Kunststoffreiniger - KaVo. Dental Excellence.

EG-Sicherheitsdatenblatt
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
KaVo Kunststoffreiniger
Materialnummer:
0.489.3012
0.411.9060
0.611.0030
0.611.0032
Weitere Handelsnamen
KaVo Kunststoff-Cleaner, Reinigungsmittel, Kunststoffreiniger, Plastic Cleaner
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Kaltenbach & Voigt GmbH
Bismarckring 39
Straße:
Ort:
D-88400 Biberach
Telefon:
+49 (0) 7351 56 0
Telefax: + 49 (0) 7351 56 1488
[email protected]
E-Mail:
Internet:
http://www.kavo.com/
1.4. Notrufnummer:
+49 (0) 7351 56 4000 (24 h)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrenbezeichnungen: F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N Umweltgefährlich
R-Sätze:
Leichtentzündlich.
Reizt die Haut.
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien:
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Aspirationsgefahr: Asp. 1
Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
Signalwort:
Gefahr
Piktogramme:
GHS02-GHS07-GHS08-GHS09
Gefahrenhinweise
H225
H304
H315
H336
H411
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
CAS-Nr.
Index-Nr.
REACH-Nr.
Bezeichnung
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
265-151-9
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt,
niedrigsiedend
F - Leichtentzündlich, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich
R11-38-51-53-65-67
64742-49-0
649-328-00-1
Anteil
< 60 %
Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H225 H315 H336
H304 H411
01-2119475514-35
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
94/69/EG (21. ATP). Der Benzol-Gehalt des Produkts ist kleiner als 0,1%. Es gilt die Anmerkung P.
Einstufung und Kennzeichnung als krebserzeugend ist nicht notwendig.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztliche Behandlung notwendig.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizend. Narkotisierende Wirkung, Kopfschmerzen, Übelkeit. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Leichtentzündlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, gesundheitsschädlich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. Gummistiefel. Gesichtsschutz tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der
Gefahrenzone entfernen.
Zusätzliche Hinweise
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Bei Gasaustritt oder bei
Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
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6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe können mit Luft
explosionsfähige Gemische bilden.
Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 132.
Weitere Angaben zur Handhabung
Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen, Geräte etc. verwenden. Antistatische Schuhe
und Arbeitskleidung tragen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur
berechtigten Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Nicht einer Temperatur über 50 °C aussetzen. Behälter nicht mit Druck entleeren.
Lagerklasse nach TRGS 510:
3 (Entzündbare Flüssigkeiten)
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
CAS-Nr.
Bezeichnung
-
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C7-C8 Aromaten
ppm
mg/m³
200
F/m³
Spitzenbegr.
Art
2(II)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen,
schnupfen.
Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 192.
DIN EN 166
Handschutz
Kurzzeit (einmalig):
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)
Dicke des Handschuhmaterials: >= 0,4 mm
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind
in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für
spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 195.
DIN EN 374
Körperschutz
Flammschutzkleidung. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Gasfiltergerät (DIN EN 141).
Viertelmaske (DIN EN 140), Filtermaterial/-medium: FFA2.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden !
Zu beachten: Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 190.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
flüssig
Farbe:
farblos
Geruch:
Alkohol.
Prüfnorm
pH-Wert:
nicht bestimmt
Zustandsänderungen
Schmelzpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
nicht bestimmt
78 - 137 °C
20 °C
Flammpunkt:
Entzündlichkeit
Feststoff:
Gas:
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze:
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0,8 Vol.-%
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Obere Explosionsgrenze:
15 Vol.-%
Zündtemperatur:
260 °C DIN 51794
Selbstentzündungstemperatur
Feststoff:
Gas:
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur:
nicht bestimmt
Brandfördernde Eigenschaften
Nicht brandfördernd.
Dampfdruck:
nicht bestimmt
Dichte (bei 20 °C):
0,77 g/cm³ DIN 51757
Wasserlöslichkeit:
teilweise mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient:
nicht bestimmt
Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität:
0,67 mPa·s
0,87 mm²/s
Dampfdichte:
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
Festkörpergehalt:
nicht bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Leichtentzündlich, Entzündungsgefahr.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dämpfe können mit
Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.5. Unverträgliche Materialien
Oxidationsmittel. Starke Säure. Starke Lauge.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CAS-Nr.
Bezeichnung
Expositionswege
64742-49-0
Methode
Dosis
Spezies
Quelle
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
oral
LD50
> 5000 mg/kg
Ratte
OECD 401
dermal
LD50
> 2000 mg/kg
Kaninchen
OECD 402
inhalativ (4 h) Dampf
LC50
> 20 mg/l
Ratte
Reiz- und Ätzwirkung
Verursacht Hautreizungen.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht;
Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend)
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
CAS-Nr.
Bezeichnung
Aquatische Toxizität
64742-49-0
Methode
Dosis
[h] | [d] Spezies
Quelle
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
Akute Fischtoxizität
LC50
11,4 mg/l
96 h Oncorhynchus mykiss
(Regenbogenforelle)
Akute Algentoxizität
ErC50
30-100 mg/l
72 h Pseudokirchnerella
subcapitata
Akute Crustaceatoxizität
EC50
3 mg/l
48 h Daphnia magna (Großer
Wasserfloh)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
CAS-Nr.
Bezeichnung
Methode
Wert
d
Quelle
Bewertung
64742-49-0
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
OECD 301F/ ISO 9408/ EEC 92/69/V, C.4-D
77,05 %
28
IUCLID
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine
längerfristige Schädigung der Umwelt nicht auszuschließen.
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12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und
prozessspezifisch durchzuführen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Kontaminierte Verpackungen
sind wie der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 1993
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt,
niedrigsiedend)
14.3. Transportgefahrenklassen:
3
14.4. Verpackungsgruppe:
II
Gefahrzettel:
3
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
Beförderungskategorie:
Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode:
F1
274 601 640D
1L
2
33
D/E
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Freigestellte Menge: E2
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN 1993
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt,
niedrigsiedend)
14.3. Transportgefahrenklassen:
3
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14.4. Verpackungsgruppe:
II
Gefahrzettel:
3
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
F1
274 601 640D
1L
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Freigestellte Menge: E2
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
UN 1993
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Naphtha (petroleum), hydrotreated light;
Low boiling point hydrogen treated naphtha)
14.3. Transportgefahrenklassen:
3
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
II
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
EmS:
274
1L
F-E, S-E
3
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Freigestellte Menge: E2
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
UN 1993
14.3. Transportgefahrenklassen:
3
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
II
FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (Naphtha (petroleum), hydrotreated light;
Low boiling point hydrogen treated naphtha)
3
Sondervorschriften:
A3
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
1L
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
IATA-Maximale Menge - Passenger:
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
IATA-Maximale Menge - Cargo:
353
5L
364
60 L
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
Freigestellte Menge: E2
Passenger-LQ: Y341
14.5. Umweltgefahren
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UMWELTGEFÄHRDEND:
ja
Gefahrauslöser:
Naphtha (petroleum), hydrotreated light; Low boiling point hydrogen treated
naphtha
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Brennbare Flüssigkeiten.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkung:
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO:
Mengenschwellen:
Zusätzliche Kategorien:
Technische Anleitung Luft I:
Anteil:
Wassergefährdungsklasse:
Status:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5
MuSchRiV).
Umweltgefährlich, in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/53
9b
200 t / 500 t
7b
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50
kg/h: Konz. 50 mg/m³
>= 15 %
2 - wassergefährdend
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt:
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrigsiedend
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext)
11
Leichtentzündlich.
38
Reizt die Haut.
51
Giftig für Wasserorganismen.
53
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in
diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so
gefertigte neue Material übertragen werden.
Die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Medizinprodukte ist nicht zwingend erforderlich. Sofern
es sich bei dem benannten Produkt um ein Medizinprodukt handelt, erfolgt die Bereitstellung auf freiwilliger
Basis ohne weitere rechtliche Bindungen.
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