Umweltbericht - Stadt Würzburg

Umweltbericht
Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan
"Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“
Frauenland 64, Stadt Würzburg
Stand: 11.03.2015
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
Stadt Würzburg
Baureferat/FAII/Bauleitplanung
Beim Grafeneckart 1
97070 Würzburg
hutterreimann
Landschaftsarchitektur GmbH
Möckernstraße 68
10965 Berlin
trias Planungsgruppe
Schönfließer Straße 84
16548 Glienicke/Nordbahn
Bearbeiter:
Dipl. Ing. M. Mencke
Dipl. Ing. K. Dedek
Dipl. Geogr. E. Hölzer
A. Schürmann
trias
Planungsgruppe
Inhalte:
1
Standort und Vorhaben ........................................................................................... 6
1.1 Lage im Raum und naturräumliche Zuordnung ........................................................................... 6
1.2 Erschließung, Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 12
1.3 Planungsalternativen.................................................................................................................. 15
2
Planungsvorhaben, Inhalte und Ziele .................................................................. 16
2.1 Ziele und Festsetzungen der geprüften Bauleitplanung .............................................................. 16
2.1.1
Ziele ............................................................................................................................. 16
2.1.2
Festsetzungen und Hinweise ......................................................................................... 17
2.1.2.1
Zeichnerische Festsetzungen: ........................................................................................ 17
2.1.2.2
Textliche Festsetzungen:................................................................................................ 17
2.1.2.3
Zeichnerische Hinweise................................................................................................. 19
2.1.2.4
Textliche Hinweise......................................................................................................... 19
2.2 Übergeordnete aktuelle Rechtsgrundlagen, Ziele und Fachplanungen ...................................... 19
3
Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen ............... 27
3.1 Bestandsaufnahme .................................................................................................................... 27
3.1.1
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 27
3.1.2
Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 30
3.1.3
Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 31
3.1.4
Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 34
3.1.5
Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) ............................................................. 37
3.1.6
Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 43
3.1.7
Schutzgut Klima ............................................................................................................ 43
3.1.8
Bewertung der Schutzgüter ........................................................................................... 44
3.1.9
Wechselwirkungen ....................................................................................................... 48
3.2 Prognose ................................................................................................................................... 48
3.2.1
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 48
3.2.1.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 48
3.2.1.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 49
3.2.2
Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 49
3.2.2.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 49
3.2.2.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 53
3.2.3
Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 53
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2
trias
Planungsgruppe
3.2.3.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 53
3.2.3.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 54
3.2.4
Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 54
3.2.4.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 54
3.2.4.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 55
3.2.5
Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie) ............................................................. 55
3.2.5.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 55
3.2.5.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 56
3.2.6
Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 56
3.2.6.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 56
3.2.6.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 56
3.2.7
Schutzgut Klima ............................................................................................................ 57
3.2.7.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 57
3.2.7.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 57
3.2.8
Wechselwirkungen ....................................................................................................... 57
3.2.8.1
Bei Durchführung der Planung ..................................................................................... 57
3.2.8.2
Bei Nichtdurchführung der Planung.............................................................................. 58
3.2.9
Übersicht über die Umweltauswirkungen...................................................................... 58
3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich negativer
Umweltauswirkungen ................................................................................................................ 59
3.3.1
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in
der Bauleitplanung ....................................................................................................................... 59
3.3.1.1
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild............................................................................ 63
3.3.1.2
Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit) .......................................................... 64
3.3.1.3
Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 64
3.3.1.4
Schutzgut Klima ............................................................................................................ 64
3.3.1.5
Schutzgut Tiere ............................................................................................................. 65
3.3.1.6
Schutzgut Pflanzen ........................................................................................................ 66
3.3.1.7
Schutzgut Boden und Wasser (Hydrogeologie) ............................................................. 66
3.3.2
Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ..... 68
3.3.2.1
Rechtliche und methodische Grundlagen ..................................................................... 68
3.3.2.2 Ermitteln des zu untersuchenden Flächenpotenzials vorhandener versiegelter Flächen für
Entsiegelungsmaßnahmen im Plangebiet..................................................................................... 69
3.3.2.3
Gegenüberstellung der bestehenden und geplanten Flächennutzungen ...................... 70
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3
trias
Planungsgruppe
3.3.2.4 Flächige Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden
versiegelten bzw. bereits überbauten Flächen .............................................................................. 72
3.3.2.5
Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ....................................... 72
3.3.3
Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Extensivierung vorhandener
Grünflächen ................................................................................................................................. 73
3.3.4
Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz .................................................................. 75
3.3.4.1
Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet .................................................... 75
3.3.4.2 Nachweisführung zur naturschutzfachlichen Gesamtbetrachtung zur Eingriffsregelung im
Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung ............................................................. 75
4
Technische Verfahren und Hinweise ..................................................................... 76
5
Monitoring............................................................................................................... 77
6
Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................................ 78
7
Quellenverzeichnis ................................................................................................. 80
Abbildungen:
Abbildung 1:Konversionsfläche Leighton-Barracks im räumlichen Zusammenhang (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) ............ 7
Abbildung 2:Darstellung des Geltungsbereichs (rot) innerhalb des Leighton-Areals im Luftbild (EIGENE DARSTELLUNG 2014) .... 7
Abbildung 3:Übersichtslageplan
mit
Geltungsbereich
(rot)
im
amtlichen
Lageplan
(TK
1:25.000
BAYERISCHES
FACHINFORMATIONSSYSTEM NATURSCHUTZ – Online Viewer FIN-Web 03/2014)........................................................ 8
Abbildung 4:Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 (in ARC.GRÜN 2009).......................................................... 9
Abbildung 5:Digitales Orthophoto mit Flurkarte, Stadtgebiet Würzburg (BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG in:
ARC.GRÜN
2009)..................................................................................................................................................................... 9
Abbildung 6:Struktur des Plangebietes (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b, ergänzt) ................................................................... 10
Abbildung 7:Topografie mit Regenwasser Abflussrichtungen (ATELIER DREISEITL 2013) ............................................................. 14
Abbildung 8:Bebauungsplan „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ - Frauenland 64 – Plan-Nr. 6.64 (STADT WÜRZBURG,
Stand 10/2014); mit angrenzenden B-Plänen .................................................................................................... 16
Abbildung 9:Grafische Darstellung des Flächennutzungsplanes (STADT WÜRZBURG 2015)....................................................... 21
Abbildung 10:
Lage der vier Konversionsflächen (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008)............................................. 22
Abbildung 11:
Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung September 2014 (STADT WÜRZBURG,
BAUREFERAT Stand 30/09/2014) ........................................................................................................................... 24
Abbildung 12:
Historische Luftbildaufnahme von 1944 (STADT WÜRZBURG) ......................................................................... 28
Abbildung 13:
Luftbildaufnahme von 2013 (STADT WÜRZBURG) ........................................................................................... 29
Abbildung 14:
Bestand Flächennutzungen und Biotope (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) ............................................... 35
Abbildung 15:
Flächennutzung (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009) ..................................................................................... 36
Abbildung 16:
Kaltluftabfluss im Plangebiet (ARC.GRÜN 2009)............................................................................................. 44
Abbildung 17:
Bewertung des Plangebiets für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit gesonderter Bewertung der
Bäume (gem. ARC.GRÜN 2009) ............................................................................................................................ 45
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
4
trias
Planungsgruppe
Abbildung 18:
Prozentualer Anteil der Flächen im Plangebiet hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild (gem. ARC.GRÜN 2009) ............................................................................................................... 46
Abbildung 19:
Verteilung der Baumbewertung im Plangebiet (nach ARC.GRÜN 2009) ........................................................ 47
Abbildung 20:
Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.1: Flächennutzungen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009) . 70
Abbildung 21:
Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.2: Selektion bereits versiegelter und bebauter Flächen (lt.
Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009)..................................................................................................................... 70
Abbildung 22:
Geplante Flächennutzungen - Karte 2.1: Bebauungsplan Nr. 6.64 „Hubland Nord – öffentliche
Parkanlage“, Stand 29.10.2014 (TRIAS 2014) ..................................................................................................... 71
Abbildung 23:
Geplante Flächennutzungen - Karte 2.2: Geplante Flächennutzungen nach den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 .............................. 71
Abbildung 24:
Geplante Flächennutzungen - Karte 3: Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den
bestehenden versiegelten/ überbauten Flächen.................................................................................................. 72
Abbildung 25:
Aufgewertete Flächen durch Extensivierung (TRIAS 2014) ............................................................................. 73
Tabellen:
Tabelle 1:
Flächennutzung nach Nutzungsgruppen (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009)....................................................... 11
Tabelle 2:
Innerhalb des 25km²-Quadranten des MTB 6225 NO im Zeitraum 1996-2012 registrierte Amphibien- und
Reptilienarten und deren Schutzstatus gem. Roter Liste Deutschland, Roter Liste Bayern Schichtstufenland und
FFH Richtlinie ....................................................................................................................................................... 31
Tabelle 3:
Übersicht Funde an zu fällenden Bäumen innerhalb des Plangebietes (nach IUS 2014) ................................... 32
Tabelle 4:
Gefährdung und ökologischer Status der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden
Vogelarten: NG = Nahrungsgast, BV = Brutvogel, ZF = Zufallsgast, meist nur einmalige Beobachtung, ? =
Zuordnung nicht sicher........................................................................................................................................ 33
Tabelle 5:
Gefährdung der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung vorkommenden Säugetierarten ................. 33
Tabelle 6:
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (39. BImSchV) und Irrelevanzschwellen nach
TA Luft (MÜLLER-BBM 2014a) ............................................................................................................................... 52
Tabelle 7:
Zusammenschau – Umweltauswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter .................................................... 58
Tabelle 8:
Bewertung der Eingriffsflächen ............................................................................................................................ 63
Tabelle 9:
Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen ............................................................................. 72
Tabelle 10: Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen ...................................................... 74
Tabelle 11: Kompensationsbilanz .......................................................................................................................................... 75
Tabelle 12: Übersicht der Maßnahmen zur Umweltüberwachung ........................................................................................ 77
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
5
trias
Planungsgruppe
1 Standort und Vorhaben
Im zentralen Bereich der Konversionsfläche Hubland (ehemalige Leighton-Barracks Kasernengelände der US Amerikaner) soll auf ca. 22 ha eine öffentliche Parkanlage entstehen.
Grundlage für das Vorhaben sind der städtebauliche Rahmenplan Hubland der Stadt Würzburg
(PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) und der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs
„Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014).
Parallel zum B-Planverfahren wird ein Grünordnungsplan aufgestellt, der die grünordnerischen
Festsetzungen für den B-Plan erarbeitet. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird „für die Belange des
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet werden.“ Im Rahmen der Umweltprüfung wird dieser Umweltbericht
erstellt. Die Gliederung des vorliegenden Umweltberichtes orientiert sich im Wesentlichen an den
Vorgaben des FB Stadtplanung der Stadt Würzburg.
1.1
Lage im Raum und naturräumliche Zuordnung
Lage im Raum
Das Plangebiet ist Teil der ehemaligen Leighton-Barracks, einer ca. 134,5 ha großen heutigen
Konversionsfläche (vgl. Abbildung 1: Lage der Konversionsfläche und Abbildung 2: Lage des
Plangebietes innerhalb der Konversionsfläche).
Das Leighton-Areal erstreckt sich östlich der Würzburger Innenstadt (ca. 2 km Entfernung) auf einer
Hochfläche des Galgenbergs zwischen dem Stadtteil Frauenland und der Gemarkung Gerbrunn. Es
grenzt im Süden an das Universitätsgelände Hubland und im Norden an den zur Bahnlinie
Nürnberg-Würzburg und zur Bundesstraße B8 hin abfallenden Grünzug „Lehnleite“ (vgl. Abbildung
1). Die Bereiche zur Lehnleite zeichnen sich durch extensives Grünland und wenig Bebauung aus.
Die Vorhabensfläche befindet sich in exponierter Lage am Rand des Hochplateaus auf rund 260 m
ü. NN (etwa 100 m höher als die am Main gelegene Innenstadt) und fällt nach Westen leicht ab.
Die Lage ermöglicht den Blick über das Maintal und die Innenstadt hinweg zur westlich des Mains
gelegenen Festung Marienberg, die sich in etwa der gleichen Höhenlage befindet wie das
Plangebiet.
Die Leighton-Barracks waren der größte US-Militärstandort auf Würzburger Gemarkung. Von der
deutschen Wehrmacht wurden in den dreißiger Jahren die Flugzeughallen und die
Mannschaftsunterkünfte nördlich des Flugplatzes erbaut. Der Gerbrunner Flugplatz, der sich
seinerzeit hier befand, wurde für Militärflugzeuge genutzt, bevor eine Übernahme der US-Streitkräfte
nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte. Ab 1951 wurden durch die Amerikaner die Wohnbebauung
„Skyline-Hill“ sowie Versorgungseinrichtungen wie Supermarkt, Kino, Postamt etc. erbaut. Weitere
Schulen entstanden in den 80er Jahren, außerdem wurden in dieser Zeit viele Wohngebäude
umfassend saniert. Die Mall und der dazugehörige Parkplatz wurden 1998 fertig gestellt. Das
Kasernengelände umfasst alle Schulen des amerikanischen Schulsystems (WEGNER STADTPLANUNG +
ARC.GRÜN 2008).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
6
trias
Planungsgruppe
Abbildung 1: Konversionsfläche Leighton-Barracks im räumlichen Zusammenhang
(PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b)
Abbildung 2: Darstellung des Geltungsbereichs (rot) innerhalb des Leighton-Areals im
Luftbild (EIGENE DARSTELLUNG 2014)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
Abbildung 3: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (rot) im amtlichen Lageplan (TK
1:25.000 BAYERISCHES FACHINFORMATIONSSYSTEM NATURSCHUTZ – Online Viewer
FIN-Web 03/2014)
Naturräumliche Zuordnung
Das Leighton-Areal ist innerhalb der Mainfränkischen Platten überwiegend der Haupteinheit
„Mittleres Maintal“ zuzuordnen. Zur Einheit „Gäuplatten im Maindreieck“ gehört der östliche Teil in
Richtung der Gemarkungsgrenze Gerbrunn. Die aus den Tallagen des Maintals überwiegend steil
ansteigenden Maintalhänge dominieren den Landschaftsraum. Bevor die landwirtschaftlichen
Nutzungen durch die Siedlungstätigkeit der Amerikaner verdrängt wurden, wurden die
Maintalhänge weinbaulich und die Gäuplatten aufgrund ihrer fruchtbaren Böden ackerbaulich
bewirtschaftet.
Siedlungsgeschichtliche Entwicklung
Historische Angaben zum Leighton-Areal sind der Freiraumplanerischen Feinuntersuchung
(ARC.GRÜN 2009) entnommen.
In einer alten Schrift aus dem Jahr 779 (Regierungszeit Kaiser Karl der Große) wird auf einen
„östlichen Egelsee“ hingewiesen. In einer Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 sind
außerdem noch zwei weitere kleine Seen eingezeichnet, die sich an der Grenze zu Würzburg
befinden. Der südliche See wird als „das Seele“ bezeichnet (Abbildung 4).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
8
trias
Planungsgruppe
Zudem sind in historischen Karten zwei Handelswege verzeichnet, die aus Richtung Osten nach
Würzburg führten (vgl. Abbildung 5). Einer führt entlang der heutigen Rottendorfer Straße aus
Richtung Rottenburg durch das Plangebiet, der andere verläuft entlang der Straße Am Galgenberg,
südlich entlang der Vorhabensfläche aus Gerbrunn kommend. Auch ist den alten Karten zu
entnehmen, dass die Hochfläche östlich von Würzburg schon früh militärisch und als Richtplatz
genutzt wurde. Historische und teilweise bis heute bestehende Flurbezeichnungen wie „Richtplatz“,
„Exerzierplatz“, „Letzter Hieb“ sowie die Wegebezeichnung „Kugelfang“, die Straße „Am
Galgenberg“ und der heutige „Galgenberg“ lassen auf diese Nutzungen schließen.
Abbildung 4: Gemarkungskarte von Gerbrunn aus dem Jahr 1775 (in ARC.GRÜN 2009)
Abbildung 5:
Digitales Orthofoto mit Flurkarte, Stadtgebiet
VERMESSUNGSVERWALTUNG in: ARC.GRÜN 2009)
Würzburg
(BAYERISCHE
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
9
trias
Planungsgruppe
Der Standort des östlichen Egelsees befindet sich zwischen Landebahn und der Blockbebauung am
„Galgenberg“ im Bereich der Eschenallee innerhalb des Plangebiets. Das „Seele“ lag westlich der
„High School“ im Bereich von heutigen Wohngebäuden bzw. Freiflächen. Diese historischen Orte
sind auf dem heutigen Gebiet der Leighton Barracks aufgrund der starken Überformung des
Geländes nicht mehr ablesbar. Auch aus der Auswertung geologischer Karten ergeben sich keine
Hinweise auf geologische Besonderheiten wie z.B. Lehmlinsen, Quellbereiche o.ä., die eine
natürliche Entstehung von Seen an dieser Stelle vermuten lassen.
Darstellung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet befindet sich als Teil der ehemaligen Leighton-Barracks im Zentrum dieser
heutigen Konversionsfläche. Insgesamt ist die Fläche in weiten Bereichen durch die Landebahn,
Parkplätze und Bestandsgebäude versiegelt, es gibt jedoch auch „grüne Bereiche“ mit Rasen und
Gehölzen.
Abbildung 6: Struktur des Plangebietes (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b, ergänzt)
Der weitaus größte Teil der Vorhabensfläche befindet sich südlich der Rottendorfer Straße. Im
östlichen Teil dieses Bereichs befindet sich die Landebahn mit einem Hubschrauberlandeplatz.
Angrenzend an die Landebahn befinden sich Rasenflächen. Die südliche Begrenzung stellt die
entlang der Adams Avenue verlaufende Eschenallee dar. Entlang der Rottendorfer Straße ist eine
Baumreihe gepflanzt. Im Zentrum befindet sich die „Commissary“ (Lebensmittelmarkt) der Kaserne
mit großen asphaltierten Parkflächen. Hier ragt auch der Eingangsbereich der riesigen „Mall“ von
Süden in die Fläche hinein. Die Parkplätze sind nahezu unbegrünt. Im westlichen Teil befindet sich
ein Park („Alter Park“) mit Gehölzbestand und einer großen Rasenfläche, die von den Amerikanern
als Sportfeld genutzt wurde. Der südwestliche Teil der Vorhabensfläche ist teilweise mit Gebäuden
bestanden („Offiziershäuser“), rund um die Gebäude existieren zahlreiche Bestandsbäume und
Sträucher. Der Grünbereich am „Casino“ ist ebenfalls mit Gehölzen bestanden.
Nördlich der Rottendorfer Straße steigt die sonst überwiegend ebene Fläche nach Norden hin an.
Der nördliche Teil des Plangebietes umfasst hier einige Bestandsgebäude, die „Bastion“ und eine
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
10
trias
Planungsgruppe
Streuobstwiese ganz im Norden. Zahlreiche Mauern rund um die Gebäude gliedern diesen
Böschungsbereich und schaffen ebene terrassenartige Flächen.
Flächennutzung
Im Bereich des Plangebietes werden im Bestand vier Nutzungsgruppen unterschieden: Grünflächen,
Freisportanlagen, Gebäude und Verkehrsflächen (ARC.GRÜN 2009).
Flächennutzung
Beschreibung
Grünflächen
naturnahe Flächen und Biotope, Gehölzbestände,
extensiv und intensiv genutzte Wiesen- und Rasenflächen
sowie Gärten
56
Freisportanlagen
Spiel- und Sportflächen (auch weitläufige Baseballfelder
mit Rasen- und Hartplatzflächen)
3
Gebäude
Verwaltungsgebäude und Lagerhallen, öffentliche
Einrichtungen sowie Einzel- und Blockwohnbebauung
6,5
Verkehr
Straßen und Wegen, Flächen des ruhenden Verkehrs
(Parkplätze) und Lagerflächen; zum weitaus
überwiegenden Teil versiegelt (Asphalt, Betonpflaster,
Betonplatten)
34,5
Fläche gesamt (21,39 ha)
Tabelle 1:
Fläche in %
100
Flächennutzung nach Nutzungsgruppen (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009)
Bezüglich der Flächennutzung ergeben sich folgende Anteile: ca. 56 % werden als Grünfläche
genutzt, ca. 1/3 als Verkehrsfläche, ca. 6,5 % als Gebäudefläche und ca. 3 % als Fläche für
Freisportanlagen.
Räumliche Struktur der Umweltprüfung
Je nach Erfordernis beschränkt sich der Untersuchungsbereich für die einzelnen Schutzgüter auf den
Geltungsbereich des B-Plans oder erstreckt sich über angrenzende Bereiche. Eine Betrachtung über
den Geltungsbereich hinaus ist dann erforderlich, wenn angenommen werden kann, dass durch das
Vorhaben auch außerhalb des Plangebietes Umweltbelange erheblich beeinflusst werden.
Die bei der Umweltprüfung zu berücksichtigenden Schutzgüter Pflanzen (Biotope), Wasser und
Boden sowie Kultur- und Sachgüter werden innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs untersucht.
Das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild sowie das Schutzgut Mensch sind über den
Geltungsbereich hinaus zu betrachten. Beim Stadt- und Landschaftsbild hat insbesondere die
mögliche Erholungsnutzung Auswirkungen auf angrenzende Bereiche und durch die exponierte Lage
sind besondere Sichtbeziehungen zu vorhandenen Landmarken im Umland zu betrachten. Auch die
Bewertung der Eigenart des Plangebietes ist im weiteren räumlichen Zusammenhang zu erfassen.
Beim Schutzgut Mensch werden die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigende
Emissionen und Immissionen geprüft. Es werden zum einen bestehende Emissionen durch nahe
gelegene Emittenten (Gerüche, Lärm, Schadstoffe durch Anlagen und Verkehr) untersucht, die
mögliche Auswirkungen auf den Menschen als Nutzer der Parkanlage haben. Zum anderen werden
potenzielle vom Vorhaben ausgehende Emissionen auf angrenzende Bereiche (Wohnbebauung)
geprüft.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
11
trias
Planungsgruppe
1.2
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Im Rahmen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Bereich der potenziellen
militärischen Konversionsflächen ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) wurden die
Bestandssituation und die zukünftigen Erfordernisse hinsichtlich Verkehrserschließung und
technischer Infrastruktur (Ver- und Entsorgung: Energie, Wasser) umfassend untersucht und es
wurden erste mögliche Konzepte und Empfehlungen unterbreitet. Der Rahmenplanung Hubland
(PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) sind bereits konkretere Planungen hinsichtlich der
Verkehrserschließung zu entnehmen.
Verkehrserschließung
Insgesamt sind die folgenden Punkte aus der
Verkehrserschließung für das Plangebiet von Relevanz:
Rahmenplanung
im
Bezug
auf
die
Übergeordnete Erschließung Straßennetz:
Es ist bereits eine gute Integration in das bestehende Straßennetz vorhanden, dabei kann es
erforderlich werden, einzelne Knotenpunkte weiter auszubauen. Der Hauptstraßenzug Rottendorfer
Straße – Am Galgenberg – Kitzinger Straße gewährleistet den Anschluss nach Westen an die
Innenstadt und die Bundesstraße 19 (Stadtring Süd) mit Anbindung nach Süden an die A3 Richtung
Frankfurt und A81 Richtung Stuttgart sowie nach Norden an die A7 in Richtung Schweinfurt/ Fulda.
Nach Osten ist die Kitzinger Straße an die Bundesstraße 8 (Zubringer zur A3 Richtung Nürnberg und
A7 Richtung Ulm) angebunden. Die Anbindung des Plangebietes an das Straßennetzt erfolgt über
die Rottendorfer Straße im Norden und die Straße Am Galgenberg im Süden. (vgl. Rahmenplanung
Plan 12)
ÖPNV-Netz:
Das Vorhabensgebiet ist über die Buslinien 10 (Innenstadt-Frauenland-Campus Hubland) und 14
(Innenstadt-Gerbrunn-Straße am Galgenberg) von Süden erschlossen. Die Linie 34 (InnenstadtHubland-Gerbrunn-Lengfeld) verläuft ebenfalls südlich nahe des Plangebietes und die Buslinie 28
(Innenstadt-Mönchberg) tangiert im Nordwesten das Plangebiet. Es fehlt derzeit eine Anbindung des
zentralen und östlichen Teils der geplanten Dauergrünanlage. Hier ist in der Rahmenplanung die
Erschließung durch eine neue Straßenbahntrasse (Hbf-Innenstadt-Frauenland-Hublandareal)
vorgesehen. Diese verläuft abschnittsweise südlich entlang der Eschenallee. An der Endhaltestelle ist
ein Park&Ride-Platz geplant. (vgl. Rahmenplanung Plan 13)
Motorisierter Individualverkehr Straßennetz:
Die Anbindung erfolgt von Süden parallel zu der geplanten Straßenbahntrasse. Der Norden wird
über die beiden Hauptzufahrten an der Rottendorfer Straße erschlossen. Diese wird als gebrochene
Sammelstraße mit verkehrsberuhigten Bereichen und Begegnungszonen ausgebildet, so dass kein
unerwünschter Durchgangsverkehr entsteht. Von der Rottendorfer Straße aus werden zudem die
nördlich ans Plangebiet angrenzenden Wohnquartiere erschlossen (vgl. Rahmenplanung Plan 14).
Fuß- und Radwegenetz:
Aufgrund der bisherigen Nutzung als militärische Sonderfläche ist das Hubland-Areal mit der
Vorhabensfläche nicht in das bestehende übergeordnete Netz von Fuß- und Radwegen integriert. Es
existieren zahlreiche Planungen, dieses Defizit zu beheben und die Konversionsfläche in ein
attraktives Fuß- und Radwegenetz einzubinden (vgl. Rahmenplanung Plan 15). Durch und entlang
des Plangebietes verlaufen gemäß der Rahmenplanung zahlreiche übergeordnete
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
12
trias
Planungsgruppe
Wegeverbindungen, die zu einer besseren Vernetzung beitragen sollen. Die konkrete Planung für
das Wegenetz innerhalb der Dauergrünanlage ist der Entwurfsplanung der LGS 2018
(HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) zu entnehmen. Da die Wegeführung auch
nach der LGS erhalten bleiben soll, wird das geplante Wegesystem als nachrichtliche Information in
den Grünordnungsplan zum B-Plan übernommen.
Ver- und Entsorgung
Gemäß ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) sind alle Konversionsflächen und somit
auch das Leighton-Areal mit dem Vorhabensgebiet vollständig an das städtische Ver- und
Entsorgungsnetz angebunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass innerhalb der
Konversionsflächen aufgrund der geplanten neuen Nutzungs- und Bebauungsstruktur eine
umfassende Neustrukturierung der bisherigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur der US-Army
erfolgen muss.
Energieversorgung (Wärme)
Bisher wird das gesamte Areal mit Fernwärme versorgt. Für den neuen Stadtteil Hubland wurde ein
Energiegutachten erstellt (EBÖK 2011) auf dessen Basis unter anderem folgende - für das Plangebiet
relevante - Inhalte förmlich durch die Stadt Würzburg beschlossen wurden (STADT WÜRZBURG 2012):
-
energetischer Standard für Gewerbe (Nicht-Wohngebäude): Neubau: KfW Effizienzhaus 55 als
Basis-/Mindeststandard,
-
energetischer Standard für Gewerbe (Nicht-Wohngebäude): Bestand: KfW Effizienzhaus 100 als
Basis-/Mindeststandard,
-
verbindliche Versorgung aller Gebäude mit Fernwärmeanschluss.
Abwasserbeseitigung, Wasser- und Stromversorgung
Die Versorgung auf der Fläche mit Wasser und Strom und die Anbindung an die
Abwasserbeseitigung sind entsprechend den Anforderungen der bisherigen Nutzung gegeben.
(WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
13
trias
Planungsgruppe
Regenwasserbewirtschaftung
Aufgrund der exponierten topographischen Lage hat die Entwässerung des Hublandes direkte
Auswirkungen auf das Umland (vgl. Abbildung 7). Der natürliche Abfluss erfolgt mit der
Geländeneigung oberflächig in Richtung West (Tiefpunkt Am Galgenberg) und Nordwest (Tiefpunkt
Regenüberlaufbecken Elferweg) Ein ausreichender Überflutungsschutz gegenüber dem tiefer
gelegenen Umland ist zwingend erforderlich.
Abbildung 7: Topografie mit Regenwasser Abflussrichtungen (ATELIER DREISEITL 2013)
Das bestehende Kanalnetz im zukünftigen Stadtteil ist vorwiegend als Mischsystem ausgebaut. 90 %
des Mischwassers - darunter auch ein Großteil des anfallenden Wassers im Bereich des Plangebietes
- entwässern in nördliche Richtung in das Regenüberlaufbecken Elferweg am Tierheim. Es hat ein
Rückhaltevolumen von 830 m³. Überlaufendes Mischwasser wird über einen Entlastungskanal direkt
in die Kürnach geleitet. Der westliche Teil des Plangebietes entwässert in westlich des Hublands
gelegene Überlaufpunkte, die Anfangshaltungen des städtischen Mischsystems markieren. (ATELIER
DREISEITL 2013)
Eine vollständige Bewirtschaftung des Bemessungsregens allein durch Versickerung und Verdunstung
ist im Plangebiet nicht möglich. Daher muss überschüssiges Regenwasser gedrosselt abgeleitet
werden.
Den gegenwärtigen Planungen zur Regenwasserbewirtschaftung der Planungsgemeinschaft MAIERKÖHL / FACHABTEILUNG TIEFBAU 2014 gingen das Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Büros
ATELIER DREISEITL 2013 bzw. die Beschlussvorlage über die Regenwasserbewirtschaftung der STADT
WÜRZBURG vom 06.02.2013 voraus.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
14
trias
Planungsgruppe
1.3
Planungsalternativen
Die Fläche des Plangebietes ist Teil der 89. Änderung des FNP und in darin vollumfänglich als
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage vorgesehen (STADT WÜRZBURG 2014).
Planungsalternativen wurden im Rahmen des ISEK untersucht (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN
2008). Als Teilfläche der Leighton-Barracks wurde das Plangebiet in dieser Untersuchung mit
betrachtet und in Nutzungskonzepte und Freiraumszenarien einbezogen, welche auf der Basis
umfangreicher Standortanalysen entwickelt worden sind. Die Ergebnisse sind in den städtebaulichen
Rahmenplan eingeflossen, welcher wiederum der 89. Änderung des FNP als Basis dient. Der
Umweltbericht bewertet die innerhalb des Bereichs der 89. Flächennutzungsplanänderung
dargestellten Bauflächen (angrenzend an das Plangebiet) hinsichtlich der Umweltauswirkungen als
zu bevorzugende Planungslösung (STADT WÜRZBURG 2014). Die Darstellung des Plangebietes als
öffentliche Grünfläche ist ebenfalls als bevorzugte Lösung zu betrachten, da bei dieser Nutzungsart insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Flächennutzungen mit zahlreichen versiegelten Flächen
- vorwiegend positive Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
15
trias
Planungsgruppe
2 Planungsvorhaben, Inhalte und Ziele
Es erfolgt eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich
der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie
Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben.
2.1
2.1.1
Ziele und Festsetzungen der geprüften Bauleitplanung
Ziele
Das Areal der ehemaligen Leighton Barracks soll in einen neuen Stadtteil „Hubland“ umgewandelt
werden. In der Mitte dieses Geländes befindet sich das Plangebiet. Hier wird im Rahmen der
Landesgartenschau Würzburg 2018 ein zentraler Park entwickelt. In die öffentliche Parkanlage
sollen Spiel- und Aufenthaltsflächen (Biergarten, Waldbühne, Spielflächen, Sportplätze - z.B.
Streetball, Tischtennis, Beachvolleyball) sowie gastronomische Einrichtungen (Belvedere), Stadtplätze
und Gemeinschaftsgärten integriert werden.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die für die LGS geplante Parkanlage auch langfristig für die Stadt
Würzburg und den neu entstehenden Stadtteil als wertvollen Grünbereich zu erhalten und somit als
Daueranlage zu sichern. Es entsteht ein weiterer wichtiger Grünbereich für die Stadt Würzburg in
unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und von bleibendem Wert für den neuen Stadtteil als auch für
die bestehenden Nachbarschaften.
Im Bebauungsplan ist die Grünordnungsplanung mit grünordnerischen Festsetzungen integriert.
6.64
Abbildung 8: Bebauungsplan „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“ - Frauenland 64 –
Plan-Nr. 6.64 (STADT WÜRZBURG, Stand 10/2014); mit angrenzenden B-Plänen
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
16
trias
Planungsgruppe
2.1.2
Festsetzungen und Hinweise
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan enthält folgende grünordnerische
zeichnerische sowie textliche Festsetzungen und Hinweise:
2.1.2.1 Zeichnerische Festsetzungen:

Öffentliche Grünfläche (gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB)
> ca. 209.000 qm

Zweckbestimmung Parkanlage:
> Die öffentliche Grünfläche erhält in allen Bereichen die Zweckbestimmung Parkanlage.

Zweckbestimmung Sportplatz:
> Im Bereich der Eschenallee sind verschiedene Spiel- und Sportflächen vorgesehen (z.B.
Streetball- und Street Soccer Felder, Beachvolleyballfeld, Tischtennisplätze, Bouleplätze,
Trampolinbereich und ein Platz für Seniorenfitness).

Zweckbestimmung Spielplatz:
> Im Bereich der Eschenallee sind zwei Flächen für Picknick und Spiel eingeplant. Innerhalb der
Terrassengärten sowie auf der Wiese im Südwesten sind Spielplätze vorgesehen.

Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1)
Nr. 25b BauGB
> 5 Flächen (Eschenallee, Alter Park, Streuobstwiese, Südwesten entlang Straße „Am
Galgenberg“, Fläche im Westen am Casino), gesamt ca. 57.000 qm. Hier soll die vorhandene
Bepflanzung erhalten bleiben.

Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1)
Nr. 25a BauGB
> 5 Flächen im westlichen und zentralen Bereich, gesamt ca. 26.000 qm.

Fläche A: In diesem Bereich ist die öffentliche Grünfläche als Rasenfläche anzulegen und
dauerhaft von Gehölzen freizuhalten.
> Eine zusammenhängende Fläche im zentralen Bereich, ca. 73.000 qm.

Baum: Pflanzgebot Baum mit Standortbindung
> In den festgelegten Bereichen (Stadtteilplatz und östlich des Stadtteilplatzes entlang der
nördlichen Grenze des Geltungsbereichs) sind Bäume zu pflanzen.
2.1.2.2 Textliche Festsetzungen:

Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1)
Nr. 25a BauGB
Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzflächen sind im Sinne der schematischen
Planeinzeichnung zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Auswahl der Pflanzen nach Art
und Qualität erfolgt nach Maßgabe des Begrünungskonzeptes der Ausführungsplanung der LGS.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
17
trias
Planungsgruppe
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Bilanzierung des Eingriffs gemäß Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Für den durch die geplante bauliche Nutzung verursachten Eingriff in Natur und Landschaft wurde
gemäß Bayer. Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ein Ausgleichsflächenbedarf in
Höhe von 0,75 ha ermittelt.
Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelung
Durch festgesetzte Gestaltungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, die zur dauerhaften
Entsiegelung von im Bestand als versiegelt vorhandenen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes führen, wurde ein Entsiegelungs- und Aufwertungspotenzial in Höhe von
6,50 ha ermittelt.
Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt.
Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung vorhandener Grünflächen
Durch festgesetzte Gestaltungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, die zur dauerhaften
Aufwertung von im Bestand als Intensivrasen vorhandenen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes durch Extensivierung führen, wurde ein Aufwertungspotenzial in Höhe von
1,54 ha ermittelt.
Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt.
Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz
Der aus der Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche
Parkanlage“ resultierende Wert von 7,29 ha durch Entsiegelungsmaßnahmen und durch
Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Extensivierung wird in die zusammenfassende
Kompensationsbilanz zum Geltungsbereich der 89. FNP-Änderung eingebracht und steht für weitere
Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs der 89. FNP-Änderung
zur Verfügung. Die Führung und Fortschreibung der Kompensationsbilanz obliegt der Stadt
Würzburg.
Methodik und Ermittlung sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargelegt.
Artenschutz
Vorhandene Vogelnist- und Fledermauskästen im Plangebiet sind zu erhalten.
In den vorhandenen Baumbestand sind 10 zusätzliche Fledermauskästen und –bretter (je 5) in 4 –
5m Höhe verteilt über das Gebiet zu installieren um den künftigen Verlust an potenziellen
Gebäudequartieren aufzufangen.
In den vorhandenen Baumbestand sind 15 Vogelnistkästen (4 Meisenkästen, 4 Halbhöhlen, 4
Spechtkästen und 3 Mauerseglerkästen mit je drei Nesteinheiten) in 4 – 5 m Höhe verteilt über das
Gebiet zu installieren, um den künftigen Verlust an potenziellen Gebäudequartieren aufzufangen.
Das Zurückschneiden und Roden von Anpflanzungen, Hecken und Büschen darf nur außerhalb der
allgemeinen Brutzeiten zwischen dem 01.10. bis 28.02. durchgeführt werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
18
trias
Planungsgruppe
2.1.2.3 Zeichnerische Hinweise

Wege und Plätze LGS: geplante Wegeverbindungen sowie Sportplätze und Kinderspielflächen
der Dauergrünanlage
2.1.2.4 Textliche Hinweise
Artenschutz
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist die o.g. Festsetzung zum Erhalt
von vorhandenen Vogel- und Fledermauskästen getroffen.
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG bei Rodungs- oder
Schnittmaßnahmen an Anpflanzungen, Hecken und Büschen sind die o.g. Festsetzungen zur
Berücksichtigung von Brutzeiten getroffen.
Die Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG beim Abriss von Bestandsgebäuden
werden vollumfänglich im Rahmen des Predevelopment berücksichtigt.
Als Ausgleich für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie zur Sicherung der
kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind die o.g. Festsetzungen zur Installation von Vogel
und Fledermauskästen getroffen.
2.2
Übergeordnete aktuelle Rechtsgrundlagen, Ziele und Fachplanungen
Unter diesem Punkt werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes dargestellt, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese
Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.
Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist maßgebende Rechtsgrundlage für die Umweltprüfung und den
Umweltbericht in der Bauleitplanung.
Die Durchführung der Umweltprüfung dient dazu, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu
berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu
berücksichtigen. Bei der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB). In der Anlage 1 des BauGB (zu § 2 Abs. 4 und § 2a
BauGB) sind die inhaltlichen Bestandteile des Umweltberichts genannt. Die BauNVO und PlanzV
dienen zusammen mit dem BauGB der bauplanungsrechtlichen Umsetzung von Maßnahmen, die
negative Umweltauswirkungen vermeiden oder zu deren Kompensation dienen.
Der Umweltbericht ist Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
Raumordnung und Landesplanung
Landesentwicklungsprogramm
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2013) werden folgende für
das Plangebiet relevante Entwicklungsziele beschrieben:

2.2.7(G): „Die Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass (...), sie bei
der Wahrnehmung ihrer Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktionen eine räumlich
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
19
trias
Planungsgruppe
ausgewogene sowie sozial und ökologisch verträgliche Siedlungs- und Infrastruktur
gewährleisten, (...), sie über eine dauerhaft funktionsfähige Freiraumstruktur verfügen (...).“

7.1.1(G): „Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum
des Menschen erhalten und entwickelt werden.“

7.1.4(Z): „In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume,
zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen
sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig.“

7.1.4(G): „Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu
zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden.“

7.1.6(Z): „ Ein zusammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten.“

7.2.1(G): Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt
auf Dauer erfüllen kann.“
Durch das geplante Vorhaben werden die genannten Ziele des Landesentwicklungsprogramms
innerhalb des Plangebietes und mit positiven Auswirkungen auf angrenzende Bereiche umgesetzt.
Regionalplan
Der Regionalplan Region Würzburg (2) (REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG 1985) weist das
ehemals militärisch genutzte Leighton-Barracks-Areal als Siedlungsfläche aus. Folgende, das
Vorhaben betreffende, fachliche Ziele aus dem Bereich Natur und Landschaft (Teil B I) werden
genannt:

3.1.4: „Im innerörtlichen und ortsnahen Bereich, insbesondere in Gemeinden des
Verdichtungsraumes Würzburg (...) soll auf die Erhaltung vorhandener Grün- und Freiflächen
einschließlich wertvoller Baumbestände sowie die Entwicklung neuer Grünflächen im Zuge der
Bauleitplanung verstärkt hingewirkt werden.“

3.1.5: „Auf eine klare Trennung zwischen bebauten und unbebauten Flächen sowie zwischen
Wohnbebauung und Bebauung für Industrie und Gewerbe soll hingewirkt werden.“
Die Zielvorgaben des Regionalplanes werden bei der Planung berücksichtigt.
Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
In der 89. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Stadt Würzburg (Feststellungsbeschluss
26.02.2015) erfolgt die Umwidmung von ca. 99,4 ha Flächen im Gebiet der ehemaligen LeightonBarracks (ohne Erweiterungsfläche Universität südlich des Geltungsbereichs), die bisher als Flächen
für den Gemeinbedarf dargestellt worden sind. Das ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008)
sowie der städtebauliche Rahmenplan Hubland (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) dienen der FNPÄnderung als Grundlage. In der 89. Änderung zum Flächennutzungsplan ist das Plangebiet
überwiegend als öffentliche Grünfläche dargestellt (vgl. Abbildung 9).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
20
trias
Planungsgruppe
Abbildung 9: Grafische Darstellung des Flächennutzungsplanes (STADT WÜRZBURG 2015)
Landschaftsplan
Gemäß dem Landschaftsplan der Stadt Würzburg (PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1980a) befindet sich das Plangebiet innerhalb eines
Erholungsschwerpunktes in der Stadt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
21
trias
Planungsgruppe
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept für den Bereich der militärischen Konversionsflächen
(ISEK)
Ziel des ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) ist „die Sicherstellung der Einbindung der
Entwicklung der Konversionsflächen in den gesamtstädtischen Zusammenhang, insbesondere in das
städtebauliche Umfeld des Bereichs um die Nürnberger Straße sowie die Rottendorfer Straße.“ Das
Leighton-Areal - innerhalb dessen sich die Vorhabensfläche befindet - repräsentiert dabei die größte
der insgesamt vier Konversionsflächen. Räumlich in der Nähe befinden sich die Konversionsflächen
Lincoln-Housing-Area, US-Hospital und Faulenberg-Kaserne (vgl. Abbildung 10). Insgesamt machen
die Flächen etwa 156 ha aus. Im Rahmen des ISEK wurden Bedarfsanalysen und räumliche
Analysen durchgeführt, zudem wurden die Verkehrserschließung und die technische Infrastruktur
hinsichtlich Bestand und Bedarf bei Erschließung des neuen Stadtteils untersucht. Im Anschluss an
diese Analysen wurden Entwicklungsstudien gemacht und Entwicklungsszenarien hergeleitet. In
einem abschließenden Schritt wird in dem Konzept die Entwicklung der Konversionsflächen im
Rahmen der Entwicklung der Gesamtstadt Würzburg betrachtet.
Das Konzept dient auch als Grundlage für die Änderung des FNP zur Anpassung der Darstellung an
die Entwicklungsziele der Stadt Würzburg sowie für weitere Planungen (z.B. Rahmenplanung
Hubland - siehe nächster Punkt).
Abbildung 10: Lage der vier Konversionsflächen (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008)
Rahmenplanung Hubland
Der städtebauliche Rahmenplan Hubland (PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b) beinhaltet ein
städtebauliches Konzept für den neu zu entwickelnden Stadtteil und dient als Grundlage für die 89.
Änderung des FNP. Die Ergebnisse des ISEK (WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008) sind in die
Entwicklung des Rahmenplans eingeflossen. Der Städtebauliche Rahmenplan dient als Grundlage
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
22
trias
Planungsgruppe
für weitere Planungen. Als konzeptionelle Grundlagen sind die folgenden fünf Ziele im Rahmenplan
formuliert:
-
„einen vielfältigen Stadtteil entwickeln
-
attraktive Freiräume gestalten
-
einen lebendigen Campus anlegen
-
stadtverträgliche Mobilität fördern
-
eine qualitätvolle Umsetzung sicherstellen“
Für das Plangebiet (Dauergrünanlage) ist insbesondere das zweite Ziel der attraktiven Freiräume von
Bedeutung. Als differenzierte Planungsziele werden in der Rahmenplanung folgende Punkte
genannt, die für die Vorhabensfläche relevant sind:

„großräumige Grünvernetzung im äußeren Grüngürtel Würzburgs (Main - Alandsgrund Sieboldshöhe - Hubland - Lehnleiten - Kürnachtal - Greinberg)

zentraler, offen gestalteter Park mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen
(Alter, Gender, etc.)

vielfältige generationenübergreifende Aktivitäts- und Erholungsmöglichkeiten

möglichst »autofreie Gestaltung« des Parks und der Parkränder
Geschosswohnungsbau, rückwärtige Parkierung im Quartierszentrum, etc.)

dezentrale Grünzäsuren zur Gliederung der Bauflächen, Sicherstellung eines wohnortnahen
Freiraumangebots und Vernetzung der Freiräume

Vernetzung mit dem Grünzug Lehnleiten als naturnah gestaltetem Erholungsraum

Ausbau des Wegenetzes für Erholungszwecke

zentraler Stadtteilplatz am Schnittpunkt der Freiraum- und Nutzungsachsen

grünes Uni-Band zur Vernetzung des neuen und bestehenden Uni-Campus

Integration historischer Elemente in die Gestaltung (Landebahn, Mauern, Kleinarchitektur, etc.)

Nachnutzung der Sportanlage an der Kitzinger Straße und Ergänzung mit weiteren Angeboten
(Bolzplatz, Skateanlage, etc.)

dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers

Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Bäume

Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vor Ort im Zusammenhang mit dem
Biotopverbundsystem

Berücksichtigung der Kaltluftentstehung und des Kaltluftabflusses - Freihaltung klimarelevanter
Bereiche

Landesgartenschau 2018 als Beschleuniger der Stadtteilentwicklung

Nutzung der Landesgartenschau zur Errichtung von besonderen Orten“
(Tiefgaragen
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
im
23
trias
Planungsgruppe
Abbildung 11: Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung September
2014 (STADT WÜRZBURG, BAUREFERAT Stand 30/09/2014)
Die Rahmenplanung Hubland dient als Planungsgrundlage für den Bebauungsplan. Die geplante
Dauergrünanlage bildet die in der Rahmenplanung vorgesehene zentrale Grünfläche. Die Ziele der
Rahmenplanung werden durch den B-Plan mit grünordnerischen Festsetzungen gesichert.
Verkehrsplanungen
Die Rahmenplanung Hubland beinhaltet ein Erschließungskonzept für den neuen Stadtteil und damit
auch für das Plangebiet. Darin enthalten sind erste Planungen für den Verkehr: übergeordnete
Erschließung, öffentliches Nahverkehrsnetz (Bus, Straßenbahn), Straßennetz, Fuß- und Radwegenetz.
Zudem wurde für die Rahmenplanung Hubland eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung
durchgeführt (WVI 2012). In dem Gutachten wird die aktuelle Situation auf der Strecke Am
Galgenberg – Kitzinger Straße – Würzburger Straße erfasst (tlw. direkt angrenzend an die
Vorhabensfläche) und es wird eine Prognose für das zukünftige Verkehrsaufkommen im Jahr 2025
mit dem neuen Stadtteil erstellt.
Naturschutzrecht (BNatSchG und BayNatSchG)
Die Ziele und Grundsätze des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie die Grundsätze des
Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gehen in die Bestandsbewertung und die Prognosen
zur Entwicklung des Umweltzustandes, insbesondere des Naturschutzes, ein.
Artenschutzrecht
Es sind die nach § 44 BNatSchG geltenden Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte
andere Tier- und Pflanzenarten zu beachten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der europäischen Vogelarten nach Art. 1
VS-RL ergibt sich somit aus § 44 Abs.1, Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG
zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG): Erhebliches Stören von Tieren
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

Schädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG): Beschädigung oder
Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung
oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht
vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.
Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der
gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45
Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass:

zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten
führen] nicht gegeben sind,

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer
oder wirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der
öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der
Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt,

sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und
bezüglich der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Populationen
der Art gewahrt bleibt.
In Rahmen der Aufstellung des B-Plans erfolgt eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Fläche nach
§ 44 BNatSchG (strategische Artenschutzprüfung - SAP: INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014). Der besondere
Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) wird damit berücksichtigt. Die Informationen der SAP fließen als
Teil der Umweltprüfung in den Umweltbericht mit ein (Schutzgut Tiere).
Biotopkartierung
Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung der Biotope und Flächennutzungen sowie der
Bestand an Bäumen auf der Vorhabensfläche bildet die freiraumplanerische Feinuntersuchung
(ARC.GRÜN 2009).
Eingriffe durch das Vorhaben in bestehende Biotope (Schutzgut Pflanzen) werden im Rahmen der
Eingriffsregelung ermittelt und bewertet. Der Baumverlust wird über die geltende
Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg bewertet und ausgeglichen.
Schutzgebiete und Verordnungen
Abfrage der Daten zu Schutzgebieten und –verordnungen erfolgt über das im „Bayerischen
Fachinformationssystem Naturschutz“ (FIN-Web).
Bodenschutz und Wasserschutz
Zu den zu berücksichtigenden Belangen des Umweltschutzes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB zählen unter anderem Auswirkungen durch das Vorhaben auf den Boden und das Wasser.
Der Schutz und die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen dieser beiden Schutzgüter sind
anzustreben.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
25
trias
Planungsgruppe
Informationen zu den Bodeneigenschaften im Plangebiet sind ermittelt und in verschiedenen
Gutachten dargelegt worden. Zudem wurden umfangreiche Untersuchungen zu bestehenden
Altlasten beauftragt.
Es sind weder Trinkwasserschutzgebiete noch ausgewiesene Hochwasserschutzgebiete innerhalb des
Plangebietes vorhanden (STADT WÜRZBURG 2014).
Immissionsschutz
Um den Schutz vor Lärm- oder Geruchsbelastungen in zu schützenden Bereichen zu gewährleisten,
sind die in den folgenden Dokumenten enthaltenen Richt- bzw. Orientierungswerte einzuhalten:
-
TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
-
18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
-
DIN 18005 Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau)
-
GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
Es wurden diverse Immissionsgutachten (Lärm, Geruch) für das Hubland-Areal und die LGS erstellt
(WBI 2010, 2013; Müller-BBM 2014). Anhand dieser wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen
Richtwerte in zu schützenden Bereichen eingehalten werden. Potenzielle Emittenten für Lärm sind
innerhalb des Vorhabensbereichs geplante gastronomische Einrichtungen sowie Sport- und
Freizeitanlagen.
Des Weiteren wird untersucht, ob die Orientierungswerte für Parkanlagen eingehalten werden, die
durch Emittenten von außerhalb des Vorhabensbereichs verursacht werden könnten (z.B. Lärm
durch Straßenverkehr).
Die Informationen zu Emissionen und Immissionen haben Einfluss auf die Bewertung der Schutzgüter
Mensch und Landschaftsbild (hier: Erholung) im Umweltbericht.
Denkmalschutz
Es erfolgt eine Auswertung der Daten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Siegerentwurf „Landesgartenschau Würzburg 2018“
Der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“
(HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH Stand 2014) dient ebenfalls als Grundlage für den
B-Plan. Die für die Landesgartenschau geplante Parkanlage soll in großen Teilen auch nach der
Gartenschau als Dauergrünanlage weiter bestehen. Um dies zu gewährleisten, werden im Rahmen
des Grünordnungsplans zum B-Plan grünordnerische Festsetzungen getroffen, die durch die
Integration in den B-Plan verbindlich werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
3 Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen
Im Folgenden werden die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a) bis i) i.V.m. § 1a BauGB
zusammenfassend dargestellt und bewertet. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der einschlägigen
Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich beeinflusst werden.
Die Bestandsaufnahme und -bewertung für die Schutzgüter Stadt- und Landschaftsbild, Tiere,
Pflanzen sowie Wasser und Boden dienen zugleich der Einschätzung und Bewältigung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Versiegelte Bereiche innerhalb des Plangebietes werden
nicht bewertet.
3.1
Bestandsaufnahme
3.1.1
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
Wesentlicher Indikator für die Qualität eines Landschaftsraumes für das Naturerlebnis und die landschaftsbezogene Erholung ist das Landschaftsbild. Für die Bewertung wird zunächst auf folgende
gängige Kriterien zurückgegriffen:

Vielfalt

Eigenart

Naturnähe
Vielfältige Landschaftsbilder ergeben sich durch den kleinräumigen Wechsel unterschiedlicher Nutzungsstrukturen und gliedernder Elemente. Die Vielfalt wird im Wesentlichen durch die Vegetationsund Gewässerstrukturen sowie das Relief bestimmt.
Die Eigenart einer Landschaft beschreibt das Gewachsene, das Typische und das Besondere einer
Landschaft (Aspekt „Heimat“). Die konkrete Bewertung der Eigenart einer Landschaftsbildeinheit
erfolgt nach der Höhe des Eigenartverlustes, d.h. welche bzw. in welcher Größenordnung sind
Eigenartverluste durch Hinzufügen neuer, untypischer Strukturen bzw. durch Wegnehmen alter
typischer Strukturen entstanden. Als Referenzstadium für die Bewertung des Eigenartverlustes dient
der Zeitraum nach dem 2. Weltkrieg. Nach ADAM / NOHL / VALENTIN (1986) sind zur quantitativen
Ermittlung des Eigenartverlustes im Wesentlichen die folgenden zwei Aspekte zu berücksichtigen:

Abschätzung der baulichen und landbaulichen Veränderungen der Kulturlandschaft.

Umfang der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die zu einem Verlust an Vielfalt
und Naturnähe geführt haben (Beseitigung von Feldgehölzen etc.).
Naturnähe im Rahmen der Landschaftsbildbewertung ist nicht die ökologisch definierte Naturnähe.
Vielmehr wird betrachtet, wie naturnah bestimmte Landschaften oder Landschaftselemente auf den
Betrachter wirken. Der Grad der Naturnähe ergibt sich aus der Bewirtschaftungsintensität und der
Stärke des menschlichen Einflusses. Der Naturcharakter einer Landschaftsbildeinheit wird im Wesentlichen dadurch bestimmt, ob sich die Vegetation für den Beobachter scheinbar von selbst und
ohne lenkende Eingriffe des Menschen entwickeln konnte.
Für die Qualität des Landschaftserlebens sind folgende weitere Kriterien von Bedeutung:

Erlebbarkeit

Störungsarmut
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
27
trias
Planungsgruppe
Eine Landschaft ist nur dann auch von Erholungssuchenden erlebbar, wenn sie erreichbar und
passierbar ist. Kriterium für die Erlebbarkeit ist die Ausstattung eines Raumes mit Wegen und die
Anbindung an den öffentlichen und privaten Verkehr. Kriterium für die Störungsarmut ist die
Abwesenheit bzw. das Vorhandensein von Beeinträchtigungen (z.B. Straßenlärm).
Beeinträchtigungen können visueller Natur (z.B. dominante unangepasste Bauwerke) oder
akustischer Natur (z.B. Straßenlärm) sein. Störend kann sich auch ein zu hoher Nutzungsdruck (z.B.
überfüllte Uferbereiche) auswirken.
Bestand
Eigenart des Plangebietes
Die historischen Luftaufnahmen von 1944 bis heute (vgl. Abbildung 12 und Abbildung 13)
veranschaulichen die Entwicklung der Fläche des Plangebietes. War die Fläche 1944 bis auf die
Landebahn und einzelne Gebäude nördlich der Rottendorfer Straße noch weitestgehend unverbaut,
so hat sich das Bild bis heute durch Bebauungen stark verändert. Hingegen verlaufen die
Rottendorfer Straße sowie die Straße „Am Galgenberg“ auch heute noch weitgehend auf den
historischen Handelswegen. Von dem erhöhten Punkt des Plangebietes aus bestehen wichtige
Blickbeziehungen über das Maintal hinweg zur Festung Marienberg. Allerdings sind diese durch
vorhandene Lichtmasten beeinträchtigt.
Abbildung 12: Historische Luftbildaufnahme von 1944 (STADT WÜRZBURG)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
28
trias
Planungsgruppe
Abbildung 13: Luftbildaufnahme von 2013 (STADT WÜRZBURG)
Vielfalt des Plangebietes
Vorherrschende Nutzungen im Plangebiet sind Verkehrsflächen, intensive Rasenflächen, Gebäude
und Freisportanlagen. Das Landschaftsbild prägende Elemente beschränken sich auf die
Eschenallee südlich der ehemaligen Landebahn, auf die mit Altbäumen bestandenen Parkflächen im
Westen des Plangebietes, die Gärten im Bereich der Offiziersgebäude im Süden, auf einzelne
Heckenstrukturen entlang der Wege sowie auf das durchgrünte Wohngebiet mit der Streuobstwiese
nördlich der Rottendorfer Straße.
Naturnähe des Plangebietes
Der gesamte Bereich der Mall/ Commissary und der ehemaligen Landebahn wirken auf den
Betrachter stark technisiert und wenig naturnah. Einzig der Park im Westen, die extensiv genutzten
Rasenflächen und Wiesen mit Gehölzbestand (Streuobstwiese) im Norden des Planungsgebietes
sowie die Eschenallee, zusammen ca. 1/5 der Gesamtfläche vermitteln dem Betrachter Naturnähe.
Erlebbarkeit und Störungsarmut des Plangebietes
Die Fläche des Plangebietes ist derzeit nicht öffentlich zugängig und daher nicht erlebbar für
Erholungssuchende. Das Kriterium der Störungsarmut ist durch die nicht vorhandene Erlebbarkeit
irrelevant.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
29
trias
Planungsgruppe
3.1.2
Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit)
Eine intakte Umwelt ist die Lebensgrundlage für den Menschen. Für die Betrachtung des Menschen
als Schutzgut sind zum einen gesundheitliche Aspekte, in der Bauleitplanung vorwiegend Lärm und
andere Immissionen, zum anderen regenerative Aspekte wie Erholungs-, Freizeitfunktionen und
Wohnqualität von Bedeutung.
Zu den für das Schutzgut Mensch zu berücksichtigenden Wertelementen und Funktionen zählen
(nach JESSEL, TOBIAS 2002) Gesundheit und Wohlbefinden, Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie
die Erholungsfunktion.
Bestand
Das Plangebiet ist derzeit nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und wird seit Abzug der US
Amerikaner nicht genutzt. Es existieren keine Emissionsquellen auf der Fläche, die sich auf
angrenzende Bereiche auswirken könnten. Emissionsquellen von außen mit potenzieller negativer
Wirkung auf das Plangebiet durch Lärm, Gerüche und Schadstoffe werden an dieser Stelle
beschrieben, jedoch können aufgrund der bestehenden Situation (abgeschlossenes Gelände - nicht
betretbar) keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch eintreten.
Gerüche
Das Kompostwerk Würzburg (ca. 1,5 km östlich des Plangebietes gelegen) verarbeitet nach eigenen
Angaben jährlich etwa 25.000 t Biomüll und Grünschnitt zu 12.000 m³ Qualitätskompost. Die
Verarbeitung erfolgt ausschließlich in geschlossenen Hallen, die Abluft wird über einen 35 m hohen
Schornstein abgeblasen. Aktuell ist ein Luftdurchsatz von 120.000 m³/h genehmigt, die tatsächliche
Durchsatzmenge spielt sich nach Aussagen des Betreibers mehrheitlich im Bereich von 60.000 bis
100.000 m³/h ab.
Der Immissionswert gem. Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) für Wohn- bzw. Mischgebiete (ein
gesonderter Wert für Parkanlagen existiert nicht) von IW = 10 % wird an allen Randpunkten
eingehalten. Es sind allenfalls marginale Belästigungen durch Geruchsimmissionen im Plangebiet zu
erwarten (WBI 2010a, WBI 2010b).
Lärm
Auf das Plangebiet einwirkende Lärmemissionen sind durch die teilweise direkt angrenzende Straße
Am Galgenberg möglich. Der Lärm wird jedoch durch die dort bestehende Mauer rund um die
Konversionsfläche nach innen abgemildert. Vorhandene Lärmquellen im weiteren Umfeld sind
Gewerbe, das Tierheim im Norden sowie eine Disco. Weder tagsüber noch nachts wird jedoch
innerhalb des Plangebiets der Orientierungswert durch Anlagenlärm überschritten (WBI 2010b).
Schadstoffe
Da die Fläche des Plangebietes derzeit nicht genutzt wird, gehen keine Schadstoffemissionen von ihr
aus. Auch hier wirken lediglich im Randbereich Emissionen durch die Straße Am Galgenberg auf
das Plangebiet ein.
Sonstiges (Gesundheit)
Durch die ausgedehnten Freiflächen (Wiesen) ist das Gebiet bedeutend für die Kalt- und
Frischluftproduktion (vgl. Schutzgut Klima Kapitel 3.1.7). Die hier entstehende Frischluft fließt in
Richtung Westen (Maintal, Innenstadt) ab und hat einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden und
die Gesundheit der dort wohnenden Bevölkerung.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
30
trias
Planungsgruppe
3.1.3
Schutzgut Tiere
Ausgewertete Quellen und somit Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes
Tiere sind:

Rasterverbreitungskarten zur Herpetofauna des Landesamtes für Umwelt Bayern (Internetseite
des LFU BAYERN)

Gutachten „Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen – Erläuterungsbericht“
(IUS 2014)

Gutachten „Spezielle Artenschutzprüfung LGS“ (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) mit der Erfassung
aller europarechtlich geschützten Arten (Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie)
Rasterverbreitungskarten zur Herpetofauna
Für die Beurteilung eines potenziellen Vorkommens von Amphibien und Reptilien im Plangebiet
erfolgte zunächst die Auswertung der Rasterverbreitungskarten des LfU Bayern (Messtischblatt 6225
NO). Die innerhalb des 25-km²-Quadranten des MTB vorkommenden Arten sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Art (deutsch)
Art (wiss.)
RL D
RL Bay SL 2003
FFH Anh. IV
2009
Bergmolch
Ichthyosaura alpestris
*
Blindschleiche
Anguis fragilis fragilis
*
V
Erdkröte
Bufo bufo
*
k.A.
Grasfrosch
Rana temporaria
*
V
Kammmolch
Triturus cristatus
V
2
Ringelnatter
Natrix natrix
V
3
Schlingnatter
Coronella austriaca
3
3
Teichfrosch
Pelophylax esculentus
*
k.A.
Teichmolch
Lissotriton vulgaris
*
V
Zauneidechse
Lacerta agilis
V
V
Tabelle 2:
k.A.
x
x
x
Innerhalb des 25km²-Quadranten des MTB 6225 NO im Zeitraum 1996-2012
registrierte Amphibien- und Reptilienarten und deren Schutzstatus gem. Roter
Liste Deutschland, Roter Liste Bayern Schichtstufenland und FFH Richtlinie
Genauere Angaben zu Amphibien- und Reptilienvorkommen im Plangebiet sind der Speziellen
Artenschutzprüfung LGS (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) zu entnehmen.
Gutachten Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen
In der Zeit vom 09.-20.12.2013 wurden im Rahmen einer Artenschutzverträglichkeitsuntersuchung
zu Baumfällungen auf dem Gelände der Konversionsfläche Hubland auch die zu fällenden Bäume
im Planungsgebiet vom INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN WEIBEL & NESS GMBH (IUS 2014) untersucht und
auf europäische Vogelarten, Fledermäuse und totholzbewohnende Käferarten (insbesondere die
FFH-Anhang II und IV-Arten Eremit (Osmoderma eremita) und Großer Eichenbock (Cerambyx
cerdo)) überprüft. Dabei wurden die Bäume nach Baumhöhlen, Spalten und Nistplätzen (Nester)
abgesucht. Höhlungen wurden mit einem Endoskop kontrolliert, zudem wurde auf Kotspuren
(Fledermäuse) sowie Bohrlöcher, Fraßspuren, Mulm und Kotspuren (totholzbewohnende Käferarten)
geachtet.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
31
trias
Planungsgruppe
Als für das Plangebiet relevante Resultate der Untersuchung kann Folgendes festgestellt werden:

In 6 der zu fällenden Bäume wurden Höhlen und in 5 Bäumen Vogelnester festgestellt.

In insgesamt 3 Bäumen befinden sich Spalten oder Höhlen, die sich aufgrund ihrer Größe und
Tiefe als potenzielle Sommer/-Zwischenquartiere für Fledermäuse eignen. Da die Spalten nicht
frostsicher sind, kommen sie nicht als Winterquartier in Frage.

An einem Baum im Plangebiet konnten neben einer Höhle und Spalten auch Bohrlöcher durch
totholzbewohnende Käferarten nachgewiesen werden (keine Käfer selbst). Die
Lebensraumbedingungen sind allerdings für den Eremit ungünstig, so dass ein Vorkommen
dieser Art ausgeschlossen werden kann. Auch ein Vorkommen des Großen Eichenbocks wird
innerhalb des Plangebietes nicht angenommen. Andere geschützte Käferarten konnten ebenfalls
nicht nachgewiesen werden.
Baumnummer Fund
Potenzial
Anmerkung
Fledermäuse
1039
1 Höhle, 1 Nest
nein
Spechthiebe
1569
2 Höhlen
ja
1 Baumhöhle nach oben 20-30cm, nach unten 10-20 cm
tief, potentielles Sommerquartier für Fledermäuse, trocken;
obere Höhle vom Specht, für Fledermäuse ungeeignet
1630
1 Höhle, 1 Nest
nein
Nest (Taube?), einige Spechthiebe, 40% Totholz in Krone,
Höhle für Fledermäuse ungeeignet (zu eng)
1733
Spalten
ja
Spalte weist Scheuerspuren auf
1851
1 Höhle, Spalten
ja (Spalten)
Riss, Harz, Bohrlöcher, beginnende Fäulnis, mögliches
Fledermausquartier
2006
1 Nest
nein
Nest
2040
1 Nest
nein
Nest, Totholz in Krone
2146
4 Höhlen, Käfer, 1 Nest
nein
Stammfuss morsch, Totholz Krone, Frostriss, keine
Fledermäuse, da nicht tief genug
2147
3 Höhlen
nein
Frostriss
Tabelle 3:
Übersicht Funde an zu fällenden Bäumen innerhalb des Plangebietes (nach IUS
2014)
Gutachten „Spezielle Artenschutzprüfung LGS“ (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014)
Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung (SAP) wurde das Gelände der LGS durch das INSTITUT
FÜR FAUNISTIK (2014) hinsichtlich besonders geschützter Arten untersucht. Dabei wurden insgesamt
32 Vogelarten, davon 24 als Brutvogelarten nachgewiesen. Regelmäßig im Plangebiet und dessen
unmittelbarer Umgebung anzutreffen waren ausnahmslos weit verbreitete, wenig gefährdete Arten.
Art (deutsch)
Art (wiss.)
RLB
RLD
Status
Aaskrähe
Corvus corone
-
-
NG
Amsel
Turdus merula
-
-
BV
Bachstelze
Motacilla alba
-
-
ZF
Blaumeise
Parus caeruleus
-
-
BV
Buchfink
Fringilla coelebs
-
-
BV
Buntspecht
Dendrocopos major
-
-
BV
Dohle
Corvus monedula
V
-
NG/BV
Dorngrasmücke
Sylvia communis
-
-
ZF
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
32
trias
Planungsgruppe
Tabelle 4:
Art (deutsch)
Art (wiss.)
RLB
RLD
Status
Eichelhäher
Garrulus glandarius
-
-
BV
Elster
Pica pica
-
-
BV
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
-
-
ZF
Gartengrasmücke
Sylvia borin
-
-
ZF
Grünling
Carduelis chloris
-
-
NG
Grünspecht
Picus viridis
V
-
BV
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
-
-
BV
Haussperling
Passer domesticus
-
V
BV
Heckenbraunelle
Prunella modularis
-
-
ZF
Kleiber
Sitta europaea
-
Kohlmeise
Parus major
-
-
BV
Mauersegler
Apus apus
V
-
NG/BV
Mäusebussard
Buteo buteo
-
-
NG
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
-
-
BV
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
-
-
BV
Ringeltaube
Columba palumbus
-
-
BV
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
-
-
BV
Saatkrähe
Corvus frugilegus
V
-
NG/BV
Singdrossel
Turdus philomelos
-
-
BV
Star
Sturnus vulgaris
-
-
BV
Türkentaube
Streptopelia decaocto
-
-
BV?
Turmfalke
Falco tinnunculus
-
-
NG/BV?
Wacholderdrossel
Turdus pilaris
-
-
BV
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
-
-
BV
-
BV
Gefährdung und ökologischer Status der im Untersuchungsgebiet und dessen
Umgebung vorkommenden Vogelarten: NG = Nahrungsgast, BV = Brutvogel,
ZF = Zufallsgast, meist nur einmalige Beobachtung, ? = Zuordnung nicht
sicher
Mittels Detektoren wurden 7 Fledermausarten festgestellt, die das Gelände der LGS, vor allem die
vorhandenen baumgesäumten Straßen und Grünflächen in unterschiedlicher Intensität nutzten:
Tabelle 5:
Art deutsch
Art wissenschaftlich
RLB RLD
Bartfledermäuse
Myotis brandtii/mystacinus
2
V
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
3
G
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
3
V
Langohrfledermaus
Plecotus spec.
3
V-2
Mopsfledermaus
Barbastellus barbastellus
2
2
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
3
-
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
-
-
Gefährdung der im Untersuchungsgebiet und dessen Umgebung
vorkommenden Säugetierarten
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
33
trias
Planungsgruppe
Ein Großteil des Plangebiets (Asphaltflächen sowie Rasen- und Freiflächen des ehemaligen
Flugfeldes und der Sportanlage) erfüllt als Lebensraum nur eine untergeordnete oder gar keine
Funktion für Fledermäuse.
Bei der Gebäudekontrolle konnten keine direkten oder indirekten Nachweise von Fledermäusen
gemacht werden. Das Quartierpotenzial wurde vom Gutachter als stark eingeschränkt bezeichnet,
da nur der Dachbereich von der Traufe bis zum First von spaltenbewohnenden Fledermäusen
besiedelt werden kann.
Ein mögliches Winterquartier könnte in dem Stollen/Gangsystem hinter Gebäude 26 zu finden sein.
Eventuell eignen sich auch die unterirdischen Versorgungsschächte zwischen den Gebäuden als
Winterquartiere und die großen Kellerräume von Gebäude 28. Ob eine Betroffenheit durch die
Planung besteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt (10/2014) noch nicht prognostiziert werden. (INSTITUT
FÜR FAUNISTIK 2014)
3.1.4
Schutzgut Pflanzen
Im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Bayern wurden keine streng zu schützenden Pflanzenarten
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im innerstädtischen Plangebiet registriert. Auf eine
vegetationskundliche Erhebung wurde daher bei der Untersuchung durch INSTITUT FÜR FAUNISTIK
(2014) verzichtet.
In der Biotopkartierung Bayern (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT – LFU) wurden die Biotopflächen
innerhalb des Kasernengeländes nicht erfasst. In Vorbereitung des städtebaulichfreiraumplanerischen Ideenwettbewerbs wurde das gesamte Gelände der ehemaligen Kaserne in
einer Freiraumplanerischen Feinuntersuchung untersucht (ARC.GRÜN 2009). Inhalte der
Untersuchung waren die Darstellung der vorhandenen Biotopflächen und deren Bewertung sowie
die Erfassung der vorhandenen Nutzungen und der Bäume. Bestandserfassung und Bewertung
dienen für die weiteren Planungen als Grundlage.
Im Folgenden werden Biotopflächen und Nutzungen im Plangebiet in Anlehnung an ARC.GRÜN
(2009) beschrieben.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
34
trias
Planungsgruppe
Abbildung 14: Bestand Flächennutzungen und Biotope (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009)
Der zentrale Bereich des Plangebietes liegt südlich der Rottendorfer Straße. Dort befinden sich u.a.
die Shopping Mall und die Commissary mit ausgedehnten Parkplatzflächen und relativ jung
angelegter Begrünung (Intensivgrün, Einzelbäume). Entsprechend hoch ist dort auch der
Versiegelungsgrad dieser Flächen einzuschätzen. Im Osten des Plangebietes erstreckt sich die
ehemalige Landebahn des Militärflughafens mit Hubschrauberlandeplatz umgeben von
Rasenflächen. Den Abschluss der offenen Freifläche nach Süden hin bildet eine Eschenallee mit
älteren, landschaftlich prägenden Baumbeständen. Im Westen befindet sich eine Parkfläche „Alter
Park“ mit altem Baumbestand aus Laub- und Nadelgehölzen (u.a. Platanen, Eichen, Linden). Den
Südrand des Plangebietes (nördlich der Straße „Am Galgenberg“) bildet ein Wohngebiet mit
Einzelhausbebauung und zugehörigen Privatgärten, die durch einen z.T. älteren Baumbestand (u.a.
Eschen, Linden, Obstbäume, Nadelgehölze) und intensiver Gartennutzung gekennzeichnet sind. Der
westlich gelegene Dreiecksbereich ist ein Grünbereich mit Rasen und ebenfalls wertvollem
Altbaumbestand. Im Norden des Plangebietes befindet sich ein Bestand alter Kirschbäume.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
35
trias
Planungsgruppe
Abbildung 15: Flächennutzung (TRIAS 2014 nach ARC.GRÜN 2009)
Das Plangebiet ist geprägt durch intensiv genutzte/ gepflegte Rasenflächen, die teilweise mit
Gehölzen bestanden sind. Diese Nutzungsart ist auf etwa der Hälfte des Vorhabensgebietes
anzutreffen (ca. 49,9 %). Zudem ist ein sehr hoher Bestand an versiegelten Flächen (mit Asphalt oder
Betonpflaster befestigte Straßen und Wege sowie Parkplatz- und Lagerflächen, Gebäude und
befestigte Sportflächen; insgesamt ca. 38,2 %) zu verzeichnen. Diese beiden Nutzungen nehmen
gemeinsam rund 90 % der Fläche ein.
Intensiv genutzte Rasenflächen, z.T. mit Baumbestand und Ziersträuchern entlang der Straßen sowie
Parkplatzbegrünungen – auch als Straßenbegleitgrün bezeichnet – nehmen zusammen ca. 4,2 %
des Plangebietes ein. Private Gartenflächen im Bereich der Einzelhausbebauung am südlichen Rand
des Plangebietes (Gärten mit Intensivrasen, Gehölzbeständen sowie Zier- und Nutzgärten) machen
3,4 % des Plangebietes aus. Alle weiteren Biotopflächen/ Nutzungen (teilversiegelte sowie
unversiegelte Verkehrs- und Lagerflächen; Sandflächen im Bereich der Sport- und Spielflächen;
Sträucherflächen und waldartige Gehölzflächen) sind nur kleinflächig im Plangebiet vorhanden.
Der Baumbestand im Plangebiet wurde erstmals im Rahmen der Freiraumplanerischen
Feinuntersuchung (ARC.GRÜN 2009) erfasst. Allerdings konnte hier die Erfassung nur anhand von
Luftbildern und einer stichpunkthaften Überprüfung vor Ort erfolgen. Im Plangebiet wurde mit dieser
Methode der Baumbestand mit einzeln ablesbaren Kronen aufgenommen, waldartige
Gehölzflächen wurden als Biotope mit flächenhafter Darstellung aufgenommen. Im Rahmen einer
genauen Untersuchung durch DIETZ (2013) wurden im Plangebiet ca. 1.000 Bäume kartiert. Davon
gelten nach Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg 768 Bäume als geschützt. Dabei
überwiegen Laubbäume mit einem Anteil von > 95 %. Insgesamt kommen 37 Baumarten vor,
wobei der hohe Anteil standortgerechter heimischer Baumarten wie Eiche, Esche, Ahorn, Linde und
Hainbuche kennzeichnend ist.
Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile
Es sind keine Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet oder auf
angrenzenden Flächen vorhanden (Internetseite des BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELT LFU).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
36
trias
Planungsgruppe
Des Weiteren existieren auf der Fläche keine nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG
besonders geschützten Biotope (Internetseite des BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR UMWELT sowie LFU
schriftl. Mitteilung vom 11.02.2014).
3.1.5
Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie)
Schutzgut Wasser
Wasser ist an allen ökologischen Prozessen beteiligt. Es ist innerhalb der Ökosphäre in ständiger
Bewegung und ist elementarer Bestandteil im Landschaftshaushalt.
Im Folgenden wird die Datenlage zu Grundwasser und Oberflächengewässern im
Untersuchungsgebiet dargelegt. Es werden neben allgemeinen ökologischen Aspekten die
Naturhaushaltsfunktionen Grundwasserschutz- und Grundwasserneubildungsfunktion sowie die
Abflussregulationsfunktion untersucht.
Grundwasser
Bei den durchgeführten Sondierungen im Rahmen des Baugrundgutachtens (ROOS GEO CONSULT
08/2013) wurde im Plangebiet kein Grund- bzw. Schichtwasser festgestellt. Nach längeren
Niederschlagsperioden sowie Starkregenereignissen kann temporär und partiell Schichtwasser im
Übergang der Lockergesteine zum Verwitterungshorizont des Oberen Muschelkalks nicht
ausgeschlossen werden. Erste Grundwasserhorizonte sind innerhalb der Gesteinsschichten des
Oberen Muschelkalks (Gesamtmächtigkeit von rund 30m) anzunehmen.
Die potenzielle Grundwasserneubildungsrate ist im Mittel mit ca. 125mm/a für das Plangebiet
anzusetzen. Je nach Einzugsgebiet verringert sich diese aufgrund zusätzlicher Faktoren wie
Versiegelungsgrad, Morphologie und Grünlandnutzung auf ca. 80-90mm/a. (ROOS GEO CONSULT
08/2013)
Oberflächenwasser
Im Bereich des Plangebietes befinden sich heute keine Oberflächengewässer (mehr). Der Standort
des östlichen Egelsees ist zwischen Landebahn und der Blockbebauung am „Galgenberg“ im
Bereich der Eschenallee zu suchen (Gemarkungskarte von Gerbrunn von 1775).
Das Gelände im Plangebiet fällt von Ost nach West bzw. Nord ab, so dass der größte Flächenanteil
natürlicherweise oberflächig in Richtung West und Nord-West entwässert (ATELIER DREISEITL 2013).
Grundwasserschutzfunktion
Die Grundwasserschutzfunktion ist als räumlich differenzierte Fähigkeit des Landschaftshaushaltes zu
verstehen, das Grundwasser gegen Verunreinigung zu schützen oder die Wirkung von
Verunreinigungen zu schwächen. Die Grundwasserschutzfunktion steht daher in kausalem
Zusammenhang mit der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion von Boden und Untergrund.
Ebenso direkt sind die Verbindungen zur Grundwasserneubildungsfunktion (vgl. MARKS ET. AL. 1989).
Als Messgrößen kommen der Grundwasserflurabstand, die Wasserdurchlässigkeit
Grundwasserdeckschichten und die Grundwasserneubildungsrate in Frage.
der
Aus den überwiegend weitgestuften Kornspektren und hohen bindigen Anteilen sind über empirische
Korrelationen nur geringe Bodendurchlässigkeiten ableitbar, die sich zwischen kF = 10-7 m/s – 10-9
m/s bewegen (ROOS GEO CONSULT 08/2013).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
37
trias
Planungsgruppe
Aufgrund der Lage des ersten Grundwasserleiters (>200 cm), einer geringen Endfiltrationsrate und
einer geringen Grundwasserneubildungsrate (s.o.) ergibt sich nach MARKS ET. AL. (1992) eine hohe
Grundwasserschutzfunktion.
Grundwasserneubildungsfunktion
Bei einer berechneten potenziellen Grundwasserneubildungsrate von ca. 125mm/a für das
Plangebiet und einer aufgrund vorhandener Versiegelung und Nutzung abgeleiteten tatsächlichen
Grundwasserneubildungsrate von ca. 80-90mm/a (ROOS GEO CONSULT 08/2013) wird die
Bedeutung für die Grundwasserneubildung als (sehr) gering eingeschätzt.
Abflussregulationsfunktion
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, den Direktabfluss zu verringern und damit zu mehr
ausgeglichenen Abflussverhältnissen beizutragen, beruht auf verschiedenen Faktoren. Der
Direktabfluss ist der Anteil des Niederschlags, der nach einem Niederschlagsereignis mit nur
geringer zeitlicher Verzögerung dem Vorfluter zugeführt wird. Je größer der Anteil des
Direktabflusses am Gesamtabfluss ist, umso unausgeglichener sind die Abflussverhältnisse und
umso größer ist die Gefahr von Hochwässern. Eine Minderung des Direktabflusses wirkt daher
dämpfend auf Hochwasserereignisse (MARKS ET. AL. 1992). Die Abflussverhältnisse werden durch das
Klima sowie von den geoökologischen Eigenschaften des Einzugsgebietes bestimmt. Die
maßgebenden Kriterien sind:

Versiegelungsgrad und Bodenbedeckung

Hangneigung

Infiltrationskapazität

nutzbare Feldkapazität
Versiegelte Flächen haben grundsätzlich eine (sehr) geringe Bedeutung für die
Abflussregulationsfunktion. Die übrigen, überwiegend als Grünland genutzten Flächen erreichen
nach MARKS ET. AL. (1992) hinsichtlich vorhandener geringer Hangneigung (0-2°), mittlerer
Infiltrationskapazität der Bodenarten (Schluff bis sandiger Lehm) sowie einer hohen nutzbaren
Feldkapazität geringe bis mittlere Einstufungen für die Abflussregulationsfunktion.
Schutzgut Boden
Nach der geologischen Karte von Bayern und dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung stehen im
Untersuchungsbereich Schichten des Oberen Muschelkalks an. Diese wurden im Germanischen
Becken abgelagert, welches im Zeitalter Trias ein sich ständig ausweitendes und verflachendes
Senkungsgebiet mit mehr oder weniger marinen Charakter darstellt. Über den mesozoischen
Sedimenten des Muschelkalks sind vor allem in windgeschützten Osthanglagen teils mächtige
Lößablagerungen anzutreffen. Der Lößlehm ist auf den Hochflächen mit Mächtigkeiten in der Regel
von 3 bis 5 m am weitesten verbreitet. Östlich der Mainablagerungen finden sich
Mischablagerungen aus Flugsand und Löß, sogenannter Sandlöß (,S,a). Dieser wurde in relativ
geringen Schichtmächtigkeiten auf der Ebene des Hublands und Galgenbergs festgestellt. (ROOS
GEO CONSULT 2013)
Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde unter Lockergesteinsauflagen aus Auffüllungen,
Verwitterungslehmen, Hangschutt, Lößlehm und Sandlöß zwischen 1,5 und 3 m u. GOK der
Verwitterungshorizont des Oberen Muschelkalk aufgeschlossen.
In den Bodenhorizonten wurden folgende Schichtungen festgestellt (ROOS GEO CONSULT 2013):
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
38
trias
Planungsgruppe

Mutterboden: überwiegend aus gut durchwurzelten, sandigen bis stark sandigen Schluffen bzw.
stark schluffigen Sanden; im direkten Umfeld zur Bebauung teilweise stark mit anthropogenen
Bestandteilen (Ziegelbruch, Schlacke etc.) durchsetzt; Schichtstärke 10 bis 25 cm

Auffüllungen: natürlicher Bodenaushub mit Ziegel-, Schlacke-, Bauschuttresten etc.; überwiegend
als bindig anzusprechen; Schichtstärke ca. 0,5 bis ca. 2,5 m

Verwitterungshorizont: steife bis gering halbfeste, zersetze Tonsteine und Mergelsteine
(Verwitterungslehme) mit eingelagerten Kalksteinen (Hangschutt); stark zersetztes Lockergestein;
Schichtstärke 1 bis 2,5 m

Löß / Sandlöß: steife Löß(lehme) bzw. Sandlößablagerungen; häufig anthropogen überschüttet;
Schichtstärke 30 bis 50 cm

Verwitterungshorizont (mo): Oberer Muschelkalk ab 1,5 bis 2,5 m u. GOK; ursprünglicher
Felsverband aus Tonsteinen und Kalkstein, gering bis sehr gering wasserdurchlässig
Bei den anstehenden Böden überwiegen schwache Durchlässigkeiten von kF < 1 x 10-6 m/s.
Die Auffüllungen aus natürlichem Bodenaushub mit Ziegel-, Schlacke-, Bauschuttresten etc. sind
über das gesamte Plangebiet in Schichtstärken von ca. 0,5 bis ca. 2,5 m verteilt und zeigen im Mittel
Belastungen im Bereich Z1.1 bis Z1, z.T. auch >Z2.
Insgesamt sind die Böden im Plangebiet nicht natürlich anstehend, sondern durch Versiegelungen
und Auffüllungen mehr oder minder stark verändert und beeinträchtigt. Ca. 8 ha Boden (fast 40 %
des Plangebietes) gelten durch Gebäude, befestigte Verkehrs- und Lagerflächen sowie befestigte
Sportflächen als versiegelt.
Altlasten
Die folgenden Texte zu Kontaminationsflächen und Belastungen durch Kampfmittel im Plangebiet
wurden in Absprache mit dem AG dem Gutachten der LBBW IMMOBILIEN
KOMMUNALENTWICKLUNG GMBH vom 17.10.2014 (KE 2014b) entnommen:
Kontaminationsflächen (KVF)
Da das Plangebiet Teil der ehemaligen Leighton Kaserne ist, welche bereits vor dem 1. Weltkrieg
militärisch genutzt wurde, liegen nutzungsbedingt
in Teilbereichen der Kaserne auch
Bodenverunreinigungen vor. Die Belastungssituation des Geländes wurde in mehreren
Untersuchungsphasen ermittelt. Es handelt sich dabei in erster Linie um PAK- Verunreinigungen in
und aus pechhaltigen Asphaltdecken und anthropogenen Auffüllungen, die schwerpunktmäßig vor
allem im Osten des Gesamtgeländes vorhanden sind. Im Westen wurden nur vereinzelt punktuelle
Bodenbelastungen festgestellt.
Eine großflächige, oberflächennahe PAK- Verunreinigung liegt im Bereich des Flugfeldes vor, die im
Zuge der Baufeldfreimachung (Gebäudeabbruch und Geländeentsiegelung) entfernt wird.
Darüber hinaus wurden auf der gesamten Liegenschaft weitere Kontaminationsverdachtsflächen
ermittelt, deren Gefährdungen im Zuge der Baufeldfreimachung weiter erkundet und bei positivem
Befund dabei auch gleichzeitig entfernt werden.
Nach Durchführung der Baufeldfreimachung ist der Baugrund in Bezug auf die bekannten
Bodenbelastungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser altlastenfrei. Bekannte
Kontaminationsverdachtsflächen, die im Zuge der Baufeldfreimachung nicht ausgeräumt werden, da
von diesen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung ausgeht, werden in nachfolgenden
Abschnitten beschrieben.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
39
trias
Planungsgruppe
Die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze wurden bisher nicht detailliert untersucht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund einer
Gefährdungsbeurteilung der beiden Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – Nutzpflanze
zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich werden. Eingriffe in den Boden im
Plangebiet sollten jedoch vorsorglich durch einen Schadstoffgutachter nach § 18 BBodSchG begleitet
werden.
Weitere nach der Baufeldfreimachung bekannt werdende, vermutete sowie gefundene
Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte
oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind
der Unteren Bodenschutzbehörde zu melden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans lag im nördlichen Bereich vor dem ehem. Gebäude 0012
eine Tankstelle (KVF 040, 042). Tanks und Abscheider wurden bereits ausgebaut, jedoch ist nicht
sicher, in wie weit dort noch Reste der unterirdischen Anlagen vorhanden sind. Sollten dort Eingriffe
durchgeführt werden und Reste von unterirdischen Tankstelleneinrichtungen festgestellt werden, so ist
der Ausbau durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG zu begleiten.
Kampfmittelbelastung
Das Plangebiet ist Teil der ehemaligen Leighton Kaserne, welche über einen Zeitraum von über 200
Jahren militärisch genutzt wurde. Für die Kampfmittelbelastung ist vor allem der Zeitabschnitt ab
1935 von Bedeutung. Die Kampfmittelbelastungen resultieren aus dem militärischen Regelbetrieb
durch Deutsche Luftwaffe und US-Army, Luft- und Bodenangriffen im 2. Weltkrieg sowie der
Sprengung des deutschen Munitionslagers auf dem Kürnacher Berg.
Im Ergebnis der Historisch-genetischen Rekonstruktion - Phase A (HgR) durch das Büro Mull und
Partner Ingenieurgesellschaft GmbH (Ergebnisbericht vom 19.12.2007) wurde zunächst die gesamte
Liegenschaft der Leighton Barracks als kampfmittelverdächtige Fläche (KMVF) ausgewiesen.
Aufgrund unterschiedlicher Verursacherszenarien erfolgte folgende Aufteilung:
-
Blindgängerverdachtsgebiet (BVG)
-
Fläche mit diffusem Kampfmittelverdacht
In einem weiteren Schritt hat das Büro Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Ergebnisbericht
vom
14.06.2013)
ein
Kampfmittelräumkonzept
erarbeitet.
Die
anschließende
Gefährdungsabschätzung ( Technische Erkundung Phase B) erfolgte durch das Büro WüKon (Bericht
vom 06.06.2014) auf der Grundlage des Kampfmittelräumkonzepts sowie der Arbeitshilfen
Kampfmittelräumung (AH KMR) des Bundesministeriums der Verteidigung.
Dementsprechend können die untersuchten Flächen in zwei Kategorien unterschieden werden:
Kategorie 1:
Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer
Handlungsbedarf.
Kategorie 4:
Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.
Für die Flächen der Kategorie 4 ergeben sich je nach Art der festgestellten Belastung Vorgaben zur
Flächenräumung, welche im Rahmen der Konversion und Baulandentwicklung durchgeführt werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
40
trias
Planungsgruppe
Für die Flächen der Kategorie 4 werden vier unterschiedliche Räumflächen (RF) wie folgt
unterschieden:
RF 1 (Bombenverdachtsgebiet)
-
Rückbau oberirdischer Bauwerke und Flächenentsieglung ohne baubegleitende KMR
-
Baubegleitende Kampfmittelräumung beim Rückbau von unterirdischen Bauwerken und der
Freilegung von Medientrassen
-
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
-
Tiefensondierung entlang Bestandstrassen
RF 2 (Munitions-Großfundstelle)
-
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
-
Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung
-
>5 SP/m² bzw. mit oberflächigen Müll- und Bauschuttablagerungen
RF 3 (Startbahn)
-
Magnetik mit digitaler Datenaufnahme, fahrzeuggestützt
-
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
-
Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung
-
>5 SP/m² bzw. mit oberflächigen Müll- und Bauschuttablagerungen
RF 4 (Fläche östlich des motor pool)
-
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
-
Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag auf Teilflächen mit einer Belastung
-
>5 SP/m² bzw. mit Bauschuttablagerungen
Die Grundlagen/Gutachten für die Gefährdungsabschätzung sowie die Arbeitshilfen
Kampfmittelräumung können beim Stadtplanungsamt der Stadt Würzburg eingesehen werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
41
trias
Planungsgruppe
Abbildung 19: Luftbildplan mit Darstellung der flächenhaften Einteilung des Untersuchungsgebietes
in Flächenkategorien (grün 0 1, rot 0 4). (Ergebnisbericht vom 06.06.2014, WÜKON
2014)
Die Bauflächen werden im Rahmen der Baulandentwicklung entsprechend den
Handlungsempfehlungen des Gutachtens von WÜKON (2014) geräumt. Somit können die Flächen
als altlastenfreie Flächen bezeichnet werden. Da trotzdem nicht gänzlich ausgeschlossen werden
kann, dass bei Erdbauarbeiten bisher unbekannte Kriegsaltlasten gefunden werden könnten, wird
empfohlen, die Erdbaumaßnahmen vorsorglich durch einen Feuerwerker begleiten zu lassen.
Weite Teile des Geltungsbereichs werden der Kategorie 1 zugeordnet und es besteht kein weiterer
Handlungsbedarf. Ein Teilbereich des Geltungsbereichs wird von der Räumfläche RF3 – Startbahn
überlagert. Die Maßnahmen zur Räumung der Kriegsaltlast auf der Räumfläche RF 3 werden im
Rahmen der Baulandentwicklung durchgeführt. Danach kann auch diese Fläche als kampfmittelfreie
Fläche bezeichnet werden.
Trotzdem wird vorsorglich bei Erdbaumaßnahmen die Begleitung der Maßnahme durch einen
Feuerwerker empfohlen.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
42
trias
Planungsgruppe
3.1.6
Kultur- und Sachgüter
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Gebäude, v. a. die Commissary, eine Teilfläche des
Mallgebäudes sowie diverse Wohnhäuser im südlichen und nördlichen Bereich. Keines der Gebäude
auf der Fläche wird gem. Rahmenplanung Hubland als „zu erhalten“ eingestuft.
Die Denkmaleigenschaft des Baubestandes wurde seitens des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege als nicht bedeutend eingeschätzt (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a).
Laut dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege existieren
Bodendenkmäler (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE b).
3.1.7
im
Plangebiet
keine
Schutzgut Klima
Die Jahresmitteltemperatur im Plangebiet liegt bei 8-9°C (GEOFACHDATENATLAS DES LFU), wobei die
durchschnittlichen Höchstwerte im Juli mit 24°C und die durchschnittlichen Tiefstwerte im Januar mit
2 bis -3°C angegeben werden. Der durchschnittliche Jahresniederschlag von 600 mm/a verteilt sich
auf ca. 150-160 Tage und stellt einen für bayerische Verhältnisse geringen Wert dar. (Internetseite
WETTERKONTOR)
Die großflächig versiegelten Bereiche im Plangebiet (Gebäude, Verkehrs- und Lagerflächen,
befestigte Sportplatzflächen; ca. 8 ha) erhitzen sich in den Sommermonaten schnell und wirken sich
daher beeinträchtigend auf das Lokalklima im Plangebiet aus. Hingegen besitzen die
zusammenhängenden ausgedehnten Freiflächen (Wiesenflächen, ca. 8,8 ha) eine hohe Bedeutung
für die Kaltluftproduktion und für den Kaltluftabfluss in tiefer gelegene Siedlungsbereiche im Maintal
(vgl. Abbildung 16).
Die vorhandenen Vegetationsstrukturen/ Grünflächen (ca. 12,1 ha) stellen für das Lokalklima
klimatisch und lufthygienisch ebenfalls wirksame Bereiche dar.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
43
trias
Planungsgruppe
Abbildung 16: Kaltluftabfluss im Plangebiet (ARC.GRÜN 2009)
3.1.8
Bewertung der Schutzgüter
Die Bewertung des Bestandes erfolgt zunächst zusammenfassend für die Schutzgüter Stadt- und
Landschaftsbild und Klima sowie die Schutzgüter des Naturhaushalts Pflanzen/ Biotope, Wasser und
Boden. Diese Schutzgüter sind relevant für die Bewältigung der Eingriffsregelung. Es wird die
Bewertung der Freiraumplanerischen Feinuntersuchung von ARC.GRÜN (2009) als Grundlage
herangezogen. Darin wird eine Einstufung der Flächen gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung
des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (STMLU 2003)
vorgenommen.
Die Bewertung des Bestandes der Schutzgüter Fauna sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter
erfolgt gesondert.
Bewertung Naturhaushalt und Landschaftsbild
Die Bewertung der Flächen im Bestand erfolgt nach ARC.GRÜN (2009). Dabei werden die Nutzungsund Vegetationsstrukturen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild bewertet. In diese Analyse und Bewertung fließen die mit den Strukturen zusammen
hängenden lokalklimatischen Funktionen mit ein. Eine Übersicht über die Situation im Plangebiet
liefern Abbildung 17 und das Kreisdiagramm in Abbildung 18.
Die genannten Abbildungen machen deutlich, dass im Plangebiet nur wenige Flächen eine hohe bis
sehr hohe Bewertung erhalten. Bei diesen Flächen handelt es sich um die landschaftsbildprägende
Eschenallee, den „Alten Park“ und die Dreiecksfläche im Westen sowie die Streuobstwiese mit
Gehölzen ganz im Norden. Diese Flächen beinhalten den wertvollsten Baumbestand im Plangebiet
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
44
trias
Planungsgruppe
und erhalten aufgrund ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihrer Naturnähe und
ihres hohen Wertes für das Landschaftsbild hohe (und mit < 1% sehr hohe) Bewertungen. Diese
Flächen machen etwa 15% der Gesamtfläche aus.
Hinsichtlich ihrer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild wurden vor allem
gehölzbestandene Flächen im Bereich von Wohnbebauung im Süden (Gartennutzung) und im
nördlichen Teil mit mittleren Werten eingestuft. In diese Kategorie fallen auch vereinzelt Flächen, die
zwar mit Gehölzen bestanden sind, diese Bäume jedoch nicht als sehr bedeutend eingestuft wurden.
Die Flächen mit einer mittleren Bedeutung machen etwa 9% aus.
Der überwiegende Teil des Plangebietes (ca. 3/4 der Gesamtfläche) erhält nur geringe Bewertungen
oder wird nicht bewertet, da es sich um versiegelte Flächen ohne Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild handelt (jeweils ca. 38%). Als geringwertig wurden insbesondere die weitläufigen
Intensivrasen und Sportflächen sowie sonstige Flächen ohne nennenswerte Gehölzstrukturen
eingestuft. Eine Bedeutung haben diese Flächen jedoch als Kalt-/ Frischluftentstehungsgebiet. Diese
beiden genannten Flächentypen befinden sich vor allem im zentralen Teil des Plangebietes, im
Bereich der Landebahn und der Versorgungseinrichtungen mit Parkplätzen. Sie nehmen mit etwa
16,5 ha den weitaus größten Teil des Plangebietes ein.
Abbildung 17: Bewertung des Plangebiets für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit
gesonderter Bewertung der Bäume (gem. ARC.GRÜN 2009)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
45
trias
Planungsgruppe
Abbildung 18: Prozentualer Anteil der Flächen im Plangebiet hinsichtlich ihrer Bedeutung für
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild (gem. ARC.GRÜN 2009)
Baumbewertung
Zusätzlich zu der Bewertung der Flächen in ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild wurden von ARC.GRÜN (2009) Einzelbäume und Baumgruppen außerhalb
zusammenhängender waldartiger Gehölzflächen erhoben und bewertet. In die Bewertung des
Baumbestandes sind folgende Kriterien eingegangen:
-
Naturnähe (Standorteignung)
-
Kronen- und Stammdurchmesser
-
Zustand (Krankheiten/Stammschäden)
-
Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild
Diese Angaben wurden stichprobenartig vor Ort untersucht.
Insgesamt wurden 962 Bäume von ARC.GRÜN aufgenommen und bewertet. Abbildung 19 zeigt die
prozentuale Verteilung der Baumbewertung im Diagramm:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
46
trias
Planungsgruppe
Abbildung 19: Verteilung der Baumbewertung im Plangebiet (nach ARC.GRÜN 2009)
Die Bedeutung der Bäume fließt in die Bewertung der Flächen in Bezug auf den Naturhaushalt und
das Landschaftsbild mit ein. So erhalten Flächen mit wertvollem Gehölzbestand höhere Wertungen
als Flächen ohne oder mit geringwertigerem Gehölzbestand. In Abbildung 17 wird deutlich, dass
sich die wertvollen Gehölzbestände fast ausschließlich in den Bereichen Eschenallee, „Alter Park“,
Streuobstwiese sowie innerhalb des Gründreiecks im Westen befinden.
Bewertung Fauna
In seiner ökologischen Funktion als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten wird das Plangebiet
entsprechend seiner derzeitigen Ausprägung von überwiegend synanthropen und opportunistischen
Arten genutzt. Nist- und Quartiermöglichkeiten für heimische Vögel und Fledermäuse finden sich an
oder in dem verbliebenen Gebäudebestand sowie an den hochstämmigen, älteren Bäumen der
Grünflächen. Nistkästen an Bäumen ergänzen das Quartier- und Nestangebot. (IFF 2014)
Bewertung Schutzgut Mensch
Hinsichtlich regenerativer Aspekte ist dem Plangebiet im aktuellen Zustand in Bezug auf das
Schutzgut Mensch nur eine geringe Bedeutung beizumessen. Die Fläche ist nicht betretbar und somit
nicht nutzbar für Erholung und Freizeit.
Durch die nicht gegebene Zugänglichkeit sind potenzielle negative Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut Mensch durch Wirkungen von außen in Form von Immissionen durch Lärm (Verkehrslärm,
das nahe gelegene Tierheim, Gewerbe), Gerüche (Kompostwerk Würzburg in ca. 1,5 km Entfernung)
oder Schadstoffe (Verkehr) nicht möglich.
Vom Plangebiet selbst gehen im derzeitigen ungenutzten Zustand auch keine Beeinträchtigungen
aus, so dass eine negative Wirkung auf das Schutzgut Mensch in angrenzenden Gebieten ebenfalls
weitgehend ausbleibt. Der Abfluss der Kalt-/ Frischluft in Richtung Innenstadt hat hingegen einen
positiven Einfluss auf das Bioklima. Dieser Aspekt, der Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden
hat, ist von hoher Bedeutung.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
47
trias
Planungsgruppe
Bewertung Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Da sich gemäß Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege keine wertvollen Bau- oder
Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, ist die Bedeutung des Schutzgutes als gering
einzuschätzen.
3.1.9
Wechselwirkungen
Es bestehen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Insbesondere die weiträumigen Versiegelungen wirken sich negativ auf die Schutzgüter Boden und
Wasser aus. Da in diesen Bereichen kein Wasser versickern kann, sind insbesondere die
Naturhaushaltsfunktionen Abflussregulationsfunktion und Grundwasserneubildungsfunktion stark
eingeschränkt bis gar nicht vorhanden.
Vorhandene Altlasten im Plangebiet haben ebenfalls einen negativen Einfluss auf Wasser und
Boden.
Die Biotopstrukturen und bisherigen Flächennutzungen haben im Bereich der Versiegelungen und
Intensivrasenflächen eine negative Wirkung auf die Fauna – die Strukturarmut der Intensivrasen und
die versiegelten Flächen sind nahezu ohne Wert für die Fauna. Zudem ist das Schutzgut
Landschaftsbild in diesen großen Teilbereichen stark gestört. Für die wertvolleren, mit Gehölzen
bestandenen Flächen, die jedoch insgesamt relativ kleine Bereiche ausmachen, bestehen positive
Wechselwirkungen mit den beiden genannten Schutzgütern. Zahlreiche Bäume bieten potenzielle
Quartiere, u. a. für Brutvögel, Fledermäuse und Insekten, und bereichern das Landschaftsbild.
Teilweise positive Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Klima und Mensch durch
die Frisch- und Kaltluftproduktion im Bereich der Rasenflächen. Die Frischluft fließt in das Stadtgebiet
von Würzburg ein und wirkt sich positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bewohner aus.
3.2
Prognose
Bei der Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes wird im Folgenden zwischen den
Entwicklungen bei der Durchführung und der Nichtdurchführung des Vorhabens (Bebauungsplan)
unterschieden. Die Wirkungen bei der Durchführung des Vorhabens erfolgen getrennt nach bau-,
anlage- und betriebsbedingten Wirkungen.
3.2.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
3.2.1.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Negative Wirkungen auf das Landschaftsbild während der Bauzeit sind durch weiträumige Abrissund Entsiegelungsmaßnahmen in weiten Teilen temporär zu erwarten. Diese sind jedoch aufgrund
des geringwertigen Ausgangszustandes, der beabsichtigten Aufwertung und des temporären
Charakters zu vernachlässigen.
Anlagebedingte Wirkungen
Eine Entsiegelung und Neugestaltung von bisher großflächig versiegelten und bebauten Teilflächen
hat eine positive Auswirkung für das Stadt und Landschaftsbild. Auch wenn es zu einzelnen und
kleinflächigen Verlusten von Gehölzbeständen, einzelnen alten Laubbäumen und
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
48
trias
Planungsgruppe
Laubbaumgruppen kommt, wird insgesamt eine deutliche Aufwertung der Fläche insbesondere
hinsichtlich des Aspektes der Naturnähe erreicht.
Betriebsbedingte Wirkungen
Das Gebiet erlangt eine hohe Bedeutung als Naherholungsfläche für angrenzende Wohnnutzungen
und die Stadt Würzburg. Nutzungsbedingte Lärmemissionen durch die geplanten Sport- und
Gastronomieeinrichtungen können temporär auftreten (vgl. Kapitel 3.2.2).
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.1.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Die Fläche bleibt weiterhin großflächig versiegelt durch Gebäude, Parkplätze und Landebahn.
Vorhandene Vegetationsstrukturen werden sich durch Sukzession weiterentwickeln, so dass in diesen
Bereichen im Laufe der Jahre eine größere Vielfalt und Naturnähe entstehen wird. Die
Versiegelungen werden jedoch aufgrund ihres hohen Flächenanteils weiterhin prägend für das
Landschaftsbild sein. Eine Erholungsnutzung ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht möglich,
da die Fläche in dem Fall nicht zugänglich ist.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden aufgrund der geringen zu erwartenden Veränderungen
als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu
erwarten.
3.2.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit)
3.2.2.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Durch den Bau der Parkanlage sind keine negativen Wirkungen auf das Schutzgut Mensch zu
erwarten.
Anlagebedingte Wirkungen
Bei Durchführung der Planung und der Entwicklung eines Parks im Plangebiet wird die Fläche für
den Menschen zugänglich und bedeutet durch die geplanten Grünflächen und die Sportplätze
grundsätzlich eine Aufwertung.
Für eine bessere Erschließung ist die Anbindung des Plangebietes an das Straßenbahnnetz
vorgesehen. Eine neue Straßenbahnstrecke soll von der Innenstadt durch den Stadtteil Frauenland,
zur Mauermeisterstraße und Straße Am Galgenberg ins Hubland-Areal geführt werden (WVI 2012).
Dort verläuft die Straßenbahnlinie entlang der Adams Avenue südlich angrenzend an die
Eschenallee bis zum Belvedere. Ein Park & Ride-Platz an der Endhaltestelle der neuen
Straßenbahnlinie soll das Umsteigen vom Auto in die Straßenbahn und damit das stressfreie
Erreichen der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch für Pendler ermöglichen.
Damit bei den zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen die verkehrstechnische
Leistungsfähigkeit gegeben ist und um den neuen Stadtteil an das Straßennetz anzubinden, sind
koordinierte Lichtsignalanlagen an allen Knotenpunkten vorgesehen.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
49
trias
Planungsgruppe
Um einen Durchgangsverkehr zu verhindern, soll die Öffnung des östlichen Abschnitts der
Rottendorfer Straße mit Anschluss an die Kitzinger Straße erst nach der Fertigstellung der geplanten
Wohnbebauung erfolgen. Eine Zufahrt zum P&R-Platz von der Kitzinger Straße ist gegeben. (WVI
2012)
Betriebsbedingte Wirkungen
Durch Öffnung der Fläche als Parkanlage mit Gastronomie sowie Sport- und Erholungsstätten
können zahlreiche Wirkungen eintreten. Unter anderem können auf den Menschen, der nun die
Möglichkeit hat, sich hier aufzuhalten, jetzt Lärm- und Schadstoffemissionen von außerhalb des
Plangebietes einwirken.
Im Folgenden werden nahe gelegene potenzielle Emittenten hinsichtlich ihrer Wirkung auf das
Schutzgut Mensch innerhalb des Plangebietes betrachtet. Zudem werden Einflüsse durch die
Rahmenplanung Hubland und die Planungen auf der Fläche (u.a. Gastronomie, Sportplätze)
berücksichtigt.
Lärm
Gem. DIN 18005 Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau“ liegt der Orientierungswert für Parkanlagen
bei 55 dB(A). Die vorhandenen Gutachten zu Schallimmissionsprognosen (WBI 2010b, WBI 2013)
beziehen sich in ihrer Wirkung nicht auf die geplante Parkanlage, sondern insbesondere auf die
Wohnbebauung. Hier (Allgemeine Wohngebiete WA) liegt der Orientierungswert tagsüber ebenfalls
bei 55 dB(A), nachts bei 45 bzw. 40 dB(A). Da das Plangebiet weitgehend von den Wohnquartieren
umgeben ist, können die Ergebnisse der Gutachten für die Bewertung der Immissionen im
Plangebiet herangezogen werden.
Lärmemissionen von außerhalb auf Plangebiet wirkend
1. Verkehrslärm durch Straßen, Schiene und öffentliche Stellplätze:
Es wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von insgesamt ca. 30.000 Fahrten und Wegen
pro Tag erwartet. Die Personenfahrten per Bus liegen bei 4.900 pro Tag. Zusätzlich gibt es
13.700 Fahrten mit dem Kfz. Es ist davon auszugehen, dass kein ortsfremder Verkehr entsteht
(WVI 2012).
Die Orientierungswerte für angrenzende Wohnbebauung werden laut Gutachten zum
Schallimmissionsschutz (WBI 2010b) nur in den Randbereichen der Wohnquartiere I (durch
Straße Am Galgenberg) und V (durch Kinzinger Straße, Bahntrasse) überschritten. Die
Ausbreitungskarten zeigen, dass auch das Plangebiet von einer teilweisen Überschreitung des
Orientierungswertes betroffen ist. Im Südwesten verläuft die Straße Am Galgenberg
abschnittsweise direkt entlang der geplanten Parkanlage. Hier werden innerhalb der
Parkanlage tagsüber Schallpegelwerte von > 55 bis zu 70 dB(A) und nachts Werte von bis zu
65 dB(A) erreicht.
2. Anlagenlärm durch Gewerbe, Tierheim und Disco:
Weder tagsüber noch nachts wird innerhalb des Plangebiets der Orientierungswert für
Parkanlagen durch Anlagenlärm überschritten (WBI 2010b).
3. Geplante Emissionsquellen durch die Rahmenplanung Hubland:
Sporthalle östlich angrenzend an Terrassengärten: Nutzung steht noch nicht endgültig fest. Es ist
unter anderem die Nutzung als jugendkulturelles Zentrum geplant. Der Orientierungswert für
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
50
trias
Planungsgruppe
die Parkanlage wird bei dieser Nutzung tagsüber und nachts voraussichtlich eingehalten (<55
dB(A)).
Casino mit Veranstaltungsnutzung (südlich Quartier I) und Einzelhandel (Quartier II):
Lärmkontingentierungsflächen (nicht einbezogen in flächenhafte Darstellung der
Schallausbreitung durch Anlagen), keine Vorbelastung der Quartiere durch andere Anlagen,
Orientierungswerte können durch diese Anlagen alleine ausgeschöpft werden (WBI 2010b). Die
Isophonen der Pegel (Tag) auf der flächenhaften Darstellung für die Kontingentierung (WBI
2010b) reichen mit dem Wert >55 - 60 dB(A) in das Plangebiet hinein und überschreiten hier
den Orientierungswert von 55 dB(A).
Lärmimmissionen durch die Planung
1. Geplante Gastronomische Einrichtungen
Die Beurteilung dieser Anlagen (Biergarten im nördlichen Terrassengarten und Café Belvedere
im östlichen Teil der Grünanlage) erfolgte im vorliegenden Gutachten (WBI 2013) nach TA Lärm
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Tagsüber wird der zulässige Immissionsrichtwert sowohl mit als auch ohne Musikdarbietung an
keinem Ort überschritten. Lediglich in der Nacht wird an dem Immissionsort Rottendorfer Straße
im Quartier IV (IO 15) im Einwirkungsbereich des Cafés Belvedere der Wert leicht überschritten
(zulässiger (Teil-)Immissionspegel nachts 40 dB(A), Beurteilungspegel liegt bei 41,4 dB(A)). (WBI
2013)
2. Geplante Sport- und Freizeitanlagen
Die Beurteilung dieser Anlagen (zwei Streetballfelder, ein Beachvolleyballfeld, ein Street Soccer
Feld im Bereich der Eschenallee) erfolgt im vorliegenden Gutachten (WBI 2013) nach der
18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung, Juli 1991).
Die Richtwerte gem. § 2 der 18. BImSchV werden an den zu schützenden Standorten im Umfeld
der Sport- und Freizeitanlagen außerhalb der Ruhezeiten weitgehend eingehalten. Lediglich an
einem Immissionsort in der Gerda-Laufer-Straße im Bereich Uni Campus Nord (IO 18, nahe
des geplanten Street Soccer Platzes) ist in der Nichtruhezeit eine Überschreitung des Richtwertes
zu verzeichnen (zulässiger (Teil-)Immissionspegel 55 dB(A), Beurteilungspegel liegt bei
59 dB(A)). (WBI 2013).
Schadstoffe
Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoffbelastung hinsichtlich des
Schutzes der menschlichen Gesundheit erfolgt anhand der für den neuen Stadtteil Hubland erstellten
Luftreinhaltegutachten
(MÜLLER-BBM
2014a/b).
Darin
werden
die
relevanten
Schadstoffkomponenten Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub PM10 (v.a. vom Straßenverkehr emittiert)
hinsichtlich einer möglichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV durch die
Planung für die Innenstadt von Würzburg untersucht. Bei der Bewertung hinzugezogen werden
zudem die Irrelevanzschwellen für eine (anlagenbezogene) Zusatzbelastung der TA Luft. Die
nachfolgende Tabelle 6 führt die Immissionsgrenzwerte für die genannten Schadstoffkomponenten
auf:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
51
trias
Planungsgruppe
Schadstoffkomponente
Bezugszeitraum
Konzentration
(µg/m³)
Zulässige
Irrelevanzschwelle in
Überschreitungen im
% des Grenzwerts
Jahr
außerhalb/ innerhalb
der Umweltzone
Stickstoffdioxid NO2
Jahresmittel
40
-
3,0/1
Stundenmittel
200
18
-
Feinstaub PM10
Jahresmittel
40
-
3,0/1
Tagesmittel
50
35
-
Tabelle 6:
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (39. BImSchV)
und Irrelevanzschwellen nach TA Luft (MÜLLER-BBM 2014a)
Da sich innerhalb des Plangebietes (LGS-Gelände) keine Schadstoffemittenten (Straßen) befinden,
sind durch die Planung keine negativen Auswirkungen auf angrenzende Bereiche zu erwarten.
Umgekehrt sind jedoch Auswirkungen von außen auf das Plangebiet möglich. Dies gilt insbesondere
für die Randbereiche der Parkanlage, die direkt an viel befahrene Straßen angrenzen sowie die
Auswirkungen durch externe Emittenten (Müllheizkraftwerk und Bauschuttrecyclinganlage nordöstlich
des Plangebietes). In den Luftreinhaltegutachten wird nicht die Gesamtkonzentration durch
Schadstoffe infolge von Straßenverkehr ermittelt, sondern es wird die entstehende Zusatzbelastung
bei Entwicklung des neuen Stadtteils Hubland gemäß Rahmenplanung prognostiziert. Für die
Berechnung wurden anhand prognostizierter Schadstoffemissionen, Topografie und
meteorologischer Daten die Immissionszusatzbelastungen (Jahresmittelwerte) flächenhaft ermittelt.
Für das Plangebiet LGS-Gelände können dem Gutachten folgende Resultate entnommen werden:

PM10-Immissionen:
Die Zusatzbelastung beträgt im Plangebiet maximal 3,0 µg/m³ im Jahresmittel. Dies entspricht
1,2 % des Grenzwertes. Der Wert liegt somit unterhalb der 3%-Irrelevanzschwelle (außerhalb der
Umweltzone), die für das Plangebiet gültig ist (MÜLLER-BBM 2014a).
Die Zusatzbelastung an Schwebstaub durch die externen Quellen (Müllheizkraftwerk und
Bauschuttrecyclinganlage) wird im Rahmenplangebiet als gering eingeschätzt (MÜLLER-BBM
2014b).
Die Feinstaubbelastungen im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte für die
Jahresmittelwerte nach 39. BImSchV. Die ermittelten PM10-Jahresmittelwerte liegen mit maximal
21 µg/m³ unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. Auch der Grenzwert von 25 µg/m³ für PM2,5
wird bei einem Jahresmittelwerte von maximal 15 µg/m³ nicht überschritten. Die nach 39.
BImSchV zulässigen 35 Überschreitungstage für den PM10-Tagesmittelwert werden im
Rahmenplangebiet deutlich unterschritten. (MÜLLER-BBM 2014b).

NO2-Immissionen:
Die Zusatzbelastung beträgt im Plangebiet vorwiegend 3,0 µg/m³ im Jahresmittel. Wie der Wert
der PM10-Immissionen entspricht dies ebenfalls 1,2 % des Grenzwertes und die
Irrelevanzschwelle (ebenfalls 3 % außerhalb der Umweltzone) wird auch hier nicht überschritten.
Lediglich in den äußeren Randbereichen in Straßennähe sind Zusatzbelastungen bis 10,0 µg/m³
durch den Verkehr möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesamtschadstoffbelastungen
abhängig sind von der umgebenden Schadstoffvorbelastung und der Dichte der Bebauung. Da
im Plangebiet nahezu keine Bebauung vorgesehen ist, sind auch in Straßennähe keine
erheblichen Gesamtbelastungen durch Schadstoffe (hier NO2) zu erwarten. (MÜLLER-BBM
2014a)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
52
trias
Planungsgruppe
Die Zusatzbelastung an NO2 durch die externen Quellen (Müllheizkraftwerk und
Bauschuttrecyclinganlage) wird im Rahmenplangebiet als gering eingeschätzt (MÜLLER-BBM
2014b)
Die NO2-Belastungen im Untersuchungsgebiet unterschreiten die Grenzwerte für die
Jahresmittelwerte nach 39. BImSchV. Die ermittelten NO2-Jahresmittelwerte liegen mit maximal
35 µg/m³ unter dem Grenzwert von 40 µg/m³. (MÜLLER-BBM 2014b)
Sonstiges (Gesundheit)
Die Kalt- und Frischluftproduktion im Plangebiet ist auch bei Durchführung der Planung aufgrund
des Erhalts großer Freiflächen weiterhin gegeben. Vor allem innerhalb der Parkanlage entwickelt
sich durch die weiträumigen Grünflächen und die geringere Versiegelung ein für die Erholung
günstiges Lokalklima (vgl. Kapitel 3.2.7.1).
Im Planungsgebiet ist eine Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie von Erschließungsflächen für
Freizeit- und Erholungsanlagen vorgesehen. Der Bedarf an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
sowie sonstigen Grünflächen ist gegeben und wird sich durch die Entwicklung des neuen Stadtteils
Hubland durch die geplante Wohnbebauung weiter verstärken. Als zentrale Grünfläche mit
zahlreichen Sport- und Erholungsmöglichkeiten befindet sich das Plangebiet inmitten des neu
entstehenden Stadtteils und bildet so ein wichtiges Element für den Ausgleich und das Wohlbefinden
der Anwohner.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Geringfügige
Überschreitungen der Lärmrichtwerte gem. TA Lärm (Gastronomische Einrichtungen) bzw.
18. BImSchV (Sport- und Freizeitanlagen) werden im Rahmen der Abwägung geklärt. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.2.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist keine Veränderung der Situation hinsichtlich des Schutzgutes
Mensch zu erwarten. Die Fläche bleibt unzugänglich, der Mensch kann sie nicht betreten und nicht
nutzen. Es wirken keine Emissionen von außen auf den Menschen, der Frischluftstrom von den
Freiflächen des Gebietes in Richtung Innenstadt bleibt bestehen.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen
Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.3 Schutzgut Tiere
3.2.3.1 Bei Durchführung der Planung
Das Fällen von Bäumen und Gehölzen, der Abriss von Bestandsgebäuden und die umfangreichen
Entsiegelungsmaßnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Fauna im Bereich der LGS aus.
Durch Fällung zahlreicher Bäume gehen an 9 Bäumen (potenzielle) Lebensstätten für Vögel und
Fledermäuse (Höhlen) verloren (vgl. Kapitel 3.1.3).
Beim Abriss der Bestandsgebäude kommt es zum Verlust von Brutstätten für gebäudebrütende Vögel
(z. B. Mauersegler) und sehr eingeschränkt potenzieller Sommerquartiere für Fledermäuse.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
53
trias
Planungsgruppe
Die Entsieglungsmaßnahmen (Straßen und Plätze) führen zu einem höheren Grünflächenanteil und
damit zu einem höheren Lebensraumangebot für die Fauna.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Rodungen von Anpflanzungen, Hecken und Gehölzen sowie Baumfällungen wie auch der Abriss
von Bestandgebäuden erfolgen nur außerhalb der gesetzlich geschützten Brutzeiten (1. März bis 30.
September), also in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar. Zu dieser Zeit haben auch die
Fledermäuse ihre Sommerquartiere verlassen und befinden sich ab Oktober auf dem Weg in die
Winterquartiere und nutzen daher nur noch Zwischenquartiere. Insofern ist der oben genannte
Zeitraum für Rodungen auch für die Gruppe der Fledermäuse günstig.
Für den Verlust von Nistplätzen (Vögel) und potenziellen Quartieren (Fledermäuse) werden
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (vgl. Kap. 3.3.1.5), so dass keine Zugriffsverbote
gem. § 44 BNatSchG verbleiben.
Bezüglich der Biodiversität ist innerhalb des Areals mit einem Erhalt, evtl. auch einer Erhöhung zu
rechnen.
3.2.3.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Der Status quo bleibt erhalten, insbesondere die Nist- und Quartiersmöglichkeiten für Vögel und
Fledermäuse in Bäumen und Bestandsgebäuden.
Mit zunehmender Sukzession der Vegetationsflächen ist mit einer Erhöhung der Strukturvielfalt mit
positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu rechnen.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.4 Schutzgut Pflanzen
3.2.4.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Durch umfangreiche Baumaßnahmen werden eventuell bestehende Biotope temporär als
Lagerfläche in Anspruch genommen.
Anlagebedingte Wirkungen
Durch die Reduzierung des Versiegelungsgrades, die Neuanlage von Grün- und Parkflächen, den
Erhalt wertvoller Biotope und die Neupflanzung einer Anzahl von Bäumen sind die Wirkungen auf
das Schutzgut Pflanzen/Biotope überwiegend positiv.
Betriebsbedingte Wirkungen
Durch den dauerhaften Erhalt der Parkanlage kommt es insbesondere in den derzeit versiegelten
Bereichen zu einer Aufwertung des Lebensraumes. Durch die Sicherung von Grünflächen bleiben
zudem wertvolle Biotopkomplexe erhalten.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
54
trias
Planungsgruppe
3.2.4.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die großen versiegelten Komplexe ohne Wert für das
Schutzgut. Die Grünbereiche werden sich durch Sukzession weiter entwickeln, so dass sich langfristig
möglicherweise ein größerer Artenreichtum und eine Aufwertung in diesen Teilgebieten einstellen
können. Bäume werden nicht gefällt, es werden jedoch auch keine weiteren Gehölze gepflanzt.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.5 Schutzgut Wasser und Boden (Hydrogeologie)
3.2.5.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Bei den beabsichtigten Entsiegelungsmaßnahmen können ggf. Verunreinigungen des Bodens
auftreten. Diese sind durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu minimieren.
Anlagebedingte Wirkungen
Die geplante Regenwasserbewirtschaftung mit den Retentionsflächen im Plangebiet wirkt sich neben
den positiven Effekten auf die Abflusssituation (Annäherung an die natürliche Abflussbilanz:
Verdunstung + Versickerung + Oberflächenabfluss) auch positiv auf die Vegetation, das Kleinklima
und letzten Endes auf den Erholungswert der gesamten Fläche aus.
Betriebsbedingte Wirkungen
Für Teilbereiche mit bekannten Kontaminationsflächen können Auswirkungen der Altlasten bei
Nutzungsänderungen und Entsiegelung auf den Boden nicht ausgeschlossen werden.
Im Bereich der geplanten Grün- und Parkanlagen kommt es zu einer langfristigen Aufwertung der
natürlichen Bodenfunktionen durch Entsiegelungsmaßnahmen und Nutzungsextensivierung. (STADT
WÜRZBURG 2014).
Bewässerung
Es wird derzeit von einem Wasserverbrauch für Bewässerungszwecke in den Monaten Juni –
September von ca. 140 m³/d ausgegangen. Zusätzlich ergibt sich ein Bedarf für den
Verdunstungsausgleich aus den Wasserbecken von maximal rund 10 m³/d. Unter Berücksichtigung
eines Sicherheitszuschlags von 15 % sind damit rund 170 m³/d bereitzustellen. (GMP GEOTECHNIK
GMBH & CO. KG 2012)
Regenwassernutzung ist zur Nachspeisung einer Wasserfläche mit 1.000 m² möglich. Das
Regenwasser muss gefiltert und in einer Zisterne mit mind. 20 m³ gespeichert werden. (ATELIER
DREISEITL 2013)
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch einen Brunnen Grundwasser aus dem
Grundwasserleiter im mittleren Muschelkalk (in ca. 80 – 90m Tiefe) für Bewässerungszwecke in
ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. (GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012)
Der östliche Teil des Wiesenparks erhält voraussichtlich. eine Bewässerungsanlage (Versenkregner
auf den Rasenflächen), die durch Unterflurhydranten in den Randbereichen ergänzt wird. Der
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
55
trias
Planungsgruppe
westliche Teil des Wiesenparks und die Terrassengärten werden mittels Unterflurhydranten versorgt.
Nach der Gartenschau werden insbesondere die Rasenflächen extensiviert, sodass auch die
Bewirtschaftung entsprechend extensiviert werden kann. Die Versorgung über Unterflurhydranten in
heißen Trockenphasen bleibt dauerhaft grundsätzlich möglich.
Versiegelung
Durch Wege, Plätze und Gebäude werden im Plangebiet gem. der Planung der LSG 2018
(HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) insgesamt ca. 2,29 ha in Anspruch
genommen. Davon ca. 1,70 ha auf derzeit unversiegelten Freiflächen. Andererseits werden im
Plangebiet vorhandene Straßen, Gebäude und Plätze in einem Umfang von ca. 6,5 ha entsiegelt
(vgl. Tabelle 9). In der Bilanz sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser durch
Neuversiegelung als gering zu bewerten.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden insgesamt als positiv bewertet, da der beabsichtigten
Neuversiegelung (durch LGS 2018) ein hohes Entsiegelungspotenzial sowie eine Altlastensanierung
der
ehemaligen Konversionsfläche gegenüberstehen.
Es
sind
keine
erheblichen
Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.5.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung blieben die Schutzgüter Boden und Wasser unberührt in ihrem
derzeitigen Zustand erhalten. Der Anteil der Versiegelung läge weiterhin bei ca. 30 % der Fläche des
Plangebietes.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.6 Kultur- und Sachgüter
3.2.6.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b).
Anlagebedingte Wirkungen
Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b).
Betriebsbedingte Wirkungen
Keine Wirkungen, da keine bedeutenden Bau- oder Bodendenkmale vorhanden (BAYERISCHES
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a + b).
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.6.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Baubestand bleibt bestehen, keine Veränderungen und somit keine Betroffenheiten der Bausubstanz.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
56
trias
Planungsgruppe
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Es sind keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.7 Schutzgut Klima
3.2.7.1 Bei Durchführung der Planung
Baubedingte Wirkungen
Es sind keine klimarelevanten Wirkungen während der Bauzeit zu erwarten.
Anlagebedingte Wirkungen
Durch die großflächige Entsiegelung, die Wiesenansaat und die Bepflanzung mit Gehölzen wird die
lokalklimatische Situation im Plangebiet insgesamt bedeutend verbessert. Die Anlage von
weiträumigen gehölzfreien Bereichen auf den bestehenden Freiflächen fördert die Kalt- und
Frischluftentstehung insbesondere dort, wo sich vorher asphaltierte Flächen befanden. Durch den
Abriss der Gebäude im zentralen Bereich werden Barrieren für den Frischluftfluss in Richtung
Innenstadt abgebaut.
Betriebsbedingte Wirkungen
Durch die Sicherung von grünen Freiflächen im zentralen Parkbereich (keine Gehölze, keine
Bebauung) und die Festsetzung von Flächen für den Erhalt und die Bepflanzung mit Bäumen oder
sonstigen Gehölzen bleiben die positiven Effekte bezüglich der klimatischen und lufthygienischen
Ausgleichsfunktionen im direkten Siedlungszusammenhang und innerhalb der Fläche auch
langfristig erhalten.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden insgesamt als positiv bewertet. Es sind keine
erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.7.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, bleiben insbesondere die versiegelten Bereiche und die
Gebäude erhalten. Dies würde bedeuten, dass die Flächen weiter als Kalt- und
Frischluftentstehungsflächen wirken, aber durch Barrieren (Gebäude) und versiegelte Flächen
eingeschränkt sind. Das Lokalklima bleibt ebenfalls beeinträchtigt durch die sich erhitzenden
Asphaltflächen.
Einschätzung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen
Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.8 Wechselwirkungen
3.2.8.1 Bei Durchführung der Planung
Bei Durchführung des Vorhabens ist ausschließlich mit positiven Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern zu rechnen. Durch die Nutzung als öffentliche Parkanlage und die dafür erforderlichen
gestalterischen und ökologischen Aufwertungen sowie großflächige Entsiegelungen und
Altlastensanierungen im Plangebiet ergeben sich positive Wechselwirkungen zwischen den
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
57
trias
Planungsgruppe
Schutzgütern Mensch, Stadt- und Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima sowie Tiere und
Pflanzen.
3.2.8.2 Bei Nichtdurchführung der Planung
Die Auswirkungen auf das Schutzgut werden als neutral bewertet. Es sind keine erheblichen
Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu erwarten.
3.2.9
Übersicht über die Umweltauswirkungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt in der Übersicht die Ergebnisse zu möglichen erheblichen
Umweltauswirkungen.
Tabelle 7:
Zusammenschau – Umweltauswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter
Planungs- Schutzgut / Teilfunktion
variante
Mensch
Biotope, Pflanzen u. Tiere Boden
Biotope
Fauna
Wasser
Klima / Luft Landschafts Kultur- u.
bild
Sachgüter
/Erholung
B-Plan
+
+
0
+
+
+
+
0
0-Variante
0
+
+
0
0
0
0
0
+ = positive Umweltauswirkungen
0 = keine Umweltauswirkungen
– = negative Umweltauswirkungen
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
58
trias
Planungsgruppe
3.3
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich negativer
Umweltauswirkungen
In diesem Kapitel werden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen hergeleitet und schutzgutbezogen angewendet.
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die Vermeidung und
der Ausgleich der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sowie
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaushaltes zu berücksichtigen.
„Sind auf Grund der Aufstellung … von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz
1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die
Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu
entscheiden.“ (§ 18 Abs. 1 BNatSchG)
3.3.1
Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
gem.
Bayer.
Leitfaden
zur
Rechtliche Grundlage
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 14 BNatSchG Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder
das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Es gilt das Vermeidungsgebot gem. § 15
Abs. 1 BNatSchG: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft zu unterlassen…“.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des
Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild
landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn
und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in
gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
(§ 15 Abs. 2 BNatSchG)
Methodische Grundlage
Methodische Grundlage für die Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in Bayern
bildet der Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (StMLU 2003).
Je nach Planungsfall steht für die Bearbeitung der Eingriffsregelung entweder das vereinfachte
Vorgehen oder das Regelverfahren zur Verfügung. Da es sich beim vorliegenden Plan nicht um ein
reines Wohngebiet (nach § 3 BauNVO) oder ein allgemeines Wohngebiet (nach § 4 BauNVO)
handelt und da im Plangebiet Flächen mittlerer und hoher Bedeutung (gem. Listen 1b und 1c des
Leitfadens) vorhanden sind, ist nach StMLU (2003) kein vereinfachtes Verfahren möglich. Das
Regelverfahren sieht ein Vorgehen in vier Arbeitsschritten vor:
1. Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme)
Der Schritt ist bereits im Rahmen der Bestandsaufnahme (Kap. 3.1) erfolgt. Die Flächen des BPlangebietes haben eine geringe bis sehr hohe Bewertung erhalten (vgl. Kap. 3.1.8).
2. Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
59
trias
Planungsgruppe
Bei einem gewöhnlichen Bebauungsplan lassen sich die Auswirkungen auf Natur und
Landschaft nur überschlägig aus dem Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, anhand der
Grundflächenzahl (GRZ) oder der Grundfläche ableiten. Auf Grundlage des Siegerentwurfs des
landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) jedoch ist es möglich, die Auswirkungen auf Natur und
Landschaft relativ konkret zu beschreiben.
3. Aufgrund der zu erwartenden Versiegelung durch den Beltwalk bzw. die geringe Bebauung
durch den Belvedere (GRZ ≤ 0,35) ist insgesamt von einem niedrigen bis mittleren
Versiegelungsgrad (Typ B nach StMLU 2003) auszugehen.
Flächen, die keine erhebliche oder nachhaltige Umgestaltung oder Nutzungsänderung im Sinne
der Eingriffsregelung erfahren, werden in die Betrachtung nicht einbezogen. (StMLU 2003)
Bei der Weiterentwicklung der Planung kann der erforderliche Kompensationsaufwand durch die
am Eingriffsort durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen verringert werden.
Soweit Vermeidungsmaßnahmen in der Planung vorgesehen sind, kann ein niedrigerer
Kompensationsfaktor innerhalb der angegebenen Spanne (vgl. Leitfaden des StMLU, Matrix
Abb. 7) gewählt werden.
4. Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
Durch die Überlagerung von Gebieten unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild mit Gebieten unterschiedlicher Eingriffsschwere ergeben sich Teilgebiete
unterschiedlicher Beeinträchtigungsintensität.
Nach Leitfaden, Abb. 7 (Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren) ergeben sich für den
Bebauungsplan folgende Kompensationsfaktoren:
-
Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis
mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 0,2 – 0,5 (Die
Bebauung/Inanspruchnahme bereits versiegelter Flächen stellt i. d. R. keinen Eingriff dar.)
-
Gebiete mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis
mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 0,5 – 0,8
-
Gebiete mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und niedriger bis
mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad: Kompensationsfaktor 1,0 – 3,0
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kann der Kompensationsfaktor mit
Begründung verringert werden. Die jeweilige Flächengröße der Teilgebiete aus der
Überlagerung wird mit dem gewählten Faktor multipliziert. Daraus ergibt sich der in die
Abwägung einzustellende Kompensationsumfang.
5. Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen
Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor allem danach,
ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und bei Bedarf verfügbar gemacht
werden kann. (StMLU 2003)
Im Regelfall ist eine Fläche dann zum Ausgleich geeignet, wenn durch die vorgesehenen
Maßnahmen gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um eine Stufe
möglich ist (vgl. Leitfaden des StMLU, Listen 1a bis 1c).
Die Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst einen engen räumlichen und funktionalen
Zusammenhang mit den Werten und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes
herstellen und möglichst zeitnah zum Eingriff umgesetzt werden.
Im Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ werden Flächen, die im Bestand
als „gering“ bewertet wurden, durch Extensivierungen aufgewertet. Diese Flächen wurden beim
Besprechungstermin am 29.10.2014 festgelegt (Protokoll und Änderungen durch
HUTTERREIMANN).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
60
trias
Planungsgruppe
Um Flächenentsiegelungsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im Bebauungsplan
"Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ zu berücksichtigen, wurde die „Modifizierte fachliche
Methodik der Eingriffsbewertung“ entwickelt. Diese soll bebauungsplanübergreifend im neuen
Stadtteil Hubland Anwendung finden. (STADT WÜRZBURG, Beschlussvorlage vom 25.06.2014 und
STADT WÜRZBURG 2014b, vgl. Kap. 3.3.2)
Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen
Folgende Vermeidungsmaßnahmen nach Leitfaden des StMLU, Liste 2 werden vorgesehen:

Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen
Über die Festsetzung „Sicherung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB)“ werden Verluste schützenswerter
Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen vermieden, die über die erforderlichen
Fällungen zur LSG 2018 hinausgehen.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Stadt- und
Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4, 3.3.1.63.3.1.7)

Sicherung erhaltenswerter Bäume und Sträucher im Bereich von Baustellen (RAS-LP 4 bzw. DIN
18920)
Während der Bauphase zur LSG 2018 sind die Bäume und deren Pflanzenteile außerhalb der
zu überbauenden Flächen gegen mögliche Schädigungen mittels geeigneter
Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzzaun, Stammummantelungen, ggf. Wurzelvorhänge) zu
schützen. Die DIN 18 920 sowie die RAS LP IV sind zu berücksichtigen.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen (vgl. Kap. 3.3.1.6).

Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger
Beläge
Zum Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens sind an dafür geeigneten Abschnitten des
Wegekonzepts des B-Plans in Abstimmung mit dem Büro HUTTERREIMANN
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH versickerungsfähige Beläge zu verwenden.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vgl.
Kap.3.1.5).

Schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens
Während der Bauphase ist auf die sachgemäße Verwendung, Lagerung und Transport von
Boden zu achten. Die DIN 18 915 ist zu berücksichtigen.
Zur Schonung von gewachsenen Böden ist die Bodenbearbeitung im Rahmen der Bautätigkeit
auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Verdichteter Boden, der nicht versiegelt wird, ist
zu lockern und mit standortgerechten Pflanzen zu versehen (§ 1a Abs. 1 BauGB).
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vgl.
Kap.3.1.5).

Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flächen, z. B. Kaltluftentstehungsgebiete
Kleinklimatisch wirksame Flächen sind von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten, um ihre
Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten. Dazu gehören die großflächigen
Rasenflächen, die derzeit unversiegelt und weitestgehend frei von Gehölzen sind. Der
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
61
trias
Planungsgruppe
Vermeidungsmaßnahme wird durch folgende Festsetzung des B-Plans entsprochen: Die
öffentliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „A“ ist als Rasenfläche anzulegen und dauerhaft
von Gehölzen freizuhalten.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Klima (vgl. Kap. 3.3.1.4).

Erhalt von Sichtbeziehungen und Ensemblewirkungen
Die Sichtbeziehung zwischen dem Belvedere und der Festung Marienberg ist das zentrale
Entwurfselement der LSG 2018. Die Freihaltung der Sichtachse und damit des Wiesenraums
zwischen Belvedere und Festung ist obligatorisch, jede zusätzliche Baumpflanzung in diesem
Bereich führt zu einer Verunklarung und Störung der Gesamtkonzeption (HUTTERREIMANN
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014). Der Vermeidungsmaßnahme wird im B-Plan durch die
Festsetzung „Die öffentliche Grünfläche mit der Kennzeichnung „A“ ist als Rasenfläche
anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten“ entsprochen.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild (vgl.
Kap. 3.3.1.1).

Eingrünung von Straßen und Wegen
Über die Festsetzung „Sicherung von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB)“ werden Wege innerhalb des B-Plans
dauerhaft eingegrünt.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Stadt- und
Landschaftsbild, Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4, 3.3.1.63.3.1.7)

Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
Die überwiegenden Flächen innerhalb des B-Plans werden als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 Nr. 15 BauGB) festgesetzt. Somit sind sie von
Bebauung freizuhalten. Damit werden die Versiegelung der Flächen auf ein Minimum (Wegeund Sportflächen) reduziert, eine Verbauung der Flächen verhindert und somit weitere negative
Auswirkungen auf das Klima vermieden.
Die Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Stadt- und Landschaftsbild,
Boden und Wasser sowie Klima (vgl. Kap. 3.3.1.1, 3.3.1.4 und 3.3.1.63.3.1.7)
Vorgesehene Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Ermittlung des Kompensationsumfangs
Erhebliche Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Boden und Wasser sowie in das Schutzgut Pflanzen
können unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht vermieden
werden. Eine vollumfängliche Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen erlaubt das Ansetzen
des jeweilig niedrigeren Kompensationsfaktors.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
62
trias
Planungsgruppe
Tabelle 8:
Fläche
Bewertung der Eingriffsflächen
Größe
Auswirkungen
Maßnahmen zur
Kompensa-
Ausgleichs
in m²
des Eingriffs
Vermeidung
tionsfaktor
-umfang
Geringer Wert:
17.171
Typ B
Verwendung versickerungsfähiger Beläge
0,2 – 0,5
0,2
3.434 m²
Mittlerer Wert:
3.391
Typ B
schichtgerechte Lagerung und
ggf. Wiedereinbau des Bodens
0,5 – 0,8
0,5
1.696 m²
Hoher bis sehr
hoher Wert:
2.320
Typ B
Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Sicherung von
Flächen für die Erhaltung und
das Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
1,0 – 3,0
1,0
2.320 m²
Typ B = niedrigen bis mittleren Versiegelungsgrad
Die beabsichtigte Versiegelung durch den B-Plan beträgt ca. 2,29 ha. Eine Nutzung von Flächen, die
sowohl im Bestand als auch in der Planung versiegelt sind, beträgt ca. 1,72 ha. Der Eingriff in
bislang unversiegelte Flächen beträgt insgesamt ca. 1,70 ha. Aus Tabelle 8 resultiert ein
Ausgleichsbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha).
Folgende Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich aus unvermeidbaren Eingriffen (Baumverlust und
Neuversiegelung) im B-Plangebiet:

Flächenentsiegelung im B-Plangebiet
Die Neuversiegelung bislang unversiegelter Flächen kann durch Entsiegelungsmaßnahmen
innerhalb des B-Plans ausgeglichen werden. Der Ausgleichsbedarf beträgt 0,75 ha (Herleitung
vgl. Tabelle 8).

Neupflanzung von Bäumen im B-Plangebiet
Als Ausgleich für den Baumverlust im B-Plan 6.64 sind Baumpflanzungen im Umfang von ca.
1.100 Bäumen vorgesehen.
3.3.1.1 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
Das Landschafts- und Ortsbild im Bereich des Bebauungsplans wurde durch seine Nutzung als
Konversionsfläche stark geprägt. Davon zeugen das Ensemble der Mall mit ihren riesigen Gebäudeund Parkplatzflächen wie auch die ehemalige Start- und Landebahn mit dem
Hubschrauberlandeplatz. Einzige für das Landschaftsbild bedeutende Elemente sind die vorhandene
Eschenallee, die Obstwiese im nördlichen Bereich des Plangebietes sowie Gehölzgruppen im
westlichen Plangebiet (Parkanlage). Die schutzwürdigen Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und
Alleen sind zu erhalten und während der Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Entwurfs zur „Landesgartenschau Würzburg 2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR
GMBH 2014) zu sichern. Des Weiteren muss die Sichtbeziehung zur Festung Marienberg durch
Festsetzungen des Bebauungsplans erhalten werden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Stadt- und Landschaftsbildes:

Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen durch Sicherung
von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9
(1) Nr. 25b BauGB)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
63
trias
Planungsgruppe

Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9
Nr. 15 BauGB)

Erhalt von Sichtbeziehungen und Ensemblewirkungen durch dauerhafte Freihaltung der
anzulegenden Rasenfläche innerhalb der mit der Kennzeichnung „A“ markierten öffentlichen
Grünfläche.
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Stadt- und Landschaftsbild, die sich gem. § 14 BNatSchG
erheblich auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auswirken können, sind nach
Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung nicht zu erwarten.
3.3.1.2 Schutzgut Mensch (Lärm, Gerüche, Gesundheit)
Um die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu minimieren, muss die
Gesundheitsgefährdung durch Bodenkontamination vermindert werden. Dies betrifft das Auftreten
von ggf. schädlichen Bodenverunreinigungen im Rahmen der Entsiegelungsmaßnahmen.
Um die Störeinwirkungen zu mindern, können Nutzungsbeschränkungen für die Sportflächen im
Rahmen der Abwägung ausgewiesen werden. (STADT WÜRZBURG 2014)
3.3.1.3 Kultur- und Sachgüter
Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich erforderlich.
3.3.1.4 Schutzgut Klima
Zur Vermeidung von Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima sind klimatisch als
Kaltluftentstehungsgebiete wirksame Wiesenflächen zu erhalten und die Durchgängigkeit und
Vernetzung der Grünflächen und Freiräume als funktionsfähiger Abfluss zu sichern.
Die Festsetzung, den Kernbereich des Entwurfs der „Landesgartenschau Würzburg
2018“ (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014) als Rasenfläche anzulegen und
dauerhaft von Gehölzen freizuhalten, trägt maßgeblich zur klimatischen Verbesserung der örtlich
vorhandenen Flächen innerhalb des Bebauungsplans bzw. tiefer gelegener städtischer Flächen bei.
Das setzt voraus, dass großflächige Entsiegelungen und ein Rückbau von Hochbauten im Bereich
von Kaltluftentstehungsgebieten und Leitbahnen stattfinden.
Durch die Sicherstellung eines Grünflächencharakters, dazu gehören auch Erhaltungs- und
Pflanzgebote und eine Vermeidung von Gebäuden im Bereich der öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage, sind positive Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu
erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima:

Erhalt kleinklimatisch wirksamer Flächen durch dauerhafte Freihaltung der anzulegenden
Rasenfläche innerhalb der mit der Kennzeichnung „A“ markierten öffentlichen Grünfläche.
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima, die sich gem. § 14 BNatSchG erheblich auf die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auswirken können, sind unter Berücksichtigung
o.g. Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
64
trias
Planungsgruppe
3.3.1.5 Schutzgut Tiere
Im Zusammenhang mit dem Schutzgut Tiere sind die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen.
Zugriffsverbote (Schädigungs- und Störungsverbote) nach § 44 BNatSchG sind zu vermeiden, weil
sie nicht nach § 1a Abs. 3 BauGB im Rahmen der Abwägung zu bewältigen sind. Für Arten /
Artengruppen, bei denen sich Zugriffsverbote nicht vermeiden lassen, ist zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sind.
Für die Verluste von potenziellen Fledermausquartieren und Spechthöhlen durch zu fällende Bäume
(Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) wurden
im Gutachten IUS 2014 bereits Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen – CEF)
beschrieben, deren Umsetzung bis spätestens März 2014 (vor Beginn der Brutzeit der Vögel und vor
Ende der Winterruhe der Fledermäuse) zu erfolgen hatten. Nach Auswertung des Gutachtens von
IUS 2014 gehören zu diesem Maßnahmenpaket:

Errichtung von mindestens 3 Fledermaushöhlen bzw. Großraumhöhlen an angrenzenden
Bestandsbäumen für den Verlust von insgesamt 3 Bäume mit potenziellen Höhlen

Sicherung vorhandener potenzieller Spechthöhlen an 4 Bäumen durch Abtrennung der
Stammabschnitte mit Höhle und Befestigung dieser an geeigneten zu erhaltenden Bäumen

Errichtung weiterer Nisthilfen für Stare, Nischenbrüter und Nisthilfen 2GR in ausreichender
Anzahl an bestehenden Bäumen.
Die von IUS empfohlenen Typen für die Fledermaushöhlen und Nisthilfen sind dem
Erläuterungsbericht des Gutachtens (IUS 2014) zu entnehmen.
Aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014) ergeben sich weitere
Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG bzw. zur Sicherung der
kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF):

Zurückschneiden und Roden von Anpflanzungen, Hecken und Büschen außerhalb der Brutzeiten
(01.03. – 30.09.) also ab 01.10. bis 28.02..

Abriss der Bestandsgebäude außerhalb der Brutzeiten (01.03. – 30.09.) also ab 01.10. bis
28.02.

Erhalt der vorhandenen Vogelnist- und Fledermauskästen im Plangebiet

Erhalt potenzieller Winterquartiere (Stollen hinter Gebäude 26, Keller Gebäude 28) durch
Anbringung eines Fledermausgitters am Stolleneingang und Einflugöffnungen zu den
Kellerräumen. Alternativ: Überprüfung auf eine tatsächliche Nutzung im Winter durch
Fledermäuse falls Bedenken hinsichtlich der Statik des Stollens bzw. der Kellerräume bestehen
und Sicherungsmaßnahmen oder Abriss notwendig werden (Schädigungsverbot nach § 44 Abs.
1 Nr. 3 BNatSchG).

Installation von 10 zusätzlichen Fledermauskästen und –brettern (je 5) in 4 – 5m Höhe verteilt
über das Gebiet um den künftigen Verlust an potentiellen Gebäudequartieren aufzufangen.

Installation von 15 Vogelnistkästen (4 Meisenkästen, 4 Halbhöhlen, 4 Spechtkästen und 3
Mauerseglerkästen mit je drei Nesteinheiten) in 4 – 5 m Höhe verteilt über das Gebiet um den
künftigen Verlust an potentiellen Gebäudequartieren aufzufangen.
Durch den geplanten Bebauungsplan „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ werden unter
Berücksichtigung der o.g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine
Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
65
trias
Planungsgruppe
Bezüglich der potenziellen Winterquartiere für Fledermäuse gilt Folgendes:
Sollte der Fall eintreten, dass o.g. Stollen und Kellerräume nicht erhalten werden können und eine
Überprüfung ergeben, dass es sich dabei tatsächlich um Winterquartiere für Fledermäuse handelt,
sind zusätzliche CEF-Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass Verbotstatbestände nach §
44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG eintreten.
3.3.1.6 Schutzgut Pflanzen
Durch Sicherung von verbundenen Grünflächen und Freiräumen, durch Erhaltung schutzwürdiger
Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen sowie durch Schutz erhaltenswerter Bäume und
Sträucher im Bereich von Baustellen (RAS-LG 4 bzw. DIN 18920) können negative
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen vermieden werden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen:

Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 (1)
Nr. 15 BauGB)

Erhaltung schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen durch Sicherung
von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9
(1) Nr. 25b BauGB)

Eingrünung von Straßen und Wegen durch Sicherung von Flächen für das Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB)
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen wirken sich auch nach Berücksichtigung der o.g.
Maßnahmen zur Vermeidung erheblich auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts aus. Dazu zählen Baumfällungen innerhalb des B-Plans.
Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen:

Neupflanzung von Bäumen im B-Plangebiet
Zu Beginn des Planungsprozesses sollten 1.295 Bäume gefällt werden. Nach Optimierung der
Bombentestfelder, Einzelfallbewertungen der Vitalität sowie der Berücksichtigung der zeitlichen
Umsetzung (Baubeginn in frühestens 5 Jahren) reduzierte sich die Menge der zu fällenden Bäume
auf 892 Bäume. Davon hatten 337 Bäume einen Stammumfang < 60 cm, so dass letztlich 555
Bäume nach geltender Baumschutzverordnung auszugleichen sind. (MARCUS VIEBAHN GRÜN- UND
FREIRAUMDESIGN 09.01.2014)
Im Rahmen der Umsetzung des Entwurfs zur LGS 2018 werden ca. 1.100 Neupflanzungen von
Bäumen vorgenommen (HUTTERREIMANN 2014). Die Neupflanzungen werden als Kompensation für
die zu fällenden Bäume angerechnet. Bei einem Kompensationsverhältnis von 1:2 gilt der Eingriff in
das Schutzgut Pflanzen (hier Bäume) als ausgeglichen.
3.3.1.7 Schutzgut Boden und Wasser (Hydrogeologie)
Schutzgut Boden
Um negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden zu minimieren, sollen bisher
unversiegelte Freiflächen so weit wie möglich erhalten bleiben.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
66
trias
Planungsgruppe
Dies erfolgt durch Festsetzung des gesamten Bebauungsplans als öffentliche Grünfläche und einer
Minimierung des Versiegelungsgrades auf das nutzungsbedingt notwendige Maß, u. a. durch die
Verwendung von versickerungsfähigen Belägen. Bei Bodenaushub ist dieser schichtgerecht zu lagern
und ggf. wiedereinzubauen.
Schutzgut Wasser
Ein Erhalt von bisher unversiegelten Freiflächen spielt auch bei der Vermeidung von negativen
Umweltauswirkungen beim Schutzgut Wasser eine große Rolle. Das Rückhaltevermögen für
Niederschlagswasser soll so gut wie möglich gesichert werden. Der neue Stadtteil wird im
Trennsystem entwässert und es erfolgt eine verbindliche Umsetzung des Konzepts zur
Wasserrückhaltung.
Um eine Verbesserung des Rückhaltevermögens innerhalb des Bebauungsplanes zu erzielen,
können u.a. eine Minimierung des Versiegelungsgrades auf das nutzungsbedingte Maß, eine
Verwendung versickerungsfähiger Beläge sowie flächige Erhaltungs- und Pflanzgebote durchgeführt
werden.
Außerdem sind rechtlich erforderlicher Bodenschutz, Schutz und Sanierungsmaßnahmen, eine
Neubewertung bei Nutzungsänderung, insbesondere bei Entsiegelung sowie ggf. ein Erhalt von
Flächenversiegelung in kontaminierten Teilflächen, umzusetzen. (STADT WÜRZBURG 2014).
Maßnahmen zum Minderung und Vermeidung von Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Wasser:

Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger
Beläge

Schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens

Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch Sicherung von Flächen für die Erhaltung und
von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. §
9 (1) Nr. 25b BauGB) sowie durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage (gem. § 9 Nr. 15 BauGB)
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden und Wasser (Hydrogeologie) gem. § 14
BNatSchG können trotz der aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen nicht abgewendet werden.
Durch die Anlage von Plätzen und Wegen, insbesondere des Beltwalks und die Errichtung des
Belvederes werden Flächen versiegelt, wodurch wichtige Boden- und Wasserfunktionen (vgl. Kap.
3.3.1.63.3.1.7) dauerhaft verloren gehen.
Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser:

Flächenentsiegelung im B-Plangebiet
Die beabsichtigte Versiegelung durch den B-Plan beträgt ca. 2,29 ha. Eine Nutzung von Flächen, die
sowohl im Bestand als auch in der Planung versiegelt sind, beträgt ca. 1,72 ha. Der Eingriff in
bislang unversiegelte Flächen beträgt insgesamt ca. 1,70 ha. Aus Tabelle 8 resultiert ein
Ausgleichsbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha). Nach „Modifizierter fachlicher Methodik der
Eingriffsbewertung“ der Stadt Würzburg (STADT WÜRZBURG, Beschlussvorlage vom 25.06.2014 und
STADT WÜRZBURG 2014b, vgl. Kap. 0 wurde für die Fläche des B-Plangebietes durch die vorgesehene
Flächenentsiegelung ein Kompensationswert von 6,5 ha ermittelt. Durch anteilmäßige Anrechnung
des Ausgleichsbedarfs kann der Eingriff in das Schutzgut vollständig ausgeglichen werden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
67
trias
Planungsgruppe
3.3.2
Ermittlung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen
3.3.2.1 Rechtliche und methodische Grundlagen
Zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung hat das Bayerische Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen für Bayern den Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und
Landschaft“ (StMLU 2003) entwickelt, der den zuständigen Kommunen zur rechtssicheren
Behandlung der naturschutzrechtlichen Belange bereits seit über 10 Jahren dient.
Dieser Leitfaden ist – wie bereits der Name zum Ausdruck bringt – ausgerichtet auf die
naturschutzfachliche Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Nach dieser Methodik
bleiben die Entsiegelung und ökologische Aufwertung bestehender versiegelter Flächen im
Konversionsgebiet unberücksichtigt.
Im Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung für den neuen Stadtteil Hubland anzuwendende
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde bereits im Jahr 2009 eine flächendeckende
Bestandsbewertung nach den Kriterien des vom Bayerischen Staatsministerium für Bayern
herausgegebenen Leitfadens erstellt (ARC.GRÜN 2009). Sie dokumentiert den Ist-Zustand des
ehemaligen Militärareals mit großflächigen intensiv genutzten Rasenflächen, versiegelten
Verkehrsflächen und ökologisch höherwertigen naturnahen Vegetationsflächen.
Bereits im durchgeführten internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerb „Konversion Würzburg –
Leighton-Areal“, hat diese umfangreiche Bestandsbewertung dazu beigetragen, die geplante
Bebauung nach den dokumentierten ökologischen Wertigkeiten auszurichten. Die nun in die
Bauleitplanung umzusetzende Rahmenplanung spiegelt diesen Vermeidungsaspekt als Zielvorgabe
mit hohem Grünanteil wieder.
Eine im Jahr 2010 nach dem bayerischen Leitfaden erstellte vorläufige überschlägige
naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbsplanung
ergab dennoch einen unter Berücksichtigung von weiteren Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und
Eingriffsminimierung berechneten Bedarf von ca. 11 ha für großteils extern auszuweisende
Ausgleichsflächen. Dies erklärt sich aus der Methodik des ministeriellen Leitfadens, die zunächst im
Hinblick auf ihre Anwendung zu Baumaßnahmen in Natur und Landschaft ausgerichtet worden ist.
Bei Anwendung des bayerischen Leitfadens löst ein hoher Anteil an versiegelten Flächen, wie er
beispielsweise bei ehemaligen Militäranlagen vorhanden ist, zwar für diese Flächen keinen
Ausgleichsbedarf aus, findet jedoch weiter in der Flächenberechnung nach dem Leitfaden aktuell
keine entsprechende positive Würdigung für Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich des Eingriffs
durch ein Baugebiet.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
68
trias
Planungsgruppe
Modifizierte Methodik
Die von der Stadt Würzburg entwickelte Methodik zur positiven Würdigung von
Entsiegelungsmaßnahmen im jeweiligen Plangebiet legt eine fachliche Gesamtbetrachtung zur
naturschutzrechtlichen Eingriffsbehandlung im Plangebiet der 89. Flächennutzungsplanänderung zu
Grunde (Beschluss des Stadtrates im Konversionsausschuss am 14.07.2014).
Die Methodik zur naturschutzrechtlichen Gesamtbilanzierung wurde am 08.04.2014 mit dem
Landesamt für Umwelt in Augsburg abgestimmt und beinhaltet folgende Ergänzungen:
a) In Ergänzung zur Anwendung des Bayerischen Leitfadens kommt für den neuen Stadtteil
Hubland eine modifizierte Methodik zur Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen zur
Anwendung.
b) Zur Verbuchung positiver Ergebnisse aus Entsiegelungsmaßnahmen zwischen verschiedenen
Bebauungsplänen erfolgt eine fachliche Gesamtbewertung des Plangebietes
(Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung). Es werden hierzu in einem
zweiten Bewertungsschritt die innerhalb der einzelnen Plangebiete geplanten Maßnahmen
zur Flächenentsiegelung bewertet und die Ergebnisse mit den Ergebnissen der Bewertung
nach dem bayerischen Leitfaden gegengerechnet.
c) Ein ggf. nach Durchführung der naturschutzfachlichen Gesamtbilanzierung verbleibender
Ausgleichsflächenbedarf wird außerhalb des Plangebietes nachgewiesen.
3.3.2.2 Ermitteln des zu untersuchenden Flächenpotenzials vorhandener versiegelter
Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen im Plangebiet
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ liegt
ein zu betrachtendes Flächenpotenzial bisher versiegelter und bebauter Flächen von ca. 8,21 ha
vor, das im Zuge der geplanten Nutzungen durch Entsiegelungsmaßnahmen als aufwertbar
anzusehen ist. Diese Flächen werden im Folgenden näher betrachtet.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
69
trias
Planungsgruppe
Abbildung 20: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.1: Flächennutzungen (lt.
Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009)
Abbildung 21: Bestand und Flächennutzungen - Karte 1.2: Selektion bereits versiegelter und
bebauter Flächen (lt. Feinuntersuchung, ARC.GRÜN 2009)
3.3.2.3 Gegenüberstellung der bestehenden und geplanten Flächennutzungen
Maßgeblich für die Einstufung der zukünftigen Nutzungen sind die im Bebauungsplan getroffenen
verbindlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB durch Planzeichen oder Text, die den zukünftig
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
70
trias
Planungsgruppe
zu erwartenden Versieglungs- und Nutzungsgrad und damit das Entwicklungspotenzial und die
zukünftige Bedeutung einzelner Teilflächen für Naturhaushalt und Landschaftsbild bestimmen.
Abbildung 22: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.1: Bebauungsplan Nr. 6.64 „Hubland
Nord – öffentliche Parkanlage“, Stand 29.10.2014 (TRIAS 2014)
Sie werden nach folgenden festgesetzten Nutzungs- und Grünflächentypen differenziert:
Abbildung 23: Geplante Flächennutzungen - Karte 2.2: Geplante Flächennutzungen nach
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche
Parkanlage“, Stand 29.10.2014
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
71
trias
Planungsgruppe
3.3.2.4 Flächige Verschneidung der geplanten Flächennutzungen mit den bestehenden
versiegelten bzw. bereits überbauten Flächen
Zur Ableitung des Entsiegelungs- und Aufwertungspotenzials werden die bereits versiegelten oder
bebauten Teilflächen (vgl. Abbildung 21) mit den geplanten Nutzungs- und Grünflächentypen (vgl.
Abbildung 23) überlagert.
Abbildung 24: Geplante Flächennutzungen - Karte 3: Verschneidung der geplanten
Flächennutzungen mit den bestehenden versiegelten/ überbauten Flächen
3.3.2.5 Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen
Mit Aufwertung durch vollständige Entsiegelung ist innerhalb des Plangebiets für Grünflächen nach
§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zu rechnen, die auf bisher versiegelten Flächen verbindlich festgesetzt
sind.
Tabelle 9:
Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen
Stadt Würzburg, Bebauungsplan 6.64 „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“
Geltungsbereich ca. 21,74 ha, Stand 29.10.2014
versiegelte und
überbaute
Flächen
innerhalb des
Geltungsbereichs
(Bestand lt. Karte
1.2)
ca. 8,21 ha
geplante
Flächennutzungen
lt. den Festsetzungen im
B-Plan (vgl. Karte 3)
versiegelte Fläche
Bewertungsfaktor
in ha
Grünflächen
(öffentlich/privat)
6,50
Bauflächen
0,57
Verkehrsflächen
1,14
Sonstige
-
Summe
8,21
ermittelter
Flächenwert
in ha
1,0
6,50
0
0
resultierender
Flächenwert
6,50
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
72
trias
Planungsgruppe
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind dies 6,50 ha der öffentlichen Grünflächen. Sie werden
mit einem Aufwertungsfaktor von 1,0 in Ansatz gebracht. So ergibt sich ein anrechenbarer
Flächenwert von 6,50 ha.
3.3.3
Ermittlung der naturschutzfachlichen
vorhandener Grünflächen
Aufwertung
durch
Extensivierung
Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und bei Bedarf verfügbar gemacht
werden können, sind nach Bayrischem Leitfaden zur Eingriffsregelung (StMLU 2003) grundsätzlich
als Ausgleichsfläche geeignet. Voraussetzung ist, dass sich der ökologische Zielwert gegenüber dem
Ausgangswert im Regelfall um eine Stufe erhöht (vgl. Leitfaden des StMLU, Listen 1a bis 1c). Darüber
hinaus sollen Ausgleichsmaßnahmen möglichst einen engen räumlichen und funktionalen
Zusammenhang mit den Werten und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes
herstellen und möglichst zeitnah zum Eingriff umgesetzt werden.
Im Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ werden Flächen, die im Bestand als
„gering“ (Intensivrasen) bewertet wurden, durch Extensivierungen (Extensivwiesen ohne bzw. mit
Gehölzen) aufgewertet (vgl. Abbildung 25). Diese Flächen wurden beim Besprechungstermin am
29.10.2014 festgelegt (Protokoll und Änderungen durch HUTTERREIMANN). Weitere Fläche innerhalb
des Bebauungsplans werden entweder durch Entsiegelungsmaßnahmen zu Grünflächen
aufgewertet (vgl. modifizierte Eingriffsregelung, Kap. 3.3.2) oder erfahren keine Aufwertung
entsprechend den Anforderungen des Bayrischen Leitfadens zur Eingriffsregelung (StMLU 2003).
1
2
Abbildung 25: Aufgewertete Flächen durch Extensivierung (TRIAS 2014)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
73
trias
Planungsgruppe
Tabelle 10:
Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen
Stadt Würzburg, Bebauungsplan 6.64 „Hubland Nord - öffentliche Parkanlage“
Geltungsbereich ca. 21,74 ha, Stand 29.10.2014
FlächenNummer
Flächengröße [qm]
Kategorie
Ist-Zustand
(nach ARC.GRÜN 2009)
Kategorie
Planungsziel
(vgl. Karte 2.1)
1
11.316
Intensivrasen
(Bewertung gering)
Extensivrasen
(Bewertung mittel)
1,0
11.316
944
Intensivrasen mit
Gehölzbestand
(Bewertung mittel)
Extensivrasen mit
Gehölzbestand
(Bewertung mittel)
0
-
359
Intensivrasen mit alten
Gehölzen
(Bewertung hoch)
Extensivrasen mit
alten Gehölzen
(Bewertung hoch)
0
-
2.511
Intensivrasen,
Versiegelung
Versiegelung*
0
-
4.909
versiegelte Flächen
Extensivrasen
(Bewertung mittel)**
0
-
4.045
Intensivrasen
(Bewertung gering)
Extensivrasen mit
Gehölzbestand
(Bewertung mittel)
1,0
4.045
5.378
versiegelte Flächen
Extensivrasen mit
Gehölzbestand
(Bewertung mittel)**
0
-
resultierender
Flächenwert
15.361
2
Summe
29.462
Aufwertungsfaktor
ermittelte
Aufwertung
[qm]
** berücksichtigt in der modifizierten Methodik zur Eingriffsregelung
* berücksichtigt im Rahmen der Eingriffsregelung
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
74
trias
Planungsgruppe
3.3.4
Naturschutzfachliche Kompensationsbilanz
3.3.4.1 Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet
Zur Kompensation der durch die geplante Bebauung und Erschließung verursachten Eingriffe in
Natur und Landschaft im Sinne von § 1a Abs. 3 BauGB wurde für den Geltungsbereich nach
„Leitfaden“ ein Ausgleichsflächenbedarf von 7.450 m² (~0,75 ha)ermittelt (vgl. Tabelle 8).
Nach Gegenrechnung mit dem nach „modifizierter Methodik“ (vgl. Kap. 3.3.2.5) ermittelten
Aufwertungspotenzials durch Entsiegelungsmaßnahmen mit einem Flächenwert von 6,50 ha
verbleibt für das Plangebiet kein planexterner Ausgleichsflächenbedarf.
Durch Extensivierung erfolgt eine Aufwertung vorhandener Grünflächen (Intensivrasen) von
15.361 m² (~1,54 ha).
Tabelle 11:
Kompensationsbilanz
Kompensationsbilanz
Ausgleichsflächenbedarf nach dem Bayr. Leitfaden zur Eingriffsregelung
Flächenwert
–
0,75 ha
Ermittlung der Aufwertung durch Entsiegelungsmaßnahmen
+
6,50 ha
Ermittlung der Aufwertung durch Extensivierung vorhandener Grünflächen
+
1,54 ha
Kompensationsbilanz für das Bebauungsplangebiet
+
7,29 ha
3.3.4.2 Nachweisführung
zur
naturschutzfachlichen
Gesamtbetrachtung
Eingriffsregelung im Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung
zur
Der aus der Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan Nr. 06.64 „Hubland Nord – öffentliche
Parkanlage“ resultierende Wert von 7,29 ha durch Entsiegelungsmaßnahmen und durch
Aufwertung vorhandener Grünflächen durch Extensivierung wird in die zusammenfassende
Kompensationsbilanz zum Geltungsbereich der 89. FNP-Änderung eingebracht und steht für weitere
Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs der 89. FNP-Änderung
zur Verfügung. Die Führung und Fortschreibung der Kompensationsbilanz obliegt der Stadt
Würzburg.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
75
trias
Planungsgruppe
4 Technische Verfahren und Hinweise
Bei der Erarbeitung des Umweltberichtes wurde auf folgende vorliegende Daten zurückgegriffen:

Entwurfsplanung zur LSG Würzburg 2018 (HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH)

Freiraumplanerische Feinuntersuchung im Bereich der Leighton-Barracks (ARC.GRÜN
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2009)

Landschaftsplan der Stadt Würzburg (PLANUNGSBÜRO
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1981)

Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen (IUS 2014)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014)

Regenwasserkonzept Hubland (ATELIER DREISEITL 2013)

Geotechnischer Bericht zur Regenwasserbewirtschaftung für die Konversionsfläche Hubland,
(GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012)

Baugrundgutachten mit grundbautechnischen Empfehlungen für die Daueranlagen der LGS
Würzburg 2018 (ROOS GEO CONSULT 2013)

Altlastenuntersuchung
–
Testfelderkundung
und
Gefährdungsabschätzung. Bericht-Nr.03 (WÜKon 2014)

Schallimmissionsprognose zur Einrichtung und dem Betrieb von Anlagen für Gastronomie
und Freizeit als Dauereinrichtung für die LGS Würzburg 2018 (WBI 2013)

Schallpegelmessungen zur Erfassung der Geräuschemissionen aus dem Betrieb des
Tierheims für die Konversionsfläche „Hubland“ (WBI 2010)

Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsabschätzung - Bericht Nr.
M111856/01 (MÜLLER-BBM 2014a)

Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsprognose - Bericht Nr.
M111856/02 (MÜLLER-BBM 2014b)

Energiekonzept Würzburg - Hubland (Leighton-Areal), Kurzfassung (EBÖK- PLANUNG UND
ENTWICKLUNG GMBH 2011)

Verkehrsuntersuchung
zur
Rahmenplanung
Verkehrsflusssimulation (WVI 2012)

Untersuchung der Geruchsimmission durch das Kompostwerk für die Konversionsfläche
„Hubland“ (WBI 2010)

Begutachtung zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung für die städtebauliche
Rahmenplanung für die Stadtteilentwicklung der Konversionsfläche „Hubland“ (WBI 2010)

Denkmalliste – Teil A: Baudenkmäler - Stadt Würzburg, ehem. „Leighton-Barracks“Denkmalschutz (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013)
Hubland
VALENTIEN+VALENTIEN
-räumung
und
(Phase
B)
mikroskopische
Die Informationsgrundlagen zur Erarbeitung des Umweltberichtes werden als ausreichend betrachtet
und stets entsprechend der Gesamtplanung aktualisiert.
Grundlage für die Bewertung der Schutzgüter nach BNatSchG und die Ableitung von
Kompensationserfordernissen gem. naturschutzfachlicher Eingriffsregelung bildet der bayrische
Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (StMLU 2003). Mit der „Modifizierten
fachlichen Methodik der Eingriffsbewertung“ der Stadt Würzburg (2014) wurde eine Methode zur
positiven Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen als Aufwertungspotenzials im Plangebiet
entwickelt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
76
trias
Planungsgruppe
Die Bewertung des Schutzgutes Mensch orientierte sich an Wertelementen und Funktionen nach
JESSEL & TOBIAS 2002 (S.233). Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter
wurde auf (GASSNER & WINKELBRANDT 2005, S. 263) zurückgegriffen.
5 Monitoring
Bei den Maßnahmen zur Überwachung gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist zwischen
Maßnahmen in der Bauphase, im Rahmen der Bauabnahme sowie nach Umsetzung des
Bauvorhabens zu unterscheiden. Des Weiteren wird auf die Umweltbaubegleitung im Rahmen der
CEF-Maßnahmen des Artenschutzes verwiesen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der
vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen:
Zeitpunkt / -raum
Betroffenes
Maßnahme zur Überwachung
der Überwachung
Schutzgut
vor Baubeginn
Arten und Biotope
Überprüfen der Umsetzung und Funktionsfähigkeit der
artenschutzrechtlichen Maßnahmen (CEF)
während der Baumaßnahme
Arten und Biotope
Überwachung des vorgesehenen Schutzes der Vegetation,
insbesondere der Bäume oder Gehölzgruppen
Bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen sind zusätzliche
Maßnahmen zu deren Kompensation vorzusehen.
Bauabnahme
Arten und Biotope
Innerhalb der
Gewährleistungsfristen
Arten und Biotope
Überprüfen der Anzahl und Qualität der flächigen Pflanzungen
sowie Einzelbaumpflanzungen
Bei feststellbaren Defiziten sind diese zu beheben.
Überprüfen des erfolgreichen Anwuchses der vorgesehenen
Baumpflanzungen sowie sonstigen flächigen Begrünungen
Bei feststellbaren Defiziten sind diese zu beheben.
Dauerhaft nach Fertigstellung
Tabelle 12:
Übersicht der Maßnahmen zur Umweltüberwachung
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
77
trias
Planungsgruppe
6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Anlass
Im zentralen Bereich der Konversionsfläche Würzburg-Hubland soll auf ca. 22 ha eine öffentliche
Parkanlage entstehen, die durch einen Bebauungsplan (B-Plan) mit integriertem Grünordnungsplan
gesichert wird. Grundlage dafür sind der städtebauliche Rahmenplan „Hubland“ der Stadt
Würzburg und der Siegerentwurf des landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Landesgartenschau
Würzburg 2018“ (LGS 2018) des Landschaftsarchitekturbüros HUTTERREIMANN.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“ wird
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.
7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Bestandbewertung
Ausgewertet wurden alle relevanten, zur Verfügung stehenden Gutachten und Daten, die den
Bestand und die Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung beschreiben. Die
Informationsgrundlagen zur Erarbeitung des Umweltberichtes wurden als vollumfänglich erachtet.
Aus der durchgeführten freiraumplanerischen Feinuntersuchung geht hervor, dass etwa ¼ der
Gesamtfläche des Plangebietes eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für das Stadt- und Landschaftsbild besitzen. Zu diesen
Flächen mit dem wertvollsten Baumbestand im Plangebiet gehören u.a. die landschaftsbildprägende
Eschenallee, der alte Park und die Streuobstwiese mit Gehölzen ganz im Norden. Der überwiegende
Teil des Plangebietes (ca. 3/4 der Gesamtfläche) erhielt nur geringe Bewertungen oder wurde nicht
bewertet, da es sich um versiegelte Flächen ohne Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
handelt. Die zusammenhängenden ausgedehnten Freiflächen (Wiesen auf ca. 8,8 ha) besitzen eine
hohe Bedeutung für die Kaltluftproduktion und für den Kaltluftabfluss in tiefer gelegene
Siedlungsbereiche im Maintal.
Umweltauswirkungen und Maßnahmenkonzept
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter werden insgesamt als positiv bewertet und stellen im
Vergleich zum Status quo eine Verbesserung der Umweltsituation dar.
Auf Grundlage des Siegesentwurfs zur LGS 2018 wurde ein Maßnahmenkonzept zur Vermeidung
und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen erarbeitet. So ist die Sichtachse zwischen dem
Belvedere und der Festung Marienberg als zentrales Entwurfselement der LSG 2018 als Rasenfläche
anzulegen und dauerhaft von Gehölzen freizuhalten. Die zentrale Maßnahme hat positive
Auswirkungen auf das Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild sowie als Kaltluftentstehungsfläche auf
das Schutzgut Klima. Schutzwürdiger Gehölze, Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen innerhalb
des B-Plans werden erhalten und während der Bauphase zur LGS 2018 gesichert.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde entsprechend dem Bayerischen Leitfaden
abgearbeitet. Durch Neuversiegelung entsteht ein Ausgleichsbedarf von 0,75 ha, der durch
Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des B-Plans vollständig kompensiert werden kann. Der
Baumverlust innerhalb des B-Plans wird durch Neupflanzungen von ca. 1.100 Bäumen im Rahmen
der LGS 2018 ausgeglichen.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
78
trias
Planungsgruppe
Die Auswirkungen auf besonders geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
wurden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht. Bei Beachtung der
Brutzeiten von Vögeln (01.03. – 30.09.) sowie durch Anlage von Ersatzbrutstätten für Vögel und
Fledermäuse können artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG vermieden bzw.
ausgeglichen werden.
Im Rahmen des Monitorings gem. § 4c BauGB sind Maßnahmen zum Artenschutz, zum
Gehölzschutz sowie zur Anpflanzung von Bäumen und flächigen Begrünungen zu überwachen.
Kompensationsbilanz
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ liegt ein hohes
Flächenpotenzial bisher versiegelter und bebauter Flächen vor, das im Zuge der geplanten
Nutzungen durch Entsiegelungsmaßnahmen als aufwertbar anzusehen ist. Die Stadt Würzburg
entwickelte eine Methodik zur positiven Würdigung von Entsiegelungsmaßnahmen. Unter
Anwendung dieser modifizierten Methodik zur Eingriffsregelung sowie durch Extensivierung
vorhandener Grünflächen ergibt sich eine positive Kompensationsbilanz für den Bebauungsplan
„Hubland Nord – öffentliche Parkanlage“ von insgesamt 7,29 ha. Dieser Kompensationsüberschuss
steht für weitere Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle zur Verfügung.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
79
trias
Planungsgruppe
7 Quellenverzeichnis
Literatur
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Eingriffen in die Landschaft. -Forschungsauftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft
des
Landes
Nordrhein-Westfalen.:
Bewertungsgrundlagen
für
Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft.
ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2009: Freiraumplanerische Feinuntersuchung im Bereich der
Leighton-Barracks, Kitzingen.
ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2014: Stadt Würzburg - 89. Änderung des Flächennutzungsplans
„Neuer Stadtteil Hubland“, Umweltbericht, Kitzingen.
ATELIER DREISEITL 2013: Regenwasserkonzept Hubland, Würzburg Hubland, Februar 2013.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE a: Denkmalliste- Teil A: Baudenkmäler - Stadt Würzburg
Würzburg, ehem. „Leighton-Barracks“- Denkmalschutz. Schreiben vom 02.07.2013.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE b: Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzes (DSchG)
Würzburg, kreisfreie Stadt: Städtebauliche Rahmenplanung Hubland (Leighton-Areal). Schreiben vom
15.07.2013.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (STMLU) 2003:
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Leitfaden
(Ergänzte Fassung), München.
BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2013: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013.
BFN 2009: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere; Naturschutz und
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BLAB, J. 1986: Biologie, Ökologie und Schutz von Amphibien, Schriftenreihe für Landschaftspflege und
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Greven, herausgegeben von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie,
Bonn.
BLAB, J., VOGEL, H. 2002: Amphibien und Reptilien erkennen und schützen, München.
BUCHWALD, K.; ENGELHARDT, W. 1996 (Hg.): Umweltschutz: Grundlagen und Praxis. Bd. 2; Bewertung und
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GÜNTHER, R. (Hrsg.); 1996: Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer, Jena.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
80
trias
Planungsgruppe
GMP GEOTECHNIK GMBH & CO. KG 2012: Konversation Hubland, Regenwasserbewirtschaftung,
Geotechnischer Bericht, Würzburg.
HACHTEL, M. ET AL. (Hrsg.) 2009: Methoden der Feldherpetologie, Bielefeld.
INSTITUT FÜR FAUNISTIK 2014: Bebauungsplan „Hubland Nord – öffentliche Parkanlage – Frauenland 64“ –
Beiträge zum Umweltbericht für das Schutzgut Tiere und Pflanzen und spezielle artenschutzrechtliche
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IUS 2014: Konversion Hubland Würzburg Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung zu Baumfällungen Erläuterungsbericht.
JEDECKE, E. 1990: Biotopverbund Grundlagen und Maßnahmen einer neuen Naturschutzstrategie. Eugen
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JESSEL, B.; TOBIAS, B. (2002): Ökologisch orientierte Planung. – Eine Einführung in Theorien, Daten und
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KAULE, G. 1991: Arten- und Biotopschutz, zweite überarbeitete Auflage, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.
KE
-
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH 2014a: Textbausteine
Bebauungspläne „Hubland Nord“ Konversion Leighton-Kaserne, Stuttgart.
Bodenbelastungen
KE
-
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH 2014b: Textbausteine
Bebauungspläne „Hubland Nord“ Konversion Leighton-Kaserne, Stuttgart.
Bodenbelastungen
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LfU 05/2012: Bestimmungsschlüssel für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG (§ 30-Schlüssel),
herausg. vom Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hemhofen.
MARCUS VIEBAHN GRÜN- UND FREIRAUMDESIGN 2014: Neugestaltung Leighton-Gelände Stadtteil
Hubland. Baumbilanz. Würzburg, Stand 09.01.2014.
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MÜLLER-BBM 2014a: Luftreinhaltegutachten Stadtteil Hubland Würzburg - Immissionsabschätzung - Bericht
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NÖLLERT, A. u. C. 1992: Die Amphibien Europas - Bestimmung-Gefährdung-Schutz, Stuttgart.
PETERSEN et al. 2003: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der
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GmbH, Münster-Hiltrup, Bonn – Bad Godesberg 2003.
PETERSEN et al. 2004: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung der
Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Landwirtschaftsverlag GmbH, MünsterHiltrup, Bonn – Bad Godesberg 2004.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
81
trias
Planungsgruppe
PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL 1980a:,
Landschaftsplan der Stadt Würzburg, Band I Bestandsaufnahme - Landschaftsanalyse, Stuttgart, Stand
April 1981.
PLANUNGSBÜRO VALENTIEN+VALENTIEN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN + PLANER SRL
Landschaftsplan der Stadt Würzburg, Band II Ziele - Planung, Stuttgart, Stand April 1981.
PLANUNGSGEMEINSCHAFT MAIER – KÖHL /
Regenwasserbewirtschaftung, Stand 12/2014.
FACHABTEILUNG
TIEFBAU
2014:
1980b:,
Lageplan
PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010a: Überschlägige und vorläufige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf
Grundlage des Wettbewerbsergebnisses vom 27. Juni 2009, Frankfurt am Main.
PLANUNGSTEAM HUBLAND 2010b: Stadt Würzburg - Städtebaulicher Rahmenplan Hubland (LeightonAreal), Würzburg.
REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG (Hrsg.)(1985): Regionalplan Region Würzburg (2).
RENGER, M 1992: Bestimmung der Bodenwasserhaushaltskomponenten. DVGW Schriftenreihe Nr. 72, Eschborn.
RENGER, M. u. STREBEL, O. 1980: Jährliche Grundwasserneubildung in Abhängigkeit von Bodennutzung und
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ROOS GEO CONSULT 2013: Baugrundgutachten mit grundbautechnischen Empfehlungen, Daueranlagen
Landesgartenschau Würzburg 2018, Würzburg.
SÜDBECK, P. et al. 2007: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30.11.2007. In: Berichte zum
Vogelschutz, Heft 44.
SCHEFFER, F. u. SCHACHTSCHABEL, P. 1982: Lehrbuch der Bodenkunde. - 11. Aufl, Stuttgart.
SCHOLLES, F. 1996: Methoden zur Bewertung der Umweltverträglichkeit – Beispiele. In: BUCHWALD, K.;
ENGELHARDT, W. 1996 (Hg.): Umweltschutz: Grundlagen und Praxis. Bd. 2; Bewertung und Planung
im Umweltschutz. Economica Verlag, Bonn.
SSYMANK, A. et al. 1998: Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. BfN-Handbuch zur
Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie- Schriftenreihe für
Landschaftspflege und Naturschutz Heft 53, Bundesamt für Naturschutz Bonn-Bad Godesberg.
STADT WÜRZBURG 2012: Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des
Konversionsausschusses der Stadt Würzburg vom 20.09.2012.
STADT WÜRZBURG 2013: Beschlussvorlage (04/6100-1512/2013) der Stadt Würzburg, FA Bauleitplanung
zum
Betreff:
Regenwasserbewirtschaftungskonzept
Hubland
–
Dezentrales
Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit offener Wasserführung im öffentlichen Freiraum und
Regenwasserrückhaltung in Grünanlagen.
STADT WÜRZBURG 2015: 89. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Stadtteil Hubland“, Würzburg.
STADT WÜRZBURG 2014a: Beschlussvorlage zur „Modifizierten fachlichen Methodik der Eingriffsbewertung
der Stadt Würzburg“, 25.06.2014.
STADT WÜRZBURG 2014b: Projektentwicklung Hubland – Behandlung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Präsentation vor dem Konversionsausschuss vom 14.07.2014.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
STADT WÜRZBURG, BAUREFERAT 2014: Rahmenplan Hubland - Städtebauliches Konzept - Aktualisierung
September 2014 (Stand 30/09/2014), Würzburg.
WBI 2010a: Stadt Würzburg – FB Planen – Projektgruppe Konversion, Stadtentwicklungsfläche „Hubland“,
Untersuchung der Geruchsimmission durch das Kompostwerk, Höchberg.
WBI 2010b: Stadt Würzburg, Stadtteilentwicklung Konversionsfläche „Hubland“ - Begutachtung zum
Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung für die städtebauliche Rahmenplanung - Kurzbericht,
Höchberg.
WBI 2010c: Tierheim Würzburg - Schallpegelmessungen zur Erfassung der Geräuschemissionen aus dem
Betrieb des Tierheims, Höchberg.
WBI 2010d: Stadt Würzburg, Stadtteilentwicklung Konversionsfläche „Hubland“ - Begutachtung zum
Schallimmissionsschutz für die städtebauliche Rahmenplanung, Höchberg.
WBI 2013: Landesgartenschau Würzburg 2018 im Stadtteil „Hubland“. Schallimmissionsprognose zur
Einrichtung und dem Betrieb von Anlagen für Gastronomie und Freizeit als Dauereinrichtung,
Höchberg.
WEGNER STADTPLANUNG + ARC.GRÜN 2008: Integriertes Stadtteilentwicklungskonzeptes militärische
Konversionsflächen.
WÜKon 2014: Testfelderkundung und -räumung (Phase B) Gefährdungsabschätzung. Bericht-Nr.03,
Würzburg.
WVI 2012: Verkehrsuntersuchung zur Rahmenplanung Hubland und mikroskopische Verkehrsflusssimulation Zukünftige
Verkehrsnachfrage,
Dimensionierung
der
Knotenpunkte,
mikroskopische
Verkehrsflusssimulation und verkehrliche Bewertung für den Streckenzug Am Galgenberg - Kitzinger
Straße und Würzburger Straße in Würzburg, Braunschweig.
Rechtsvorgaben
18. BImSchV: Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die durch Artikel
1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) geändert worden ist.
39. BImSchV: Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010.
BArtSchVO: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.
BAUMSCHUTZVERORDNUNG: Rechtsverordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würzburg
(Baumschutzverordnung) vom 7. Januar 1987 (MP und FVBl Nr. 16 vom 21. Januar 1987), geändert
am 7. Mai 1997 (MP und FVBl Nr. 121 vom 30. Mai 1997).
BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.
1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist.
BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009,
zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 d. G. v. 7.8.2013 (BGBI. I S. 3154).
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
FFH-RICHTLINIE: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7,
zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
GIRL: Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL),
Länderausschuss für Immissionsschutz, Fassung 2008-09.
TA LUFT: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft) vom 24. Juli 2002.
TA LÄRM: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503).
UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar
2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert
worden ist.
VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30.
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie).
WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des
Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.
Internetquellen
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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - GEOFACHDATENATLAS (BODENINFORMATIONSSYSTEM
BAYERN): www.bis.bayern.de/bis/initParams.do, abgefragt am 03.04.2014.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Biotopkartierung Bayern:
www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Informationen zu Schutzgebieten:
www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU) - FIS-NATUR ONLINE: Rasterverbreitungskarten
Amphibienkartierung, Reptiliendaten: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 02.04.2014.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU): Orientierungswerte nach DIN 18005 Beiblatt 1 „Schallschutz
im Städtebau“, 12.2005: www.lfu.bayern.de, abgefragt am 24.04.2014.
Sonstige Quellen
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013: Denkmalliste Teil A - Baudenkmäler - Stadt
Würzburg, Würzburg, ehem. „Leighton Barracks“ - Denkmalschutz, Schreiben vom 02.07.2013.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE 2013: Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
(DSchG) Würzburg: Städtebauliche Rahmenplanung Hubland (Leighton Areal), Schreiben vom
15.07.2013
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU): Information über nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23
BayNatSchG besonders geschützten Biotopen, Schreiben vom 11.02.2014.
DIN 18005-1, Juli 2002, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beiblatt
1 zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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trias
Planungsgruppe
HUTTERREIMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH 2014: Siegerentwurf „Landesgartenschau Würzburg
2018“, Stand 2014.
STADT WÜRZBURG 2014: Historische Luftbildaufnahmen, Würzburg.
TRIAS 2014: Begehung des Plangebietes am 20.02.2014.
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Hubland-Nord – öffentliche Parkanlage“, Stadt Würzburg
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