Umweltbericht Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan "Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ Frauenland 64, Stadt Würzburg Stand: 11.03.2015 Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Würzburg Baureferat/FAII/Bauleitplanung Beim Grafeneckart 1 97070 Würzburg hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH Möckernstraße 68 10965 Berlin trias Planungsgruppe Schönfließer Straße 84 16548 Glienicke/Nordbahn Bearbeiter: Dipl. Ing. M. Mencke Dipl. Ing. K. Dedek Dipl. Geogr. E. Hölzer A. Schürmann trias Planungsgruppe Inhalte: 1 Standort und Vorhaben ........................................................................................... 6 1.1 Lage im Raum und naturräumliche Zuordnung ........................................................................... 6 1.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 12 1.3 Planungsalternativen.................................................................................................................. 15 2 Planungsvorhaben, Inhalte und Ziele .................................................................. 16 2.1 Ziele und Festsetzungen der geprüften Bauleitplanung .............................................................. 16 2.1.1 Ziele ............................................................................................................................. 16 2.1.2 Festsetzungen und Hinweise ......................................................................................... 17 2.1.2.1 Zeichnerische Festsetzungen: ........................................................................................ 17 2.1.2.2 Textliche Festsetzungen:................................................................................................ 17 2.1.2.3 Zeichnerische Hinweise................................................................................................. 19 2.1.2.4 Textliche Hinweise......................................................................................................... 19 2.2 Übergeordnete aktuelle Rechtsgrundlagen, Ziele und Fachplanungen ...................................... 19 3 Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen ............... 27 3.1 Bestandsaufnahme .................................................................................................................... 27 3.1.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 27 3.1.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 30 3.1.3 Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 31 3.1.4 Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 34 3.1.5 Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) ............................................................. 37 3.1.6 Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 43 3.1.7 Schutzgut Klima ............................................................................................................ 43 3.1.8 Bewertung der Schutzgüter ........................................................................................... 44 3.1.9 Wechselwirkungen ....................................................................................................... 48 3.2 Prognose ................................................................................................................................... 48 3.2.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 48 3.2.1.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 48 3.2.1.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 49 3.2.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 49 3.2.2.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 49 3.2.2.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 53 3.2.3 Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 53 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 2 trias Planungsgruppe 3.2.3.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 53 3.2.3.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 54 3.2.4 Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 54 3.2.4.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 54 3.2.4.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 55 3.2.5 Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) ............................................................. 55 3.2.5.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 55 3.2.5.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 56 3.2.6 Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 56 3.2.6.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 56 3.2.6.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 56 3.2.7 Schutzgut Klima ............................................................................................................ 57 3.2.7.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 57 3.2.7.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 57 3.2.8 Wechselwirkungen ....................................................................................................... 57 3.2.8.1 Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 57 3.2.8.2 Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 58 3.2.9 Übersicht über die Umweltauswirkungen...................................................................... 58 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen ................................................................................................................ 59 3.3.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ....................................................................................................................... 59 3.3.1.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 63 3.3.1.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 64 3.3.1.3 Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 64 3.3.1.4 Schutzgut Klima ............................................................................................................ 64 3.3.1.5 Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 65 3.3.1.6 Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 66 3.3.1.7 Schutzgut Boden und Wasser (Hydrogeologie) ............................................................. 66 3.3.2 Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ..... 68 3.3.2.1 Rechtliche und methodische Grundlagen ..................................................................... 68 3.3.2.2 Ermitteln des zu untersuchenden Flächenpotenzials vorhandener versiegelter Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen im Plangebiet..................................................................................... 69 3.3.2.3 Gegenüberstellung der bestehenden und geplanten Flächennutzungen ...................... 70 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 3 trias Planungsgruppe 3.3.2.4 Flächige Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden versiegelten bzw. bereits überbauten Flächen .............................................................................. 72 3.3.2.5 Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ....................................... 72 3.3.3 Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen ................................................................................................................................. 73 3.3.4 Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz .................................................................. 75 3.3.4.1 Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet .................................................... 75 3.3.4.2 Nachweisführung zur naturschutzfachlichen Gesamtbetrachtung zur Eingriffsregelung im Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung ............................................................. 75 4 Technische Verfahren und Hinweise ..................................................................... 76 5 Monitoring............................................................................................................... 77 6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................................ 78 7 Quellenverzeichnis ................................................................................................. 80 Abbildungen: Abbildung 1:Konversionsfläche Leighton-Barracks im räumlichen Zusammenhang (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) ............ 7 Abbildung 2:Darstellung des Geltungsbereichs (rot) innerhalb des Leighton-Areals im Luftbild (EIGENE DARSTELLUNG 2014) .... 7 Abbildung 3:Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (rot) im amtlichen Lageplan (TK 1:25.000 BAYERISCHES FACHINFORMATIONSSYSTEM NATURSCHUTZ – Online Viewer FIN-Web 03/2014)........................................................ 8 Abbildung 4:Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 (in ARC.GRÜN 2009).......................................................... 9 Abbildung 5:Digitales Orthophoto mit Flurkarte, Stadtgebiet Würzburg (BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG in: ARC.GRÜN 2009)..................................................................................................................................................................... 9 Abbildung 6:Struktur des Plangebietes (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b, ergänzt) ................................................................... 10 Abbildung 7:Topografie mit Regenwasser Abflussrichtungen (ATELIER DREISEITL 2013) ............................................................. 14 Abbildung 8:Bebauungsplan „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ - Frauenland 64 – Plan-Nr. 6.64 (STADT WÜRZBURG, Stand 10/2014); mit angrenzenden B-Plänen .................................................................................................... 16 Abbildung 9:Grafische Darstellung des Flächennutzungsplanes (STADT WÜRZBURG 2015)....................................................... 21 Abbildung 10: Lage der vier Konversionsflächen (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008)............................................. 22 Abbildung 11: Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung September 2014 (STADT WÜRZBURG, BAUREFERAT Stand 30/09/2014) ........................................................................................................................... 24 Abbildung 12: Historische Luftbildaufnahme von 1944 (STADT WÜRZBURG) ......................................................................... 28 Abbildung 13: Luftbildaufnahme von 2013 (STADT WÜRZBURG) ........................................................................................... 29 Abbildung 14: Bestand Flächennutzungen und Biotope (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) ............................................... 35 Abbildung 15: Flächennutzung (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) ..................................................................................... 36 Abbildung 16: Kaltluftabfluss im Plangebiet (ARC.GRÜN 2009)............................................................................................. 44 Abbildung 17: Bewertung des Plangebiets für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit gesonderter Bewertung der Bäume (gem. ARC.GRÜN 2009) ............................................................................................................................ 45 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 4 trias Planungsgruppe Abbildung 18: Prozentualer Anteil der Flächen im Plangebiet hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild (gem. ARC.GRÜN 2009) ............................................................................................................... 46 Abbildung 19: Verteilung der Baumbewertung im Plangebiet (nach ARC.GRÜN 2009) ........................................................ 47 Abbildung 20: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.1: Flächennutzungen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009) . 70 Abbildung 21: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.2: Selektion bereits versiegelter und bebauter Flächen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009)..................................................................................................................... 70 Abbildung 22: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.1: Bebauungsplan Nr. 6.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 (TRIAS 2014) ..................................................................................................... 71 Abbildung 23: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.2: Geplante Flächennutzungen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 .............................. 71 Abbildung 24: Geplante Flächennutzungen - Karte 3: Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden versiegelten/ überbauten Flächen.................................................................................................. 72 Abbildung 25: Aufgewertete Flächen durch Extensivierung (TRIAS 2014) ............................................................................. 73 Tabellen: Tabelle 1: Flächennutzung nach Nutzungsgruppen (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009)....................................................... 11 Tabelle 2: Innerhalb des 25km²-Quadranten des MTB 6225 NO im Zeitraum 1996-2012 registrierte Amphibien- und Reptilienarten und deren Schutzstatus gem. Roter Liste Deutschland, Roter Liste Bayern Schichtstufenland und FFH Richtlinie ....................................................................................................................................................... 31 Tabelle 3: Übersicht Funde an zu fällenden Bäumen innerhalb des Plangebietes (nach IUS 2014) ................................... 32 Tabelle 4: Gefährdung und ökologischer Status der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden Vogelarten: NG = Nahrungsgast, BV = Brutvogel, ZF = Zufallsgast, meist nur einmalige Beobachtung, ? = Zuordnung nicht sicher........................................................................................................................................ 33 Tabelle 5: Gefährdung der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden Säugetierarten ................. 33 Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (39. BImSchV) und Irrelevanzschwellen nach TA Luft (MÜLLER-BBM 2014a) ............................................................................................................................... 52 Tabelle 7: Zusammenschau – Umweltauswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter .................................................... 58 Tabelle 8: Bewertung der Eingriffsflächen ............................................................................................................................ 63 Tabelle 9: Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ............................................................................. 72 Tabelle 10: Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen ...................................................... 74 Tabelle 11: Kompensationsbilanz .......................................................................................................................................... 75 Tabelle 12: Übersicht der Maßnahmen zur Umweltüberwachung ........................................................................................ 77 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 5 trias Planungsgruppe 1 Standort und Vorhaben Im zentralen Bereich der Konversionsfläche Hubland (ehemalige Leighton-Barracks Kasernengelände der US Amerikaner) soll auf ca. 22 ha eine öffentliche Parkanlage entstehen. Grundlage für das Vorhaben sind der städtebauliche Rahmenplan Hubland der Stadt Würzburg (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) und der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014). Parallel zum B-Planverfahren wird ein Grünordnungsplan aufgestellt, der die grünordnerischen Festsetzungen für den B-Plan erarbeitet. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird „für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.“ Im Rahmen der Umweltprüfung wird dieser Umweltbericht erstellt. Die Gliederung des vorliegenden Umweltberichtes orientiert sich im Wesentlichen an den Vorgaben des FB Stadtplanung der Stadt Würzburg. 1.1 Lage im Raum und naturräumliche Zuordnung Lage im Raum Das Plangebiet ist Teil der ehemaligen Leighton-Barracks, einer ca. 134,5 ha großen heutigen Konversionsfläche (vgl. Abbildung 1: Lage der Konversionsfläche und Abbildung 2: Lage des Plangebietes innerhalb der Konversionsfläche). Das Leighton-Areal erstreckt sich östlich der Würzburger Innenstadt (ca. 2 km Entfernung) auf einer Hochfläche des Galgenbergs zwischen dem Stadtteil Frauenland und der Gemarkung Gerbrunn. Es grenzt im Süden an das Universitätsgelände Hubland und im Norden an den zur Bahnlinie Nürnberg-Würzburg und zur Bundesstraße B8 hin abfallenden Grünzug „Lehnleite“ (vgl. Abbildung 1). Die Bereiche zur Lehnleite zeichnen sich durch extensives Grünland und wenig Bebauung aus. Die Vorhabensfläche befindet sich in exponierter Lage am Rand des Hochplateaus auf rund 260 m ü. NN (etwa 100 m höher als die am Main gelegene Innenstadt) und fällt nach Westen leicht ab. Die Lage ermöglicht den Blick über das Maintal und die Innenstadt hinweg zur westlich des Mains gelegenen Festung Marienberg, die sich in etwa der gleichen Höhenlage befindet wie das Plangebiet. Die Leighton-Barracks waren der größte US-Militärstandort auf Würzburger Gemarkung. Von der deutschen Wehrmacht wurden in den dreißiger Jahren die Flugzeughallen und die Mannschaftsunterkünfte nördlich des Flugplatzes erbaut. Der Gerbrunner Flugplatz, der sich seinerzeit hier befand, wurde für Militärflugzeuge genutzt, bevor eine Übernahme der US-Streitkräfte nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte. Ab 1951 wurden durch die Amerikaner die Wohnbebauung „Skyline-Hill“ sowie Versorgungseinrichtungen wie Supermarkt, Kino, Postamt etc. erbaut. Weitere Schulen entstanden in den 80er Jahren, außerdem wurden in dieser Zeit viele Wohngebäude umfassend saniert. Die Mall und der dazugehörige Parkplatz wurden 1998 fertig gestellt. Das Kasernengelände umfasst alle Schulen des amerikanischen Schulsystems (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 6 trias Planungsgruppe Abbildung 1: Konversionsfläche Leighton-Barracks im räumlichen Zusammenhang (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) Abbildung 2: Darstellung des Geltungsbereichs (rot) innerhalb des Leighton-Areals im Luftbild (EIGENE DARSTELLUNG 2014) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 7 trias Planungsgruppe Abbildung 3: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (rot) im amtlichen Lageplan (TK 1:25.000 BAYERISCHES FACHINFORMATIONSSYSTEM NATURSCHUTZ – Online Viewer FIN-Web 03/2014) Naturräumliche Zuordnung Das Leighton-Areal ist innerhalb der Mainfränkischen Platten überwiegend der Haupteinheit „Mittleres Maintal“ zuzuordnen. Zur Einheit „Gäuplatten im Maindreieck“ gehört der östliche Teil in Richtung der Gemarkungsgrenze Gerbrunn. Die aus den Tallagen des Maintals überwiegend steil ansteigenden Maintalhänge dominieren den Landschaftsraum. Bevor die landwirtschaftlichen Nutzungen durch die Siedlungstätigkeit der Amerikaner verdrängt wurden, wurden die Maintalhänge weinbaulich und die Gäuplatten aufgrund ihrer fruchtbaren Böden ackerbaulich bewirtschaftet. Siedlungsgeschichtliche Entwicklung Historische Angaben zum Leighton-Areal sind der Freiraumplanerischen Feinuntersuchung (ARC.GRÜN 2009) entnommen. In einer alten Schrift aus dem Jahr 779 (Regierungszeit Kaiser Karl der Große) wird auf einen „östlichen Egelsee“ hingewiesen. In einer Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 sind außerdem noch zwei weitere kleine Seen eingezeichnet, die sich an der Grenze zu Würzburg befinden. Der südliche See wird als „das Seele“ bezeichnet (Abbildung 4). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 8 trias Planungsgruppe Zudem sind in historischen Karten zwei Handelswege verzeichnet, die aus Richtung Osten nach Würzburg führten (vgl. Abbildung 5). Einer führt entlang der heutigen Rottendorfer Straße aus Richtung Rottenburg durch das Plangebiet, der andere verläuft entlang der Straße Am Galgenberg, südlich entlang der Vorhabensfläche aus Gerbrunn kommend. Auch ist den alten Karten zu entnehmen, dass die Hochfläche östlich von Würzburg schon früh militärisch und als Richtplatz genutzt wurde. Historische und teilweise bis heute bestehende Flurbezeichnungen wie „Richtplatz“, „Exerzierplatz“, „Letzter Hieb“ sowie die Wegebezeichnung „Kugelfang“, die Straße „Am Galgenberg“ und der heutige „Galgenberg“ lassen auf diese Nutzungen schließen. Abbildung 4: Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 (in ARC.GRÜN 2009) Abbildung 5: Digitales Orthofoto mit Flurkarte, Stadtgebiet VERMESSUNGSVERWALTUNG in: ARC.GRÜN 2009) Würzburg (BAYERISCHE Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 9 trias Planungsgruppe Der Standort des östlichen Egelsees befindet sich zwischen Landebahn und der Blockbebauung am „Galgenberg“ im Bereich der Eschenallee innerhalb des Plangebiets. Das „Seele“ lag westlich der „High School“ im Bereich von heutigen Wohngebäuden bzw. Freiflächen. Diese historischen Orte sind auf dem heutigen Gebiet der Leighton Barracks aufgrund der starken Überformung des Geländes nicht mehr ablesbar. Auch aus der Auswertung geologischer Karten ergeben sich keine Hinweise auf geologische Besonderheiten wie z.B. Lehmlinsen, Quellbereiche o.ä., die eine natürliche Entstehung von Seen an dieser Stelle vermuten lassen. Darstellung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet befindet sich als Teil der ehemaligen Leighton-Barracks im Zentrum dieser heutigen Konversionsfläche. Insgesamt ist die Fläche in weiten Bereichen durch die Landebahn, Parkplätze und Bestandsgebäude versiegelt, es gibt jedoch auch „grüne Bereiche“ mit Rasen und Gehölzen. Abbildung 6: Struktur des Plangebietes (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b, ergänzt) Der weitaus größte Teil der Vorhabensfläche befindet sich südlich der Rottendorfer Straße. Im östlichen Teil dieses Bereichs befindet sich die Landebahn mit einem Hubschrauberlandeplatz. Angrenzend an die Landebahn befinden sich Rasenflächen. Die südliche Begrenzung stellt die entlang der Adams Avenue verlaufende Eschenallee dar. Entlang der Rottendorfer Straße ist eine Baumreihe gepflanzt. Im Zentrum befindet sich die „Commissary“ (Lebensmittelmarkt) der Kaserne mit großen asphaltierten Parkflächen. Hier ragt auch der Eingangsbereich der riesigen „Mall“ von Süden in die Fläche hinein. Die Parkplätze sind nahezu unbegrünt. Im westlichen Teil befindet sich ein Park („Alter Park“) mit Gehölzbestand und einer großen Rasenfläche, die von den Amerikanern als Sportfeld genutzt wurde. Der südwestliche Teil der Vorhabensfläche ist teilweise mit Gebäuden bestanden („Offiziershäuser“), rund um die Gebäude existieren zahlreiche Bestandsbäume und Sträucher. Der Grünbereich am „Casino“ ist ebenfalls mit Gehölzen bestanden. Nördlich der Rottendorfer Straße steigt die sonst überwiegend ebene Fläche nach Norden hin an. Der nördliche Teil des Plangebietes umfasst hier einige Bestandsgebäude, die „Bastion“ und eine Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 10 trias Planungsgruppe Streuobstwiese ganz im Norden. Zahlreiche Mauern rund um die Gebäude gliedern diesen Böschungsbereich und schaffen ebene terrassenartige Flächen. Flächennutzung Im Bereich des Plangebietes werden im Bestand vier Nutzungsgruppen unterschieden: Grünflächen, Freisportanlagen, Gebäude und Verkehrsflächen (ARC.GRÜN 2009). Flächennutzung Beschreibung Grünflächen naturnahe Flächen und Biotope, Gehölzbestände, extensiv und intensiv genutzte Wiesen- und Rasenflächen sowie Gärten 56 Freisportanlagen Spiel- und Sportflächen (auch weitläufige Baseballfelder mit Rasen- und Hartplatzflächen) 3 Gebäude Verwaltungsgebäude und Lagerhallen, öffentliche Einrichtungen sowie Einzel- und Blockwohnbebauung 6,5 Verkehr Straßen und Wegen, Flächen des ruhenden Verkehrs (Parkplätze) und Lagerflächen; zum weitaus überwiegenden Teil versiegelt (Asphalt, Betonpflaster, Betonplatten) 34,5 Fläche gesamt (21,39 ha) Tabelle 1: Fläche in % 100 Flächennutzung nach Nutzungsgruppen (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) Bezüglich der Flächennutzung ergeben sich folgende Anteile: ca. 56 % werden als Grünfläche genutzt, ca. 1/3 als Verkehrsfläche, ca. 6,5 % als Gebäudefläche und ca. 3 % als Fläche für Freisportanlagen. Räumliche Struktur der Umweltprüfung Je nach Erfordernis beschränkt sich der Untersuchungsbereich für die einzelnen Schutzgüter auf den Geltungsbereich des B-Plans oder erstreckt sich über angrenzende Bereiche. Eine Betrachtung über den Geltungsbereich hinaus ist dann erforderlich, wenn angenommen werden kann, dass durch das Vorhaben auch außerhalb des Plangebietes Umweltbelange erheblich beeinflusst werden. Die bei der Umweltprüfung zu berücksichtigenden Schutzgüter Pflanzen (Biotope), Wasser und Boden sowie Kultur- und Sachgüter werden innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs untersucht. Das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild sowie das Schutzgut Mensch sind über den Geltungsbereich hinaus zu betrachten. Beim Stadt- und Landschaftsbild hat insbesondere die mögliche Erholungsnutzung Auswirkungen auf angrenzende Bereiche und durch die exponierte Lage sind besondere Sichtbeziehungen zu vorhandenen Landmarken im Umland zu betrachten. Auch die Bewertung der Eigenart des Plangebietes ist im weiteren räumlichen Zusammenhang zu erfassen. Beim Schutzgut Mensch werden die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigende Emissionen und Immissionen geprüft. Es werden zum einen bestehende Emissionen durch nahe gelegene Emittenten (Gerüche, Lärm, Schadstoffe durch Anlagen und Verkehr) untersucht, die mögliche Auswirkungen auf den Menschen als Nutzer der Parkanlage haben. Zum anderen werden potenzielle vom Vorhaben ausgehende Emissionen auf angrenzende Bereiche (Wohnbebauung) geprüft. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 11 trias Planungsgruppe 1.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung Im Rahmen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Bereich der potenziellen militärischen Konversionsflächen ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) wurden die Bestandssituation und die zukünftigen Erfordernisse hinsichtlich Verkehrserschließung und technischer Infrastruktur (Ver- und Entsorgung: Energie, Wasser) umfassend untersucht und es wurden erste mögliche Konzepte und Empfehlungen unterbreitet. Der Rahmenplanung Hubland (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) sind bereits konkretere Planungen hinsichtlich der Verkehrserschließung zu entnehmen. Verkehrserschließung Insgesamt sind die folgenden Punkte aus der Verkehrserschließung für das Plangebiet von Relevanz: Rahmenplanung im Bezug auf die Übergeordnete Erschließung Straßennetz: Es ist bereits eine gute Integration in das bestehende Straßennetz vorhanden, dabei kann es erforderlich werden, einzelne Knotenpunkte weiter auszubauen. Der Hauptstraßenzug Rottendorfer Straße – Am Galgenberg – Kitzinger Straße gewährleistet den Anschluss nach Westen an die Innenstadt und die Bundesstraße 19 (Stadtring Süd) mit Anbindung nach Süden an die A3 Richtung Frankfurt und A81 Richtung Stuttgart sowie nach Norden an die A7 in Richtung Schweinfurt/ Fulda. Nach Osten ist die Kitzinger Straße an die Bundesstraße 8 (Zubringer zur A3 Richtung Nürnberg und A7 Richtung Ulm) angebunden. Die Anbindung des Plangebietes an das Straßennetzt erfolgt über die Rottendorfer Straße im Norden und die Straße Am Galgenberg im Süden. (vgl. Rahmenplanung Plan 12) ÖPNV-Netz: Das Vorhabensgebiet ist über die Buslinien 10 (Innenstadt-Frauenland-Campus Hubland) und 14 (Innenstadt-Gerbrunn-Straße am Galgenberg) von Süden erschlossen. Die Linie 34 (InnenstadtHubland-Gerbrunn-Lengfeld) verläuft ebenfalls südlich nahe des Plangebietes und die Buslinie 28 (Innenstadt-Mönchberg) tangiert im Nordwesten das Plangebiet. Es fehlt derzeit eine Anbindung des zentralen und östlichen Teils der geplanten Dauergrünanlage. Hier ist in der Rahmenplanung die Erschließung durch eine neue Straßenbahntrasse (Hbf-Innenstadt-Frauenland-Hublandareal) vorgesehen. Diese verläuft abschnittsweise südlich entlang der Eschenallee. An der Endhaltestelle ist ein Park&Ride-Platz geplant. (vgl. Rahmenplanung Plan 13) Motorisierter Individualverkehr Straßennetz: Die Anbindung erfolgt von Süden parallel zu der geplanten Straßenbahntrasse. Der Norden wird über die beiden Hauptzufahrten an der Rottendorfer Straße erschlossen. Diese wird als gebrochene Sammelstraße mit verkehrsberuhigten Bereichen und Begegnungszonen ausgebildet, so dass kein unerwünschter Durchgangsverkehr entsteht. Von der Rottendorfer Straße aus werden zudem die nördlich ans Plangebiet angrenzenden Wohnquartiere erschlossen (vgl. Rahmenplanung Plan 14). Fuß- und Radwegenetz: Aufgrund der bisherigen Nutzung als militärische Sonderfläche ist das Hubland-Areal mit der Vorhabensfläche nicht in das bestehende übergeordnete Netz von Fuß- und Radwegen integriert. Es existieren zahlreiche Planungen, dieses Defizit zu beheben und die Konversionsfläche in ein attraktives Fuß- und Radwegenetz einzubinden (vgl. Rahmenplanung Plan 15). Durch und entlang des Plangebietes verlaufen gemäß der Rahmenplanung zahlreiche übergeordnete Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 12 trias Planungsgruppe Wegeverbindungen, die zu einer besseren Vernetzung beitragen sollen. Die konkrete Planung für das Wegenetz innerhalb der Dauergrünanlage ist der Entwurfsplanung der LGS 2018 (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) zu entnehmen. Da die Wegeführung auch nach der LGS erhalten bleiben soll, wird das geplante Wegesystem als nachrichtliche Information in den Grünordnungsplan zum B-Plan übernommen. Ver- und Entsorgung Gemäß ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) sind alle Konversionsflächen und somit auch das Leighton-Areal mit dem Vorhabensgebiet vollständig an das städtische Ver- und Entsorgungsnetz angebunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass innerhalb der Konversionsflächen aufgrund der geplanten neuen Nutzungs- und Bebauungsstruktur eine umfassende Neustrukturierung der bisherigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur der US-Army erfolgen muss. Energieversorgung (Wärme) Bisher wird das gesamte Areal mit Fernwärme versorgt. Für den neuen Stadtteil Hubland wurde ein Energiegutachten erstellt (EBÖK 2011) auf dessen Basis unter anderem folgende - für das Plangebiet relevante - Inhalte förmlich durch die Stadt Würzburg beschlossen wurden (STADT WÜRZBURG 2012): - energetischer Standard für Gewerbe (Nicht-Wohngebäude): Neubau: KfW Effizienzhaus 55 als Basis-/Mindeststandard, - energetischer Standard für Gewerbe (Nicht-Wohngebäude): Bestand: KfW Effizienzhaus 100 als Basis-/Mindeststandard, - verbindliche Versorgung aller Gebäude mit Fernwärmeanschluss. Abwasserbeseitigung, Wasser- und Stromversorgung Die Versorgung auf der Fläche mit Wasser und Strom und die Anbindung an die Abwasserbeseitigung sind entsprechend den Anforderungen der bisherigen Nutzung gegeben. (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 13 trias Planungsgruppe Regenwasserbewirtschaftung Aufgrund der exponierten topographischen Lage hat die Entwässerung des Hublandes direkte Auswirkungen auf das Umland (vgl. Abbildung 7). Der natürliche Abfluss erfolgt mit der Geländeneigung oberflächig in Richtung West (Tiefpunkt Am Galgenberg) und Nordwest (Tiefpunkt Regenüberlaufbecken Elferweg) Ein ausreichender Überflutungsschutz gegenüber dem tiefer gelegenen Umland ist zwingend erforderlich. Abbildung 7: Topografie mit Regenwasser Abflussrichtungen (ATELIER DREISEITL 2013) Das bestehende Kanalnetz im zukünftigen Stadtteil ist vorwiegend als Mischsystem ausgebaut. 90 % des Mischwassers - darunter auch ein Großteil des anfallenden Wassers im Bereich des Plangebietes - entwässern in nördliche Richtung in das Regenüberlaufbecken Elferweg am Tierheim. Es hat ein Rückhaltevolumen von 830 m³. Überlaufendes Mischwasser wird über einen Entlastungskanal direkt in die Kürnach geleitet. Der westliche Teil des Plangebietes entwässert in westlich des Hublands gelegene Überlaufpunkte, die Anfangshaltungen des städtischen Mischsystems markieren. (ATELIER DREISEITL 2013) Eine vollständige Bewirtschaftung des Bemessungsregens allein durch Versickerung und Verdunstung ist im Plangebiet nicht möglich. Daher muss überschüssiges Regenwasser gedrosselt abgeleitet werden. Den gegenwärtigen Planungen zur Regenwasserbewirtschaftung der Planungsgemeinschaft MAIERKÖHL / FACHABTEILUNG TIEFBAU 2014 gingen das Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Büros ATELIER DREISEITL 2013 bzw. die Beschlussvorlage über die Regenwasserbewirtschaftung der STADT WÜRZBURG vom 06.02.2013 voraus. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 14 trias Planungsgruppe 1.3 Planungsalternativen Die Fläche des Plangebietes ist Teil der 89. Änderung des FNP und in darin vollumfänglich als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage vorgesehen (STADT WÜRZBURG 2014). Planungsalternativen wurden im Rahmen des ISEK untersucht (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008). Als Teilfläche der Leighton-Barracks wurde das Plangebiet in dieser Untersuchung mit betrachtet und in Nutzungskonzepte und Freiraumszenarien einbezogen, welche auf der Basis umfangreicher Standortanalysen entwickelt worden sind. Die Ergebnisse sind in den städtebaulichen Rahmenplan eingeflossen, welcher wiederum der 89. Änderung des FNP als Basis dient. Der Umweltbericht bewertet die innerhalb des Bereichs der 89. Flächennutzungsplanänderung dargestellten Bauflächen (angrenzend an das Plangebiet) hinsichtlich der Umweltauswirkungen als zu bevorzugende Planungslösung (STADT WÜRZBURG 2014). Die Darstellung des Plangebietes als öffentliche Grünfläche ist ebenfalls als bevorzugte Lösung zu betrachten, da bei dieser Nutzungsart insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Flächennutzungen mit zahlreichen versiegelten Flächen - vorwiegend positive Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 15 trias Planungsgruppe 2 Planungsvorhaben, Inhalte und Ziele Es erfolgt eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben. 2.1 2.1.1 Ziele und Festsetzungen der geprüften Bauleitplanung Ziele Das Areal der ehemaligen Leighton Barracks soll in einen neuen Stadtteil „Hubland“ umgewandelt werden. In der Mitte dieses Geländes befindet sich das Plangebiet. Hier wird im Rahmen der Landesgartenschau Würzburg 2018 ein zentraler Park entwickelt. In die öffentliche Parkanlage sollen Spiel- und Aufenthaltsflächen (Biergarten, Waldbühne, Spielflächen, Sportplätze - z.B. Streetball, Tischtennis, Beachvolleyball) sowie gastronomische Einrichtungen (Belvedere), Stadtplätze und Gemeinschaftsgärten integriert werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, die für die LGS geplante Parkanlage auch langfristig für die Stadt Würzburg und den neu entstehenden Stadtteil als wertvollen Grünbereich zu erhalten und somit als Daueranlage zu sichern. Es entsteht ein weiterer wichtiger Grünbereich für die Stadt Würzburg in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und von bleibendem Wert für den neuen Stadtteil als auch für die bestehenden Nachbarschaften. Im Bebauungsplan ist die Grünordnungsplanung mit grünordnerischen Festsetzungen integriert. 6.64 Abbildung 8: Bebauungsplan „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ - Frauenland 64 – Plan-Nr. 6.64 (STADT WÜRZBURG, Stand 10/2014); mit angrenzenden B-Plänen Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 16 trias Planungsgruppe 2.1.2 Festsetzungen und Hinweise Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan enthält folgende grünordnerische zeichnerische sowie textliche Festsetzungen und Hinweise: 2.1.2.1 Zeichnerische Festsetzungen: Öffentliche Grünfläche (gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB) > ca. 209.000 qm Zweckbestimmung Parkanlage: > Die öffentliche Grünfläche erhält in allen Bereichen die Zweckbestimmung Parkanlage. Zweckbestimmung Sportplatz: > Im Bereich der Eschenallee sind verschiedene Spiel- und Sportflächen vorgesehen (z.B. Streetball- und Street Soccer Felder, Beachvolleyballfeld, Tischtennisplätze, Bouleplätze, Trampolinbereich und ein Platz für Seniorenfitness). Zweckbestimmung Spielplatz: > Im Bereich der Eschenallee sind zwei Flächen für Picknick und Spiel eingeplant. Innerhalb der Terrassengärten sowie auf der Wiese im Südwesten sind Spielplätze vorgesehen. Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB > 5 Flächen (Eschenallee, Alter Park, Streuobstwiese, Südwesten entlang Straße „Am Galgenberg“, Fläche im Westen am Casino), gesamt ca. 57.000 qm. Hier soll die vorhandene Bepflanzung erhalten bleiben. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB > 5 Flächen im westlichen und zentralen Bereich, gesamt ca. 26.000 qm. Fläche A: In diesem Bereich ist die öffentliche Grünfläche als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten. > Eine zusammenhängende Fläche im zentralen Bereich, ca. 73.000 qm. Baum: Pflanzgebot Baum mit Standortbindung > In den festgelegten Bereichen (Stadtteilplatz und östlich des Stadtteilplatzes entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs) sind Bäume zu pflanzen. 2.1.2.2 Textliche Festsetzungen: Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzflächen sind im Sinne der schematischen Planeinzeichnung zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Auswahl der Pflanzen nach Art und Qualität erfolgt nach Maßgabe des Begrünungskonzeptes der Ausführungsplanung der LGS. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 17 trias Planungsgruppe Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Bilanzierung des Eingriffs gemäß Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Für den durch die geplante bauliche Nutzung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft wurde gemäß Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ein Ausgleichsflächenbedarf in Höhe von 0,75 ha ermittelt. Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelung Durch festgesetzte Gestaltungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, die zur dauerhaften Entsiegelung von im Bestand als versiegelt vorhandenen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes führen, wurde ein Entsiegelungs- und Aufwertungspotenzial in Höhe von 6,50 ha ermittelt. Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung vorhandener Grünflächen Durch festgesetzte Gestaltungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, die zur dauerhaften Aufwertung von im Bestand als Intensivrasen vorhandenen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes durch Extensivierung führen, wurde ein Aufwertungspotenzial in Höhe von 1,54 ha ermittelt. Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz Der aus der Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ resultierende Wert von 7,29 ha durch Entsiegelungsmaßnahmen und durch Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Extensivierung wird in die zusammenfassende Kompensationsbilanz zum Geltungsbereich der 89. FNP-Änderung eingebracht und steht für weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs der 89. FNP-Änderung zur Verfügung. Die Führung und Fortschreibung der Kompensationsbilanz obliegt der Stadt Würzburg. Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt. Artenschutz Vorhandene Vogelnist- und Fledermauskästen im Plangebiet sind zu erhalten. In den vorhandenen Baumbestand sind 10 zusätzliche Fledermauskästen und –bretter (je 5) in 4 – 5m Höhe verteilt über das Gebiet zu installieren um den künftigen Verlust an potenziellen Gebäudequartieren aufzufangen. In den vorhandenen Baumbestand sind 15 Vogelnistkästen (4 Meisenkästen, 4 Halbhöhlen, 4 Spechtkästen und 3 Mauerseglerkästen mit je drei Nesteinheiten) in 4 – 5 m Höhe verteilt über das Gebiet zu installieren, um den künftigen Verlust an potenziellen Gebäudequartieren aufzufangen. Das Zurückschneiden und Roden von Anpflanzungen, Hecken und Büschen darf nur außerhalb der allgemeinen Brutzeiten zwischen dem 01.10. bis 28.02. durchgeführt werden. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 18 trias Planungsgruppe 2.1.2.3 Zeichnerische Hinweise Wege und Plätze LGS: geplante Wegeverbindungen sowie Sportplätze und Kinderspielflächen der Dauergrünanlage 2.1.2.4 Textliche Hinweise Artenschutz Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist die o.g. Festsetzung zum Erhalt von vorhandenen Vogel- und Fledermauskästen getroffen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG bei Rodungs- oder Schnittmaßnahmen an Anpflanzungen, Hecken und Büschen sind die o.g. Festsetzungen zur Berücksichtigung von Brutzeiten getroffen. Die Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG beim Abriss von Bestandsgebäuden werden vollumfänglich im Rahmen des Predevelopment berücksichtigt. Als Ausgleich für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind die o.g. Festsetzungen zur Installation von Vogel und Fledermauskästen getroffen. 2.2 Übergeordnete aktuelle Rechtsgrundlagen, Ziele und Fachplanungen Unter diesem Punkt werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes dargestellt, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Baugesetzbuch Das Baugesetzbuch (BauGB) ist maßgebende Rechtsgrundlage für die Umweltprüfung und den Umweltbericht in der Bauleitplanung. Die Durchführung der Umweltprüfung dient dazu, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu berücksichtigen. Bei der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB). In der Anlage 1 des BauGB (zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sind die inhaltlichen Bestandteile des Umweltberichts genannt. Die BauNVO und PlanzV dienen zusammen mit dem BauGB der bauplanungsrechtlichen Umsetzung von Maßnahmen, die negative Umweltauswirkungen vermeiden oder zu deren Kompensation dienen. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2013) werden folgende für das Plangebiet relevante Entwicklungsziele beschrieben: 2.2.7(G): „Die Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass (...), sie bei der Wahrnehmung ihrer Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktionen eine räumlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 19 trias Planungsgruppe ausgewogene sowie sozial und ökologisch verträgliche Siedlungs- und Infrastruktur gewährleisten, (...), sie über eine dauerhaft funktionsfähige Freiraumstruktur verfügen (...).“ 7.1.1(G): „Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden.“ 7.1.4(Z): „In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig.“ 7.1.4(G): „Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden.“ 7.1.6(Z): „ Ein zusammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten.“ 7.2.1(G): Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann.“ Durch das geplante Vorhaben werden die genannten Ziele des Landesentwicklungsprogramms innerhalb des Plangebietes und mit positiven Auswirkungen auf angrenzende Bereiche umgesetzt. Regionalplan Der Regionalplan Region Würzburg (2) (REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG 1985) weist das ehemals militärisch genutzte Leighton-Barracks-Areal als Siedlungsfläche aus. Folgende, das Vorhaben betreffende, fachliche Ziele aus dem Bereich Natur und Landschaft (Teil B I) werden genannt: 3.1.4: „Im innerörtlichen und ortsnahen Bereich, insbesondere in Gemeinden des Verdichtungsraumes Würzburg (...) soll auf die Erhaltung vorhandener Grün- und Freiflächen einschließlich wertvoller Baumbestände sowie die Entwicklung neuer Grünflächen im Zuge der Bauleitplanung verstärkt hingewirkt werden.“ 3.1.5: „Auf eine klare Trennung zwischen bebauten und unbebauten Flächen sowie zwischen Wohnbebauung und Bebauung für Industrie und Gewerbe soll hingewirkt werden.“ Die Zielvorgaben des Regionalplanes werden bei der Planung berücksichtigt. Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) In der 89. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Stadt Würzburg (Feststellungsbeschluss 26.02.2015) erfolgt die Umwidmung von ca. 99,4 ha Flächen im Gebiet der ehemaligen LeightonBarracks (ohne Erweiterungsfläche Universität südlich des Geltungsbereichs), die bisher als Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt worden sind. Das ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) sowie der städtebauliche Rahmenplan Hubland (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) dienen der FNPÄnderung als Grundlage. In der 89. Änderung zum Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als öffentliche Grünfläche dargestellt (vgl. Abbildung 9). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 20 trias Planungsgruppe Abbildung 9: Grafische Darstellung des Flächennutzungsplanes (STADT WÜRZBURG 2015) Landschaftsplan Gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Würzburg (PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1980a) befindet sich das Plangebiet innerhalb eines Erholungsschwerpunktes in der Stadt. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 21 trias Planungsgruppe Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Bereich der militärischen Konversionsflächen (ISEK) Ziel des ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) ist „die Sicherstellung der Einbindung der Entwicklung der Konversionsflächen in den gesamtstädtischen Zusammenhang, insbesondere in das städtebauliche Umfeld des Bereichs um die Nürnberger Straße sowie die Rottendorfer Straße.“ Das Leighton-Areal - innerhalb dessen sich die Vorhabensfläche befindet - repräsentiert dabei die größte der insgesamt vier Konversionsflächen. Räumlich in der Nähe befinden sich die Konversionsflächen Lincoln-Housing-Area, US-Hospital und Faulenberg-Kaserne (vgl. Abbildung 10). Insgesamt machen die Flächen etwa 156 ha aus. Im Rahmen des ISEK wurden Bedarfsanalysen und räumliche Analysen durchgeführt, zudem wurden die Verkehrserschließung und die technische Infrastruktur hinsichtlich Bestand und Bedarf bei Erschließung des neuen Stadtteils untersucht. Im Anschluss an diese Analysen wurden Entwicklungsstudien gemacht und Entwicklungsszenarien hergeleitet. In einem abschließenden Schritt wird in dem Konzept die Entwicklung der Konversionsflächen im Rahmen der Entwicklung der Gesamtstadt Würzburg betrachtet. Das Konzept dient auch als Grundlage für die Änderung des FNP zur Anpassung der Darstellung an die Entwicklungsziele der Stadt Würzburg sowie für weitere Planungen (z.B. Rahmenplanung Hubland - siehe nächster Punkt). Abbildung 10: Lage der vier Konversionsflächen (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) Rahmenplanung Hubland Der städtebauliche Rahmenplan Hubland (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) beinhaltet ein städtebauliches Konzept für den neu zu entwickelnden Stadtteil und dient als Grundlage für die 89. Änderung des FNP. Die Ergebnisse des ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) sind in die Entwicklung des Rahmenplans eingeflossen. Der Städtebauliche Rahmenplan dient als Grundlage Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 22 trias Planungsgruppe für weitere Planungen. Als konzeptionelle Grundlagen sind die folgenden fünf Ziele im Rahmenplan formuliert: - „einen vielfältigen Stadtteil entwickeln - attraktive Freiräume gestalten - einen lebendigen Campus anlegen - stadtverträgliche Mobilität fördern - eine qualitätvolle Umsetzung sicherstellen“ Für das Plangebiet (Dauergrünanlage) ist insbesondere das zweite Ziel der attraktiven Freiräume von Bedeutung. Als differenzierte Planungsziele werden in der Rahmenplanung folgende Punkte genannt, die für die Vorhabensfläche relevant sind: „großräumige Grünvernetzung im äußeren Grüngürtel Würzburgs (Main - Alandsgrund Sieboldshöhe - Hubland - Lehnleiten - Kürnachtal - Greinberg) zentraler, offen gestalteter Park mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen (Alter, Gender, etc.) vielfältige generationenübergreifende Aktivitäts- und Erholungsmöglichkeiten möglichst »autofreie Gestaltung« des Parks und der Parkränder Geschosswohnungsbau, rückwärtige Parkierung im Quartierszentrum, etc.) dezentrale Grünzäsuren zur Gliederung der Bauflächen, Sicherstellung eines wohnortnahen Freiraumangebots und Vernetzung der Freiräume Vernetzung mit dem Grünzug Lehnleiten als naturnah gestaltetem Erholungsraum Ausbau des Wegenetzes für Erholungszwecke zentraler Stadtteilplatz am Schnittpunkt der Freiraum- und Nutzungsachsen grünes Uni-Band zur Vernetzung des neuen und bestehenden Uni-Campus Integration historischer Elemente in die Gestaltung (Landebahn, Mauern, Kleinarchitektur, etc.) Nachnutzung der Sportanlage an der Kitzinger Straße und Ergänzung mit weiteren Angeboten (Bolzplatz, Skateanlage, etc.) dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Bäume Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vor Ort im Zusammenhang mit dem Biotopverbundsystem Berücksichtigung der Kaltluftentstehung und des Kaltluftabflusses - Freihaltung klimarelevanter Bereiche Landesgartenschau 2018 als Beschleuniger der Stadtteilentwicklung Nutzung der Landesgartenschau zur Errichtung von besonderen Orten“ (Tiefgaragen Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg im 23 trias Planungsgruppe Abbildung 11: Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung September 2014 (STADT WÜRZBURG, BAUREFERAT Stand 30/09/2014) Die Rahmenplanung Hubland dient als Planungsgrundlage für den Bebauungsplan. Die geplante Dauergrünanlage bildet die in der Rahmenplanung vorgesehene zentrale Grünfläche. Die Ziele der Rahmenplanung werden durch den B-Plan mit grünordnerischen Festsetzungen gesichert. Verkehrsplanungen Die Rahmenplanung Hubland beinhaltet ein Erschließungskonzept für den neuen Stadtteil und damit auch für das Plangebiet. Darin enthalten sind erste Planungen für den Verkehr: übergeordnete Erschließung, öffentliches Nahverkehrsnetz (Bus, Straßenbahn), Straßennetz, Fuß- und Radwegenetz. Zudem wurde für die Rahmenplanung Hubland eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung durchgeführt (WVI 2012). In dem Gutachten wird die aktuelle Situation auf der Strecke Am Galgenberg – Kitzinger Straße – Würzburger Straße erfasst (tlw. direkt angrenzend an die Vorhabensfläche) und es wird eine Prognose für das zukünftige Verkehrsaufkommen im Jahr 2025 mit dem neuen Stadtteil erstellt. Naturschutzrecht (BNatSchG und BayNatSchG) Die Ziele und Grundsätze des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie die Grundsätze des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gehen in die Bestandsbewertung und die Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes, insbesondere des Naturschutzes, ein. Artenschutzrecht Es sind die nach § 44 BNatSchG geltenden Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zu beachten. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 24 trias Planungsgruppe Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der europäischen Vogelarten nach Art. 1 VS-RL ergibt sich somit aus § 44 Abs.1, Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Schädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass: zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten führen] nicht gegeben sind, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt, sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und bezüglich der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Populationen der Art gewahrt bleibt. In Rahmen der Aufstellung des B-Plans erfolgt eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Fläche nach § 44 BNatSchG (strategische Artenschutzprüfung - SAP: INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014). Der besondere Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) wird damit berücksichtigt. Die Informationen der SAP fließen als Teil der Umweltprüfung in den Umweltbericht mit ein (Schutzgut Tiere). Biotopkartierung Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotope und Flächennutzungen sowie der Bestand an Bäumen auf der Vorhabensfläche bildet die freiraumplanerische Feinuntersuchung (ARC.GRÜN 2009). Eingriffe durch das Vorhaben in bestehende Biotope (Schutzgut Pflanzen) werden im Rahmen der Eingriffsregelung ermittelt und bewertet. Der Baumverlust wird über die geltende Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg bewertet und ausgeglichen. Schutzgebiete und Verordnungen Abfrage der Daten zu Schutzgebieten und –verordnungen erfolgt über das im „Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz“ (FIN-Web). Bodenschutz und Wasserschutz Zu den zu berücksichtigenden Belangen des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zählen unter anderem Auswirkungen durch das Vorhaben auf den Boden und das Wasser. Der Schutz und die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen dieser beiden Schutzgüter sind anzustreben. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 25 trias Planungsgruppe Informationen zu den Bodeneigenschaften im Plangebiet sind ermittelt und in verschiedenen Gutachten dargelegt worden. Zudem wurden umfangreiche Untersuchungen zu bestehenden Altlasten beauftragt. Es sind weder Trinkwasserschutzgebiete noch ausgewiesene Hochwasserschutzgebiete innerhalb des Plangebietes vorhanden (STADT WÜRZBURG 2014). Immissionsschutz Um den Schutz vor Lärm- oder Geruchsbelastungen in zu schützenden Bereichen zu gewährleisten, sind die in den folgenden Dokumenten enthaltenen Richt- bzw. Orientierungswerte einzuhalten: - TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) - 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) - DIN 18005 Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau) - GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) Es wurden diverse Immissionsgutachten (Lärm, Geruch) für das Hubland-Areal und die LGS erstellt (WBI 2010, 2013; Müller-BBM 2014). Anhand dieser wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen Richtwerte in zu schützenden Bereichen eingehalten werden. Potenzielle Emittenten für Lärm sind innerhalb des Vorhabensbereichs geplante gastronomische Einrichtungen sowie Sport- und Freizeitanlagen. Des Weiteren wird untersucht, ob die Orientierungswerte für Parkanlagen eingehalten werden, die durch Emittenten von außerhalb des Vorhabensbereichs verursacht werden könnten (z.B. Lärm durch Straßenverkehr). Die Informationen zu Emissionen und Immissionen haben Einfluss auf die Bewertung der Schutzgüter Mensch und Landschaftsbild (hier: Erholung) im Umweltbericht. Denkmalschutz Es erfolgt eine Auswertung der Daten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Siegerentwurf „Landesgartenschau Würzburg 2018“ Der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH Stand 2014) dient ebenfalls als Grundlage für den B-Plan. Die für die Landesgartenschau geplante Parkanlage soll in großen Teilen auch nach der Gartenschau als Dauergrünanlage weiter bestehen. Um dies zu gewährleisten, werden im Rahmen des Grünordnungsplans zum B-Plan grünordnerische Festsetzungen getroffen, die durch die Integration in den B-Plan verbindlich werden. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 26 trias Planungsgruppe 3 Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen Im Folgenden werden die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a) bis i) i.V.m. § 1a BauGB zusammenfassend dargestellt und bewertet. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Die Bestandsaufnahme und -bewertung für die Schutzgüter Stadt- und Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen sowie Wasser und Boden dienen zugleich der Einschätzung und Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Versiegelte Bereiche innerhalb des Plangebietes werden nicht bewertet. 3.1 Bestandsaufnahme 3.1.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild Wesentlicher Indikator für die Qualität eines Landschaftsraumes für das Naturerlebnis und die landschaftsbezogene Erholung ist das Landschaftsbild. Für die Bewertung wird zunächst auf folgende gängige Kriterien zurückgegriffen: Vielfalt Eigenart Naturnähe Vielfältige Landschaftsbilder ergeben sich durch den kleinräumigen Wechsel unterschiedlicher Nutzungsstrukturen und gliedernder Elemente. Die Vielfalt wird im Wesentlichen durch die Vegetationsund Gewässerstrukturen sowie das Relief bestimmt. Die Eigenart einer Landschaft beschreibt das Gewachsene, das Typische und das Besondere einer Landschaft (Aspekt „Heimat“). Die konkrete Bewertung der Eigenart einer Landschaftsbildeinheit erfolgt nach der Höhe des Eigenartverlustes, d.h. welche bzw. in welcher Größenordnung sind Eigenartverluste durch Hinzufügen neuer, untypischer Strukturen bzw. durch Wegnehmen alter typischer Strukturen entstanden. Als Referenzstadium für die Bewertung des Eigenartverlustes dient der Zeitraum nach dem 2. Weltkrieg. Nach ADAM / NOHL / VALENTIN (1986) sind zur quantitativen Ermittlung des Eigenartverlustes im Wesentlichen die folgenden zwei Aspekte zu berücksichtigen: Abschätzung der baulichen und landbaulichen Veränderungen der Kulturlandschaft. Umfang der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die zu einem Verlust an Vielfalt und Naturnähe geführt haben (Beseitigung von Feldgehölzen etc.). Naturnähe im Rahmen der Landschaftsbildbewertung ist nicht die ökologisch definierte Naturnähe. Vielmehr wird betrachtet, wie naturnah bestimmte Landschaften oder Landschaftselemente auf den Betrachter wirken. Der Grad der Naturnähe ergibt sich aus der Bewirtschaftungsintensität und der Stärke des menschlichen Einflusses. Der Naturcharakter einer Landschaftsbildeinheit wird im Wesentlichen dadurch bestimmt, ob sich die Vegetation für den Beobachter scheinbar von selbst und ohne lenkende Eingriffe des Menschen entwickeln konnte. Für die Qualität des Landschaftserlebens sind folgende weitere Kriterien von Bedeutung: Erlebbarkeit Störungsarmut Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 27 trias Planungsgruppe Eine Landschaft ist nur dann auch von Erholungssuchenden erlebbar, wenn sie erreichbar und passierbar ist. Kriterium für die Erlebbarkeit ist die Ausstattung eines Raumes mit Wegen und die Anbindung an den öffentlichen und privaten Verkehr. Kriterium für die Störungsarmut ist die Abwesenheit bzw. das Vorhandensein von Beeinträchtigungen (z.B. Straßenlärm). Beeinträchtigungen können visueller Natur (z.B. dominante unangepasste Bauwerke) oder akustischer Natur (z.B. Straßenlärm) sein. Störend kann sich auch ein zu hoher Nutzungsdruck (z.B. überfüllte Uferbereiche) auswirken. Bestand Eigenart des Plangebietes Die historischen Luftaufnahmen von 1944 bis heute (vgl. Abbildung 12 und Abbildung 13) veranschaulichen die Entwicklung der Fläche des Plangebietes. War die Fläche 1944 bis auf die Landebahn und einzelne Gebäude nördlich der Rottendorfer Straße noch weitestgehend unverbaut, so hat sich das Bild bis heute durch Bebauungen stark verändert. Hingegen verlaufen die Rottendorfer Straße sowie die Straße „Am Galgenberg“ auch heute noch weitgehend auf den historischen Handelswegen. Von dem erhöhten Punkt des Plangebietes aus bestehen wichtige Blickbeziehungen über das Maintal hinweg zur Festung Marienberg. Allerdings sind diese durch vorhandene Lichtmasten beeinträchtigt. Abbildung 12: Historische Luftbildaufnahme von 1944 (STADT WÜRZBURG) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 28 trias Planungsgruppe Abbildung 13: Luftbildaufnahme von 2013 (STADT WÜRZBURG) Vielfalt des Plangebietes Vorherrschende Nutzungen im Plangebiet sind Verkehrsflächen, intensive Rasenflächen, Gebäude und Freisportanlagen. Das Landschaftsbild prägende Elemente beschränken sich auf die Eschenallee südlich der ehemaligen Landebahn, auf die mit Altbäumen bestandenen Parkflächen im Westen des Plangebietes, die Gärten im Bereich der Offiziersgebäude im Süden, auf einzelne Heckenstrukturen entlang der Wege sowie auf das durchgrünte Wohngebiet mit der Streuobstwiese nördlich der Rottendorfer Straße. Naturnähe des Plangebietes Der gesamte Bereich der Mall/ Commissary und der ehemaligen Landebahn wirken auf den Betrachter stark technisiert und wenig naturnah. Einzig der Park im Westen, die extensiv genutzten Rasenflächen und Wiesen mit Gehölzbestand (Streuobstwiese) im Norden des Planungsgebietes sowie die Eschenallee, zusammen ca. 1/5 der Gesamtfläche vermitteln dem Betrachter Naturnähe. Erlebbarkeit und Störungsarmut des Plangebietes Die Fläche des Plangebietes ist derzeit nicht öffentlich zugängig und daher nicht erlebbar für Erholungssuchende. Das Kriterium der Störungsarmut ist durch die nicht vorhandene Erlebbarkeit irrelevant. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 29 trias Planungsgruppe 3.1.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) Eine intakte Umwelt ist die Lebensgrundlage für den Menschen. Für die Betrachtung des Menschen als Schutzgut sind zum einen gesundheitliche Aspekte, in der Bauleitplanung vorwiegend Lärm und andere Immissionen, zum anderen regenerative Aspekte wie Erholungs-, Freizeitfunktionen und Wohnqualität von Bedeutung. Zu den für das Schutzgut Mensch zu berücksichtigenden Wertelementen und Funktionen zählen (nach JESSEL, TOBIAS 2002) Gesundheit und Wohlbefinden, Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion. Bestand Das Plangebiet ist derzeit nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und wird seit Abzug der US Amerikaner nicht genutzt. Es existieren keine Emissionsquellen auf der Fläche, die sich auf angrenzende Bereiche auswirken könnten. Emissionsquellen von außen mit potenzieller negativer Wirkung auf das Plangebiet durch Lärm, Gerüche und Schadstoffe werden an dieser Stelle beschrieben, jedoch können aufgrund der bestehenden Situation (abgeschlossenes Gelände - nicht betretbar) keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch eintreten. Gerüche Das Kompostwerk Würzburg (ca. 1,5 km östlich des Plangebietes gelegen) verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich etwa 25.000 t Biomüll und Grünschnitt zu 12.000 m³ Qualitätskompost. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in geschlossenen Hallen, die Abluft wird über einen 35 m hohen Schornstein abgeblasen. Aktuell ist ein Luftdurchsatz von 120.000 m³/h genehmigt, die tatsächliche Durchsatzmenge spielt sich nach Aussagen des Betreibers mehrheitlich im Bereich von 60.000 bis 100.000 m³/h ab. Der Immissionswert gem. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) für Wohn- bzw. Mischgebiete (ein gesonderter Wert für Parkanlagen existiert nicht) von IW = 10 % wird an allen Randpunkten eingehalten. Es sind allenfalls marginale Belästigungen durch Geruchsimmissionen im Plangebiet zu erwarten (WBI 2010a, WBI 2010b). Lärm Auf das Plangebiet einwirkende Lärmemissionen sind durch die teilweise direkt angrenzende Straße Am Galgenberg möglich. Der Lärm wird jedoch durch die dort bestehende Mauer rund um die Konversionsfläche nach innen abgemildert. Vorhandene Lärmquellen im weiteren Umfeld sind Gewerbe, das Tierheim im Norden sowie eine Disco. Weder tagsüber noch nachts wird jedoch innerhalb des Plangebiets der Orientierungswert durch Anlagenlärm überschritten (WBI 2010b). Schadstoffe Da die Fläche des Plangebietes derzeit nicht genutzt wird, gehen keine Schadstoffemissionen von ihr aus. Auch hier wirken lediglich im Randbereich Emissionen durch die Straße Am Galgenberg auf das Plangebiet ein. Sonstiges (Gesundheit) Durch die ausgedehnten Freiflächen (Wiesen) ist das Gebiet bedeutend für die Kalt- und Frischluftproduktion (vgl. Schutzgut Klima Kapitel 3.1.7). Die hier entstehende Frischluft fließt in Richtung Westen (Maintal, Innenstadt) ab und hat einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der dort wohnenden Bevölkerung. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 30 trias Planungsgruppe 3.1.3 Schutzgut Tiere Ausgewertete Quellen und somit Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Tiere sind: Rasterverbreitungskarten zur Herpetofauna des Landesamtes für Umwelt Bayern (Internetseite des LFU BAYERN) Gutachten „Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen – Erläuterungsbericht“ (IUS 2014) Gutachten „Spezielle Artenschutzprüfung LGS“ (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) mit der Erfassung aller europarechtlich geschützten Arten (Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie) Rasterverbreitungskarten zur Herpetofauna Für die Beurteilung eines potenziellen Vorkommens von Amphibien und Reptilien im Plangebiet erfolgte zunächst die Auswertung der Rasterverbreitungskarten des LfU Bayern (Messtischblatt 6225 NO). Die innerhalb des 25-km²-Quadranten des MTB vorkommenden Arten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Art (deutsch) Art (wiss.) RL D RL Bay SL 2003 FFH Anh. IV 2009 Bergmolch Ichthyosaura alpestris * Blindschleiche Anguis fragilis fragilis * V Erdkröte Bufo bufo * k.A. Grasfrosch Rana temporaria * V Kammmolch Triturus cristatus V 2 Ringelnatter Natrix natrix V 3 Schlingnatter Coronella austriaca 3 3 Teichfrosch Pelophylax esculentus * k.A. Teichmolch Lissotriton vulgaris * V Zauneidechse Lacerta agilis V V Tabelle 2: k.A. x x x Innerhalb des 25km²-Quadranten des MTB 6225 NO im Zeitraum 1996-2012 registrierte Amphibien- und Reptilienarten und deren Schutzstatus gem. Roter Liste Deutschland, Roter Liste Bayern Schichtstufenland und FFH Richtlinie Genauere Angaben zu Amphibien- und Reptilienvorkommen im Plangebiet sind der Speziellen Artenschutzprüfung LGS (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) zu entnehmen. Gutachten Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen In der Zeit vom 09.-20.12.2013 wurden im Rahmen einer Artenschutzverträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen auf dem Gelände der Konversionsfläche Hubland auch die zu fällenden Bäume im Planungsgebiet vom INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN WEIBEL & NESS GMBH (IUS 2014) untersucht und auf europäische Vogelarten, Fledermäuse und totholzbewohnende Käferarten (insbesondere die FFH-Anhang II und IV-Arten Eremit (Osmoderma eremita) und Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)) überprüft. Dabei wurden die Bäume nach Baumhöhlen, Spalten und Nistplätzen (Nester) abgesucht. Höhlungen wurden mit einem Endoskop kontrolliert, zudem wurde auf Kotspuren (Fledermäuse) sowie Bohrlöcher, Fraßspuren, Mulm und Kotspuren (totholzbewohnende Käferarten) geachtet. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 31 trias Planungsgruppe Als für das Plangebiet relevante Resultate der Untersuchung kann Folgendes festgestellt werden: In 6 der zu fällenden Bäume wurden Höhlen und in 5 Bäumen Vogelnester festgestellt. In insgesamt 3 Bäumen befinden sich Spalten oder Höhlen, die sich aufgrund ihrer Größe und Tiefe als potenzielle Sommer/-Zwischenquartiere für Fledermäuse eignen. Da die Spalten nicht frostsicher sind, kommen sie nicht als Winterquartier in Frage. An einem Baum im Plangebiet konnten neben einer Höhle und Spalten auch Bohrlöcher durch totholzbewohnende Käferarten nachgewiesen werden (keine Käfer selbst). Die Lebensraumbedingungen sind allerdings für den Eremit ungünstig, so dass ein Vorkommen dieser Art ausgeschlossen werden kann. Auch ein Vorkommen des Großen Eichenbocks wird innerhalb des Plangebietes nicht angenommen. Andere geschützte Käferarten konnten ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Baumnummer Fund Potenzial Anmerkung Fledermäuse 1039 1 Höhle, 1 Nest nein Spechthiebe 1569 2 Höhlen ja 1 Baumhöhle nach oben 20-30cm, nach unten 10-20 cm tief, potentielles Sommerquartier für Fledermäuse, trocken; obere Höhle vom Specht, für Fledermäuse ungeeignet 1630 1 Höhle, 1 Nest nein Nest (Taube?), einige Spechthiebe, 40% Totholz in Krone, Höhle für Fledermäuse ungeeignet (zu eng) 1733 Spalten ja Spalte weist Scheuerspuren auf 1851 1 Höhle, Spalten ja (Spalten) Riss, Harz, Bohrlöcher, beginnende Fäulnis, mögliches Fledermausquartier 2006 1 Nest nein Nest 2040 1 Nest nein Nest, Totholz in Krone 2146 4 Höhlen, Käfer, 1 Nest nein Stammfuss morsch, Totholz Krone, Frostriss, keine Fledermäuse, da nicht tief genug 2147 3 Höhlen nein Frostriss Tabelle 3: Übersicht Funde an zu fällenden Bäumen innerhalb des Plangebietes (nach IUS 2014) Gutachten „Spezielle Artenschutzprüfung LGS“ (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung (SAP) wurde das Gelände der LGS durch das INSTITUT FÜR FAUNISTIK (2014) hinsichtlich besonders geschützter Arten untersucht. Dabei wurden insgesamt 32 Vogelarten, davon 24 als Brutvogelarten nachgewiesen. Regelmäßig im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung anzutreffen waren ausnahmslos weit verbreitete, wenig gefährdete Arten. Art (deutsch) Art (wiss.) RLB RLD Status Aaskrähe Corvus corone - - NG Amsel Turdus merula - - BV Bachstelze Motacilla alba - - ZF Blaumeise Parus caeruleus - - BV Buchfink Fringilla coelebs - - BV Buntspecht Dendrocopos major - - BV Dohle Corvus monedula V - NG/BV Dorngrasmücke Sylvia communis - - ZF Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 32 trias Planungsgruppe Tabelle 4: Art (deutsch) Art (wiss.) RLB RLD Status Eichelhäher Garrulus glandarius - - BV Elster Pica pica - - BV Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - ZF Gartengrasmücke Sylvia borin - - ZF Grünling Carduelis chloris - - NG Grünspecht Picus viridis V - BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - BV Haussperling Passer domesticus - V BV Heckenbraunelle Prunella modularis - - ZF Kleiber Sitta europaea - Kohlmeise Parus major - - BV Mauersegler Apus apus V - NG/BV Mäusebussard Buteo buteo - - NG Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - BV Nachtigall Luscinia megarhynchos - - BV Ringeltaube Columba palumbus - - BV Rotkehlchen Erithacus rubecula - - BV Saatkrähe Corvus frugilegus V - NG/BV Singdrossel Turdus philomelos - - BV Star Sturnus vulgaris - - BV Türkentaube Streptopelia decaocto - - BV? Turmfalke Falco tinnunculus - - NG/BV? Wacholderdrossel Turdus pilaris - - BV Zilpzalp Phylloscopus collybita - - BV - BV Gefährdung und ökologischer Status der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden Vogelarten: NG = Nahrungsgast, BV = Brutvogel, ZF = Zufallsgast, meist nur einmalige Beobachtung, ? = Zuordnung nicht sicher Mittels Detektoren wurden 7 Fledermausarten festgestellt, die das Gelände der LGS, vor allem die vorhandenen baumgesäumten Straßen und Grünflächen in unterschiedlicher Intensität nutzten: Tabelle 5: Art deutsch Art wissenschaftlich RLB RLD Bartfledermäuse Myotis brandtii/mystacinus 2 V Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V Langohrfledermaus Plecotus spec. 3 V-2 Mopsfledermaus Barbastellus barbastellus 2 2 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - Gefährdung der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden Säugetierarten Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 33 trias Planungsgruppe Ein Großteil des Plangebiets (Asphaltflächen sowie Rasen- und Freiflächen des ehemaligen Flugfeldes und der Sportanlage) erfüllt als Lebensraum nur eine untergeordnete oder gar keine Funktion für Fledermäuse. Bei der Gebäudekontrolle konnten keine direkten oder indirekten Nachweise von Fledermäusen gemacht werden. Das Quartierpotenzial wurde vom Gutachter als stark eingeschränkt bezeichnet, da nur der Dachbereich von der Traufe bis zum First von spaltenbewohnenden Fledermäusen besiedelt werden kann. Ein mögliches Winterquartier könnte in dem Stollen/Gangsystem hinter Gebäude 26 zu finden sein. Eventuell eignen sich auch die unterirdischen Versorgungsschächte zwischen den Gebäuden als Winterquartiere und die großen Kellerräume von Gebäude 28. Ob eine Betroffenheit durch die Planung besteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt (10/2014) noch nicht prognostiziert werden. (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) 3.1.4 Schutzgut Pflanzen Im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Bayern wurden keine streng zu schützenden Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im innerstädtischen Plangebiet registriert. Auf eine vegetationskundliche Erhebung wurde daher bei der Untersuchung durch INSTITUT FÜR FAUNISTIK (2014) verzichtet. In der Biotopkartierung Bayern (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT – LFU) wurden die Biotopflächen innerhalb des Kasernengeländes nicht erfasst. In Vorbereitung des städtebaulichfreiraumplanerischen Ideenwettbewerbs wurde das gesamte Gelände der ehemaligen Kaserne in einer Freiraumplanerischen Feinuntersuchung untersucht (ARC.GRÜN 2009). Inhalte der Untersuchung waren die Darstellung der vorhandenen Biotopflächen und deren Bewertung sowie die Erfassung der vorhandenen Nutzungen und der Bäume. Bestandserfassung und Bewertung dienen für die weiteren Planungen als Grundlage. Im Folgenden werden Biotopflächen und Nutzungen im Plangebiet in Anlehnung an ARC.GRÜN (2009) beschrieben. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 34 trias Planungsgruppe Abbildung 14: Bestand Flächennutzungen und Biotope (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) Der zentrale Bereich des Plangebietes liegt südlich der Rottendorfer Straße. Dort befinden sich u.a. die Shopping Mall und die Commissary mit ausgedehnten Parkplatzflächen und relativ jung angelegter Begrünung (Intensivgrün, Einzelbäume). Entsprechend hoch ist dort auch der Versiegelungsgrad dieser Flächen einzuschätzen. Im Osten des Plangebietes erstreckt sich die ehemalige Landebahn des Militärflughafens mit Hubschrauberlandeplatz umgeben von Rasenflächen. Den Abschluss der offenen Freifläche nach Süden hin bildet eine Eschenallee mit älteren, landschaftlich prägenden Baumbeständen. Im Westen befindet sich eine Parkfläche „Alter Park“ mit altem Baumbestand aus Laub- und Nadelgehölzen (u.a. Platanen, Eichen, Linden). Den Südrand des Plangebietes (nördlich der Straße „Am Galgenberg“) bildet ein Wohngebiet mit Einzelhausbebauung und zugehörigen Privatgärten, die durch einen z.T. älteren Baumbestand (u.a. Eschen, Linden, Obstbäume, Nadelgehölze) und intensiver Gartennutzung gekennzeichnet sind. Der westlich gelegene Dreiecksbereich ist ein Grünbereich mit Rasen und ebenfalls wertvollem Altbaumbestand. Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Bestand alter Kirschbäume. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 35 trias Planungsgruppe Abbildung 15: Flächennutzung (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) Das Plangebiet ist geprägt durch intensiv genutzte/ gepflegte Rasenflächen, die teilweise mit Gehölzen bestanden sind. Diese Nutzungsart ist auf etwa der Hälfte des Vorhabensgebietes anzutreffen (ca. 49,9 %). Zudem ist ein sehr hoher Bestand an versiegelten Flächen (mit Asphalt oder Betonpflaster befestigte Straßen und Wege sowie Parkplatz- und Lagerflächen, Gebäude und befestigte Sportflächen; insgesamt ca. 38,2 %) zu verzeichnen. Diese beiden Nutzungen nehmen gemeinsam rund 90 % der Fläche ein. Intensiv genutzte Rasenflächen, z.T. mit Baumbestand und Ziersträuchern entlang der Straßen sowie Parkplatzbegrünungen – auch als Straßenbegleitgrün bezeichnet – nehmen zusammen ca. 4,2 % des Plangebietes ein. Private Gartenflächen im Bereich der Einzelhausbebauung am südlichen Rand des Plangebietes (Gärten mit Intensivrasen, Gehölzbeständen sowie Zier- und Nutzgärten) machen 3,4 % des Plangebietes aus. Alle weiteren Biotopflächen/ Nutzungen (teilversiegelte sowie unversiegelte Verkehrs- und Lagerflächen; Sandflächen im Bereich der Sport- und Spielflächen; Sträucherflächen und waldartige Gehölzflächen) sind nur kleinflächig im Plangebiet vorhanden. Der Baumbestand im Plangebiet wurde erstmals im Rahmen der Freiraumplanerischen Feinuntersuchung (ARC.GRÜN 2009) erfasst. Allerdings konnte hier die Erfassung nur anhand von Luftbildern und einer stichpunkthaften Überprüfung vor Ort erfolgen. Im Plangebiet wurde mit dieser Methode der Baumbestand mit einzeln ablesbaren Kronen aufgenommen, waldartige Gehölzflächen wurden als Biotope mit flächenhafter Darstellung aufgenommen. Im Rahmen einer genauen Untersuchung durch DIETZ (2013) wurden im Plangebiet ca. 1.000 Bäume kartiert. Davon gelten nach Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg 768 Bäume als geschützt. Dabei überwiegen Laubbäume mit einem Anteil von > 95 %. Insgesamt kommen 37 Baumarten vor, wobei der hohe Anteil standortgerechter heimischer Baumarten wie Eiche, Esche, Ahorn, Linde und Hainbuche kennzeichnend ist. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile Es sind keine Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet oder auf angrenzenden Flächen vorhanden (Internetseite des BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELT LFU). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 36 trias Planungsgruppe Des Weiteren existieren auf der Fläche keine nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG besonders geschützten Biotope (Internetseite des BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELT sowie LFU schriftl. Mitteilung vom 11.02.2014). 3.1.5 Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) Schutzgut Wasser Wasser ist an allen ökologischen Prozessen beteiligt. Es ist innerhalb der Ökosphäre in ständiger Bewegung und ist elementarer Bestandteil im Landschaftshaushalt. Im Folgenden wird die Datenlage zu Grundwasser und Oberflächengewässern im Untersuchungsgebiet dargelegt. Es werden neben allgemeinen ökologischen Aspekten die Naturhaushaltsfunktionen Grundwasserschutz- und Grundwasserneubildungsfunktion sowie die Abflussregulationsfunktion untersucht. Grundwasser Bei den durchgeführten Sondierungen im Rahmen des Baugrundgutachtens (ROOS GEO CONSULT 08/2013) wurde im Plangebiet kein Grund- bzw. Schichtwasser festgestellt. Nach längeren Niederschlagsperioden sowie Starkregenereignissen kann temporär und partiell Schichtwasser im Übergang der Lockergesteine zum Verwitterungshorizont des Oberen Muschelkalks nicht ausgeschlossen werden. Erste Grundwasserhorizonte sind innerhalb der Gesteinsschichten des Oberen Muschelkalks (Gesamtmächtigkeit von rund 30m) anzunehmen. Die potenzielle Grundwasserneubildungsrate ist im Mittel mit ca. 125mm/a für das Plangebiet anzusetzen. Je nach Einzugsgebiet verringert sich diese aufgrund zusätzlicher Faktoren wie Versiegelungsgrad, Morphologie und Grünlandnutzung auf ca. 80-90mm/a. (ROOS GEO CONSULT 08/2013) Oberflächenwasser Im Bereich des Plangebietes befinden sich heute keine Oberflächengewässer (mehr). Der Standort des östlichen Egelsees ist zwischen Landebahn und der Blockbebauung am „Galgenberg“ im Bereich der Eschenallee zu suchen (Gemarkungskarte von Gerbrunn von 1775). Das Gelände im Plangebiet fällt von Ost nach West bzw. Nord ab, so dass der größte Flächenanteil natürlicherweise oberflächig in Richtung West und Nord-West entwässert (ATELIER DREISEITL 2013). Grundwasserschutzfunktion Die Grundwasserschutzfunktion ist als räumlich differenzierte Fähigkeit des Landschaftshaushaltes zu verstehen, das Grundwasser gegen Verunreinigung zu schützen oder die Wirkung von Verunreinigungen zu schwächen. Die Grundwasserschutzfunktion steht daher in kausalem Zusammenhang mit der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion von Boden und Untergrund. Ebenso direkt sind die Verbindungen zur Grundwasserneubildungsfunktion (vgl. MARKS ET. AL. 1989). Als Messgrößen kommen der Grundwasserflurabstand, die Wasserdurchlässigkeit Grundwasserdeckschichten und die Grundwasserneubildungsrate in Frage. der Aus den überwiegend weitgestuften Kornspektren und hohen bindigen Anteilen sind über empirische Korrelationen nur geringe Bodendurchlässigkeiten ableitbar, die sich zwischen kF = 10-7 m/s – 10-9 m/s bewegen (ROOS GEO CONSULT 08/2013). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 37 trias Planungsgruppe Aufgrund der Lage des ersten Grundwasserleiters (>200 cm), einer geringen Endfiltrationsrate und einer geringen Grundwasserneubildungsrate (s.o.) ergibt sich nach MARKS ET. AL. (1992) eine hohe Grundwasserschutzfunktion. Grundwasserneubildungsfunktion Bei einer berechneten potenziellen Grundwasserneubildungsrate von ca. 125mm/a für das Plangebiet und einer aufgrund vorhandener Versiegelung und Nutzung abgeleiteten tatsächlichen Grundwasserneubildungsrate von ca. 80-90mm/a (ROOS GEO CONSULT 08/2013) wird die Bedeutung für die Grundwasserneubildung als (sehr) gering eingeschätzt. Abflussregulationsfunktion Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, den Direktabfluss zu verringern und damit zu mehr ausgeglichenen Abflussverhältnissen beizutragen, beruht auf verschiedenen Faktoren. Der Direktabfluss ist der Anteil des Niederschlags, der nach einem Niederschlagsereignis mit nur geringer zeitlicher Verzögerung dem Vorfluter zugeführt wird. Je größer der Anteil des Direktabflusses am Gesamtabfluss ist, umso unausgeglichener sind die Abflussverhältnisse und umso größer ist die Gefahr von Hochwässern. Eine Minderung des Direktabflusses wirkt daher dämpfend auf Hochwasserereignisse (MARKS ET. AL. 1992). Die Abflussverhältnisse werden durch das Klima sowie von den geoökologischen Eigenschaften des Einzugsgebietes bestimmt. Die maßgebenden Kriterien sind: Versiegelungsgrad und Bodenbedeckung Hangneigung Infiltrationskapazität nutzbare Feldkapazität Versiegelte Flächen haben grundsätzlich eine (sehr) geringe Bedeutung für die Abflussregulationsfunktion. Die übrigen, überwiegend als Grünland genutzten Flächen erreichen nach MARKS ET. AL. (1992) hinsichtlich vorhandener geringer Hangneigung (0-2°), mittlerer Infiltrationskapazität der Bodenarten (Schluff bis sandiger Lehm) sowie einer hohen nutzbaren Feldkapazität geringe bis mittlere Einstufungen für die Abflussregulationsfunktion. Schutzgut Boden Nach der geologischen Karte von Bayern und dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung stehen im Untersuchungsbereich Schichten des Oberen Muschelkalks an. Diese wurden im Germanischen Becken abgelagert, welches im Zeitalter Trias ein sich ständig ausweitendes und verflachendes Senkungsgebiet mit mehr oder weniger marinen Charakter darstellt. Über den mesozoischen Sedimenten des Muschelkalks sind vor allem in windgeschützten Osthanglagen teils mächtige Lößablagerungen anzutreffen. Der Lößlehm ist auf den Hochflächen mit Mächtigkeiten in der Regel von 3 bis 5 m am weitesten verbreitet. Östlich der Mainablagerungen finden sich Mischablagerungen aus Flugsand und Löß, sogenannter Sandlöß (,S,a). Dieser wurde in relativ geringen Schichtmächtigkeiten auf der Ebene des Hublands und Galgenbergs festgestellt. (ROOS GEO CONSULT 2013) Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde unter Lockergesteinsauflagen aus Auffüllungen, Verwitterungslehmen, Hangschutt, Lößlehm und Sandlöß zwischen 1,5 und 3 m u. GOK der Verwitterungshorizont des Oberen Muschelkalk aufgeschlossen. In den Bodenhorizonten wurden folgende Schichtungen festgestellt (ROOS GEO CONSULT 2013): Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 38 trias Planungsgruppe Mutterboden: überwiegend aus gut durchwurzelten, sandigen bis stark sandigen Schluffen bzw. stark schluffigen Sanden; im direkten Umfeld zur Bebauung teilweise stark mit anthropogenen Bestandteilen (Ziegelbruch, Schlacke etc.) durchsetzt; Schichtstärke 10 bis 25 cm Auffüllungen: natürlicher Bodenaushub mit Ziegel-, Schlacke-, Bauschuttresten etc.; überwiegend als bindig anzusprechen; Schichtstärke ca. 0,5 bis ca. 2,5 m Verwitterungshorizont: steife bis gering halbfeste, zersetze Tonsteine und Mergelsteine (Verwitterungslehme) mit eingelagerten Kalksteinen (Hangschutt); stark zersetztes Lockergestein; Schichtstärke 1 bis 2,5 m Löß / Sandlöß: steife Löß(lehme) bzw. Sandlößablagerungen; häufig anthropogen überschüttet; Schichtstärke 30 bis 50 cm Verwitterungshorizont (mo): Oberer Muschelkalk ab 1,5 bis 2,5 m u. GOK; ursprünglicher Felsverband aus Tonsteinen und Kalkstein, gering bis sehr gering wasserdurchlässig Bei den anstehenden Böden überwiegen schwache Durchlässigkeiten von kF < 1 x 10-6 m/s. Die Auffüllungen aus natürlichem Bodenaushub mit Ziegel-, Schlacke-, Bauschuttresten etc. sind über das gesamte Plangebiet in Schichtstärken von ca. 0,5 bis ca. 2,5 m verteilt und zeigen im Mittel Belastungen im Bereich Z1.1 bis Z1, z.T. auch >Z2. Insgesamt sind die Böden im Plangebiet nicht natürlich anstehend, sondern durch Versiegelungen und Auffüllungen mehr oder minder stark verändert und beeinträchtigt. Ca. 8 ha Boden (fast 40 % des Plangebietes) gelten durch Gebäude, befestigte Verkehrs- und Lagerflächen sowie befestigte Sportflächen als versiegelt. Altlasten Die folgenden Texte zu Kontaminationsflächen und Belastungen durch Kampfmittel im Plangebiet wurden in Absprache mit dem AG dem Gutachten der LBBW IMMOBILIEN KOMMUNALENTWICKLUNG GMBH vom 17.10.2014 (KE 2014b) entnommen: Kontaminationsflächen (KVF) Da das Plangebiet Teil der ehemaligen Leighton Kaserne ist, welche bereits vor dem 1. Weltkrieg militärisch genutzt wurde, liegen nutzungsbedingt in Teilbereichen der Kaserne auch Bodenverunreinigungen vor. Die Belastungssituation des Geländes wurde in mehreren Untersuchungsphasen ermittelt. Es handelt sich dabei in erster Linie um PAK- Verunreinigungen in und aus pechhaltigen Asphaltdecken und anthropogenen Auffüllungen, die schwerpunktmäßig vor allem im Osten des Gesamtgeländes vorhanden sind. Im Westen wurden nur vereinzelt punktuelle Bodenbelastungen festgestellt. Eine großflächige, oberflächennahe PAK- Verunreinigung liegt im Bereich des Flugfeldes vor, die im Zuge der Baufeldfreimachung (Gebäudeabbruch und Geländeentsiegelung) entfernt wird. Darüber hinaus wurden auf der gesamten Liegenschaft weitere Kontaminationsverdachtsflächen ermittelt, deren Gefährdungen im Zuge der Baufeldfreimachung weiter erkundet und bei positivem Befund dabei auch gleichzeitig entfernt werden. Nach Durchführung der Baufeldfreimachung ist der Baugrund in Bezug auf die bekannten Bodenbelastungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser altlastenfrei. Bekannte Kontaminationsverdachtsflächen, die im Zuge der Baufeldfreimachung nicht ausgeräumt werden, da von diesen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung ausgeht, werden in nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 39 trias Planungsgruppe Die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze wurden bisher nicht detailliert untersucht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung der beiden Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – Nutzpflanze zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich werden. Eingriffe in den Boden im Plangebiet sollten jedoch vorsorglich durch einen Schadstoffgutachter nach § 18 BBodSchG begleitet werden. Weitere nach der Baufeldfreimachung bekannt werdende, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind der Unteren Bodenschutzbehörde zu melden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans lag im nördlichen Bereich vor dem ehem. Gebäude 0012 eine Tankstelle (KVF 040, 042). Tanks und Abscheider wurden bereits ausgebaut, jedoch ist nicht sicher, in wie weit dort noch Reste der unterirdischen Anlagen vorhanden sind. Sollten dort Eingriffe durchgeführt werden und Reste von unterirdischen Tankstelleneinrichtungen festgestellt werden, so ist der Ausbau durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG zu begleiten. Kampfmittelbelastung Das Plangebiet ist Teil der ehemaligen Leighton Kaserne, welche über einen Zeitraum von über 200 Jahren militärisch genutzt wurde. Für die Kampfmittelbelastung ist vor allem der Zeitabschnitt ab 1935 von Bedeutung. Die Kampfmittelbelastungen resultieren aus dem militärischen Regelbetrieb durch Deutsche Luftwaffe und US-Army, Luft- und Bodenangriffen im 2. Weltkrieg sowie der Sprengung des deutschen Munitionslagers auf dem Kürnacher Berg. Im Ergebnis der Historisch-genetischen Rekonstruktion - Phase A (HgR) durch das Büro Mull und Partner Ingenieurgesellschaft GmbH (Ergebnisbericht vom 19.12.2007) wurde zunächst die gesamte Liegenschaft der Leighton Barracks als kampfmittelverdächtige Fläche (KMVF) ausgewiesen. Aufgrund unterschiedlicher Verursacherszenarien erfolgte folgende Aufteilung: - Blindgängerverdachtsgebiet (BVG) - Fläche mit diffusem Kampfmittelverdacht In einem weiteren Schritt hat das Büro Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Ergebnisbericht vom 14.06.2013) ein Kampfmittelräumkonzept erarbeitet. Die anschließende Gefährdungsabschätzung ( Technische Erkundung Phase B) erfolgte durch das Büro WüKon (Bericht vom 06.06.2014) auf der Grundlage des Kampfmittelräumkonzepts sowie der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR) des Bundesministeriums der Verteidigung. Dementsprechend können die untersuchten Flächen in zwei Kategorien unterschieden werden: Kategorie 1: Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Kategorie 4: Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Für die Flächen der Kategorie 4 ergeben sich je nach Art der festgestellten Belastung Vorgaben zur Flächenräumung, welche im Rahmen der Konversion und Baulandentwicklung durchgeführt werden. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 40 trias Planungsgruppe Für die Flächen der Kategorie 4 werden vier unterschiedliche Räumflächen (RF) wie folgt unterschieden: RF 1 (Bombenverdachtsgebiet) - Rückbau oberirdischer Bauwerke und Flächenentsieglung ohne baubegleitende KMR - Baubegleitende Kampfmittelräumung beim Rückbau von unterirdischen Bauwerken und der Freilegung von Medientrassen - Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung - Tiefensondierung entlang Bestandstrassen RF 2 (Munitions-Großfundstelle) - Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung - >5 SP/m² bzw. mit oberflächigen Müll- und Bauschuttablagerungen RF 3 (Startbahn) - Magnetik mit digitaler Datenaufnahme, fahrzeuggestützt - Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung - >5 SP/m² bzw. mit oberflächigen Müll- und Bauschuttablagerungen RF 4 (Fläche östlich des motor pool) - Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung - >5 SP/m² bzw. mit Bauschuttablagerungen Die Grundlagen/Gutachten für die Gefährdungsabschätzung sowie die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung können beim Stadtplanungsamt der Stadt Würzburg eingesehen werden. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 41 trias Planungsgruppe Abbildung 19: Luftbildplan mit Darstellung der flächenhaften Einteilung des Untersuchungsgebietes in Flächenkategorien (grün 0 1, rot 0 4). (Ergebnisbericht vom 06.06.2014, WÜKON 2014) Die Bauflächen werden im Rahmen der Baulandentwicklung entsprechend den Handlungsempfehlungen des Gutachtens von WÜKON (2014) geräumt. Somit können die Flächen als altlastenfreie Flächen bezeichnet werden. Da trotzdem nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass bei Erdbauarbeiten bisher unbekannte Kriegsaltlasten gefunden werden könnten, wird empfohlen, die Erdbaumaßnahmen vorsorglich durch einen Feuerwerker begleiten zu lassen. Weite Teile des Geltungsbereichs werden der Kategorie 1 zugeordnet und es besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Ein Teilbereich des Geltungsbereichs wird von der Räumfläche RF3 – Startbahn überlagert. Die Maßnahmen zur Räumung der Kriegsaltlast auf der Räumfläche RF 3 werden im Rahmen der Baulandentwicklung durchgeführt. Danach kann auch diese Fläche als kampfmittelfreie Fläche bezeichnet werden. Trotzdem wird vorsorglich bei Erdbaumaßnahmen die Begleitung der Maßnahme durch einen Feuerwerker empfohlen. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 42 trias Planungsgruppe 3.1.6 Kultur- und Sachgüter Innerhalb des Plangebietes befinden sich Gebäude, v. a. die Commissary, eine Teilfläche des Mallgebäudes sowie diverse Wohnhäuser im südlichen und nördlichen Bereich. Keines der Gebäude auf der Fläche wird gem. Rahmenplanung Hubland als „zu erhalten“ eingestuft. Die Denkmaleigenschaft des Baubestandes wurde seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als nicht bedeutend eingeschätzt (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a). Laut dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege existieren Bodendenkmäler (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE b). 3.1.7 im Plangebiet keine Schutzgut Klima Die Jahresmitteltemperatur im Plangebiet liegt bei 8-9°C (GEOFACHDATENATLAS DES LFU), wobei die durchschnittlichen Höchstwerte im Juli mit 24°C und die durchschnittlichen Tiefstwerte im Januar mit 2 bis -3°C angegeben werden. Der durchschnittliche Jahresniederschlag von 600 mm/a verteilt sich auf ca. 150-160 Tage und stellt einen für bayerische Verhältnisse geringen Wert dar. (Internetseite WETTERKONTOR) Die großflächig versiegelten Bereiche im Plangebiet (Gebäude, Verkehrs- und Lagerflächen, befestigte Sportplatzflächen; ca. 8 ha) erhitzen sich in den Sommermonaten schnell und wirken sich daher beeinträchtigend auf das Lokalklima im Plangebiet aus. Hingegen besitzen die zusammenhängenden ausgedehnten Freiflächen (Wiesenflächen, ca. 8,8 ha) eine hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion und für den Kaltluftabfluss in tiefer gelegene Siedlungsbereiche im Maintal (vgl. Abbildung 16). Die vorhandenen Vegetationsstrukturen/ Grünflächen (ca. 12,1 ha) stellen für das Lokalklima klimatisch und lufthygienisch ebenfalls wirksame Bereiche dar. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 43 trias Planungsgruppe Abbildung 16: Kaltluftabfluss im Plangebiet (ARC.GRÜN 2009) 3.1.8 Bewertung der Schutzgüter Die Bewertung des Bestandes erfolgt zunächst zusammenfassend für die Schutzgüter Stadt- und Landschaftsbild und Klima sowie die Schutzgüter des Naturhaushalts Pflanzen/ Biotope, Wasser und Boden. Diese Schutzgüter sind relevant für die Bewältigung der Eingriffsregelung. Es wird die Bewertung der Freiraumplanerischen Feinuntersuchung von ARC.GRÜN (2009) als Grundlage herangezogen. Darin wird eine Einstufung der Flächen gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (STMLU 2003) vorgenommen. Die Bewertung des Bestandes der Schutzgüter Fauna sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter erfolgt gesondert. Bewertung Naturhaushalt und Landschaftsbild Die Bewertung der Flächen im Bestand erfolgt nach ARC.GRÜN (2009). Dabei werden die Nutzungsund Vegetationsstrukturen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bewertet. In diese Analyse und Bewertung fließen die mit den Strukturen zusammen hängenden lokalklimatischen Funktionen mit ein. Eine Übersicht über die Situation im Plangebiet liefern Abbildung 17 und das Kreisdiagramm in Abbildung 18. Die genannten Abbildungen machen deutlich, dass im Plangebiet nur wenige Flächen eine hohe bis sehr hohe Bewertung erhalten. Bei diesen Flächen handelt es sich um die landschaftsbildprägende Eschenallee, den „Alten Park“ und die Dreiecksfläche im Westen sowie die Streuobstwiese mit Gehölzen ganz im Norden. Diese Flächen beinhalten den wertvollsten Baumbestand im Plangebiet Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 44 trias Planungsgruppe und erhalten aufgrund ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihrer Naturnähe und ihres hohen Wertes für das Landschaftsbild hohe (und mit < 1% sehr hohe) Bewertungen. Diese Flächen machen etwa 15% der Gesamtfläche aus. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild wurden vor allem gehölzbestandene Flächen im Bereich von Wohnbebauung im Süden (Gartennutzung) und im nördlichen Teil mit mittleren Werten eingestuft. In diese Kategorie fallen auch vereinzelt Flächen, die zwar mit Gehölzen bestanden sind, diese Bäume jedoch nicht als sehr bedeutend eingestuft wurden. Die Flächen mit einer mittleren Bedeutung machen etwa 9% aus. Der überwiegende Teil des Plangebietes (ca. 3/4 der Gesamtfläche) erhält nur geringe Bewertungen oder wird nicht bewertet, da es sich um versiegelte Flächen ohne Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild handelt (jeweils ca. 38%). Als geringwertig wurden insbesondere die weitläufigen Intensivrasen und Sportflächen sowie sonstige Flächen ohne nennenswerte Gehölzstrukturen eingestuft. Eine Bedeutung haben diese Flächen jedoch als Kalt-/ Frischluftentstehungsgebiet. Diese beiden genannten Flächentypen befinden sich vor allem im zentralen Teil des Plangebietes, im Bereich der Landebahn und der Versorgungseinrichtungen mit Parkplätzen. Sie nehmen mit etwa 16,5 ha den weitaus größten Teil des Plangebietes ein. Abbildung 17: Bewertung des Plangebiets für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit gesonderter Bewertung der Bäume (gem. ARC.GRÜN 2009) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 45 trias Planungsgruppe Abbildung 18: Prozentualer Anteil der Flächen im Plangebiet hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild (gem. ARC.GRÜN 2009) Baumbewertung Zusätzlich zu der Bewertung der Flächen in ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurden von ARC.GRÜN (2009) Einzelbäume und Baumgruppen außerhalb zusammenhängender waldartiger Gehölzflächen erhoben und bewertet. In die Bewertung des Baumbestandes sind folgende Kriterien eingegangen: - Naturnähe (Standorteignung) - Kronen- und Stammdurchmesser - Zustand (Krankheiten/Stammschäden) - Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild Diese Angaben wurden stichprobenartig vor Ort untersucht. Insgesamt wurden 962 Bäume von ARC.GRÜN aufgenommen und bewertet. Abbildung 19 zeigt die prozentuale Verteilung der Baumbewertung im Diagramm: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 46 trias Planungsgruppe Abbildung 19: Verteilung der Baumbewertung im Plangebiet (nach ARC.GRÜN 2009) Die Bedeutung der Bäume fließt in die Bewertung der Flächen in Bezug auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit ein. So erhalten Flächen mit wertvollem Gehölzbestand höhere Wertungen als Flächen ohne oder mit geringwertigerem Gehölzbestand. In Abbildung 17 wird deutlich, dass sich die wertvollen Gehölzbestände fast ausschließlich in den Bereichen Eschenallee, „Alter Park“, Streuobstwiese sowie innerhalb des Gründreiecks im Westen befinden. Bewertung Fauna In seiner ökologischen Funktion als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wird das Plangebiet entsprechend seiner derzeitigen Ausprägung von überwiegend synanthropen und opportunistischen Arten genutzt. Nist- und Quartiermöglichkeiten für heimische Vögel und Fledermäuse finden sich an oder in dem verbliebenen Gebäudebestand sowie an den hochstämmigen, älteren Bäumen der Grünflächen. Nistkästen an Bäumen ergänzen das Quartier- und Nestangebot. (IFF 2014) Bewertung Schutzgut Mensch Hinsichtlich regenerativer Aspekte ist dem Plangebiet im aktuellen Zustand in Bezug auf das Schutzgut Mensch nur eine geringe Bedeutung beizumessen. Die Fläche ist nicht betretbar und somit nicht nutzbar für Erholung und Freizeit. Durch die nicht gegebene Zugänglichkeit sind potenzielle negative Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch durch Wirkungen von außen in Form von Immissionen durch Lärm (Verkehrslärm, das nahe gelegene Tierheim, Gewerbe), Gerüche (Kompostwerk Würzburg in ca. 1,5 km Entfernung) oder Schadstoffe (Verkehr) nicht möglich. Vom Plangebiet selbst gehen im derzeitigen ungenutzten Zustand auch keine Beeinträchtigungen aus, so dass eine negative Wirkung auf das Schutzgut Mensch in angrenzenden Gebieten ebenfalls weitgehend ausbleibt. Der Abfluss der Kalt-/ Frischluft in Richtung Innenstadt hat hingegen einen positiven Einfluss auf das Bioklima. Dieser Aspekt, der Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden hat, ist von hoher Bedeutung. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 47 trias Planungsgruppe Bewertung Schutzgut Kultur- und Sachgüter Da sich gemäß Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege keine wertvollen Bau- oder Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, ist die Bedeutung des Schutzgutes als gering einzuschätzen. 3.1.9 Wechselwirkungen Es bestehen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern. Insbesondere die weiträumigen Versiegelungen wirken sich negativ auf die Schutzgüter Boden und Wasser aus. Da in diesen Bereichen kein Wasser versickern kann, sind insbesondere die Naturhaushaltsfunktionen Abflussregulationsfunktion und Grundwasserneubildungsfunktion stark eingeschränkt bis gar nicht vorhanden. Vorhandene Altlasten im Plangebiet haben ebenfalls einen negativen Einfluss auf Wasser und Boden. Die Biotopstrukturen und bisherigen Flächennutzungen haben im Bereich der Versiegelungen und Intensivrasenflächen eine negative Wirkung auf die Fauna – die Strukturarmut der Intensivrasen und die versiegelten Flächen sind nahezu ohne Wert für die Fauna. Zudem ist das Schutzgut Landschaftsbild in diesen großen Teilbereichen stark gestört. Für die wertvolleren, mit Gehölzen bestandenen Flächen, die jedoch insgesamt relativ kleine Bereiche ausmachen, bestehen positive Wechselwirkungen mit den beiden genannten Schutzgütern. Zahlreiche Bäume bieten potenzielle Quartiere, u. a. für Brutvögel, Fledermäuse und Insekten, und bereichern das Landschaftsbild. Teilweise positive Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Klima und Mensch durch die Frisch- und Kaltluftproduktion im Bereich der Rasenflächen. Die Frischluft fließt in das Stadtgebiet von Würzburg ein und wirkt sich positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner aus. 3.2 Prognose Bei der Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes wird im Folgenden zwischen den Entwicklungen bei der Durchführung und der Nichtdurchführung des Vorhabens (Bebauungsplan) unterschieden. Die Wirkungen bei der Durchführung des Vorhabens erfolgen getrennt nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen. 3.2.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild 3.2.1.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Negative Wirkungen auf das Landschaftsbild während der Bauzeit sind durch weiträumige Abrissund Entsiegelungsmaßnahmen in weiten Teilen temporär zu erwarten. Diese sind jedoch aufgrund des geringwertigen Ausgangszustandes, der beabsichtigten Aufwertung und des temporären Charakters zu vernachlässigen. Anlagebedingte Wirkungen Eine Entsiegelung und Neugestaltung von bisher großflächig versiegelten und bebauten Teilflächen hat eine positive Auswirkung für das Stadt und Landschaftsbild. Auch wenn es zu einzelnen und kleinflächigen Verlusten von Gehölzbeständen, einzelnen alten Laubbäumen und Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 48 trias Planungsgruppe Laubbaumgruppen kommt, wird insgesamt eine deutliche Aufwertung der Fläche insbesondere hinsichtlich des Aspektes der Naturnähe erreicht. Betriebsbedingte Wirkungen Das Gebiet erlangt eine hohe Bedeutung als Naherholungsfläche für angrenzende Wohnnutzungen und die Stadt Würzburg. Nutzungsbedingte Lärmemissionen durch die geplanten Sport- und Gastronomieeinrichtungen können temporär auftreten (vgl. Kapitel 3.2.2). Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.1.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Die Fläche bleibt weiterhin großflächig versiegelt durch Gebäude, Parkplätze und Landebahn. Vorhandene Vegetationsstrukturen werden sich durch Sukzession weiterentwickeln, so dass in diesen Bereichen im Laufe der Jahre eine größere Vielfalt und Naturnähe entstehen wird. Die Versiegelungen werden jedoch aufgrund ihres hohen Flächenanteils weiterhin prägend für das Landschaftsbild sein. Eine Erholungsnutzung ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht möglich, da die Fläche in dem Fall nicht zugänglich ist. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden aufgrund der geringen zu erwartenden Veränderungen als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) 3.2.2.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Durch den Bau der Parkanlage sind keine negativen Wirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Anlagebedingte Wirkungen Bei Durchführung der Planung und der Entwicklung eines Parks im Plangebiet wird die Fläche für den Menschen zugänglich und bedeutet durch die geplanten Grünflächen und die Sportplätze grundsätzlich eine Aufwertung. Für eine bessere Erschließung ist die Anbindung des Plangebietes an das Straßenbahnnetz vorgesehen. Eine neue Straßenbahnstrecke soll von der Innenstadt durch den Stadtteil Frauenland, zur Mauermeisterstraße und Straße Am Galgenberg ins Hubland-Areal geführt werden (WVI 2012). Dort verläuft die Straßenbahnlinie entlang der Adams Avenue südlich angrenzend an die Eschenallee bis zum Belvedere. Ein Park & Ride-Platz an der Endhaltestelle der neuen Straßenbahnlinie soll das Umsteigen vom Auto in die Straßenbahn und damit das stressfreie Erreichen der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch für Pendler ermöglichen. Damit bei den zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit gegeben ist und um den neuen Stadtteil an das Straßennetz anzubinden, sind koordinierte Lichtsignalanlagen an allen Knotenpunkten vorgesehen. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 49 trias Planungsgruppe Um einen Durchgangsverkehr zu verhindern, soll die Öffnung des östlichen Abschnitts der Rottendorfer Straße mit Anschluss an die Kitzinger Straße erst nach der Fertigstellung der geplanten Wohnbebauung erfolgen. Eine Zufahrt zum P&R-Platz von der Kitzinger Straße ist gegeben. (WVI 2012) Betriebsbedingte Wirkungen Durch Öffnung der Fläche als Parkanlage mit Gastronomie sowie Sport- und Erholungsstätten können zahlreiche Wirkungen eintreten. Unter anderem können auf den Menschen, der nun die Möglichkeit hat, sich hier aufzuhalten, jetzt Lärm- und Schadstoffemissionen von außerhalb des Plangebietes einwirken. Im Folgenden werden nahe gelegene potenzielle Emittenten hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Schutzgut Mensch innerhalb des Plangebietes betrachtet. Zudem werden Einflüsse durch die Rahmenplanung Hubland und die Planungen auf der Fläche (u.a. Gastronomie, Sportplätze) berücksichtigt. Lärm Gem. DIN 18005 Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau“ liegt der Orientierungswert für Parkanlagen bei 55 dB(A). Die vorhandenen Gutachten zu Schallimmissionsprognosen (WBI 2010b, WBI 2013) beziehen sich in ihrer Wirkung nicht auf die geplante Parkanlage, sondern insbesondere auf die Wohnbebauung. Hier (Allgemeine Wohngebiete WA) liegt der Orientierungswert tagsüber ebenfalls bei 55 dB(A), nachts bei 45 bzw. 40 dB(A). Da das Plangebiet weitgehend von den Wohnquartieren umgeben ist, können die Ergebnisse der Gutachten für die Bewertung der Immissionen im Plangebiet herangezogen werden. Lärmemissionen von außerhalb auf Plangebiet wirkend 1. Verkehrslärm durch Straßen, Schiene und öffentliche Stellplätze: Es wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von insgesamt ca. 30.000 Fahrten und Wegen pro Tag erwartet. Die Personenfahrten per Bus liegen bei 4.900 pro Tag. Zusätzlich gibt es 13.700 Fahrten mit dem Kfz. Es ist davon auszugehen, dass kein ortsfremder Verkehr entsteht (WVI 2012). Die Orientierungswerte für angrenzende Wohnbebauung werden laut Gutachten zum Schallimmissionsschutz (WBI 2010b) nur in den Randbereichen der Wohnquartiere I (durch Straße Am Galgenberg) und V (durch Kinzinger Straße, Bahntrasse) überschritten. Die Ausbreitungskarten zeigen, dass auch das Plangebiet von einer teilweisen Überschreitung des Orientierungswertes betroffen ist. Im Südwesten verläuft die Straße Am Galgenberg abschnittsweise direkt entlang der geplanten Parkanlage. Hier werden innerhalb der Parkanlage tagsüber Schallpegelwerte von > 55 bis zu 70 dB(A) und nachts Werte von bis zu 65 dB(A) erreicht. 2. Anlagenlärm durch Gewerbe, Tierheim und Disco: Weder tagsüber noch nachts wird innerhalb des Plangebiets der Orientierungswert für Parkanlagen durch Anlagenlärm überschritten (WBI 2010b). 3. Geplante Emissionsquellen durch die Rahmenplanung Hubland: Sporthalle östlich angrenzend an Terrassengärten: Nutzung steht noch nicht endgültig fest. Es ist unter anderem die Nutzung als jugendkulturelles Zentrum geplant. Der Orientierungswert für Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 50 trias Planungsgruppe die Parkanlage wird bei dieser Nutzung tagsüber und nachts voraussichtlich eingehalten (<55 dB(A)). Casino mit Veranstaltungsnutzung (südlich Quartier I) und Einzelhandel (Quartier II): Lärmkontingentierungsflächen (nicht einbezogen in flächenhafte Darstellung der Schallausbreitung durch Anlagen), keine Vorbelastung der Quartiere durch andere Anlagen, Orientierungswerte können durch diese Anlagen alleine ausgeschöpft werden (WBI 2010b). Die Isophonen der Pegel (Tag) auf der flächenhaften Darstellung für die Kontingentierung (WBI 2010b) reichen mit dem Wert >55 - 60 dB(A) in das Plangebiet hinein und überschreiten hier den Orientierungswert von 55 dB(A). Lärmimmissionen durch die Planung 1. Geplante Gastronomische Einrichtungen Die Beurteilung dieser Anlagen (Biergarten im nördlichen Terrassengarten und Café Belvedere im östlichen Teil der Grünanlage) erfolgte im vorliegenden Gutachten (WBI 2013) nach TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Tagsüber wird der zulässige Immissionsrichtwert sowohl mit als auch ohne Musikdarbietung an keinem Ort überschritten. Lediglich in der Nacht wird an dem Immissionsort Rottendorfer Straße im Quartier IV (IO 15) im Einwirkungsbereich des Cafés Belvedere der Wert leicht überschritten (zulässiger (Teil-)Immissionspegel nachts 40 dB(A), Beurteilungspegel liegt bei 41,4 dB(A)). (WBI 2013) 2. Geplante Sport- und Freizeitanlagen Die Beurteilung dieser Anlagen (zwei Streetballfelder, ein Beachvolleyballfeld, ein Street Soccer Feld im Bereich der Eschenallee) erfolgt im vorliegenden Gutachten (WBI 2013) nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 1991). Die Richtwerte gem. § 2 der 18. BImSchV werden an den zu schützenden Standorten im Umfeld der Sport- und Freizeitanlagen außerhalb der Ruhezeiten weitgehend eingehalten. Lediglich an einem Immissionsort in der Gerda-Laufer-Straße im Bereich Uni Campus Nord (IO 18, nahe des geplanten Street Soccer Platzes) ist in der Nichtruhezeit eine Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen (zulässiger (Teil-)Immissionspegel 55 dB(A), Beurteilungspegel liegt bei 59 dB(A)). (WBI 2013). Schadstoffe Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoffbelastung hinsichtlich des Schutzes der menschlichen Gesundheit erfolgt anhand der für den neuen Stadtteil Hubland erstellten Luftreinhaltegutachten (MÜLLER-BBM 2014a/b). Darin werden die relevanten Schadstoffkomponenten Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub PM10 (v.a. vom Straßenverkehr emittiert) hinsichtlich einer möglichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV durch die Planung für die Innenstadt von Würzburg untersucht. Bei der Bewertung hinzugezogen werden zudem die Irrelevanzschwellen für eine (anlagenbezogene) Zusatzbelastung der TA Luft. Die nachfolgende Tabelle 6 führt die Immissionsgrenzwerte für die genannten Schadstoffkomponenten auf: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 51 trias Planungsgruppe Schadstoffkomponente Bezugszeitraum Konzentration (µg/m³) Zulässige Irrelevanzschwelle in Überschreitungen im % des Grenzwerts Jahr außerhalb/ innerhalb der Umweltzone Stickstoffdioxid NO2 Jahresmittel 40 - 3,0/1 Stundenmittel 200 18 - Feinstaub PM10 Jahresmittel 40 - 3,0/1 Tagesmittel 50 35 - Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (39. BImSchV) und Irrelevanzschwellen nach TA Luft (MÜLLER-BBM 2014a) Da sich innerhalb des Plangebietes (LGS-Gelände) keine Schadstoffemittenten (Straßen) befinden, sind durch die Planung keine negativen Auswirkungen auf angrenzende Bereiche zu erwarten. Umgekehrt sind jedoch Auswirkungen von außen auf das Plangebiet möglich. Dies gilt insbesondere für die Randbereiche der Parkanlage, die direkt an viel befahrene Straßen angrenzen sowie die Auswirkungen durch externe Emittenten (Müllheizkraftwerk und Bauschuttrecyclinganlage nordöstlich des Plangebietes). In den Luftreinhaltegutachten wird nicht die Gesamtkonzentration durch Schadstoffe infolge von Straßenverkehr ermittelt, sondern es wird die entstehende Zusatzbelastung bei Entwicklung des neuen Stadtteils Hubland gemäß Rahmenplanung prognostiziert. Für die Berechnung wurden anhand prognostizierter Schadstoffemissionen, Topografie und meteorologischer Daten die Immissionszusatzbelastungen (Jahresmittelwerte) flächenhaft ermittelt. Für das Plangebiet LGS-Gelände können dem Gutachten folgende Resultate entnommen werden: PM10-Immissionen: Die Zusatzbelastung beträgt im Plangebiet maximal 3,0 µg/m³ im Jahresmittel. Dies entspricht 1,2 % des Grenzwertes. Der Wert liegt somit unterhalb der 3%-Irrelevanzschwelle (außerhalb der Umweltzone), die für das Plangebiet gültig ist (MÜLLER-BBM 2014a). Die Zusatzbelastung an Schwebstaub durch die externen Quellen (Müllheizkraftwerk und Bauschuttrecyclinganlage) wird im Rahmenplangebiet als gering eingeschätzt (MÜLLER-BBM 2014b). Die Feinstaubbelastungen im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte für die Jahresmittelwerte nach 39. BImSchV. Die ermittelten PM10-Jahresmittelwerte liegen mit maximal 21 µg/m³ unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. Auch der Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5 wird bei einem Jahresmittelwerte von maximal 15 µg/m³ nicht überschritten. Die nach 39. BImSchV zulässigen 35 Überschreitungstage für den PM10-Tagesmittelwert werden im Rahmenplangebiet deutlich unterschritten. (MÜLLER-BBM 2014b). NO2-Immissionen: Die Zusatzbelastung beträgt im Plangebiet vorwiegend 3,0 µg/m³ im Jahresmittel. Wie der Wert der PM10-Immissionen entspricht dies ebenfalls 1,2 % des Grenzwertes und die Irrelevanzschwelle (ebenfalls 3 % außerhalb der Umweltzone) wird auch hier nicht überschritten. Lediglich in den äußeren Randbereichen in Straßennähe sind Zusatzbelastungen bis 10,0 µg/m³ durch den Verkehr möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtschadstoffbelastungen abhängig sind von der umgebenden Schadstoffvorbelastung und der Dichte der Bebauung. Da im Plangebiet nahezu keine Bebauung vorgesehen ist, sind auch in Straßennähe keine erheblichen Gesamtbelastungen durch Schadstoffe (hier NO2) zu erwarten. (MÜLLER-BBM 2014a) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 52 trias Planungsgruppe Die Zusatzbelastung an NO2 durch die externen Quellen (Müllheizkraftwerk und Bauschuttrecyclinganlage) wird im Rahmenplangebiet als gering eingeschätzt (MÜLLER-BBM 2014b) Die NO2-Belastungen im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte für die Jahresmittelwerte nach 39. BImSchV. Die ermittelten NO2-Jahresmittelwerte liegen mit maximal 35 µg/m³ unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. (MÜLLER-BBM 2014b) Sonstiges (Gesundheit) Die Kalt- und Frischluftproduktion im Plangebiet ist auch bei Durchführung der Planung aufgrund des Erhalts großer Freiflächen weiterhin gegeben. Vor allem innerhalb der Parkanlage entwickelt sich durch die weiträumigen Grünflächen und die geringere Versiegelung ein für die Erholung günstiges Lokalklima (vgl. Kapitel 3.2.7.1). Im Planungsgebiet ist eine Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie von Erschließungsflächen für Freizeit- und Erholungsanlagen vorgesehen. Der Bedarf an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie sonstigen Grünflächen ist gegeben und wird sich durch die Entwicklung des neuen Stadtteils Hubland durch die geplante Wohnbebauung weiter verstärken. Als zentrale Grünfläche mit zahlreichen Sport- und Erholungsmöglichkeiten befindet sich das Plangebiet inmitten des neu entstehenden Stadtteils und bildet so ein wichtiges Element für den Ausgleich und das Wohlbefinden der Anwohner. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Geringfügige Überschreitungen der Lärmrichtwerte gem. TA Lärm (Gastronomische Einrichtungen) bzw. 18. BImSchV (Sport- und Freizeitanlagen) werden im Rahmen der Abwägung geklärt. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.2.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist keine Veränderung der Situation hinsichtlich des Schutzgutes Mensch zu erwarten. Die Fläche bleibt unzugänglich, der Mensch kann sie nicht betreten und nicht nutzen. Es wirken keine Emissionen von außen auf den Menschen, der Frischluftstrom von den Freiflächen des Gebietes in Richtung Innenstadt bleibt bestehen. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.3 Schutzgut Tiere 3.2.3.1 Bei Durchführung der Planung Das Fällen von Bäumen und Gehölzen, der Abriss von Bestandsgebäuden und die umfangreichen Entsiegelungsmaßnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Fauna im Bereich der LGS aus. Durch Fällung zahlreicher Bäume gehen an 9 Bäumen (potenzielle) Lebensstätten für Vögel und Fledermäuse (Höhlen) verloren (vgl. Kapitel 3.1.3). Beim Abriss der Bestandsgebäude kommt es zum Verlust von Brutstätten für gebäudebrütende Vögel (z. B. Mauersegler) und sehr eingeschränkt potenzieller Sommerquartiere für Fledermäuse. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 53 trias Planungsgruppe Die Entsieglungsmaßnahmen (Straßen und Plätze) führen zu einem höheren Grünflächenanteil und damit zu einem höheren Lebensraumangebot für die Fauna. Einschätzung der Umweltauswirkungen Rodungen von Anpflanzungen, Hecken und Gehölzen sowie Baumfällungen wie auch der Abriss von Bestandgebäuden erfolgen nur außerhalb der gesetzlich geschützten Brutzeiten (1. März bis 30. September), also in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar. Zu dieser Zeit haben auch die Fledermäuse ihre Sommerquartiere verlassen und befinden sich ab Oktober auf dem Weg in die Winterquartiere und nutzen daher nur noch Zwischenquartiere. Insofern ist der oben genannte Zeitraum für Rodungen auch für die Gruppe der Fledermäuse günstig. Für den Verlust von Nistplätzen (Vögel) und potenziellen Quartieren (Fledermäuse) werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (vgl. Kap. 3.3.1.5), so dass keine Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG verbleiben. Bezüglich der Biodiversität ist innerhalb des Areals mit einem Erhalt, evtl. auch einer Erhöhung zu rechnen. 3.2.3.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Der Status quo bleibt erhalten, insbesondere die Nist- und Quartiersmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse in Bäumen und Bestandsgebäuden. Mit zunehmender Sukzession der Vegetationsflächen ist mit einer Erhöhung der Strukturvielfalt mit positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu rechnen. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.4 Schutzgut Pflanzen 3.2.4.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Durch umfangreiche Baumaßnahmen werden eventuell bestehende Biotope temporär als Lagerfläche in Anspruch genommen. Anlagebedingte Wirkungen Durch die Reduzierung des Versiegelungsgrades, die Neuanlage von Grün- und Parkflächen, den Erhalt wertvoller Biotope und die Neupflanzung einer Anzahl von Bäumen sind die Wirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope überwiegend positiv. Betriebsbedingte Wirkungen Durch den dauerhaften Erhalt der Parkanlage kommt es insbesondere in den derzeit versiegelten Bereichen zu einer Aufwertung des Lebensraumes. Durch die Sicherung von Grünflächen bleiben zudem wertvolle Biotopkomplexe erhalten. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 54 trias Planungsgruppe 3.2.4.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die großen versiegelten Komplexe ohne Wert für das Schutzgut. Die Grünbereiche werden sich durch Sukzession weiter entwickeln, so dass sich langfristig möglicherweise ein größerer Artenreichtum und eine Aufwertung in diesen Teilgebieten einstellen können. Bäume werden nicht gefällt, es werden jedoch auch keine weiteren Gehölze gepflanzt. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.5 Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) 3.2.5.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Bei den beabsichtigten Entsiegelungsmaßnahmen können ggf. Verunreinigungen des Bodens auftreten. Diese sind durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu minimieren. Anlagebedingte Wirkungen Die geplante Regenwasserbewirtschaftung mit den Retentionsflächen im Plangebiet wirkt sich neben den positiven Effekten auf die Abflusssituation (Annäherung an die natürliche Abflussbilanz: Verdunstung + Versickerung + Oberflächenabfluss) auch positiv auf die Vegetation, das Kleinklima und letzten Endes auf den Erholungswert der gesamten Fläche aus. Betriebsbedingte Wirkungen Für Teilbereiche mit bekannten Kontaminationsflächen können Auswirkungen der Altlasten bei Nutzungsänderungen und Entsiegelung auf den Boden nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich der geplanten Grün- und Parkanlagen kommt es zu einer langfristigen Aufwertung der natürlichen Bodenfunktionen durch Entsiegelungsmaßnahmen und Nutzungsextensivierung. (STADT WÜRZBURG 2014). Bewässerung Es wird derzeit von einem Wasserverbrauch für Bewässerungszwecke in den Monaten Juni – September von ca. 140 m³/d ausgegangen. Zusätzlich ergibt sich ein Bedarf für den Verdunstungsausgleich aus den Wasserbecken von maximal rund 10 m³/d. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 15 % sind damit rund 170 m³/d bereitzustellen. (GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012) Regenwassernutzung ist zur Nachspeisung einer Wasserfläche mit 1.000 m² möglich. Das Regenwasser muss gefiltert und in einer Zisterne mit mind. 20 m³ gespeichert werden. (ATELIER DREISEITL 2013) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch einen Brunnen Grundwasser aus dem Grundwasserleiter im mittleren Muschelkalk (in ca. 80 – 90m Tiefe) für Bewässerungszwecke in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. (GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012) Der östliche Teil des Wiesenparks erhält voraussichtlich. eine Bewässerungsanlage (Versenkregner auf den Rasenflächen), die durch Unterflurhydranten in den Randbereichen ergänzt wird. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 55 trias Planungsgruppe westliche Teil des Wiesenparks und die Terrassengärten werden mittels Unterflurhydranten versorgt. Nach der Gartenschau werden insbesondere die Rasenflächen extensiviert, sodass auch die Bewirtschaftung entsprechend extensiviert werden kann. Die Versorgung über Unterflurhydranten in heißen Trockenphasen bleibt dauerhaft grundsätzlich möglich. Versiegelung Durch Wege, Plätze und Gebäude werden im Plangebiet gem. der Planung der LSG 2018 (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) insgesamt ca. 2,29 ha in Anspruch genommen. Davon ca. 1,70 ha auf derzeit unversiegelten Freiflächen. Andererseits werden im Plangebiet vorhandene Straßen, Gebäude und Plätze in einem Umfang von ca. 6,5 ha entsiegelt (vgl. Tabelle 9). In der Bilanz sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser durch Neuversiegelung als gering zu bewerten. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden insgesamt als positiv bewertet, da der beabsichtigten Neuversiegelung (durch LGS 2018) ein hohes Entsiegelungspotenzial sowie eine Altlastensanierung der ehemaligen Konversionsfläche gegenüberstehen. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.5.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung blieben die Schutzgüter Boden und Wasser unberührt in ihrem derzeitigen Zustand erhalten. Der Anteil der Versiegelung läge weiterhin bei ca. 30 % der Fläche des Plangebietes. Einschätzung der Umweltauswirkungen Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.6 Kultur- und Sachgüter 3.2.6.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b). Anlagebedingte Wirkungen Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b). Betriebsbedingte Wirkungen Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b). Einschätzung der Umweltauswirkungen Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.6.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Baubestand bleibt bestehen, keine Veränderungen und somit keine Betroffenheiten der Bausubstanz. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 56 trias Planungsgruppe Einschätzung der Umweltauswirkungen Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.7 Schutzgut Klima 3.2.7.1 Bei Durchführung der Planung Baubedingte Wirkungen Es sind keine klimarelevanten Wirkungen während der Bauzeit zu erwarten. Anlagebedingte Wirkungen Durch die großflächige Entsiegelung, die Wiesenansaat und die Bepflanzung mit Gehölzen wird die lokalklimatische Situation im Plangebiet insgesamt bedeutend verbessert. Die Anlage von weiträumigen gehölzfreien Bereichen auf den bestehenden Freiflächen fördert die Kalt- und Frischluftentstehung insbesondere dort, wo sich vorher asphaltierte Flächen befanden. Durch den Abriss der Gebäude im zentralen Bereich werden Barrieren für den Frischluftfluss in Richtung Innenstadt abgebaut. Betriebsbedingte Wirkungen Durch die Sicherung von grünen Freiflächen im zentralen Parkbereich (keine Gehölze, keine Bebauung) und die Festsetzung von Flächen für den Erhalt und die Bepflanzung mit Bäumen oder sonstigen Gehölzen bleiben die positiven Effekte bezüglich der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen im direkten Siedlungszusammenhang und innerhalb der Fläche auch langfristig erhalten. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.7.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, bleiben insbesondere die versiegelten Bereiche und die Gebäude erhalten. Dies würde bedeuten, dass die Flächen weiter als Kalt- und Frischluftentstehungsflächen wirken, aber durch Barrieren (Gebäude) und versiegelte Flächen eingeschränkt sind. Das Lokalklima bleibt ebenfalls beeinträchtigt durch die sich erhitzenden Asphaltflächen. Einschätzung der Umweltauswirkungen Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.8 Wechselwirkungen 3.2.8.1 Bei Durchführung der Planung Bei Durchführung des Vorhabens ist ausschließlich mit positiven Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu rechnen. Durch die Nutzung als öffentliche Parkanlage und die dafür erforderlichen gestalterischen und ökologischen Aufwertungen sowie großflächige Entsiegelungen und Altlastensanierungen im Plangebiet ergeben sich positive Wechselwirkungen zwischen den Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 57 trias Planungsgruppe Schutzgütern Mensch, Stadt- und Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima sowie Tiere und Pflanzen. 3.2.8.2 Bei Nichtdurchführung der Planung Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten. 3.2.9 Übersicht über die Umweltauswirkungen Die nachfolgende Tabelle zeigt in der Übersicht die Ergebnisse zu möglichen erheblichen Umweltauswirkungen. Tabelle 7: Zusammenschau – Umweltauswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter Planungs- Schutzgut / Teilfunktion variante Mensch Biotope, Pflanzen u. Tiere Boden Biotope Fauna Wasser Klima / Luft Landschafts Kultur- u. bild Sachgüter /Erholung B-Plan + + 0 + + + + 0 0-Variante 0 + + 0 0 0 0 0 + = positive Umweltauswirkungen 0 = keine Umweltauswirkungen – = negative Umweltauswirkungen Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 58 trias Planungsgruppe 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltauswirkungen In diesem Kapitel werden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen hergeleitet und schutzgutbezogen angewendet. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaushaltes zu berücksichtigen. „Sind auf Grund der Aufstellung … von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.“ (§ 18 Abs. 1 BNatSchG) 3.3.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gem. Bayer. Leitfaden zur Rechtliche Grundlage Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 14 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Es gilt das Vermeidungsgebot gem. § 15 Abs. 1 BNatSchG: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen…“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. (§ 15 Abs. 2 BNatSchG) Methodische Grundlage Methodische Grundlage für die Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in Bayern bildet der Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (StMLU 2003). Je nach Planungsfall steht für die Bearbeitung der Eingriffsregelung entweder das vereinfachte Vorgehen oder das Regelverfahren zur Verfügung. Da es sich beim vorliegenden Plan nicht um ein reines Wohngebiet (nach § 3 BauNVO) oder ein allgemeines Wohngebiet (nach § 4 BauNVO) handelt und da im Plangebiet Flächen mittlerer und hoher Bedeutung (gem. Listen 1b und 1c des Leitfadens) vorhanden sind, ist nach StMLU (2003) kein vereinfachtes Verfahren möglich. Das Regelverfahren sieht ein Vorgehen in vier Arbeitsschritten vor: 1. Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme) Der Schritt ist bereits im Rahmen der Bestandsaufnahme (Kap. 3.1) erfolgt. Die Flächen des BPlangebietes haben eine geringe bis sehr hohe Bewertung erhalten (vgl. Kap. 3.1.8). 2. Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 59 trias Planungsgruppe Bei einem gewöhnlichen Bebauungsplan lassen sich die Auswirkungen auf Natur und Landschaft nur überschlägig aus dem Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, anhand der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Grundfläche ableiten. Auf Grundlage des Siegerentwurfs des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) jedoch ist es möglich, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft relativ konkret zu beschreiben. 3. Aufgrund der zu erwartenden Versiegelung durch den Beltwalk bzw. die geringe Bebauung durch den Belvedere (GRZ ≤ 0,35) ist insgesamt von einem niedrigen bis mittleren Versiegelungsgrad (Typ B nach StMLU 2003) auszugehen. Flächen, die keine erhebliche oder nachhaltige Umgestaltung oder Nutzungsänderung im Sinne der Eingriffsregelung erfahren, werden in die Betrachtung nicht einbezogen. (StMLU 2003) Bei der Weiterentwicklung der Planung kann der erforderliche Kompensationsaufwand durch die am Eingriffsort durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen verringert werden. Soweit Vermeidungsmaßnahmen in der Planung vorgesehen sind, kann ein niedrigerer Kompensationsfaktor innerhalb der angegebenen Spanne (vgl. Leitfaden des StMLU, Matrix Abb. 7) gewählt werden. 4. Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Durch die Überlagerung von Gebieten unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild mit Gebieten unterschiedlicher Eingriffsschwere ergeben sich Teilgebiete unterschiedlicher Beeinträchtigungsintensität. Nach Leitfaden, Abb. 7 (Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren) ergeben sich für den Bebauungsplan folgende Kompensationsfaktoren: - Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 0,2 – 0,5 (Die Bebauung/Inanspruchnahme bereits versiegelter Flächen stellt i. d. R. keinen Eingriff dar.) - Gebiete mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 0,5 – 0,8 - Gebiete mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 1,0 – 3,0 Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kann der Kompensationsfaktor mit Begründung verringert werden. Die jeweilige Flächengröße der Teilgebiete aus der Überlagerung wird mit dem gewählten Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich der in die Abwägung einzustellende Kompensationsumfang. 5. Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor allem danach, ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und bei Bedarf verfügbar gemacht werden kann. (StMLU 2003) Im Regelfall ist eine Fläche dann zum Ausgleich geeignet, wenn durch die vorgesehenen Maßnahmen gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um eine Stufe möglich ist (vgl. Leitfaden des StMLU, Listen 1a bis 1c). Die Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst einen engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Werten und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstellen und möglichst zeitnah zum Eingriff umgesetzt werden. Im Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ werden Flächen, die im Bestand als „gering“ bewertet wurden, durch Extensivierungen aufgewertet. Diese Flächen wurden beim Besprechungstermin am 29.10.2014 festgelegt (Protokoll und Änderungen durch HUTTERREIMANN). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 60 trias Planungsgruppe Um Flächenentsiegelungsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im Bebauungsplan "Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ zu berücksichtigen, wurde die „Modifizierte fachliche Methodik der Eingriffsbewertung“ entwickelt. Diese soll bebauungsplanübergreifend im neuen Stadtteil Hubland Anwendung finden. (STADT WÜRZBURG, Beschlussvorlage vom 25.06.2014 und STADT WÜRZBURG 2014b, vgl. Kap. 3.3.2) Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen Folgende Vermeidungsmaßnahmen nach Leitfaden des StMLU, Liste 2 werden vorgesehen: Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen Über die Festsetzung „Sicherung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB)“ werden Verluste schützenswerter Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen vermieden, die über die erforderlichen Fällungen zur LSG 2018 hinausgehen. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Stadt- und Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4, 3.3.1.63.3.1.7) Sicherung erhaltenswerter Bäume und Sträucher im Bereich von Baustellen (RAS-LP 4 bzw. DIN 18920) Während der Bauphase zur LSG 2018 sind die Bäume und deren Pflanzenteile außerhalb der zu überbauenden Flächen gegen mögliche Schädigungen mittels geeigneter Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzzaun, Stammummantelungen, ggf. Wurzelvorhänge) zu schützen. Die DIN 18 920 sowie die RAS LP IV sind zu berücksichtigen. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen (vgl. Kap. 3.3.1.6). Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge Zum Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens sind an dafür geeigneten Abschnitten des Wegekonzepts des B-Plans in Abstimmung mit dem Büro HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH versickerungsfähige Beläge zu verwenden. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vgl. Kap.3.1.5). Schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens Während der Bauphase ist auf die sachgemäße Verwendung, Lagerung und Transport von Boden zu achten. Die DIN 18 915 ist zu berücksichtigen. Zur Schonung von gewachsenen Böden ist die Bodenbearbeitung im Rahmen der Bautätigkeit auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Verdichteter Boden, der nicht versiegelt wird, ist zu lockern und mit standortgerechten Pflanzen zu versehen (§ 1a Abs. 1 BauGB). Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vgl. Kap.3.1.5). Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flächen, z. B. Kaltluftentstehungsgebiete Kleinklimatisch wirksame Flächen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten, um ihre Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten. Dazu gehören die großflächigen Rasenflächen, die derzeit unversiegelt und weitestgehend frei von Gehölzen sind. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 61 trias Planungsgruppe Vermeidungsmaßnahme wird durch folgende Festsetzung des B-Plans entsprochen: Die öffentliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „A“ ist als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Klima (vgl. Kap. 3.3.1.4). Erhalt von Sichtbeziehungen und Ensemblewirkungen Die Sichtbeziehung zwischen dem Belvedere und der Festung Marienberg ist das zentrale Entwurfselement der LSG 2018. Die Freihaltung der Sichtachse und damit des Wiesenraums zwischen Belvedere und Festung ist obligatorisch, jede zusätzliche Baumpflanzung in diesem Bereich führt zu einer Verunklarung und Störung der Gesamtkonzeption (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014). Der Vermeidungsmaßnahme wird im B-Plan durch die Festsetzung „Die öffentliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „A“ ist als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten“ entsprochen. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild (vgl. Kap. 3.3.1.1). Eingrünung von Straßen und Wegen Über die Festsetzung „Sicherung von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB)“ werden Wege innerhalb des B-Plans dauerhaft eingegrünt. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Stadt- und Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4, 3.3.1.63.3.1.7) Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche Die überwiegenden Flächen innerhalb des B-Plans werden als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 Nr. 15 BauGB) festgesetzt. Somit sind sie von Bebauung freizuhalten. Damit werden die Versiegelung der Flächen auf ein Minimum (Wegeund Sportflächen) reduziert, eine Verbauung der Flächen verhindert und somit weitere negative Auswirkungen auf das Klima vermieden. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Stadt- und Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4 und 3.3.1.63.3.1.7) Vorgesehene Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen Ermittlung des Kompensationsumfangs Erhebliche Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Boden und Wasser sowie in das Schutzgut Pflanzen können unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht vermieden werden. Eine vollumfängliche Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen erlaubt das Ansetzen des jeweilig niedrigeren Kompensationsfaktors. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 62 trias Planungsgruppe Tabelle 8: Fläche Bewertung der Eingriffsflächen Größe Auswirkungen Maßnahmen zur Kompensa- Ausgleichs in m² des Eingriffs Vermeidung tionsfaktor -umfang Geringer Wert: 17.171 Typ B Verwendung versickerungsfähiger Beläge 0,2 – 0,5 0,2 3.434 m² Mittlerer Wert: 3.391 Typ B schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens 0,5 – 0,8 0,5 1.696 m² Hoher bis sehr hoher Wert: 2.320 Typ B Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Sicherung von Flächen für die Erhaltung und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 1,0 – 3,0 1,0 2.320 m² Typ B = niedrigen bis mittleren Versiegelungsgrad Die beabsichtigte Versiegelung durch den B-Plan beträgt ca. 2,29 ha. Eine Nutzung von Flächen, die sowohl im Bestand als auch in der Planung versiegelt sind, beträgt ca. 1,72 ha. Der Eingriff in bislang unversiegelte Flächen beträgt insgesamt ca. 1,70 ha. Aus Tabelle 8 resultiert ein Ausgleichsbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha). Folgende Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich aus unvermeidbaren Eingriffen (Baumverlust und Neuversiegelung) im B-Plangebiet: Flächenentsiegelung im B-Plangebiet Die Neuversiegelung bislang unversiegelter Flächen kann durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des B-Plans ausgeglichen werden. Der Ausgleichsbedarf beträgt 0,75 ha (Herleitung vgl. Tabelle 8). Neupflanzung von Bäumen im B-Plangebiet Als Ausgleich für den Baumverlust im B-Plan 6.64 sind Baumpflanzungen im Umfang von ca. 1.100 Bäumen vorgesehen. 3.3.1.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild Das Landschafts- und Ortsbild im Bereich des Bebauungsplans wurde durch seine Nutzung als Konversionsfläche stark geprägt. Davon zeugen das Ensemble der Mall mit ihren riesigen Gebäudeund Parkplatzflächen wie auch die ehemalige Start- und Landebahn mit dem Hubschrauberlandeplatz. Einzige für das Landschaftsbild bedeutende Elemente sind die vorhandene Eschenallee, die Obstwiese im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie Gehölzgruppen im westlichen Plangebiet (Parkanlage). Die schutzwürdigen Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen sind zu erhalten und während der Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Entwurfs zur „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) zu sichern. Des Weiteren muss die Sichtbeziehung zur Festung Marienberg durch Festsetzungen des Bebauungsplans erhalten werden. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Stadt- und Landschaftsbildes: Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen durch Sicherung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 63 trias Planungsgruppe Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 Nr. 15 BauGB) Erhalt von Sichtbeziehungen und Ensemblewirkungen durch dauerhafte Freihaltung der anzulegenden Rasenfläche innerhalb der mit der Kennzeichnung „A“ markierten öffentlichen Grünfläche. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Stadt- und Landschaftsbild, die sich gem. § 14 BNatSchG erheblich auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auswirken können, sind nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung nicht zu erwarten. 3.3.1.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) Um die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu minimieren, muss die Gesundheitsgefährdung durch Bodenkontamination vermindert werden. Dies betrifft das Auftreten von ggf. schädlichen Bodenverunreinigungen im Rahmen der Entsiegelungsmaßnahmen. Um die Störeinwirkungen zu mindern, können Nutzungsbeschränkungen für die Sportflächen im Rahmen der Abwägung ausgewiesen werden. (STADT WÜRZBURG 2014) 3.3.1.3 Kultur- und Sachgüter Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich erforderlich. 3.3.1.4 Schutzgut Klima Zur Vermeidung von Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima sind klimatisch als Kaltluftentstehungsgebiete wirksame Wiesenflächen zu erhalten und die Durchgängigkeit und Vernetzung der Grünflächen und Freiräume als funktionsfähiger Abfluss zu sichern. Die Festsetzung, den Kernbereich des Entwurfs der „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten, trägt maßgeblich zur klimatischen Verbesserung der örtlich vorhandenen Flächen innerhalb des Bebauungsplans bzw. tiefer gelegener städtischer Flächen bei. Das setzt voraus, dass großflächige Entsiegelungen und ein Rückbau von Hochbauten im Bereich von Kaltluftentstehungsgebieten und Leitbahnen stattfinden. Durch die Sicherstellung eines Grünflächencharakters, dazu gehören auch Erhaltungs- und Pflanzgebote und eine Vermeidung von Gebäuden im Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage, sind positive Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten. Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima: Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flächen durch dauerhafte Freihaltung der anzulegenden Rasenfläche innerhalb der mit der Kennzeichnung „A“ markierten öffentlichen Grünfläche. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima, die sich gem. § 14 BNatSchG erheblich auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auswirken können, sind unter Berücksichtigung o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 64 trias Planungsgruppe 3.3.1.5 Schutzgut Tiere Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Tiere sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Zugriffsverbote (Schädigungs- und Störungsverbote) nach § 44 BNatSchG sind zu vermeiden, weil sie nicht nach § 1a Abs. 3 BauGB im Rahmen der Abwägung zu bewältigen sind. Für Arten / Artengruppen, bei denen sich Zugriffsverbote nicht vermeiden lassen, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind. Für die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren und Spechthöhlen durch zu fällende Bäume (Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) wurden im Gutachten IUS 2014 bereits Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen – CEF) beschrieben, deren Umsetzung bis spätestens März 2014 (vor Beginn der Brutzeit der Vögel und vor Ende der Winterruhe der Fledermäuse) zu erfolgen hatten. Nach Auswertung des Gutachtens von IUS 2014 gehören zu diesem Maßnahmenpaket: Errichtung von mindestens 3 Fledermaushöhlen bzw. Großraumhöhlen an angrenzenden Bestandsbäumen für den Verlust von insgesamt 3 Bäume mit potenziellen Höhlen Sicherung vorhandener potenzieller Spechthöhlen an 4 Bäumen durch Abtrennung der Stammabschnitte mit Höhle und Befestigung dieser an geeigneten zu erhaltenden Bäumen Errichtung weiterer Nisthilfen für Stare, Nischenbrüter und Nisthilfen 2GR in ausreichender Anzahl an bestehenden Bäumen. Die von IUS empfohlenen Typen für die Fledermaushöhlen und Nisthilfen sind dem Erläuterungsbericht des Gutachtens (IUS 2014) zu entnehmen. Aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) ergeben sich weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG bzw. zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF): Zurückschneiden und Roden von Anpflanzungen, Hecken und Büschen außerhalb der Brutzeiten (01.03. – 30.09.) also ab 01.10. bis 28.02.. Abriss der Bestandsgebäude außerhalb der Brutzeiten (01.03. – 30.09.) also ab 01.10. bis 28.02. Erhalt der vorhandenen Vogelnist- und Fledermauskästen im Plangebiet Erhalt potenzieller Winterquartiere (Stollen hinter Gebäude 26, Keller Gebäude 28) durch Anbringung eines Fledermausgitters am Stolleneingang und Einflugöffnungen zu den Kellerräumen. Alternativ: Überprüfung auf eine tatsächliche Nutzung im Winter durch Fledermäuse falls Bedenken hinsichtlich der Statik des Stollens bzw. der Kellerräume bestehen und Sicherungsmaßnahmen oder Abriss notwendig werden (Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Installation von 10 zusätzlichen Fledermauskästen und –brettern (je 5) in 4 – 5m Höhe verteilt über das Gebiet um den künftigen Verlust an potentiellen Gebäudequartieren aufzufangen. Installation von 15 Vogelnistkästen (4 Meisenkästen, 4 Halbhöhlen, 4 Spechtkästen und 3 Mauerseglerkästen mit je drei Nesteinheiten) in 4 – 5 m Höhe verteilt über das Gebiet um den künftigen Verlust an potentiellen Gebäudequartieren aufzufangen. Durch den geplanten Bebauungsplan „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ werden unter Berücksichtigung der o.g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 65 trias Planungsgruppe Bezüglich der potenziellen Winterquartiere für Fledermäuse gilt Folgendes: Sollte der Fall eintreten, dass o.g. Stollen und Kellerräume nicht erhalten werden können und eine Überprüfung ergeben, dass es sich dabei tatsächlich um Winterquartiere für Fledermäuse handelt, sind zusätzliche CEF-Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG eintreten. 3.3.1.6 Schutzgut Pflanzen Durch Sicherung von verbundenen Grünflächen und Freiräumen, durch Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen sowie durch Schutz erhaltenswerter Bäume und Sträucher im Bereich von Baustellen (RAS-LG 4 bzw. DIN 18920) können negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen vermieden werden. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen: Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB) Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen durch Sicherung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB) Eingrünung von Straßen und Wegen durch Sicherung von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen wirken sich auch nach Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen zur Vermeidung erheblich auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts aus. Dazu zählen Baumfällungen innerhalb des B-Plans. Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen: Neupflanzung von Bäumen im B-Plangebiet Zu Beginn des Planungsprozesses sollten 1.295 Bäume gefällt werden. Nach Optimierung der Bombentestfelder, Einzelfallbewertungen der Vitalität sowie der Berücksichtigung der zeitlichen Umsetzung (Baubeginn in frühestens 5 Jahren) reduzierte sich die Menge der zu fällenden Bäume auf 892 Bäume. Davon hatten 337 Bäume einen Stammumfang < 60 cm, so dass letztlich 555 Bäume nach geltender Baumschutzverordnung auszugleichen sind. (MARCUS VIEBAHN GRÜN- UND FREIRAUMDESIGN 09.01.2014) Im Rahmen der Umsetzung des Entwurfs zur LGS 2018 werden ca. 1.100 Neupflanzungen von Bäumen vorgenommen (HUTTERREIMANN 2014). Die Neupflanzungen werden als Kompensation für die zu fällenden Bäume angerechnet. Bei einem Kompensationsverhältnis von 1:2 gilt der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen (hier Bäume) als ausgeglichen. 3.3.1.7 Schutzgut Boden und Wasser (Hydrogeologie) Schutzgut Boden Um negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden zu minimieren, sollen bisher unversiegelte Freiflächen so weit wie möglich erhalten bleiben. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 66 trias Planungsgruppe Dies erfolgt durch Festsetzung des gesamten Bebauungsplans als öffentliche Grünfläche und einer Minimierung des Versiegelungsgrades auf das nutzungsbedingt notwendige Maß, u. a. durch die Verwendung von versickerungsfähigen Belägen. Bei Bodenaushub ist dieser schichtgerecht zu lagern und ggf. wiedereinzubauen. Schutzgut Wasser Ein Erhalt von bisher unversiegelten Freiflächen spielt auch bei der Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen beim Schutzgut Wasser eine große Rolle. Das Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser soll so gut wie möglich gesichert werden. Der neue Stadtteil wird im Trennsystem entwässert und es erfolgt eine verbindliche Umsetzung des Konzepts zur Wasserrückhaltung. Um eine Verbesserung des Rückhaltevermögens innerhalb des Bebauungsplanes zu erzielen, können u.a. eine Minimierung des Versiegelungsgrades auf das nutzungsbedingte Maß, eine Verwendung versickerungsfähiger Beläge sowie flächige Erhaltungs- und Pflanzgebote durchgeführt werden. Außerdem sind rechtlich erforderlicher Bodenschutz, Schutz und Sanierungsmaßnahmen, eine Neubewertung bei Nutzungsänderung, insbesondere bei Entsiegelung sowie ggf. ein Erhalt von Flächenversiegelung in kontaminierten Teilflächen, umzusetzen. (STADT WÜRZBURG 2014). Maßnahmen zum Minderung und Vermeidung von Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Wasser: Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge Schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Sicherung von Flächen für die Erhaltung und von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB) sowie durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 Nr. 15 BauGB) Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden und Wasser (Hydrogeologie) gem. § 14 BNatSchG können trotz der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen nicht abgewendet werden. Durch die Anlage von Plätzen und Wegen, insbesondere des Beltwalks und die Errichtung des Belvederes werden Flächen versiegelt, wodurch wichtige Boden- und Wasserfunktionen (vgl. Kap. 3.3.1.63.3.1.7) dauerhaft verloren gehen. Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser: Flächenentsiegelung im B-Plangebiet Die beabsichtigte Versiegelung durch den B-Plan beträgt ca. 2,29 ha. Eine Nutzung von Flächen, die sowohl im Bestand als auch in der Planung versiegelt sind, beträgt ca. 1,72 ha. Der Eingriff in bislang unversiegelte Flächen beträgt insgesamt ca. 1,70 ha. Aus Tabelle 8 resultiert ein Ausgleichsbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha). Nach „Modifizierter fachlicher Methodik der Eingriffsbewertung“ der Stadt Würzburg (STADT WÜRZBURG, Beschlussvorlage vom 25.06.2014 und STADT WÜRZBURG 2014b, vgl. Kap. 0 wurde für die Fläche des B-Plangebietes durch die vorgesehene Flächenentsiegelung ein Kompensationswert von 6,5 ha ermittelt. Durch anteilmäßige Anrechnung des Ausgleichsbedarfs kann der Eingriff in das Schutzgut vollständig ausgeglichen werden. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 67 trias Planungsgruppe 3.3.2 Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen 3.3.2.1 Rechtliche und methodische Grundlagen Zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung hat das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen für Bayern den Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (StMLU 2003) entwickelt, der den zuständigen Kommunen zur rechtssicheren Behandlung der naturschutzrechtlichen Belange bereits seit über 10 Jahren dient. Dieser Leitfaden ist – wie bereits der Name zum Ausdruck bringt – ausgerichtet auf die naturschutzfachliche Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Nach dieser Methodik bleiben die Entsiegelung und ökologische Aufwertung bestehender versiegelter Flächen im Konversionsgebiet unberücksichtigt. Im Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung für den neuen Stadtteil Hubland anzuwendende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde bereits im Jahr 2009 eine flächendeckende Bestandsbewertung nach den Kriterien des vom Bayerischen Staatsministerium für Bayern herausgegebenen Leitfadens erstellt (ARC.GRÜN 2009). Sie dokumentiert den Ist-Zustand des ehemaligen Militärareals mit großflächigen intensiv genutzten Rasenflächen, versiegelten Verkehrsflächen und ökologisch höherwertigen naturnahen Vegetationsflächen. Bereits im durchgeführten internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerb „Konversion Würzburg – Leighton-Areal“, hat diese umfangreiche Bestandsbewertung dazu beigetragen, die geplante Bebauung nach den dokumentierten ökologischen Wertigkeiten auszurichten. Die nun in die Bauleitplanung umzusetzende Rahmenplanung spiegelt diesen Vermeidungsaspekt als Zielvorgabe mit hohem Grünanteil wieder. Eine im Jahr 2010 nach dem bayerischen Leitfaden erstellte vorläufige überschlägige naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsplanung ergab dennoch einen unter Berücksichtigung von weiteren Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und Eingriffsminimierung berechneten Bedarf von ca. 11 ha für großteils extern auszuweisende Ausgleichsflächen. Dies erklärt sich aus der Methodik des ministeriellen Leitfadens, die zunächst im Hinblick auf ihre Anwendung zu Baumaßnahmen in Natur und Landschaft ausgerichtet worden ist. Bei Anwendung des bayerischen Leitfadens löst ein hoher Anteil an versiegelten Flächen, wie er beispielsweise bei ehemaligen Militäranlagen vorhanden ist, zwar für diese Flächen keinen Ausgleichsbedarf aus, findet jedoch weiter in der Flächenberechnung nach dem Leitfaden aktuell keine entsprechende positive Würdigung für Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich des Eingriffs durch ein Baugebiet. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 68 trias Planungsgruppe Modifizierte Methodik Die von der Stadt Würzburg entwickelte Methodik zur positiven Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen im jeweiligen Plangebiet legt eine fachliche Gesamtbetrachtung zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbehandlung im Plangebiet der 89. Flächennutzungsplanänderung zu Grunde (Beschluss des Stadtrates im Konversionsausschuss am 14.07.2014). Die Methodik zur naturschutzrechtlichen Gesamtbilanzierung wurde am 08.04.2014 mit dem Landesamt für Umwelt in Augsburg abgestimmt und beinhaltet folgende Ergänzungen: a) In Ergänzung zur Anwendung des Bayerischen Leitfadens kommt für den neuen Stadtteil Hubland eine modifizierte Methodik zur Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Anwendung. b) Zur Verbuchung positiver Ergebnisse aus Entsiegelungsmaßnahmen zwischen verschiedenen Bebauungsplänen erfolgt eine fachliche Gesamtbewertung des Plangebietes (Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung). Es werden hierzu in einem zweiten Bewertungsschritt die innerhalb der einzelnen Plangebiete geplanten Maßnahmen zur Flächenentsiegelung bewertet und die Ergebnisse mit den Ergebnissen der Bewertung nach dem bayerischen Leitfaden gegengerechnet. c) Ein ggf. nach Durchführung der naturschutzfachlichen Gesamtbilanzierung verbleibender Ausgleichsflächenbedarf wird außerhalb des Plangebietes nachgewiesen. 3.3.2.2 Ermitteln des zu untersuchenden Flächenpotenzials vorhandener versiegelter Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen im Plangebiet Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ liegt ein zu betrachtendes Flächenpotenzial bisher versiegelter und bebauter Flächen von ca. 8,21 ha vor, das im Zuge der geplanten Nutzungen durch Entsiegelungsmaßnahmen als aufwertbar anzusehen ist. Diese Flächen werden im Folgenden näher betrachtet. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 69 trias Planungsgruppe Abbildung 20: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.1: Flächennutzungen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009) Abbildung 21: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.2: Selektion bereits versiegelter und bebauter Flächen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009) 3.3.2.3 Gegenüberstellung der bestehenden und geplanten Flächennutzungen Maßgeblich für die Einstufung der zukünftigen Nutzungen sind die im Bebauungsplan getroffenen verbindlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB durch Planzeichen oder Text, die den zukünftig Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 70 trias Planungsgruppe zu erwartenden Versieglungs- und Nutzungsgrad und damit das Entwicklungspotenzial und die zukünftige Bedeutung einzelner Teilflächen für Naturhaushalt und Landschaftsbild bestimmen. Abbildung 22: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.1: Bebauungsplan Nr. 6.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 (TRIAS 2014) Sie werden nach folgenden festgesetzten Nutzungs- und Grünflächentypen differenziert: Abbildung 23: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.2: Geplante Flächennutzungen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 71 trias Planungsgruppe 3.3.2.4 Flächige Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden versiegelten bzw. bereits überbauten Flächen Zur Ableitung des Entsiegelungs- und Aufwertungspotenzials werden die bereits versiegelten oder bebauten Teilflächen (vgl. Abbildung 21) mit den geplanten Nutzungs- und Grünflächentypen (vgl. Abbildung 23) überlagert. Abbildung 24: Geplante Flächennutzungen - Karte 3: Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden versiegelten/ überbauten Flächen 3.3.2.5 Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen Mit Aufwertung durch vollständige Entsiegelung ist innerhalb des Plangebiets für Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zu rechnen, die auf bisher versiegelten Flächen verbindlich festgesetzt sind. Tabelle 9: Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen Stadt Würzburg, Bebauungsplan 6.64 „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ Geltungsbereich ca. 21,74 ha, Stand 29.10.2014 versiegelte und überbaute Flächen innerhalb des Geltungsbereichs (Bestand lt. Karte 1.2) ca. 8,21 ha geplante Flächennutzungen lt. den Festsetzungen im B-Plan (vgl. Karte 3) versiegelte Fläche Bewertungsfaktor in ha Grünflächen (öffentlich/privat) 6,50 Bauflächen 0,57 Verkehrsflächen 1,14 Sonstige - Summe 8,21 ermittelter Flächenwert in ha 1,0 6,50 0 0 resultierender Flächenwert 6,50 Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 72 trias Planungsgruppe Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind dies 6,50 ha der öffentlichen Grünflächen. Sie werden mit einem Aufwertungsfaktor von 1,0 in Ansatz gebracht. So ergibt sich ein anrechenbarer Flächenwert von 6,50 ha. 3.3.3 Ermittlung der naturschutzfachlichen vorhandener Grünflächen Aufwertung durch Extensivierung Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und bei Bedarf verfügbar gemacht werden können, sind nach Bayrischem Leitfaden zur Eingriffsregelung (StMLU 2003) grundsätzlich als Ausgleichsfläche geeignet. Voraussetzung ist, dass sich der ökologische Zielwert gegenüber dem Ausgangswert im Regelfall um eine Stufe erhöht (vgl. Leitfaden des StMLU, Listen 1a bis 1c). Darüber hinaus sollen Ausgleichsmaßnahmen möglichst einen engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Werten und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstellen und möglichst zeitnah zum Eingriff umgesetzt werden. Im Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ werden Flächen, die im Bestand als „gering“ (Intensivrasen) bewertet wurden, durch Extensivierungen (Extensivwiesen ohne bzw. mit Gehölzen) aufgewertet (vgl. Abbildung 25). Diese Flächen wurden beim Besprechungstermin am 29.10.2014 festgelegt (Protokoll und Änderungen durch HUTTERREIMANN). Weitere Fläche innerhalb des Bebauungsplans werden entweder durch Entsiegelungsmaßnahmen zu Grünflächen aufgewertet (vgl. modifizierte Eingriffsregelung, Kap. 3.3.2) oder erfahren keine Aufwertung entsprechend den Anforderungen des Bayrischen Leitfadens zur Eingriffsregelung (StMLU 2003). 1 2 Abbildung 25: Aufgewertete Flächen durch Extensivierung (TRIAS 2014) Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 73 trias Planungsgruppe Tabelle 10: Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen Stadt Würzburg, Bebauungsplan 6.64 „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ Geltungsbereich ca. 21,74 ha, Stand 29.10.2014 FlächenNummer Flächengröße [qm] Kategorie Ist-Zustand (nach ARC.GRÜN 2009) Kategorie Planungsziel (vgl. Karte 2.1) 1 11.316 Intensivrasen (Bewertung gering) Extensivrasen (Bewertung mittel) 1,0 11.316 944 Intensivrasen mit Gehölzbestand (Bewertung mittel) Extensivrasen mit Gehölzbestand (Bewertung mittel) 0 - 359 Intensivrasen mit alten Gehölzen (Bewertung hoch) Extensivrasen mit alten Gehölzen (Bewertung hoch) 0 - 2.511 Intensivrasen, Versiegelung Versiegelung* 0 - 4.909 versiegelte Flächen Extensivrasen (Bewertung mittel)** 0 - 4.045 Intensivrasen (Bewertung gering) Extensivrasen mit Gehölzbestand (Bewertung mittel) 1,0 4.045 5.378 versiegelte Flächen Extensivrasen mit Gehölzbestand (Bewertung mittel)** 0 - resultierender Flächenwert 15.361 2 Summe 29.462 Aufwertungsfaktor ermittelte Aufwertung [qm] ** berücksichtigt in der modifizierten Methodik zur Eingriffsregelung * berücksichtigt im Rahmen der Eingriffsregelung Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 74 trias Planungsgruppe 3.3.4 Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz 3.3.4.1 Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet Zur Kompensation der durch die geplante Bebauung und Erschließung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 1a Abs. 3 BauGB wurde für den Geltungsbereich nach „Leitfaden“ ein Ausgleichsflächenbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha)ermittelt (vgl. Tabelle 8). Nach Gegenrechnung mit dem nach „modifizierter Methodik“ (vgl. Kap. 3.3.2.5) ermittelten Aufwertungspotenzials durch Entsiegelungsmaßnahmen mit einem Flächenwert von 6,50 ha verbleibt für das Plangebiet kein planexterner Ausgleichsflächenbedarf. Durch Extensivierung erfolgt eine Aufwertung vorhandener Grünflächen (Intensivrasen) von 15.361 m² (~1,54 ha). Tabelle 11: Kompensationsbilanz Kompensationsbilanz Ausgleichsflächenbedarf nach dem Bayr. Leitfaden zur Eingriffsregelung Flächenwert – 0,75 ha Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen + 6,50 ha Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen + 1,54 ha Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet + 7,29 ha 3.3.4.2 Nachweisführung zur naturschutzfachlichen Gesamtbetrachtung Eingriffsregelung im Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung zur Der aus der Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ resultierende Wert von 7,29 ha durch Entsiegelungsmaßnahmen und durch Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Extensivierung wird in die zusammenfassende Kompensationsbilanz zum Geltungsbereich der 89. FNP-Änderung eingebracht und steht für weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs der 89. FNP-Änderung zur Verfügung. Die Führung und Fortschreibung der Kompensationsbilanz obliegt der Stadt Würzburg. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 75 trias Planungsgruppe 4 Technische Verfahren und Hinweise Bei der Erarbeitung des Umweltberichtes wurde auf folgende vorliegende Daten zurückgegriffen: Entwurfsplanung zur LSG Würzburg 2018 (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH) Freiraumplanerische Feinuntersuchung im Bereich der Leighton-Barracks (ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2009) Landschaftsplan der Stadt Würzburg (PLANUNGSBÜRO LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1981) Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen (IUS 2014) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) Regenwasserkonzept Hubland (ATELIER DREISEITL 2013) Geotechnischer Bericht zur Regenwasserbewirtschaftung für die Konversionsfläche Hubland, (GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012) Baugrundgutachten mit grundbautechnischen Empfehlungen für die Daueranlagen der LGS Würzburg 2018 (ROOS GEO CONSULT 2013) Altlastenuntersuchung – Testfelderkundung und Gefährdungsabschätzung. Bericht-Nr.03 (WÜKon 2014) Schallimmissionsprognose zur Einrichtung und dem Betrieb von Anlagen für Gastronomie und Freizeit als Dauereinrichtung für die LGS Würzburg 2018 (WBI 2013) Schallpegelmessungen zur Erfassung der Geräuschemissionen aus dem Betrieb des Tierheims für die Konversionsfläche „Hubland“ (WBI 2010) Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsabschätzung - Bericht Nr. M111856/01 (MÜLLER-BBM 2014a) Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsprognose - Bericht Nr. M111856/02 (MÜLLER-BBM 2014b) Energiekonzept Würzburg - Hubland (Leighton-Areal), Kurzfassung (EBÖK- PLANUNG UND ENTWICKLUNG GMBH 2011) Verkehrsuntersuchung zur Rahmenplanung Verkehrsflusssimulation (WVI 2012) Untersuchung der Geruchsimmission durch das Kompostwerk für die Konversionsfläche „Hubland“ (WBI 2010) Begutachtung zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung für die städtebauliche Rahmenplanung für die Stadtteilentwicklung der Konversionsfläche „Hubland“ (WBI 2010) Denkmalliste – Teil A: Baudenkmäler - Stadt Würzburg, ehem. „Leighton-Barracks“Denkmalschutz (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013) Hubland VALENTIEN+VALENTIEN -räumung und (Phase B) mikroskopische Die Informationsgrundlagen zur Erarbeitung des Umweltberichtes werden als ausreichend betrachtet und stets entsprechend der Gesamtplanung aktualisiert. Grundlage für die Bewertung der Schutzgüter nach BNatSchG und die Ableitung von Kompensationserfordernissen gem. naturschutzfachlicher Eingriffsregelung bildet der bayrische Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (StMLU 2003). Mit der „Modifizierten fachlichen Methodik der Eingriffsbewertung“ der Stadt Würzburg (2014) wurde eine Methode zur positiven Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen als Aufwertungspotenzials im Plangebiet entwickelt. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 76 trias Planungsgruppe Die Bewertung des Schutzgutes Mensch orientierte sich an Wertelementen und Funktionen nach JESSEL & TOBIAS 2002 (S.233). Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter wurde auf (GASSNER & WINKELBRANDT 2005, S. 263) zurückgegriffen. 5 Monitoring Bei den Maßnahmen zur Überwachung gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist zwischen Maßnahmen in der Bauphase, im Rahmen der Bauabnahme sowie nach Umsetzung des Bauvorhabens zu unterscheiden. Des Weiteren wird auf die Umweltbaubegleitung im Rahmen der CEF-Maßnahmen des Artenschutzes verwiesen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen: Zeitpunkt / -raum Betroffenes Maßnahme zur Überwachung der Überwachung Schutzgut vor Baubeginn Arten und Biotope Überprüfen der Umsetzung und Funktionsfähigkeit der artenschutzrechtlichen Maßnahmen (CEF) während der Baumaßnahme Arten und Biotope Überwachung des vorgesehenen Schutzes der Vegetation, insbesondere der Bäume oder Gehölzgruppen Bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen sind zusätzliche Maßnahmen zu deren Kompensation vorzusehen. Bauabnahme Arten und Biotope Innerhalb der Gewährleistungsfristen Arten und Biotope Überprüfen der Anzahl und Qualität der flächigen Pflanzungen sowie Einzelbaumpflanzungen Bei feststellbaren Defiziten sind diese zu beheben. Überprüfen des erfolgreichen Anwuchses der vorgesehenen Baumpflanzungen sowie sonstigen flächigen Begrünungen Bei feststellbaren Defiziten sind diese zu beheben. Dauerhaft nach Fertigstellung Tabelle 12: Übersicht der Maßnahmen zur Umweltüberwachung Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 77 trias Planungsgruppe 6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Anlass Im zentralen Bereich der Konversionsfläche Würzburg-Hubland soll auf ca. 22 ha eine öffentliche Parkanlage entstehen, die durch einen Bebauungsplan (B-Plan) mit integriertem Grünordnungsplan gesichert wird. Grundlage dafür sind der städtebauliche Rahmenplan „Hubland“ der Stadt Würzburg und der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (LGS 2018) des Landschaftsarchitekturbüros HUTTERREIMANN. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Bestandbewertung Ausgewertet wurden alle relevanten, zur Verfügung stehenden Gutachten und Daten, die den Bestand und die Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung beschreiben. Die Informationsgrundlagen zur Erarbeitung des Umweltberichtes wurden als vollumfänglich erachtet. Aus der durchgeführten freiraumplanerischen Feinuntersuchung geht hervor, dass etwa ¼ der Gesamtfläche des Plangebietes eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für das Stadt- und Landschaftsbild besitzen. Zu diesen Flächen mit dem wertvollsten Baumbestand im Plangebiet gehören u.a. die landschaftsbildprägende Eschenallee, der alte Park und die Streuobstwiese mit Gehölzen ganz im Norden. Der überwiegende Teil des Plangebietes (ca. 3/4 der Gesamtfläche) erhielt nur geringe Bewertungen oder wurde nicht bewertet, da es sich um versiegelte Flächen ohne Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild handelt. Die zusammenhängenden ausgedehnten Freiflächen (Wiesen auf ca. 8,8 ha) besitzen eine hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion und für den Kaltluftabfluss in tiefer gelegene Siedlungsbereiche im Maintal. Umweltauswirkungen und Maßnahmenkonzept Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter werden insgesamt als positiv bewertet und stellen im Vergleich zum Status quo eine Verbesserung der Umweltsituation dar. Auf Grundlage des Siegesentwurfs zur LGS 2018 wurde ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen erarbeitet. So ist die Sichtachse zwischen dem Belvedere und der Festung Marienberg als zentrales Entwurfselement der LSG 2018 als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten. Die zentrale Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild sowie als Kaltluftentstehungsfläche auf das Schutzgut Klima. Schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen innerhalb des B-Plans werden erhalten und während der Bauphase zur LGS 2018 gesichert. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde entsprechend dem Bayerischen Leitfaden abgearbeitet. Durch Neuversiegelung entsteht ein Ausgleichsbedarf von 0,75 ha, der durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des B-Plans vollständig kompensiert werden kann. Der Baumverlust innerhalb des B-Plans wird durch Neupflanzungen von ca. 1.100 Bäumen im Rahmen der LGS 2018 ausgeglichen. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 78 trias Planungsgruppe Die Auswirkungen auf besonders geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. Bei Beachtung der Brutzeiten von Vögeln (01.03. – 30.09.) sowie durch Anlage von Ersatzbrutstätten für Vögel und Fledermäuse können artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG vermieden bzw. ausgeglichen werden. Im Rahmen des Monitorings gem. § 4c BauGB sind Maßnahmen zum Artenschutz, zum Gehölzschutz sowie zur Anpflanzung von Bäumen und flächigen Begrünungen zu überwachen. Kompensationsbilanz Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ liegt ein hohes Flächenpotenzial bisher versiegelter und bebauter Flächen vor, das im Zuge der geplanten Nutzungen durch Entsiegelungsmaßnahmen als aufwertbar anzusehen ist. Die Stadt Würzburg entwickelte eine Methodik zur positiven Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen. Unter Anwendung dieser modifizierten Methodik zur Eingriffsregelung sowie durch Extensivierung vorhandener Grünflächen ergibt sich eine positive Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ von insgesamt 7,29 ha. Dieser Kompensationsüberschuss steht für weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle zur Verfügung. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 79 trias Planungsgruppe 7 Quellenverzeichnis Literatur ADAM, K.; NOHL, W.; VALENTIN, W. 1986: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. -Forschungsauftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2009: Freiraumplanerische Feinuntersuchung im Bereich der Leighton-Barracks, Kitzingen. ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2014: Stadt Würzburg - 89. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Stadtteil Hubland“, Umweltbericht, Kitzingen. ATELIER DREISEITL 2013: Regenwasserkonzept Hubland, Würzburg Hubland, Februar 2013. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a: Denkmalliste- Teil A: Baudenkmäler - Stadt Würzburg Würzburg, ehem. „Leighton-Barracks“- Denkmalschutz. Schreiben vom 02.07.2013. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE b: Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzes (DSchG) Würzburg, kreisfreie Stadt: Städtebauliche Rahmenplanung Hubland (Leighton-Areal). Schreiben vom 15.07.2013. BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (STMLU) 2003: Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung), München. BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2013: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013. BFN 2009: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere; Naturschutz und Biologische Vielfalt. Heft 70(1), Bad Godesberg. BLAB, J. 1986: Biologie, Ökologie und Schutz von Amphibien, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 18, Bonn - Bad Godesberg. BLAB, J. 1993: Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere; 4. erweiterte und überarbeitete Auflage. Kilda-Verlag Greven, herausgegeben von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, Bonn. BLAB, J., VOGEL, H. 2002: Amphibien und Reptilien erkennen und schützen, München. BUCHWALD, K.; ENGELHARDT, W. 1996 (Hg.): Umweltschutz: Grundlagen und Praxis. Bd. 2; Bewertung und Planung im Umweltschutz. Economica Verlag, Bonn. BUSSE, J. et al. (2005): Die neue Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Ratgeber für Planer u. Verwaltung. (Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH) DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG e.V. 1999: DIN-Taschenbuch 81, Beuth Verlag GmbH Berlin. EBÖK- PLANUNG UND ENTWICKLUNG GMBH 2011: Kurzfassung Energiekonzept Würzburg - Hubland (Leighton-Areal), Kurzfassung, Stand 08.07.2011, Vorabzug. FLADE, M., 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag, Eching 1994. GLANDT, D. 2008: Heimische Amphibien - Bestimmen-Beobachten-Schützen, Wiebelsheim. GÜNTHER, R. (Hrsg.); 1996: Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer, Jena. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 80 trias Planungsgruppe GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012: Konversation Hubland, Regenwasserbewirtschaftung, Geotechnischer Bericht, Würzburg. HACHTEL, M. ET AL. (Hrsg.) 2009: Methoden der Feldherpetologie, Bielefeld. INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014: Bebauungsplan „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage – Frauenland 64“ – Beiträge zum Umweltbericht für das Schutzgut Tiere und Pflanzen und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Heiligkreuzsteinach. IUS 2014: Konversion Hubland Würzburg Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen Erläuterungsbericht. JEDECKE, E. 1990: Biotopverbund Grundlagen und Maßnahmen einer neuen Naturschutzstrategie. Eugen Ulmer, Stuttgart. JESSEL, B.; TOBIAS, B. (2002): Ökologisch orientierte Planung. – Eine Einführung in Theorien, Daten und Methoden. - Stuttgart (Eugen Ulmer) 470 S. KAULE, G. 1991: Arten- und Biotopschutz, zweite überarbeitete Auflage, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. KE - LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH 2014a: Textbausteine Bebauungspläne „Hubland Nord“ Konversion Leighton-Kaserne, Stuttgart. Bodenbelastungen KE - LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH 2014b: Textbausteine Bebauungspläne „Hubland Nord“ Konversion Leighton-Kaserne, Stuttgart. Bodenbelastungen KÖPPEL, J.; PETERS, W.; WENDE, W. 2004: Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung. - Stuttgart (Verlag Eugen Ulmer) 367 S. LfU 05/2012: Bestimmungsschlüssel für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG (§ 30-Schlüssel), herausg. vom Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hemhofen. MARCUS VIEBAHN GRÜN- UND FREIRAUMDESIGN 2014: Neugestaltung Leighton-Gelände Stadtteil Hubland. Baumbilanz. Würzburg, Stand 09.01.2014. MARKS, R., MÜLLER, M, J., LESER, H., KLINK, H.-J. (Hg) 1989: Anleitung zur Bewertung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes (BA LVL). Forschung zur deutschen Landeskunde, Band 229. Zentralausschuss für deutsche Landeskunde, Selbstverlag, Trier. MÜLLER-BBM 2014a: Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsabschätzung - Bericht Nr. M111856/01, Karlsruhe. MÜLLER-BBM 2014b: Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsprognose - Bericht Nr. M111856/02, Karlsruhe. NÖLLERT, A. u. C. 1992: Die Amphibien Europas - Bestimmung-Gefährdung-Schutz, Stuttgart. PETERSEN et al. 2003: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster-Hiltrup, Bonn – Bad Godesberg 2003. PETERSEN et al. 2004: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Landwirtschaftsverlag GmbH, MünsterHiltrup, Bonn – Bad Godesberg 2004. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 81 trias Planungsgruppe PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1980a:, Landschaftsplan der Stadt Würzburg, Band I Bestandsaufnahme - Landschaftsanalyse, Stuttgart, Stand April 1981. PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL Landschaftsplan der Stadt Würzburg, Band II Ziele - Planung, Stuttgart, Stand April 1981. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MAIER – KÖHL / Regenwasserbewirtschaftung, Stand 12/2014. FACHABTEILUNG TIEFBAU 2014: 1980b:, Lageplan PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010a: Überschlägige und vorläufige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses vom 27. Juni 2009, Frankfurt am Main. PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b: Stadt Würzburg - Städtebaulicher Rahmenplan Hubland (LeightonAreal), Würzburg. REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG (Hrsg.)(1985): Regionalplan Region Würzburg (2). RENGER, M 1992: Bestimmung der Bodenwasserhaushaltskomponenten. DVGW Schriftenreihe Nr. 72, Eschborn. RENGER, M. u. STREBEL, O. 1980: Jährliche Grundwasserneubildung in Abhängigkeit von Bodennutzung und Bodeneigenschaften. - Wasser und Boden 32, 362-366. ROOS GEO CONSULT 2013: Baugrundgutachten mit grundbautechnischen Empfehlungen, Daueranlagen Landesgartenschau Würzburg 2018, Würzburg. SÜDBECK, P. et al. 2007: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30.11.2007. In: Berichte zum Vogelschutz, Heft 44. SCHEFFER, F. u. SCHACHTSCHABEL, P. 1982: Lehrbuch der Bodenkunde. - 11. Aufl, Stuttgart. SCHOLLES, F. 1996: Methoden zur Bewertung der Umweltverträglichkeit – Beispiele. In: BUCHWALD, K.; ENGELHARDT, W. 1996 (Hg.): Umweltschutz: Grundlagen und Praxis. Bd. 2; Bewertung und Planung im Umweltschutz. Economica Verlag, Bonn. SSYMANK, A. et al. 1998: Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie- Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 53, Bundesamt für Naturschutz Bonn-Bad Godesberg. STADT WÜRZBURG 2012: Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Konversionsausschusses der Stadt Würzburg vom 20.09.2012. STADT WÜRZBURG 2013: Beschlussvorlage (04/6100-1512/2013) der Stadt Würzburg, FA Bauleitplanung zum Betreff: Regenwasserbewirtschaftungskonzept Hubland – Dezentrales Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit offener Wasserführung im öffentlichen Freiraum und Regenwasserrückhaltung in Grünanlagen. STADT WÜRZBURG 2015: 89. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Stadtteil Hubland“, Würzburg. STADT WÜRZBURG 2014a: Beschlussvorlage zur „Modifizierten fachlichen Methodik der Eingriffsbewertung der Stadt Würzburg“, 25.06.2014. STADT WÜRZBURG 2014b: Projektentwicklung Hubland – Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Präsentation vor dem Konversionsausschuss vom 14.07.2014. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 82 trias Planungsgruppe STADT WÜRZBURG, BAUREFERAT 2014: Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung September 2014 (Stand 30/09/2014), Würzburg. WBI 2010a: Stadt Würzburg – FB Planen – Projektgruppe Konversion, Stadtentwicklungsfläche „Hubland“, Untersuchung der Geruchsimmission durch das Kompostwerk, Höchberg. WBI 2010b: Stadt Würzburg, Stadtteilentwicklung Konversionsfläche „Hubland“ - Begutachtung zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung für die städtebauliche Rahmenplanung - Kurzbericht, Höchberg. WBI 2010c: Tierheim Würzburg - Schallpegelmessungen zur Erfassung der Geräuschemissionen aus dem Betrieb des Tierheims, Höchberg. WBI 2010d: Stadt Würzburg, Stadtteilentwicklung Konversionsfläche „Hubland“ - Begutachtung zum Schallimmissionsschutz für die städtebauliche Rahmenplanung, Höchberg. WBI 2013: Landesgartenschau Würzburg 2018 im Stadtteil „Hubland“. Schallimmissionsprognose zur Einrichtung und dem Betrieb von Anlagen für Gastronomie und Freizeit als Dauereinrichtung, Höchberg. WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzeptes militärische Konversionsflächen. WÜKon 2014: Testfelderkundung und -räumung (Phase B) Gefährdungsabschätzung. Bericht-Nr.03, Würzburg. WVI 2012: Verkehrsuntersuchung zur Rahmenplanung Hubland und mikroskopische Verkehrsflusssimulation Zukünftige Verkehrsnachfrage, Dimensionierung der Knotenpunkte, mikroskopische Verkehrsflusssimulation und verkehrliche Bewertung für den Streckenzug Am Galgenberg - Kitzinger Straße und Würzburger Straße in Würzburg, Braunschweig. Rechtsvorgaben 18. BImSchV: Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) geändert worden ist. 39. BImSchV: Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010. BArtSchVO: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. BAUMSCHUTZVERORDNUNG: Rechtsverordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würzburg (Baumschutzverordnung) vom 7. Januar 1987 (MP und FVBl Nr. 16 vom 21. Januar 1987), geändert am 7. Mai 1997 (MP und FVBl Nr. 121 vom 30. Mai 1997). BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist. BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 d. G. v. 7.8.2013 (BGBI. I S. 3154). Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 83 trias Planungsgruppe FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). GIRL: Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), Länderausschuss für Immissionsschutz, Fassung 2008-09. TA LUFT: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) vom 24. Juli 2002. TA LÄRM: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie). WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Internetquellen WETTERKONTOR: http://www.wetterkontor.de/de/klima/klima2.asp?land=de&stat=10655, abgefragt am 18.03.2014. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - GEOFACHDATENATLAS (BODENINFORMATIONSSYSTEM BAYERN): www.bis.bayern.de/bis/initParams.do, abgefragt am 03.04.2014. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Biotopkartierung Bayern: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Informationen zu Schutzgebieten: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Rasterverbreitungskarten Amphibienkartierung, Reptiliendaten: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU): Orientierungswerte nach DIN 18005 Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau“, 12.2005: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 24.04.2014. Sonstige Quellen BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013: Denkmalliste Teil A - Baudenkmäler - Stadt Würzburg, Würzburg, ehem. „Leighton Barracks“ - Denkmalschutz, Schreiben vom 02.07.2013. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013: Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Würzburg: Städtebauliche Rahmenplanung Hubland (Leighton Areal), Schreiben vom 15.07.2013 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU): Information über nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG besonders geschützten Biotopen, Schreiben vom 11.02.2014. DIN 18005-1, Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 84 trias Planungsgruppe HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014: Siegerentwurf „Landesgartenschau Würzburg 2018“, Stand 2014. STADT WÜRZBURG 2014: Historische Luftbildaufnahmen, Würzburg. TRIAS 2014: Begehung des Plangebietes am 20.02.2014. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg 85
© Copyright 2025 ExpyDoc