Nr. 204 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Petitionsausschusses betreffend die Petition zur Errichtung des „Lärmschutztunnels“ Radstadt auf der Bundesstraße B99 zwischen den Einfahrten „Radstadt West“ und „Radstadt Ost“ Der Petitionsausschuss hat sich in der Sitzung vom 20. Jänner 2016 mit der Petition befasst. Berichterstatter Abg. Mag. Scharfetter leitet die Verhandlungen ein und fasst den Inhalt der vorliegenden Petition zusammen. Die Umfahrung Radstadt werde täglich von bis zu 16.000 Fahrzeugen – darunter viele LKW – frequentiert und viele Bürgerinnen und Bürger seien davon betroffen. Das Projekt werde von der Stadtgemeinde Radstadt seit vielen Jahren ventiliert. Bgm. Tagwercher (Stadtgemeinde Radstadt) erklärt, dass bereits 1996 erkannt worden sei, dass die Umfahrungsstraße massive Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen würde und es sei ein Einhausungsprojekt mit allen Begleitmaßnahmen erstellt worden, um die Wohnqualität in Radstadt zu heben. Er legt weiters die Ergebnisse der Korridor-Studie aus dem Jahre 2003 dar. Auf Grund von Baumaßnahmen (Abfräsung der Decke) und Schäden an den Lärmschutzmaßnahmen sei die Bevölkerung massiv an die Stadtgemeinde herangetreten, die in der Folge eine Resolution an die Landesregierung verfasst habe. Da die Antwort darauf nicht zufriedenstellend gewesen sei, habe die Gemeindevertretung die vorliegende Petition beschlossen. Bgm. Tagwercher ersucht und appelliert, dass der Landtag positiv für Radstadt und die erforderlichen Maßnahmen plädiere und das Projekt weiterverfolgt werde. Landesrat Mayr sagt, dass die Umfahrung in den 60er-Jahren errichtet und in den 80er-Jahren Lärmschutzmaßnahmen geschaffen worden seien. Anfang der 2000er-Jahre sei der Lärmschutz erhöht worden. Im vergangenen Jahr sei im November die Fahrbahndecke abgefräst worden. Dies sei nicht ganz geschickt gewesen, weil solche Maßnahmen in den warmen Monaten durchgeführt werden sollten, damit der abgefräste Teil möglichst schnell wieder planiert und die kurzfristig erhöhte Lärmbelastung wieder abgebaut werde. Zwischenzeitlich seien die Rillen soweit abgefahren, dass auch die Neuaufbringung einer Decke lärmmäßig nicht viel bringe und nur Kosten von € 400.000,-- verursachen werde. In den nächsten Monaten werde es Lärmmessungen geben, aus denen auch Konsequenzen gezogen würden. 2016 würden die Lärmschutzwände saniert, wofür im Budget € 190.000,-- vorgesehen seien. Auf Basis der Daten der Lärmmessung würden auch Simulationen durchgeführt, was eine Reduktion der Geschwindigkeit bringen würde. Derzeit gebe es auf Salzburger Seite ein Transitfahrverbot, das nun verstärkt kontrolliert werde. In der Steiermark seien ebenfalls Maßnahmen geplant. Landesrat Mayr hält fest, dass der Bau eines Lärmschutztunnels zumindest in den nächsten Jahren nicht vorstellbar sei. Es sei auch kein Thema bei den Regierungsverhandlungen gewesen. 1 Selbst wenn das Projekt Teil des Regierungsprogramms wäre, wäre die Realisierung auf Grund der Budgetentwicklung kaum vorstellbar, weil die Prioritäten in der Mobilität anders gesetzt würden. Abg. Hofbauer erkundigt sich nach den Kriterien der Prioritätenreihung für derartige Maßnahmen, wie diese Reihung konkret ausschaue und wie hoch die Kosten für die Untertunnelung seien. Abg. Essl erinnert daran, dass sich der Landtag bereits 2010 mit dieser Frage beschäftigt und er den Antrag eingebracht habe, dass das Projekt Radstadt 2020 zu finalisieren sei. Dieser Antrag sei abgelehnt worden. Er ersucht Landesrat Mayr, dass die Verkehrssprecher der Klubs gemeinsam mit dem Ressort die gesamte Problematik besprechen. Bevor man ein Projekt wie den Gitzentunnel in Bergheim mit € 250 Mio. realisiere, wodurch in den kommenden 20 bis 25 Jahren womöglich der Bau und Ausbau von Schutzmaßnahmen massiv eingeschränkt werde, sollte man darüber reden, ob es nicht andere Maßnahmen gebe. Landesrat Mayr erläutert, dass es nur für Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster eine Prioritätenreihung gebe. Einhausungsprojekte seien darin nicht aufgenommen. Maßgeblich für die Prioritätenreihung seien der Zeitpunkt der Antragstellung und das Ausmaß der Lärmbelastung. Radstadt sei hier ganz vorne gereiht und die Maßnahmen würden 2016 umgesetzt. Gegenüber dem Vorschlag eines gemeinsamen Gesprächs mit den Verkehrssprechern der Landtagsklubs zeigt sich Landesrat Mayr positiv. Zum Gitzentunnel hält er fest, dass in den nächsten zwei Jahren Daten und Fakten erhoben würden, damit eine gute Entscheidung getroffen werden könne. Landesbaudirektor DI Nagl (Abteilung 6) ergänzt hinsichtlich der Frage nach den Kosten des Projekts Radstadt, dass eine Schätzung auf Preisbasis 2002 von € 18 Mio. vorliege. Auf die Frage von Abg. Mag. Scharfetter erklärt Landesbaudirektor DI Nagl, dass der Zeitpunkt des Abfräsens der falsche gewesen sei. Die Notwendigkeit habe sich aus Gründen der Verkehrssicherheit ergeben, weil die Spurrillen zugenommen hätten. Zwischenzeitlich seien die Fräsrillen abgefahren. Der Gesamtzustand des Oberbaues sei eigentlich noch sehr gut, sodass eine Investition von € 400.000,-- in eine neue Decke nicht zu rechtfertigen sei. Die Lärmmessungen würden im Frühjahr 2016 vorgenommen. Ziel der Messungen sei es, die Schutzwirkung des bestehenden Lärmschutzes zu überprüfen, ob die Schutzziele erreicht würden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wären entsprechende Maßnahmen zu setzen. Sollten die Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen, so sei ein entsprechendes Projekt mit Maßnahmen zu erarbeiten. Die Entscheidung liege bei der Politik. Abg. Brand vergleicht an Hand von Verkehrszählungen die Situation in Radstadt und Bergheim und kommt zum Ergebnis, dass es sich in Bergheim um ein reines Pendlerproblem handle. Dieses Problem lasse sich auch anders lösen, weil der Verkehr nur von Montag bis Freitag stark sei. In Radstadt sei von Transitverkehr auszugehen, für den man andere Lösungen fin- 2 den müsse. An Landesrat Mayr richtet er die Frage, warum dies bei der Prioritätenreihung nicht berücksichtigt werde. Landesrat Mayr erklärt darauf hin, dass sich die Prioritätenreihung auf Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster beziehe, jedoch nicht auf Einhausungen. Für Einhausungen und Umfahrungen gebe es keine Prioritätenreihung. Zum Gitzentunnel hält er fest, dass dieser geprüft werde und es nun seine Aufgabe sei, Fakten zu schaffen. Es gebe jedoch noch keine Entscheidung. Klubvorsitzender Abg. Steidl sagt, dass die Frage des Verkehrs und die damit verbundenen Belastungen mit der Brille der Gerechtigkeit zu beurteilen sei. Die Überlegung sei falsch, bis € 250 Mio. in den Gitzentunnel zu investieren. Es sei die falsche Idee, der falsche Zeitpunkt und die falsche Überlegung. Überlegungen, wo zu allererst entlastet werden müsse im Rahmen einer gerechten objektivierten Beurteilung, würden geopfert und nicht berücksichtigt. Es gehe hier um „subjektive politische Liebhaberei des Landeshauptmanns“. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, die Regionen Innergebirg nicht zu vergessen. An der weiteren Diskussion beteiligen sich zahlreiche Abgeordnete und die Regierungsmitglieder Landesrat Mayr und Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Rössler. Abg. Ing. Sampl stellt schließlich den Antrag, den Bericht von Landesrat Mayr zur Kenntnis zu nehmen. Abg. Hofbauer signalisiert Zustimmung. Abg. Essl erklärt, den Bericht nicht zur Kenntnis zu nehmen. Bgm. Tagwercher bedankt sich für die Diskussion, dass die Problematik erkannt werde und die Sofortmaßnahmen im Jahre 2016. Er appelliert, sich die Gesamtsituation anzuschauen und ersucht, die Lärm- und Umweltsituation in Radstadt nicht zu vergessen. Der Petitionsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und Abg. Konrad MBA gegen die Stimmen der SPÖ, FPÖ und Abg. Steiner-Wieser – sohin mehrstimmig – den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Salzburg, am 20. Jänner 2016 Die Vorsitzende-Stellvertreterin: Steiner-Wieser eh. Der Berichterstatter: Mag. Scharfetter eh. 3 Beschluss des Salzburger Landtages vom 3. Februar 2016: Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und der Abg. Konrad MBA und Fürhapter gegen die Stimmen von SPÖ, FPÖ und der Abg. Steiner-Wieser – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben. 4
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