Zypern & Abu Dhabi - Greenfee

Erlebnis-Golfreisen
Zypern
Liebe Golferinnen, liebe Golfer,
2015/16 werden wir Sie erstmals persönlich auf ausgewählten Reisen begleiten. Auf unseren Erlebnis-Golfreisen nach ZYPERN und ABU DHABI wohnen Sie nicht nur in
erstklassigen Hotel, spielen auf ausgesuchten Spitzenplätzen, sondern lernen auch das Land und die Leute kennen. On-Top ist ebenfalls ein kultureller Ausflug oder eine
Shopping Tour geplant. Abgerundet wird das Programm mit einem Trainingstag bei dem Ihr PGA Golfprofessional Ihnen Tipps und Tricks auf dem Übungsareal und zu Spiel- und
Platzstrategie zeigt. Beide Reisen sind für Golfer aller Spielstärken geeignet und neue Golf-Freunde warten auf Sie
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen Ihnen für die Beratung jederzeit gerne zur Verfügung.
Bis bald, mit sportlichen Grüßen
Ihr Greenfee Scout Team
Veranstalter:
H&H Sport
Hochstraße 15
86399 Bobingen
Abu Dhabi
Erlebnis-Golfreise nach Zypern
Jetzt die Insel der (Golf) Götter kennenlernen. Der Aphrodite Golfcourse gilt als einer schönsten und spektakulärsten im Mittelmeerraum.
Sie werden begeistert sein.
Frühbuche
r Rabatt bis
30.06.2015
Special: Erlebnis-Golfreise nach Zypern
, 25,-€
Kommen Sie mit uns in das IC Aphrodite Hills Golf Resort und verbringen Ihrem Golfurlaub vom 08.11.-15.11.
und vom 15.11.-22.11.2015 zusammen mit uns.
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Transfer Airport – Hotel – Airport
5-Sterne-Hotel Intercontinental APHRODITE HILLS
7 x Übernachtung „Halb Pension“, im Doppelzimmer
Willkommensdrink
Deutschsprachige Reiseleitung
4 x Greenfee 18 Loch auf Aphrodite Hills | Elea-Nick Faldo | Secret Valley – Tony Jacklin
Bestätigung der Startzeiten und Transfer zu den gebuchten Golfplätzen
golferische Betreuung und Golfunterricht mit deutschen PGA Professionals
Trainingstag inkl. Rangebälle
Aphrodite Hills Turnier
Ausflug / Sightseeing Tour (exklusiv)
Preise pro Person
Doppelzimmer – 08.11.-15.11.2015
Doppelzimmer – 15.11.-22.11.2015
1.249,– €
1.249,– €
Optional
EZ-Zuschlag / Tag
AI Zuschlag
Verlängerungstag
28,– €
33,– €
65,– €
Gerne buchen wir Ihnen günstige Flüge in der Economy oder Buisiness Class nach Paphos oder Larnaca ab
allen D / A / CH Flughäfen.
Meldeschluss
ist der 30.10.2015.
Wochen Programm
Teilnehmerzahl: min. 8 Personen, max. 16 Personen.
Wochen Programm
Sonntag
Anreise und Bezug der Zimmer
ca. 19.00 Uhr: Get Togehther / Aperitif in der
Golfclub Bar
Montag
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen auf dem Aphrodite Hills Course
Dienstag
Freitag
Abschlussturnier
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen auf dem Aphrodite Hills Course
19.00 Uhr: Siegerehrung und gemeinsames
Abendessen
Samstag
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
auf Nick Faldo´s Elea Course
Tag zur freien Verfügung
Gelegenheit für eine Sightseeing Tour und/oder
Shopping Ausflug
Mittwoch
Sonntag
Donnerstag
TIPP
Der Tag steht im Zeichen des Trainings
10.00 Uhr: Putting, Chipping, Pitching Session
14.00 Uhr: Driving Range – Langes Spiel
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen aufProgramm
Tony Jacklins – Secret Valley
Wochen
zum
Leider schon Abreise
Transfer zum Airport Paphos / Larnaca
Wir empfehlen noch einige Tage zu einem
ermäßigten Preis zu verlängern.
Erlebnis-Golfreise nach Abu Dhabi
Golfen wie in 1001 Nacht – das exklusive THE WESTIN liegt inmitten einer riesigen, parkähnlichen Gartenanlage in direkter Nachbarschaft zum Abu
Dhabi Golfclub. Gutes Wetter ist garantiert und die Nähe zum Meer bringt immer eine kühle Brise.
Frühbuche
r Rabatt bis
30.06.2015
Special: Erlebnis-Golfreise nach Abu Dhabi
, 25,-€
Verbringen Sie Ihren Golfurlaub in Abu Dhabi mit persönlicher Reisebegleitung vom 23.01.-30.01.2016,
bieten wir Ihnen ein komplettes Programm.
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Transfer Airport – Hotel – Airport
5-Sterne-Hotel THE WESTIN in Abu Dhabi
7 x Übernachtung „Frühstück“, im Doppelzimmer
Willkommensdrink
Deutschsprachige Reiseleitung
4 x Greenfee 18 Loch auf Abu Dhabi Golf | Yas Links | Saadiyat
Bestätigung der Startzeiten und Transfer zu den gebuchten Golfplätzen
golferische Betreuung und Golfunterricht mit deutschen PGA Professionals
Trainingstag inkl. Rangebälle
Abu Dhabi Turnier
Sightseeing / Shopping Ausflug (exklusiv)
Preise pro Person
Doppelzimmer – 23.01.-30.01.2016
1.599,– €
Optional
EZ-Zuschlag / Tag
Verlängerungstag
70,– €
95,– €
Gerne buchen wir Ihnen günstige Flüge in der Economy oder Buisiness Class nach Abu Dhabi ab allen
D / A / CH Flughäfen.
Meldeschluss ist der 30.12.2015.
Wochen Programm
Teilnehmerzahl:
min. 8 Personen, max. 16 Personen.
Wochen Programm
Sonntag
Anreise und Bezug der Zimmer
ca. 19.00 Uhr: Get Togehther / Aperitif in der
Golfclub Bar
Montag
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen auf dem Abu Dhabi Course
Freitag
Abschlussturnier
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen auf dem Abu Dhabi Course
19.00 Uhr: Siegerehrung und
gemeinsames Abendessen
Dienstag
Samstag
Mittwoch
Sonntag
Donnerstag
TIPP
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
auf Yas Links Course
Der Tag steht im Zeichen des Trainings
10.00 Uhr: Putting, Chipping, Pitching Session
14.00 Uhr: Driving Range – Langes Spiel
10.00 Uhr: Treffen aller Teilnehmer und 18 Loch
spielen aufWochen
Saadiyat Course
Programm
zum
Tag zur freien Verfügung
Gelegenheit für eine Sightseeing Tour und / oder
Shopping Ausflug
Leider schon Abreise
Transfer zum Airport Abu Dhabi
Wir empfehlen noch einige Tage zu einem
ermäßigten Preis zu verlängern.
Anmeldung zur
Erlebnis-Golfreise 2015/2016
Anmeldung per Fax an:
Hiermit melde ich mich verbindlich für die o. g. Eventreise an:
+49 (0)3212 142 83 89
Bitte entsprechend ankreuzen!
oder per Post:
H&H Sport
z.Hd. Frau Aynur Dede
Hochstraße 15
86399 Bobingen
1. Zypern
DZ 08.11. - 15.11.2015
Preis p. P.
1.249,– €
DZ 15.11. - 22.11.2015
1.249,– €
Optional
EZ-Zuschlag / Tag
AI-Zuschlag / Tag
Verlängerungstag
Reiserücktrittsversicherung
28,– €
33,– €
65,– €
39,– €
2. Abu Dhabi
DZ 23.01. - 30.01.2016
Preis p. P.
1.599,– €
Optional
EZ-Zuschlag / Tag
Verlängerungstag
Reiserücktrittsversicherung
70,– €
95,– €
39,– €
Ich bezahle die Reise per:
Überweisung / Rechnung
kostenlos
Mastercard
Visa
zzgl. 1% vom Reisepreis
Gültig bis:
Kartennr.:
EZ-Zuschlag
1. TEILNEHMER
Name:
AI-Zuschlag
Nummer:
Ort:
Telefon:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
Golfclub:
Flughafen:
Sonderwünsche:
2. TEILNEHMER
EZ-Zuschlag
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HC:
AI-Zuschlag
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3. TEILNEHMER
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4. TEILNEHMER
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AI-Zuschlag
Telefon:
Reiserücktrittsversicherung
Vorname:
Straße:
PLZ:
Reiserücktrittsversicherung
Vorname:
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PLZ:
Reiserücktrittsversicherung
Vorname:
Straße:
PLZ:
Reiserücktrittsversicherung
Vorname:
Straße:
PLZ:
3-stell. Prüfnr.:
Nummer:
Ort:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
Golfclub:
Flughafen:
Sonderwünsche:
Ort, Datum
Unterschrift
HC:
Reisebedingungen der Firma H&H Touristik GmbH
Sehr geehrter Reisegast,
wir freuen uns, Sie als Kunden bei H&H Touristik begrüßen zu dürfen und bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung
erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich,
telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
erfolgen kann, bieten Sie H&H den Abschluss des Reise­
vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots
sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese
Ihnen bei der Buchung vorliegen.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von H&H
zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird H&H
Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform
übermitteln. Hierzu ist H&H nicht verpflichtet, wenn
Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von
H&H vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von H&H vor, an das H&H für die Dauer von
10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
innerhalb der Bindungsfrist H&H die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.3 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen,
wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.
1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind
von H&H nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die von H&H vertraglich zugesagten
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts­verkehr
(z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von H&H gespeichert wird,
werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie H&H den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das
Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend
Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt
durch den Zugang der Buchungsbestätigung von H&H
bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich
erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag
mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande,
ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang
der Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzen.
2. Bezahlung
2.1 H&H und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf
den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern
oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein
übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung
in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne
nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
dem in Ziffer 9. genannten Grund abgesagt werden
kann. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene
Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen
mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 30
Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten
Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung
und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige
Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistungen.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist H&H berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und
Sie mit Rücktrittskosten gemäß den Ziffern 5.2 bis
5.5 zu belasten.
2.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor
Anreise, per Post an die in der Buchung angegebene
Adresse übersandt. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen
wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor
Reiseantritt zugegangen sein, setzten Sie sich bitte
unverzüglich mit H&H in Verbindung. In diesen Fällen
wird H&H, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die
Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am
Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis
oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem
eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen
nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.4 Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am
Serviceschalter bezahlt wird, ist H&H berechtigt, für
den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand,
ein Serviceentgelt von € 20,- je Vorgang zu erheben.
2.5 Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den Fälligkeitszeitpunkten
gemäß Ziff. 2.1. soweit der Sicherungsschein übergeben
ist. Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % des Reisepreises, aufgerundet
auf ganze Euro, an.
2.6 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen
genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender
Deckung oder Protest zu den Fälligkeitsterminen nicht
möglich sein, ist H&H berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- zu erheben.
2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist H&H berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei
denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. H&H kann bei Rücktritt
vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als
Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den
Ziffern 5.2 bis 5.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen
trotz Fälligkeit nicht leisten, ist H&H berechtigt, für
die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von
€ 20,- zu erheben.
2.8 Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von H&H
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.3 H&H ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 H&H weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen
sowie Änderungen der Streckenführung nicht immer
vermieden werden können. Über die Änderungen der
Abflugzeiten des Hinfluges wird H&H Sie rechtzeitig
informieren. Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr.
261 / 2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer
bleiben unberührt. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden
vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung
über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Für Nachteile,
die durch Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen,
haftet H&H nicht.
3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn H&H in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie
haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von H&H über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
4.1 H&H behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
H&H nicht vorhersehbar waren.
4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann H&H den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
H&H vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
H&H vom Reisenden verlangen.
4.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber H&H erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für H&H verteuert hat.
4.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat H&H den Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn H&H in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor
genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung
von H&H über die Preiserhöhung gegenüber H&H
geltend zu machen.
5. R
ücktritt durch den Reisenden vor
Reise­beginn / Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei H&H (Anschrift siehe unten nach
Ziffer 20). Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie
die Reise nicht antreten, so verliert H&H den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen kann H&H, soweit der
Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 H&H hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei
der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
wie folgt berechnet:
a)Flugpauschalreisen mit Charterflug­
gesellschaften, PKW-Reisen, Busreisen,
Nur-Hotel, Transfer:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab 14. bis 10 Tag vor Reiseantritt 55 %
• ab 9. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
• ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
b)Flugpauschalreisen mit Linienfluggesell­
schaften, Nur-Flugtickets, Dynamische
Paketierung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuz­
fahrten):
• bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
• ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
• ab 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 %
•ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, H&H
nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die
von ihr geforderte Pauschale.
5.5 H&H behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit H&H nachweist, dass ihr wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist H&H verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß §
651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
Umbuchungswünsche des Reisenden können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß
den Ziffern 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden.
6.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. H&H ist berechtigt, die
entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens
jedoch € 50,- pro Person. H&H kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Reisende H&H als
Reisebedingungen der Firma H&H Touristik GmbH
7. Reiseversicherungen
H&H empfiehlt den Abschluss eines umfassenden
Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer
(auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie in unseren
Reisekatalogen oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. H&H wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
9.1 H&H kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen
sein muss, angegeben hat und
b) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die
entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung
verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu
erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, hat H&H unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn H&H in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der
Reise durch H&H dieser gegenüber geltend zu machen.
9.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
H&H kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung von H&H nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt H&H, so behält sie den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. A
ufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen von
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651 j BGB. Dieser
hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag
allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet
die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
12. Mitwirkungspflichten des Reisenden
12.1 Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet,
H&H einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur
dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos
ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist
eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel H&H an deren Sitz zur Kenntnis zu
geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des
Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen.
12.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB
oder aus wichtigem, H&H erkennbaren Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie H&H zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies
gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von H&H verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonders, H&H
erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
13. Gepäckbeförderung
Im Rahmen der Flugreisen wird pro Gast ein Gepäckstück mit einem Gewicht von max. 20 kg befördert. Es
gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen
des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten
kann der Reisende bei dem jeweiligen vertraglichen
Luftfrachtführer erfragen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt H&H dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische
Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck
zu befördern.
14. Beschränkung der Haftung
14.1 Die vertragliche Haftung von H&H für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit H&H für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
14.2 H&H haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von H&H sind. H&H haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von H&H ursächlich geworden ist.
15. Ausschlussfristen für Ansprüche
15.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der
Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der
Reise gegenüber H&H unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen.
15.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag.
15.3 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.4 Die Frist aus 15.1 gilt auch für die Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen
beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß
Ziffer 13, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§
651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
16. Verjährung
16.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c
bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von H&H oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von H&H oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von H&H beruhen.
16.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f
BGB verjähren in einem Jahr.
16.3 Die Verjährung nach Ziffer 16.1 und 16.2 beginnt
mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an
die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
16.4 Schweben zwischen dem Reisenden und H&H
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder H&H die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17. Informationspflichten über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
17.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet H&H, Sie über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
17.2 Steht / stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist H&H ver-
pflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald H&H weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden
wir Sie darüber informieren.
17.3 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird H&H Sie
unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen
Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
17.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
ist.), ist auf den Internet-Seiten von H&H oder direkt
über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den
Geschäftsräumen von H&H einzusehen.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
18.1 H&H wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden
und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
18.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn H&H nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
18.3 H&H haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass H&H
eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
19. Gerichtsstandvereinbarung
Für Klagen von H&H gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von H&H, Karlsruhe, vereinbart.
20. D
atenschutz und allgemeine
Bestimmungen
20.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden
nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner
weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von
uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis
verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen
Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch
Mitteilung an H&H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94
A, 76133 Karlsruhe widersprechen. Nach Erhalt des
Widerspruchs wird H&H die weitere Zusendung von
Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich
einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für
Werbezwecke weitergeben.
20.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/
Prospekte verlieren unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
20.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen H&H zur Anfechtung des Reisevertrages.
20.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand: März 2013
Reiseveranstalter: H&H Touristik GmbH
Kaiserstraße 94 A · 76133 Karlsruhe · Tel.: 0721/50 98 10 · Fax: 0721/50 98 180 · E-Mail: [email protected] · Homepage: www.hht.de
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 104904 · Geschäftsführer: Herr Hakan Enüstün
s463.13.04
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.