Kanton Zürich Bildungsdirektion Beschluss des Bildungsrates vom 1. Juni 2015 28. Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen. Mandat für die Amtsdauer 2015-2019 A. Ausgangslage Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat seit 10. September 2007 Bestand. Mit Beschluss vom 19. März 2012 legte der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung für die Amtsdauer 2011-2015 fest und ernannte für den Rest der Amtsdauer die Kommissionsmitglieder. Mit vorliegendem Beschluss wird das Mandat der Kommission aktualisiert und zudem ihre Zusammensetzung für die Amtsdauer 2015-2019 festgelegt. In einem zweiten Schritt wird der Bildungsrat die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten sowie die 2. Vertretung des Bildungsrats bestimmen und die Wahl der weiteren Mitglieder vornehmen. B. Erwägungen 1. Mandat Die Kommission Mittelschulen hat die Aufgabe, den Bildungsrat bei Entscheiden im Hinblick auf die Zürcher Mittelschulen zu unterstützen. Die Kommission verfolgt die Weiterentwicklung der gymnasialen Mittelschulen, der Berufs- und der Fachmittelschulen. Die Kommission beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen zwischen Volksschule und Mittelschulen: Die Kommission überprüft regelmässig die Anschlussprogramme Volksschule-Mittelschulen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Lehrplan 21 und analysiert die Auswirkungen des Aufnahmeverfahrens an die Zürcher Mittelschulen. Zudem verfolgt sie die Entwicklung der Sekundarstufe I im Kanton Zürich und prüft die Auswirkungen auf die gymnasiale Unterstufe sowie auf das 9. Schuljahr am Gymnasium. In zweiter Linie verfolgt die Kommission auch die Schnittstelle zwischen HochschuleGymnasium. 2. Zusammensetzung In der Kommission „Mittelschulen“ sollen Vertreterinnen und Vertreter jener Institutionen vertreten sein, die über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zürcher Mittelschulen verfügen. Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen zusammen: Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 1 Sitz Bildungsdirektion 2/3 Volksschulamt, 1 Sitz Hochschulamt, 1 Sitz Amt für Jugend und Berufsberatung, 1 Sitz Abteilung Bildungsplanung, 1 Sitz Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, 1 Sitz Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, 2 Sitze Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, 1 Sitz Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen, 1 Sitz Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen Mittelschulen, 1 Sitz Dachverband der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen, 1 Sitz Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich / Kantonale ElternmitwirkungsOrganisation, Verband der Elterngremien im Kanton Zürich, 1 Sitz Mittelschullehrerverband Zürich, 1 Sitz Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich, 1 Sitz Hochschulvertretung HSGYM Strategie (Schnittstelle Hochschule-Gymnasium), 1 Sitz Geschäftsstelle: Abteilung Mittelschulen, Mittelschul- und Berufsbildungsamt Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat: I. Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen wird weitergeführt. Ihr Mandat umfasst für die Amtsdauer 2015-2019 die Aufgaben gemäss B.1 der Erwägungen. II. Die Kommission Mittelschulen setzt sich wie folgt zusammen: - - Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 1 Sitz Volksschulamt, 1 Sitz Hochschulamt, 1 Sitz Amt für Jugend- und Berufsberatung, 1 Sitz Abteilung Bildungsplanung, 1 Sitz Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, 1 Sitz Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, 2 Sitze Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, 1 Sitz Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen, 1 Sitz Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen Mittelschulen, 1 Sitz Dachverband der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen, 1 Sitz Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich / Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation, Verband der Elterngremien im Kanton Zürich, 1 Sitz Mittelschullehrerverband Zürich, 1 Sitz Bildungsdirektion 3/3 - Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich, 1 Sitz Hochschulvertretung HSGYM Strategie (Schnittstelle HochschuleGymnasium), 1 Sitz III. Die Geschäftsstelle wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt geführt. IV. Die Geschäftsstelle wird beauftragt die Nominationen für die Amtsdauer 2015-2019 bei den Organisationen gemäss Dispositivziffer II einzuholen und dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. V. Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet. VI. Mitteilung an die Bildungsdirektion. Für den richtigen Auszug Die Aktuarin Dr. Cornelia Lüthy
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