AGB der Firma sorg-los.net GmbH Körnerstrasse 1a, 79539 Lörrach

AGB der Firma sorg-los.net GmbH
Körnerstrasse 1a, 79539 Lörrach
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht
einverständlich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart
wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. Sie
gelten für die gesamte weitere Geschäftsverbindung. Die
Abänderung der Bedingungen für die Zukunft bleibt möglich.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Bis
zur Auftragsbestätigung sind sie freibleibend und unverbindlich. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der
schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
2.2 Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasingoder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter
dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw.
der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die
beteiligte Bank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab,
können wir das Angebot zurückziehen bzw. vom Vertrag
zurücktreten.
2.3 Grundsätzlich genügt zur Vertragserfüllung die Beifügung
englischsprachiger Handbücher und Softwareunterlagen, es
sei denn dem Kunden werden deutschsprachige Unterlagen
schriftlich zugesichert.
2.4 Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender
FTZ (FZZ)- Zulassung der Anschluss an das Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese
ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns
von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen
Betrieb am Postnetz frei.
2.5 Beim Kauf von nicht von uns hergestellter aber von uns
gelieferter Software erkennt der Kunde die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages an und verpflichtet sich, Urheberrechte der Softwarehersteller zu beachten.
3. Lieferung
3.1 Verbindliche Liefertermine gelten nur bei ausdrücklicher
schriftlicher
Zusicherung
und
Erfüllung
sämtlicher
Vertragspflichten seitens des Kunden.
3.2 Wir behalten uns richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vor.
3.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
4. Verzugszinsen
Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, so hat er den
offenen Betrag ab Fälligkeit mit 8 % über dem Basiszinssatz
zu verzinsen (§ 288 BGB). Gewährte Preisnachlässe werden
bei Zahlungsverzug hinfällig.
5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit
vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware
im
Rahmen
eines
geordneten
Geschäftsganges
weiterveräußern, sofern er bereits jetzt alle hieraus
resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller
Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns
abtritt. Wir nehmen diese Abtretung an.
5.3 Ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die
abgetretenen Forderungen ist uns unverzüglich schriftlich
anzuzeigen und der Dritte ist sofort auf unsere Rechte
hinzuweisen.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer und mit einer oder mehreren
Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf er nicht mehr über
die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in diesem Falle
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware
zurück zu nehmen oder die Befugnis zur Einziehung der
Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und
Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu
verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen
anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
5.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die
uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden
wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil
der Sicherungsrechte freigeben.
5.6 Während der Dauer des Eigentums-vorbehalts ist die in
unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zum
Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, eine Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, setzen die
Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Übrigen gilt
die gesetzliche Gewährleistung mit den nachfolgenden
Einschränkungen:
6.2 Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer
Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlenden
Gegenstandes oder Ersatzlieferung in angemessenem
Zeitraum berechtigt. Die Untersuchung der Produkte kann
nach unserer Wahl in unseren Räumen oder beim Kunden
erfolgen. Falls die Nacherfüllung innerhalb von sechs
Monaten nach Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ersatzlieferung erwerben wir mit dem
Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten.
6.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf
fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einen von ihm
beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die
Modifikation der Produkte durch den Kunden oder hierzu
nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf
die Produkte zurückzuführen sind.
6.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Betriebsoder Wartungsempfehlungen von uns durch den Kunden
nicht befolgt und Änderungen an Waren vorgenommen
werden, ebenso wenn der Kunde Teile auswechselt oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation
entsprechen, verwendet.
6.5 Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere
Systemkomponenten, wird mit der Erteilung des Auftrags
vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung
immer nur für das einzelne von Mängeln betroffene
Systemteil, nicht aber für alle Systemkomponenten oder die
gesamten Anlage besteht. Dies gilt auch, wenn ein System
durch ein einzelnes mit Mängeln behaftetes Systemteil in
seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
6.6 Die Haftung für Systeminkompabilitäten zwischen von
uns gelieferten Hard- und Softwarekomponenten und von
Dritten bezogenen Produkten wird ausgeschlossen.
6.7 Für von uns gelieferte aber nicht von uns hergestellte
Software gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller. Gewährleistungsansprüche
sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller
geltend zu machen.
6.8 Nicht in der Gewährleistung enthalten sind Wartungsund Instandhaltungsarbeiten, der Ersatz von Verbrauchsmaterialien und Disketten sowie Arbeiten am elektrischen
Umfeld und die Beseitigung von beim Kunden vorhandener
Schadsoftware. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich
den Austausch der mängelbehafteten Systemkomponenten
und Produkte, nicht jedoch in diesem Zusammenhang
erforderliche weitere Arbeiten wie Datensicherung, Datenübernahme und Rekonfiguration, es sei denn, der Mangel
wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6.9. Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind unsere Firmenräume. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart
werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde.
7. Serviceleistungen
Unsere Serviceleistungen wie Installation, Integration,
Instandsetzung, Kennzeichnung, Entsorgung, Fernwartung,
Anwenderschulung und Beratung werden grundsätzlich nach
Aufwand zum jeweiligen Stundensatz berechnet und sind
Bestandteil eines zwischen dem Kunden und uns für die
jeweilige Serviceleistung mündlich oder schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Pauschale Vergütungen können nur schriftlich vereinbart werden. Der Erfolg
der vereinbarten Serviceleistung ist nur insoweit geschuldet,
als dies einem guten Fachmann unter den gegebenen
Umständen technisch möglich ist.
8. Schadensersatz
8.1 Wir schließen jegliche Schadensersatzhaftung aus,
sofern der Schadenseintritt nicht auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln oder Unterlassen unsererseits zurückzuführen ist oder dem gelieferten Produkt eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt. Dies gilt auch für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
8.2 Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für den
Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen, einschließlich entgangenen Gewinns sowie
weiterer Folgeschäden. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
typischerweise
vorhersehbaren
Schadens
beschränkt.
8.3 Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der
eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer
schadensmindernder Maßnahmen seitens des Kunden hätte
verhindert werden können, wie z.B. durch Vornahme
ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung und deren
dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von
Gewährleistungs- oder Serviceleistungen Sicherungskopien
seiner Daten und Programme zu erstellen. Er willigt ein, dass
wir bei Reparatur die in seinem System befindlichen Daten
ohne weiteren Hinweis und ohne Sicherung löschen. Der
Haftungsausschluss betrifft auch einen eventuellen Datenverlust, der im Rahmen einer Internetserviceleistung auftritt.
8.5 Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt nach dem Stand der
Technik darauf zu verwenden, dass Systemkomponenten
des Kunden durch uns nicht mit Schadsoftware infiziert
werden. Der Kunde stellt uns von der Verpflichtung frei,
original verpackte Software auf Schadsoftware zu
untersuchen. Die Haftung für eine Übertragung von
Schadsoftware wird auf Vorsatz beschränkt. Der Kunde ist
seinerseits verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen den
Befall und die Verbreitung von Schadsoftware zu ergreifen.
9. Vertragskündigungen
Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform. Die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
jeweils anderen Partei berechtigt zur sofortigen Kündigung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich anzuzeigen.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
10.1 Wir sichern zu, bei Nutzung der personenbezogenen
Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzrichtlinien zu
beachten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im
Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten
und erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
anderen Vertragspartei, auch nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung, vertraulich zu behandeln.
10.2 Der Kunde stimmt der Nutzung der personenbezogenen
Daten für Zwecke der Werbung oder zur bedarfsgerechten
Gestaltung der Angebote zu. Diese Einwilligung kann vom
Kunden jederzeit widerrufen werden.
10.3 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und
für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten
werden bei uns gespeichert. Soweit dies zur Durchführung
des Vertrages oder zur Inbetriebnahme von Produkten
erforderlich ist, werden die Daten auch an dritte
Unternehmen, die von uns in zulässiger Weise eingeschaltet
wurden, übermittelt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die
Verbraucherrechte gemäß Fernabsatzgesetz und Produkthaftungsgesetz werden von den vorstehenden Bedingungen
nicht berührt.
11.2 Falls der Kunde Unternehmer, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, wird Lörrach für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung als
Gerichtsstand vereinbart. Wir behalten uns vor, auch am Sitz
des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist an unserem
Geschäftssitz.
12. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden,
sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.