Sonderbeilage Zukunftsforum Pflege

Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015
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EINE VERANSTALTUNG IN KOOPERATION VON GESA-MBH UND BZV MEDIENHAUS GMBH
Foto: © Halfpoint, fotolia.de
PFLEGE
EINLADUNG
DIE EXPERTEN DER
PODIUMSDISKUSSION PFLEGE
KENNETH WOODS
Geschäftsführer der GesA
››Plegebedürftige
Menschen haben ein
Recht auf anständige
und adäquate Versorgung. Wir müssen
über einen sehr
kurzen Zeitraum sehr
zielgerecht plegen,
aber das ist kaum
noch möglich.‹‹
ÖFFENTLICHE PODIUMSDISKUSSION
ZUM THEMA PFLEGE
12. MAI | 18-20 UHR
BZV Medienhaus | Hintern Brüdern 23
DER EINTRITT IST FREI!
GERTRUD TERHÜRNE
Leiterin Gerontopsychatrische Beratungsstelle ambet
››Angehörige sind
der größte Plegedienst der Nation.
Um ihre Plegebereitschaft und -fähigkeit
zu erhalten, benötigen sie eine bedarfsgerechte Unterstützung und Beratung.‹‹
Schön ist Lebensfreude bis ins hohe Alter.
GERHARD STEIN
Vorstandsmitglied der Deutschen BKK
FACHKRÄFTEMANGEL IST EIN
KERNPROBLEM DER PFLEGE
Probleme gibt es in der Plege genug. Es fehlen Plegekräfte. Die Bezahlung ist niedrig,
aber die Belastung ist hoch. Plegebedürftige werden in stationärer Plege schnell zu Sozialfällen,
weil die Rente schnell aufgebraucht ist. Plegende Angehörige stoßen immer häuiger an ihre
Belastungsgrenze. Es gibt zunehmend Kontroversen über die Eingruppierung Plegebedürftiger
in die Plegestufen.
Das Zukunftsforum „Plege“ am Dienstag, 18-20 Uhr,
im BZV Medienhaus wird sich all diesen schwierigen
Themen in einer Expertenrunde serviceorientiert widmen. Die Veranstaltung wird aus drei Modulen bestehen: Podiumsdiskussion, offene Fragestunde und am
Ende die Möglichkeit für Einzelgespräche.
Die Expertenrunde setzt sich zusammen aus Kenneth
Woods (Geschäftsführer der Gesellschaft für soziale Aufgaben, Betreiber gewerblicher Plegeheime),
Gerhard Stein (Vorstandsmitglied der Deutschen
BKK), Katja-Maria Staroste (Leiterin des AWO-Wohnund Plegeheims Querum), Alexandra Zimmermann
(Rechtsanwältin für Heimrecht), Gertrud Terhürne (Diplom-Psychologin, Leiterin Gerontopsychatrische Beratungsstelle ambet) und Dr. med. Ronald Heuß (Facharzt für Allgemeinmedizin).
Nicht die Qualität, sondern der Preis diktiert aktuell die
Regeln der Plege, weil zeitlich jeder Handgriff einge-
taktet ist. Der Ruf der Plege ist mau. Und nicht zuletzt
leidet sie unter Bürokratie. „Sie allein macht für Heime
und Plegedienste 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Zeit einer Plegekraft für einen Plegebedürftigen aus. Plegeplanung, Plegedokumentation und
Plegekontrollen lauten die Stichworte“, sagt Hans
Golmann, Geschäftsführer von ambet e.V.
IMMER MEHR
MENSCHEN
BRAUCHEN PFLEGE
ische Entwicklung eine erhebliche Herausforderung
dar. Dazu zähle auch die Versorgung von Menschen,
die plegebedürftig sind.
Im Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen im Sinne der Plegeversicherung plegebedürftig. Die Zahl wird sich nach Berechnungen
des Statistischen Bundesamtes bis ins Jahr 2030 auf 3,4
Millionen und bis 2050 sogar auf 4,5 Millionen erhöhen.
Aktuelle Zahlen gehen davon aus, dass 50 Prozent aller
sterbenden Männer und 72 Prozent aller sterbenden
Frauen am Ende ihres Lebens Plegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Tendenz steigend.
Die Zunahme von Einpersonenhaushalten, veränderte
Familienkonstellationen, die erhöhte Erwerbstätigkeit
von Frauen und die in hohem Alter gravierender werdenden Krankheitsverläufe verstärkten die zu erwartende Versorgungslücke, heißt es im Bertelsmann-Ple-
Studie der Bertelsmann Stiftung:
Altersentwicklung ist eine erhebliche
gesellschaftliche Herausforderung.
Der Plegereport der Bertelsmann Stiftung verheißt
nichts Gutes: Die Studie geht von 50 Prozent mehr Plegebedürftigen und 500.000 fehlenden Plegekräften
bis zum Jahr 2030 aus. Zwar sei es erfreulich, dass die
Menschen weit über das Ende der Erwerbstätigkeit hinaus gesund blieben, andererseits stelle die demogra-
PERSONALNOT WIRD IMMER GRÖSSER
Und über allem schwebt der demograische Wandel,
der der Plegediskussion eine neue Dimension gibt.
„Für Braunschweig etwa wird schon in den nächsten sieben Jahren eine 30-prozentige Zunahme der
Hochbetagten erwartet. Der Plegebedarf liegt für die
80-jährigen bei 20 Prozent, bei den über 85-jährigen
bereits doppelt so hoch“, erläutert Golmann.
Mit zwei Gesetzespaketen will die Bundesregierung
die Plegeversicherung besser aufstellen. Das Plegestärkungsgesetz I ist bereits in Kraft. Plegebedürftige
erhalten danach vier Prozent mehr Geld. Und um plegende Angehörige zu entlasten, soll die teilstationäre
Plege wie Tages-, Kurzzeit- und auch Nachtplege in
einer Einrichtung ausgebaut werden.
Das Plegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode kommen und einen neuen Plegebedürftigkeitsbegriff einführen. Durch die neue Deinition sollen
geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt wie körperliche Leiden berücksichtigt werden.
Erklärtes Ziel der beiden Gesetze ist es, die Absicherung im Plegefall für Bürger zukunftsfest zu machen.
Dafür soll vor allem die häusliche Plege in den Mittelpunkt rücken. Zwei Drittel der Plegebedürftigen
werden derzeit von Angehörigen zu Hause betreut. Allerdings steigt der Anteil allein lebender Plegebedürftiger. Damit steigt auch der Bedarf an Plegepersonal.
Schon heute klagen die Heime allerdings über einen
Mangel an Fachkräften.
Sechs Milliarden Euro pro Jahr werden über Beitragserhöhungen aufgebracht, um das Plegestärkungsgesetz I zu inanzieren. Entsprechend stiegen die Sätze
um 0,3 Prozentpunkte. Sie betragen nun 2,35 Prozent
(2,6 Prozent für Kinderlose). Weitere 0,2 Punkte kommen 2017 hinzu, wenn vor allem Demenzkranke in die
Plegeversicherung aufgenommen werden. Als die
Plegeversicherung Mitte der 1990er Jahre startete,
betrug der Beitrag 1 Prozent.
gereport 2030. Denn zum einen steigt mit dem Anteil
älterer Bürger der Bedarf an Unterstützung, zum anderen sinkt die Zahl der Plege-Fachkräfte. Die Generation der heute 40- bis 50-Jährigen müsse befürchten,
dass sie in 20 oder 30 Jahren nicht mehr die Versorgung
erhält, die sie benötigt. Mit Blick auf die Lücke, die sich
zwischen Bedarf und Fachkräfteangebot auftut, müsse
von einem drohenden „Plegenotstand“ gesprochen
werden, heißt es schon in dem Plegereport von 2012.
Passiert ist seither wenig. „Seit mehreren Jahren
besteht bei der Reform der Plege kein Erkenntnissondern ein Umsetzungsdeizit“, sagt Dr. h. c. Jürgen
Gohde, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, der längst einen Nationalen Aktionsplan für Plege fordert.
Weitere Informationen: www. bertelsmann-stiftung.de
››Das Thema Plege
darf nicht weiter aufgeschoben werden,
sondern wir brauchen
eine ehrliche gesellschaftliche Diskussion, weniger Bürokratie und stärkere
Vernetzung in der
Versorgung.‹‹
KATJA-MARIA STAROSTE
Leiterin des Awo-Wohn-und Plegeheims Querum
››Es wird eine Herausforderung für die
Plegenden die
Qualität zu halten
und zu steigern, da
in Zukunft die plegebedürftigen Bewohner älter sind und die
Ansprüche wachsen.‹‹
DR. MED RONALD HEUSS
Facharzt für Allgemeinmedizin
››Der großen Herausforderung des zunehmenden Plegebedarfs sind wir nur mit
sehr guter Koordination aller an der
sozial-medizinischen
Betreuung Beteiligten gewachsen.‹‹
ALEXANDRA ZIMMERMANN
Rechtsanwältin für Heimrecht
››Selbstbestimmungsrechte der Bewohner,
sowie die Einhaltung
und Förderung ihrer
Mobilität sind oberste Rechte, die den
Ablauf der Plege
bestimmen. Ebenso
die Teilhabe am Gemeinschaftsleben.‹‹
Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015
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EDITH BOTHE – EIN ERFREULICHES
BEISPIEL FÜR PFLEGE AUF DEM LAND
Plegestärkungsgesetz I zum Jahresbeginn,
Plegestärkungsgesetz II noch in dieser Legislaturperiode. Keine Frage, die Bundesregierung hat den dringenden Handlungsbedarf
in Sachen Plege erkannt. Aber sie misst dem
Thema keine übergeordnete Priorität bei. Das
ist falsch, und so bleibt es bei Symbolpolitik.
Das Herumdoktern an einem kranken System löst eine der größten gesellschaftlichen
Herausforderungen nicht. Gleichwohl bringen
beide Gesetze immerhin aktuell ein wenig
Entlastung für Plegebedürftige, plegende
Angehörige, Plegedienste und -heime.
Es ist unverständlich, dass es die Plege nicht
nach ganz oben auf die deutsche Politikagenda schafft. Angesichts des demograischen
Wandels steht Deutschland vor einem Zeitalter
der Plege. Es beginnt spätestens dann, wenn
die geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt noch
Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, in
rund 20 Jahren alt geworden sein werden.
Schon heute plegt etwa jeder fünfte Deutsche
einen Angehörigen. Und mehr als jeder Zweite
(56 Prozent) hat plegebedürftige oder plegende Menschen in seinem direkten Umfeld.
Der aktuellen Sozialpolitik fehlen angesichts
der unausweichlichen Dramatik Perspektive
wie Vision.
Auch weil wir Bürgerinnen und Bürger uns mit
dem ungeliebten Thema erst auseinandersetzen mögen, wenn es persönlich prekär
geworden ist, gibt es keine starke Lobby für
die Plege. Die Scheuklappen müssen runter,
denn Deutschland benötigt für die Zukunftsbewältigung dringend eine große Plegereform.
Das wird nicht bequem. Klar ist, sie wird viel
Geld kosten, weil in Qualität und Quantität
gleichzeitig investiert werden muss. Die Politik
muss bereit sein, das Thema endlich grundlegend anzufassen. Zum Nulltarif wird es die
unumgänglichen Strukturveränderungen nicht
geben. Was ist unserer Gesellschaft die Plege
also wert? Das ist die Kernfrage.
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
Gesellschaft für soziale Aufgaben-mbH
Hahndorfer Landwehr 11, 38644 Goslar
www.gesambh.de
REDAKTION:
Matthias Trenkle (V.i.S.d.P.), tth medienservice
VERLAG:
BZV Medienhaus GmbH
Hintern Brüdern 23, 38100 Braunschweig
KONZEPT, REALISIERUNG UND TEXT:
Ralph-Herbert Meyer, www.meyermedia.de
LEKTORAT: Markus Gröchtemeier
GESTALTUNG UND LAYOUT:
Maren Brennecke, www.maedchenkollektiv.de
DRUCK:
Druckzentrum Braunschweig GmbH
Christian-Pommer-Straße 45,
38112 Braunschweig
Das Zukunftsforum Plege ist eine Kooperation zwischen
der BZV Medienhaus GmbH und der GesA-mbH.
IN JERXHEIM FEST VERWURZELT
Getreu dem Spruch, einen alten Baum verplanzt
man nicht, hat sich Edith Bothe dort einquartiert. Die
84-Jährige lebt seit mittlerweile zwei Jahren im „Haus
am Heeseberg“ und ist zufrieden. Sie hätte zu ihrer
Tochter nach Bad Sachsa in den Harz gekonnt, aber
das wollte sie nicht. Sie ist gebürtige Jerxheimerin.
Vor mehr als 60 Jahren hat sie mit ihrem aus Schlesien
stammenden Mann hier gesiedelt. Das Ehepaar Bothe
hatte sich in Eigenleistung 1967/68 ein kleines Häuschen gebaut. Als ihr Mann vor zehn Jahren starb, ging
es lang ganz gut allein. Sie erhielt Unterstützung von
einem ortsansässigen Plegedienst, bis sie bei einem
Sturz einen Beckenbruch erlitt und immobil wurde.
DAS NEUE ZUHAUSE IM HEIM
Den Vorschlag ihrer Tochter, im Harz in die Kurzzeitplege zu gehen, lehnte sie ab. Edith Bothe ist in Jerxheim verwurzelt. Sie wollte ihre Heimat nicht verlassen.
Gewohnte Kontakte kann sie heute nach wie vor plegen. Bei Festen und Veranstaltungen trifft sie immer
wieder altbekannte Gesichter. Zu den Mitbewohnern
unterhält sie viele freundschaftliche Beziehungen.
Dem Personal gegenüber ist sie ausgesprochen aufgeschlossen.
Zur Finanzierung des Heimaufenthaltes war der Verkauf ihres Eigenheimes erforderlich. Das iel ihr nicht
leicht, aber sie wusste, dass sie nicht mehr zurückkehren konnte. Sie nahm den neuen Abschnitt in ihrer alten Umgebung zuversichtlich an, mittlerweile hat sie
sich damit arrangiert und sieht das „Haus am Heeseberg“ als ihr neues Zuhause in ihrem Jerxheim an.
Die Geschichte von Edith Bothe ist fraglos eine
erfreuliche für die Altenplege. Und es gibt sie gar
nicht so selten, wie man glauben könnte angesichts
der Berichterstattung in den Medien. Dort geht es
meist nur ums große Ganze oder ums Schlechte.
Eigentlich Schade.
Bild: GesA
Von Ralph-Herbert Meyer
„Wir wollen kein Hotel oder Krankenhaus für unsere
Bewohner sein. Wir möchten, dass sie sich wohlfühlen
wie zu Hause“, sagt Heimleiter Eckhard Wittke. Und er
erinnert sich an Zeiten, als Bewohner schon mal länger
als zehn Jahre in dem Heim lebten und das gern. Seit
1978 ist er im „Haus am Heeseberg“ tätig, und er bedauert es, dass sich die Plege so verändert hat, dass
die Verweildauer heutzutage extrem kurz geworden
ist. Das Heim ist mittlerweile der zweitgrößte Arbeitgeber des kleinen Ortes mit seinen rund 1.100 Einwohnern. 100 davon leben in der Einrichtung der GesA,
die meisten kommen aus der Gegend, aus Schöningen, aus Hoiersdorf, aus Ebeck.
Rinteln: Alten- und Plegeeinrichtung Am Seetor, www.seetor-rinteln.de | Jerxheim: Haus am
Heeseberg, www.hausamheeseberg.de,
Hannover-List: Sozialimmobilien LebensArt,
www.lister-lebensart.de | Twist: PlegeWohnen
Auf dem Bült. Eröffnung: 1. Juni 2015,
www.twist.bsb-hannover.de | Wolfsburg:
Plege- und Nachheilsorge Stützpunkt (PUNS)
Am Klieversberg. Eröffnung: Juli 2015,
www.wolfsburg.bsb-hannover.de | Lingen:
Alten- und Plegeeinrichtung Emsauenpark,
Lingen. Eröffnung: Herbst 2015,
www.emsauenpark.ape-bn.de | Salzgitter:
Alten- und Plegeeinrichtung Im Bürgerpark.
Baustart: 2015 | Seesen: Alten- und Plegeeinrichtung. Baustart: Herbst 2015
Bewohnerin Edith Bothe und Heimleiter
Eckhard Wittke im „Haus am Heeseberg“.
DIE RECHTE
DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN
Seit 2005 gibt es eine Plege-Charta mit
acht Artikeln, die für die private,
ambulante wie stationäre Plege gelten.
Menschen mit Hilfe- und Plegebedarf haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch. Damit
das gewährleistet ist, gibt es die deutsche PlegeCharta. Sie ist von Vertretern aus allen Bereichen der
Plege und der Selbsthilfe erarbeitet worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesen Prozess gefördert.
Die Charta soll einerseits die Rechte hilfe- und plegebedürftiger Menschen stärken und andererseits den
betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein
Maß für die Beurteilung der Plege geben. Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des „Runden Tisches
Plege“ in den Jahren von 2003 bis 2005. Entwickelt
wurden acht Artikel:
Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe.
Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das
Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung,
um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges
Leben führen zu können.
Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit,
Freiheit und Sicherheit. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und
Seele geschützt zu werden.
Artikel 3: Privatheit. Jeder hilfe- und plegebedürftige
Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner
Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4: Plege, Betreuung und Behandlung. Jeder
hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf
eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete,
gesundheitsfördernde und qualiizierte Plege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht,
auf umfassende Informationen über Möglichkeiten
und Angebote der Beratung, der Hilfe und Plege sowie der Behandlung.
Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft. Jeder hilfe-und plegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,
Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung. Jeder
hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod. Jeder hilfe- und plegebedürftige Mensch hat das Recht,
in Würde zu sterben.
Weitere Informationen: www.plege-charta.de
Foto: © Kzenon, fotolia.de
DIE GROSSE
REFORM MUSS
KOMMEN
Die ambulante Altenplege auf dem Land ist wegen der langen Wege aus Kostengründen kaum
zu stemmen für die Plegedienste. Und die Kinder sind wegen der besseren berulichen Aussichten
längst weggezogen aus dem Dorf und nicht in der Lage, mal eben vorbeizukommen und den alt
gewordenen Eltern unter die Arme zu greifen. Für viele Alte ist es da schon ein Segen, wenn ein
Altenplegeheim in unmittelbarer Nähe ist und sie nicht herausgerissen werden müssen aus ihrem
gewohnten und vor allem geliebten Umfeld mit dem dörlichen Charakter. Für die Plegebedürftigen in Jerxheim beispielsweise ist das so. Sie haben das „Haus am Heeseberg“ quasi um die Ecke.
STANDORTE DER GESA:
Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015
Bild: meyermedia.de
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KENNETH WOODS, Geschäftsführer der
Gesellschaft für soziale Aufgaben, setzt auf eine
starke Spezialisierung seiner Einrichtungen.
wird oft mit Unkenntnis diskutiert. Viele wissen gar
nicht, wie so ein Plegealltag abläuft. Da gilt es Hemmschwellen abzubauen, mehr die Öffentlichkeit mit einzubeziehen, mehr die plegenden Angehörigen mit
einzubeziehen in den Plegealltag.
››ES FEHLEN QUALITÄTSVOLLE UND
BEDARFSGERECHTE PFLEGEPLÄTZE‹‹
Ein engagiertes Plädoyer für den rechtzeitigen Einstieg von alten Menschen in die stationäre
Plege hält Kenneth Woods, Geschäftsführer der Gesellschaft für soziale Aufgaben (Firmenporträt
siehe rechts). Dafür fordert er eine bessere inanzielle Ausstattung der Plegekassen. Der Plegeexperte aus Goslar sagt im Interview mit dem Zukunftsforum, dass sich die Plegebedürftigkeit
alter Menschen bei gutem Verlauf in einer guten stationären Einrichtung reduzieren lasse und sie
auch durch die neue Gemeinschaft an Lebensqualität gewännen. Diese positiven Effekte müsse
sich unsere Gesellschaft für seine alten Menschen leisten können.
Die Auslastungsquote von Plegeheimen in Niedersachsen liegt bei 90 Prozent. Wieso können dann
nicht alle Plegebedürftigen untergebracht werden?
Es sind in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe
neuer, moderner und oft spezialisierter Plegeeinrichtungen hinzugekommen, die jetzt natürlich die Auslastungsquote älterer Einrichtungen drücken. Es werden
aber auch sukzessive Einrichtungen vom Markt genommen, bei denen die Immobilien nicht mehr zeitgemäß sind und deswegen einfach keine moderne Plege mehr zulassen. Wir beinden uns also in einer Phase
des Wandels. Die Kosten, die Plegesätze und Plegeentgelte, werden auf einer Auslastung von 98 Prozent
kalkuliert. Allerdings ist das eine auslastungsabhängige Kalkulation. Das bedeutet, wenn eine Einrichtung
nur 90 Prozent Auslastung hat, dann muss sie auch nur
für diese 90 Prozent Personal vorhalten. Für die schon
nahe Zukunft werden aber mit Sicherheit ganz andere Auslastungszahlen zu Buche schlagen, und es wird
noch mehr an qualitätsvollen, bedarfsgerechten stationären Plegeplätzen mangeln.
ben in Niedersachsen die niedrigsten Plegeentgelte.
Diese Plegeentgelte werden mit den Kostenträgern,
sprich den Plegekassen und den örtlichen Sozialhilfeträgern, verhandelt.
Warum sind die Plegeentgelte ausgerechnet in Niedersachsen am niedrigsten?
Plegekassen sind ein Einnahme gestütztes System.
Die arbeitende Bevölkerung zahlt einen Teil in die Plegekasse ein. Wir steuern mittlerweile auf Vollbeschäftigung zu. Und dem Wirtschaftsstandort Deutschland
geht es sehr gut. Warum angesichts der aktuellen Probleme in der Plege und der demograischen Entwicklung nicht mehr Geld in die Plegekassen ließt, ist mir
ein Geheimnis.
Bild: GesA
Herr Woods, der Plegenotstand ist in aller Munde.
Was bedeutet Plegenotstand eigentlich?
Plegenotstand bedeutet in erster Linie mangelnde
Unterbringungsmöglichkeiten der Betroffenen, fehlendes Personal und natürlich auch die großen Finanzierungsprobleme, die damit einhergehen.
Weil die Anzahl der Hochbetagten deutlich ansteigt?
Ganz genau, die demograische Entwicklung ist der
Grund. Die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr.
Die Anzahl der 85-Jährigen wird sich in den nächsten
zehn Jahren verdreifachen. Allein an dieser Statistik
können Sie schon absehen, wie viele Plegebedürftige
wir in Zukunft haben werden. Die Frage der adäquaten
Unterbringung wird sich sehr schnell stellen.
Angesichts dieser Prognose wird weiteres Plegepersonal benötigt, aber der Arbeitsmarkt ist schon jetzt
leergefegt.
Das ist natürlich ein Riesenproblem. Ich denke, da hat
auch die Politik ein Stück weit versagt. Der größte Fehler war das Wegfallen des Wehrdienstes und damit des
Zivildienstes. Das hat eine große, große Lücke hinterlassen. Des Weiteren muss man natürlich schauen, wie
wir Mitarbeiter gewinnen können. Bezahlung ist ein
wichtiger Aspekt. Niedersachsen zahlt von den alten
Bundesländern die niedrigsten Löhne in den Plegebereichen. Allerdings muss man auch wissen, wir ha-
››DIE VERWEILDAUER IN DEN PFLEGEHEIMEN
WIRD IMMER KÜRZER, WEIL DAS EINTRITTSALTER UND DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSGRAD HOCH SIND, BEVOR SICH EIN MENSCH
ZUR STATIONÄREN PFLEGE ENTSCHLIESST.
DAS FINDEN WIR SEHR BEDAUERLICH.‹‹
Bedarf es nicht auch eines gesellschaftlichen Umdenkens, um in die Plege einem Sozialstaat wie unserem
angemessen regeln zu können?
Ganz bestimmt! Der Plegeberuf ist höchst anerkennenswert. Plege ist noch immer ein Tabuthema und
Das Familienbild, in dem die alten Menschen in einer
Großfamilie integriert waren oder die Familie mindestens in der Nähe wohnte, gibt es kaum noch. Was bedeutet das für alte Menschen?
Es ist oft niemand mehr da, der die Eltern versorgt. Die
Alten bleiben zurück. Plegebedürftigkeit ist ein schleichender Prozess. Da stellt sich die Frage, ab wann ist
ein Mensch plegebedürftig und was passiert dann?
Entgegen der allgemeinen politischen Auffassung, die
da heißt ambulant vor stationär, sind wir der Meinung,
es müsste mehr in den Bereich der stationärer Plege
investiert werden. Und da in ansprechende und neue
Konzepte. Wir müssen uns mehr spezialisieren, wir
müssen uns mehr einstellen auf die Bedürfnisse der zu
Plegenden, um die Menschen auch richtig zu erreichen. Wir können nicht versuchen, alles plegen und
versorgen zu wollen, dafür sind die Bedürfnisse der Erkrankten mittlerweile zu speziisch und zu vielschichtig.
Es ist der richtige Weg, sein Angebot speziell auf die
Bedürfnisse der Plegebedürftigen zu konzentrieren,
um dem dann auch gerecht zu werden. Das gilt auch
für die Nachheilsorge oder die Kurzzeitplege.
Im Schnitt hält sich ein Plegebedürftiger nur bis zu
sechs Monate in einem stationären Heim auf, bevor er
stirbt. Ist diese Zeitspanne nicht zu gering, um neue
Konzepte durchzusetzen, wie Sie sie sich vorstellen?
Die Verweildauer ist in den letzten Jahren immer kürzer geworden. Das hängt damit zusammen, dass das
Eintrittsalter und der Plegebedürftigkeitsgrad hoch
sind, bevor sich ein Mensch entschließt, in eine Plegeeinrichtung zu gehen. Das inden wir sehr bedauerlich,
weil wir der Überzeugung sind, dass sich bei einem
früheren Aufenthalt in einer Plegeeinrichtung die Plegebedürftigkeit reduzieren oder mindestens der Zeitpunkt für eine vollkommene Plegebedürftigkeit nach
hinten schieben ließe.
Das heißt, die Lebensqualität kann steigen, obwohl
alte Menschen ihre eigenen vier Wände früher als unbedingt nötig verlassen?
Ja. In Plegeeinrichtungen sind viele Mitarbeiter, die
sich um diese Menschen rund um die Uhr sorgen. Es
sind auch viele Mitbewohner da. Und Angehörige
kommen wieder entspannt vorbei, einfach nur zu Besuch und nicht, weil sie helfen müssen. Eine Plegeinrichtung ist ein Mikrokosmos. Da indet Leben statt.
Insofern unterscheidet sich das schon ganz gewaltig
von einem Alleinsein in einer oft viel zu großen Wohnung. Wir haben häuig beobachtet, dass sich Interessensgemeinschaften zusammeninden, sei es aufgrund
von geograischen Belangen oder selbe Berufsausübung, selbe Interessen, Hobbies, Leidensschicksale.
Auf einmal indet doch wieder Gemeinschaft statt.
Diese positiven Effekte sind unsere tägliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und mit der GesA schaffen
wir den passenden Lebensraum dafür.
DIE GESA
DENKT WEITER
Die Gesellschaft für soziale Aufgaben-m.b.H
(GesA) mit Sitz in Goslar ist spezialisiert auf die
Entwicklung, Inbetriebnahme und Trägerschaft
von modernen Sozialimmobilien. Das Unternehmen wurde 2003 gegründet und wächst
seither stetig. Das Unternehmen und seine
Tochtergesellschaften sind Träger von Senioreneinrichtungen an verschiedenen Standorten
in Niedersachsen.
Geschäftsführer Kenneth Woods verfügt als
Betriebswirt und Unternehmer über eine mittlerweile 20-jährige Expertise in der stationären
und ambulanten Altenhilfe. Mit ihm ist die
GesA Vordenker und Pionier für die Spezialisierung von Plegeangeboten. Beispielsweise
hat das Unternehmen in Hannover eine der
bundesweit ersten Plegeinrichtungen für
adipöse Menschen eröffnet. In Bad Nenndorf
richtete das Unternehmen bereits 2010 einen
der ersten speziell für jüngere plegebedürftige Menschen (Young Care) angepassten
Wohnbereiche ein.
Für 2015 ist die Eröffnung der Neubauten
PlegeWohnen Auf dem Bült in Twist und
die Altenplegeinrichtung Emsauenpark mit
Schwerpunkt Demenz in Lingen vorgesehen.
Außerdem startet die GesA zur Jahresmitte
hin den Betrieb des Plege- und Nachheilsorgestützpunkts Am Klieversberg im neuen
Ambulanzzentrum beim Klinikum in Wolfsburg. Mit ihrer Tochtergesellschaft, der APE
REAL ESTATE, wird die GesA in Salzgitter
Lebenstedt, für Menschen mit Migrationshintergrund sowie in Seesen mit dem Fachbereich
„Demenz“, zwei Seniorenheim-Bauprojekte
in diesem Jahr beginnen. Ziel der GesA ist es,
bis 2016 für rund 1.000 Plegeplätze als Träger/
Betreiber verantwortlich zu sein.
Weitere Informationen: www.gesambh.de
FALSCHE
EITELKEITEN
Plegebedürftige auf Besuch des
Gutachters vorbereiten
Das sind Erfahrungen, die ganz viele Angehörige machen: Wenn es um das Gutachten zur
Plegestufe geht, dann können die Plegebedürftigen urplötzlich viel mehr als an gewöhnlichen Tagen und behaupten gar von vielem:
„Das kann ich noch gut alleine bewerkstelligen.“ Das ist natürlich falsche Eitelkeit und
führt oft zum Nachteil der Plegenden zu einer
falschen, zu positiven Einstufung. Es ist also
ratsam, den Plegebedürftigen auf den Besuch
vorzubereiten und ihm die Bedeutung zu erklären. Die Begutachtung wird immer bei einem
Hausbesuch des Plegebedürftigen vorgenommen. Der Hausbesuch wird angekündigt und
der Termin kann abgesprochen werden. Der
Medizinische Dienst (MDK) oder ein vom MDK
beauftragte Gutachter stellt mit Hilfe eines
Fragenkatalogs die Plegestufe fest:
Plegestufe 0: Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Es muss Bedarf in Grundplege geben, der Umfang ist nicht entscheidend.
Plegestufe 1: Erhebliche Plegebedürftigkeit.
Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt:
90 Minuten, davon Grundplege 46 Min.
Plegestufe 2: Schwerplegebedürftigkeit.
Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt:
180 Min., davon Grundplege 120 Min.
Plegestufe 3: Schwerstplegebedürftigkeit.
Täglich erforderlicher Plegeaufwand insgesamt:
300 Min. – davon Grundplege: 240 Min.
Weitere Informationen: www.plege-abc.info
Anzeige | Zukunftsforum | Plege | 11. Mai 2015
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Foto: @ fabianaponzi, fotolia.de
PFLEGESTÜTZPUNKTE UND
SERVICEBÜROS
BRAUNSCHWEIG
Kleine Burg 14, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531/4703342, Fax: 0531/4702951
[email protected]
www.braunschweig.de
Sprechzeiten: Mo - Mi: 9 - 16 Uhr, Di: 13 - 16 Uhr,
Do: 9 - 16 Uhr, nach Vereinbarung bis 18 Uhr,
Fr: 9 - 13 Uhr
WOLFSBURG
Porschestr. 49, 38440 Wolfsburg
Tel.: 05361/282848, Fax: 05361/282908
[email protected]
www.wolfsburg.de
Sprechzeiten: Mo, Di: 8.30 - 16.30 Uhr,
Mi: 8.30 - 12 Uhr, Do: 8.30 - 17.30 Uhr und nach
Terminvereinbarung, Fr: 8.30 - 12 Uhr
Ältere Menschen inden bei Plegstützpunkten und
Servicebüros professionelle Hilfe in Plegefragen.
GIFHORN
Kreishaus II, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Tel.: 05371/82820, Fax: 05371/82595
[email protected], www.gifhorn.de
Sprechzeiten: Mo - Mi: 8.30 - 12 Uhr,
Do: 8.30 - 17 Uhr, Fr: 8.30 - 12 Uhr und nach
Terminvereinbarung
Außenstellen: Samtgemeinde Meinersen, Stadt
Wittingen, Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Boldecker Land, Samtgemeinde
Hankensbüttel, Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Papenteich
und Samtgemeinde Isenbüttel
PEINE
Tel.: 05171/4017760 (Plegeberatung)
Tel.: 05171/4019104 (Seniorenberatung)
Fax: 05171/4017760 (Plegeberatung)
Fax: 05171/4017761 (Seniorenberatung)
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.landkreis-peine.de/plegestuetzpunkt
www.seniorenservicebuero-peine.de
Sprechzeiten: Mo: 8.30 - 16 Uhr,
Di: Gemeindesprechzeiten, Mi: 8.30 - 12 Uhr,
Do: 8.30 - 18 Uhr, Fr: 8.30 - 12 Uhr
››KONTAKTE HERSTELLEN,
BARRIEREN ABBAUEN‹‹
Ziel der niedersächsischen Landesregierung ist es, die Plegeberatung für Hilfesuchende weiter
zu verbessern. Voraussichtlich Mitte 2015 wird es auf dem Gebiet des alten Landes Braunschweig
sieben Senioren- und Plegestützpunkte Niedersachsen geben.
Der Klub der Hundertjährigen steigt in den nächsten
Jahren, soviel ist sicher. Im Jahr 2100 wird es in fünf
Ländern der Erde sogar über eine Millionen Menschen
mit dem biblischem Alter geben. Die großen Fortschritte in der Medizin sind nur ein Faktor, dass die
Menschen deutlich älter werden als unsere Vorfahren.
Nicht ohne Grund beschäftigen sich Landkreise, Städte und kleinste Gemeinden also immer intensiver mit
dem demograischen Wandel. Verbesserungen beim
Plegesystem rücken auf der Prioritätenliste immer weiter nach oben. Auf Initiative des Landes Niedersachsen
wird es in der Region Braunschweig insgesamt sieben
Senioren-Plegestützpunkte Niedersachsen geben.
Die niedersächsische Landesregierung hat Reformen
auf den Weg gebracht. Geht es nach ihr, gibt es bald
in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen
Senioren- und Plegestützpunkt Niedersachsen (SPN).
Im Sinne einer neuen seniorenpolitischen Beratungs-
struktur sollen die Seniorenservicebüros und die bisherigen Plegestützpunkte zusammengeführt werden –
und noch besser beraten können. Umgesetzt wurden
SPNs in dieser Form bis dato von den Landkreisen
Peine, Helmstedt und Goslar sowie von der Stadt Wolfsburg. Die Förderung für jeden SPN beträgt jährlich bis
zu 40.000 Euro. Der Großteil der anderen Kreise und
Städte soll bis Mitte 2015 nachziehen, gewährleistet
optimale Beratung aber natürlich ebenfalls bereits jetzt,
wenn auch nach altem Muster.
Die Mitarbeiter der Plegestützpunkte und Seniorenservicebüros verstehen sich als Netzwerker. Im Sinne einer
vereinfachten Beratungsstruktur soll ein lokales Gelecht
von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern gesponnen werden. „Wir stellen tagtäglich Kontakte her und bauen Barrieren ab“, erklärt
Petra, Roßmannek, Leiterin des Plegestützpunktes im
Landkreis Gifhorn. Jedoch sei es für Angehörige von
Plegebedürftigen gar nicht leicht, das breite Leistungsspektrum und ABC der Plege zu verstehen, weiß die
frühere Krankenschwester.
„Wie inde ich einen Plegedienst? Habe ich Anspruch
auf einen altersgerechten Umbau meiner Wohnung im
Alter oder auf Sozialhilfe? Was muss ich vorsorglich tun,
um im Alter besser zurechtzukommen? Dies sind nur ein
paar Fragen von vielen, die uns bei unserer täglichen
Arbeit begegnen“, sagt Roßmannek.
Der Plegestützpunkt im Landkreis Gifhorn bietet einen
Service, den nicht alle Kreise vorhalten. In jeder Samtgemeinde des Kreises und in der Stadt Wittingen inden alle vierzehn Tage immer für zwei Stunden in den
jeweiligen Rathäusern Beratungsstunden des Plegestützpunktes statt. Das ist ein Vorteil für die Einwohner
im ländlichen Bereich. Dabei stehen Hausbesuche der
Plegeprois auf der Tagesordnung. Denn nirgends könne man besser entscheiden, was zu tun ist, als in den
vier Wänden der Ratsuchenden, betont Roßmannek.
„Wir helfen, die beste Lösung für alle Ratsuchenden
zu inden, bleiben dabei aber neutral“, sagt Petra Roßmannek. „Denn jeder Fall ist anders.“
Ziel sei es, die Selbstständigkeit von Seniorinnen und
Senioren zu fördern, damit sie lange in ihrem vertrauten
Heim oder ihrer geliebten Wohnung bleiben können.
SALZGITTER
Joachim-Campe-Str. 6 - 8, 38226 SalzgitterLebenstedt, Tel.: 05341/839-3250
Tel.: 05341/839-4427, Fax: 05341/839-4956
[email protected]
www.salzgitter.de
Sprechzeiten: Mo, Di: 9 - 12.30 und 14 - 16 Uhr,
Do. 9 - 12.30 und 14 - 18 Uhr, Fr: 9 - 12.30 Uhr
ABC DER PFLEGE
BERATUNGSEINSATZ
Wer Plegegeld bezieht, erhält regelmäßig Besuch eines Plegedienstes oder einer Sozialstation. Ziel ist die
Sicherstellung der Qualität häuslicher Plege und die
Beratung der plegenden Angehörigen.
HAUSNOTRUF
Der Hausnotruf ist ein auf Telefontechnik basierendes
System. Es sorgt dafür, dass alleinstehenden alten oder
behinderten Menschen im Notfall schnell Hilfe zu Teil
wird. Die Betroffenen haben so die Möglichkeit, länger
in ihrer Wohnung zu leben, ohne auf Sicherheit und rasche Hilfeleistungen verzichten zu müssen.
KURZZEITPFLEGE
HELMSTEDT
FAMILIENPFLEGEZEIT
Conringstr. 28, 38350 Helmstedt
Bereich Plege: Tel.: 05351/1212470
Tel.: 05351/1212464, Fax: 05351/1212680
plegestü[email protected], www.helmstedt.de
www.helmstedt.de/Plege.karte
Durch die Familienplegezeit ist es möglich, nahe Angehörige zu plegen aber dennoch erwerbstätig zu bleiben. Wer vollzeitbeschäftigt ist, kann seine Arbeitszeit
sogar für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren halbieren. Vorteil: 75 Prozent des bisherigen Bruttogehaltes werden in der Plegezeit weitergezahlt. Nach den 24
Monaten muss die Arbeit durch den Plegenden wieder
vollständig aufgenommen werden, jedoch erhält die
Person weiterhin Dreiviertel des Gehaltes, solange bis
das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen
ist.
Sprechzeiten: Mo - Fr: 8 - 12 Uhr,
Mo - Do: 13 - 15.30 Uhr, Do: bis 18 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung
GOSLAR
Jakobikirchhof 5 - 6, 38640 Goslar
Tel.: 05321/3119600, Tel.: 05321/3119608
Tel.: 05321/3119615, Fax: 05321/3119599
Fax: 05321/3119616
[email protected], www.landkreis-goslar.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do und Fr: 8.30 - 13 Uhr,
Do: zusätzlich 14 - 17 Uhr, Zusätzliche telefonische Erreichbarkeit: Mo - Di: 13.30-16 Uhr,
Mi: 8.30 - 13 Uhr, Do: 17 - 18 Uhr
GRUNDPFLEGE
Mobilität, Körperplege und Ernährung zählen zu der
Grundplege eines jeden Plegebedürftigen. Unter anderem Körperreinigung, Zahnplege, Kämmen und Rasieren gehören zum Bereich Körperplege. Die mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfen bei der
Essensaufnahme fallen unter Ernährung. Durch Hilfen
beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden und bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung ist die Mobilität garantiert.
Kurzzeitplege bedeutet eine vorübergehende Plege
eines plegebedürftigen Menschen in einer stationären
Einrichtung. Der Aufenthalt ist sinnvoll, wenn zum Beispiel die häusliche Plege nicht ausreichend sichergestellt werden kann, weil die plegenden Angehörigen
krank werden oder einen Erholungsurlaub machen.
Oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Eine Kurzzeitplege kann auch genutzt werden, um zu entscheiden,
ob die zu plegende Person noch zu Hause oder besser
in einer Plegeeinrichtung betreut werden kann.
NEUE WOHNFORMEN
Es muss nicht immer das Altersheim sein. Betreutes
Wohnen, Mehrgenerationenhäuser und SeniorenWohngemeinschaften gelten als Alternativen. Je nach
Lebenssituation und Hilfsbedürftigkeit inden Menschen in den neuen Wohnformen je nach Hilfe-, Betreuungs- und/oder Plegebedarf beste Unterstützung.
PALLIATIVVERSORGUNG
Die Palliativversorgung umfasst ärztliche sowie plegerische Leistungen, die ein menschenwürdiges Leben bis
zum Tod ermöglichen sollen. Sie stellt die Lebensqua-
lität in den Mittelpunkt und wird bei Menschen angewandt, deren Erkrankung fortgeschritten ist und die nur
noch eine begrenzte Lebenserwartung haben.
TAGES- ODER NACHTPFLEGE
Anspruch auf teilstationäre Plege in Einrichtungen der
Tages- und Nachtplege besitzen Plegebedürftige,
die zu Hause geplegt werden. Dies setzt voraus, dass
häusliche Plege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dass dies zur Ergänzung der
Stärkung der häuslichen Plege erforderlich ist. Diese
Form der Plege beinhaltet auch die notwendige Beförderung des Plegebedürftigen von der Wohnung zur
Einrichtung der Tages- oder Nachtplege und zurück.
ÜBERLEITUNGSPFLEGE
Aufgabe der Überleitungsplege ist, nach einer stationären Behandlung (Krankenhaus oder Klinik) sicherzustellen, dass sämtliche dort begonnen Hilfs- und
Behandlungsmaßnahmen auch zu Hause medizinisch
fachgerecht weitergeführt werden können.
URLAUBS- UND VERHINDERUNGSPFLEGE
Die Plegekasse übernimmt für vier Wochen die Kosten
einer Ersatzplege bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Plegeperson. Der Höchstbetrag liegt aktuell
bei 1612 Euro je Kalenderjahr. Hierfür muss jedoch die
vertretende Plegeperson die häusliche Plege bereits
sechs Wochen übernommen haben. Sollten weitere Familienangehörige oder Bekannte die Ersatzplege leisten, wird ein monatliches Plegegeld entsprechend der
Plegestufe gezahlt.