AGB der Firma sorg-los.net GmbH Körnerstrasse 1a, 79539 Lörrach 1. Geltung Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht einverständlich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. Sie gelten für die gesamte weitere Geschäftsverbindung. Die Abänderung der Bedingungen für die Zukunft bleibt möglich. 2. Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Bis zur Auftragsbestätigung sind sie freibleibend und unverbindlich. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. 2.2 Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasingoder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die beteiligte Bank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, können wir das Angebot zurückziehen bzw. vom Vertrag zurücktreten. 2.3 Grundsätzlich genügt zur Vertragserfüllung die Beifügung englischsprachiger Handbücher und Softwareunterlagen, es sei denn dem Kunden werden deutschsprachige Unterlagen schriftlich zugesichert. 2.4 Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ)- Zulassung der Anschluss an das Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei. 2.5 Beim Kauf von nicht von uns hergestellter aber von uns gelieferter Software erkennt der Kunde die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages an und verpflichtet sich, Urheberrechte der Softwarehersteller zu beachten. 3. Lieferung 3.1 Verbindliche Liefertermine gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung und Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten seitens des Kunden. 3.2 Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. 3.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 4. Verzugszinsen Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, so hat er den offenen Betrag ab Fälligkeit mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 BGB). Gewährte Preisnachlässe werden bei Zahlungsverzug hinfällig. 5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt 5.1 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. 5.2 Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsganges weiterveräußern, sofern er bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns abtritt. Wir nehmen diese Abtretung an. 5.3 Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der Dritte ist sofort auf unsere Rechte hinzuweisen. 5.4 Ist der Kunde Unternehmer und mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder die Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. 5.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben. 5.6 Während der Dauer des Eigentums-vorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. 6. Gewährleistung 6.1 Ist der Kunde Unternehmer, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, setzen die Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit den nachfolgenden Einschränkungen: 6.2 Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlenden Gegenstandes oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Die Untersuchung der Produkte kann nach unserer Wahl in unseren Räumen oder beim Kunden erfolgen. Falls die Nacherfüllung innerhalb von sechs Monaten nach Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ersatzlieferung erwerben wir mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten. 6.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die Modifikation der Produkte durch den Kunden oder hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind. 6.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Betriebsoder Wartungsempfehlungen von uns durch den Kunden nicht befolgt und Änderungen an Waren vorgenommen werden, ebenso wenn der Kunde Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, verwendet. 6.5 Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Systemkomponenten, wird mit der Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne von Mängeln betroffene Systemteil, nicht aber für alle Systemkomponenten oder die gesamten Anlage besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch ein einzelnes mit Mängeln behaftetes Systemteil in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird. 6.6 Die Haftung für Systeminkompabilitäten zwischen von uns gelieferten Hard- und Softwarekomponenten und von Dritten bezogenen Produkten wird ausgeschlossen. 6.7 Für von uns gelieferte aber nicht von uns hergestellte Software gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. 6.8 Nicht in der Gewährleistung enthalten sind Wartungsund Instandhaltungsarbeiten, der Ersatz von Verbrauchsmaterialien und Disketten sowie Arbeiten am elektrischen Umfeld und die Beseitigung von beim Kunden vorhandener Schadsoftware. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich den Austausch der mängelbehafteten Systemkomponenten und Produkte, nicht jedoch in diesem Zusammenhang erforderliche weitere Arbeiten wie Datensicherung, Datenübernahme und Rekonfiguration, es sei denn, der Mangel wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 6.9. Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind unsere Firmenräume. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde. 7. Serviceleistungen Unsere Serviceleistungen wie Installation, Integration, Instandsetzung, Kennzeichnung, Entsorgung, Fernwartung, Anwenderschulung und Beratung werden grundsätzlich nach Aufwand zum jeweiligen Stundensatz berechnet und sind Bestandteil eines zwischen dem Kunden und uns für die jeweilige Serviceleistung mündlich oder schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Pauschale Vergütungen können nur schriftlich vereinbart werden. Der Erfolg der vereinbarten Serviceleistung ist nur insoweit geschuldet, als dies einem guten Fachmann unter den gegebenen Umständen technisch möglich ist. 8. Schadensersatz 8.1 Wir schließen jegliche Schadensersatzhaftung aus, sofern der Schadenseintritt nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen unsererseits zurückzuführen ist oder dem gelieferten Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Dies gilt auch für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. 8.2 Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für den Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen, einschließlich entgangenen Gewinns sowie weiterer Folgeschäden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt. 8.3 Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen seitens des Kunden hätte verhindert werden können, wie z.B. durch Vornahme ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung und deren dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen Sicherungskopien seiner Daten und Programme zu erstellen. Er willigt ein, dass wir bei Reparatur die in seinem System befindlichen Daten ohne weiteren Hinweis und ohne Sicherung löschen. Der Haftungsausschluss betrifft auch einen eventuellen Datenverlust, der im Rahmen einer Internetserviceleistung auftritt. 8.5 Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt nach dem Stand der Technik darauf zu verwenden, dass Systemkomponenten des Kunden durch uns nicht mit Schadsoftware infiziert werden. Der Kunde stellt uns von der Verpflichtung frei, original verpackte Software auf Schadsoftware zu untersuchen. Die Haftung für eine Übertragung von Schadsoftware wird auf Vorsatz beschränkt. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen den Befall und die Verbreitung von Schadsoftware zu ergreifen. 9. Vertragskündigungen Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei berechtigt zur sofortigen Kündigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich anzuzeigen. 10. Datenschutz und Geheimhaltung 10.1 Wir sichern zu, bei Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzrichtlinien zu beachten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten und erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, vertraulich zu behandeln. 10.2 Der Kunde stimmt der Nutzung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote zu. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. 10.3 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten werden bei uns gespeichert. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Inbetriebnahme von Produkten erforderlich ist, werden die Daten auch an dritte Unternehmen, die von uns in zulässiger Weise eingeschaltet wurden, übermittelt. 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort 11.1 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Verbraucherrechte gemäß Fernabsatzgesetz und Produkthaftungsgesetz werden von den vorstehenden Bedingungen nicht berührt. 11.2 Falls der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Lörrach für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung als Gerichtsstand vereinbart. Wir behalten uns vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist an unserem Geschäftssitz. 12. Sonstige Vereinbarungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
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