Spar- und Universalkonten der AKB 01.02.2015 Neue Rückzugsbestimmungen per 1. Januar 2016 Für sämtliche Universalkonten der AKB gelten neu unbeschränkte Freibeträge pro Kalenderjahr und es bestehen keine Kündigungsfristen mehr. Bei Sparkonten gelten weiterhin Kündigungsfristen für Rückzüge, welche die Freibetragsgrenze überschreiten. Bezüge, welche die Freibeträge ohne Kündigung überschreiten, werden neu mit einem Nichtkündigungsabzug (NKA) belastet. Der NKA beträgt 1% und wird auf demjenigen Betrag erhoben, der den festgelegten Freibetrag übersteigt. Sie können den Abzug vermeiden, indem Sie Ihre Dispositionen frühzeitig treffen und die Kündigung fristgerecht Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer melden. Die neuen Rückzugsbestimmungen auf den Sparkonten gelten auch dann, wenn der Betrag für Zeichnungen von Kassenobligationen unserer Bank, den Kauf von Wertschriften und anderen Anlagen, Noten, Devisen und Edelmetallen/Münzen sowie als Eigenmittel, Amortisationen und Zinszahlungen für alle Arten von Krediten eingesetzt wird. Gerne eröffnen wir Ihnen ein Universalkonto, das Ihnen unbeschränkte Freibeträge ohne Kündigungsfristen ermöglicht. Kontoprodukt Freibetrag pro Kalenderjahr Kündigungsfristen für Rückzüge über dem Freibetrag pro Kalenderjahr Aargauer / Solothurner Sparkonto CHF 50 000 6 Monate Sparkonto CHF CHF 100 000 3 Monate Sparkonto Senior CHF 100 000 3 Monate Sparkonto Euro EUR 60 000 3 Monate Sparkonto Jugend CHF 100 000 3 Monate Geschenksparkonto CHF 100 000 3 Monate Universalkonto CHF unbeschränkt unbeschränkt Universalkonto Senior CHF unbeschränkt unbeschränkt Universalkonto E CHF unbeschränkt unbeschränkt Universalkonto Euro unbeschränkt unbeschränkt Universalkonto für Studierende unbeschränkt unbeschränkt Universalkonto Jugend unbeschränkt unbeschränkt Das sichere Gefühl. www.akb.ch
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