DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 18. Januar 2016 Punkt 2: Rücknahme der Konzession für Grabstätte Flur 4, Nr. 05-06 Da trotz mehrfacher Erinnerungen und Mahnungen die Konzessionsgebühr für diese Grabstätte nicht entrichtet wurde, wird der Konzession ein Ende gesetzt. Punkt 3: Leistungsauftrag an den Infotreff über die Jugendinformation im Norden des deutschen Sprachgebiets im Zeitraum 2016-2020 Am 11. März 2013 genehmigte der Stadtrat den Leistungsauftrag 2013-2015 an den Infotreff über die Jugendinformation im Norden des deutschen Sprachgebiets. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 übermittelt die Regierung DG den Entwurf für einen neuen Leistungsauftrag für die Zeitspanne 2016-2020, den die vier Nordgemeinden vor Unterzeichnung genehmigen müssen. Der Wortlaut des Vertrags ist gleich geblieben bis auf die Frequenz der Versammlungen des Begleitausschusses; dieser tagt nur noch zweimal statt dreimal jährlich. Die lokalen Behörden beteiligen sich in Zwölftel zu 12,50 % an den Personalkosten der 1. Vollzeitjugendarbeiterstelle des Infotreffs und zu 20 % an der Hälfte der Personalkosten der 2. Vollzeitjugendarbeiterstelle, abzüglich des Betrags, den die Provinz dem Infotreff zur Verfügung stellt. Diese Kosten werden unter den beteiligten Gemeinden wie folgt aufgeteilt: Eupen: 41,39 % Kelmis: 23,59 % Lontzen: 12,18 % Raeren: 22,84 % Punkt 4: Erteilung einer Vollmacht an das Gemeindekollegium zum Anschluss an Einkaufszentralen öffentlicher Verwaltungen Der Anschluss an Einkaufszentralen öffentlicher Einrichtungen bietet folgende Vorteile: - generell vorteilhaftere Preise als der freie Markt - den Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde bereits Genüge getan, so dass der Einkauf über diese Zentralen direkt erfolgen kann ohne erneute öffentliche Ausschreibung. Die Stadt ist bisher folgenden Ankaufzentralen angeschlossen: · Ankaufzentrale DGT251 (Direction de la Gestion mobilière) des öffentlichen Dienstes der Wallonie für Materialbestellungen im Bereich Bauhof / Technischer Dienst · Zentrale Ankaufstelle der Französischen Gemeinschaft ETNIC für Informatikmaterial · Zentrale Ankaufstelle der wallonischen Region ("Marché 2014M009 - Acquisition de matériels pour les réseaux") für den Ankauf für Netzwerk-Material. Allerdings existieren zahlreiche weitere Ankaufszentralen, denen sich die Stadt anschließen kann. In Bezug auf Anschaffung von EDV-Material wären hier insbesondere folgende Ankaufszentralen interessant: · Zentrale Ankaufsstelle der Provinz Hennegau · Zentrale Ankaufsstelle der Stadt Brüssel (GIAL) · Zentrale Ankaufsstellen des öffentlichen Dienstes der Wallonie (hier gibt es mehrere Ankaufsstellen, die verschiedenes Material anbieten) Der Anschluss an möglichst viele dieser Ankaufzentralen ermöglicht zudem einen Preisvergleich zwischen den Produkten verschiedener Zentralen. Aus folgenden Gründen empfiehlt es sich, sich schnellstmöglich zusätzlichen Ankaufzentralen anzuschließen: Ø Bisher kann man bei Anschluss an eine solche Zentrale ebenfalls das Material erwerben, für das eine Ausschreibung bereits stattgefunden hat. Allerdings soll die Gesetzgebung zu den Ankaufzentralen ab April aufgrund einer europäischen Richtlinie angepasst werden. Nach dieser Anpassung wird nur noch den Partnern der Einkauf möglich sein, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Ausschreibung der Ankaufzentrale bereits angeschlossen waren, d.h. dass nur noch das Material erworben werden kann, für das die öffentliche Ausschreibung nach dem Anschluss erfolgt. Ø Der Anschluss an die Ankaufszentralen und die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärungen sind notwendig, um deren Preislisten einzusehen, zieht aber generell keinerlei Kaufverpflichtung mit sich. Jeder Ankauf wird anschließend nach den üblichen Prozeduren getätigt (Beschlüsse des Gemeindekollegiums und des Stadtrates), selbst wenn der Ankauf über eine Ankaufzentrale läuft, d.h. außerordentliche Anschaffungen müssen ohnehin vom Stadtrat beschlossen werden. Weiterhin erfolgt vor jeder Anschaffung zusätzlich ein Vergleich der Preise der verschiedenen Ankaufszentralen mit den Preisen des freien Marktes. Da der Anschluss an diese Ankaufzentralen in die Zuständigkeiten des Stadtrats fällt, müsste jeweils eine Stadtratssitzung abgewartet werden, um einen solchen Anschluss zu genehmigen, wodurch der Preisvergleich erheblich verzögert würde. Da ein Anschluss aber lediglich ermöglicht, die Listen des angebotenen Materials sowie deren Preise einzusehen, erteilt der Stadtrat dem Gemeindekollegium Vollmacht, sich allen relevanten und interessanten Ankaufzentralen von öffentlichen Diensten anzuschließen, die der Gesetzgebung zur Vergabe öffentlicher Aufträge gerecht werden, und die keine Kaufverpflichtung mit sich ziehen. Punkt 5: Erweiterung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung Haushalt 2015 Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente, defekte und beschädigte Armaturen und Beleuchtungsmasten sind für folgende Straßen neue Armaturen sowie außerordentliche Reparaturen (Ersetzen des Mastes, Versetzen und Entfernen von Beleuchtungen sowie Beheben von Kabelfehlern) bei INTEROST beauftragt worden: Bellmerin, Monschauer Straße, Stadtkern, Klinkeshöfchen, Friedensstraße, Judenstraße, Schulstraße, Winkelstraße, Oestraße und Rathaus zum Betrage von 20.785,58 € einschl. MwSt. In der Judenstraße, der Schnellewindgasse, dem Lascheterweg und auf dem Rotenbergplatz wurden ebenfalls Straßenbeleuchtungsmaste zum Betrage von 7.014,22 € einschl. MwSt. erneuert. Hier handelte es sich jedoch um Schadensfälle, die der Versicherung gemeldet wurden. Gesamtbetrag: 27.799,80 € einschl. MwSt. Der Stadtrat genehmigt diese Arbeiten nachträglich. 2 Punkt 6: Städtische Straßenverkehrsordnung: Abänderung des Artikels 1.16. der allgemeinen Ergänzungsverordnung über die Straßenverkehrsordnung vom 03.07.1961 betreffend das Durchfahrtsverbot in der Fremereygasse Aufgrund einer Bemerkung aus der Baukommission wurde die Möglichkeit geprüft, die Fremereygasse auch für Fahrradfahrer zugänglich zu machen. Hierfür muss die allgemeine Ergänzungsverordnung über die Straßenverkehrsordnung vom 03.07.1961 abgeändert werden, indem Artikel 1.16. betreffend das Zufahrtsverbot in der Fremereygasse wie folgt angepasst wird: 1. Die Verbotsschilder vom Typ C3 werden entfernt; 2. Die Hinweisschilder vom Typ F99a Punkt 7: Bezeichnung von Städtebauberater Herrn und F101a Kay Raddatz werden angebracht. als Raumordnungs- und Artikel 257 des wallonischen Gesetzbuches gibt den Gemeinden die Möglichkeit zur Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung eines Raumordnungs- und Städtebauberaters. Herr Kay RADDATZ, Vertragsbediensteter im Städtebau- und Umweltdienst, erfüllt die in Artikel 257/2 aufgeführten Bedingungen bezüglich Ausbildung und Erfahrung und nimmt in seiner Arbeit die Aufgaben eines Raumordnungs- und Städtebauberaters bereits wahr. Herr Ralph BOSTEN, Leiter des Dienstes, ist seit 2009 als Städtebauberater bezeichnet, jedoch bietet es sich entsprechend dem Organigramm des Dienstes an, diese Doppelfunktion aufzugeben. Für die Weiterbeschäftigung eines Städtebauberaters wird durch die Wallonische Region ein jährlicher Zuschuss von derzeit 22.320 € gewährt. Punkt 8: Anpassung des Erbpachtvertrags vom 8. März 2012 zur Übertragung von Teilgrundstücken aus dem Gelände der Kompostanlage Schönefelderweg an die V.o.G. BISA zur Einrichtung einer Halle In der Sitzung vom 23. Januar 2012 genehmigte der Stadtrat die Übertragung von zwei Teilgrundstücken aus dem Gelände der Kompostierungsanlage Schönefeld im Wege eines Erbpachtrechtes an die V.o.G. BISA zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes sowie einer Halle. Aus technischen Gründen muss nunmehr der Standort der geplanten Überdachungshalle verlegt werden: der ursprüngliche Standort hätte zu viel Platz auf der geteerten Bodenplatte beansprucht, die zur Lagerung und Bearbeitung von Grünabfällen und Produkten benötigt wird. Zudem wird die Fläche vor der Halle zum Rangieren, Beladen und Einfahren benötigt. Aus diesem Grund wird der Erbpachtvertrag vom 8. März 2012 mit Wirkung zum 1. Februar 2016 für die verbleibende Erbpachtdauer auf Grundlage eines angepassten Vermessungsplans dahingehend abgeändert, dass das Erbpachtrecht für ein Teilstück von 449m² aufgehoben und stattdessen für ein Teilstück von 483m² eingeräumt wird. Alle mit der Verlegung der Erbpachtflächen verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Erbpächterin. 3 Punkt 9: Revision der Stadtkasse: 4. Trimester 2015 Die Revision erfolgte am 17.12.2015, wonach der Kassenstand und der Bestand der einzelnen Konten der Stadt sich auf 5.344.109,75 € beliefen. Punkt 10: Bewilligung eines Zuschusses 200 € zu Gunsten des Kgl. Athenäums Eupen für die Anschaffung eines Defibrillators für die Sporthalle Punkt 11: Ausschreibung der vertraglichen beamter/in für Verwaltungsstrafen Stelle als Vollstreckungs- Aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses seitens des bisherigen Vollstreckungsbeamten zum 31. Dezember 2015 muss die Stelle eines Vollstreckungsbeamten neu ausgeschrieben werden. In seiner Sitzung vom 10. November 2015 hat das Polizeikollegium sich dafür ausgesprochen, einen Vollstreckungsbeamten für die vier Nordgemeinden in Ganztagsstellung einzustellen. Die Verteilung der Arbeitszeiten und der Kosten erfolgt wie bisher nach dem Verteilerschlüssel der Polizeizone Weser-Göhl, was bedeutet, dass für die Stadt Eupen eine wöchentliche Arbeitszeit von 19 Stunden vorgesehen ist. Die augenblicklich anwendbare Gesetzgebung für die Einstellung und die Anwerbungsbedingungen befindet sich hauptsächlich im Königlichen Erlass vom 21. Dezember 2013. Dieser Erlass legt Folgendes fest: · Diplombedingungen (Art. 1§ 4): Ø Inhaber eines Bachelordiploms der Rechte oder eines Bachelordiploms der Rechtspraxis Ø oder Inhaber eines Masterdiploms der Rechte Ø oder Inhaber eines Universitätsdiploms des zweiten Zyklus oder eines gleichwertigen Diploms sein. · den Nachweis der einwandfreien Führung erbringen Artikel 1 § 5 ist sehr strikt: der Vollstreckungsbeamte „ darf nicht, selbst nicht mit Aufschub, zu einer Korrektional- oder Kriminalstrafe verurteilt sein, die aus einer Geldbuße, Arbeitsstrafe oder Gefängnisstrafe besteht, mit Ausnahme der Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die Straßenverkehrspolizei, wenn sie nicht aus einer Entziehung der Fahrerlaubnis für ein Motorfahrzeug bestehen, die aus anderen Gründen als Gründen der körperlichen Unfähigkeit erfolgt ist.“ · zusätzliche verpflichtende Ausbildung (Art. 1 § 4 und Art. 3): die Ausbildung besteht aus drei Teilen und umfasst 20 Stunden: Ø 1. Teil: die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts Ø 2. Teil: die Rechtsvorschriften mit Bezug auf die kommunalen Verwaltungssanktionen mit besonderem Augenmerk auf die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des sanktionierenden Beamten sowie auf die Rechte und Pflichten der Bürger an Orten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und auf die Fälle der Entdeckung auf frischer Tat Ø 3. Teil Konfliktbewältigung, einschließlich der positiven Konfliktbewältigung mit Minderjährigen. 4 Diese Ausbildung wird durch die Polizeischulen oder die provinzialen oder regionalen Verwaltungsschulen erteilt. Was nun das Angebot einer solchen Ausbildung betrifft, kann die Verwaltungsschule von Lüttich vorerst noch keine Daten nennen. Die Ausschreibung wird sowohl die Möglichkeit einer Anwerbung im Rang A (Master) wie im Rang B (Bachelor) beinhalten. Die Stadt Eupen wird wie in den früheren Anwerbungen die Verwaltungsprozeduren für die Ausschreibung übernehmen. Der Stadtrat beschließt, sich der gemeinsamen Ausschreibung der vertraglichen Stelle eines Vollstreckungsbeamten für Verwaltungsstrafen für 38 Stunden pro Woche für die vier Gemeinden der Polizeizone Weser-Göhl anzuschließen und die Bedingungen für die Ausschreibung wie folgt festzulegen: · Belgier oder Bürger der Europäischen Union sein · die politischen und bürgerlichen Rechte besitzen · von guter Führung sein · den Beweis der körperlichen Tauglichkeit zur Ausübung der Funktion erbringen · Diplombedingungen: - Inhaber eines Bachelordiploms der Rechte oder eines Bachelordiploms der Rechtspraxis - oder Inhaber eines Masterdiploms der Rechte - oder Inhaber eines Universitätsdiploms des zweiten Zyklus oder eines gleichwertigen Diploms sein · Bereitschaft die vorgeschriebene Ausbildung von maximal 20 Stunden zu folgen und zu bestehen · Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch nachweisen können · im Besitz des Führerscheins Klasse B sein · über gute Kenntnisse in Textverarbeitung und redaktionelle Fähigkeiten verfügen Von Vorteil sind: · gute Ortskenntnisse in den 4 Gemeinden · Flexibilität und gute Umgangsformen · gefestigte Persönlichkeit · Besitz eines eigenen PKW. ---------- 5
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