Erlebnis-Golfreisen Zypern Liebe Golferinnen, liebe Golfer, 2015/16 werden wir Sie erstmals persönlich auf ausgewählten Reisen begleiten. Auf unseren Erlebnis-Golfreisen nach ZYPERN und ABU DHABI wohnen Sie nicht nur in erstklassigen Hotel, spielen auf ausgesuchten Spitzenplätzen, sondern lernen auch das Land und die Leute kennen. On-Top ist ebenfalls ein kultureller Ausflug oder eine Shopping Tour geplant. Abgerundet wird das Programm mit einem Trainingstag bei dem Ihr PGA Golfprofessional Ihnen Tipps und Tricks auf dem Übungsareal und zu Spiel- und Platzstrategie zeigt. Beide Reisen sind für Golfer aller Spielstärken geeignet und neue Golf-Freunde warten auf Sie Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen Ihnen für die Beratung jederzeit gerne zur Verfügung. Bis bald, mit sportlichen Grüßen Ihr Greenfee Scout Team Veranstalter: H&H Sport Hochstraße 15 86399 Bobingen Abu Dhabi Erlebnis-Golfreise nach Zypern Jetzt die Insel der (Golf) Götter kennenlernen. Der Aphrodite Golfcourse gilt als einer schönsten und spektakulärsten im Mittelmeerraum. Sie werden begeistert sein. Frühbuche r Rabatt bis 30.06.2015 Special: Erlebnis-Golfreise nach Zypern , 25,-€ Kommen Sie mit uns in das IC Aphrodite Hills Golf Resort und verbringen Ihrem Golfurlaub vom 08.11.-15.11. und vom 15.11.-22.11.2015 zusammen mit uns. • • • • • • • • • • • Transfer Airport – Hotel – Airport 5-Sterne-Hotel Intercontinental APHRODITE HILLS 7 x Übernachtung „Halb Pension“, im Doppelzimmer Willkommensdrink Deutschsprachige Reiseleitung 4 x Greenfee 18 Loch auf Aphrodite Hills | Elea-Nick Faldo | Secret Valley – Tony Jacklin Bestätigung der Startzeiten und Transfer zu den gebuchten Golfplätzen golferische Betreuung und Golfunterricht mit deutschen PGA Professionals Trainingstag inkl. Rangebälle Aphrodite Hills Turnier Ausflug / Sightseeing Tour (exklusiv) Preise pro Person Doppelzimmer – 08.11.-15.11.2015 Doppelzimmer – 15.11.-22.11.2015 1.249,– € 1.249,– € Optional EZ-Zuschlag / Tag AI Zuschlag Verlängerungstag 28,– € 33,– € 65,– € Gerne buchen wir Ihnen günstige Flüge in der Economy oder Buisiness Class nach Paphos oder Larnaca ab allen D / A / CH Flughäfen. Meldeschluss ist der 30.10.2015. Wochen Programm Teilnehmerzahl: min. 8 Personen, max. 16 Personen. Wochen Programm Sonntag Anreise und Bezug der Zimmer ca. 19.00 Uhr: Get Togehther / Aperitif in der Golfclub Bar Montag 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen auf dem Aphrodite Hills Course Dienstag Freitag Abschlussturnier 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen auf dem Aphrodite Hills Course 19.00 Uhr: Siegerehrung und gemeinsames Abendessen Samstag 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch auf Nick Faldo´s Elea Course Tag zur freien Verfügung Gelegenheit für eine Sightseeing Tour und/oder Shopping Ausflug Mittwoch Sonntag Donnerstag TIPP Der Tag steht im Zeichen des Trainings 10.00 Uhr: Putting, Chipping, Pitching Session 14.00 Uhr: Driving Range – Langes Spiel 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen aufProgramm Tony Jacklins – Secret Valley Wochen zum Leider schon Abreise Transfer zum Airport Paphos / Larnaca Wir empfehlen noch einige Tage zu einem ermäßigten Preis zu verlängern. Erlebnis-Golfreise nach Abu Dhabi Golfen wie in 1001 Nacht – das exklusive THE WESTIN liegt inmitten einer riesigen, parkähnlichen Gartenanlage in direkter Nachbarschaft zum Abu Dhabi Golfclub. Gutes Wetter ist garantiert und die Nähe zum Meer bringt immer eine kühle Brise. Frühbuche r Rabatt bis 30.06.2015 Special: Erlebnis-Golfreise nach Abu Dhabi , 25,-€ Verbringen Sie Ihren Golfurlaub in Abu Dhabi mit persönlicher Reisebegleitung vom 23.01.-30.01.2016, bieten wir Ihnen ein komplettes Programm. • • • • • • • • • • • Transfer Airport – Hotel – Airport 5-Sterne-Hotel THE WESTIN in Abu Dhabi 7 x Übernachtung „Frühstück“, im Doppelzimmer Willkommensdrink Deutschsprachige Reiseleitung 4 x Greenfee 18 Loch auf Abu Dhabi Golf | Yas Links | Saadiyat Bestätigung der Startzeiten und Transfer zu den gebuchten Golfplätzen golferische Betreuung und Golfunterricht mit deutschen PGA Professionals Trainingstag inkl. Rangebälle Abu Dhabi Turnier Sightseeing / Shopping Ausflug (exklusiv) Preise pro Person Doppelzimmer – 23.01.-30.01.2016 1.599,– € Optional EZ-Zuschlag / Tag Verlängerungstag 70,– € 95,– € Gerne buchen wir Ihnen günstige Flüge in der Economy oder Buisiness Class nach Abu Dhabi ab allen D / A / CH Flughäfen. Meldeschluss ist der 30.12.2015. Wochen Programm Teilnehmerzahl: min. 8 Personen, max. 16 Personen. Wochen Programm Sonntag Anreise und Bezug der Zimmer ca. 19.00 Uhr: Get Togehther / Aperitif in der Golfclub Bar Montag 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen auf dem Abu Dhabi Course Freitag Abschlussturnier 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen auf dem Abu Dhabi Course 19.00 Uhr: Siegerehrung und gemeinsames Abendessen Dienstag Samstag Mittwoch Sonntag Donnerstag TIPP 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch auf Yas Links Course Der Tag steht im Zeichen des Trainings 10.00 Uhr: Putting, Chipping, Pitching Session 14.00 Uhr: Driving Range – Langes Spiel 10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch spielen aufWochen Saadiyat Course Programm zum Tag zur freien Verfügung Gelegenheit für eine Sightseeing Tour und / oder Shopping Ausflug Leider schon Abreise Transfer zum Airport Abu Dhabi Wir empfehlen noch einige Tage zu einem ermäßigten Preis zu verlängern. Anmeldung zur Erlebnis-Golfreise 2015/2016 Anmeldung per Fax an: Hiermit melde ich mich verbindlich für die o. g. Eventreise an: +49 (0)3212 142 83 89 Bitte entsprechend ankreuzen! oder per Post: H&H Sport z.Hd. Frau Aynur Dede Hochstraße 15 86399 Bobingen 1. Zypern DZ 08.11. - 15.11.2015 Preis p. P. 1.249,– € DZ 15.11. - 22.11.2015 1.249,– € Optional EZ-Zuschlag / Tag AI-Zuschlag / Tag Verlängerungstag Reiserücktrittsversicherung 28,– € 33,– € 65,– € 39,– € 2. Abu Dhabi DZ 23.01. - 30.01.2016 Preis p. P. 1.599,– € Optional EZ-Zuschlag / Tag Verlängerungstag Reiserücktrittsversicherung 70,– € 95,– € 39,– € Ich bezahle die Reise per: Überweisung / Rechnung kostenlos Mastercard Visa zzgl. 1% vom Reisepreis Gültig bis: Kartennr.: EZ-Zuschlag 1. TEILNEHMER Name: AI-Zuschlag Nummer: Ort: Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Golfclub: Flughafen: Sonderwünsche: 2. TEILNEHMER EZ-Zuschlag Name: HC: AI-Zuschlag Nummer: Ort: Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Golfclub: Flughafen: Sonderwünsche: 3. TEILNEHMER EZ-Zuschlag Name: HC: AI-Zuschlag Nummer: Ort: Telefon: Fax: Mobil: E-Mail: Golfclub: Flughafen: Sonderwünsche: 4. TEILNEHMER EZ-Zuschlag Name: HC: AI-Zuschlag Telefon: Reiserücktrittsversicherung Vorname: Straße: PLZ: Reiserücktrittsversicherung Vorname: Straße: PLZ: Reiserücktrittsversicherung Vorname: Straße: PLZ: Reiserücktrittsversicherung Vorname: Straße: PLZ: 3-stell. Prüfnr.: Nummer: Ort: Fax: Mobil: E-Mail: Golfclub: Flughafen: Sonderwünsche: Ort, Datum Unterschrift HC: Reisebedingungen der Firma H&H Touristik GmbH Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, Sie als Kunden bei H&H Touristik begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann, bieten Sie H&H den Abschluss des Reise vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. 1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von H&H zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird H&H Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist H&H nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von H&H vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von H&H vor, an das H&H für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist H&H die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. 1.3 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von H&H nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von H&H vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext von H&H gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie H&H den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von H&H bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. 2. Bezahlung 2.1 H&H und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. 2.2 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist H&H berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 zu belasten. 2.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an die in der Buchung angegebene Adresse übersandt. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzten Sie sich bitte unverzüglich mit H&H in Verbindung. In diesen Fällen wird H&H, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. 2.4 Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, ist H&H berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von € 20,- je Vorgang zu erheben. 2.5 Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den Fälligkeitszeitpunkten gemäß Ziff. 2.1. soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an. 2.6 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung oder Protest zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, ist H&H berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- zu erheben. 2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist H&H berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. H&H kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.2 bis 5.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, ist H&H berechtigt, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,- zu erheben. 2.8 Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von H&H nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 H&H ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 H&H weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführung nicht immer vermieden werden können. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird H&H Sie rechtzeitig informieren. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Für Nachteile, die durch Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, haftet H&H nicht. 3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn H&H in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von H&H über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung 4.1 H&H behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für H&H nicht vorhersehbar waren. 4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann H&H den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann H&H vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann H&H vom Reisenden verlangen. 4.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber H&H erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für H&H verteuert hat. 4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat H&H den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn H&H in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von H&H über die Preiserhöhung gegenüber H&H geltend zu machen. 5. R ücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei H&H (Anschrift siehe unten nach Ziffer 20). Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert H&H den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann H&H, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 H&H hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a)Flugpauschalreisen mit Charterflug gesellschaften, PKW-Reisen, Busreisen, Nur-Hotel, Transfer: • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % • ab 14. bis 10 Tag vor Reiseantritt 55 % • ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % • ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 % • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. b)Flugpauschalreisen mit Linienfluggesell schaften, Nur-Flugtickets, Dynamische Paketierung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuz fahrten): • bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25 % • ab 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30 % • ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 % • ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 % • ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 % • ab 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 % •ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. 5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, H&H nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5 H&H behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit H&H nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist H&H verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchung, Ersatzperson 6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Reisenden können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 6.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. H&H ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person. H&H kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende H&H als Reisebedingungen der Firma H&H Touristik GmbH 7. Reiseversicherungen H&H empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie in unseren Reisekatalogen oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. H&H wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 9.1 H&H kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 28 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat H&H unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 9.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn H&H in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch H&H dieser gegenüber geltend zu machen. 9.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen H&H kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von H&H nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt H&H, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 11. A ufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ 12. Mitwirkungspflichten des Reisenden 12.1 Mängelanzeige Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, H&H einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel H&H an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 12.2 Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, H&H erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie H&H zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von H&H verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonders, H&H erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. 13. Gepäckbeförderung Im Rahmen der Flugreisen wird pro Gast ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20 kg befördert. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten kann der Reisende bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt H&H dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern. 14. Beschränkung der Haftung 14.1 Die vertragliche Haftung von H&H für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit H&H für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 14.2 H&H haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von H&H sind. H&H haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von H&H ursächlich geworden ist. 15. Ausschlussfristen für Ansprüche 15.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber H&H unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. 15.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 15.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 15.4 Die Frist aus 15.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 16. Verjährung 16.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von H&H oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von H&H oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von H&H beruhen. 16.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 16.4 Schweben zwischen dem Reisenden und H&H Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder H&H die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 17.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet H&H, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. 17.2 Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist H&H ver- pflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald H&H weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie darüber informieren. 17.3 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird H&H Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 17.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von H&H oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von H&H einzusehen. 18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 18.1 H&H wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 18.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn H&H nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 18.3 H&H haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass H&H eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 19. Gerichtsstandvereinbarung Für Klagen von H&H gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von H&H, Karlsruhe, vereinbart. 20. D atenschutz und allgemeine Bestimmungen 20.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an H&H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94 A, 76133 Karlsruhe widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird H&H die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. 20.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/ Prospekte verlieren unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 20.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen H&H zur Anfechtung des Reisevertrages. 20.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Stand: März 2013 Reiseveranstalter: H&H Touristik GmbH Kaiserstraße 94 A · 76133 Karlsruhe · Tel.: 0721/50 98 10 · Fax: 0721/50 98 180 · E-Mail: [email protected] · Homepage: www.hht.de Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 104904 · Geschäftsführer: Herr Hakan Enüstün s463.13.04 Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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