Mediadaten 2015/16 - Braut & Bräutigam

Mediadaten 2015/16
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Sie Braut
und
Bräutigam!
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Bild: Kzenon/www.shutterstock.com
gültig ab dem 01.06.2015
Schweiz
Magazin | Web | Grafik | Multimedia | Marktforschung
Brautmedia – Ihre Brautmedien für den schönsten Tag im Leben
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Inhalt
Anzeigen-Tarife Braut & Bräutigam Magazin
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Formate Braut & Bräutigam Magazin
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Technische Daten
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Verlagsangaben und Kontakte
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Terminkalender
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Wir gestalten Ihre Anzeige
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Kreativleistungen im Überblick
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Brautmedia Web 15
Kundenkontakte rund um die Uhr
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Online – Tarife und Formate
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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BrAUT & Bräutigam magazin
Das Magazin für alle, die heiraten.
Mit Regionalteilen und alle zwei Monate neu!
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Das Hochzeits-Magazin nur für IHN.
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Das Stadtmagazin für Brautpaare.
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Das Braut & Bräutigam Magazin online.
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Ihre Brautmedien für den schönsten Tag im Leben
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Braut & Bräutigam Magazin Schweiz.
Alle zwei Monate neu.
Brautmedia – Ihre Brautmedien für jeden Anlass
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Ihre Brautmedien für den schönsten Tag im Leben
Jede ist einzigartig! Jede ist individuell! Jede gibt es nur einmal im Leben! Die Braut und die Hochzeit!
Sie sind Partnerin/Partner der durchschnittlich 40.000
Menschen starken Zielgruppe „Brautpaare“. Dann ist es auch
Ihr Ziel, den Paaren den schönsten Tag im Leben so unvergesslich und einzigartig wie nur möglich zu gestalten.
Die Medien der Brautmedia GmbH erlauben es Ihren, mit
Hilfe von Stadt- und Landmagazinen über Ihre Nationalsausgabe Brautpaare aus der gesamten Deutschschweiz zu
erreichen.
Im Internet, öffnen Sie Ihr Angebot den Paaren rund um die
Uhr und rund um den Globus. Unsere Websites führen
Brautpaare direkt zu Ihrem Geschäft – in allen Themenbereichen, die für Brautpaare wichtig und spannend sind.
Wir, die Brautmedia GmbH, sind seit fast 30 Jahren die
Information und Inspiration für Brautpaare im gesamten
deutschsprachigen Markt. Mit einer durchschnittlichen
Jahresgrösse von 40.000 Paaren – oder 80.000 individuellen Wünschen gehen wir auf diese ein.
Mit unserer Profession sind wir Informations- und Inspirationsquelle der Leserinnen und Leser des Braut & Bräutigam
Magazins, der Stadt- und Landmagazine Braut in … genauso
wie die 30.000 Online User auf www.brautmagazin.de./ch./at
sowie über Themen wie praktische Tipps und Checklisten für
die perfekte Organisation bis hin zu den wichtigen kleinen
Details, die das Fest der Feste erst richtig schön machen.
Natürlich auch rund um die Brautmode, den Bräutigam, die
Location, die Trauringe, die Blumen und den Fotografen, die
Frisur, den Brautstrauß und die Kutsche und natürlich alle
anderen Themen, die diesen einzigartigen Tag zum Highlight
werden lassen.
Erreichen Sie mit uns über attraktive Medienkanäle Ihre
zukünftigen Kundinnen und Kunden, und das nicht nur unter
den Brautpaaren, sondern auch in der Familie, den Freundinnen, den Freunden, den Trauzeugen, den Gästen, den
Schwiegereltern und allen, die dazu gehören.
Brautmedia – Statistik
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NAVIgation
Hochzeitszahlen
Fragen Sie uns nach den neuesten Erkenntnissen rund um das Brautpaar!
Wann geht die Braut auf die Suche nach Ihrem Brautkleid? Neugierig gemacht? Auf diese und viele
andere Fragen haben wir die Antworten. Nutzen Sie unsere Umfragen online und im Magazin!
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39.794 Eheschliessungen insgesamt
1. Halbjahr:
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2. Halbjahr:
21.118
Durchschnittliches Alter bei der Eheschliessung
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29,5
55,1
42,4
32,3
31,7
70,8
47,9
36,4
Familienstand bei der Eheschliessung
Frauen
unverheiratet:34.276
verwitwet:
318
geschieden8.055
46,9 %
Männer
ledig: verwitwet: geschieden: Gesamt:
53,0 %
Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Demografie und Migration
Männer
unverheiratet:33.145
verwitwet:513
geschieden:8.994
Bild: Africa Studio/www.shutterstock.com
Eheschliessungen 2013
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informieren Sie gern!
Brautmedia – Specials
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Sonderpublikationen
Die Specials von Braut & Bräutigam Magazin
Neben den TOP-Themen wie Brautmode, Bräutigammode,
Trauringe, Fotografie, Fest-Location und Hochzeitsreise
finden Sie in unserer Medienpalette, sowohl im Magazin als
auch im Online-Auftritt, exklusive Specials , die optimal auf
Ihre Wünsche angepasst sind - vom Publikationszeitpunkt
bis hin zur Präsentationsgrösse.
Hier publizieren wir gezielt Ihr Thema zum perfekten Zeitpunkt innerhalb der Hochzeitssaison und auf den Interessenschwerpunkt der Brautpaare ausgerichtet. Fragen Sie nach
Ihrem Herzensthema und wir informieren Sie ausführlich rund
um die Sonderausgaben des Braut & Bräutigam Magazins.
• zur Ausgabe 5/2015: Festguide – das Magazin rund
um Hochzeits-Locations
• zur Ausgabe 6/2015: 1. Flitterzeit – das Special rund
um das Thema Hochzeitsreise / 2. Braut & Bräutigam
Lookbook – die große Brautmoden-Ausgabe mit den neuen
Kollektionen und Trends
• zur Ausgabe 2/2016: Bräutigam – die Sonderpublikation
mit allen Infos für den Bräutigam
• zur Ausgabe 3/2016: Trauring-Special – das Highlight
zum Thema Trauringe
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wichtigsten Kunden zum optimalen Vorbereitungszeitpunkt.
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Ihr Stadtmagazin
direkt vor
der Ladentür
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Das Magazin mit viel lokalem Know-How und Insider-Tipps.
Braut in … Das Stadtmagazin direkt vor Ihrer Ladentür
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Braut in … Das Stadtmagazin direkt
vor Ihrer Ladentür
„Braut in“ sind Stadtmagazine mit lokalem Bezug, die von
der Brautmedia GmbH in urbanen Zentren in Deutschland,
Österreich und Schweiz herausgegeben werden. Sie bieten
Brautpaaren Infos, Tipps und Ideen aus ihrer Stadt - in einem
Umkreis von 25 km rund um den Stadtkern.
Zur optimalen Verbreitung Ihrer Kommunikations- und
Werbeaktivitäten im städtischen Hochzeitsmarkt. Sie
informieren die Braut direkt vor Ort.
Mit einer Auflage je Stadtausgabe von bis zu 16.000 Exemplaren über den außergewöhnlichen Zeitraum von 3 Monaten
kontinuierlich im Kiosk und Bahnhofsbuchhandel und danach 9 Monate online auf www.brautmagazin.ch
erhältlich.
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Braut & Bräutigam Magazin
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• 90 Tage am Kiosk
• absoluter regionaler, städtischer Bezug
• Verkaufsmagazin – keine kostenlose Auslage
• Kommunikation über und um die Stadt
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Brautmedia – Anzeigentarife
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Anzeigen-Tarife Braut & Bräutigam Magazin
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Onlinewerbung (8 Wochen Laufzeit)
Format schwarz-weiß / 4-farbig
1/8 Seite CHF 740,–
1/4 Seite CHF 1480,–
1/2 Seite CHF 2845,–
1/1 Seite CHF 5695,–
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Messeeintrag im Online-Messekalender CHF 59,–
Messeeintrag mit Verlinkung CHF 185,–
Messeeintrag mit Banner CHF 425,–
Ihr Advertorial auf Ihrer Themenseite
max. 2.000 Zeichen CHF 1.500,–
Newsletter
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Ihr Advertorial im Newsletter, 700 Anschläge CHF 1.035,–
Redaktionelle Inhalte im Newsletter
Newsletter Top Banner + Advertorial CHF 1.225,–
Newsletter exklusiv CHF 1.655,–
Bilder: llaszlo/www.shutterstock.com, Bild: honobono/www.shutterstock.com
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Standart Banner, 200 x 130 px CHF 705,–
Brautmedia – AnzeigenFormate
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NAVIgation
Endformat des Braut & Bräutigam Magazins: 230 x 300 mm
1/1 Anzeige – Hochformat
im Anschnitt:
230 x 300 mm
1/2 Anzeige – Hochformat
im Anschnitt:
114 x 300 mm
im Satzspiegel: 100 x 258 mm
1/2 Anzeige – Querformat
im Anschnitt:
230 x 151 mm
im Satzspiegel: 202 x 127 mm
1/4 Anzeige – Hochformat
62 x 300 mm
im Anschnitt: im Satzspiegel: 48 x 258 mm
1/4 Anzeige – Querformat
im Satzspiegel: 202 x 62 mm
1/4 Anzeige – Zweispaltig
im Satzspiegel: 100 x 127 mm
1/6 Anzeige – Hochformat
im Satzspiegel: 61,5 x 125,5 mm
1/8 Anzeige – Hochformat
im Satzspiegel: 48 x 127 mm
1/16 Anzeige – Hochformat
im Satzspiegel: 46 x 64,5 mm
1/8 Anzeige – Querformat
im Satzspiegel: 100 x 62 mm
Bitte liefern Sie alle Anzeigen inkl. 3 mm Beschnitt!
Durch den zusätzlichen Beschnitt werden sogenannte Blitzer
(weisse Ränder) vermieden. Geben Sie dem eigentlichen An-
Bild: DenisNata/www.shutterstock.com
zeigenformat also bitte rundherum je 3 mm hinzu. Im Beschnitt dürfen keine wichtigen Anzeigeninhalte platziert sein,
da dieser Bereich nicht sichtbar sein wird.
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Brautmedia – Technische daten
NAVIgation
Technische Daten
Bei Fragen wenden Sie sich gern
an unsere Brautmedia Grafik:
Sollten Sie andere Programme wie QuarkXPress, Pagemaker,
Freehand oder Corel Draw verwenden, ­senden Sie bitte
unbedingt ein geschlossenes Dateiformat (z. B. EPS, JPG
oder TIFF). Bitte schicken Sie uns keine Dateien aus Excel,
Telefon +49 (0) 251 53902-42
InDesign:Bitte verpacken Sie Ihre Datei, sodass
alle Bilder, ­Grafiken und Schriften
mitgeliefert werden.
Illustrator:Um Schriftenpro­bleme zu vermeiden, sollten
alle Schriften in Pfade umgewandelt werden.
Schicken Sie die verwendete Schrift mit,
damit spätere Korrekturen jederzeit möglich
sind. Bitte speichern Sie die Datei im ai- oder
EPS-Format.
Photo­shop: Liefern Sie uns Ihre ­Datei mit allen Ebenen und
Pfaden an. Schicken Sie uns bitte auch die
verwendeten Schriften mit. Alternativ können
Text-Ebenen auch gerastert werden, die weitere
Bearbeitung ist danach allerdings nicht mehr
möglich. Wichtig: Betten Sie bei der Abspeicherung das verwendete Farbprofil ein.
Advertorials
Die Layouts für Sonderausgaben und Sonderpublikationen
werden vom Braut & Bräutigam
Magazin vorgegeben.
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Schicken Sie uns Ihre „offene“ Datei, wenn Format­
änderungen oder spätere Korrekturen durchzuführen sind.
Folgende Anwendungen sind möglich:
terstock.co
Tarif:
8,40 CHF
Auflage:
ø 8.500 Exemplare
Druckverfahren:Inhalt – Rollen-Offset-Druck
Umschlag – Bogen-Offset-Druck
Papier:Inhalt: 80 g/qm
Umschlag: 250 g/qm
Bindung:Klebebindung
Raster: 70 er Raster
Farbe:CMYK, nach Euro-Skala
­Graustufen (bei Schwarz-Weiß-Anzeigen)
Farbprofil:ISO web coated (kostenloser Download
unter www.eci.org)
Dateiformate:TIFF, PSD oder JPEG
Senden Sie bis zu 12 MB per E-Mail,
größere Daten via CD-Rom oder über
unseren ftp-Server.
Auflösung:
300 dpi
Beschnitt:3 mm
PowerPoint oder Word.
Unsere Grafik-Abteilung
steht Ihnen bei Fragen
gern zur Verfügung!
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Anlieferung offener Daten
Bitte senden Sie uns für die
Gestaltung nur ausgewähltes
Bild- und Textmaterial, das auch
tatsächlich verwendet werden kann.
Bilder und Logos sollten bei einer Auflösung von 300 dpi eine ausreichende Breite und Länge
haben. Dateien aus dem Internet haben meist eine geringe
Auflösung und sind somit größtenteils für den Druck ungeeignet. Weitere Informationen zu den Inhalten und technische Angaben erhalten Sie im Rahmen der Buchung als
gesondertes PDF. Achten Sie unbedingt auf einen Hinweis zu
den Bildrechten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
Bearbeitungskosten, die durch fehlerhafte oder nicht unseren
Anforderungen entsprechende Daten entstehen, an Sie
weiterberechnen.
Bild: Bedr
Allgemeine Hinweise
Brautmedia – Verlagsangaben und kontakte
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NAVIgation
Verlagsangaben und Kontakte
Magazin | Web | Grafik | Multimedia | Marktforschung
Braut & Bräutigam Magazin Schweiz
Brautmedia GmbH
Hauptstrasse 28
4322 Mumpf
Tel.: +41 (0) 62 87340-83
www.brautmedia.ch
Anzeigenleitung Schweiz
Michael Hattenbach
Tel.: +41 (0) 62 87340-83
[email protected]
Chefredaktion
Susan Lippe-Bernard
Tel.: +49 (0) 251 53902-19
[email protected]
Zahlungsbedingungen
Zahlbar nach 14 Tagen Rechnungsdatum netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die banküblichen Dispositionskredite berechnet. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben zum Hauptverlag
Verlag Brautmedia GmbH
Hörsterplatz 2b
D-48147 Münster
Tel.: +49 (0) 251 53902-0
[email protected]
www.brautmedia.de
Assistenz Schweiz
Geschäftsführung
Rob A. N. Klaarenbeek
Gesamtanzeigenleitung D/A/CH
Eike G. Schröder
Tel.: +49 (0) 251 53902-13
[email protected]
Weitere Büros
• in der Schweiz
• in den Niederlanden
• in Belgien
Gesamtauflage: 9.500
Kontoverbindung
ABC Finance
Konto: DE21370700600113844535
Deutsche Bank in Köln
BIC: DEUTDEDKXXX
Bild: Lasse Kristensen/www.shutterstock.com
Stefan Ostermann
Tel.: +41 (0) 62 87340-83
[email protected]
Brautmedia – Termine
12
NAVIgation
Terminkalender
Braut & Bräutigam
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
EVT
im Handel
B&B 4/15
16.04.15
04.05.15
09.06.15
09. Juni bis 03. August 2015
B&B 5/15
11.06.15
29.06.15
04.08.15
04. August bis 28. September 2015
B&B 6/15
06.08.15
24.08.15
06.10.15
06. Oktober bis 30. November 2015
B&B 1/16
08.10.15
26.10.15
01.12.15
01. Dezember bis 01. Februar 2016
B&B 2/16
07.12.15
21.12.15
02.02.16
02. Februar bis 04. April 2016
B&B 3/16
11.02.16
29.02.16
05.04.16
05. April bis 06. Juni 2016
B&B 4/16
14.04.16
02.05.16
07.06.16
07. Juni bis 01. August 2016
B&B 5/16
09.06.16
27.06.16
02.08.16
02. August bis 26. September2016
B&B 6/16
04.08.16
22.08.16
04.10.16
04. Oktober bis 28. November 2016
Sonderpublikationen
Ausgabe
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
EVT
im Handel
Festguide
11.06.15
29.06.15
04.08.15
04. August bis 28. September 2015
Flitterzeit
06.08.15
24.08.15
06.10.15
06. Oktober bis 30. November 2015
Lookbook
06.08.15
24.08.15
06.10.15
06. Oktober bis 30. November 2015
Der Bräutigam
07.12.15
21.12.15
02.02.16
02. Februar bis 04. April 2016
Der Trauring
11.02.16
29.02.16
05.04.16
05. April bis 06. Juni 2016
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
EVT
B2B-Publikationen
Ausgabe
Sposa Facts I
13.10.15
13.11.15
27.11.15
Sposa Facts II
11.02.16
03.03.16
06.04.16
Bild: iQoncept/www.shutterstock.com
Ausgabe
13
Brautmedia – Grafik und service
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Wir gestalten Ihre Anzeige
Wir, das Grafik-Team von Brautmedia, erweitern ständig die Service-Dienstleistungen für unsere Kunden. Egal, ob es um
Anzeigengestaltung, Onlinemedien oder andere Werbemittel geht: Wir bieten Ihnen innovative Ideen für professionelle
Werbung und zielorientiertes, kreatives Design. Möchten Sie frischen Wind in Ihre Anzeige bringen? Dann lassen Sie es
uns wissen! Gerne betreuen wir auch Ihre bereits vorhandenen Layouts und ­stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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• 1. Anzeigen-Korrektur
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Adresskorrekturen, den Austausch von Bildern und Hintergründen oder das Hinzufügen von
Anzeigeninhalten. Das Layout der Anzeige wird geringfügig oder umfangreich überarbeitet.
• 3. Anzeigen-Kreation
Sie möchten eine Anzeige nachbauen oder neu gestalten lassen. Sie liefern uns eine Vorlage
(z. B. als Scribble) sowie druckoptimierte Bilder, Grafiken, Logos, Schriften und digitale Texte an.
Alternativ überlassen Sie uns die komplette Kreativ-Gestaltung Ihrer Anzeige.
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• 2. Anzeigen-Anpassung/Nachbau
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Brautmedia – Tarifliste Kreativleistungen
NAVIgation
Kreativleistungen im Überblick
• 1. Anzeigen-Korrektur
Korrekturen in bereits von Brautmedia-Grafik erstellten oder in den offenen Daten gelieferter Anzeigen
- inkl.: 1 Korrektur, Druckaufbereitung
- Material/Input ist vom Kunden zu liefern!
Rubrikeintrag
Adressänderung
Textänderung Bildaustausch Bildmontage/Retusche Freisteller aufwändig Freisteller einfach
Formatanpassung Umbau in ein anderes Format
Layoutüberarbeitung
19,– €
30,– €
30,– €
30,– €
nach Aufwand
70,– €
40,– €
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70,– €
70,– €
• 2. Anzeigen-Anpassung/Nachbau
Nachbau einer Anzeige
- inkl.: 1 Korrektur, Satz, Textverarbeitung,
Bildbearbeitung, Reinzeichnung, Druckaufbereitung
- Material/Input ist vom Kunden zu liefern!
2/1 1/1 1/2 1/4 1/8 1/6 1/16 190,– €
130,– €
100,– €
80,– €
70,– €
70,– €
60,– €
• 3. Anzeigen-Kreation
3.1 Gestaltung einer Anzeige nach Kundenvorgabe
- inkl.: 1 Layout, Satz, 2 Korrekturen, Textverarbeitung,
Bildbearbeitung, Reinzeichnung, Druckaufbereitung
- Material/Input ist vom Kunden zu liefern!
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1/4 100,– €
1/8 80,– €
1/6 70,– €
1/16 70,– €
Tarife für Advertorials sind identisch!
3.2 Freie Gestaltung einer Anzeige unter Berücksichtigung des Kundendesigns (Corporate Design)
- inkl. 1 Kreation/Layout, Satz, 2 Korrekturen, Textverarbeitung, Bildbearbeitung, Reinzeichnung, Druckaufbereitung
- Material/Input ist vom Kunden zu liefern!
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1/1 1/2 1/4 1/8 1/6 1/16 Tarife für Advertorials sind identisch!
290,– €
220,– €
150,– €
120,– €
90,– €
80,– €
70,– €
3.3 Entwicklung einer Kampagne oder einer umfangreicheren Drucksache inkl. Kreation, Layout, Satz, etc.
Nach einem ausführlichen Gespräch/Briefing erstellen wir
Ihnen gern ein Angebot!
Fotografie
Bereitstellung offener Druckdaten auf Anfrage
70,– €
Kosten für einen Arbeitsaufwand außerhalb des Leistungsumfangs: 70,– €/Std
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NAVIgation
Brautmedia Web
Bild: conrado/www.shutterstock.com
Hier treffen sich paare und profis! Ihre Passion ist unser Ziel!
www.brautmagazin.de • www.brautmagazin.at • www.brautmagazin.ch
Brautmedia – online
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NAVIgation
Kundenkontakte rund um die Uhr
Ihre Anzeigenprodukte online! Display Advertorials, Content Advertorials, Newsletter
Diese steht ganz im Zeichen umfangreicher Inspiration und
zielgruppenorientierter Information und bietet somit auch
Ihnen als Hochzeitsspezialisten ausgezeichnete Möglichkeiten
der Onlinewerbung. Unsere Homepage www.brautmagazin.ch
hat eine deutliche Branchen-Einteilung und bietet darum
hervoragende Werbemöglichkeiten.
In Ihrem multimedialen Werbeplan verstärken die Anzeigen in
unseren Printmedien Ihre Position auf der Website der Brautmedia GmbH. Eine umfangreiche Auswahl an Adressen von
Hochzeitsspezialisten, die für Brautpaare von Interesse sind,
sind dort verfügbar.
Das Brautmagazin finden Sie auch in sozialen Netzwerken! So
halten wir Leser und User tagesaktuell auf dem Laufenden –
mit News, Umfragen und Inspirationen. Dies ermöglicht einen
engen Kontakt zur Zielgruppe. Besuchen Sie uns auf :
www.twitter.com/brautmagazin
www.facebook.com/brautmagazin
www.pinterest.com/brautmagazin
Brautmode · Bräutigammode · Dessous · Braut-Accessoires · Frisuren und
Beauty · Trauringe und Schmuck · Locations · Catering · GastGeschenke ·
Hochzeitsfotografie und Video · Floristen · Fahrzeuge · Konditoren und Bäcker ·
Honeymoon · Hochzeitsgeschenke · Karten · Finanzen und
Recht · Hochzeitsplaner · Musik und Entertainment · u. v. m.
Bild: Thomas S./pixelio.de
Die Brautmedia GmbH hat mit www.brautmagazin.ch und
ihren Schwesterwebseiten in Deutschland, Österreich, den
Niederlanden und Belgien eine umfangreiche Informationsplattform für zukünftige Brautpaare entwickelt.
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Brautmedia – Online Tarife und Formate
NAVIgation
Online – Tarife und Formate
Onlinewerbung auf brautmagazin.ch
.
Top Banner und Side Banner
Beide Bannerpositionen sind so auf Ihrer Branchen- bzw.
Themenseite platziert, dass beide Bannerpositionen immer
von den besuchenden Brautpaaren direkt gesehen werden.
Beide Positionen können von 5 Teilnehmern belegt werden.
Banner sind als Karussell angelegt und wechseln im
7 Sekundentakt durch die 5 Teilnehmer.
Ihr Banner auf Ihrer Themenseite
z. B. Brautmode, Juweliere, Fotografen
Top Banner, 537 x 80 px Side Banner, 200 x 260 px 995,– €
795,– €
Standard-Banner
Die Positionen sind fest in der Page vorgegeben. Pro BranchenThemenseite stehen jeweils 5 Standard Banner zur Verfügung.
nen Startseite www.brautmagazin.de/at/ch platzieren – als
Top, oder als Side Banner. So sind Sie direkt auf der Landingpage, und somit auf 2 Seiten präsent.
Ihr Banner auf der Landingpage
www.brautmagazin.de/at/ch
Hier werden Sie sofort gesehen!
Top Banner, 537 x 80 px Side Banner, 200 x 260 px Standard-Banner, 200 x 130 px
8 Wochen Laufzeit!
1.795,– €
1.395,– €
1.195,– €
Produkt- und Firmenpromotion
Ihr Upgrade zur Homepagepräsenz
Zusätzlich zur Präsentation Ihres Banners auf Ihrer Branchen-/
Themenseite können Sie Ihren Banner auch auf der allgemei-
Ihr Advertorial auf Ihrer Themenseite
max. 2.000 Zeichen 595,– €
Abbildung der möglichen Banner:
Promotions haben den maximalen Umfang von 300 Worten
(2.000 Zeichen) und können mit bis zu drei Fotos oder alternativ mit einem Videostream versehen werden.
Newsletter
Zusätzlich zu Ihren Bannerpräsentationen gibt es für Sie die
Möglichkeit, besondere Aufmerksamkeit durch textstarke
Promotion auf Ihre Produkt- und Firmeninhalte zu lenken.
Firmen- und Produktpromotions auf einer eigenen Website
und in unseren Newslettern sind in Kombination mit Ihrer
Magazin-Printwerbekampagen möglich. Ihre Promotion wird
in der Branche bzw. in Ihrem Themenbereich, in dem Sie aktiv
sind, wiedergegeben.
Standard-Banner, 200 x 130 px 8 Wochen Laufzeit!
Bild: tadamichi/www.shutterstock.com
Display Advertorials, Content Advertorials, Newslwetter
1.500,– €
Zusätzlich zu den Möglichkeiten auf www.brautmagazin.de
können Sie auch mit den Braut & Bräutigam Newslettern
werben, sowohl als Banner als auch als Promotion.
Ihr Banner in Newsletter, 420 x 125 px Ihr Advertorial in Newsletter, 700 Zeichen 950,– €
1.250,– €
Redaktionelle Inhalte im Newsletter
Newsletter Top Banner + Advertorial Newsletter exklusiv 1.850,– €
1.750,– €
Brautmedia – Allgemeine Geschäftsbedingungen
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NAVIgation
Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, von uns gemachten Angebote und
durch uns zu erbringende Dienstleitungen gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften“.
01.„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­
bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
02. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner­halb eines Jahres
seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige
innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und ver­öffentlicht wird.
03. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein­barten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag ge­nannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
04. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme ent­sprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risiko­bereich des
Verlages beruht.
05. Betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend.
06. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus­schließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzei­
gen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrückli­
chen Vereinbarung bedarf.
07. Absatz betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend. Anzeigen, die aufgrund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn­bar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
08. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig­
ten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Auf­träge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgege­ben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftrag­geber unverzüglich mitgeteilt.
09. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druck­unterlagen oder der Beilagen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädig­
te Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druck­unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichti­gem oder
bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschul­den bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei tele­fonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetz­lichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –
innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück­gesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Betr. Berechnung nach Abdruckhöhe. Unzutreffend.
13. 1. Absatz betr. Rechnungslegung bei Zeitungen. Unzutreffend. Die Rechnung
ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
lau­fenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungs­fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
ab­hängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach
Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenaus­schnitte, Belegsei­
ten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver­bind­liche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Ver­breitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeich­nungen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheb­liche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf­traggeber zu
tragen.
17. Die Kalkulations-Druckauflage für die aktuellen Mediadaten beträgt 66.500
Exemplare. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn
im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjah­
res die Kalkulations-Druckauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung
ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als
20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurück­treten konnte.
18. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend.
19. Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend.
20. Erfüllungsort ist Münster. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auf­trag­geber nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichts­stand Münster vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung­treibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag ge­währte Mittlungsvergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Der
Provisionsanspruch von Mittlern und Agenturen ist ausgenommen bei
Fließtextanzeigen.
b)Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische
Sonder­ausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schrift­licher Bestätigung
durch den Verlag rechtsverbindlich.
c)Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufen­de
Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von 4 Monaten nach Bekannt­gabe.
d)Die Stornofrist für Anzeigen beträgt 14 Tage vor Anzeigenschluss. Bei Über­
schreitung dieser Frist wird der volle Anzeigenpreis fällig. Bei Stornos behält sich
der Verlag eine Rabattnachbelastung vor.
e)Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung bean­
sprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr
als 50 % er­forderlich.
f)Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor,
Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
g)Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und
Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von An­sprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auf­trages, auch wenn er
storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflich­
tet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden.
h)Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlag­
nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energie­verknappung
und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages auch in fremden Betrieben,
derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Ver­bindlichkeiten bedient – hat der
Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das
Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauf­
ten oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert
worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im
gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte
Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
i)Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach
Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen worden ist.
j)Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte
Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage
abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und
Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag
muss sich die Berechnung entstehender Mehr­kosten vorbehalten.
Bild: Gianna Stadelmyer/www.shutterstock.com
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