SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : D561-AE4 hebro®sol CITRUS 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Reinigungsmittel (Lösungsmittel) für berufsmäßige Anwendung in Industrie und Gewerbe 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Ansprechpartner Telefon Telefax : hebro chemie- ZN der Rockwood Specialties Group GmbH Rostocker Str. 40 41199 Mönchengladbach : Wolfgang Schaffers : +49 (0) 2166 6009-0 : +49 (0) 2166 6009-99 Ansprechpartner Produktsicherheit Telefon Email-Adresse Abteilung Produktsicherheit : +49(0)2166 6009-176 : [email protected] 1.4 Notrufnummer : Giftinformationszentrum Erfurt: +49 (0) 361 730 730 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Aerosole, Kategorie 1 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition, Kategorie 3, Zentralnervensystem Chronische aquatische Toxizität, H222: Extrem entzündbares Aerosol. H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit 1 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Kategorie 2 Druckdatum 30.04.2015 langfristiger Wirkung. Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Hochentzündlich Sensibilisierend Umweltgefährlich R12: Hochentzündlich. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H222 H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H315 H317 H319 H336 H411 Sicherheitshinweise : Prävention: P260 P210 P251 P211 P280 Reaktion: P362 + P364 Lagerung: P410 + P412 Aerosol nicht einatmen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Schutzhandschuhe tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F 2 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 aussetzen. Entsorgung: P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Propan-2-ol 67-63-0 5989-27-5 (R)-p-Mentha-1,8-dien Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG) Gefahrenpiktogramme : Hochentzündl ich R-Sätze Reizend : R12 R43 Hochentzündlich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R51/53 R67 S-Sätze Umweltgefähr lich : S23 S24 S33 Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S37 S60 Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: (R)-p-Mentha-1,8-dien 5989-27-5 Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische : Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 3 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 2.3 Sonstige Gefahren Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält die notwendigen Informationen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Ethanol : Gemisch aus Isoparaffinen und Alkoholen CAS-Nr. Einstufung EG-Nr. (67/548/EWG) Registrierungsnum mer 64-17-5 F; R11 200-578-6 01-2119457610-43 Einstufung Konzentration (VERORDNUN [%] G (EG) Nr. 1272/2008) Flam. Liq. 2; >= 10 - < 25 H225 Eye Irrit. 2; H319 Propan-2-ol 67-63-0 F; R11 200-661-7 01-2119457558-25 Xi; R36 R67 Flam. Liq. 2; H225 >= 10 - < 15 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H336 (R)-p-Mentha-1,8-dien 5989-27-5 R10 227-813-5 01-2119529223-47 Xi; R38 R43 Xn; R65 Flam. Liq. 3; H226 >= 10 - < 20 Asp. Tox. 1; H304 Skin Irrit. 2; H315 N; R50/53 Skin Sens. 1B; H317 Nota C Aquatic Acute 1; H400 4 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 Aquatic Chronic 1; H410 Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, isoAlkane, cyclische F; R11 265-151-9 01-2119473851-33 Xn; R65 R66 R67 Flam. Liq. 2; H225 >= 10 - < 15 STOT SE 3; H336 Asp. Tox. 1; H304 N; R51/53 Aquatic Chronic 2; H411 Nota H, Nota P Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert : Propan 74-98-6 F+; R12 200-827-9 01-2119486944-21 Flam. Gas 1; H220 >= 10 - < 25 Press. Gas Liquefied gas; H280 Butan Isobutan 106-97-8 F+; R12 203-448-7 01-2119474691-32 Nota C Flam. Gas 1; H220 75-28-5 F+; R12 200-857-2 01-2119485395-27 Nota C Flam. Gas 1; H220 >= 10 - < 25 Press. Gas Liquefied gas; H280 >= 10 - < 25 Press. Gas Compr. Gas; H280 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Den Volltext der hier genannten Notas finden Sie in Abschnitt 16. 5 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Bei Auftreten von Symptomen, Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen : Für Frischluft sorgen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen. Nach Augenkontakt : Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken : Sofort Arzt hinzuziehen. Ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar. Risiken : Keine Information verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden. Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung : Beim Verbrennen kann entstehen: Kohlendioxid (CO2) Kohlenmonoxid 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung 6 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Weitere Information Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 : Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. : Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Alle Zündquellen entfernen. Dampf nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 und 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang : Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch 7 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Weitere Angaben zu Lagerbedingungen : Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Vor Hitze schützen. Zusammenlagerungshinweise : Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Lagerklasse (LGK) : 2B Druckgaspackungen (Aerosolpackungen) 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Reinigungsmittel (Lösungsmittel) für berufsmäßige Anwendung in Industrie und Gewerbe ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Inhaltsstoffe CAS-Nr. Wert Ethanol 64-17-5 AGW Weitere Information : Propan-2-ol 67-63-0 Zu überwachende Parameter 500 ppm 960 mg/m³ Stand Grundlage 2006-01-01 DE TRGS 900 DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden AGW 200 ppm 500 mg/m³ 2006-01-01 DE TRGS 900 8 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Weitere Information : Propan 74-98-6 Weitere Information : Butan 106-97-8 Weitere Information : DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden : AGW AGW 2006-01-01 DE TRGS 900 1.000 ppm 2.400 mg/m³ 2006-01-01 DE TRGS 900 5 ppm 28 mg/m³ 2013-04-04 DE TRGS 900 DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Hautresorptiv Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden Hautsensibilisierender Stoff AGW : 1.000 ppm 1.800 mg/m³ DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Kohlenwasser stoffe, C7-C9, n-Alkane, isoAlkane, cyclische Weitere Information AGW DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) (R)-p-Mentha- 5989-27-5 1,8-dien Weitere Information Druckdatum 30.04.2015 1.500 mg/m³ 2009-02-16 DE TRGS 900 Gruppen-AGW: Gruppengrenzwert für Kohlenwasserstoff-Lösemittelgemische Ausschuss für Gefahrstoffe Siehe auch Nummer 2.9 der TRGS 900 AGW Weitere Information : Isobutan 75-28-5 Weitere Information : 600 mg/m³ 2009-02-16 DE TRGS 900 Gruppen-AGW: Gruppengrenzwert für Kohlenwasserstoff-Lösemittelgemische Ausschuss für Gefahrstoffe Siehe auch Nummer 2.9 der TRGS 900 AGW 1.000 ppm 2.400 mg/m³ 2006-01-01 DE TRGS 900 DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) 9 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 DNEL/DMEL Ethanol Propan-2-ol Druckdatum 30.04.2015 : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 950 mg/m³ : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 500 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 888 mg/kg Körpergewicht/Tag (R)-p-Mentha-1,8-dien : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 33,3 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - lokale Effekte Wert: 0,222 mg/cm2 Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 2035 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 773 mg/kg Körpergewicht/Tag PNEC Propan-2-ol : Süßwasser Wert: 140,9 mg/l 10 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 Meerwasser Wert: 140,9 mg/l Abwasserkläranlage Wert: 2251 mg/l Sediment Wert: 552 mg/kg Trockengewicht (TW) Boden Wert: 28 mg/kg Trockengewicht (TW) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen. Handschutz : Chemikalienschutzhandschuh aus Butylkautschuk oder Nitrilkautschuk der Kategorie III gemäß EN 374. Augenschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz Haut- und Körperschutz : Schutzanzug Schutzmaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Hautschutzplan beachten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : Aerosol Farbe : farblos Geruch : nach Zitrone 11 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Flammpunkt : < 1 °C Zündtemperatur : 365 °C Untere Explosionsgrenze : 0,7 %(V) Obere Explosionsgrenze : 15 %(V) pH-Wert : Keine Daten verfügbar Dichte : 1 g/cm³ bei 20 °C Methode: DIN 51757 Wasserlöslichkeit : 200 g/L Druckdatum 30.04.2015 9.2 Sonstige Angaben Explosionsgefährlichkeit : Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. : Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte 12 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Zersetzungsrisiko. Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 : Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen: Kohlendioxid (CO2) Kohlenmonoxid Stickoxide (NOx) Rauch ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Akute orale Toxizität Ethanol : LD50: 6.200 mg/kg Spezies: Ratte Propan-2-ol : LD50: 5.840 mg/kg Spezies: Ratte Methode: OECD Prüfrichtlinie 401 (R)-p-Mentha-1,8-dien : LD50: 4.900 mg/kg Spezies: Ratte Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Ratte Akute inhalative Toxizität Ethanol Propan-2-ol Akute dermale Toxizität Propan-2-ol : LC50: 124,7 mg/l Expositionszeit: 4 h Spezies: Ratte : LC50: 30 mg/l Expositionszeit: 4 h Spezies: Ratte : LD50: 13.900 mg/kg Spezies: Kaninchen Methode: OECD Prüfrichtlinie 402 (R)-p-Mentha-1,8-dien : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Kaninchen Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : LD50: > 2.000 mg/kg Spezies: Ratte 13 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Hautreizung : Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut. Kann Augen- und Hautreizungen verursachen. Schwere Augenschädigung/-reizung Augenreizung : Flüssigkeitsspritzer, die in die Augen gelangen, können Reizungen und reversible Schäden verursachen. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung Keimzell-Mutagenität (R)-p-Mentha-1,8-dien Gentoxizität in vivo (R)-p-Mentha-1,8-dien : Keine Informationen verfügbar. : Ames test In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen : Ergebnis: In-vivo-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen Karzinogenität Anmerkungen : Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar. Weitere Information : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Toxizität gegenüber Fischen Ethanol : Keine Daten verfügbar : LC50: 8.150 mg/l Expositionszeit: 48 h 14 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 Spezies: Leuciscus idus (Goldorfe) Propan-2-ol : LC50: 8.970 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Leuciscus idus (Goldorfe) LC50: 9.640 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Pimephales promelas (Dickkopfelritze) (R)-p-Mentha-1,8-dien : LC50: 33 mg/l Spezies: Fisch Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : LL50: > 1 - 10 mg/l Spezies: Fisch Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren Ethanol : EC50: 10.800 mg/l Expositionszeit: 24 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Propan-2-ol : LC50: 9.714 mg/l Expositionszeit: 24 h Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : LL50: > 1 - 10 mg/l Spezies: Daphnia (Wasserfloh) NOEC: > 0,1 - 1 mg/l Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Toxizität gegenüber Algen Propan-2-ol Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische : EC50: > 100 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Scenedesmus subspicatus : LL50: > 10 - 100 mg/l Spezies: Algen Toxizität gegenüber Bakterien Propan-2-ol : IC50: > 100 mg/l Spezies: Bakterien 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 15 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Biologische Abbaubarkeit Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 : Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation : Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Mobilität : Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Verpackung : Die auf dem Etikett aufgeführten Gefahren- und Warnhinweise gelten auch für alle im Behälter verbleibenden Restmengen. Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Verunreinigte Verpackungen : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfallschlüssel-Nr. : 160504 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR UN-Nummer Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung Transportgefahrenklassen Klassifizierungscode : 1950 : DRUCKGASPACKUNGEN : 2 : 5F 16 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung Maximale Menge Etiketten Tunnelbeschränkungscode Umweltgefährdend IATA UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Klasse Etiketten IATA_C Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) Maximale Menge Umweltgefährdend Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 : 1,00 L : : : : 30,00 KG 2.1 (D) nein : : : : 1950 Aerosols, flammable 2.1 2.1 : 203 : Y203 : 150,00 KG : nein IATA_P Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) Maximale Menge Umweltgefährdend : Y203 : 75,00 KG : nein IMDG UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Klasse Etiketten EmS Nummer 1 EmS Nummer 2 Meeresschadstoff : : : : : : : 1950 AEROSOLS 2.1 2.1 F-D S-U nein Shaded from sources of heat. "IMDG-Code segregation group not applicable". : : : : : 1950 DRUCKGASPACKUNGEN 2 5F 23 RID UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Transportgefahrenklassen Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Etiketten Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung Maximale Menge : 203 : 2.1 : 1,00 L : 30,00 KG 17 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Umweltgefährdend Druckdatum 30.04.2015 : nein ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse : WGK 2 wassergefährdend VWVWS A4 Sonstige Vorschriften : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Regionale oder nationale GHS Implementationen enthalten möglicherweise nicht alle Gefahrenklassen und -kategorien. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R10 R11 R12 R36 R38 R43 R50/53 R51/53 R65 R66 R67 Entzündlich. Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Reizt die Augen. Reizt die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. 18 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 H220 H222 H225 H226 H229 H280 H304 H315 H317 H319 H336 H400 H410 H411 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 Extrem entzündbares Gas. Extrem entzündbares Aerosol. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der in Abschnitt 3 aufgeführten Notas Nota C Nota H Nota P Manche organische Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomeren in den Verkehr kommen. Wird in Anhang I eine allgemeine Bezeichnung wie "Xylenol" verwendet, so hat der Hersteller oder derjenige, der einen solchen Stoff in den Verkehr bringt, auf dem Kennzeichnungsschild anzugeben, um welches der Isomeren (Buchstabe a) es sich handelt oder ob ein Isomerengemisch (Buchstabe b) vorliegt. Beispiel: a) 2,4Dimethylphenol, b) Xylenol (Isomerengemisch). Die für diesen Stoff anzuwendende Einstufung und das entsprechende Kennzeichnungsetikett gelten für die in dem/den R-Satz/R-Sätzen im Zusammenhang mit den betreffenden Gefahrenkategorien erwähnte/-n gefährliche/-n Eigenschaft/-en. Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, um sich für die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes die einschlägigen und zugänglichen Daten zu allen anderen Eigenschaften zu verschaffen. Das endgültige Kennzeichnungsetikett muss den Anforderungen von Teil 7 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG entsprechen. Die Einstufung als krebserzeugend oder erbgutverändernd ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff als krebserzeugend oder erbgutverändernd eingestuft, so hat die Anmerkung E ebenfalls Geltung. Ist der Stoff nicht als krebserzeugend oder erbgutverändernd eingestuft, so müssen zumindest die S-Sätze (2)-23-24-62 angegeben werden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Anhang I. Weitere Information Die vorstehenden Angaben basieren auf unserem derzeitigen Kenntnis- bzw. Erfahrungsstand und beziehen sich auf das Produkt im Auslieferungszustand. Soweit sie Produkteigenschaften enthalten, werden diese nicht zugesichert. Die Übermittlung dieses Sicherheitsdatenblattes entbindet den Empfänger des Produktes nicht von der Verpflichtung, die für das Produkt einschlägigen Gesetze 19 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 D561-AE4 hebro®sol CITRUS Version: 2.0 Überarbeitet am 29.04.2015 Druckdatum 30.04.2015 und Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 20 / 20 - DE
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