GEMEINDE REIGOLDSWIL Gemeindeverwaltung Unterbiel 15 – 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 – Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch – E-Mail: [email protected] Vorsorgliche Angaben für den Todesfall M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Mit diesen Angaben erleichtern Sie der verantwortlichen Person die Regelung Ihrer Angelegenheiten nach dem Tod und helfen mit, Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Das ausgefüllte Formular soll an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit es im gegebenen Fall sofort zur Hand ist. Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz kann jede Person, die in der Gemeinde niedergelassen ist, bei der Gemeindeverwaltung Anordnungen für ihr Begräbnis hinterlegen. Die Gemeinde führt die Anordnungen durch, sofern sie nicht unverhältnismässig oder unschicklich sind. M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Personalien Name und Vornamen Adresse Heimatort Konfession Geburtsdatum Vers.-Nummer Wo befindet sich Ihr Familienbüchlein Haben Sie einen Beistand oder Vormund Wenn ja, Name und Adresse M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Weitere Angaben Adressen der nächsten Angehörigen oder jener Personen, die bei Todesgefahr sofort benachrichtigt werden sollen (ungedingt auch die Telefonnummern angeben): Name und Adresse Ihres Hausarztes: Wünschen Sie den Beistand Ihrer Kirche? Zu welcher Pfarrei gehören Sie? M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Angaben betr. Bestattung Welches Bestattungsunternehmen soll berücksichtigt werden? Wünschen Sie Erdbestattung, Urnenbestattung oder Beisetzung im Gemeinschaftsgrab? Wo soll das Begräbnis oder die Urnenbeisetzung stattfinden? Wo sind die Sterbekosten hinterlegt (Sparkonto)? Wem soll eine Todesanzeige geschickt werden? (Bitte eine separate Liste mit allen vollständigen Adressen beifügen) Wer soll den Grabstein (oder die Grabplatte) erstellen? Welcher Betrag ist dafür vorgesehen? M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Welcher Betrag ist für die Grabanpflanzung vorgesehen? Wer soll für den Grabunterhalt sorgen? Welchen Vereinen muss der Tod gemeldet werden? M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Angaben betr. Testament Errichtung eines Testaments Für die Abfassung eines gültigen Testaments gibt es zwei Möglichkeiten: a) Eigenhändig geschriebenes Testament Es ist von Anfang bis zum Ende von Hand zu schreiben; Ort der Ausstellung, Tag, Monat und Jahr der Errichtung sowie der Unterschrift. b) Öffentlich beurkundetes Testament Es wird errichtet unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor der Urkundsperson, die nach kantonalem Recht mit diesen Geschäften beauftragt ist. Wo ist die letztwillige Verfügung (Testament) hinterlegt? Wer weiss über Ihre Wertpapiere, Dokumente etc. Bescheid? M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Adressen der erbberechtigten Verwandten: M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Angaben betr. Versicherungen und Renten Adressen, denen der Tod gemeldet werden muss (mit Telefonnummer): Krankenkasse: Sterbegeldversicherung: Lebensversicherung: Unfallversicherung: Rentenversicherung: Anderweitige Versicherungen: Die Mutation für die Ausgleichskasse (AHV / IV) wird durch die Gemeindeverwaltung gemeldet. M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Besondere Wünsche M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Wichtige Telefonnummern Pfarramt Evangelisch-Reformiert Reigoldswil / Titterten Oberbiel 2 Andreas Olbrich / Kerstin Bonk 4418 Reigoldswil Tel. 061 941 14 17 Fax. 061 943 90 45 Mail: [email protected] Mail: [email protected] Pfarramt Römisch-Katholisch Waldenburgertal Futtersteigweg 1 4436 Oberdorf Tel. 061 961 00 30 Fax. 061 961 11 10 Gemeindeverwaltung Unterbiel 15 Postfach 311 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax. 061 945 90 11 Mail: [email protected] Zivilstandsamt Basel-Landschaft, Arlesheim 061 552 45 00 Altersheim Moosmatt 061 926 66 66 Kantonsspital Liestal 061 925 25 25 Ärzte Gemeinschaftspraxis Reigoldswil Grehn Mathis, Ziefen Heule Felix, Bubendorf Suter Florian, Bubendorf Jutzi Jürg, Bubendorf 061 941 19 19 061 935 11 11 061 935 91 91 061 935 92 22 061 931 33 33 Bestatter Zehntner Hermann 4418 Reigoldswil 061 941 20 10 Passalacqua Doris 4418 Reigoldswil 079 242 63 40 Blumen Blumenhaus zur Sonne 4418 Reigoldswil 061 941 22 65 M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc Nach eingetretenem Tod erstatten die Angehörigen Meldung an den Arzt. Dieser erstellt eine Todesbescheinigung. Weitere Meldungen an das Bestattungsunternehmen, das Pfarramt und an die Gemeindeverwaltung (Familienbüchlein und Todesbescheinigung mitbringen). Administrative Ratschläge für die Angehörigen 1. Lagern Sie den Verstorbenen in gerader ausgestreckter Lage, Hände über Bauch gefaltet, Kinn hochbinden mit nasser Binde. Augenlider schliessen, eventuell beschweren mit nassem Wattenbausch. Bedecken Sie den Verstorbenen nur mit einem Leintuch. 2. Heizung abstellen, eventuell Fenster öffnen (Raum kühl halten). Darauf achten, dass keine Haustiere den Raum betreten. 3. Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt zum Ausstellen der Todesbescheinigung, bitte Familienbüchlein bereithalten, bei Kremation achten Sie darauf, dass die Rubrik Kremation ausgefüllt ist. 4. Benachrichtigen Sie das zuständige Pfarramt. Festlegen des Beerdigungsdatums, eventuell Konfirmationsspruch und Lebenslauf bereithalten. 5. Informieren Sie die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Unbedingt Familienbüchlein und Todesbescheinigung mitbringen. 6. Benachrichtigen Sie den Bestatter, Sargbestellung (Entscheidung Erdbestattung oder Kremation erforderlich) eventuell Blumen bereithalten für Sarginnendekoration. Grösse und Gewicht angeben. 7. Zeitung: Annahme von Todesanzeigen: Basellandschaftliche Zeitung, Rheinstrasse 16, 4410 Liestal, Tel. 061 927 26 70, Fax 061 927 26 04 oder per E-Mail: [email protected]. 8. Leidzirkulare zum Verschicken: Lüdin AG Digitaldruck, Schützenstrasse 2 – 6, 4410 Liestal, Tel. 061 927 27 20, Fax 061 921 27 24 oder per E-Mail: [email protected]. 9. Bestellen des Imbisses (Restaurant) Anzahl der Gäste festlegen. Es empfiehlt sich, den Leidzirkularen eine spezielle Einladung beizufügen mit der Aufschrift: Sie sind herzlich zum Imbiss im Restaurant eingeladen. Die Trauerfamilie. M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc
© Copyright 2024 ExpyDoc