Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationswei

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales . Postfach 90 01 31 . 99104 Erfurt
laut Verteiler
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Sheila Piquardt
Durchwahl:
Telefon +49 (361) 37-93411
Telefax +49 (361) 37-93432
Sheila.Piquardt@
tmik.thueringen.de
Ihr Zeichen:
Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG)
hier: Folgen für die Anwendung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG)
Das Erste Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/4614) wird am Tag nach seiner Verkündung
in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2013/37/EU, mit der die
Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) geändert wurde, in innerstaatliches
Recht umgesetzt (die Umsetzungsfrist läuft am 18. Juli 2015 ab, Artikel 2 der
Richtlinie 2013/37/EU).
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen:
(bitte bei Antwort angeben)
21.2-1092-1/2015
VIS: 66128/2015
Erfurt
10. Juli 2015
Nach dem neuen § 2a IWG besteht für Informationen, die dem Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes unterfallen, der
Grundsatz der Weiterverwendung. Das heißt, dass die dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallenden Informationen grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, soweit nicht die öffentlichen Stellen Nutzungsbestimmungen für die Weiterverwendung vorsehen (zum Umfang möglicher
Nutzungsbestimmungen und von Entgelten, die für die Weiterverwendung
von Informationen erhoben werden können, vgl. insbesondere die neuen
§§ 3a ff. IWG).
Mit Inkrafttreten des Informationsweiterverwendungsgesetzes finden § 4
Abs. 4 und § 13 ThürIFG keine Anwendung mehr (Artikel 31 des Grundgesetzes).
Ich bitte, die geänderte Rechtslage zu berücksichtigen und Ihren nachgeordneten Bereich sowie die öffentlichen Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beliehene) in geeigneter Weise hierüber zu unterrichten.
Im Auftrag
Harry Schlip
Thüringer Ministerium für
Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Seite 1 von 1
www.thueringen.de