VERTRAULICH Partner Web AG c/o Spida Bergstrasse 21 8044

Betrifft
000'000/00000.00
Kontakt
044 265 50 50
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Datum
09.12.2015
Spida AHV-Ausgleichskasse Postfach CH-8044 Zürich
Spida
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AHV-Ausgleichskasse
VERTRAULICH
Partner Web AG
c/o Spida
Bergstrasse 21
8044 Zürich
Bergstrasse 21
Postfach
CH-8044 Zürich
Telefon 044 265 50 50
Fax 044 265 53 53
[email protected]
www.spida.ch
AHV-Jahreslohnmeldung 2015
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Beilage erhalten Sie die für die Erstellung der Lohnbescheinigung notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen dazu auf der Rückseite. Die vollständig ausgefüllte Lohnbescheinigung ist bis zum
30.01.2016 an uns zurück zu senden.
Arbeitgeber können die Lohndeklaration online via PartnerWeb, d.h. über unsere Homepage,
http://www.spida.ch erfassen und elektronisch übermitteln. Sofern das Lohnprogramm den Lohnstandard
«ELM» unterstützt, kann die Lohndeklaration ebenfalls via PartnerWeb übermittelt werden (vgl. dazu
www.swissdec.ch).
Wünschen Sie einen einfacheren und kostengünstigeren Weg Ihre Daten zu übermitteln? Nutzen Sie den Weg
der elektronischen Datenübermittlung! Für die elektronische Datenübermittlung gewährt Ihnen die Spida
einen Verwaltungskostenrabatt von 0.03% der Lohnsumme.
Ein verspäteter Eingang der Lohnbescheinigung nach dem 30.01.2016 hat bei Nachzahlungen eine Verzugszinsbelastung von 5% ab 1. Januar 2016 zur Folge.
Nach Eingang der Lohnbescheinigung erhalten Sie innert 30 Tagen die daraus resultierende Schlussabrechnung.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute.
Mit freundlichen Grüssen
Spida AHV-Ausgleichskasse
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Wegleitung zur Lohnbescheinigung 2015
Allgemeines
Wir bitten Sie nur Dokumente die vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel versehen und rechtsgültig unterschrieben sind
einzureichen. Nicht vollständig eingereichte Unterlagen werden wir Ihnen zur Nachbesserung retournieren.
Die Formulare sind bis spätestens am 30. Januar 2016 einzureichen. Bei verspäteter Einreichung der Unterlagen werden
auf der daraus resultierenden Abrechnung Verzugszinsen ab dem 1. Januar 201 6 bis zum Eingang der Unterlagen bei der
Spida erhoben. Bei verspäteter Zahlung der Jahresabrechnung 2015 werden ab dem ersten Tag nach Rechnungsstellung bis
zur vollständigen Begleichung Verzugszinsen erhoben.
Sämtliche Fristen und Ansätze der Verzugszinsregelungen sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der Spida nicht
reduziert oder abgeändert werden.
Wünschen Sie einen einfacheren und kostengünstigeren Weg , Ihre Daten zu übermitteln? Nutzen Sie den Weg der
elektronischen Datenübermittlung! Für die elektronische Datenübermittlung gewährt Ihnen die Spida einen
Verwaltungskostenrabatt von 0.03% der Lohnsumme.
Inhalte Lohnbescheinigung
In der Lohnbescheinigung sind nur Löhne aus zu weisen, die tatsächlich im Jahr 2015 ausbezahlt worden sind. Nachträge
aus früheren Jahren deklarieren Sie bitte mit separater Post oder übermitteln diese über unser PartnerWeb.
Minuslöhne haben in der Regel ihren Ursprung im Vorjahr (bspw. Ausgleich Kranken- oder Unfalltaggeld) und sind mittels
Nachtrag für das entsprechende Jahr zu melden.
Absenzentschädigungen
VSEI- und suissetec Absenzentschädigungsformulare auf Excel-Basis mit integrierter Berechnung, die Ihnen das Ausfüllen
erleichtern, finden Sie unter www.spida.ch (AHV Ausgleichskasse /Formulare). Der maximale Lohn zur Berechnung von
Absenzentschädigungen entspricht dem SUVA-Höchstlohn (CHF 126’000 pro Jahr bzw. CHF 10’500 pro Monat).
Familienzulagen / FZ Bescheinigung
Um Ihnen die periodische Überprüfung der Ihnen zugesprochenen Familienzulagen zu ermöglichen, erhalten Sie, sofern Sie
Familienzulagen unsererseits beziehen, eine aktuell gültige 'FZ Bescheinigung'.
Wir bitten Sie, alle auf dieser Bescheinigung aufgeführten Angaben zu überprüfen.
Bei Abweichungen (bspw. Wegfall des Anspruches infolge Austritt des Bezügers, Ende Ausbildung des Kindes, Krankheit /
Unfall des Bezügers – Aufzählung nicht abschliessend) bitten wir Sie, die Differenzen auf der Spalte 'Abweichungen/
Bemerkungen' zu notieren und uns die FZ-Bescheinigung unterzeichnet und mit allfälligen Bemerkungen/Unterlagen zu
retournieren oder per Fax (044 265 53 53) oder Mail ([email protected]) zu übermitteln.
Falls keine Abweichungen bestehen, müssen Sie die Bescheinigung nicht retournieren. Sollten wir bis Ende Januar 2016
nichts Gegenteiliges erhalten, gehen wir davon aus, dass die Bescheinigung mit Ihrem Bestand keine Differenzen aufweist.
Erwerbsersatzordnung (EO) / Mutterschaftsentschädigung
Bitte beachten Sie, dass EO-Taggeld wie auch die Mutterschaftsentschädigungen AHV-pflichtig sind und entsprechend
deklariert werden müssen.
AHV-Lohn / Umrechnung von Netto- auf Bruttolöhne
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bis CHF 9‘843.00 / Monat
über CHF 9‘843.00 / Monat
=
=
(Nettolohn / 0.9375)
(Nettolohn + CHF 63.00 / 0.9435)
Zahlen und Fakten 2015
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Die Jahrgänge 1998 und jünger waren im Jahr 2015 noch nicht AHV- und ALV-pflichtig.
Ordentliches Rentenalter Frauen Jahrgang. 1951 / Männer Jahrgang. 1950
Weitere Zahlen und Werte für 2016 sind auf unserer Homepage www.spida.ch im Dokument Zahlen und Werte 2016
"Kennzahlen" ersichtlich.
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