Irene Maier

Forum „Pflege im Krankenhaus“
Patientenoutcome und Personalausstattung –
ein Zusammenhang!
Irene Maier
Pflegedirektorin Universitätsklinikum Essen,
Stv. Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Pflegedirektorinnen und
Pflegedirektoren der Universitätsklinika in Deutschland e.V. (VPU)
Agenda
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Personalmanagement – heute und zukünftig
Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
(Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
Fazit
Irene Maier
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐
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‐
Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
(Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
Fazit
Irene Maier
Personalmanagement
Allgemeine Erfordernisse
 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung
durch qualifiziertes Fachpersonal,
 Qualifizierung für bestehende
und zukünftige Anforderungen
 Sachverständigenrat 2007,
Wissenschaftsrat 2007
 Verschiebung von Aufgaben
im Versorgungsprozess, z. B.
G-BA Richtlinie gemäß
§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V
Irene Maier
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen: Kooperation und Verantwortung Voraussetzungen einer zielorientierten
Gesundheitsversorgung, 2007:
„Von einer Neuordnung der Aufgabenverteilung im
Gesundheitswesen können alle Gesundheitsberufe
profitieren, wenn diese zu einer besseren Übereinstimmung
zwischen den Erfordernissen eines sich ständig wandelnden
Versorgungssystems und den Zielen, Aufgaben und
Kompetenzen seiner Akteure führt.“
Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu hochschulischen
Qualifikationen für das Gesundheitswesen, 2007:
Angesichts des absehbaren Versorgungsbedarfs und des
Komplexitätszuwachses in Aufgabenbereichen der Pflege- und
Therapieberufe und der Geburtshilfe hält es der
Wissenschaftsrat für sinnvoll, zwischen 10 und 20 % eines
Jahrgangs in den Pflege- und Therapieberufen (…) auf
hochschulischem Niveau auszubilden.
Ein solches Verhältnis wird im Folgenden als eine
Akademisierungsquote zwischen 10 und 20 % bezeichnet.
Das genannte Zielintervall beruht wesentlich auf der
Annahme, dass einem typischen multidisziplinären Team aus
fünf bis zehn Personen eine höher qualifizierte Fachkraft
angehören sollte.
G-BA Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V Stand: 20. Oktober
2011 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf
Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur
selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von
Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V; in Kraft getreten
am 22. März 2012:
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt gemäß § 63 Abs.
3c Satz 3 SGB V in dieser Richtlinie einen abschließenden
Katalog von ärztlichen Tätigkeiten, die im Rahmen von
Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 und 3c SGB V auf
Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege zur
selbständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden
können, sofern sie nach § 4 Abs. 7 des jeweiligen
Berufszulassungsgesetzes (Krankenpflegegesetz oder
Altenpflegegesetz) qualifiziert sind.
Personalmanagement
Aktuelle Rahmenbedingungen
 G-BA-Richtlinien und Zertifizierungsanforderungen führen zu
starker Nachfrage nach Fachpersonal (insbes. OP/Anästhesie/Intensiv)

Trend zur Abwerbung von Fachpersonal durch



Zahlung außertariflicher Zulagen,
Zahlung von Prämien bei Empfehlung/Arbeitgeberwechsel
Aggressives Stadtmarketing außerhalb des eigenen Standortes

Spürbare Verknappung (mit zunehmender Tendenz)
von examiniertem Pflegepersonal, bis aktuell hin zur
Stillegung von Funktionseinheiten/OP-Bereichen

Headhunting bei Führungspersonal - und neu bis auf Ebene der
Stations-/Bereichsleitungen und Personal mit speziellen Qualifikationen

Rückläufige Anzahl von Personen mit allgemeiner Hochschulreife
Irene Maier
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐ Interne Qualitätsanforderungen Unternehmensziele
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Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
(Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
Fazit
Irene Maier
Unternehmensziele – Qualifikation und Qualität


Umsetzung nationaler Expertenstandards
Dekubitusprophylaxe, Schmerz, […]
Erfordernisse zur Risikominimierung, Erkennung, Vermeidung unerwünschter
Ereignisse/Komplikationen:





Pflegevisite zur Überprüfung und Förderung der Pflegefachlichkeit,
Wissenstransfer Forschung-Praxis
Zunehmend stärkere Erfordernis von Patientenedukation





Sturzereignisse, Förderung der Mobilität, Mangelernährung, Arzneimitteltherapiesicherheit (…)
Zum Wohle des Patienten
Als Anforderung der Haftpflichtversicherer
stationär
sektorenübergreifend
Beispiele: Familiale Pflege/Elternberatung Frühstart/„Bunter Kreis“)
Überprüfung durch Patienten- und Zuweiserbefragungen
Gezielter Einsatz akademisch qualifizierter Pflegekräfte,
auch zur Risikominimierung
Irene Maier
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und
zukünftig
‐
‐
‐
Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
(Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
Fazit
Irene Maier
Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen
G-BA Richtlinie „Bauchaortenaneurysma“1





Pflegedienst der Intensivstationen:
50% Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
mind. eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung pro Schicht
bis 31. Dezember 2015: mindestens fünfjährige Erfahrung
in der Intensivpflege
Stationsleitung mit Leitungslehrgang
In Kraft getreten 1.1.2015
G-BA Richtlinie „Mitralklappenersatz“2






herzchirurgische Versorgung durch permanente Präsenz
eines OP-Dienstes (auch als Bereitschaftsdienst)
25% des Pflegepersonals (der Vollzeitäquivalente)
mit Fachweiterbildung „Intensivpflege/Anästhesie“
bis 31. Dezember 2018: mind. fünfjährige Erfahrung kardiologische,
kardiochirurgische oder anästhesiologische Intensivpflege
mind. eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung pro Schicht
Stationsleitung mit Fachweiterbildung und Leitungslehrgang
In Kraft getreten 1.1.2015
1 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
(Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, QBAA-RL) Stand: 3.12.2014; https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/65/
2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen
gemäß § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (MHI-RL)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-977/QBAA-RL_2014-12-03_iK-2015-01-01.pdf
Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen
„G-BA Richtlinie Neonatologie“3 - Voraussichtliches Inkrafttreten des aktuellen Beschlusses: 1.1.2016
Geburtshilfe: hebammenhilfliche
und entbindungspflegerische Versorgung



Leitung Kreißsaal: hauptamtliche Hebamme oder Entbindungspfleger,
mit Leitungslehrgang
24-Stunden-Präsenz Hebamme oder Entbindungspfleger im Kreißsaal,
zweite Hebamme/Entbindungspfleger im Rufdienst
Sicherstellung ständiger Erreichbarkeit Hebamme/Entbindungspfleger
auf der präpartalen Station
Neonatologie – Pflegerische Versorgung
bei Versorgungsstufe I (Perinatalzentrum Level 1)





Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation:
Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen
40% Fachweiterbildungsquote „Pädiatrische Intensivpflege“,
Anrechnung: Mitarbeitern mit (am 1.1.2016) mind. 5 Jahre Berufserfahrung
auf einer neonat. Intensivstation (Vollzeit, direkte Patientenversorgung,
davon mind. 3 Jahre seit dem 01.01.2010)
mind. eine Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn
mit Fachweiterbildung pro Schicht
Ab 1. Januar 2017: mind. 1,0 Pflegekraft pro intensivtherapiepflichtigem und
und mind. 0,5 Pflegekraft pro intensivüberwachungspflichtigem
Frühgeborenen (Geburtsgewicht < 1500g)
Stationsleitung mit Leitungslehrgang
3 *Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß
§ 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V (Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL), Beschluss vom 17.09.2015
Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen
Krankenhausplan NRW 2015: „5.3.9 Intensivbetten“: Ausstattung mit Pflegepersonal





Eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht
Zusätzlich vorgesehen: eine Stelle für die pflegedienstliche Leitung
mit der Qualifikation Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivtherapie
pro Intensivtherapieeinheit
Erhöhte Präsenz von Pflegepersonal bis zu einer Pflegekraft pro Bettenplatz/Schicht
bei speziellen Situationen – Beispiele:

schwere Verbrennungen

extrakorporale Lungenersatzverfahren

Anteil von mehr als 60% der Patientinnen und Patienten mit Organersatzverfahren
(z. B. Beatmungssituationen und Nierenersatzverfahren)

zusätzliche Aufgaben wie die Stellung des Reanimationsteams,
Begleitung von „Intensivtransporten“
Anteil an qualifizierten Intensiv-Fachpflegekräften soll mindestens 30%
des Pflegeteams der Intensivtherapieeinheit betragen.
In Kraft getreten: 23.07.2013
Krankenhausplan NRW 2015, S.110
Irene Maier
Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen
Weitere externe Anforderungen (exemplarisch)
Externe Qualitätssicherung Dekubitusprophylaxe/Generalindikator Dekubitus:
► Strukturierter Dialog bei Auffälligkeiten/Abweichungen gegenüber den Referenzbereichen für
stationär erworbene Dekubitalulcera wie Grad 2-4 (höchstgradiger pro Patient) ab einem Alter von 33 Jahren sowie
alle stationär erworbenen Dekubitalulcera Grad 4 (ab einen Alter von 20 Jahren);
Notwendigkeit der manuellen Erfassung der Information „POA“ („present on admission“)
Zertifizierungsanforderungen (verpflichtende und fakultative), Beispiele:
► DKG (Deutsche Krebsgesellschaft) Onko Zert
Personelle Ausstattung mit onkologischen Fachpflegekräften:
− Pro Zentrum mind. zwei aktive onkologische Fachpflegekräfte im Tagdienst –
Qualifikation: „Onkologische Fachpflegekraft“ gem. DKG e.V. oder nach landesrechtlicher Regelung
bzw. akademisch ausgebildete Fachpflegekraft („Master of Oncology“)
− In den Bereichen, in denen Patienten stationär versorgt werden,
ist jeweils eine aktive Tätigkeit einer onkologischen Fachpflegekraft nachzuweisen.
− In stationären Bereichen ohne eigene onkologische Fachpflegekraft ist eine
Fachpflegekraft namentlich zu benennen, die Aufgabenwahrnehmung schriftlich zu regeln + nachzuweisen
− Qualifizierungsplan für das pflegerische Personal mit mindestens einer ganztägigen spezifischen Fort-/Weiterbildung
pro Mitarbeiter und Jahr für Mitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten für das onkologsiche Zentrum
►
Brustzentrum/Breast Care Nurses
− Bei Zertifizierung durch ÄKZERT* (beinhaltet die Anforderungen von Eusoma** und die EUREF***-Leitlinien):
Pro 50 angefangener Primärfälle muss eine Person mit spezieller Weiterbildung
(Fachweiterbildung Onkologie und Breast Care Nurse nach Eusoma Richtlinien) nachgewiesen werden.
* ÄKZERT: Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe
** Eusoma: European Society of Mastology
*** EUREF: European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services
Irene Maier
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
‐
‐
(Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
Fazit
Irene Maier
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Bauchaortenaneurysma“
sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW –
am Beispiel einer allgemeinchirurgischen Intensivstation
Bettenanzahl**
12
VK IST
28,92
Aktuelle Personalstruktur
VK MAX
FWB (VK)
12,85
30,3
Richtlinie
Bauchaortenaneurysma (2016)
Krankenhausplan NRW 2015
Allgemeinchirurgische
IntensivStation „A“
VK-Plan
32,1
FWB (% der VK)
30%
Differenz in VK
(VK MAX - VK
PLAN)
-1,8
FWB (% der VK)
44%
FWB (VK)
9,63
FWB (% der VK)
50%
FWB (VK)
16,04
2016 zu schulende MA (in VK)
ohne Fluktuation
3,2
* Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 %
** 10 Intensivbetten & 2 IMC-Betten
Irene Maier
mit Fluktuation*
4,2
Summe (KH-Plan und
G-BA- Richtlinien)
FWB (% der VK)
50%
FWB (VK)
16,04
jährlich zu schulende MA
(in VK) aufgrund der Fluktuation*
1,0
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie – „Mitralklappenersatz“
sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW –
am Beispiel einer Herz-Intensivstation
Bettenanzahl**
15
VK IST
46,6
Aktuelle Personalstruktur
VK MAX
FWB (VK)
15,0
48,75
Richtlinie - Minimalinvasive
Herzklappeninvasion
Krankenhausplan NRW 2015
Herz IntensivStation „B“
VK-Plan
43,76
FWB (% der VK)
30%
Differenz in VK
(VK MAX - VK
PLAN)
5,00
FWB (% der VK)
32%
FWB (VK)
13,13
FWB (% der VK)
25%
FWB (VK)
10.94
2016 zu schulende MA (in VK)
ohne Fluktuation
0,0
* Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 %
** 10 Intensivbetten & 2 IMC-Betten
Irene Maier
mit Fluktuation*
1,3
Summe (KH-Plan und
G-BA- Richtlinien)
FWB (% der VK)
30%
FWB (VK)
13,13
jährlich zu schulende MA
(in VK) aufgrund der Fluktuation*
1,3
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Neonatologie“
sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW –
am Beispiel einer pädiatrischen Intensivstation mit 21 Betten
Berechnung mit durchschnittlicher Patientenbelegung
Bettenanzahl
21
Aktuelle Personalstruktur
VK MAX
FWB (VK)
59,6
18
VK IST
55,83
Krankenhausplan NRW 2015
G-BA-Richtlinie Neonatologie
Neo - IntensivStation „C“
VK-Plan
64,65
FWB + > 5 Jahre
40%
Differenz in VK
(VK MAX - VK
PLAN)
-5,05
FWB + > 5 Jahre
28,6
FWB (VK)
25,86
FWB (% der VK)
30%
FWB (VK)
18,38
2016 zu schulende MA (in VK)
ohne Fluktuation
0,0
* Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 %
Irene Maier
mit Fluktuation
1,9
FWB + > 5 Jahre (% der VK)
51%
Summe (KH-Plan und G-BARichtlinien)
FWB (% der VK)
40%
FWB (VK)
25,86
jährlich zu schulende MA
(in VK) aufgrund der Fluktuation
1,9
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Neonatologie“
sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW –
am Beispiel einer pädiatrischen Intensivstation mit 21 Betten
Berechnung unter Einbeziehung von Peaks zur Vorhaltung des notwendigen Personals
Bettenanzahl
21
Aktuelle Personalstruktur
VK MAX
FWB (VK)
59,6
18
VK IST
55,83
Krankenhausplan NRW 2015
G-BA-Richtlinie Neonatologie
Neo - IntensivStation „C“
VK-Plan
72,1
FWB + > 5 Jahre
40%
Differenz in VK
(VK MAX - VK
PLAN)
-12,5
FWB + > 5 Jahre
28,6
FWB (VK)
28,84
FWB (% der VK)
30%
FWB (VK)
18,38
2016 zu schulende MA (in VK)
ohne Fluktuation
0,0
* Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 %
Irene Maier
mit Fluktuation
1,9
FWB + > 5 Jahre (% der VK)
51%
Summe (KH-Plan und G-BARichtlinien)
FWB (% der VK)
40%
FWB (VK)
28,84
jährlich zu schulende MA
(in VK) aufgrund der Fluktuation
2,2
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinien Neonatologie, Mitralklappenersatz
und Bauchaortenaneurysma sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW
1. Personalmehrbedarf
AC - Intensivstation "A"
Herz - Intensivstation "B"
Neo – Intensivstation „C“
Summe
Bedarf VK
1,8
0,0
5,05 – 12,5
6,85 – 14,3
Kosten
99.000 €
0€
277.750 € - 687.500 €
367.750 € - 786.500 €
2. Kosten für Weiterqualifizierung/Fachweiterbildung 2016
AC - Intensivstation "A"
Herz - Intensivstation "B"
Neo – Intensivstation „C“
Summe
Bedarf VK
4,2
1,3
1,9 – 2,2
7,4 – 7,7
Kosten
138.600 €
42.900 €
62.700 € - 72.600 €
244.200 € - 254.100 €
3. Mehraufwendungen in 2016
Kosten
367.750 € - 786.500 €
244.200 € - 254.100 €
Personalmehrbedarf
Fachweiterbildung
Summe
611.950 € - 1.040.600 €
Irene Maier
Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinien Neonatologie, Mitralklappenersatz
und Bauchaortenaneurysma sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW
3. Mehraufwendungen in 2016
Kosten
367.750 € - 786.500 €
244.200 € - 254.100 €
Personalmehrbedarf
Fachweiterbildung
Summe
+
611.950 € - 1.040.600 €
4. Ab 2016 jährlich zu qualifizierende Mitarbeiter (Fluktuation!)
Bedarf VK
Kosten p.a.
AC - Intensivstation "A"
1,0
16.500 €
Herz – Intensivstation „B“
1,3
21.450 €
Neo – Intensivstation „C“
1,9 – 2,2
31.350 € - 36.300 €
Summe p.a.
4,2 – 4,5
69.300 € - 74.250 €
Irene Maier
ab 2016 jährlich
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
‐ (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
‐
Fazit
Irene Maier
(Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…?

Eine Refinanzierung ist bereits im Vorfeld notwendig,
da Weiterbildungsmaßnahmen bereits im Vorfeld Kosten
verursachen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen

Eine Refinanzierung ist momentan aus mehreren Gründen nicht gegeben:
− Kosten für Fortbildung/Weiterqualifizierung sind nicht im DRG-System abgebildet
− Die gegebene Unterfinanzierung der Pflege im DRG-System führte über die letzten
Jahre zu einer Personalausstattung, die den tatsächlichen Aufwand nur unzureichend
abdeckt
− Steigende Anforderungen sind also nicht allein über Nachqualifizierung vorhandenen
Personals abzudecken, vielmehr ist Personal zunächst aufzustocken
− Grundsätzliche Strukturveränderungen wie Personalaufstockungen
werden über die DRGs aufgrund der Systematik erst mit einem Zeitverzug
von zwei Jahren vergütet
Irene Maier
(Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…?
Struktur erlösorientiertes Pflegebudget:
Erlöse aller erbrachten DRG‘s im Kalenderjahr („Klinikbudget“)
darin: Summierung der Erlösanteile Pflege
aller erbrachten DRG‘s
Pflegebudget
Irene Maier
(Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…?
Erlöse aller erbrachten DRG‘s im Kalenderjahr
(„Klinikbudget“)
darin: Summierung der Erlösanteile Pflege
aller erbrachten DRG‘s
davon: Kosten für geforderte
Qualitätsstrukturen
Pflegebudget
Risiken bei einer Finanzierung aus Erlösanteilen Pflege:
•
Notwendigkeit der Reduzierung der Kosten/Besetzungsstärken
in anderen Bereichen, zur Einhaltung des Gesamtbudgets
•
Einschränkung notwendiger weiterer Personalqualifizierung
•
Gefahr von Qualitätseinbußen (vgl. folgenden Folien!), häufigere Überlastungssituationen
•
Anstieg Krankheitsausfall
•
Unzureichende Refinanzierung erforderlich werdender Weiterbildungsplätze
Irene Maier
Pflegebudget
davon: Kosten für geforderte
Qualitätsstrukturen
Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus
Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung

Pflegepersonal erbringt den größten Teil der gesundheitsbezogenen
Dienstleistungen, daher entfällt auf die Gruppe der Pflegenden auch
die zahlenmäßig höchste Fehlerzahl1

Pflegende stellen gleichzeitig auch (ein) permanentes Überwachungssystem
für die frühzeitige Erkennung und potenzielle Vermeidung von unerwünschten
Ereignissen, Komplikationen und Fehlern dar.2
1: Committee on Quality of Health Care in America 2001, Institute of Medicine 2001, Simpson 2005, Treiber/Jones 2010, zitiert in
Cramer, 2014 / Kocks et al. 2014
2: Aiken et al. 2012, Weir et al. 2005, Wood/Doan-Johnson 2002, zitiert in Cramer, 2014 / Kocks et al. 2014
Pflegebudget
davon: Kosten für geforderte
Qualitätsstrukturen
Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus
Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung

Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung im Pflegedienst der Krankenhäuser gefährden
nicht nur die Gesundheit der Pflegekräfte, sondern stellt vor allem eine Gefährdung der
Patientengesundheit dar.

In zahlreichen internationalen Studien wurde ein Zusammenhang zwischen der
Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals und der Patientengesundheit festgestellt.

Eine nicht ausreichende Personalbesetzung führt nicht nur zu „typischen Pflegefehlern“,
wie beispielsweise Druckgeschwüren, sondern erhöht für Patienten auch das Risiko,
dass Komplikationen zu spät erkannt werden – Problematik konkret:
 Kontinuierliche Krankenbeobachtung zur Erkennung von Zustandsverschlechterungen
oder erster Anzeichen von Komplikationen bedeutet Zeitbindung
 Ist diese Zeit nicht vorhanden, werden gefährliche Komplikationen ggf. nicht rechtzeitig
erkannt, und notwendige Diagnostik und Therapie nicht rechtzeitig eingeleitet.
vgl. Simon (2015)
Pflegebudget
davon: Kosten für geforderte
Qualitätsstrukturen
Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus
Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung
Die quantitative Personalausstattung wie das Qualifikationsniveau
des Personals tragen zur Sicherheit i.S.v. Fehlervermeidung bei
Negativer Einfluss auf die Sicherheit ist zu erwarten:
bei zu geringer Qualifikation durch …




Defizite in der Erkennung von Gefahren
Fehlendes Problembewusstsein
Fehleinschätzung aufgrund mangelnden Wissens
Fehlende Fertigkeiten
bei zu niedriger Personalausstattung durch …




Häufige Unterbrechungen einer Tätigkeit
Hohe „Taktung“ von Tätigkeiten
Zuständigkeit für viele Patienten
Hohe Arbeitsbelastung
angelehnt an SERMEUS (2015) - Abbildung: Reason (2000)
Qualifikation und Personalausstattung
Irene Maier
(Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…?

Strukturkriterien (Personalschlüssel, „Fachquoten“)
sind ohne Abstriche und Qualitätseinbußen an anderer Stelle
nur bei vollständiger Refinanzierung umsetzbar

Die Auswirkungen auf die vorhandenen Fachweiterbildungsstätten
(Notwendigkeit der Kapazitätserweiterung mit Raum-/Personal-/Sachkosten) sind
ebenfalls nicht refinanziert

Bereits im Vorfeld werden Negativeffekte der fehlenden Refinanzierung sichtbar,
da Weiterbildungsmaßnahmen bereits Jahre vorher begonnen werden müssen

Krankenhausstrukturgesetz 2015: Die entstehenden Kosten für die Umsetzung
der G-BA Richtlinien müssen Eingang in die Budgetverhandlungen finden!
Irene Maier
(Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…?
 z. B. Freisetzung finanzieller Mittel durch Qualitätsverbesserungen –
am Beispiel Hygiene:




Rund 18,6 Millionen Krankenhausbehandlungen p.a.*
Jeder 37. Patient erkrankt an einer nosokomialen Infektion*
Jeder 1240. Patient stirbt an einer Infektion: rund 15.000 Patienten*
Eine relevante Senkung dieser Rate würde erhebliche finanzielle Mittel
freisetzen, die der Versorgung der Krankenhauspatienten zugute kommen
könnten
* Hedwig Francois-Kettner, Pressekonferenz Aktionsbündnis Patientensicherheit am 16.09.2015 anlässlich des 1. Internationalen Tages der
Patientensicherheit am 17.09.2015, Schwerpunktthema: Hygiene und Infektionsprävention.
Agenda
‐ Personalmanagement – heute und zukünftig
‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele
‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig
‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen
‐ (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken
‐ Fazit
Irene Maier
 Pflege steht für die kontinuierliche
Qualitätsverbesserung
 Die Rahmen dafür müssen
finanziert werden, sowohl
in der Personalausstattung
wie in erforderlichen
(Bildungs-)Strukturen
 Die Steigerung von Qualität in
einem Bereich führt bei mangelnder
Refinanzierung zu Qualitätsverlusten
durch erforderliche Einsparungen
in anderen Bereichen!
Irene Maier
Danke.
Irene Maier
Pflegedirektorin Universitätsklinikum Essen
www.uk-essen.de
Stv. Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Pflegedirektorinnen
und Pflegedirektoren der Universitätsklinika in Deutschland e.V. (VPU)
www.vpu-online.de
Literatur:
SERMEUS, E. (2015): The Role of nurses in eHealth: beyond the barriers of the human mind. Vortrag auf dem Kongress European Nursing Informatics
2015, umit, Hall/Österreich
ISFORT M. (2013): Einfluss der Personalausstattung auf Pflege und Patientenversorgung in deutschen Intensivstationen. Medizinische Klinik –
Intensivmedizin und Notfallmedizin 2013 (108): 71-77.
CRAMER H. (2014): Fehler und Sicherheitskultur in der stationären Pflege. Dissertationsarbeit 2014. http://pub.unibielefeld.de/luur/download?func=downloadFile&recordOId=2707544&fileOId=2707545. Abruf Oktober 2015.
SIMON M. (2015): Unterbesetzung und Personalmehrbedarf im Pflegedienst der allgemeinen Krankenhäuser – Eine Schätzung auf Grundlage verfügbarer
Daten. Hannover, August 2015
AIKEN L. et al. (2014): Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries: A retrospective observational study. Lancet, 2014
May 24; 383(9931): 1824–1830. Auch verfügbar unter http://europepmc.org/articles/pmc4035380. Abruf Oktober 2015.
REASON J. (2000): Human error: models and management. BMJ 320:768–70, Seite 769
KOCKS A. et al. (2014): Pflege, Patientensicherheit und die Erfassung pflegesensitiver Ergebnisse in deutschen Krankenhäusern.
Z.Evid.Fortbild.Qual.Gesundh.wesen ZEFQ 2014 108, 18-24
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