Vorsorgliche Angaben für den Todesfall

GEMEINDE REIGOLDSWIL
Gemeindeverwaltung
Unterbiel 15 – 4418 Reigoldswil
Tel. 061 945 90 10 – Fax 061 945 90 11
Internet: www.reigoldswil.ch – E-Mail: [email protected]
Vorsorgliche Angaben
für den Todesfall
M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc
Mit diesen Angaben erleichtern Sie der verantwortlichen
Person die Regelung Ihrer Angelegenheiten nach dem
Tod und helfen mit, Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Das ausgefüllte Formular soll an einem gut zugänglichen
Ort aufbewahrt werden, damit es im gegebenen Fall sofort zur Hand ist.
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz kann jede
Person, die in der Gemeinde niedergelassen ist, bei der
Gemeindeverwaltung Anordnungen für ihr Begräbnis
hinterlegen. Die Gemeinde führt die Anordnungen durch,
sofern sie nicht unverhältnismässig oder unschicklich
sind.
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Personalien
Name und Vornamen
Adresse
Heimatort
Konfession
Geburtsdatum
Vers.-Nummer
Wo befindet sich Ihr Familienbüchlein
Haben Sie einen Beistand oder Vormund
Wenn ja, Name und Adresse
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Weitere Angaben
Adressen der nächsten Angehörigen oder jener Personen, die bei Todesgefahr sofort benachrichtigt werden
sollen (ungedingt auch die Telefonnummern angeben):
Name und Adresse Ihres Hausarztes:
Wünschen Sie den Beistand Ihrer Kirche?
Zu welcher Pfarrei gehören Sie?
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Angaben betr. Bestattung
Welches Bestattungsunternehmen soll berücksichtigt
werden?
Wünschen Sie Erdbestattung, Urnenbestattung oder
Beisetzung im Gemeinschaftsgrab?
Wo soll das Begräbnis oder die Urnenbeisetzung stattfinden?
Wo sind die Sterbekosten hinterlegt (Sparkonto)?
Wem soll eine Todesanzeige geschickt werden?
(Bitte eine separate Liste mit allen vollständigen Adressen beifügen)
Wer soll den Grabstein (oder die Grabplatte) erstellen?
Welcher Betrag ist dafür vorgesehen?
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Welcher Betrag ist für die Grabanpflanzung vorgesehen?
Wer soll für den Grabunterhalt sorgen?
Welchen Vereinen muss der Tod gemeldet werden?
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Angaben betr. Testament
Errichtung eines Testaments
Für die Abfassung eines gültigen Testaments gibt es
zwei Möglichkeiten:
a) Eigenhändig geschriebenes Testament Es ist von
Anfang bis zum Ende von Hand zu schreiben; Ort der
Ausstellung, Tag, Monat und Jahr der Errichtung sowie der Unterschrift.
b) Öffentlich beurkundetes Testament Es wird errichtet unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor der Urkundsperson, die nach kantonalem Recht mit diesen Geschäften beauftragt ist.
Wo ist die letztwillige Verfügung (Testament) hinterlegt?
Wer weiss über Ihre Wertpapiere, Dokumente etc.
Bescheid?
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Adressen der erbberechtigten Verwandten:
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Angaben betr. Versicherungen und Renten
Adressen, denen der Tod gemeldet werden muss (mit
Telefonnummer):
Krankenkasse:
Sterbegeldversicherung:
Lebensversicherung:
Unfallversicherung:
Rentenversicherung:
Anderweitige Versicherungen:
Die Mutation für die Ausgleichskasse (AHV / IV) wird
durch die Gemeindeverwaltung gemeldet.
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Besondere Wünsche
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Wichtige Telefonnummern
Pfarramt Evangelisch-Reformiert
Reigoldswil / Titterten
Oberbiel 2
Andreas Olbrich / Kerstin Bonk
4418 Reigoldswil
Tel. 061 941 14 17
Fax. 061 943 90 45
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Pfarramt Römisch-Katholisch
Waldenburgertal
Futtersteigweg 1
4436 Oberdorf
Tel. 061 961 00 30
Fax. 061 961 11 10
Gemeindeverwaltung
Unterbiel 15
Postfach 311
4418 Reigoldswil
Tel. 061 945 90 10
Fax. 061 945 90 11
Mail: [email protected]
Zivilstandsamt
Basel-Landschaft, Arlesheim
061 552 45 00
Altersheim Moosmatt
061 926 66 66
Kantonsspital Liestal
061 925 25 25
Ärzte
Gemeinschaftspraxis Reigoldswil
Grehn Mathis, Ziefen
Heule Felix, Bubendorf
Suter Florian, Bubendorf
Jutzi Jürg, Bubendorf
061 941 19 19
061 935 11 11
061 935 91 91
061 935 92 22
061 931 33 33
Bestatter
Zehntner Hermann
4418 Reigoldswil
061 941 20 10
Passalacqua Doris
4418 Reigoldswil
079 242 63 40
Blumen
Blumenhaus zur Sonne
4418 Reigoldswil
061 941 22 65
M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc
Nach eingetretenem Tod erstatten die Angehörigen Meldung an den
Arzt. Dieser erstellt eine Todesbescheinigung. Weitere Meldungen an
das Bestattungsunternehmen, das Pfarramt und an die Gemeindeverwaltung (Familienbüchlein und Todesbescheinigung mitbringen).
Administrative Ratschläge für die Angehörigen
1. Lagern Sie den Verstorbenen in gerader ausgestreckter Lage, Hände
über Bauch gefaltet, Kinn hochbinden mit nasser Binde. Augenlider
schliessen, eventuell beschweren mit nassem Wattenbausch. Bedecken Sie den Verstorbenen nur mit einem Leintuch.
2. Heizung abstellen, eventuell Fenster öffnen (Raum kühl halten). Darauf achten, dass keine Haustiere den Raum betreten.
3. Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt zum Ausstellen der Todesbescheinigung, bitte Familienbüchlein bereithalten, bei Kremation achten
Sie darauf, dass die Rubrik Kremation ausgefüllt ist.
4. Benachrichtigen Sie das zuständige Pfarramt. Festlegen des Beerdigungsdatums, eventuell Konfirmationsspruch und Lebenslauf bereithalten.
5. Informieren Sie die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Unbedingt
Familienbüchlein und Todesbescheinigung mitbringen.
6. Benachrichtigen Sie den Bestatter, Sargbestellung (Entscheidung
Erdbestattung oder Kremation erforderlich) eventuell Blumen bereithalten für Sarginnendekoration. Grösse und Gewicht angeben.
7. Zeitung: Annahme von Todesanzeigen: Basellandschaftliche Zeitung,
Rheinstrasse 16, 4410 Liestal, Tel. 061 927 26 70, Fax 061 927 26 04
oder per E-Mail: [email protected].
8. Leidzirkulare zum Verschicken: Lüdin AG Digitaldruck, Schützenstrasse 2 – 6, 4410 Liestal, Tel. 061 927 27 20, Fax 061 921 27 24 oder per
E-Mail: [email protected].
9. Bestellen des Imbisses (Restaurant) Anzahl der Gäste festlegen. Es
empfiehlt sich, den Leidzirkularen eine spezielle Einladung beizufügen
mit der Aufschrift: Sie sind herzlich zum Imbiss im Restaurant eingeladen. Die Trauerfamilie.
M:\Bestattungswesen\Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.doc