BRB 28 Bildungsrätliche Kommission

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Beschluss des Bildungsrates
vom 1. Juni 2015
28. Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen.
Mandat für die Amtsdauer 2015-2019
A. Ausgangslage
Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat seit 10. September 2007 Bestand.
Mit Beschluss vom 19. März 2012 legte der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung für die Amtsdauer 2011-2015 fest und ernannte für den Rest der Amtsdauer die
Kommissionsmitglieder.
Mit vorliegendem Beschluss wird das Mandat der Kommission aktualisiert und zudem ihre
Zusammensetzung für die Amtsdauer 2015-2019 festgelegt. In einem zweiten Schritt wird
der Bildungsrat die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten sowie die
2. Vertretung des Bildungsrats bestimmen und die Wahl der weiteren Mitglieder
vornehmen.
B. Erwägungen
1. Mandat
Die Kommission Mittelschulen hat die Aufgabe, den Bildungsrat bei Entscheiden im
Hinblick auf die Zürcher Mittelschulen zu unterstützen. Die Kommission verfolgt die
Weiterentwicklung der gymnasialen Mittelschulen, der Berufs- und der Fachmittelschulen.
Die Kommission beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen zwischen Volksschule
und Mittelschulen: Die Kommission überprüft regelmässig die Anschlussprogramme
Volksschule-Mittelschulen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Lehrplan 21
und analysiert die Auswirkungen des Aufnahmeverfahrens an die Zürcher Mittelschulen.
Zudem verfolgt sie die Entwicklung der Sekundarstufe I im Kanton Zürich und prüft die
Auswirkungen auf die gymnasiale Unterstufe sowie auf das 9. Schuljahr am Gymnasium. In
zweiter Linie verfolgt die Kommission auch die Schnittstelle zwischen HochschuleGymnasium.
2. Zusammensetzung
In der Kommission „Mittelschulen“ sollen Vertreterinnen und Vertreter jener Institutionen
vertreten sein, die über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zürcher Mittelschulen
verfügen. Die Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender
Institutionen zusammen:
Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 1 Sitz
Bildungsdirektion
2/3
Volksschulamt, 1 Sitz
Hochschulamt, 1 Sitz
Amt für Jugend und Berufsberatung, 1 Sitz
Abteilung Bildungsplanung, 1 Sitz
Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, 1 Sitz
Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, 2 Sitze
Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, 1 Sitz
Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen, 1 Sitz
Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen Mittelschulen, 1 Sitz
Dachverband der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen, 1 Sitz
Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich / Kantonale ElternmitwirkungsOrganisation, Verband der Elterngremien im Kanton Zürich, 1 Sitz
Mittelschullehrerverband Zürich, 1 Sitz
Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich, 1 Sitz
Hochschulvertretung HSGYM Strategie (Schnittstelle Hochschule-Gymnasium), 1 Sitz
Geschäftsstelle:
Abteilung Mittelschulen, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Auf Antrag der Bildungsdirektion
beschliesst der Bildungsrat:
I.
Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen wird weitergeführt. Ihr Mandat
umfasst für die Amtsdauer 2015-2019 die Aufgaben gemäss B.1 der Erwägungen.
II.
Die Kommission Mittelschulen setzt sich wie folgt zusammen:
-
-
Bildungsrat (Präsidium sowie 2. Vertretung), 2 Sitze
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, 1 Sitz
Volksschulamt, 1 Sitz
Hochschulamt, 1 Sitz
Amt für Jugend- und Berufsberatung, 1 Sitz
Abteilung Bildungsplanung, 1 Sitz
Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, 1 Sitz
Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, 2 Sitze
Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, 1 Sitz
Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen, 1 Sitz
Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen Mittelschulen, 1 Sitz
Dachverband der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen, 1 Sitz
Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich / Kantonale
Elternmitwirkungs-Organisation, Verband der Elterngremien im Kanton Zürich,
1 Sitz
Mittelschullehrerverband Zürich, 1 Sitz
Bildungsdirektion
3/3
-
Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich, 1 Sitz
Hochschulvertretung HSGYM Strategie (Schnittstelle HochschuleGymnasium), 1 Sitz
III.
Die Geschäftsstelle wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt geführt.
IV.
Die Geschäftsstelle wird beauftragt die Nominationen für die Amtsdauer 2015-2019
bei den Organisationen gemäss Dispositivziffer II einzuholen und dem Bildungsrat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
V.
Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im
Internet.
VI.
Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Für den richtigen Auszug
Die Aktuarin
Dr. Cornelia Lüthy