Vorausgefüllte Steuererklärung: So funktioniert der Belegabruf

t@x 2014 - Workshop
Vorausgefüllte Steuererklärung: So funktioniert der Belegabruf
Vorausgefüllte Steuererklärung:
So funktioniert der Belegabruf
Ab 2014 bieten die Finanzämter einen neuen Service: Steuerpflichtige können ab
diesem Jahr viele der über sie gespeicherten Informationen vom Finanzamtsserver
herunterladen und direkt in ihre Steuererklärung übernehmen. Ziel ist die „vorausgefüllte
Steuererklärung“. Anhand eines Musterfalls können Sie ausprobieren, wie der Belegabruf
mit t@x 2014 funktioniert.
Immer mehr Unternehmen, Institutionen und Behörden sind verpflichtet, steuerlich bedeutsame Informationen über einzelne Steuerpflichtige in elektronischer Form ans Finanzamt zu melden:
•
So liefern Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Belegschaften,
• Sozialversicherungsträger übermitteln Angaben über Renteneinkünfte sowie Beitragszahlungen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
•Kreditinstitute und Versicherungen stellen Daten über staatlich geförderte Vorsorgeverträge zur Verfügung (z. B. Beiträge zur Riester-Rente).
Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen vergleichen die Finanzbeamten Ihre eigenhändigen Eintragungen
ohnehin mit den Angaben, die von Dritten gemeldet wurden. Deren Angaben sind in aller Regel auch Grundlage
des Steuerbescheids.
Da liegt der Gedanke nahe, die amtlichen Zahlen von vornherein in die Steuererklärung zu übernehmen: Die
„vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) senkt den Erfassungsaufwand und mindert die Gefahr von Tippfehlern.
Bitte beachten Sie: Selbstverständlich können auch die per „Belegabruf“ übermittelten VaSt-Daten fehlerhaft
sein. Als Steuerzahler werden Sie auf diese Weise aber viel früher auf Abweichungen aufmerksam! Angenommen, die Angaben auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung stimmen nicht mit den vom Arbeitgeber übermittelten Daten überein. Dann können Sie diese Differenz korrigieren - noch bevor der Steuerbescheid erlassen
wird. Am besten machen Sie das Finanzamt ausdrücklich auf die Abweichung aufmerksam: Der Sachbearbeiter
kann dann die Fehlerquelle gezielt ausfindig machen.
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Vorausgefüllte Steuererklärung: So funktioniert der Belegabruf
Die Vorarbeiten
Böse Zungen behaupten: „Mit der VaSt geht alles schneller – es dauert nur ein bisschen länger!“ Dieser Eindruck
trifft aber nur auf den ersten Blick zu: Denn zum Glück sind die Vorarbeiten nur einmal erforderlich. In den
Folgejahren ist der elektronische Belegabruf mit t@x 2014 dann im Handumdrehen erledigt.
Und das brauchen Sie, um in den Genuss der vorausgefüllten Steuererklärung zu kommen:
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ELSTER Software-Zertifikat: Falls Sie noch keine elektronische Steuersignatur haben, erfahren Sie im t@xWorkshop „CS9100 ELSTER-Signatur“ wie Sie Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat beantragen – und wofür
Sie es sonst noch verwenden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie das ELSTER-Zertifikat mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer beantragen
müssen. Nur in diesem Fall können Sie das Zertifikat für den VaSt-Belegabruf nutzen. Falls Sie ein älteres
ELSTER-Zertifikat besitzen, das Sie mit Ihrer Steuernummer beantragt haben, benötigen Sie ein neues, mit
der Steuer-Identifikationsnummer beantragtes ELSTER-Zertifikat.
• Eigener Abrufcode: Beim Beantragen des ELSTER-Zertifikats können Sie neuerdings in einem Aufwasch
den Abrufcode beantragen, den Sie für den VaSt-Belegabruf benötigen. Sie erhalten Ihren Abrufcode daraufhin aus Sicherheitsgründen per Post von der Finanzverwaltung zugeschickt.
• Freischaltcodes für Dritte: Falls Sie neben Ihrer eigenen Steuererklärung auch die von Familienangehörigen erledigen, können Sie die Berechtigung zum Belegabruf direkt aus dem Programm heraus beantragen.
Die Finanzverwaltung verschickt daraufhin einen Freischaltcode per Post an die Person, für die Sie Daten
abrufen möchten. Ihr Angehöriger reicht die 12-stellige PIN an Sie weiter, mit der Sie den Datenabruf im
Programm freischalten.
Sobald ELSTER-Zertifikat, Abrufcode und – falls erforderlich – Freischaltcode(s) vorliegen und eingegeben sind,
ist der eigentliche Belegabruf mit wenigen Mausklicks erledigt.
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Mustergültige VaSt-Demo
Damit Sie sich schon jetzt eine Vorstellung vom bequemen Belegabruf machen können, bietet t@x 2014 einen
speziellen Musterfall: Um den in Augenschein zu nehmen …
•
klicken Sie in der „Programmauswahl“ auf „Steuerberechnung 2013“ und dann auf „Musterfall“
•
und entscheiden sich unter „Mögliche Musterfälle“ für den Auswahlpunkt „Mit Beispiel-Belegen für die
vorausgefüllte Steuererklärung“:
•Daraufhin erscheint eine kurze „Übersicht“ des Beispielfalls, die Sie mit „OK“ bestätigen.
Die im folgenden Dialogfenster eingeblendete Schaltfläche „So geht‘s: Belegabruf einrichten“ spielt im Musterfall keine Rolle. Sie brauchen für den Musterfall auch keine Signatur auszuwählen. Der Belegabruf wird hier nur
simuliert.
Wenn Sie später für Ihre eigene Steuererklärung den Belegabruf einrichten, können Sie hier in diesem Dialogfenster über die Schaltfläche „Signatur hinzufügen“ Ihre ELSTER-Signatur hinterlegen sowie Ihren Abrufcode
erfassen.
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klicken Sie jetzt auf „Weiter“:
der assistent lädt die verfügbaren Belege vom finanzamtsserver herunter und zeigt den eingabedialog
„Personen auswählen“, in dem die vorhandenen Belege bereits nach Personen aufgelistet erscheinen. im
Beispielfall handelt es sich um eine kleinfamilie aus Vater, Mutter und kind:
in der Spalte „Zuordnen zu“ legen Sie nun fest, welche der daten dem Steuerpflichtigen, dem ehepartner,
einem kind oder gar nicht zugeordnet werden sollen.
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Nachdem diese Zuordnung abgeschlossen ist, klicken Sie noch einmal auf „Weiter“. Im Dialogfenster „Belege
übernehmen“ können Sie sich den Inhalt einzelner Belege anschauen. Ein Mausklick auf das Dokument-Symbol
in der Spalte „Daten des Belegs“ genügt:
Eine per Belegabruf geladene elektronische Lohnsteuerbescheinigung sieht zum Beispiel so aus:
Per Mausklick auf die Schaltfläche „Schließen“ beenden Sie die Beleganzeige wieder.
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Bitte beachten Sie: In der Spalte „Zuordnung zum Programm“ legen Sie fest, wie der Beleg in Ihre Steuererklärung übernommen werden soll. Es gibt folgende Alternativen:
•
„Neu anlegen“: Wenn Ihre Steuererklärung zu diesem Thema noch keine Eingaben enthält, werden die
Daten des Belegs in eine neue Eingabemaske übernommen. Das ist der Normalfall – so auch bei unserem
Musterfall.
•
„Aktualisieren“: Falls Ihre Steuererklärung zu diesem Thema bereits Werte enthält, kann das Programm
sie durch die Werte des Belegs ersetzen. Sollten zu einem Feld mehrere Belege existieren (z. B. unterschiedliche Lohnsteuerbescheinigungen), können Sie selbstverständlich festlegen, welche Lohnsteuerbescheinigung aktualisiert werden soll.
•
„Nicht übernehmen“: Die Daten des Belegs werden nicht in die Steuererklärung übernommen:
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Sobald eventuell erforderliche Änderungen an der „Zuordnung zum Programm“ abgeschlossen sind, klicken
Sie noch einmal auf „Weiter“. Im abschließenden 4. Schritt des Belegabruf-Assistenten ergänzen Sie – falls
erforderlich – die noch fehlenden Daten. In unserem Musterfall sind das der Familienstand und das Datum der
Eheschließung:
Per Mausklick auf die Schaltfläche „OK“ starten Sie die „Datenübernahme der Belege“:
Abschließend zeigt Ihnen das Programm eine Zusammenfassung des Datenimports an:
Mit „OK“ beenden Sie den Assistenten: Ihre fertig vorausgefüllte Steuererklärung können Sie nun in aller Ruhe
mit Ihren eigenen Belegen vergleichen. Das nervige Abtippen ist damit auf ein Minimum reduziert.
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Vorausgefüllte Steuererklärung: So funktioniert der Belegabruf
Bitte beachten Sie: Die per Belegabruf in Ihren Steuerfall übernommenen Daten erkennen Sie an den blau
hinterlegten Eingabefeldern. Der Themenbereich „Persönliches“ – „Persönliche Daten“ sieht in unserem
Musterfall zum Beispiel so aus:
Was auf den ersten Blick recht unspektakulär erscheint, erweist sich bei der weiteren Bearbeitung der Steuererklärung als ausgesprochen praktisch: Sobald Sie an einem Feld manuelle Änderungen oder Ergänzungen
vornehmen, verschwindet die blaue Markierung. Auf diese Weise erkennen Sie jederzeit, in welchen Eingabefeldern sich Originaldaten der Finanzverwaltung befinden und welche Felder von Ihnen bearbeitet wurden. In
der folgenden Bildschirmabbildung wurde beispielsweise nachträglich ein zweiter Vorname eingetragen:
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