Verwaltungspolizei Gesuch für die Flohmärkte Uster 2016 Gesuchsteller (Bitte vollständig und in Blockschrift ausfüllen) Name,Vorname ______________________________________________________________________ Geburtsdatum ___________________________ Heimatort ________________________________ Adresse ___________________________ PLZ/Ort ________________________________ Telefon/Mobile ___________________________ E-Mail ________________________________ Stadtstand Wir benötigen einen gedeckten Stadtstand (Fr.30.-) Arkadenplatz Wir bringen unseren eigenen Verkaufs-Tisch (Maximal-Länge 2,5 m) mit. Gewünschte Teilnahme-Daten: (Bitte mit X kennzeichnen) Samstag, 02. April (grosser Flohmarkt) Samstag, 02. Juli (grosser Flohmarkt) Samstag, 07. Mai (grosser Flohmarkt) Samstag, 06. August (kleiner Flohmarkt) Samstag, 04. Juni (grosser Flohmarkt) Samstag, 03. September (grosser Flohmarkt) Samstag, 01. Oktober (grosser Flohmarkt) Bemerkungen: Das Einreichen dieses Gesuchsformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zuteilung für den Flohmarkt. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den gültigen Betriebsvorschriften „Flohmarkt“ auf der nachfolgenden Seite einverstanden und verpflichte mich, diese einzuhalten. _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift www.uster.ch Betriebsvorschriften und Gebührenregelung Flohmarkt 1. Markt-Ort: 8610 Uster, Bahnhofstrasse 17, Stadthausplatz sowie Stadthausparkplatz (ausg. Augustflohmarkt) 2. Markt-Zeiten / Weitergabe von nicht bezogenen Marktplätzen: Der Flohmarkt dauert von 08.00 bis 16.00 Uhr. Vorzeitiges Abräumen darf nur in Absprache mit den Marktverantwortlichen erfolgen. Mit dem Einrichten der Stände darf frühestens um 06.15 Uhr begonnen werden und muss spätestens um 08.00 Uhr beendet sein. Plätze, die von den Bewilligungsinhabenden nicht belegt worden sind, werden ab 08.15 Uhr anderweitig vergeben. 3. Teilnahme-Bewilligung: Die Teilnahme am Flohmarkt bedarf einer Bewilligung und ist gebührenpflichtig. Die Bewilligung sowie ein gültiger amtlicher Ausweis, müssen auf Verlangen vorgewiesen werden können. Kann der Bewilligungsinhabende nicht selbst für den Betrieb des gemieteten Standes oder Platzes anwesend sein, bedarf die Stellvertretung einer separaten Bewilligung. Untermiete ist ausdrücklich untersagt. 4. Standplätze / Abfall: Die nutzbare Fläche bei den Stadtständen beträgt grundsätzlich 3x3 Meter (Standbreite x Standtiefe; inkl. Stadtstand). Bei den Plätzen unter den Arkaden können links und rechts der Arkade Waren ausgestellt werden. Für die Besucher muss aber ein Durchgang von 2 Metern Breite gewährleistet sein. Die Standplätze sind sauber zu verlassen. Angebrachte Schnüre, Kleber, etc. sind zu entfernen. Das Zurücklassen von Waren und sonstigen Abfällen ist verboten (Zuwiderhandelnde werden gebüsst). 5. Gebühren: Standplatz, kleiner Flohmarkt: Fr. 36.00 (3 Lfm) Standplatz, grosser Flohmarkt: Fr. 46.00 (3 Lfm) Verpflegungsstand, kleiner Flohmarkt: Fr. 35.00 (1 Lfm) Verpflegungsstand, grosser Flohmarkt: Fr. 45.00 (1 Lfm) Stadtstandmiete: Fr. 30.00 Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen. Bei nicht erfolgter Bezahlung werden die Standplätze anderweitig vergeben. Bei Annullationen und Umbuchungen auf ein anderes Marktdatum von bereits bewilligten Teilnahmen wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 20.00 verrechnet. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (ausg. Einreichung eines Arztzeugnisses innerhalb 10 Tagen). Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.0 % Mehrwertsteuer. 6. Zum Verkauf zugelassene Waren: Auf den Flohmärkten dürfen nur Gebrauchtwaren verkauft werden. Der Verkauf von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, Giftstoffen und Pflanzen ist verboten. Der Verkauf von Esswaren und Getränken bedarf einer speziellen Bewilligung. 7. Parkierung Güterumschlag: Es bestehen Gratis-Parkiermöglichkeiten (mit Parkkarte) auf dem Zeughausareal (siehe Plan). Zusätzliche Parkkarten können bezogen werden. Auf dem Stadthausparkplatz ist das Parkieren auf 2 Stunden beschränkt. Das Nachzahlen ist strikte verboten. Die Güterumschlagszeit für das Aus- resp. Einladen vor/nach dem Flohmarkt beträgt max. 15 Minuten. Beim Parkieren müssen die strassenverkehrsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 8. Massnahmen / Strafandrohung: Das nicht Einhalten der Auflagen und Vorschriften zieht nebst der Einleitung strafrechtlicher auch die Einleitung verwaltungsrechtlicher Massnahmen nach sich, was unter anderem den Entzug der Bewilligung zur Folge haben kann. Stand Oktober 2015, Gebührenänderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Gratis-Parkplatz auf dem Zeughaus-Areal Das Gratisparkieren ist nur im Zeughaus-Areal, auf der orange markierten Fläche gestattet (mit Parkkarte). Das Parkieren auf dem gesamten Zeughaus Parkplatz (blaue Fläche) ist gebührenpflichtig!!! Einfahrt in das Zeughaus-Areal von der Zürichstrasse her „Nashorn“ Kreisel Das Wichtigste aus den Betriebsvorschriften in Kürze: Der Markt dauert von 08.00 – 16.00 Uhr. Um 08.00 Uhr nicht bezogene Standflächen werden weitergegeben (Punkt 2.) Untermiete ist untersagt. Bei nicht Teilnahme muss die Verwaltungspolizei kontaktiert werden (Punkt 3.) Das Zurücklassen von Waren und Abfällen ist verboten (Punkt 4.) Annullationen und Umbuchungen sind kostenpflichtig (Ausnahme ärztliches Zeugnis). Es dürfen nur gebrauchte Waren verkauft werden (Punkt 6.) Der Stadthausparkplatz und der Zeughausparkplatz sind gebührenpflichtig und das Nachzahlen ist verboten. Die Güterumschlagszeit für das Ent- und Beladen des Fahrzeuges vor und nach dem Markt beträgt 15 Minuten (Punkt 7.) Stand Oktober 2015, Gebührenänderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
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