DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT

DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT
Stadtratsbeschlüsse vom 18. Januar 2016
Punkt 2:
Rücknahme der Konzession für Grabstätte Flur 4, Nr. 05-06
Da trotz mehrfacher Erinnerungen und Mahnungen die Konzessionsgebühr für diese Grabstätte
nicht entrichtet wurde, wird der Konzession ein Ende gesetzt.
Punkt 3:
Leistungsauftrag an den Infotreff über die Jugendinformation im Norden des
deutschen Sprachgebiets im Zeitraum 2016-2020
Am 11. März 2013 genehmigte der Stadtrat den Leistungsauftrag 2013-2015 an den Infotreff
über die Jugendinformation im Norden des deutschen Sprachgebiets.
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 übermittelt die Regierung DG den Entwurf für einen
neuen Leistungsauftrag für die Zeitspanne 2016-2020, den die vier Nordgemeinden vor
Unterzeichnung genehmigen müssen.
Der Wortlaut des Vertrags ist gleich geblieben bis auf die Frequenz der Versammlungen des
Begleitausschusses; dieser tagt nur noch zweimal statt dreimal jährlich.
Die lokalen Behörden beteiligen sich in Zwölftel zu 12,50 % an den Personalkosten der 1.
Vollzeitjugendarbeiterstelle des Infotreffs und zu 20 % an der Hälfte der Personalkosten der 2.
Vollzeitjugendarbeiterstelle, abzüglich des Betrags, den die Provinz dem Infotreff zur Verfügung
stellt. Diese Kosten werden unter den beteiligten Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Eupen:
41,39 %
Kelmis:
23,59 %
Lontzen:
12,18 %
Raeren:
22,84 %
Punkt 4:
Erteilung einer Vollmacht an das Gemeindekollegium zum Anschluss an
Einkaufszentralen öffentlicher Verwaltungen
Der Anschluss an Einkaufszentralen öffentlicher Einrichtungen bietet folgende Vorteile:
- generell vorteilhaftere Preise als der freie Markt
- den Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde bereits Genüge getan, so dass
der Einkauf über diese Zentralen direkt erfolgen kann ohne erneute öffentliche
Ausschreibung.
Die Stadt ist bisher folgenden Ankaufzentralen angeschlossen:
· Ankaufzentrale DGT251 (Direction de la Gestion mobilière) des öffentlichen Dienstes der
Wallonie für Materialbestellungen im Bereich Bauhof / Technischer Dienst
· Zentrale Ankaufstelle der Französischen Gemeinschaft ETNIC für Informatikmaterial
· Zentrale Ankaufstelle der wallonischen Region ("Marché 2014M009 - Acquisition de
matériels pour les réseaux") für den Ankauf für Netzwerk-Material.
Allerdings existieren zahlreiche weitere Ankaufszentralen, denen sich die Stadt anschließen
kann. In Bezug auf Anschaffung von EDV-Material wären hier insbesondere folgende
Ankaufszentralen interessant:
· Zentrale Ankaufsstelle der Provinz Hennegau
· Zentrale Ankaufsstelle der Stadt Brüssel (GIAL)
· Zentrale Ankaufsstellen des öffentlichen Dienstes der Wallonie (hier gibt es mehrere
Ankaufsstellen, die verschiedenes Material anbieten)
Der Anschluss an möglichst viele dieser Ankaufzentralen ermöglicht zudem einen Preisvergleich
zwischen den Produkten verschiedener Zentralen.
Aus folgenden Gründen empfiehlt es sich, sich schnellstmöglich zusätzlichen Ankaufzentralen
anzuschließen:
Ø Bisher kann man bei Anschluss an eine solche Zentrale ebenfalls das Material erwerben, für
das eine Ausschreibung bereits stattgefunden hat. Allerdings soll die Gesetzgebung zu den
Ankaufzentralen ab April aufgrund einer europäischen Richtlinie angepasst werden. Nach
dieser Anpassung wird nur noch den Partnern der Einkauf möglich sein, die zum Zeitpunkt
der öffentlichen Ausschreibung der Ankaufzentrale bereits angeschlossen waren, d.h. dass
nur noch das Material erworben werden kann, für das die öffentliche Ausschreibung nach
dem Anschluss erfolgt.
Ø Der Anschluss an die Ankaufszentralen und die Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärungen sind notwendig, um deren Preislisten einzusehen, zieht aber generell keinerlei
Kaufverpflichtung mit sich.
Jeder Ankauf wird anschließend nach den üblichen Prozeduren getätigt (Beschlüsse des
Gemeindekollegiums und des Stadtrates), selbst wenn der Ankauf über eine Ankaufzentrale
läuft, d.h. außerordentliche Anschaffungen müssen ohnehin vom Stadtrat beschlossen
werden.
Weiterhin erfolgt vor jeder Anschaffung zusätzlich ein Vergleich der Preise der verschiedenen
Ankaufszentralen mit den Preisen des freien Marktes.
Da der Anschluss an diese Ankaufzentralen in die Zuständigkeiten des Stadtrats fällt, müsste
jeweils eine Stadtratssitzung abgewartet werden, um einen solchen Anschluss zu genehmigen,
wodurch der Preisvergleich erheblich verzögert würde.
Da ein Anschluss aber lediglich ermöglicht, die Listen des angebotenen Materials sowie deren
Preise einzusehen, erteilt der Stadtrat dem Gemeindekollegium Vollmacht, sich allen relevanten
und interessanten Ankaufzentralen von öffentlichen Diensten anzuschließen, die der
Gesetzgebung zur Vergabe öffentlicher Aufträge gerecht werden, und die keine
Kaufverpflichtung mit sich ziehen.
Punkt 5:
Erweiterung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung Haushalt 2015
Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente, defekte und
beschädigte Armaturen und Beleuchtungsmasten sind für folgende Straßen neue Armaturen
sowie außerordentliche Reparaturen (Ersetzen des Mastes, Versetzen und Entfernen von
Beleuchtungen sowie Beheben von Kabelfehlern) bei INTEROST beauftragt worden:
Bellmerin, Monschauer Straße, Stadtkern, Klinkeshöfchen, Friedensstraße, Judenstraße,
Schulstraße, Winkelstraße, Oestraße und Rathaus zum Betrage von 20.785,58 € einschl. MwSt.
In der Judenstraße, der Schnellewindgasse, dem Lascheterweg und auf dem Rotenbergplatz
wurden ebenfalls Straßenbeleuchtungsmaste zum Betrage von 7.014,22 € einschl. MwSt.
erneuert. Hier handelte es sich jedoch um Schadensfälle, die der Versicherung gemeldet
wurden.
Gesamtbetrag: 27.799,80 € einschl. MwSt.
Der Stadtrat genehmigt diese Arbeiten nachträglich.
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Punkt 6:
Städtische Straßenverkehrsordnung: Abänderung des Artikels 1.16. der
allgemeinen Ergänzungsverordnung über die Straßenverkehrsordnung vom
03.07.1961 betreffend das Durchfahrtsverbot in der Fremereygasse
Aufgrund einer Bemerkung aus der Baukommission wurde die Möglichkeit geprüft, die
Fremereygasse auch für Fahrradfahrer zugänglich zu machen.
Hierfür muss die allgemeine Ergänzungsverordnung über die Straßenverkehrsordnung vom
03.07.1961 abgeändert werden, indem Artikel 1.16. betreffend das Zufahrtsverbot in der
Fremereygasse wie folgt angepasst wird:
1. Die Verbotsschilder vom Typ C3
werden entfernt;
2. Die Hinweisschilder vom Typ F99a
Punkt 7:
Bezeichnung von
Städtebauberater
Herrn
und F101a
Kay
Raddatz
werden angebracht.
als
Raumordnungs-
und
Artikel 257 des wallonischen Gesetzbuches gibt den Gemeinden die Möglichkeit zur Anstellung
bzw. Weiterbeschäftigung eines Raumordnungs- und Städtebauberaters.
Herr Kay RADDATZ, Vertragsbediensteter im Städtebau- und Umweltdienst, erfüllt die in Artikel
257/2 aufgeführten Bedingungen bezüglich Ausbildung und Erfahrung und nimmt in seiner
Arbeit die Aufgaben eines Raumordnungs- und Städtebauberaters bereits wahr.
Herr Ralph BOSTEN, Leiter des Dienstes, ist seit 2009 als Städtebauberater bezeichnet, jedoch
bietet es sich entsprechend dem Organigramm des Dienstes an, diese Doppelfunktion
aufzugeben.
Für die Weiterbeschäftigung eines Städtebauberaters wird durch die Wallonische Region ein
jährlicher Zuschuss von derzeit 22.320 € gewährt.
Punkt 8:
Anpassung des Erbpachtvertrags vom 8. März 2012 zur Übertragung von
Teilgrundstücken aus dem Gelände der Kompostanlage Schönefelderweg an
die V.o.G. BISA zur Einrichtung einer Halle
In der Sitzung vom 23. Januar 2012 genehmigte der Stadtrat die Übertragung von zwei
Teilgrundstücken aus dem Gelände der Kompostierungsanlage Schönefeld im Wege eines
Erbpachtrechtes an die V.o.G. BISA zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes sowie einer Halle.
Aus technischen Gründen muss nunmehr der Standort der geplanten Überdachungshalle verlegt
werden: der ursprüngliche Standort hätte zu viel Platz auf der geteerten Bodenplatte
beansprucht, die zur Lagerung und Bearbeitung von Grünabfällen und Produkten benötigt wird.
Zudem wird die Fläche vor der Halle zum Rangieren, Beladen und Einfahren benötigt.
Aus diesem Grund wird der Erbpachtvertrag vom 8. März 2012 mit Wirkung zum 1. Februar
2016 für die verbleibende Erbpachtdauer auf Grundlage eines angepassten Vermessungsplans
dahingehend abgeändert, dass das Erbpachtrecht für ein Teilstück von 449m² aufgehoben und
stattdessen für ein Teilstück von 483m² eingeräumt wird.
Alle mit der Verlegung der Erbpachtflächen verbundenen Kosten gehen zu Lasten der
Erbpächterin.
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Punkt 9:
Revision der Stadtkasse: 4. Trimester 2015
Die Revision erfolgte am 17.12.2015, wonach der Kassenstand und der Bestand der
einzelnen Konten der Stadt sich auf 5.344.109,75 € beliefen.
Punkt 10:
Bewilligung eines Zuschusses
200 € zu Gunsten des Kgl. Athenäums Eupen für die Anschaffung eines Defibrillators
für die Sporthalle
Punkt 11:
Ausschreibung
der
vertraglichen
beamter/in für Verwaltungsstrafen
Stelle
als
Vollstreckungs-
Aufgrund
der
Beendigung
des
Vertragsverhältnisses
seitens
des
bisherigen
Vollstreckungsbeamten zum 31. Dezember 2015 muss die Stelle eines Vollstreckungsbeamten
neu ausgeschrieben werden.
In seiner Sitzung vom 10. November 2015 hat das Polizeikollegium sich dafür ausgesprochen,
einen Vollstreckungsbeamten für die vier Nordgemeinden in Ganztagsstellung einzustellen.
Die Verteilung der Arbeitszeiten und der Kosten erfolgt wie bisher nach dem Verteilerschlüssel
der Polizeizone Weser-Göhl, was bedeutet, dass für die Stadt Eupen eine wöchentliche
Arbeitszeit von 19 Stunden vorgesehen ist.
Die augenblicklich
anwendbare Gesetzgebung für die
Einstellung und die
Anwerbungsbedingungen befindet sich hauptsächlich im Königlichen Erlass vom 21. Dezember
2013.
Dieser Erlass legt Folgendes fest:
·
Diplombedingungen (Art. 1§ 4):
Ø Inhaber eines Bachelordiploms der Rechte oder eines Bachelordiploms
der Rechtspraxis
Ø oder Inhaber eines Masterdiploms der Rechte
Ø oder Inhaber eines Universitätsdiploms des zweiten Zyklus oder eines
gleichwertigen Diploms sein.
·
den Nachweis der einwandfreien Führung erbringen
Artikel 1 § 5 ist sehr strikt: der Vollstreckungsbeamte „ darf nicht, selbst nicht mit
Aufschub, zu einer Korrektional- oder Kriminalstrafe verurteilt sein, die aus einer
Geldbuße, Arbeitsstrafe oder Gefängnisstrafe besteht, mit Ausnahme der Verurteilungen
wegen Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die Straßenverkehrspolizei, wenn
sie nicht aus einer Entziehung der Fahrerlaubnis für ein Motorfahrzeug bestehen, die aus
anderen Gründen als Gründen der körperlichen Unfähigkeit erfolgt ist.“
·
zusätzliche verpflichtende Ausbildung (Art. 1 § 4 und Art. 3):
die Ausbildung besteht aus drei Teilen und umfasst 20 Stunden:
Ø 1. Teil: die allgemeinen Grundsätze des Strafrechts
Ø 2. Teil: die Rechtsvorschriften mit Bezug auf die kommunalen
Verwaltungssanktionen mit besonderem Augenmerk auf die Befugnisse und
Verantwortlichkeiten des sanktionierenden Beamten sowie auf die Rechte und
Pflichten der Bürger an Orten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und auf
die Fälle der Entdeckung auf frischer Tat
Ø 3. Teil Konfliktbewältigung, einschließlich der positiven Konfliktbewältigung mit
Minderjährigen.
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Diese Ausbildung wird durch die Polizeischulen oder die provinzialen oder regionalen
Verwaltungsschulen erteilt. Was nun das Angebot einer solchen Ausbildung betrifft, kann
die Verwaltungsschule von Lüttich vorerst noch keine Daten nennen.
Die Ausschreibung wird sowohl die Möglichkeit einer Anwerbung im Rang A (Master) wie im
Rang B (Bachelor) beinhalten.
Die Stadt Eupen wird wie in den früheren Anwerbungen die Verwaltungsprozeduren für die
Ausschreibung übernehmen.
Der Stadtrat beschließt, sich der gemeinsamen Ausschreibung der vertraglichen Stelle eines
Vollstreckungsbeamten für Verwaltungsstrafen für 38 Stunden pro Woche für die vier
Gemeinden der Polizeizone Weser-Göhl anzuschließen und die Bedingungen für die
Ausschreibung wie folgt festzulegen:
· Belgier oder Bürger der Europäischen Union sein
· die politischen und bürgerlichen Rechte besitzen
· von guter Führung sein
· den Beweis der körperlichen Tauglichkeit zur Ausübung der Funktion erbringen
· Diplombedingungen:
- Inhaber eines Bachelordiploms der Rechte oder eines Bachelordiploms der
Rechtspraxis
- oder Inhaber eines Masterdiploms der Rechte
- oder Inhaber eines Universitätsdiploms des zweiten Zyklus oder eines
gleichwertigen Diploms sein
· Bereitschaft die vorgeschriebene Ausbildung von maximal 20 Stunden zu folgen und zu
bestehen
· Sprachkenntnisse in Deutsch und Französisch nachweisen können
· im Besitz des Führerscheins Klasse B sein
· über gute Kenntnisse in Textverarbeitung und redaktionelle Fähigkeiten verfügen
Von Vorteil sind:
· gute Ortskenntnisse in den 4 Gemeinden
· Flexibilität und gute Umgangsformen
· gefestigte Persönlichkeit
· Besitz eines eigenen PKW.
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