Finanzierungsplan für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte

Finanzierungsplan für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
Hinweis: Die Bemessung von Zuwendungen auf Basis von Personalausgaben und
arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben für ESF-kofinanzierte
Einzelprojekte erfolgt anhand von Pauschalen. Weitere Erläuterungen zu den
Pauschalen können der Anlage 1 entnommen werden. Nutzen Sie das Formular,
um Ihr Projektvorhaben zu beziffern.
Gesamtausgaben/Kalkulation der Maßnahme – Pauschalen
1.
1.1. Kalkulation der Bemessungsgrundlage – Pauschalen
(Bitte tragen Sie die ermittelten Zwischensummen gem. o.g. Anlage ein.)
Nr.
Funktion
Pauschalierte Ausgaben
1.1.1.
Projektleitung bei Projekten mit einer geplanten Zuwendung
a)
ab 750.000 €
€
b)
unter 750.000 €
€
1.1.2.
Herausgehobene Projektmitarbeit
a)
mit Teilverantwortung für das Projekt bzw. herausgehobener
1
Projektmitarbeit (Begründung s. Anlage 1)
€
b)
in Abgrenzung zu a) alle Übrigen
€
1.1.3.
Projektmitarbeit
€
1.1.4.
Assistenz
€
Summe der pauschalierten Ausgaben
Nr. 1.1.1. bis 1.1.4.
€
Finanzierungsbeteiligung
durch
1.1.5.
Anzahl
Std.
Pauschale
pro Std.
Bürgerschaftliches
Engagement
(zusätzlich zu Nr. 1.1.3.-1.1.4.)
Summe der Ausgaben
10 €
€
Gesamtsumme der Ausgaben
(relevant für die Ziffern 1.2. und 3. dieses Formulars)
1
€
Die Beanspruchung einer herausgehobenen Projektmitarbeit ist nur bei einer Projektleitung gem.
Nr. 1.1.1.a möglich.
Seite 1
1.2. Finanzierungsplan - Pauschalen
Bezeichnung
Gesamtbetrag
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit
(Kassenwirksamkeit), davon im Jahr
201
Gesamtsumme
(s. Summe unter 1.1.)
201
201
€
€
€
€
erwartete Einnahmen aus
2
der Maßnahme
€
€
€
€
Leistungen Dritter (ohne
3
öffentliche Förderung)
€
€
€
€
beantragte/bewilligte
Förderung (ohne die hier
beantragte Zuwendung)
€
€
€
€
beantragte Zuwendung
€
€
€
€
Eigenanteil
€
€
€
€
davon
1.3. Kalkulation von Beiträgen Dritter, die nicht in die Bemessung der Förderung
einfließen4 - Pauschalen
Nr.
1.2.1.
Position
Anzahl
Freistellung von Personal
bei Dritten
Gesamtausgaben
pro Std.
43 €
Stunden:
1.2.2.
Pauschale
€
Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) II
für Teilnehmende
Teilnehmende x Monate:
X
pro Monat
=
€
300 €
€
Summe Beiträger Dritter
2
Die Kalkulation für die Gesamtmaßnahme ist ausschließlich an dieser Stelle zu dokumentieren.
Mit den Leistungen Dritter ist hier nicht die Darstellung unter Ziffer 1.3. gemeint, sondern die
finanzielle Beteiligung von Dritten an der Maßnahme.
4
Hinweis: die dargestellten Ausgaben sind gem. den Vorgaben des Zuwendungsbescheides (z.B.
Stundenzettel) zu dokumentieren.
3
Seite 2
Hinweis: Die Bemessung von Zuwendungen auf Basis von maßnahmebezogenen
Sachausgaben
für
ESF-kofinanzierte
Einzelprojekte
erfolgt
nach
dem
Realkostenerstattungsprinzip.
2.
Gesamtausgaben/Kalkulation der maßnahmebezogenen Sachausgaben
(Die Nr. 4 ANBest-ESF – Vergabe von Aufträgen – ist hierbei zu beachten.)
2.1. Kalkulation der Bemessungsgrundlage – maßnahmebezogene Sachausgaben
Bezeichnung der Sachausgabe
erwartete
Ausgabe
€
€
€
€
€
€
Gesamtsumme
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2.2. Finanzierungsplan – maßnahmebezogene Sachausgaben
Bezeichnung
Gesamtbetrag
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit
(Kassenwirksamkeit), davon im Jahr
201
Gesamtsumme
(s. Summe unter 2.1.)
201
201
€
€
€
€
Leistungen Dritter (ohne
3
öffentliche Förderung)
€
€
€
€
beantragte / bewilligte
Förderung (ohne die hier
beantragte Zuwendung)
€
€
€
€
beantragte Zuwendung
€
€
€
€
Eigenanteil
€
€
€
€
davon
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3.
Gesamtfinanzierungsplan der Maßnahme
Bezeichnung
Gesamtbetrag
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit
(Kassenwirksamkeit), davon im Jahr
201
201
201
Pauschalen
(Summe unter 1.1.)
€
€
€
€
maßnahmebezogene
Sachausgaben
(Summe unter 2.1.)
€
€
€
€
Gesamtsumme
(Summierung 1.1. und 2.1.)
€
€
€
€
erwartete Einnahmen aus
der Maßnahme
(Übertrag aus 1.2)
€
€
€
€
Leistungen Dritter (ohne
3
öffentliche Förderung)
(Summierung 1.2. und 2.2.)
€
€
€
€
beantragte / bewilligte
Förderung (ohne die hier
beantragte Zuwendung)
(Summierung 1.2. und 2.2.)
€
€
€
€
beantragte
Gesamtzuwendung
€
€
€
€
Eigenanteil
€
€
€
€
davon
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Anlage 1: Hinweise zur Beantragung von Pauschalen
Bemessungsgrundlage der Pauschalen
Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die
Personalausgaben sowie die arbeitsplatzbezogenen direkten und indirekten Sachausgaben.
Gliederungsp
unkt
1.5.3.1.1
Funktion
Projektleitung großer Projekte
Pauschalen pro
Monat
Jahr
7.795 €
93.540 €
7.205 €
86.460 €
(Zuwendung gem. erstem
Bewilligungsbescheid ab 750.000 €)
1.5.3.1.2
Projektleitung kleiner und mittlerer
Projekte und herausgehobene
Projektmitarbeit
(Zuwendung gem. erstem
Bewilligungsbescheid bis 750.000 €)
1.5.3.1.3
Herausgehobene Projektmitarbeit
6.775 €
81.300 €
1.5.3.1.4
Projektmitarbeit
6.245 €
74.940 €
1.5.3.1.5
Assistenz
4.915 €
58.980 €
Beschreibung der Funktionen
Für die Beantragung der Pauschale ist das eingesetzte Personal entsprechend seiner
Funktion im Projekt einzuordnen. Die Zuordnung zur Funktion erfolgt nach der fachlichen
Eignung des Personals, welche sich nach Art der Tätigkeit und Qualifikation richtet. Bei
Teilzeitbeschäftigten wird die Pauschale anteilig gewährt. Selbstständige Unternehmer und
Honorarkräfte sind den Funktionen entsprechend zuzuordnen.
Funktion
Projektleitung großer
Projekte
Beschreibung
Die gewährte Zuwendung des ersten Bescheides, mit dem die ESFMittel bewilligt werden, beträgt mindestens 750.000 €.
Projektleitung kleiner
und mittlerer Projekte
Grundsätzliche Funktion der Projektleitung mit Ausnahme der
Projektleitung für große Projekte.
Die Projektleitung ist für die Umsetzung des Projekts aus
inhaltlicher und finanzieller Sicht verantwortlich. Sie oder er sind
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner der Bewilligungsbehörde.
Hiervon zu unterscheiden ist die Vertretungsberechtigung des
Zuwendungsempfangenden, die i.d.R. einer anderen Person (z.B.
Geschäftsführer) zukommt.
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und
herausgehobene
Projektmitarbeit
Tätigkeitsmerkmale der herausgehobenen Projektmitarbeit sind
beispielsweise
 wissenschaftliche Tätigkeiten,
 Teilverantwortlichkeiten bei der Projektumsetzung oder
 inhaltlich anspruchsvolle, kreative Aufgaben.
Bei Maßnahmen mit einer Projektleitung großer Projekte gem. Nr.
1.5.3.1.1 RL können herausgehobene Projektmitarbeitende gem.
Nr. 1.5.3.1.2 RL beantragt werden, dabei bedarf es einer
eigenverantwortlichen (Teil-) Aufgabenwahrnehmung im Projekt.
Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines
Universitätsstudiums vorausgesetzt.
Herausgehobene
Projektmitarbeit
Tätigkeitsmerkmale der herausgehobenen Projektmitarbeit sind
beispielsweise
 wissenschaftliche Tätigkeiten,
 Teilverantwortlichkeiten bei der Projektumsetzung oder
 inhaltlich anspruchsvolle, kreative Aufgaben.
Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines
Universitätsstudiums vorausgesetzt.
Projektmitarbeit
Tätigkeitsmerkmale der Projektmitarbeit sind beispielsweise
(grundsätzlich: soweit nicht der herausgehobenen Projektmitarbeit
zuzuordnen)
 die inhaltliche Zuarbeit,
 Lehr- und Betreuungsaufgaben bei Maßnahmen mit
Teilnehmenden oder
 Koordinierungsaufgaben.
Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines
Fachhochschulstudiums vorausgesetzt.
Assistenz
Tätigkeitsmerkmale der Assistenz sind beispielsweise
 administrative Projekttätigkeiten,
 Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Als Qualifizierung wird i.d.R. der Abschluss eines anerkannten
Ausbildungsberufes vorausgesetzt.
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