EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 1 von 11 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator KaVo Kunststoffreiniger Materialnummer: 0.489.3012 0.411.9060 0.611.0030 0.611.0032 Weitere Handelsnamen KaVo Kunststoff-Cleaner, Reinigungsmittel, Kunststoffreiniger, Plastic Cleaner 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Kaltenbach & Voigt GmbH Bismarckring 39 Straße: Ort: D-88400 Biberach Telefon: +49 (0) 7351 56 0 Telefax: + 49 (0) 7351 56 1488 [email protected] E-Mail: Internet: http://www.kavo.com/ 1.4. Notrufnummer: +49 (0) 7351 56 4000 (24 h) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N Umweltgefährlich R-Sätze: Leichtentzündlich. Reizt die Haut. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Aspirationsgefahr: Asp. 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 2 von 11 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS02-GHS07-GHS08-GHS09 Gefahrenhinweise H225 H304 H315 H336 H411 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 2.3. Sonstige Gefahren Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 265-151-9 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R11-38-51-53-65-67 64742-49-0 649-328-00-1 Anteil < 60 % Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H225 H315 H336 H304 H411 01-2119475514-35 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Weitere Angaben 94/69/EG (21. ATP). Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%. Es gilt die Anmerkung P. Einstufung und Kennzeichnung als krebserzeugend ist nicht notwendig. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 3 von 11 Nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Arzt anrufen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Ärztliche Behandlung notwendig. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizend. Narkotisierende Wirkung, Kopfschmerzen, Übelkeit. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassersprühstrahl, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Leichtentzündlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, gesundheitsschädlich. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. Gummistiefel. Gesichtsschutz tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. Zusätzliche Hinweise Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Alle Zündquellen entfernen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 4 von 11 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 132. Weitere Angaben zur Handhabung Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen, Geräte etc. verwenden. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen. Behälter nicht mit Druck entleeren. Lagerklasse nach TRGS 510: 3 (Entzündbare Flüssigkeiten) 7.3. Spezifische Endanwendungen Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung - Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen (RCP-Gruppe): C7-C8 Aromaten ppm mg/m³ 200 F/m³ Spitzenbegr. Art 2(II) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 5 von 11 Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 192. DIN EN 166 Handschutz Kurzzeit (einmalig): Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials: >= 0,4 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 195. DIN EN 374 Körperschutz Flammschutzkleidung. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Gasfiltergerät (DIN EN 141). Viertelmaske (DIN EN 140), Filtermaterial/-medium: FFA2. Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden ! Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 190. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Freisetzung in die Umwelt vermeiden. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: flüssig Farbe: farblos Geruch: Alkohol. Prüfnorm pH-Wert: nicht bestimmt Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: nicht bestimmt 78 - 137 °C 20 °C Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: nicht anwendbar nicht anwendbar Untere Explosionsgrenze: Revisions-Nr.: 2 0,8 Vol.-% D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 6 von 11 Obere Explosionsgrenze: 15 Vol.-% Zündtemperatur: 260 °C DIN 51794 Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: nicht anwendbar nicht anwendbar Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: nicht bestimmt Dichte (bei 20 °C): 0,77 g/cm³ DIN 51757 Wasserlöslichkeit: teilweise mischbar Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt Verteilungskoeffizient: nicht bestimmt Dyn. Viskosität: Kin. Viskosität: 0,67 mPa·s 0,87 mm²/s Dampfdichte: nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: nicht bestimmt ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Leichtentzündlich, Entzündungsgefahr. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. 10.5. Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel. Starke Säure. Starke Lauge. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 7 von 11 CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege 64742-49-0 Methode Dosis Spezies Quelle Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend oral LD50 > 5000 mg/kg Ratte OECD 401 dermal LD50 > 2000 mg/kg Kaninchen OECD 402 inhalativ (4 h) Dampf LC50 > 20 mg/l Ratte Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen. Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend) Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sonstige Angaben zu Prüfungen Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität 64742-49-0 Methode Dosis [h] | [d] Spezies Quelle Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend Akute Fischtoxizität LC50 11,4 mg/l 96 h Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Akute Algentoxizität ErC50 30-100 mg/l 72 h Pseudokirchnerella subcapitata Akute Crustaceatoxizität EC50 3 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer Wasserfloh) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. CAS-Nr. Bezeichnung Methode Wert d Quelle Bewertung 64742-49-0 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend OECD 301F/ ISO 9408/ EEC 92/69/V, C.4-D 77,05 % 28 IUCLID Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). 12.3. Bioakkumulationspotenzial Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine längerfristige Schädigung der Umwelt nicht auszuschließen. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 8 von 11 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: UN 1993 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend) 14.3. Transportgefahrenklassen: 3 14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 3 Klassifizierungscode: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Beförderungskategorie: Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: F1 274 601 640D 1L 2 33 D/E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Freigestellte Menge: E2 Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: UN 1993 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend) 14.3. Transportgefahrenklassen: 3 Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 SDB_10023 KaVo Kunststoffreiniger Seite 9 von 11 14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 3 Klassifizierungscode: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): F1 274 601 640D 1L Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Freigestellte Menge: E2 Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: UN 1993 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Naphtha (petroleum), hydrotreated light; Low boiling point hydrogen treated naphtha) 14.3. Transportgefahrenklassen: 3 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: II Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): EmS: 274 1L F-E, S-E 3 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Freigestellte Menge: E2 Lufttransport (ICAO) 14.1. UN-Nummer: 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: UN 1993 14.3. Transportgefahrenklassen: 3 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: II FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Naphtha (petroleum), hydrotreated light; Low boiling point hydrogen treated naphtha) 3 Sondervorschriften: A3 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 1L IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: 353 5L 364 60 L Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Freigestellte Menge: E2 Passenger-LQ: Y341 14.5. Umweltgefahren Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt SDB_10023 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KaVo Kunststoffreiniger Seite 10 von 11 UMWELTGEFÄHRDEND: ja Gefahrauslöser: Naphtha (petroleum), hydrotreated light; Low boiling point hydrogen treated naphtha 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Brennbare Flüssigkeiten. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO: Mengenschwellen: Zusätzliche Kategorien: Technische Anleitung Luft I: Anteil: Wassergefährdungsklasse: Status: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV). Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/53 9b 200 t / 500 t 7b 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ >= 15 % 2 - wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt: Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 11 Leichtentzündlich. 38 Reizt die Haut. 51 Giftig für Wasserorganismen. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015 EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 SDB_10023 KaVo Kunststoffreiniger Seite 11 von 11 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Medizinprodukte ist nicht zwingend erforderlich. Sofern es sich bei dem benannten Produkt um ein Medizinprodukt handelt, erfolgt die Bereitstellung auf freiwilliger Basis ohne weitere rechtliche Bindungen. Revisions-Nr.: 2 D - DE Überarbeitet am: 22.05.2015
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