Finanzierungsplan für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte Hinweis: Die Bemessung von Zuwendungen auf Basis von Personalausgaben und arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte erfolgt anhand von Pauschalen. Weitere Erläuterungen zu den Pauschalen können der Anlage 1 entnommen werden. Nutzen Sie das Formular, um Ihr Projektvorhaben zu beziffern. Gesamtausgaben/Kalkulation der Maßnahme – Pauschalen 1. 1.1. Kalkulation der Bemessungsgrundlage – Pauschalen (Bitte tragen Sie die ermittelten Zwischensummen gem. o.g. Anlage ein.) Nr. Funktion Pauschalierte Ausgaben 1.1.1. Projektleitung bei Projekten mit einer geplanten Zuwendung a) ab 750.000 € € b) unter 750.000 € € 1.1.2. Herausgehobene Projektmitarbeit a) mit Teilverantwortung für das Projekt bzw. herausgehobener 1 Projektmitarbeit (Begründung s. Anlage 1) € b) in Abgrenzung zu a) alle Übrigen € 1.1.3. Projektmitarbeit € 1.1.4. Assistenz € Summe der pauschalierten Ausgaben Nr. 1.1.1. bis 1.1.4. € Finanzierungsbeteiligung durch 1.1.5. Anzahl Std. Pauschale pro Std. Bürgerschaftliches Engagement (zusätzlich zu Nr. 1.1.3.-1.1.4.) Summe der Ausgaben 10 € € Gesamtsumme der Ausgaben (relevant für die Ziffern 1.2. und 3. dieses Formulars) 1 € Die Beanspruchung einer herausgehobenen Projektmitarbeit ist nur bei einer Projektleitung gem. Nr. 1.1.1.a möglich. Seite 1 1.2. Finanzierungsplan - Pauschalen Bezeichnung Gesamtbetrag Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit), davon im Jahr 201 Gesamtsumme (s. Summe unter 1.1.) 201 201 € € € € erwartete Einnahmen aus 2 der Maßnahme € € € € Leistungen Dritter (ohne 3 öffentliche Förderung) € € € € beantragte/bewilligte Förderung (ohne die hier beantragte Zuwendung) € € € € beantragte Zuwendung € € € € Eigenanteil € € € € davon 1.3. Kalkulation von Beiträgen Dritter, die nicht in die Bemessung der Förderung einfließen4 - Pauschalen Nr. 1.2.1. Position Anzahl Freistellung von Personal bei Dritten Gesamtausgaben pro Std. 43 € Stunden: 1.2.2. Pauschale € Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für Teilnehmende Teilnehmende x Monate: X pro Monat = € 300 € € Summe Beiträger Dritter 2 Die Kalkulation für die Gesamtmaßnahme ist ausschließlich an dieser Stelle zu dokumentieren. Mit den Leistungen Dritter ist hier nicht die Darstellung unter Ziffer 1.3. gemeint, sondern die finanzielle Beteiligung von Dritten an der Maßnahme. 4 Hinweis: die dargestellten Ausgaben sind gem. den Vorgaben des Zuwendungsbescheides (z.B. Stundenzettel) zu dokumentieren. 3 Seite 2 Hinweis: Die Bemessung von Zuwendungen auf Basis von maßnahmebezogenen Sachausgaben für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte erfolgt nach dem Realkostenerstattungsprinzip. 2. Gesamtausgaben/Kalkulation der maßnahmebezogenen Sachausgaben (Die Nr. 4 ANBest-ESF – Vergabe von Aufträgen – ist hierbei zu beachten.) 2.1. Kalkulation der Bemessungsgrundlage – maßnahmebezogene Sachausgaben Bezeichnung der Sachausgabe erwartete Ausgabe € € € € € € Gesamtsumme Seite 3 2.2. Finanzierungsplan – maßnahmebezogene Sachausgaben Bezeichnung Gesamtbetrag Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit), davon im Jahr 201 Gesamtsumme (s. Summe unter 2.1.) 201 201 € € € € Leistungen Dritter (ohne 3 öffentliche Förderung) € € € € beantragte / bewilligte Förderung (ohne die hier beantragte Zuwendung) € € € € beantragte Zuwendung € € € € Eigenanteil € € € € davon Seite 4 3. Gesamtfinanzierungsplan der Maßnahme Bezeichnung Gesamtbetrag Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit), davon im Jahr 201 201 201 Pauschalen (Summe unter 1.1.) € € € € maßnahmebezogene Sachausgaben (Summe unter 2.1.) € € € € Gesamtsumme (Summierung 1.1. und 2.1.) € € € € erwartete Einnahmen aus der Maßnahme (Übertrag aus 1.2) € € € € Leistungen Dritter (ohne 3 öffentliche Förderung) (Summierung 1.2. und 2.2.) € € € € beantragte / bewilligte Förderung (ohne die hier beantragte Zuwendung) (Summierung 1.2. und 2.2.) € € € € beantragte Gesamtzuwendung € € € € Eigenanteil € € € € davon Seite 5 Anlage 1: Hinweise zur Beantragung von Pauschalen Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben sowie die arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben. Gliederungsp unkt 1.5.3.1.1 Funktion Projektleitung großer Projekte Pauschalen pro Monat Jahr 7.795 € 93.540 € 7.205 € 86.460 € (Zuwendung gem. erstem Bewilligungsbescheid ab 750.000 €) 1.5.3.1.2 Projektleitung kleiner und mittlerer Projekte und herausgehobene Projektmitarbeit (Zuwendung gem. erstem Bewilligungsbescheid bis 750.000 €) 1.5.3.1.3 Herausgehobene Projektmitarbeit 6.775 € 81.300 € 1.5.3.1.4 Projektmitarbeit 6.245 € 74.940 € 1.5.3.1.5 Assistenz 4.915 € 58.980 € Beschreibung der Funktionen Für die Beantragung der Pauschale ist das eingesetzte Personal entsprechend seiner Funktion im Projekt einzuordnen. Die Zuordnung zur Funktion erfolgt nach der fachlichen Eignung des Personals, welche sich nach Art der Tätigkeit und Qualifikation richtet. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Pauschale anteilig gewährt. Selbstständige Unternehmer und Honorarkräfte sind den Funktionen entsprechend zuzuordnen. Funktion Projektleitung großer Projekte Beschreibung Die gewährte Zuwendung des ersten Bescheides, mit dem die ESFMittel bewilligt werden, beträgt mindestens 750.000 €. Projektleitung kleiner und mittlerer Projekte Grundsätzliche Funktion der Projektleitung mit Ausnahme der Projektleitung für große Projekte. Die Projektleitung ist für die Umsetzung des Projekts aus inhaltlicher und finanzieller Sicht verantwortlich. Sie oder er sind Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner der Bewilligungsbehörde. Hiervon zu unterscheiden ist die Vertretungsberechtigung des Zuwendungsempfangenden, die i.d.R. einer anderen Person (z.B. Geschäftsführer) zukommt. Seite 6 und herausgehobene Projektmitarbeit Tätigkeitsmerkmale der herausgehobenen Projektmitarbeit sind beispielsweise wissenschaftliche Tätigkeiten, Teilverantwortlichkeiten bei der Projektumsetzung oder inhaltlich anspruchsvolle, kreative Aufgaben. Bei Maßnahmen mit einer Projektleitung großer Projekte gem. Nr. 1.5.3.1.1 RL können herausgehobene Projektmitarbeitende gem. Nr. 1.5.3.1.2 RL beantragt werden, dabei bedarf es einer eigenverantwortlichen (Teil-) Aufgabenwahrnehmung im Projekt. Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines Universitätsstudiums vorausgesetzt. Herausgehobene Projektmitarbeit Tätigkeitsmerkmale der herausgehobenen Projektmitarbeit sind beispielsweise wissenschaftliche Tätigkeiten, Teilverantwortlichkeiten bei der Projektumsetzung oder inhaltlich anspruchsvolle, kreative Aufgaben. Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines Universitätsstudiums vorausgesetzt. Projektmitarbeit Tätigkeitsmerkmale der Projektmitarbeit sind beispielsweise (grundsätzlich: soweit nicht der herausgehobenen Projektmitarbeit zuzuordnen) die inhaltliche Zuarbeit, Lehr- und Betreuungsaufgaben bei Maßnahmen mit Teilnehmenden oder Koordinierungsaufgaben. Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines Fachhochschulstudiums vorausgesetzt. Assistenz Tätigkeitsmerkmale der Assistenz sind beispielsweise administrative Projekttätigkeiten, Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes vorausgesetzt. Seite 7
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