FAKSIMILE ÜBERWEISUNG ZUSÄTZLICHE BEITRAGSZAHLUNG

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ZUSÄTZLICHE BEITRAGSZAHLUNG
(Mitglied Privatsektor)
Bank
Bitte führen Sie folgende Überweisung durch, die auf folgendem Kontokorrent zu belasten ist:
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Überweisungsauftrag
Begünstiger: Rentenfonds Laborfonds – R. Sernesi Str. 34 – 39100 Bozen
bei der State Street Bank GmbH - Succursale Italia, Via Ferrante Aporti, 10 - 20125 Milano
Bankverbindung des Begünstigten: IBAN-Code IT15C0316301696068244450178
Betrag Euro
Grund
- XINDIVX
Steuernummer
1
Auftraggeber
wohnhaft in
Prov.
Str.
PLZ
Nr.
Auftrag auszuführen am
Datum
Unterschrift
Anmerkungen
Gemäß Art. 8 Absatz 4 des gesetzesvertretende n Dekrets 252/2 005 sind die frei willigen oder aufgrund von Kollektivverträgen ode r abkommen, auch Betriebsabkommen, vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber in die Zusatzrentenformen einbezahlten Beitrage gemäß
Art. 10 des Einheitstextes zur Einkommenssteuer bis zu einer Höhe von 5.164,57 Euro vom Gesamteinkommen abziehbar.
Für den Teil de r einbezahlten Beiträge, die ni cht in den Gen uss des Abzugs kamen, einschließlich der Betr äge über der oben
genannten Grenze, teilt der Steuerzahler der Zusatzrentenform bis zum 31. Dezember des auf die Einzahlung folgenden Jahres, oder –
wenn dies vorher eintritt – zum Zeitpunk t der Entstehung des Rechts auf Leistun g, den Betrag mit, der nicht abgezogen w urde oder
nicht in der Einkommenssteuererklärung abgezogen wird.
Gemäß Art. 8, Absatz 5, des g esetzesvertretenden Dekrets 252/2005 können für steuerlich zu Lasten lebende Personen in d en
Rentenfonds Laborfonds eingezahlte Beiträge in Abzug gebracht w erden, sofern diese ni cht selbst von der st euerlich zu Laste n
lebenden Person abgezogen wurden. Der in A bsatz 4 des ges etzesvertretenden Dekrets 2 52/2005 festgelegte Gesamtbetrag von
5.164,57 Euro bleibt unverändert.
1
Bitte geben Sie Ihre Steuernum mer an und tren nen Sie sie m it einem Strich von XINDIVX; damit wird angegeben, dass es sich u m
eine Überweisung für den individ uellen zusätzlichen Beitrag handelt. Achten Sie f erner besonders darauf, dass die Steuernumme r
richtig angegeben wird für die korrekte Zuordnung der Überweisung auf die individuelle Position des Mitglieds.
Version vom: 14.08.2015