Teilnahmebedingungen - Hills-los

Teilnahmebedingungen
1.
Das
Spiel
wird
von
Hill’s
(Petco
AG)
vom
10.
Juli
bis
15.
August
2015
durchgeführt.
2.
Teilnahmeberechtigt
sind
alle
Spieler,
die
ein
Los
von
Hill’s
besitzen.
Die
Lose
werden
an
die
Qualipet‐Kunden
per
Post
verschickt
sowie
an
jeder
Kasse
abgegeben,
solange
Vorrat.
Gratis­Lose
können
Sie
auch
bei
Hill’s
beziehen.
Schicken
Sie
uns
einfach
ein
adressiertes
Rückantwort‐Couvert
an
die
folgende
Adresse:
Petco
AG,
Stichwort
Los‐Spiel,
Gewerbestrasse
1,
3421
Lyssach.
Ein
Spieler
darf
maximal
4x
teilnehmen.
Ausgeschlossen
vom
Wettbewerb
sind
alle
Mitarbeiter
von
Hill’s
(Petco
AG)
sowie
von
Qualipet.
3.
Der
Glücks‐Code,
den
Sie
auf
Ihrem
persönlichen
Los
finden,
muss
auf
der
Homepage
bis
spätestens
am
20.
August
eingegeben
werden.
Wird
dieser
nicht
rechtzeitig
eingegeben,
ist
das
Los
mit
einem
allfälligen
Gewinn‐Code
nicht
gewinnberechtigt.
4.
Sie
dürfen
nur
den
Glücks­Code
eingeben,
den
Sie
auch
auf
dem
Los
vorfinden.
Andere
Spiel‐Codes
sind
nicht
gewinnberechtigt.
5.
Haben
mehrere
Spieler
den
gleichen
Haupt‐Gewinn‐Code,
werden
die
Fr.
100'000.00
durch
die
Anzahl
Gewinner
geteilt.
6.
Es
können
nur
Spieler
gewinnen,
die
eine
gültige
Adresse
in
der
Schweiz
besitzen.
7.
Die
Gewinner
der
Hauptpreise
werden
nach
Spielende
im
September
2015
schriftlich
benachrichtigt.
8.
Die
Sachpreise
können
nicht
in
bar
ausbezahlt
werden.
Es
ist
auch
kein
Umtausch
oder
Abänderung
des
Sachpreises
möglich.
9.
Die
Fr.
100'000.00
werden
im
Gewinn‐Fall
auf
ein
Konto
Ihrer
Wahl
überwiesen.
10.
Die
Besteuerung
des
Gewinns
ist
Sache
des
glücklichen
Gewinners.
11.
Das
Gewinn‐Los
müssen
Sie
im
Gewinnfall
vorweisen
können.
Bewahren
Sie
deshalb
Ihr
Los
bis
Ende
September
2015
auf.
12.
Über
den
Wettbewerb
wird
keine
Korrespondenz
geführt.
Der
Rechtsweg
ist
ausgeschlossen.