Sicherheitsdatenblatt

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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: ELPA
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Zur Zeit sind keine bekannt
· 1.3 Verwendung des Stoffes / des Gemisches Elektrodenmasse
· 1.4 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Rheinfelden Carbon GmbH & Co KG
Bukheinstr. 2
79618 Rheinfelden
Germany
Tel.: +49 7623 93 211
Fax: +49 7623 93 548
· Auskunftgebender Bereich: [email protected]
· 1.5 Notrufnummer: +49 7623 93 375 (24 Stunden)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
Muta. 1B
Carc. 1A
Repr. 1B
H340
Kann genetische Defekte verursachen.
H350
Kann Krebs erzeugen.
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
GHS07
Skin Sens. 1
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic 4 H413
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS07
GHS08
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
Benzo[def]chrysen
· Gefahrenhinweise
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H340
Kann genetische Defekte verursachen.
H350
Kann Krebs erzeugen.
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H413
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
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Handelsname: ELPA
(Fortsetzung von Seite 1)
· Sicherheitshinweise
P201
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
· Zusätzliche Angaben:
Nur für gewerbliche Anwender.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
· vPvB:
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Registrierungsnummer für CAS 65996-93-2: 01-2119541809-29-XXXX
Registrierungsnummer für CAS 7782-42-5: 01-2119486977-12
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65996-93-2
Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
EINECS: 266-028-2
PBT; vPvB
Reg.nr.: 01-2119541809-29-XXXX
Carc. 1A, H350
CAS: 50-32-8
Benzo[def]chrysen
EINECS: 200-028-5
Muta. 1B, H340; Carc. 1B, H350; Repr. 1B, H360FD
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
Skin Sens. 1, H317
CAS: 64743-05-1
Petrolkoks, calc.
EINECS: 265-210-9
CAS: 68187-59-7
Anthrazit
EINECS: 269-111-1
CAS: 7782-42-5
Graphit (natürlicher und synthetischer)
EINECS: 231-955-3
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Reg.nr.: 01-2119486977-12-XXXX Arbeitsplatz gilt
< 25%
<0,5%
25-50%
5-40%
5-20%
· SVHC
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
· Nach Einatmen:
Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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· Nach Hautkontakt:
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen.
Mund mit Wasser ausspülen.
Sofort Arzt aufsuchen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Atemnot
Hautreizungen.
Verbrennungen durch geschmolzenes Produkt.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase.
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
Stickoxide (NOx)
Schwefeloxide (SOx)
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Augen- und Hautkontakt vermeiden
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Löschwasser zurückhalten und entsorgen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Atemschutzgeräte bereithalten.
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· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Trocken lagern.
Lager- und Arbeitsräume ausreichend lüften.
· Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Keine.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7782-42-5 Graphit (natürlicher und synthetischer)
AGW Langzeitwert: 1,25* 10** mg/m³
2(II);*alveolengängig**einatembar; AGS, DFG
50-32-8 Benzo[def]chrysen
MAK vgl.Abschn.III Pyrolyseprodukte aus org. Material
· PNEC-Werte
50-32-8 Benzo[def]chrysen
PNEC 0,022 µg/l (marine water)
0,05 µg/l (fs)
0,053 mg/l (soil)
1,8308 mg/l (sediment marine water)
4,2 mg/l (sediment fresh water)
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Arbeitskleidung getrennt aufbewahren.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
· Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Filter P3
· Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / das Gemisch sein.
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt ein Gemisch aus
mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß
deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
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· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet:
Butylkautschuk
Nitrilkautschuk
· Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (EN 340)
· Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Informationen zu Umweltschutzmaßnahmen siehe Abschnitt 6.2.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
körnig
Farbe:
Dunkelgrau
· Geruch:
mineralölartig
· Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
· pH-Wert:
Nicht anwendbar.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Nicht bestimmt.
Siedepunkt/Siedebereich:
Nicht bestimmt.
Erweichungstemperatur/-bereich:
150-190 °C
· Flammpunkt:
Nicht anwendbar.
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Der Stoff ist nicht entzündlich.
· Zündtemperatur:
>550 °C
· Zersetzungstemperatur:
>400 °C (Verkokung)
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Nicht bestimmt.
Obere:
Nicht bestimmt.
· Brandfördernde Eigenschaften
Das Produkt ist nicht brandfördernd.
· Dampfdruck:
Nicht anwendbar.
· Dichte bei 20 °C:
1,4-1,6 g/cm³
· Relative Dichte
Nicht bestimmt.
· Dampfdichte
Nicht anwendbar.
· Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht anwendbar.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser bei 20 °C:
0,001 g/l (OECD Guideline 105)
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
· Viskosität:
Dynamisch:
Nicht anwendbar.
Kinematisch:
Nicht anwendbar.
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
0,0 %
VOC (EU)
0,00 %
Festkörpergehalt:
100,0 %
· 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.
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· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hitze, Flammen, Funken und andere Zündquellen.
Kontakt mit unverträglichen Materialien.
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid
Kohlendioxid
Kohlenwasserstoffe
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
ELPA
Oral
LD50 >15000 mg/kg (rat) (OECD 401)
Dermal LD50 > 2000 mg/kg (rat) (OECD 402)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Bei länger dauernder Einwirkung auf die Haut ist eine Reizung möglich.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Schleimhautreizungen sind möglich.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
· Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie): Reizwirkungen
· Subakute bis chronische Toxizität:
· Untersuchungen: Hautreizungen und Schleimhautreizungen
· Spezies: Kaninchen
· Methode: 83/467/EEC
· Ergebnis: Das Produkt ist nicht hautreizend und nicht schleimhautreizend.
· Akute Wirkungen (akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung) Das Produkt ist phototoxisch.
· Sensibilisierung Dämpfe vom heißen Produkt können Reizung der Nase, Rachen und Augen verursachen.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Gentoxizität: positiv (OECD 471)
Karzinogenität: Kann Krebs erzeugen. (Literaturangaben).
Reproduktionstoxizität: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit und das ungeborenen Kind schädigen.
· Keimzell-Mutagenität
Kann genetische Defekte verursachen.
· Karzinogenität
Kann Krebs erzeugen.
· Reproduktionstoxizität
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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EC50
EL0
EL50
1,16 µg/l (24h) (daphnia magma) (ISO 6341 15)
ca. 10 - 100 mg/l (growth rate) (desmodesmus subspicatus) (OECD Guideline 201)
153 mg/l (biomass) (desmodesmus subspicatus) (72h) (OECD Guideline 201)
ca. 220 mg/l (growth rate) (desmodesmus subspicatus) (72h) (OECD Guideline 201)
LL0
ca. 100 mg/l (96h) (oryzias latipes) (OECD Guideline 203)
LL50
128 mg/l (96h) (pagrus major (red sea bream, salt water)) (OECD Guideline 203)
>100 <1000 mg/l (48h) (daphnia magma) (OECD Guideline 202)
NOELR <10 mg/l (growth rate bio mass) (selenastrum capricornutum) (72h) (OECD Guideline 201)
100 mg/l (48h) (daphnia magma) (OECD Guideline 202)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
· vPvB:
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Abfallschlüsselnummer:
05 00 00 ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE
05 06 00 Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 03* andere Teere
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR,RID, ADN, IMDG, IATA
kein Gefahrgut
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 8)
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Arbeitnehmer dürfen den in dieser Zubereitung enthaltenen krebserzeugenden Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sein.
Im Einzelfall kann die Behörde Ausnahmen zulassen.
· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
· Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57
65996-93-2 Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H340
Kann genetische Defekte verursachen.
H350
Kann Krebs erzeugen.
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage
of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
SVHC: Substances of Very High Concern
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Skin Sens. 1: Sensitisation - Skin, Hazard Category 1
Muta. 1B: Germ cell mutagenicity, Hazard Category 1B
Carc. 1A: Carcinogenicity, Hazard Category 1A
Carc. 1B: Carcinogenicity, Hazard Category 1B
Repr. 1B: Reproductive toxicity, Hazard Category 1B
Aquatic Acute 1: Hazardous to the aquatic environment - AcuteHazard, Category 1
Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1
Aquatic Chronic 4: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 4
DE