MERKBLATT FREIWILLIGE SPARBEITRÄGE ARBEITNEHMER

MERKBLATT FREIWILLIGE
SPARBEITRÄGE ARBEITNEHMER
Wer kann freiwillige Sparbeiträge leisten?
Die aktiven Versicherten ab Alter 25 haben die Möglichkeit, im Rahmen des Basisplans
freiwillige Sparbeiträge zu leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass diese im Vorsorgeplan
des angeschlossenen Arbeitgebers entsprechend vorgesehen sind. Haben Sie keinen Vorsorgeplan zur Hand, können Sie diesen bei der PKE oder beim Arbeitgeber beziehen.
Welches sind die Vorteile
von freiwilligen Sparbeiträgen?
Durch die höheren Arbeitnehmer-Sparbeiträge wird das Altersguthaben erhöht. Dadurch
steigen die zukünftigen Altersleistungen.
Die freiwilligen Sparbeiträge erfolgen zusätzlich oder als Alternative zum Einkauf in die
Pensionskasse. Anstelle einer einmaligen Einlage erfolgt ein monatlicher Beitrag. Der monatliche Beitrag kann auch geleistet werden, wenn keine freiwilligen Einkaufssummen
mehr getätigt werden können. Also zum Beispiel, wenn Sie bei der PKE voll eingekauft sind
oder einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht haben.
Bei einem Kapitalbezug im Zeitpunkt der Pensionierung entstehen hinsichtlich der freiwilligen Sparbeiträge keine steuerlichen Probleme. Sie können die höheren Sparbeiträge bis zu
Ihrer Pensionierung leisten und bei der Pensionierung trotzdem einen Kapitalbezug tätigen.
Dies im Gegensatz zur Einlage von Einkaufsbeträgen.
Durch den direkten Lohnabzug wird der im Lohnausweis des Arbeitgebers aus gewiesene
Nettolohn tiefer.
Wie hoch sind die freiwilligen Sparbeiträge?
Die freiwilligen Sparbeiträge sind in Prozenten des versicherten Lohnes wie folgt festgelegt:
Alter 25 – 44
2%
Alter 45 – 65
2% oder 4%
Das Alter ergibt sich aus dem Kalenderjahr minus das Geburtsjahr. Nach Erreichen des
Rentenalters sind keine freiwilligen Sparbeiträge mehr möglich.
Wie können freiwillige
Sparbeiträge
geleistet werden?
Neueintretende Versicherte: Sie melden der Stiftung mit dem Formular "Freiwillige Sparbeiträge Arbeitnehmer" frühestens einen Monat vor, spätestens jedoch drei Monate nach
dem Eintritt, ob Sie freiwillige Sparbeiträge entrichten wollen. Bei Meldung bis zum
10. eines Monats, wird der freiwillige Sparbeitrag ab dem Monatsersten erhoben.
Beispiel Eintritt per 1.2.:
 Das Formular ist bis am 10.1. bei der PKE Vorsorgestiftung Energie einzureichen, damit der zusätzliche freiwillige Sparbeitrag ab 1.2. vom versicherten Lohn abgezogen
wird.
 Reichen Sie das Formular bis am 10.2. ein, wird der zusätzliche freiwillige Sparbeitrag
ab 1.3. abgezogen.
 Erhält die PKE das Formular bis am 10.3., erfolgt die Beitragserhebung ab 1.4.
PKE Vorsorgestiftung Energie
Freigutstrasse 16, Postfach 1996, 8027 Zürich
044 287 92 88, [email protected], www.pke.ch
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

Geht Ihr Formular bis am 30.4. (spätestens drei Monate nach Eintritt) bei der PKE ein,
wird der zusätzliche freiwillige Sparbeitrag ab 1.6. abgezogen.
Wird das Formular zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht, also erst nach den ersten
drei Monaten - spätestens aber bis am 10. Dezember - erfolgt die Beitragserhebung
ab dem 1. Januar des Folgejahrs.
Bereits versicherte Personen: Sie melden mit dem Formular "Freiwillige Sparbeiträge Arbeitnehmer" bis am 10. Dezember den gewünschten freiwilligen Sparbeitrag für das nächste Jahr, sofern sich dieser gegenüber dem laufenden Jahr verändern soll. Der gemeldete
freiwillige Sparbeitrag wird ab 1. Januar des Folgejahrs vom monatlichen Lohn abgezogen.
Wird der freiwillige Sparbeitrag im Alter 45 automatisch auf 4 % erhöht?
Nein. Der freiwillige Sparbeitrag wird nicht automatisch auf 4 % erhöht. Möchten Sie, dass
dieser ab Alter 45 auf 4 % erhöht wird, müssen Sie dies bis am 10. Dezember des Jahres vor
Ihrem 45. Geburtstag mit dem Formular „Freiwillige Sparbeiträge Arbeitnehmer“ mitteilen.
Ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem Sie Ihren 45. Geburtstag feiern, können Sie die
Höhe des Beitrages entweder auf 2 oder 4 % des versicherten Lohnes festlegen.
Der festgelegte Sparbeitrag bleibt so lange unverändert, bis Sie uns mittels Formular
„Freiwillige Sparbeiträge Arbeitnehmer" eine andere Höhe des Sparbeitrages melden.
Wie wird der freiwillige
Sparbeitrag im Vorsorgeausweis angezeigt?
Im Vorsorgeausweis ist der freiwillige Sparbeitrag in den normalen Sparbeitrag des Arbeitnehmers integriert. Der angezeigte Sparbeitrag des Arbeitnehmers ist dadurch insgesamt
um den freiwilligen Sparbeitrag höher. Der Text "Sparbeitrag Arbeitnehmer" wird um den
Zusatz "+2%" oder "+4%" ergänzt. Sie können somit überprüfen, ob der von Ihnen gewählte freiwillige Sparbeitrag korrekt hinterlegt ist.
Die voraussichtlichen Altersleistungen werden unter Berücksichtigung des gewählten freiwilligen Sparbeitrags hochgerechnet. Wird im Alter 25 - 44 ein freiwilliger Sparbeitrag gewählt, erfolgt die Hochrechnung bis zum projizierten Alter durchgehend mit 2 % freiwilligen Sparbeiträgen. Die Hochrechnung mit 4 % (ab Alter 45) erfolgt erst ab dem Zeitpunkt,
in welchem Sie tatsächlich einen freiwilligen Sparbeitrag von 4 % entrichten.
Ihre Wahl des freiwilligen Sparbeitrags hat Auswirkungen auf Ihre maximal mögliche Einkaufssumme. Je höher der gewählte freiwillige Sparbeitrag, desto höher die maximal mögliche Einkaufssumme.
Wie lange muss der freiwillige Sparbeitrag
entrichtet werden?
Der freiwillige Sparbeitrag gilt mindestens bis Ende des Kalenderjahres. Bis am 10. Dezember können Sie uns mit dem Formular „Freiwillige Sparbeiträge“ jeweils für das folgende
Kalenderjahr mitteilen, dass Sie keine freiwilligen Sparbeiträge mehr entrichten möchten.
Verändern sich die Invaliditäts- oder TodesfallLeistungen durch den
freiwilligen Sparbeitrag?
Die Invaliditäts- und Todesfall-Leistungen verändern sich durch den freiwilligen Sparbeitrag
nicht. Wird eine Person invalid, erfolgt die Sparbeitragsbefreiung nur auf dem ordentlichen
Sparbeitrag.
Die freiwilligen Sparbeiträge gehören zum Altersguthaben, welches im Todesfall zur Finanzierung der Hinterlassenenrenten verwendet wird. Nur wenn das vorhandene Altersguthaben die notwendige Einlage zur Finanzierung der Hinterlassenenrenten übersteigt, erfolgt
eine Auszahlung des übersteigenden Teils als Todesfallkapital.
PKE Vorsorgestiftung Energie
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044 287 92 88, [email protected], www.pke.ch
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Für Details zum Todesfallkapital und zum Thema Begünstigtenordnung empfehlen wir das
Merkblatt "Begünstigtenordnung (Todesfallkapital)“ zu lesen.
Was passiert bei einem
Wechsel des
Arbeitgebers?
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers entfällt die Bezahlung des zusätzlichen Sparbeitrags.
Wenn der neue Arbeitgeber die berufliche Vorsorge über die PKE durchführt und freiwillige
Sparbeiträge im Vorsorgeplan vorgesehen sind, kann der freiwillige Sparbeitrag ab Eintrittsdatum bezahlt werden. Das Vorgehen ersehen Sie in der Rubrik "Wie können freiwillige Sparbeiträge geleistet werden" unter "Neueintretende Versicherte".
Die lückenlose Weiterbezahlung des freiwilligen Sparbeitrags erfolgt bei einem Wechsel
innerhalb eines Unternehmensverbunds ohne Meldung an die PKE.
PKE Vorsorgestiftung Energie
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