Ich habe Euch hier einige Infos zur Bedeutung der Oberen Gärtnerei zusammengestellt: In der Begründung zum Bebauungsplan wird die die besondere Bedeutung der Oberen Gärtnerei hervorgehoben: 1.kulturell und städtebaulich: "Die Flächen der Oberen Gärtnerei zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße sind Teil des Stadtdenkmals und liegen gleichzeitig in der sogenannten Pufferzone des UNESCO Welterbes. Zudem ist der Innerstädtische Erwerbsgartenbau in Bamberg seit 2015 Teil des Bayerischen Landesverzeichnisses für immaterielles Kulturerbe. Damit ist auch eine Voraussetzung für die angestrebte Aufnahme in die „Repräsentative Liste des immaterielles Kulturerbes der Menschheit“ der UNESCO geschaffen. Die historische Parzellenstruktur der Gärtnerflächen ist in der Oberen Gärtnerei noch besonders gut erhalten und der ursprünglich lockere Charakter der Bebauung noch erkennbar." 2. Stadtklima: "Der Bereich der „Oberen Gärtnerei“ ist Teil der Grünverbindung, die sich zwischen Volkspark und Main-Donau-Kanal erstreckt. Aus klimatischen Aspekten sollen die noch unbebauten Flächen in diesem Korridor von einer Bebauung freigehalten werden. " "Neben ihrer vorwiegend historischen Bedeutung tragen die unbebauten Flächen auch zur Belüftung des bebauten Stadtgebietes bei." Ein nicht genannter Aspekt sind die Sichtachsen, die sich von der Egelseestraße in das Gebiet der Oberen Gärtnerei ergeben und eine attraktive Besonderheit im Stadtbild darstellen. Des weiteren geht durch die Bebauung wertvoller Gärtnerboden verloren, der seit Jahrzehnten, vielleicht Jahrhunderten genutzt wird. Das Planungskonzept des Bebauungsplanes "sieht für den Innenbereich zwischen Egelseestraße und Nürnberger Straße die Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung „gartenbauliche Erzeugung/ Urbaner Gartenbau“ vor."..."Die Festsetzung ermöglicht als Alternative zum klassischen Erwerbsgartenbau auch moderne Sonderformen des „Urbanen Gartenbaus“, bei denen der innerstädtische Anbau von Obst und Gemüse im Vordergrund steht, jedoch keine wirtschaftlichen Aspekte damit verbunden werden." Es beschreibt auch die dafür notwendige Erschließung: " Die Plattengasse, als wichtige vorhandene fußläufige Verbindung wird in einem Teilbereich in Richtung Nürnberger Straße als öffentlicher Fuß- und Radweg ausgewiesen. Die Erschließung der Flächen für die Landwirtschaft soll zum einen über die privaten Grundstücke an der Nürnberger Straße und an der Egelseestraße erfolgen, zum anderen dienen geplante private „Mistwege“ mit einem Geh- und Fahrtrecht für Grundstückseigentümer und Pächter, abgehend von der Plattengasse, zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücke für die gartenbauliche Nutzung. Diese „Mistwege“ werden auch mit einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger versehen, um eine unabhängige (Brauch-)Wasserversorgung der rückwärtig liegenden Parzellen zu ermöglichen." Es gibt Änderungen zur 1. Planung. Die wichtigsten habe ich Euch aus dem Sitzungsvortrag aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksenats vom 11.11.2015 hierher kopiert: - Änderungen des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich wurde im Norden und Süden der Egelseestraße zurückgenommen. Die aus dem Geltungsbereich herausgenommenen Teilflächen sind hinsichtlich einer Bebauung zukünftig nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das gleiche gilt für die Rückbereiche einiger Grundstücke entlang der Egelseestraße. Durch diese Änderung wird für jedes Grundstück entlang der Egelseestraße gleichermaßen eine Bebauung in erster und zweiter Reihe ermöglicht. - Erschließung der rückwärtigen Grundstücke Für die Erschließung der rückwärtigen Gartenbauflächen wurden zwei private „Mistwege“ von der Plattengasse abgehend geplant. Diese dienen den Eigentümern und zukünftigen Pächtern mittels eines festgesetzten Gehrechts zur Bewirtschaftung der anliegenden Gartenflächen. Ebenso soll über ein Leitungsrecht eine (Brauch-)Wasserversorgung der gärtnerisch genutzten Flächen ermöglicht werden.
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