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Produkte - Katalog
Gültig ab 01. Januar, 2016
- Seite 1 -
Inhaltsverzeichnis
Seite
 Röteln-Diagnostika
2-4
 Röteln Hämagglutinations-Hemmtest - Einzelreagenzien
 Hämolyse-Gel-Test für Röteln
 Kontrollseren für Röteln-Test
 Influenza-Diagnostika
2, 3
4
4
5-6
 Indirekter Immunfluoreszenz-Test (IFT)
 Einzelreagenzien für Influenza-IFT
 Kontrollseren für Influenza-Test
5
6
6
 Erythrozyten
7
 Zusatzreagenzien für die KBR
8
 Puffer
9
 Immunoassays
10
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
Fon +49 7352 9119-30
Fax +49 7352 9119-40
11 - 13
[email protected]
www.labormerk.de
- Seite 2 -
 Röteln-Diagnostika
Röteln-Hämagglutinations-Hemmtest –
Einzelreagenzien
Gebrauchsfertige Einzelreagenzien für den Röteln-Hämagglutinations-Hemmtest
mit frischen Kükenerythrozyten.
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Adsorptions-Puffer
Heparin-Manganchlorid-Puffer
gebrauchsfertig
Haltbarkeit: 16 Tage
7,0 ml
50,0 ml
P-030
P-031
Adsorptions-Erythrozyten
10 %-Küken-ErythrozytenSuspension, gebrauchsfertig
Haltbarkeit: 8 Tage
7,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
E-011
E-021
E-051
Test-Erythrozyten
0,25 %-Küken-ErythrozytenSuspension, gebrauchsfertig
Haltbarkeit: 8 Tage
7,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
E-012
E-022
E-013
Röteln-HA-Antigen
flüssig, standardisiert
gebrauchsfertig,
für Hämagglutinations-Hemmtest
4 – 8 HA-Einheiten
Haltbarkeit: 16 Tage
5,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
RA-010
RA-012
RA-015
Agglutest-Puffer
für Hämagglutinations-Hemmtest
19,0 ml
RT-001
Röteln-Antigen
lyophilisiert,
für Hämagglutinations-Hemmtest
mit mind. 256 HA-Einheiten
für 1,0 ml
RA-020
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
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- Seite 3 -
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Reagenzien für 25 Bestimmungen
Adsorptions-Puffer
1 x 7,0 ml
Adsorptions-Erythrozyten
1 x 7,0 ml
Test-Erythrozyten
1 x 7,0 ml
Röteln-HA-Antigen
1 x 5,0 ml
Agglutest-Puffer
1 x 19,0 ml
P-030
E-011
E-012
RA-010
RT-001
Reagenzien für 50 Bestimmungen
Adsorptions-Puffer
1 x 7,0 ml
Adsorptions-Erythrozyten
2 x 7,0 ml
Test-Erythrozyten
2 x 7,0 ml
Röteln-HA-Antigen
2 x 5,0 ml
Agglutest-Puffer
1 x 19,0 ml
P-030
E-011
E-012
RA-010
RT-001
Ablesespiegel
1 Stück
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
A-001
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- Seite 4 -
Hämolyse-Gel-Test für Röteln
Test nach dem Prinzip der Radial-Hämolyse in Gel
Haltbarkeit: 17 Tage ab Herstellung
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Hämolyse-Gel-Test für Röteln
(HiG) Agarplatte Ø 9 cm (mit
Röteln-Antigen-beschichteten
Küken-Erythrozyten)
13 Bestimmungen
RH-100
Kontroll-Testpackung
Hämolyse-Gel-Test für Röteln
(HiG) Agarplatte Ø 9 cm (mit
Küken-Erythrozyten ohne
Antigen)
13 Bestimmungen
RH-110
Ablesehilfe für Hämolyse-Gel-Test auf Anfrage kostenlos erhältlich.
Kontrollseren für Röteln-Test
Produkt
Abpackung
Röteln-IgG-Kontrollseren
für HiG und HAH
je 0,1 ml Serum
hoch positiv
niedrig positiv
negativ
RS-030
je 1,0 ml Serum
hoch positiv
niedrig positiv
negativ
RS-130
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
Best.-Nr.
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- Seite 5 -
 Influenza-Diagnostika
Indirekter Immunfluoreszenz-Test (IFT)
Produkt
Abpackung
FLUORIMMUN-Influenza A
(H1N1 + H3N2)
IgA- und IgG-Antikörpertest
72 Bestimmungen
FI-100
FLUORIMMUN-Influenza B
IgA- und IgG-Antikörpertest
72 Bestimmungen
FI-200
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
Best.-Nr.
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Fax +49 7352 9119-40
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- Seite 6 -
Einzelreagenzien für Influenza-IFT
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
FLUORIMMUN-Influenza
Influenza A (H1N1 + H3N2)
Objektträger
à 12 Felder
FI-510
FLUORIMMUN-Influenza
Influenza B
Objektträger
à 12 Felder
FI-520
Anti-human-IgA-Konjugat
FITC markiert, lyophilisiert
für FLUORIMMUN-Tests
für 0,5 ml
FI-001
Anti-human-IgG-Konjugat
FITC markiert, lyophilisiert
für FLUORIMMUN-Tests
für 0,5 ml
FI-002
Einbettungsmedium
mit Fluoreszenzverstärker
für FLUORIMMUN-Tests
1,5 ml
FI-007
Phosphat-Puffer
20 x konzentriert
7,0 ml
P-040
Kontrollseren für Influenza-Test
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Influenza-Kontrollserum positiv
für FLUORIMMUNInfluenza A + B-Tests
0,2 ml
FI-004
Influenza-Kontrollserum negativ
für FLUORIMMUNInfluenza A + B-Tests
0,2 ml
FI-006
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
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- Seite 7 -
 Erythrozyten
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Küken-Erythrozyten
25 %-Vollblut-Suspension
in Alsever-Puffer
Haltbarkeit: 8 Tage
3,5 ml
7,0 ml
E-035
E-100
Hühner-Erythrozyten
25 %-Vollblut-Suspension
in Alsever-Puffer
Haltbarkeit: 9 Tage
7,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
E-200
E-220
E-250
Adsorptions-Erythrozyten
10 %-Küken-ErythrozytenSuspension, gebrauchsfertig
für Röteln-Fertigtest
Haltbarkeit: 8 Tage
7,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
E-011
E-021
E-051
Test-Erythrozyten
0,25 %-Küken-ErythrozytenSuspension, gebrauchsfertig
für Röteln-Fertigtest
Haltbarkeit: 8 Tage
7,0 ml
20,0 ml
50,0 ml
E-012
E-022
E-013
Hammel-Erythrozyten
50 %-Vollblut-Suspension
in Alsever-Puffer,
u. a. für die KBR
10,0 ml
3 x 10,0 ml
50,0 ml
3 x 50,0 ml
E-400
E-403
E-410
E-413
1 % Hammel-ErythrozytenSuspension
gebrauchsfertig für die KBR
10,0 ml
3 x 10,0 ml
50,0 ml
3 x 50,0 ml
100,0 ml
3 x 100,0 ml
E-420
E-423
E-450
E-453
E-430
E-433
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
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- Seite 8 -
 Zusatzreagenzien für die KBR
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
Hammel-Erythrozyten
50 %-Vollblut-Suspension
in Alsever-Pufferlösung
10,0 ml
3 x 10,0 ml
50,0 ml
3 x 50,0 ml
E-400
E-403
E-410
E-413
1 % Hammel-Erythrozyten-Susp.
gebrauchsfertig für die KBR
10,0 ml
3 x 10,0 ml
50,0 ml
3 x 50,0 ml
100,0 ml
3 x 100,0 ml
E-420
E-423
E-450
E-453
E-430
E-433
Hämolytisches System
gebrauchsfertig für die KBR
20,0 ml
3 x 20,0 ml
50,0 ml
3 x 50,0 ml
100,0 ml
3 x 100,0 ml
HS-020
HS-023
HS-050
HS-053
HS-100
HS-103
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- Seite 9 -
 Puffer
Produkt
Abpackung
Best.-Nr.
100,0 ml
P-060
Phosphat-Puffer
20 x konzentriert
7,0 ml
P-040
DGV-Puffer
Dextrose-Gelatine
Veronal-Puffer
100,0 ml
500,0 ml
P-010
P-500
Agglutest-Puffer
für Hämagglutinations-Hemmtest
19,0 ml
RT-001
Adsorptions-Puffer
Heparin-Manganchlorid-Puffer
gebrauchsfertig, zur SerumAdsorption im HAH
Haltbarkeit: 16 Tage
7,0 ml
50,0 ml
P-030
P-031
1,5 ml
FI-007
Alsever-Puffer
gebrauchsfertig
Einbettungsmedium
mit Fluoreszenzverstärker
für FLUORIMMUN-Tests
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- Seite 10 -
 Ihr kompetenter Partner für Immunoassays
Labor Dr. Merk & Kollegen stellt seit über 40 Jahren hochempfindliche und spezifische Immundiagnostika
und Analytika in Übereinstimmung mit den heute geforderten Qualitätsanforderungen her. Entsprechend
sind das Unternehmen und seine Prozesse nach ISO 9001 und ISO 13485 zertifiziert.
Unsere langjährige Erfahrung sowie unser umfangreiches Know-How stellen wir auch in den Dienst der
Entwicklung von immunologischen Testsystemen für die Auftragsentwicklung und Auftragsproduktion. Die
mittelständische Firmenstruktur und unser eingespieltes, erfahrenes Team erlauben uns hohe Flexibilität und
Schnelligkeit bei der Umsetzung Ihrer Wünsche.
Herstellung und Reinigung von Antigenen: Wir stellen gereinigte Antigene aus Bakterien und Viren im
technischen Maßstab her. Hierzu steht uns eine umfangreiche gut charakterisierte Virus- und Zellbank zur
Verfügung. Mit unseren Fermentationseinheiten sind wir in der Lage eukaryontische Zellkulturen/
Viruskulturen bis zu einem 10 L Maßstab zu züchten.
Entwicklung von diagnostischen Testkits und CE-Zertifizierung: Unsere langjährige Erfahrung in der
Testentwicklung und CE-Zertifizierung ermöglicht uns Teilschritte oder komplette Testentwicklungen im
Auftrag rasch und effizient durchzuführen. So bieten wir unseren Kunden auch die Produktion von
Teilkomponenten oder ganzen Testkits an.
Herstellung polyklonaler Antikörper: Zur Herstellung polyklonaler Antikörper steht uns eine eigene, tierärztlich überwachte Schafherde zur Verfügung.
Herstellung monoklonaler Antikörper: Durch unsere langjährige Erfahrung in Zellkultur und Proteinreinigung sind wir in der Lage monoklonale Antikörper effektiv und zuverlässig zu züchten und zu reinigen.
Hierzu stehen uns verschiedene, den Anforderungen entsprechende Fermentationseinheiten zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse mit den oben genannten Beispielen geweckt haben, sprechen Sie uns an.
Wir sehen es als unsere Herausforderung optimale Lösungen für unsere Kunden zu finden.
Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
Fon +49 7352 9119-30
Fax +49 7352 9119-40
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- Seite 11 -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ab 01.01.2016)
1.
Allgemeines
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH (im folgenden
„LMK“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“ genannt). Mit der Auftragserteilung an LMK gelten deren AGB als anerkannt. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre
Geltung hingewiesen wird.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn LMK diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das
Stillschweigen von LMK gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit
abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von LMK ausdrücklich widersprochen.
2.
2.1
2.2
Angebote, Vertragsinhalt
Angebote von LMK sind grundsätzlich freibleibend.
Die vereinbarten Leistungen von LMK ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von
LMK. LMK behält sich eine mündliche oder durch schlüssiges Handeln erklärte Auftragsbestätigung
vor. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen einschließlich Nachträgen, Änderungen und
Nebenabreden. Nachträge und Änderungen und Nebenabreden zu einem schriftlich abgeschlossenen
Auftrag können ohne Beachtung der Schriftform vereinbart werden, wenn LMK dem ausdrücklich
zustimmt.
Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von LMK setzt die rechtzeitige Erfüllung der
Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung von LMK
verbindlich.
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Energie- und
sonstige Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und Betriebsstörungen bei
LMK sowie die Folgen solcher Ereignisse, befreien LMK für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht soweit die Ereignisse und deren Folgen von LMK nicht zu
vertreten sind. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen LMK ferner, unter Ausschluss einer
Ersatzpflicht vertraglich vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen wird LMK den
Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen
zurückerstatten.
Bei Warenlieferungen gehen alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung dem Transporteur übergeben wird. Falls der Versand ohne
Verschulden von LMK unmöglich wird, geht die Gefahr mit schriftlicher Meldung der
Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten von LMK bei
Vertragsabschluss. Die Preise verstehen sich bei Direktbezug rein netto ab Werk. Die gesetzliche
Umsatzsteuer, Nebenkosten, insbesondere Verpackungs- und Frachtkosten sind in den Preisen nicht
enthalten. Es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt wurde.
Eingeräumte Rabatte werden von den Preisen ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackungs- und
Frachtkostenanteil berechnet.
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber bzw. Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur
berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
LMK behält sich das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den
Auftraggeber bzw. Besteller vor.
Die Verpackungs- und Frachtkosten pro Lieferung innerhalb von Deutschland richten sich nach den
Maßen und dem Gewicht der Sendung sowie nach der gewünschten Zustellzeit. Dienstags bis freitags
kann eine Zustellung im Standard, Express Saver bis 12.00 Uhr, im Express bis 10.30 Uhr oder
Express Plus bis 9.00 Uhr erfolgen innerhalb von Deutschland. Der Aufpreis für eine Zustellung am
Samstag bis 12.00 Uhr beträgt EUR 39,00 innerhalb von Deutschland. Bei Einzel- oder Nachbestellungen werden generell Verpackungs- und Frachtkosten erhoben.
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Beim Braunland 1, 88416 Ochsenhausen
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- Seite 12 3.6
Die Verpackungs- und Frachtkosten für Lieferungen ins Ausland richten sich nach dem Warenwert,
den Maßen und dem Gewicht der Sendung sowie nach der gewünschten Zustellzeit. Die anfallenden
Kosten werden pro Lieferung ermittelt und dem Auslandskunden in Rechnung gestellt.
4.
4.1
Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
LMK erbringt seine Lieferungen und Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein
anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. LMK haftet bei Vorliegen eines
Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Lieferung oder Leistung.
Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Aufraggeber nur dann zu, wenn
die Nacherfüllung gemäß Ziff. 4.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels
schriftlich geltend gemacht werden. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gelten für den
Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und
Dienstleistungen von LMK. Bei Beanstandungen sind die Bestelldaten, Nummer und Datum des
Lieferscheines sowie die Chargenbezeichnung anzugeben. Bei Produkten mit einwöchiger Haltbarkeit
sind Mängel innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen; bei Produkten mit
längerer Haltbarkeitsdauer und bei allen anderen Leistungen von LMK sind offensichtliche Mängel
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
Einverständnis zurückgesandt werden.
4.2
4.3
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
Haftung und Schadenersatz
LMK haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bei Abgabe einer Garantie, bei
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet LMK, sofern der
Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist,
1. bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist,
2. bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf
den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Die Vorschriften des 5.1 finden Anwendung auf alle Schadenersatzansprüche, gleich auf welchem
Rechtsgrund sie beruhen.
Eine etwaige persönliche, gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen
von LMK gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen
beschränkt.
Im Falle des Verzuges haftet LMK für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten
Entgeltes für die Leistung, mit der LMK in Verzug ist.
6.
Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche
aus Lieferungen und Leistungen von LMK an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von
einem Jahr.
7.
7.1
Anlieferung von Untersuchungsmaterialien und sonstigen Prüfgegenständen
Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Untersuchungsmaterialien und
sonstigen Prüfgegenständen (Proben). Die Proben bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bei Versand
durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß etwaiger von LMK
erteilter Anweisungen verpackt sein.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, LMK alle ihm bekannten Gefahren und Handhabungshinweise
bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass
sich alle Proben und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von ihnen keinerlei Gefahr
ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die LMK
oder einem ihrer Mitarbeiter oder Dritten infolge einer Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
7.2
8.
8.1
Ausschließlichkeit, Schutz der Arbeitsergebnisse, Veröffentlichungen
LMK verpflichtet sich, alle bei Durchführung eines Auftrages erarbeiteten Prüfergebnisse
ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Während des Vertragszeitraums kann der
Auftraggeber jederzeit nach Terminabsprache alle Unterlagen einsehen und die ordnungsgemäße
Durchführung der Auftragsabwicklung überprüfen.
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- Seite 13 8.2
8.3
8.4
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
LMK und seine Mitarbeiter sind zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen berechtigt, die im Rahmen
eines Projektauftrages erzielte allgemeine Erkenntnisse oder durch LMK entwickelte Verfahren zum
Gegenstand haben. Die Veröffentlichung von spezifischen Prüfergebnissen bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des vollständigen Prüfberichtes berechtigt. Eine
Veröffentlichung von Teilergebnissen oder Ausschnitten des Prüfberichtes bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der LMK.
LMK behält sich an den erbrachten Leistungen und dabei insbesondere an der angewandten
Untersuchungsmethode – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht vor.
Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
Gegenstand und Inhalt eines an LMK erteilten Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung.
Insbesondere erstreckt sich der Auftrag nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten
Untersuchungsergebnisses und bezieht sich ausschließlich auf die eingereichten und untersuchten
Prüfgegenstände.
Der Auftraggeber hat LMK alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Materialien rechtzeitig und in
ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat LMK über alle Vorgänge,
Erkenntnisse und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein
können.
Geheimhaltung
LMK verpflichtet sich, alle im Rahmen der Prüfung zur Kenntnis gegebenen Prüfgegenstände,
Unterlagen und Informationen ausschließlich für diese Prüfung zu verwenden und sie Dritten nur nach
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zugänglich zu machen.
Bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Auftragsumfang von mehr als € 2.000,00 gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung,
50 % nach Übergabe des Abschlussberichtes oder eines Entwurfs.
Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Ziff. 2 dieser Bedingungen.
Wird ein zur Durchführung von Dienstleistungen erteilter Auftrag nach Auftragserteilung aus Gründen,
die LMK nicht zu vertreten hat, vom Auftraggeber storniert oder gekündigt, so ist LMK berechtigt,
zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen eine Entschädigungspauschale von 15 % des
Gesamtauftragsvolumens oder bei bereits begonnenen Projekten von 20 % des restlichen
Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, das Entstehen eines
geringeren Schadens nachzuweisen.
Verzögert sich der vereinbarte Beginn eines beauftragten Projektes oder die Fortführung einzelner
Projektphasen um mehr als drei Monate, ohne dass dies durch LMK zu vertreten ist, behält sich LMK
vor, eine Entschädigungspauschale von 10 % des restlichen Auftragsvolumens für die bereit
gehaltene Arbeitskapazität in Rechnung zu stellen. Auch hier bleibt dem Auftraggeber der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit LMK bedürfen der
vorherigen Einwilligung von LMK.
10.2 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der
Sitz von LMK Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für den
Sitz von LMK jeweils zuständige Gericht.
10.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen LMK und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll
eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung
der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
11.
Verarbeitung von Auftraggeber-Daten
LMK ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten
des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
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