Betriebsgemeinschaft ■ APH Tabor Alters und Pflegeheim Tabor AG □ APZ Kreuzstift □ PZ Bauma □ Haus Wäckerling Kurt di Gallo Schänis AG Pflegezentrum Bauma AG Kurt di Gallo AG Vereinbarung zwischen Bewohnerinnen/ Bewohnern in schwierigen Lebensphasen und/ oder mit Suchtmittelgefährdung und dem Altersund Pflegeheim Tabor Bewohnerin/ Bewohner: _________________________________________________________________ Unser Haus möchte allen Bewohnerinnen/ Bewohnern Geborgenheit und Sicherheit bieten und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Wünsche und Interessen soweit wie möglich zu wahren. Gegenseitiges Vertrauen, Geduld, Zusammenarbeit, Freundlichkeit, wechselseitige Rücksichtnahme und allgemeine sowie individuelle Regeln sind Grundsteine einer harmonischen Hausgemeinschaft. Das Pflegezentrum ist ein offenes Haus, das im Grundsatz keine Zwangsmassnahmen anwendet. Mit Bewohnerinnen und Bewohnern in schwierigen Lebensphasen und/ oder einer Suchtmittelgefährdung, die speziell das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft massiv gefährden oder stören können, wird deshalb die nachfolgende Vereinbarung getroffen. Eine massive Gefährdung der Hausgemeinschaft liegt zum Beispiel vor, bei: - körperlicher Selbst- oder Fremdgefährdung Rauchen im Bett, Zimmer oder anderen Wohnräumen (Rauchen ist in allen Wohnräumen strengstens untersagt) Alkoholkonsum, Drogenkonsum, dealen oder andere Bewohnerinnen/ Bewohner dazu animieren Einnahmeverweigerung der durch den Arzt verordneten Medikamente unsoziales, lautstarkes Verhalten Widersetzen gegen pflegerische Massnahmen Widersetzen gegen die Heimordnung Gewalt gegen die Infrastruktur Diebstahl unerlaubtes Betreten von Zimmern anderer Bewohnerinnen/ Bewohner (Aufenthalt in Zimmern anderer Bewohnerinnen/ Bewohner ist grundsätzlich untersagt) unerlaubtes Ausleihen und Weitergeben von Geld oder Sachgegenständen der verbeiständeten Bewohnerinnen/ Bewohner ________________________________________________________________________________ Um solche Situationen aufzufangen, arbeitet das Tabor mit Psychiatriefachpersonal und wird durch Heimund Psychiatrieärzte unterstützt. Eine spezielle Vereinbarung besteht mit dem Psychiatriezentrum Wetzikon. Darüber hinaus erteilt die eingangs erwähnte Person folgende Erlaubnis, insbesondere bei Selbstgefährdung und Gefährdung der Hausgemeinschaft, dass: - vom Tabor eine Ausgangssperre ausgesprochen werden darf die angeordneten ärztlichen und pflegerischen Behandlungen und Massnahmen zu akzeptieren und einzuhalten sind allenfalls das Taschengeld nicht in Bar ausgezahlt/ gekürzt oder gestrichen wird unangemeldet Tests durchgeführt werden können (Bsp.: Alkohol- und Drogentest) Tagesstrukturen angeordnet werden (insbesondere vor dem regulären Pensionsalter) das Zimmer unangemeldet kontrolliert werden darf (auch täglich), insbesondere bei Diebstahlverdacht, bei Verdacht auf Drogen- und/ oder Alkoholkonsum (abgeschlossene Kästen, etc. werden im Beisein der Bewohnerin/ des Bewohners geöffnet) Erstellt: TW. L:\20 BaumaSchaenisWald\Sozialpaedagogik\ES Basis Dok\Vereinbarung_schw._Lebensphasen_Suchtmittelgef._Tabor.DOC 19.1.16 1 Betriebsgemeinschaft ■ APH Tabor Alters und Pflegeheim Tabor AG - □ APZ Kreuzstift □ PZ Bauma □ Haus Wäckerling Kurt di Gallo Schänis AG Pflegezentrum Bauma AG Kurt di Gallo AG persönliche Taschen, insbesondere nach auswärtigen Einkäufen unangemeldet kontrolliert werden dürfen gefährliche Gegenstände und Suchtmittel durch das Personal entsorgt werden dürfen ein Suchtmittelkonsumationsverbot (nicht nur für das Areal des Tabor) ausgesprochen werden darf bei wiederholter Spitaleinweisung wegen Alkoholkonsums ein Antabusprogramm vom Heimarzt verordnet werden kann eine Zimmerverlegung vorgenommen werden darf territoriale Einschränkungen (auch im Tabor) ausgesprochen werden dürfen eine Personenbegleitung angeordnet wird, auch gegen den Willen des Betroffenen Einhalten von Haus- und Stationsregeln - weitere individuelle Massnahmen getroffen werden dürfen wie: ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Wenn sich die Bewohnerin/ der Bewohner vierzehn Tage lang an die genannten Regeln gehalten hat, keine Suchtmittel gefunden wurden, allfällige Tests keinen Nachweis von Suchtmitteln erbracht haben, das Verhalten wieder sozial verträglich ist und die individuell vereinbarten Tagesstrukturen eingehalten wurden, dann können die getroffenen Massnahmen auf Anordnung der Stationsleitung oder der Pflegedienstleitung stufenweise gelockert oder ganz aufgehoben werden. Ist das soziale Verhalten für andere Bewohner und das Personal untragbar, ist die Bewohnerin oder der Bewohner mit den Regeln nicht einverstanden und widersetzt sich ihnen, liegt eine Selbst- oder Fremdgefährdung vor (inkl. vermeidbare Verschlimmerung des Gesundheitszustandes), wird sie/ er unter Suchtmitteleinfluss im Tabor sozial auffällig und unkooperativ oder verstösst sie/ er wiederholt gegen die Heimordnung, dann behält sich das Tabor vor, das Wohnverhältnis sofort zu künden und/ oder eine Überweisung in eine andere Institution zu veranlassen. Diese Vereinbarung gilt ab: __________________________________________ Unterschriften: Bewohnerin/ Bewohner: __________________________________________ Stationsleitung : __________________________________________ Arzt: __________________________________________ Beistand: __________________________________________ Diese Vereinbarung kann auch ohne das Einverständnis der Bewohnerin/ des Bewohners durch die Unterschrift des Arztes oder gesetzlichen Vertreters (z.B. Beistandes) in Kraft gesetzt werden. Alle Vorkommnisse werden durch das Pflegepersonal dokumentiert. Gesetzliche Vertreter (z.B. Beistand) und Heimleitung müssen über diese Vereinbarungen informiert werden sowie eine Kopie der Vereinbarung erhalten. Erstellt: TW. L:\20 BaumaSchaenisWald\Sozialpaedagogik\ES Basis Dok\Vereinbarung_schw._Lebensphasen_Suchtmittelgef._Tabor.DOC 19.1.16 2
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