Betrifft 000'000/00000.00 Kontakt 044 265 50 50 123456 Datum 09.12.2015 Spida AHV-Ausgleichskasse Postfach CH-8044 Zürich Spida __________________________ AHV-Ausgleichskasse VERTRAULICH Partner Web AG c/o Spida Bergstrasse 21 8044 Zürich Bergstrasse 21 Postfach CH-8044 Zürich Telefon 044 265 50 50 Fax 044 265 53 53 [email protected] www.spida.ch AHV-Jahreslohnmeldung 2015 Sehr geehrte Damen und Herren In der Beilage erhalten Sie die für die Erstellung der Lohnbescheinigung notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen dazu auf der Rückseite. Die vollständig ausgefüllte Lohnbescheinigung ist bis zum 30.01.2016 an uns zurück zu senden. Arbeitgeber können die Lohndeklaration online via PartnerWeb, d.h. über unsere Homepage, http://www.spida.ch erfassen und elektronisch übermitteln. Sofern das Lohnprogramm den Lohnstandard «ELM» unterstützt, kann die Lohndeklaration ebenfalls via PartnerWeb übermittelt werden (vgl. dazu www.swissdec.ch). Wünschen Sie einen einfacheren und kostengünstigeren Weg Ihre Daten zu übermitteln? Nutzen Sie den Weg der elektronischen Datenübermittlung! Für die elektronische Datenübermittlung gewährt Ihnen die Spida einen Verwaltungskostenrabatt von 0.03% der Lohnsumme. Ein verspäteter Eingang der Lohnbescheinigung nach dem 30.01.2016 hat bei Nachzahlungen eine Verzugszinsbelastung von 5% ab 1. Januar 2016 zur Folge. Nach Eingang der Lohnbescheinigung erhalten Sie innert 30 Tagen die daraus resultierende Schlussabrechnung. Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute. Mit freundlichen Grüssen Spida AHV-Ausgleichskasse 123456 Wegleitung zur Lohnbescheinigung 2015 Allgemeines Wir bitten Sie nur Dokumente die vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel versehen und rechtsgültig unterschrieben sind einzureichen. Nicht vollständig eingereichte Unterlagen werden wir Ihnen zur Nachbesserung retournieren. Die Formulare sind bis spätestens am 30. Januar 2016 einzureichen. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen werden auf der daraus resultierenden Abrechnung Verzugszinsen ab dem 1. Januar 201 6 bis zum Eingang der Unterlagen bei der Spida erhoben. Bei verspäteter Zahlung der Jahresabrechnung 2015 werden ab dem ersten Tag nach Rechnungsstellung bis zur vollständigen Begleichung Verzugszinsen erhoben. Sämtliche Fristen und Ansätze der Verzugszinsregelungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der Spida nicht reduziert oder abgeändert werden. Wünschen Sie einen einfacheren und kostengünstigeren Weg , Ihre Daten zu übermitteln? Nutzen Sie den Weg der elektronischen Datenübermittlung! Für die elektronische Datenübermittlung gewährt Ihnen die Spida einen Verwaltungskostenrabatt von 0.03% der Lohnsumme. Inhalte Lohnbescheinigung In der Lohnbescheinigung sind nur Löhne aus zu weisen, die tatsächlich im Jahr 2015 ausbezahlt worden sind. Nachträge aus früheren Jahren deklarieren Sie bitte mit separater Post oder übermitteln diese über unser PartnerWeb. Minuslöhne haben in der Regel ihren Ursprung im Vorjahr (bspw. Ausgleich Kranken- oder Unfalltaggeld) und sind mittels Nachtrag für das entsprechende Jahr zu melden. Absenzentschädigungen VSEI- und suissetec Absenzentschädigungsformulare auf Excel-Basis mit integrierter Berechnung, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern, finden Sie unter www.spida.ch (AHV Ausgleichskasse /Formulare). Der maximale Lohn zur Berechnung von Absenzentschädigungen entspricht dem SUVA-Höchstlohn (CHF 126’000 pro Jahr bzw. CHF 10’500 pro Monat). Familienzulagen / FZ Bescheinigung Um Ihnen die periodische Überprüfung der Ihnen zugesprochenen Familienzulagen zu ermöglichen, erhalten Sie, sofern Sie Familienzulagen unsererseits beziehen, eine aktuell gültige 'FZ Bescheinigung'. Wir bitten Sie, alle auf dieser Bescheinigung aufgeführten Angaben zu überprüfen. Bei Abweichungen (bspw. Wegfall des Anspruches infolge Austritt des Bezügers, Ende Ausbildung des Kindes, Krankheit / Unfall des Bezügers – Aufzählung nicht abschliessend) bitten wir Sie, die Differenzen auf der Spalte 'Abweichungen/ Bemerkungen' zu notieren und uns die FZ-Bescheinigung unterzeichnet und mit allfälligen Bemerkungen/Unterlagen zu retournieren oder per Fax (044 265 53 53) oder Mail ([email protected]) zu übermitteln. Falls keine Abweichungen bestehen, müssen Sie die Bescheinigung nicht retournieren. Sollten wir bis Ende Januar 2016 nichts Gegenteiliges erhalten, gehen wir davon aus, dass die Bescheinigung mit Ihrem Bestand keine Differenzen aufweist. Erwerbsersatzordnung (EO) / Mutterschaftsentschädigung Bitte beachten Sie, dass EO-Taggeld wie auch die Mutterschaftsentschädigungen AHV-pflichtig sind und entsprechend deklariert werden müssen. AHV-Lohn / Umrechnung von Netto- auf Bruttolöhne bis CHF 9‘843.00 / Monat über CHF 9‘843.00 / Monat = = (Nettolohn / 0.9375) (Nettolohn + CHF 63.00 / 0.9435) Zahlen und Fakten 2015 Die Jahrgänge 1998 und jünger waren im Jahr 2015 noch nicht AHV- und ALV-pflichtig. Ordentliches Rentenalter Frauen Jahrgang. 1951 / Männer Jahrgang. 1950 Weitere Zahlen und Werte für 2016 sind auf unserer Homepage www.spida.ch im Dokument Zahlen und Werte 2016 "Kennzahlen" ersichtlich. Seite 1 / 2
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