Vereinbarung zwischen Bewohnerinnen/ Bewohnern in

Betriebsgemeinschaft
■ APH Tabor
Alters und Pflegeheim Tabor AG
□ APZ Kreuzstift
□ PZ Bauma
□ Haus Wäckerling
Kurt di Gallo Schänis AG
Pflegezentrum Bauma AG
Kurt di Gallo AG
Vereinbarung zwischen Bewohnerinnen/ Bewohnern in schwierigen
Lebensphasen und/ oder mit Suchtmittelgefährdung und dem Altersund Pflegeheim Tabor
Bewohnerin/ Bewohner: _________________________________________________________________
Unser Haus möchte allen Bewohnerinnen/ Bewohnern Geborgenheit und Sicherheit bieten und ihnen die
Möglichkeit geben, ihre Wünsche und Interessen soweit wie möglich zu wahren. Gegenseitiges Vertrauen,
Geduld, Zusammenarbeit, Freundlichkeit, wechselseitige Rücksichtnahme und allgemeine sowie individuelle
Regeln sind Grundsteine einer harmonischen Hausgemeinschaft.
Das Pflegezentrum ist ein offenes Haus, das im Grundsatz keine Zwangsmassnahmen anwendet. Mit
Bewohnerinnen und Bewohnern in schwierigen Lebensphasen und/ oder einer Suchtmittelgefährdung, die
speziell das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft massiv gefährden oder stören können, wird deshalb
die nachfolgende Vereinbarung getroffen.
Eine massive Gefährdung der Hausgemeinschaft liegt zum Beispiel vor, bei:
-
körperlicher Selbst- oder Fremdgefährdung
Rauchen im Bett, Zimmer oder anderen Wohnräumen (Rauchen ist in allen Wohnräumen
strengstens untersagt)
Alkoholkonsum, Drogenkonsum, dealen oder andere Bewohnerinnen/ Bewohner dazu animieren
Einnahmeverweigerung der durch den Arzt verordneten Medikamente
unsoziales, lautstarkes Verhalten
Widersetzen gegen pflegerische Massnahmen
Widersetzen gegen die Heimordnung
Gewalt gegen die Infrastruktur
Diebstahl
unerlaubtes Betreten von Zimmern anderer Bewohnerinnen/ Bewohner (Aufenthalt in Zimmern
anderer Bewohnerinnen/ Bewohner ist grundsätzlich untersagt)
unerlaubtes Ausleihen und Weitergeben von Geld oder Sachgegenständen der verbeiständeten
Bewohnerinnen/ Bewohner
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Um solche Situationen aufzufangen, arbeitet das Tabor mit Psychiatriefachpersonal und wird durch Heimund Psychiatrieärzte unterstützt. Eine spezielle Vereinbarung besteht mit dem Psychiatriezentrum Wetzikon.
Darüber hinaus erteilt die eingangs erwähnte Person folgende Erlaubnis, insbesondere bei
Selbstgefährdung und Gefährdung der Hausgemeinschaft, dass:
-
vom Tabor eine Ausgangssperre ausgesprochen werden darf
die angeordneten ärztlichen und pflegerischen Behandlungen und Massnahmen zu akzeptieren und
einzuhalten sind
allenfalls das Taschengeld nicht in Bar ausgezahlt/ gekürzt oder gestrichen wird
unangemeldet Tests durchgeführt werden können (Bsp.: Alkohol- und Drogentest)
Tagesstrukturen angeordnet werden (insbesondere vor dem regulären Pensionsalter)
das Zimmer unangemeldet kontrolliert werden darf (auch täglich), insbesondere bei
Diebstahlverdacht, bei Verdacht auf Drogen- und/ oder Alkoholkonsum (abgeschlossene Kästen,
etc. werden im Beisein der Bewohnerin/ des Bewohners geöffnet)
Erstellt: TW. L:\20 BaumaSchaenisWald\Sozialpaedagogik\ES Basis Dok\Vereinbarung_schw._Lebensphasen_Suchtmittelgef._Tabor.DOC
19.1.16
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Betriebsgemeinschaft
■ APH Tabor
Alters und Pflegeheim Tabor AG
-
□ APZ Kreuzstift
□ PZ Bauma
□ Haus Wäckerling
Kurt di Gallo Schänis AG
Pflegezentrum Bauma AG
Kurt di Gallo AG
persönliche Taschen, insbesondere nach auswärtigen Einkäufen unangemeldet kontrolliert werden
dürfen
gefährliche Gegenstände und Suchtmittel durch das Personal entsorgt werden dürfen
ein Suchtmittelkonsumationsverbot (nicht nur für das Areal des Tabor) ausgesprochen werden darf
bei wiederholter Spitaleinweisung wegen Alkoholkonsums ein Antabusprogramm vom Heimarzt
verordnet werden kann
eine Zimmerverlegung vorgenommen werden darf
territoriale Einschränkungen (auch im Tabor) ausgesprochen werden dürfen
eine Personenbegleitung angeordnet wird, auch gegen den Willen des Betroffenen
Einhalten von Haus- und Stationsregeln
- weitere individuelle Massnahmen getroffen werden dürfen wie:
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Wenn sich die Bewohnerin/ der Bewohner vierzehn Tage lang an die genannten Regeln gehalten hat, keine
Suchtmittel gefunden wurden, allfällige Tests keinen Nachweis von Suchtmitteln erbracht haben, das
Verhalten wieder sozial verträglich ist und die individuell vereinbarten Tagesstrukturen eingehalten wurden,
dann können die getroffenen Massnahmen auf Anordnung der Stationsleitung oder der Pflegedienstleitung
stufenweise gelockert oder ganz aufgehoben werden.
Ist das soziale Verhalten für andere Bewohner und das Personal untragbar, ist die Bewohnerin oder der
Bewohner mit den Regeln nicht einverstanden und widersetzt sich ihnen, liegt eine Selbst- oder
Fremdgefährdung vor (inkl. vermeidbare Verschlimmerung des Gesundheitszustandes), wird sie/ er unter
Suchtmitteleinfluss im Tabor sozial auffällig und unkooperativ oder verstösst sie/ er wiederholt gegen die
Heimordnung, dann behält sich das Tabor vor, das Wohnverhältnis sofort zu künden und/ oder eine
Überweisung in eine andere Institution zu veranlassen.
Diese Vereinbarung gilt ab:
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Unterschriften:
Bewohnerin/ Bewohner:
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Stationsleitung :
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Arzt:
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Beistand:
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Diese Vereinbarung kann auch ohne das Einverständnis der Bewohnerin/ des Bewohners durch die
Unterschrift des Arztes oder gesetzlichen Vertreters (z.B. Beistandes) in Kraft gesetzt werden.
Alle Vorkommnisse werden durch das Pflegepersonal dokumentiert. Gesetzliche Vertreter
(z.B. Beistand) und Heimleitung müssen über diese Vereinbarungen informiert werden sowie eine Kopie der
Vereinbarung erhalten.
Erstellt: TW. L:\20 BaumaSchaenisWald\Sozialpaedagogik\ES Basis Dok\Vereinbarung_schw._Lebensphasen_Suchtmittelgef._Tabor.DOC
19.1.16
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