Schema Verbringungsmöglichkeiten

Österreich Bluetongue BTV-4 Sperrzone
Betrieb und Tier nicht gesperrt
Vektorfreie
Zeit (VFZ)
zur Schlachtung
Schlachthof
Nicht-vektorfreie
und vektorfreie
Zeit
zur Zucht / Mast
Betrieb
Tiere sind klinisch gesund.
Bestätigung am Viehverkehrsschein.
Insektizidbehandlung LKW in nicht-vektorfreier Zeit
Österreich BTV-4 Freies Gebiet
Schlachthof
Tiere sind klinisch gesund.
Bestätigung am Viehverkehrsschein.
Meldung durch ATA 48 Std. vor Verbr.
Schlachtung innerhalb 24 Std.
Betrieb
Tiere wurden im Herkunftsbetrieb
frühestens 28 Tage nach Beginn der
VFZ negativ auf Antikörper getestet
oder
frühestens 14 Tage nach Beginn der
VFZ negativ auf Antigen getestet.
Tiere sind
geimpft
Gültige BT Impfung
(VIS Datenbank).
Impfdatum am Viehverkehrsschein.
Unverzügliche
Verbringungsmeldung in der
Datenbank.
Transit durch freies Gebiet: Insektizidbehandlung LKW in nicht-vektorfreier Zeit
EU Mitgliedstaat Bluetongue BTV-4 Sperrzone
Schlachthof
Betrieb
Tiere sind klinisch gesund.
Gesundheitsbescheinigung durch ATA.
IGH Regeln.
Transit durch freies Gebiet: Insektizidbehandlung LKW in nicht-vektorfreier Zeit
EU Mitgliedstaat BTV-4 Freies Gebiet
Betrieb
Schlachthof
Tiere sind klinisch gesund.
Seit 30 Tagen kein BT Fall im Betrieb.
Gesundheitsbescheinigung durch ATA.
Meldung durch ATA 48 Std. vor Verbr.
Schlachtung innerhalb 24 Std.
IGH Regeln.
BMG-74420/0108-II/B/10/2015
Tiere wurden im Herkunftsbetrieb
frühestens 28 Tage nach Beginn der VFZ
negativ auf Antikörper getestet
oder
frühestens 14 Tage nach Beginn der VFZ
negativ auf Antigen (Virus) getestet.
Gesundheitsbescheinigung durch ATA.
IGH Regeln.
Tiere sind
geimpft
Gültige BT Impfung (VIS
Datenbank).
Bei Verbringung über
Sammelstelle: Impfdatum
am Viehverkehrsschein.
Gesundheitsbescheinigung
durch ATA.
IGH Regeln.
Mag. Stefan Fucik 14.12.2015