Forum „Pflege im Krankenhaus“ Patientenoutcome und Personalausstattung – ein Zusammenhang! Irene Maier Pflegedirektorin Universitätsklinikum Essen, Stv. Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika in Deutschland e.V. (VPU) Agenda ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken Fazit Irene Maier Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken Fazit Irene Maier Personalmanagement Allgemeine Erfordernisse Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch qualifiziertes Fachpersonal, Qualifizierung für bestehende und zukünftige Anforderungen Sachverständigenrat 2007, Wissenschaftsrat 2007 Verschiebung von Aufgaben im Versorgungsprozess, z. B. G-BA Richtlinie gemäß § 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V Irene Maier Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Kooperation und Verantwortung Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung, 2007: „Von einer Neuordnung der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen können alle Gesundheitsberufe profitieren, wenn diese zu einer besseren Übereinstimmung zwischen den Erfordernissen eines sich ständig wandelnden Versorgungssystems und den Zielen, Aufgaben und Kompetenzen seiner Akteure führt.“ Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, 2007: Angesichts des absehbaren Versorgungsbedarfs und des Komplexitätszuwachses in Aufgabenbereichen der Pflege- und Therapieberufe und der Geburtshilfe hält es der Wissenschaftsrat für sinnvoll, zwischen 10 und 20 % eines Jahrgangs in den Pflege- und Therapieberufen (…) auf hochschulischem Niveau auszubilden. Ein solches Verhältnis wird im Folgenden als eine Akademisierungsquote zwischen 10 und 20 % bezeichnet. Das genannte Zielintervall beruht wesentlich auf der Annahme, dass einem typischen multidisziplinären Team aus fünf bis zehn Personen eine höher qualifizierte Fachkraft angehören sollte. G-BA Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V Stand: 20. Oktober 2011 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V; in Kraft getreten am 22. März 2012: Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt gemäß § 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V in dieser Richtlinie einen abschließenden Katalog von ärztlichen Tätigkeiten, die im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 und 3c SGB V auf Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden können, sofern sie nach § 4 Abs. 7 des jeweiligen Berufszulassungsgesetzes (Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz) qualifiziert sind. Personalmanagement Aktuelle Rahmenbedingungen G-BA-Richtlinien und Zertifizierungsanforderungen führen zu starker Nachfrage nach Fachpersonal (insbes. OP/Anästhesie/Intensiv) Trend zur Abwerbung von Fachpersonal durch Zahlung außertariflicher Zulagen, Zahlung von Prämien bei Empfehlung/Arbeitgeberwechsel Aggressives Stadtmarketing außerhalb des eigenen Standortes Spürbare Verknappung (mit zunehmender Tendenz) von examiniertem Pflegepersonal, bis aktuell hin zur Stillegung von Funktionseinheiten/OP-Bereichen Headhunting bei Führungspersonal - und neu bis auf Ebene der Stations-/Bereichsleitungen und Personal mit speziellen Qualifikationen Rückläufige Anzahl von Personen mit allgemeiner Hochschulreife Irene Maier Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ Interne Qualitätsanforderungen Unternehmensziele ‐ ‐ ‐ ‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken Fazit Irene Maier Unternehmensziele – Qualifikation und Qualität Umsetzung nationaler Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, Schmerz, […] Erfordernisse zur Risikominimierung, Erkennung, Vermeidung unerwünschter Ereignisse/Komplikationen: Pflegevisite zur Überprüfung und Förderung der Pflegefachlichkeit, Wissenstransfer Forschung-Praxis Zunehmend stärkere Erfordernis von Patientenedukation Sturzereignisse, Förderung der Mobilität, Mangelernährung, Arzneimitteltherapiesicherheit (…) Zum Wohle des Patienten Als Anforderung der Haftpflichtversicherer stationär sektorenübergreifend Beispiele: Familiale Pflege/Elternberatung Frühstart/„Bunter Kreis“) Überprüfung durch Patienten- und Zuweiserbefragungen Gezielter Einsatz akademisch qualifizierter Pflegekräfte, auch zur Risikominimierung Irene Maier Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele ‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig ‐ ‐ ‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken Fazit Irene Maier Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen G-BA Richtlinie „Bauchaortenaneurysma“1 Pflegedienst der Intensivstationen: 50% Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie mind. eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung pro Schicht bis 31. Dezember 2015: mindestens fünfjährige Erfahrung in der Intensivpflege Stationsleitung mit Leitungslehrgang In Kraft getreten 1.1.2015 G-BA Richtlinie „Mitralklappenersatz“2 herzchirurgische Versorgung durch permanente Präsenz eines OP-Dienstes (auch als Bereitschaftsdienst) 25% des Pflegepersonals (der Vollzeitäquivalente) mit Fachweiterbildung „Intensivpflege/Anästhesie“ bis 31. Dezember 2018: mind. fünfjährige Erfahrung kardiologische, kardiochirurgische oder anästhesiologische Intensivpflege mind. eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung pro Schicht Stationsleitung mit Fachweiterbildung und Leitungslehrgang In Kraft getreten 1.1.2015 1 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, QBAA-RL) Stand: 3.12.2014; https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/65/ 2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen gemäß § 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (MHI-RL) https://www.g-ba.de/downloads/62-492-977/QBAA-RL_2014-12-03_iK-2015-01-01.pdf Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen „G-BA Richtlinie Neonatologie“3 - Voraussichtliches Inkrafttreten des aktuellen Beschlusses: 1.1.2016 Geburtshilfe: hebammenhilfliche und entbindungspflegerische Versorgung Leitung Kreißsaal: hauptamtliche Hebamme oder Entbindungspfleger, mit Leitungslehrgang 24-Stunden-Präsenz Hebamme oder Entbindungspfleger im Kreißsaal, zweite Hebamme/Entbindungspfleger im Rufdienst Sicherstellung ständiger Erreichbarkeit Hebamme/Entbindungspfleger auf der präpartalen Station Neonatologie – Pflegerische Versorgung bei Versorgungsstufe I (Perinatalzentrum Level 1) Pflegedienst der neonatologischen Intensivstation: Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen 40% Fachweiterbildungsquote „Pädiatrische Intensivpflege“, Anrechnung: Mitarbeitern mit (am 1.1.2016) mind. 5 Jahre Berufserfahrung auf einer neonat. Intensivstation (Vollzeit, direkte Patientenversorgung, davon mind. 3 Jahre seit dem 01.01.2010) mind. eine Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn mit Fachweiterbildung pro Schicht Ab 1. Januar 2017: mind. 1,0 Pflegekraft pro intensivtherapiepflichtigem und und mind. 0,5 Pflegekraft pro intensivüberwachungspflichtigem Frühgeborenen (Geburtsgewicht < 1500g) Stationsleitung mit Leitungslehrgang 3 *Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V (Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL), Beschluss vom 17.09.2015 Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen Krankenhausplan NRW 2015: „5.3.9 Intensivbetten“: Ausstattung mit Pflegepersonal Eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht Zusätzlich vorgesehen: eine Stelle für die pflegedienstliche Leitung mit der Qualifikation Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivtherapie pro Intensivtherapieeinheit Erhöhte Präsenz von Pflegepersonal bis zu einer Pflegekraft pro Bettenplatz/Schicht bei speziellen Situationen – Beispiele: schwere Verbrennungen extrakorporale Lungenersatzverfahren Anteil von mehr als 60% der Patientinnen und Patienten mit Organersatzverfahren (z. B. Beatmungssituationen und Nierenersatzverfahren) zusätzliche Aufgaben wie die Stellung des Reanimationsteams, Begleitung von „Intensivtransporten“ Anteil an qualifizierten Intensiv-Fachpflegekräften soll mindestens 30% des Pflegeteams der Intensivtherapieeinheit betragen. In Kraft getreten: 23.07.2013 Krankenhausplan NRW 2015, S.110 Irene Maier Externe Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen Weitere externe Anforderungen (exemplarisch) Externe Qualitätssicherung Dekubitusprophylaxe/Generalindikator Dekubitus: ► Strukturierter Dialog bei Auffälligkeiten/Abweichungen gegenüber den Referenzbereichen für stationär erworbene Dekubitalulcera wie Grad 2-4 (höchstgradiger pro Patient) ab einem Alter von 33 Jahren sowie alle stationär erworbenen Dekubitalulcera Grad 4 (ab einen Alter von 20 Jahren); Notwendigkeit der manuellen Erfassung der Information „POA“ („present on admission“) Zertifizierungsanforderungen (verpflichtende und fakultative), Beispiele: ► DKG (Deutsche Krebsgesellschaft) Onko Zert Personelle Ausstattung mit onkologischen Fachpflegekräften: − Pro Zentrum mind. zwei aktive onkologische Fachpflegekräfte im Tagdienst – Qualifikation: „Onkologische Fachpflegekraft“ gem. DKG e.V. oder nach landesrechtlicher Regelung bzw. akademisch ausgebildete Fachpflegekraft („Master of Oncology“) − In den Bereichen, in denen Patienten stationär versorgt werden, ist jeweils eine aktive Tätigkeit einer onkologischen Fachpflegekraft nachzuweisen. − In stationären Bereichen ohne eigene onkologische Fachpflegekraft ist eine Fachpflegekraft namentlich zu benennen, die Aufgabenwahrnehmung schriftlich zu regeln + nachzuweisen − Qualifizierungsplan für das pflegerische Personal mit mindestens einer ganztägigen spezifischen Fort-/Weiterbildung pro Mitarbeiter und Jahr für Mitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten für das onkologsiche Zentrum ► Brustzentrum/Breast Care Nurses − Bei Zertifizierung durch ÄKZERT* (beinhaltet die Anforderungen von Eusoma** und die EUREF***-Leitlinien): Pro 50 angefangener Primärfälle muss eine Person mit spezieller Weiterbildung (Fachweiterbildung Onkologie und Breast Care Nurse nach Eusoma Richtlinien) nachgewiesen werden. * ÄKZERT: Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe ** Eusoma: European Society of Mastology *** EUREF: European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services Irene Maier Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele ‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig ‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen ‐ ‐ (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken Fazit Irene Maier Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Bauchaortenaneurysma“ sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW – am Beispiel einer allgemeinchirurgischen Intensivstation Bettenanzahl** 12 VK IST 28,92 Aktuelle Personalstruktur VK MAX FWB (VK) 12,85 30,3 Richtlinie Bauchaortenaneurysma (2016) Krankenhausplan NRW 2015 Allgemeinchirurgische IntensivStation „A“ VK-Plan 32,1 FWB (% der VK) 30% Differenz in VK (VK MAX - VK PLAN) -1,8 FWB (% der VK) 44% FWB (VK) 9,63 FWB (% der VK) 50% FWB (VK) 16,04 2016 zu schulende MA (in VK) ohne Fluktuation 3,2 * Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 % ** 10 Intensivbetten & 2 IMC-Betten Irene Maier mit Fluktuation* 4,2 Summe (KH-Plan und G-BA- Richtlinien) FWB (% der VK) 50% FWB (VK) 16,04 jährlich zu schulende MA (in VK) aufgrund der Fluktuation* 1,0 Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie – „Mitralklappenersatz“ sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW – am Beispiel einer Herz-Intensivstation Bettenanzahl** 15 VK IST 46,6 Aktuelle Personalstruktur VK MAX FWB (VK) 15,0 48,75 Richtlinie - Minimalinvasive Herzklappeninvasion Krankenhausplan NRW 2015 Herz IntensivStation „B“ VK-Plan 43,76 FWB (% der VK) 30% Differenz in VK (VK MAX - VK PLAN) 5,00 FWB (% der VK) 32% FWB (VK) 13,13 FWB (% der VK) 25% FWB (VK) 10.94 2016 zu schulende MA (in VK) ohne Fluktuation 0,0 * Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 % ** 10 Intensivbetten & 2 IMC-Betten Irene Maier mit Fluktuation* 1,3 Summe (KH-Plan und G-BA- Richtlinien) FWB (% der VK) 30% FWB (VK) 13,13 jährlich zu schulende MA (in VK) aufgrund der Fluktuation* 1,3 Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Neonatologie“ sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW – am Beispiel einer pädiatrischen Intensivstation mit 21 Betten Berechnung mit durchschnittlicher Patientenbelegung Bettenanzahl 21 Aktuelle Personalstruktur VK MAX FWB (VK) 59,6 18 VK IST 55,83 Krankenhausplan NRW 2015 G-BA-Richtlinie Neonatologie Neo - IntensivStation „C“ VK-Plan 64,65 FWB + > 5 Jahre 40% Differenz in VK (VK MAX - VK PLAN) -5,05 FWB + > 5 Jahre 28,6 FWB (VK) 25,86 FWB (% der VK) 30% FWB (VK) 18,38 2016 zu schulende MA (in VK) ohne Fluktuation 0,0 * Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 % Irene Maier mit Fluktuation 1,9 FWB + > 5 Jahre (% der VK) 51% Summe (KH-Plan und G-BARichtlinien) FWB (% der VK) 40% FWB (VK) 25,86 jährlich zu schulende MA (in VK) aufgrund der Fluktuation 1,9 Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinie „Neonatologie“ sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW – am Beispiel einer pädiatrischen Intensivstation mit 21 Betten Berechnung unter Einbeziehung von Peaks zur Vorhaltung des notwendigen Personals Bettenanzahl 21 Aktuelle Personalstruktur VK MAX FWB (VK) 59,6 18 VK IST 55,83 Krankenhausplan NRW 2015 G-BA-Richtlinie Neonatologie Neo - IntensivStation „C“ VK-Plan 72,1 FWB + > 5 Jahre 40% Differenz in VK (VK MAX - VK PLAN) -12,5 FWB + > 5 Jahre 28,6 FWB (VK) 28,84 FWB (% der VK) 30% FWB (VK) 18,38 2016 zu schulende MA (in VK) ohne Fluktuation 0,0 * Fluktuationsrate Pflegedienst UK Essen 3,0 % Irene Maier mit Fluktuation 1,9 FWB + > 5 Jahre (% der VK) 51% Summe (KH-Plan und G-BARichtlinien) FWB (% der VK) 40% FWB (VK) 28,84 jährlich zu schulende MA (in VK) aufgrund der Fluktuation 2,2 Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinien Neonatologie, Mitralklappenersatz und Bauchaortenaneurysma sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW 1. Personalmehrbedarf AC - Intensivstation "A" Herz - Intensivstation "B" Neo – Intensivstation „C“ Summe Bedarf VK 1,8 0,0 5,05 – 12,5 6,85 – 14,3 Kosten 99.000 € 0€ 277.750 € - 687.500 € 367.750 € - 786.500 € 2. Kosten für Weiterqualifizierung/Fachweiterbildung 2016 AC - Intensivstation "A" Herz - Intensivstation "B" Neo – Intensivstation „C“ Summe Bedarf VK 4,2 1,3 1,9 – 2,2 7,4 – 7,7 Kosten 138.600 € 42.900 € 62.700 € - 72.600 € 244.200 € - 254.100 € 3. Mehraufwendungen in 2016 Kosten 367.750 € - 786.500 € 244.200 € - 254.100 € Personalmehrbedarf Fachweiterbildung Summe 611.950 € - 1.040.600 € Irene Maier Finanzielle Auswirkungen der G-BA Richtlinien Neonatologie, Mitralklappenersatz und Bauchaortenaneurysma sowie des Krankenhausplans 2015 des Landes NRW 3. Mehraufwendungen in 2016 Kosten 367.750 € - 786.500 € 244.200 € - 254.100 € Personalmehrbedarf Fachweiterbildung Summe + 611.950 € - 1.040.600 € 4. Ab 2016 jährlich zu qualifizierende Mitarbeiter (Fluktuation!) Bedarf VK Kosten p.a. AC - Intensivstation "A" 1,0 16.500 € Herz – Intensivstation „B“ 1,3 21.450 € Neo – Intensivstation „C“ 1,9 – 2,2 31.350 € - 36.300 € Summe p.a. 4,2 – 4,5 69.300 € - 74.250 € Irene Maier ab 2016 jährlich Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele ‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig ‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen ‐ (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken ‐ Fazit Irene Maier (Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…? Eine Refinanzierung ist bereits im Vorfeld notwendig, da Weiterbildungsmaßnahmen bereits im Vorfeld Kosten verursachen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen Eine Refinanzierung ist momentan aus mehreren Gründen nicht gegeben: − Kosten für Fortbildung/Weiterqualifizierung sind nicht im DRG-System abgebildet − Die gegebene Unterfinanzierung der Pflege im DRG-System führte über die letzten Jahre zu einer Personalausstattung, die den tatsächlichen Aufwand nur unzureichend abdeckt − Steigende Anforderungen sind also nicht allein über Nachqualifizierung vorhandenen Personals abzudecken, vielmehr ist Personal zunächst aufzustocken − Grundsätzliche Strukturveränderungen wie Personalaufstockungen werden über die DRGs aufgrund der Systematik erst mit einem Zeitverzug von zwei Jahren vergütet Irene Maier (Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…? Struktur erlösorientiertes Pflegebudget: Erlöse aller erbrachten DRG‘s im Kalenderjahr („Klinikbudget“) darin: Summierung der Erlösanteile Pflege aller erbrachten DRG‘s Pflegebudget Irene Maier (Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…? Erlöse aller erbrachten DRG‘s im Kalenderjahr („Klinikbudget“) darin: Summierung der Erlösanteile Pflege aller erbrachten DRG‘s davon: Kosten für geforderte Qualitätsstrukturen Pflegebudget Risiken bei einer Finanzierung aus Erlösanteilen Pflege: • Notwendigkeit der Reduzierung der Kosten/Besetzungsstärken in anderen Bereichen, zur Einhaltung des Gesamtbudgets • Einschränkung notwendiger weiterer Personalqualifizierung • Gefahr von Qualitätseinbußen (vgl. folgenden Folien!), häufigere Überlastungssituationen • Anstieg Krankheitsausfall • Unzureichende Refinanzierung erforderlich werdender Weiterbildungsplätze Irene Maier Pflegebudget davon: Kosten für geforderte Qualitätsstrukturen Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung Pflegepersonal erbringt den größten Teil der gesundheitsbezogenen Dienstleistungen, daher entfällt auf die Gruppe der Pflegenden auch die zahlenmäßig höchste Fehlerzahl1 Pflegende stellen gleichzeitig auch (ein) permanentes Überwachungssystem für die frühzeitige Erkennung und potenzielle Vermeidung von unerwünschten Ereignissen, Komplikationen und Fehlern dar.2 1: Committee on Quality of Health Care in America 2001, Institute of Medicine 2001, Simpson 2005, Treiber/Jones 2010, zitiert in Cramer, 2014 / Kocks et al. 2014 2: Aiken et al. 2012, Weir et al. 2005, Wood/Doan-Johnson 2002, zitiert in Cramer, 2014 / Kocks et al. 2014 Pflegebudget davon: Kosten für geforderte Qualitätsstrukturen Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung im Pflegedienst der Krankenhäuser gefährden nicht nur die Gesundheit der Pflegekräfte, sondern stellt vor allem eine Gefährdung der Patientengesundheit dar. In zahlreichen internationalen Studien wurde ein Zusammenhang zwischen der Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals und der Patientengesundheit festgestellt. Eine nicht ausreichende Personalbesetzung führt nicht nur zu „typischen Pflegefehlern“, wie beispielsweise Druckgeschwüren, sondern erhöht für Patienten auch das Risiko, dass Komplikationen zu spät erkannt werden – Problematik konkret: Kontinuierliche Krankenbeobachtung zur Erkennung von Zustandsverschlechterungen oder erster Anzeichen von Komplikationen bedeutet Zeitbindung Ist diese Zeit nicht vorhanden, werden gefährliche Komplikationen ggf. nicht rechtzeitig erkannt, und notwendige Diagnostik und Therapie nicht rechtzeitig eingeleitet. vgl. Simon (2015) Pflegebudget davon: Kosten für geforderte Qualitätsstrukturen Risiken für die Qualität der Versorgung bei „Finanzierung aus Erlösen“, Aspekte von Fehlerentstehung und -vermeidung Die quantitative Personalausstattung wie das Qualifikationsniveau des Personals tragen zur Sicherheit i.S.v. Fehlervermeidung bei Negativer Einfluss auf die Sicherheit ist zu erwarten: bei zu geringer Qualifikation durch … Defizite in der Erkennung von Gefahren Fehlendes Problembewusstsein Fehleinschätzung aufgrund mangelnden Wissens Fehlende Fertigkeiten bei zu niedriger Personalausstattung durch … Häufige Unterbrechungen einer Tätigkeit Hohe „Taktung“ von Tätigkeiten Zuständigkeit für viele Patienten Hohe Arbeitsbelastung angelehnt an SERMEUS (2015) - Abbildung: Reason (2000) Qualifikation und Personalausstattung Irene Maier (Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…? Strukturkriterien (Personalschlüssel, „Fachquoten“) sind ohne Abstriche und Qualitätseinbußen an anderer Stelle nur bei vollständiger Refinanzierung umsetzbar Die Auswirkungen auf die vorhandenen Fachweiterbildungsstätten (Notwendigkeit der Kapazitätserweiterung mit Raum-/Personal-/Sachkosten) sind ebenfalls nicht refinanziert Bereits im Vorfeld werden Negativeffekte der fehlenden Refinanzierung sichtbar, da Weiterbildungsmaßnahmen bereits Jahre vorher begonnen werden müssen Krankenhausstrukturgesetz 2015: Die entstehenden Kosten für die Umsetzung der G-BA Richtlinien müssen Eingang in die Budgetverhandlungen finden! Irene Maier (Re)finanzierung geforderter Qualitätsstrukturen…? z. B. Freisetzung finanzieller Mittel durch Qualitätsverbesserungen – am Beispiel Hygiene: Rund 18,6 Millionen Krankenhausbehandlungen p.a.* Jeder 37. Patient erkrankt an einer nosokomialen Infektion* Jeder 1240. Patient stirbt an einer Infektion: rund 15.000 Patienten* Eine relevante Senkung dieser Rate würde erhebliche finanzielle Mittel freisetzen, die der Versorgung der Krankenhauspatienten zugute kommen könnten * Hedwig Francois-Kettner, Pressekonferenz Aktionsbündnis Patientensicherheit am 16.09.2015 anlässlich des 1. Internationalen Tages der Patientensicherheit am 17.09.2015, Schwerpunktthema: Hygiene und Infektionsprävention. Agenda ‐ Personalmanagement – heute und zukünftig ‐ Interne Qualitätsanforderungen - Unternehmensziele ‐ Externe Qualitätsanforderungen – aktuell und zukünftig ‐ Beispiele für konkrete finanzielle Auswirkungen ‐ (Re-)Finanzierung und Risiken für die Kliniken ‐ Fazit Irene Maier Pflege steht für die kontinuierliche Qualitätsverbesserung Die Rahmen dafür müssen finanziert werden, sowohl in der Personalausstattung wie in erforderlichen (Bildungs-)Strukturen Die Steigerung von Qualität in einem Bereich führt bei mangelnder Refinanzierung zu Qualitätsverlusten durch erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen! Irene Maier Danke. Irene Maier Pflegedirektorin Universitätsklinikum Essen www.uk-essen.de Stv. Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika in Deutschland e.V. (VPU) www.vpu-online.de Literatur: SERMEUS, E. (2015): The Role of nurses in eHealth: beyond the barriers of the human mind. Vortrag auf dem Kongress European Nursing Informatics 2015, umit, Hall/Österreich ISFORT M. (2013): Einfluss der Personalausstattung auf Pflege und Patientenversorgung in deutschen Intensivstationen. Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin 2013 (108): 71-77. CRAMER H. (2014): Fehler und Sicherheitskultur in der stationären Pflege. Dissertationsarbeit 2014. http://pub.unibielefeld.de/luur/download?func=downloadFile&recordOId=2707544&fileOId=2707545. Abruf Oktober 2015. SIMON M. (2015): Unterbesetzung und Personalmehrbedarf im Pflegedienst der allgemeinen Krankenhäuser – Eine Schätzung auf Grundlage verfügbarer Daten. Hannover, August 2015 AIKEN L. et al. (2014): Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries: A retrospective observational study. Lancet, 2014 May 24; 383(9931): 1824–1830. Auch verfügbar unter http://europepmc.org/articles/pmc4035380. Abruf Oktober 2015. REASON J. (2000): Human error: models and management. BMJ 320:768–70, Seite 769 KOCKS A. et al. (2014): Pflege, Patientensicherheit und die Erfassung pflegesensitiver Ergebnisse in deutschen Krankenhäusern. Z.Evid.Fortbild.Qual.Gesundh.wesen ZEFQ 2014 108, 18-24 WISSENSCHAFTSRAT (2012): Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen. Drs. 2411-12. Berlin, 13. 07. 2012. http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf, Abruf Oktober 2015 G-BA: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V. https://www.gba.de/downloads/62-492-600/2011-10-20_RL-63Abs3c.pdf , Abruf Oktober 2015 SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Kooperation und Verantwortung Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. 2007. http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/Gutachten/2007/Kurzfassung_2007.pdf
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