Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015 Anzeige EINE VERANSTALTUNG IN KOOPERATION VON GESA-MBH UND BZV MEDIENHAUS GMBH Foto: © Halfpoint, fotolia.de PFLEGE EINLADUNG DIE EXPERTEN DER PODIUMSDISKUSSION PFLEGE KENNETH WOODS Geschäftsführer der GesA ››Plegebedürftige Menschen haben ein Recht auf anständige und adäquate Versorgung. Wir müssen über einen sehr kurzen Zeitraum sehr zielgerecht plegen, aber das ist kaum noch möglich.‹‹ ÖFFENTLICHE PODIUMSDISKUSSION ZUM THEMA PFLEGE 12. MAI | 18-20 UHR BZV Medienhaus | Hintern Brüdern 23 DER EINTRITT IST FREI! GERTRUD TERHÜRNE Leiterin Gerontopsychatrische Beratungsstelle ambet ››Angehörige sind der größte Plegedienst der Nation. Um ihre Plegebereitschaft und -fähigkeit zu erhalten, benötigen sie eine bedarfsgerechte Unterstützung und Beratung.‹‹ Schön ist Lebensfreude bis ins hohe Alter. GERHARD STEIN Vorstandsmitglied der Deutschen BKK FACHKRÄFTEMANGEL IST EIN KERNPROBLEM DER PFLEGE Probleme gibt es in der Plege genug. Es fehlen Plegekräfte. Die Bezahlung ist niedrig, aber die Belastung ist hoch. Plegebedürftige werden in stationärer Plege schnell zu Sozialfällen, weil die Rente schnell aufgebraucht ist. Plegende Angehörige stoßen immer häuiger an ihre Belastungsgrenze. Es gibt zunehmend Kontroversen über die Eingruppierung Plegebedürftiger in die Plegestufen. Das Zukunftsforum „Plege“ am Dienstag, 18-20 Uhr, im BZV Medienhaus wird sich all diesen schwierigen Themen in einer Expertenrunde serviceorientiert widmen. Die Veranstaltung wird aus drei Modulen bestehen: Podiumsdiskussion, offene Fragestunde und am Ende die Möglichkeit für Einzelgespräche. Die Expertenrunde setzt sich zusammen aus Kenneth Woods (Geschäftsführer der Gesellschaft für soziale Aufgaben, Betreiber gewerblicher Plegeheime), Gerhard Stein (Vorstandsmitglied der Deutschen BKK), Katja-Maria Staroste (Leiterin des AWO-Wohnund Plegeheims Querum), Alexandra Zimmermann (Rechtsanwältin für Heimrecht), Gertrud Terhürne (Diplom-Psychologin, Leiterin Gerontopsychatrische Beratungsstelle ambet) und Dr. med. Ronald Heuß (Facharzt für Allgemeinmedizin). Nicht die Qualität, sondern der Preis diktiert aktuell die Regeln der Plege, weil zeitlich jeder Handgriff einge- taktet ist. Der Ruf der Plege ist mau. Und nicht zuletzt leidet sie unter Bürokratie. „Sie allein macht für Heime und Plegedienste 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Zeit einer Plegekraft für einen Plegebedürftigen aus. Plegeplanung, Plegedokumentation und Plegekontrollen lauten die Stichworte“, sagt Hans Golmann, Geschäftsführer von ambet e.V. IMMER MEHR MENSCHEN BRAUCHEN PFLEGE ische Entwicklung eine erhebliche Herausforderung dar. Dazu zähle auch die Versorgung von Menschen, die plegebedürftig sind. Im Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen im Sinne der Plegeversicherung plegebedürftig. Die Zahl wird sich nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bis ins Jahr 2030 auf 3,4 Millionen und bis 2050 sogar auf 4,5 Millionen erhöhen. Aktuelle Zahlen gehen davon aus, dass 50 Prozent aller sterbenden Männer und 72 Prozent aller sterbenden Frauen am Ende ihres Lebens Plegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Tendenz steigend. Die Zunahme von Einpersonenhaushalten, veränderte Familienkonstellationen, die erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen und die in hohem Alter gravierender werdenden Krankheitsverläufe verstärkten die zu erwartende Versorgungslücke, heißt es im Bertelsmann-Ple- Studie der Bertelsmann Stiftung: Altersentwicklung ist eine erhebliche gesellschaftliche Herausforderung. Der Plegereport der Bertelsmann Stiftung verheißt nichts Gutes: Die Studie geht von 50 Prozent mehr Plegebedürftigen und 500.000 fehlenden Plegekräften bis zum Jahr 2030 aus. Zwar sei es erfreulich, dass die Menschen weit über das Ende der Erwerbstätigkeit hinaus gesund blieben, andererseits stelle die demogra- PERSONALNOT WIRD IMMER GRÖSSER Und über allem schwebt der demograische Wandel, der der Plegediskussion eine neue Dimension gibt. „Für Braunschweig etwa wird schon in den nächsten sieben Jahren eine 30-prozentige Zunahme der Hochbetagten erwartet. Der Plegebedarf liegt für die 80-jährigen bei 20 Prozent, bei den über 85-jährigen bereits doppelt so hoch“, erläutert Golmann. Mit zwei Gesetzespaketen will die Bundesregierung die Plegeversicherung besser aufstellen. Das Plegestärkungsgesetz I ist bereits in Kraft. Plegebedürftige erhalten danach vier Prozent mehr Geld. Und um plegende Angehörige zu entlasten, soll die teilstationäre Plege wie Tages-, Kurzzeit- und auch Nachtplege in einer Einrichtung ausgebaut werden. Das Plegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode kommen und einen neuen Plegebedürftigkeitsbegriff einführen. Durch die neue Deinition sollen geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt wie körperliche Leiden berücksichtigt werden. Erklärtes Ziel der beiden Gesetze ist es, die Absicherung im Plegefall für Bürger zukunftsfest zu machen. Dafür soll vor allem die häusliche Plege in den Mittelpunkt rücken. Zwei Drittel der Plegebedürftigen werden derzeit von Angehörigen zu Hause betreut. Allerdings steigt der Anteil allein lebender Plegebedürftiger. Damit steigt auch der Bedarf an Plegepersonal. Schon heute klagen die Heime allerdings über einen Mangel an Fachkräften. Sechs Milliarden Euro pro Jahr werden über Beitragserhöhungen aufgebracht, um das Plegestärkungsgesetz I zu inanzieren. Entsprechend stiegen die Sätze um 0,3 Prozentpunkte. Sie betragen nun 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose). Weitere 0,2 Punkte kommen 2017 hinzu, wenn vor allem Demenzkranke in die Plegeversicherung aufgenommen werden. Als die Plegeversicherung Mitte der 1990er Jahre startete, betrug der Beitrag 1 Prozent. gereport 2030. Denn zum einen steigt mit dem Anteil älterer Bürger der Bedarf an Unterstützung, zum anderen sinkt die Zahl der Plege-Fachkräfte. Die Generation der heute 40- bis 50-Jährigen müsse befürchten, dass sie in 20 oder 30 Jahren nicht mehr die Versorgung erhält, die sie benötigt. Mit Blick auf die Lücke, die sich zwischen Bedarf und Fachkräfteangebot auftut, müsse von einem drohenden „Plegenotstand“ gesprochen werden, heißt es schon in dem Plegereport von 2012. Passiert ist seither wenig. „Seit mehreren Jahren besteht bei der Reform der Plege kein Erkenntnissondern ein Umsetzungsdeizit“, sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, der längst einen Nationalen Aktionsplan für Plege fordert. Weitere Informationen: www. bertelsmann-stiftung.de ››Das Thema Plege darf nicht weiter aufgeschoben werden, sondern wir brauchen eine ehrliche gesellschaftliche Diskussion, weniger Bürokratie und stärkere Vernetzung in der Versorgung.‹‹ KATJA-MARIA STAROSTE Leiterin des Awo-Wohn-und Plegeheims Querum ››Es wird eine Herausforderung für die Plegenden die Qualität zu halten und zu steigern, da in Zukunft die plegebedürftigen Bewohner älter sind und die Ansprüche wachsen.‹‹ DR. MED RONALD HEUSS Facharzt für Allgemeinmedizin ››Der großen Herausforderung des zunehmenden Plegebedarfs sind wir nur mit sehr guter Koordination aller an der sozial-medizinischen Betreuung Beteiligten gewachsen.‹‹ ALEXANDRA ZIMMERMANN Rechtsanwältin für Heimrecht ››Selbstbestimmungsrechte der Bewohner, sowie die Einhaltung und Förderung ihrer Mobilität sind oberste Rechte, die den Ablauf der Plege bestimmen. Ebenso die Teilhabe am Gemeinschaftsleben.‹‹ Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015 Anzeige EDITH BOTHE – EIN ERFREULICHES BEISPIEL FÜR PFLEGE AUF DEM LAND Plegestärkungsgesetz I zum Jahresbeginn, Plegestärkungsgesetz II noch in dieser Legislaturperiode. Keine Frage, die Bundesregierung hat den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Plege erkannt. Aber sie misst dem Thema keine übergeordnete Priorität bei. Das ist falsch, und so bleibt es bei Symbolpolitik. Das Herumdoktern an einem kranken System löst eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen nicht. Gleichwohl bringen beide Gesetze immerhin aktuell ein wenig Entlastung für Plegebedürftige, plegende Angehörige, Plegedienste und -heime. Es ist unverständlich, dass es die Plege nicht nach ganz oben auf die deutsche Politikagenda schafft. Angesichts des demograischen Wandels steht Deutschland vor einem Zeitalter der Plege. Es beginnt spätestens dann, wenn die geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt noch Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, in rund 20 Jahren alt geworden sein werden. Schon heute plegt etwa jeder fünfte Deutsche einen Angehörigen. Und mehr als jeder Zweite (56 Prozent) hat plegebedürftige oder plegende Menschen in seinem direkten Umfeld. Der aktuellen Sozialpolitik fehlen angesichts der unausweichlichen Dramatik Perspektive wie Vision. Auch weil wir Bürgerinnen und Bürger uns mit dem ungeliebten Thema erst auseinandersetzen mögen, wenn es persönlich prekär geworden ist, gibt es keine starke Lobby für die Plege. Die Scheuklappen müssen runter, denn Deutschland benötigt für die Zukunftsbewältigung dringend eine große Plegereform. Das wird nicht bequem. Klar ist, sie wird viel Geld kosten, weil in Qualität und Quantität gleichzeitig investiert werden muss. Die Politik muss bereit sein, das Thema endlich grundlegend anzufassen. Zum Nulltarif wird es die unumgänglichen Strukturveränderungen nicht geben. Was ist unserer Gesellschaft die Plege also wert? Das ist die Kernfrage. IMPRESSUM HERAUSGEBER Gesellschaft für soziale Aufgaben-mbH Hahndorfer Landwehr 11, 38644 Goslar www.gesambh.de REDAKTION: Matthias Trenkle (V.i.S.d.P.), tth medienservice VERLAG: BZV Medienhaus GmbH Hintern Brüdern 23, 38100 Braunschweig KONZEPT, REALISIERUNG UND TEXT: Ralph-Herbert Meyer, www.meyermedia.de LEKTORAT: Markus Gröchtemeier GESTALTUNG UND LAYOUT: Maren Brennecke, www.maedchenkollektiv.de DRUCK: Druckzentrum Braunschweig GmbH Christian-Pommer-Straße 45, 38112 Braunschweig Das Zukunftsforum Plege ist eine Kooperation zwischen der BZV Medienhaus GmbH und der GesA-mbH. IN JERXHEIM FEST VERWURZELT Getreu dem Spruch, einen alten Baum verplanzt man nicht, hat sich Edith Bothe dort einquartiert. Die 84-Jährige lebt seit mittlerweile zwei Jahren im „Haus am Heeseberg“ und ist zufrieden. Sie hätte zu ihrer Tochter nach Bad Sachsa in den Harz gekonnt, aber das wollte sie nicht. Sie ist gebürtige Jerxheimerin. Vor mehr als 60 Jahren hat sie mit ihrem aus Schlesien stammenden Mann hier gesiedelt. Das Ehepaar Bothe hatte sich in Eigenleistung 1967/68 ein kleines Häuschen gebaut. Als ihr Mann vor zehn Jahren starb, ging es lang ganz gut allein. Sie erhielt Unterstützung von einem ortsansässigen Plegedienst, bis sie bei einem Sturz einen Beckenbruch erlitt und immobil wurde. DAS NEUE ZUHAUSE IM HEIM Den Vorschlag ihrer Tochter, im Harz in die Kurzzeitplege zu gehen, lehnte sie ab. Edith Bothe ist in Jerxheim verwurzelt. Sie wollte ihre Heimat nicht verlassen. Gewohnte Kontakte kann sie heute nach wie vor plegen. Bei Festen und Veranstaltungen trifft sie immer wieder altbekannte Gesichter. Zu den Mitbewohnern unterhält sie viele freundschaftliche Beziehungen. Dem Personal gegenüber ist sie ausgesprochen aufgeschlossen. Zur Finanzierung des Heimaufenthaltes war der Verkauf ihres Eigenheimes erforderlich. Das iel ihr nicht leicht, aber sie wusste, dass sie nicht mehr zurückkehren konnte. Sie nahm den neuen Abschnitt in ihrer alten Umgebung zuversichtlich an, mittlerweile hat sie sich damit arrangiert und sieht das „Haus am Heeseberg“ als ihr neues Zuhause in ihrem Jerxheim an. Die Geschichte von Edith Bothe ist fraglos eine erfreuliche für die Altenplege. Und es gibt sie gar nicht so selten, wie man glauben könnte angesichts der Berichterstattung in den Medien. Dort geht es meist nur ums große Ganze oder ums Schlechte. Eigentlich Schade. Bild: GesA Von Ralph-Herbert Meyer „Wir wollen kein Hotel oder Krankenhaus für unsere Bewohner sein. Wir möchten, dass sie sich wohlfühlen wie zu Hause“, sagt Heimleiter Eckhard Wittke. Und er erinnert sich an Zeiten, als Bewohner schon mal länger als zehn Jahre in dem Heim lebten und das gern. Seit 1978 ist er im „Haus am Heeseberg“ tätig, und er bedauert es, dass sich die Plege so verändert hat, dass die Verweildauer heutzutage extrem kurz geworden ist. Das Heim ist mittlerweile der zweitgrößte Arbeitgeber des kleinen Ortes mit seinen rund 1.100 Einwohnern. 100 davon leben in der Einrichtung der GesA, die meisten kommen aus der Gegend, aus Schöningen, aus Hoiersdorf, aus Ebeck. Rinteln: Alten- und Plegeeinrichtung Am Seetor, www.seetor-rinteln.de | Jerxheim: Haus am Heeseberg, www.hausamheeseberg.de, Hannover-List: Sozialimmobilien LebensArt, www.lister-lebensart.de | Twist: PlegeWohnen Auf dem Bült. Eröffnung: 1. Juni 2015, www.twist.bsb-hannover.de | Wolfsburg: Plege- und Nachheilsorge Stützpunkt (PUNS) Am Klieversberg. Eröffnung: Juli 2015, www.wolfsburg.bsb-hannover.de | Lingen: Alten- und Plegeeinrichtung Emsauenpark, Lingen. Eröffnung: Herbst 2015, www.emsauenpark.ape-bn.de | Salzgitter: Alten- und Plegeeinrichtung Im Bürgerpark. Baustart: 2015 | Seesen: Alten- und Plegeeinrichtung. Baustart: Herbst 2015 Bewohnerin Edith Bothe und Heimleiter Eckhard Wittke im „Haus am Heeseberg“. DIE RECHTE DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN Seit 2005 gibt es eine Plege-Charta mit acht Artikeln, die für die private, ambulante wie stationäre Plege gelten. Menschen mit Hilfe- und Plegebedarf haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch. Damit das gewährleistet ist, gibt es die deutsche PlegeCharta. Sie ist von Vertretern aus allen Bereichen der Plege und der Selbsthilfe erarbeitet worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesen Prozess gefördert. Die Charta soll einerseits die Rechte hilfe- und plegebedürftiger Menschen stärken und andererseits den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Plege geben. Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des „Runden Tisches Plege“ in den Jahren von 2003 bis 2005. Entwickelt wurden acht Artikel: Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden. Artikel 3: Privatheit. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Artikel 4: Plege, Betreuung und Behandlung. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualiizierte Plege, Betreuung und Behandlung. Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Plege sowie der Behandlung. Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft. Jeder hilfe-und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben. Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Weitere Informationen: www.plege-charta.de Foto: © Kzenon, fotolia.de DIE GROSSE REFORM MUSS KOMMEN Die ambulante Altenplege auf dem Land ist wegen der langen Wege aus Kostengründen kaum zu stemmen für die Plegedienste. Und die Kinder sind wegen der besseren berulichen Aussichten längst weggezogen aus dem Dorf und nicht in der Lage, mal eben vorbeizukommen und den alt gewordenen Eltern unter die Arme zu greifen. Für viele Alte ist es da schon ein Segen, wenn ein Altenplegeheim in unmittelbarer Nähe ist und sie nicht herausgerissen werden müssen aus ihrem gewohnten und vor allem geliebten Umfeld mit dem dörlichen Charakter. Für die Plegebedürftigen in Jerxheim beispielsweise ist das so. Sie haben das „Haus am Heeseberg“ quasi um die Ecke. STANDORTE DER GESA: Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015 Bild: meyermedia.de Anzeige KENNETH WOODS, Geschäftsführer der Gesellschaft für soziale Aufgaben, setzt auf eine starke Spezialisierung seiner Einrichtungen. wird oft mit Unkenntnis diskutiert. Viele wissen gar nicht, wie so ein Plegealltag abläuft. Da gilt es Hemmschwellen abzubauen, mehr die Öffentlichkeit mit einzubeziehen, mehr die plegenden Angehörigen mit einzubeziehen in den Plegealltag. ››ES FEHLEN QUALITÄTSVOLLE UND BEDARFSGERECHTE PFLEGEPLÄTZE‹‹ Ein engagiertes Plädoyer für den rechtzeitigen Einstieg von alten Menschen in die stationäre Plege hält Kenneth Woods, Geschäftsführer der Gesellschaft für soziale Aufgaben (Firmenporträt siehe rechts). Dafür fordert er eine bessere inanzielle Ausstattung der Plegekassen. Der Plegeexperte aus Goslar sagt im Interview mit dem Zukunftsforum, dass sich die Plegebedürftigkeit alter Menschen bei gutem Verlauf in einer guten stationären Einrichtung reduzieren lasse und sie auch durch die neue Gemeinschaft an Lebensqualität gewännen. Diese positiven Effekte müsse sich unsere Gesellschaft für seine alten Menschen leisten können. Die Auslastungsquote von Plegeheimen in Niedersachsen liegt bei 90 Prozent. Wieso können dann nicht alle Plegebedürftigen untergebracht werden? Es sind in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe neuer, moderner und oft spezialisierter Plegeeinrichtungen hinzugekommen, die jetzt natürlich die Auslastungsquote älterer Einrichtungen drücken. Es werden aber auch sukzessive Einrichtungen vom Markt genommen, bei denen die Immobilien nicht mehr zeitgemäß sind und deswegen einfach keine moderne Plege mehr zulassen. Wir beinden uns also in einer Phase des Wandels. Die Kosten, die Plegesätze und Plegeentgelte, werden auf einer Auslastung von 98 Prozent kalkuliert. Allerdings ist das eine auslastungsabhängige Kalkulation. Das bedeutet, wenn eine Einrichtung nur 90 Prozent Auslastung hat, dann muss sie auch nur für diese 90 Prozent Personal vorhalten. Für die schon nahe Zukunft werden aber mit Sicherheit ganz andere Auslastungszahlen zu Buche schlagen, und es wird noch mehr an qualitätsvollen, bedarfsgerechten stationären Plegeplätzen mangeln. ben in Niedersachsen die niedrigsten Plegeentgelte. Diese Plegeentgelte werden mit den Kostenträgern, sprich den Plegekassen und den örtlichen Sozialhilfeträgern, verhandelt. Warum sind die Plegeentgelte ausgerechnet in Niedersachsen am niedrigsten? Plegekassen sind ein Einnahme gestütztes System. Die arbeitende Bevölkerung zahlt einen Teil in die Plegekasse ein. Wir steuern mittlerweile auf Vollbeschäftigung zu. Und dem Wirtschaftsstandort Deutschland geht es sehr gut. Warum angesichts der aktuellen Probleme in der Plege und der demograischen Entwicklung nicht mehr Geld in die Plegekassen ließt, ist mir ein Geheimnis. Bild: GesA Herr Woods, der Plegenotstand ist in aller Munde. Was bedeutet Plegenotstand eigentlich? Plegenotstand bedeutet in erster Linie mangelnde Unterbringungsmöglichkeiten der Betroffenen, fehlendes Personal und natürlich auch die großen Finanzierungsprobleme, die damit einhergehen. Weil die Anzahl der Hochbetagten deutlich ansteigt? Ganz genau, die demograische Entwicklung ist der Grund. Die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Die Anzahl der 85-Jährigen wird sich in den nächsten zehn Jahren verdreifachen. Allein an dieser Statistik können Sie schon absehen, wie viele Plegebedürftige wir in Zukunft haben werden. Die Frage der adäquaten Unterbringung wird sich sehr schnell stellen. Angesichts dieser Prognose wird weiteres Plegepersonal benötigt, aber der Arbeitsmarkt ist schon jetzt leergefegt. Das ist natürlich ein Riesenproblem. Ich denke, da hat auch die Politik ein Stück weit versagt. Der größte Fehler war das Wegfallen des Wehrdienstes und damit des Zivildienstes. Das hat eine große, große Lücke hinterlassen. Des Weiteren muss man natürlich schauen, wie wir Mitarbeiter gewinnen können. Bezahlung ist ein wichtiger Aspekt. Niedersachsen zahlt von den alten Bundesländern die niedrigsten Löhne in den Plegebereichen. Allerdings muss man auch wissen, wir ha- ››DIE VERWEILDAUER IN DEN PFLEGEHEIMEN WIRD IMMER KÜRZER, WEIL DAS EINTRITTSALTER UND DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSGRAD HOCH SIND, BEVOR SICH EIN MENSCH ZUR STATIONÄREN PFLEGE ENTSCHLIESST. DAS FINDEN WIR SEHR BEDAUERLICH.‹‹ Bedarf es nicht auch eines gesellschaftlichen Umdenkens, um in die Plege einem Sozialstaat wie unserem angemessen regeln zu können? Ganz bestimmt! Der Plegeberuf ist höchst anerkennenswert. Plege ist noch immer ein Tabuthema und Das Familienbild, in dem die alten Menschen in einer Großfamilie integriert waren oder die Familie mindestens in der Nähe wohnte, gibt es kaum noch. Was bedeutet das für alte Menschen? Es ist oft niemand mehr da, der die Eltern versorgt. Die Alten bleiben zurück. Plegebedürftigkeit ist ein schleichender Prozess. Da stellt sich die Frage, ab wann ist ein Mensch plegebedürftig und was passiert dann? Entgegen der allgemeinen politischen Auffassung, die da heißt ambulant vor stationär, sind wir der Meinung, es müsste mehr in den Bereich der stationärer Plege investiert werden. Und da in ansprechende und neue Konzepte. Wir müssen uns mehr spezialisieren, wir müssen uns mehr einstellen auf die Bedürfnisse der zu Plegenden, um die Menschen auch richtig zu erreichen. Wir können nicht versuchen, alles plegen und versorgen zu wollen, dafür sind die Bedürfnisse der Erkrankten mittlerweile zu speziisch und zu vielschichtig. Es ist der richtige Weg, sein Angebot speziell auf die Bedürfnisse der Plegebedürftigen zu konzentrieren, um dem dann auch gerecht zu werden. Das gilt auch für die Nachheilsorge oder die Kurzzeitplege. Im Schnitt hält sich ein Plegebedürftiger nur bis zu sechs Monate in einem stationären Heim auf, bevor er stirbt. Ist diese Zeitspanne nicht zu gering, um neue Konzepte durchzusetzen, wie Sie sie sich vorstellen? Die Verweildauer ist in den letzten Jahren immer kürzer geworden. Das hängt damit zusammen, dass das Eintrittsalter und der Plegebedürftigkeitsgrad hoch sind, bevor sich ein Mensch entschließt, in eine Plegeeinrichtung zu gehen. Das inden wir sehr bedauerlich, weil wir der Überzeugung sind, dass sich bei einem früheren Aufenthalt in einer Plegeeinrichtung die Plegebedürftigkeit reduzieren oder mindestens der Zeitpunkt für eine vollkommene Plegebedürftigkeit nach hinten schieben ließe. Das heißt, die Lebensqualität kann steigen, obwohl alte Menschen ihre eigenen vier Wände früher als unbedingt nötig verlassen? Ja. In Plegeeinrichtungen sind viele Mitarbeiter, die sich um diese Menschen rund um die Uhr sorgen. Es sind auch viele Mitbewohner da. Und Angehörige kommen wieder entspannt vorbei, einfach nur zu Besuch und nicht, weil sie helfen müssen. Eine Plegeinrichtung ist ein Mikrokosmos. Da indet Leben statt. Insofern unterscheidet sich das schon ganz gewaltig von einem Alleinsein in einer oft viel zu großen Wohnung. Wir haben häuig beobachtet, dass sich Interessensgemeinschaften zusammeninden, sei es aufgrund von geograischen Belangen oder selbe Berufsausübung, selbe Interessen, Hobbies, Leidensschicksale. Auf einmal indet doch wieder Gemeinschaft statt. Diese positiven Effekte sind unsere tägliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und mit der GesA schaffen wir den passenden Lebensraum dafür. DIE GESA DENKT WEITER Die Gesellschaft für soziale Aufgaben-m.b.H (GesA) mit Sitz in Goslar ist spezialisiert auf die Entwicklung, Inbetriebnahme und Trägerschaft von modernen Sozialimmobilien. Das Unternehmen wurde 2003 gegründet und wächst seither stetig. Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften sind Träger von Senioreneinrichtungen an verschiedenen Standorten in Niedersachsen. Geschäftsführer Kenneth Woods verfügt als Betriebswirt und Unternehmer über eine mittlerweile 20-jährige Expertise in der stationären und ambulanten Altenhilfe. Mit ihm ist die GesA Vordenker und Pionier für die Spezialisierung von Plegeangeboten. Beispielsweise hat das Unternehmen in Hannover eine der bundesweit ersten Plegeinrichtungen für adipöse Menschen eröffnet. In Bad Nenndorf richtete das Unternehmen bereits 2010 einen der ersten speziell für jüngere plegebedürftige Menschen (Young Care) angepassten Wohnbereiche ein. Für 2015 ist die Eröffnung der Neubauten PlegeWohnen Auf dem Bült in Twist und die Altenplegeinrichtung Emsauenpark mit Schwerpunkt Demenz in Lingen vorgesehen. Außerdem startet die GesA zur Jahresmitte hin den Betrieb des Plege- und Nachheilsorgestützpunkts Am Klieversberg im neuen Ambulanzzentrum beim Klinikum in Wolfsburg. Mit ihrer Tochtergesellschaft, der APE REAL ESTATE, wird die GesA in Salzgitter Lebenstedt, für Menschen mit Migrationshintergrund sowie in Seesen mit dem Fachbereich „Demenz“, zwei Seniorenheim-Bauprojekte in diesem Jahr beginnen. Ziel der GesA ist es, bis 2016 für rund 1.000 Plegeplätze als Träger/ Betreiber verantwortlich zu sein. Weitere Informationen: www.gesambh.de FALSCHE EITELKEITEN Plegebedürftige auf Besuch des Gutachters vorbereiten Das sind Erfahrungen, die ganz viele Angehörige machen: Wenn es um das Gutachten zur Plegestufe geht, dann können die Plegebedürftigen urplötzlich viel mehr als an gewöhnlichen Tagen und behaupten gar von vielem: „Das kann ich noch gut alleine bewerkstelligen.“ Das ist natürlich falsche Eitelkeit und führt oft zum Nachteil der Plegenden zu einer falschen, zu positiven Einstufung. Es ist also ratsam, den Plegebedürftigen auf den Besuch vorzubereiten und ihm die Bedeutung zu erklären. Die Begutachtung wird immer bei einem Hausbesuch des Plegebedürftigen vorgenommen. Der Hausbesuch wird angekündigt und der Termin kann abgesprochen werden. Der Medizinische Dienst (MDK) oder ein vom MDK beauftragte Gutachter stellt mit Hilfe eines Fragenkatalogs die Plegestufe fest: Plegestufe 0: Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Es muss Bedarf in Grundplege geben, der Umfang ist nicht entscheidend. Plegestufe 1: Erhebliche Plegebedürftigkeit. Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt: 90 Minuten, davon Grundplege 46 Min. Plegestufe 2: Schwerplegebedürftigkeit. Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt: 180 Min., davon Grundplege 120 Min. Plegestufe 3: Schwerstplegebedürftigkeit. Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt: 300 Min. – davon Grundplege: 240 Min. Weitere Informationen: www.plege-abc.info Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015 Anzeige Foto: @ fabianaponzi, fotolia.de PFLEGESTÜTZPUNKTE UND SERVICEBÜROS BRAUNSCHWEIG Kleine Burg 14, 38100 Braunschweig Tel.: 0531/4703342, Fax: 0531/4702951 [email protected] www.braunschweig.de Sprechzeiten: Mo - Mi: 9 - 16 Uhr, Di: 13 - 16 Uhr, Do: 9 - 16 Uhr, nach Vereinbarung bis 18 Uhr, Fr: 9 - 13 Uhr WOLFSBURG Porschestr. 49, 38440 Wolfsburg Tel.: 05361/282848, Fax: 05361/282908 [email protected] www.wolfsburg.de Sprechzeiten: Mo, Di: 8.30 - 16.30 Uhr, Mi: 8.30 - 12 Uhr, Do: 8.30 - 17.30 Uhr und nach Terminvereinbarung, Fr: 8.30 - 12 Uhr Ältere Menschen inden bei Plegstützpunkten und Servicebüros professionelle Hilfe in Plegefragen. GIFHORN Kreishaus II, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn Tel.: 05371/82820, Fax: 05371/82595 [email protected], www.gifhorn.de Sprechzeiten: Mo - Mi: 8.30 - 12 Uhr, Do: 8.30 - 17 Uhr, Fr: 8.30 - 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Außenstellen: Samtgemeinde Meinersen, Stadt Wittingen, Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Boldecker Land, Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Papenteich und Samtgemeinde Isenbüttel PEINE Tel.: 05171/4017760 (Plegeberatung) Tel.: 05171/4019104 (Seniorenberatung) Fax: 05171/4017760 (Plegeberatung) Fax: 05171/4017761 (Seniorenberatung) [email protected] [email protected] [email protected] www.landkreis-peine.de/plegestuetzpunkt www.seniorenservicebuero-peine.de Sprechzeiten: Mo: 8.30 - 16 Uhr, Di: Gemeindesprechzeiten, Mi: 8.30 - 12 Uhr, Do: 8.30 - 18 Uhr, Fr: 8.30 - 12 Uhr ››KONTAKTE HERSTELLEN, BARRIEREN ABBAUEN‹‹ Ziel der niedersächsischen Landesregierung ist es, die Plegeberatung für Hilfesuchende weiter zu verbessern. Voraussichtlich Mitte 2015 wird es auf dem Gebiet des alten Landes Braunschweig sieben Senioren- und Plegestützpunkte Niedersachsen geben. Der Klub der Hundertjährigen steigt in den nächsten Jahren, soviel ist sicher. Im Jahr 2100 wird es in fünf Ländern der Erde sogar über eine Millionen Menschen mit dem biblischem Alter geben. Die großen Fortschritte in der Medizin sind nur ein Faktor, dass die Menschen deutlich älter werden als unsere Vorfahren. Nicht ohne Grund beschäftigen sich Landkreise, Städte und kleinste Gemeinden also immer intensiver mit dem demograischen Wandel. Verbesserungen beim Plegesystem rücken auf der Prioritätenliste immer weiter nach oben. Auf Initiative des Landes Niedersachsen wird es in der Region Braunschweig insgesamt sieben Senioren-Plegestützpunkte Niedersachsen geben. Die niedersächsische Landesregierung hat Reformen auf den Weg gebracht. Geht es nach ihr, gibt es bald in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Senioren- und Plegestützpunkt Niedersachsen (SPN). Im Sinne einer neuen seniorenpolitischen Beratungs- struktur sollen die Seniorenservicebüros und die bisherigen Plegestützpunkte zusammengeführt werden – und noch besser beraten können. Umgesetzt wurden SPNs in dieser Form bis dato von den Landkreisen Peine, Helmstedt und Goslar sowie von der Stadt Wolfsburg. Die Förderung für jeden SPN beträgt jährlich bis zu 40.000 Euro. Der Großteil der anderen Kreise und Städte soll bis Mitte 2015 nachziehen, gewährleistet optimale Beratung aber natürlich ebenfalls bereits jetzt, wenn auch nach altem Muster. Die Mitarbeiter der Plegestützpunkte und Seniorenservicebüros verstehen sich als Netzwerker. Im Sinne einer vereinfachten Beratungsstruktur soll ein lokales Gelecht von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern gesponnen werden. „Wir stellen tagtäglich Kontakte her und bauen Barrieren ab“, erklärt Petra, Roßmannek, Leiterin des Plegestützpunktes im Landkreis Gifhorn. Jedoch sei es für Angehörige von Plegebedürftigen gar nicht leicht, das breite Leistungsspektrum und ABC der Plege zu verstehen, weiß die frühere Krankenschwester. „Wie inde ich einen Plegedienst? Habe ich Anspruch auf einen altersgerechten Umbau meiner Wohnung im Alter oder auf Sozialhilfe? Was muss ich vorsorglich tun, um im Alter besser zurechtzukommen? Dies sind nur ein paar Fragen von vielen, die uns bei unserer täglichen Arbeit begegnen“, sagt Roßmannek. Der Plegestützpunkt im Landkreis Gifhorn bietet einen Service, den nicht alle Kreise vorhalten. In jeder Samtgemeinde des Kreises und in der Stadt Wittingen inden alle vierzehn Tage immer für zwei Stunden in den jeweiligen Rathäusern Beratungsstunden des Plegestützpunktes statt. Das ist ein Vorteil für die Einwohner im ländlichen Bereich. Dabei stehen Hausbesuche der Plegeprois auf der Tagesordnung. Denn nirgends könne man besser entscheiden, was zu tun ist, als in den vier Wänden der Ratsuchenden, betont Roßmannek. „Wir helfen, die beste Lösung für alle Ratsuchenden zu inden, bleiben dabei aber neutral“, sagt Petra Roßmannek. „Denn jeder Fall ist anders.“ Ziel sei es, die Selbstständigkeit von Seniorinnen und Senioren zu fördern, damit sie lange in ihrem vertrauten Heim oder ihrer geliebten Wohnung bleiben können. SALZGITTER Joachim-Campe-Str. 6 - 8, 38226 SalzgitterLebenstedt, Tel.: 05341/839-3250 Tel.: 05341/839-4427, Fax: 05341/839-4956 [email protected] www.salzgitter.de Sprechzeiten: Mo, Di: 9 - 12.30 und 14 - 16 Uhr, Do. 9 - 12.30 und 14 - 18 Uhr, Fr: 9 - 12.30 Uhr ABC DER PFLEGE BERATUNGSEINSATZ Wer Plegegeld bezieht, erhält regelmäßig Besuch eines Plegedienstes oder einer Sozialstation. Ziel ist die Sicherstellung der Qualität häuslicher Plege und die Beratung der plegenden Angehörigen. HAUSNOTRUF Der Hausnotruf ist ein auf Telefontechnik basierendes System. Es sorgt dafür, dass alleinstehenden alten oder behinderten Menschen im Notfall schnell Hilfe zu Teil wird. Die Betroffenen haben so die Möglichkeit, länger in ihrer Wohnung zu leben, ohne auf Sicherheit und rasche Hilfeleistungen verzichten zu müssen. KURZZEITPFLEGE HELMSTEDT FAMILIENPFLEGEZEIT Conringstr. 28, 38350 Helmstedt Bereich Plege: Tel.: 05351/1212470 Tel.: 05351/1212464, Fax: 05351/1212680 plegestü[email protected], www.helmstedt.de www.helmstedt.de/Plege.karte Durch die Familienplegezeit ist es möglich, nahe Angehörige zu plegen aber dennoch erwerbstätig zu bleiben. Wer vollzeitbeschäftigt ist, kann seine Arbeitszeit sogar für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren halbieren. Vorteil: 75 Prozent des bisherigen Bruttogehaltes werden in der Plegezeit weitergezahlt. Nach den 24 Monaten muss die Arbeit durch den Plegenden wieder vollständig aufgenommen werden, jedoch erhält die Person weiterhin Dreiviertel des Gehaltes, solange bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist. Sprechzeiten: Mo - Fr: 8 - 12 Uhr, Mo - Do: 13 - 15.30 Uhr, Do: bis 18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung GOSLAR Jakobikirchhof 5 - 6, 38640 Goslar Tel.: 05321/3119600, Tel.: 05321/3119608 Tel.: 05321/3119615, Fax: 05321/3119599 Fax: 05321/3119616 [email protected], www.landkreis-goslar.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do und Fr: 8.30 - 13 Uhr, Do: zusätzlich 14 - 17 Uhr, Zusätzliche telefonische Erreichbarkeit: Mo - Di: 13.30-16 Uhr, Mi: 8.30 - 13 Uhr, Do: 17 - 18 Uhr GRUNDPFLEGE Mobilität, Körperplege und Ernährung zählen zu der Grundplege eines jeden Plegebedürftigen. Unter anderem Körperreinigung, Zahnplege, Kämmen und Rasieren gehören zum Bereich Körperplege. Die mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfen bei der Essensaufnahme fallen unter Ernährung. Durch Hilfen beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden und bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung ist die Mobilität garantiert. Kurzzeitplege bedeutet eine vorübergehende Plege eines plegebedürftigen Menschen in einer stationären Einrichtung. Der Aufenthalt ist sinnvoll, wenn zum Beispiel die häusliche Plege nicht ausreichend sichergestellt werden kann, weil die plegenden Angehörigen krank werden oder einen Erholungsurlaub machen. Oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Kurzzeitplege kann auch genutzt werden, um zu entscheiden, ob die zu plegende Person noch zu Hause oder besser in einer Plegeeinrichtung betreut werden kann. NEUE WOHNFORMEN Es muss nicht immer das Altersheim sein. Betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhäuser und SeniorenWohngemeinschaften gelten als Alternativen. Je nach Lebenssituation und Hilfsbedürftigkeit inden Menschen in den neuen Wohnformen je nach Hilfe-, Betreuungs- und/oder Plegebedarf beste Unterstützung. PALLIATIVVERSORGUNG Die Palliativversorgung umfasst ärztliche sowie plegerische Leistungen, die ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen sollen. Sie stellt die Lebensqua- lität in den Mittelpunkt und wird bei Menschen angewandt, deren Erkrankung fortgeschritten ist und die nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben. TAGES- ODER NACHTPFLEGE Anspruch auf teilstationäre Plege in Einrichtungen der Tages- und Nachtplege besitzen Plegebedürftige, die zu Hause geplegt werden. Dies setzt voraus, dass häusliche Plege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dass dies zur Ergänzung der Stärkung der häuslichen Plege erforderlich ist. Diese Form der Plege beinhaltet auch die notwendige Beförderung des Plegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtplege und zurück. ÜBERLEITUNGSPFLEGE Aufgabe der Überleitungsplege ist, nach einer stationären Behandlung (Krankenhaus oder Klinik) sicherzustellen, dass sämtliche dort begonnen Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen auch zu Hause medizinisch fachgerecht weitergeführt werden können. URLAUBS- UND VERHINDERUNGSPFLEGE Die Plegekasse übernimmt für vier Wochen die Kosten einer Ersatzplege bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Plegeperson. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 1612 Euro je Kalenderjahr. Hierfür muss jedoch die vertretende Plegeperson die häusliche Plege bereits sechs Wochen übernommen haben. Sollten weitere Familienangehörige oder Bekannte die Ersatzplege leisten, wird ein monatliches Plegegeld entsprechend der Plegestufe gezahlt.
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