1 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Impressum Herausgeber: Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe Tel: Fax: 07 21/9 36-70 890 07 21/9 36-70 891 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landratsamt-karlsruhe.de Inhaltliche Verantwortung und Redaktion: Robert Roßkopf Landratsamt Karlsruhe, Dezernat Mensch und Gesellschaft, Amt für Versorgung und Rehabilitation, Altenhilfeplanung / Altenhilfefachberatung unter Beteiligung der Fachämter, Landratsamt Karlsruhe: Dezernat Mensch und Gesellschaft: Amt für Grundsatz und Soziales Jugendamt Dezernat Recht und Ordnung: Gesundheitsamt © Landratsamt Karlsruhe, August 2015 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung vom Landratsamt Karlsruhe Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Vorwort Ich freue mich, Ihnen heute die Kreispflegeplanung 2020 für den Landkreis Karlsruhe vorlegen zu können. Ziel dieser Kreispflegeplanung ist die Sicherung der Lebensqualität älterer Menschen im Landkreis Karlsruhe, auch bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit. Es geht darum, mit und für die älteren Bürgerinnen und Bürger ein möglichst quartierbezogenes Hilfenetz aus Fachpflegekräften, semiprofessionellen Diensten und Bürgerschaftlichem Engagement zu entwickeln. Dieses soll ermöglichen, dass jedem die für ihn notwendigen Hilfen und die notwendigen Begleitungen, die seiner momentanen Lebenssituation entsprechen, zur Verfügung gestellt werden, um ein Altern in Würde und mit Lebensqualität zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Erhaltung der selbstständigen Haushaltsführung, aber auch abgestufte Hilfeangebote, die durch die Beratung durch Pflegestützpunkte erschlossen werden. Gleichzeitig sollen Angehörige entlastet und unterstützt werden. Oberste Priorität hat dabei, dass Senioren auch bei zunehmender Pflege- und Hilfebedürftigkeit in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Die Kreispflegeplanung auf Landkreisebene kann dabei lediglich einen Rahmen vorgeben, in dem sich zukünftige Entwicklungen bewegen sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, spielt die Einbindung der Städte und Gemeinden eine besondere Rolle. Der vorliegende Kreispflegeplan 2020 für den Landkreis Karlsruhe basiert deshalb auf sogenannten „Raumschaftsgesprächen“ mit allen Städten und Gemeinden. Die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der Bedarfsanalysen und die Empfehlungen des Sozialministeriums BadenWürttemberg und der Landkreisverwaltung wurden in diesen Gesprächen ausführlich diskutiert. Um die angestrebten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer möglichst wohnortnahen Versorgung zu realisieren, ist es notwendig, auf Gemeindeebene die Ergebnisse dieses Berichts wahrzunehmen und umzusetzen. Der Landkreis wird im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Ausgestaltung quartiersbezogener Hilfenetze mitwirken. Dr. Christoph Schnaudigel Landrat 2 3 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Inhaltsverzeichnis Seite 0. Einleitung 4 1. Demografische Entwicklung im Bereich Senioren 5 2. Entwicklung des häuslichen Pflegepotentials 12 3. Wohnen im Alter 15 3.1 Wohnen in der eigenen Häuslichkeit 18 3.2 Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung 19 3.3 Betreutes Wohnen für Senioren/Seniorenparks 20 3.4 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften 21 4. Quartiersmanagement als neue kommunale Aufgabe 24 4.1 Strukturprinzipien des Quartierskonzeptes 25 4.2 Phasen einer Quartiersentwicklung 25 4.3 Ziele der Quartiersentwicklung 27 4.4 Veränderung kommunalinterner Strukturen 29 4.5 Fördermöglichkeiten durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) 30 5. Prognosen und Entwicklungen 31 5.1 Bundesweite Prognosen im Bereich der Pflege 31 5.2 Entwicklungen im Bereich der Pflege in Baden-Württemberg 32 5.3 Entwicklungen der Zahl der Pflegebedürftigen (SGB XI) im Landkreis Karlsruhe 34 5.4 Derzeitiger Stand im Landkreis Karlsruhe 35 5.4.1 Ambulante Pflege 35 5.4.2 Ambulante 24-Stunden-Versorgung im eigenen Haushalt 36 5.4.3 Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen 38 5.4.4 Tagespflege 40 5.4.5 Vollstationäre Pflege 44 6. Bedarfseckwerte 2020 für den Landkreis Karlsruhe 49 6.1 Bedarfseckwerte – Dauerpflege 51 6.2 Bedarfseckwerte – Tagespflege 55 6.3 Bedarfseckwerte – Betreutes Seniorenwohnen / Seniorenwohnparks 58 6.4 Bedarfseckwerte – Ambulant Betreute Wohngruppen 60 7. Alltagsunterstützende Assistenzlösungen 61 Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 8. Pilotvorhaben Fachplan Gesundheit 63 9. Menschen mit Behinderung 67 9.1 Einführung 67 9.2 Aktuelle Lebenssituation der erwachsenen Menschen mit Behinderung 68 9.3 Künftige Lebenssituation älterer Menschen mit Behinderung - gesellschafts- und 70 sozialpolitische Herausforderung 10. Entwicklungen bei älteren Migranten 73 10.1 Demografische Entwicklung 73 10.2 Situation älterer Migranten 74 11. Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V. 75 12. Bürgerschaftliches Engagement im Seniorenbereich 79 12.1 Was verstehen wir unter Bürgerschaftlichem Engagement 79 12.2 Gute Kooperationen im Bürgerschaftlichen Engagement leben und pflegen! 80 12.3 Die Familienzentren im Landkreis Karlsruhe 81 12.4 Pflegelotsen im Landkreis Karlsruhe 82 13. Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII 83 13.1 Auswirkungen auf Fallzahlen 83 13.2 Hilfeplanung/Hilfesteuerung/Bedarfsermittlung 84 13.3 Aktueller Stand 84 14. Konsequenzen, Maßnahmen sowie Handlungsempfehlungen für die Altenhilfe 85 15. Quellen und weiterführende Informationen 90 16. Anhang 92 16.1 Wohnen im Alter / Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Karlsruhe 92 16.1.1 Betreutes Wohnen für Senioren 92 16.1.2 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften 97 16.1.3 Tagespflege 98 16.1.4 Pflegeheime 101 16.2 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand: 2015) 106 4 5 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 0. Einleitung Ziel des Kreispflegeplanes 2020 für den Landkreis Karlsruhe ist es, eine möglichst optimale und zugleich wohnortnahe Versorgung älterer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Deshalb wird im Rahmen dieses Berichtes nicht nur auf die vom Sozialministerium Baden-Württemberg festgelegten Bedarfsschätzungen der teilstationären und stationären Versorgungsangebote eingegangen, sondern auch zu den Themen - demografische Entwicklung, Wohnen im Alter, Quartiersmanagement, Fachplanung Gesundheit, Menschen mit Behinderung, ältere Migranten, bürgerschaftliches Engagement und Entwicklungen bei der Hilfe zur Pflege - Stellung bezogen. Nur so ist es möglich, das gesamte Spektrum an Angeboten und ihre Wechselwirkungen ausreichend zu würdigen. Ausgehend von der Prognose, dass die Zahl der Demenzkranken in den nächsten Jahren drastisch ansteigen wird, kommt der gerontopsychiatrischen Versorgung eine besonders wichtige Bedeutung zu. Diese Versorgung stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die alle Bereiche der Altenhilfe betrifft. Deshalb ist diesem Kreispflegeplan die demografische Entwicklung im Bereich „Senioren“ vorangestellt, bevor in den einzelnen Bereichen speziell auf die Versorgungssituation und den Bedarf der diversen Zielgruppen eingegangen wird. Eine der zentralen Fragen in diesem Bericht ist somit die Diskussion um die künftige Versorgungsstruktur für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe. Hierbei spielen die Bedarfseckwerte für Dauer- und Tagespflege sowie ambulante Angebote im Alter eine wichtige Rolle. Um eine räumlich differenzierte Betrachtung des Landkreises zu ermöglichen, wurde das Landkreisgebiet für die Kreispflegeplanung 2020 in 16 Einzugsbereiche aufgeteilt. Diese 16 Einzugsbereiche umfassen folgende Städte und Gemeinden: Einzugsbereich 1 : Einzugsbereich 2 : Einzugsbereich 3 : Einzugsbereich 4 : Einzugsbereich 5 : Einzugsbereich 6 : Einzugsbereich 7 : Einzugsbereich 8 : Einzugsbereich 9 : Einzugsbereich 10 : Einzugsbereich 11 : Einzugsbereich 12 : Einzugsbereich 13 : Einzugsbereich 14 : Einzugsbereich 15 : Einzugsbereich 16 : Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher Bretten, Gondelsheim Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard Ettlingen Graben-Neudorf, Dettenheim Kraichtal Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen Malsch Marxzell, Karlsbad, Waldbronn Pfinztal Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen Rheinstetten Stutensee Waghäusel, Hambrücken Weingarten, Walzbachtal Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 1. Demografische Entwicklung im Bereich Senioren Der Altersaufbau wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten massiv verändern. Mit dem Jahr 2000 hat in Baden-Württemberg eine neue Zeit begonnen. Erstmals in der Geschichte des Landes lebten hier mehr ältere als jüngere Menschen. Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht schon lange von der idealen Vorstellung einer Pyramide ab und nähert sich zunehmend einem „Bevölkerungspilz“. 6 7 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Die demografische Entwicklung hat zur Folge, dass der Anteil älterer und hochbetagter Menschen in der Bevölkerung steigt bei einem gleichzeitigen Rückgang des Anteils Jüngerer. Parallel dazu altert auch die Bevölkerung im erwerbstätigen Alter. Bei der „Altenbevölkerung“ sind im Wesentlichen drei Gruppen mit unterschiedlichen Bedarfsschwerpunkten zu unterscheiden:1 Die „jungen Alten“ (60 bis unter 75 Jahre), die überwiegend gesundheitlich und materiell gut gestellt sind, ein selbstständiges Leben führen und über Ressourcen verfügen, die sie weitergeben können; ihre Zahl verändert sich bis 2020 kaum. Die „mittel Alten“ (75 bis unter 85 Jahren), die häufig erste Hilfe- und Unterstützungsleistungen benötigen; ihre Zahl steigt bis zum Jahr 2020 relativ milde. Die „Hochaltrigen“ (85 Jahre und älter), die verstärkt Hilfe- und Pflegeleistungen benötigen; ihre Zahl steigt bis 2020 relativ stark an. Die Zahl der über 60-Jährigen im Landkreis Karlsruhe von 114.125 (im Jahr 2012) steigt auf 129.129 (im Jahr 2020) - das entspricht einer Steigerung von 13,1 %. Für die Altenhilfeplanung von größerer Bedeutung ist jedoch die Steigerungsquote bei den hochaltrigen Menschen (ab 85 Jahre) von 31,1 % (gegenüber 24,9% im Landesdurchschnitt). Man geht davon aus, dass im Jahr 2020 ca. 14.500 Menschen im Landkreis Karlsruhe 85 Jahre und älter sind.2 1 2 Statistisches Landesamt B.-W. 2013. Statistisches Landesamt B.-W. a.a.O. 8 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 9 Bei der Altenbevölkerung sind auch weitreichende Prognosen relativ treffsicher, da die Personen heute schon leben. Bei steigender Lebenserwartung könnten sich die skizzierten Entwicklungen sogar als Untergrenze erweisen. Insbesondere in Kreisteilen, die heute noch ein relativ niedriges Durchschnittsalter aufweisen, wird die Zahl Älterer künftig stark zunehmen. Die mittel- und langfristige Bevölkerungsentwicklung wird auch von politischen Faktoren mitbeeinflusst, wie dem der Einwanderungspolitik. Neben demografischen Entwicklungen gibt es gesellschaftliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Versorgung älterer Menschen haben: Der Trend zur Singularisierung nimmt stark zu. In Single-Haushalten leben vor allem jüngere Menschen und Senioren. Die Ursache des Alleinlebens liegt bei den Jüngeren in den Gegebenheiten des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes. Bei den älteren Alleinlebenden handelt es sich überwiegend um Personen, die nach den Tod des Ehepartners allein im Haushalt leben. Alleinleben ist eher ein weibliches Phänomen. Dies ist zum einen auf die höhere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen und zum anderen auf die Anzahl an verwitweten und unverheirateten Frauen infolge des Weltkrieges. Zurzeit leben laut Statistischem Landesamt in der Altersgruppe der über 75-Jährigen 63 % der Frauen und 24 % der Männer in Einpersonenhaushalten. In diesen Altersklassen sind Frauen wesentlich häufiger auf fremde Hilfe angewiesen als ihre männlichen Altersgenossen. Die Pflegehäufigkeit der Männer liegt ab dem 75. Lebensjahr stets niedriger als die der Frauen, wobei die Schere mit zunehmendem Alter immer weiter aufgeht. Ein wesentlicher Grund für diesen geschlechts-spezifischen Unterschied ist auch, dass Frauen nach dem Tod des durchschnittlich älteren Partners häufig alleine leben und deshalb im Falle ihrer eigenen Pflegebedürftigkeit stärker auf professionelle Pflege angewiesen sind als Männer, die im Falle ihrer Pflegebedürftigkeit in der Regel von ihren jüngeren Partnerinnen gepflegt werden. Künftig werden auch ältere Männer infolge zunehmender Paar-Trennungen verstärkt alleine leben. Man geht davon aus, dass anstelle von jetzt 85 % in 2030 nur noch 65 % der über 60jährigen Männer verheiratet leben werden. Der Anteil alter Single-Männer steigt dann von jetzt 15 % auf dann 35 % allein lebender unter den kalendarisch alten Männern. Dabei ist der Anteil lediger beziehungsweise geschiedener Männer höher als jener der Witwer.3 Die höhere Lebenserwartung der Frauen führt zu einer deutlichen „Feminisierung des Alters“. Aus diesem Grund sind Frauen in vielerlei Hinsicht von den Problemen des Alterns stärker betroffen. Dies dürfte auch zukünftig der Fall sein, selbst wenn demografische Prognosen von einer gewissen Angleichung der geschlechterspezifischen Mortalität ausgehen. Danach wird die Zahl 3 Witterstätter 2003, S. 61. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe der pflegebedürftigen Frauen bis 2030 um 47 % steigen, während die Zahl der männlichen Pflegebedürftigen um 70 % steigen könnte. Der hohe prozentuale Zuwachs bei den männlichen Pflegebedürftigen erklärt sich daraus, dass bei der männlichen Bevölkerung die Altersjahrgänge der über 75-Jährigen mit hohem Pflegerisiko aufgrund der Gefallenen des zweiten Weltkrieges nur schwach besetzt sind. Bis zum Jahr 2030 wächst eine Generation in dieser Altersgruppe hinein, die den Krieg nicht mehr erlebt hat. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Frauen im Alter nicht nur generell länger leben, sondern bei Pflegebedürftigkeit eine längere Lebenserwartung aufweisen, d. h. auch bei hoher Pflegebedürftigkeit leben betagte Frauen länger als gleichaltrige Männer. Die heutige Arbeitswelt fordert ein hohes Maß an Mobilität. Für viele Beschäftigte bedeutet Mobilität eine zweifache Herausforderung. Auf der einen Seite stehen attraktive Arbeitsplätze und auf der anderen Seite die Bedürfnisse und Wünsche der Familien. Die Leistungsfähigkeit in Bezug auf das häusliche Pflegesystem wird dadurch geschwächt. Noch immer sind die meisten pflegenden Angehörigen Frauen. Parallel steigt aber auch die Frauen-Erwerbstätigkeitsquote. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass neben der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf daher auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an volkswirtschaftlicher Relevanz zunehmen wird. Eine positive gesellschaftliche Veränderung ist, dass das Bürgerschaftliche Engagement Älterer leicht zunimmt. Insgesamt ist die Entwicklung der Engagementquote über die Jahre hinweg in Baden-Württemberg von großer Dynamik geprägt. Veränderungen zwischen 1999 und 2004 haben sich weitere fünf Jahre später wieder relativiert. Konstanz hingegen zeigt sich im Anstieg des Engagements der Altersgruppe der über 65-Jährigen. Über die Jahre hinweg nimmt dies leicht zu. Dieser Trend wird auch von den Ergebnissen für die anderen Bundesländer gestützt.4 4 Freiwilligensurvey Baden-Württemberg, 2009. 10 11 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Zusammenfassend wird festgestellt, das die Altenbevölkerung in den nächsten Jahren stark anwachsen wird, wobei die Zahl der 75- bis 84-Jährigen sowie der Hochbetagten (85-jährigen und älteren) besonders stark zunehmen wird. Der Bevölkerungszuwachs bei älteren Menschen – und insbesondere bei den Hochbetagten – wird in den Umlandgemeinden überdurchschnittlich sein. Mit der steigenden Zahl insbesondere hochbetagter Menschen wächst auch der Bedarf an Hilfeund Pflegeleistungen. Kennzeichnend für die demografische Entwicklung insgesamt ist ein langfristiger Bevölkerungsrückgang bei einem zugleich fortschreitenden Alterungsprozess. Folge für die Altenpolitik ist eine wachsende Zahl Älterer und Hochbetagter mit erfahrungsgemäß hohem Hilfe- und Pflegebedürftigkeitsrisiko sowie eine schwindende Zahl jüngerer Menschen, die Hilfeund Versorgungsleistungen erbringen könnten. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Bevölkerungsvorausrechnung für die Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe bis 2020 Stadt/Gemeinde Bevölkerung Bevölkerung 2013 2020 +/- Über 80Jährige 2013 Über 80Jährige 2020 % +/- % 48,7 Bad Schönborn Bretten 12.628 28.449 13.273 29.867 5,1 5,0 755 1.362 1.123 1.939 Bruchsal 42.724 44.488 4,1 2.221 3.006 Dettenheim Egg.-Leop. 6.413 16.063 6.344 16.962 -1,1 5,6 285 829 386 1.235 Ettlingen 38.906 39.275 0,9 2.578 3.393 31,6 Forst Gondelsheim 7.896 3.598 8.271 3.828 4,7 6,4 364 135 526 228 44,5 Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad 11.616 5.547 15.603 11.683 5.666 15.520 0,6 2,1 -0,5 555 189 831 753 323 1.107 Karlsdorf-Neuth. Kraichtal Kronau 10.017 14.457 5.478 10.267 14.714 5.471 2,5 1,8 -0,1 395 686 235 638 1.050 334 Kürnbach Linkenh.-Hoch. Malsch 2.245 11.675 14.049 2.254 11.954 14.210 0,4 2,4 1,1 176 588 688 222 896 908 26,1 52,4 Marxzell Oberderdingen Oberh.-Rheinh. 5.031 10.385 9.490 5.127 10.453 9.657 1,9 0,7 1,8 287 549 511 496 716 751 72,8 30,4 Östringen Pfinztal Philippsburg 12.622 17.642 12.529 12.768 17.804 12.876 1,2 0,9 2,8 610 986 556 927 1.359 866 52,0 37,8 Rheinstetten Stutensee 19.887 23.571 20.330 24.277 2,2 3,0 1.162 1.071 1.652 1.625 Sulzfeld 4.582 4.627 1,0 252 363 Ubstadt-Weiher 12.763 12.899 1,1 601 778 44,0 29,5 Waghäusel Waldbronn 20.093 12.084 20.643 12.184 2,7 0,8 989 784 1.501 1.064 51,8 35,7 Walzbachtal 9.369 9.573 2,2 457 591 29,3 Weingarten Zaisenhausen 10.092 1.649 10.533 1.649 4,4 0,0 568 72 741 109 30,5 51,4 Landkreis Karlsruhe 429.153 439.447 2,4 22.327 31.606 41,6 42,4 35,3 35,4 49,0 68,9 35,7 70,9 33,2 61,5 53,1 42,1 32,0 47,0 55,8 42,2 51,7 12 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 13 2. Entwicklung des häuslichen Pflegepotentials Die Familie hat für die pflegerische Versorgung ihrer älteren Mitglieder eine hohe Bedeutung. Etwa zwei Drittel der Familien, die in Baden-Württemberg zu Hause pflegen, übernehmen die Pflege selbst (64 %), teilweise unterstützt durch selbst finanzierte hauswirtschaftliche Hilfen. In 28 % der Fälle wird privat und professionell erbrachte Pflege kombiniert, etwa 8 % der zu Hause Betreuten werden ausschließlich professionell versorgt. Etwa ein Drittel der privaten Hauptpflegepersonen sind Töchter oder Schwiegertöchter, etwas weniger als ein weiteres Drittel stellen (Ehe-)Partner. In 10 % der Fälle sind Söhne die Hauptpflegepersonen.5 Neben privat erbrachten Pflegeleistungen und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe greifen Familien in den letzten Jahren verstärkt auf die Unterstützung durch zumeist osteuropäischen Migrantinnen zurück. Schätzungen gehen von ca. 70.000 bis 100.000 Personen in Deutschland aus, die ohne Arbeitserlaubnis in Privathaushalten Pflegeleistungen erbringen. Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Pflege zu Hause – etwa 75 % der Hauptpflegepersonen sind weiblich. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass zunehmend auch Männer in der Betreuung engagiert sind. So ist mittlerweile der Anteil der Männer an den Hauptpflegepersonen von 17 % auf 27 % gestiegen. 5 FaFo Baden-Württemberg, 2011 Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Die Gatten- und Partnerpflege wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da in vielen Paaren zunehmend beide Partner miteinander hochaltrig werden. Prinzipiell ist jedoch von einem Rückgang der potenziellen Familienpfleger im Zahlenverhältnis zu den zu Pflegenden auszugehen. Gründe für diesen Rückgang sind einmal demografischer Natur, liegen dann aber auch in veränderten familialen Lebensgewohnheiten sowie in der starken geographischen Mobilität der Bevölkerung. Zudem ist die Abnahme der Zahl der altersjüngeren Bevölkerung im Vergleich zur alten Bevölkerung zu nennen. Wie bereits dargestellt, werden Pflegebedürftige überwiegend von weiblichen Angehörigen im Alter zwischen 40 und 65 Jahren betreut und versorgt. Dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren mit einem kontinuierlichen Rückgang des häuslichen Pflegepotentials zu rechnen ist, belegen die folgenden Grafiken: 14 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 15 Während im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2006 noch 2,3 Frauen im Alter zwischen 40 und 65 Jahren auf einen Hochbetagten entfielen, nimmt diese Zahl kontinuierlich bis zum Jahr 2020 auf 1,6 ab (Pflegequotient6). Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen tragen zur Abnahme des familiären Pflegepotentials bei. 40 % der Akademikerinnen bleiben in Deutschland kinderlos, da u. a. geeignete Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen. Es ist also unwahrscheinlich, dass diese Frauen einen „Pflegeurlaub“ nehmen, wenn sie aus Angst vor beruflicher Benachteiligung bereits auf Kinder verzichtet haben. Es ist wahrscheinlicher, dass diese Frauen dazu neigen werden, für die Pflege ihrer Eltern bzw. Partner professionelle Dienste in Anspruch nehmen. Eine Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Bedarf an professionell ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfen sich weiter erhöhen wird. Dieser Entwicklung ist durch die Planung geeigneter Dienste in den Versorgungsräumen des Kreises Rechnung zu tragen. Es wird sich aber auch der Bedarf an qualifizierter und trägerunabhängiger Beratung in den Städten und Gemeinden des Kreises erhöhen. Gleichfalls wird es erforderlich sein, Potentiale im Bereich von Freiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe weiter zu erschließen, um die große Herausforderung, die sich aus der zunehmenden Überalterung unserer Gesellschaft ergibt, bewältigen zu können. 6 Verhältnis von 40- bis 65-jährigen Frauen zu über 75-jährigen Menschen Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 3. Wohnen im Alter Das Wohnen im Alter wird angesichts der demografischen und sozialen Entwicklungen in Zukunft mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden: Die wachsende Zahl älterer und vor allem hilfebedürftiger Menschen und der gleichzeitige Rückgang des familialen Hilfepotentials wird in der Branche für Pflegeimmobilien als große Marktchance gesehen, das stationäre Versorgungsangebot auszubauen. Wenn der zunehmende Pflegebedarf vor allem mit zusätzlichen traditionellen Pflegeheimen gedeckt würde, wäre dies jedoch mit einem Fachkräftezuwachs verbunden, der kaum realisierbar erscheint. In der Folge entstünden enormen Kosten, die angesichts der bereits heute stark geforderten sozialen Sicherungssysteme ökonomisch kaum zu bewältigen wären. Gleichzeitig ginge eine solche Entwicklung an den Wünschen der meisten älteren Menschen vorbei, denn das Wohnen im Heim hat in den vergangenen Jahren deutlich an Akzeptanz verloren. Es bedarf gezielter Handlungsempfehlungen, um diesen Herausforderungen Rechnung tragen zu können: Alternative selbstständige Wohnformen für ältere Menschen, wie gemeinschaftliches Wohnen oder Betreutes Wohnen, werden zu verbreiten sein. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden, damit die Umsetzung solcher Wohnformen leichter wird und die Angebote noch stärker an den Bedarfen älterer Menschen orientiert sind. Darüber hinaus müssen diese Wohnformen weiterentwickelt werden, damit auch bei schwerer Pflege kein weiterer Umzug erforderlich ist. Besondere Wohnmöglichkeiten für Schwerpflegebedürftige gilt es in Richtung auf mehr Alltagsnormalität und Selbstbestimmung weiterzuentwickeln. Dies betrifft sowohl die Weiterentwicklung der stationären Pflege wie auch die Verbreitung alternativer Wohnmöglichkeiten für Pflegebedürftige. Angesichts der zukünftigen Herausforderungen gilt es eine neue Kultur des Helfens zu entwickeln. Daher wird quartiersbezogen Wohnkonzepten in Zukunft eine besondere Rolle zufallen. Dort wo über Jahre Beziehungen gewachsen sind und wo Jung und Alt im vertrauten Wohnumfeld zusammenleben, wird der Wechsel von der Versorgungs- zur Mitwirkungsgesellschaft am ehesten vollzogen werden können. 16 17 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Der Aus- und Umbau eines altersgerechten Wohn- und Betreuungsangebotes in diese Richtung hat in den vergangenen Jahren begonnen. Viele neue Wohn- und Betreuungskonzepte sind auf den Markt getreten: Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 18 19 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 3.1 Wohnen in der eigenen Häuslichkeit Das Wohnen in der vertrauten Häuslichkeit wird so gestaltet werden, dass man dort auch im Alter und bei beginnender Pflegebedürftigkeit wohnen bleiben kann. Hier sind in der Vergangenheit eine Reihe von Initiativen ergriffen worden, jedoch bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen, um das Wohnangebot und das Wohnumfeld entsprechend zu gestalten. Weiterhin erforderlich ist der Ausbau von Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie niedrigschwelliger Hilfeangebote. Oberziel: Erhaltung der Kontakte zu Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn Weitgehende Barrierefreiheit zur bzw. in der Wohnung (alternativ: Betreutes Seniorenwohnen im Ortsteil) Barrierefreien ÖPNV Örtliche Infrastruktur (Einzelhandel, med. Versorgung, Apotheke etc.) Wohnen in der eigenen Häuslichkeit bei (beginnender) Pflegebedürftigkeit erfordert... Beratung durch Pflegestützpunkte Betreuung und Pflege durch... Angehörige Nachbarn Bürgerschaftlichem Engagement ambulante Pflege Demenzbetreuungsgruppen Tagespflege Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 3.2 Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung Wohnungsanpassungsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Selbständigkeit sowie die sozialen Kontakte ältere Menschen in ihrer angestammten Wohnung und in ihrem bisherigen unmittelbaren Wohnumfeld zu erhalten. Ihr Ziel ist es, barrierefreien Wohnraum im Wohnungsbestand und Neubaubereich zu schaffen. Eine alten- und behindertengerechte Wohnungsausstattung bringt älteren oder behinderten Menschen nicht nur mehr Sicherheit und Selbständigkeit; sie erleichtert auch die häusliche Pflege und vermeidet stationäre Pflege bzw. zögert diese hinaus.7 Aufgrund der demografischen Entwicklung werden in den nächsten Jahren immer mehr ältere Menschen darauf angewiesen sein, ihr Alter in ihrer bisherigen Wohnung zu verbringen. Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung verfolgen das Ziel, Wohnungen so zu verändern, dass diese den individuellen Fähigkeiten der Bewohner angepasst und Einschränkungen kompensiert werden können. Somit kann eine selbständige Lebensführung ermöglicht und bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit die Hilfe und Pflege zu Hause erleichtert werden. Wohnungsanpassungsberatung ist wichtig sowohl in Krisensituationen (z. B. bei bereits eingetretenem Funktionsverlust), aber auch präventiv. Sie beinhaltet die Beratung über die mögliche Anpassungsalternative sowie deren Finanzierung und wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ergänzt. Die verstärkte Nutzung von Wohnanpassungsmaßnahmen kann dazu beitragen, die Selbstständigkeit Älterer in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu erhalten, die Unfallgefahr in der Wohnung zu senken, ambulante Pflegeleistungen überhaupt erst zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und damit stationäre Aufnahmen hinauszuzögern und zu vermeiden. Handlungsempfehlungen: Die zunehmenden Aufgaben der Wohnberatung werden in Zukunft nur bewältigt werden können, wenn sowohl die hauptamtlichen Ressourcen ausgebaut, als auch mehr bürgerschaftliches Engagement für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Wohnberatung sollte dabei nicht nur in konkreten Bedarfslagen sondern auch präventiv angeboten werden. Adressaten können Einzelpersonen, aber auch Gruppen sein (Seniorenkreise etc.). Die Kooperation mit Städten und Gemeinden, Architekten, Handwerksverbänden, der Wohnungswirtschaft sowie den Kostenträgern (z.B. Pflegekassen) sollte angestrebt werden. Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben durch innovative Technik) umfasst Methoden, Produkte sowie Dienstleistungen, welche das alltägliche Leben älterer und auch gehandicapter Menschen unterstützen. Diese Techniken sollen zukünftig verstärkt in den Beratungsprozess mit einfließen. 7 Landespflegeplan B.-W. Teil 4, S. 5. 20 21 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 3.3 Betreutes Wohnen für Senioren/Seniorenwohnparks Das Betreute Wohnen setzt sich immer mehr als Zwischenform zwischen dem unabhängigen, aber auch ungesicherten Leben in der eigenen Wohnung und der Heimübersiedlung durch. Bei Kompetenzeinschränkungen soll nicht der alte Mensch seine Behausung wechseln, sondern die Betreuungsorganisation soll auf seine Bedarfe flexibel reagieren; er selbst aber soll dabei in seinem angestammten Wohnbereich verbleiben können. Zwar sind in das eigenbestimmte Leben in der gewohnten Umgebung ambulante Dienste integrierbar, doch müssen die Dienste durch die hilfebedürftigen alten Menschen oder andere erst mobilisiert werden. Nicht in allen Fällen sind sie sofort erreichbar. Ihre Einsatzzentrale liegt im Allgemeinen sowohl räumlich als auch organisatorisch in einer gewissen Entfernung von der Wohnung der alten Menschen. Wartezeiten, bis ein solcher Dienst anläuft, müssen in Kauf genommen werden. Hier setzt das Betreute Wohnen an. Es bietet dem alten Menschen in seiner Wohnung oder in deren Nähe einen pflegerischen Stützpunkt an mit jederzeit erreichbaren und mobilisierbaren Hilfen. In vielen Fällen liegen die derart „Betreuten“ Wohnungen in unmittelbarer Nähe eines Tages-, Kurzzeit- oder Vollzeitpflegeheimes oder sind räumlich mit einem solchen verbunden. Dessen Personal steht in Rufbereitschaft – teils angeschlossen über Notruf-/Funkfinger-Telefon – für die Bewohner der betreuten Wohnungen zur Verfügung. Das abrufbare Pflegepersonal kann aber auch anders – etwa über eine nahegelegene Sozialstation oder über eine sonstige Rufbereitschaft – zur Verfügung gehalten werden. Neben dieser ständigen Präsenz pflegerischer Hilfen bietet das Betreute Wohnen weitere Dienste: einen Hausmeisterdienst für kleinere Reparaturen, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Schneeräumen. Die Bewohner der Betreuten Wohnungen können auch an den Gemeinschaftsveranstaltungen des Altenzentrums, dem ihre Wohnungen angeschlossen sind, teilnehmen. Vier grundlegende Leistungen des Betreuten Wohnens Barrierefreiheit, ständige Präsenz eines gesundheitspflegerischen Dienstes, hausmeisterlich-technischer Basisdienst und Veranstaltungsangebot werden gegen eine Pauschale bereitgehalten, die bei rund 100 bis 150 Euro monatlich liegt. Umfangreichere Leistungen wie permanente Kranken- und/oder pflegerische Betreuung, hauswirtschaftliche Einzeldienste, größere Reparaturen, Fußpflege, Mahlzeiten und Ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt und einzeln abgerechnet. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Eine innovative Variante des betreuten Wohnens für Senioren sind sogenannte Seniorenwohnparks, die zwischen 20 und 50 barrierefrei ausgestaltete Bungalows verfügen. Räumlich angegliederte Tagespflegeangebote/ambulante Pflege ermöglichen auch hier lange Phasen der Selbständigkeit auch bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit. Ein erster Seniorenwohnpark soll im Landkreis Karlsruhe in Oberderdingen realisiert werden (Baubeginn voraussichtlich Sommer 2016). Handlungsempfehlungen: Schaffung bedarfsgerechter betreuter Seniorenwohnanlagen oder Seniorenwohnparks (unter Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements) auch in kleineren Gemeinden/Ortsteilen Bei der Definition von Standards sollte für das betreute Wohnen darauf geachtet werden, dass die Wohnungen bezahlbar bleiben; gerade auch Wohnungen mit 40-50 qm Wohnfläche werden nachgefragt (zukünftig sinkende Renten) Angesichts eines Durchschnittsalters von ca. 75 Jahren beim Einzug sollte verstärkt auf ein tragfähiges Betreuungskonzept geachtet werden (auch für dementiell Erkrankte) Einführung eines Belegungsmanagement, um Möglichkeiten und Grenzen der Angebote anzupassen. Schaffung von entlastenden Angeboten für Betreuungskräfte (z. B. Fortbildungen zum Thema Demenz, ärztliches Coaching, Erfahrungsaustausch) Räumlich-technische Maßnahmen, um Selbständigkeit des Bewohners zu erhalten (z. B. Herdüberwachung, Rauchmeldersystem, Beleuchtung usw. ) Kombination des Betreuten Wohnens oder Seniorenwohnparks mit neuen Wohnformen (z. B. amb. betreute Wohngruppen) 3.4 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften / Wohngruppen Herzstück des neuen Heimrechts (WTPG) sind die in dieser Form bundesweit einzigartigen ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Sie sind eine Alternative zum stationären Pflegeheim und stehen unter der Verantwortung eines Anbieters. Je nach Einrichtung dürfen sie zwischen acht und zwölf Bewohner aufnehmen. Sie eignen sich auch für junge Pflegebedürftige und Demenzkranke. Diese WG bietet eine interessante Besonderheit: Als Anbieter können nicht nur Unternehmen, sondern auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine und Kommunen auftreten. Die Bewohner einer ambulant betreuten WG können frei wählen, welche externen Pflege- und Unterstützungsangebote sie in Anspruch nehmen möchten. Der Anbieter sorgt für den Wohnraum, die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. 22 23 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Bislang gibt es im Landkreis Karlsruhe noch wenig ambulant betreute Wohnformen für besondere Bedarfslagen Älterer. Ambulant betreute Wohngruppen werden in Zukunft eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Versorgungsangeboten sein und das Konzept dieser Wohnformen kann sowohl für die Entwicklung innovativer Versorgungselemente als auch für die Weiterentwicklung der Betreuungskonzepte wegweisend und handlungsleitend sein. Für Modelle im Landkreis Karlsruhe (innerhalb- und außerhalb des Geltungsbereiches des Heimgesetzes) sollten Spielräume geschaffen werden, ohne die besonderen Schutzinteressen hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen außer Acht zu lassen. In Waghäusel und Linkenheim-Hochstetten sind die ersten ambulant betreuten Wohngruppen mit je 10 Plätzen in Trägerschaft der AWO eingerichtet. Weiter Angebote - auch von anderen Trägern - sind in Planung. Die besondere Wohnform bietet leicht pflegebedürftigen Menschen unter Wahrung der größtmöglichen Sicherheit ein selbstbestimmtes Leben. Auf den Bausteinen freie Gestaltung des Alltags, Selbstbestimmung der Bewohner sowie Unterstützung und Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse gründet sich die Wohngemeinschaft. Es besteht eine „Rund-um-dieUhr“-Betreuung. Alltagsbegleiter/Präsenzkräfte helfen als hauswirtschaftliche Kräfte. Nachts ist ebenfalls Personal anwesend. Pflegeleistungen werden vom angeschlossenen ambulanten Pflegedienst erbracht. Als Sonderform gibt es im neuen Heimrecht wie schon erwähnt die „Selbstverantworteten Wohngemeinschaften“. Die Menschen wollen auch im Alter oder bei Unterstützungsbedarf ihre Unabhängigkeit nicht aufgeben Dazu hat das Land Baden-Württemberg die selbstverantwortete und bürgerschaftlich getragene Wohngemeinschaft konzipiert. Hier können die Bewohner ihre Angelegenheiten vollständig eigenverantwortlich regeln. Das bedeutet, dass sie Dinge des täglichen Lebens selbstbestimmt gestalten und Pflege- oder Unterstützungsleistungen frei wählen. Selbstverantwortet ist das Wohnen aber nur, wenn es von Leistungsanbietern unabhängig ist. Handlungsempfehlungen: Von den Pflegebedürftigen im Landkreis Karlsruhe leben ca. 70 % in der eigenen Häuslichkeit. Diese Zahl und die bisherige Erfahrung zeigen, dass innovative Dienste der Altenhilfe (z. B. engmaschiges Betreutes Seniorenwohnen und ambulant betreute Wohnformen) den Bedarf an Pflege eher gerecht werden. Diese innovativen Hilfen versuchen, Nachteile der dualen Altenhilfe (also entweder selbst gewählte Umgebung oder stationäre Versorgung für alte Menschen) zu vermeiden. Der Ausbau des Betreuten Seniorenwohnens in allen Ortsteilen und ein Aufbau von ambulant betreuten Wohnformen, in denen auch ein hoher Pflegebedarf aufgefangen werden kann, werden daher für zukunftsorientiert und zeitgemäß gehalten. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe selbstgewählte Versorgung (mit/ohne ambulanter, häuslicher Pflege) stationäre Versorgung in Pflegeheimen Zwischenbereich: Ambulant betreute Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen / Seniorenwohnparks Teilstationäre Angebote 24 25 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 4. Quartiersmanagement als neue kommunale Aufgabe Quartiersmanagement und Quartierskonzepte zielen darauf, einen sozialen Nahraum mit dem sich die Bewohner identifizieren – ein Dorf, eine Gemeinde, einen Stadtteil, ein Kiez, ein Viertel – so zu gestalten, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können. Dafür versucht man möglichst viele altersgerechte Wohnangebote sowie soziale Angebote und Unterstützungsangebote (Bausteine: Wohnen, Soziales, Pflege) kleinräumig in den Quartieren verfügbar zu machen. All diese Bausteine werden nicht von heute auf morgen in ein Quartier integriert, sondern je nach Bedarf im Quartier verfügbar gemacht, um Versorgungslücken zu schließen. In die Umsetzung eines solchen Quartiersprojektes werden die tätigen Akteure vor Ort einbezogen, die miteinander im Sinne lokaler Verantwortungsgemeinschaften kooperieren. Ebenso sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Umsetzung einzubeziehen, um Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe zu stärken. Zur Koordination der Akteure und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger ist ein „Koordinator“ notwendig, der das Quartiersmanagement übernimmt. Quartierskonzepte werden aktuell in vielen Kreisen als zukunftsträchtige Wohn- und Versorgungsmodelle für die Altenhilfe diskutiert. Viele Praktiker aus der Wohlfahrtspflege, aus der Wohnungswirtschaft und aus den Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, um solche Ansätze vor Ort umzusetzen. Mit der Einrichtung von Quartiersarbeit vor Ort wird eine professionelle Koordination und Moderation installiert. Die Vernetzung aller Akteure, die Bündelung und effektive Nutzung von Ressourcen und die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an Entscheidungsprozessen bilden die Basis der Quartiersarbeit vor Ort. Fachkräfte – nebenamtliche Helfer – bürgerschaftlich Engagierte auf Augenhöhe Bei der Quartiersentwicklung geht es darum, die Lebensräume entsprechend zu gestalten, das heißt, ein wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld und soziale Kontakte zu fördern, die räumliche Infrastruktur und bedarfsgerechte Wohnangebote auszubauen und für wohnortnahe Beratungs- und Dienstleistungen zu sorgen. Für Anfragen der Senioren oder Angehörigen steht ein Ansprechpartner für alle in Betracht kommenden Angebote zur Verfügung. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 4.1 Strukturprinzipien des Quartierskonzeptes Die Grundthese der Quartiersentwicklung ist, dass es einer Strukturveränderung in der Altenhilfe bedarf:8 Sozialraumorientiert: Soziale Nahräume generationengerecht gestalten. Nicht von der Einzelversorgung, sondern vom sozialen Raum aus denken. Perspektive auf die Besonderheiten des Quartiers legen; kleinräumige, dezentrale statt großräumige oder zentralistische Lösungsansätze suchen; keine Standardlösungen, sondern Lösungen angepasst auf die örtlichen Gegebenheiten suchen; Kenntnisse über die Besonderheiten vor Ort haben. Ganzheitlichkeit: Nicht einzelne Dienstleistungen, sondern das gesamte Lebensumfeld optimieren. Denken und Handeln im Zusammenhang statt in fachlichen Kategorien; sich nicht fachlich, sondern räumlich organisieren. Beteiligungsorientiert: Wechsel von der Versorgungs- zur Mitwirkungsgesellschaft. Nicht alleine, sondern in Kooperationen und Netzwerken agieren und die Quartiersbewohner beteiligen. Stärkung der Selbstorganisation und Selbstregulation vor Ort. Nicht ohne „Koordinator“: Für die Umsetzung eines Quartierskonzeptes bedarf es eines Quartiersmanagers, der entsprechend qualifiziert werden muss. Er aktiviert, koordiniert, regt zur Eigeninitiative an, stärkt soziale Netze, sichert Transparenz durch Öffentlichkeitsarbeit und initiiert oder begleitet Einzelprojekte. Ziel eines Quartiersmanagement: Erhaltung des (selbstständigen) Wohnens im vertrauten Wohnumfeld und Stärkung von Eigeninitiative und gegenseitiger Hilfe 4.2 Phasen einer Quartiersentwicklung Der erste Schritt, um die Quartiersentwicklung innerhalb einer Kommune zu fördern, ist eine entsprechende Leitbildentwicklung. Hierbei werden die zukünftigen Handlungsschritte im Altenhilfebereich auf einen Quartiersansatz hin ausgerichtet.9 1. Quartiere identifizieren: Wenn in der Kommune Einigkeit besteht, dass der Quartiersansatz im Rahmen der Altentenhilfe bestimmender Leitgedanke sein soll, gilt es im nächsten Schritt, die Quartiere innerhalb der Kommune zu bestimmen. Über die Größe der Quartiere, in denen Quartiersprojekte umgesetzt werden sollen, gibt es keine einheitlichen Vorgaben. In der Praxis variieren Quartiersgrößen von ein paar Hundert bis zu mehreren Tausend Einwohnern. Eine Obergrenze von 20.000 Einwohnern ist jedoch zu beachten. Nicht nur die Größe, auch die Grenzen von Quartieren sind nicht immer leicht zu bestimmen. Häufig ermöglichen räumliche oder historische Gegebenheiten eine klare Quar8 9 Nach Ursula Kremer-Preiß 2015. Pro Alter 2013, S. 20 ff. 26 27 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe tiersabgrenzung. Oft bedarf es jedoch Analysen, wo sich die Menschen aufhalten oder wo die Lebensgewohnheiten sind. 2. Quartiere analysieren: Sind die Quartiere innerhalb der Kommune identifiziert, gilt es, deren besondere Struktur als Lebensräume für ältere Menschen zu erfassen. Jedes Quartier hat seine spezifischen Eigenschaften und besondere Problemkonstellationen, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten und spezifische Stärken. Es geht darum, der jeweiligen Ausgangslage und Problemkonstellation im Quartier mit individuellen Konzepten zu begegnen und nicht ein Einheitskonzept auf alle Quartiere zu übertragen. Grundlage dafür ist die Erfassung und Darstellung der Situation im jeweiligen Quartier. Im Rahmen von Sozialraumanalysen werden Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken ermittelt. Grundsätzlich sollten die Bürger - zum Beispiel über Bürgerbefragungen oder Quartiersbegehungen – dabei miteinbezogen werden. 3. Visionen: Nachdem die Situation in den Quartieren erfasst ist, gilt es, Visionen zu entwickeln, in welche Richtung sich das Quartier weiterentwickeln soll, um älteren Menschen ein möglichst selbstständiges Wohnen im Quartier zu erleichtern. Hierzu bieten sich beispielsweise Zukunftswerkstätten an. Die Rolle der Kommune in dieser Phase ist es, diesen Diskussionsprozess anzuregen, zu begleiten und zu dokumentieren. Die Beteiligung der Akteure und der Bürgerschaft bei der Entwicklung von Visionen für ihr Quartier kann über Umfragen, öffentliche Diskussionen in der Presse oder Einladungen zu Vorträgen und Diskussionsrunden begonnen werden. 4. Maßnahmen planen: Dafür finden sich Akteure in verschiedenen Arbeitsgruppen zusammen und greifen die wichtigsten Themen aus den Visionen für das Quartier auf. In den Arbeitsgruppen entwickeln sie Projektideen und Arbeits- und Zeitpläne und es werden Verantwortliche für die Umsetzung benannt. Die Kommune sichert in dieser Phase die Arbeitsgruppenbildung, indem sie Mitstreiter aktiviert, die Vernetzung der Akteure anregt und die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen sicherstellt. Besonders wichtig für die Quartiersentwicklung ist die Einbindung von „Schlüsselpersonen", die als Meinungsträger die Quartiersentwicklung sehr stark beeinflussen können. Aber es braucht nicht nur Schlüsselpersonen zur Quartiersentwicklung, auch andere Bürger und Akteure müssen gewonnen werden, zum Beispiel über „aktivierende Befragungen". 5. Umsetzung sichern: Letztlich geht es in dieser Phase darum, Netzwerkarbeit erfolgreich durch eine gemeinsame Zielformulierung, ein systematisches Projektmanagement sowie durch die Pflege einer Netzwerkkultur Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe zu gestalten. Kommunen kommt bei der erfolgreichen Netzwerkarbeit im Quartier eine zentrale Rolle zu. Entweder initiieren und moderieren Kommunen die Netzwerkarbeit selbst in sogenannten „Verbundnetzwerken" im Quartier oder sie unterstützen die Arbeit anderer Netzwerke im Quartier wie „Versorgungsnetzwerke" oder „Seniorennetzwerke". Kommunen unterstützen in dieser Phase aber nicht nur die erfolgreiche Gestaltung von Netzwerkarbeit. Sie greifen auch direkt in die Quartiersentwicklung ein, indem sie die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur altersgerechten Quartiersentwicklung sichern. Sie können Rahmenbedingungen für Maßnahmenschritte erleichtern, finanzielle Fördermöglichkeiten eröffnen oder rechtliche Spielräume nutzen, damit die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können. 4.3 Ziele der Quartiersentwicklung Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im vertrauten Wohnumfeld ist der große Wunsch der älteren Bevölkerung und entspricht den Inhalten der Kreispflegeplanung. Um auf der einen Seite diese Bedürfnisse zu erfüllen und auf der anderen Seite den steigenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung auch finanziell bewältigen zu können, sollten die Strukturen vor Ort durch den Ansatz der Quartiersentwicklung ausgebaut werden. Für eine Quartiersentwicklung, die Menschen auch mit Hilfe- und Pflegebedarf Teilhabe ermöglicht, sind folgende Ziele zu verfolgen:10 Ein „wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld" bildet die Voraussetzung, dass die Bürger füreinander im Quartier Verantwortung übernehmen. Wird beispielsweise mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit an den normativen Grundlagen gearbeitet, dann wäre es vielleicht möglich, dass - wie im Film „Eines Tages" dargestellt - eine ältere Frau mit Demenz im Restaurant singend aufsteht und es keinem peinlich sein muss. Damit wäre es für pflegende Angehörige viel leichter, mit dem Demenzkranken auszugehen. Vielleicht steigt dann auch die Tendenz, dass pflegende Angehörige unterstützende Angebote frühzeitig wahrnehmen und nicht warten, bis die eigenen Kapazitäten fast erschöpft sind. Eine weitere wesentliche Grundlage für einen längeren Verbleib im Quartier besteht im Aufbau und der Pflege einer „tragenden sozialen Infrastruktur" bzw. von funktionierenden Sozialbeziehungen. Ein gebündelter, aber sich derzeit kontinuierlich weiterentwickelnder Ansatz hierfür liegt mit der Nachbarschaftsarbeit vor, die darauf abzielt, Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, die dann zu sozialen Netzwerken ausgebaut werden können. Auf dieser Basis sind dann auch nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe möglich, wie etwa das Erledigen von Einkäufen oder 10 Pro Alter 2011, S. 14. 28 29 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe das Blumengießen bis hin zu fest organisierten Strukturen, in denen die Leistungen beispielsweise durch einen Verein erbracht werden. Neben diesen „weichen" Faktoren bedarf es aber auch physischer Voraussetzungen in Form einer „generationsgerechten räumlichen Infrastruktur". Von hoher Bedeutung sind hier barrierefreie öffentliche Räume und Gebäude. Aber es geht beispielsweise auch um die Bereitstellung von Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten im nächsten Umfeld, etwa durch Grünflächen, Sitzbänke oder vor Ort verfügbare Einkaufsmöglichkeiten, bei denen zumindest der tägliche Bedarf sichergestellt werden kann. Hier ergeben sich wiederum Kontaktmöglichkeiten, die für den Aufbau und die Pflege von Sozialbeziehungen eine wichtige Rolle spielen. Eine weitere Grundvoraussetzung für einen längeren Verbleib im Quartier bilden natürlich auch die „bedarfsgerechten Wohnangebote". Für unterschiedliche Wohnwünsche im Quartier gilt es, entsprechende Wohnangebote, zum Beispiel spezielle Wohnformen für Menschen mit Demenz, verfügbar zu machen. Vor allem normale Wohnungen müssen so gestaltet werden, dass Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- oder Orientierungseinschränkungen diese möglichst lange nutzen können. Nur ca. fünf Prozent aller Seniorenhaushalte, so das Kuratorium Deutsche Altershilfe, sind barrierefrei bzw. barrierearm. Es gilt aber auch, durch den verstärkten Einsatz von Technik, etwa im Rahmen des Ambient Assisted Living (AAL), die Wohnungen für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf länger bewohnbar zu machen. Erst bei den „bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angeboten" geht es faktisch um den klassischen Bereich der Hilfe und Unterstützung. Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im Quartier setzt voraus, dass benötigte hauptamtliche und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote verfügbar sind. Es geht um die Bereiche Betreuung und Pflege, Soziales, Kultur, die haushaltsnahen Dienstleistungen und um Mobilitätsangebote, wie zum Beispiel Fahrdienste. Hier ergeben sich bereits erste mögliche Hindernisse für einen Verbleib zu Hause. So ist es für Privathaushalte oftmals schwierig, Handwerker für Kleinaufträge zu engagieren. Das letzte Ziel bildet eine Art Mittelpunkt der Quartiersentwicklung. Die „wohnortnahe Beratung und Begleitung" ist eine Anlaufstelle für alle Bürger. Diese muss es geben, da beispielsweise die Vielzahl von unkoordinierten Leistungen bei den Bürgern zu Intransparenz und bei den Anbietern, wenn sie zusammenarbeiten müssen, zu Koordinationsproblemen führt. Eine wohnortnahe Beratung und Begleitung informiert, berät und unterstützt in Abhängigkeit von den subjektiven Bedürfnissen der Rat- und Hilfesuchenden. Die Beratung und Begleitung muss auch deshalb wohnortnah sein, da sie für ihre Arbeit lokales Wissen benötigt, das sich nur begrenzt in Datenbanken abbilden lässt. Erst dann ist es beispielsweise möglich, auf einen generationsübergreifenden Spielplatz oder Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe eine bestehende funktionierende Nachbarschaft und der Möglichkeit für Unterstützung durch engagierte Einzelpersonen hinzuweisen. Dabei muss eine große Bandbreite von Aufgabenfeldern, von der Klärung von Fragen zu präventivem Verhalten bis hin zur Organisation und Steuerung eines benötigten Hilfemix, abgedeckt werden. Letzteres wird auch als Case Management bezeichnet. Da bei dieser Arbeit auch deutlich wird, wo Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit von Leistungsanbietern bestehen (Hilfemix), macht es Sinn, ein Care Management bei der wohnortnahen Beratung und Begleitung anzusiedeln. Die Pflegestützpunkte im Landkreis könnten hierbei als Vorbild dienen bzw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten Teilaufgaben übernehmen (sobald die Weiterentwicklung (Ausbau) der Pflegestützpunkte auf insgesamt 5 abgeschlossen ist). 4.4 Veränderung kommunalinterner Strukturen Für die Kommunen, die ihre Altenhilfe an einem quartiersbezogenen Leitbild ausrichten, ist dies auf vielfältigen Ebenen mit Veränderungen verbunden. Um den Prozess der Quartiersentwicklung in Gang zu setzen und ihn langfristig zu verstetigen, bedarf es kommunalinterner struktureller Veränderungen. So müssen die Kommunen ihre Arbeitsmethoden und den Organisationsaufbau verändern, die Qualifikation der Mitarbeitenden anpassen und kommunale Leistungsangebote sozialräumlich ausrichten. Der Prozess der altersgerechten Quartiersentwicklung ist nicht von heute auf morgen zu bewältigen und nur dann erfolgreich, wenn die Idee der Quartiersentwicklung von den Akteurinnen kollektiv geteilt wird. Sie müssen dazu bereit sein, bestehende Pfade und Routinen aufzugeben, denn das Arbeiten in lokalen Verantwortungsgemeinschaften bedarf neuer Haltungen sowie Organisations- und Qualifikationsstrukturen. Ebenso müssen neue Finanzierungswege für das Quartiersmanagement erschlossen werden. Ein gelungenes Quartierskonzept gibt es im Landkreis Karlsruhe bereits in Walzbachtal mit dem "Soziale Netz Walzbachtal“ in Verbindung mit dem „Begleitet Wohnen zu Hause“, getragen von der Gemeindeverwaltung, dem Diakonischen Werk, ambulanten Pflegediensten, dem Krankenpflegeverein und dem Ortsseniorenrat. Quartiersbezogen agiert auch die Gemeinde Forst mit dem Projekt „Senioren in Forst engagieren sich“ - Die lebendige, alltags unterstützende Nachbarschaft lohnenswerte Ressource für das eigene, konstruktive Altern. 30 31 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 4.5 Fördermöglichkeiten durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Das KDA in Köln fördert u. a. die Konzeptentwicklung vor allem für die Umsetzung von Quartierskonzepten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der inhaltlichen und baulichen Konzeption sind die dabei entstehenden Planungskosten bzw. Beratungskosten förderfähig. Der Förderbaustein 5600 (Konzeptentwicklung) hat folgende Inhalte: Zuschuss von bis zu 8.000 Euro für die Sozialraumanalyse Nur Träger der Wohlfahrtspflege förderfähig Eigenleistung i. d. R. 20 % erforderlich Weitere Mittel zur Förderung der Quartierskonzepte werden dem KDA von der Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt. Der Förderbaustein 3.1.1. (Quartiersentwicklung) hat folgende Inhalte: Zuschuss zu den Personalkosten für das Quartiersmanagement von aktuell ca. 80.000,-Euro für drei Jahre Nur Träger der Wohlfahrtspflege förderfähig Eigenleistung i. d. R. 20 % erforderlich Weiter Informationen zur Förderung des KDA: Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. An der Pauluskirche 3, 50677 Köln Telefon: 02 21/93 18 47 0 Fax: 02 21/93 18 47 6 E-Mail: [email protected] http://www.kda.de/foerdermittel Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 5. Prognosen und Entwicklungen 5.1 Bundesweite Prognosen im Bereich der Pflege Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung hat sich bundesweit in der Zeit zwischen 1999 und 2012 von 2,5 % auf 2,9 % leicht erhöht. Wichtiger Faktor hierfür war die bereits beschriebene zunehmende Alterung der Bevölkerung. Nach dem „Status quo-Szenario“11 nehmen die Pflegebedürftigen in Deutschland vom Jahr 2005 an bis zum Jahr 2030 um 58 % zu. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt von 2,25 Mio. im Jahr 2007 auf 3,36 Mio. im Jahr 2030. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung von heute 2,6 % auf 4,4 % im Jahr 2030 zu. Nach dem „Szenario sinkende Pflegequoten“ (das Pflegerisiko in den Altersgruppen nimmt ab) wird zwar ein Dämpfungseffekt erwartet, allerdings steigt die Zahl der Pflegebedürftigen gleichfalls deutlich. Danach wird bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pflegebedürftigen um 39 % steigen, das wären 2,95 Mio. Pflegebedürftige (rd. 3,8 % der Bevölkerung).12 11 12 Aktuelle Pflegequoten Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010, S. 28. 32 33 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 5.2 Entwicklungen im Bereich der Pflege in Baden-Württemberg Die Veränderung der Altersstruktur wird gekennzeichnet durch einen Rückgang der Geburtenrate, eine Zunahme der Singularisierung, aber vor allem durch eine steigende Lebenserwartung. Sie ist eine positive Auswirkung das Gesundheitswesens und der verbesserten Lebensbedingungen sowie einer bewussteren Lebensführung. Die durchschnittliche Lebenserwartung im Landkreis Karlsruhe wird zunehmen. Als zukünftiger Anstieg wird vom Statistischen Landesamt bis 2030 ein Plus von 5 bis 6 % prognostiziert. Ein wesentlicher Aspekt, der die Zahl der Pflegebedürftigen beeinflusst, ist der Anstieg der Lebenserwartung. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, wovon man ausgehen kann, könnte dies zwei unterschiedliche Folgen für das Pflegerisiko haben: Das Pflegerisiko erhöht sich, weil die Menschen zwar Lebensjahre gewinnen, aber sich dadurch nur die Krankheits- und Pflegezeiten verlängern. Die Krankheits- und Pflegejahre werden hinausgeschoben und die Menschen gewinnen mit der Erhöhung der Lebenserwartung an gesunden Jahren. Man geht in Baden-Württemberg eher von der zweiten These aus. Wie groß der Anteil der gesunden Jahre an den hinzugewonnenen Jahren aber insgesamt sein wird, kann derzeit kaum abgeschätzt werden. Gegen ein spürbares Absinken der Pflegewahrscheinlichkeit spricht allerdings, dass Baden-Württemberg die bundesweit niedrigste Pflegequote hat. Ein Vergleich der Pflegestatistiken seit 1999 zeigt, dass die Zahl der ambulant Gepflegten nicht so stark ansteigt, wie zuletzt angenommen. Da sich die Familienstrukturen ändern, dürfte man davon ausgehen, dass die Pflege durch Familienangehörige immer weniger gewährleistet werden kann. Die Zahl der für die häusliche Pflege in Frage kommenden Töchter und Schwiegertöchter nimmt schon aus demographischen Gründen weniger stark zu als die der Pflegebedürftigen. Hinzu kommt, dass die Frauenerwerbstätigkeit zunimmt und die Anforderungen an die Erwerbstätigen, beruflich mobil zu sein, steigen. Die steigende berufliche Mobilität führt dazu, dass der Wohnort der pflegebedürftigen Eltern und der Lebensmittelpunkt der Kinder räumlich auseinanderfallen, wodurch das private Pflegepotential abnimmt. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg ist zwischen 1999 und 2010 von knapp 211.000 auf mehr als 246.000 gestiegen. Mehr als 80 % der Pflegebedürftigen haben das 65. Lebensjahr bereits überschritten. Trotz des Anstieges der Zahl pflegebedürftiger Menschen hat Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern den niedrigsten Anteil an (eingestuften) Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung. Die stationäre Pflege gewann in den letzten Jahren in Baden-Württemberg an Bedeutung: Waren es 2001 noch rund 64.300 Pflegebedürftige, erhöhte sich die Zahl der vollstationären Versorgung bis zum Jahr 2010 auf 84.000. Ein Drittel (34 %) lebten somit in einem Pflegeheim. Damit liegt der Anteil der in stationären Pflegeheimen untergebrachten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg etwas über dem Bundesdurchschnitt.13 Unter der Voraussetzung, dass sich das Pflegerisiko für die einzelnen Altersjahre nicht wesentlich verändert, könnte die Zahl der Pflegebedürftigen allein aus demografischen Gründen von heute 246.000 um 106.300 zunehmen und im Jahr 2030 auf rund 352.000 Menschen steigen. Dies wäre ein Anstieg um 43 %. Die Zahl der ambulant Gepflegten würde um 52 % zunehmen und die Zahl der stationär Untergebrachten um 54 %. Der Anstieg der Zahl der Pflegegeldempfänger läge mit 13 KVJS 2014. 34 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 35 31 % deutlich darunter.14 Die Zahl der pflegebedürftigen Männer wird stärker steigen als die der pflegebedürftigen Frauen. Der Zuwachs bei den männlichen Pflegebedürftigen erklärt sich daraus, dass bei der männlichen Bevölkerung die Altersjahrgänge der über 75-Jährigen mit hohem Pflegerisiko aufgrund der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges nur schwach besetzt sind. Bis zum Jahr 2030 wächst jedoch eine Generation in diese Altersgruppe hinein, die den Krieg nicht mehr erlebt hat. Mit der absehbaren Entwicklung wird die Zahl der (Ehe-) Partner, die die Rolle einer Pflegeperson übernehmen könnten, ansteigen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stärker ansteigt, als die Zahl der potenziell pflegenden Partner, so dass sich die Relation von Pflegebedarf und Partnerpflegepotential ständig verschlechtert. Noch ungünstiger entwickelt sich die Situation im Hinblick auf das (Schwieger-) Töchterpflegepotential. Die besonders starke Bevölkerungszunahme bei den oberen Altersgruppen hat aller Voraussicht nach einen überproportional hohen Anstieg dementieller Erkrankungen und schwerstpflegebedürftiger Menschen zur Folge. 5.3 Entwicklungen der Zahl der Pflegebedürftigen (SGB XI) im Landkreis Karlsruhe Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung ist im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2005 auf 22,5 je 1.000 Einwohner beziffert. Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg ist mit einer Zuwachsrate im Landkreis Karlsruhe von 45,4 % zu rechnen, d. h. bis 2020 wird es 45 % mehr Pflegebedürftige geben (Zum Vergleich: Baden-Württemberg: 33 %, Rhein-Neckar-Kreis: 37 %).15 Die gravierende Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen macht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, dem Landkreis und den freigemeinnützigen und privaten Trägern der Altenhilfe erforderlich, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zukünftig mehr Geltung zu verschaffen. 14 15 Statistisches Landesamt Ba-Wü, Stuttgart, 2012. Statistisches Landesamt Ba-Wü-Statistik aktuell, Stuttgart, 2012. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 16.685 12.226 5.4 Derzeitiger Stand im Landkreis Karlsruhe 5.4.1 Ambulante Pflege Die überwiegende Mehrheit der hilfe- und pflegebedürftigen älteren Menschen lebt in privaten Haushalten. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es vorrangig, die häusliche Pflege und Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn zu unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Zu den Verrichtungen im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören u.a. Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Landkreis Karlsruhe gibt es ca. 80 nach § 72 SGB XI anerkannte ambulante Pflegedienste in kirchlicher, frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft. Nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes wurden 2011 im Landkreis ca. 8.676 Menschen ambulant versorgt. 2.254 Personen sind ambulant pflegebedürftig, d. h. sie werden ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst 36 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 37 versorgt. 6.442 Personen werden von Angehörigen und teilweise ambulanten Diensten mitversorgt.16 Nach einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg auf der Basis 2011, wird die Zahl der ambulant versorgten pflegebedürftigen Personen im Landkreis Karlsruhe bis 2030 um insgesamt 32 % anwachsen. So könnte die Zahl der – von Angehörigen gepflegten Pflegegeldempfänger bis zum Jahr 2030 um 28 % steigen, die Zahl der ambulant Gepflegten sogar um 44 %. Eine Bedarfssteuerung im Bereich der ambulanten Pflege gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers noch nicht. Die Sicherstellung der ausreichenden Versorgung obliegt den Pflegekassen. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl dementiell Erkrankter, sollte die gerontopsychiatrischen Kompetenz der Mitarbeiter des Pflegedienstes verbessert werden. Eine zunehmend größer werdende Zielgruppe werden in den kommenden Jahren auch pflegebedürftige ältere Migranten sein. Dies bedeutet, dass sich die Pflegedienste auch auf die spezifischen Bedürfnisse ausländischer Mitbürger werden ausrichten müssen. 5.4.2 Ambulante 24-Stunden-Versorgung im eigenen Haushalt Die überwiegende Mehrheit der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen lebt in privaten Haushalten und möchte dort auch möglichst lange bleiben. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung, der ergänzenden Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und der Kreispflegeplanung ist es daher, das Leistungsrecht daran auszurichten und Pflegestrukturen vorzuhalten, die eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Die häusliche Pflege und Betreuung stößt allerdings dann an ihre personellen und finanziellen Grenzen, wenn der Unterstützungsbedarf rund um die Uhr, also auch nachts, anfällt. Auf Initiative von Herrn Pfarrer Dr. Kendel von der Ev. Kirchengemeinde Leopoldshafen hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der AOK Mittlerer Oberrhein, des Dezernats „Mensch und Gesellschaft" im Landratsamt Karlsruhe, der Diakonie im Landkreis Karlsruhe und der Sozialstationen Walzbachtal und Stutensee-Weingarten eine Konzeption für die ambulante Rund-um-die-Uhr-Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Karlsruhe erarbeitet, mit dem Ziel, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Dabei wird unter den arbeitsrechtlichen Bedingungen in Deutschland und mit Tarifbindung unter dem Dach eines anerkannten Trägers ein im Vergleich zu Agenturen mit zu16 Statistisches Landesamt Ba-Wü, Stuttgart, 2014. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe meist osteuropäischen Betreuungskräften wettbewerbsfähiges Angebot für einen amb ulanten 24-Stunden-Dienst angeboten. Bereits bestehende Angebote wie z. B. das Betreute Wohnen für Senioren und die Tagespflege werden integriert. Neu ist vor allem die Nachtbetreuung in der eigenen Häuslichkeit. Damit wird die sogenannte Nachtpflege, die bisher nur für die nächtliche Unterbringung in stationären Einrichtungen vorgesehen ist, auf die ambulante Betreuung übertragen. Das Projekt wird vom Land Baden-Württemberg über das Innovationsprogramm „Pflege" 2013 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Die Ev. Hochschule Freiburg begleitet das Projekt wissenschaftlich, die technische Unterstützung erfolgt durch das Forschungszentrum Informatik (FZI) Karlsruhe. Die AOK Mittlerer Oberrhein und der Landkreis Karlsruhe haben die Bündelung der Lei stungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) und im Falle sozialhilferechtlicher Be dürftigkeit der Hilfe zur Pflege (SGB XII) im Rahmen eines persönlichen Budgets zugesagt. Das Projekt besteht aus drei Grundmodulen welche individuell kombiniert werden kö nnen: Modul Nachtpflege: Es wird im Einzugsbereich eines ambulanten Pflegedienstes angeboten, in der 8-10 Pflegebedürftige in einem Umkreis von bis zu 6 Kilometern in der Nacht von einer Pflegekraft versorgt werden. Die Pflegekraft fährt die Nachttour nach Vorplanung und wird für unvorhergesehene Fälle durch technische Hilfen unterstützt. Bei einer eventuell in Not geratenen Person kann die Pflegekraft schnell vor Ort sein und dort Hilfsmaßnahmen einleiten. Modul ambulante Pflege: Dieses Modul besteht aus den regulär angebotenen Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste, welche über die Pflegekasse a bgerechnet werden. Modul Tagbetreuung: Sie wird entsprechend den Anforderungen des einzelnen Pflegebedürftigen und dessen Umfelds gestaltet. Es kann eine Tagbetreuung durch Nachbarschaftshilfe von der Sozialstation vermittelt werden. Um den Bedarf zu ermitteln und dann die Module optimal zu kombinieren ist Case-Management das geeignete Instrument, da es den Betroffenen und auch das Umfeld berücksichtigt und somit ein individuelles Versorgungsangebot koordiniert werden kann. 38 39 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 5.4.3 Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen Die überwiegende Zahl der gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Deutschland leben derzeit in privaten Haushalten. Die Chance, im häuslichen Bereich versorgt werden zu können, ist für „jüngere“ Kranke höher als für „Ältere“, für Männer größer als für Frauen, für Kranke, deren Familienangehörige in der Nähe leben, höher als für Alleinstehende. Für Kranke in den früheren bis mittleren Krankheitsstadien ist die Chance, in der Häuslichkeit gepflegt zu werden größer, als für schwer Demenzkranke mit hohem Pflegebedarf. Angehörige und Nachbarn spielen bei der häuslichen Pflege eine herausragende Rolle. Aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung stoßen die Angehörigen jedoch häufig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Pflegende benötigen ganzheitliche Unterstützung, d.h. nicht nur bei der Pflege, sondern auch zeitliche und psychosoziale Entlastungen und mehr Informationen über die Krankheit. Bestehende Entlastungsangebote werden nur zögerlich in Anspruch genommen. Gründe dafür sind unzureichende Informationen über das Krankheitsbild „Demenz“, bestehende Entlastungsangebote, psychosoziale Hemmschwellen bei den Angehörigen sowie finanziell-organisatorische Rahmenbedingungen. In den von der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg kreierten Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte werden Pflegebedürftige in der Regel ein- bis zweimal in der Woche halbtags von Ehrenamtlichen mit einem Pflegeschlüssel von bis zu 1:1 in der Gruppe, die von einer fachlich qualifizierten Kraft unterstützt wird, betreut. In dieser Gruppe können auch alleinstehende gerontopsychiatrisch Erkrankte mitbetreut werden. Im Landkreis Karlsruhe haben sich in den vergangenen Jahren unterschiedliche Beratungs- und Hilfeangebote entwickelt. Hierzu zählen insbesondere die Tagespflege und die Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung. Derzeit gibt es im Landkreis 43 niedrigschwellige Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte (2009 waren es noch 23), davon 8 Betreuungsangebote in der Häuslichkeit und 5 ehrenamtliche Seniorennetzwerke. Wichtig für Betroffene und deren Angehörige ist das Angebot der Beratung und Begleitung in der Pflegesituation und das Aufzeigen von Hilfestrukturen zur Erleichterung der Pflege. Im Landkreis Karlsruhe haben sich die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege beim „Runden Tisch der Altenhilfe“ darauf verständigt, das vorhandene sozialarbeiterische Fachwissen zu bündeln und als nahezu flächendeckendes Beratungsangebot für diese besondere Problematik bereitzuhalten. Derzeit gibt es ca. 20 Stellen, die ein Beratungsangebot anbieten. Vor dem Hintergrund der überproportionalen Zunahme hochaltriger Menschen im Landkreis Karlsruhe ist es unverzichtbar, sukzessive weitere Betreuungsgruppen aufzubauen. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 40 Betreuungsgruppen im Landkreis Karlsruhe OberhausenRheinhausen Philippsburg Waghäusel Kronau Hambrücken Bad Schönborn Ubstadt-Weiher Dettenheim GrabenNeudorf LinkenheimHochstetten Östringen Forst KarlsdorfNeuthard Kraichtal Zaisenhausen Bruchsal EggensteinLeopoldshafen Stutensee Sulzfeld Kürnbach Weingarten Oberderdingen Gondelsheim Bretten Walzbachtal Pfinztal Rheinstetten Ettlingen Waldbronn Karlsbad Malsch Marxzell = Betreuungsgruppen = Betreuungsgruppen (Häuslichkeit) = 45d SGB XI (3 auch für psychisch kranke Menschen) = Anerkennung für § 45 SGB XI Im Landkreis Karlsruhe gibt es insgesamt 43 niedrigschwellige Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte, davon 8 Betreuungsangebote in der Häuslichkeit. Stand: 6/2015 Planungen: pro 10.000 Einwohnern eine BG 41 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 5.4.4 Tagespflege In Tagespflegeeinrichtungen werden (nicht dauernd bettlägerige, jedoch gruppenfähige) pflegebedürftige ältere Menschen an bis zu sieben Tagen in der Woche tagsüber versorgt und betreut. Für die Beförderung steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Tagespflege zielt darauf ab, die Selbständigkeit zu erhalten bzw. sie zurückzugewinnen. Tagespflege will zum einen die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Versorgung im Heim schließen, zum anderen aber auch eine Entlastung für pflegende Angehörige bringen. Sie stellt damit eine Ergänzung des ambulanten und stationären Hilfeangebots für ältere und kranke Menschen dar. Durch die Aufwertung im Pflegestärkungsgesetz 1 wird die Tagespflege sowohl als eigenes Angebot als auch als Kooperationspartner ein wertvoller Baustein in der häuslichen Versorgung. Für die Akzeptanz der Tagespflege ist es wichtig, dass sie sich möglichst „heimfremd“ darstellt, selbst wenn sie beispielsweise im Pflegeheim angesiedelt ist: Die Tagespflege verzögert oder/und vermeidet einen Heimaufenthalt. Wenn die Person aber nicht mehr weiß, ob er schon im Heim oder noch in der Tagespflege ist, dann wird diese Einrichtung weniger frequentiert als eine Tagespflege, die vom Pflegedienst betrieben wird. Neben den ambulanten Pflegediensten lassen sich auch neue Versorgungsketten vorstellen: Betreutes Wohnen und eine Tagespflege, die sieben Tage geöffnet hat Tagestreff mit Betreuungsgruppe und Tagespflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Tagespflege (die WG-Bewohner gehen tagsüber in die Tagespflege, sparen dadurch „zuhause“ die Organisation/Kosten für die Betreuung und Versorgung tagsüber, da nun das Budget der Tagespflege dazukommt. Im Landkreis Karlsruhe stehen zurzeit 436 Tagespflegeplätze (davon 50 eingestreute Plätze) in 30 Einrichtungen zur Verfügung (Stand: 07/2015). Nach einer Umfrage bei den Tagespflegeeinrichtungen vom September 2008 lag die Auslastung der Plätze bei 77 % (2007: 71 %). Die Tagespflege wird zur umfassenden pflegerischen Versorgung und Betreuung ebenso genutzt wie zur tageweisen Entlastung pflegender Angehöriger. Nach eigenen Schätzungen wohnen 1/3 der Tagespflegegäste allein zu Hause, 2/3 lebten bei Angehörigen. Die insgesamt 436 Plätze (Stand: 2015) wurden zum Zeitpunkt der Umfrage von 322 Personen regelmäßig in Anspruch genommen. In 7 Einrichtungen war eine Vollbelegung zu verzeichnen. Die Finanzierung erfolgt zu 98 % aus Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch eigene Mittel. In 2 % wird auch Sozialhilfe in Anspruch genommen. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 42 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 43 In welchen Umfang der Bedarf an Tagespflegeplätzen künftig steigt, hängt allerdings nicht nur von der demografischen Entwicklung (der Zahl der Pflegebedürftigen und der Entwicklung der informellen Pflege), sondern auch von politischen Rahmenbedingungen (Pflegeversicherung, Arbeitslosigkeit, berufliche Mobilität etc.) ab. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetzte 1 und 2 dürfte sich die Nachfrage nach Tagespflege erhöhen. Wurde bisher die Tagespflege auf den Anspruch der ambulanten Leistungen angerechnet, bleibt nun ein voller Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten. Zudem wird die Tagespflege durch die Anrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziell wesentlich attraktiver für die Pflegebedürftigen. Wenn man alle verfügbaren ambulanten Budgets summiert, ergeben sich sehr deutliche Finanzierungsvorteile gegenüber der vollstationären Versorgung. In jeder Pflegestufe stehen in der Kombination mehr bzw. deutlich mehr Leistungen zur Verfügung als stationär. Teilweise ist ambulant in der Kombination sogar doppelt so viel Leistung abrufbar wie im Pflegeheim. Tatsächlich stellt sich nun die Kombination aus ambulanter Pflege und Tagespflege zunehmend als Alternative zu einer Heimversorgung dar.17 Das Angebot der Tagespflege sollte im Landkreis Karlsruhe daher weiter ausgebaut werden. 17 vgl. Anhang: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 44 Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe OberhausenRheinhausen Philippsburg Waghäusel Kronau Hambrücken Bad Schönborn Ubstadt-Weiher Dettenheim GrabenNeudorf LinkenheimHochstetten Östringen Forst KarlsdorfNeuthard Kraichtal Zaisenhausen Bruchsal EggensteinLeopoldshafen Sulzfeld Stutensee Kürnbach Weingarten Oberderdingen Gondelsheim Bretten Walzbachtal Pfinztal Rheinstetten Ettlingen = Tagespflegen = Eingestreute Tagespflege im Pflegeheim = in Planung Waldbronn Karlsbad Malsch Marxzell Stand: 6/2015 45 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 5.4.5 Vollstationäre Pflege Stationäre Dauerpflege wird in Altenpflegeheimen angeboten. Stationäre Dauerpflegeplätze stehen für die zeitlich unbefristete Aufnahme von Pflegebedürftigen zur Verfügung. Sie können auch zeitlich befristet in Anspruch genommen werden (eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege). Vollstationäre Pflege zielt darauf ab, pflegebedürftige Menschen dauerhaft zu pflegen und zu betreuen. Sie stellt damit eine Ergänzung des ambulanten und teilstationären Hilfeangebots für ältere und kranke Menschen dar. Die Vorgabe des Landespflegeplanes, den Ausbau stationärer Pflegeleistungen zunehmend in Richtung auf kleinräumige, ortsnahe Versorgungsstrukturen auszurichten, wurde im Landkreis Karlsruhe umgesetzt. Entsprechend der Zielsetzung des Landes gingen auch Städte und Gemeinden davon aus, dass Pflegebedürftige, unabhängig vom jeweiligen Wohnort, im Bedarfsfall die erforderlichen Hilfen zeitnah und lebensnah in Anspruch nehmen können. Im Hinblick auf die Planungen bis 2020 werden seit Jahren Stichtagserhebungen (01.07. jeden Jahres) über Pflegeheimplätze und Belegung im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich alle 50 Altenpflegeheime im Landkreis. Im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass 4.342 Dauerpflegeplätze in Altenpflegeheimen eingerichtet sind. Aufgrund der neuen Bedarfseckwerte für das Jahr 2020 besteht im Landkreis Karlsruhe derzeit ein Fehlbedarf von 423 Plätzen. Im Vergleich zum Vorjahr (01.06.2014) ist die Zahl der Dauerpflegeplätze nahezu gleich geblieben (4.342 Plätze, -21). Dies stellt gemessen am Bedarf (4.765 Plätze-oberer Variante, hochgerechnet auf das Jahr 2020), ein Fehlbedarf von 423 Pflegeplätze dar. Die Zahl der freien Plätze ist von 388 (01.06.2014) auf 339 Plätze gesunken. Die Belegungsquote liegt bei 92,2 % (2014: 91,1%). Von den 4.003 belegten Plätzen stammen 43,6 % der Bewohner aus den Standortgemeinden der Pflegeheime. 1.387 Menschen (34,6 %) kommen aus dem übrigen Landkreis und 628 (15,7 %) waren vor Heimaufnahme außerhalb des Landkreises wohnhaft. Diese Werte bleiben im Vergleich zu den Vorjahren relativ konstant. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den Heimen hat sich von 858 auf 865 erhöht. Aus dem Landkreis Karlsruhe benötigen z. Zt. (Juni 2015) 785 Personen Sozialhilfe. Davon sind 573 Sozialhilfe- Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe empfänger in den Heimen des Landkreises wohnhaft. Dies entspricht einer Quote von 73 % (2014: 69 %) Die durchschnittliche Verweildauer ist von 30,8 Monate (2014) auf 28,1 Monate gesunken. Dieser Trend ist seit längerem bemerkbar. Analog dazu hat sich das durchschnittliche Alter der Heimbewohner von 83,1 auf 83,5 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass sich das durchschnittliche Alter weiterhin erhöhen wird (bei geringerer Verweildauer). Das bedeutet, dass eine Heimaufnahme später erfolgt und dass die Zahl der schwerstpflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen steigt. Aufgrund der freien Heimplätze im Landkreis Karlsruhe, entsteht ein positiver Konkurrenzdruck zwischen den Pflegeheimen. Dadurch versuchen die Heime sich zu spezialisieren. Der Trend, Wohngruppenlösungen - vor allem für Demenzkranke - anzubieten hat sich in den letzten Jahren stark ausgeprägt. Um den Bedürfnissen dieser Zielgruppe in der stationären Pflege besser und adäquater gerecht werden zu können, wurden in den letzten Jahren zunehmend innovative Wohnund Betreuungsgruppen für Demenzkranke eingerichtet. Ziel dieser Konzeptionen ist es, dem demenzkranken Menschen in der letzten Lebensphase über die bisherige Pflegekonzeption der psycho-sozialen Pflege und Begleitung hinaus, eine bedürfnisgerechte Lebensbegleitung anzubieten. Die Lebensqualität der demenzkranken Menschen wird dadurch in optimaler Weise gefördert. Die Zahl der „beschützenden“ Wohnbereiche für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen steigt ebenfalls. Neue Konzeptionen für Langzeitbeatmungen, Wachkomapatienten, psychiatrische- und junge Pflege im Pflegeheim werden vorgestellt. 46 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Einzugsbereiche 1 - 16 aktuell: Prozent: 4.342 4.003 92,2% 339 1.746 1.387 7,8% 43,6% 34,6% 628 15,7% 188 1.497 1.590 692 4,7% Härte 32 37,4% 39,7% 17,3% 0,8% Zahl der Sozialhilfeempfänger Pflegestufe 2 3 Zahl der Selbstzahler 1 Durchschnittliche Verweildauer (Monate) 0 Durchschnittliches Alter außerhalb Landkreis aus Landkreis KA aus Standortgemeinde Belegte Plätze Einzugsbereiche Freie Plätze Gesamtauswertung - Stichtagsumfrage 01.07.2015 Platzzahl 47 83,5 28,1 3.138 865 Bedarf nach Fehlbedarf Kreispflegeplanung 2020 (obere Variante) +10% 4.765 -423 78,4% 21,6% Zahl der SH-Empfänger (Hilfe zur Pflege) Landkreis Karlsruhe: 785 davon in Landkreisheimen: 573 Verteilung der Pflegestufen: Verhältnis Platzzahlen / belegte Plätze: 2011 % 2012 % 2013 % 2014 Pflegestufe 0 197 5,2 209 5,4 184 4,7 189 Pflegestufe 1 1.365 36,1 1.401 36,4 1.443 36,5 Pflegestufe 2 1.551 41 1.564 40,6 1.630 Pflegestufe 3 624 16,5 624 16,2 Pflegestufe 3+ 27 0,7 25 0,7 % 4,8 2015 % 188 4,7 1.426 35,9 1.497 37,4 41,2 1.612 40,6 1.590 39,7 669 16,9 688 17,3 692 17,3 28 0,7 29 0,7 32 0,8 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Platzzahl Belegte Plätze 4.129 3.745 92/+2,2% 37/+0,99% 4.221 3.782 -29/-0,7% 64/+1,7% 4.192 3.846 71/+1,6% 107/+2,8% 4.263 3.953 100/+2,3% 22/+0,6% 4.363 3.975 -12/-0,5% 28/+0,7% 4.342 4.003 Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 48 49 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Altenpflegeheime und Einzugsbereiche im Landkreis Karlsruhe OberhausenRheinhausen Philippsburg Waghäusel Kronau Hambrücken Bad Schönborn Ubstadt-Weiher Dettenheim GrabenNeudorf LinkenheimHochstetten Östringen Forst KarlsdorfNeuthard Kraichtal Zaisenhausen Bruchsal Sulzfeld Stutensee EggensteinLeopoldshafen Kürnbach Weingarten Oberderdingen Gondelsheim Bretten Walzbachtal Pfinztal Rheinstetten Ettlingen Waldbronn Karlsbad Malsch Marxzell Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 6. Bedarfseckwerte 2020 für den Landkreis Karlsruhe Die aktuelle Ermittlung der Bedarfseckwerte für das Jahr 2020 knüpft methodisch an die bisherige Systematik des Landespflegeplans an, so dass die ermittelten Werte vergleichbar sind bzw. eine Kontinuität in der Bedarfsermittlung besteht. Wesentliche Grundlagen der Bedarfsermittlung sind damit statistisch erhobene Angaben zur tatsächlichen Inanspruchnahme stationärer Pflegeangebote sowie die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Zieljahr der Planung. Die empirische Basis der Berechnung von Bedarfseckwerten stützt sich damit vor allem auf zwei Datenquellen: Dies ist zum einen die regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2030, die vom kommunalen Gebietsstand am 01.10.2009 und dem Bevölkerungstand in den Kommunen am 31.12.2008 ausgeht, und zum anderen die 2011 ebenfalls vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Landesergebnisse der Bundespflegestatistik mit dem Erhebungsstand 15.12.2009 und bezogen auf stationäre Pflegeeinrichtungen im Bereich der Altenhilfe. Wie bei der bisherigen Kreispflegeplanung beziehen sich auch die neuen Werte für das Jahr 2020 auf die Grundversorgung der Bevölkerung mit stationären Pflegeangeboten, dabei vorrangig auf den Pflegebedarf i. S. des SGB XI und ausschließlich auf Pflegeangebote in Einrichtungen der Altenhilfe. Die Angaben zur Tagespflege beziehen sich auf das regelmäßig ganzjährig für diesen Verwendungszweck verfügbare Angebot. Nicht berücksichtigt ist der Bedarf an zusätzlichen Plätzen, der durch die Umsetzung der Vorgaben der Landesheimbauverordnung, also durch den Abbau von Plätzen in Doppelzimmern entstehen kann. Dieser Effekt lässt sich nicht hinreichend zuverlässig abschätzen und kann allenfalls mit Kenntnis der jeweiligen örtlichen Situation auf Gemeindeebene erfasst werden. Andererseits ist der Abbau von Plätzen in Mehrbettzimmern kein neuer Prozess, sondern eine bereits seit längerem beobachtbare Entwicklung. Von der Einzelzimmervorgabe sind vor allem die Städte und Gemeinden Bretten, Kraichtal, Karlsbad und Marxzell betroffen. Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass auf der Grundlage der verfügbaren Datenbasis keine Prognosen i. S. von Vorhersagen, sondern nur Einschätzungen zu wahrscheinlichen Entwicklungen möglich sind, die ggf. an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Zudem ist zu bedenken, dass die Bedarfsvorausschätzungen mit abnehmender 50 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 51 Gebietsgröße, auf die sie sich beziehen, unsicherer werden (können). Trotz aller Unsicherheiten hat sich das geschilderte Verfahren in den vergangenen Jahren jedoch durchaus bewährt, zumal auch keine bessere Alternative verfügbar ist - zumindest keine, die mit einem vergleichbaren Aufwand leistbar und regelmäßig mit überschaubarem Aufwand aktualisierbar wäre. Vor dem geschilderten Hintergrund erfolgt die Berechnung der Bedarfseckwerte in unterschiedlichen Szenarien:18 Szenario I: Hier wird unterstellt, dass das Pflegerisiko gleich bleibt, sich die den Pflegebedarf beeinflussenden Faktoren nicht wesentlich ändern oder die Veränderungen sich in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben. Die Zunahme des Pflegebedarfs wird damit ausschließlich als ein Effekt des demografischen Wandels dargestellt. Szenario II: Hier wird vermutet, dass mit abnehmender Siedlungsdichte der Anteil der in Privathaushalten gepflegten Personen steigt und der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen etwa in gleicher Relation sinkt (Siedlungsstrukturindex). Szenario III (Untere Variante): Hier wird von einer leicht rückläufigen Nachfragequote ausgegangen, wobei sich ein solcher Rückgang vor allem aus kürzeren Verweilzeiten und Änderungen des Leistungsrechts ergeben könnte. Bislang war ein Rückgang der Verweilzeiten in Pflegeheimen des Landes empirisch allerdings nicht belegbar. Ob sich aus den diskutierten Änderungen des SGB XI längerfristig tatsächlich eine rückläufige Inanspruchnahme stationärer Pflege ergeben würde, erscheint ebenfalls fraglich. Teilweise wird der leichte Rückgang der Pflegequote in einzelnen Altersgruppen als Trend interpretiert, wonach dann die Zunahme des Pflegebedarfs in den kommenden Jahren geringer ausfallen würde, als dies aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten wäre. Szenario IV (Obere Variante): Hier wird vor allem in Folge rückläufiger familiärer Pflegepotentiale eine moderate (über den demografisch bedingten Anstieg hinausgehende) Zunahme der Nachfrage nach stationären Pflegeangeboten angenommen. Wenn es nicht zu massiven Verschlechterungen der Leistungen für stationär versorgte Pflegebedürftige kommt, erscheint diese Variante als das wahrscheinlichste Szenario, wobei auch hier die Bedarfszuwächse wahrscheinlich eher unter- als überschätzt werden. Um eine Stärkung und Weiterentwicklung der ambulanten und teilstationären Angebote zu erreichen, bietet es sich an, für die Kreispflegeplanung 2020 das Szenario IV als obere Berechnungsvariante heranzuziehen. 18 Messmer, Peter, 2014. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 6.1 Bedarfseckwerte – Dauerpflege Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde als Ergebnis der Raumschaftsgespräche vom Runden Tisch der Alten- und Behindertenhilfe beschlossen, für die vollstationäre Pflege die obere Variante der Rahmendaten des Landes zu wählen und einen zusätzlichen Bedarf von 10 % zu Grunde zu legen.19 Der Bedarf an stationären Pfle- 1 1 1 1 1 Ort und Pflegeheim Bedarf Kreispflegeplanung 2020 (obere Variante) +10% Überbedarf + Fehlbedarf - Einzugsbereich: Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher Bad Schönborn: Kraichgauheim Quellenhof Seniorenstift Pflegeklinik Kronau: Östringen: 5 Haus Ulrich Ubstadt-Weiher: 6 St. Josefshaus 1 2 3 4 Aktuell gesamt 2 108 93 52 137 219 43 112 107 116 66 674 379 295 Einzugsbereich: Bretten, Gondelsheim 2 2 2 7 8 9 2 10 Bretten: Ev. Alten- u. Pflegeheim Haus Schönblick Kath. Altenpflegeheim Gondelsheim: Seniorenhaus Schloßblick Aktuell gesamt 3 304 85 205 93 26 30 413 330 83 Einzugsbereich: Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard 3 3 3 3 11 12 13 14 3 15 3 16 Bruchsal: Ev. Altenzentrum Cura Seniorencentrum Remeo Center Seniorenzentrum Bundschuh Forst: Seniorenheim Am Kirchengarten Karlsdorf-Neuthard: St. Elisabeth Aktuell gesamt 19 Platzzahl Lfd. Nummer Einzugsbereich geplätzen im Landkreis Karlsruhe läge dann für das Jahr 2020 bei 4.765 (obere Variante) Plätzen: 470 240 67 20 66 69 36 89 54 483 628 -145 Die Erarbeitungen des Kreispflegeplanes 2020 wurden von den Städten, den Gemeinden und den Anbietern des Landkreises in „Raumschaftsgesprächen“ begleitet. Die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der Bedarfsanalysen und die Empfehlungen der Landkreisverwaltung wurden in diesen Gesprächen ausführlich diskutiert (Frühjahr 2015). 52 4 4 4 4 4 Ort und Pflegeheim 5 6 6 6 17 18 19 20 21 22 7 7 7 8 8 109 Aktuell gesamt 109 9 581 -126 61 103 164 -55 Einzugsbereich: Kraichtal Kraichtal: 24 Haus am Wiesengrund 25 Seniorenhaus Kraichtal 131 157 38 195 131 64 Einzugsbereich: Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen Kürnbach: 26 Villa am Weinberg Kürnbach Oberderdingen: 27 Haus Edelberg Sulzfeld: 28 Auf der Gänsweide Zaisenhausen: 23 74 89 107 45 33 214 15 172 42 Einzugsbereich: Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen Eggenstein-Leopoldshafen: 29 Seniorenzentrum Hardtwald Linkenheim-Hochstetten: 30 Geschwister Nees L Aktuell gesamt 9 51 144 82 75 73 30 455 Einzugsbereich: Graben-Neudorf, Dettenheim Aktuell gesamt 8 Überbedarf + Fehlbedarf - 581 Dettenheim: Graben-Neudorf: 23 AWO Rheinaue Aktuell gesamt 7 Bedarf Kreispflegeplanung 2020 (obere Variante) +10% Einzugsbereich: Ettlingen Ettlingen: Landhaus Schöllbronn Seniorenz. am Horbachpark Stephanus-Stift Ettlingen-Am Stadtgarten Stephanus-Stift Ettlingen-Am Robberg AWO, Franz-Kast-Haus Seniorenhaus Spessart Aktuell gesamt 5 Platzzahl Lfd. Nummer Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Einzugsbereich 53 208 110 138 110 220 346 -126 Einzugsbereich: Malsch Malsch: 31 Marienhaus Aktuell gesamt 167 88 88 167 -79 10 Ort und Pflegeheim 10 35 10 36 37 Karlsbad: Kurfürstenbad Seniorenheim Blumenhof Seniorenhaus Spielberg Marxzell: Albtal-Klinik Pflegeheim Frauenalb Waldbronn: Seniorenhaus Rathausmarkt Aktuell gesamt Aktuell gesamt Aktuell gesamt 53 162 86 183 48 444 424 20 227 146 146 227 -81 94 72 113 82 154 207 -53 Einzugsbereich: Rheinstetten Rheinstetten: 13 41 St. Martin 13 42 Zentrum Rösselsbrünnle Aktuell gesamt 14 188 105 15 28 Einzugsbereich: Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen Oberhausen-Rheinhausen: 12 39 St. Klara Phillipsburg: 12 40 St. Franziskus 13 Überbedarf + Fehlbedarf - Einzugsbereich: Pfinztal Pfinztal: 11 38 Haus Edelberg 12 Bedarf Kreispflegeplanung 2020 (obere Variante) +10% Einzugsbereich: Marxzell, Karlsbad, Waldbronn 10 32 10 33 10 34 11 Platzzahl Lfd. Nummer Einzugsbereich Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 285 80 103 183 285 -102 Einzugsbereich: Stutensee Stutensee: 14 43 Seniorenzentrum Stutensee 14 44 Haus Edelberg Friedrichstal Aktuell gesamt 266 70 114 184 266 -82 54 15 Ort und Pflegeheim Platzzahl Lfd. Nummer Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Einzugsbereich 55 Bedarf Kreispflegeplanung 2020 (obere Variante) +10% Einzugsbereich: Waghäusel, Hambrücken Waghäusel: 15 45 AWO "Am Hag" 15 46 Lußhardtheim 15 47 pro seniore 190 78 50 85 Hambrücken: Aktuell gesamt 16 Überbedarf + Fehlbedarf - 213 40 230 -17 Einzugsbereich: Weingarten, Walzbachtal Weingarten: 16 48 Haus Edelberg 16 49 Haus "Gartenblick" Walzbachtal: 16 50 Am Losenberg Aktuell gesamt Landkreis Karlsruhe 120 86 9 108 72 167 228 -61 4.342 4.765 -423 Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 6.2 Bedarfseckwerte – Tagespflege Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde als Ergebnis der Raumschaftsgespräche16 vom Runden Tisch der Alten- und Behindertenhilfe beschlossen, für die Tagespflege die obere Variante der Rahmendaten des Landes zu wählen und 100 % hinzuzufügen. Bei bereits voll ausgelasteter Belegung kann die Bedarfsannahme von 100 % angemessen erhöht werden. Sofern aktuell eine unzureichende Auslastung der Tagespflege besteht, kann die Erhöhung entsprechend niedriger bemessen werden. Der Bedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis Karlsruhe läge dann für das Jahr 2020 bei 554 1 3 4 5 Bad Schönborn: Tagespflege Quellenhof Tagespflege Generation Pflege Kronau: Östringen: Caritas TagesOase Cura Vita Ubstadt-Weiher: Tagespflege Josefshaus Aktuell gesamt Auslastung 2015 Überbedarf + Fehlbedarf - 16 10 14 10 100% 9,4 67% 6 16 12 35 5 24 42% 69% 12 83 12 100% 16 54 29 Einzugsbereich: Bretten, Gondelsheim Bretten: 6 Tagespflege St. Laurentius Gondelsheim: Aktuell gesamt 3 Bedarf 2020 (obere Variante) +100 % Einzugsbereich: Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher 1 2 2 Belegung 2015 Ort und Tagespflege Platzzahl Lfd. Nummer Einzugsbereich (obere Variante) Plätzen: 34 25 24,8 99% 4 38 25 -13 Einzugsbereich: Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard Bruchsal: 7 Caritas TagesOase Forst: 8 Tagespflege Seniorenheim im Kirchgarten Karlsdorf-Neuthard: 9 Caritas TagesOase Am Baumgarten Aktuell gesamt 54 12 14,6 117% 10 4 1 25% 14 12 28 12,3 103% 78 -50 56 4 Auslastung 2015 Belegung 2015 Ort und Tagespflege Platzzahl Lfd. Nummer Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Einzugsbereich 57 10 Tagespflege der kirch. Sozailstation 11 Tagespflege Mano Pflegeteam Gmbh 12 AWO Tagespflege "SenTa" Aktuell gesamt 58 35 18 11 64 33 6,8 9,8 94% 38% 89% 58 8 Graben-Neudorf: 13 Tagespflege AWO Rheinaue (eingestreut) Aktuell gesamt 16 10 1 10% 10 24 14 Seniorenzentrum Kraichtal Aktuell gesamt Aktuell gesamt Aktuell gesamt 9 90% 10 20 -10 4 12 10 1 10% 8 15 12,5 83% 2 26 25 -1 20 15 9,2 61% 15 30 10,6 71% 14 34 -4 Einzugsbereich: Malsch Malsch: 19 Tagespflege Mobile Marienhaus Aktuell gesamt 10 10 Einzugsbereich: Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen Eggenstein-Leopoldshafen: 17 Tagespflege Alte Post Linkenheim-Hochstetten: 18 Tagespflege im Diakoniezentrum 9 20 Einzugsbereich: Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen Kürnbach: Oberderdingen: 15 Haus Edelberg (eingstreut) Sulzfeld: 16 Seniorenzentrum Sulzfeld Zaisenhausen: 8 -14 Einzugsbereich: Kraichtal Kraichtal: 7 6 Einzugsbereich: Graben-Neudorf, Dettenheim Dettenheim: 6 Überbedarf + Fehlbedarf - Einzugsbereich: Ettlingen Ettlingen: 5 Bedarf 2020 (obere Variante) +100 % 16 8 8 7 88% 16 -8 Einzugsbereich: Marxzell, Karlsbad, Waldbronn Karlsbad: Marxzell: Waldbronn: 20 Caritas Tagespflege Albtal Aktuell gesamt 18 8 18 25 25 23,8 95% 44 -19 Platzzahl Belegung 2015 Auslastung 2015 11 Lfd. Nummer Einzugsbereich Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Pfinztal: 21 Haus Edelberg (eingestreut) 10 1 10% 22 Tagespflege Haus Bühlblick 17 Ort und Tagespflege 22 18,7 110% 27 22 Aktuell gesamt 14 16 10 10 12,4 124% 30 24 Zentrum Rösselsbrünnle Rheinstetten 5 Stutensee: 25 Seniorenzentrum Stutensee 56% 10 9 90% 26 Haus Edelberg (eingestreut) 10 0 0% 28 -19 Einzugsbereich: Stutensee Aktuell gesamt 16 28 9 9 Aktuell gesamt 15 -20 Einzugsbereich: Rheinstetten Rheinstetten: 14 5 Einzugsbereich: Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen Oberhausen-Rheinhausen: Phillipsburg: 23 Tagespflege St. Franziskus 13 Überbedarf + Fehlbedarf - Einzugsbereich: Pfinztal Aktuell gesamt 12 Bedarf 2020 (obere Variante) +100 % 26 20 26 -6 Einzugsbereich: Waghäusel, Hambrücken Waghäusel: 27 AWO "Am Hag" 28 Tagespflege Cura Vita Hambrücken: 12 25 28 Aktuell gesamt 37 12 100% 12,6 50% 6 34 3 Einzugsbereich: Weingarten, Walzbachtal Weingarten: 29 Haus Edelberg (eingestreut) Walzbachtal: 30 Im Kronengarten Aktuell gesamt Landkreis Karlsruhe 12 10 1 10% 15 25 14 93% 10 436 322 74% 22 3 554 -118 58 59 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 6.3 Bedarfseckwerte – Betreutes Seniorenwohnen / Seniorenwohnparks Mit Blick auf den demografischen Wandel wurde bis zum Jahr 2020 für den Landkreis Karlsruhe ein Bedarf an Betreuten Seniorenwohnungen von 5 bis 6 % der über 75-jährigen Bevölkerung (2.484 bis 2.981 Wohneinheiten) festgeschrieben. Im Jahr 2020 beläuft sich die Zahl der Bevölkerung der über 75-Jährigen im Landkreis Karlsruhe auf 49.500. Legt man einen Bedarf von 6 % (hochgerechnet auf das Jahr 2020) zugrunde, würden im Landkreis 2.970 Betreute Seniorenwohnungen benötigt werden. Zurzeit gibt es rund 1.650 Betreute Seniorenwohnungen, in insgesamt 56 Anlagen. Dies würde im Jahr 2020 einen Fehlbedarf von 1.325 Plätzen bedeuten. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Gemeinde Bad Schönborn Bretten Bruchsal Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Ettlingen Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal Kronau Kürnbach Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Östringen Pfinztal Philippsburg Rheinstetten Stutensee Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel Waldbronn Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen Gesamt Bevölkerung der über 75 Jährigen 2020 1.620 3.090 4.629 637 2.000 5.510 839 360 1.186 483 1.735 1.021 1.600 505 316 1.361 1.454 710 1.092 1.129 1.395 2.139 1.360 2.656 2.605 563 1.256 2.298 1.680 939 1.157 175 49.500 Bedarf 2020 5% 81 155 231 32 100 276 42 18 59 24 87 51 80 25 16 68 73 36 55 56 70 107 68 133 130 28 63 115 84 47 58 9 2.475 6% 97 185 278 38 120 331 50 22 71 29 104 61 96 30 19 82 87 43 66 68 84 128 82 159 156 34 75 138 101 56 69 11 2.970 Bestand März 2015 69 51 239 0 103 221 24 25 33 25 46 39 39 28 0 40 20 0 33 3 13 81 37 128 67 22 91 60 0 53 55 0 1.645 60 In Planung bzw. im Bau Überbedarf / - soweit bekannt Fehlbedarf (-) 5% 6% -12 -28 22 -104 -134 45 8 -39 24 -32 -38 0 3 -17 0 -55 -110 0 -18 -26 0 7 3 0 -26 -38 0 1 -4 0 -41 -58 18 -12 -22 0 -41 -57 0 3 -2 0 -16 -19 0 -28 -42 8 -53 -67 25 -36 -43 0 -22 -33 50 -53 -65 0 -57 -71 0 -26 -47 0 -31 -45 40 -5 -31 17 -63 -89 0 -6 -12 0 28 16 0 -55 -78 26 -84 -101 0 6 -3 0 -3 -14 0 -9 -11 0 275 -830 -1.325 Bei Neubauten sollten ca. 10-15% der Wohungen 45 qm haben! (tendenziell sinkendes Rentenniveau) Künftiger Überbedarf/ Fehlbedarf (-) 5% 6% 10 -6 -59 -89 32 -15 -32 -38 3 -17 -55 -110 -18 -26 7 3 -26 -38 1 -4 -23 -40 -12 -22 -41 -57 3 -2 -16 -19 -20 -34 -28 -42 -36 -43 28 17 -53 -65 -57 -71 -26 -47 9 -5 12 -14 -63 -89 -6 -12 28 16 -29 -52 -84 -101 0 -3 -3 -14 -9 -11 -555 -1.050 61 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 6.4 Bedarfseckwerte – Ambulant Betreute Wohngemeinschaften Mit der Ergänzung des SGB XI zum 30.10.2012 wurde in § 38 a die Wohnform der ambulant betreuten Wohngruppen aufgenommen und besonders gefördert. Deren Bedarf wurde bisher nicht beziffert. Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde in den Raumschaftsgesprächen beschlossen, für die Bedarfe an ambulant betreuten Wohngruppen 5 % bzw. 10 % (untere bzw. obere Variante) der Bedarfseckwerte der vollstationäre Pflege zu wählen. Der Bedarf an ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis läge dann für das Jahr 2020 zwischen 238 (5 %) und 476 (10 %) Plätzen: Plätze in ambulant betreute Wohngruppen Plätze in ambulant betreute Wohngruppen (+5%) (+10%) Bad Schönborn Kronau Östringen Ubstadt-Weiher gesamt Bretten Gondelsheim gesamt Bruchsal Karlsdorf-Neuthard Forst gesamt Ettlingen gesamt Dettenheim Graben-Neudorf gesamt Kraichtal gesamt Kürnbach Oberderdingen Sulzfeld Zaisenhausen gesamt Eggenstein-Leopoldshafen Linkenheim-Hochstetten gesamt Malsch gesamt Karlsbad Marxzell Waldbronn gesamt Pfinztal gesamt Oberhausen-Rheinhausen Philippsburg gesamt Rheinstetten gesamt Stutensee gesamt Waghäusel Hambrücken gesamt Weingarten Walzbachtal gesamt 5 2 6 6 19 15 1 16 23 4 3 30 29 29 3 5 8 7 7 1 4 2 1 8 10 7 17 8 8 9 3 9 21 11 11 5 6 11 14 14 13 13 10 2 12 6 5 11 11 4 11 12 38 30 3 33 47 9 7 63 58 58 6 10 16 13 13 2 9 5 2 18 21 14 35 17 17 19 5 18 42 23 23 9 11 20 28 28 27 27 19 4 23 11 10 21 Landkreis Karlsruhe 238 476 Stadt/Gemeinde Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 7. Alltagsunterstützende Assistenzlösungen Assistierende Technik in Kombination mit sozialen und personenbezogenen Dienstleistungen tragen dazu bei, es Menschen zu ermöglichen, lange sicher, komfortabel und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Das Thema Technik zur Unterstützung der Pflege, der Kommunikation und für mehr Komfort und Sicherheit im Alter, einzusetzen (AAL Ambient Assisted Living), ist nach wie vor in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Analog der Vielzahl von Betreuungsangeboten für ältere Menschen gibt es bereits eine Reihe von technischen Innovationen, die Senioren bei einer selbständigen Lebensführung wirksam helfen und unterstützen können. Nach den Erfahrungen auch der hiesigen Pflegestützpunkte ist das Wissen darüber bei den Zielgruppen nur gering ausgeprägt. Es fehlen oft ein zentraler und neutraler Überblick über das Angebot an Hilfs- und Assistenzsystemen sowie persönliche Beratungen, die die individuelle Situation berücksichtigen. Auf diese Weise bleiben die Potentiale technischer Unterstützung oftmals ungenutzt, und die Lebenssituation älterer Menschen wird nicht optimal verbessert. Zielsetzung ist, die Bedarfe der Senioren in allen 32 Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe decken zu können. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe versuchen dieses Defizit aufzufangen. Nachfolgend werden die Erfahrungen/Einschätzungen zu konkreten Fragestellungen zusammengefasst: 1. Wie hoch war das Interesse an Notrufsystemen, gemessen an allen Anfragen im Jahr 2012 (bitte keine exakte Zahl, es reicht eine grobe Einschätzung)? Pflegestützpunkt Ettlingen: - Explizite Nachfragen zum Hausnotruf ca. 60 pro Jahr - Thema wird häufig in der Beratung im Zusammenhang mit einer ambulanten Versorgung aufgegriffen oder von den Mitarbeitern angesprochen (ca. 35-40 %) - Bei präventiver Beratung und der Frage nach den Maßnahmen im Wohnumfeld (Vorsorge) Pflegestützpunkt Bruchsal: Speziell die Anfragen nach Hausnotrufen sind in Beratungen im Bereich der häuslichen Betreuung fast immer Thema, speziell wenn Angehörige nicht mit im Haushalt wohnen (ca. 40 % aller Beratungen). 2. Gab es Anfragen nach weiterer Technikunterstützung im o.a. Sinne (nicht Hilfsmittel)? Pflegestützpunkt Ettlingen: - Automatische Herdabschaltung - Ortung (GPS) bei Spaziergängen oder Fahrradtouren, sozusagen „erweiterter Hausnotruf für Wald und Wiese“ - Weitere Angebote wenig bekannt, deshalb wenige Nachfragen 62 63 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Pflegestützpunkt Bruchsal: Sehr spezielle Anfragen über Alltagsunterstützende Assistenzsysteme gab es bisher selten, was u. U. daran liegen könnte, dass die wenigsten Ratsuchenden wissen, dass es solche Systeme gibt. Wir beraten bei Bedarf über derartige Möglichkeiten, besonders im Bereich der Demenzberatung 3. Wie hoch schätzen Sie den Bedarf speziell für noch selbständig lebende Pflegebedürftige ein? Pflegestützpunkt Ettlingen: - Für Alleinstehende gibt ein Hausnotruf anscheinend Sicherheit - Häufig lassen Angehörige, die nicht in der Nähe wohnen, technische Hilfen installieren, um sich selbst sicherer zu fühlen bzw. ihrem Verantwortungsgefühl nachzukommen - Es gibt eine „Tagestaste“ beim Hausnotruf (z. B. DRK), damit man täglich ein Lebenszeichen abgibt, nimmt die Angst bei Alleinstehenden eventuell tagelang in der Wohnung zu liegen, wenn etwas passiert ist - Sicherlich ist hier noch Potential weitere Systeme alltagstauglich zu installieren Pflegestützpunkt Bruchsal: Der Bedarf bei noch selbstständigen Personen schätzen wir aufgrund der sehr geringen Nachfrage dementsprechend gering ein. Eine Aufklärung über diesen technischen Entwicklungsbereich halten wir aber für sinnvoll, insbesondere um langfristig eine Versorgung in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Auch im Hinblick auf die häusliche Versorgung von Menschen mit Demenz. 4. Inwieweit könnten Sie als Experten im Pflegestützpunkt bei entsprechender Vorinformation und Schulung die Alltagsunterstützenden Assistenzleistungen in Ihr Beratungsangebot mit aufnehmen? Pflegestützpunkt Ettlingen: - Es ist sinnvoll dies an die Beratung im PSP zu koppeln - Unterstützung bei der Auswahl, individuell ist zu beurteilen, ob eine Maßnahme/ Angebot sinnvoll ist - Finanzierung ist wichtig, Beratung über „bezahlbare“ Lösungen - Technik allein reicht nicht, muss zum (Versorgungs-) Netzwerk des Pflegebedürftigen passen Pflegestützpunkt Bruchsal: Wir können gern als Multiplikatoren fungieren, wobei aufgrund der zeitlichen Ressourcen auf praktikable Lösungen zu achten wäre. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 8. Pilotvorhaben Fachplan Gesundheit Um exemplarisch zu erproben, welche Vorgehensweise in den Kommunen erforderlich ist, so dass Menschen gesund und aktiv älter werden, nimmt der Landkreis Karlsruhe an dem Pilotvorhaben „Erarbeitung eines Fachplanes Gesundheit auf Ebene der Stadt- und Landkreise im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger" teil. Das Ziel der Fachplanung Gesundheit ist es, Menschen zu ermöglichen so lange wie möglich - auch in einem hohen Lebensalter oder mit körperlichen Einschränkungen - ein selbstständiges, selbstbestimmtes Leben in eigener Häuslichkeit, wie auch schon in Kapitel 3.1 beschrieben, zu führen und die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich herauszuzögern, bzw. zu vermeiden. Von Dezember 2014 bis Februar 2016 werden sechs Stadt- und Landkreise vom Sozialministerium Baden-Württemberg mit jeweils 50.000 Euro gefördert, die exemplarisch einen Fachplan Gesundheit erarbeiten. Weiter beteiligt sind die Landkreise Enzkreis, Lörrach, Rhein-Neckar-Kreis, Reutlingen sowie die Stadt Stuttgart. Der gesamte Prozess, der unter Beteiligung der Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe durchlaufen wird, soll evaluiert und die dabei gewonnenen Erkenntnisse den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Das Pilotvorhaben wird vom Gesundheitsamt koordiniert und erfolgt in Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern im Landratsamt. 64 65 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe In der Fachplanung Gesundheit soll eine Strategie- und Maßnahmenentwicklung auf einer fundierten Grundlage beruhen, bei der sowohl Daten als auch die Bedarfe und Bedürfnisse der betroffenen Menschen sowie deren Vorstellungen und Ideen für die Gestaltung ihrer persönlichen Lebenssituation und Lebensbedingungen einbezogen werden. Dies entspricht weitestgehend dem, was in dem vorliegenden Kreispflegeplan in Kapitel 4 „Quartiersmanagement“ unter „Quartiere analysieren“ beschrieben ist. Da es im Landkreis Karlsruhe bei dem Pilotvorhaben um Gesundheitsförderung/Prävention geht, liegt der Fokus nicht nur auf den Menschen über 65 Jahren, sondern es werden ebenso die über 55-Jährigen in die Fachplanung einbezogen, da auch diese insbesondere von längerfristig angelegten Maßnahmen profitieren sollen. Die gegebenen räumlichen und sozialen Umwelten sind oft nicht auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Die Schaffung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen sowie eine adäquate medizinische und pflegerische Versorgung in den Kommunen steht sowohl bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Landkreises Karlsruhe als auch bei der Fachplanung Gesundheit im Vordergrund. Dabei soll ein Lebensstil mit gesunder Ernährung und regelmäßiger Bewegung gefördert werden. Bewegungsförderung soll insbesondere durch städtebauliche Maßnahmen des Wohnumfeldes ermöglicht werden, so dass dieses entsprechend gesundheitsförderlich gestaltet, sicher und attraktiv ist, und auch weiter entfernte Bewegungsmöglichkeiten bzw. Angebote erreicht werden können. Um die gesundheitliche Chancengleichheit älterer Menschen im Landkreis Karlsruhe zu verbessern sollen Strategien und Maßnahmen in Zukunft stärker als bislang an den sozialen und den Umweltbedingungen ansetzen. Als Basis hierfür werden Daten zur Demografie und Sozialstruktur, zum Lebensumfeld, den Versorgungsstrukturen, den gesundheitsförderlichen Angeboten der Kommune sowie gesundheitsbezogene Daten benötigt, die im Rahmen der Fachplanung Gesundheit erfasst, mit räumlichen Bezug strukturiert, analysiert und bewertet werden. Hiervon kann die Kommune - unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - Handlungsziele und Maßnahmen ableiten, mit dem Ziel, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern. Ein lokaler Fachplan Gesundheit ist das Ergebnis der intersektoralen Zusammenarbeit verschiedener behördlicher Arbeitsbereiche mit Akteuren aus dem Sektor Gesundheit und der Beteiligung der Bevölkerung in einem gemeinsamen Prozess. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Bisher (Stand 21.08.2015) wurde ein sog. Landkreisprofil erstellt, dass vorhandene Daten für alle Kommunen und - wenn vorhanden - für die Ortsteile (Gemarkungen) des Landkreises in Zahlen und z. T. auch in Karten darstellt. Ein Beispiel ist die Darstellung des Altenquotienten20 in den Gemarkungen des Landkreises Karlsruhe. Da es im Rahmen des Pilotvorhabens nicht möglich ist, eine Fachplanung Gesundheit für alle 32 Städte und Gemeinden mit ihren über 100 Stadt- und Ortsteilen zu erproben, erfolgt dies exemplarisch in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten („Pilotgemeinde“). Um den Bestand, Bedarf, Potentiale und Probleme bei der Gesundheitsförderung bei älteren Menschen festzustellen, wurde in einem ersten Schritt ein sog. Gemeindeprofil erstellt, in dem bereits vorhandene Daten, z. B. zur Bevölkerungsstruktur, dargestellt wurden. Weiter ist geplant, in der Gemeinde in einer tiefergehenden und kleinräumigen Analyse weitere gesundheitsbezogene Daten zu erfassen. Insbesondere sollen analysiert werden: 20 Altenquotient: Verhältnis aus der Anzahl der nicht mehr Erwerbstätigen (der über 65-Jährigen) zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (der 20- bis 65-Jährigen) 66 67 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe gesundheitsrelevante Versorgungsstrukturen (Verteilung gesundheitlicher Einrichtungen einschließlich deren Lage und Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, z. B. ambulante Versorgungseinrichtungen, Bewegungsangebote) gesundheitsbezogene Gefährdungen und Risiken zur Ersteinschätzung gesundheitlich belastender Faktoren (z. B. Unfallhäufigkeiten, Schadstoffbelastung) gesundheitsrelevante Potentiale (gesundheitsförderlichen Faktoren) z. B. bewegungsfördernde Infrastruktur wie Sportplätze oder Bäder, Freiraum- / Grünversorgung, Ruhebereiche, gering belastete Stadträume bzgl. Schall- und Schadstoffemissionen, Wegebezeichnungen Einrichtungen für ältere Menschen mit erhöhtem Bedarf an Gesundheitsförderung (z. B. Beratungsstellen, Senioreneinrichtungen, Pflege- und Altenheime, Krankenhäuser, ambulante Kliniken) Die Daten, die nicht bereits in der Gemeinde vorhanden sind, werden in eigenen Erhebungen erfasst. Es ist geplant, eine schriftliche Befragung oder Interviews mit älteren Menschen und/oder eine Ortsteilbegehung durchzuführen. Hier können frühzeitig Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden um ihre Bedürfnisse und Bedarfe einzubringen. Zielgruppen, wie in diesem Falle ältere Menschen mit erhöhtem Bedarf an Gesundheitsförderung, sollen definiert und räumliche Schwerpunkte nach Relevanz und Dringlichkeit des Handlungsbedarfs identifiziert werden. Die Ergebnisse werden zur Veranschaulichung soweit möglich auch kartografisch dargestellt. Auf Grundlage der Analyse der Daten und Karten werden gesundheitsbezogene Handlungsziele abgeleitet und geeignete Themenschwerpunkte festgelegt. Unter Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern soll dann eine Strategie und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt werden. Im Vordergrund steht hierbei eine altersgerechte Quartiersentwicklung, bei der die Infrastruktur gesundheitsförderlich gestaltet ist (s. auch Kapitel 4.3 und 4.4). Weitere Schritte, die jedoch nicht mehr im Zeitraum des Pilotvorhabens liegen, sind die Umsetzung der Maßnahmen und die Evaluation ihrer Wirksamkeit. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 9. Menschen mit Behinderung 9.1 Einführung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Sozialgesetzbuch/Neuntes Buch - SGB IX). Hieraus kann ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuches/Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) entstehen, die von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe erbracht werden. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform Baden-Württemberg zum 01.01.2005 wurden die Stadt- und Landkreise umfassend für die Eingliederungshilfe zuständig. Die Entwicklungen seit 2005 zeigen kontinuierlich steigende Fallzahlen und Ausgaben: Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt Nettoaufwand 2006 2009 2012 2014 1.665 1.917 2.253 2.415 ~ 28,6 Mio € ~ 34,8 Mio € ~ 40,1 Mio € ~ 47,3 Mio € Zurückzuführen ist dies u. a. darauf, dass immer mehr Menschen - zum Teil schon zu einem früheren Lebensalter - Leistungen in Anspruch nehmen, ihre Bedarfe komplexer werden und sich die Lebenserwartung geistig behinderter Menschen immer mehr der Lebenserwartung der Allgemeinbevölkerung angleicht. Oftmals sind Menschen mit Behinderung pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches/Elftes Buch - Pflegeversicherung (SGB XI). Für sie besteht die Beitragsverpflichtung zur Pflegeversicherung in gleichem Umfang wie für Menschen ohne Behinderung. Erhalten pflegebedürftige Menschen mit Behinderung jedoch Leistungen der Eingliederungshilfe in teil- und vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, wird der pflegerische Bedarf im Rahmen der dortigen Betreuung, Begleitung und Versorgung sichergestellt, ohne die hierfür vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung qualitativ wie quantitativ in vollem Umfang in Anspruch nehmen 68 69 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe zu können. So regelt beispielsweise § 43 a SGB XI, dass sich die Pflegekasse in Einrichtungen der Behindertenhilfe an den Aufwendungen nur in Höhe von 10 v. H. des nach § 75 Abs. 3 SGB XII vereinbarten Heimentgeltes, maximal 266 € je Kalendermonat beteiligt. Berücksichtigt man, dass bei geistig behinderten Menschen demenzielle Symptomatiken zu einem wesentlich früheren Lebensalter auftreten und die demenzielle Erkrankung bei ihnen progredienter verläuft als bei Menschen ohne Behinderung, wird deutlich, vor welcher Herausforderung gleichermaßen die Behindertenhilfe und die Altenhilfe sowie das soziale Sicherungssysteme stehen. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei den älter werdenden chronisch psychisch kranken Menschen durch oftmals Jahrzehnte lange Einnahme von Psychopharmarka. Bei Bedarfsberechnungen findet dies bisher noch keine bzw. nur unzureichend Berücksichtigung. So werden beispielsweise in der Pflegestatistik, die alle zwei Jahre vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht ausgewiesen. 9.2 Aktuelle Lebenssituation der erwachsenen Menschen mit Behinderung Valide Daten, wie viel Menschen mit Behinderung im Landkreis Karlsruhe leben, liegen nicht vor. Es können bisher auch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, wie viele pflegebedürftige Menschen mit Behinderung bereits heute in Pflegeheimen leben. Gründe hierfür sind u. a.: Menschen mit Behinderung erhalten Eingliederungshilfe von einem anderen Leistungs- und Rehabilitationsträger aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der ggf. in vollem Umfang gewährten Leistungen der Pflegeversicherung müssen keine ergänzenden Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Verlässliche Aussagen können nur für die Menschen mit Behinderung im Leistungsbezug des Landkreises Karlsruhe getroffen werden (Fallzahlenstatistik des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für Versorgung und Rehabilitation). So leben erwachsene Menschen mit Behinderung nach wie vor überwiegend außerhalb von stationären Wohnformen. Ihre Tagesstruktur im Rahmen der Eingliede- Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 70 rungshilfe erhalten sie überwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen, in anderen tagesstrukturierenden Angeboten sowie - derzeit noch vereinzelt - in speziellen Tagesgruppen, angebunden an stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe (Tagesbetreuung für Senioren). Auch ältere behinderte Menschen leben noch zu einem hohen Anteil zuhause, oftmals im Haushalt ihrer alten, zum Teil hochaltrigen Eltern bzw. Elternteiles. Erhielten am 31. Juli 2008 (Kreispflegeplan 2015, Seite 50) 192 über 55-jährige behinderte Menschen vom Landkreis Karlsruhe Leistungen der Eingliederungshilfe (= 10,6 v. H. aller Leistungsempfänger) so waren es am 31. Dezember 2014 bereits 358 (= 14,8 v.H. aller Leistungsempfänger), von denen insgesamt 125 eine Einstufung nach dem SGB XI haben. Das zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Erste Pflegestärkungsgesetz eröffnet erstmals auch Menschen, bei denen bisher eine Pflegebedürftigkeit unterhalb der Pflegestufe festgestellt wurde, die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung. Leistungsempfänger Altersgruppe 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre Gesamt In stationären Pflegebedürftig Wohnangeboten i. S. d. SGB XI Privat wohnend Pflegebedürftig i. S. d. SGB XI 178 80 35 98 21 110 74 27 36 9 33 27 15 6 2 37 31 15 6 1 358 212 92 146 33 65 bis unter 70 Jahre 70 Jahre und älter Gesamt 71 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 9.3 Künftige Lebenssituation älterer Menschen mit Behinderung - gesellschafts- und sozialpolitische Herausforderung Mit zunehmendem Alter und dem damit einhergehenden Nachlassen der Leistungsfähigkeit zeichnet es sich ab, dass ältere behinderte Menschen aus gesundheitlichen Gründen sukzessive ihre Beschäftigungszeit reduzieren. Für die beschäftigungsfreie Zeit und spätestens mit Erreichen des Rentenalters bedarf es entsprechender Angebote und Strukturen vor Ort, die gleichermaßen eine dem individuellen - auch pflegerischen - Bedarf entsprechende Betreuung, Versorgung und Begleitung sicherstellen und Menschen mit Behinderung ihre Teilhabe in ihrem sozialen Umfeld ermögli- Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe chen. Zu berücksichtigen ist dabei beispielsweise auch, dass sich das individuelle Verständnis von Teilhabe im Laufe des Lebens verändert und im Alter beispielsweise kurze Wegzeiten an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklungen stellen die Altenhilfe mit ihren differenzierten Angeboten und Strukturen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und die Behindertenhilfe gemeinsam vor neue Anforderungen. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies - unter Beachtung des Grundrechtes auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz (Artikel 3 Grundgesetz) und des Normalisierungsgebotes -, entsprechend seines Sicherstellungsauftrages nach § 17 Sozialgesetzbuch/Erstes Buch (SGB I) gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie insbesondere den Trägern der Einrichtungen und Dienste, den vor Ort tätigen Akteuren wie Kirchengemeinden, Altenwerken, Vereinen, Senioren(bei)räten und den Pflegekassen wohnortnahe, flexible und bedarfsgerechte Angebote und Strukturen zu schaffen bzw. diese so weiter zu entwickeln, damit sie uneingeschränkt auch von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden können. Diese Zielsetzung wird durch die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung bestätigt. Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass a) …; b) …; c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. Um dies zu erreichen bedarf es der Öffnung der Angebote für ältere Menschen in den Kommunen, des Abbaus bzw. der Vermeidung von exklusiven Sonderstrukturen, verbindlicher Kooperationen der verschiedenen Verantwortlichen und Akteure sowie der Vernetzung und der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Angeboten. Es müssen jedoch auch bei den Einrichtungen und Diensten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass pflegebedürftige behinderte Menschen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in vollem Umfang - qualitativ und quantitativ - in Anspruch nehmen können. Dies gilt beispielweise auch für die Leistungen nach § 45 a ff. SGB XI. 72 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 73 Für zuhause wohnende ältere behinderte Menschen und ihre Angehörigen gewinnen insbesondere Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45 SGB XI und die Tages- oder Nachtpflege zunehmend an Bedeutung. Und obwohl der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI von Anfang auch für Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen besteht, stehen diese Angebote nicht verlässlich zur Verfügung, sondern können nur vereinzelt tatsächlich in Anspruch genommen werden. Nicht zuletzt mit Blick auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (voraussichtlich 2017), der auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung und für chronisch psychisch kranke Menschen Leistungsverbesserungen aus der Pflegeversicherung erwarten lässt, ist der Auf- und Ausbau von wohnortnahen niederschwelligen und teilstationären Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung unerlässlich, um auch ihnen möglichst lange das Leben zuhause zu ermöglichen. Bei stationärer Unterbringung können Zielsetzung des Landkreises Karlsruhe und die gesetzliche Verpflichtung durch Umzug in ein Pflegeheim, Kooperationen zwischen den Trägern der Alten- und Behindertenhilfe oder den punktuellen Abschluss von Versorgungsverträgen nach dem SGB XI für Einrichtungen der Behindertenhilfe („Umwidmung“ in Wohn-Pflege-Heime), auf die sich der Einrichtungsträger (Leistungserbringer) und der Landkreis Karlsruhe (Leistungsträger) zuvor einvernehmlich verständigt haben realisiert werden. Für schwer mehrfachbehinderte Erwachsene gibt es seit vielen Jahren in Bruchsal ein stationäres Wohnangebot mit Versorgungsvertrag nach SGB XI in Trägerschaft von Reha Südwest. Im Juli 2015 konnte nun ebenfalls in Bruchsal das erste Wohn-Pflege-Heim für ältere geistig behinderte und pflegebedürftige Menschen seinen Betrieb aufnehmen. Möglich wurde dies in einem langwierigen gemeinsamen Planungs- und Entwicklungsprozess der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten und dem Landkreis Karlsruhe im Zuge der umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeit des bisherigen Wohnheimes I für Menschen mit geistiger Behinderung. Handlungsempfehlungen: Öffnung der Angebote für Senioren in den Kommunen für ältere Menschen mit Behinderung Schaffung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach §§ 45 a ff. SGB XI für ältere Menschen mit Behinderung Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Konzeptionelle Weiterentwicklung der Tagespflege für ältere Menschen mit geistiger Behinderung bzw. einer psychischen Erkrankung Prüfung, in wieweit älteren behinderten Menschen der Einzug in das Betreute Wohnen für Senioren bereits zu einem früheren Lebensalter ermöglicht werden kann 74 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 75 10. Entwicklungen bei älteren Migranten Aufgrund der spezifischen Alterszusammensetzung der Migranten gelangt die besondere Situation alternder Migranten erst in den letzten Jahren zunehmend in den Blickwinkel des Altenhilfesystems. Nachfolgend wird im Wesentlichen auf die Gruppe der Migranten mit ausländischer Staatsangehörigkeit Bezug genommen, da die Datenlage für Menschen mit Migrationshintergrund nur sehr unzureichend ist, analog dem Kreispflegeplan 2015. Wesentliche Merkmale der Lage von älteren Ausländern gelten jedoch auch für Deutsche mit Migrationshintergrund. Zugrunde gelegt wird die Definition des Statistischen Bundesamtes (2006): Ausländer: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Deutsche mit Migrationshintergrund: Personen, die seit 1950 zugewandert sind Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit 10.1 Demografische Entwicklung Der 6. Familienbericht dokumentierte für die Entwicklung des Altenanteils (60-Jährige und Ältere) in seiner Prognose einen deutlichen Anstieg älterer Menschen bei der ausländischen Bevölkerung. Der Anteil der über 60-Jährigen steigt prognostisch 2020 auf 18,2 % der ausländischen Bevölkerung. Für den Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund muss mangels geeigneter Daten für den Landkreis mit einem geschätzten Anteil von ca. 25 % bis 30 % ausgegangen werden. Die größten Gruppen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind aus der Türkei, Italien, Polen, aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Montenegro, Kroatien, Slowenien) und Griechenland. Diese stellen über 50 % der Ausländer. Sie leben seit 10 Jahren und länger in Deutschland. Es handelt sich vor allem um die als „Gastarbeiter“ Zugewanderten und ihre Familienangehörigen. Viele von ihnen gelangen nun ins Rentenalter. Aufgrund der seit mehreren Jahren steigenden Zahlen Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe von Asylbewerbern ist davon auszugehen, dass der arabische Raum (Syrien, Iran, Irak) zukünftig einen größeren Anteil einnehmen wird. 10.2 Situation älterer Migranten Immer mehr Ausländer bleiben – entgegen ihrer eigenen und der allgemeinen Erwartung – auch im Rentenalter dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland. Viele ehemalige Ausländer haben zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft und gehören damit neben den Gruppen der Aussiedler und Spätaussiedler zur Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund. Viele, insbesondere die ehemaligen Arbeitsmigranten, leben (noch) im realen Spannungsfeld zwischen Rückkehrabsicht und Verbleib. Auch wenn häufig der Rückkehrwunsch aufrechterhalten bleibt, so bietet die gegenwärtige und zu erwartende Lebenssituation oft keine Möglichkeit, diesen Wunsch zu realisieren. Ein wesentlicher Grund ist in vielen Fällen, dass Kinder und Enkel hier leben. Weitere Gründe sind die Angewiesenheit auf medizinische Versorgung und ökonomische Verpflichtungen. Trotz der insgesamt unbefriedigenden Datenlage wird der Gesundheitszustand der heute ins Rentenalter kommenden Arbeitsmigranten bzw. der älteren ausländischen Bevölkerung allgemein als schlecht eingestuft. Die erste Generation der Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland steht, nachdem sie vor einigen Jahrzehnten als junge Menschen in die BRD gekommen sind, in absehbarer Zeit vor dem Ende ihres Arbeitslebens. Gerade diese Gruppe der Arbeitsmigranten arbeitet häufig im produzierenden Bereich und gewärtigt eine frühzeitige Beendigung ihres Erwerbslebens. Ihre Lebensund Arbeitsbedingungen haben dazu geführt, dass sie im Durchschnitt erheblich eher altern, mit allen damit verbundenen gesundheitlichen Problemen. Erschwerend kamen migrationsspezifische Belastungen wie Trennung von Familie und Freundeskreis im Heimatland, soziale Ausgrenzung und der aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren schlechtere Zugang zu Gesundheitsleistungen hinzu. Ältere Migranten sind zunehmend auf außerfamiliäre und institutionelle Hilfen angewiesen. Die erhoffte familiäre Versorgung und Pflege scheitert an den Lebensbedingungen und –vorstellungen der Kinder und Enkel, die eine solche aufgrund eigener Erwerbstätigkeit nicht leisten können und/oder wollen. Tatsächlich gleichen sich familiäre Konstellationen mit längerem Aufenthalt immer mehr denen der deutschen Bevölkerung an. Die Kinderzahl sinkt, familiäre Großstrukturen lösen sich auf. Immer mehr ältere Migranten leben in Ein- Personen-Haushalten. Verständigungsschwierigkeiten, kulturell unterschiedliche Vorstellungen von Krankheit und Alter erschweren den Zugang 76 77 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe zum Gesundheits- und Altenhilfesystem. Untersuchungen und Studien belegen, dass Migranten bei persönlichen Problemlagen vorrangig Beratung bei Familienmitgliedern und Freunden/Freundinnen im eigenen Kulturkreis suchen. In nur sehr geringem Umfang werden Ansprechpartner bei Behörden und Beratungsdiensten aufgesucht. Geringe Kenntnisse des Gesundheitsund Hilfesystems behindern den Zugang zu adäquaten Hilfen. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 11. Der Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V. (KSR)* Der am 14.11.1980 gegründete Kreisseniorenrat im Landkreis Karlsruhe ist eine Arbeitsgemeinschaft der auf dem Gebiet der Altenarbeit tätigen kirchlichen und weltlichen Gruppierungen (z. B. Altenclubs, Altenwerke, Seniorengruppen, Altentagesstätten, Alten- und Pflegeheime, Heimbeiräte, etc.). Momentan gehören von den ca. 130.000 Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre im Landkreis 7.600 Mitglieder in 120 Mitgliedergruppen dem KSR an (dies sind 11 Stadt- und Ortsseniorenräte (Bretten, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Karlsbad, Pfinztal, Rheinstetten, Sulzfeld, Walzbachtal, Weingarten, derzeit laufen Vorbereitungen zur Gründung weiterer Ortsseniorenbeiräte in mehreren Gemeinden des Landkreises), sowie 58 kirchliche Gruppierungen, 54 weltliche Gruppierungen in 32 Gebietskörperschaften in 100 Städten, Gemeinden und Ortsteilen). Der Kreisseniorenrat arbeitet ehrenamtlich und unabhängig, ist parteipolitisch und konfessionell neutral; er verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der KSR arbeitet zusammen mit: dem Landesseniorenrat Baden-Württemberg in Stuttgart und ist seit 2014 Mitglied im Vorstand des Landesseniorenrates dem Landratsamt Karlsruhe Dezernat III - Mensch und Gesellschaft, Mitglied im Jugendund Sozialausschuss des Landkreises Karlsruhe, Regionaltreffen aller Kreisseniorenräte im Regierungsbezirk Karlsruhe, in den Ämtern für Soziales der Städte Bretten, Bruchsal, Ettlingen sowie den Gemeinden den Stadt- und Ortseniorenräten der Altenhilfenfachberatung, Heimaufsicht, Altenhilfeeinrichtungen, Fachorganisationen, Seniorenvertretung im Landkreis Karlsruhe, den Pflegestützpunkten in Ettlingen und Bruchsal der Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit für Senioren“ in der Verkehrs- und Kriminalprävention als Kooperation zwischen Stadtseniorenrat Karlsruhe, KSR und Polizeipräsidium Karlsruhe den Wohlfahrtsverbänden und Heimen dem FZI am KIT in den Themenfeldern Technikunterstützende Pflege (AAL) dem KVJS „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen“ Mitglieder im KSR können werden: Stadt- und Ortsseniorenräte Organisationen, Gruppen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Altenarbeit, Altenbildung, Beratung und Betreuung der älteren Generation tätig sind Seniorengruppen, Alten- und Pflegeheime, sonstige Vereinigungen und Einrichtungen für ältere Menschen 78 79 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Wohlfahrtsverbände Organe des KSR sind die Mitgliederversammlung (MGV) und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und der KSR-Mitgliedsgruppen. Sie beschließt Satzungen, Arbeitsgrundsätze. Richtlinien, Projekte, nimmt Rechenschaftsberichte des Vorstandes entgegen, entlastet und wählt diesen und entscheidet über Beschwerden. Die MGV findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand besteht aus 5 Personen als geschäftsführender Vorstand sowie 9 Personen im erweiterten Vorstand. Die Zusammensetzung ist in der Satzung geregelt. Der Vorstand wird für 3 Jahre gewählt und erfüllt die Aufgaben, die sich aus der Satzung, der Geschäftsordnung und Beschlüssen ergeben. Schwerpunkte des Kreisseniorenrats: Gründung und Etablierung von Orts- und Stadtseniorenbeiräten Werbung für das Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeiten betreiben Generationendialog fördern Mitarbeit bei den Landkreisprojekten Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten und Familienzentren Zertifizierung von Geschäften, Handwerksbetrieben und Dienstleistern mit dem Siegel „Seniorenfreundlicher Service“ Ausbildung von Heimbeiräten, -fürsprechern in Zusammenarbeit mit Heimaufsicht Unterstützung der Mitgliedsgruppen bei deren Aktivitäten Synergieeffekte zwischen kommunalen Verwaltung, Orts-, Stadt- und Kreisseniorenräten schaffen Neue Wohnformen im Landkreis unterstützen Auf- und Ausbau der Wohnberatung im Landkreis Karlsruhe in Kooperation mit dem Landratsamt und den Paritätischen Sozialdiensten gGmbH Karlsruhe Aktuelle Aktivitäten: Mit Unterstützung des Landratsamtes war die Erstellung der neuen Homepage des KSR möglich, dadurch ist eine Verbesserung der Kommunikation zu den Mitgliedern gewährleistet. Informationen über Termine und Veranstaltungen zu seniorenrelevanten Themen werden ständig aktualisiert. Durch die weitere Unterstützung des Landratsamtes und der Gemeinde EggensteinLeopoldshafen konnten drei Alterssimulationsanzüge beschafft werden. Mit Hilfe des Alterssimulationsanzugs wird durch eigenes Erleben „eine Zeitreise ins Alter“ erfahrbar gemacht. Der Träger des Anzuges erspürt, wie sich die Last der Jahre auf den Körper auswirken kann. Deutlich erfährt man am eigenen Körper die Einschränkung der Motorik, der Kommunikationsfähigkeit, Beeinträchtigung des Sehvermögens, Hörvermögens, der Fein- Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe motorik und des Tastsinns. Der Kreisseniorenrat möchte mit diesem Projekt generationenübergreifend auf mögliche Einschränkungen im Alter aufmerksam machen. Durch das Tragen des Simulationsanzuges soll durch eigenes Erleben mehr Verständnis im Umgang mit Behinderten und Alten geweckt werden, Mitwirkung im Heim und Qualifizierung von Heimbeiräten. Der Heimbeirat soll in Alten- und Pflegeheimen die Interessenvertretung der Bewohner/innen gegenüber der Heimleitung sicherstellen. Seit Einführung der Pflegeversicherung leben immer mehr hochaltrige und teils schwerst-pflegebedürftige und demenzkranke Menschen in Pflegeheimen, wodurch die eigene Interessenvertretung der Heimbewohner/innen zunehmend erschwert wird. Hinzukommt, dass das novellierte Heimgesetz dem Heimbeirat erweiterte Mitwirkungsrechte einräumt, beispielsweise in Fragen der Qualitätssicherung oder der Erhöhung der Heimentgelte. Arbeitsgemeinschaft/Sicherheit für Senioren. Seit 2000 besteht eine Kooperation zwischen dem Stadtseniorenrat Karlsruhe, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe zunächst als Arbeitsgemeinschaft „Verkehrsprävention der Senioren im Stadt- und Landkreis Karlsruhe“, im April 2005 durch die Verwaltungsreform erweitert um den Arbeitskreis Kriminalprävention Senioren im Landkreis Karlsruhe. Die Arbeitsgemeinschaft bearbeitet jährlich mindestens sechs Sitzungsthemen und Ereignisse, die in den beiden Sparten für Senioren besonders relevant sind (mit Fragen: über ein besseres Verkehrverhalten, über Einhaltung der - automobilen – Mobilität, über Vermeidung altersbedingtem Fehlverhalten, zum Abbau altersbedingter Unsicherheiten, zum Auffrischen von Wissen, über die Förderung richtigen Verhaltens, zu gegenseitigem Verständnis und Toleranzförderung und zur Vermeidung zu starken Gewohnheitsverhalten), informiert bei Veranstaltungen und Vorträgen hierüber, erstellt und verteilt Flyer zu den unterschiedlichsten Themen. Weitere Aktivitäten, die dem Kreisseniorenrat bekannt sind: in Bretten Wiederbelebung des Seniorencafé „Backstub“, erste Hilfekurse für Senioren mit Themenschwerpunkt Herz-Kreislauf wiederbeleben, Ausstellungen in Bruchsal AsS = Arbeit statt Stütze: Ehrenamtliche vermitteln arbeitslose Jugendliche an Firmen und Hilfen bei Bewerbungen; Internettreff, Senioren entdecken das Internet, CappuKino (Stadt und NAIS-Gruppe „Geistig fit und aktiv“ in Kooperation mit dem Cineplex-Kino laden jeden dritten Montag im Monat Senioren/Innen zu einem aktuellen Film und Kaffee bzw. Cappuccino und Kuchen zu kleinen Preisen ein unter dem Motto „Kaffee, Kuchen, Kino, Kultur und Kontakte – das ist CappuKino“) 80 81 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe in Ettlingen Begegnungszentrum am Klösterle. Der Seniorenbeirat Ettlingen betreibt seit über zehn Jahren für Senioren mit Erfolg das im Besitz der Stadt stehende Begegnungszentrum mit unzähligen Aktivitäten, z. B. Seniorencafé/Musik/Sport/Sprachgruppen/Literaturzirkel, Seniorenkabarett „Graue Zellen“ (dahinter verbergen sich ältere Menschen, die sich der Satire verschrieben haben). in Pfinztal Seniorenakademie, die beispielhaft von der Pfarrerfamilie Rosi und August Becker geleitete Akademie bietet als regelmäßige Angebote Computer- und Internetkurse für Senioren, Literatur und Kunst mit Buchbeschreibungen und Museumsbesuchen, Kreativwerkstätten, Medienwerkstätten, etc. in Rheinstetten In sechs Alten- und Seniorenkreisen werden in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Abständen Seniorennachmittage veranstaltet. in Eggenstein-Leopoldshafen Seit 7 Jahren existiert an der Ganztagesschule das Projekt „JUNG hilft ALT“. SchülermentorInnen unterrichten SeniorInnen in allen Fragen zum Umgang mit dem Computer und Smartphone; in Kooperation zwischen Bürgermentorin und Familienzentrum wird seit 7 Jahren ein OmaOpa-Service angeboten. Kinder, die keine Großeltern am Ort haben, werden von SeniorInnen stundenweise im Familienzentrum betreut. * Bericht des Kreisseniorenrates, Vorsitzende Irmtraud Eberle Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 12. Bürgerschaftliches Engagement im Seniorenbereich „Sag den Menschen niemals, wie sie etwas tun sollen. Sag ihnen, was sie tun sollen, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen!“ Kommunale Akteure sind seit einigen Jahren zunehmend auf der Suche nach Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren. Sie können durch die gezielte Ansprache der „Generation 50plus“ kompetente Personen für die Übernahme von Ehrenämtern und gemeinnützige Tätigkeiten gewinnen. Ältere stellen eine wichtige Gruppe von Engagierten, wie zum Beispiel Daten des Freiwilligensurvey belegen. Das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die sich neu orientierten, kann eine Win-Win-Situation sein, von der alle Beteiligten profitieren: Es dient neben der individuellen Sinnstiftung der engagierten Person auch dem Gemeinwesen, es werden neue Angebote geschaffen, die Lebensqualität in der Kommune insgesamt wird erhöht. Dieses Engagement ist jedoch nicht umsonst zu haben. Wichtige Säulen der Förderung des Engagements Älterer sind ein gutes Freiwilligenmanagement und die Eröffnung von Mitsprachemöglichkeiten. 12.1 Was verstehen wir unter Bürgerschaftlichem Engagement (BE) Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur Einzelengagement, sondern findet (vorwiegend) in kooperativen und vernetzten Zusammenhängen statt. Engagierte Bürger und Bürgerinnen wollen durch Ihr Tun Lebensqualität verbessern und die Zukunft nachhaltig mitgestalten. Sie tun dies freiwillig und ohne Einkommensanspruch im Sinne des Einbringens von Sozialzeit: Unter Bürgerschaftliches Engagement verstehen wir: Die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung von Menschen, Gruppen und Anliegen im Bereich des Sozialen, der Kultur und der Umwelt; (Engagement in den unterschiedlichsten Vereinen wie Sport-, Gesang-, Musik-, und sonstigen Vereinen, u. a.) Die Bereitschaft zur aktiven „Selbsthilfe in Gegenseitigkeit“, eine Selbsthilfe also die gemeinsam auch nach außen tritt; (Engagement in Selbsthilfegruppen z. B. AA, Krebserkrankungen, Behinderungen, u. a.) Die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an Planungs- und Entscheidungsprozessen; (Bürgerbeteiligungsprozesse Stuttgart 21, große Bauprojekte, u. a.) Die Bereitschaft zur Übernahme von (politischen) Ehrenämtern in (politischen) Gremien (Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte, einzelnes Engagement im Ehrenamt z. B. Sterbebegleitung, u. a.) Die demografische Entwicklung zu bewältigen, ist eine Hauptaufgabe der nachhaltigen Kommunalentwicklung. Kaum ein anderes Thema stellt die Kommunen vor so viele neue Aufgaben wie 82 83 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe sinkende Geburtenzahlen und ungleiche Wanderungsbewegungen. Alle Bereiche der Daseinsvorsorge sind betroffen. Zugleich nimmt der Standortwettbewerb zwischen den Kommunen weiter zu. Umso wichtiger ist es, nicht in eine negative Rhetorik zu verfallen, sondern sich bewusst mit den Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort auseinanderzusetzen. „Noch nie zuvor war es einer Gesellschaft möglich so alt zu werden und dabei so vital zu bleiben“ (Prof. Dr. Peter Gross St. Gallen) 12.2 Gute Kooperationen im Bürgerschaftlichen Engagement leben und pflegen! Das Bürgerschaftliche Engagement lebt von Kooperationen und Netzwerken und von den Menschen die über Zeit verfügen und ihre Zeit dem Gemeinwesen zur Verfügung stellen. In aller Regel sind das Menschen, die Ihre berufliche Tätigkeit bereits beendet haben. Im Bereich der Seniorenarbeit gibt es umfangreiche und viele tragende Netzwerke in denen sich Menschen engagieren. Meistens leben diese Netzwerke vom Bürgerschaftlichen Engagement und der Mehrwert dieser Netzwerke kommt allen zu Gute. In Kooperation mit dem Kreisseniorenrat und der Fachstelle BE im Landkreis Karlsruhe wurde im Jahr 2014 ein Qualifizierungskurs für Bürgerschaftliches Engagement durchgeführt. Beteiligt haben sich u. a. die Bürgergenossenschaft Weingarten, das Projekt „Senioren in Forst engagieren sich“ mit Ihren Mitgliedern sowie weitere ehrenamtliche Personen aus Waldbronn, Walzbachtal und Karlsbad. An 4 Abenden im Spätjahr 2014 haben sich die Teilnehmer/-innen mit den Grundlagen des Bürgerschaftlichen Engagement (BE) auseinandergesetzt. z. B. Begrifflichkeiten im BE, Werte und Haltungen Engagementlandschaften des BE im Landkreis Karlsruhe Grundlagen im Projektmanagement BE in der Arbeit mit Flüchtlingen Versicherungsrecht. Am 2. Juli 2015 hat das Netzwerk der Familienzentren am Landesseniorentag in Karlsruhe teilgenommen und ist mit vielen Vertretern aus Netzwerken im Seniorenbereich ins Gespräch gekommen. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 12.3 Die Familienzentren im Landkreis Karlsruhe Im Netzwerk der Familienzentren begegnen sich alle Generation. In speziellen Kursangeboten, wie z.B. Kochkursen, Generationenkaffee, Miniclub, Familienbildungsangeboten, Oma–Opa-Service, Qualifizierungskursen des Bürgerschaftlichen Engagement entsteht Kommunikation untereinander und füreinander. Familienzentren sind offene Begegnungs- und Beratungsstätten für junge Familien, Kinder, Erwachsene und Senioren. Sie fördern das soziale Miteinander in der Stadt/Gemeinde, arbeiten selbst organisiert und werden weitgehend von ehrenamtlich engagierten Menschen getragen. Familienzentren bieten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, ihre Ideen, Kenntnisse und Fähigkeiten einzubringen. Bei den Aktivitäten werden die Bedürfnisse von Familien und der Dialog zwischen den Generationen und aller Nationalitäten gestärkt. In Familienzentren werden Begegnungs-, Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für das Bürgerliche Engagement geschaffen. Mehr als 1500 Besucher besuchen monatlich die Familienzentren. Es braucht ein ganzes Dorf, um Kinder zu erziehen, es braucht Jung und Alt um gemeinsames Leben zu gestalten Aktuell gibt es im Landkreis Karlsruhe 24 Familienzentren (s. Landkarte). 84 85 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 12.4 Pflegelotsen im Landkreis Karlsruhe - Neue Wege gehen und das Bürgerschaftliche Engagement im gesellschaftlichen Kontext verankern Im Zuge des demografischen Wandels ist inzwischen die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, groß und wächst mit zunehmendem Alter stetig an. Damit steigt allgemein der Bedarf an Pflege- und Unterstützungsleistungen. Mit dem neuen Pflegelotsenkonzept soll ein weiteres Bürgerschaftliches Engagement in der alltäglichen Arbeit im Landratsamt Karlsruhe verankert werden. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Ehrenamtlich Tätige können im Vor- und Umfeld von Pflege als zusätzliche Akteure eine Lotsenfunktion zu den professionellen Angeboten einnehmen. Als Vertrauens- und Kontaktpersonen können sie Anerkennung und Wertschätzung in der familiären Pflege weitergeben, Selbstsorge stärken und allgemein entlasten. Sie machen ein Beziehungsangebot zur Optimierung des Pflegesettings, welches einen Beitrag zur Bewältigung schwieriger Situationen und zu neuen Perspektiven, Regeneration und Erkenntniswachstum leisten kann. Der Pflegestützpunkt in Kooperation mit der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement leistet Ausbildung und Einsatz der Ehrenamtlichen im Landkreis Karlsruhe und stärkt somit den Grundsatz „ambulant vor stationär“, gleichzeitig wird die Vernetzung befördert. Es findet dauerhaft eine professionelle Begleitung und Beratung durch den Pflegestützpunkt statt, die eine zusätzliche Unterstützung für Pflegehaushalte darstellt. 86 87 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 13. Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII 13.1 Auswirkungen auf Fallzahlen Infolge der aus demografischen Gründen zu erwartenden Fallzahlensteigerung, aber auch aufgrund der gedeckelten Pflegeversicherungsleistungen und faktisch sinkender Renteneinkünfte wird der Sozialhilfeaufwand, insbesondere für stationär versorgte Pflegebedürftige, künftig stetig ansteigen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass alte Menschen zunehmend auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII angewiesen sind. Dieser Personenkreis wird bei einer notwendig werdenden stationären Versorgung im Pflegeheim nicht in der Lage sein, die Pflegeheimkosten ohne Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII aufzubringen. Ebenfalls kann dieser Personenkreis die neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften ohne Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII nicht finanzieren. Der überproportional hohe Anstieg dementiell erkrankter und schwerstpflegebedürftiger Menschen, die abnehmende Zahl potenziell pflegender Partner/Angehöriger im häuslichen Bereich und die eher schlechter werdende Einkommens- und Vermögenssituation alter Menschen werden die Nachfrage nach stationären Pflegeangeboten erhöhen und damit auch die Fallzahlen in der stationären Pflege nach dem SGB XII steigen lassen. Für die nächsten fünf bis zehn Jahre wird eine Fallzahlensteigerung von 30-50 Fällen im Jahresdurchschnitt prognostiziert. 13.2 Hilfeplanung/Hilfesteuerung/Bedarfsermittlung Die unter Ziffer 13.1 dargestellte Entwicklung zeigt wie wichtig es ist, durch zielgerichtete Hilfeplanung/Hilfesteuerung das Pflegepotential im sozialen Umfeld der Betroffenen und die Möglichkeiten in der ambulanten Pflege optimal einzusetzen, um eine stationäre Versorgung entbehrlich zu machen bzw. erst später notwendig werden zu lassen. Eine bessere Vernetzung der am Hilfeprozess beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger (Sozialhilfe, Pflegekassen) z. B. in den Pflegestützpunkten, kann diese Zielsetzung unterstützen. 13.3 Aktueller Stand Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Jahresdurchschnitt wie folgt entwickelt: Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Die Fallzahlensteigerung fiel moderater aus als in der Kreispflegeplanung 2015 prognostiziert. Geringfügige Verbesserungen der Leistungen der Pflegeversicherung, intensivere Fallsteuerung und bessere Beratung der Pflegestützpunkte haben sich hier sicherlich ausgewirkt. 88 89 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 14. Zusammenfassende Handlungsempfehlungen für die Altenhilfe Kleinräumige Versorgung in Sozialräumen Ein wesentlicher Bezugspunkt sozialräumlicher Überlegungen ist der Wunsch der allermeisten Menschen, auch bei einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf so lange wie möglich und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben zu können. Dies gilt auch bei physischen bzw. psychischen Einschränkungen und bei Verlust von Lebensbezügen. Die Orientierung an den Ressourcen der Betroffenen, der Erhalt der sozialen Bindungen und das Schaffen sozialer Teilhabemöglichkeiten im direkten sozialen Wohnumfeld sind dabei essenzielle Grundlage beim Organisieren der notwendigen Hilfen. Der gesetzlich verankerte Grundsatz „ambulant vor stationär" hat nach wie vor hohe Priorität und sollte, wann immer möglich, in alle Überlegungen einfließen. Es gilt, passgenaue und möglichst kleinräumige Lösungen vorzuhalten, anzustreben und zu initiieren, d. h., dass Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst nahe an ihrem angestammten Wohnumfeld geeignete Hilfen, Einrichtungen, Dienste und Treffpunkte vorfinden und dass das Knüpfen nachbarschaftlicher Bezüge und sozialer Kontakte - auch zugehender Art - möglich sein muss. Ein Welfare-Mix aus professioneller, familiärer und ehrenamtlicher Hilfe ist anzustreben und darauf zu achten, dass dieser auch längerfristig trägt. Einer der wichtigsten Parameter in Bezug auf eine kleinräumige Versorgung in einem inklusiven Sozialraum ist das Vorhandensein einer guten Infrastruktur, die sich vom Einzelhandel, über die medizinische Versorgung, über Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in der Wohnung bis zu entsprechenden Dienstleistungen und einer funktionierenden, in allen Lebensbereichen kultursensiblen Nachbarschaft bzw. einer stabilisierenden möglichst generationsübergreifenden und wertschätzenden psychosozialen Betreuung durch Angehörige, Besuchsdienste, Freunde und Andere auszeichnet. Zu erwähnen ist in diesem Kontext auch barrierearmen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Impulse auf dem Weg zu einer sorgenden Gemeinschaft, in der die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, zu setzen. Wohnortnähe „Wohnortnähe" ist eng mit Aspekten der Vertrautheit, Zugehörigkeit und Überschaubarkeit verbunden. Wohnortnähe bedeutet dann vor allem auch, dass gewachsene soziale Kontakte lebbar und nutzbar sind und diese auch im Falle eines Hilfebedarfs erhalten bleiben. Ein wohnortnaher Sozialraum in diesem Sinne wird mit dem Gefühl verbunden, hier - in diesem Quartier, in diesem Stadtteil, in dieser Gemeinde - bin ich zuhause. Das soll erhalten bleiben. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Zur Pflegeinfrastrukturplanung gehört auch die Verfügbarkeit der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsangebote am Wohnort naher Angehöriger von Pflegebedürftigen zum Ziel der Sicherung möglichst „wohnortnaher" Versorgungsstrukturen. Der Umzug an den Wohnort von Kindern kann für die Pflegebedürftigen eine gleich hohe Priorität haben, wie der Wunsch, im bisherigen Lebensfeld verbleiben zu können. Mit dem Kriterium „Wohnortnähe" kann weiterhin eine niedrigschwellige Erreichbarkeit von Angeboten (z. B. von Pflegestützpunkten, Seniorentreffs, Mittagstisch) verbunden werden. Diese ist dann gegeben, wenn ein Angebot fußläufig erreichbar ist. Für bewegungseingeschränkte Menschen bedeutet dies einen Radius von bis zu 500 m. Gute Erreichbarkeit kann aber auch durch ein gutes ÖPNV-Netz oder - bei mangelnder Mobilität durch das Angebot von Fahrdiensten gezielt hergestellt werden. Ein wohnortnahes Angebot kann darüber hinaus auch durch zugehende Hilfen und Dienstleistungen in der Häuslichkeit erreicht oder erleichtert werden. Wohnortnahe pflegerische Versorgungsstrukturen umfassen neben dem Vorhalten von ambulanten und teilstationären Angeboten auch stationäre Pflegeeinrichtungen. Mit einer kleinräumigen Planung auf Stadtteil- und Gemeindeebene und entsprechend dezentralen Versorgungsstrukturen soll erreicht werden, dass Menschen in ihrem Lebensumfeld bleiben können, selbst wenn eine stationäre Versorgung erforderlich ist. soziale Beziehungen aufrechterhalten und weiter gepflegt werden können. gewachsene soziale Bezüge als Ressourcen genutzt werden, z. B. durch die Einbeziehung von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten oder die Nutzung von Kontakten aus der Nachbarschaft, zu Vereinen, Kirchengemeinden etc. mit kleineren Pflegeeinrichtungen zudem deren Öffnung zum Gemeinwesen sowie ihre Einbindung in das Gemeindeleben erleichtert werden. Für sehr kleine Sozialräume, in denen umfassend betreuungs-/pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern wohnortnah eine Wohn- und Versorgungsform angeboten werden soll, kann künftig eher eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe in Betracht kommen. Dabei muss dann aber berücksichtigt werden, dass in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe von einer anderen Versorgungsqualität auszugehen ist, als in einer stationären Pflegeeinrichtung. 90 91 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Als zusammenfassende Schlussfolgerung dieser Betrachtung kann festgehalten werden: Die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung sollte durch Angebote, die so wohnortnah wie es unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit möglich ist, umgesetzt werden. Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum Wenn Senioren länger selbstbestimmt und weitgehend unabhängig leben wollen, müssen die Wohnsituation und die Infrastruktur im Quartier stimmen. Es bedarf eines inklusiven Umfeldes, einer Nachbarschaft, in der sich jeder mit seinen Ideen einbringen kann, in der jeder mit seinen Stärken willkommen ist und in der sich jeder mit seinen Schwächen aufgehoben weiß. Barrierefreiheit ist somit außerordentlich wichtig und zugleich Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Nur in einem barrierefreien Raum mit barrierefreien Gebäuden, barrierefreier Kommunikation und barrierefreien Dienstleistungen können ältere Menschen länger ihre Selbständigkeit bewahren und einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinausschieben. In einer pluralistischen Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung, alte und junge Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund leben, bedeutet “Barrierefreiheit" das Eingehen auf die menschliche Vielfalt. Das Wohnumfeld, der Verkehrsraum und öffentlich zugängliche Gebäude müssen barrierefrei gestaltet werden. Neben einer guten Nahversorgung muss es ausreichend Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Begegnung geben. Seniorengerecht heißt menschengerecht, gebraucht wird ein Wohnumfeld für alle Lebensalter. Mit einer barrierefreien Infrastruktur sind oftmals hohe Investitionen verbunden, dies ist sowohl kommunalpolitisch als auch in Privathaushalten oft nicht in Gänze umsetzbar. Das heißt, dass es neben der Verwirklichung der DIN-Normen als oberstes Ziel wünschenswert ist, den öffentlichen Raum und Privatwohnungen weitmöglichst barrierearm zu gestalten. Altersgerechte Dienstleistungsangebote Soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie handwerkliche Hilfsdienste, Fahr-, Besuchsund Essensdienste, Hilfen rund um das Haus, Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen etc. dienen aus kommunaler Sicht vor allem dazu, die zunehmend erforderlichen Leistungen für alte Menschen zu erbringen. Sie bieten zugleich die Chance, neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Bei generationenübergreifenden bzw. intergenerativen Maßnahmen zeigen sich Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, lokale Bündnisse für Familien etc., die auf ganz unterschiedliche Weise unter einem organisatorischen Dach verschiedene Dienstleistungen anbieten. Zunehmend werden wieder Sozialstationen und Gemeindeschwestern gefördert, die im ländlichen Raum gleichfalls kooperativ Hilfe erbringen. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe Der vielerorts gegebene Zugang zum Internet ermöglicht ein leichtes Zugreifen auf eine Fülle von Informationen. Für menschennahe Dienstleistungen ist aber letztendlich die Wohnortnähe entscheidend. Die Pflegestützpunkte des Landkreises informieren über Erkrankungsformen und die im Landkreis zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie, der Pflegeleistungen und weitere Hilfeangebote. Insbesondere der Beratung zum Wohnen kommt eine wichtige Rolle zu. Die Beratung über die unterschiedlichen Hilfe- und Unterstützungsangebote erfolgt anbieterunabhängig. Durch die Änderung des SGB XI zum 01.07.2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) haben die Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Versorgung, Beratung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Blick auf bereits bestehende kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote das Gespräch zwischen den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen in Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden moderiert und eine „Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008 über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden Württemberg gemäß § 92 c SGB XI“ vorgelegt. Danach wurden dem Landkreis Karlsruhe zwei Pflegestützpunkte bewilligt. Der Pflegestützpunkt in Bruchsal wurde am 01.10.2010 eröffnet, der zweite in Ettlingen am 01.04.2011. Die Erwartungen in die Akzeptanz der Pflegestützpunkte wurden weit übertroffen. Beide Pflegestützpunkte hatten im Jahr 2014 5.500 Gesamtkontakte und stellen damit für die Raumschaft in Bruchsal und Ettlingen mit insgesamt rund 187.000 Einwohnern ein nicht mehr wegzudenkendes Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dar. Durch die enge Kooperation mit den politischen Gemeinden, den freigemeinnützigen und privaten Trägern und den Kranken- und Pflegekassen wird die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt. Weitere drei Pflegestützpunkte für den Landkreis Karlsruhe sollen in den Städten Bretten, Stutensee und Waghäusel (jeweils mit Außensprechstunden in den umliegenden Gemeinden – analog der Pflegestützpunkte Bruchsal und Ettlingen) installiert werden, damit ein flächendeckendes, neutrales Beratungsangebot gewährleistet ist. Die Pflegestützpunkte würden dann den gesamten Landkreis Karlsruhe abdecken. 92 93 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Gesundheitsförderung Gesundheitsförderung und Prävention haben einen hohen Stellenwert für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft. Es gilt, Krankheiten zu vermeiden, die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten und physisch wie psychisch vital zu sein und sich aktiv im Leben zu engagieren. Es muss ureigenes Interesse eines jeden Bürgers sein, sich im Sinne einer Verhaltensprävention, selbst um die eigene Gesundheit zu kümmern. Insofern geht es um die Förderung der eigenen Aktivitäten als gesundheitliche Altersvorsorge, z. B. durch Freizeit-, Gesundheits-, und Bildungsangebote. Über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber auch über die Sozialhilfe werden vielfältig Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention erbracht. Entscheidend dafür, ob ein gesundheitsförderlicher Lebensstil im Wohnumfeld möglich ist und Menschen so lange wie möglich ohne oder mit nur geringfügiger fremder Hilfe in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können, ist eine alternsgerechte Infrastruktur, die insbesondere Bewegung und eine gesunde Ernährung ermöglicht. Hier setzt die Fachplanung Gesundheit und das Quartiersmanagement an, die zukünftig in jeder Kommune erforderlich werden. Eine Stärkung der Prävention gegenüber den Bereichen Behandlung, Rehabilitation und Pflege wird befürwortet. In intensiver Zusammenarbeit mit Kreis-Krankenhäusern und Reha-Kliniken wird eine sinnvolle Überleitung für kranke oder pflegebedürftige Menschen nach dem Krankenhausaufenthalt oder der RehaMaßnahme sichergestellt. Neue Wohnformen Sind Verbleib und Betreuung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus nicht mehr möglich, sollten andere Wohn- und Betreuungsformen, wie z. B. Hausgemeinschaften, ambulante Wohngruppen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften insbesondere für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen gesucht werden, ehe es zur klassischen Heimbetreuung kommt. Bürgerschaftliches Engagement Ohne die Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements wird die notwendige Stärkung der Altenhilfe nicht möglich und nicht bezahlbar sein. Daher kommt der netzwerkorientierten Gemeinwesenarbeit und dem Ehrenamt große Bedeutung zu, sowohl demjenigen älterer Menschen als auch dem Engagement für ältere Menschen. Durch aktive Einbindung älterer Menschen (Begegnungsund Kontaktmöglichkeiten, Tätigkeitsfelder im Ehrenamt, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen etc.) können ihre Ressourcen für ein gesellschaftliches Engagement genutzt, ihre Aktivierung gefördert und zugleich Vereinsamungsprozessen vorgebeugt werden. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Unterstützung Angehöriger Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Dies muss auch in Zukunft möglich sein. Es bedarf daher weiterhin familienentlastender und familienunterstützender, auch regenerativ wirkender Hilfen, die es Familien erleichtern, ihre Angehörigen zu Hause zu betreuen und zu pflegen. 94 95 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 15. Quellen und weiterführende Informationen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dritter Bericht zur Lage der älteren Generation. Alter und Gesellschaft. Dritter Altenbericht. Stellungnahme der Bundesregierung, Bericht der Sachverständigenkommission. 14. Wahlperiode Drucksache 14/5130. Berlin: 2001. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sechster Familienbericht. Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Leistungen-Belastungen-Herausforderungen. Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode. Drucksache 14/4357. Berlin: 2000. Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA): Ambulant betreute Wohngruppen. Arbeitshilfen für Initiatoren. Köln: 2006. Kremer-Preiß, Ursula: Quartiersentwicklung. KDA-Ansatz und kommunale Praxis. Kuratorium Deutscher Altershilfe (Hrsg.). Köln: 2013. Kuratorium Deutscher Altershilfe (Hrsg.): Pro Alter. Selbstbestimmt älter werden. Ausgabe 05, 43. Jahrgang. Köln: 2011. Kuratorium Deutscher Altershilfe (Hrsg.): Pro Alter. Selbstbestimmt älter werden. Ausgabe 06, 45. Jahrgang. Köln: 2013. KVJS: Hilfe zur Pflege 2013. Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Stuttgart: 2014. Landratsamt Karlsruhe: Sozialbericht 2012. Karlsruhe: 2013. Landratsamt Karlsruhe: Kreispflegeplanung 2015. Karlsruhe 2009. Messmer, Peter: Bedarfseckwerte 2020 für die stationäre Pflege in den Stadt-, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden Baden-Württembergs. Stuttgart: 2014. Messmer, Peter: Voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an stationären Pflegeangeboten in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs bis zum Jahr 2020. Stuttgart: 2014. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden Württemberg: Landespflegeplan Teil 4. Stuttgart 2007. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden Württemberg: Freiwilligensurveys 2009. Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg. Zentrum für Zivilgesellschaftliche Entwicklung. Stuttgart: 2011 Presse und Informationsamt der Bundesregierung: Sozialpolitische Umschau 122. Berlin: 2001. Saup, Winfried: Demenzbewältigung im betreuten Seniorenwohnen. Augsburg: Verlag für Gerontologie 2003. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Demografischer Wandel in Deutschland. Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern. Wiesbaden: 2010. Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Der demografische Wandel in BadenWürttemberg. Stuttgart: 2007. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: FamilienForschung Baden-Württemberg. Stuttgart: 2011. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft. Vorausberechnung der Pflegebedürftigen und der Pflegearten für Baden-Württemberg bis 2030. Stuttgart: 2012. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Baden-Württemberg 2030. Stuttgart: 2010. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistik aktuell. Stuttgart: 2012 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg. Stuttgart: 2014. Witterstätter, Kurt: Soziologie für die Altenarbeit-Soziale Gerontologie. 13. Auflage Freiburg: Lambertus Verlag 2003. 96 97 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 16. Anhang 16.1 Wohnen im Alter / Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Karlsruhe 16.1.1 Betreutes Wohnen für Senioren (Stand: Februar 2015) 1. Betreutes Seniorenwohnen (separate Einrichtungen) Bad Schönborn Haus Kraichgaublick, Franz-Peter-Sigel-Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/8810 oder 07251/71300, bw.badschö[email protected] AWO 69 Wohnungen mit Nachtbetreuung Bretten Alfred-Neff-Senioren-Domizil, Leibnizstr. 1, 75015 Bretten, Tel.:07251/71300 od. 07252/958447, [email protected], AWO 51 Wohnungen Bruchsal Seniorenwohnanlage „Am Saalbach“, Durlacher Str. 48, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/18018 (Bauträger) oder 07251/932460, ASB 29 Wohnungen AWO Seniorenwohnanlage, Durlacher Str. 101, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/71300 oder 07251/18854, [email protected], AWO 70 Wohnungen AWO Seniorenwohnanlage „Prinz-Wilhelm“, Prinz-Wilhelm-Str. 5, 76646 Bruchsal, Tel.:07251/3064510, [email protected], AWO 25 Wohnungen mit Nachtbetreuung AWO Seniorenwohnanlage, Kanzelberg 28, 76646 Bruchsal-Heidelsheim, Tel.: 07251/71300 oder 07251/358450, [email protected], AWO 16 Wohnungen AWO Seniorenwohnanlage „Haus Silbertal“, St.Marie-aux-Mines-Str. 24, 76646 BruchsalUntergrombach, Tel.: 07251/71300, oder 07257-930521, bw@[email protected], AWO 31 Wohnungen Cura Seniorencentrum (Senioren WG), Rathausstr. 3, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/44148-0, FAX: 07251-44148-71, E-Mail: [email protected] 10 Plätze AWO Seniorenwohnanlage Büchenau, Herbst 2015 24 Wohnungen Eggenstein-Leopoldshafen Seniorenresidenz Waldäcker, Berliner Ring 1, 76344 Eggenstein-Leop., Tel.: 0721/7836701, Diakonie 40 Wohnungen Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Ettlingen Seniorenwohnhaus, Wilhelmstr. 6, 76275 Ettlingen, 07243/54170 40 Wohnungen Seniorenwohnanlage „Im Albgrün“, Gottlob-Schneider-Str. 67, 76275 Ettlingen, 07243/515-0 (-112) Caritas 21 Wohnungen Betreutes Wohnen, Schumacherstr. 14, 76275 Ettlingen, Post: Alba Baugenossenschaft eG, Drachenrebenweg 8, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/5884-14 14 Wohnungen Magnolienpark, Lindenweg 4, 76275 Ettlingen-West, 07243/515-0 o. 07243/12125, Caritas 30 Wohnungen Karlsdorf-Neuthard Betreutes Wohnen „Drei Kronen Neuthard“, Tel. 07251/80080 (Betreuung Caritas) 15 Wohnungen Gondelsheim Betreutes Wohnen für Senioren „Am Saalbach“, Bahnhofstr. 12, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07246/7081710, Diakonie 17 Wohnungen Hambrücken Betreute Wohnanlage, Im Gartenweg 23, 76707 Hambrücken, Tel.: 07251/3661717, Caritas oder FWD Tel.:062218750135 25 Wohnungen Kraichtal AWO Betreute Seniorenwohnanlage "Haus am Badbrunnen", Herrenstraße 12, 76703 KraichtalUnteröwisheim, Tel. 07251/3679434, Fax 07251/3679435, [email protected] AWO 17 Wohnungen Kronau Betreute Seniorenwohnanlage, Bahnhofstr. 19, 76709 Kronau, Tel.: 06221/875011, Primus Pflegedienst 28 Wohnungen Linkenheim-Hochstetten Seniorenwohnanlage „Haus Langer Berg“, Europaring 30, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Tel.:07247/800539, [email protected], AWO 40 Wohnungen Malsch Betreutes Wohnen am Marienhaus, Bachstr. 14 c, 76316 Malsch, Tel.: 07246/708-1710, Diakonie 20 Wohnungen 98 99 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Oberderdingen Seniorenwohnhaus St. Franziskus, Franz-Von-Sickingen-Str., 75038 Oberderdingen-Flehingen, Tel: 07252/945146, Caritas 17 Wohnungen Pfinztal AWO Seniorenwohnanlage „Haus Sonneneck“, Wesostr. 4, 76327 Pfinztal, Tel.: 07240/206720, [email protected], AWO 18 Wohnungen Philippsburg Seniorenwohnanlage, Wallgärtenstr. 20, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-800, Caritas 16 Wohnungen Seniorenwohnanlage, Wallgärtenstr. 4, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-800, Caritas 17 Wohnungen Stutensee Seniorenwohnanlage, Wiesenstraße 30, 76297 Stutensee, Tel.: 0721/9109999 oder 07244/608504, ev. Stadtmission 43 Wohnungen Ubstadt-Weiher „Im Pfarrgarten“ Stettfeld, 76698 Ubstadt-Weiher-Stettfeld, Tel.: 07251/9600, Gemeinde 16 Wohnungen Seniorenzentrum „Am Pfarrberg“, Am Pfarrberg 1, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9600, Gemeinde 23 Wohnungen Seniorenzentrum St. Martin, Kirchstr. 7 - 13, 76698 Ubstadt-Weiher-Zeutern, Tel.: 07251/9600, 17 Wohnungen Waghäusel AWO Seniorenzentrum, Duttlacher Weg 1, 68753 Waghäusel-Kirrlach, Tel.: 07251/71300 oder 07254/957040, [email protected], AWO 24 Wohnungen AWO Wohnpark Wiesental, Schulstraße, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/9850410, Fax: 07254/9390-600, [email protected], AWO 24 Wohnungen Walzbachtal Seniorenwohnanlage „Haus am Gängle“, Jöhlinger Str. 51, 75045 Walzbachtal-Jöhlingen, Tel: 07246/ 708 1711, Diakonie 20 Wohnungen Weingarten Seniorenwohnanlage „Untere Mühle“, Blumenstr. 9, 76356 Weingarten, Tel.: 07251/71300 oder 07244/70540, [email protected], AWO, 31 Wohnungen Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 2. Betreutes Seniorenwohnen mit Tagespflege Ettlingen St. Vincentius Haus (Rheinlandkaserne), Heinrich-Magnani-Str. 2 + 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 06221/875011, Kirchliche Sozialstation 50 Wohnungen Karlsdorf-Neuthard Seniorenwohnanlage „Am Baumgarten“, Am Baumgarten 30, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Tel. 07251/982280, Caritas 24 Wohnungen Kraichtal Seniorenzentrum Kraichtal, Rathausstr. 23, 76703 Kraichtal, Tel.: 07250/9060, Diakonie-Kraichtal 22 Wohnungen Östringen Seniorenzentrum St. Michael, Kirchstr. 10 - 14, 76684 Östringen-Odenheim, Tel.: 07253/23271, Caritas 13 Wohnungen Pfinztal Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel.: 07240/942828, Diakonie Pfinztal, 34 Wohnungen Sulzfeld Seniorenzentrum, Kronenstr.1, 75056 Sulzfeld, Tel.:07269/91960, Diakoniestation Unterer Kraichgau 22 Wohnungen Ubstadt-Weiher Josefshaus, Weiherer Str. 3 - 7, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9600, Gemeinde 35 Wohnungen Waghäusel Seniorenwohnanlage „Am Hag“, Karlsruher Str. 8a, 68753 Waghäusel-Wiesental, Tel.: 07251/71300 oder 07254/9390-10, [email protected], AWO 12 Wohnungen Walzbachtal Seniorenzentrum „Kronengarten“, Im Kronengarten 1, 75045 Walzbachtal, Tel.: 07203/91660 Diakonie 33 Wohnungen 100 101 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 3. Betreutes Seniorenwohnen - angegliedert an ein Pflegeheim Bruchsal Evangelisches Altenzentrum, Huttenstr. 47 a, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/97490, Diakonieverein 55 Wohnungen Eggenstein-Leopoldshafen AWO Seniorenzentrum, Berliner Ring 10, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Tel. 0721/9614060, AWO 63 Wohnungen Ettlingen Stephanus-Stift „Am Stadtgarten“, Am Stadtbahnhof 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/7638-700, FAX: 07243/7638-701, Diakonie 58 Wohnungen Seniorenhaus Spessart, Kirchstraße, 76275 Ettlingen-Spessart, Tel. 07243/5495-0 8 Wohnungen Forst Seniorenzentrum, Im Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel.: 07251/780-109, Gemeinde 24 Wohnungen Gondelsheim Seniorenhaus Schloßblick, Jahnstr. 3, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07252/96550-410, Diakonie 8 Wohnungen Graben-Neudorf Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel.: 07255/7646266, AWO 33 Wohnungen Karlsbad Seniorenresidenz Kurfürstenbad, Kurfürstenbadstr. 3, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/690 30 Wohnungen Seniorenhaus Spielberg, Hinter der Kirche 4 , 76307 Karlsbad-Spielberg, Tel: 07202/936 45-0, Fax: 07202/936 45-148, Diakonie 16 Wohnungen Oberderdingen Seniorenzentrum Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Str., 75038 Oberderdingen, Tel.: 0721/93460 oder 07045/2033 16 Wohnungen Oberhausen-Rheinhausen Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 07254/77650, Caritas 3 Wohnungen Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Pfinztal Seniorenzentrum Haus Edelberg, Im Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721/93460 oder 0721/94670 29 Wohnungen Philippsburg Seniorenhaus St. Franziskus, Udenheimer Str. 4, Tel. 07256/93280 4 Wohnungen Rheinstetten Seniorenzentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39-43, 76287 Rheinstetten, Tel.: 07246/708-1710, Diakonie 85 Wohnungen Pflegezentrum St. Martin, Kastenwörthstr. 12, 76287 Rheinstetten, Tel.: 0721/20395-0 FAX: 0721/20395101, www.caritas-st-martin.de, E-Mail: [email protected], Caritas 43 Wohnungen Stutensee Haus Edelberg, Berliner Allee 2, 76297 Stutensee-Friedrichstal, Tel.: 07249/95570 24 Wohnungen Weingarten Seniorenzentrum Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 0721/93460 oder 07244/7230 24 Wohnungen 16.1.2 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften (Stand: Juni 2015) Linkenheim-Hochstetten AWO Ambulant Betreute Wohngruppe, Europaring 52, 76351 Linkenheim-Hochstetten Tel.:07247/800539, [email protected] 10 Wohnungen Waghäusel AWO Wohnpark Wiesental, Schulstraße, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/9390-0, Fax: 07254/9390-600, EMail: [email protected] 10 Wohnungen 102 103 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 16.1.3 Tagespflege (Stand: Juni 2015) Bad Schönborn Tagespflege Quellenhof, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel. 07253/954155 10 Tagespflegeplätze Tagespflege Generationen Pflege, Bruchsaler Straße 43, 76669 Bad Schönborn, Tel. 07253/9353134 14 Tagespflegeplätze Bretten Tagespflege St. Laurentius, Postweg 46, 75015 Bretten, Tel. 07252/945140 25 Tagespflegeplätze Bruchsal TagesOase Bruchsal, Stadtgrabenstr. 25, 76646 Bruchsal, Tel. 07251/89246, FAX: 07251/800850 [email protected] 12 Tagespflegeplätze Eggenstein-Leopoldshafen Tagespflege „Alte Post“, Hardstr. 13, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Tel. 07247/208546 15 Tagespflegeplätze Ettlingen Tagespflege der Kirchlichen Sozialstation Ettlingen e. V., Heinrich-Magnani-Str. 2+4, 76275 Ettlingen, Tel. 07243/376637, FAX: 07243/376691 35 Tagespflegeplätze Vitalis Tagespflege, Seestr. 28, 76275 Ettlingen, Tel. 07243/373829, FAX: 07243/373829 18 Tagespflegeplätze AWO Versorgungszentrum Albtal, Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen, 07243/76690-0 12 Tagespflegeplätze Forst Tagespflege Seniorenheim im Kirchengarten, Am Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel. 07251/981-0, FAX: 07251/981-333 4 Tagespflegeplätze Graben-Neudorf Tagespflege AWO-Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel. 07255/7646-0, FAX: 07255/7646-100 10 Tagespflegeplätze (eingestreut) Karlsdorf-Neuthard TagesOase Karlsdorf, Am Baumgarten 30, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Tel. 07251/98228800 [email protected] 12 Tagespflegeplätze Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Kraichtal Seniorenzentrum Kraichtal, Tagespflege, Rathausstr. 23, 76703 Kraichtal, Tel. 07250/9060, FAX: 07250/906199 10 Tagespflegeplätze Linkenheim-Hochstetten Tagespflege im Diakoniezentrum, Rathausstraße 6, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Telefon: 07247/941116, Fax: 07247/941117 15 Tagespflegeplätze Malsch Tagespflege "Mobile" Marienhaus Malsch, Amtfeldstr. 19, 76316 Malsch, Tel. 07246/7080 8 Tagespflegeplätze Oberderdingen Tagespflege Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Straße, 75038 Oberderdingen, Tel. 07045/2033 10 Tagespflegeplätze (eingestreut) Östringen Tagespflege Cura Vita, Ludwig-Erhard-Str. 7, 76684 Östringen, Tel. 07253-23271, Fax. 989304, [email protected] 25 Tagespflegeplätze TagesOase Odenheim, St. Michael, Kirchstraße 10, 76684 Östringen-Odenheim, Tel.07259/9259402 [email protected] 12 Tagespflegeplätze Pfinztal Tagespflege Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel. 07240/942828 17 Tagespflegeplätze Tagespflege Haus Edelberg, Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721/9467-0 10 Tagespflegeplätze (eingestreut) Philippsburg TagesOase Philippsburg, Udenheimer Str. 4, 76661 Philippsburg, Tel. 07256/9328-0, FAX: 07256/932818, [email protected] 10 Tagespflegeplätze (beschützender Bereich) Rheinstetten Tagespflege Zentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39-43, 76287 Rheinstetten, Tel. 07242/701-300, FAX 07242/701-399 9 Tagespflegeplätze 104 105 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Stutensee Tagespflege im Seniorenzentrum Stutensee, Wiesenstr. 25, 76297 Stutensee, Tel. 07244/401021, FAX: 07244/401010 10 Tagespflegeplätze Tagespflege Haus Edelberg, Berliner Allee 22, 76297 Stutensee, Tel.: 07249/9557-0 10 Tagespflegeplätze (eingestreut) Sulzfeld Tagespflege im Seniorenzentrum Sulzfeld, Kronenstr. 1, 75056 Sulzfeld, Tel. 07269/9196-0, FAX: 07269/9196-10 15 Tagespflegeplätze Ubstadt-Weiher Tagespflege im Seniorenzentrum Josefshaus, Weiherer Str. 5, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel. 07251/9600 12 Tagespflegeplätze Waldbronn Caritas Tagespflege Albtal, Gerontopsychiatrische Tageseinrichtung, Marktplatz 9, 76337 Waldbronn, Tel.07243/63226, FAX: 07243/63261 25 Tagespflegeplätze Waghäusel AWO Tagespflege "Am Hag", Karlsruher Str. 4-6, 68753 Waghäusel, Ortsteil Wiesental, Tel. 07254/939025, FAX: 07254/939066 12 Tagespflegeplätze Tagespflege Cura Vita, Tullastraße 1a, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/72923 25 Tagespflegeplätze Walzbachtal Seniorenzentrum „Im Kronengarten“, Im Kronengarten 1, 75045 Walzbachtal, Tel. 07203/916610, FAX: 07203/9166-99 15 Tagespflegeplätze Weingarten Tagespflege Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 07244/723-0 10 Tagespflegeplätze (eingestreut) Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 16.1.4 Pflegeheime (Stand: Juni 2015) Bad Schönborn Kraichgauheim, Haus für den alten Menschen, Kraichgaustr. 15, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/97 30, FAX: 07253/973-499, E-Mail: [email protected] 146 Pflegeplätze ¤ Pflegeklinik, Kraichgaustr. 17, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/887-0, FAX: 07253/887-100 E-Mail: [email protected] 218 Pflegeplätze Quellenhof, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/954155, FAX: 07253/954157 E-Mail: [email protected], www.qhsp.de 52 Pflegeplätze ¤ Seniorenstift Bad Schönborn-La., Franz-Peter-Sigel-Str. 42, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/9317-0, FAX: 07253/9317-10, www.seniorenstift-badschoenborn.de, E-Mail: [email protected] 145 Pflegeplätze Bretten Haus Schönblick, Junkerstr. 20, Neibsheim, 75015 Bretten, Tel.: 07252/924-0, FAX: 07252/924-222 E-Mail: [email protected], www.pflegeheim-schoenblick.com 226 Pflegeplätze Kath. Altenpflegeheim St. Laurentius, Apothekergasse 6, 75015 Bretten, Tel.: 07252/9451-0,FAX: 07252/9451-52, E-Mail: [email protected], www.st.laurentius-altenhilfezentrum.de 93 Pflegeplätze Ev. Pflegeheim, Im Brettspiel 1-3, 75015 Bretten, Tel. 07252/912-0, FAX: 07252/912-119, www.aphbretten.de, [email protected] 85 Pflegeplätze Bruchsal AWO Seniorenzentrum Bundschuh, Büchenauer Str. 17, 76646 Bruchsal-Untergrombach, Tel.: 07257/9030-00, FAX: 07257/9030-19, E-Mail: [email protected] www.seniorenzentrum–bundschuh.de 64 Pflegeplätze ¤ Ev. Altenzentrum, Huttenstr. 47 a, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/9749-0, FAX: 07251/9749-210, E-Mail: [email protected]/ www.eaz-bruchsal.de 248 Pflegeplätze ¤ Cura Seniorencentrum und Remeo (Schwerpunkt Beatmung) Rathausstr. 3, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/44148-0, FAX: 07251-44148-71, E-Mail: [email protected]/ www.cura-ag-com 67 Pflegeplätze bzw. 23 Pflegeplätze Eggenstein-Leopoldshafen ¤ AWO Seniorenzentrum, Berliner Ring 8 - 10, 76344 Eggenstein, Tel.: 0721/9614060, FAX: 0721/961406-1020, [email protected], www.awo-seniorenzentrum-hardtwald.de 110 Pflegeplätze 106 107 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Ettlingen Landhaus Schöllbronn, Konradin-Kreutzer-Str. 23 - 25, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/20161, FAX: 07243/719561, E-Mail: [email protected] 51 Pflegeplätze ¤ Seniorenzentrum am Horbachpark, Albert-Stehlin-Haus, Middelkerker Str. 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/515-0, FAX: 07243/515-180, E-Mail: [email protected], www.caritas-ettlingen.de 144 Pflegeplätze ¤ Stephanus-Stift „Am Robberg“, Friedenstr. 2, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/76380, FAX: 07243/16280, EMail: [email protected]/www.stephanus-stift.de 75 Pflegeplätze Stephanus-Stift „Am Stadtgarten“, Am Stadtbahnhof 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/7638-700, FAX: 07243/7638-701 E-Mail: www.stephanus-stift.de, [email protected] 82 Pflegeplätze ¤ AWO Franz-Kast-Haus, Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen, 07243/76690-0, Mail: [email protected], www.awo-albtal.de 73 Plätze Seniorenhaus Spessart, Hohlstraße 1, 76275 Ettlingen-Spessart, Tel. 07243/33224-200, FAX:07243/33224-219, [email protected] 30 Plätze Forst Seniorenheim im Kirchengarten, Am Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel.: 07251/981-0, FAX: 07251/981-333, E-Mail: [email protected], www.seniorenheim-forst.de 36 Pflegeplätze Gondelsheim ¤ Seniorenhaus Schloßblick, Jahnstr. 3, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07252/96550-410, Fax: 07252/96550432, www.seniorenhaus-schlossblick-gondelsheim.de 30 Pflegeplätze Graben-Neudorf AWO Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel.: 07255/7646-0, FAX: 07255/7646-100, www.awo-baden.de, E-Mail: [email protected], www.awoseniorenzentrum-rheinaue.de 109 Dauerpflegeplätze Karlsbad Seniorenheim Blumenhof, Blumenstr. 1, 76307 Karlsbad, Tel.: 07248/932430, FAX: 07248/932431, www.blumenhof-karlsbad.de, E-Mail: [email protected] 15 Pflegeplätze Seniorenresidenz Kurfürstenbad, Kurfürstenbadstr. 3, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/69-0, FAX: 07202/69-298, www.kurfuerstenbad.de, E-Mail: [email protected] 113 Pflegeplätze Pflegeheim Spielberg, Hinter der Kirche 4, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/936450 Fax. 07202/93645-148, www.seniorenhaus-spielberg.de 28 Pflegeplätze Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Karlsdorf-Neuthard ¤ Seniorenhaus „St. Elisabeth“, Am Baumgarten 32, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Tel: 07251/982280, FAX: 07251/98228-199, www.caritas-bruchsal.de, E-Mail: [email protected] 54 Pflegeplätze Kraichtal ¤ Senioren- und Pflegeheim „Haus am Wiesengrund“ Oberöwisheim, Neuenwegstr. 38, 76703 Kraichtal, Tel.: 07251/9655-0, FAX: 07251/61596, www.pfh-wiesengrund.de, E-Mail: [email protected], 160 Pflegeplätze Seniorenhaus Kraichtal, Unterdorfstr. 9, 76703 Kraichtal, Tel.: 07250/906-0, FAX: 07250/906-199, www.diakonie-kraichtal.de, E-Mail: [email protected]. 38 Pflegeplätze Kürnbach ¤ Senioren- und Pflegeheim „Villa am Weinberg“, Austr. 15 - 17, 75057 Kürnbach, Tel.: 07258/9125-0, FAX: 07258/9125-99, E-Mail: [email protected] 81 Pflegeplätze Linkenheim-Hochstetten ¤ Stiftung Geschw. Wilhelm Nees, Altenpflegeheim, Hebelstr. 15, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Tel.: 07247/9354-0, FAX: 07247/9354-25, www.stiftung-nees.de, E-Mail: [email protected] 110 Pflegeplätze Malsch ¤ Marienhaus, Amtfeldstr. 19, 76316 Malsch, Tel.: 07246/708-0, FAX: 07246/708-2199, E-Mail: [email protected] 87 Pflegeplätze Marxzell Albtal-Klinik, Albtalstr. 6 - 10, 76359 Marxzell, Tel.: 07248/75-0, FAX: 07248/75-330, E-Mail: [email protected] 162 Pflegeplätze ¤ Pflegeheim Frauenalb, Klosterstr. 9, 76359 Marxzell, Tel.: 07248/1021, FAX: 07248/4474, www.pflegeheim-frauenalb.de, E-Mail: [email protected] 92 Pflegeplätze Oberderdingen Senioren-Zentrum Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Straße, 75038 Oberderdingen, Tel.: 07045/2033, FAX: 07045/2033-499, E-Mail: [email protected] 106 Pflegeplätze Oberhausen-Rheinhausen ¤ Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, Tel.: 07254/7765-0, FAX: 07254/7765-150, E-Mail: [email protected] 72 Pflegeplätze 108 109 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Östringen ¤ Vitalis Pflegeheim „Haus Ulrich“, Marienweg 3, 76684 Östringen, Tel: 07253/98760, 0171/1997243 FAX: 07253/9876499, e-mail: [email protected] 107 Pflegeplätze Pfinztal ¤ Seniorenzentrum Haus Edelberg, Berghausen, Im Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721/9467-0, FAX: 0721/9467-499, www.haus-edelberg.de, E-Mail: [email protected] 142 Pflegeplätze Philippsburg ¤ Seniorenhaus St. Franziskus, Udenheimer Str. 4, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-0, FAX: 07256/9328-18, www.caritas-bruchsal.de, E-Mail: [email protected] 82 Pflegeplätze Rheinstetten ¤ Zentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39 - 43, 76287 Rheinstetten, Tel.: 07242/701-300, FAX: 07242/701-399, E-Mail: [email protected], www.seniorenzentrum-rheinstetten.de 98 Pflegeplätze ¤ Pflegezentrum St. Martin, Kastenwörthstr. 12, 76287 Rheinstetten, Tel.: 0721/20395-0 FAX: 0721/20395101, E-Mail: [email protected], www.caritas-ettlingen.de 78 Pflegeplätze Sulzfeld ¤ Pflegeheim „Auf der Gänsweide“, Gartenstr. 7, 75056 Sulzfeld, Tel.: 0800/0005368, www.gaensweide-sulzfeld.de, E-Mail: [email protected] 33 Pflegeplätze (16 Plätze im Bau) Stutensee Seniorenzentrum Stutensee, Wiesenstr. 25, 76297 Stutensee, Tel.: 07244/40-100, FAX: 07244/40-1010, E-Mail: [email protected], www.stadtmission-ka.de 70 Pflegeplätze Seniorenzentrum Haus Edelberg, Berliner Allee 2, 76297 Stutensee, Tel.: 07249/9557-0, E-Mail: [email protected], www.haus-edelberg.de 114 Pflegeplätze Ubstadt-Weiher ASB Pflegezentrum Josefhaus, Weiherer Straße 11, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9293-0 E-Mail: [email protected], www.asb.ovbruchsal.de 66 Pflegeplätze Waghäusel ¤ AWO Seniorenzentrum „Am Hag“, Oberer Hagweg 2, 68753 Waghäusel-Wiesental, Tel.: 07254/9390-0, FAX: 07251/713030, www.awo-amhag.de, E-Mail: [email protected], 78 Pflegeplätze Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe Lußhardtheim Kirrlach, Unterdorfstr. 72, 68753 Waghäusel, Tel.: 07254/9334-0,FAX: 07254/9334-99, EMail: [email protected], www.lusshardtheim.de, 48 Pflegeplätze pro seniore Residenz am Wald, Gymnasiumstr. 22, 68753 Waghäusel, Tel.: 07254/508-0, FAX: 07254/508-210, www.pro-seniore.de, E-Mail: [email protected] 84 Pflegeplätze Waldbronn Pflegeheim Am Rathausmarkt, St. Gervais Ring 4, 76337 Waldbronn, Tel. 07243/34561601, Fax: 07246/ 7081777, E-Mail: [email protected], www.seniorenhaus-waldbronn.de 48 Pflegeplätze Walzbachtal ¤ Seniorenzentrum Haus „Am Losenberg“, Alte Str. 3, 75045 Walzbachtal, Tel.: 07203/92179-0 Fax: 07203/92179-111, E-Mail: [email protected], www.marienhaus-malsch.de 72 Pflegeplätze Weingarten Haus „Gartenblick“ Senioren Wohn- und Pflegeheim, Burgstr. 17, 76356 Weingarten, Tel.: 07244/3848, FAX: 07244/722005, E-Mail: [email protected] 9 Pflegeplätze ¤ Senioren-Zentrum Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 07244/723-0, FAX: 07244/723-499, www.haus-edelberg.de, E-Mail: [email protected] geplätze 86 Pfle- ¤ Die gekennzeichneten Einrichtungen bieten für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen Wohnbereiche mit Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht oder spezielle Wohnbereiche für Demenzbetreuung an. Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe Alle Pflegeheime bieten die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege an. Darüber hinaus gibt es folgende Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Bad Schönborn Kurzzeitpflege in der St.-Rochus-Klinik, Kraichgaustr. 11, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/ 82-0 Fax: 07253/82-4005, www.sankt-rochus-klinik.de, E-Mail: [email protected] 18 Plätze Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel.: 07240/942828 4 Plätzen 110 111 Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe 16.2 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (ab 01.01.2015) Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegesachleistung (SL) § 36 monatl. bis zu Demenzkranke Pflegegeld (PG) § 37 monatl. bis zu Demenzkranke Tages- und Nachtpflege (TP) § 41 0€ 231 € 468 € 689 € 1.144 € 1.298 € 1.612 € 0€ 123 € 244 € 316 € 458 € 545 € 728 € 0€ 231 € 468 € 689 € 1.144 € 1.298 € 1.612 € Härtefall 1.995 € 1.918 € Kombination z.B. PG (100%) / TP (100%) 712 € 1.602 € 2.340 € Demenzkranke 354 € 1.005 € 1.843 € Kombination z.B. SL (100%) / TP (100%) 936 € 2.288 € 3.224 € Demenzkranke 462 € 1.378 € 2.596 € Kombination z.B. TP(100%)/SL(50%)/PG(50%) 824,00 € 1.945 € 2.782 € Demenzkanke 408 € 1.191,50 € 2.219,50 € Zusätzliche Betreuungsleistungen a) ambulant (§ 45 b SGB XI) *bis zu monatlich 104 € (Grundbetrag) / 208 € (erhöhter Betrag) b) stationär (§ 87 b SGB XI) *Voraussetzung ist Betreuungskraft für 20 Bewohner im APH 1.064 € Stationäre Pflege 1.330 € 1.612 € Kurzzeitpflege *max. 4 Wochen und bis zu 1.612 € im Kalenderjahr *zusätzlich hälftiges Pflegegeld Ersatzpflege *max. 6 Wochen und bis zu 1.612 € im Kalenderjahr *zusätzlich hälftiges Pflegegeld (Verhinderungspflege) 1.995 € Leistungen für die *Leistungsaufwand mindestens 14 Std./ Woche Pflegeperson *nicht mehr als 30 Std./ Woche erwerbstätig sein (Rentenbeiträge) *Gutachter ermittelt entsprechend des Leistungsaufwandes die Höhe der Rentenbeiträge Pflegekurse Pflegehilfsmittel individuell je nach Pflegekasse (auch PS 0 Demenz) *Verbrauchsmittel: max. 40 € /Monat *Umbaumaßnahme: bis 4.000 € je Maßnahme Rehabilitation Pflegekassen prüfen welche Leistungen geeignet sind Fallmanagement (§ 7a SGB XI) Anspruch auf umfassende Pflegeberatung Häusliche Betreuung Pflegesachleistungen (§ 123, § 36) können auch für häusliche Betreuung eingesetz werden Ambulante Wohngruppen Ab 3 Personen 205 € mtl.; einmalig 2.500 € pro Person
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