV sein.
(5) Ein Verein kann mit seiner Mannschaft in eine DEL-, ESBG- oder DEB-Liga
nur aufsteigen, wenn er sich dafür sportlich qualifiziert hat und der BEV den
Aufstieg genehmigt.
Sportlicher Aufsteiger in die nächsthöhere Liga ist nur derjenige, der bis zum
letzten Tag der Wettkampf-Saison an allen Meisterschaftsspielen seiner Liga
teilgenommen hat und nach Abschluss aller Spiele auf Grund der erreichten
Punkte und Tore auf einen Aufstiegsplatz in der Tabelle eingereiht wurde.
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Nimmt der Verein ohne sportliche Qualifikation und/oder ohne Genehmigung
des BEV am Spielbetrieb der DEL, der ESBG oder des DEB teil oder gliedert
er den Spielbetrieb in eine Kapitalgesellschaft aus und diese nimmt trotz
fehlender Genehmigung am Spielbetrieb der DEL oder ESBG teil, so wird die
Mannschaft bei Rückkehr in den Meisterschaftsspielbetrieb des BEV in die
unterste Spielklasse eingestuft.
Der Verein kann, solange diese ungenehmigte DEL-, ESBG- oder DEBSpielberechtigung besteht, auch wenn sie auf eine Kapitalgesellschaft
übertragen wurde, mit keiner Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb des
BEV teilnehmen. § 3 Ziffer 3 der BEV-Satzung bleibt davon unberührt.
(6) Die Eishockeykommission kann, wenn sie es aus berechtigten Gründen für
notwendig hält, einem Verein auf seinen schriftlichen Antrag die
Genehmigung erteilen, mit seiner Mannschaft in einer anderen Spielklasse des
BEV zu spielen. Eine Einstufung in eine ranghöhere Liga als die Liga, für die
sich der Verein sportlich qualifiziert, ist nicht möglich. Will ein Verein mit
einer Mannschaft neu am Spielbetrieb teilnehmen, muss diese Mannschaft in
der untersten Spielklasse beginnen und darf nicht in eine höhere Spielklasse
eingestuft werden.
(7) Vereine, die am Spielverkehr der Altersklasse Senioren und Frauen
teilnehmen wollen, müssen bis spätestens 15.09. eines Jahres eine Kaution
beim Bayerischen Eissport-Verband e.V. hinterlegen. Die Kaution ist
ausschließlich in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft zu Gunsten des BEV zu erbringen.
Erfolgt die Vorlage der Bankbürgschaft nicht fristgerecht und nicht in der
vorgenannten Form, verliert der betreffende Verein für die infrage kommende
Mannschaft die Teilnahmeberechtigung am Meisterschaftsspielbetrieb,
Sie ist gleichbedeutend mit einem Ausscheiden aus dem Spielbetrieb nach
Art. 31 SpO DEB.
Die Höhe der Kaution beträgt für die Wettkampfsaison:
a)
Senioren
Bayernliga
EURO
4000,-Landesliga
EURO
2000,-Bezirksliga
EURO
800.-b)
Frauen
Landesliga
EURO
800,-Scheidet eine Mannschaft nach der Termintagung, während einer laufenden, oder
vor einer weiterführenden Spielrunde aus, so wird die Kaution in vollem Umfang
in Anspruch genommen und ein Strafantrag nach der DEB/BEV-RO gestellt.
Die Kaution wird bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vereins nach Beginn der
jeweiligen Spielrunde auf die Vereine aufgeteilt, die beim ausgeschiedenen Verein
ein Spiel austrugen, selbst aber kein Heimspiel mit dem ausgeschiedenem Verein
hatten. Die Aufteilung erfolgt durch den Eishockeyobmann.
Die Kaution wird auch dann in Anspruch genommen, wenn eine gemeldete
Mannschaft vor Beginn der Spielrunde ausscheidet. In diesem Fall wird die
Kaution auf alle Vereine der Spielgruppe zu gleichen Teilen verteilt.
Ist eine Kautionsaufteilung und –abrechnung notwendig, so wird eine
Bearbeitungsgebühr von € 25,00 von der BEV-Geschäftsstelle erhoben und von der
Kaution in Abzug gebracht.
Schadensersatzansprüche nach Art. 31, Ziffer 1, SpO DEB sind damit abgegolten
und können nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Ein Kostenausgleich
nach 1.3.8.2 der BEV-Durchführungsbestimmungen wird dann ebenfalls nicht
durchgeführt.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Wird die Kaution nicht in Anspruch genommen, so wird sie spätestens nach Ende
der Wettkampfsaison dem Verein zurückgegeben.
Diese Regelung gilt ausschließlich für den Meisterschaftsspielbetrieb.
(8) Vereine, die Seniorenmannschaften zum Spielbetrieb der Bayernliga melden,
müssen gem. Art. 3 Ziffer 2 EHO drei Nachwuchsmannschaften zum
Meisterschaftsspielbetrieb des BEV melden. Wird diese Voraussetzung nicht
erfüllt, so werden Ausgleichsabgaben gemäß Anlage K der
Durchführungsbestimmungen des BEV fällig. Aufsteiger aus den Landesligen
können eine Ausnahmegenehmigung zur Reduzierung der festgelegten
Abgaben beantragen.
Regelung für Nachwuchsmannschaften
Im Falle des Ausscheidens einer Mannschaft nach der Termintagung können in
allen Altersklassen keine Schadensersatzansprüche nach Art. 31, Ziffer 1, SpO
DEB gestellt werden.
Teilnahmeberechtigte Vereine
Seniorenbereich
(1) Bayernliga
Teilnehmer ergeben sich aus der Platzierung der letzten Wettkampfsaison.
(2) Landesliga
Teilnehmer ergeben sich aus der Platzierung der letzten Wettkampfsaison.
(3) Bezirksliga
Teilnehmer ergeben sich aus den abgegebenen Meldungen
(4) Bayernkrug-Pokalrunde
Teilnehmer ergeben sich aus den abgegebenen Meldungen.
Der Wettbewerb kann ausgesetzt werden, wenn sich nicht genügend Vereine
zur Teilnahme melden. Teilnahmeberechtigt sind Landesliga- und
Bezirksligamannschaften des BEV. Meldeschluss ist der 15.08. eines jeden
Jahres. Melden mehr als 32 Mannschaften, ist die Reihenfolge des Eingangs
der Anmeldungen maßgebend.
Frauenbereich
(1) Landesliga
Teilnehmer ergeben sich aus den abgegebenen Meldungen.
(2) Frauenpokal
Teilnehmer ergeben sich aus den abgegebenen Meldungen.
Nachwuchsbereich
(1) Bayern-, Landes- und Bezirksliga
Teilnehmer ergeben sich aus der Platzierung der letzten Wettkampfsaison. In
der Bayernliga (Junioren, Jugend und Schüler) können nur Vereine
teilnehmen, die ab 12.09.2015 ihre Spiele durchführen können und bis zu
dem im Rundschreiben Nr. 01 benannten Termin eine entsprechende
Verpflichtung schriftlich abgegeben haben.
(2) Knaben (alle Ligen)
Die Ligen werden aufgrund der sportlichen Ergebnisse aus der
vorhergehenden Wettkampfsaison eingeteilt.
(3) Kleinschüler (alle Ligen)
Die Ligen werden aufgrund der sportlichen Ergebnisse aus der
vorhergehenden Wettkampfsaison eingeteilt.
(4) Kleinstschüler (Leistungsklasse A, B und U8)
Teilnehmer ergeben sich aus den abgegebenen Meldungen.
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1.3.4 Aufstiegspflicht, Nachrückerregelung
1.3.4.1 Vereine (ausgenommen SG), die an Spielrunden teilnehmen, die gleichzeitig
über die Bayerische Meisterschaft und den Aufstieg in die nächsthöhere
Spielklasse entscheiden, sind zum Aufstieg verpflichtet.
Im Nachwuchsbereich ist ein Aufstieg nicht verpflichtend. Auch dann nicht, wenn
der Verein an den Aufstiegsspielen teilgenommen, oder sich durch seine
Platzierung in der Meisterschaft qualifiziert hat.
1.3.4.2 Nimmt ein Verein, aus welchen Gründen auch immer , sein sportlich erworbenes
Aufstiegsrecht nicht wahr, oder ist ein Auffüllen einer Spielklasse zur festgelegten
Ligen-Sollstärke erforderlich, gilt folgende Nachrücker-Regelung:
1. Nachrücker ist der bestplatzierte Absteiger der Vorsaison der betreffenden
Spielklasse;
2. Nachrücker ist der zweitbestplatzierte Absteiger der Vorsaison der betreffenden
Spielklasse.
3. Nachrücker ist der nächstplatzierte Verein der Meister- bzw. Aufstiegsrunde aus
der nächstniedrigen Spielklasse;
4. Nachrücker ist der nach dem 1. Nachrücker platzierte Verein der Meister- bzw.
Aufstiegsrunde aus der nächstniedrigen Spielklasse.
Mannschaften, die an einer Abstiegsrunde teilnehmen, müssen zu Beginn der
Abstiegsrunde schriftlich erklären, dass sie im Falle eines Abstiegs als Nachrücker
nicht zur Verfügung stehen.
Mannschaften, die an keiner Abstiegsrunde teilnehmen aber als Absteiger
feststehen, müssen spätestens 10 Tage nach Ende der Spielrunde mitteilen, dass sie
als Nachrücker nicht zur Verfügung stehen.
1.3.5
Aufstiegsverzicht
Seniorenbereich
Ab der Wettkampfsaison 2015/2016 entfällt die Erklärung des Aufstiegsverzichtes.
Sollte ein Aufsteiger das Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen, so sind für die
Teilnahme am Spielbetrieb der darauffolgenden Wettkampfsaison folgende
Gebühren fällig:
Bayernliga
3.000,00 €
Landesliga
2.000,00 €
Bezirksliga
1.000,00 €
Frauen-Landesliga:
Der Aufstiegsverzicht ist in der Anlage C der Durchführungsbestimmungen
geregelt.
1.3.6 Freiwilliger Abstieg
1.3.6.1 Ein freiwilliger Abstieg ist grundsätzlich nicht möglich. Vereine, die nicht zur
Meisterschaft melden oder vor Beginn der Meisterschaft ausscheiden, können in
der darauffolgenden Wettkampfsaison eine Klasse tiefer am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen oder in der untersten Spielklasse neu beginnen.
(EHO, Art. 3, Ziffer 1 vorletzter Absatz ist zu beachten).
1.3.6.2 Im Seniorenbereich kann in entsprechend begründeten Härtefällen, bei denen die
Existenz des Vereins in Frage gestellt ist, die Eishockeykommission auf
schriftlichen Antrag genehmigen, dass diese Mannschaft, die nicht am Spielbetrieb
der Liga, für die sie sportlich qualifiziert war, teilnimmt, in derselben
Wettkampfsaison in einer niedrigeren Spielklasse des BEV spielt.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
1.3.7
Termintagungen
(1) Vereine, die zu den angesetzten Termintagungen keine vollverantwortlichen
Vertreter entsenden, haben die Termine zu akzeptieren, die für sie festgesetzt
wurden.
(2) Alle Terminlisten, ausgenommen die 1. Terminliste vor Beginn des
Meisterschaftsspielbetriebes, sind zunächst vorläufig und werden als solche
gekennzeichnet. Wenn sie endgültig sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
(3) Bei Nachträgen oder Neufassungen von Terminlisten ist immer die
Letztausgabe gültig.
1.3.8
Rücktritt oder Ausscheiden einer Mannschaft
1.3.8.1 Rücktritt einer Mannschaft vor der 1. Termintagung
Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach Veröffentlichung der
Ligeneinteilung
und
vor
der
ersten
Termintagung
aus
dem
Meisterschaftsspielbetrieb zurück, so wird der damit in der betreffenden
Spielklasse frei werdende Platz nach folgenden Kriterien besetzt.
a) grundsätzlich erfolgt die Besetzung des freien Platzes durch den sportlich
bestplatzierten Verein einer vorausgegangenen Aufstiegs-, Qualifikationsoder Platzierungsrunde oder der niedrigeren Spielklasse
b) verzichtet der Nachrücker nach a), so verbleibt der ursprüngliche Absteiger in
der Spielklasse, aus der er sportlich abgestiegen wäre.
Diese Verfahrensweise gilt auch dann, wenn mehrere Plätze zu besetzen sind, d.h.
zuerst erfolgt Auffüllung nach a).
Bei Pokalwettbewerben rückt, sofern weitere Bewerber vorhanden sind, der in der
Reihenfolge des Meldeeinganges nächste Verein nach. Dies ist aber nur für die
Besetzung der ersten Runde möglich.
Einsprüche gegen die Ligeneinteilung sind schriftlich binnen 1 Woche nach
Versand der Ligeneinteilung an die Vereine mit Begründung bei der BEVGeschäftsstelle einzureichen.
Für nach dieser Frist ohne Erlaubnis des BEV vom Meisterschafts- oder
Pokalspielbetrieb abgemeldete Mannschaften kommt Art. 31, Ziffer 3 der SpO
DEB zur Anwendung. Ferner ist eine Gebühr gemäß Anlage K (1.3.8.1 und
1.3.8.2) zu entrichten.
1.3.8.2 Rücktritt oder Ausscheiden einer Mannschaft nach der 1. Termintagung.
a) Zieht ein Verein eine gemeldete Mannschaft nach der 1. Termintagung einer
Saison zurück oder scheidet diese während der laufenden Saison aus dem
Meisterschafts- oder Pokalspielbetrieb aus, kommen die Bestimmungen des
Art. 31.1 SpO DEB zur Anwendung.
b) Dies gilt auch dann, wenn während einer laufenden Saison eine weitere
Termintagung stattfindet bzw. eine neue oder weiterführende
Gruppeneinteilung erfolgt. Für Vereine, die eine Kaution nach Ziffer 1.3.3 zu
leisten haben, gilt die dort festgeschriebene Verfahrensweise. Vereine, für die
keine Kautionszahlungen vorgesehen sind, müssen einen Kostenausgleich
nach Anlage K entrichten.
c) Hat eine Mannschaft zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens noch kein Spiel
absolviert, ist sie automatisch erster Absteiger aus der betreffenden
Liga/Spielgruppe. Spielwertungen sind nicht durchzuführen. Die Mannschaft
wird nicht in der Tabelle geführt.
d) Wertung von Spielen ausgeschlossener/gesperrter Mannschaften, siehe Artikel
32 der SpO DEB (gilt für alle Ligen).
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1.3.9 Sonstiges
1.3.9.1 Neuordnung der Spielklassen
Sollte sich durch Neuordnung der Spielklassen bzw. Spielgruppen oder durch
andere nicht vorhersehbare Umstände eine Änderung ergeben, entscheidet in
dringenden Fällen im Auftrag des Sportausschusses/Eishockeykommission der
Eishockeyobmann oder der Eishockeyjugendobmann über die Neueinteilung bzw.
den Verbleib, sowie über Auf- oder Abstieg.
1.3.9.2 Gruppeneinteilung
Sollten sich bei der Gruppeneinteilung der Qualifikationsrunden Gruppenstärken
mit sechs und weniger Vereinen ergeben, so haben diese Gruppen grundsätzlich
eine Doppelrunde zu spielen. Ausnahmen regelt die Eishockeykommission.
1.3.9.3 Turniere
(Pokalspiele,
Freundschaftsturniere)
sind
nach
den
für
Freundschaftsspiele geltenden Bestimmungen zu behandeln. Die BEV-Turniere der
Kleinstschülermannschaften sind Meisterschaftsspiele.
1.3.9.4 Wird in einer Spielklasse die vorgesehene Anzahl von teilnehmenden
Mannschaften nicht erreicht oder stehen mehr Mannschaften zur Verfügung, kann
der Sportausschuss/EK entgegen dem vorgesehenen Spielmodus für diese
Spielklasse oder –gruppe eine andere Austragung festlegen.
1.3.9.5 Punkte und Tore aus jeglicher Art von Vor-, Zwischen- und Qualifikationsrunden
werden nicht in weiterführende Runden übernommen.
Ausnahmen beschließt die Eishockey-Kommission.
1.3.9.6 Sondergenehmigungen haben nur für eine Wettkampfsaison Gültigkeit.
Folgende Sondergenehmigungen werden erteilt:
 Doppel-Lizenz (Frauen) Anlage G
 Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung für Schüler-Spielerinnen
Anlage R
 Sondergenehmigung für Torraum (IIHF-Regel 19) Stadion ohne
Hallendach)
Diese Sondergenehmigung sind jeweils vor dem 31.01. schriftlich bei den BEVGeschäftsstelle zu beantragen. Ein Anspruch auf Erteilung einer
Sondergenehmigung besteht nicht.
Folgende
Ausnahmegenehmigungen
können
während
der
gesamten
Wettkampfsaison beantragt werden:
 Ausnahmegenehmigung für einen nichtlizenzierten Trainer (je Spiel)
 Ausnahmegenehmigung
für
einen
nichtlizenzierten
Trainer
(Vorschusszahlung € 500,00, Anmeldung zum nächsten Trainerlehrgang)
1.3.9.7 Ein Torhüter kann nicht als Feldspieler eingesetzt werden, außer er war bereits vor
Spielbeginn als Feldspieler im Spielbericht eingetragen.
2.
Spielmodus, Ehrungen
2.1
Spielmodus
Senioren
Frauen
Nachwuchs
siehe Anlage B
siehe Anlage C
siehe Anlage D
2.2
Ehrungen
Nach Abschluss der Spielrunden werden folgende Ehrungen vorgenommen.
2.2.1
Senioren-Bayernliga
(1) Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
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1. der Bayernliga Senioren
2. der Bayernliga Senioren
3. der Bayernliga Senioren
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Senioren-Landesliga
Die Regelung ist in der Anlage B Ziffer 2.2.3 getroffen.
Senioren-Bezirksliga
Die Regelung ist in der Anlage B Ziffer 2.3.3 getroffen.
2.2.2
Frauen
(1) Landesliga
Bayerischer Meister
Zweiter Bayerischer Meister
Dritter Bayerischer Meister
2.2.3
1. der Landesliga Frauen
2. der Landesliga Frauen
3. der Landesliga Frauen
Nachwuchs
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Junioren
Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
Jugend
Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
Schüler
Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
Knaben
Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
Kleinschüler
Bayerischer Meister
Zweiter der Bayerischen Meisterschaft
Dritter der Bayerischen Meisterschaft
1. der Bayernliga Junioren
2. der Bayernliga Junioren
3. der Bayernliga Junioren
1. der Bayernliga Jugend
2. der Bayernliga Jugend
3. der Bayernliga Jugend
1. der Bayernliga Schüler
2. der Bayernliga Schüler
3. der Bayernliga Schüler
1. der Bayernliga Knaben
2. der Bayernliga Knaben
3. der Bayernliga Knaben
1. der Bayernliga Kleinschüler
2. der Bayernliga Kleinschüler
3. der Bayernliga Kleinschüler
Die Ermittlung der Bayerischen Meister
Kleinschülerbereich ist in der Anlage D geregelt.
im
Knaben-
und
Die Landes- und Bezirksligen (Nachwuchs) ermitteln die Aufsteiger in die
nächsthöhere Spielklasse. Um hier genügend Spieltermin zur Verfügung zu
haben, spielen diese Ligen keinen Bayerischen Meister mehr aus.
Die Altersklasse Kleinstschüler bleibt eine Leistungsklasse und somit
unverändert.
2.2.4 Ehrungen auf dem Eis
2.2.4.1 Ehrungen finden grundsätzlich bei der alljährlichen Mitgliederversammlung statt.
2.2.4.2 Die Bayernliga-, Landesliga-, Landesliga-Frauen- und Bezirksligameister im
Seniorenbereich werden vom BEV auf dem Eis geehrt.
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3.
Bestimmungen für den Spielbetrieb
3.1
3.1.1
Mannschaften
Spielstärke
Je Spiel können bis zu 20 Feldspieler und zwei Torhüter eingesetzt werden.
Ein Spiel, gleich welcher Art, darf nur dann begonnen werden, wenn beide
Mannschaften die nachstehende Mindestspielstärke aufweisen. Für die Einhaltung
sind in jedem Falle ausschließlich die Mannschaftsführer, nicht die
Schiedsrichter, verantwortlich.
Kann eine Schüler-, Knaben-, Kleinschüler- oder Kleinstschüler-Mannschaft für
ein Meisterschaftsspiel die geforderte Mindestspielstärke nicht erfüllen, so kann ein
Freundschaftsspiel ausgetragen werden. Dabei muss die Spielstärke jedoch
mindestens 12+1 (ausgenommen Schüler-Bezirksliga 10 + 1, Knaben und
Kleinschüler Landesliga 11 + 1) betragen. Das nicht ausgetragene
Meisterschaftsspiel ist zu werten und Strafantrag wegen Nichtantreten nach SpO
DEB Art. 26 zu stellen.
Tritt eine Nachwuchsmannschaft an 2 aufeinanderfolgenden Tagen auswärts, ohne
zwischenzeitliche Rückkehr zum Heimatort, an und verletzt oder erkrankt im 1.
Spiel ein Spieler so schwer, dass er im folgenden Spiel nicht mehr eingesetzt
werden kann und dadurch die vorgeschriebene Mindest-Spielstärke im 2. Spiel
nicht mehr erreicht, so kann dieses Spiel dennoch als Meisterschaftsspiel
ausgetragen werden. Der betroffene Verein hat jedoch binnen 72 Stunden nach
Spielende dem Spielgruppenleiter den lückenlosen Nachweis für die
Verletzung/Erkrankung zu erbringen (Bescheinigung des Krankenhauses oder
eines Arztes).
Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erfolgt Spielwertung nach § 4,
Absatz 1, BEV-EHRO.
Übersicht der MINDEST-SPIEL- und SOLL-Stärken
Altersklasse
Senioren
Frauen
U 23
Jugend
Schüler
Knaben
Kleinschüler
Kleinstschüler
Jun, Jug., Sch.,
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Spielklasse
Bayernliga
Landesliga
Bezirksliga
Landesliga
Förderliga
Bayernliga
Landesliga
Bayernliga
Landesliga
Bayernliga
Landesliga
Bezirksliga
Bayernliga
Landesliga
Bezirksliga
Klasse A
Klasse B
U8
Natureisliga
Mind.-SPIEL-Stärke Mind.-SOLL-Stärke
9+1
14
9+1
14
9+1
13
9+1
14
9+1
16 + 2
9+1
16 + 2
9+1
13 + 2
13 + 1
16 + 2
11 + 1
14 + 2
13 + 1
16 + 2
11 + 1
13 + 2
11 + 1
13 + 2
13 + 1
16 + 2
11 + 1
13 + 2
11 + 1
13 + 2
16 + 1
20 + 2
13 + 1
16 + 2
13 + 1
16 + 2
10 + 1
13
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3.1.2
Mindest-Sollstärke
Als Mindest-Sollstärke wird die Anzahl der Spieler bezeichnet, die mindestens für
die gemeldete Mannschaft verfügbar sein müssen (siehe Ziffer 3.1.1).
3.1.3
Mindest-Spielstärke
In den Altersklassen Schüler (Bayernliga), Knaben (Bayernliga) und Kleinschüler
(Bayernliga) wird die Mindestspielstärke für Freundschaftsspiele auf 12+1
festgesetzt. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Mannschaften der Schüler-LL
(11+1) und Knaben-/Kleinschüler-Landes-/Bezirksliga (11+1).
3.1.4
Mannschaftsmeldungen
Der Spielberichtsprüfstelle ist für jede gemeldete Mannschaft bis spätestens
1 Monat vor Meisterschaftsspielbeginn eine namentliche Aufstellung mit
Passnummern, Rücken-Nummern und Geburtsdatum vorzulegen. Änderungen zu
den Mannschaftsmeldungen sind unverzüglich der Spielberichtsprüfstelle
schriftlich mitzuteilen.
In der Mannschaftsmeldung sind der verantwortliche Mannschaftsführer und der
verantwortliche Trainer/Fachübungsleiter zu benennen. Eine Kopie der Trainer/Übungsleiterlizenz ist beizufügen.
3.1.5
Einsatz von Frauen und Mädchen in männlichen Mannschaften
Frauen und Mädchen aller Altersklassen dürfen gemeinsam mit männlichen
Spielern entsprechend ihrer Altersklasse in ein und derselben Mannschaft spielen.
Achtung:
Kommen in einer Herrenmannschaft der Altersklassen Senioren, Junioren und
Jugend Frauen- oder Mädchenspielerinnen zum Einsatz, so ist der jeweilige
Heimverein verpflichtet, für Herren und Frauen/Mädchen getrennte Kabinen,
Duschen und Toiletten zur Verfügung zu stellen.
3.1.6
Spielgemeinschaften
Antragsverfahren siehe Anlage H.
3.1.7
Einsatz von Spielern in anderen Altersklassen
Frauenbereich
In Frauenmannschaften dürfen Frauen und Mädchen der Altersklasse Junioren und
Jugend eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfen Mädchen der Altersklasse
Schüler unbegrenzt eingesetzt werden, sofern der BEV hierfür eine
Sondergenehmigung erteilt hat (siehe Ziffer 1.3.9.6).
Sie ist den eingeteilten Schiedsrichter zusammen mit den Spielerpässen vor
Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen.
Voraussetzung für die Erteilung von Sondergenehmigungen sind, eine
Unbedenklichkeitserklärung eines Sportmediziners, eine Einverständniserklärung
der Eltern, des Vereins-Trainers und des Vereins-Vorstandes.
Antragsvordruck siehe Anlage R.
Die Erteilung einer Sondergenehmigung ist eine Ermessensentscheidung des BEV,
ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Nachwuchsbereich
(1) In allen Altersklassen können alle Spieler der jeweils nächstniedrigen
Altersklasse auch in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden.
Ausnahme: In der Saison 2015/2016 können die Jahrgänge 2008 und jünger
(= U8) nicht in der Altersklasse Kleinschüler eingesetzt werden.
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In der Altersklasse „Senioren“ können auch alle Spieler der Altersklasse
„Jugend“ eingesetzt werden.
(2) Zusätzlich dürfen Mädchen der Junioren-Altersklasse gemeinsam mit
männlichen Spielern der Jugend-Altersklasse, Mädchen der JugendAltersklasse (mittlerer und jüngerer Jahrgang) gemeinsam mit männlichen
Spielern in der Schüler-Altersklasse, Mädchen der Schüler-Altersklasse
(jüngerer Jahrgang) gemeinsam mit männlichen Spielern in der KnabenAltersklasse in ein und derselben Mannschaft spielen (Art. 51 Ziff. 10 DEB
SpO).
(3) Übersicht über den Einsatz von Nachwuchsspielern in anderen Altersklassen
siehe Anlage L.
(4) Für den Einsatz von minderjährigen Spielern in der nächsthöheren
Altersklasse muß dem Verein die Zustimmung des Erziehungsberechtigten
vorliegen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, ist dies im Spielerpass
einzutragen. Solange der Eintrag nicht erfolgt ist, gilt der Spieler für die
nächsthöhere Altersklasse als spielberechtigt.
(5) Altersgrenzen (Art. 50 SpO DEB) und Bedingungen zur Beteiligung von
Nachwuchsspielern und Frauen am Spielbetrieb (Art. 51 SpO DEB) sind der
Anlage „N“ zu entnehmen.
3.1.8
Over-Age-Spieler
Im Spielbetrieb des BEV werden keine Over-Age-Genehmigungen erteilt.
3.1.9
Einsatz von transferkartenpflichtigen Nachwuchsspielern
Im Nachwuchsbereich dürfen bei Meisterschaftsspielen nur 2 Spieler aus dem
harten Kontingent (grünes Kreuz im Pass) eingesetzt werden.
Kinder, die bei der Passantragstellung unter 10 Jahre sind und im Ausland noch
nicht gespielt haben, sind OHNE Kontingentierung spielberechtigt, sofern sie nicht
im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben (kein grünes Kreuz im Pass),sofern sie
ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Diese Spieler
erhalten allerdings den Eintrag „vorläufig ohne Kontingent-nicht in Senioren“ in
den Spielerpass. Bitte beachten Sie, dass diese Spieler, sobald sie in den SeniorenBereich wechseln und keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, wieder in das
„harte“ Kontingent (grünes Kreuz) fallen. Kinder, mit einer ausländischen
Staatsangehörigkeit, die bereits im Ausland gespielt haben und/oder bei der
Antragstellung über 10 Jahre sind, fallen unter das „harte“ Kontingent.
3.1.10 Doppellizenz
In Frauen-Mannschaften dürfen Mädchen der Altersklasse Junioren, Jugend und
Schüler, für die ein anderer Verein die Spielberechtigung besitzt, eingesetzt
werden, sofern der BEV hierfür eine Sondergenehmigung erteilt. Die
Spielberechtigung (Spielerpass) muss immer für den Verein (= „anderer Verein“)
ausgestellt sein, für den die Spielerin im Nachwuchsbereich des DEB/BEV
teilnimmt.
Sie wird pro Wettkampfsaison vom BEV für die BEV-Ligen nur einmal
erteilt,
sofern der „andere Verein“ sein Einverständnis erklärt (Antrag siehe
Anlage G)
sofern bei Mädchen der Schülerklasse zusätzlich die Voraussetzungen gem.
DFBst BEV, Ziffer 3.1.7, Frauenbereich vorliegen und
sofern die Wechselfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Sondergenehmigung (im Original) ist in Verbindung mit einem gültigen
Lichtbildausweis anstelle eines Spielerpasses den Schiedsrichtern vorzulegen.
Diese Regelung gilt nur für den Meisterschafts- und Freundschaftsspielbetrieb der
BEV-Frauen-Landesliga.
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3.1.11 Sonderregelung für Amateur- und 1b-Mannschaften (Senioren und Frauen)
Zum Spielbetrieb des BEV sind obige Mannschaften mit folgenden Auflagen
zugelassen:
(1) Spätestens einen Monat vor Beginn der Meisterschaftsrunde, in der die 1 bMannschaft spielt, ist eine Meldeliste der 1 b-Spieler bei der BEVGeschäftsstelle einzureichen.
(2) Torhüter der Altersklasse Senioren (müssen als Torhüter gemeldet sein und
auch als Torhüter eingesetzt werden) sowie alle Spieler der Altersklasse
Junioren und Jugend, die für 1-b-Mannschaften gemeldet sind, können
uneingeschränkt auch in der 1. Mannschaft eingesetzt werden.
(3) Bis einen Tag vor Beginn der BEV-Meisterschaftsrunde, in der die
1. Mannschaft spielt, können fünf Seniorenspieler der 1 b-Mannschaft zum
Einsatz in der 1. Mannschaft schriftlich gemeldet werden. Diese können dann
unbeschränkt in der 1. Mannschaft und der 1 b-Mannschaft spielen. Die
Namen der gemeldeten Spieler sind bindend für die ganze Wettkampfsaison.
Wenn einer der fünf benannten Seniorenspieler nach dem 01.12. den Verein
wechselt, kann ein weiterer Spieler der 1. Meldeliste der 1b-Mannschaft
nachgemeldet werden.
(4) Maximal 3 Spieler einer 1. Mannschaft einer BEV-Liga können in der
Wechselzeit vom 01.12. bis 31.01. in die 1 b-Mannschaft wechseln. Mit
Eingang der Meldung ist dieser Spieler in der 1. Mannschaft nicht mehr
spielberechtigt.
Spieler einer 1 b-Mannschaft können in der Wechselzeit vom 01.12. bis 31.01.
in die 1. Mannschaft wechseln, aber in der gleichen Wettkampfsaison nicht
mehr zurückwechseln.
Solche Wechsel sind nur einmal pro Wettkampfsaison für einen Spieler
möglich.
Dies ist der BEV-Geschäftsstelle schriftlich unter Vorlage des Spielerpasses
und der erforderlichen Unterlagen für die Erstellung eines neuen Passes
mitzuteilen.
(5) Nimmt eine 1 b-Mannschaft am Bayernkrug teil, darf kein Spieler der
1. Mannschaft (außer den in Absatz (3) genannten Spielern) eingesetzt
werden.
(6) Ein Spieler einer Mannschaft im BEV-Spielbetrieb, dessen Club mit seiner 1.
Mannschaft am ESBG/DEB-Spielbetrieb teilnimmt, darf jedoch nur maximal
3 mal in der ESBG/DEB-Mannschaft eingesetzt werden. Als eingesetzt gilt
jeder Spieler/Torwart, der auf dem Spielbericht steht. Spieler, die eine
Förderlizenz für die 2. Bundesliga bzw. Oberliga haben, dürfen am SeniorenSpielbetrieb des LEV Bayern nicht teilnehmen.
3.1.12 Mehrere Mannschaften in einer Altersklasse (Nachwuchs)
Bei mehreren Nachwuchsmannschaften in einer Altersklasse im BEV/DEBSpielbetrieb gelten folgende Bestimmungen:
(1) Vereine, die zwei bzw. drei Nachwuchsmannschaften für eine Altersklasse
melden, müssen diesen Mannschaften die Bezeichnung I, II und III geben.
(2) Die II, wenn vorhanden auch die III. Mannschaft, spielen in der jeweils
untersten Klasse (Kunsteis) ohne Aufstiegsberechtigung. Sie sind deshalb
auch nicht berechtigt, an der Endrunde teilzunehmen. Für sie qualifiziert sich
die nächstplatzierte Mannschaft. Bei Klein- und Kleinstschüler spielen die
Mannschaften in verschiedene Gruppen. In den Altersklassen Knaben,
Kleinschüler und Kleinstschüler müssen bei der Mannschaft I 15 Feldspieler
und 1 Torhüter fest gemeldet werden und dürfen nicht in der Mannschaft II
zum Einsatz kommen, unabhängig, ob die Mannschaft II eine
Spielgemeinschaft ist. Die Spieler und Torhüter, die in der Mannschaft II
gemeldet sind, können in der Mannschaft I eingesetzt werden.
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(3) Für alle Mannschaften, die in einer Altersklasse spielen, müssen 4 Wochen
vor Beginn der Meisterschaftsrunde namentliche Mannschaftsmeldungen der
BEV-Spielberichtsprüfstelle eingereicht werden.
(4) Diese Meldungen können bis längstens 31.01. der laufenden Wettkampfsaison
einmal geändert werden. Dies gilt auch für DNL-Spieler.
(5) Wechselspielen ist nicht erlaubt. Vereine, die dagegen verstoßen, verlieren
alle Punkte ihrer Mannschaften in dieser Altersklasse. Einträge in die
Spielerpässe erfolgen nicht.
3.1.13 Transferkartenpflichtige Spielerinnen
In Frauenmannschaften darf nur eine transferkartenpflichtige Spielerin eingesetzt
werden, die auch Berufsspielerin sein kann.
In einer Frauenmannschaft darf nur eine Berufsspielerin eingesetzt werden (vgl.
Ziffer 5.7 DfBest BEV).
3.1.14 Spieler mit 1. Bundesliga-Lizenz (DEL-Lizenz)
(1) Spieler aller Altersklassen, die für die laufende Wettkampfsaison eine
Spielerlizenz/Förderlizenz der 1. Bundesliga haben oder hatten, unabhängig
davon, ob sie zum Einsatz kamen oder nicht, dürfen in derselben
Wettkampfsaison in Mannschaften, die sich am Spielbetrieb des LEV Bayern
beteiligen, nicht eingesetzt werden. Dies gilt auch für Spieler der NHL und
KHL.
Ausgenommen hiervon sind:
(2) Torhüter, die eine DEL-Förderlizenz haben oder hatten, können unabhängig
von obiger Regelung in der Bayernliga Senioren eingesetzt werden, wenn die
DEL-Förderlizenz mit Beginn der Spielberechtigung für die Bayernliga
beendet ist und diese Torhüter ausschließlich in der Bayernliga Senioren
eingesetzt werden. Diese Regelung gilt nur in der Wechselzeit vom 01.12. bis
31.01.
(3) Je Verein max. 2 Spieler, die den Altersklassen Junioren und Jugend
angehören und eine DEL-Förderlizenz besitzen.
sofern sie deutsche Staatsangehörige sind,
nicht den Beschränkungen nach Art. 63 Spielordnung DEB
unterliegen,
für Mannschaften ihres DEL-Stammvereines, die sich am BEVSpielbetrieb beteiligen, gemeldet sind
und bereits in der vorherigen Saison eine Spielberechtigung für ihren
Stammverein hatten (Ausnahmen: Torhüter).
Diese Spieler müssen der BEV-Spielberichtsprüfstelle vor dem ersten Einsatz
in einer Mannschaft der ersten Bundesliga (DEL) mit Formblatt U namentlich
benannt werden. Eine Änderung während der laufenden Saison ist
ausgeschlossen.
Sie dürfen im BEV-Nachwuchsspielbetrieb jedoch nur dann eingesetzt
werden, wenn sie nicht als Berufsspieler im Sinne der BEV-Satzung §1 bzw.
der BEV-DFBst Ziffer 5.7 gelten.
Werden sie im BEV-Seniorenspielbetrieb eingesetzt und gelten sie als
Berufsspieler nach Ziffer 5.7 BEV-Durchführungs-Bestimmungen und BEVSatzung § 1, so unterliegen sie den entsprechenden Einsatzbeschränkungen.
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3.1.15 Gastspielgenehmigungen aller Altersklassen (national und international)
Gastspielgenehmigungen für Spieler dürfen von Vereinen nur dann ausgestellt
werden, wenn sie sich im Besitz des Spielerpasses mit gültiger Spielgenehmigung
befinden (Art. 53, Ziffer 2 SpO DEB). Ist der Pass bereits mit Freigabevermerk an
einem anderen Verein weitergegeben worden oder befindet er sich zur Bearbeitung
bei der Pass-Außenstelle, darf eine Gastspielgenehmigung nicht mehr erteilt
werden.
Soll ein Spieler mit Gastspielgenehmigung (national o. international) in einem
Freundschaftsspiel eingesetzt werden, so ist der Verein verpflichtet, vor
Spielbeginn dem Schiedsrichter eine Kopie der Gastspielgenehmigung
(national/international) auszuhändigen, die dieser zusammen mit dem
Spielbericht der Spielberichtsprüfstelle einzusenden hat. Ist diese Voraussetzung
nicht gegeben, darf der Spieler nicht eingesetzt werden.
Achtung: Jede internationale Gastspielgenehmigung (Senioren sowie Nachwuchs)
ist beim DEB registrieren zu lassen. Ohne Unterschrift des DEB auf der
internationalen Gastspielgenehmigung darf der Spieler nicht eingesetzt werden.
3.1.16 Spieler von ESBG- und Oberliga- Vereinen
Spieler, die eine Spielberechtigung zum Einsatz in einer Seniorenmannschaft eines
DEB-/ESBG-Club/Vereins haben oder hatten, und diese im Spielerpass vermerkt
ist, und deren Club/Verein Insolvenz angemeldet oder den Spielbetrieb eingestellt
hat, können in einer noch laufenden Saison nicht mehr beim Stammverein (1b)
eingesetzt werden. Spieler, die den Eintrag „ESBG“ oder „GmbH“ im Spielerpass
oder die Spielberechtigung für einen Oberliga-Verein haben, können im
Spielbetrieb des LEV Bayern nicht eingesetzt werden. Jeder gemeldete
Wechselspieler kann, solange er sich noch nicht festgespielt hat, bei Wegfall der 1.
Mannschaft in der 1 b Mannschaft weiterspielen.
3.1.17 Einsatzberechtigung von Spielern
Für die Entscheidung, ob ein gesperrter oder nichtspielberechtigter Spieler für ein
Spiel spielberechtigt ist, ist ausschließlich der Verein verantwortlich. Der Verein
kann sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Verbandsinstitution (z.B. PassAußenstelle, Spielberichtsprüfstelle, Spielgruppenleiter usw.) informieren.
3.1.18 Förderlizenz 2. Bundesliga/Oberliga
Spieler der Altersklasse Junioren und Jugend, die einem Verein angehören, der mit
seiner 1. Mannschaft am Spielbetrieb der Oberliga Süd teilnimmt und eine
Förderlizenz für die 2. Bundesliga besitzen, dürfen im Nachwuchs-Spielbetrieb des
LEV Bayern eingesetzt werden, wenn der Verein mit seiner Mannschaft der
Junioren oder Jugend in der höchsten LEV Liga spielt.
3.1.19 Doppellizenz U17 zwischen DNL und Jugend-Bayernliga
U17-Spieler (in der Wettkampfsaison 2015/2016 = Jahrgang 1999) können für die
Wettkampfsaison 2015/2016 eine Doppellizenz für den Einsatz in einer DNLMannschaft und zugleich in einer Jugend-Bayernliga-Mannschaft beantragen. Es
können alle U17 Spieler aus einer DNL-Mannschaft beim Kooperationspartner in
der Jugend Bayernliga gemeldet werden, aber nur 3 DNL-Spieler und 1 DNLTorhüter, der nur als Torhüter eingesetzt werden kann, pro Spiel eingesetzt werden.
Die U17 Spieler aus der Jugend Bayernliga-Mannschaft können mit Doppellizenz
in der DNL-Mannschaft des Kooperationspartners eingesetzt werden. Evtl.
Einsatzbeschränkungen sind durch den DEB zu regeln. Die Doppellizenzen der
DNL-Spieler für den Einsatz in der Jugend-Bayernliga können nur in den
Wechselzeiten der Jugend-Bayernliga beantragt werden.
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3.1.20 Doppellizenz zwischen Schüler Bundesliga und Schüler Bayernliga
Jeder Verein kann nur eine Kooperation mit einem anderen Verein eingehen.
Es können pro Altersklasse 8 Doppellizenzen beantragt werden. Zum Einsatz
dürfen jedoch nur 5 Feldspieler und 1 Torhüter kommen. Dies gilt für alle
Spieler, egal ob sie von oben nach unten oder von unten nach oben eingesetzt
werden.
Vereine aus den DEB-Ligen können nur Kooperationen mit Vereinen der
höchsten LEV-Liga (Bayernliga) eingehen.
Die Doppellizenzen können nur während der gültigen Wechselzeiten (siehe
Ziff. 3.2.1) beantragt werden. Die Spielkleidung (Regel 40, Helm und Hose)
der Doppellizenzspieler ist in Ziff. 3.3.2 der Durchführungsbestimmungen
geregelt.
3.1.21 Doppellizenzen BEV (Nachwuchs)
Jeder Verein kann pro Altersklasse nur eine Kooperation mit einem anderen
Verein eingehen. Es können pro Altersklasse 8 Doppellizenzen beantragt
werden. Zum Einsatz dürfen jedoch nur 5 Feldspieler und 1 Torhüter
kommen. Dies gilt für alle Spieler, egal ob sie von oben nach unten oder von
unten nach oben eingesetzt werden. Kooperationen können auch Ligen
übergreifend (z.B. Bayernliga mit Bezirksliga) geschlossen werden. Vereine
aus den DEB-Ligen können nur Kooperationen mit Vereinen der höchsten
LEV-Liga (Bayernliga) eingehen. Eine Kooperation von Vereinen innerhalb
einer Spielklasse ist nicht möglich. Die Doppellizenzen können nur während
der gültigen Wechselzeiten (siehe Ziff. 3.2.1) beantragt werden. Die
Spielkleidung (Regel 40, Helm und Hose) der Doppellizenzspieler ist in Ziff.
3.3.2 der Durchführungsbestimmungen geregelt.
3.1.22 U23 Förderliga
Mit Beschluss der Eishockeykommission wurde die U23 Förderliga ab der
Wettkampfsaison 2015/2016 eingeführt. In der U23 Förderliga können Spieler
der Altersklasse Senioren (Jahrgänge 1992, 1993 und 1994), der Altersklasse
Junioren (Jahrgänge 1995 und 1996) und der Altersklasse Jugend (Jahrgänge
1997, 1998 und 1999) eingesetzt werden. Alle Spieler einer U23 Mannschaft
können auch in der 1. Mannschaft oder 1b-Mannschaft des Vereins, für den
die Spielberechtigung ausgestellt ist, eingesetzt werden, ohne sich
festzuspielen. In der U23 Förderliga dürfen 2 transferkartenpflichtige Spieler
(1 Spieler der Altersklasse Senioren und 1 Spieler aus den Altersklassen des
Nachwuchses, grünes Kreuz) eingesetzt werden. Die Spiele werden im 3 Mann
System geleitet (Pauschale siehe Anlage E). Es kommt die 3 Punkte Regelung
zur Anwendung.
Ein Spieler einer Mannschaft im BEV-Spielbetrieb, dessen Club mit seiner
1. Mannschaft am ESBG/DEB-Spielbetrieb teilnimmt, darf jedoch nur
maximal 3 mal in der ESBG/DEB-Mannschaft eingesetzt werden. Als
eingesetzt gilt jeder Spieler/Torwart, der auf dem Spielbericht steht. Spieler,
die eine Förderlizenz für die 2. Bundesliga bzw. Oberliga haben, dürfen am
Senioren-Spielbetrieb des LEV Bayern nicht teilnehmen.
3.2
3.2.1
Vereinswechselangelegenheiten
Freigabe
Bei Vorlage einer Freigabe sind alle Spieler für Meisterschafts- und
Freundschaftsspiele sofort nach erfolgter Passumschreibung spielberechtigt, sofern
das maßgebende Datum (Art. 55 SpO DEB) in die Zeit zwischen dem
*
für Senioren
vom 01.06. – 15.10. und 01.12. – 31.01.
> Bayern-, Landes-, Bezirksliga und U23<
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*
für Frauen und Mädchen
> Landesliga <
18.07.2015
vom 01.06. – 15.10. und 01.12. – 31.01.
* für Nachwuchsspieler
> Bayernliga <
vom 01.06. – 15.09. und 01.12. – 31.01.
* für Nachwuchsspieler
> Landes- und Bezirksliga <
vom 01.06. – 15.10. und 01.12. – 31.01.
*
vom 01.06. – 15.10. und 01.12. – 31.01.
*
für Nachwuchsspieler
Kleinstschüler und U8
Natureis
vom 01.06. – 15.10. und 01.12. – 31.01.
einer jeden Wettkampfsaison fällt (s. auch Art. 52a, Ziff. 7.1, 2. Absatz
SpO DEB)
Für transferkartenpflichtige Spieler, die bereits am Spielbetrieb im In-/Ausland
teilgenommen haben, gelten die gleichen Wechselfristen. Für Spieler, die
transferkartenpflichtig sind, aber noch nicht an einem Spielbetrieb im In-/Ausland
teilgenommen haben, können durchgehend bis 31.01. des Jahres
Spielberechtigungen beantragt werden.
Kinder, die nur eine LOA benötigen, können auch nach dem 31.01. noch eine
Spielberechtigung beantragen, sofern sie nicht bereits im Ausland gespielt haben.
Spieler, die von anderen LEV’s oder von ESBG/DEB in den Spielbetrieb des LEV
Bayern wechseln, nehmen Disziplinar- und Spieldauerdisziplinarstrafen nicht mit.
Die Wechselfristen zu den DEB-Ligen, sind in Art. 55 Ziffer 2 SpO DEB
festgelegt.
3.2.2
Transferkartenpflichtige Spieler
(1) Für transferkartenpflichtige Spieler kann ein Spielerpass erst ausgestellt
werden, wenn die Transferkarte mit dem Genehmigungsvermerk der I.I.H.F.
der Passstelle des DEB vorliegt.
(2) Spielerpässe von transferkartenpflichtigen Spielern werden mit zwei grünen
bzw. roten Diagonalstrichen gekennzeichnet.
In Seniorenmannschaften, die sich am Spielbetrieb des BEV beteiligen, darf
in
Meisterschaftsund
Freundschaftsspielen
nur
ein
transferkartenpflichtiger Spieler, gleichgültig ob er ein rotes oder grünes
Diagonalkreuz im Pass hat, eingesetzt werden.
Ausnahmen, wie im Art. 63 und 63a SpO DEB angeführt, haben im BEVBereich Gültigkeit.
Ausnahme: In Freundschaftsspielen gegen Mannschaften, für die andere
Regelungen gelten, darf die gleiche Anzahl transferkartenpflichtiger Spieler
eingesetzt werden, wie sie dem Gegner zugestanden sind.
Für Nachwuchsmannschaften entfällt die Einschränkung (Ausnahme siehe
Ziff. 3.1.9 (1).
(3) Hinsichtlich aller zu beachtenden Einzelheiten bei transferkartenpflichtigen
Spielern wird auf Art. 63 SpO DEB verwiesen.
3.2.3
Passersatz
Als Ergänzung zur Ziff.1; Art. 53 Spielordnung DEB ergeht folgende Verfügung:
Kann ein Spielerpass trotz gültiger Spielgenehmigung nicht vorgelegt werden,
weil er der Passaußenstelle des LEV Bayern zur Bearbeitung übersandt wurde,
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18.07.2015
kann dem Verein auf Antrag eine befristete Bescheinigung als Passersatz
ausgestellt werden.
Diese Bescheinigung erteilt für den LEV Bayern die BEV-Passaußenstelle.
3.3
3.3.1
Spielbetrieb
Spielzeiten
Die Spielzeiten sind wie folgt:
(1) Senioren
3 x 20 Minuten
(2) Frauen
3 x 20 Minuten
(3) Junioren
3 x 20 Minuten
(4) Jugend
3 x 20 Minuten
(5) Schüler
3 x 20 Minuten
(6) Knaben
3 x 20 Minuten
(7) Kleinschüler
3 x 20 Minuten
(8) Kleinstschüler A
32
Minuten
Kleinstschüler B
24
Minuten
U8
24
Minuten
(Turnierform jeder gegen jeden)
zu (8) Spielzeiten haben für Meisterschafts- und
Freundschaftsspiele (Einzelspiele) Gültigkeit.
(Ausnahmen sind genehmigungspflichtig)
Spieltage für alle Knaben-, Klein- und Kleinst-Schüler-Ligen sind grundsätzlich
Samstage und Sonntage, sowie Feiertage.
Der Spielbeginn an Samstagen / Sonntagen frühestens 10.00 Uhr und spätestens
17.00 Uhr, Toleranzgrenzen von bis zu einer Stunde bei entsprechenden regionalen
Spielen ist möglich. Ausnahmegenehmigungen, durch den Spielgruppenleiter sind
möglich. Bei Spielen, die auf Wochentage (Mo. bis Fr.) verlegt werden sollen, ist
der einteilende Schiedsrichterobmann zu befragen, ob für diesen Zeitpunkt
Schiedsrichter zur Verfügung stehen.
3.3.2
Spielkleidung
Bei verwechselbarer Spielkleidung ist die Heimmannschaft verpflichtet, die
Trikots zu wechseln. Die Entscheidung darüber treffen die eingeteilten
Schiedsrichter. Sämtliche Spieler einer Mannschaft müssen einheitlich gekleidet
sein (IIHF-Regel 40). Spielgemeinschaften sowie Spieler mit Doppellizenz
benötigen nicht die gleiche Hosen- bzw. Helmfarbe und sind von der IIHF-Regel
40 ausgenommen.
3.3.3
Schiedsrichtereinteilung
Es dürfen ausnahmslos nur lizenzierte Schiedsrichter eingesetzt werden.
Die Spiele der Bayernliga Senioren (incl. Relegationsspiele mit den
Landesligisten), Play-Off-Spiele der Senioren Landesliga, der U23 Förderliga
sowie Senioren Freundschaftsspiele zwischen LEV- und DEB-Vereinen werden im
3-Mann-System geleitet. Alle anderen Spiele werden im 2-Mann-System geleitet.
Die Abrechnung der Pauschalen ergibt sich aus Art. 18 BEV-SRO.
Meisterschaftsspiele der Bayernliga Senioren werden bayernweit durch den
Schiedsrichterobmann des BEV eingeteilt.
3.3.3.1 Ausnahmen
(1) Knabenspiele
Bei Knabenspielen müssen zwei SR eingesetzt werden. Hierbei können –
soweit vorhanden – die eigenen Schiedsrichter des Heimvereins die Spiele
leiten.
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(2) Kleinschülerspiele
Bei Kleinschülerspielen können wahlweise ein oder zwei Schiedsrichter –
soweit vorhanden – des Heimvereins eingesetzt werden.
(3) Kleinstschülerspiele / U8 Spielgruppen
Bei
Kleinstschülern/U8-Spielgruppen
werden
keine
lizenzierten
Schiedsrichter eingesetzt. Bei Kleinstschüler/U8-Turnieren müssen Trainer,
Co-Trainer mit gültiger Lizenz (A, B und C-Schein) oder Spieler der
Jahrgänge 1996 und älter, für die eine gültige Spielberechtigung ist oder
war, die Leitung übernehmen. Der Ablauf der Spielberechtigung darf
nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Schiedsrichter, die ihre aktive
Laufbahn beendet haben, können für die Leitung der Kleinstschülerspiele
von den Vereinen herangezogen werden. Der Spielleiter muss sich mit
Schlittschuhen und SR-Pfeife auf dem Eis befinden.
3.3.3.2 Schiedsrichtermeldungen
Jeder am Spielverkehr teilnehmende Verein hat entsprechend seiner
Ligenzugehörigkeit Schiedsrichter zu stellen

Bayernliga
3 Schiedsrichter

Landesliga, Bezirksliga und
Vereine ohne Seniorenmannschaften
2 Schiedsrichter
Pro fehlender Schiedsrichter sind Ausgleichsabgaben in folgender Höhe zu zahlen:
Siehe Anlage K (Gebührenübersicht). Neu gemeldete Vereine brauchen diese
Abgabe bei erstmaliger Teilnahme am Wettkampfspielbetrieb des BEV nicht zu
zahlen.
SR mit Neulingslizenz (EL) werden in der Saison, in der sie erstmals die
Lizenz erworben haben, bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe nicht
berücksichtigt.
3.3.3.3 Überprüfungspflicht der Schiedsrichtereinteilung
Die von den Schiedsrichterobleuten herausgegebenen Schiedsrichtereinteilungen
sind von den Vereinen unverzüglich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu
überprüfen und gegebenfalls sind fehlende Schiedsrichtereinteilungen zu
reklamieren.
Etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten des jeweiligen Heimvereins.
3.3.4
Spielberichte
Die gemäß Art. 47 SpO DEB vorzunehmenden Wettkampf-Formalitäten dürfen
nicht von Personen unter 16 Jahren ausgeführt werden.
Spielberichte dürfen weder im Original, noch als Reproduktion, in Medien gleich
welcher Art veröffentlicht werden. Ebenso ist eine Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Veröffentlichung unstatthaft.
Die Spielberichte sind sorgfältig und gut leserlich in Druckbuchstaben oder
Maschinenschrift auszufüllen.
Seit der Wettkampfsaison 2008/2009 ist der Spielbericht, wie auch der
Zusatzbericht, nur noch in einfacher Ausfertigung erforderlich. Der Heimverein ist
jedoch verpflichtet, für den Gastverein sowie für den Eigenbedarf, Kopien zu
erstellen.
Vereine der Bayernliga Senioren sind verpflichtet, spätestens am auf den Spieltag
folgenden Tag bis 12:00 Uhr die Spielberichte mit evtl. Zusatzmeldungen per
Telefax an die BEV-Geschäftsstelle/Spielberichtsprüfstelle (089/15799220) zu
übersenden.
Das Überschreiben und Übermalen von Eintragungen ist nicht zulässig. Bei
notwendigen Änderungen ist die ursprüngliche Eintragung zu streichen und die
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Änderung in eine neue Zeile einzutragen. Bei unleserlichen und nicht auswertbaren
Spielberichten wird durch die Spielberichtsprüfstelle eine Verwaltungsgebühr
erhoben. Siehe Anlage K (Gebührenübersicht).
Falsche oder fehlende Angaben (z.B. Trainerlizenz-Nr. Trainer-Unterschriften,
Mannschaftsführer, Spielereintragungen) auf dem Spielbericht gehen
ausschließlich zu Lasten der Vereine, auch wenn sie von den Schiedsrichtern,
der Mannschaftsführung oder dem Bankpersonal nicht festgestellt wurden
(Art. 47.2 SpO DEB). Dies gilt in besonderer Weise für die Einhaltung der
Mindestspielstärke (siehe auch 3.1.1). Siehe auch DFBst 6.0 (2).
3.3.4.1 Mannschaftsaufstellung
Ergänzend zu Art. 47 SpO DEB gilt folgendes:
Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn zusammen mit den Spielerpässen den
Schiedsrichtern eine Mannschaftsaufstellung zu übergeben.
Sie sind vom Schiedsrichter bei der Passkontrolle zu unterschreiben und mit dem
Tagesdatum zu versehen.
Erfolgt anhand der Mannschaftsaufstellung eine Änderung oder Ergänzung im
Spielbericht, so hat diese unmittelbar nach Feststellung des Sachverhaltes durch die
Spielberichtsführung zu erfolgen. Ferner ist durch den SR ein Zusatzbericht zu
fertigen und dieser zusammen mit dem Spielbericht und der Mannschaftaufstellung
der Spielberichtsprüfstelle einzusenden.
3.3.4.2 Spielberichtskontrolle
Die Schiedsrichter haben vor Spielbeginn die Anzahl der vorhandenen Spieler
sowie die Mindestspielstärke zu kontrollieren und auf dem Spielbericht (Spalte
Zahl der Spieler) durch Unterschrift zu dokumentieren. Nach Spielende haben die
Schiedsrichter den kompletten Spielbericht auf Fehler (falsche Eintragungen usw.)
zu überprüfen und ggf. mit dem Punkterichter zu berichtigen. Versäumnisse
werden mit einer Verwaltungsgebühr geahndet. (siehe Anlage K)
3.3.4.3 Einsendepflicht durch die Schiedsrichter
Die Spielberichte und Gastspielgenehmigungen (national/international) sind von
den Schiedsrichtern spätestens am Tag nach dem Spiel an die BEVSpielberichtsprüfstelle abzusenden. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bei
Spielen der letzten beiden Spieltage der Vorrunde der Bayernliga sowie der
Halbfinal- und Finalspiele der Bayernliga sowie bei Spielen der Bayerischen
Meisterschaft der Landes- bzw. Bezirksliga ( Halbfinale und Finale ) bis 12.00 Uhr
des auf den Spieltag folgenden Tages, den Spielbericht und evtl. Zusatzmeldungen
an die - BEV-Spielberichtsprüfstelle - zu faxen oder eingescannt zu mailen.
Beim 2-Mann System ist in geraden Jahren der im Alphabet zuletzt Genannte, in
ungeraden Jahren der im Alphabet zuerst Genannte und im 3-Mann-System der
Hauptschiedsrichter für die Absendung verantwortlich.
Verspätete Absendungen werden gemäß EHRO geahndet.
3.3.5
Identitätskontrollen
Die Schiedsrichter können bei Spielen Identitätskontrollen durchführen. Auf
Antrag des Mannschaftsführers muss beim Spielgegner die Identitätskontrolle
durchgeführt werden. Die Identitätskontrolle kann auch vom Eishockeyobmann,
Eishockeyjugendobmann oder vom zuständigen Spielgruppenleiter angeordnet
werden (auch stichprobenweise). Die Identitätskontrolle soll in der
Umkleidekabine vorgenommen werden, der gegnerische Mannschaftsführer ist
dabei teilnahmeberechtigt.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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3.3.6
Nichtvorlage von Spielerpässen
Der Einsatz von Spielern, deren Spielerpässe nicht vorgelegt werden können, ist in
Artikel 53 SpO DEB geregelt.
Für jeden nicht vorgelegten Spielerpass ist an den BEV eine Verwaltungsgebühr zu
entrichten. Siehe Anlage K (Gebührenübersicht).
3.3.7
Ärztlicher Dienst/Sanitätsdienst
(Gültig für alle Altersklassen)
Bei allen Meisterschafts-, Freundschafts- und Pokalspielen von Vereinen der DEBbzw. ESBG-Ligen gelten die Durchführungsbestimmungen des DEB bzw. ESBG.
Vereine aller BEV-Ligen müssen entweder einen Arzt oder einen Sanitätsdienst,
von 30 Minuten vor Spielbeginn bis 15 Minuten nach Spielende für beide
Mannschaften im Stadion zur Verfügung halten.
Als Sanitätsdienst zählen Ärzte, alle öffentlichen Sanitätsdienst (z.B. BRK,
Malteser-Hilfsdienst) sowie Personen, die in „erster Hilfe“ (9 Lehreinheiten)
ausgebildet und im Besitz eines gültigen Erste-Hilfe-Ausweises sind. Sie müssen
als Sanitätsdienst durch entsprechende Kleidung eindeutig erkennbar sein.
Ein amtlicher Telefonanschluss muß dieser(n) Person(en) jederzeit im Stadion
zugänglich sein.
Der Name des Verantwortlichen des Sanitätsdienstes ist im Spielbericht zu
vermerken und durch Unterschrift des Genannten zu bestätigen.
Der Verantwortliche des Sanitätsdienstes muß sich während des gesamten Spieles
neben der Spielerbank des Heimvereins aufhalten.
Ärzte oder Sanitäter, die als Spieler auf dem Spielbericht aufgeführt sind, können
den ärztlichen bzw. Sanitätsdienst nicht übernehmen.
3.3.7.1 Überprüfung durch die Schiedsrichter
Die Schiedsrichter überzeugen sich vor jedem Spiel, ob die Unterschrift des Arztes
oder des Verantwortlichen des Sanitätsdienstes auf dem Spielbericht geleistet ist.
Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel nicht begonnen. Der Heimverein haftet dafür,
daß die Unterschriftsleistung die persönliche Anwesenheit des Arztes oder des
Verantwortlichen des Sanitätsdienstes verbürgt.
Dem Heimverein wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 45 Minuten – ab 30
Minuten vor Spielbeginn – einen Arzt oder Verantwortlichen des Sanitätsdienstes
herbeizuholen.
Ist der Verein dazu nicht in der Lage, wird das Spiel nicht begonnen.
Eine Zusatzmeldung durch die Schiedsrichter ist in solchen Fällen immer zu
fertigen, auch wenn der Arzt oder Verantwortliche des Sanitätsdienstes in der
geforderten Zeit eintrifft.
Wird während des Spieles festgestellt, daß der Arzt bzw. Verantwortliche des
Sanitätsdienstes nicht mehr anwesend ist, wird das Spiel unterbrochen.
Dem Heimverein wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 45 Minuten den
Arzt bzw. den Verantwortlichen des Sanitätsdienstes zurückzuholen. Ist der Verein
dazu nicht in der Lage, wird das Spiel endgültig abgebrochen.
Eine Zusatzmeldung durch den Schiedsrichter ist in solchen Fällen immer zu
fertigen, auch wenn der Arzt bzw. Verantwortliche des Sanitätsdienstes in der
geforderten Zeit eintrifft.
3.3.7.2 Behandlungskosten
Entstehende ärztliche Behandlungskosten im Stadion gehen zu Lasten des
Heimvereins, soweit der behandelte Spieler nicht selbst krankenversichert ist.
Krankentransporte, die durch Verletzung eines Spielers notwendig werden, gehen
zu Lasten des Vereines, dem der Spieler angehört.
Hinweis:
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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18.07.2015
Bei Verletzung eines Spielers wird dem Verein dringend empfohlen eine Meldung
an den ARAG-Konzern zu senden, da andernfalls die ARAG-Versicherung des
BLSV nicht in Anspruch genommen werden kann.
3.3.8
Verspätung oder Nichtantreten
3.3.8.1 Verspätung einer Mannschaft oder der Schiedsrichter
Bei Verspätung des Spielgegners oder der Schiedsrichter ist eine Wartezeit von
mindestens 45 Minuten einzuhalten, bevor der Tatbestand „Nichtantreten“ gegeben
ist.
Art. 27, Ziff. 1 bis 3 und Art. 30, Ziff. 1 und 2 der SpO DEB sind entsprechend
anzuwenden.
3.3.8.2 Verspätung wegen höheren Gewalt
Wenn der Spielgegner oder Schiedsrichter telefonisch eine längere Verspätung
wegen schlechter Straßenverhältnisse, Autopanne etc. anmeldet und die Wartezeit
zumutbar erscheint, soll das Spiel trotzdem noch durchgeführt werden.
3.3.8.3 Nichtantreten einer Mannschaft
a) Nichtantreten wegen höherer Gewalt
Kann ein Verein wegen höherer Gewalt zum angesetzten Meisterschaftsspiel
nicht antreten, so ist das Spiel neu anzusetzen. Höhere Gewalt liegt vor, wenn
die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste,
billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden
konnte. Ein Kostenausgleich findet nicht statt. Evtl. anfallende Schiedsrichterkosten werden zwischen beiden Vereinen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Für die Neuansetzung und die Beweise gilt Ziff. 3.3.9.
b) Tritt ein Verein schuldhaft zu einem Meisterschafts- oder zum Bayernkrug nicht
an;
 so hat er seinem Spielgegner einen Kostenausgleich oder Kostenersatz in
nachgewiesener Höhe (Voraussetzung nach Art. 6 EHRO beachten) zu
bezahlen.
Diese Regelung gilt für alle Alters- und Spielklassen.
Siehe Anlage K (Gebührenordnung).
Die Tatsache des schuldhaften Nichtantretens ist dem
 Eishockeyobmann oder seinem Stellvertreter
durch den Spielgruppenleiter schriftlich mitzuteilen.
Der geschädigte Verein kann, falls seine Fahrtkosten zum Gegner und weitere
Kosten (z.B. für Schiedsrichter) höher als der vorgesehene Kostenausgleich sind,
diese Kosten gegen Nachweis geltend machen. Dieser Antrag, mit Nachweis, ist an
den Eishockeyobmann zu richten, der bei einer gerechtfertigten Nachforderung
diese dem anderen Verein mitteilt.
Die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß EHRO bleibt davon unberührt.
Hinweis:
Kommt der nichtangetretene Verein seiner in der Kostenfestsetzung dargelegten
Verpflichtung innerhalb eines Monats ab Zugang des Schreibens nicht nach, so teilt
der Eishockeyobmann den strittigen Sachverhalt nach Fristablauf den beiden
Vereinen schriftlich mit.
Mit Zugang dieses Schreibens beginnt die in Art. 6, Ziff.2, der EHRO festgelegte
Frist von einem Monat für einen event. Antrag auf Eröffnung eines
Schlichtungsverfahrens zu laufen. Der Antrag muss den Voraussetzungen des
Art. 6, Ziff. 1 der EHRO entsprechen.
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3.3.9
Spielabsagen
Spielabsagen sind grundsätzlich nur bei nachweislich höherer Gewalt möglich. Es
sind der zuständige Spiel-Grp-Leiter, der zuständige SR-Obmann, der Spielgegner
und die eingeteilten Schiedsrichter in der angegebenen Reihenfolge unverzüglich
zu verständigen.
Der absagende Verein hat binnen 48 Stunden nach der Absage, ohne das es hierzu
einer besonderen Aufforderung bedarf, dem Spiel-Grp-Leiter schriftlich die
Gründe der Absage mitzuteilen und lückenloses, nachprüfbares Beweismaterial
beizufügen.
Die vorgenannte 48-Stundenfrist beginnt mit der Kenntnis des Sachverhalts durch
den Spielgruppenleiter.
Kommt der absagende Verein dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der
Tatbestand des Nichtantretens gem. Art. 26.3.1.2 SpO DEB, mit allen sich daraus
ergebenden Konsequenzen, gegeben.
Spielabsagen sind grundsätzlich nur per Telefon oder schriftlich möglich. Das
Senden von E-mails an die oben genannten Beteiligten ist unwirksam. Der
Spielgruppenleiter und der Schiedsrichter-Regionalobmann haben Datum und
Uhrzeit sowie Grund der Absage zu notieren.
Der Spielgruppenleiter verständigt spätestens einen Tag nach Spielabsage
telefonisch die BEV-Spielberichtsprüfstelle.
Kosten wegen verspäteter Absagen gehen zu Lasten des sich verfehlenden Vereins.
Bei Spielabsagen sind die zuständigen Aufsichtsorgane ermächtigt, die Angaben
der Vereine zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Bei Feststellung von
Falschangaben werden die Vereine dem Spielgericht zur Bestrafung gemeldet. Die
Kosten der Überprüfung sind bei Verfehlungen vom schuldigen Verein zu tragen.
Sagt eine Mannschaft wegen Nichterreichen der Mindestspielstärke ein
Meisterschaftsspiel ab und wird nicht fristgerecht ein offizieller Antrag auf
Spielverlegung dem Spielgruppenleiter zugestellt, so wird die Begegnung gegen
die sich verfehlende Mannschaft gewertet. Eine Spielwertung findet in solchen
Fällen auch dann statt, wenn sich die Spielgegner nicht in der festgesetzten Frist
auf einen Ausweichtermin (Ziffer 3.3.9 und 3.3.10), gleich aus welchen Gründen,
einigen.
3.3.9.1 Neuansetzung
Neuansetzungen ausgefallener Spiele erfolgen nur durch den Spielgruppenleiter.
Bei Kunsteisgruppen haben sich die betroffenen Vereine innerhalb von drei Tagen
auf einen neuen Spieltermin zu einigen. Einigen sich die betroffenen Vereine nicht,
setzt der Spielgruppenleiter das Spiel an. Die Vereine haben dagegen kein
Einspruchsrecht.
Dies gilt insbesonders dann, wenn im Terminplan der betreffenden Spielgruppe
Nachholtermine ausdrücklich festgelegt sind.
3.3.10 Spielverlegungen
Unabdingbare Spielverlegungen (nicht höhere Gewalt) sind grundsätzlich
mindestens 72 Stunden vor dem angesetzten Termin unter Angabe der Gründe,
beim Spielgruppenleiter zu beantragen. Mit dem Antrag ist eine schriftliche
Zustimmung des Gegners über den vereinbarten Ersatztermin vorzulegen. Liegen
diese Voraussetzungen nicht vor, muss der Spielgruppenleiter die beantragte
Spielverlegung ablehnen.
Die vorgenannte 72-Stundenfrist beginnt mit der Kenntnis des Sachverhalts durch
den Spielgruppenleiter.
Die Berechtigung des Spielgruppenleiters, beantragte Spielverlegungen gemäss
Art. 38, Ziff. 2 SpO DEB abzulehnen, bleibt davon unberührt.
Spielverlegungswünsche und Beschwerden gegen Spielansetzungen sind
ausschließlich an den zuständigen Spielgruppenleiter schriftlich zu richten
Kann ein Verein aus Gründen, die kurzfristig entstanden sind, zu einem
Meisterschaftsspiel nicht antreten, muss dem Spielgruppenleiter mindestens
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4 Stunden vor dem geplanten Spielbeginn dies mitgeteilt werden. Beweismaterial
die zu diesem Antrag geführt haben, ist dem Spielgruppenleiter innerhalb von 48
Stunden mit dem Antrag auf Spielverlegung vorzulegen.
Wenn keine Beweismittel oder kein Antrag auf Spielverlegung innerhalb der Frist
vorgelegt werden bzw. die vorgelegten Beweismittel nicht ausreichend sind, erfolgt
eine Spielwertung.
3.3.10.1 Spielverlegung von Natur- auf Kunsteis
Spiele, die von Natur- auf Kunsteis verlegt werden, sind ebenfalls dieser Regelung
unterworfen. Der Verband ist jedoch nicht verpflichtet, den Natureisvereinen
Spielgelegenheit auf Kunsteis zu Lasten des Verbandes zu gewähren. Werden
Vereinen auf Kosten des Verbandes Spieltermine auf Kunsteis eingeräumt, sind
diese von den Vereinen wahrzunehmen.
3.3.10.2 Spielverlegung bei Unbespielbarkeit der Eisfläche
Bei Unbespielbarkeit der Eisfläche haben die Vereine bei Spielen auf nicht
überdachten Eisbahnen die Pflicht, jeglichen Spielausfall dem Spielgruppenleiter,
dem Gegner und den eingeteilten Schiedsrichtern bis spätestens 6 Stunden vor
Spielbeginn bekanntzugeben.
Bei fraglichen Witterungsverhältnisse und großer Entfernung der Gastmannschaft
ist diese telefonisch über ihren Abreisezeitpunkt zu befragen, um den endgültigen
Absagezeitpunkt individuell festzulegen.
3.3.10.3 Einteilung der Schiedsrichter
Neueinteilung oder Umbesetzung der Schiedsrichter erfolgt nur durch den
Schiedsrichterobmann bzw. den zuständigen Regional-Schiedsrichterobmann.
Die Liste der lizenzierten Schiedsrichter der vorherigen Saison gilt bis zum
Abschluß der SR-Lehrgänge als vorläufige Lizenzierung der Schiedsrichter für die
kommende Saison.
3.3.10.4 Verwaltungsgebühr
Für jede von den Vereinen beantragte Spielverlegung ist eine Verwaltungsgebühr
an den BEV zu entrichten. Für bereits vereinbarte Freundschaftsspiele, die bei
Ausfall nicht spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn abgesagt werden, wird neben
gegebenen sonstigen Forderungen mindestens eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 75,00 € an den BEV fällig.
Siehe Anlage K (Gebührenordnung)
3.3.10.5 Ergänzende Spielregeln
In den letzten 5 Spielminuten, in der Verlängerung und vor oder während des
Penaltyschießen’s kann eine Vermessung – des Stockes oder anderer
Ausrüstungsgegenstände – nicht mehr beantragt werden. Die Vermessung kann
ohne die vom IIHF Regelbuch (Regel 41) offiziell geforderte Messlehre
durchgeführt werden.
Die Maße der Schutzausrüstung des Torhüters ist wie folgt geregelt:
Torhüter-Blockerhandschuh
Länge:
38,1 cm
Breite:
20,32 cm
Torhüter-Fanghandschuh
Breite:
20,32 cm in irgendeinem Bereich des Handgelenks mit einer Höhe
von 10,16 cm der Handgelenksmanschette.
46 cm in der Diagonalen im Fangkorb vom Handgelenk bis zum
Ende des Korbes.
Der maximale Umfang des Fanghandschuhes beträgt 114,3 cm.
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Torhüter-Beinschoner
Die maximale Breite der Torhüter-Beinschoner beträgt an den Beinen befestigt,
28 cm.
Die Maße des Torhüterstockes sind im Regelbuch beschrieben.
Alle Spiele der Altersklasse Knaben, Kleinschüler, Kleinstschüler und U8 werden
nach der Regel 169 (regelwidriger Check Frauen) geleitet, d.h. einem Spieler ist es
nicht erlaubt einen Gegenspieler mit dem Körper zu checken
3.3.10.6 Durchführung von Spielen
Spiele, die zur Ermittlung einer Meisterschafts-, Auf- oder Abstiegs-Reihenfolge
notwendig sind, müssen in der gemäß DFBst festgelegten Form ausgetragen
werden.
Die Heimvereine sind verpflichtet sich rechtzeitig um die erforderlichen Eiszeiten
(evtl. auch an einem anderen Spielort) zu kümmern.
3.3.10.7 Durchsage/Eingabe der Spielergebnisse
Der Heimverein ist verpflichtet, spätestens 45 Minuten nach Spielende die
Ergebnisse online auf der Internetseite des BEV (www.bev-eissport.de)
einzugeben.
Für bestimmte Spielklassen kann die Weitergabe von Zwischen- u. Endergebnisse
sowie weiteren Spieldaten durch den veranstaltenden Verein an Medien
hinsichtlich Form und Zeit zwingend vorgeschrieben werden.
Bei Verstößen wird durch den Spielgruppenleiter oder die Geschäftsstelle des BEV
eine Verwaltungsgebühr erhoben. Siehe Anlage K (Gebührenübersicht).
3.3.10.8 Spielwertung
Nichtdurchführung von Spielen (z.B. Vor-, Zwischen-, Finalrunde)
a) Werden Spiele einer Spielrunde nicht mehr gespielt, so gilt in jedem Fall der
sich ergebende Tabellenstand vom letzten Spieltag laut Terminliste bzw. laut
Termin, der vom Spielgruppenleiter für Nachholspiele festgesetzt ist.
b) Treten Mannschaften zu Spielen um die Bayerische Meisterschaft und zu
Platzierungsspielen, deren Spieltage mit Veröffentlichung der DFBst festgelegt
wurden, ohne ausdrückliche Genehmigung des Spielgruppenleiters nicht an, so
wird dies als Nichtantreten gemäß SpO DEB Art. 26 Ziff. 3.1.2 gewertet.
3.4
Weitere Bestimmungen
3.4.1
Wertung bei Punktgleichheit in der Tabelle
Bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften wird gemäß Artikel 26
Ziffer 2 SpO DEB gewertet.
3.4.2
Regelung bei Grossen Strafen, Disziplinar- und Matchstrafen
3.4.2.1
a)
b)
c)
d)
e)
Allgemeines
Nachstehende Regelungen haben für sämtliche Altersklassen im BEVSenioren-, Frauen- und Nachwuchsspielbetrieb Gültigkeit.
Meisterschaftsspiele sind alle Spiele zur Ermittlung des jeweiligen Meisters
sowie Spiele im Rahmen von Qualifikation- und Abstiegsrunden. Die BEVTurniere der Kleinstschülermannschaften sind Meisterschaftsspiele.
Freundschaftsspiele sind alle Spiele, die keine Meisterschaftsspiele sind.
Setzt ein Spieler trotz Sperre nicht aus, so erfüllt dies den Tatbestand „Einsatz
eines gesperrten Spielers“.
Disziplinar- und Spieldauer-Disziplinar-Strafen, die ein Aussetzen erfordern,
können nur in der Mannschaft und Altersklasse getilgt werden, in welcher der
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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f)
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Spieler die maßgebende Strafe erhielt. Ist dies nicht klar geregelt, ist Art. 8
Ziff. c) EHRO anzuwenden.
Ausnahme: siehe Ziffer 3.4.2.5 (Übertrag von Strafen).
Für
den
Ablauf
zahlenmäßig
festgestellter
Spielsperren
bei
Nachwuchsspielern zählt ein Spiel nur dann als ausgesetzt, wenn der Spieler
an dem Spieltag, der für die Spielsperre zählen soll, in keinem anderen Spiel
eingesetzt wurde.
Hat ein Spieler in zwei verschiedenen Altersklassen eine SpieldauerDisziplinarstrafe auszusetzen und finden beide Spiele, an denen er aussetzen
muss, am gleichen Tag statt, so wird das Spiel der höheren Altersklasse als
ausgesetzt gezählt (Anmerkung: Ein Spieler kann an einem Tag nicht zwei
Spiele als „gesperrt“ angerechnet bekommen, da er an einem Tag nur ein Spiel
bestreiten darf, Art. 51 Ziff. 8 SpO DEB).
3.4.2.2 Zehn-Minuten-Disziplinarstrafen
a) Erhält ein Spieler in einer laufenden Wettkampfsaison in einem
Meisterschaftsspiel die dritte 10-Minuten-Disziplinarstrafe, so bedingt dies:
SPERRE im nächsten Meisterschaftsspiel.
b) In Freundschaftsspielen erhaltene 10-Minuten-Disziplinarstrafen bedingen
keine Sperre im nächsten Meisterschaftsspiel und werden nicht in der
Strafzeitenliste des Verbandes gespeichert.
c) Obige Regelung in Absatz a) gilt nicht für Kleinstschülerturniere.
3.4.2.3 Spieldauer-Disziplinarstrafen
a) Erhält ein Spieler in einem Meisterschafts- oder Freundschaftsspiel/Turnier
eine Spieldauer-Disziplinarstrafe, so bedingt dies:
SPERRE im nächsten Meisterschaftsspiel.
Dies gilt nicht bei Freundschaftsspielen gegen Mannschaften des DEB, eines
anderen Landesverbandes oder gegen ausländische Mannschaften.
b) Erhält ein Spieler im Laufe einer Wettkampfsaison seine dritte SpieldauerDisziplinarstrafe, so bedingt dies nach der dritten Spieldauer-Disziplinarstrafe:
SPERRE für die beiden nächsten Meisterschaftsspiele.
c) Erhält ein Trainer/Teamoffizieller in einem Meisterschafts- oder
Freundschaftsspiel eine Spieldauer-Disziplinarstrafe, so ist er im
darauffolgenden Meisterschaftsspiel derselben Mannschaft automatisch für
alle Tätigkeiten als Trainer oder sonstiger Teamoffizieller gesperrt.
3.4.2.4 Sonderfälle
a) Erhält ein Spieler in ein und demselben Spiel eine 10-MinutenDisziplinarstrafe und eine Spieldauer-Disziplinarstrafe, so wird die
10-Minuten-Disziplinarstrafe in der Strafzeitenliste des Verbandes
gespeichert. Die ausgesprochene Spieldauer-Disziplinarstrafe bedingt:
SPERRE im nächsten Meisterschaftsspiel.
Ergibt es sich jedoch dabei, dass diese, nunmehr in die Strafzeitenliste
aufgenommene 10-Minuten-Disziplinstrafe die dritte derartige Strafe in einer
laufenden Saison darstellt, so bedeutet dies:
SPERRE für die nächsten beiden Meisterschaftsspiel.
(Spieldauer-Disziplinarstrafe plus dritte 10-Min-Disziplinarstrafe).
b) Bei Spieldauer-Disziplinarstrafen in Freundschaftsturnieren (Altersklasse
Knaben bis Senioren) bleibt der Spieler für dieses Turnier und alle folgenden
Freundschaftsspiele/Turniere spielberechtigt. Die Strafe muss im nächsten
Meisterschaftsspiel abgesessen werden.
Bei Kleinstschülerturnieren gelten die Regelungen der Anlage D Ziff. 7.3.2
(5).
c) Spieler aller Altersklassen, die während der lfd. Wettkampfsaison innerhalb
des Vereins die Mannschaft wechseln (von 1a zu 1b oder im
Durchführungsbestimmungen Eishockey
Seite 31
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Nachwuchsbereich von Mannschaft I zu Mannschaft II oder umgekehrt),
nehmen alle offenen Strafen in die neue Mannschaft mit.
3.4.2.5
a)
b)
Strafen-Übertrag auf folgende Saison
Können
angefallene
drei
10-Minuten-Disziplinarstrafen
und
Spieldauerdisziplinarstrafen aus dem Meisterschaftsspielbetrieb, die ein
Aussetzen bedingt hätten, in der laufenden Saison nicht mehr getilgt werden,
so werden sie automatisch nur auf die folgende Meisterschaftssaison
übertragen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Spieler in eine höhere
Altersklasse wechselt.
Derart übertragene Strafen sind dann in der Altersklasse abzuleisten, für die
der Spieler in der neuen Saison eine Spielberechtigung besitzt. Sollte er in
dieser Altersklasse nicht am Spielbetrieb teilnehmen, so ist die übertragene
Strafe in der nächsthöheren Altersklasse abzusitzen.
3.4.2.6 Strafen-Übertrag bei Vereinswechsel innerhalb des LEV Bayern
Wechselt ein Spieler innerhalb einer Wettkampfsaison zu einem anderen Verein, so
nimmt er die vor seinem Wechsel in einer Altersklasse angefallenen Spieldauerund 10-Minuten-Disziplinar-Strafen zu seinem neuen Verein in die gleiche
Altersklasse mit. Nimmt der aufnehmende Verein in der Altersklasse, in der die
Strafen angefallen sind nicht am Spielbetrieb des BEV teil, so werden die Strafen
auf die Altersklasse übertragen, an der der Spieler am Spielverkehr teilnimmt.
Bei einem Vereinswechsel aus einem anderen LEV oder von einem ESBG/DEBClub in den LEV Bayern werden Disziplinar- und Spieldauerdisziplinarstrafen
nicht mit übernommen (siehe Ziff.3.2.1).
3.4.3
Verbandsaufsicht
Für Verbandsaufsicht gilt Art. 37 der SpO DEB analog. Die Gebühr, die in der
Gebührenordnung festgelegt ist und die anfallenden Reisekosten sind vom
antragstellenden Verein zu tragen.
Der Antrag muss schriftlich und mit Begründung gestellt werden.
Über die Einsetzung der Verbandsaufsicht entscheidet
 der Eishockeyobmann.
3.4.4
Spielverpflichtung
Während der Meisterschaftsrunde sind Freundschaftsspiele nur gestattet, wenn der
Meisterschaftsspielbetrieb nicht gestört wird. Keine Mannschaft eines Vereins kann
an DEB-Meisterschaftsspielen teilnehmen, wenn noch Spielverpflichtungen aus der
Bayerischen Meisterschaft bestehen.
3.4.5
Einsatz des Torhüters bei Verletzung
Nachwuchsbereich
Im Nachwuchsbereich können Torhüter nach ihrer Verletzung und anschließender
Behandlung wieder eingesetzt werden (IIHF-Regel 202, VIII).
4.
Hinweise
4.1.
Schutzbestimmungen
4.1.1
Spieleinsätze von Nachwuchsspielern im BEV-Spielbetrieb
Die Ziffer 4.1.1 wird mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen.
Es obliegt den Verantwortlichen der Vereine, ob ein Spieler/eine Spielerin der
Altersklassen Schüler, Knaben, Klein- und Kleinstschüler im BEV-Spielbetrieb an
drei aufeinanderfolgenden Tagen eingesetzt werden soll.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
Seite 32
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
4.1.2
Helmpflicht beim Aufwärmen
Für den Spielbetrieb des BEV besteht in allen Altersklassen Helmpflicht auch beim
Aufwärmen auf der Spielfläche (siehe IIHF-Regel 34).
4.1.3
Frauenbereich
Ein Brustschutz und ein Tiefschutz müssen getragen werden. Alle Spielerinnen
müssen einen Gesichtsschutz tragen.
4.1.4
Torhütermasken
Die im Regelbuch (IIHF-Regel 190) vorgeschriebene Ausrüstung ist im Bereich
des BEV für alle Spielklassen zwingende Vorschrift.
Ausnahmegenehmigungen werden in keinem Falle erteilt.
4.1.5
Seniorenbereich
Während der Teilnahme am Spiel müssen sämtliche Spieler, die nach dem 31.
Dezember 1974 geboren sind, ein den internationalen Normen entsprechendes
Helmvisier tragen. Jedem Spieler wird empfohlen, einen maßgefertigten
Zahnschutz zu tragen
4.1.6
Nachwuchsbereich
Nachwuchsspieler unter 18 Jahre (ab Jahrgang 1998) und Frauenspielerinnen
sind nur spielberechtigt, wenn sie Kopf-, Hals- und Vollgesichtsschutz tragen.
Dies gilt auch beim Einsatz in Seniorenmannschaften.
(1)
Diese Ausrüstung muß handelsüblich sein und darf nachträglich nicht
verändert werden.
(2) Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Riemen zur Befestigung des
Vollgesichtsschutzes nicht als Kinnband im Sinne der IIHF-Regel 34 gelten.
Ein solches Kinnband ist stets extra zu tragen.
(3) Spieler-Gesichtsschutzmasken müssen so hergestellt sein, dass kein Puck
durch die Maske dringen kann.
(4) Ein festaufliegender Kinnschutz muß angebracht werden.
(5) Der Torhüter-Helm bzw. der Torhüter-Vollkopfschutz und die
Gesichtsmaske müssen der IIHF-Regel 190 und den Bedingungen der CSA,
HECC oder CE/ISO entsprechen und mit einem Aufkleber versehen sein.
Außerdem ist ein handelsüblicher Kehlkopfschutz zu tragen.
Nicht zugelassen für Torhüter sind:
Klarsichtmasken bzw. Klarsichtteilmasken und alle sonstigen Masken,
sofern sie nicht den oben genannten Bedingungen entsprechen.
(6) Die Torhüter-Gesichtsmaske muss so konstruiert sein, dass weder ein Puck
noch ein Stock durch die Öffnungen hindurch passen.
(7) Das obere Stockende muss ein Schutzstück haben (IIHF-Regel 38).
(8) Um allen Eventualitäten vorzubeugen, wird Trainern, Schiedsrichtern und
Spielern dringend empfohlen, sich regelmäßig sportmedizinischen
Untersuchungen zu unterziehen.
(9) Sämtliche Spieler der Jahrgänge 1996 und 1997 müssen immer mit einem
Zahnschutz spielen, wenn Sie keinen Vollgesichtsschutz tragen.
(10) Trainer, Mannschaftsführer und die einzelnen Spieler sind für das Tragen der
vorgeschriebenen vollständigen und regelgerechten Schutzausrüstung selbst
verantwortlich. Während des Spieles sind die SR verpflichtet, Verstöße
gegen das Tragen der Schutzausrüstung mit den im IIHF-Regelbuch
festgelegten Strafen zu ahnden. Bei wiederholten Verstößen gegen diese
Bestimmungen ist von den SR in jedem Fall eine Zusatzmeldung zu fertigen.
Die Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, dies ohne Aufforderung oder vor
Spielbeginn zu kontrollieren.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
Seite 33
Bayerischer Eissport-Verband
4.2
4.3
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Werbung auf Sportkleidung und Sportausrüstung
Erlaubt ist nur Werbung entsprechend den Werberichtlinien des BEV, sofern diese
Werbung vom BEV genehmigt wurde.
Näheres regeln die Werberichtlinien des BEV, die als Anlage F beigefügt sind.
Turniere und internationale Freundschaftsspiele
Während der Meisterschaft sind Freundschaftsspiele nur gestattet, wenn der
Meisterschaftsspielbetrieb nicht gestört wird.
Turniere und internationale Freundschaftsspiele im LEV Bayern sowie Spiele
ausländischer
Mannschaften
gegeneinander
im
Inland
sind
genehmigungspflichtig. Bei Turnieren sind durch den Veranstalter
Durchführungsbestimmungen herauszugeben.
Die Genehmigung für Mannschaften, die keiner DEB-Liga angehören, erteilt auf
rechtzeitigen Antrag (mindestens 1 Woche) der BEV.
Genehmigungsgebühr siehe Anlage K (Gebührenordnung)
Kleinschülerturniere auf Kleinfeld werden nicht mehr genehmigt.
Nachwuchsbereich:
Turniere und internationale Freundschaftsspiele im LEV-Bayern und Ausland sind
genehmigungspflichtig. Bei Turnieren sind eigene Durchführungsbestimmungen
des Veranstalters herauszugeben und vom Verband genehmigen zu lassen.
Die Teilnahme an Turnieren in anderen Landeseissport-Verbänden sind
meldepflichtig.
Klarstellung für Ausdruck Turnier: Ein Turnier ist dann gegeben, wenn mehr
als 3 Mannschaften innerhalb von 1 oder 2 aufeinanderfolgenden Tagen
gegeneinander zu Wettspielen antreten.
Spiele aller Nachwuchs-Altersklassen gegen ausländische und inländische
Mannschaften anderer Vereine dürfen nicht als Trainingsspiele durchgeführt
werden.
Es sind nur offizielle Begegnungen unter der Leitung eines vom zuständigen SRRegional-Obmann eingeteilten SR zugelassen.
Die Genehmigung erteilt auf rechtzeitigen vorherigen Antrag (mindestens 1
Woche) der BEV.
Der in der Altersklasse Kleinstschüler vorgeschriebene Blockzwang ist für
Meisterschafts- und Freundschaftsspiele zwingend vorgeschrieben. Bei
Freundschaftsspielen und Turnieren mit Teilnahme von ausländischen
Mannschaften oder anderen LEV kann auf Blockzwang verzichtet werden. Die
Mindest-Spielstärke nach Ziff. 3.1.1 DFBst ist jedoch unbedingt einzuhalten.
Genehmigungsgebühr siehe Anlage K (Gebührenübersicht).
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.5
BEV - Auswahlspieler
Nachwuchsspieler, die zu Fördermaßnahmen des DEB oder BEV eingeladen
wurden und an diesen teilgenommen haben, dürfen an den Tagen, an denen die
Maßnahmen beginnen,
durchgeführt werden oder enden, an keinem
Meisterschafts- oder Freundschaftsspiel des BEV teilnehmen.
Im übrigen gilt Art. 12 Spielordnung DEB ohne Ausnahme.
Sind Spielerabstellungen für Auswahlspiele des BEV erforderlich, so können auf
Antrag des betreffenden Vereins in diese Abstellungszeit fallende
Meisterschaftsspiele verlegt werden, wenn vom betreffenden Verein mehr als 2
Auswahl-Spieler (U 13, U 14, U15) abgestellt werden müssen.
Ist ein Auswahlspieler mit einer Spielsperre belegt, so ist der Verein verpflichtet,
dem für die Maßnahme Verantwortlichen dies umgehend mitzuteilen
(Art. 17 SpO DEB).
bleibt frei
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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Bayerischer Eissport-Verband
5.
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
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Sonstiges
Zufahrt zum Stadion
Den Gastmannschaften und den eingeteilten Schiedsrichtern ist die Möglichkeit zu
geben, mit dem Omnibus oder PKW an das Stadion heranzufahren.
Eintrittskarten
Nummerierte Eintrittskarten und Abrechnung
Es dürfen nur nummerierte Karten verwendet und verkauft werden.
Bei Kontrollen müssen die Abrechnung der Einnahmen und der Kartenrestbestand
vorgelegt werden können.
Eintrittskarten für Gastmannschaften
Im BEV-Spielverkehr sind den Gastmannschaften auf Anforderung bis zu 10
Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
5.2.3
Eintrittskarten für Schiedsrichter/-beobachter
Amtierende Schiedsrichter/-beobachter und Verbandsaufsichtsführende müssen auf
Wunsch bis zu zwei Sitzplatzkarten, sofern Sitzplätze vorhanden, ansonsten bis zu
zwei
Eintrittskarten
kostenlos
erhalten.
Die
Sitzplätze
für
die
Schiedsrichterbeobachter müssen sich auf Höhe der Mittelline befinden und einen
uneingeschränkten Blick auf das Spielfeld bieten.
5.2.4
Eintrittskarten für Mitglieder der Eishockeykommission
Die Mitglieder der Eishockeykommission erhalten auf
Sitzplatzkarten kostenlos.
Wunsch
zwei
5.3
Verbandsabgaben
Siehe Anlage I.
5.4
Eisbereitung
5.4.1
Kunsteisbahnen
Bei Kunsteisbahnen muß das spielfertige Eis mindestens 30 Minuten vor
Spielbeginn zur Verfügung stehen. Die Mannschaften und die Schiedsrichter haben
das Recht, sich 30 Minuten vor Spielbeginn für die Dauer von 15 Minuten
warmzulaufen. In allen Bezirksligen wird aus Kosten- und Zeitgründen nur
einmal, entweder vor oder nach dem Warmlaufen das Eis aufbereitet. Bei
Kunsteisbahnen ist vor Beginn des Spieles und in den Drittelpausen das Eis zu
erneuern, wobei einfaches Abschieben nicht als Eiserneuerung gilt.
Die Schiedsrichter müssen am Spielort (Eisstadion, Schiedsrichterkabine)
anwesend sein, wenn die Spieler zum Warmlaufen auf das Eis gehen.
5.4.2
Ausnahmeregelung für Knaben- und Kleinschülerspiele
Um einen gewissen Zeitgewinn zu erzielen wird die Einlaufzeit (Aufwärmzeit) vor
Spielbeginn auf 5 Minuten reduziert. Im Anschluss an die Einlaufzeit ist das Spiel
sofort, ohne Eisaufbereitung, zu beginnen. In den Drittelpausen ist das Eis, wie in
den Durchführungsbestimmungen vorgesehen, neu zu bereiten, und die Pausen wie
vorgesehen einzuhalten.
5.5
Anerkannte Verkehrsmittel / Reiseentschädigung
Die für den Meisterschaftsspielbetrieb/Pokal vorgeschriebenen Verkehrsmittel sind
im LEV Bayern – öffentliche Verkehrsmittel oder Omnibusse mit
Fahrtenschreiber.
Reisende Mannschaften erhalten keine Entschädigung.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
Seite 35
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18.07.2015
5.6
Nachwuchsmannschaften bei Vereinen der Bayernliga
Die Regelung wurde in die Eishockeyordnung Art. 3 Ziff. 3.2 lit. b aufgenommen.
5.7
Berufsspieler
In § 1 Ziffer 5 der BEV Satzung ist hinsichtlich des Einsatzes von Berufsspielern
im BEV-Spielbetrieb eine Regelung getroffen.
Demnach ist der Einsatz eines einzigen Berufsspielers im BEV-Senioren- und
Frauenspielbetrieb eines jeden Vereins des BEV erlaubt.
Die Vereine müssen gegenüber dem BEV bis spätestens 30.07.2015 eine
Erklärung abgeben, aus der zweifelsfrei hervorgeht, daß sie sich an § 1 Ziffer 5 der
BEV-Satzung halten und die Namen aller Berufsspieler ihres Vereins
bekanntgeben.
Liegt diese Erklärung bis zum geforderten Zeitpunkt nicht vor, so kann die
Eishockeykommission, unabhängig von der sportlichen Qualifikation der infrage
kommenden Mannschaft, diese vom Spielbetrieb der Wettkampfsaison 2015/2016
ausschließen. Wird aus den vorgenannten Gründen eine Mannschaft nicht
zugelassen, so kann sie in der folgenden Saison nur in die nächstniedrigere
Spielklasse eingestuft werden. Die Organe der Fachsparte Eishockey können in
begründeten Zweifelsfällen entsprechende Nachweise verlangen.
Beschäftigt ein Verein einen Berufsspieler, so hat er dies vor dem ersten
Spieleinsatz dem BEV schriftlich unter Vorlage einer Kopie des
Sozialversicherungsausweises anzuzeigen.
5.8
Verlassen der Eisfläche
Grundsätzlich haben die Mannschaften, sofern nicht zwei verschiedene Ausgänge
von der Eisfläche zur Verfügung stehen, getrennt die Eisfläche zu verlassen. Zuerst
verlässt die Gastmannschaft und dann die Heimmannschaft das Eis. Die
Schiedsrichter haben dies zu überwachen und für ausreichenden Abstand zu
sorgen. Der Heimverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst und störungsfreien
Zugang zu den Kabinen zu sorgen.
5.9
bleibt frei
6.0
Lizenzierte Trainer
(1) Zulassungsbedingungen
Mannschaften, die sich am Spielbetrieb der Bayern-, Landesliga (Jugend –
Schüler), Knaben sowie Kleinschüler (Bayern-, Landes- und Bezirksliga) und
Kleinstschüler Leistungsklasse A + B/U8 beteiligen, müssen von einem
lizenzierten Trainer trainiert und gecoacht werden. Mannschaften, die am
Spielbetrieb der Jugend- Landesliga in der Wettkampfsaison 2015/2016
teilnehmen und in der Wettkampfsaison 2014/2015 in der Jugend- Bezirksliga
teilgenommen
haben,
erhalten
auf
Antrag
eine
einmalige
Ausnahmegenehmigung für einen nichtlizenzierten Trainer für die
Wettkampfsaison 2015/2016. Ab der Wettkampfsaison 2016/2017 ist ein
lizenzierter Trainer für diese Mannschaften erforderlich.
Der Trainer hat während eines Spieles ständig anwesend zu sein.
Zugelassen werden nur Trainer mit einer gültigen Trainer-Lizenz gemäß
Artikel 3 Ziffer 4 EHO BEV.
Die Benennung eines lizenzierten Trainers ist zwingende Voraussetzung für
die Zulassung zum Spielbetrieb.
(siehe Anlage S „Übersicht Lizenzierte Trainer“).
Trainer mit ausländischen Lizenzen können nach Einreichung und
Überprüfung ihrer Unterlagen (beglaubigte Übersetzungen) bei der DEB-
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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18.07.2015
Geschäftsstelle eine einmalige Sondergenehmigung für max. 2 Jahre erhalten.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(2) Ausweispflicht
Der Trainer hat vor Spielbeginn in der Schiedsrichter-Kabine im Beisein
des/der Schiedsrichter(s) auf dem Spielbericht mit Angabe seiner
Lizenznummer zu unterschreiben und seine Lizenz vorzulegen.
Diese Eintragungen im Spielbericht sind vom SR zu überprüfen.
Fehlen diese Angaben auf dem Spielbericht, so haftet hierfür jedoch alleine
der betroffene Verein.
Der für die betreffende Mannschaft gemeldete Trainer kann im
Verhinderungsfalle durch einen anderen lizenzierten Trainer vertreten werden.
Die Originallizenz oder eine Kopie derselben oder die BEV-Trainer C-Lizenz
ist bei jedem Spiel zusammen mit den Spielerpässen vorzulegen.
Kann die Trainerlizenz oder eine vom BEV ausgestellte Sondergenehmigung
gleich aus welchen Gründen nicht im Original oder als Kopie oder als BEVTrainer C-Lizenz vorgelegt werden, so wird dies als Verstoß gegen Art. 3,
Ziffer 4 EHO BEV geahndet.
Auf Artikel 23, Ziffer 4.3 SpO DEB wird ausdrücklich hingewiesen.
Diese Regelung bedeutet, dass in Senioren-Bayernliga- und LandesligaMannschaften keine Spielertrainer mehr eingesetzt werden können.
Ziffer 6.0 (2) Ausweispflicht findet Anwendung für alle Meisterschafts- und
Freundschaftsspiele.
(3) Ausnahmegenehmigung
In begründeten, nachprüfbaren Härtefällen kann der BEV für ein angesetztes
Spiel einem Verein eine „Ausnahmegenehmigung für den Einsatz eines
nichtlizenzierten Trainers“ erteilen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen
sind ausschließlich per Fax an die bearbeitende Institution 24 Stunden vor
dem angesetzten Spieltermin einzureichen.
Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig (siehe Gebührenordnung,
Anlage K).
6.1
Spielerbänke / Mannschaftsoffizielle
(1) In Anlehnung an die IIHF-Regel 9 sind Spieler- und Strafbänke durch
entsprechende bauliche Maßnahmen so zu schützen, dass der Zutritt nur für
Spieler und Teamoffizielle möglich ist und Belästigungen und Eingriffe durch
Zuschauer vermieden werden.
(2) Innerhalb eines solchen, als Spielerbank bezeichneten Bereiches, dürfen sich,
neben den in Spielkleidung anwesenden Spielern, bis zu 8 Mannschafts(Team-)Offizielle im Sinne der IIHF-Regel 7, 9 i.V. mit Regel 25, aufhalten.
(3) Anderen Personen ist der Aufenthalt an oder neben der Spielerbank
ausdrücklich untersagt
(4) Für die Einhaltung der Ziffer 2 ist allein der Verein verantwortlich, der die
betreffende Spielerbank benutzt. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift kann er
sich des Ordnungsdienstes bedienen.
(5) Als Teamoffizielle gelten:
Trainer, Mannschaftsführer, Betreuer, Mannschafts-Arzt, MannschaftsSanitäter usw.
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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18.07.2015
6.2
Aufenthalt in der SR-Kabine
Siehe Schiedsrichter-Ordnung (Anlage M).
6.3
Gästekabinen
Der Heimverein hat der Gastmannschaft 75 Minuten vor dem anberaumten
Spielbeginn eine entsprechende Kabine ohne jegliche Vorleistung zur Verfügung
zu stellen.
Für Sachbeschädigungen jeglicher Art, Verunreinigungen der Kabine oder
Schlüsselverluste haftet in jedem Falle der Gastverein und kann vom Heimverein
oder Stadionbetreiber in Regress genommen werden.
6.4
Punkt- und Spielwertung
Die Platzierung in den Meisterschaftsspielrunden erfolgt nach Punkten und Toren,
wobei ein Sieg mit 2 Pluspunkten und eine Niederlage mit 2 Minuspunkten und ein
unentschiedenes Spiel mit 1 Plus- und 1 Minuspunkt gewertet werden.
Die Spielwertung erfolgt mit 0:2 Punkten und 0:5 Toren als verloren und für den
Gegner mit 2:0 Pluspunkten und 5:0 Toren als gewonnen. War das Ergebnis für
den Gegner günstiger oder gleich günstig, so wird mit diesem Ergebnis gewertet.
6.5
Punktwertung bei Dreipunktesystem (Art. 26 SpO DEB)
a) Ein Sieg nach regulärer Spielzeit (60 Minuten) wird mit 3 Punkten, eine
Niederlage mit 0 Punkten gewertet.
b) Ein Sieg in einer Verlängerung wird mit 2 Punkten, eine Niederlage in einer
Verlängerung mit 1 Punkt gewertet.
c) Ein Sieg nach einem Penaltyschießen wird mit 2 Punkten, eine Niederlage nach
Penaltyschießen mit 1 Punkt gewertet
d) Eine Verlängerung wird nur im Spielbetrieb der Senioren Bayernliga und bei
den Play-Off-Spielen der Senioren Landesliga durchgeführt.
e) Bei Playoff- und Playdown-Spielen erfolgt der Sportgruß gem. Art. 48 SpO
nach dem letzten Aufeinandertreffen der Mannschaften.
f) Gem. Regel 62 (II.) wird die Eisfläche vor einer Verlängerung nicht neu
aufbereitet. Beide Mannschaften wechseln vor Beginn der Verlängerung die
Seiten.
6.6
Ausführungsbestimmungen für Spieler-Trikots (siehe auch Anlage F)
Jeder Spieler muss auf der Rückseite seines Trikots in einheitlichem Schriftzug
eine Rückennummer haben. Weiterhin ist auf beiden Ärmeln eine mit der
Rückennummer identische Nummer anzubringen. Die Rückennummer hat eine
Höhe von 25-30 cm. Die Ärmelnummer hat eine Mindesthöhe von 10 cm.
Es sind Trikotnummern von 1 bis 99 zulässig.
Die für die einzelnen Spieler zu meldenden Rücken- und Ärmelnummern müssen
während der gesamten Wettkampf-Saison beibehalten werden .Dies gilt auch,
wenn Ausweichtrikots verwendet werden. Scheidet ein Spieler aus der Mannschaft
aus, darf die freiwerdende Nummer während der laufenden Wettkampf-Saison
nicht neu vergeben werden.
6.7
Stadionsprecher/Bankpersonal
Der Stadionsprecher hat sich mit seinen Ansagen absolut neutral zu verhalten und
darf keinerlei Handlungen begehen, die den Spielablauf beeinflussen oder
lächerlich machen. Insbesondere ist das Abspielen von Musikstücken mit
beleidigendem Inhalt zu unterlassen.
Durchsagen von Prämien für Tore oder Beihilfen, die während eines Spieles
ausgesetzt werden, dürfen nicht durch Lautsprecherdurchsagen oder anderweitig
bekannt gemacht werden.
Musikeinspielungen und Werbedurchsagen sind bei „Time out“ nicht gestattet
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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6.8
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Heimrecht
a) Bei Entscheidungsspielen, Halbfinal- und Finalspielen, die mit Hin- und
Rückspiel ausgetragen werden (Modus best of two), hat die nach der Vorrunde
schlechter platzierte Mannschaft (Platzierung, Punkte, Tore) zuerst Heimrecht.
b) Bei Playoff- und Playdown-Runden nach dem Modus „Best of three“ oder
„Best of five“ wird das Heimrecht in der Anlage B für jede Liga separat
geregelt.
BAYERISCHER EISSPORT-VERBAND e.V.
Fachsparte Eishockey
Durchführungsbestimmungen Eishockey
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FUNKTIONÄRSLISTE
FACHSPARTE EISHOCKEY
Aus Datenschutzgründen wurden die Tel-, Fax- und Mobil-Nr. sowie Email-Adressen entnommen.
Vorname/Name
Anschrift
Funktion
Geschäftsstelle
Geschäftsführer
Postfach 50 01 20
80 971 München
Anton Weitl
Telefon
Privat
Telefon
Geschäft
089/
15 79 92 –11
Telefax
089/
15 79 92 –20
[email protected]
Obmann
Marc Hindelang
Regional-Obleute
Region I
Frank Butz
Region II
Johann Aiglstorfer
Region III
Franz Josef Trainer
Region IV
Gabriel Bertl
Region V
Walter Bucher
Nachwuchs
Obmann
Werner Ederer
Regional-Jugendobleute
Region I
Heiko Arlt
Region II
Josef Meier
Region III
n.n.
Anlage A (Funktionärsliste)
Seite 1
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Region IV
Stefan Schindler
Region V
Karin Schäfer
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Trainer
Verband
Stefan Teufel
Verband
Roland Urban
Verband
Robert Schroepfer
Zeugwart
LLZ Landshut
Josef Meier
0871/
69 65 31
LLZ
0871/
67 04 25
Schiedsrichter
Obmann
Josef Krimmel
[email protected]
Stellvertreter
Dieter Erdl
sh. unten Region 1
Region I
Dieter Erdl
[email protected]
Region II
Werner Haas
09384/
88 15 82
0176/
78900869
09384/
88 15 83 priv.
0911/
6 32 33 11
0179/
2 23 58 48
0173/
8 80 85 49
0911/
9 64 47 01
08744/
966 46 70
08741/
47 542 5
08744/
96 64 05
08171/
38 08 30
0177/
2 29 44 17
08171/
3 22 03
08171/
52 95 73
[email protected]
Region III
Andreas Polz
[email protected]
Region IV
Richard Wimberger
08821/7084247
[email protected]
01577 1956425
Anlage A (Funktionärsliste)
08821/7084247
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
Region V
Richard Loherstorfer
18.07.2015
08321/
8 76 86
08321/
6 82 83
[email protected]
Spielbetrieb
Spielberichtsprüfstelle
Postfach 50 01 20
80971 München
089//
15 79 92 15
15 79 92 16
089/
15 79 92 20
Spielgruppenleiter / Senioren
Bayernliga
Franz Josef Trainer
Landesliga Gruppe
Nord/Ost
Frank Butz
Landesliga Gruppe
Süd/West
Johann Aiglstorfer
Landesliga
Bayerische Meisterschaft
Johann Aiglstorfer
Bezirksliga Gruppe Nord
Frank Butz
Bezirksliga Gruppe Ost
Johann Aiglstorfer
Bezirksliga Gruppe Süd
Gabriel Bertl
Bezirksliga Gruppe West
Walter Bucher
Bezirksliga Meisterrunde
Walter Bucher
Bayernkrug
Walter Bucher
Anlage A (Funktionärsliste)
Seite 3
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Frauen - Landesliga
18.07.2015
Gabriel Bertl
Die erforderlichen Kontaktdaten erhalten die Vereine mit gesonderter Liste.
Anlage A (Funktionärsliste)
Seite 4
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18.07.2015
Vorname/Name
Anschrift
Funktion
Telefon
Privat
Telefon
Geschäft
Telefax
Spielgruppenleiter/Nachwuchs
Bayern- und Landes- und
Bezirksliga
Junioren-Jugend-SchülerKnaben A
Kleinschüler A
n.n.
Knaben B
KleinschülerB
KleinstschülerA und B
Kleinstschüler U8
Natureisligen
Die erforderlichen Kontaktdaten erhalten die Vereine mit gesonderter Liste.
Spielausschuß
Beisitzer
Der Spielausschuss setzt sich
zusammen aus dem EHO und
zwei Beisitzer. Die beiden
Beisitzer werden vom EHO
aus dem Kreis der RegionalObleuten berufen.
(siehe Eishockeyordnung Art. 2
Ziffer 3)
Anlage A (Funktionärsliste)
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Vorname/Name
Anschrift
Funktion
Spielgericht
Vorsitzender
Peter Rademacher
Stellvertreter
Axel v. Brocke
Beisitzer
Richard Ott
Ersatzbeisitzer
Hans Stöckert
Berufungsgericht
Vorsitzender
Dr. Robert Heusinger
Beisitzer
Jürgen Flörcke
Ersatzbeisitzer
Rudi Häberlein
Anlage A (Funktionärsliste)
Telefon
Privat
Telefon
Geschäft
Telefax
Seite 6
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
SPIELMODUS SENIOREN
1.
Ablauf der Meisterschaft
1.1
2.
Beginn und Ende der Meisterschaft
Der Spielgruppenleiter kann bei Spielnachholungen Ausnahmen festsetzen.
Spielmodus
2.1
Bayernliga
2.1.1 Der nachstehende Spielmodus hat für die Wettkampfsaison 2014/2015 Gültigkeit.
Punktwertung
a) Ein Sieg nach regulärer Spielzeit (60 Minuten) wird mit 3 Punkten, eine
Niederlage mit 0 Punkten gewertet.
b) Ein Sieg nach einer Verlängerung wird mit 2 Punkten, eine Niederlage nach
Verlängerung mit 1 Punkt gewertet.
c) Ein Sieg nach einem Penaltyschießen wird mit 2 Punkten, eine Niederlage
nach Penaltyschießen mit 1 Punkt gewertet.
2.1.2
Vorrunde
14 Mannschaften, Einfachrunde mit Hin- und Rückspiel. ( = 28 Spieltage)
Doppelspieltage jeweils freitags und sonntags.
Beginn:
09.10.2015
2 Nachholtermine: 11.12.2015 / 08.01.2016
2.1.3
Ende: 10.01.2016
Zwischenrunde in 2 Gruppen mit jeweils 5 Mannschaften
Gruppe A: Platz 1, 4, 5, 8, 9 der Vorrunde, Einfachrunde
Gruppe B: Platz 2, 3, 6, 7, 10der Vorrunde, Einfachrunde
Termine: Gruppe A/B: Beginn: 15.01.2016, Ende: 19.02.2016
2.1.4
Bayerische Meisterschaft
Viertelfinale
Modus:
best of 5
Termine: 21.02.2016 / 26.02.2016 / 28.02.2016 / 04.03.2016 / 06.03.2016
1.
2.
1.
2.
Gruppe A – 4. Gruppe B
Gruppe A – 3. Gruppe B
Gruppe B – 4. Gruppe A
Gruppe B – 3. Gruppe A
Halbfinale
Modus:
best of 5
Termine: 11.03.2016 / 13.03.2016 / 18.03.2016 / 20.03.2016 / 22. oder
23.03.2016
Sieger 1A/4B – Sieger 2B/3A
Sieger 1B/4A – Sieger 2A73B
Für die Ermittlung des Heimrechts wird die bessere Platzierung aus der
Zwischenrunde herangezogen.
Anlage B (Spielmodus Senioren)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Finale
Modus:
best of 5
Termine: 26.03.2016 / 28.03.2016 / 01.04.2016 / 03.04.2016 / 05.04. oder
08.04.2016
Heimrecht hat zuerst die besser platzierte Mannschaft der Zwischenrunde. Bei
Gleichheit die bessere Platzierung aus der Vorrunde.
Relegation
2.1.5
Abstiegsrunde Gruppe C
Teilnehmer
Platz 11, 12, 13 und 14 der Vorrunde
Modus:
Doppelrunde
Termine: Beginn: 15.01.2016
Ende: 26.02.2016
Absteiger
Der Gruppenletzte der Abstiegsrunde ist Direktabsteiger in die Landesliga.
2.1.6
Relegation mit Landesliga
Der Vorletzte der Abstiegsrunde spielt in der Relegation mit Platz 2 der
Landesliga-Meisterschaft.
Modus:
best of 3
Termine: 06.03.2016 / 11.03.2016 / 13.03.2016
Der Sieger ist für die Bayernliga 2016/2017 qualifiziert.
Heimrecht hat zuerst Platz 2 der Landesliga-Meisterschaft.
2.1.7
Aufstieg in eine DEB-Liga
Der Bayerische Meister hat die sportliche Qualifikation um sich beim DEB für die
Aufnahme in die niedrigste DEB-Liga, oder falls vorgesehen, für die erforderliche
Relegation zu bewerben.
Verzichtet der Bayerische Meister auf sein Bewerbungsrecht, oder wird er vom
DEB nicht zum Spielbetrieb zugelassen, so kann sich der Vizemeister (Zweiter der
Bayerischen Meisterschaft) als Nachrücker an Stelle des Bayerischen Meisters
bewerben.
Steigt keiner der beiden Qualifikanten auf, aus welchen Gründen auch immer, so
können sich andere Vereine/Mannschaften nicht an deren Stelle bewerben, da sie
keine sportliche Qualifikation für einen Aufstieg in eine DEB-Liga besitzen.
2.1.8
Kostenregelung bei Halbfinal- und Finalspiel
Die Kostenregelung für den Gast bei einem 3. oder 5. Spiel ist in der SpO DEB
nicht geregelt. Art. 26, Ziffer 4. und 5. regeln lediglich Entscheidungsspiele und
Spielwiederholungen.
Der Sportausschuss des BEV vertritt nach eingehender Diskussion die Auffassung,
dass der BEV hierfür keine Regelung treffen kann, da hier zu viele
unterschiedliche Voraussetzungen, speziell bei den Entfernungen, zu klären wären.
Vielmehr wird den Vereinen empfohlen, hier einvernehmliche bilaterale
Vereinbarungen vor Saisonbeginn zu treffen.
2.1.9
Trikotregelung:
Heimmannschaft
Auswärtsmannschaft
Anlage B (Spielmodus Senioren)
=
=
helles Trikot
dunkles Trikot
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
2.1.10 Steigen Mannschaften, aus welchen Gründen auch immer, während der laufenden
Saison aus dem Meisterschaftsspielbetrieb aus, so kommt Art. 32, Ziffer 1 – 4 SpO
DEB zur Anwendung.
2.1.11 Werden vom Spielgruppenleiter für den letzten Spieltag einer Spielrunde
einheitliche Anfangszeiten vorgegeben, so sind diese für alle Heimvereine
verbindlich einzuhalten.
2.1.12 Bei der ab dieser Wettkampfsaison eingeführten Verlängerung wird gemäß
Regel 62 (II.) das Eis nicht neu aufbereitet und die Mannschaften wechseln die
Seiten für die Verlängerung.
2.1.13 Vereine der Bayernliga, die in Freiluftstadien antreten, müssen bis 30.06.2016 für
die Wettkampfsaison 2016/2017 Ausweichstadien benannt haben, um auch zum
Start der Wettkampfsaison im Oktober 2016 Heimspiele austragen zu können.
2.2 Landesliga
2.2.1 Der nachstehende Spielmodus (Beschluss Eishockey-Kommission) hat für die
Wettkampfsaison 2015/2016 Gültigkeit. Er basiert auf einen Beschluss der
Eishockeykommission vom 13.06.2015.
Punktwertung
a) Ein Sieg nach regulärer Spielzeit (60 Minuten) wird mit 3 Punkten, eine
Niederlage mit 0 Punkten gewertet.
b) Ein Sieg nach einem Penaltyschießen wird mit 2 Punkten, eine Niederlage
nach Penaltyschießen mit 1 Punkt gewertet.
2.2.2
Vorrunde (= VR)
Termintagung nach schriftlicher Einladung
3 Gruppen, Einfachrunde, die Einteilung der Vereine entnehmen
Sie bitte der versandten Ligen-Einteilung.
Ab der Wettkampfsaison 2016/2017 sind 3 Gruppen mit je 8 Mannschaften geplant.
Terminrahmen:
Beginn aller Gruppen :
Ende aller Gruppen
:
09.10.2015
20.12.2015
Zwischenrunde
2 Gruppen mit je 6 Mannschaften
Gruppe A: Platz 1 bis 4 Gruppe 1 und Platz 2 und 3 der Gruppe 2
Gruppe B: Platz 1 bis 4 der Gruppe 3 und Platz 1 und 4 der Gruppe 2
Terminrahmen:
Beginn:
27.12.2015
Ende:
31.01.2016
Anlage B (Spielmodus Senioren)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Play-Off Viertelfinale
Modus:
best of 3
Termine: 05.02.2016 / 07.02.2016 / 12.02.2016
1.
2.
1.
2.
Gruppe A – 4. Gruppe B
Gruppe A – 3. Gruppe B
Gruppe B – 4. Gruppe A
Gruppe B – 3. Gruppe A
Play-Off Halbfinale
Modus:
Best of 3
Termine: 14.02.2016 / 19.02.2016 / 21.02.2016
Sieger A1/B4 – Sieger B2/A3
Sieger B1/A4 – Sieger A2/B3
Heimrecht hat der besser platzierte der Zwischenrunde oder bei Gleichheit in der
Zwischenrunde die bessere Platzierung in der Vorrunde.
Play-Off Finale
Modus:
Best of 3
Termine: 26.02.2016 / 28.02.2016 / 04.03.2016
Sieger der beiden Halbfinalspiele
Heimrecht nach Platzierung in der Zwischenrunde. Bei Platzgleichheit nach den
erreichten Punkten und Toren in der Zwischenrunde oder bei Gleichheit in der
Zwischenrunde die bessere Platzierung in der Vorrunde.
Der Sieger ist „Bayerischer Meister der Landesliga“ und Direktaufsteiger in die
Bayernliga.
Der Zweitplatzierte der Landesliga spielt gegen den Vorletzten der Abstiegsrunde
der Bayernliga in der Relegation um den freien Platz in der Bayernliga.
Modus:
best of 3
Termine: 06.03.2016 / 11.03.2016 / 13.03.2016
Der Sieger ist für die Bayernliga 2016/2017 qualifiziert.
Platzierung 9 – 12 = Gruppe C
Modus: Einfachrunde
Beginn:
05.02.2016
Ende:
28.02.2016
Teilnehmer: 5. Gruppe A und B / 6. Gruppe A und B der Zwischenrunde
Abstiegsrunde
Modus:
2 Gruppen a‘ 7 bzw. 8 Mannschaften
Termine: Beginn:
27.12.2016
Ende:
21.02.2016
Gruppe D: Platzierte 5 bis 8 Gruppe 1 und Platzierte 6, 7 und 10 Gruppe 2
Gruppe E: Platzierte 5 bis 9 Gruppe 3 und Platzierte 5, 8 und 9 Gruppe 2
Die Platzierten 5, 6 und 7 der Gruppe D sowie die Platzierten 6, 7 und 8 der
Gruppe E steigen in die Bezirksliga ab.
Bei Play-Off Spielen werden die Spiele bei einem unentschiedenen Spielstand nach
regulärer Spielzeit einmalig um 5 Minuten verlängert und die Verlängerung mit 4
Anlage B (Spielmodus Senioren)
Seite 4
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
gegen 4 gespielt. Sollte in der Verlängerung ein Tor fallen, ist das Spiel beendet.
Fällt kein Tor, folgt das Penalty-Schießen.
2.2.3
Trikotregelung:
Heimmannschaft
Auswärtsmannschaft
=
=
helles Trikot
dunkles Trikot
2.3
2.3.1
Bezirksliga
Sportliche Qualifikation
Nach den Platzierungen der Vorsaison und Neuanmeldungen.
2.3.2
Gruppen-Meisterschaft
4 regionale Gruppen spielen eine Einfachrunde mit Hin- und Rückspiel.
Alle Spiele werden nach der 3-Punkte-Regelung ausgetragen.
Terminrahmen:
Termintagung bis nach schriftlicher Einladung
Beginn
: 16.10.2015
Ende
: 21.02.2016
Event. erforderliche Nachholspiele müssen in diesem Terminrahmen ausgetragen
werden.
2.3.3
Bayerische Meisterschaft
Die 4 Gruppensieger ermitteln den Bayerischen Meister. Teilnahme ist Pflicht.
Halbfinale
: 26.02.2016 – 28.02.2016
Spiel A: Sieger Gruppe 1 - Sieger Gruppe 2
Spiel B: Sieger Gruppe 3 - Sieger Gruppe 4
Heimrecht hat zuerst die Mannschaft, die aus der
Vorrunde das schlechtere Punkte- bzw. Torverhältnis
mitbringt.
Finale
:
Spiele um Platz 3 u. 4 :
04.03.2016 – 06.03.2016
Sieger aus Begegnung A) - Sieger aus B)
Heimrecht hat zuerst die Mannschaft, die aus dem
Halbfinale die schlechtere Tordifferenz mitbringt.
04.03.2016 – 06.03.2016
Der Sieger ist 3. Aufsteiger in die Landesliga.
Ein Tausch des Heimrechtes ist in allen Fällen dann möglich, wenn die Spielgegner
damit einverstanden sind.
2.3.4
Entscheidungsspiele finden nicht statt. Steht nach Ende des 2. Spieles kein Sieger
(Punkt- und Torverhältnis) aus beiden Begegnungen fest, so ist das Spiel
einmalig um 10 Minuten zu verlängern, jedoch nur solange, bis ein Tor erzielt wird
(keine neue Eisbereitung). Ist nach Ende der Verlängerung kein Sieger ermittelt,
erfolgt Penaltyschießen gemäß Art. 26, Ziffer 4.2 der SpO DEB (Verfahrensweise:
siehe Anlage Q).
Anlage B (Spielmodus Senioren)
Seite 5
Bayerischer Eissport-Verband
2.3.5
2.4
Trikotregelung:
Heimmannschaft
Auswärtsmannschaft
18.07.2015
=
=
helles Trikot
dunkles Trikot
Bayernkrug
Wird mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht ausgetragen.
2.5
U23 Förderliga
Nach Eingang der Meldungen wurden die U23 Mannschaften in 2 Gruppen
eingeteilt.
In einer Einfachrunde sollte in einer sog. „Sichtungsrunde“ die Spielstärke der
einzelnen Mannschaften festgestellt werden.
Alle Spiele werden nach der 3-Punkte-Regelung ausgetragen.
Terminrahmen:
Termintagung bis nach schriftlicher Einladung
Beginn
: 02.10.2015
Ende
: 10.01.2016
Event. erforderliche Nachholspiele müssen in diesem Terminrahmen ausgetragen
werden.
Die Bestimmungen über die Spielberechtigung sind in Ziff. 3.1.21 der
Durchführungsbestimmungen festgelegt.
Anschließend sollen die besten 4 Mannschaften jeder Gruppe in eine 8er Gruppe
zusammengefasst werden. Die restlichen Mannschaften spielen ebenfalls in einer
8er Gruppe.
Beginn:
15.01.2016
Ende:
20.03.2016
Anlage B (Spielmodus Senioren)
Seite 6
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
SPIELMODUS FRAUEN
1.
Bundesliga
Hinweis:
Für
die
Bundesliga
und
die
Aufstiegsrunde
zur
Durchführungsbestimmungen des Deutschen Eishockey-Bundes.
1.1
Bundesliga
gelten
die
Aufstieg zur Frauen-Bundesliga 2016/2017
Teilnehmer
1.1.1 Der Erstplatzierte der Frauen-Landesliga spielt in einem Hin- und Rückspiel gegen
den Meister aus Baden-Württemberg den Aufstieg zur Frauen-Bundesliga
(Termine in der Zeit 28.02.2016 – 06.03.2016) aus.
1.1.2 Verzichtet einer der Meister (Aufstiegsverzicht), so ist der Nichtverzichtende der
Direktaufsteiger.
2.
Landesliga
2.1
Spielmodus
Termin für die Aufstiegs-Verzichterklärung: 31.12.2015
Die Verzichterklärung muß schriftlich bei der BEV-Geschäftsstelle eingereicht
werden.
Sollte kein Aufstiegsverzicht erklärt werden und die Mannschaft nimmt das
Aufstiegsrecht nicht wahr, ist eine Gebühr in Höhe von 1.000,00 € zur zahlung an
den BEV fällig.
2.1.1
Meisterrunde
Termintagung: nach schriftlicher Einladung
In einer eingleisigen Liga mit 7 Mannschaften wird in einer Einfachrunde der
Bayerische Meister der Frauen ermittelt.
Die Spiele werden nach der 3-Punkteregelung ausgetragen
Beginn: 01.11.2015
Ende: 21.02.2016
Hinweis:
Doppellizenz:
Siehe Durchführungsbestimmungen BEV, Ziffer 3.1.10
Achtung:
Gruppeneinteilung:
Siehe Durchführungsbestimmungen BEV, Ziffer 1.3.9.2
Anlage C (Spielmodus Frauen)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
07.07.2014
SPIELMODUS NACHWUCHS
1.
2.
Ablauf der Meisterschaft
Neufassung 2015/2016
1.1
Meisterschaftsbeginn
Meisterschaftsbeginn aller Bayernligen ist der 18.09.2015
Beginn aller anderen Meisterschaftsrunden wird auf den Termintagungen, nach Absprache
mit den Vereinen, festgelegt.
1.2
Meisterschaftsende
Vorrunden- und Endrundenspiele müssen bis Ende März eines jeden Jahres abgeschlossen
sein, wobei der Spielgruppenleiter während der Saison Änderungen vornehmen kann
(Beschluss MV vom 06.06.1998).
Spielmodus Junioren (Bayern-, Landes- und Bezirksliga)
2.1
Bayernliga (BYL)
entfällt
2.2
Landesliga (LL)
entfällt
2.3
Bezirksliga (BZL)
entfällt
2.4
Natureisliga
Die Natureisliga umfasst alle Mannschaften der Natureis-Vereine laut eingegangener
Meldungen. Es wird je nach Beteiligung in einer Einfach- oder Doppelrunde der
Bayerische Meister der Natureisliga ermittelt. (Mindestanzahl pro Liga: 4 Mannschaften).
Terminrahmen:
Beginn
Ende
: 05.12.2015
: 21.02.2016
WICHTIGER HINWEIS:
Alle Spiele der Natureisliga werden auf Kunsteis ausgetragen.
Sollte an einem vereinbarten Spieltermin (Kunsteis) die Witterung die Durchführung des
Spieles auf Natureis zulassen, kann die Begegnung dorthin verlegt werden.
Diese muß am gleichen Tage ausgetragen werden.
Für die Einteilung der Schiedsrichter ist spätesten 24 Stunden vor Spielbeginn die
Spielpaarung mit der Spiel-Nummer beim zuständigen Regional-Schiedsrichter-Obmann
anzumelden.
Angemeldete Spiele, die nicht durchgeführt wurden, sind zu werten
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
3.
07.07.2014
Spielmodus Jugend (Bayern-, Landes- und Bezirksliga)
3.1
Bayernliga (BYL)
14 Mannschaften spielen in 2 Gruppen die Vorrunde der Jugend Bayernliga in einer
Einfachrunde. Ab der Wettkampfsaison 2016/2017 wird die Bayernliga mit 16
Mannschaften in zwei Gruppen zu je 8 Mannschaften geplant.
Termine:
Beginn:
18.09.2015
Ende:
08.11.2015
Die Platzierten 1 bis 3 jeder Gruppe spielen die Endrunde um die Bayerische Meisterschaft
in einer Doppelrunde.
Termine:
Beginn:
20.11.2015
Ende:
13.03.2016
Die Platzierten 4 bis 7 jeder Gruppe spielen in einer Einfachrunde die Absteiger aus.
Termine:
Beginn:
20.11.2015
Ende:
13.03.2016
Die Spiele werden nach der 3 Punkteregelung ausgetragen.
Die Mannschaft, die Platz eins belegt, ist Bayerischer Meister der Altersklasse Jugend.
Der Erstplatzierte ist für die Teilnahme an vorgesehenen Aufstiegs- oder
Relegationsspielen des DEB zum Aufstieg in die DNL-2 berechtigt (derzeit sind keine
Details bekannt).
3.2
Landesliga (LL)
Die Landesliga umfasst alle gemeldeten Vereine, die nicht am Spielbetrieb der Bayernliga
teilnehmen.
Die Einteilung erfolgt in 5 regionale Gruppen
Termine:
Beginn:
10.10.2015
Ende:
20.02.2016
Die Sieger der jeweiligen Gruppe und der beste 2. Platzierte aus den Gruppen 1 - 4 spielen
in 2 Gruppen a‘ 3 Mannschaften in einer Einfachrunde die Aufsteiger zur Bayerliga aus.
Die beiden Erstplatzierten steigen in die Bayernliga auf. Platz 2 jeder Gruppe sind
Nachrücker.
Termine:
Beginn: 26.02.2016
Ende: 13.03.2016
3.3 Bezirksliga (BZL)
entfällt
3.4
4.
Natureisliga
Siehe Ziffer 2.4 bei Natureisliga.
Spielmodus Schüler (Bayern- und Landesliga)
4.1
Bayernliga (BYL)
14 Mannschaften spielen in 2 Gruppen die Vorrunde der Schüler Bayernliga in einer
Einfachrunde. Ab der Wettkampfsaison 2016/2017 wird die Bayernliga mit 16
Mannschaften in zwei Gruppen zu je 8 Mannschaften geplant.
Termine:
Beginn:
18.09.2015
Ende:
29.11.2015
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
07.07.2014
Die Platzierten 1 bis 4 jeder Gruppe spielen die Endrunde um die Bayerische Meisterschaft
in einer Einfachrunde.
Termine:
Beginn:
11.12.2015
Ende:
13.03.2016
Die Platzierten 5 bis 7 jeder Gruppe spielen in einer Einfachrunde die Platzierungen aus.
Termine:
Beginn:
11.12.2015
Ende:
13.03.2016
Die Spiele werden nach der 3 Punkteregelung ausgetragen.
Die Mannschaft, die Platz eins belegt, ist Bayerischer Meister der Altersklasse Schüler.
Der Erstplatzierte ist für die Teilnahme an vorgesehenen Aufstiegs- oder
Relegationsspielen des DEB zum Aufstieg in die Schüler-Bundesliga berechtigt (derzeit
sind keine Details bekannt).
4.2
Landesliga (LL)
Die Landesliga umfasst alle gemeldeten Vereine, die nicht am Spielbetrieb der Bayernliga
teilnehmen.
Die Einteilung erfolgt in 6 regionale Gruppen
Termine:
Beginn:
10.10.2015
Ende:
20.02.2016
Die Sieger der jeweiligen Gruppe spielen in 2 Gruppen a‘ 3 Mannschaften in einer
Einfachrunde die Aufsteiger zur Bayerliga aus.
Die beiden Erstplatzierten steigen in die Bayernliga auf. Platz 2 jeder Gruppe sind
Nachrücker.
Termine:
Beginn:
26.02.2016
Ende:
13.03.2016
4.3
Bezirksliga (BZL)
entfällt
4.4 Natureisliga
Siehe Ziffer 2.4 bei Natureisliga.
5.
5.1
Spielmodus Knaben (Bayern-, Landes- und Bezirksliga)
Bayernliga (BYL)
Die Bayernliga spielt in der Saison 2015/2016 in 2 Gruppen zu je 8 Mannschaften eine
Einfachrunde.
Termine:
Beginn:
20.09.2015
Ende:
15.11.2015
Die Platzierten 1 bis 4 jeder Gruppe spielen in einer Endrunde die Teilnehmer an dem
Endturnier aus.
Termine:
Beginn:
27.11.2015
Ende:
06.03.2016
Der Sieger dieser Endrunde ist „Bayerischer Meister“ der Altersklasse Knaben.
Für das Endturnier sind die Platzierten 1 bis 3 teilnahmeberechtigt. Die weiteren
Teilnehmer sind der jeweils 1. Platzierte aus NRW, ODM und EBW.
Termin:
11.03. bis 13.03.2016
Turnierort: Ausschreibung
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
07.07.2014
Die Platzierten 5 bis 8 jeder Gruppe spielen die Teilnehmer an dem Relegationsturnier
aus.
Termine:
Beginn: 27.11.2015
Ende:
06.03.2016
Am Relegationsturnier der Bayernliga nehmen der 7. und 8 Platzierte sowie der 1. und
2. Platzierte der Landesliga Endrunde teil.
Termin:
11.03. bis 13.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
5.2
Landesliga (LL)
Die Landesliga spielt in der Saison 2015/2016 in 4 Gruppen zu je 5 oder 6 Mannschaften
eine Einfachrunde.
Termine:
Beginn: 03.10.2015
Ende:
15.11.2015
Die Platzierten 1 und 2 jeder Gruppe spielen in einer Einfachrunde die Teilnehmer an dem
Relegationsturnier zur Bayernliga aus.
Termine:
Beginn: 27.11.2015
Ende:
06.03.2016
Am Relegationsturnier der Bayernliga nehmen der 7. und 8 Platzierte der Bayernliga
sowie der 1. und 2. Platzierte der Landesliga Endrunde teil.
Termin:
11.03. bis 13.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
Die Platzierten 1 und 2 des Relegationsturniers sind in der Wettkampfsaison 2016/2017 in
der Bayernliga spielberechtigt.
Die Platzierten 3, 4, 5 und 6 der Gruppe 1 und die Platzierten 3, 4 und 5 der Gruppe 2
spielen in einer Einfachrunde um den Verbleib in der Landesliga.
Termine:
Beginn: 27.11.2015
Ende:
06.03.2016
Die Platzierten 3, 4, 5 und 6 der Gruppe 4 und die Platzierten 3, 4 und 5 der Gruppe 3
spielen in einer Einfachrunde um den Verbleib in der Landesliga.
Termine:
Beginn: 27.11.2015
Ende:
06.03.2016
Am Relegationsturnier der Landesliga nehmen der jeweilige 7. Platzierte der LandesligaQualifikationsrunden sowie der 1. und 2. Platzierte der Bezirksliga Endrunde teil.
Termin:
11.03. bis 13.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
5.3
Bezirksliga (BZL)
Die Teilnehmer der Bezirksliga werden in 4 regionale Gruppen West, Mitte, Nord und Ost)
eingeteilt und spielen eine Doppelrunde.
Termine:
Beginn: 17.10.2015
Ende:
28.02.2016
Die Gruppensieger spielen in Turnierform die Teilnehmer an der Relegation zur
Landesliga aus.
Termin:
04.03. bis 06.03.2016
Am Relegationsturnier zur Landesliga nehmen der jeweilige 7. Platzierte der LandesligaQualifikationsrunden sowie der 1. und 2. Platzierte der Bezirksliga Endrunde teil.
Termin:
11.03. bis 13.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 4
Bayerischer Eissport-Verband
6.
Spielmodus Kleinschüler
6.1
Bayernliga (BYL)
07.07.2014
Die Bayernliga spielt in der Saison 2015/2016 in 3 Gruppen zu je 6 Mannschaften eine
Einfachrunde.
Termine:
Beginn:
26.09.2015
Ende:
06.12.2015
Die Platzierten 1 bis der 3 jeder Gruppe spielen in einer Endrunde den Bayerischen
Meister der Altersklasse Kleinschüler aus. (Einfachrunde).
Termine:
Beginn:
19.12.2015
Ende:
13.03.2016
Die Platzierten 4 bis 6 jeder Gruppe spielen in einer Endrunde die Teilnehmer an der
Bayernliga Qualifikation aus (Einfachrunde).
Termine:
Beginn:
19.12.2015
Ende:
13.03.2016
Am Relegationsturnier der Bayernliga nehmen der 8. und 9 Platzierte sowie der jeweilige
Gruppensieger der Landesligen teil.
Termin:
19./20.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
6.2
Landesliga (LL)
Die Landesliga spielt in der Saison 2015/2016 in 4 Gruppen zu je 5 Mannschaften eine
Zweieinhalbfach-runde.
Termine:
Beginn: 03.10.2015
Ende:
13.03.2016
Am Relegationsturnier der Bayernliga nehmen der 8. und 9 Platzierte der Bayernliga
sowie der jeweilige Gruppensieger der Landesliga teil.
Termin:
19./20.03.2015 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
Die Platzierten 1 und 2 des Relegationsturniers sind in der Wettkampfsaison 2016/2017 in
der Bayernliga spielberechtigt.
Am Relegationsturnier der Landesliga nehmen der jeweilige 5. Platzierte der LandesligaGruppen 1 bis 4 sowie der 1. und 2. Platzierte der Bezirksliga Endrunde teil.
Termin:
19./20.03.2015 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
6.3
Bezirksliga (BZL)
Die Teilnehmer der Bezirksliga werden in 4 regionale Gruppen eingeteilt und spielen eine
Doppelrunde.
Termine:
Beginn: 17.10.2015
Ende:
28.02.2016
Die Gruppensieger spielen in Turnierform die Teilnehmer an der Relegation zur
Landesliga aus.
Termin:
11. bis 13.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 5
Bayerischer Eissport-Verband
07.07.2014
Am Relegationsturnier zur Landesliga nehmen der jeweilige 5. Platzierte der LandesligaGruppen 1 bis 4 sowie der 1. und 2. Platzierte des Bezirksliga Endturnieres teil.
Termin:
18. bis 20.03.2016 (Tagesturnier, Ort nach Ausschreibung)
7.
Spielmodus Kleinstschüler
Leistungsklasse A (überregional)
Leistungsklasse B (regional)
sowie U8
Die zum Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften werden nach Bewertung und Vorschlag
der Landestrainer und des Jugendobmannes durch die Eishockeykommission unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorsaison in die Leistungsklasse A, B und
Spielgruppen U8 eingeteilt.
Es wird in regionalen Gruppen zu 4 bzw. 5 Mannschaften in zwei Turnierrunden (jeder
gegen jeden) gespielt. Jeder Teilnehmer richtet ein Turnier pro Runde aus.
Für die zweite Runde qualifizieren sich die 2 Erstplatzierten jeder Gruppe und werden in
neue Gruppen eingeteilt. Die übrigen platzierten Mannschaften werden in neue Gruppen
eingeteilt.
Terminrahmen Runde 1:
Beginn
Ende
: 16.10.2015
: 13.12.2015
Terminrahmen Runde 2:
Beginn
Ende
: 09.01.2016
: 28.02.2016
Spielmodus 1:
Turnier 1
Mannschaft A
Mannschaft C
Mannschaft B
Mannschaft D
Mannschaft C
Mannschaft D
Turnier 2
dto
Turnier 3
dto
Turnier 4
dto
-
Mannschaft B
Mannschaft D
Mannschaft C
Mannschaft A
Mannschaft A
Mannschaft B
Feld 1
Feld 2
Feld 1
Feld 2
Feld 1
Feld 2
Turniergestaltung für 5 Mannschaften
wie oben, grundsätzlich setzt eine Mannschaft aus.
Spielzeit:
Leistungsklasse A
Leistungsklasse B
Spielgruppen U8
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
32 Minuten durchgehend
24 Minuten durchgehend
24 Minuten durchgehend
Seite 6
Bayerischer Eissport-Verband
7.1
07.07.2014
Bestimmungen für die Durchführung der Turniere
7.1.1 Spielstärke
An einem Turnier können beliebig viele Spieler teilnehmen. Pro Spiel dürfen jedoch nur
20 Feldspieler und 2 Torhüter zum Einsatz kommen.
7.1.2 Zusammensetzung der Mannschaft
Eine Mannschaft darf gleichzeitig während des Spieles nicht mehr als fünf Spieler
(einschließlich Torhüter) auf dem Eis haben.
7.1.3 Kennzeichnung der Blöcke
Die Blöcke müssen mit farbigen Armbinden am rechten Oberarm wie folgt gekennzeichnet
werden (gem. Beschluss MV vom 06.06.1998):





Block I
Block II
Block III
Block IV
Block V
=
=
=
=
=
rot
gelb
grün
blau
weiß
7.1.4 Ausweispflicht
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist für jeden
Spielberechtigung (Spielerpass, kein Passersatz) vorzulegen.
Spieler
eine
gültige
Der Spieler muss das 6. Lebensjahr (U8 das 5. Lebensjahr) vollendet haben.
7.2
Spielfeld
7.2.1 Lage der Spielfelder
Die Spielfelder sind quer zur Eisbahn (blaue Linie) in den beiden Endzonen.
7.2.2 Abgrenzung des Spielfeldes
Die offenen Seiten zur neutralen Zone sind, um das Hinausrutschen des Pucks zu
vermeiden, auf der „blauen Linie“ mit Balken abzugrenzen.
Bei den Spielgruppen U8 sind die Balken 1,5 Meter von der „blauen Linie“ hin zur Torlinie
versetzt abzugrenzen.
7.2.3 Abmessung und Farbe der Begrenzungsbalken
(1) Die Balken müssen zwischen 10 cm 15 cm hoch sein.
(2) Die Balken dürfen nicht breiter als 30 cm sein.
(3) Die farbliche Gestaltung der Balken (Naturholz oder mit Farbe gestrichen) wird den
Vereinen überlassen.
7.2.4 Aufstellung der Tore
Die Tore sind mittig an den Schmalseiten des Spielfeldes im Abstand von 3 Metern
(Torpfosten) von der Bande zu positionieren.
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 7
Bayerischer Eissport-Verband
7.3
07.07.2014
Spielregeln
Mindestspielstärke
Leistungsklasse A
Leistungsklasse B
U8
=
=
=
16 + 1
13 + 1
13 + 1
7.3.1 Spielberichte
(1) Die Feldspieler sind Blockweise, ohne Berücksichtigung der Spielerposition, unter
Angabe der Blockfarbe vor Spielbeginn in den Spielbericht einzutragen.
(2) Für die Einteilung bzw. Bezeichnung der Blöcke und evtl. Änderungen trägt
ausschließlich der jeweilige Mannschaftsführer die Verantwortung. Er hat sich von der
Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht zu überzeugen und diese mit seiner
Unterschrift zu bestätigen.
(3) Die Spielberichte sind spätestens einen Tag nach dem Turnier vom
durchführenden Verein an die Spielberichtsprüfstelle einzusenden.
7.3.2 Spielablauf
(1) Es wird gleichzeitig auf zwei Spielfelder gespielt.
(2) Spielbeginn ist gleichzeitig auf beiden Spielfeldern. Die Spielleiter werfen die Scheibe
nach erfolgter Aufstellung zum Eröffnungsbully ein.
Im Spiel ist nach 60 Sekunden gleichzeitig ein „Fliegender Wechsel“ auf beiden
Spielfeldern durchzuführen. Auf die Ansage „Zeit“ werden komplett alle 4 Feldspieler
gewechselt. Ein Austausch von 1, 2 oder 3 Spielern ist nicht erlaubt. Der
scheibenführende Spieler muss die Scheibe zum Zeitpunkt der „Ansage“ in seine
eigene Spielhälfte zurückspielen, außer er befindet sich über der gedachten Mittellinie
(SR entscheidet die Position) und hat keinen Gegenspieler mehr vor sich, außer den
Torhüter. Er muss die Aktion abschließen und sich anschließend sofort zu seiner
Spielbank zum Wechsel begeben.
Bei einem erzielten Tor muss sich der erfolgreiche Block hinter die gedachte
Mittellinie begeben, (oder) den eigenen Torwart abklatschen) Der Torwart einer
Mannschaft die ein Tor hinnehmen musste, legt die Scheibe hinter seinem Tor ab und
das Spiel wird von seinen Mitspielern ohne Unterbrechung weitergeführt.
(3) Mannschaften, mit 2 Torhütern können bei jedem Wechsel fliegend mitwechseln.
Es wäre wünschenswert, wenn beide Torhüter gleich viel Eiszeit erhielten.
Der zweite Torhüter kann auch als Feldspieler zum Einsatz kommen, er muss aber vor
Spielbeginn als Feldspieler im Spielbericht aufgeführt sein.
(4) Jeder Block besteht aus mindestens vier Spielern
Die Anzahl der Blöcke, mit denen die Mannschaft zu spielen hat, ergibt sich aus der
Anzahl der Feldspieler, geteilt durch vier. Darüber hinaus können in jedem Block
weitere Spieler eingesetzt werden, jedoch darf die Stärke der einzelnen Blöcke um
nicht mehr als einen differieren. Die Spieler sind farblich gleich, wie der Block, in
dem sie eingesetzt werden, zu kennzeichnen.
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 8
Bayerischer Eissport-Verband
Verfahrensweise:
Anzahl
Feldspieler
13
14
15
16
17
18
19
20
07.07.2014
rot
4
4
5
4
4
4
4
4
Anzahl Spieler im Block
gelb grün blau weiß
4
5
5
5
5
5
4
4
4
4
4
5
4
5
5
5
5
5
4
4
4
4
(5) Der Spielleiter „RICHTET“ nicht, sondern Beaufsichtigt das Spiel.
Jeder Spielleiter hat eine zweite Scheibe bei sich, die er bei einer unspielbaren oder
das Spielfeld verlassende Scheibe unter Ruf „Neue Scheibe“ ins Spiel bringt.
Bei einer Strafe wird das Spiel nicht unterbrochen, sondern der Spielleiter begibt sich
zu dem sich verfehlenden Spieler und teilt diesem verbal oder durch Zeichen mit, dass
er sich zu seiner Spielerbank (Trainer) begeben soll und für die restliche Dauer des
Einsatzes nicht mehr am Spiel teilnehmen darf. Weitergespielt wird 3 gegen 4 Spieler
usw. bis zum nächsten Wechsel.
Bei Verletzung eines Spielers ist das Spiel auf dem jeweiligen Spielfeld zu
unterbrechen. Fortgesetzt wird das Spiel nach einer weiteren Ansage „Zeit“. Erhält
ein Spieler eine große Strafe + automatische SpD oder eine SpD, so ist der Spieler
für das nächste Turnierpiel gesperrt. Bei Matchstrafen bleibt er bis zur
Entscheidung der Verbandsinstitutionen gesperrt. Erhält der Spieler die SpieldauerDisziplinarstrafe im letzten Spiel des Turniers, so hat er das 1. Spiel des nächsten
Turniers auszusetzen. Ist die Wettkampfsaison nach dem Turnier in dem er die
Strafe erhält beendet, wird die Sperre auf die nächste Saison übertragen (ggf. auf
die neue Altersklasse).
(6) Ein Torhüter kann „NICHT“ durch einen Feldspieler ersetzt werden.
(7) Das Aufwärmen auf dem Eis entfällt.
(8) Eisaufbereitung während eines Turnier`s entfällt.
(9) Die Pause zwischen den Spielen wird auf 10 Minuten festgesetzt.
(10) Tore werden vom Spielleiter mit internationaler Geste angezeigt und müssen von
den Zeitnehmern mitgezählt und das Ergebnis im Spielbericht vermerkt werden.
Große Strafen sind im Spielbericht einzutragen.
(11) Time-out (Regel 422) wird nicht angewandt.
(12) Ergebnisdienst entfällt.
7.3.1 Größe und Gewicht des Pucks
Gespielt wird mit einer „Blauen Scheibe“ (volle Scheibe ohne Bohrung)
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 9
Bayerischer Eissport-Verband
07.07.2014
* Größe des Pucks
* Gewicht des Pucks
75 mm Durchmesser
mindestens
115 g
maximal
135 g
7.4
Einführung von verkleinerten Toren
Mit Beginn der Saison 1999/2000 kommen bei Kleinstschülerspielen ausschließlich Tore
mit verminderten Abmessungen (Breite 140 cm, Höhe 100 cm) zum Einsatz.
(Mitgliederbeschluss vom 06.06.1998 in Garching).
7.5
U-8 Turniere
Die U-8 Mannschaften spielen in ihrer Gruppe zwei Turnierrunden (jeder gegen jeden).
Eine neue Gruppeneinteilung für die Turnierrunde 2 ist nicht geplant.
Terminrahmen Runde 1:
Beginn
:
Ende
:
31.10.2015
28.02.2016
Hinweis:
Für U-8 Spiele sind nur die Jahrgänge 2008 und jünger zugelassen, sofern sie das
5. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Spielberechtigung (Spielerpass)
sind.
Anlage D (Spielmodus Nachwuchs)
Seite 10
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
SCHIEDSRICHTERGEBÜHRENORDNUNG
Gemäß Präsidiumsbeschluss vom 25.08.2014 werden für den Bereich des Bayerischen EissportVerbandes nachfolgende Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Schiedsrichtergebühren
erlassen:
LEV – Schiedsrichtergebühren
Die ausgewiesenen Beträge sind Pauschalen und beinhalten Vergütung, Tagesspesen und Fahrtkosten.
Ausnahmen sind gesondert geregelt.
Liga/Altersklassen
Bayernliga (incl. Relegation zur Bayernliga)
(3 Mann System, bayernweite Einteilung)
HSR
je LSR/SR
180,-- €
110,-- €
100,-- €
Landesliga
Landesliga Play-Off Spiele (3 Mann System)
120,-- €
90,-- €
Landesliga Frauen
70,-- €
Bezirksliga
80,-- €
U23 Förderliga (3 MannSystem)
Junioren LL/BZL
120,-- €
80,-- €
100,-- €
Jugend
90,-- €
Schüler
70,-- €
Knaben
55,-- €
Kleinschüler
40,-- €
Ausnahmeregelungen:
Für Spiele, deren Spielbeginn vor 09.00 Uhr oder nach 20.30 Uhr terminiert ist, wird ein Zuschlag von
25 % der jeweiligen Pauschale erhoben. Dies gilt nicht für Ganztages-Turniere, die von Vereinen
eigenständig organisiert werden oder für Turniere, die mehrere Tage dauern.
Bei allen vorstehenden Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Schiedsrichter, die mehrwertsteuerpflichtig sind, können die jeweilige Mehrwertsteuer zusätzlich in Anrechnung bringen.
Wahl der Pauschale
Die Wahl der Pauschale richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der Vereine, nicht nach der Lizenz
der Schiedsrichter.
Spiele von Vereinen mit verschiedener Spielklasse
Bei Spielen von Vereinen mit verschiedener Spielklasse zählt grundsätzlich die Spielklasse des
Heimvereins.
Freundschaftsspiele mit ausländischen Mannschaften (vgl. Art. 18 SRO)
Bei Freundschaftsspielen mit ausländischen Mannschaften zählt die Altersklasse des LEV-Vereins.
Vergütung bei Turnieren
Bei Turnieren wird die Pauschale pro geleitetem Spiel (auch bei verkürzter Spielzeit) gemäß den
vorstehenden Pauschalen für das 1. Spiel erhoben. Für das 2. Spiel die Pauschale um 50 % und jedes
weitere Spiel um 75 % gekürzt. Diese Regelung gilt pro Spieltag.
Anlage E (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Das Präsidium des BEV kann bei besonderen Turnieren abweichende Regelungen der Vergütung
festlegen.
Bei Turnieren, bei denen der BEV Veranstalter oder Ausrichter ist und mit verkürzten Spielzeiten
gespielt wird (Stützpunktturniere, Bayerischer Löwe, LEV-Vergleiche oder Endturniere), werden vom
BEV gesonderte Gebühren festgelegt.
Spielausfall wegen höherer Gewalt
Sind die eingeteilten SR bei einem Spielausfall bereits vor Ort oder auf der Anreise, so werden die
Gesamt-SR-Kosten um 30 % reduziert und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das nachfolgende Beispiel
gilt für alle Ligen und Altersklassen:
Bayernliga Senioren
HSR
LSR 2X
Minus 30 %
180,-- €
220,-- €
400,-- €
120,-- €
280,-- € : 3 = 93,34 Auszahlung pro SR
Ausfall oder Nichterscheinen eines HSR oder LSR im 3- oder 2-Mann-System
Wenn eine HSR und ein LSR oder zwei LSR ein Spiel leiten müssen, werden die Pauschale des HSR
und die eines LSR addiert. Jeder SR bekommt von diesem Betrag einen Anteil von 50 %.
Muss ein SR ein Spiel alleine leiten, erhält er dafür den 1,5 fachen Pauschalsatz. Dies gilt nur in den
Ligen/Altersklassen in denen das 2-Mann-System angewendet wird.
Wenn ein eingeteilter SR nicht zum Spiel erscheint, oder wegen einer Verletzung während des Spiels
ausfällt und ein Ersatz-SR einspringt, muss die Pauschale an diesen einspringenden SR ausbezahlt
werden oder anteilmäßig aufgeteilt werden. Dem Verein können dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Abrechnung der Gebühren
Die Gebühren sind, sofern im Einzelfall nicht anderes bestimmt wird, mit dem Veranstalter
abzurechnen, der die Erstausfertigung des Abrechnungsformulares als Quittung erhält. Der
Veranstalter ist verpflichtet, die Gebühren 30 Minuten vor Spielbeginn an die Schiedsrichter
auszuzahlen.
Vergehen gegen die Gebührenordnung
Bei vorliegenden Vergehen in Verbindung mit der Gebührenordnung werden von den zuständigen
Verbandsorganen Strafanträge gegen die betreffenden Schiedsrichter gestellt.
Spielabgabe (Einteilungsabgabe)
Jeder Schiedsrichter hat für ein von ihm geleitetes Spiel eine Spielabgabe in folgender Höhe zu
entrichten:
Senioren Bayernliga
Junioren Bayernliga
Senioren Landesliga/Bezirksliga
Frauen- und Nachwuchsspiele
HSR
HSR
5,00 €
3,00 €
LSR
LSR
SR
SR
je 2,50 €
je 1,50 €
je 2,00 €
je 1,00 €
Für die Berechnung der Spielabgabe ist die berichtigte Schiedsrichtereinteilung des jeweiligen SRRegional-Obmannes bzw. des BEV-SR-Obmannes maßgebend.
Die Abrechnung der Spiele erfolgt jeweils in einem zweimonatigen Turnus zum Stichtag 31.10.,
31.12., 28.02. und 01.04. einer jeden Saison. Jeder Schiedsrichter erhält eine Rechnung mit der Anzahl
der Spiele, für die er eingeteilt war. Eine genaue Aufschlüsselung der Spiele erfolgt nicht. Die
Rechnung wird per mail, Fax oder Brief an den Schiedsrichter zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto des Bayerischen Eissport-Verbandes zu
Anlage E (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
überweisen. Schiedsrichter, die der Zahlungspflicht nicht nachkommen, werden bis zum
Zahlungseingang in der Schiedsrichtereinteilung nicht mehr berücksichtigt.
Hinweis:
Die Spielabgaben werden ausschließlich für die Aus- und Weiterbildung der BEV-Schiedsrichter
sowie für die Schiedsrichterbeobachtungen verwendet.
Anlage E (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
für „Werbung am Mann“ und „Werbung auf dem Eis“
für den Spielbetrieb des Bayerischen Eissport-Verbandes
Gültig ab 01. Juli 2015
1.
ALLGEMEINES
1.1 Diese Ausführungsbestimmungen gelten ausnahmslos für den Spielverkehr des Bayerischen
Eissport-Verbandes (BEV) und weichen in verschiedenen Punkten von denen des DEB ab.
Eine durch den BEV genehmigte Werbung ist nur im Spielverkehr des BEV gültig. Der im
folgenden verwendete Begriff „Werbung“ wird unter Ziffer 2.3 bzw. 2.4 detailliert definiert.
1.2 „Werbung am Mann“ und/oder „Werbung auf dem Eis“ ist genehmigungs- und
gebührenpflichtig (siehe Anlage K).
1.3 Genehmigungen für „Werbung am Mann“, die für die Saison 2014/15 Gültigkeit hatten und
deren „Werbung“ nicht verändert oder ergänzt wurde, können auch in der Saison 2015/2016
und darüber hinaus, genutzt werden.
Eine Verlängerungsgenehmigung bzw. neue Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn
Ergänzungen oder Änderungen der „Werbung“ vorgenommen werden sollen.
1.4 Grundsätzlich sind Werbe-Genehmigungen formlos unter Vorlage farbiger, graphischer oder
fototechnischer Muster (keine Fotografien) in den vorgesehenen Originalfarben mit
Bemaßung und Beschreibung des Anbringungsortes in 1-facher Ausfertigung bei der BEV Geschäftsstelle unbedingt vor Anfertigung/Anbringung zu beantragen. Bereits
fertiggestellte Trikots, die nicht den Werberichtlinien entsprechen, werden nicht
genehmigt.
Genehmigungen werden auf unbestimmte Zeit erteilt, sie sind jedoch jederzeit widerrufbar.
Änderungen oder Ergänzungen der Werbung sind jedoch unverzüglich der BEV Geschäftsstelle anzuzeigen. Der Antragsteller erhält dann eine neue, geänderte
Genehmigungsausfertigung.
1.5 Die von der BEV - Geschäftsstelle ausgestellte Genehmigung für „Werbung am Mann“ ist
jeweils vor Spielbeginn den Schiedsrichtern unaufgefordert zur Überprüfung vorzulegen.
1.6 Spielt ein Verein in einem Stadion, das auch von anderen Vereinen benutzt wird und erzielt
er aus der „Werbung auf dem Eis“ selbst keine Einnahmen, so muß er keine Genehmigung
des BEV erwirken. Er muß jedoch nach Aufforderung dem BEV nachweisen können, daß
das Aufbringen der Werbung nicht zu seinen Gunsten, sondern zugunsten eines Dritten
erfolgte.
1.7 Der BEV, seine Funktionäre oder Beauftragter sowie die Schiedsrichter sind jederzeit
berechtigt, die Einhaltung der erteilten Genehmigungen zu überprüfen.
1.8 Verstöße gegen diese Ausführungsbestimmungen werden gemäß ARO Ziffer 19 geahndet
und können darüber hinaus zur Rücknahme einer ausgestellten Genehmigung führen.
Anlage F (Werberichtlinien BEV)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
1.9 Werbeverträge zwischen den Vereinen und den werbetreibenden Firmen/Personen dürfen
nur mit dem Vorbehalt abgeschlossen werden, dass sie nur dann Gültigkeit erhalten, wenn
die Genehmigung für die Werbung durch den BEV erteilt wird bzw. ihre Gültigkeit behalten,
wenn bei mehrjährigen Verträgen die Genehmigung durch den BEV auch für die jeweils
nächste Wettkampf-Saison gegeben wird.
Streitigkeiten, die aufgrund von Verträgen zwischen Vereinen und werbetreibenden
Firmen/Personen, die nicht unter Beachtung der vorstehenden Richtlinien abgeschlossen
wurden, hat der BEV nicht zu vertreten.
2.
WERBUNG AM MANN
2.1 Unter „Werbung am Mann“ sind nachstehende Ausrüstungsgegenstände zu verstehen, auf
denen Werbung angebracht werden darf:









Trikot-Vorderseite
Trikot-Rückseite
Trikot-Ärmel
Trikot-Kragen
Hosen
Stutzen
Helme
Torwart-Fang- u. Stockhand
Torwartschienen
Für so genannte “Warm-up“ – Trikots gelten die gleichen Bedingungen wie für
Spieltrikots.
Weitere Werbung an den Spielern/Spielerinnen sowie deren Ausrüstungsgegenständen ist
nicht gestattet.
2.2 Werbung auf den o.g. Ausrüstungsgegenständen ist nur gemäss den nachfolgenden
Bestimmungen erlaubt.
2.3 Zur Verwendung zugelassen sind:
Firmen- u. Namensbezeichnungen; besondere Geschäftsbezeichnungen (einschließlich
Schlagworte und Abkürzungen); Titel von Druckschriften; Geschäftsabzeichen (Logo`s),
Warenzeichen, geometrische Formen und zusätzliche Abbildungen und Figuren jeglicher Art
und Form im folgenden vereinfacht „Werbung“ genannt.
2.4 Nicht zugelassen ist:
Werbung, wenn sie im politischen oder konfessionellen Gegensatz zur satzungsgemäßen
Neutralität des DEB/BEV stehen.
Werbung, die im Gegensatz zu im Sport allgemein gültigen Grundsätzen von Ethik und
Moral (z.B. Sex-Shop) stehen.
Werbung für Alkohol,
Nachwuchsmannschaften.
alkoholhaltige
Getränke
und
Tabakwaren
bei
2.5 Die zur Belegung freigegebenen Flächen können mit beliebig vielen und unterschiedlichen
Bezeichnungen versehen werden, sofern die zugelassenen Gesamtflächen nicht überschritten
werden.
Anlage F (Werberichtlinien BEV)
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
2.6 Außerhalb der für Werbung freigegebenen Flächen dürfen keine weiteren Abbildungen,
Schriftzüge, Figuren, Symbole, Muster usw. angebracht werden. Auch dann nicht, wenn sie
nicht als Werbung im Sinne dieser Vorschriften gelten.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Ärmel-, Rücken- u. Stutzennummern sowie Spielerund offizielle Vereins- oder Ortsnamen, entsprechend diesen Vorschriften.
2.7 Die Verwendung von Farben mit starker Intensität oder sogenannte fluoreszierende Farben
ist nicht statthaft.
2.8 Ein Verein/eine Mannschaft kann mehrere unterschiedliche Ausführungen genehmigt
bekommen. Während eines Spieles darf jedoch kein Trikotwechsel (ausgenommen Warm-up
-Trikots) vorgenommen werden.
Werbung auf der Spielkleidung eines Spielers ist wie folgt möglich:
Trikot:
Werbung ist auf der Vorderseite, Rückseite, Kragen, Ärmel und Schulter zulässig.
Jeder Spieler muss gemäß IIHF-Regel 240 auf dem Rücken seines Trikots eine individuelle
Nummer mit einer Höhe von 25 – 30 cm tragen. Die gleiche Nummer ist auf den beiden
Ärmeln des Trikots mit einer Höhe von 10 cm anzubringen. Ferner ist zu beachten, dass die
Grundflächen der Rücken- und Ärmelnummern von Werbung frei bleiben müssen.
(Werbung unterhalb der Rückennummer ist auch gestattet).
Spielerhose:
Werbung ist vorne, hinten sowie seitlich zulässig.
Spielerstutzen:
Werbung ist vorne, hinten sowie seitlich zulässig.
Spielerhelm:
Werbung ist auf der gesamten Helm-Oberfläche zulässig.
TW-Fang- und Stockhand, sowie TW-Schiene:
Werbung ist auf diesen Ausrüstungsgegenständen zulässig.
Die Werbung in ausreichendem Abstand von den Ärmel- und Rückennummern zu
platzieren.
Logo`s oder Firmenbezeichnungen der Ausrüstungs-Hersteller sind in folgender Größe
statthaft:
Auf dem Trikot, auf der Hose und auf den Stutzen je einmal bis maximal 25 qcm Größe.
Anlage F (Werberichtlinien BEV)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
3.
18.07.2015
WERBUNG AUF DEM EIS
3.1 In Abweichung der IIHF-Regel Anhang 1 sowie unter Bezugnahme auf die Richtlinien des
DEB ist Werbung auf der Eisfläche gemäss nachstehenden Bedingungen im Spielbetrieb des
BEV zulässig.
3.2 Hinsichtlich der Aufbringung von zulässiger oder unzulässiger Werbung gelten die gleichen
Bedingungen wie unter 2.3 uns 2.4 eingehend beschrieben.
3.3 Werbung auf dem Eis ist nur innerhalb der äußeren Begrenzung der 4 Endanspielpunkte und
des Mittelkreises erlaubt. Auf jeder dieser Flächen kann jeweils nur eine Werbung oder ein
Logo angebracht werden, auch wenn Werbegemeinschaften oder Firmengruppen für mehrere
Firmen gemeinsam Werbung betreiben. Die 5 Flächen können mit unterschiedlichen
Werbungen versehen sein.
Die im Regelbuch vorgegebenen Spielfeldkennzeichnungen in den Anspielpunkten müssen
zweifelsfrei erkennbar sein. Der Verein ist gehalten, den Stadionbetreiber auf diese Vorgabe
hinzuweisen.
Als weitere Werbeflächen sind in der neutralen Zone vier Werbeflächen zu je 6 qm statthaft,
wobei je zwei links bzw. rechts der roten Mittellinie angebracht werden können, sowie
jeweils eine Werbefläche hinter der verlängerten Torlinie zu je 6 qm, wobei die Grundfarbe
auf alle Fälle weiß sein muss (z.B. andersfarbiger Schriftzug) .
Die Verwendung von Leucht- oder sogenannter fluoreszierenden Flächen ist nicht zulässig.
Anlage F (Werberichtlinien BEV)
Seite 4
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung
(Doppellizenz)
Hiermit beantragen wir eine Sondergenehmigung gem. Ziff. 1.3.9.6 / 3.1.10 der
Durchführungsbestimmungen des BEV für den Einsatz von Mädchen in Frauenmannschaften im Spielbetrieb des BEV.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpaß-Nr.:
Die Spielberechtigung für die Spielerin hat der Verein:
(Stammverein)
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Spielerin:
Erziehungsber.:
bei Minderjährigen
Erklärung
Hiermit erklären wir für den Stammverein, dass wir mit der Erteilung der vorstehend
beantragten Sondergenehmigung (Doppellizenz) einverstanden sind. Zugleich verpflichten
wir uns, vor jedem Einsatz der Spielerin in unserem Spielbetrieb die Gültigkeit der
Spielberechtigung auf eventuelle Sperren zu überprüfen.
Vereinsvertreter:
(Stammverein)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
ggf. 2. Vereinsvertr.:
(Stammverein)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
ggf. 3. Vereinsvertr.:
(Stammverein)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Anlage G (Antrag Doppellizenz Mädchen)
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
RICHTLINIEN
für die Bildung von Spielgemeinschaften
1.
Allgemeines
SG können für Senioren-, Nachwuchs- und Frauenmannschaften beantragt werden.
Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen in verschiedenen Altersklassen, die
über keine ausreichende Anzahl von eigenen Spielern verfügen, Spielmöglichkeiten zu
eröffnen.
Es können maximal 3 BEV-Vereine eine Spielgemeinschaft bilden.
Mit Beendigung des Spieljahres endet die Genehmigung für die Spielgemeinschaft. Das
Fortbestehen muß neu beantragt werden.
2.
Antragsverfahren
Die zur SG entschlossenen Vereine melden formlos bis zum Meldetermin gem.
Rundschreiben Nr. 01 des BEV für die neue Wettkampfsaison die SG bei der
Geschäftsstelle des Bayerischen Eissport-Verbandes an.
Aus dem Antrag muß ersichtlich sein, wer der federführende Verein ist. Für die
Antragstellung ist der Fragebogen zur Bildung einer Spielgemeinschaft auszufüllen.
Eine Mannschaftsmeldeliste ist bis spätestens 1 Monat vor Beginn der
Meisterschaftsrunde mit folgenden Angaben bei der BEV – Geschäftsstelle
einzureichen:





Rücken-Nummer
Name / Vorname
Geburtsdatum
Paßnummer
Stammverein
Für jede Altersklasse ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Die Eishockeykommission kann Anträge auf Bildung von SG ablehnen.
Bei Genehmigung erhält der federführende Verein der SG eine Bestätigung.
3.
Bestimmungen für den Spielbetrieb
(1) Die Zuständigkeit für die SG obliegt dem federführenden Verein.
(2) Neu gegründete SG können nur in der untersten Spielklasse zum Spielbetrieb
zugelassen werden. Die Eishockeykommission kann in begründeten
Ausnahmefällen auf Antrag einer neuen Nachwuchs-Spielgemeinschaft eine
Spielerlaubnis in einer anderen Liga erteilen, sofern der federführende Verein in
der vorausgegangenen Saison in der beantragten Spielklasse gespielt hat.
(3) bleibt frei
(4) Spieler, für die während einer laufenden Saison eine Spielberechtigung ausgestellt
wurde, sowie Nachmeldungen, können jederzeit nachträglich der BEVGeschäftsstelle gemeldet und in die Mannschaftsmeldeliste aufgenommen
werden.
Anlage H (Spielgemeinschaften)
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Bayerischer Eissport-Verband
(5)
18.07.2015
Tritt eine SG während einer Meisterschafts- oder Qualifikationsrunde vom
Spielbetrieb zurück oder wird sie während einer Wettkampfsaison aufgelöst, so
gelten analog die Bestimmungen 1.3.8 DFBst sowie Artikel 31 SpO DEB.
Vereine, die an einer solchen SG beteiligt sind oder waren, können unter diesen
Umständen alleine, nicht jedoch mit einem anderen Verein, den Spielbetrieb unter
ihrem Vereinsnamen und unter Übernahme aller gegenüber anderen Vereinen und
dem BEV bestehenden Verpflichtungen fortführen.
4.
Auf- und Abstieg
SG können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung
der Eishockeykommission in die nächsthöhere Spielklasse aufsteigen, sofern sie die
sportlichen Voraussetzungen erfüllen.
Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass die SG aus den gleichen Vereinen bereits in
der Vorsaison bestand und mit den gleichen Vereinen weiterspielt. Anders
zusammengesetzte SG können in keinem Fall aufsteigen.
Ein Anspruch auf Zulassung in eine höhere Spielklasse besteht nicht. Über die
Zulassung entscheidet die Eishockeykommission.
Nachwuchs-Spielgemeinschaften können, sofern sie sich sportlich qualifizieren, nicht in
eine DEB-Liga aufsteigen bzw. sich an entsprechenden Aufstiegs- oder
Qualifikationsspielen beteiligen.
Senioren-Spielgemeinschaften werden nicht zur höchsten BEV-Spielklasse (Bayernliga)
zugelassen.
Wird eine SG aufgelöst, so kann im Falle der sportlichen Qualifikation im Regelfall der
federführende Verein das durch die SG erworbene Aufstiegsrecht wahrnehmen. Das
erworbene Aufstiegsrecht des federführenden Vereins kann auf den anderen Verein
übertragen werden. Die anderen Vereine werden dann automatisch in die jeweilige
unterste Spielklasse zurückgestuft.
5.
Sportgerichtsfälle
Gemäß Artikel 1. der EHRO haftet immer der federführende Verein.
Anlage H (Spielgemeinschaften)
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Abrechnung der Verbandsabgaben
Für alle Eishockeyspiele der BEV-Ligen müssen die Verbandsabgaben (2 %) ausschließlich
mit dem beiliegenden Formular abgerechnet werden.
Ausgenommen hiervon sind BEV-Vereine, die minimale Spieleinnahmen in der
Vergangenheit nachgewiesen haben. Für diese Fälle nimmt der BEV aus Kostengründen eine
Pauschalierung vor und stellt diesen Vereinen vor Saisonbeginn einen entsprechenden
Bescheid zu. Diese Pauschale ist in einem Betrag bis zum 15.12. eines Kalenderjahres fällig.
Ist der Verein damit nicht einverstanden, hat er dieses schriftlich zu erklären, er ist dann der
monatlichen Abrechnungspflicht bis auf schriftlichen Widerruf unterworfen.
Für alle anderen BEV-Vereine in den BEV-Ligen sind einmal monatlich die Spiele des
jeweiligen Monats auf dem Formblatt zusammenzufassen und dem BEV bis zum 10. des
Folgemonats einschließlich der darin errechneten Abgaben zu übersenden und den fälligen
Betrag zeitgleich zu überweisen.
Die bayerischen Vereine in den DEB-Ligen rechnen ihre Verbandsabgaben für den
Bayerischen Eissport-Verband mit dem inhaltsgleichen Abrechnungsnachweis des DEB ab.
Die Abrechnung der bayerischen Vereine der Oberliga Süd rechnen die anfallenden
Verbandsabgaben monatlich mit dem Bayerischen Eissport-Verband direkt ab.
Die Abrechnung der ESBG-Clubs ist im Kooperationsvertrag zwischen DEB und ESBG
geregelt.
Anlage I (Abrechnung der Verbandsabgaben)
Formblatt zu Anlage I
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
BAYERISCHER EISSPORT-VERBAND E:V. 80971 MÜNCHEN
Postfach 50 01 20->Haus des Sports<-Telefon (089) 1 57 99 20 -Telefax (089) 1 57 99 220
_________________________________________________________________________
Abrechnungs-Nachweis
Veranstaltender Verein: _____________________________________ Abrechnung für Monat: ________________________
KartenKategorie
Preis
Anzahl
Je
Karte Spiel 1
Anzahl
Spiel 2
Anzahl
Spiel 3
Anzahl
Spiel 4
Anzahl
Spiel 5
Anzahl
Spiel 6
Anzahl
Spiel 7
Summe
Summe
Karten
EURO
Ehren- u. Freikarten
Arbeitskarten
Gesamt-Summen:
EURO
Netto:
abzüglich _7_% Mehrwertsteuer:
Datum
Spielgegner
MS
Seite 1:
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Seite 3:
Seite 4:
Seite 5:
Seite 6:
Seite 7:
____________________, den ______________________
Anlage I (Abrechnung der Verbandsabgaben)
Formblatt zu Anlage I
FS
€
€
Summe: €
2 % Verbandsabgaben MS:
2 % Verbandsabgaben FS:
Die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt:
________________________________
Unterschrift und Stempel
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Bayerischer Eissport
18.07.2015
Gebührenordnung
Gemäß Finanzordnung Art. 3 Ziff. 3.1 durch Präsidiumsbeschluss vom 25.08.2014 erlassen.
DFBst. Ziffer
1.3.3
Bezeichnung
Kaution
a)
b)
c)
d)
1.3.8.1 und
1.3.8.2
Senioren Bayernliga
Senioren Landesliga
Senioren Bezirksliga
Frauen Landesliga
3.3.3.2
4000,00
2000,00
800,00
800,00
Rücktritt einer Mannschaft nach Versand der
offiziellen Ligeneinteilung
a) Senioren
b) Frauen
c)
Junioren, Jugend, Schüler, Knaben; Kleinschüler (Bayernliga)
d)
sonstiger Nachwuchs
Eine event.geleistete Kaution wird zusätzlich in Anspruch genommen.
1.3.3.(8)
EURO
Ausgleichsabgabe Bayernliga Senioren
a) bei drei fehlenden Nachwuchs-Mannschaften
b) bei zwei fehlenden Nachwuchs-Mannschaften
c) bei einer fehlenden Nachwuchs-Mannschaften
1.000,00
500,00
500,00
300,00
7.500,00
5.000,00
2.500,00
Ausgleichsabgabe Schiedsrichter
d)
e)
f)
Bayernliga
Landesliga
Bezirksliga und Vereine ohne Senioren
375,00
250,00
125,00
3.3.4
3.3.4.2
Spielbericht unleserlich/unvollständig
Ungenügende Kontrolle des Spielberichtes durch Schiedsrichter
50,00
50,00
3.3.6
Spielerpaß-Nichtvorlage
25,00
3.3.8.3
Nichtantreten einer Mannschaft (Kostenausgleich)
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
Senioren Bayernliga
Senioren Landesliga
Senioren Bezirksliga/Bayernkrug
Frauen Landesliga
Junioren/Jugend/Schüler – Bayernliga
Junioren/Jugend/Schüler – Landesliga/Bezirksliga *
Knaben + Kleinschüler Bayernliga *
Knaben und Kleinschüler Landes- und Bezirksliga *
Kleinstschüler, alle Klassen / Turniere **
Der Spielgegner kann weitergehende Kosten in Rechnung stellen
(Ziff. 3.3.8.3)
*
je nach Entfernung
** nach Entfernung und Teilnehmerzahl
Anlage K (Gebührenübersicht)
2.000,00
1.000,00
500,00
400,00
500,00
350,00-500,00
350,00-500,00
300,00-400,00
250,00-400,00
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Bayerischer Eissport
18.07.2015
DFBst. Ziffer
3.3.10.4
Bezeichnung
Spielverlegungen
a)
b)
c)
3.3.11
Senioren Bayernliga
Senioren/Frauen/Nachwuchs
Nicht rechtzeitige Abmeldung von Freundschaftsspielen
50,00
50,00
Verbandsaufsicht
a) Grundgebühr
b) anfallende Reisekosten
4.3
50,00
Nationale und internationale
Pokalturniere/Freundschaftsspiele
a)
b)
c)
d)
3.1.10
6.0 (2)
6.0 (2)
Senioren/Frauen rechtzeitige Genehmigung
Senioren/Frauen verspätete Genehmigung
Nachwuchs rechtzeitige Genehmigung
Nachwuchs verspätete Genehmigung
6.0 (3)
Ausfertigungsgebühr (Doppellizenz)
Nichtvorlage einer gültigen Trainerlizenz
Fehlende Trainer-Lizenz-Nr. o. fehlende Unterschrift
des Trainers
Ausnahmegenehmigung
Anlage F
Werberichtlinien BEV
Erstantrag
nachträgliche Genehmigung
Anlage F
150,00
75,00
75,00
Nicht- oder verspätete Spielergebnisdurchsage
a) an Spielgruppenleiter
b) Ergebnisdienste oder Medien
3.4.3
EURO
Senioren/Frauen
Senioren/Frauen
25,00
75,00
15,00
50,00
20,00
150,00
100,00
50,00
75,00 + MWSt
100,00 + MWSt
Werberichtlinien BEV
Werbung auf dem Eis
Erstantrag
nachträgliche Genehmigung
Anlage K (Gebührenübersicht)
75,00 + MWSt
100,00 + MWSt
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Bayerischer Eissport-Verband
Gültig für Saison 2015/2016
Folgende Jahrgänge können in den jeweiligen Altersklassen eingesetzt werden
Bereich
Senioren Herren
Junioren
Jugend
DNL-Spieler
U23 Förderliga
Senioren Frauen
Frauen und Mädchen
Frauen und Mädchen
Mädchen
Jahrgänge
einsetzbar in
1994 und älter
1995/96
1997/98/99
1997/98/99
1992/93/94/95/96/97/98/99
1994 und älter
1995//96
1998/99
2001
Seniorenmannschaften
Senioren- sowie Juniorenmannschaften
Senioren- sowie Jugend-/Juniorenmannschaften
Senioren- sowie DNL-Mannschaften
Seniorenmannschaften
Seniorenmannschaften
in Jugendmannschaften (männlich)
in Schülermannschaften (männlich)
in Knabenmannschaften (männlich)
in Frauenmannschaften
zusätzlich
unbegrenzt Schülerinnen
mit Sondergenehmigungen
Liga
Junioren
Jugend
Schüler
Bayernliga
Jahrgang
1995/96 + 1997/98/99
Jahrgang
1997/98/99 +
2000/2001
Jahrgang
2000/2001 + 2002/03
Landesliga
Jahrgang
1995/96 + 1997/98/99
Jahrgang
1997/98/99 +
2000/2001
Jahrgang
2000/2001 + 2002/03
Bezirksliga
Jahrgang
1995/96 + 1997/98/99
Jahrgang
1997/98/99 +
2000/2001
Jahrgang
2000/2001 + 2002/2003
wenn die Altersklasse Knaben
durch den Verein besetzt ist.
Jahrgang
2000/2001 + 2002/03/04/05
wenn die Altersklasse Knaben
durch den Verein nicht besetzt ist.
Natureisliga
Jahrgang
1995/96 + 1997/98/99
Jahrgang
1997/98/99 +
2000/2001
Jahrgang
2000/2001 + 2002/2003/2004/2005
Leistungsklassen
alle
Klassen/Ligen
Knaben
Kleinschüler
Kleinstschüler
Jahrgang
2002/2003 + 2004/2005
Jahrgang
2004/2005
+
2006/2007
Jahrgang
2006/07/08/09
wenn die Altersklasse Kleinschüler
durch den Verein besetzt ist
mindestens
vollend. 6. Lebensjahr
Jahrgang
2002/2003 + 2004/2005/2006/2007
U8
wenn die Altersklasse Kleinschüler
durch den Verein nicht besetzt ist.
Jahrgang
2008 und jünger
mindestens
vollend. 5. Lebensjahr
_______________________________________________________________________________________
Anlage L (Einsatz von Nachwuchsspielern in anderen Altersklassen)
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
BEV - SCHIEDSRICHTERORDNUNG (SRO)
I.
ORGANISATION
Artikel 1
1. Die regionale Aufteilung des BEV-Verbandsgebietes nach Art. 1 EHO gilt auch für den
Schiedsrichterbereich. Der Regionalschiedsrichterobmann führt die lizenzierten Schiedsrichter der
jeweiligen Region. Er nimmt die Schiedsrichtereinteilung in der Region für den Spielverkehr auf
BEV-Ebene wahr, sofern ihm dies vom BEV-Schiedsrichterobmann übertragen wurde bzw. keine
anderen Regelungen getroffen sind.
2. Lizenzierte Schiedsrichter einer Region, sind alle aktiven Schiedsrichter mit Hauptwohnsitz
(überwiegender Aufenthalt) innerhalb der betreffenden Region, die Mitglied in einem eishockeytreibenden Mitgliedsverein des BEV sind und deren Schiedsrichtereinsätze für einen eishockeytreibenden Mitgliedsverein des BEV gewertet werden
3. Für die Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter im BEV-Verbandsgebiet, sowie für ihren
leistungsgemäßen Einsatz, sind der BEV-Schiedsrichterobmann und der BEV-Schiedsrichterausschuss zuständig.
4. Eishockeyspiele dürfen nur von lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden.
Artikel 2
BEV-SCHIEDSRICHTERAUSSCHUSS
1.
Der BEV-Schiedsrichterausschuss setzt sich zusammen aus dem BEV-Schiedsrichterobmann
und den Regional-Schiedsrichterobleuten. Der stellvertretende Schiedsrichterobmann wird vom
Schiedsrichterausschuss aus den Reihen der Regional-Schiedsrichter-Obleute gewählt.
2.
Der BEV-Schiedsrichterausschuss ist verantwortlich für:
2.1
2.2
2.3
3.
Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter mit Lizenz für BEV-Ligen.
Vergabe der leistungsgemäßen Lizenzen.
Den leistungsgerechten Einsatz der Schiedsrichter im BEV.
Der BEV-Schiedsrichterobmann wird von der Mitgliederversammlung der Fachsparte
Eishockey des BEV für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er muss ein lizenzierter bzw. ehemals
lizenzierter Schiedsrichter sein.
Der BEV gibt personelle Änderungen des BEV-Schiedsrichterobmannes dem DEB-SR-Obmann
bekannt.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Artikel 2a
BEV-Beobachtergruppe
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Die Mitglieder der BEV-SR-Beobachtergruppe haben die Aufgabe, die Schiedsrichter bei Ihren
Einsätzen zu beobachten. Ihre Leistungen zu beurteilen und darüber einen schriftlichen Bericht
zu verfassen. Die beobachteten Schiedsrichter erhalten einen Abdruck dieses Berichtes.
Die Einteilung der Beobachter obliegt dem BEV-SR-Obmann. Der BEV-SR-Obmann kann
einer Person aus dem Kreis der Beobachter die Einteilung der Beobachter und die Führung der
Beobachtergruppe übertragen. Bei einer Übertragung hat diese Person einen Sitz ohne
Stimmrecht im BEV-SR-Ausschuss.
SR-Beobachter werden vom BEV-SR-Ausschuss berufen und abberufen.
SR-Beobachter scheiden mit Vollendung des 65. Lebensjahres als Beobachter aus. Über
Ausnahmen entscheidet der BEV-SR-Ausschuss.
Die Abrechnung der Spesen (Pauschale je Spiel) erfolgt über die BEV-Geschäftsstelle zu den
für die Saison festgelegten Terminen. Die Finanzierung der Beobachtungen erfolgt über die
Spielabgabe der Schiedsrichter (siehe Schiedsrichtergebührenordnung, Anlage E der BEVDurchführungsbestimmungen).
SR-Beobachter erhalten einen Ausweis. Sie haben zu allen Eishockeyspielen im Bereich des
LEV Bayerns freien Eintritt. Amtierende SR-Beobachter erhalten eine Sitzplatzkarte und auf
Wunsch eine weitere Sitzplatzkarte kostenlos, sofern Sitzplätze vorhanden sind.
SR-Beobachter sind Offizielle nach den internationalen Spielregeln. Sie erkennen mit Annahme
ihres Ausweises die Satzung und Ordnungen des BEV an und unterwerfen sich dessen
Gerichtsbarkeit.
SR-Beobachter können auch als Verbandsaufsicht eingesetzt werden.
Die SR-Beobachter müssen einen der angebotenen SR-Lehrgänge besuchen und sich
weiterbilden. Ausgenommen hiervon sind aktive DEB-SR die im BEV als Beobachter tätig
sind.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
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Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
II. AUS- UND WEITERBILDUNG
Artikel 3
SCHIEDSRICHTERLEHRGÄNGE
1.
Alle BEV-Schiedsrichterlehrgänge sind kostenpflichtig. Die dafür anfallenden Kosten werden
vom Präsidium des BEV festgesetzt. Das Präsidium des BEV kann auf Vorschlag des BEVSchiedsrichterobmannes diese Kosten ganz oder teilweise erlassen, wenn der Schiedsrichter
seine Einsätze für einen eishockeytreibenden Mitgliedsverein des BEV gemäß Art. 9 SRO
werten lässt.
2.
Der BEV-Schiedsrichterausschuss führt für alle Schiedsrichter mit Lizenz für BEV-Ligen bzw.
für dafür vorgesehene Schiedsrichter-Neulinge in Leistungsgruppen unterteilte Lehrgänge
durch.
3.
Der Lehrstoff ist nach nationalen und internationalen Erfordernissen sowie nach festgestellten
Fehlern und Mängeln entsprechend zusammenzustellen und zu bearbeiten.
Der Unterricht ist unter Einbeziehung moderner Methoden (z.B. Videoaufzeichnungen oder
Lehrfilme) durchzuführen.
Referate von Psychologen, Trainern und fachbezogenen Dozenten gehören zum Lehrgangsprogramm.
4.
Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, an den Lehrgängen seiner Leistungsgruppe teilzunehmen.
Der BEV-Schiedsrichterobmann kann die Ausnahmegenehmigung erteilen, dass ein
Schiedsrichter, der aus beruflichen oder privaten Gründen zum Zeitpunkt des Lehrganges
verhindert ist, an einem Lehrgang einer anderen Leistungsgruppe teilnimmt.
5.
Bei allen Lehrgängen sind Leistungstests (Schlittschuhlauftests, schriftliche Prüfung = Regeltest
und evtl. Fitnesstests) durchzuführen. Die Durchführung der Leistungstests erfolgt gemäß den
veröffentlichten Ausbildungs- und Lizenzierungskriterien des BEV-SR-Ausschusses.
6.
Der BEV ist verpflichtet, jährlich mindestens einen Fortbildungslehrgang und einen
Neulingslehrgang – nach Möglichkeit getrennt voneinander – durchzuführen.
7.
Zur Aus- und Weiterbildung aller Schiedsrichter bestellt der BEV-Schiedsrichterobmann ein
Ausbildungsteam, das die Schulung aller Schiedsrichter übernimmt.
8.
Ein rechtlicher Anspruch auf Einladung zu den Schiedsrichter-Lehrgängen besteht nicht.
Artikel 4
SCHIEDSRICHTERPRÜFUNGEN
1.
Jeder Schiedsrichter muss jährlich eine Prüfung ablegen (Regeltest, Schlittschuhlauftest und
Fitnesstest). Die Mindestanforderungen und die Lizenzkriterien für den Erhalt einer Lizenz
werden durch den BEV-SR-Ausschuss festgelegt und im internen Bereich veröffentlicht..
2.
Schiedsrichter, welche die Kriterien der einzelnen Lizenzklassen nicht erfüllen, werden in
Einzelgesprächen auf Mängel und Probleme mit dem Ziele einer Leistungsverbesserung hingewiesen.
Im Wiederholungsfall ist nach Maßgabe des BEV-Schiedsrichterausschusses bei
nichterkennbarer Leistungsverbesserung auch ein Lizenzentzug zulässig.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
3.
Schiedsrichter, die an den Prüfungen nicht teilnehmen oder die Prüfungen nicht bestehen,
können keine Lizenz erhalten.
4.
Die Entscheidung, für welche Liga ein Schiedsrichter eine Lizenz erhält, trifft der BEVSchiedsrichterausschuss. Für die Lizenzierung sind die Ergebnisse des Regeltests, des
Schlittschuhlauftests, des evtl. Fitnesstests und der Beobachtungen heranzuziehen. Aufgrund
der am Lehrgang erteilten Lizenz kann kein Anspruch auf Einteilung zu Spielen jeglicher Art
erhoben werden.
5.
Rückstufungen gemäß den Kriterien für die Lizenzierung sind zulässig.
III. RECHTE UND PFLICHTEN DER SCHIEDSRICHTER
Artikel 5
RECHTE DER SCHIEDSRICHTER
1.
Schiedsrichter haben unter Vorlage ihres gültigen Schiedsrichterausweises Anspruch auf freien
Eintritt bei allen BEV-Eishockeyspielen.
2.
Eingeteilte Schiedsrichter erhalten auf Anforderung zwei Sitzplatzkarten, sofern Sitzplätze
vorhanden, ansonsten zwei Eintrittskarten für das von ihnen zu leitende Spiel des BEVSpielbetriebes.
3.
Eingeteilten Schiedsrichter ist ein gesicherter Parkplatz während eines Spieles zur Verfügung zu
stellen.
4.
Amtierende Schiedsrichter haben das Recht, allen Personen in gebührender Form den Eintritt in
den Schiedsrichterraum zu verwehren.
5.
Die lizenzierten Schiedsrichter einer jeden Region wählen den Regionalschiedsrichterobmann
auf die Dauer von 4 Jahren. Die Wahl erfolgt in einer durch den Regionalschiedsrichterobmann
einberufenen Versammlung und muss bis spätestens am 31.01. des Jahres durchgeführt sein, in
dem der ordentliche Verbandstag stattfindet. Bei der Wahl hat der BEV-Schiedsrichterobmann
oder dessen Stellvertreter anwesend zu sein.
Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen der BEV-Geschäftsordnung.
Gewählt werden können nur Personen, die nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
a) Vollendetes 18. Lebensjahr
b) Mindestens 5-jährige aktive Tätigkeit als Schiedsrichter im BEV
c) Mitgliedschaft in einem eishockeytreibenden Mitgliedsverein des BEV
d) darf nicht mehr aktiv als Schiedsrichter im BEV tätig sein (im Amt befindliche Personen
haben Bestandsschutz).
Artikel 6
PFLICHTEN DER SCHIEDSRICHTER
1.
Mit Annahme des Schiedsrichter-Ausweises erkennt der Schiedsrichter die Satzung und
Ordnungen des DEB und des BEV an und unterwirft sich deren Gerichtsbarkeit.
Darüber hinaus unterwirft sich der Schiedsrichter beim Einsatz im LEV-überschreitenden LEVMeisterschaftsspielbetrieb gem. Art. 24 SpO DEB der Gerichtsbarkeit des federführenden LEV.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 4
Bayerischer Eissport-Verband
2.
18.07.2015
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, einen einwandfreien sportlichen Lebenswandel zu führen.
Entgleisungen von Schiedsrichtern jeglicher Art werden mit Geldbußen, Zeitsperren
hinsichtlich der Schiedsrichter -Tätigkeit, oder mit Lizenzentzug durch die BEV-Gerichte
geahndet.
Schiedsrichtern ist die Erläuterung oder Kommentierung von Regelentscheidungen nur gegenüber den jeweiligen Teamoffiziellen, nicht jedoch gegenüber anderen Personen/Medien, gestattet.
Dies gilt auch bei der Teilnahme an Internet-Chats oder –Foren.
3.
Eingeteilte Schiedsrichter sind verpflichtet, 60 Minuten vor Spielbeginn im Stadion zu sein.
4.
Grundsätzlich ist der Aufenthalt in der Schiedsrichter-Kabine vor, während und nach dem Spiel
sowie in den Spielpausen
nur den Schiedsrichtern selbst,
- dem Spielberichtsführer zur Vorlage und Bearbeitung der Spiel- u. Zusatzberichte,
- den Beauftragten des Heimvereins zur Auszahlung der Schiedsrichter -Gebühren und
evtl. Bereitstellung eines Imbisses,
- einer eingeteilten Verbandsaufsicht,
- einem Schiedsrichterbeobachter,
- einem Mannschaftsführer zur Anmeldung eines Zusatzberichtes oder Protestes,
- sowie den Trainern zur Vorlage ihrer Lizenz und Eintragungen in den Spielbericht
gestattet.
Anderen Personen ist der Aufenthalt in der Schiedsrichter-Kabine ausdrücklich untersagt.
Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen gemäß EHRO zur Folge.
5.
6.
Vor dem Spiel: Der Schiedsrichter kontrolliert den vom Punktrichter ausgefüllten und
vorgelegten Spielbericht im Hinblick auf die Vorschriften der DEB-Spielordnung Art. 47.
Dabei sind folgende Kontrollen durchzuführen:
5.1
Vollständige Ausfüllung des Spielberichtes mit Unterschriftsleistung des Punktrichters,
des Spielzeitnehmers, der Strafbankbetreuers , der Mannschaftsführer, Trainer (LizenzNr.) und des Arztes bzw. des Verantwortlichen des Sanitätsdienstes. Ferner Kontrolle der
genehmigten Werbung mit entsprechender Unterschrift. Entgegennahme der Mannschaftsaufstellung sowie Unterzeichnung derselben und Angabe des Datums. Die
Schiedsrichter haben vor Spielbeginn die Anzahl der vorhandenen Spieler sowie die Mindestspielstärke zu kontrollieren und auf dem Spielbericht (Spalte Zahl der Spieler) durch
Unterschrift zu dokumentieren.
5.2
Bei den Spielerpässen die Übereinstimmung der Spielernamen und der Passnummern auf
dem Spielbericht sowie
Unterschrift der Spieler in den Pässen;
Spielberechtigung ab wann, für welchen Verein und für welche Altersklasse.
Bei Nachwuchsspielern zusätzlich: ist Altersumschreibung vorgenommen werden.
Nach dem Spiel: Es erfolgt die Kontrolle des gesamten Spielberichtes (siehe Ziffer 3.3.4.2
BEV-Durchführungsbestimmungen). Nach Leistung der Unterschrift ist der Spielbericht sowie
evtl. erstellte Zusatzmeldungen über meldepflichtige Strafen und Vorfälle durch die
Schiedsrichter an die Spielberichtsprüfstelle zu senden. Der Veranlasser des Zusatzberichtes ist
unbedingt anzugeben
Bei Matchstrafen sind die Spielerpässe der bestraften Spieler einzuziehen und dem Spielbericht
für die Spielberichtprüfstelle beizulegen. Gleiches gilt für nationale- und internationale
Gastspielgenehmigungen (Kopie). Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bis 30 Minuten nach
Spielende im Stadion zu verbleiben.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 5
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Zusatzmeldungen der Mannschaftsführer müssen angenommen und ebenfalls an die BEVSpielberichtsprüfstelle gesandt werden. Der Versand hat unmittelbar nach dem Spiel zu erfolgen. Der Veranlasser des Zusatzberichtes ist unbedingt anzugeben.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bei Halbfinal und Finalspielen der Bayernliga sowie bei
Spielen der Bayerischen Meisterschaft der Landes- bzw. Bezirksliga ( Halbfinale und Finale )
bis 12.00 Uhr des auf den Spieltag folgenden Tages, den Spielbericht und evtl. Zusatzmeldungen an die BEV-Spielberichtsprüfstelle zu faxen.
Beim 2-Mann System ist in geraden Jahren der im Alphabet zuletzt Genannte, in ungeraden Jahren der im Alphabet zuerst Genannte für die Absendung verantwortlich.
Beim 3-Mann System ist der Hauptschiedsrichter für die Absendung verantwortlich
Verspätet eingegangene Spielberichte bei der Spielberichtsprüfstelle werden mittels
Strafbescheid gegen den verantwortlichen Schiedsrichter geahndet. Der Heimverein ist
verpflichtet, für den Gastverein sowie für den Eigenbedarf, Kopien zu erstellen.
Spielberichte dürfen durch den/die Schiedsrichter nur innerhalb der 30-Minutenfrist nach
Spielende, zusammen mit den Mannschaftsführern und dem Bankpersonal geändert werden. Ein
entsprechender Vermerk ist in einer Zusatzmeldung aufzunehmen.
7.
Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, das ihm übertragene Spiel zu leiten. Dabei spielt die
Klassenzugehörigkeit der beteiligten Vereine und die Lizenz des beauftragten Schiedsrichters
keine Rolle. Spielabsagen werden nur in begründeten Fällen anerkannt. Absagen auf
Anrufbeantworter sind als nicht angenommen zu betrachten und daher nicht zulässig. Absagen
haben
unmittelbar
nach
Bekanntwerden
des
Hinderungsgrundes
bei
der
Auftragsabsendungsstelle zu erfolgen. Absagen können nur persönlich per Telefon/Mobiltelefon
erfolgen. Kurzfristige Absagen auf Anrufbeantworter/Mobilbox oder per E-mail sind nicht
zulässig. Die aus nicht rechtzeitig eingehenden Absagen entstehenden Kosten für die
Verpflichtung eines Ersatz- Schiedsrichter hat der absagende Schiedsrichter zu erstatten.
8.
Schiedsrichter dürfen nur Spiele leiten, für die sie von der zuständigen Stelle eingeteilt worden
sind. Kurzfristiges Einspringen für einen verhinderten Kollegen ohne Einverständnis der
zuständigen Stelle ist nur in Notfällen statthaft, wenn in der verbleibenden Zeit diese nicht
erreichbar ist
Schiedsrichter ohne gültige Lizenz dürfen in keinem Fall an der Leitung eines Spieles
beteiligt werden (Ausnahme: Schiedsrichter, die ihre Laufbahn beendet haben, dürfen bei
Kleinstschülerspielen von den Vereinen eingesetzt werden). Steht in einem aktuellen Fall
nur ein Schiedsrichter zur Verfügung, so kann das terminierte Spiel mit nur einem
Schiedsrichter ausgetragen werden, sofern beide Mannschaften vorbehaltlos ihr
Einverständnis dazu erklären. Diese Einverständniserklärung muss vor Spielbeginn vom
anwesenden Schiedsrichter schriftlich per Zusatzbericht eingeholt werden.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet darauf zu achten, dass alle ihnen übertragenen Spiele
ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei drohenden Spielabbruch bzw. Spielabsage vor Ort
(z.B. Wetter, Zuschauerausschreitungen, defekte Licht- oder Eismaschine, zu wenige Spieler
usw.) sind zuerst alle vertretbaren Maßnahmen auszuschöpfen, bevor das Spiel abgebrochen
wird bzw. das Spiel nicht begonnen wird. Über die Umstände und getroffenen Maßnahmen ist
eine detaillierte Zusatzmeldung zu erstellen.
9.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bei Spielbeginn, nach den einzelnen Drittelpausen, sowie
bei entsprechenden Verlängerung das Spielfeld als erste vor den Mannschaften zu betreten. Des
weiteren sind die Mannschaften nach den Drittelpausen bzw. nach Spielende zu beobachten, bis
diese ihre Kabinen wieder betreten haben.
10.
Grundsätzlich besteht im Bereich des Landesverbandes Bayern für alle Schiedsrichter bei allen
Spielen die Pflicht, einen geeigneten Helm- und geeigneten Augenschutz gemäß den
Bestimmungen des IIHF-Regelbuches zu tragen.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 6
Bayerischer Eissport-Verband
11.
18.07.2015
Die Schiedsrichter sind bei Regelwidrigkeiten verpflichtet, vom Zeitpunkt des Verlassens der
Kabine durch die Spieler zum Warmlaufen bis zum Betreten der Kabinen nach dem Spiel, auch
außerhalb der effektiven Spielzeit sämtliche Strafen so zu verhängen, als wären sie während der
effektiven Spielzeit erforderlich gewesen.
Im Spielbericht sind für solche Strafen folgende Zeitangaben zu machen:




Bei Vergehen vor dem Spiel
Bei Vergehen in der ersten Pause
Bei Vergehen in der zweiten Pause
Bei Vergehen nach dem Spiel
00.00
20.00
40.00
60.00
Spieler, die außerhalb der effektiven Spielzeit Strafen erhalten, müssen diese zu Beginn des folgenden Spieldrittels absitzen. Ein Ersatzspieler ist zu benennen, wenn die Strafe eine weitere
Beteiligung des Spielers ausschließt oder dieser verletzt ist.
Die Mannschaft des betreffenden Spielers spielt dann entsprechend den Regeln in Minderzahl.
Spieler, die nach Spielende Strafen erhalten, brauchen diese nicht abzusitzen.
Automatische Sperren und die Pflicht, den Spielerpass bei Matchstrafen einzuziehen, bleiben
bestehen.
IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 7
SCHIEDSRICHTERAUSWEISE
1.
Der Schiedsrichterausweis bestätigt die jeweilige Lizenzierung des Schiedsrichters. Er wird von
der BEV-Geschäftsstelle in Form einer Scheckkarte mit Lichtbild ausgestellt und ist bis zum
Ablaufdatum und ohne Unterschrift gültig.
2.
Die Ausstellung der Schiedsrichter -Ausweise erfolgt durch die BEV-Geschäftsstelle. Der
Ausweis ist und bleibt Eigentum des BEV. Ausweisverluste sind unverzüglich dem zuständigen
Schiedsrichter -Obmann anzuzeigen.
3.
Missbrauch von Schiedsrichter -Ausweisen wird bestraft.
4.
Schiedsrichter, die nach einer mindestens zehnjährigen aktiven Tätigkeit ihre Schiedsrichter Laufbahn beenden, können auf schriftlichen Antrag eine Dauerlizenz erhalten, sofern ihr
Verhalten nicht gegen die Interessen des BEV, seiner Satzung und Ordnungen verstößt.
Diese Dauerlizenz berechtigt zum freien Eintritt (kein Sitzplatzanspruch) bei allen
Eishockeyspielen im BEV-Spielbetrieb, aber nicht zur Leitung von Eishockeyspielen
(Ausnahme: Kleinstschülerspiele).
Artikel 8
SCHIEDSRICHTERLISTEN
1.
Der BEV-Schiedsrichterobmann legt den BEV-Eishockey-Vereinen für jede Wettkampfsaison
eine Liste der lizenzierten Schiedsrichter vor.
2.
Der BEV verschickt per mail zusätzlich die Schiedsrichterliste an die DEB-Geschäftsstelle.
3.
Die in den Listen aufgeführten Schiedsrichter können von den Vereinen nach erfolgter
Einteilung nicht mehr abgelehnt werden.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 7
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Artikel 9
VEREINSMITGLIEDSCHAFT DER SCHIEDSRICHTER
Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines eishockeytreibenden Vereines sein, der Mitglied im
Bayerischen Eissport-Verband ist. Ausnahmen können vom BEV-Schiedsrichter-Ausschuss
zugelassen werden. Jeder Schiedsrichter kann Mitglied bei mehreren Vereinen sein, muss jedoch
jährlich (spätestens am Schiedsrichter -Lehrgang) eine verbindliche Erklärung abgeben, für welchen
Verein er seine Schiedsrichter -Einsätze gewertet haben möchte. An diese Erklärung ist er bis zum
nächsten Schiedsrichterlehrgang der folgenden Wettkampfsaison gebunden.
Die Erklärung kann in dieser Zeit nicht mehr widerrufen oder geändert werden.
Ausnahmen genehmigt der BEV- Schiedsrichterausschuss.
Artikel 10
ALTERSBESTIMMUNG
1.
Eine Lizenz kann nur für Personen erteilt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2.
BEV– Schiedsrichter, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, können keine Schiedsrichter –
Lizenz mehr erhalten. Ausnahmen können nur durch den BEV- Schiedsrichterausschuss
beschlossen werden.
3.
BEV-Schiedsrichter, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können keine BEV-SR-Lizenz
mehr erhalten. Stichtag für die Vollendung des 55. Lebensjahres ist der 01.10. des Jahres.
4.
BEV-Schiedsrichter mit HSR-Lizenz, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können keine
BEV-HSR-Lizenz mehr erhalten, jedoch weiterhin eine BEV-SR-Lizenz gemäß Abs. 2 erhalten.
Stichtag für die Vollendung des 50. Lebensjahres ist der 01.10. des Jahres.
Artikel 11
TÄTIGKEITSVERBOT
1.
Im sportrechtlichen Verfahren kann bei Vergehen der Schiedsrichter auch ein Tätigkeitsverbot
verhängt werden.
2.
Bei zeitlich begrenzten Tätigkeitsverboten darf während der Sperrfrist der Schiedsrichter Ausweis nicht benutzt werden.
Der Schiedsrichter -Ausweis wird für diese Zeit vom BEV eingezogen.
3.
Bei Verhängung eines Tätigkeitsverbotes auf Dauer als Schiedsrichter, muss der Schiedsrichter
seinen Ausweis zurückgeben.
4.
Eine Dauerlizenz kann in einem solchen Falle nicht mehr erteilt werden.
5.
Verstößt der Inhaber einer Dauerlizenz gegen die Satzung und Ordnungen des BEV, seiner
Interessen oder schädigt das Ansehen des BEV und seiner Mitglieder und Funktionäre, kann
ihm durch den Schiedsrichterausschuss die Dauerlizenz entzogen werden.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 8
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Artikel 12
SCHIEDSRICHTER ALS AKTIVE SPIELER/FUNKTIONÄRE
Die Einsätze von BEV- Schiedsrichtern, die gleichzeitig aktive Eishockeyspieler sind sowie
Schiedsrichter, die gleichzeitig als Eishockey-Funktionäre in einem Verein tätig sind, regelt der BEVSchiedsrichter -Ausschuss.
Artikel 13
SONDERANORDNUNGEN
Sonderbestimmungen und Erlasse, die auf Grund besonderer Umstände und Erfahrungen während der
laufenden Wettkampfsaison veröffentlicht werden und von der EK oder vom Präsidenten genehmigt
sind, gelten nur für die laufende Wettkampfsaison als verbindlich.
Sie treten spätestens mit der nächsten Mitgliederversammlung außer Kraft.
Verstöße bzw. Nichtbeachtung der BEV-Durchführungsbestimmungen durch Schiedsrichter
berechtigen den Eishockeyobmann / Schiedsrichterobmann zur Eröffnung sportrechtlicher Verfahren.
V. GEBÜHREN
Artikel 14
GEBÜHRENÜBERSICHT
Der Schiedsrichter hat bei allen Spielen, die durch ihn geleitet werden, Anspruch auf Gebühren.
Die Gebühren bestehen aus den, in der Schiedsrichtergebührenordnung (Anlage E) festgelegten und
vom Präsidium genehmigten Pauschalen.
Artikel 15
VERKEHRSMITTEL
1.
2.
Als empfohlene Verkehrsmittel zu den Spielen gelten alle öffentlichen Verkehrsmittel, jedoch
keine Luftverkehrsmittel.
Die Benutzung eines PKW ist gestattet.
Artikel 16
KLASSENZUGEHÖRIGKEIT
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der Vereine, nicht nach der Lizenz
der Schiedsrichter.
Bei Spielen von Vereinen mit verschiedenen Spielklassen zählt grundsätzlich die Spielklasse des
Heimvereins.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 9
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Artikel 17
GEBÜHRENABRECHNUNG
Die Schiedsrichter-Gebührenabrechnung erfolgt mittels vorgedruckter Formblätter.
Die Auszahlung der Schiedsrichter -Gebühren erfolgt durch den Heimverein.
Die Erstausfertigung verbleibt beim Heimverein. Die zweite Ausfertigung bleibt beim Schiedsrichter.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Schiedsrichter-Gebühren 30 Minuten vor Spielbeginn an die
Schiedsrichter auszuzahlen.
Artikel 18
BEV – SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN
BEV-Spiele werden ausnahmslos nach der jeweils gültigen BEV- Schiedsrichter -Gebührenordnung
abgerechnet.
Schiedsrichtergebühren bei
a)
Spielen zwischen LEV- und DEB –Vereinen
Abrechnung nach Bayernliga Kunsteis
Leitung der Spiele im 3-Mann-System
b) Spielen zwischen LEV- und ausländischen Vereinen
Abrechnung Senioren:
lt. Spielklasse BEV
Abrechnung Frauen:
lt. Spielklasse BEV
Abrechnung Nachwuchs: lt. Altersklasse BEV
Leitung der Spiele gem. Ziff. 3.3.3 der DfBest BEV
Auf Antrag der Vereine können Spiele der lit. b) im 3-Mann-System geleitet werden.
Artikel 19
VERGEHEN BEI GEBÜHRENABRECHNUNGEN
1.
Bei vorsätzlichen Vergehen in Verbindung mit der BEV- Schiedsrichter -Gebührenabrechnung
werden von den zuständigen Verbandsorganen Strafbescheide gegen die Schiedsrichter erstellt.
Anlage M (Schiedsrichterordnung (SRO)
Seite 10
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Artikel 50 SpO DEB
Altersgrenzen
Anlässlich der a.o. DEB-Mitgliederversammlung vom 18.12.2013 (Eintrag 13.04.2010)
wurden der Artikel 50 der Spielordnung DEB geändert.
NEUFASSUNG (gültig ab Saison 2014/2015)
1.
Seniorenspieler sind Spieler, die vor dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 20. Lebensjahr schon vollendet haben.
2.
Juniorenspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 19. oder das 20. Lebensjahr vollenden.
3.
Jugendspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 16., 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden.
4.
DNL-Spieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 16., 17. oder 18. Lebensjahr vollenden und im Spielerpass den Vermerk
„DNL-Spieler, nicht Jugend/Junioren“ führen.
5.
Schülerspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 14. oder das 15. Lebensjahr vollenden.
6.
Knabenspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 12. oder das 13. Lebensjahr vollenden.
7.
Kleinschülerspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die Wettkampf-Saison
beginnt, das 10. oder 11. Lebensjahr vollenden.
8.
Kleinstschülerspieler sind Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem die WettkampfSaison beginnt, das 9. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.
9.
Frauenspielerinnen sind Spielerinnen, die vor dem Kalenderjahr, in dem die WettkampfSaison beginnt, das 20. Lebensjahr schon vollendet haben.
10.
Mädchenspielerinnen sind Spielerinnen, die in dem Kalenderjahr, in dem die
Wettkampf-Saison beginnt, das 20. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.
Der Spielerpass erhält als Zusatz die Bezeichnung der Altersklasse gemäß Ziffer 2 bis 7
entsprechend dem Alter des Mädchens.
11.
Spieler gemäß Ziffer 2 bis 8 und 10 sind Nachwuchsspieler.
Der Spieler verbleibt während einer Wettkampf-Saison in derselben Altersklasse.
Anlage N (Altersgrenzen)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
MELDEGEBÜHR
Jeder Verein, der mit einer oder mehreren Mannschaften am Spielbetrieb des BEV teilnimmt,
hat eine Meldegebühr pro Wettkampfsaison zu entrichten.
Die Meldegebühr ist mit Abgabe des Meldebogens fällig. Die Meldegebühr ergibt sich aus
der vom Präsidium erlassenen Gebührenordnung.
Bei Vereinen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Meldegebühr zum
15.11. des lfd. Jahres abgebucht.
Anlage O (Meldegebühr)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Unterschrifts- und Empfangsvollmacht
Als satzungsgemäße(r) Vertreter(in) des Vereins
Vereinsname
erteile(n) ich (wir) hiermit Unterschrifts- und Empfangs-Vollmacht – jedem für sich allein –
gegenüber dem Bayerischen Eissport-Verband (BEV) für folgende Vorstands- und Vereinsmitarbeiter.
Der Verein benennt bis auf Widerruf diese Personen gemäß Artikel 3, Ziffer 6 EHO.
Name
Vorname
Funktion
Unterschrift
1.
2.
3.
4.
5.
Zusätzlich sind folgende Personen zur Unterzeichnung von Passangelegenheiten und Eintragungen
in Spielerpässen im Namen unseres Vereins berechtigt.
(Eventuelle Änderungen sind umgehend der BEV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen).
Name
Vorname
Funktion
Unterschrift
1.
2.
3.
4.
5.
Diese Erklärung muss bis spätestens zu dem in Rundschreiben Nr. 01 des BEV benannten
Termin bei der BEV-Geschäftsstelle vorliegen.
Ort/Datum:
Anlage P – (Unterschrift- und Empfangsvollmacht)
Rechtsverbindliche Unterschrift des
vertretungsberechtigten Vorstandes
und Vereinsstempel
Bayerischer Eissport-Verband
_________________________________
18.07.2015
_________________________________
ERKLÄRUNG ÜBER DEN EINSATZ VON BERUFSSPIELERN
im Spielbetrieb des Bayerischen Eissport-Verbandes e.V.
Gemäß § 1 Ziffer 5 der Satzung des Bayerischen Eissport-Verbandes e.V. darf in den
Eishockeyligen, die der Bayerische Eissport-Verband e.V. betreibt, nur 1 (ein) Berufsspieler
eingesetzt werden. Andernfalls wäre dies ein Satzungsverstoß, der gemäß § 3 Ziffer 3 b) der
Satzung zum Ausschluss aus dem Bayerischen Eissport-Verband und damit auch zum
Ausschluss aus dem Eishockey-Spielbetrieb führen kann.
In Kenntnis dieser Satzungsbestimmungen erklärt
der Verein ....................................................................................................................................
dass er in der Wettkampf-Saison 2015/2016 im Spielbetrieb des Bayerischen EissportVerbandes nicht mehr als 1 (in Worten: einen) Berufsspieler einsetzt.
................................................................
Ort, Datum
Anlage P – (Erklärung Berufsspieler)
..................................................................
Unterschrift des ve rtretungsberechtigten
Vorstandes und Vereinsstempel
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
REGELUNGEN
für das Penalty-Schießen zur Ermittlung eines Siegers
Bei Spielen nach dem Dreipunktesystem (Art. 26 SpO DEB), die nach Ende der regulären
Spielzeit (60 Minuten) unentschieden stehen, oder in einem Spiel in dem ein Sieger ermittelt
werden muss, kommt das Penaltyschießen zur Ermittlung des Gewinners wie folgt zur
Anwendung:
1. Das Penaltyschiessen findet unmittelbar nach dem Ende der regulären Spielzeit oder der
Verlängerung statt. Es wird auf beide Tore geschossen. Eine Eisbereitung findet nicht statt.
2. Drei Schützen je Team führen wechselseitig ihre Penaltyschüsse durch. Diese jeweils drei
Schützen brauchen zuvor namentlich nicht benannt zu werden. Als Teilnehmer am
Penaltyschießen sind die im Spielbericht genannten Torhüter und Feldspieler beider Teams
berechtigt. Ausnahmen regelt nachfolgende Ziffer 3.
3. Jeder Spieler, dessen Strafzeit nach Ende der Verlängerung noch nicht beendet ist, darf
für das Penaltyschießen nicht nominiert werden. Er muss auf der Strafbank oder im
Umkleideraum verbleiben. Auch diejenigen Spieler, gegen die während des
Penaltyschießens Strafen verhängt worden, müssen bis zum Ende des Penaltyschießens
auf der Strafbank oder im Umkleideraum verbleiben.
4. Der Schiedsrichter bittet die beiden Kapitäne zu sich an den Schiedsrichterkreis, um durch
Münzwurf zu ermitteln, welches Team den ersten P-Schuss ausführt. Der Gewinner des
Münzwurfs hat das Wahlrecht darüber, welches Team beginnt.
5. Die Torhüter verteidigen dasselbe Tor wie am Ende der regulären Spielzeit/Verlängerung.
6. Die Torhüter jedes Teams dürfen nach jedem abgeschlossenen Schuss ausgewechselt
werden.
7. Die Penaltyschüsse werden gem. Regeln 176-178 des IIHF Regelbuches ausgeführt.
8. Die Spieler beider Teams führen die Penaltyschüsse wechselseitig aus, bis das
entscheidende Tor erzielt wird. Die noch verbleibenden Schüsse erübrigen sich.
9. Sollte es nach jeweils drei Penaltyschüssen immer noch unentschieden stehen, kommt
das Tie- Break-Verfahren mit einem Spieler je Team, mit den vorherigen oder mit neuen
Spielern je Team, zur Anwendung. Es darf ein und derselbe Penaltyschütze die Schüsse für
sein Team ausüben. Im Tie-Break-Verfahren startet das andere Team, die Reihenfolge
wechselt nun nicht mehr. Das Spiel ist beendet, sobald ein Penaltyschütze im direkten Duell
mit dem gegnerischen Penaltyschützen das entscheidende Tor erzielt.
10. Der offizielle Punktrichter registriert alle Penaltyschüsse, bezeichnet die Schützen, die
Torhüter und die erzielten Tore.
11. Nur das entscheidende Tor beeinflusst das Resultat. Es wird demjenigen Spieler
angerechnet, der es erzielte und demjenigen Torhüter, der es "kassierte".
12. Falls ein Team sich weigert, am Penaltyschießen teilzunehmen oder es abbricht, erfolgt
eine Wertung gem. DEB-SpO Art. 26 Ziff. 3.3 (Spielabbruch). Falls sich ein Spieler weigert,
seinen Penaltyschuss auszuführen, wird dessen Schuss als vergeben gewertet.
Anlage Q (Regelungen Penalty-Schießen)
Seite 1
Bayerischer Eissport - Verband e.V.
Game Winning Penalty Shots
Spielklasse:
Datum:
Ergebnis nach der regulären Spielzeit:
Heim:
Gast:
Torhüter
Nr. Name
Torhüter
Kennzeichnung (X) des
jeweiligen TW beim
Penalty
1)
2)
Nr. Name
Kennzeichnung (X) des
jeweiligen TW beim
Penalty
1)
2)
Schütze
Nr.
Name
Penalty
1)
2)
3)
Ers.
Schütze
Nr. Name
Schütze
Nr.
Name
Tie - Break
Penalty
1)
2)
3)
Ers.
Schütze
Nr. Name
Penalty
1)
2)
3)
Ers.
Tie - Break
Schütze
Nr.
Name
Tie - Break
Penalty
Schütze
Nr. Name
1)
2)
3)
Ers.
Auf dem Formblatt muss bei jedem Penalty der jeweilige Torhüter eines Teams mit (X) gekennzeichnet
werden, der bei der Ausführung des Strafschusses im Tor steht.
Für einen verwandelten (getroffenen) Penalty wird ein + (Plus), für einen nicht verwandelten (verschossenen)
Penalty wird ein - (Minus) eingetragen.
Datum
Penalty
1)
2)
3)
Ers.
Tie - Break
1)
2)
3)
Ers.
:
Unterschrift der Schiedsrichter
Penalty
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung
(Schüler-Spielerinnen)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Sondergenehmigung gem. Ziff. 1.3.9.6 / 3.1.7 der
Durchführungsbestimmungen des BEV für den Einsatz von Schüler-Spielerinnen in
Frauenmannschaften im Spielbetrieb des BEV.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Arzt, Erziehungsberechtigte, Vereinstrainer und
Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass die o.g. Spielerin mental und körperlich in der
Lage ist, am Spielbetrieb von Frauenmannschaften im Bayerischen Eissport-Verbandes
teilzunehmen.
Arzt:
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erziehungsber.:
Vereinstrainer.:
Vereinsvertreter:
Anlage R (Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
ÜBERSICHT „ LIZENZIERTE TRAINER “
Gültig ab Saison 2015/2016
Altersklasse / Liga
Verpflichtung
Ausgleichsabgabe Saison 2015/16
Senioren – Bayernliga
Senioren – Landesliga
Senioren – Bezirksliga
ja
ja
nein
nicht möglich
nicht möglich
entfällt
1)
1)
Frauen – Landesliga
ja
nicht möglich
1)
Junioren – Bayernliga
Junioren – Landesliga
Junioren – Bezirksliga
Jugend – Bayernliga
Jugend – Landesliga
Jugend – Bezirksliga
Schüler – Bayernliga
Schüler – Landesliga
Schüler – Bezirksliga
Knaben – Bayernliga
Knaben – Landesliga
Knaben - Bezirksliga
Kleinschüler - Bayernliga
Kleinschüler – Landesliga
Kleinschüler - Bezirksliga
Kleinstschüler – A +B/U8
Jun, Jug, Sch – Natureis
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nicht möglich
nicht möglich
entfällt
nicht möglich
nicht möglich
entfällt
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
entfällt
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
1)
Hinweise:
1) Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe bei fehlendem lizenzierten Trainer ist nicht
möglich; die betreffende Mannschaft wird nicht zum Spielbetrieb zugelassen.
Ab der Saison 2010/2011 können generell keine Ausgleichsabgaben bei einem fehlenden
lizenzierten Trainer mehr geleistet werden.
Sogenannte Spielertrainer können im Senioren-Spielbetrieb der Bayern- und Landesliga nicht
eingesetzt werden ( Art. 23, Ziffer 4.3. SpO DEB).
Trainer, mit ausländischen Lizenzen können nach Einreichung und Überprüfung ihrer
Unterlagen ( beglaubigte Übersetzungen ) bei der DEB-Geschäftsstelle, eine einmalige
Sondergenehmigung für maximal 2 Jahre erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Anlage S (Übersicht „Lizenzierte Trainer“)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
Stichwortverzeichnis
Titel
DUFBSt-Nr.
Anlage
Seite
5.2.1
1.3.6
1.3.1
Anlage N
Anlage L
6.2
1.3.4
1.3.5
6.6
1.3.9.4
3.3.7
32
11
7
3.3.7.2
1.3.2.2
4.4
5.7
Anlage P
24
7
32
34
A
Abrechnung
- Eintrittskarten
Abstieg, freiwillig
Allgemeine Vorschriften
Altersgrenzen ( SpO Art. 50 )
Altersklassen – Übersicht
Aufenthalt SR-Kabine
Aufstiegspflicht
Aufstiegsverzicht
Ausführungsbestimmungen Spielertrikots
Austragungsänderung
Ärztlicher Dienst
35
10
11
36
13
25
B
Behandlungskosten
Benachrichtigung Vereine
BEV – Auswahlspieler
Berufsspieler
- Erklärung
Beteiligung von Nachwuchsspielern
- und Frauen am Spielbetrieb ( SpO Art. 51 )
3.1.7
16
D
Doppellizenz
Doppellizenz
Doppellizenz U17
3.1.10
Anlage G
Anlage V
17
Durchführung
Durchführung von Spielen
Durchsage, Spielergebnisse
DEL-Lizenzen
1.2.1
3.3.10.6
3.3.10.7
3.1.14
6
27
27
18
4.4
32
3.1.9
17
3.1.7
3.1.7
3.1.5
1.3.9.7
3 .1.17
2.2
2.2.4
5.2
5.4
1.3.2.1
16
16
16
13
19
13
14
32
33
7
E
Einsatz von
- BEV – Auswahlspielern
- Nachwuchsspielern ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
- Spieler (innen) in anderen Altersklassen
- Frauenbereich
- Nachwuchsbereich
- Frauen/Mädchen in männl. NW-Mannschaften
- Torhüters
Einsatzberechtigung von Spielern
Ehrungen
Ehrungen auf dem Eis
Eintrittskarten
Eisbereitung
Ergänzungen DFBSt
_______________________________________________________________________________
Anlage T (Stichwortverzeichnis)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband
18.07.2015
F
Freigabe
Freiwilliger Abstieg
Funktionäre
3.2.1
1.3.6
Anlage A
20
11
3.1.15
6.3
Anlage K
1.3.2.6
1.3.9.2
1.3.2.4
19
35
Halbfinal- u. Finalspiele
3.3.3
21
Helmpflicht beim Aufwärmen
Heimrecht
4.1.2
6.8
30
36
3.3.5
1.3.2.3
4.3
23
7
31
1.3.3
3.3.8.3
8-10
25
6.0
Anlage S
34
3.1.11
3.3.4.1
3.1.4
6.1
17
23
16
35
3.1.12
Anlage O
3.1.2
3.1.3
18
1.3.4
10
5.6
3.3.9.1
1.3.9.1
3.3.8.3
3.4.5
33
26
12
25
30
3.1.8
17
3.2.3
Anlage Q
21
G
Gastspielgenehmigung
Gästekabinen
Gebührenübersicht
Gleitender Auf- und Abstieg
Gruppeneinteilung
Gültigkeit DFBSt
8
13
7
H
I
Identitätskontrollen
Informationspflicht der Vereine
Internationale Spiele
K
Kautionen
Kostenausgleich
L
Lizenzierte Trainer
- Übersicht
M
Mannschaften ( 1b )
Mannschaftsaufstellung
Mannschaftsmeldungen
Mannschaftsoffizielle /Spielerbänke
Mehrere Mannschaften in einer
- Alterklasse
Meldegebühr
Mindest – Sollstärke
Mindest – Spielstärke
16
16
N
Nachrückerregelung
Nachwuchsmannschaften bei Vereine
- Bayernliga – Senioren
Neuansetzung einer Begegnung
Neuordnung Spielklassen
Nichtantreten einer Mannschaft
Nichtdurchführung von Spielen
O
Over – Age – Spieler
P
Passersatz
Penaltyschiessen
_______________________________________________________________________________
Anlage T (Stichwortverzeichnis)
Seite 2
Bayerischer Eissport-Verband
Playoff-, Playdown
Pokalspiele ( BEV )
Pokalturniere
Punkt- und Spielwertung
Punktwertung nur für Bayernliga-Senioren
18.07.2015
3.3.3
1.3.9.3
4.3
6.4
6.5
21
13
31
36
36
3.4.2
3.4.2.1
3.4.2.2
3.4.2.3
3.4.2.4
3.4.2.5
3.4.2.6
5.5
1.1
1.3.8
28
29
29
29
29
30
30
33
6
12
1.3.3
3.3.3 / 3.3.10.3
Anlage E
Anlage M
3.3.3.2
1.2.3
4.1.
4.1.3
4.1.5
4.1.6
8-10
21/27
1.3.9.6
Anlage R
1.3.2
6.6
3.1.16
13
3.3.9
3.3.4
3.3.4.3
3.3.4.2
4.1.1
3.1.14
6.1
3.3.6
Anlage H
3.3.2
2.1
Anlage B
Anlage C
Anlage D
1.3.1.1
1.3.1.2
3.1.1
26
22
23
23
30
18
35
24
R
Regelung bei Grossen Strafen
- Disziplinar- und Matchstrafen
- Allgemeines
- Zehn-Minuten-Disziplinarstrafen
- Spieldauer-Disziplinarstrafen
- Sonderfälle
- Übertrag auf die folgende Saison
- Strafenübertrag bei Vereinswechsel
Reiseentschädigung
Rundschreiben
Rücktritt einer Mannschaft
Sch
Schadenersatz nach Art. 31 SpO-DEB
Schiedsrichtereinteilung
Schiedsrichter – Gebühren – Ordnung
Schiedsrichter – Ordnung (SRO)
Schiedsrichtermeldung
Schiedsrichterwesen
Schutzbestimmungen
- Frauenbereich
- Seniorenbereich
- Nachwuchsbereich
22
6
30
30
31
31
S
Sondergenehmigungen
- Antragsformular
Sonstige Bestimmungen DFBSt
Spieltrikots
Spieler von ESBG-Vereinen
7
36
19
Sp
Spielabsagen
Spielberichte (Durchschreibesätze)
Spielbericht Einsendung
Spielberichtskontrolle
Spieleinsatz von Nachwuchsspielern
Spieler mit 1.Bundesliga-Lizenz
Spielerbänke /Mannschaftsoffizielle
Spielerpass – Nichtvorlage
Spielgemeinschaften
Spielkleidung
Spielmodus
- Senioren
- Frauen
- Nachwuchs
Spielordnung
Spielregeln
Spielstärke
21
13
7
7
15
_______________________________________________________________________________
Anlage T (Stichwortverzeichnis)
Seite 3
Bayerischer Eissport-Verband
Spielverlegungen
- allgemein
- Natur- auf Kunsteis
- durch Spielgruppenleiter
- Tauwetter
Spielverpflichtung
Spielwertung
Spielzeiten
Sportmedizinische Untersuchung
18.07.2015
3.3.10
3.3.10.1
3.3.10.5
3.3.10.2
3.4.4
3.3.10.8
3.3.1
4.1.6
26
27
27
27
30
28
21
31
Anlage T
6.7
36
1.3.3
1.3.7
3.4.6
4.1.4
4.5
3.1.13
8-10
11
30
30
32
18
1.3.9.5
3.3.3.3
3.3.7.1
13
22
24
3.2
20
3.2.2
Anlage I
3.4.3
5.5
5.9
20
3.3.8.1
3.3.8.2
1.3.2.5
1.2.4
3.3.10.4
1.1
25
25
7
6
27
6
3.2.1
Anlage F
3.4.1
20
Zahnschutz
4.1.5 + 4.1.6 (10)
31
Zeichnungsberechtigungen
Zufahrt zum Stadion
Zuständige Institutionen
Anlage P
5.1
1.2
32
6
St
Stichwortverzeichnis
Stadionsprecher
T
Teilnahmeberechtigung
Termintagungen
Torhütereinsatz Nachwuchs bei Verletzung
Torhütermasken
Torhüterausrüstung
Transferkartenpfl. Spielerinnen
U
Übernahme von Toren und Punkten
Überprüfung Schiedsrichtereinteilung
Überprüfungspflicht durch Schiedsrichter
V
Vereinswechsel
Vereinswechsel für transferkartenpfl.
- Spieler aus dem Ausland
Verbandsabgaben
Verbandsaufsicht
Verkehrsmittel
Verlassen der Eisfläche
Verspätung
- Mannschaft / Schiedsrichter
- wegen höherer Gewalt
Verstösse gegen DFBSt
Vertretung bei Abwesenheit
Verwaltungsgebühr
Vorbemerkungen
30
33
34
W
Wechselfristen ( BEV )
Werbung
Wertung bei Punktgleichheit
28
Z
_______________________________________________________________________________
Anlage T (Stichwortverzeichnis)
Seite 4
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Erklärung für Spieler mit DEL-Förderlizenz
Der Spieler
Name:
Vorname:
geb.:
Spielerpaß-Nr.:
ist in der Wettkampf-Saison
Eishockey-Liga
im Besitz einer Förderlizenz der Deutschen
für den DEL-Club
Der Spieler besitzt weiter eine Spielberechtigung für den Verein
,
der als Stammverein des vorgenannten DEL-Clubs gilt.
Der DEL-Club und der Stammverein erklären, dass der oben genannte Spieler kein Berufsspieler
im Sinne des § 1 der Satzung des Bayerischen Eissport-Verbandes und der BEV-Durchführungsbestimmungen Ziff. 5.7 ist.
Der DEL-Club , der Stammverein und der Spieler sind über die eventuell anzuwendenden
Einsatzbeschränkungen und die bei Verstößen gegen die o.g. Bestimmungen drohenden
Konsequenzen, vom Bayerischen Eissport-Verband informiert.
( Ort )
DEL-Club
( Datum )
Stammverein
Bei einem minderjährigen Spieler
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Anlage U (Erklärung für Spieler mit DEL-Förderlizenz)
Spieler
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
(Jugend-Bayernliga U17)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.19 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines U17 Spielers einer DNL-Mannschaft in der Jugend
Bayernliga -Mannschaft des Kooperationspartners.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb einer DNL-Mannschaft/Jugend Bayernliga-Mannschaft teilnehmen darf
und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
(Jugend-Bayernliga)
Vereinsvertreter:
DNL
Kooperationspartner
Name
Name
Ort
Ort
Datum
Datum
Unterschrift
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage V (Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
(Jugend-Bayernliga U17)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.19 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines U17 Torhüters einer DNL-Mannschaft in der Jugend
Bayernliga -Mannschaft des Kooperationspartners als Torhüter.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb einer DNL-Mannschaft/Jugend Bayernliga-Mannschaft teilnehmen darf
und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
(Jugend-Bayernliga)
Vereinsvertreter:
DNL
Kooperationspartner
Name
Name
Ort
Ort
Datum
Datum
Unterschrift
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage V1 (Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
(Schüler-Bayernliga / Schüler BL)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.20 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines Torhüters einer Schüler-Bundesliga-Mannschaft in der
Schüler Bayernliga -Mannschaft des Kooperationspartners als Torhüter.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb einer Schüler-BL-Mannschaft/Schüler Bayernliga-Mannschaft teilnehmen
darf und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
(Schüler-Bayernliga)
Vereinsvertreter:
SCH-BL
Kooperationspartner
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage V2 (Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
für die Altersklasse
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.21 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines Torhüters des Kooperationspartners als Torhüter.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb einer Mannschaft der Altersklasse
teilnehmen darf
und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
Name
Vereinsvertreter:
Kooperationspartner
Ort
Name
Datum
Ort
Unterschrift
Datum
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage V3 (Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
(Altersklasse
)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.21 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines Spielers der Altersklasse
in
der Mannschaft der Altersklasse
des
Kooperationspartners.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb in der Mannschaft der Altersklasse des Kooperationspartners teilnehmen
darf und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Vereinsvertreter:
(Kooperationspartner)
Name
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage W (Antrag auf Doppellizenz in der jeweiligen Altersklasse)
Seite 1
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Antrag auf Erteilung einer Doppellizenz
(Altersklasse Schüler BL in Schüler BYL)
Wettkampfsaison
Hiermit beantragen wir eine Doppellizenz gem. Ziff. 3.1.20 der Durchführungsbestimmungen
des BEV für den Einsatz eines Spielers der Altersklasse Schüler BL in der Mannschaft
der Altersklasse Schüler BYL des Kooperationspartners.
Verein:
(Antragsteller)
Liga(en):
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
geboren:
Spielerpass-Nr.:
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Erklärung
Wir – in unserer Eigenschaft als Vereinsvertreter - erklären hiermit, dass der o.g. Spieler
am Spielbetrieb in der Mannschaft der Altersklasse des Kooperationspartners teilnehmen
darf und zwischen den Vereinen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
Vereinsvertreter:
(Antragsteller)
Vereinsvertreter:
(Kooperationspartner)
Name
Name
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Mit Absendung des Antrages ist ein digitales Passfoto per E-Mail an den BEV zu senden.
Anlage X (Antrag auf Doppellizenz Schüler BL/Schüler BYL)
Seite 1