Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Wie funktioniert die Marktüberwachung? Vortragsveranstaltung des RLT-Herstellerverbandes zur Ökodesign-Richtlinie, 18. November 2015 in München Dipl.-Ing. Robert Plechinger Referat 33/35 Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Die Themen heute Rahmenbedingungen auf EU-Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit Was bedeutet Marktüberwachung Schutzklauselverfahren – worauf es ankommt Kurzer Ausblick 2 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz EU-Binnenmarkt und Produktsicherheit – zwei Seiten der gleichen Medaille Der Grundsatz des freien Warenverkehrs ist im EU Vertrag verankert und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Gemeinsame Produkt-Vorschriften für Verkehrsfähigkeit Keine Marktbeschränkungen für konforme Produkte Die EU-Vorschriften unterstützen den freien Warenverkehr und den Verbraucherschutz 3 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Produktbeispiele Spielzeug Aktive implantierbare medizinische Geräte Maschinen In-vitro-Diagnostika Medizinprodukte Aufzüge Gasverbrauchseinrichtungen Geräte für explosionsgefährdete Bereiche Druckgeräte Niederspannungsgeräte Einfache Druckbehälter Aerosolpackungen Ortsbewegliche Druckgeräte Persönliche Schutzausrüstung Sportboote Geräuschemissionen Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltsgeräte, Pkw, Reifen Umweltgerechte Gestaltung (Öko-Design) Allgemeine Produktsicherheit 4 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Ökodesign-Durchführungsverordnungen VO (EU) 932/2012 VO (EG) 107/2009 Einfache Set-Top-Boxen VO (EU) 1194/2012 Lampen mit gebündeltem Licht, LEDLampen VO (EG) 244/2009 Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht + VO (EU) 617/2013 Computer und Computerserver VO (EG) 245/2009 Leuchtstofflampen, Entladungslampen + VO (EU) 666/2013 Staubsauger + VO (EG) 278/2009 Externe Netzteile VO (EU) 813/2013 Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte + VO (EG) 640/2009 Elektromotoren VO (EU) 814/2013 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher + VO (EG) 641/2009 Nassläufer-Umwälzpumpen VO (EU) 66/2014 Haushaltsbacköfen, -kochmulden und dunstabzugshauben + VO (EG) 642/2009 Fernsehgeräte + VO (EU) 548/2014 Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren VO (EG) 643/2009 Haushaltskühlgeräte + VO (EU) 1253/2014 Lüftungsanlagen + VO (EU) 1015/2010 Haushaltswaschmaschinen + VO (EU) 2015/1095 Gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler + VO (EU) 1016/2010 Haushaltsgeschirrspüler + VO (EU) 2015/1185 Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte + VO (EU) 2015/1188 Einzelraumheizgeräte + VO (EU) 2015/1189 Festbrennstoffkessel + VO (EU) 327/2011 Ventilatoren VO (EU) 206/2012 Raumklimageräte und Komfortventilatoren VO (EU) 547/2012 Wasserpumpen + Haushaltswäschetrockner + VO (EG) 1275/2008 Standby und Auszustand + 5 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Ausgangspunkt Konformitätsbewertung … Konformitätsbewertung ist ein vom Hersteller durchgeführter Vorgang, mit dem nachgewiesen werden soll, dass bestimmte Anforderungen an ein Produkt erfüllt worden sind. (Blue Guide, Abschnitt 5.1) 6 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz … bis hin zur Marktüberwachung Marküberwachung erfolgt nach dem Inverkehrbringen (post market surveillance) Je nach Art der Produkte unterschiedlich, von der Kontrolle der formalen Anforderungen bis hin zu Laboruntersuchungen Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen zur Marktüberwachung beitragen und haben entsprechende Verpflichtungen (Blue Guide, Abschnitt 7.2) 7 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz … als Aufgabe der Mitgliedsstaaten Die Marktüberwachung wird auf nationaler Ebene organisiert, die Mitgliedstaaten sind dabei die wesentlichen Akteure Bei nichtkonformen Produkten finden Korrekturmaßnahmen, Verbote, Rücknahmen und Rückrufe Anwendung Der Umfang von Sanktionen wird auf nationaler Ebene festgelegt (Blue Guide, Abschnitt 7.3) 8 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz New Legislative Framework (NLF) Verordnung (EG) Gegenseitige Anerkennung Nr. 764/2008 Verordnung (EG) zur Akkreditierung und Marktüberwachung Nr. 765/2008 Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 768/2008/EG 9 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Allgemeine Anforderungen Mitgliedstaaten organisieren und praktizieren eine Marktüberwachung in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Kapitel der EG-Verordnung 765/2008 Durch Strukturen und Programme für die Marktüberwachung auf nationaler Ebene wird sichergestellt, dass in Bezug auf jede Produktkategorie, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft fällt, wirksame Maßnahmen ergriffen werden können 10 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Organisatorische Verpflichtungen Befugnisse und Kenntnisse der Behörden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Erstellung und Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Funktionsweise der Überwachungstätigkeiten 11 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Grundsätze für die Zusammenarbeit Mitgliedstaaten gewährleisten eine effiziente Zusammenarbeit und einen wirksamen Informationsaustausch zwischen ihren Marktüberwachungsbehörden und denjenigen der anderen Mitgliedstaaten und sowie auch einigen weiteren beteiligten Behörden/ Gemeinschaftsagenturen 12 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Aufgabenverteilung Deutschland Bundesregierung: Gesetzgebung (Umsetzung von EU-Richtlinien → „Was zu tun”) 16 Bundesländer: Vollzug (→ “Wie zu tun” insb. Organisation und Durchführung der Marktaufsicht, Überwachungspläne, etc.) 13 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Koordinierung der Marktüberwachung Bund-Länder-Ausschuss EVPG/EnVKG Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden Kontaktpflege mit Wirtschaftsakteuren Koordinierung von Überwachungsprogrammen Koordinierung von ländereigenen Prüfstellen Weiterentwicklung des Marktüberwachungskonzepts Erfahrungs- und Informationsaustausch Einheitliche Verfahren zur Marktüberwachung Fragen der Rechtssetzung auf nationaler und EU-Ebene 14 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Herausforderungen für die Marktüberwachung Komplexe technische Zusammenhänge und Prüfverfahren Kostenintensität Unschärfen bei Prüfergebnissen Z.T. eingeschränkte Verfügbarkeit von Prüfmöglichkeiten ⇒ Einführung eines freiwilligen Erstermittlerprinzips ⇒ Lösungsansatz Länder-Spezialisierung 15 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Handlungsmöglichkeiten nach EVPG § 7 Abs. 3 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz Maßnahmenkatalog (nicht abschließend) Katalog sieht ein abgestuftes, flexibles, dem Einzelfall angemessenes Vorgehen vor ⇒ Verhältnismäßigkeit der Mittel 16 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Maßnahmenkatalog bei Abweichungen Ausstellen eines Produkts zu untersagen Korrekturmaßnahmen anzuordnen Prüfung durch zugelassene/geeignete Stelle anzuordnen Anbringung notwendiger Informationen anzuordnen Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens/Bereitstellens Verbot des Bereitstellens bei Mängel Rücknahme oder Rückruf anzuordnen, Sicherstellen Vorlage von notwendigen Unterlagen innerhalb zehn Tage Im Weiteren: Besichtigungs- und Informationsrechte, Duldung 17 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Ermessensspielräume für Behörden § 7 Abs. 3 Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz Bei begründetem Verdacht, dass ein Produkt nicht den Anforderungen nach § 4 EVPG entspricht: ⇒ Behörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, d.h. • kein Ermessen, ob eingeschritten, aber • Ermessen, wie eingeschritten wird ! (abhängig vom jeweiligen Risiko) Vorrang der eigenen Maßnahmen des Marktakteurs 18 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Schutzklauselverfahren Art. 114 Abs. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) „Die vorgenannten Harmonisierungsmaßnahmen sind in geeigneten Fällen mit einer Schutzklausel verbunden, welche die Mitgliedstaaten ermächtigt, aus einem oder mehreren der in Artikel 36 genannten nicht wirtschaftlichen Gründe*) vorläufige Maßnahmen zu treffen, die einem Kontrollverfahren der Union unterliegen.“ *) Gründe der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums 19 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Schutzklauselverfahren Maßnahmen von Behörden innerhalb der EU gegen ein Produkt werden darauf geprüft, ob sie gerechtfertigt sind Verfahren kann sich auch gegen fehlerhafte Anwendung von oder Unzulänglichkeiten in harmonisierte Normen richten Kommission hört Betroffene an und teilt Bewertung oder Entscheidung mit, Ergebnis hat EU-weite Wirkung für Produkt ⇒ Nach Fristablauf für Stellungnahmen bzw. nach einer Entscheidung ist Einflussnahme nicht mehr möglich 20 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Was könnte die Zukunft bringen? Intensivierung der Diskussionen zur Material- / Ressourceneffizienz, Obsoleszenz und Kreislaufwirtschaft Zunahme der Regelungsdichte (Ökodesign + Label) Weiterentwicklung von Risikobewertungsverfahren Überprüfung der Überprüfbarkeit technischer Vorschriften 21 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Robert Plechinger Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht Referat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung Rosenkavalierplatz 2, 81925 München [email protected]
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