Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im

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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Impressum
Herausgeber:
Landratsamt Karlsruhe
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76137 Karlsruhe
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07 21/9 36-70 890
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Inhaltliche Verantwortung und Redaktion:
Robert Roßkopf
Landratsamt Karlsruhe, Dezernat Mensch und Gesellschaft,
Amt für Versorgung und Rehabilitation, Altenhilfeplanung / Altenhilfefachberatung
unter Beteiligung der Fachämter, Landratsamt Karlsruhe: Dezernat Mensch und Gesellschaft:
Amt für Grundsatz und Soziales
Jugendamt
Dezernat Recht und Ordnung:
Gesundheitsamt
© Landratsamt Karlsruhe, August 2015
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung vom Landratsamt Karlsruhe
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Vorwort
Ich freue mich, Ihnen heute die Kreispflegeplanung 2020 für
den Landkreis Karlsruhe vorlegen zu können. Ziel dieser
Kreispflegeplanung ist die Sicherung der Lebensqualität älterer
Menschen im Landkreis Karlsruhe, auch bei zunehmender
Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit. Es geht darum, mit und
für die älteren Bürgerinnen und Bürger ein möglichst quartierbezogenes Hilfenetz aus Fachpflegekräften, semiprofessionellen Diensten und Bürgerschaftlichem Engagement zu entwickeln. Dieses soll ermöglichen, dass jedem die für ihn notwendigen Hilfen und die notwendigen Begleitungen, die seiner
momentanen Lebenssituation entsprechen, zur Verfügung
gestellt werden, um ein Altern in Würde und mit Lebensqualität zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Erhaltung der selbstständigen Haushaltsführung, aber auch abgestufte Hilfeangebote, die durch die Beratung durch Pflegestützpunkte erschlossen werden. Gleichzeitig sollen Angehörige entlastet und unterstützt werden. Oberste Priorität hat dabei, dass Senioren auch bei
zunehmender Pflege- und Hilfebedürftigkeit in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Die
Kreispflegeplanung auf Landkreisebene kann dabei lediglich einen Rahmen vorgeben, in dem sich
zukünftige Entwicklungen bewegen sollen.
Um dieses Ziel zu erreichen, spielt die Einbindung der Städte und Gemeinden eine besondere
Rolle. Der vorliegende Kreispflegeplan 2020 für den Landkreis Karlsruhe basiert deshalb auf sogenannten „Raumschaftsgesprächen“ mit allen Städten und Gemeinden. Die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der Bedarfsanalysen und die Empfehlungen des Sozialministeriums BadenWürttemberg und der Landkreisverwaltung wurden in diesen Gesprächen ausführlich diskutiert.
Um die angestrebten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer möglichst wohnortnahen Versorgung zu realisieren, ist es notwendig, auf Gemeindeebene die Ergebnisse dieses Berichts wahrzunehmen und umzusetzen. Der Landkreis wird im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Ausgestaltung quartiersbezogener Hilfenetze mitwirken.
Dr. Christoph Schnaudigel
Landrat
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis
Seite
0. Einleitung
4
1. Demografische Entwicklung im Bereich Senioren
5
2. Entwicklung des häuslichen Pflegepotentials
12
3. Wohnen im Alter
15
3.1 Wohnen in der eigenen Häuslichkeit
18
3.2 Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung
19
3.3 Betreutes Wohnen für Senioren/Seniorenparks
20
3.4 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften
21
4. Quartiersmanagement als neue kommunale Aufgabe
24
4.1 Strukturprinzipien des Quartierskonzeptes
25
4.2 Phasen einer Quartiersentwicklung
25
4.3 Ziele der Quartiersentwicklung
27
4.4 Veränderung kommunalinterner Strukturen
29
4.5 Fördermöglichkeiten durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
30
5. Prognosen und Entwicklungen
31
5.1 Bundesweite Prognosen im Bereich der Pflege
31
5.2 Entwicklungen im Bereich der Pflege in Baden-Württemberg
32
5.3 Entwicklungen der Zahl der Pflegebedürftigen (SGB XI) im Landkreis Karlsruhe
34
5.4 Derzeitiger Stand im Landkreis Karlsruhe
35
5.4.1 Ambulante Pflege
35
5.4.2 Ambulante 24-Stunden-Versorgung im eigenen Haushalt
36
5.4.3 Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen
38
5.4.4 Tagespflege
40
5.4.5 Vollstationäre Pflege
44
6. Bedarfseckwerte 2020 für den Landkreis Karlsruhe
49
6.1 Bedarfseckwerte – Dauerpflege
51
6.2 Bedarfseckwerte – Tagespflege
55
6.3 Bedarfseckwerte – Betreutes Seniorenwohnen / Seniorenwohnparks
58
6.4 Bedarfseckwerte – Ambulant Betreute Wohngruppen
60
7. Alltagsunterstützende Assistenzlösungen
61
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
8. Pilotvorhaben Fachplan Gesundheit
63
9. Menschen mit Behinderung
67
9.1 Einführung
67
9.2 Aktuelle Lebenssituation der erwachsenen Menschen mit Behinderung
68
9.3 Künftige Lebenssituation älterer Menschen mit Behinderung - gesellschafts- und
70
sozialpolitische Herausforderung
10. Entwicklungen bei älteren Migranten
73
10.1 Demografische Entwicklung
73
10.2 Situation älterer Migranten
74
11. Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V.
75
12. Bürgerschaftliches Engagement im Seniorenbereich
79
12.1 Was verstehen wir unter Bürgerschaftlichem Engagement
79
12.2 Gute Kooperationen im Bürgerschaftlichen Engagement leben und pflegen!
80
12.3 Die Familienzentren im Landkreis Karlsruhe
81
12.4 Pflegelotsen im Landkreis Karlsruhe
82
13. Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
83
13.1 Auswirkungen auf Fallzahlen
83
13.2 Hilfeplanung/Hilfesteuerung/Bedarfsermittlung
84
13.3 Aktueller Stand
84
14. Konsequenzen, Maßnahmen sowie Handlungsempfehlungen für die Altenhilfe
85
15. Quellen und weiterführende Informationen
90
16. Anhang
92
16.1 Wohnen im Alter / Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Karlsruhe
92
16.1.1 Betreutes Wohnen für Senioren
92
16.1.2 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften
97
16.1.3 Tagespflege
98
16.1.4 Pflegeheime
101
16.2 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand: 2015)
106
4
5
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
0. Einleitung
Ziel des Kreispflegeplanes 2020 für den Landkreis Karlsruhe ist es, eine möglichst optimale und
zugleich wohnortnahe Versorgung älterer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Deshalb wird
im Rahmen dieses Berichtes nicht nur auf die vom Sozialministerium Baden-Württemberg festgelegten Bedarfsschätzungen der teilstationären und stationären Versorgungsangebote eingegangen, sondern auch zu den Themen - demografische Entwicklung, Wohnen im Alter, Quartiersmanagement, Fachplanung Gesundheit, Menschen mit Behinderung, ältere Migranten, bürgerschaftliches Engagement und Entwicklungen bei der Hilfe zur Pflege - Stellung bezogen. Nur so ist es
möglich, das gesamte Spektrum an Angeboten und ihre Wechselwirkungen ausreichend zu würdigen.
Ausgehend von der Prognose, dass die Zahl der Demenzkranken in den nächsten Jahren drastisch ansteigen wird, kommt der gerontopsychiatrischen Versorgung eine besonders wichtige Bedeutung zu. Diese Versorgung stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die alle Bereiche der Altenhilfe
betrifft. Deshalb ist diesem Kreispflegeplan die demografische Entwicklung im Bereich „Senioren“
vorangestellt, bevor in den einzelnen Bereichen speziell auf die Versorgungssituation und den Bedarf der diversen Zielgruppen eingegangen wird.
Eine der zentralen Fragen in diesem Bericht ist somit die Diskussion um die künftige Versorgungsstruktur für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe. Hierbei spielen die Bedarfseckwerte für Dauer- und Tagespflege sowie ambulante Angebote im Alter eine wichtige Rolle. Um eine räumlich
differenzierte Betrachtung des Landkreises zu ermöglichen, wurde das Landkreisgebiet für die
Kreispflegeplanung 2020 in 16 Einzugsbereiche aufgeteilt. Diese 16 Einzugsbereiche umfassen
folgende Städte und Gemeinden:
Einzugsbereich 1 :
Einzugsbereich 2 :
Einzugsbereich 3 :
Einzugsbereich 4 :
Einzugsbereich 5 :
Einzugsbereich 6 :
Einzugsbereich 7 :
Einzugsbereich 8 :
Einzugsbereich 9 :
Einzugsbereich 10 :
Einzugsbereich 11 :
Einzugsbereich 12 :
Einzugsbereich 13 :
Einzugsbereich 14 :
Einzugsbereich 15 :
Einzugsbereich 16 :
Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher
Bretten, Gondelsheim
Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard
Ettlingen
Graben-Neudorf, Dettenheim
Kraichtal
Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen
Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen
Malsch
Marxzell, Karlsbad, Waldbronn
Pfinztal
Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen
Rheinstetten
Stutensee
Waghäusel, Hambrücken
Weingarten, Walzbachtal
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
1. Demografische Entwicklung im Bereich Senioren
Der Altersaufbau wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten massiv verändern. Mit dem
Jahr 2000 hat in Baden-Württemberg eine neue Zeit begonnen. Erstmals in der Geschichte des
Landes lebten hier mehr ältere als jüngere Menschen. Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht
schon lange von der idealen Vorstellung einer Pyramide ab und nähert sich zunehmend einem
„Bevölkerungspilz“.
6
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Die demografische Entwicklung hat zur Folge, dass der Anteil älterer und hochbetagter Menschen
in der Bevölkerung steigt bei einem gleichzeitigen Rückgang des Anteils Jüngerer. Parallel dazu
altert auch die Bevölkerung im erwerbstätigen Alter.
Bei der „Altenbevölkerung“ sind im Wesentlichen drei Gruppen mit unterschiedlichen Bedarfsschwerpunkten zu unterscheiden:1
 Die „jungen Alten“ (60 bis unter 75 Jahre), die überwiegend gesundheitlich und materiell gut gestellt sind, ein selbstständiges Leben führen und über Ressourcen verfügen, die sie weitergeben
können; ihre Zahl verändert sich bis 2020 kaum.
 Die „mittel Alten“ (75 bis unter 85 Jahren), die häufig erste Hilfe- und Unterstützungsleistungen
benötigen; ihre Zahl steigt bis zum Jahr 2020 relativ milde.
 Die „Hochaltrigen“ (85 Jahre und älter), die verstärkt Hilfe- und Pflegeleistungen benötigen; ihre
Zahl steigt bis 2020 relativ stark an.
Die Zahl der über 60-Jährigen im Landkreis Karlsruhe von 114.125 (im Jahr 2012) steigt auf
129.129 (im Jahr 2020) - das entspricht einer Steigerung von 13,1 %. Für die Altenhilfeplanung
von größerer Bedeutung ist jedoch die Steigerungsquote bei den hochaltrigen Menschen (ab 85
Jahre) von 31,1 % (gegenüber 24,9% im Landesdurchschnitt). Man geht davon aus, dass im Jahr
2020 ca. 14.500 Menschen im Landkreis Karlsruhe 85 Jahre und älter sind.2
1
2
Statistisches Landesamt B.-W. 2013.
Statistisches Landesamt B.-W. a.a.O.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
9
Bei der Altenbevölkerung sind auch weitreichende Prognosen relativ treffsicher, da die Personen
heute schon leben. Bei steigender Lebenserwartung könnten sich die skizzierten Entwicklungen
sogar als Untergrenze erweisen. Insbesondere in Kreisteilen, die heute noch ein relativ niedriges
Durchschnittsalter aufweisen, wird die Zahl Älterer künftig stark zunehmen.
Die mittel- und langfristige Bevölkerungsentwicklung wird auch von politischen Faktoren mitbeeinflusst, wie dem der Einwanderungspolitik.
Neben demografischen Entwicklungen gibt es gesellschaftliche Veränderungen, die Auswirkungen
auf die Versorgung älterer Menschen haben:
 Der Trend zur Singularisierung nimmt stark zu. In Single-Haushalten leben vor allem jüngere
Menschen und Senioren. Die Ursache des Alleinlebens liegt bei den Jüngeren in den Gegebenheiten des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes. Bei den älteren Alleinlebenden handelt es
sich überwiegend um Personen, die nach den Tod des Ehepartners allein im Haushalt leben. Alleinleben ist eher ein weibliches Phänomen. Dies ist zum einen auf die höhere Lebenserwartung
von Frauen zurückzuführen und zum anderen auf die Anzahl an verwitweten und unverheirateten
Frauen infolge des Weltkrieges. Zurzeit leben laut Statistischem Landesamt in der Altersgruppe
der über 75-Jährigen 63 % der Frauen und 24 % der Männer in Einpersonenhaushalten. In diesen Altersklassen sind Frauen wesentlich häufiger auf fremde Hilfe angewiesen als ihre männlichen Altersgenossen. Die Pflegehäufigkeit der Männer liegt ab dem 75. Lebensjahr stets niedriger als die der Frauen, wobei die Schere mit zunehmendem Alter immer weiter aufgeht. Ein wesentlicher Grund für diesen geschlechts-spezifischen Unterschied ist auch, dass Frauen nach
dem Tod des durchschnittlich älteren Partners häufig alleine leben und deshalb im Falle ihrer eigenen Pflegebedürftigkeit stärker auf professionelle Pflege angewiesen sind als Männer, die im
Falle ihrer Pflegebedürftigkeit in der Regel von ihren jüngeren Partnerinnen gepflegt werden.
Künftig werden auch ältere Männer infolge zunehmender Paar-Trennungen verstärkt alleine leben. Man geht davon aus, dass anstelle von jetzt 85 % in 2030 nur noch 65 % der über 60jährigen Männer verheiratet leben werden. Der Anteil alter Single-Männer steigt dann von jetzt
15 % auf dann 35 % allein lebender unter den kalendarisch alten Männern. Dabei ist der Anteil
lediger beziehungsweise geschiedener Männer höher als jener der Witwer.3
 Die höhere Lebenserwartung der Frauen führt zu einer deutlichen „Feminisierung des Alters“.
Aus diesem Grund sind Frauen in vielerlei Hinsicht von den Problemen des Alterns stärker betroffen. Dies dürfte auch zukünftig der Fall sein, selbst wenn demografische Prognosen von einer
gewissen Angleichung der geschlechterspezifischen Mortalität ausgehen. Danach wird die Zahl
3
Witterstätter 2003, S. 61.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
der pflegebedürftigen Frauen bis 2030 um 47 % steigen, während die Zahl der männlichen Pflegebedürftigen um 70 % steigen könnte. Der hohe prozentuale Zuwachs bei den männlichen
Pflegebedürftigen erklärt sich daraus, dass bei der männlichen Bevölkerung die Altersjahrgänge
der über 75-Jährigen mit hohem Pflegerisiko aufgrund der Gefallenen des zweiten Weltkrieges
nur schwach besetzt sind. Bis zum Jahr 2030 wächst eine Generation in dieser Altersgruppe hinein, die den Krieg nicht mehr erlebt hat. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Frauen im Alter
nicht nur generell länger leben, sondern bei Pflegebedürftigkeit eine längere Lebenserwartung
aufweisen, d. h. auch bei hoher Pflegebedürftigkeit leben betagte Frauen länger als gleichaltrige
Männer.
 Die heutige Arbeitswelt fordert ein hohes Maß an Mobilität. Für viele Beschäftigte bedeutet
Mobilität eine zweifache Herausforderung. Auf der einen Seite stehen attraktive Arbeitsplätze
und auf der anderen Seite die Bedürfnisse und Wünsche der Familien. Die Leistungsfähigkeit in
Bezug auf das häusliche Pflegesystem wird dadurch geschwächt.
 Noch immer sind die meisten pflegenden Angehörigen Frauen. Parallel steigt aber auch die
Frauen-Erwerbstätigkeitsquote. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass neben der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf daher auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an
volkswirtschaftlicher Relevanz zunehmen wird.
 Eine positive gesellschaftliche Veränderung ist, dass das Bürgerschaftliche Engagement Älterer leicht zunimmt. Insgesamt ist die Entwicklung der Engagementquote über die Jahre hinweg in
Baden-Württemberg von großer Dynamik geprägt. Veränderungen zwischen 1999 und 2004 haben sich weitere fünf Jahre später wieder relativiert. Konstanz hingegen zeigt sich im Anstieg des
Engagements der Altersgruppe der über 65-Jährigen. Über die Jahre hinweg nimmt dies leicht
zu. Dieser Trend wird auch von den Ergebnissen für die anderen Bundesländer gestützt.4
4
Freiwilligensurvey Baden-Württemberg, 2009.
10
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Zusammenfassend wird festgestellt, das die Altenbevölkerung in den nächsten Jahren stark anwachsen wird, wobei die Zahl der 75- bis 84-Jährigen sowie der Hochbetagten (85-jährigen und
älteren) besonders stark zunehmen wird. Der Bevölkerungszuwachs bei älteren Menschen – und
insbesondere bei den Hochbetagten – wird in den Umlandgemeinden überdurchschnittlich sein.
Mit der steigenden Zahl insbesondere hochbetagter Menschen wächst auch der Bedarf an Hilfeund Pflegeleistungen. Kennzeichnend für die demografische Entwicklung insgesamt ist ein langfristiger Bevölkerungsrückgang bei einem zugleich fortschreitenden Alterungsprozess. Folge für
die Altenpolitik ist eine wachsende Zahl Älterer und Hochbetagter mit erfahrungsgemäß hohem
Hilfe- und Pflegebedürftigkeitsrisiko sowie eine schwindende Zahl jüngerer Menschen, die Hilfeund Versorgungsleistungen erbringen könnten.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Bevölkerungsvorausrechnung für die Städte und Gemeinden im
Landkreis Karlsruhe bis 2020
Stadt/Gemeinde Bevölkerung Bevölkerung
2013
2020
+/-
Über 80Jährige
2013
Über 80Jährige
2020
%
+/-
%
48,7
Bad Schönborn
Bretten
12.628
28.449
13.273
29.867
5,1
5,0
755
1.362
1.123
1.939
Bruchsal
42.724
44.488
4,1
2.221
3.006
Dettenheim
Egg.-Leop.
6.413
16.063
6.344
16.962
-1,1
5,6
285
829
386
1.235
Ettlingen
38.906
39.275
0,9
2.578
3.393
31,6
Forst
Gondelsheim
7.896
3.598
8.271
3.828
4,7
6,4
364
135
526
228
44,5
Graben-Neudorf
Hambrücken
Karlsbad
11.616
5.547
15.603
11.683
5.666
15.520
0,6
2,1
-0,5
555
189
831
753
323
1.107
Karlsdorf-Neuth.
Kraichtal
Kronau
10.017
14.457
5.478
10.267
14.714
5.471
2,5
1,8
-0,1
395
686
235
638
1.050
334
Kürnbach
Linkenh.-Hoch.
Malsch
2.245
11.675
14.049
2.254
11.954
14.210
0,4
2,4
1,1
176
588
688
222
896
908
26,1
52,4
Marxzell
Oberderdingen
Oberh.-Rheinh.
5.031
10.385
9.490
5.127
10.453
9.657
1,9
0,7
1,8
287
549
511
496
716
751
72,8
30,4
Östringen
Pfinztal
Philippsburg
12.622
17.642
12.529
12.768
17.804
12.876
1,2
0,9
2,8
610
986
556
927
1.359
866
52,0
37,8
Rheinstetten
Stutensee
19.887
23.571
20.330
24.277
2,2
3,0
1.162
1.071
1.652
1.625
Sulzfeld
4.582
4.627
1,0
252
363
Ubstadt-Weiher
12.763
12.899
1,1
601
778
44,0
29,5
Waghäusel
Waldbronn
20.093
12.084
20.643
12.184
2,7
0,8
989
784
1.501
1.064
51,8
35,7
Walzbachtal
9.369
9.573
2,2
457
591
29,3
Weingarten
Zaisenhausen
10.092
1.649
10.533
1.649
4,4
0,0
568
72
741
109
30,5
51,4
Landkreis
Karlsruhe
429.153
439.447
2,4
22.327
31.606
41,6
42,4
35,3
35,4
49,0
68,9
35,7
70,9
33,2
61,5
53,1
42,1
32,0
47,0
55,8
42,2
51,7
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
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2. Entwicklung des häuslichen Pflegepotentials
Die Familie hat für die pflegerische Versorgung ihrer älteren Mitglieder eine hohe Bedeutung. Etwa
zwei Drittel der Familien, die in Baden-Württemberg zu Hause pflegen, übernehmen die Pflege
selbst (64 %), teilweise unterstützt durch selbst finanzierte hauswirtschaftliche Hilfen. In 28 % der
Fälle wird privat und professionell erbrachte Pflege kombiniert, etwa 8 % der zu Hause Betreuten
werden ausschließlich professionell versorgt. Etwa ein Drittel der privaten Hauptpflegepersonen
sind Töchter oder Schwiegertöchter, etwas weniger als ein weiteres Drittel stellen (Ehe-)Partner. In
10 % der Fälle sind Söhne die Hauptpflegepersonen.5
Neben privat erbrachten Pflegeleistungen und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe greifen
Familien in den letzten Jahren verstärkt auf die Unterstützung durch zumeist osteuropäischen Migrantinnen zurück. Schätzungen gehen von ca. 70.000 bis 100.000 Personen in Deutschland aus,
die ohne Arbeitserlaubnis in Privathaushalten Pflegeleistungen erbringen.
Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Pflege zu Hause – etwa 75 % der Hauptpflegepersonen sind weiblich. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass zunehmend auch Männer in der
Betreuung engagiert sind. So ist mittlerweile der Anteil der Männer an den Hauptpflegepersonen
von 17 % auf 27 % gestiegen.
5
FaFo Baden-Württemberg, 2011
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Die Gatten- und Partnerpflege wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da in vielen Paaren zunehmend beide Partner miteinander hochaltrig werden. Prinzipiell ist jedoch von einem Rückgang
der potenziellen Familienpfleger im Zahlenverhältnis zu den zu Pflegenden auszugehen. Gründe
für diesen Rückgang sind einmal demografischer Natur, liegen dann aber auch in veränderten familialen Lebensgewohnheiten sowie in der starken geographischen Mobilität der Bevölkerung. Zudem ist die Abnahme der Zahl der altersjüngeren Bevölkerung im Vergleich zur alten Bevölkerung
zu nennen.
Wie bereits dargestellt, werden Pflegebedürftige überwiegend von weiblichen Angehörigen im Alter
zwischen 40 und 65 Jahren betreut und versorgt. Dass aufgrund der demografischen Entwicklung
in den nächsten Jahren mit einem kontinuierlichen Rückgang des häuslichen Pflegepotentials zu
rechnen ist, belegen die folgenden Grafiken:
14
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
15
Während im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2006 noch 2,3 Frauen im Alter zwischen 40 und 65 Jahren auf einen Hochbetagten entfielen, nimmt diese Zahl kontinuierlich bis zum Jahr 2020 auf
1,6 ab (Pflegequotient6).
Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch gesellschaftliche Veränderungen tragen zur
Abnahme des familiären Pflegepotentials bei. 40 % der Akademikerinnen bleiben in Deutschland
kinderlos, da u. a. geeignete Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen. Es ist also unwahrscheinlich,
dass diese Frauen einen „Pflegeurlaub“ nehmen, wenn sie aus Angst vor beruflicher Benachteiligung bereits auf Kinder verzichtet haben. Es ist wahrscheinlicher, dass diese Frauen dazu neigen
werden, für die Pflege ihrer Eltern bzw. Partner professionelle Dienste in Anspruch nehmen. Eine
Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Bedarf an professionell ambulanter, teilstationärer
und vollstationärer Hilfen sich weiter erhöhen wird.
Dieser Entwicklung ist durch die Planung geeigneter Dienste in den Versorgungsräumen des Kreises Rechnung zu tragen. Es wird sich aber auch der Bedarf an qualifizierter und trägerunabhängiger Beratung in den Städten und Gemeinden des Kreises erhöhen.
Gleichfalls wird es erforderlich sein, Potentiale im Bereich von Freiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe weiter zu erschließen, um die große Herausforderung, die sich aus der zunehmenden
Überalterung unserer Gesellschaft ergibt, bewältigen zu können.
6
Verhältnis von 40- bis 65-jährigen Frauen zu über 75-jährigen Menschen
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
3. Wohnen im Alter
Das Wohnen im Alter wird angesichts der demografischen und sozialen Entwicklungen in Zukunft
mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden:
 Die wachsende Zahl älterer und vor allem hilfebedürftiger Menschen und der gleichzeitige Rückgang des familialen Hilfepotentials wird in der Branche für Pflegeimmobilien als große Marktchance gesehen, das stationäre Versorgungsangebot auszubauen.
 Wenn der zunehmende Pflegebedarf vor allem mit zusätzlichen traditionellen Pflegeheimen gedeckt würde, wäre dies jedoch mit einem Fachkräftezuwachs verbunden, der kaum realisierbar
erscheint. In der Folge entstünden enormen Kosten, die angesichts der bereits heute stark geforderten sozialen Sicherungssysteme ökonomisch kaum zu bewältigen wären.
 Gleichzeitig ginge eine solche Entwicklung an den Wünschen der meisten älteren Menschen
vorbei, denn das Wohnen im Heim hat in den vergangenen Jahren deutlich an Akzeptanz verloren.
Es bedarf gezielter Handlungsempfehlungen, um diesen Herausforderungen Rechnung tragen
zu können:
 Alternative selbstständige Wohnformen für ältere Menschen, wie gemeinschaftliches Wohnen
oder Betreutes Wohnen, werden zu verbreiten sein. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen
entsprechend geändert werden, damit die Umsetzung solcher Wohnformen leichter wird und die
Angebote noch stärker an den Bedarfen älterer Menschen orientiert sind. Darüber hinaus müssen diese Wohnformen weiterentwickelt werden, damit auch bei schwerer Pflege kein weiterer
Umzug erforderlich ist.
 Besondere Wohnmöglichkeiten für Schwerpflegebedürftige gilt es in Richtung auf mehr Alltagsnormalität und Selbstbestimmung weiterzuentwickeln. Dies betrifft sowohl die Weiterentwicklung
der stationären Pflege wie auch die Verbreitung alternativer Wohnmöglichkeiten für Pflegebedürftige.
 Angesichts der zukünftigen Herausforderungen gilt es eine neue Kultur des Helfens zu entwickeln. Daher wird quartiersbezogen Wohnkonzepten in Zukunft eine besondere Rolle zufallen.
Dort wo über Jahre Beziehungen gewachsen sind und wo Jung und Alt im vertrauten Wohnumfeld zusammenleben, wird der Wechsel von der Versorgungs- zur Mitwirkungsgesellschaft am
ehesten vollzogen werden können.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Der Aus- und Umbau eines altersgerechten Wohn- und Betreuungsangebotes in diese Richtung
hat in den vergangenen Jahren begonnen. Viele neue Wohn- und Betreuungskonzepte sind auf
den Markt getreten:
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
3.1 Wohnen in der eigenen Häuslichkeit
Das Wohnen in der vertrauten Häuslichkeit wird so gestaltet werden, dass man dort auch im Alter
und bei beginnender Pflegebedürftigkeit wohnen bleiben kann. Hier sind in der Vergangenheit eine
Reihe von Initiativen ergriffen worden, jedoch bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen,
um das Wohnangebot und das Wohnumfeld entsprechend zu gestalten. Weiterhin erforderlich ist
der Ausbau von Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie niedrigschwelliger Hilfeangebote.
Oberziel:
Erhaltung der Kontakte
zu Familienangehörigen,
Freunden und Nachbarn
Weitgehende Barrierefreiheit zur bzw. in der
Wohnung (alternativ:
Betreutes Seniorenwohnen
im Ortsteil)
Barrierefreien
ÖPNV
Örtliche Infrastruktur
(Einzelhandel, med.
Versorgung, Apotheke
etc.)
Wohnen in der eigenen
Häuslichkeit bei (beginnender)
Pflegebedürftigkeit erfordert...
Beratung durch
Pflegestützpunkte
Betreuung und
Pflege durch...
Angehörige
Nachbarn
Bürgerschaftlichem
Engagement
ambulante Pflege
Demenzbetreuungsgruppen
Tagespflege
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
3.2 Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung
Wohnungsanpassungsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Selbständigkeit sowie die sozialen Kontakte ältere Menschen in ihrer angestammten Wohnung und in ihrem bisherigen unmittelbaren Wohnumfeld zu erhalten. Ihr Ziel ist es, barrierefreien Wohnraum im Wohnungsbestand
und Neubaubereich zu schaffen. Eine alten- und behindertengerechte Wohnungsausstattung
bringt älteren oder behinderten Menschen nicht nur mehr Sicherheit und Selbständigkeit; sie erleichtert auch die häusliche Pflege und vermeidet stationäre Pflege bzw. zögert diese hinaus.7
Aufgrund der demografischen Entwicklung werden in den nächsten Jahren immer mehr ältere
Menschen darauf angewiesen sein, ihr Alter in ihrer bisherigen Wohnung zu verbringen. Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung verfolgen das Ziel, Wohnungen so zu verändern, dass
diese den individuellen Fähigkeiten der Bewohner angepasst und Einschränkungen kompensiert
werden können. Somit kann eine selbständige Lebensführung ermöglicht und bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit die Hilfe und Pflege zu Hause erleichtert werden. Wohnungsanpassungsberatung
ist wichtig sowohl in Krisensituationen (z. B. bei bereits eingetretenem Funktionsverlust), aber auch
präventiv. Sie beinhaltet die Beratung über die mögliche Anpassungsalternative sowie deren Finanzierung und wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ergänzt.
Die verstärkte Nutzung von Wohnanpassungsmaßnahmen kann dazu beitragen, die Selbstständigkeit Älterer in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu erhalten, die Unfallgefahr in der Wohnung zu
senken, ambulante Pflegeleistungen überhaupt erst zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und damit
stationäre Aufnahmen hinauszuzögern und zu vermeiden.
Handlungsempfehlungen:
 Die zunehmenden Aufgaben der Wohnberatung werden in Zukunft nur bewältigt werden können,
wenn sowohl die hauptamtlichen Ressourcen ausgebaut, als auch mehr bürgerschaftliches Engagement für diese Aufgaben gewonnen werden kann.
 Wohnberatung sollte dabei nicht nur in konkreten Bedarfslagen sondern auch präventiv angeboten werden. Adressaten können Einzelpersonen, aber auch Gruppen sein (Seniorenkreise etc.).
 Die Kooperation mit Städten und Gemeinden, Architekten, Handwerksverbänden, der Wohnungswirtschaft sowie den Kostenträgern (z.B. Pflegekassen) sollte angestrebt werden.
 Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben durch
innovative Technik) umfasst Methoden, Produkte sowie Dienstleistungen, welche das alltägliche
Leben älterer und auch gehandicapter Menschen unterstützen. Diese Techniken sollen zukünftig
verstärkt in den Beratungsprozess mit einfließen.
7
Landespflegeplan B.-W. Teil 4, S. 5.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
3.3 Betreutes Wohnen für Senioren/Seniorenwohnparks
Das Betreute Wohnen setzt sich immer mehr als Zwischenform zwischen dem unabhängigen, aber
auch ungesicherten Leben in der eigenen Wohnung und der Heimübersiedlung durch. Bei Kompetenzeinschränkungen soll nicht der alte Mensch seine Behausung wechseln, sondern die Betreuungsorganisation soll auf seine Bedarfe flexibel reagieren; er selbst aber soll dabei in seinem angestammten Wohnbereich verbleiben können. Zwar sind in das eigenbestimmte Leben in der gewohnten Umgebung ambulante Dienste integrierbar, doch müssen die Dienste durch die hilfebedürftigen alten Menschen oder andere erst mobilisiert werden. Nicht in allen Fällen sind sie sofort
erreichbar. Ihre Einsatzzentrale liegt im Allgemeinen sowohl räumlich als auch organisatorisch in
einer gewissen Entfernung von der Wohnung der alten Menschen. Wartezeiten, bis ein solcher
Dienst anläuft, müssen in Kauf genommen werden.
Hier setzt das Betreute Wohnen an. Es bietet dem alten Menschen in seiner Wohnung oder in deren Nähe einen pflegerischen Stützpunkt an mit jederzeit erreichbaren und mobilisierbaren Hilfen.
In vielen Fällen liegen die derart „Betreuten“ Wohnungen in unmittelbarer Nähe eines Tages-,
Kurzzeit- oder Vollzeitpflegeheimes oder sind räumlich mit einem solchen verbunden. Dessen Personal steht in Rufbereitschaft – teils angeschlossen über Notruf-/Funkfinger-Telefon – für die Bewohner der betreuten Wohnungen zur Verfügung. Das abrufbare Pflegepersonal kann aber auch
anders – etwa über eine nahegelegene Sozialstation oder über eine sonstige Rufbereitschaft – zur
Verfügung gehalten werden.
Neben dieser ständigen Präsenz pflegerischer Hilfen bietet das Betreute Wohnen weitere Dienste:
einen Hausmeisterdienst für kleinere Reparaturen, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und
Schneeräumen. Die Bewohner der Betreuten Wohnungen können auch an den Gemeinschaftsveranstaltungen des Altenzentrums, dem ihre Wohnungen angeschlossen sind, teilnehmen.
Vier grundlegende Leistungen des Betreuten Wohnens
 Barrierefreiheit,
 ständige Präsenz eines gesundheitspflegerischen Dienstes,
 hausmeisterlich-technischer Basisdienst und
 Veranstaltungsangebot
werden gegen eine Pauschale bereitgehalten, die bei rund 100 bis 150 Euro monatlich liegt. Umfangreichere Leistungen wie permanente Kranken- und/oder pflegerische Betreuung, hauswirtschaftliche Einzeldienste, größere Reparaturen, Fußpflege, Mahlzeiten und Ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt und einzeln abgerechnet.
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Eine innovative Variante des betreuten Wohnens für Senioren sind sogenannte Seniorenwohnparks, die zwischen 20 und 50 barrierefrei ausgestaltete Bungalows verfügen. Räumlich angegliederte Tagespflegeangebote/ambulante Pflege ermöglichen auch hier lange Phasen der Selbständigkeit auch bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit. Ein erster Seniorenwohnpark
soll im Landkreis Karlsruhe in Oberderdingen realisiert werden (Baubeginn voraussichtlich Sommer 2016).
Handlungsempfehlungen:
 Schaffung bedarfsgerechter betreuter Seniorenwohnanlagen oder Seniorenwohnparks (unter
Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements) auch in kleineren Gemeinden/Ortsteilen
 Bei der Definition von Standards sollte für das betreute Wohnen darauf geachtet werden, dass
die Wohnungen bezahlbar bleiben; gerade auch Wohnungen mit 40-50 qm Wohnfläche werden
nachgefragt (zukünftig sinkende Renten)
 Angesichts eines Durchschnittsalters von ca. 75 Jahren beim Einzug sollte verstärkt auf ein tragfähiges Betreuungskonzept geachtet werden (auch für dementiell Erkrankte)
 Einführung eines Belegungsmanagement, um Möglichkeiten und Grenzen der Angebote anzupassen.
 Schaffung von entlastenden Angeboten für Betreuungskräfte (z. B. Fortbildungen zum Thema
Demenz, ärztliches Coaching, Erfahrungsaustausch)
 Räumlich-technische Maßnahmen, um Selbständigkeit des Bewohners zu erhalten (z. B. Herdüberwachung, Rauchmeldersystem, Beleuchtung usw. )
 Kombination des Betreuten Wohnens oder Seniorenwohnparks mit neuen Wohnformen (z. B.
amb. betreute Wohngruppen)
3.4 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften / Wohngruppen
Herzstück des neuen Heimrechts (WTPG) sind die in dieser Form bundesweit einzigartigen ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Sie sind eine Alternative zum stationären Pflegeheim und
stehen unter der Verantwortung eines Anbieters. Je nach Einrichtung dürfen sie zwischen acht und
zwölf Bewohner aufnehmen. Sie eignen sich auch für junge Pflegebedürftige und Demenzkranke.
Diese WG bietet eine interessante Besonderheit: Als Anbieter können nicht nur Unternehmen,
sondern auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine und Kommunen auftreten. Die Bewohner einer ambulant betreuten WG können frei wählen, welche externen Pflege- und Unterstützungsangebote sie in Anspruch nehmen möchten. Der Anbieter sorgt für den Wohnraum, die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung.
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Bislang gibt es im Landkreis Karlsruhe noch wenig ambulant betreute Wohnformen für besondere
Bedarfslagen Älterer. Ambulant betreute Wohngruppen werden in Zukunft eine wichtige Ergänzung
zu den bestehenden Versorgungsangeboten sein und das Konzept dieser Wohnformen kann sowohl für die Entwicklung innovativer Versorgungselemente als auch für die Weiterentwicklung der
Betreuungskonzepte wegweisend und handlungsleitend sein. Für Modelle im Landkreis Karlsruhe
(innerhalb- und außerhalb des Geltungsbereiches des Heimgesetzes) sollten Spielräume geschaffen werden, ohne die besonderen Schutzinteressen hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen
außer Acht zu lassen.
In Waghäusel und Linkenheim-Hochstetten sind die ersten ambulant betreuten Wohngruppen mit
je 10 Plätzen in Trägerschaft der AWO eingerichtet. Weiter Angebote - auch von anderen Trägern
- sind in Planung. Die besondere Wohnform bietet leicht pflegebedürftigen Menschen unter Wahrung der größtmöglichen Sicherheit ein selbstbestimmtes Leben. Auf den Bausteinen freie Gestaltung des Alltags, Selbstbestimmung der Bewohner sowie Unterstützung und Berücksichtigung der
persönlichen Bedürfnisse gründet sich die Wohngemeinschaft. Es besteht eine „Rund-um-dieUhr“-Betreuung. Alltagsbegleiter/Präsenzkräfte helfen als hauswirtschaftliche Kräfte. Nachts ist
ebenfalls Personal anwesend. Pflegeleistungen werden vom angeschlossenen ambulanten Pflegedienst erbracht.
Als Sonderform gibt es im neuen Heimrecht wie schon erwähnt die „Selbstverantworteten
Wohngemeinschaften“. Die Menschen wollen auch im Alter oder bei Unterstützungsbedarf ihre
Unabhängigkeit nicht aufgeben Dazu hat das Land Baden-Württemberg die selbstverantwortete
und bürgerschaftlich getragene Wohngemeinschaft konzipiert. Hier können die Bewohner ihre Angelegenheiten vollständig eigenverantwortlich regeln. Das bedeutet, dass sie Dinge des täglichen
Lebens selbstbestimmt gestalten und Pflege- oder Unterstützungsleistungen frei wählen. Selbstverantwortet ist das Wohnen aber nur, wenn es von Leistungsanbietern unabhängig ist.
Handlungsempfehlungen:
Von den Pflegebedürftigen im Landkreis Karlsruhe leben ca. 70 % in der eigenen Häuslichkeit.
Diese Zahl und die bisherige Erfahrung zeigen, dass innovative Dienste der Altenhilfe (z. B. engmaschiges Betreutes Seniorenwohnen und ambulant betreute Wohnformen) den Bedarf an Pflege
eher gerecht werden. Diese innovativen Hilfen versuchen, Nachteile der dualen Altenhilfe (also
entweder selbst gewählte Umgebung oder stationäre Versorgung für alte Menschen) zu vermeiden. Der Ausbau des Betreuten Seniorenwohnens in allen Ortsteilen und ein Aufbau von ambulant
betreuten Wohnformen, in denen auch ein hoher Pflegebedarf aufgefangen werden kann, werden
daher für zukunftsorientiert und zeitgemäß gehalten.
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selbstgewählte Versorgung
(mit/ohne ambulanter, häuslicher Pflege)
stationäre Versorgung in
Pflegeheimen
Zwischenbereich:
 Ambulant betreute Wohngemeinschaften
 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnparks
 Teilstationäre Angebote
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4. Quartiersmanagement als neue kommunale Aufgabe
Quartiersmanagement und Quartierskonzepte zielen darauf, einen sozialen Nahraum mit dem sich
die Bewohner identifizieren – ein Dorf, eine Gemeinde, einen Stadtteil, ein Kiez, ein Viertel – so zu
gestalten, dass auch ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem vertrauten
Wohnumfeld verbleiben können. Dafür versucht man möglichst viele altersgerechte Wohnangebote sowie soziale Angebote und Unterstützungsangebote
(Bausteine: Wohnen, Soziales, Pflege)
kleinräumig in den Quartieren verfügbar zu machen. All diese Bausteine werden nicht von heute
auf morgen in ein Quartier integriert, sondern je nach Bedarf im Quartier verfügbar gemacht, um
Versorgungslücken zu schließen. In die Umsetzung eines solchen Quartiersprojektes werden die
tätigen Akteure vor Ort einbezogen, die miteinander im Sinne
lokaler Verantwortungsgemeinschaften
kooperieren. Ebenso sind die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Umsetzung einzubeziehen, um Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe zu stärken. Zur Koordination der Akteure und
Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger ist ein „Koordinator“ notwendig, der das
Quartiersmanagement
übernimmt. Quartierskonzepte werden aktuell in vielen Kreisen als zukunftsträchtige Wohn- und
Versorgungsmodelle für die Altenhilfe diskutiert. Viele Praktiker aus der Wohlfahrtspflege, aus der
Wohnungswirtschaft und aus den Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, um solche Ansätze vor Ort umzusetzen. Mit der Einrichtung von Quartiersarbeit vor Ort wird eine professionelle
Koordination und Moderation installiert. Die Vernetzung aller Akteure, die Bündelung und effektive
Nutzung von Ressourcen und die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an Entscheidungsprozessen bilden die Basis der Quartiersarbeit vor Ort.
Fachkräfte – nebenamtliche Helfer – bürgerschaftlich Engagierte auf Augenhöhe
Bei der Quartiersentwicklung geht es darum, die Lebensräume entsprechend zu gestalten, das
heißt, ein wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld und soziale Kontakte zu fördern, die räumliche Infrastruktur und bedarfsgerechte Wohnangebote auszubauen und für wohnortnahe Beratungs- und Dienstleistungen zu sorgen. Für Anfragen der Senioren oder Angehörigen steht
ein Ansprechpartner
für alle in Betracht kommenden Angebote zur Verfügung.
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4.1 Strukturprinzipien des Quartierskonzeptes
Die Grundthese der Quartiersentwicklung ist, dass es einer Strukturveränderung in der Altenhilfe
bedarf:8

Sozialraumorientiert: Soziale Nahräume generationengerecht gestalten. Nicht von der
Einzelversorgung, sondern vom sozialen Raum aus denken. Perspektive auf die Besonderheiten des Quartiers legen; kleinräumige, dezentrale statt großräumige oder zentralistische Lösungsansätze suchen; keine Standardlösungen, sondern Lösungen angepasst auf
die örtlichen Gegebenheiten suchen; Kenntnisse über die Besonderheiten vor Ort haben.

Ganzheitlichkeit: Nicht einzelne Dienstleistungen, sondern das gesamte Lebensumfeld
optimieren. Denken und Handeln im Zusammenhang statt in fachlichen Kategorien; sich
nicht fachlich, sondern räumlich organisieren.

Beteiligungsorientiert: Wechsel von der Versorgungs- zur Mitwirkungsgesellschaft. Nicht
alleine, sondern in Kooperationen und Netzwerken agieren und die Quartiersbewohner beteiligen. Stärkung der Selbstorganisation und Selbstregulation vor Ort.

Nicht ohne „Koordinator“: Für die Umsetzung eines Quartierskonzeptes bedarf es eines
Quartiersmanagers, der entsprechend qualifiziert werden muss. Er aktiviert, koordiniert,
regt zur Eigeninitiative an, stärkt soziale Netze, sichert Transparenz durch Öffentlichkeitsarbeit und initiiert oder begleitet Einzelprojekte.

Ziel eines Quartiersmanagement: Erhaltung des (selbstständigen) Wohnens im vertrauten Wohnumfeld und Stärkung von Eigeninitiative und gegenseitiger Hilfe
4.2 Phasen einer Quartiersentwicklung
Der erste Schritt, um die Quartiersentwicklung innerhalb einer Kommune zu fördern, ist eine entsprechende Leitbildentwicklung. Hierbei werden die zukünftigen Handlungsschritte im Altenhilfebereich auf einen Quartiersansatz hin ausgerichtet.9
1. Quartiere identifizieren:
Wenn in der Kommune Einigkeit besteht, dass der Quartiersansatz im Rahmen der Altentenhilfe
bestimmender Leitgedanke sein soll, gilt es im nächsten Schritt, die Quartiere innerhalb der Kommune zu bestimmen. Über die Größe der Quartiere, in denen Quartiersprojekte umgesetzt werden
sollen, gibt es keine einheitlichen Vorgaben. In der Praxis variieren Quartiersgrößen von ein paar
Hundert bis zu mehreren Tausend Einwohnern. Eine Obergrenze von 20.000 Einwohnern ist jedoch zu beachten. Nicht nur die Größe, auch die Grenzen von Quartieren sind nicht immer leicht
zu bestimmen. Häufig ermöglichen räumliche oder historische Gegebenheiten eine klare Quar8
9
Nach Ursula Kremer-Preiß 2015.
Pro Alter 2013, S. 20 ff.
26
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
tiersabgrenzung. Oft bedarf es jedoch Analysen, wo sich die Menschen aufhalten oder wo die Lebensgewohnheiten sind.
2. Quartiere analysieren:
Sind die Quartiere innerhalb der Kommune identifiziert, gilt es, deren besondere Struktur als Lebensräume für ältere Menschen zu erfassen. Jedes Quartier hat seine spezifischen Eigenschaften
und besondere Problemkonstellationen, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten und spezifische
Stärken. Es geht darum, der jeweiligen Ausgangslage und Problemkonstellation im Quartier mit
individuellen Konzepten zu begegnen und nicht ein Einheitskonzept auf alle Quartiere zu übertragen. Grundlage dafür ist die Erfassung und Darstellung der Situation im jeweiligen Quartier. Im
Rahmen von Sozialraumanalysen werden Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken ermittelt.
Grundsätzlich sollten die Bürger - zum Beispiel über Bürgerbefragungen oder Quartiersbegehungen – dabei miteinbezogen werden.
3. Visionen:
Nachdem die Situation in den Quartieren erfasst ist, gilt es, Visionen zu entwickeln, in welche Richtung sich das Quartier weiterentwickeln soll, um älteren Menschen ein möglichst selbstständiges
Wohnen im Quartier zu erleichtern. Hierzu bieten sich beispielsweise Zukunftswerkstätten an. Die
Rolle der Kommune in dieser Phase ist es, diesen Diskussionsprozess anzuregen, zu begleiten
und zu dokumentieren. Die Beteiligung der Akteure und der Bürgerschaft bei der Entwicklung von
Visionen für ihr Quartier kann über Umfragen, öffentliche Diskussionen in der Presse oder Einladungen zu Vorträgen und Diskussionsrunden begonnen werden.
4. Maßnahmen planen:
Dafür finden sich Akteure in verschiedenen Arbeitsgruppen zusammen und greifen die wichtigsten
Themen aus den Visionen für das Quartier auf. In den Arbeitsgruppen entwickeln sie Projektideen
und Arbeits- und Zeitpläne und es werden Verantwortliche für die Umsetzung benannt. Die Kommune sichert in dieser Phase die Arbeitsgruppenbildung, indem sie Mitstreiter aktiviert, die Vernetzung der Akteure anregt und die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppen sicherstellt. Besonders wichtig für die Quartiersentwicklung ist die Einbindung von „Schlüsselpersonen", die als Meinungsträger die Quartiersentwicklung sehr stark beeinflussen können. Aber es braucht nicht nur Schlüsselpersonen zur Quartiersentwicklung, auch andere Bürger und Akteure müssen gewonnen werden,
zum Beispiel über „aktivierende Befragungen".
5. Umsetzung sichern:
Letztlich geht es in dieser Phase darum, Netzwerkarbeit erfolgreich durch eine gemeinsame Zielformulierung, ein systematisches Projektmanagement sowie durch die Pflege einer Netzwerkkultur
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zu gestalten. Kommunen kommt bei der erfolgreichen Netzwerkarbeit im Quartier eine zentrale
Rolle zu. Entweder initiieren und moderieren Kommunen die Netzwerkarbeit selbst in sogenannten
„Verbundnetzwerken" im Quartier oder sie unterstützen die Arbeit anderer Netzwerke im Quartier
wie „Versorgungsnetzwerke" oder „Seniorennetzwerke". Kommunen unterstützen in dieser Phase
aber nicht nur die erfolgreiche Gestaltung von Netzwerkarbeit. Sie greifen auch direkt in die Quartiersentwicklung ein, indem sie die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur altersgerechten
Quartiersentwicklung sichern. Sie können Rahmenbedingungen für Maßnahmenschritte erleichtern, finanzielle Fördermöglichkeiten eröffnen oder rechtliche Spielräume nutzen, damit die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können.
4.3 Ziele der Quartiersentwicklung
Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im vertrauten Wohnumfeld ist der große Wunsch der älteren
Bevölkerung und entspricht den Inhalten der Kreispflegeplanung. Um auf der einen Seite diese
Bedürfnisse zu erfüllen und auf der anderen Seite den steigenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf
aufgrund der demografischen Entwicklung auch finanziell bewältigen zu können, sollten die Strukturen vor Ort durch den Ansatz der Quartiersentwicklung ausgebaut werden. Für eine Quartiersentwicklung, die Menschen auch mit Hilfe- und Pflegebedarf Teilhabe ermöglicht, sind folgende
Ziele zu verfolgen:10
Ein „wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld" bildet die Voraussetzung, dass die Bürger
füreinander im Quartier Verantwortung übernehmen. Wird beispielsweise mit Hilfe der Gemeinwesenarbeit an den normativen Grundlagen gearbeitet, dann wäre es vielleicht möglich, dass - wie im
Film „Eines Tages" dargestellt - eine ältere Frau mit Demenz im Restaurant singend aufsteht und
es keinem peinlich sein muss. Damit wäre es für pflegende Angehörige viel leichter, mit dem Demenzkranken auszugehen. Vielleicht steigt dann auch die Tendenz, dass pflegende Angehörige
unterstützende Angebote frühzeitig wahrnehmen und nicht warten, bis die eigenen Kapazitäten
fast erschöpft sind.
Eine weitere wesentliche Grundlage für einen längeren Verbleib im Quartier besteht im Aufbau und
der Pflege einer „tragenden sozialen Infrastruktur" bzw. von funktionierenden Sozialbeziehungen. Ein gebündelter, aber sich derzeit kontinuierlich weiterentwickelnder Ansatz hierfür liegt mit
der Nachbarschaftsarbeit vor, die darauf abzielt, Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, die dann zu sozialen Netzwerken ausgebaut werden können. Auf dieser Basis sind dann auch
nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe möglich, wie etwa das Erledigen von Einkäufen oder
10
Pro Alter 2011, S. 14.
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das Blumengießen bis hin zu fest organisierten Strukturen, in denen die Leistungen beispielsweise
durch einen Verein erbracht werden.
Neben diesen „weichen" Faktoren bedarf es aber auch physischer Voraussetzungen in Form einer
„generationsgerechten räumlichen Infrastruktur". Von hoher Bedeutung sind hier barrierefreie
öffentliche Räume und Gebäude. Aber es geht beispielsweise auch um die Bereitstellung von Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten im nächsten Umfeld, etwa durch Grünflächen, Sitzbänke oder
vor Ort verfügbare Einkaufsmöglichkeiten, bei denen zumindest der tägliche Bedarf sichergestellt
werden kann. Hier ergeben sich wiederum Kontaktmöglichkeiten, die für den Aufbau und die Pflege von Sozialbeziehungen eine wichtige Rolle spielen.
Eine weitere Grundvoraussetzung für einen längeren Verbleib im Quartier bilden natürlich auch die
„bedarfsgerechten Wohnangebote". Für unterschiedliche Wohnwünsche im Quartier gilt es, entsprechende Wohnangebote, zum Beispiel spezielle Wohnformen für Menschen mit Demenz, verfügbar zu machen. Vor allem normale Wohnungen müssen so gestaltet werden, dass Menschen
mit Mobilitäts-, Sinnes- oder Orientierungseinschränkungen diese möglichst lange nutzen können.
Nur ca. fünf Prozent aller Seniorenhaushalte, so das Kuratorium Deutsche Altershilfe, sind barrierefrei bzw. barrierearm. Es gilt aber auch, durch den verstärkten Einsatz von Technik, etwa im
Rahmen des Ambient Assisted Living (AAL), die Wohnungen für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf länger bewohnbar zu machen.
Erst bei den „bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angeboten" geht es faktisch um den
klassischen Bereich der Hilfe und Unterstützung. Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im Quartier
setzt voraus, dass benötigte hauptamtliche und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote
verfügbar sind. Es geht um die Bereiche Betreuung und Pflege, Soziales, Kultur, die haushaltsnahen Dienstleistungen und um Mobilitätsangebote, wie zum Beispiel Fahrdienste. Hier ergeben sich
bereits erste mögliche Hindernisse für einen Verbleib zu Hause. So ist es für Privathaushalte oftmals schwierig, Handwerker für Kleinaufträge zu engagieren.
Das letzte Ziel bildet eine Art Mittelpunkt der Quartiersentwicklung. Die „wohnortnahe Beratung
und Begleitung" ist eine Anlaufstelle für alle Bürger. Diese muss es geben, da beispielsweise die
Vielzahl von unkoordinierten Leistungen bei den Bürgern zu Intransparenz und bei den Anbietern,
wenn sie zusammenarbeiten müssen, zu Koordinationsproblemen führt. Eine wohnortnahe Beratung und Begleitung informiert, berät und unterstützt in Abhängigkeit von den subjektiven Bedürfnissen der Rat- und Hilfesuchenden. Die Beratung und Begleitung muss auch deshalb wohnortnah
sein, da sie für ihre Arbeit lokales Wissen benötigt, das sich nur begrenzt in Datenbanken abbilden
lässt. Erst dann ist es beispielsweise möglich, auf einen generationsübergreifenden Spielplatz oder
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eine bestehende funktionierende Nachbarschaft und der Möglichkeit für Unterstützung durch engagierte Einzelpersonen hinzuweisen. Dabei muss eine große Bandbreite von Aufgabenfeldern,
von der Klärung von Fragen zu präventivem Verhalten bis hin zur Organisation und Steuerung
eines benötigten Hilfemix, abgedeckt werden. Letzteres wird auch als Case Management bezeichnet. Da bei dieser Arbeit auch deutlich wird, wo Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit
von Leistungsanbietern bestehen (Hilfemix), macht es Sinn, ein Care Management bei der wohnortnahen Beratung und Begleitung anzusiedeln. Die Pflegestützpunkte im Landkreis könnten hierbei
als Vorbild dienen bzw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten Teilaufgaben übernehmen (sobald die Weiterentwicklung (Ausbau) der Pflegestützpunkte auf insgesamt 5 abgeschlossen ist).
4.4 Veränderung kommunalinterner Strukturen
Für die Kommunen, die ihre Altenhilfe an einem quartiersbezogenen Leitbild ausrichten, ist dies
auf vielfältigen Ebenen mit Veränderungen verbunden. Um den Prozess der Quartiersentwicklung
in Gang zu setzen und ihn langfristig zu verstetigen, bedarf es kommunalinterner struktureller Veränderungen. So müssen die Kommunen ihre Arbeitsmethoden und den Organisationsaufbau verändern, die Qualifikation der Mitarbeitenden anpassen und kommunale Leistungsangebote sozialräumlich ausrichten. Der Prozess der altersgerechten Quartiersentwicklung ist nicht von heute auf
morgen zu bewältigen und nur dann erfolgreich, wenn die Idee der Quartiersentwicklung von den
Akteurinnen kollektiv geteilt wird. Sie müssen dazu bereit sein, bestehende Pfade und Routinen
aufzugeben, denn das Arbeiten in lokalen Verantwortungsgemeinschaften bedarf neuer Haltungen
sowie Organisations- und Qualifikationsstrukturen. Ebenso müssen neue Finanzierungswege für
das Quartiersmanagement erschlossen werden.
Ein gelungenes Quartierskonzept gibt es im Landkreis Karlsruhe bereits in Walzbachtal mit dem
"Soziale Netz Walzbachtal“ in Verbindung mit dem „Begleitet Wohnen zu Hause“, getragen von der
Gemeindeverwaltung, dem Diakonischen Werk, ambulanten Pflegediensten, dem Krankenpflegeverein und dem Ortsseniorenrat. Quartiersbezogen agiert auch die Gemeinde Forst mit dem Projekt „Senioren in Forst engagieren sich“ - Die lebendige, alltags unterstützende Nachbarschaft lohnenswerte Ressource für das eigene, konstruktive Altern.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
4.5 Fördermöglichkeiten durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA in Köln fördert u. a. die Konzeptentwicklung vor allem für die Umsetzung von Quartierskonzepten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der inhaltlichen und baulichen Konzeption
sind die dabei entstehenden Planungskosten bzw. Beratungskosten förderfähig. Der Förderbaustein 5600 (Konzeptentwicklung) hat folgende Inhalte:

Zuschuss von bis zu 8.000 Euro für die Sozialraumanalyse

Nur Träger der Wohlfahrtspflege förderfähig

Eigenleistung i. d. R. 20 % erforderlich
Weitere Mittel zur Förderung der Quartierskonzepte werden dem KDA von der Stiftung Deutsches
Hilfswerk (DHW) zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt. Der Förderbaustein 3.1.1.
(Quartiersentwicklung) hat folgende Inhalte:

Zuschuss zu den Personalkosten für das Quartiersmanagement von aktuell ca. 80.000,-Euro für drei Jahre

Nur Träger der Wohlfahrtspflege förderfähig

Eigenleistung i. d. R. 20 % erforderlich
Weiter Informationen zur Förderung des KDA:
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3, 50677 Köln
Telefon: 02 21/93 18 47 0
Fax: 02 21/93 18 47 6
E-Mail: [email protected]
http://www.kda.de/foerdermittel
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5. Prognosen und Entwicklungen
5.1 Bundesweite Prognosen im Bereich der Pflege
Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung hat sich bundesweit in der Zeit zwischen
1999 und 2012 von 2,5 % auf 2,9 % leicht erhöht. Wichtiger Faktor hierfür war die bereits beschriebene zunehmende Alterung der Bevölkerung. Nach dem „Status quo-Szenario“11 nehmen
die Pflegebedürftigen in Deutschland vom Jahr 2005 an bis zum Jahr 2030 um 58 % zu. Die Zahl
der Pflegebedürftigen steigt von 2,25 Mio. im Jahr 2007 auf 3,36 Mio. im Jahr 2030. Gleichzeitig
nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung von heute 2,6 % auf 4,4 % im
Jahr 2030 zu. Nach dem „Szenario sinkende Pflegequoten“ (das Pflegerisiko in den Altersgruppen
nimmt ab) wird zwar ein Dämpfungseffekt erwartet, allerdings steigt die Zahl der Pflegebedürftigen
gleichfalls deutlich. Danach wird bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pflegebedürftigen um 39 % steigen, das wären 2,95 Mio. Pflegebedürftige (rd. 3,8 % der Bevölkerung).12
11
12
Aktuelle Pflegequoten
Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010, S. 28.
32
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
5.2 Entwicklungen im Bereich der Pflege in Baden-Württemberg
Die Veränderung der Altersstruktur wird gekennzeichnet durch einen Rückgang der Geburtenrate,
eine Zunahme der Singularisierung, aber vor allem durch eine steigende Lebenserwartung. Sie ist
eine positive Auswirkung das Gesundheitswesens und der verbesserten Lebensbedingungen sowie einer bewussteren Lebensführung. Die durchschnittliche Lebenserwartung im Landkreis Karlsruhe wird zunehmen.
Als zukünftiger Anstieg wird vom Statistischen Landesamt bis 2030 ein Plus von 5 bis 6 % prognostiziert. Ein wesentlicher Aspekt, der die Zahl der Pflegebedürftigen beeinflusst, ist der Anstieg
der Lebenserwartung. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, wovon man ausgehen kann,
könnte dies zwei unterschiedliche Folgen für das Pflegerisiko haben:
 Das Pflegerisiko erhöht sich, weil die Menschen zwar Lebensjahre gewinnen, aber sich
dadurch nur die Krankheits- und Pflegezeiten verlängern.
 Die Krankheits- und Pflegejahre werden hinausgeschoben und die Menschen gewinnen
mit der Erhöhung der Lebenserwartung an gesunden Jahren.
Man geht in Baden-Württemberg eher von der zweiten These aus. Wie groß der Anteil der gesunden Jahre an den hinzugewonnenen Jahren aber insgesamt sein wird, kann derzeit kaum abgeschätzt werden. Gegen ein spürbares Absinken der Pflegewahrscheinlichkeit spricht allerdings,
dass Baden-Württemberg die bundesweit niedrigste Pflegequote hat.
Ein Vergleich der Pflegestatistiken seit 1999 zeigt, dass die Zahl der ambulant Gepflegten nicht so
stark ansteigt, wie zuletzt angenommen. Da sich die Familienstrukturen ändern, dürfte man davon
ausgehen, dass die Pflege durch Familienangehörige immer weniger gewährleistet werden kann.
Die Zahl der für die häusliche Pflege in Frage kommenden Töchter und Schwiegertöchter nimmt
schon aus demographischen Gründen weniger stark zu als die der Pflegebedürftigen. Hinzu
kommt, dass die Frauenerwerbstätigkeit zunimmt und die Anforderungen an die Erwerbstätigen,
beruflich mobil zu sein, steigen. Die steigende berufliche Mobilität führt dazu, dass der Wohnort
der pflegebedürftigen Eltern und der Lebensmittelpunkt der Kinder räumlich auseinanderfallen,
wodurch das private Pflegepotential abnimmt.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg ist zwischen 1999 und 2010 von
knapp 211.000 auf mehr als 246.000 gestiegen. Mehr als 80 % der Pflegebedürftigen haben das
65. Lebensjahr bereits überschritten. Trotz des Anstieges der Zahl pflegebedürftiger Menschen hat
Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern den niedrigsten Anteil an (eingestuften) Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung. Die stationäre Pflege gewann in den letzten
Jahren in Baden-Württemberg an Bedeutung: Waren es 2001 noch rund 64.300 Pflegebedürftige,
erhöhte sich die Zahl der vollstationären Versorgung bis zum Jahr 2010 auf 84.000. Ein Drittel
(34 %) lebten somit in einem Pflegeheim. Damit liegt der Anteil der in stationären Pflegeheimen
untergebrachten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg etwas über dem Bundesdurchschnitt.13
Unter der Voraussetzung, dass sich das Pflegerisiko für die einzelnen Altersjahre nicht wesentlich
verändert, könnte die Zahl der Pflegebedürftigen allein aus demografischen Gründen von heute
246.000 um 106.300 zunehmen und im Jahr 2030 auf rund 352.000 Menschen steigen. Dies wäre
ein Anstieg um 43 %. Die Zahl der ambulant Gepflegten würde um 52 % zunehmen und die Zahl
der stationär Untergebrachten um 54 %. Der Anstieg der Zahl der Pflegegeldempfänger läge mit
13
KVJS 2014.
34
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
35
31 % deutlich darunter.14 Die Zahl der pflegebedürftigen Männer wird stärker steigen als die der
pflegebedürftigen Frauen. Der Zuwachs bei den männlichen Pflegebedürftigen erklärt sich daraus,
dass bei der männlichen Bevölkerung die Altersjahrgänge der über 75-Jährigen mit hohem Pflegerisiko aufgrund der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges nur schwach besetzt sind. Bis zum Jahr
2030 wächst jedoch eine Generation in diese Altersgruppe hinein, die den Krieg nicht mehr erlebt
hat. Mit der absehbaren Entwicklung wird die Zahl der (Ehe-) Partner, die die Rolle einer Pflegeperson übernehmen könnten, ansteigen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stärker ansteigt, als die Zahl der potenziell pflegenden Partner, so dass sich die Relation
von Pflegebedarf und Partnerpflegepotential ständig verschlechtert. Noch ungünstiger entwickelt
sich die Situation im Hinblick auf das (Schwieger-) Töchterpflegepotential. Die besonders starke
Bevölkerungszunahme bei den oberen Altersgruppen hat aller Voraussicht nach einen überproportional hohen Anstieg dementieller Erkrankungen und schwerstpflegebedürftiger Menschen zur Folge.
5.3 Entwicklungen der Zahl der Pflegebedürftigen (SGB XI) im Landkreis Karlsruhe
Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung ist im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2005 auf
22,5 je 1.000 Einwohner beziffert. Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg ist mit einer
Zuwachsrate im Landkreis Karlsruhe von 45,4 % zu rechnen, d. h. bis 2020 wird es 45 % mehr
Pflegebedürftige geben (Zum Vergleich: Baden-Württemberg: 33 %, Rhein-Neckar-Kreis: 37 %).15
Die gravierende Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen macht eine enge Zusammenarbeit
zwischen den Kommunen, dem Landkreis und den freigemeinnützigen und privaten Trägern der
Altenhilfe erforderlich, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zukünftig mehr Geltung zu verschaffen.
14
15
Statistisches Landesamt Ba-Wü, Stuttgart, 2012.
Statistisches Landesamt Ba-Wü-Statistik aktuell, Stuttgart, 2012.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
16.685
12.226
5.4 Derzeitiger Stand im Landkreis Karlsruhe
5.4.1 Ambulante Pflege
Die überwiegende Mehrheit der hilfe- und pflegebedürftigen älteren Menschen lebt in privaten
Haushalten. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es vorrangig, die häusliche Pflege
und Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn zu unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Zu den Verrichtungen im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören u.a. Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung,
der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Im Landkreis Karlsruhe gibt es ca. 80 nach § 72 SGB XI anerkannte ambulante Pflegedienste in
kirchlicher, frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft. Nach einer Erhebung des Statistischen
Landesamtes wurden 2011 im Landkreis ca. 8.676 Menschen ambulant versorgt. 2.254 Personen
sind ambulant pflegebedürftig, d. h. sie werden ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst
36
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
37
versorgt. 6.442 Personen werden von Angehörigen und teilweise ambulanten Diensten mitversorgt.16
Nach einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg auf der Basis
2011, wird die Zahl der ambulant versorgten pflegebedürftigen Personen im Landkreis Karlsruhe
bis 2030 um insgesamt 32 % anwachsen. So könnte die Zahl der – von Angehörigen gepflegten Pflegegeldempfänger bis zum Jahr 2030 um 28 % steigen, die Zahl der ambulant Gepflegten sogar um 44 %. Eine Bedarfssteuerung im Bereich der ambulanten Pflege gibt es nach dem Willen
des Gesetzgebers noch nicht. Die Sicherstellung der ausreichenden Versorgung obliegt den Pflegekassen.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl dementiell Erkrankter, sollte die gerontopsychiatrischen Kompetenz der Mitarbeiter des Pflegedienstes verbessert werden. Eine zunehmend größer werdende Zielgruppe werden in den kommenden Jahren auch pflegebedürftige ältere
Migranten sein. Dies bedeutet, dass sich die Pflegedienste auch auf die spezifischen Bedürfnisse
ausländischer Mitbürger werden ausrichten müssen.
5.4.2 Ambulante 24-Stunden-Versorgung im eigenen Haushalt
Die überwiegende Mehrheit der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen lebt in privaten
Haushalten und möchte dort auch möglichst lange bleiben. Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung, der ergänzenden Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und der Kreispflegeplanung ist es daher, das Leistungsrecht daran auszurichten und Pflegestrukturen vorzuhalten,
die eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Die häusliche Pflege und Betreuung stößt allerdings dann an ihre personellen und finanziellen Grenzen, wenn der Unterstützungsbedarf rund um die Uhr, also auch nachts, anfällt.
Auf Initiative von Herrn Pfarrer Dr. Kendel von der Ev. Kirchengemeinde Leopoldshafen hat
eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der AOK Mittlerer Oberrhein, des Dezernats „Mensch
und Gesellschaft" im Landratsamt Karlsruhe, der Diakonie im Landkreis Karlsruhe und der
Sozialstationen Walzbachtal und Stutensee-Weingarten eine Konzeption für die ambulante
Rund-um-die-Uhr-Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Karlsruhe erarbeitet, mit dem Ziel, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich den Verbleib in den
eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Dabei wird unter den arbeitsrechtlichen Bedingungen in Deutschland und mit Tarifbindung unter dem Dach eines anerkannten Trägers ein im Vergleich zu Agenturen mit zu16
Statistisches Landesamt Ba-Wü, Stuttgart, 2014.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
meist osteuropäischen Betreuungskräften wettbewerbsfähiges Angebot für einen amb ulanten 24-Stunden-Dienst angeboten. Bereits bestehende Angebote wie z. B. das Betreute Wohnen für Senioren und die Tagespflege werden integriert. Neu ist vor allem die
Nachtbetreuung in der eigenen Häuslichkeit. Damit wird die sogenannte Nachtpflege, die
bisher nur für die nächtliche Unterbringung in stationären Einrichtungen vorgesehen ist,
auf die ambulante Betreuung übertragen.
Das Projekt wird vom Land Baden-Württemberg über das Innovationsprogramm „Pflege"
2013 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Die Ev. Hochschule Freiburg
begleitet das Projekt wissenschaftlich, die technische Unterstützung erfolgt durch das
Forschungszentrum Informatik (FZI) Karlsruhe.
Die AOK Mittlerer Oberrhein und der Landkreis Karlsruhe haben die Bündelung der Lei stungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI) und im Falle sozialhilferechtlicher Be dürftigkeit der Hilfe zur Pflege (SGB XII) im Rahmen eines persönlichen Budgets zugesagt.
Das Projekt besteht aus drei Grundmodulen welche individuell kombiniert werden kö nnen:

Modul Nachtpflege: Es wird im Einzugsbereich eines ambulanten Pflegedienstes
angeboten, in der 8-10 Pflegebedürftige in einem Umkreis von bis zu 6 Kilometern
in der Nacht von einer Pflegekraft versorgt werden. Die Pflegekraft fährt die
Nachttour nach Vorplanung und wird für unvorhergesehene Fälle durch technische
Hilfen unterstützt. Bei einer eventuell in Not geratenen Person kann die Pflegekraft schnell vor Ort sein und dort Hilfsmaßnahmen einleiten.

Modul ambulante Pflege: Dieses Modul besteht aus den regulär angebotenen
Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste, welche über die Pflegekasse a bgerechnet werden.

Modul Tagbetreuung: Sie wird entsprechend den Anforderungen des einzelnen
Pflegebedürftigen und dessen Umfelds gestaltet. Es kann eine Tagbetreuung
durch Nachbarschaftshilfe von der Sozialstation vermittelt werden.
Um den Bedarf zu ermitteln und dann die Module optimal zu kombinieren ist Case-Management
das geeignete Instrument, da es den Betroffenen und auch das Umfeld berücksichtigt und somit
ein individuelles Versorgungsangebot koordiniert werden kann.
38
39
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
5.4.3 Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen
Die überwiegende Zahl der gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Deutschland leben derzeit in privaten Haushalten. Die Chance, im häuslichen Bereich versorgt werden zu können, ist für
„jüngere“ Kranke höher als für „Ältere“, für Männer größer als für Frauen, für Kranke, deren Familienangehörige in der Nähe leben, höher als für Alleinstehende. Für Kranke in den früheren bis
mittleren Krankheitsstadien ist die Chance, in der Häuslichkeit gepflegt zu werden größer, als für
schwer Demenzkranke mit hohem Pflegebedarf.
Angehörige und Nachbarn spielen bei der häuslichen Pflege eine herausragende Rolle. Aufgrund
der Art und Schwere der Erkrankung stoßen die Angehörigen jedoch häufig an die Grenzen ihrer
Belastbarkeit. Pflegende benötigen ganzheitliche Unterstützung, d.h. nicht nur bei der Pflege, sondern auch zeitliche und psychosoziale Entlastungen und mehr Informationen über die Krankheit.
Bestehende Entlastungsangebote werden nur zögerlich in Anspruch genommen. Gründe dafür
sind unzureichende Informationen über das Krankheitsbild „Demenz“, bestehende Entlastungsangebote, psychosoziale Hemmschwellen bei den Angehörigen sowie finanziell-organisatorische
Rahmenbedingungen. In den von der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg kreierten Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte werden Pflegebedürftige in der Regel ein- bis
zweimal in der Woche halbtags von Ehrenamtlichen mit einem Pflegeschlüssel von bis zu 1:1 in
der Gruppe, die von einer fachlich qualifizierten Kraft unterstützt wird, betreut. In dieser Gruppe
können auch alleinstehende gerontopsychiatrisch Erkrankte mitbetreut werden.
Im Landkreis Karlsruhe haben sich in den vergangenen Jahren unterschiedliche Beratungs- und
Hilfeangebote entwickelt. Hierzu zählen insbesondere die Tagespflege und die Betreuungsgruppen
für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung. Derzeit gibt es im Landkreis 43 niedrigschwellige Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte (2009 waren es noch 23), davon 8 Betreuungsangebote in der Häuslichkeit und 5 ehrenamtliche Seniorennetzwerke. Wichtig für Betroffene und deren Angehörige ist das Angebot der
Beratung und Begleitung in der Pflegesituation und das Aufzeigen von Hilfestrukturen zur Erleichterung der Pflege. Im Landkreis Karlsruhe haben sich die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege
beim „Runden Tisch der Altenhilfe“ darauf verständigt, das vorhandene sozialarbeiterische Fachwissen zu bündeln und als nahezu flächendeckendes Beratungsangebot für diese besondere
Problematik bereitzuhalten. Derzeit gibt es ca. 20 Stellen, die ein Beratungsangebot anbieten. Vor
dem Hintergrund der überproportionalen Zunahme hochaltriger Menschen im Landkreis Karlsruhe
ist es unverzichtbar, sukzessive weitere Betreuungsgruppen aufzubauen.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
40
Betreuungsgruppen im Landkreis Karlsruhe
OberhausenRheinhausen
Philippsburg
Waghäusel
Kronau
Hambrücken
Bad Schönborn
Ubstadt-Weiher
Dettenheim
GrabenNeudorf
LinkenheimHochstetten
Östringen
Forst
KarlsdorfNeuthard
Kraichtal
Zaisenhausen
Bruchsal
EggensteinLeopoldshafen
Stutensee
Sulzfeld
Kürnbach
Weingarten
Oberderdingen
Gondelsheim
Bretten
Walzbachtal
Pfinztal
Rheinstetten
Ettlingen
Waldbronn
Karlsbad
Malsch
Marxzell
= Betreuungsgruppen
= Betreuungsgruppen (Häuslichkeit)
= 45d SGB XI (3 auch für psychisch
kranke Menschen)
= Anerkennung für § 45 SGB XI
Im Landkreis Karlsruhe gibt es insgesamt 43
niedrigschwellige Betreuungsgruppen für
gerontopsychiatrisch Erkrankte, davon 8
Betreuungsangebote in der Häuslichkeit.
Stand: 6/2015
Planungen: pro 10.000 Einwohnern eine BG
41
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
5.4.4 Tagespflege
In Tagespflegeeinrichtungen werden (nicht dauernd bettlägerige, jedoch gruppenfähige) pflegebedürftige ältere Menschen an bis zu sieben Tagen in der Woche tagsüber versorgt und betreut. Für
die Beförderung steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Tagespflege zielt darauf ab, die Selbständigkeit zu erhalten bzw. sie zurückzugewinnen. Tagespflege will zum einen die Lücke zwischen der
ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Versorgung im Heim schließen, zum anderen
aber auch eine Entlastung für pflegende Angehörige bringen. Sie stellt damit eine Ergänzung des
ambulanten und stationären Hilfeangebots für ältere und kranke Menschen dar.
Durch die Aufwertung im Pflegestärkungsgesetz 1 wird die Tagespflege sowohl als eigenes Angebot als auch als Kooperationspartner ein wertvoller Baustein in der häuslichen Versorgung. Für die
Akzeptanz der Tagespflege ist es wichtig, dass sie sich möglichst „heimfremd“ darstellt, selbst
wenn sie beispielsweise im Pflegeheim angesiedelt ist: Die Tagespflege verzögert oder/und vermeidet einen Heimaufenthalt. Wenn die Person aber nicht mehr weiß, ob er schon im Heim oder
noch in der Tagespflege ist, dann wird diese Einrichtung weniger frequentiert als eine Tagespflege,
die vom Pflegedienst betrieben wird.
Neben den ambulanten Pflegediensten lassen sich auch neue Versorgungsketten vorstellen:

Betreutes Wohnen und eine Tagespflege, die sieben Tage geöffnet hat

Tagestreff mit Betreuungsgruppe und Tagespflege

Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Tagespflege (die WG-Bewohner gehen tagsüber in die Tagespflege, sparen dadurch „zuhause“ die Organisation/Kosten für die Betreuung und Versorgung tagsüber, da nun das Budget der Tagespflege dazukommt.
Im Landkreis Karlsruhe stehen zurzeit 436 Tagespflegeplätze (davon 50 eingestreute Plätze) in 30
Einrichtungen zur Verfügung (Stand: 07/2015). Nach einer Umfrage bei den Tagespflegeeinrichtungen vom September 2008 lag die Auslastung der Plätze bei 77 % (2007: 71 %). Die Tagespflege wird zur umfassenden pflegerischen Versorgung und Betreuung ebenso genutzt wie zur tageweisen Entlastung pflegender Angehöriger. Nach eigenen Schätzungen wohnen 1/3 der Tagespflegegäste allein zu Hause, 2/3 lebten bei Angehörigen. Die insgesamt 436 Plätze (Stand: 2015)
wurden zum Zeitpunkt der Umfrage von 322 Personen regelmäßig in Anspruch genommen. In 7
Einrichtungen war eine Vollbelegung zu verzeichnen. Die Finanzierung erfolgt zu 98 % aus Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch eigene Mittel. In 2 % wird auch Sozialhilfe in Anspruch genommen.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
42
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
43
In welchen Umfang der Bedarf an Tagespflegeplätzen künftig steigt, hängt allerdings nicht nur von
der demografischen Entwicklung (der Zahl der Pflegebedürftigen und der Entwicklung der informellen Pflege), sondern auch von politischen Rahmenbedingungen (Pflegeversicherung, Arbeitslosigkeit, berufliche Mobilität etc.) ab.
Im Zuge der Pflegestärkungsgesetzte 1 und 2 dürfte sich die Nachfrage nach Tagespflege erhöhen. Wurde bisher die Tagespflege auf den Anspruch der ambulanten Leistungen angerechnet,
bleibt nun ein voller Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld
erhalten. Zudem wird die Tagespflege durch die Anrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziell wesentlich attraktiver für die Pflegebedürftigen. Wenn man alle verfügbaren ambulanten Budgets summiert, ergeben sich sehr deutliche Finanzierungsvorteile gegenüber der vollstationären Versorgung. In jeder Pflegestufe stehen in der Kombination mehr bzw. deutlich mehr
Leistungen zur Verfügung als stationär. Teilweise ist ambulant in der Kombination sogar doppelt so
viel Leistung abrufbar wie im Pflegeheim. Tatsächlich stellt sich nun die Kombination aus ambulanter Pflege und Tagespflege zunehmend als Alternative zu einer Heimversorgung dar.17
Das Angebot der Tagespflege sollte im Landkreis Karlsruhe daher weiter ausgebaut werden.
17
vgl. Anhang: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
44
Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe
OberhausenRheinhausen
Philippsburg
Waghäusel
Kronau
Hambrücken
Bad Schönborn
Ubstadt-Weiher
Dettenheim
GrabenNeudorf
LinkenheimHochstetten
Östringen
Forst
KarlsdorfNeuthard
Kraichtal
Zaisenhausen
Bruchsal
EggensteinLeopoldshafen
Sulzfeld
Stutensee
Kürnbach
Weingarten
Oberderdingen
Gondelsheim
Bretten
Walzbachtal
Pfinztal
Rheinstetten
Ettlingen
= Tagespflegen
= Eingestreute Tagespflege im Pflegeheim
= in Planung
Waldbronn
Karlsbad
Malsch
Marxzell
Stand: 6/2015
45
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
5.4.5 Vollstationäre Pflege
Stationäre Dauerpflege wird in Altenpflegeheimen angeboten. Stationäre Dauerpflegeplätze stehen
für die zeitlich unbefristete Aufnahme von Pflegebedürftigen zur Verfügung. Sie können auch zeitlich befristet in Anspruch genommen werden (eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege). Vollstationäre Pflege zielt darauf ab, pflegebedürftige Menschen dauerhaft zu pflegen und zu
betreuen. Sie stellt damit eine Ergänzung des ambulanten und teilstationären Hilfeangebots für
ältere und kranke Menschen dar.
Die Vorgabe des Landespflegeplanes, den Ausbau stationärer Pflegeleistungen zunehmend in
Richtung auf kleinräumige, ortsnahe Versorgungsstrukturen auszurichten, wurde im Landkreis
Karlsruhe umgesetzt. Entsprechend der Zielsetzung des Landes gingen auch Städte und Gemeinden davon aus, dass Pflegebedürftige, unabhängig vom jeweiligen Wohnort, im Bedarfsfall die
erforderlichen Hilfen zeitnah und lebensnah in Anspruch nehmen können.
Im Hinblick auf die Planungen bis 2020 werden seit Jahren Stichtagserhebungen (01.07. jeden
Jahres) über Pflegeheimplätze und Belegung im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich alle 50 Altenpflegeheime im Landkreis. Im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass
4.342 Dauerpflegeplätze in Altenpflegeheimen eingerichtet sind.
Aufgrund der neuen Bedarfseckwerte für das Jahr 2020 besteht im Landkreis Karlsruhe derzeit ein
Fehlbedarf von 423 Plätzen.
Im Vergleich zum Vorjahr (01.06.2014) ist die Zahl der Dauerpflegeplätze nahezu gleich geblieben
(4.342 Plätze, -21). Dies stellt gemessen am Bedarf (4.765 Plätze-oberer Variante, hochgerechnet
auf das Jahr 2020), ein Fehlbedarf von 423 Pflegeplätze dar.
Die Zahl der freien Plätze ist von 388 (01.06.2014) auf 339 Plätze gesunken. Die Belegungsquote
liegt bei 92,2 % (2014: 91,1%).
Von den 4.003 belegten Plätzen stammen 43,6 % der Bewohner aus den Standortgemeinden der
Pflegeheime. 1.387 Menschen (34,6 %) kommen aus dem übrigen Landkreis und 628 (15,7 %)
waren vor Heimaufnahme außerhalb des Landkreises wohnhaft. Diese Werte bleiben im Vergleich
zu den Vorjahren relativ konstant.
Die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den Heimen hat sich von 858 auf 865 erhöht. Aus dem Landkreis Karlsruhe benötigen z. Zt. (Juni 2015) 785 Personen Sozialhilfe. Davon sind 573 Sozialhilfe-
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
empfänger in den Heimen des Landkreises wohnhaft. Dies entspricht einer Quote von 73 % (2014:
69 %)
Die durchschnittliche Verweildauer ist von 30,8 Monate (2014) auf 28,1 Monate gesunken. Dieser
Trend ist seit längerem bemerkbar. Analog dazu hat sich das durchschnittliche Alter der Heimbewohner von 83,1 auf 83,5 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass sich das durchschnittliche
Alter weiterhin erhöhen wird (bei geringerer Verweildauer). Das bedeutet, dass eine Heimaufnahme später erfolgt und dass die Zahl der schwerstpflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen
steigt.
Aufgrund der freien Heimplätze im Landkreis Karlsruhe, entsteht ein positiver Konkurrenzdruck
zwischen den Pflegeheimen. Dadurch versuchen die Heime sich zu spezialisieren. Der Trend,
Wohngruppenlösungen - vor allem für Demenzkranke - anzubieten hat sich in den letzten Jahren
stark ausgeprägt. Um den Bedürfnissen dieser Zielgruppe in der stationären Pflege besser und
adäquater gerecht werden zu können, wurden in den letzten Jahren zunehmend innovative Wohnund Betreuungsgruppen für Demenzkranke eingerichtet.
Ziel dieser Konzeptionen ist es, dem demenzkranken Menschen in der letzten Lebensphase über
die bisherige Pflegekonzeption der psycho-sozialen Pflege und Begleitung hinaus, eine bedürfnisgerechte Lebensbegleitung anzubieten. Die Lebensqualität der demenzkranken Menschen wird
dadurch in optimaler Weise gefördert.
Die Zahl der „beschützenden“ Wohnbereiche für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen steigt
ebenfalls. Neue Konzeptionen für Langzeitbeatmungen, Wachkomapatienten, psychiatrische- und
junge Pflege im Pflegeheim werden vorgestellt.
46
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Einzugsbereiche 1 - 16 aktuell:
Prozent:
4.342 4.003
92,2%
339 1.746 1.387
7,8%
43,6%
34,6%
628
15,7%
188 1.497 1.590 692
4,7%
Härte
32
37,4% 39,7% 17,3% 0,8%
Zahl der Sozialhilfeempfänger
Pflegestufe
2
3
Zahl der Selbstzahler
1
Durchschnittliche
Verweildauer (Monate)
0
Durchschnittliches Alter
außerhalb Landkreis
aus Landkreis KA
aus Standortgemeinde
Belegte Plätze
Einzugsbereiche
Freie Plätze
Gesamtauswertung - Stichtagsumfrage 01.07.2015
Platzzahl
47
83,5 28,1 3.138 865
Bedarf nach Fehlbedarf
Kreispflegeplanung
2020 (obere
Variante)
+10%
4.765
-423
78,4% 21,6%
Zahl der SH-Empfänger (Hilfe zur Pflege) Landkreis Karlsruhe: 785
davon in Landkreisheimen: 573
Verteilung der Pflegestufen:
Verhältnis Platzzahlen / belegte Plätze:
2011
%
2012
%
2013
%
2014
Pflegestufe 0
197
5,2
209
5,4
184
4,7
189
Pflegestufe 1
1.365
36,1
1.401
36,4
1.443
36,5
Pflegestufe 2
1.551
41
1.564
40,6
1.630
Pflegestufe 3
624
16,5
624
16,2
Pflegestufe 3+
27
0,7
25
0,7
%
4,8
2015
%
188
4,7
1.426
35,9 1.497
37,4
41,2
1.612
40,6 1.590
39,7
669
16,9
688
17,3
692
17,3
28
0,7
29
0,7
32
0,8
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Platzzahl
Belegte Plätze
4.129
3.745
92/+2,2%
37/+0,99%
4.221
3.782
-29/-0,7%
64/+1,7%
4.192
3.846
71/+1,6%
107/+2,8%
4.263
3.953
100/+2,3%
22/+0,6%
4.363
3.975
-12/-0,5%
28/+0,7%
4.342
4.003
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
48
49
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Altenpflegeheime und Einzugsbereiche im Landkreis Karlsruhe
OberhausenRheinhausen
Philippsburg
Waghäusel
Kronau
Hambrücken
Bad Schönborn
Ubstadt-Weiher
Dettenheim
GrabenNeudorf
LinkenheimHochstetten
Östringen
Forst
KarlsdorfNeuthard
Kraichtal
Zaisenhausen
Bruchsal
Sulzfeld
Stutensee
EggensteinLeopoldshafen
Kürnbach
Weingarten
Oberderdingen
Gondelsheim
Bretten
Walzbachtal
Pfinztal
Rheinstetten
Ettlingen
Waldbronn
Karlsbad
Malsch
Marxzell
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
6. Bedarfseckwerte 2020 für den Landkreis Karlsruhe
Die aktuelle Ermittlung der Bedarfseckwerte für das Jahr 2020 knüpft methodisch an die bisherige
Systematik des Landespflegeplans an, so dass die ermittelten Werte vergleichbar sind bzw. eine
Kontinuität in der Bedarfsermittlung besteht.
Wesentliche Grundlagen der Bedarfsermittlung sind damit statistisch erhobene Angaben zur tatsächlichen Inanspruchnahme stationärer Pflegeangebote sowie die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Zieljahr der Planung. Die empirische Basis der Berechnung von Bedarfseckwerten stützt sich damit vor allem auf zwei Datenquellen:

Dies ist zum einen die regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2030, die vom kommunalen Gebietsstand am 01.10.2009 und dem
Bevölkerungstand in den Kommunen am 31.12.2008 ausgeht,

und zum anderen die 2011 ebenfalls vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Landesergebnisse der Bundespflegestatistik mit dem Erhebungsstand 15.12.2009 und bezogen auf stationäre Pflegeeinrichtungen im Bereich der Altenhilfe.
Wie bei der bisherigen Kreispflegeplanung beziehen sich auch die neuen Werte für das Jahr 2020
auf die Grundversorgung der Bevölkerung mit stationären Pflegeangeboten, dabei vorrangig auf
den Pflegebedarf i. S. des SGB XI und ausschließlich auf Pflegeangebote in Einrichtungen der
Altenhilfe. Die Angaben zur Tagespflege beziehen sich auf das regelmäßig ganzjährig für diesen
Verwendungszweck verfügbare Angebot.
Nicht berücksichtigt ist der Bedarf an zusätzlichen Plätzen, der durch die Umsetzung der Vorgaben
der Landesheimbauverordnung, also durch den Abbau von Plätzen in Doppelzimmern entstehen
kann. Dieser Effekt lässt sich nicht hinreichend zuverlässig abschätzen und kann allenfalls mit
Kenntnis der jeweiligen örtlichen Situation auf Gemeindeebene erfasst werden. Andererseits ist
der Abbau von Plätzen in Mehrbettzimmern kein neuer Prozess, sondern eine bereits seit längerem beobachtbare Entwicklung. Von der Einzelzimmervorgabe sind vor allem die Städte und Gemeinden Bretten, Kraichtal, Karlsbad und Marxzell betroffen.
Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass auf der Grundlage der verfügbaren Datenbasis keine Prognosen i. S. von Vorhersagen, sondern nur Einschätzungen zu wahrscheinlichen Entwicklungen möglich sind, die ggf. an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Zudem ist zu bedenken, dass die Bedarfsvorausschätzungen mit abnehmender
50
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
51
Gebietsgröße, auf die sie sich beziehen, unsicherer werden (können). Trotz aller Unsicherheiten hat sich das geschilderte Verfahren in den vergangenen Jahren jedoch durchaus bewährt,
zumal auch keine bessere Alternative verfügbar ist - zumindest keine, die mit einem vergleichbaren Aufwand leistbar und regelmäßig mit überschaubarem Aufwand aktualisierbar wäre.
Vor dem geschilderten Hintergrund erfolgt die Berechnung der Bedarfseckwerte in unterschiedlichen Szenarien:18

Szenario I: Hier wird unterstellt, dass das Pflegerisiko gleich bleibt, sich die den Pflegebedarf beeinflussenden Faktoren nicht wesentlich ändern oder die Veränderungen sich in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben. Die Zunahme des Pflegebedarfs wird damit ausschließlich als ein Effekt des demografischen Wandels dargestellt.

Szenario II: Hier wird vermutet, dass mit abnehmender Siedlungsdichte der Anteil der in
Privathaushalten gepflegten Personen steigt und der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen etwa in gleicher Relation sinkt (Siedlungsstrukturindex).

Szenario III (Untere Variante): Hier wird von einer leicht rückläufigen Nachfragequote ausgegangen, wobei sich ein solcher Rückgang vor allem aus kürzeren Verweilzeiten und Änderungen des Leistungsrechts ergeben könnte. Bislang war ein Rückgang der Verweilzeiten in Pflegeheimen des Landes empirisch allerdings nicht belegbar. Ob sich aus den diskutierten Änderungen des SGB XI längerfristig tatsächlich eine rückläufige Inanspruchnahme stationärer Pflege ergeben würde, erscheint ebenfalls fraglich. Teilweise wird der leichte Rückgang der Pflegequote in einzelnen Altersgruppen als Trend interpretiert, wonach
dann die Zunahme des Pflegebedarfs in den kommenden Jahren geringer ausfallen würde,
als dies aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten wäre.

Szenario IV (Obere Variante): Hier wird vor allem in Folge rückläufiger familiärer Pflegepotentiale eine moderate (über den demografisch bedingten Anstieg hinausgehende) Zunahme der Nachfrage nach stationären Pflegeangeboten angenommen. Wenn es nicht zu
massiven Verschlechterungen der Leistungen für stationär versorgte Pflegebedürftige
kommt, erscheint diese Variante als das wahrscheinlichste Szenario, wobei auch hier die
Bedarfszuwächse wahrscheinlich eher unter- als überschätzt werden.
Um eine Stärkung und Weiterentwicklung der ambulanten und teilstationären Angebote zu erreichen, bietet es sich an, für die Kreispflegeplanung 2020 das Szenario IV als obere Berechnungsvariante heranzuziehen.
18
Messmer, Peter, 2014.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
6.1 Bedarfseckwerte – Dauerpflege
Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde
als Ergebnis der Raumschaftsgespräche vom Runden Tisch der Alten- und Behindertenhilfe beschlossen, für die vollstationäre Pflege die obere Variante der Rahmendaten des Landes zu wählen und einen zusätzlichen Bedarf von 10 % zu Grunde zu legen.19 Der Bedarf an stationären Pfle-
1
1
1
1
1
Ort und Pflegeheim
Bedarf
Kreispflegeplanung
2020
(obere Variante)
+10%
Überbedarf +
Fehlbedarf -
Einzugsbereich: Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher
Bad Schönborn:
Kraichgauheim
Quellenhof
Seniorenstift
Pflegeklinik
Kronau:
Östringen:
5 Haus Ulrich
Ubstadt-Weiher:
6 St. Josefshaus
1
2
3
4
Aktuell gesamt
2
108
93
52
137
219
43
112
107
116
66
674
379
295
Einzugsbereich: Bretten, Gondelsheim
2
2
2
7
8
9
2
10
Bretten:
Ev. Alten- u. Pflegeheim
Haus Schönblick
Kath. Altenpflegeheim
Gondelsheim:
Seniorenhaus Schloßblick
Aktuell gesamt
3
304
85
205
93
26
30
413
330
83
Einzugsbereich: Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard
3
3
3
3
11
12
13
14
3
15
3
16
Bruchsal:
Ev. Altenzentrum
Cura Seniorencentrum
Remeo Center
Seniorenzentrum Bundschuh
Forst:
Seniorenheim Am Kirchengarten
Karlsdorf-Neuthard:
St. Elisabeth
Aktuell gesamt
19
Platzzahl
Lfd. Nummer
Einzugsbereich
geplätzen im Landkreis Karlsruhe läge dann für das Jahr 2020 bei 4.765 (obere Variante) Plätzen:
470
240
67
20
66
69
36
89
54
483
628
-145
Die Erarbeitungen des Kreispflegeplanes 2020 wurden von den Städten, den Gemeinden und den Anbietern des Landkreises in „Raumschaftsgesprächen“ begleitet. Die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der
Bedarfsanalysen und die Empfehlungen der Landkreisverwaltung wurden in diesen Gesprächen ausführlich
diskutiert (Frühjahr 2015).
52
4
4
4
4
4
Ort und Pflegeheim
5
6
6
6
17
18
19
20
21
22
7
7
7
8
8
109
Aktuell gesamt
109
9
581
-126
61
103
164
-55
Einzugsbereich: Kraichtal
Kraichtal:
24 Haus am Wiesengrund
25 Seniorenhaus Kraichtal
131
157
38
195
131
64
Einzugsbereich: Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen
Kürnbach:
26 Villa am Weinberg Kürnbach
Oberderdingen:
27 Haus Edelberg
Sulzfeld:
28 Auf der Gänsweide
Zaisenhausen:
23
74
89
107
45
33
214
15
172
42
Einzugsbereich: Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen
Eggenstein-Leopoldshafen:
29 Seniorenzentrum Hardtwald
Linkenheim-Hochstetten:
30 Geschwister Nees L
Aktuell gesamt
9
51
144
82
75
73
30
455
Einzugsbereich: Graben-Neudorf, Dettenheim
Aktuell gesamt
8
Überbedarf +
Fehlbedarf -
581
Dettenheim:
Graben-Neudorf:
23 AWO Rheinaue
Aktuell gesamt
7
Bedarf
Kreispflegeplanung
2020
(obere Variante)
+10%
Einzugsbereich: Ettlingen
Ettlingen:
Landhaus Schöllbronn
Seniorenz. am Horbachpark
Stephanus-Stift Ettlingen-Am Stadtgarten
Stephanus-Stift Ettlingen-Am Robberg
AWO, Franz-Kast-Haus
Seniorenhaus Spessart
Aktuell gesamt
5
Platzzahl
Lfd. Nummer
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Einzugsbereich
53
208
110
138
110
220
346
-126
Einzugsbereich: Malsch
Malsch:
31 Marienhaus
Aktuell gesamt
167
88
88
167
-79
10
Ort und Pflegeheim
10 35
10 36
37
Karlsbad:
Kurfürstenbad
Seniorenheim Blumenhof
Seniorenhaus Spielberg
Marxzell:
Albtal-Klinik
Pflegeheim Frauenalb
Waldbronn:
Seniorenhaus Rathausmarkt
Aktuell gesamt
Aktuell gesamt
Aktuell gesamt
53
162
86
183
48
444
424
20
227
146
146
227
-81
94
72
113
82
154
207
-53
Einzugsbereich: Rheinstetten
Rheinstetten:
13 41 St. Martin
13 42 Zentrum Rösselsbrünnle
Aktuell gesamt
14
188
105
15
28
Einzugsbereich: Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen
Oberhausen-Rheinhausen:
12 39 St. Klara
Phillipsburg:
12 40 St. Franziskus
13
Überbedarf +
Fehlbedarf -
Einzugsbereich: Pfinztal
Pfinztal:
11 38 Haus Edelberg
12
Bedarf
Kreispflegeplanung
2020
(obere Variante)
+10%
Einzugsbereich: Marxzell, Karlsbad, Waldbronn
10 32
10 33
10 34
11
Platzzahl
Lfd. Nummer
Einzugsbereich
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
285
80
103
183
285
-102
Einzugsbereich: Stutensee
Stutensee:
14 43 Seniorenzentrum Stutensee
14 44 Haus Edelberg Friedrichstal
Aktuell gesamt
266
70
114
184
266
-82
54
15
Ort und Pflegeheim
Platzzahl
Lfd. Nummer
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Einzugsbereich
55
Bedarf
Kreispflegeplanung
2020
(obere Variante)
+10%
Einzugsbereich: Waghäusel, Hambrücken
Waghäusel:
15 45 AWO "Am Hag"
15 46 Lußhardtheim
15 47 pro seniore
190
78
50
85
Hambrücken:
Aktuell gesamt
16
Überbedarf +
Fehlbedarf -
213
40
230
-17
Einzugsbereich: Weingarten, Walzbachtal
Weingarten:
16 48 Haus Edelberg
16 49 Haus "Gartenblick"
Walzbachtal:
16 50 Am Losenberg
Aktuell gesamt
Landkreis Karlsruhe
120
86
9
108
72
167
228
-61
4.342
4.765
-423
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
6.2 Bedarfseckwerte – Tagespflege
Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde
als Ergebnis der Raumschaftsgespräche16 vom Runden Tisch der Alten- und Behindertenhilfe beschlossen, für die Tagespflege die obere Variante der Rahmendaten des Landes zu wählen und
100 % hinzuzufügen. Bei bereits voll ausgelasteter Belegung kann die Bedarfsannahme von
100 % angemessen erhöht werden. Sofern aktuell eine unzureichende Auslastung der Tagespflege besteht, kann die Erhöhung entsprechend niedriger bemessen werden.
Der Bedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis Karlsruhe läge dann für das Jahr 2020 bei 554
1
3
4
5
Bad Schönborn:
Tagespflege Quellenhof
Tagespflege Generation Pflege
Kronau:
Östringen:
Caritas TagesOase
Cura Vita
Ubstadt-Weiher:
Tagespflege Josefshaus
Aktuell gesamt
Auslastung 2015
Überbedarf +
Fehlbedarf -
16
10
14
10 100%
9,4 67%
6
16
12
35
5
24
42%
69%
12
83
12
100%
16
54
29
Einzugsbereich: Bretten, Gondelsheim
Bretten:
6 Tagespflege St. Laurentius
Gondelsheim:
Aktuell gesamt
3
Bedarf 2020
(obere
Variante)
+100 %
Einzugsbereich: Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher
1
2
2
Belegung 2015
Ort und Tagespflege
Platzzahl
Lfd. Nummer
Einzugsbereich
(obere Variante) Plätzen:
34
25
24,8 99%
4
38
25
-13
Einzugsbereich: Bruchsal, Forst, Karlsdorf-Neuthard
Bruchsal:
7 Caritas TagesOase
Forst:
8 Tagespflege Seniorenheim im Kirchgarten
Karlsdorf-Neuthard:
9 Caritas TagesOase Am Baumgarten
Aktuell gesamt
54
12
14,6 117%
10
4
1
25%
14
12
28
12,3 103%
78
-50
56
4
Auslastung 2015
Belegung 2015
Ort und Tagespflege
Platzzahl
Lfd. Nummer
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Einzugsbereich
57
10 Tagespflege der kirch. Sozailstation
11 Tagespflege Mano Pflegeteam Gmbh
12 AWO Tagespflege "SenTa"
Aktuell gesamt
58
35
18
11
64
33
6,8
9,8
94%
38%
89%
58
8
Graben-Neudorf:
13 Tagespflege AWO Rheinaue (eingestreut)
Aktuell gesamt
16
10
1
10%
10
24
14 Seniorenzentrum Kraichtal
Aktuell gesamt
Aktuell gesamt
Aktuell gesamt
9
90%
10
20
-10
4
12
10
1
10%
8
15
12,5 83%
2
26
25
-1
20
15
9,2
61%
15
30
10,6 71%
14
34
-4
Einzugsbereich: Malsch
Malsch:
19 Tagespflege Mobile Marienhaus
Aktuell gesamt
10
10
Einzugsbereich: Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen
Eggenstein-Leopoldshafen:
17 Tagespflege Alte Post
Linkenheim-Hochstetten:
18 Tagespflege im Diakoniezentrum
9
20
Einzugsbereich: Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen
Kürnbach:
Oberderdingen:
15 Haus Edelberg (eingstreut)
Sulzfeld:
16 Seniorenzentrum Sulzfeld
Zaisenhausen:
8
-14
Einzugsbereich: Kraichtal
Kraichtal:
7
6
Einzugsbereich: Graben-Neudorf, Dettenheim
Dettenheim:
6
Überbedarf +
Fehlbedarf -
Einzugsbereich: Ettlingen
Ettlingen:
5
Bedarf 2020
(obere
Variante)
+100 %
16
8
8
7
88%
16
-8
Einzugsbereich: Marxzell, Karlsbad, Waldbronn
Karlsbad:
Marxzell:
Waldbronn:
20 Caritas Tagespflege Albtal
Aktuell gesamt
18
8
18
25
25
23,8 95%
44
-19
Platzzahl
Belegung 2015
Auslastung 2015
11
Lfd. Nummer
Einzugsbereich
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Pfinztal:
21 Haus Edelberg (eingestreut)
10
1
10%
22 Tagespflege Haus Bühlblick
17
Ort und Tagespflege
22
18,7 110%
27
22
Aktuell gesamt
14
16
10
10
12,4 124%
30
24 Zentrum Rösselsbrünnle Rheinstetten
5
Stutensee:
25 Seniorenzentrum Stutensee
56%
10
9
90%
26 Haus Edelberg (eingestreut)
10
0
0%
28
-19
Einzugsbereich: Stutensee
Aktuell gesamt
16
28
9
9
Aktuell gesamt
15
-20
Einzugsbereich: Rheinstetten
Rheinstetten:
14
5
Einzugsbereich: Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen
Oberhausen-Rheinhausen:
Phillipsburg:
23 Tagespflege St. Franziskus
13
Überbedarf +
Fehlbedarf -
Einzugsbereich: Pfinztal
Aktuell gesamt
12
Bedarf 2020
(obere
Variante)
+100 %
26
20
26
-6
Einzugsbereich: Waghäusel, Hambrücken
Waghäusel:
27 AWO "Am Hag"
28 Tagespflege Cura Vita
Hambrücken:
12
25
28
Aktuell gesamt
37
12 100%
12,6 50%
6
34
3
Einzugsbereich: Weingarten, Walzbachtal
Weingarten:
29 Haus Edelberg (eingestreut)
Walzbachtal:
30 Im Kronengarten
Aktuell gesamt
Landkreis Karlsruhe
12
10
1
10%
15
25
14
93%
10
436 322 74%
22
3
554
-118
58
59
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
6.3 Bedarfseckwerte – Betreutes Seniorenwohnen / Seniorenwohnparks
Mit Blick auf den demografischen Wandel wurde bis zum Jahr 2020 für den Landkreis Karlsruhe
ein Bedarf an Betreuten Seniorenwohnungen von 5 bis 6 % der über 75-jährigen Bevölkerung
(2.484 bis 2.981 Wohneinheiten) festgeschrieben.
Im Jahr 2020 beläuft sich die Zahl der Bevölkerung der über 75-Jährigen im Landkreis Karlsruhe
auf 49.500. Legt man einen Bedarf von 6 % (hochgerechnet auf das Jahr 2020) zugrunde, würden
im Landkreis 2.970 Betreute Seniorenwohnungen benötigt werden. Zurzeit gibt es rund 1.650 Betreute Seniorenwohnungen, in insgesamt 56 Anlagen. Dies würde im Jahr 2020 einen Fehlbedarf
von 1.325 Plätzen bedeuten.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Gemeinde
Bad Schönborn
Bretten
Bruchsal
Dettenheim
Eggenstein-Leopoldshafen
Ettlingen
Forst
Gondelsheim
Graben-Neudorf
Hambrücken
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Kraichtal
Kronau
Kürnbach
Linkenheim-Hochstetten
Malsch
Marxzell
Oberderdingen
Oberhausen-Rheinhausen
Östringen
Pfinztal
Philippsburg
Rheinstetten
Stutensee
Sulzfeld
Ubstadt-Weiher
Waghäusel
Waldbronn
Walzbachtal
Weingarten
Zaisenhausen
Gesamt
Bevölkerung der
über 75 Jährigen
2020
1.620
3.090
4.629
637
2.000
5.510
839
360
1.186
483
1.735
1.021
1.600
505
316
1.361
1.454
710
1.092
1.129
1.395
2.139
1.360
2.656
2.605
563
1.256
2.298
1.680
939
1.157
175
49.500
Bedarf 2020
5%
81
155
231
32
100
276
42
18
59
24
87
51
80
25
16
68
73
36
55
56
70
107
68
133
130
28
63
115
84
47
58
9
2.475
6%
97
185
278
38
120
331
50
22
71
29
104
61
96
30
19
82
87
43
66
68
84
128
82
159
156
34
75
138
101
56
69
11
2.970
Bestand
März 2015
69
51
239
0
103
221
24
25
33
25
46
39
39
28
0
40
20
0
33
3
13
81
37
128
67
22
91
60
0
53
55
0
1.645
60
In Planung bzw. im Bau
Überbedarf /
- soweit bekannt Fehlbedarf (-)
5%
6%
-12
-28
22
-104
-134
45
8
-39
24
-32
-38
0
3
-17
0
-55
-110
0
-18
-26
0
7
3
0
-26
-38
0
1
-4
0
-41
-58
18
-12
-22
0
-41
-57
0
3
-2
0
-16
-19
0
-28
-42
8
-53
-67
25
-36
-43
0
-22
-33
50
-53
-65
0
-57
-71
0
-26
-47
0
-31
-45
40
-5
-31
17
-63
-89
0
-6
-12
0
28
16
0
-55
-78
26
-84
-101
0
6
-3
0
-3
-14
0
-9
-11
0
275
-830 -1.325
Bei Neubauten sollten ca. 10-15% der Wohungen 45 qm haben! (tendenziell sinkendes Rentenniveau)
Künftiger Überbedarf/
Fehlbedarf (-)
5%
6%
10
-6
-59
-89
32
-15
-32
-38
3
-17
-55
-110
-18
-26
7
3
-26
-38
1
-4
-23
-40
-12
-22
-41
-57
3
-2
-16
-19
-20
-34
-28
-42
-36
-43
28
17
-53
-65
-57
-71
-26
-47
9
-5
12
-14
-63
-89
-6
-12
28
16
-29
-52
-84
-101
0
-3
-3
-14
-9
-11
-555
-1.050
61
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
6.4 Bedarfseckwerte – Ambulant Betreute Wohngemeinschaften
Mit der Ergänzung des SGB XI zum 30.10.2012 wurde in § 38 a die Wohnform der ambulant betreuten Wohngruppen aufgenommen und besonders gefördert. Deren Bedarf wurde bisher nicht
beziffert. Ausgehend von der aktuellen Versorgungs- und Nachfragesituation im Landkreis Karlsruhe, wurde in den Raumschaftsgesprächen beschlossen, für die Bedarfe an ambulant betreuten
Wohngruppen 5 % bzw. 10 % (untere bzw. obere Variante) der Bedarfseckwerte der vollstationäre
Pflege zu wählen. Der Bedarf an ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis läge
dann für das Jahr 2020 zwischen 238 (5 %) und 476 (10 %) Plätzen:
Plätze in ambulant betreute Wohngruppen
Plätze in ambulant betreute Wohngruppen
(+5%)
(+10%)
Bad Schönborn
Kronau
Östringen
Ubstadt-Weiher
gesamt
Bretten
Gondelsheim
gesamt
Bruchsal
Karlsdorf-Neuthard
Forst
gesamt
Ettlingen
gesamt
Dettenheim
Graben-Neudorf
gesamt
Kraichtal
gesamt
Kürnbach
Oberderdingen
Sulzfeld
Zaisenhausen
gesamt
Eggenstein-Leopoldshafen
Linkenheim-Hochstetten
gesamt
Malsch
gesamt
Karlsbad
Marxzell
Waldbronn
gesamt
Pfinztal
gesamt
Oberhausen-Rheinhausen
Philippsburg
gesamt
Rheinstetten
gesamt
Stutensee
gesamt
Waghäusel
Hambrücken
gesamt
Weingarten
Walzbachtal
gesamt
5
2
6
6
19
15
1
16
23
4
3
30
29
29
3
5
8
7
7
1
4
2
1
8
10
7
17
8
8
9
3
9
21
11
11
5
6
11
14
14
13
13
10
2
12
6
5
11
11
4
11
12
38
30
3
33
47
9
7
63
58
58
6
10
16
13
13
2
9
5
2
18
21
14
35
17
17
19
5
18
42
23
23
9
11
20
28
28
27
27
19
4
23
11
10
21
Landkreis Karlsruhe
238
476
Stadt/Gemeinde
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
7. Alltagsunterstützende Assistenzlösungen
Assistierende Technik in Kombination mit sozialen und personenbezogenen Dienstleistungen tragen dazu bei, es Menschen zu ermöglichen, lange sicher, komfortabel und selbstbestimmt in ihrem
gewohnten Umfeld zu leben. Das Thema Technik zur Unterstützung der Pflege, der Kommunikation und für mehr Komfort und Sicherheit im Alter, einzusetzen (AAL Ambient Assisted Living), ist
nach wie vor in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Analog der Vielzahl von Betreuungsangeboten für
ältere Menschen gibt es bereits eine Reihe von technischen Innovationen, die Senioren bei einer
selbständigen Lebensführung wirksam helfen und unterstützen können. Nach den Erfahrungen
auch der hiesigen Pflegestützpunkte ist das Wissen darüber bei den Zielgruppen nur gering ausgeprägt. Es fehlen oft ein zentraler und neutraler Überblick über das Angebot an Hilfs- und Assistenzsystemen sowie persönliche Beratungen, die die individuelle Situation berücksichtigen. Auf
diese Weise bleiben die Potentiale technischer Unterstützung oftmals ungenutzt, und die Lebenssituation älterer Menschen wird nicht optimal verbessert. Zielsetzung ist, die Bedarfe der Senioren in
allen 32 Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe decken zu können.
Die Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe versuchen dieses Defizit aufzufangen. Nachfolgend
werden die Erfahrungen/Einschätzungen zu konkreten Fragestellungen zusammengefasst:
1. Wie hoch war das Interesse an Notrufsystemen, gemessen an allen Anfragen im Jahr
2012 (bitte keine exakte Zahl, es reicht eine grobe Einschätzung)?
Pflegestützpunkt Ettlingen:
-
Explizite Nachfragen zum Hausnotruf ca. 60 pro Jahr
-
Thema wird häufig in der Beratung im Zusammenhang mit einer ambulanten Versorgung aufgegriffen oder von den Mitarbeitern angesprochen (ca. 35-40 %)
-
Bei präventiver Beratung und der Frage nach den Maßnahmen im Wohnumfeld (Vorsorge)
Pflegestützpunkt Bruchsal:
Speziell die Anfragen nach Hausnotrufen sind in Beratungen im Bereich der häuslichen Betreuung
fast immer Thema, speziell wenn Angehörige nicht mit im Haushalt wohnen (ca. 40 % aller Beratungen).
2. Gab es Anfragen nach weiterer Technikunterstützung im o.a. Sinne (nicht Hilfsmittel)?
Pflegestützpunkt Ettlingen:
-
Automatische Herdabschaltung
-
Ortung (GPS) bei Spaziergängen oder Fahrradtouren, sozusagen „erweiterter Hausnotruf für Wald und Wiese“
-
Weitere Angebote wenig bekannt, deshalb wenige Nachfragen
62
63
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Pflegestützpunkt Bruchsal:
Sehr spezielle Anfragen über Alltagsunterstützende Assistenzsysteme gab es bisher selten, was u.
U. daran liegen könnte, dass die wenigsten Ratsuchenden wissen, dass es solche Systeme gibt.
Wir beraten bei Bedarf über derartige Möglichkeiten, besonders im Bereich der Demenzberatung
3. Wie hoch schätzen Sie den Bedarf speziell für noch selbständig lebende Pflegebedürftige
ein?
Pflegestützpunkt Ettlingen:
-
Für Alleinstehende gibt ein Hausnotruf anscheinend Sicherheit
-
Häufig lassen Angehörige, die nicht in der Nähe wohnen, technische Hilfen installieren, um
sich selbst sicherer zu fühlen bzw. ihrem Verantwortungsgefühl nachzukommen
-
Es gibt eine „Tagestaste“ beim Hausnotruf (z. B. DRK), damit man täglich ein Lebenszeichen abgibt, nimmt die Angst bei Alleinstehenden eventuell tagelang in der Wohnung zu
liegen, wenn etwas passiert ist
-
Sicherlich ist hier noch Potential weitere Systeme alltagstauglich zu installieren
Pflegestützpunkt Bruchsal:
Der Bedarf bei noch selbstständigen Personen schätzen wir aufgrund der sehr geringen Nachfrage
dementsprechend gering ein. Eine Aufklärung über diesen technischen Entwicklungsbereich halten
wir aber für sinnvoll, insbesondere um langfristig eine Versorgung in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Auch im Hinblick auf die häusliche Versorgung von Menschen mit Demenz.
4. Inwieweit könnten Sie als Experten im Pflegestützpunkt bei entsprechender Vorinformation und Schulung die Alltagsunterstützenden Assistenzleistungen in Ihr Beratungsangebot mit aufnehmen?
Pflegestützpunkt Ettlingen:
-
Es ist sinnvoll dies an die Beratung im PSP zu koppeln
-
Unterstützung bei der Auswahl, individuell ist zu beurteilen, ob eine Maßnahme/ Angebot sinnvoll ist
-
Finanzierung ist wichtig, Beratung über „bezahlbare“ Lösungen
-
Technik allein reicht nicht, muss zum (Versorgungs-) Netzwerk des Pflegebedürftigen
passen
Pflegestützpunkt Bruchsal:
Wir können gern als Multiplikatoren fungieren, wobei aufgrund der zeitlichen Ressourcen auf praktikable Lösungen zu achten wäre.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
8. Pilotvorhaben Fachplan Gesundheit
Um exemplarisch zu erproben, welche Vorgehensweise in den Kommunen erforderlich ist, so dass
Menschen gesund und aktiv älter werden, nimmt der Landkreis Karlsruhe an dem Pilotvorhaben
„Erarbeitung eines Fachplanes Gesundheit auf Ebene der Stadt- und Landkreise im Rahmen der
Kommunalen Gesundheitskonferenz unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger" teil. Das Ziel
der Fachplanung Gesundheit ist es, Menschen zu ermöglichen so lange wie möglich - auch in einem hohen Lebensalter oder mit körperlichen Einschränkungen - ein selbstständiges, selbstbestimmtes Leben in eigener Häuslichkeit, wie auch schon in Kapitel 3.1 beschrieben, zu führen und
die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich herauszuzögern, bzw. zu vermeiden.
Von Dezember 2014 bis Februar 2016 werden sechs Stadt- und Landkreise vom Sozialministerium Baden-Württemberg mit jeweils 50.000 Euro gefördert, die exemplarisch einen Fachplan Gesundheit erarbeiten. Weiter beteiligt sind die Landkreise Enzkreis, Lörrach, Rhein-Neckar-Kreis,
Reutlingen sowie die Stadt Stuttgart. Der gesamte Prozess, der unter Beteiligung der Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe durchlaufen wird, soll evaluiert und die dabei gewonnenen Erkenntnisse den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt
werden. Das Pilotvorhaben wird vom Gesundheitsamt koordiniert und erfolgt in Zusammenarbeit
mit den anderen Ämtern im Landratsamt.
64
65
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
In der Fachplanung Gesundheit soll eine Strategie- und Maßnahmenentwicklung auf einer fundierten Grundlage beruhen, bei der sowohl Daten als auch die Bedarfe und Bedürfnisse der betroffenen Menschen sowie deren Vorstellungen und Ideen für die Gestaltung ihrer persönlichen Lebenssituation und Lebensbedingungen einbezogen werden. Dies entspricht weitestgehend dem, was in
dem vorliegenden Kreispflegeplan in Kapitel 4 „Quartiersmanagement“ unter „Quartiere analysieren“ beschrieben ist. Da es im Landkreis Karlsruhe bei dem Pilotvorhaben um Gesundheitsförderung/Prävention geht, liegt der Fokus nicht nur auf den Menschen über 65 Jahren, sondern es
werden ebenso die über 55-Jährigen in die Fachplanung einbezogen, da auch diese insbesondere
von längerfristig angelegten Maßnahmen profitieren sollen.
Die gegebenen räumlichen und sozialen Umwelten sind oft nicht auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Die Schaffung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen sowie eine adäquate medizinische und pflegerische Versorgung in den Kommunen steht sowohl bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Landkreises Karlsruhe als auch bei der Fachplanung Gesundheit
im Vordergrund. Dabei soll ein Lebensstil mit gesunder Ernährung und regelmäßiger Bewegung
gefördert werden. Bewegungsförderung soll insbesondere durch städtebauliche Maßnahmen des
Wohnumfeldes ermöglicht werden, so dass dieses entsprechend gesundheitsförderlich gestaltet,
sicher und attraktiv ist, und auch weiter entfernte Bewegungsmöglichkeiten bzw. Angebote erreicht
werden können.
Um die gesundheitliche Chancengleichheit älterer Menschen im Landkreis Karlsruhe zu verbessern sollen Strategien und Maßnahmen in Zukunft stärker als bislang an den sozialen und den
Umweltbedingungen ansetzen. Als Basis hierfür werden Daten zur Demografie und Sozialstruktur,
zum Lebensumfeld, den Versorgungsstrukturen, den gesundheitsförderlichen Angeboten der
Kommune sowie gesundheitsbezogene Daten benötigt, die im Rahmen der Fachplanung Gesundheit erfasst, mit räumlichen Bezug strukturiert, analysiert und bewertet werden. Hiervon kann die
Kommune - unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - Handlungsziele und Maßnahmen ableiten, mit dem Ziel, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern.
Ein lokaler Fachplan Gesundheit ist das Ergebnis der intersektoralen Zusammenarbeit verschiedener behördlicher Arbeitsbereiche mit Akteuren aus dem Sektor Gesundheit und der Beteiligung
der Bevölkerung in einem gemeinsamen Prozess.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Bisher (Stand 21.08.2015) wurde ein sog. Landkreisprofil erstellt, dass vorhandene Daten für alle
Kommunen und - wenn vorhanden - für die Ortsteile (Gemarkungen) des Landkreises in Zahlen
und z. T. auch in Karten darstellt. Ein Beispiel ist die Darstellung des Altenquotienten20 in den Gemarkungen des Landkreises Karlsruhe.
Da es im Rahmen des Pilotvorhabens nicht möglich ist, eine Fachplanung Gesundheit für alle 32
Städte und Gemeinden mit ihren über 100 Stadt- und Ortsteilen zu erproben, erfolgt dies exemplarisch in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten („Pilotgemeinde“).
Um den Bestand, Bedarf, Potentiale und Probleme bei der Gesundheitsförderung bei älteren Menschen festzustellen, wurde in einem ersten Schritt ein sog. Gemeindeprofil erstellt, in dem bereits
vorhandene Daten, z. B. zur Bevölkerungsstruktur, dargestellt wurden. Weiter ist geplant, in der
Gemeinde in einer tiefergehenden und kleinräumigen Analyse weitere gesundheitsbezogene Daten zu erfassen. Insbesondere sollen analysiert werden:
20
Altenquotient: Verhältnis aus der Anzahl der nicht mehr Erwerbstätigen (der über 65-Jährigen) zur Anzahl
der Personen im erwerbsfähigen Alter (der 20- bis 65-Jährigen)
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
 gesundheitsrelevante Versorgungsstrukturen (Verteilung gesundheitlicher Einrichtungen
einschließlich deren Lage und Erreichbarkeit und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr,
z. B. ambulante Versorgungseinrichtungen, Bewegungsangebote)
 gesundheitsbezogene Gefährdungen und Risiken zur Ersteinschätzung gesundheitlich belastender Faktoren (z. B. Unfallhäufigkeiten, Schadstoffbelastung)
 gesundheitsrelevante Potentiale (gesundheitsförderlichen Faktoren) z. B. bewegungsfördernde Infrastruktur wie Sportplätze oder Bäder, Freiraum- / Grünversorgung, Ruhebereiche,
gering belastete Stadträume bzgl. Schall- und Schadstoffemissionen, Wegebezeichnungen
 Einrichtungen für ältere Menschen mit erhöhtem Bedarf an Gesundheitsförderung (z. B.
Beratungsstellen, Senioreneinrichtungen, Pflege- und Altenheime, Krankenhäuser, ambulante
Kliniken)
Die Daten, die nicht bereits in der Gemeinde vorhanden sind, werden in eigenen Erhebungen erfasst. Es ist geplant, eine schriftliche Befragung oder Interviews mit älteren Menschen und/oder
eine Ortsteilbegehung durchzuführen. Hier können frühzeitig Bürgerinnen und Bürger beteiligt
werden um ihre Bedürfnisse und Bedarfe einzubringen. Zielgruppen, wie in diesem Falle ältere
Menschen mit erhöhtem Bedarf an Gesundheitsförderung, sollen definiert und räumliche Schwerpunkte nach Relevanz und Dringlichkeit des Handlungsbedarfs identifiziert werden. Die Ergebnisse
werden zur Veranschaulichung soweit möglich auch kartografisch dargestellt.
Auf Grundlage der Analyse der Daten und Karten werden gesundheitsbezogene Handlungsziele
abgeleitet und geeignete Themenschwerpunkte festgelegt. Unter Zusammenarbeit aller Akteure
vor Ort und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern soll dann eine Strategie und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention entwickelt werden. Im Vordergrund steht hierbei
eine altersgerechte Quartiersentwicklung, bei der die Infrastruktur gesundheitsförderlich gestaltet
ist (s. auch Kapitel 4.3 und 4.4). Weitere Schritte, die jedoch nicht mehr im Zeitraum des Pilotvorhabens liegen, sind die Umsetzung der Maßnahmen und die Evaluation ihrer Wirksamkeit.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
9. Menschen mit Behinderung
9.1 Einführung
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist
(§ 2 Sozialgesetzbuch/Neuntes Buch - SGB IX).
Hieraus kann ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
nach dem Sozialgesetzbuches/Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) entstehen, die von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe erbracht werden.
Mit Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform Baden-Württemberg zum 01.01.2005 wurden die
Stadt- und Landkreise umfassend für die Eingliederungshilfe zuständig.
Die Entwicklungen seit 2005 zeigen kontinuierlich steigende Fallzahlen und Ausgaben:
Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt
Nettoaufwand
2006
2009
2012
2014
1.665
1.917
2.253
2.415
~ 28,6 Mio € ~ 34,8 Mio € ~ 40,1 Mio €
~ 47,3 Mio €
Zurückzuführen ist dies u. a. darauf, dass
 immer mehr Menschen - zum Teil schon zu einem früheren Lebensalter - Leistungen in Anspruch
nehmen,
 ihre Bedarfe komplexer werden und
 sich die Lebenserwartung geistig behinderter Menschen immer mehr der Lebenserwartung der
Allgemeinbevölkerung angleicht.
Oftmals sind Menschen mit Behinderung pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches/Elftes
Buch - Pflegeversicherung (SGB XI). Für sie besteht die Beitragsverpflichtung zur Pflegeversicherung in gleichem Umfang wie für Menschen ohne Behinderung.
Erhalten pflegebedürftige Menschen mit Behinderung jedoch Leistungen der Eingliederungshilfe in
teil- und vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, wird der pflegerische Bedarf im Rahmen
der dortigen Betreuung, Begleitung und Versorgung sichergestellt, ohne die hierfür vorgesehenen
Leistungen der Pflegeversicherung qualitativ wie quantitativ in vollem Umfang in Anspruch nehmen
68
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
zu können. So regelt beispielsweise § 43 a SGB XI, dass sich die Pflegekasse in Einrichtungen der
Behindertenhilfe an den Aufwendungen nur in Höhe von 10 v. H. des nach § 75 Abs. 3 SGB XII vereinbarten Heimentgeltes, maximal 266 € je Kalendermonat beteiligt.
Berücksichtigt man, dass
 bei geistig behinderten Menschen demenzielle Symptomatiken zu einem wesentlich früheren
Lebensalter auftreten und
 die demenzielle Erkrankung bei ihnen progredienter verläuft als bei Menschen ohne Behinderung,
wird deutlich, vor welcher Herausforderung gleichermaßen die Behindertenhilfe und die Altenhilfe
sowie das soziale Sicherungssysteme stehen. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch bei den
älter werdenden chronisch psychisch kranken Menschen durch oftmals Jahrzehnte lange Einnahme
von Psychopharmarka.
Bei Bedarfsberechnungen findet dies bisher noch keine bzw. nur unzureichend Berücksichtigung.
So werden beispielsweise in der Pflegestatistik, die alle zwei Jahre vom Statistischen Bundesamt
herausgegeben wird, pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht ausgewiesen.
9.2 Aktuelle Lebenssituation der erwachsenen Menschen mit Behinderung
Valide Daten, wie viel Menschen mit Behinderung im Landkreis Karlsruhe leben, liegen nicht vor. Es
können bisher auch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, wie viele pflegebedürftige
Menschen mit Behinderung bereits heute in Pflegeheimen leben.
Gründe hierfür sind u. a.:
 Menschen mit Behinderung erhalten Eingliederungshilfe von einem anderen Leistungs- und Rehabilitationsträger
 aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der ggf. in vollem Umfang
gewährten Leistungen der Pflegeversicherung müssen keine ergänzenden Sozialhilfeleistungen
in Anspruch genommen werden.
Verlässliche Aussagen können nur für die Menschen mit Behinderung im Leistungsbezug des
Landkreises Karlsruhe getroffen werden (Fallzahlenstatistik des Landratsamtes Karlsruhe, Amt für
Versorgung und Rehabilitation). So leben erwachsene Menschen mit Behinderung nach wie vor
überwiegend außerhalb von stationären Wohnformen. Ihre Tagesstruktur im Rahmen der Eingliede-
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
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rungshilfe erhalten sie überwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen, in anderen tagesstrukturierenden Angeboten sowie - derzeit noch vereinzelt - in speziellen Tagesgruppen, angebunden
an stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe (Tagesbetreuung für Senioren).
Auch ältere behinderte Menschen leben noch zu einem hohen Anteil zuhause, oftmals im Haushalt
ihrer alten, zum Teil hochaltrigen Eltern bzw. Elternteiles.
Erhielten am 31. Juli 2008 (Kreispflegeplan 2015, Seite 50) 192 über 55-jährige behinderte Menschen vom Landkreis Karlsruhe Leistungen der Eingliederungshilfe (= 10,6 v. H. aller Leistungsempfänger) so waren es am 31. Dezember 2014 bereits 358 (= 14,8 v.H. aller Leistungsempfänger), von
denen insgesamt 125 eine Einstufung nach dem SGB XI haben. Das zum 1. Januar 2015 in Kraft
getretene Erste Pflegestärkungsgesetz eröffnet erstmals auch Menschen, bei denen bisher eine
Pflegebedürftigkeit unterhalb der Pflegestufe festgestellt wurde, die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung.
Leistungsempfänger
Altersgruppe
55 bis unter 60
Jahre
60 bis unter 65
Jahre
Gesamt
In stationären
Pflegebedürftig
Wohnangeboten i. S. d. SGB XI
Privat wohnend Pflegebedürftig
i. S. d. SGB XI
178
80
35
98
21
110
74
27
36
9
33
27
15
6
2
37
31
15
6
1
358
212
92
146
33
65 bis unter 70
Jahre
70 Jahre und
älter
Gesamt
71
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
9.3 Künftige Lebenssituation älterer Menschen mit Behinderung - gesellschafts- und
sozialpolitische Herausforderung
Mit zunehmendem Alter und dem damit einhergehenden Nachlassen der Leistungsfähigkeit zeichnet es sich ab, dass ältere behinderte Menschen aus gesundheitlichen Gründen sukzessive ihre
Beschäftigungszeit reduzieren. Für die beschäftigungsfreie Zeit und spätestens mit Erreichen des
Rentenalters bedarf es entsprechender Angebote und Strukturen vor Ort, die gleichermaßen eine
dem individuellen - auch pflegerischen - Bedarf entsprechende Betreuung, Versorgung und Begleitung sicherstellen und Menschen mit Behinderung ihre Teilhabe in ihrem sozialen Umfeld ermögli-
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
chen. Zu berücksichtigen ist dabei beispielsweise auch, dass sich das individuelle Verständnis von
Teilhabe im Laufe des Lebens verändert und im Alter beispielsweise kurze Wegzeiten an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklungen stellen die Altenhilfe mit ihren differenzierten Angeboten und
Strukturen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und die Behindertenhilfe gemeinsam vor neue Anforderungen.
Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies - unter Beachtung des Grundrechtes auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz (Artikel 3 Grundgesetz) und des Normalisierungsgebotes -, entsprechend seines Sicherstellungsauftrages nach § 17 Sozialgesetzbuch/Erstes Buch (SGB I)
 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie insbesondere den Trägern der Einrichtungen
und Dienste, den vor Ort tätigen Akteuren wie Kirchengemeinden, Altenwerken, Vereinen, Senioren(bei)räten und den Pflegekassen
 wohnortnahe, flexible und bedarfsgerechte Angebote und Strukturen zu schaffen bzw. diese so
weiter zu entwickeln,
damit sie uneingeschränkt auch von Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden
können. Diese Zielsetzung wird durch die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung bestätigt.
Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen
wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts
und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie
unter anderem gewährleisten, dass
a) …;
b) …;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen
auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Um dies zu erreichen bedarf es
 der Öffnung der Angebote für ältere Menschen in den Kommunen,
 des Abbaus bzw. der Vermeidung von exklusiven Sonderstrukturen,
 verbindlicher Kooperationen der verschiedenen Verantwortlichen und Akteure sowie
 der Vernetzung und der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Angeboten.
Es müssen jedoch auch bei den Einrichtungen und Diensten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass pflegebedürftige behinderte Menschen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in vollem Umfang - qualitativ und quantitativ - in Anspruch nehmen können. Dies gilt beispielweise auch für die Leistungen nach § 45 a ff. SGB XI.
72
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
73
Für zuhause wohnende ältere behinderte Menschen und ihre Angehörigen gewinnen insbesondere
 Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45 SGB XI und
 die Tages- oder Nachtpflege
zunehmend an Bedeutung. Und obwohl der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI von Anfang auch für Menschen mit geistigen Behinderungen oder
psychischen Erkrankungen besteht, stehen diese Angebote nicht verlässlich zur Verfügung, sondern können nur vereinzelt tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (voraussichtlich
2017), der auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung und für chronisch psychisch kranke
Menschen Leistungsverbesserungen aus der Pflegeversicherung erwarten lässt, ist der Auf- und
Ausbau von wohnortnahen niederschwelligen und teilstationären Angeboten für ältere Menschen
mit Behinderung unerlässlich, um auch ihnen möglichst lange das Leben zuhause zu ermöglichen.
Bei stationärer Unterbringung können Zielsetzung des Landkreises Karlsruhe und die gesetzliche
Verpflichtung

durch Umzug in ein Pflegeheim,

Kooperationen zwischen den Trägern der Alten- und Behindertenhilfe oder

den punktuellen Abschluss von Versorgungsverträgen nach dem SGB XI für Einrichtungen der
Behindertenhilfe („Umwidmung“ in Wohn-Pflege-Heime), auf die sich der Einrichtungsträger
(Leistungserbringer) und der Landkreis Karlsruhe (Leistungsträger) zuvor einvernehmlich verständigt haben
realisiert werden.
Für schwer mehrfachbehinderte Erwachsene gibt es seit vielen Jahren in Bruchsal ein stationäres
Wohnangebot mit Versorgungsvertrag nach SGB XI in Trägerschaft von Reha Südwest. Im Juli
2015 konnte nun ebenfalls in Bruchsal das erste Wohn-Pflege-Heim für ältere geistig behinderte
und pflegebedürftige Menschen seinen Betrieb aufnehmen. Möglich wurde dies in einem langwierigen gemeinsamen Planungs- und Entwicklungsprozess der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten und dem
Landkreis Karlsruhe im Zuge der umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeit des
bisherigen Wohnheimes I für Menschen mit geistiger Behinderung.
Handlungsempfehlungen:
 Öffnung der Angebote für Senioren in den Kommunen für ältere Menschen mit Behinderung
 Schaffung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach §§ 45 a ff. SGB XI für ältere Menschen mit Behinderung
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Tagespflege für ältere Menschen mit geistiger Behinderung bzw. einer psychischen Erkrankung
 Prüfung, in wieweit älteren behinderten Menschen der Einzug in das Betreute Wohnen für Senioren bereits zu einem früheren Lebensalter ermöglicht werden kann
74
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
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10. Entwicklungen bei älteren Migranten
Aufgrund der spezifischen Alterszusammensetzung der Migranten gelangt die besondere Situation
alternder Migranten erst in den letzten Jahren zunehmend in den Blickwinkel des Altenhilfesystems.
Nachfolgend wird im Wesentlichen auf die Gruppe der Migranten mit ausländischer Staatsangehörigkeit Bezug genommen, da die Datenlage für Menschen mit Migrationshintergrund nur sehr unzureichend ist, analog dem Kreispflegeplan 2015.
Wesentliche Merkmale der Lage von älteren Ausländern gelten jedoch auch für Deutsche mit Migrationshintergrund.
Zugrunde gelegt wird die Definition des Statistischen Bundesamtes (2006):
Ausländer:

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Deutsche mit Migrationshintergrund:

Personen, die seit 1950 zugewandert sind

Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder Elternteil mit ausländischer
Staatsangehörigkeit
10.1 Demografische Entwicklung
Der 6. Familienbericht dokumentierte für die Entwicklung des Altenanteils (60-Jährige und Ältere)
in seiner Prognose einen deutlichen Anstieg älterer Menschen bei der ausländischen Bevölkerung.
Der Anteil der über 60-Jährigen steigt prognostisch 2020 auf 18,2 % der ausländischen Bevölkerung.
Für den Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund muss mangels geeigneter Daten
für den Landkreis mit einem geschätzten Anteil von ca. 25 % bis 30 % ausgegangen werden. Die
größten Gruppen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind aus der Türkei, Italien, Polen, aus
dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Montenegro, Kroatien, Slowenien) und Griechenland. Diese stellen über 50 % der Ausländer. Sie leben seit 10 Jahren und länger in Deutschland. Es handelt sich vor allem um die als „Gastarbeiter“ Zugewanderten und ihre Familienangehörigen. Viele
von ihnen gelangen nun ins Rentenalter. Aufgrund der seit mehreren Jahren steigenden Zahlen
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
von Asylbewerbern ist davon auszugehen, dass der arabische Raum (Syrien, Iran, Irak) zukünftig
einen größeren Anteil einnehmen wird.
10.2 Situation älterer Migranten
Immer mehr Ausländer bleiben – entgegen ihrer eigenen und der allgemeinen Erwartung – auch
im Rentenalter dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland. Viele ehemalige Ausländer haben
zwischenzeitlich die deutsche Staatsbürgerschaft und gehören damit neben den Gruppen der Aussiedler und Spätaussiedler zur Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund. Viele, insbesondere die ehemaligen Arbeitsmigranten, leben (noch) im realen Spannungsfeld zwischen Rückkehrabsicht und Verbleib. Auch wenn häufig der Rückkehrwunsch aufrechterhalten bleibt, so bietet die
gegenwärtige und zu erwartende Lebenssituation oft keine Möglichkeit, diesen Wunsch zu realisieren.
Ein wesentlicher Grund ist in vielen Fällen, dass Kinder und Enkel hier leben. Weitere Gründe sind
die Angewiesenheit auf medizinische Versorgung und ökonomische Verpflichtungen. Trotz der
insgesamt unbefriedigenden Datenlage wird der Gesundheitszustand der heute ins Rentenalter
kommenden Arbeitsmigranten bzw. der älteren ausländischen Bevölkerung allgemein als schlecht
eingestuft.
Die erste Generation der Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland steht, nachdem sie
vor einigen Jahrzehnten als junge Menschen in die BRD gekommen sind, in absehbarer Zeit vor
dem Ende ihres Arbeitslebens. Gerade diese Gruppe der Arbeitsmigranten arbeitet häufig im produzierenden Bereich und gewärtigt eine frühzeitige Beendigung ihres Erwerbslebens. Ihre Lebensund Arbeitsbedingungen haben dazu geführt, dass sie im Durchschnitt erheblich eher altern, mit
allen damit verbundenen gesundheitlichen Problemen. Erschwerend kamen migrationsspezifische
Belastungen wie Trennung von Familie und Freundeskreis im Heimatland, soziale Ausgrenzung
und der aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren schlechtere Zugang zu Gesundheitsleistungen hinzu.
Ältere Migranten sind zunehmend auf außerfamiliäre und institutionelle Hilfen angewiesen. Die
erhoffte familiäre Versorgung und Pflege scheitert an den Lebensbedingungen und –vorstellungen
der Kinder und Enkel, die eine solche aufgrund eigener Erwerbstätigkeit nicht leisten können
und/oder wollen. Tatsächlich gleichen sich familiäre Konstellationen mit längerem Aufenthalt immer
mehr denen der deutschen Bevölkerung an. Die Kinderzahl sinkt, familiäre Großstrukturen lösen
sich auf. Immer mehr ältere Migranten leben in Ein- Personen-Haushalten. Verständigungsschwierigkeiten, kulturell unterschiedliche Vorstellungen von Krankheit und Alter erschweren den Zugang
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
zum Gesundheits- und Altenhilfesystem. Untersuchungen und Studien belegen, dass Migranten
bei persönlichen Problemlagen vorrangig Beratung bei Familienmitgliedern und Freunden/Freundinnen im eigenen Kulturkreis suchen. In nur sehr geringem Umfang werden Ansprechpartner bei Behörden und Beratungsdiensten aufgesucht. Geringe Kenntnisse des Gesundheitsund Hilfesystems behindern den Zugang zu adäquaten Hilfen.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
11. Der Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V. (KSR)*
Der am 14.11.1980 gegründete Kreisseniorenrat im Landkreis Karlsruhe ist eine Arbeitsgemeinschaft der auf dem Gebiet der Altenarbeit tätigen kirchlichen und weltlichen Gruppierungen
(z. B. Altenclubs, Altenwerke, Seniorengruppen, Altentagesstätten, Alten- und Pflegeheime, Heimbeiräte, etc.). Momentan gehören von den ca. 130.000 Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre
im Landkreis 7.600 Mitglieder in 120 Mitgliedergruppen dem KSR an (dies sind 11 Stadt- und
Ortsseniorenräte (Bretten, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Karlsbad, Pfinztal, Rheinstetten, Sulzfeld, Walzbachtal, Weingarten, derzeit laufen Vorbereitungen zur
Gründung weiterer Ortsseniorenbeiräte in mehreren Gemeinden des Landkreises), sowie 58 kirchliche Gruppierungen, 54 weltliche Gruppierungen in 32 Gebietskörperschaften in 100 Städten,
Gemeinden und Ortsteilen). Der Kreisseniorenrat arbeitet ehrenamtlich und unabhängig, ist parteipolitisch und konfessionell neutral; er verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der KSR arbeitet zusammen mit:

dem Landesseniorenrat Baden-Württemberg in Stuttgart und ist seit 2014 Mitglied im Vorstand des Landesseniorenrates

dem Landratsamt Karlsruhe Dezernat III - Mensch und Gesellschaft, Mitglied im Jugendund Sozialausschuss des Landkreises Karlsruhe, Regionaltreffen aller Kreisseniorenräte im
Regierungsbezirk Karlsruhe, in den Ämtern für Soziales der Städte Bretten, Bruchsal, Ettlingen sowie den Gemeinden

den Stadt- und Ortseniorenräten

der Altenhilfenfachberatung, Heimaufsicht, Altenhilfeeinrichtungen, Fachorganisationen,
Seniorenvertretung im Landkreis Karlsruhe,

den Pflegestützpunkten in Ettlingen und Bruchsal

der Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit für Senioren“ in der Verkehrs- und Kriminalprävention
als Kooperation zwischen Stadtseniorenrat Karlsruhe, KSR und Polizeipräsidium Karlsruhe

den Wohlfahrtsverbänden und Heimen

dem FZI am KIT in den Themenfeldern Technikunterstützende Pflege (AAL)

dem KVJS „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen“
Mitglieder im KSR können werden:

Stadt- und Ortsseniorenräte

Organisationen, Gruppen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Altenarbeit, Altenbildung,
Beratung und Betreuung der älteren Generation tätig sind

Seniorengruppen, Alten- und Pflegeheime, sonstige Vereinigungen und Einrichtungen für
ältere Menschen
78
79
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe

Wohlfahrtsverbände
Organe des KSR sind die Mitgliederversammlung (MGV) und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und der KSR-Mitgliedsgruppen. Sie beschließt Satzungen, Arbeitsgrundsätze. Richtlinien, Projekte, nimmt Rechenschaftsberichte des
Vorstandes entgegen, entlastet und wählt diesen und entscheidet über Beschwerden. Die MGV
findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand besteht aus 5 Personen als geschäftsführender Vorstand sowie 9 Personen im erweiterten Vorstand. Die Zusammensetzung ist in der Satzung
geregelt. Der Vorstand wird für 3 Jahre gewählt und erfüllt die Aufgaben, die sich aus der Satzung,
der Geschäftsordnung und Beschlüssen ergeben.
Schwerpunkte des Kreisseniorenrats:
 Gründung und Etablierung von Orts- und Stadtseniorenbeiräten
 Werbung für das Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeiten betreiben
 Generationendialog fördern
 Mitarbeit bei den Landkreisprojekten
 Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten und Familienzentren
 Zertifizierung von Geschäften, Handwerksbetrieben und Dienstleistern mit dem Siegel „Seniorenfreundlicher Service“
 Ausbildung von Heimbeiräten, -fürsprechern in Zusammenarbeit mit Heimaufsicht
 Unterstützung der Mitgliedsgruppen bei deren Aktivitäten
 Synergieeffekte zwischen kommunalen Verwaltung, Orts-, Stadt- und Kreisseniorenräten
schaffen
 Neue Wohnformen im Landkreis unterstützen
 Auf- und Ausbau der Wohnberatung im Landkreis Karlsruhe in Kooperation mit dem Landratsamt und den Paritätischen Sozialdiensten gGmbH Karlsruhe
Aktuelle Aktivitäten:

Mit Unterstützung des Landratsamtes war die Erstellung der neuen Homepage des KSR
möglich, dadurch ist eine Verbesserung der Kommunikation zu den Mitgliedern gewährleistet. Informationen über Termine und Veranstaltungen zu seniorenrelevanten Themen
werden ständig aktualisiert.

Durch die weitere Unterstützung des Landratsamtes und der Gemeinde EggensteinLeopoldshafen konnten drei Alterssimulationsanzüge beschafft werden. Mit Hilfe des Alterssimulationsanzugs wird durch eigenes Erleben „eine Zeitreise ins Alter“ erfahrbar gemacht. Der Träger des Anzuges erspürt, wie sich die Last der Jahre auf den Körper auswirken kann. Deutlich erfährt man am eigenen Körper die Einschränkung der Motorik, der
Kommunikationsfähigkeit, Beeinträchtigung des Sehvermögens, Hörvermögens, der Fein-
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
motorik und des Tastsinns. Der Kreisseniorenrat möchte mit diesem Projekt generationenübergreifend auf mögliche Einschränkungen im Alter aufmerksam machen. Durch das Tragen des Simulationsanzuges soll durch eigenes Erleben mehr Verständnis im Umgang mit
Behinderten und Alten geweckt werden,

Mitwirkung im Heim und Qualifizierung von Heimbeiräten. Der Heimbeirat soll in Alten- und
Pflegeheimen die Interessenvertretung der Bewohner/innen gegenüber der Heimleitung sicherstellen. Seit Einführung der Pflegeversicherung leben immer mehr hochaltrige und teils
schwerst-pflegebedürftige und demenzkranke Menschen in Pflegeheimen, wodurch die eigene Interessenvertretung der Heimbewohner/innen zunehmend erschwert wird. Hinzukommt, dass das novellierte Heimgesetz dem Heimbeirat erweiterte Mitwirkungsrechte einräumt, beispielsweise in Fragen der Qualitätssicherung oder der Erhöhung der Heimentgelte.

Arbeitsgemeinschaft/Sicherheit für Senioren. Seit 2000 besteht eine Kooperation zwischen
dem Stadtseniorenrat Karlsruhe, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Kreisseniorenrat
Landkreis Karlsruhe zunächst als Arbeitsgemeinschaft „Verkehrsprävention der Senioren
im Stadt- und Landkreis Karlsruhe“, im April 2005 durch die Verwaltungsreform erweitert
um den Arbeitskreis Kriminalprävention Senioren im Landkreis Karlsruhe. Die Arbeitsgemeinschaft bearbeitet jährlich mindestens sechs Sitzungsthemen und Ereignisse, die in den
beiden Sparten für Senioren besonders relevant sind (mit Fragen: über ein besseres Verkehrverhalten, über Einhaltung der - automobilen – Mobilität, über Vermeidung altersbedingtem Fehlverhalten, zum Abbau altersbedingter Unsicherheiten, zum Auffrischen von
Wissen, über die Förderung richtigen Verhaltens, zu gegenseitigem Verständnis und Toleranzförderung und zur Vermeidung zu starken Gewohnheitsverhalten), informiert bei Veranstaltungen und Vorträgen hierüber, erstellt und verteilt Flyer zu den unterschiedlichsten
Themen.
Weitere Aktivitäten, die dem Kreisseniorenrat bekannt sind:
 in Bretten
Wiederbelebung des Seniorencafé „Backstub“, erste Hilfekurse für Senioren mit Themenschwerpunkt Herz-Kreislauf wiederbeleben, Ausstellungen
 in Bruchsal
AsS = Arbeit statt Stütze: Ehrenamtliche vermitteln arbeitslose Jugendliche an Firmen und Hilfen bei Bewerbungen; Internettreff, Senioren entdecken das Internet, CappuKino (Stadt und
NAIS-Gruppe „Geistig fit und aktiv“ in Kooperation mit dem Cineplex-Kino laden jeden dritten
Montag im Monat Senioren/Innen zu einem aktuellen Film und Kaffee bzw. Cappuccino und
Kuchen zu kleinen Preisen ein unter dem Motto „Kaffee, Kuchen, Kino, Kultur und Kontakte –
das ist CappuKino“)
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe

in Ettlingen
Begegnungszentrum am Klösterle. Der Seniorenbeirat Ettlingen betreibt seit über zehn Jahren
für Senioren mit Erfolg das im Besitz der Stadt stehende Begegnungszentrum mit unzähligen
Aktivitäten, z. B. Seniorencafé/Musik/Sport/Sprachgruppen/Literaturzirkel, Seniorenkabarett
„Graue Zellen“ (dahinter verbergen sich ältere Menschen, die sich der Satire verschrieben haben).

in Pfinztal
Seniorenakademie, die beispielhaft von der Pfarrerfamilie Rosi und August Becker geleitete
Akademie bietet als regelmäßige Angebote Computer- und Internetkurse für Senioren, Literatur
und Kunst mit Buchbeschreibungen und Museumsbesuchen, Kreativwerkstätten, Medienwerkstätten, etc.

in Rheinstetten
In sechs Alten- und Seniorenkreisen werden in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Abständen Seniorennachmittage veranstaltet.

in Eggenstein-Leopoldshafen
Seit 7 Jahren existiert an der Ganztagesschule das Projekt „JUNG hilft ALT“. SchülermentorInnen unterrichten SeniorInnen in allen Fragen zum Umgang mit dem Computer und Smartphone; in Kooperation zwischen Bürgermentorin und Familienzentrum wird seit 7 Jahren ein OmaOpa-Service angeboten. Kinder, die keine Großeltern am Ort haben, werden von SeniorInnen
stundenweise im Familienzentrum betreut.
* Bericht des Kreisseniorenrates, Vorsitzende Irmtraud Eberle
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12. Bürgerschaftliches Engagement im Seniorenbereich
„Sag den Menschen niemals, wie sie etwas tun sollen. Sag ihnen, was sie tun sollen, und sie werden
dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen!“
Kommunale Akteure sind seit einigen Jahren zunehmend auf der Suche nach Menschen, die sich
für das Gemeinwesen engagieren. Sie können durch die gezielte Ansprache der „Generation
50plus“ kompetente Personen für die Übernahme von Ehrenämtern und gemeinnützige Tätigkeiten
gewinnen. Ältere stellen eine wichtige Gruppe von Engagierten, wie zum Beispiel Daten des Freiwilligensurvey belegen. Das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die sich neu orientierten,
kann eine Win-Win-Situation sein, von der alle Beteiligten profitieren: Es dient neben der individuellen Sinnstiftung der engagierten Person auch dem Gemeinwesen, es werden neue Angebote
geschaffen, die Lebensqualität in der Kommune insgesamt wird erhöht. Dieses Engagement ist
jedoch nicht umsonst zu haben. Wichtige Säulen der Förderung des Engagements Älterer sind ein
gutes Freiwilligenmanagement und die Eröffnung von Mitsprachemöglichkeiten.
12.1 Was verstehen wir unter Bürgerschaftlichem Engagement (BE)
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur Einzelengagement, sondern findet (vorwiegend) in
kooperativen und vernetzten Zusammenhängen statt. Engagierte Bürger und Bürgerinnen wollen
durch Ihr Tun Lebensqualität verbessern und die Zukunft nachhaltig mitgestalten. Sie tun dies freiwillig und ohne Einkommensanspruch im Sinne des Einbringens von Sozialzeit:
Unter Bürgerschaftliches Engagement verstehen wir:

Die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung von Menschen, Gruppen und Anliegen im Bereich des Sozialen, der Kultur und der Umwelt; (Engagement in den unterschiedlichsten
Vereinen wie Sport-, Gesang-, Musik-, und sonstigen Vereinen, u. a.)

Die Bereitschaft zur aktiven „Selbsthilfe in Gegenseitigkeit“, eine Selbsthilfe also die gemeinsam auch nach außen tritt; (Engagement in Selbsthilfegruppen z. B. AA, Krebserkrankungen, Behinderungen, u. a.)

Die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an Planungs- und Entscheidungsprozessen; (Bürgerbeteiligungsprozesse Stuttgart 21, große Bauprojekte, u. a.)

Die Bereitschaft zur Übernahme von (politischen) Ehrenämtern in (politischen) Gremien
(Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte, einzelnes Engagement im Ehrenamt z. B. Sterbebegleitung, u. a.)
Die demografische Entwicklung zu bewältigen, ist eine Hauptaufgabe der nachhaltigen Kommunalentwicklung. Kaum ein anderes Thema stellt die Kommunen vor so viele neue Aufgaben wie
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sinkende Geburtenzahlen und ungleiche Wanderungsbewegungen. Alle Bereiche der Daseinsvorsorge sind betroffen. Zugleich nimmt der Standortwettbewerb zwischen den Kommunen weiter zu.
Umso wichtiger ist es, nicht in eine negative Rhetorik zu verfallen, sondern sich bewusst mit den
Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort auseinanderzusetzen.
„Noch nie zuvor war es einer Gesellschaft möglich so alt
zu werden und dabei so vital zu bleiben“ (Prof. Dr. Peter Gross St. Gallen)
12.2 Gute Kooperationen im Bürgerschaftlichen Engagement leben und pflegen!
Das Bürgerschaftliche Engagement lebt von Kooperationen und Netzwerken und von den Menschen die über Zeit verfügen und ihre Zeit dem Gemeinwesen zur Verfügung stellen. In aller Regel
sind das Menschen, die Ihre berufliche Tätigkeit bereits beendet haben. Im Bereich der Seniorenarbeit gibt es umfangreiche und viele tragende Netzwerke in denen sich Menschen engagieren.
Meistens leben diese Netzwerke vom Bürgerschaftlichen Engagement und der Mehrwert dieser
Netzwerke kommt allen zu Gute.
In Kooperation mit dem Kreisseniorenrat und der Fachstelle BE im Landkreis Karlsruhe wurde im
Jahr 2014 ein Qualifizierungskurs für Bürgerschaftliches Engagement durchgeführt. Beteiligt haben
sich u. a. die Bürgergenossenschaft Weingarten, das Projekt „Senioren in Forst engagieren sich“
mit Ihren Mitgliedern sowie weitere ehrenamtliche Personen aus Waldbronn, Walzbachtal und
Karlsbad.
An 4 Abenden im Spätjahr 2014 haben sich die Teilnehmer/-innen mit den Grundlagen des Bürgerschaftlichen Engagement (BE) auseinandergesetzt. z. B.

Begrifflichkeiten im BE, Werte und Haltungen

Engagementlandschaften des BE im Landkreis Karlsruhe

Grundlagen im Projektmanagement

BE in der Arbeit mit Flüchtlingen

Versicherungsrecht.
Am 2. Juli 2015 hat das Netzwerk der Familienzentren am Landesseniorentag in Karlsruhe teilgenommen und ist mit vielen Vertretern aus Netzwerken im Seniorenbereich ins Gespräch gekommen.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
12.3 Die Familienzentren im Landkreis Karlsruhe
Im Netzwerk der Familienzentren begegnen sich alle Generation. In speziellen Kursangeboten, wie
z.B. Kochkursen, Generationenkaffee, Miniclub, Familienbildungsangeboten, Oma–Opa-Service,
Qualifizierungskursen des Bürgerschaftlichen Engagement entsteht Kommunikation untereinander
und füreinander.
Familienzentren sind offene Begegnungs- und Beratungsstätten für junge Familien, Kinder, Erwachsene und Senioren. Sie fördern das soziale Miteinander in der Stadt/Gemeinde, arbeiten
selbst organisiert und werden weitgehend von ehrenamtlich engagierten Menschen getragen.
Familienzentren bieten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, ihre Ideen, Kenntnisse und Fähigkeiten einzubringen. Bei den Aktivitäten werden die Bedürfnisse von Familien und der Dialog zwischen den Generationen und aller Nationalitäten gestärkt.
In Familienzentren werden Begegnungs-, Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für das Bürgerliche Engagement geschaffen. Mehr als 1500 Besucher besuchen monatlich die Familienzentren.
Es braucht ein ganzes Dorf, um Kinder zu erziehen, es braucht Jung und Alt um gemeinsames Leben zu gestalten
Aktuell gibt es im Landkreis Karlsruhe 24 Familienzentren (s. Landkarte).
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12.4 Pflegelotsen im Landkreis Karlsruhe - Neue Wege gehen und das Bürgerschaftliche Engagement im gesellschaftlichen Kontext verankern
Im Zuge des demografischen Wandels ist inzwischen die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu
werden, groß und wächst mit zunehmendem Alter stetig an. Damit steigt allgemein der Bedarf an
Pflege- und Unterstützungsleistungen. Mit dem neuen Pflegelotsenkonzept soll ein weiteres Bürgerschaftliches Engagement in der alltäglichen Arbeit im Landratsamt Karlsruhe verankert werden.
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Ehrenamtlich Tätige können im Vor- und Umfeld von Pflege als zusätzliche Akteure eine Lotsenfunktion zu den professionellen Angeboten einnehmen. Als Vertrauens- und Kontaktpersonen können sie Anerkennung und Wertschätzung in der familiären Pflege weitergeben, Selbstsorge stärken und allgemein entlasten. Sie machen ein Beziehungsangebot zur Optimierung des Pflegesettings, welches einen Beitrag zur Bewältigung schwieriger Situationen und zu neuen Perspektiven,
Regeneration und Erkenntniswachstum leisten kann.
Der Pflegestützpunkt in Kooperation mit der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement leistet
Ausbildung und Einsatz der Ehrenamtlichen im Landkreis Karlsruhe und stärkt somit den Grundsatz „ambulant vor stationär“, gleichzeitig wird die Vernetzung befördert. Es findet dauerhaft eine
professionelle Begleitung und Beratung durch den Pflegestützpunkt statt, die eine zusätzliche Unterstützung für Pflegehaushalte darstellt.
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13. Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
13.1 Auswirkungen auf Fallzahlen
Infolge der aus demografischen Gründen zu erwartenden Fallzahlensteigerung, aber auch aufgrund der gedeckelten Pflegeversicherungsleistungen und faktisch sinkender Renteneinkünfte wird
der Sozialhilfeaufwand, insbesondere für stationär versorgte Pflegebedürftige, künftig stetig ansteigen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass alte Menschen zunehmend auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII angewiesen sind. Dieser
Personenkreis wird bei einer notwendig werdenden stationären Versorgung im Pflegeheim nicht in
der Lage sein, die Pflegeheimkosten ohne Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII aufzubringen. Ebenfalls kann dieser Personenkreis die neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften ohne Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII nicht finanzieren.
Der überproportional hohe Anstieg dementiell erkrankter und schwerstpflegebedürftiger Menschen,
die abnehmende Zahl potenziell pflegender Partner/Angehöriger im häuslichen Bereich und die
eher schlechter werdende Einkommens- und Vermögenssituation alter Menschen werden die
Nachfrage nach stationären Pflegeangeboten erhöhen und damit auch die Fallzahlen in der stationären Pflege nach dem SGB XII steigen lassen. Für die nächsten fünf bis zehn Jahre wird eine
Fallzahlensteigerung von 30-50 Fällen im Jahresdurchschnitt prognostiziert.
13.2 Hilfeplanung/Hilfesteuerung/Bedarfsermittlung
Die unter Ziffer 13.1 dargestellte Entwicklung zeigt wie wichtig es ist, durch zielgerichtete Hilfeplanung/Hilfesteuerung das Pflegepotential im sozialen Umfeld der Betroffenen und die Möglichkeiten
in der ambulanten Pflege optimal einzusetzen, um eine stationäre Versorgung entbehrlich zu machen bzw. erst später notwendig werden zu lassen.
Eine bessere Vernetzung der am Hilfeprozess beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger
(Sozialhilfe, Pflegekassen) z. B. in den Pflegestützpunkten, kann diese Zielsetzung unterstützen.
13.3 Aktueller Stand
Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Jahresdurchschnitt wie folgt entwickelt:
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Die Fallzahlensteigerung fiel moderater aus als in der Kreispflegeplanung 2015 prognostiziert. Geringfügige Verbesserungen der Leistungen der Pflegeversicherung, intensivere Fallsteuerung und
bessere Beratung der Pflegestützpunkte haben sich hier sicherlich ausgewirkt.
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14. Zusammenfassende Handlungsempfehlungen für die Altenhilfe

Kleinräumige Versorgung in Sozialräumen
Ein wesentlicher Bezugspunkt sozialräumlicher Überlegungen ist der Wunsch der allermeisten
Menschen, auch bei einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf so lange wie möglich und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben zu können. Dies gilt auch bei physischen bzw. psychischen Einschränkungen und bei Verlust von Lebensbezügen. Die Orientierung an den Ressourcen der Betroffenen, der Erhalt der sozialen Bindungen und das Schaffen sozialer Teilhabemöglichkeiten im direkten sozialen Wohnumfeld sind dabei essenzielle Grundlage beim Organisieren der notwendigen Hilfen. Der gesetzlich verankerte Grundsatz „ambulant vor stationär" hat nach
wie vor hohe Priorität und sollte, wann immer möglich, in alle Überlegungen einfließen.
Es gilt, passgenaue und möglichst kleinräumige Lösungen vorzuhalten, anzustreben und zu initiieren, d. h., dass Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst nahe an ihrem angestammten
Wohnumfeld geeignete Hilfen, Einrichtungen, Dienste und Treffpunkte vorfinden und dass das
Knüpfen nachbarschaftlicher Bezüge und sozialer Kontakte - auch zugehender Art - möglich sein
muss. Ein Welfare-Mix aus professioneller, familiärer und ehrenamtlicher Hilfe ist anzustreben und
darauf zu achten, dass dieser auch längerfristig trägt.
Einer der wichtigsten Parameter in Bezug auf eine kleinräumige Versorgung in einem inklusiven
Sozialraum ist das Vorhandensein einer guten Infrastruktur, die sich vom Einzelhandel, über die
medizinische Versorgung, über Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in der Wohnung bis zu
entsprechenden Dienstleistungen und einer funktionierenden, in allen Lebensbereichen kultursensiblen Nachbarschaft bzw. einer stabilisierenden möglichst generationsübergreifenden und wertschätzenden psychosozialen Betreuung durch Angehörige, Besuchsdienste, Freunde und Andere
auszeichnet. Zu erwähnen ist in diesem Kontext auch barrierearmen, bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen und Impulse auf dem Weg zu einer sorgenden Gemeinschaft, in der die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, zu setzen.

Wohnortnähe
„Wohnortnähe" ist eng mit Aspekten der Vertrautheit, Zugehörigkeit und Überschaubarkeit verbunden. Wohnortnähe bedeutet dann vor allem auch, dass gewachsene soziale Kontakte lebbar und
nutzbar sind und diese auch im Falle eines Hilfebedarfs erhalten bleiben. Ein wohnortnaher Sozialraum in diesem Sinne wird mit dem Gefühl verbunden, hier - in diesem Quartier, in diesem Stadtteil, in dieser Gemeinde - bin ich zuhause. Das soll erhalten bleiben.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Zur Pflegeinfrastrukturplanung gehört auch die Verfügbarkeit der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsangebote am Wohnort naher Angehöriger von Pflegebedürftigen zum Ziel der Sicherung
möglichst „wohnortnaher" Versorgungsstrukturen. Der Umzug an den Wohnort von Kindern kann
für die Pflegebedürftigen eine gleich hohe Priorität haben, wie der Wunsch, im bisherigen Lebensfeld verbleiben zu können.
Mit dem Kriterium „Wohnortnähe" kann weiterhin eine niedrigschwellige Erreichbarkeit von Angeboten (z. B. von Pflegestützpunkten, Seniorentreffs, Mittagstisch) verbunden werden. Diese ist
dann gegeben, wenn ein Angebot fußläufig erreichbar ist. Für bewegungseingeschränkte Menschen bedeutet dies einen Radius von bis zu 500 m.
Gute Erreichbarkeit kann aber auch durch ein gutes ÖPNV-Netz oder - bei mangelnder Mobilität durch das Angebot von Fahrdiensten gezielt hergestellt werden. Ein wohnortnahes Angebot kann
darüber hinaus auch durch zugehende Hilfen und Dienstleistungen in der Häuslichkeit erreicht
oder erleichtert werden.
Wohnortnahe pflegerische Versorgungsstrukturen umfassen neben dem Vorhalten von ambulanten und teilstationären Angeboten auch stationäre Pflegeeinrichtungen. Mit einer kleinräumigen
Planung auf Stadtteil- und Gemeindeebene und entsprechend dezentralen Versorgungsstrukturen
soll erreicht werden, dass

Menschen in ihrem Lebensumfeld bleiben können, selbst wenn eine stationäre Versorgung
erforderlich ist.

soziale Beziehungen aufrechterhalten und weiter gepflegt werden können.

gewachsene soziale Bezüge als Ressourcen genutzt werden, z. B. durch die Einbeziehung
von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten oder die Nutzung von Kontakten aus
der Nachbarschaft, zu Vereinen, Kirchengemeinden etc.

mit kleineren Pflegeeinrichtungen zudem deren Öffnung zum Gemeinwesen sowie ihre
Einbindung in das Gemeindeleben erleichtert werden.
Für sehr kleine Sozialräume, in denen umfassend betreuungs-/pflegebedürftigen Bürgerinnen und
Bürgern wohnortnah eine Wohn- und Versorgungsform angeboten werden soll, kann künftig eher
eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe in Betracht kommen. Dabei muss dann aber berücksichtigt werden, dass in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe von einer anderen Versorgungsqualität auszugehen ist, als in einer stationären Pflegeeinrichtung.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Als zusammenfassende Schlussfolgerung dieser Betrachtung kann festgehalten werden: Die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung sollte durch Angebote, die so wohnortnah wie es unter
den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit möglich ist, umgesetzt werden.

Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum
Wenn Senioren länger selbstbestimmt und weitgehend unabhängig leben wollen, müssen die
Wohnsituation und die Infrastruktur im Quartier stimmen. Es bedarf eines inklusiven Umfeldes,
einer Nachbarschaft, in der sich jeder mit seinen Ideen einbringen kann, in der jeder mit seinen
Stärken willkommen ist und in der sich jeder mit seinen Schwächen aufgehoben weiß.
Barrierefreiheit ist somit außerordentlich wichtig und zugleich Voraussetzung für gesellschaftliche
Teilhabe. Nur in einem barrierefreien Raum mit barrierefreien Gebäuden, barrierefreier Kommunikation und barrierefreien Dienstleistungen können ältere Menschen länger ihre Selbständigkeit
bewahren und einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinausschieben.
In einer pluralistischen Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung, alte und junge
Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund leben, bedeutet “Barrierefreiheit" das Eingehen auf
die menschliche Vielfalt. Das Wohnumfeld, der Verkehrsraum und öffentlich zugängliche Gebäude
müssen barrierefrei gestaltet werden. Neben einer guten Nahversorgung muss es ausreichend
Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Begegnung geben. Seniorengerecht heißt
menschengerecht, gebraucht wird ein Wohnumfeld für alle Lebensalter.
Mit einer barrierefreien Infrastruktur sind oftmals hohe Investitionen verbunden, dies ist sowohl
kommunalpolitisch als auch in Privathaushalten oft nicht in Gänze umsetzbar. Das heißt, dass es
neben der Verwirklichung der DIN-Normen als oberstes Ziel wünschenswert ist, den öffentlichen
Raum und Privatwohnungen weitmöglichst barrierearm zu gestalten.

Altersgerechte Dienstleistungsangebote
Soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie handwerkliche Hilfsdienste, Fahr-, Besuchsund Essensdienste, Hilfen rund um das Haus, Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen etc.
dienen aus kommunaler Sicht vor allem dazu, die zunehmend erforderlichen Leistungen für alte
Menschen zu erbringen. Sie bieten zugleich die Chance, neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Bei generationenübergreifenden bzw. intergenerativen Maßnahmen zeigen sich Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, lokale Bündnisse für Familien etc., die auf ganz unterschiedliche Weise unter einem organisatorischen Dach verschiedene Dienstleistungen anbieten. Zunehmend werden wieder Sozialstationen und Gemeindeschwestern gefördert, die im ländlichen Raum
gleichfalls kooperativ Hilfe erbringen.
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
Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe
Der vielerorts gegebene Zugang zum Internet ermöglicht ein leichtes Zugreifen auf eine Fülle von
Informationen. Für menschennahe Dienstleistungen ist aber letztendlich die Wohnortnähe entscheidend. Die Pflegestützpunkte des Landkreises informieren über Erkrankungsformen und die
im Landkreis zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie, der Pflegeleistungen und weitere Hilfeangebote. Insbesondere der Beratung zum Wohnen kommt eine wichtige
Rolle zu. Die Beratung über die unterschiedlichen Hilfe- und Unterstützungsangebote erfolgt anbieterunabhängig.
Durch die Änderung des SGB XI zum 01.07.2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) haben die
Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Versorgung, Beratung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Blick auf bereits bestehende kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote das Gespräch zwischen den Landesverbänden der Pflege- und
Krankenkassen in Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden moderiert und
eine „Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008 über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden Württemberg gemäß § 92 c SGB XI“ vorgelegt.
Danach wurden dem Landkreis Karlsruhe zwei Pflegestützpunkte bewilligt. Der Pflegestützpunkt in
Bruchsal wurde am 01.10.2010 eröffnet, der zweite in Ettlingen am 01.04.2011. Die Erwartungen
in die Akzeptanz der Pflegestützpunkte wurden weit übertroffen. Beide Pflegestützpunkte hatten im
Jahr 2014 5.500 Gesamtkontakte und stellen damit für die Raumschaft in Bruchsal und Ettlingen
mit insgesamt rund 187.000 Einwohnern ein nicht mehr wegzudenkendes Beratungsangebot für
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dar. Durch die enge Kooperation mit den politischen Gemeinden, den freigemeinnützigen und privaten Trägern und den Kranken- und Pflegekassen wird die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt.
Weitere drei Pflegestützpunkte für den Landkreis Karlsruhe sollen in den Städten Bretten, Stutensee und Waghäusel (jeweils mit Außensprechstunden in den umliegenden Gemeinden – analog
der Pflegestützpunkte Bruchsal und Ettlingen) installiert werden, damit ein flächendeckendes,
neutrales Beratungsangebot gewährleistet ist. Die Pflegestützpunkte würden dann den gesamten
Landkreis Karlsruhe abdecken.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe

Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung und Prävention haben einen hohen Stellenwert für jeden Einzelnen und für
die Gesellschaft. Es gilt, Krankheiten zu vermeiden, die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten und
physisch wie psychisch vital zu sein und sich aktiv im Leben zu engagieren. Es muss ureigenes
Interesse eines jeden Bürgers sein, sich im Sinne einer Verhaltensprävention, selbst um die eigene Gesundheit zu kümmern. Insofern geht es um die Förderung der eigenen Aktivitäten als gesundheitliche Altersvorsorge, z. B. durch Freizeit-, Gesundheits-, und Bildungsangebote. Über den
Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber auch über die Sozialhilfe werden vielfältig Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention erbracht.
Entscheidend dafür, ob ein gesundheitsförderlicher Lebensstil im Wohnumfeld möglich ist und
Menschen so lange wie möglich ohne oder mit nur geringfügiger fremder Hilfe in ihrer eigenen
Häuslichkeit leben können, ist eine alternsgerechte Infrastruktur, die insbesondere Bewegung und
eine gesunde Ernährung ermöglicht. Hier setzt die Fachplanung Gesundheit und das Quartiersmanagement an, die zukünftig in jeder Kommune erforderlich werden. Eine Stärkung der Prävention gegenüber den Bereichen Behandlung, Rehabilitation und Pflege wird befürwortet. In intensiver
Zusammenarbeit mit Kreis-Krankenhäusern und Reha-Kliniken wird eine sinnvolle Überleitung für
kranke oder pflegebedürftige Menschen nach dem Krankenhausaufenthalt oder der RehaMaßnahme sichergestellt.

Neue Wohnformen
Sind Verbleib und Betreuung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus nicht mehr möglich,
sollten andere Wohn- und Betreuungsformen, wie z. B. Hausgemeinschaften, ambulante Wohngruppen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften insbesondere für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen gesucht werden, ehe es zur klassischen Heimbetreuung kommt.

Bürgerschaftliches Engagement
Ohne die Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements wird die notwendige Stärkung der Altenhilfe nicht möglich und nicht bezahlbar sein. Daher kommt der netzwerkorientierten Gemeinwesenarbeit und dem Ehrenamt große Bedeutung zu, sowohl demjenigen älterer Menschen als auch
dem Engagement für ältere Menschen. Durch aktive Einbindung älterer Menschen (Begegnungsund Kontaktmöglichkeiten, Tätigkeitsfelder im Ehrenamt, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen etc.) können ihre Ressourcen für ein gesellschaftliches Engagement genutzt, ihre Aktivierung
gefördert und zugleich Vereinsamungsprozessen vorgebeugt werden.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe

Unterstützung Angehöriger
Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause betreut. Dies muss auch in Zukunft
möglich sein. Es bedarf daher weiterhin familienentlastender und familienunterstützender, auch
regenerativ wirkender Hilfen, die es Familien erleichtern, ihre Angehörigen zu Hause zu betreuen
und zu pflegen.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
15. Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dritter Bericht zur Lage der
älteren Generation. Alter und Gesellschaft. Dritter Altenbericht. Stellungnahme der Bundesregierung, Bericht der Sachverständigenkommission. 14. Wahlperiode Drucksache 14/5130. Berlin:
2001.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sechster Familienbericht. Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Leistungen-Belastungen-Herausforderungen. Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode. Drucksache 14/4357. Berlin: 2000.
Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA): Ambulant betreute Wohngruppen. Arbeitshilfen für
Initiatoren. Köln: 2006.
Kremer-Preiß, Ursula: Quartiersentwicklung. KDA-Ansatz und kommunale Praxis. Kuratorium
Deutscher Altershilfe (Hrsg.). Köln: 2013.
Kuratorium Deutscher Altershilfe (Hrsg.): Pro Alter. Selbstbestimmt älter werden. Ausgabe 05,
43. Jahrgang. Köln: 2011.
Kuratorium Deutscher Altershilfe (Hrsg.): Pro Alter. Selbstbestimmt älter werden. Ausgabe 06,
45. Jahrgang. Köln: 2013.
KVJS: Hilfe zur Pflege 2013. Kennzahlen aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg.
Stuttgart: 2014.
Landratsamt Karlsruhe: Sozialbericht 2012. Karlsruhe: 2013.
Landratsamt Karlsruhe: Kreispflegeplanung 2015. Karlsruhe 2009.
Messmer, Peter: Bedarfseckwerte 2020 für die stationäre Pflege in den Stadt-, Landkreisen und
kreisangehörigen Gemeinden Baden-Württembergs. Stuttgart: 2014.
Messmer, Peter: Voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an stationären Pflegeangeboten in
den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs bis zum Jahr 2020. Stuttgart: 2014.
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden Württemberg: Landespflegeplan Teil 4. Stuttgart
2007.
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden Württemberg: Freiwilligensurveys 2009. Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg. Zentrum für Zivilgesellschaftliche Entwicklung.
Stuttgart: 2011
Presse und Informationsamt der Bundesregierung: Sozialpolitische Umschau 122. Berlin:
2001.
Saup, Winfried: Demenzbewältigung im betreuten Seniorenwohnen. Augsburg: Verlag für Gerontologie 2003.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Demografischer Wandel in Deutschland. Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern.
Wiesbaden: 2010.
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Der demografische Wandel in BadenWürttemberg. Stuttgart: 2007.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: FamilienForschung Baden-Württemberg. Stuttgart: 2011.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft. Vorausberechnung der Pflegebedürftigen und der Pflegearten für Baden-Württemberg bis 2030. Stuttgart: 2012.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Baden-Württemberg 2030. Stuttgart: 2010.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistik aktuell. Stuttgart: 2012
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg.
Stuttgart: 2014.
Witterstätter, Kurt: Soziologie für die Altenarbeit-Soziale Gerontologie. 13. Auflage Freiburg:
Lambertus Verlag 2003.
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Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
16. Anhang
16.1 Wohnen im Alter / Angebote bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis Karlsruhe
16.1.1 Betreutes Wohnen für Senioren (Stand: Februar 2015)
1. Betreutes Seniorenwohnen (separate Einrichtungen)
Bad Schönborn
Haus Kraichgaublick, Franz-Peter-Sigel-Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/8810 oder
07251/71300, bw.badschö[email protected] AWO
69 Wohnungen mit Nachtbetreuung
Bretten
Alfred-Neff-Senioren-Domizil, Leibnizstr. 1, 75015 Bretten, Tel.:07251/71300 od. 07252/958447,
[email protected], AWO
51 Wohnungen
Bruchsal
Seniorenwohnanlage „Am Saalbach“, Durlacher Str. 48, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/18018 (Bauträger)
oder 07251/932460, ASB
29 Wohnungen
AWO Seniorenwohnanlage, Durlacher Str. 101, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/71300 oder 07251/18854,
[email protected], AWO
70 Wohnungen
AWO Seniorenwohnanlage „Prinz-Wilhelm“, Prinz-Wilhelm-Str. 5, 76646 Bruchsal, Tel.:07251/3064510,
[email protected], AWO
25 Wohnungen mit Nachtbetreuung
AWO Seniorenwohnanlage, Kanzelberg 28, 76646 Bruchsal-Heidelsheim, Tel.: 07251/71300 oder
07251/358450, [email protected], AWO
16 Wohnungen
AWO Seniorenwohnanlage „Haus Silbertal“, St.Marie-aux-Mines-Str. 24, 76646 BruchsalUntergrombach, Tel.: 07251/71300, oder 07257-930521, bw@[email protected], AWO
31 Wohnungen
Cura Seniorencentrum (Senioren WG), Rathausstr. 3, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/44148-0,
FAX: 07251-44148-71, E-Mail: [email protected]
10 Plätze
AWO Seniorenwohnanlage Büchenau, Herbst 2015
24 Wohnungen
Eggenstein-Leopoldshafen
Seniorenresidenz Waldäcker, Berliner Ring 1, 76344 Eggenstein-Leop., Tel.: 0721/7836701, Diakonie
40 Wohnungen
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Ettlingen
Seniorenwohnhaus, Wilhelmstr. 6, 76275 Ettlingen, 07243/54170
40 Wohnungen
Seniorenwohnanlage „Im Albgrün“, Gottlob-Schneider-Str. 67, 76275 Ettlingen, 07243/515-0 (-112)
Caritas
21 Wohnungen
Betreutes Wohnen, Schumacherstr. 14, 76275 Ettlingen, Post: Alba Baugenossenschaft eG, Drachenrebenweg 8, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/5884-14
14 Wohnungen
Magnolienpark, Lindenweg 4, 76275 Ettlingen-West, 07243/515-0 o. 07243/12125, Caritas
30 Wohnungen
Karlsdorf-Neuthard
Betreutes Wohnen „Drei Kronen Neuthard“, Tel. 07251/80080
(Betreuung Caritas)
15 Wohnungen
Gondelsheim
Betreutes Wohnen für Senioren „Am Saalbach“, Bahnhofstr. 12, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07246/7081710, Diakonie
17 Wohnungen
Hambrücken
Betreute Wohnanlage, Im Gartenweg 23, 76707 Hambrücken, Tel.: 07251/3661717, Caritas oder
FWD Tel.:062218750135
25 Wohnungen
Kraichtal
AWO Betreute Seniorenwohnanlage "Haus am Badbrunnen", Herrenstraße 12, 76703 KraichtalUnteröwisheim, Tel. 07251/3679434, Fax 07251/3679435, [email protected] AWO
17 Wohnungen
Kronau
Betreute Seniorenwohnanlage, Bahnhofstr. 19, 76709 Kronau, Tel.: 06221/875011, Primus Pflegedienst
28 Wohnungen
Linkenheim-Hochstetten
Seniorenwohnanlage „Haus Langer Berg“, Europaring 30, 76351 Linkenheim-Hochstetten,
Tel.:07247/800539, [email protected], AWO
40 Wohnungen
Malsch
Betreutes Wohnen am Marienhaus, Bachstr. 14 c, 76316 Malsch, Tel.: 07246/708-1710, Diakonie
20 Wohnungen
98
99
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Oberderdingen
Seniorenwohnhaus St. Franziskus, Franz-Von-Sickingen-Str., 75038 Oberderdingen-Flehingen, Tel:
07252/945146, Caritas
17 Wohnungen
Pfinztal
AWO Seniorenwohnanlage „Haus Sonneneck“, Wesostr. 4, 76327 Pfinztal, Tel.: 07240/206720,
[email protected], AWO
18 Wohnungen
Philippsburg
Seniorenwohnanlage, Wallgärtenstr. 20, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-800, Caritas
16 Wohnungen
Seniorenwohnanlage, Wallgärtenstr. 4, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-800, Caritas
17 Wohnungen
Stutensee
Seniorenwohnanlage, Wiesenstraße 30, 76297 Stutensee, Tel.: 0721/9109999 oder 07244/608504,
ev. Stadtmission
43 Wohnungen
Ubstadt-Weiher
„Im Pfarrgarten“ Stettfeld, 76698 Ubstadt-Weiher-Stettfeld, Tel.: 07251/9600, Gemeinde
16 Wohnungen
Seniorenzentrum „Am Pfarrberg“, Am Pfarrberg 1, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9600,
Gemeinde
23 Wohnungen
Seniorenzentrum St. Martin, Kirchstr. 7 - 13, 76698 Ubstadt-Weiher-Zeutern, Tel.: 07251/9600,
17 Wohnungen
Waghäusel
AWO Seniorenzentrum, Duttlacher Weg 1, 68753 Waghäusel-Kirrlach,
Tel.: 07251/71300 oder 07254/957040, [email protected], AWO
24 Wohnungen
AWO Wohnpark Wiesental, Schulstraße, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/9850410, Fax: 07254/9390-600,
[email protected], AWO
24 Wohnungen
Walzbachtal
Seniorenwohnanlage „Haus am Gängle“, Jöhlinger Str. 51, 75045 Walzbachtal-Jöhlingen,
Tel: 07246/ 708 1711, Diakonie
20 Wohnungen
Weingarten
Seniorenwohnanlage „Untere Mühle“, Blumenstr. 9, 76356 Weingarten, Tel.: 07251/71300 oder
07244/70540, [email protected], AWO, 31 Wohnungen
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
2. Betreutes Seniorenwohnen mit Tagespflege
Ettlingen
St. Vincentius Haus (Rheinlandkaserne), Heinrich-Magnani-Str. 2 + 4, 76275 Ettlingen, Tel.:
06221/875011, Kirchliche Sozialstation
50 Wohnungen
Karlsdorf-Neuthard
Seniorenwohnanlage „Am Baumgarten“, Am Baumgarten 30, 76689 Karlsdorf-Neuthard,
Tel. 07251/982280, Caritas
24 Wohnungen
Kraichtal
Seniorenzentrum Kraichtal, Rathausstr. 23, 76703 Kraichtal, Tel.: 07250/9060, Diakonie-Kraichtal
22 Wohnungen
Östringen
Seniorenzentrum St. Michael, Kirchstr. 10 - 14, 76684 Östringen-Odenheim, Tel.: 07253/23271, Caritas
13 Wohnungen
Pfinztal
Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel.: 07240/942828,
Diakonie Pfinztal,
34 Wohnungen
Sulzfeld
Seniorenzentrum, Kronenstr.1, 75056 Sulzfeld, Tel.:07269/91960, Diakoniestation Unterer Kraichgau
22 Wohnungen
Ubstadt-Weiher
Josefshaus, Weiherer Str. 3 - 7, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9600, Gemeinde
35 Wohnungen
Waghäusel
Seniorenwohnanlage „Am Hag“, Karlsruher Str. 8a, 68753 Waghäusel-Wiesental, Tel.: 07251/71300 oder
07254/9390-10, [email protected], AWO
12 Wohnungen
Walzbachtal
Seniorenzentrum „Kronengarten“, Im Kronengarten 1, 75045 Walzbachtal, Tel.: 07203/91660
Diakonie
33 Wohnungen
100
101
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
3. Betreutes Seniorenwohnen - angegliedert an ein Pflegeheim
Bruchsal
Evangelisches Altenzentrum, Huttenstr. 47 a, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/97490, Diakonieverein
55 Wohnungen
Eggenstein-Leopoldshafen
AWO Seniorenzentrum, Berliner Ring 10, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Tel. 0721/9614060,
AWO
63 Wohnungen
Ettlingen
Stephanus-Stift „Am Stadtgarten“, Am Stadtbahnhof 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/7638-700, FAX:
07243/7638-701, Diakonie
58 Wohnungen
Seniorenhaus Spessart, Kirchstraße, 76275 Ettlingen-Spessart, Tel. 07243/5495-0
8 Wohnungen
Forst
Seniorenzentrum, Im Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel.: 07251/780-109, Gemeinde
24 Wohnungen
Gondelsheim
Seniorenhaus Schloßblick, Jahnstr. 3, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07252/96550-410, Diakonie
8 Wohnungen
Graben-Neudorf
Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel.: 07255/7646266, AWO
33 Wohnungen
Karlsbad
Seniorenresidenz Kurfürstenbad, Kurfürstenbadstr. 3, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/690
30 Wohnungen
Seniorenhaus Spielberg, Hinter der Kirche 4 , 76307 Karlsbad-Spielberg, Tel: 07202/936 45-0, Fax:
07202/936 45-148, Diakonie
16 Wohnungen
Oberderdingen
Seniorenzentrum Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Str., 75038 Oberderdingen, Tel.: 0721/93460 oder
07045/2033
16 Wohnungen
Oberhausen-Rheinhausen
Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 07254/77650, Caritas
3 Wohnungen
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Pfinztal
Seniorenzentrum Haus Edelberg, Im Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721/93460 oder
0721/94670
29 Wohnungen
Philippsburg
Seniorenhaus St. Franziskus, Udenheimer Str. 4, Tel. 07256/93280
4 Wohnungen
Rheinstetten
Seniorenzentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39-43, 76287 Rheinstetten,
Tel.: 07246/708-1710, Diakonie
85 Wohnungen
Pflegezentrum St. Martin, Kastenwörthstr. 12, 76287 Rheinstetten, Tel.: 0721/20395-0 FAX: 0721/20395101, www.caritas-st-martin.de, E-Mail: [email protected], Caritas
43 Wohnungen
Stutensee
Haus Edelberg, Berliner Allee 2, 76297 Stutensee-Friedrichstal, Tel.: 07249/95570
24 Wohnungen
Weingarten
Seniorenzentrum Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 0721/93460 oder
07244/7230
24 Wohnungen
16.1.2 Ambulant Betreute Wohngemeinschaften (Stand: Juni 2015)
Linkenheim-Hochstetten
AWO Ambulant Betreute Wohngruppe, Europaring 52, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Tel.:07247/800539, [email protected]
10 Wohnungen
Waghäusel
AWO Wohnpark Wiesental, Schulstraße, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/9390-0, Fax: 07254/9390-600, EMail: [email protected]
10 Wohnungen
102
103
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
16.1.3 Tagespflege (Stand: Juni 2015)
Bad Schönborn
Tagespflege Quellenhof, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel. 07253/954155
10 Tagespflegeplätze
Tagespflege Generationen Pflege, Bruchsaler Straße 43, 76669 Bad Schönborn, Tel. 07253/9353134
14 Tagespflegeplätze
Bretten
Tagespflege St. Laurentius, Postweg 46, 75015 Bretten, Tel. 07252/945140
25 Tagespflegeplätze
Bruchsal
TagesOase Bruchsal, Stadtgrabenstr. 25, 76646 Bruchsal, Tel. 07251/89246, FAX: 07251/800850
[email protected]
12 Tagespflegeplätze
Eggenstein-Leopoldshafen
Tagespflege „Alte Post“, Hardstr. 13, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Tel. 07247/208546
15 Tagespflegeplätze
Ettlingen
Tagespflege der Kirchlichen Sozialstation Ettlingen e. V., Heinrich-Magnani-Str. 2+4, 76275 Ettlingen,
Tel. 07243/376637, FAX: 07243/376691
35 Tagespflegeplätze
Vitalis Tagespflege, Seestr. 28, 76275 Ettlingen, Tel. 07243/373829, FAX: 07243/373829
18 Tagespflegeplätze
AWO Versorgungszentrum Albtal, Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen, 07243/76690-0
12 Tagespflegeplätze
Forst
Tagespflege Seniorenheim im Kirchengarten, Am Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel. 07251/981-0,
FAX: 07251/981-333
4 Tagespflegeplätze
Graben-Neudorf
Tagespflege AWO-Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel. 07255/7646-0,
FAX: 07255/7646-100
10 Tagespflegeplätze (eingestreut)
Karlsdorf-Neuthard
TagesOase Karlsdorf, Am Baumgarten 30, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Tel. 07251/98228800
[email protected]
12 Tagespflegeplätze
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Kraichtal
Seniorenzentrum Kraichtal, Tagespflege, Rathausstr. 23, 76703 Kraichtal, Tel. 07250/9060, FAX:
07250/906199
10 Tagespflegeplätze
Linkenheim-Hochstetten
Tagespflege im Diakoniezentrum, Rathausstraße 6, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Telefon:
07247/941116, Fax: 07247/941117
15 Tagespflegeplätze
Malsch
Tagespflege "Mobile" Marienhaus Malsch, Amtfeldstr. 19, 76316 Malsch, Tel. 07246/7080
8 Tagespflegeplätze
Oberderdingen
Tagespflege Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Straße, 75038 Oberderdingen, Tel. 07045/2033
10 Tagespflegeplätze (eingestreut)
Östringen
Tagespflege Cura Vita, Ludwig-Erhard-Str. 7, 76684 Östringen, Tel. 07253-23271, Fax. 989304, [email protected]
25 Tagespflegeplätze
TagesOase Odenheim, St. Michael, Kirchstraße 10, 76684 Östringen-Odenheim, Tel.07259/9259402
[email protected]
12 Tagespflegeplätze
Pfinztal
Tagespflege Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel. 07240/942828
17 Tagespflegeplätze
Tagespflege Haus Edelberg, Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal, Tel.: 0721/9467-0
10 Tagespflegeplätze (eingestreut)
Philippsburg
TagesOase Philippsburg, Udenheimer Str. 4, 76661 Philippsburg, Tel. 07256/9328-0, FAX: 07256/932818,
[email protected]
10 Tagespflegeplätze (beschützender Bereich)
Rheinstetten
Tagespflege Zentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39-43, 76287 Rheinstetten, Tel. 07242/701-300,
FAX 07242/701-399
9 Tagespflegeplätze
104
105
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Stutensee
Tagespflege im Seniorenzentrum Stutensee, Wiesenstr. 25, 76297 Stutensee, Tel. 07244/401021, FAX:
07244/401010
10 Tagespflegeplätze
Tagespflege Haus Edelberg, Berliner Allee 22, 76297 Stutensee, Tel.: 07249/9557-0
10 Tagespflegeplätze (eingestreut)
Sulzfeld
Tagespflege im Seniorenzentrum Sulzfeld, Kronenstr. 1, 75056 Sulzfeld, Tel. 07269/9196-0, FAX:
07269/9196-10
15 Tagespflegeplätze
Ubstadt-Weiher
Tagespflege im Seniorenzentrum Josefshaus, Weiherer Str. 5, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel. 07251/9600
12 Tagespflegeplätze
Waldbronn
Caritas Tagespflege Albtal, Gerontopsychiatrische Tageseinrichtung, Marktplatz 9, 76337 Waldbronn,
Tel.07243/63226, FAX: 07243/63261
25 Tagespflegeplätze
Waghäusel
AWO Tagespflege "Am Hag", Karlsruher Str. 4-6, 68753 Waghäusel, Ortsteil Wiesental, Tel.
07254/939025, FAX: 07254/939066
12 Tagespflegeplätze
Tagespflege Cura Vita, Tullastraße 1a, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/72923
25 Tagespflegeplätze
Walzbachtal
Seniorenzentrum „Im Kronengarten“, Im Kronengarten 1, 75045 Walzbachtal, Tel. 07203/916610, FAX:
07203/9166-99
15 Tagespflegeplätze
Weingarten
Tagespflege Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 07244/723-0
10 Tagespflegeplätze (eingestreut)
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
16.1.4 Pflegeheime (Stand: Juni 2015)
Bad Schönborn
Kraichgauheim, Haus für den alten Menschen, Kraichgaustr. 15, 76669 Bad Schönborn,
Tel.: 07253/97 30, FAX: 07253/973-499, E-Mail: [email protected]
146 Pflegeplätze
¤ Pflegeklinik, Kraichgaustr. 17, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/887-0, FAX: 07253/887-100
E-Mail: [email protected]
218 Pflegeplätze
Quellenhof, Östringer Str. 40, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/954155, FAX: 07253/954157
E-Mail: [email protected], www.qhsp.de
52 Pflegeplätze
¤ Seniorenstift Bad Schönborn-La., Franz-Peter-Sigel-Str. 42, 76669 Bad Schönborn,
Tel.: 07253/9317-0, FAX: 07253/9317-10, www.seniorenstift-badschoenborn.de,
E-Mail: [email protected]
145 Pflegeplätze
Bretten
Haus Schönblick, Junkerstr. 20, Neibsheim, 75015 Bretten, Tel.: 07252/924-0, FAX: 07252/924-222
E-Mail: [email protected], www.pflegeheim-schoenblick.com
226 Pflegeplätze
Kath. Altenpflegeheim St. Laurentius, Apothekergasse 6, 75015 Bretten, Tel.: 07252/9451-0,FAX:
07252/9451-52, E-Mail: [email protected], www.st.laurentius-altenhilfezentrum.de
93 Pflegeplätze
Ev. Pflegeheim, Im Brettspiel 1-3, 75015 Bretten, Tel. 07252/912-0, FAX: 07252/912-119, www.aphbretten.de, [email protected]
85 Pflegeplätze
Bruchsal
AWO Seniorenzentrum Bundschuh, Büchenauer Str. 17, 76646 Bruchsal-Untergrombach,
Tel.: 07257/9030-00, FAX: 07257/9030-19, E-Mail: [email protected]
www.seniorenzentrum–bundschuh.de
64 Pflegeplätze
¤ Ev. Altenzentrum, Huttenstr. 47 a, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251/9749-0, FAX: 07251/9749-210, E-Mail:
[email protected]/ www.eaz-bruchsal.de
248 Pflegeplätze
¤ Cura Seniorencentrum und Remeo (Schwerpunkt Beatmung) Rathausstr. 3, 76646 Bruchsal, Tel.:
07251/44148-0, FAX: 07251-44148-71, E-Mail: [email protected]/ www.cura-ag-com
67 Pflegeplätze bzw. 23 Pflegeplätze
Eggenstein-Leopoldshafen
¤ AWO Seniorenzentrum, Berliner Ring 8 - 10, 76344 Eggenstein, Tel.: 0721/9614060,
FAX: 0721/961406-1020, [email protected], www.awo-seniorenzentrum-hardtwald.de
110 Pflegeplätze
106
107
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Ettlingen
Landhaus Schöllbronn, Konradin-Kreutzer-Str. 23 - 25, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/20161,
FAX: 07243/719561, E-Mail: [email protected]
51 Pflegeplätze
¤ Seniorenzentrum am Horbachpark, Albert-Stehlin-Haus, Middelkerker Str. 4, 76275 Ettlingen,
Tel.: 07243/515-0, FAX: 07243/515-180, E-Mail: [email protected], www.caritas-ettlingen.de
144 Pflegeplätze
¤ Stephanus-Stift „Am Robberg“, Friedenstr. 2, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/76380, FAX: 07243/16280, EMail: [email protected]/www.stephanus-stift.de
75 Pflegeplätze
Stephanus-Stift „Am Stadtgarten“, Am Stadtbahnhof 4, 76275 Ettlingen, Tel.: 07243/7638-700, FAX:
07243/7638-701 E-Mail: www.stephanus-stift.de, [email protected]
82 Pflegeplätze
¤ AWO Franz-Kast-Haus, Karlsruher Straße 17, 76275 Ettlingen, 07243/76690-0, Mail: [email protected],
www.awo-albtal.de
73 Plätze
Seniorenhaus Spessart, Hohlstraße 1, 76275 Ettlingen-Spessart, Tel. 07243/33224-200,
FAX:07243/33224-219, [email protected]
30 Plätze
Forst
Seniorenheim im Kirchengarten, Am Kirchengarten 1, 76694 Forst, Tel.: 07251/981-0,
FAX: 07251/981-333, E-Mail: [email protected], www.seniorenheim-forst.de
36 Pflegeplätze
Gondelsheim
¤ Seniorenhaus Schloßblick, Jahnstr. 3, 75053 Gondelsheim, Tel.: 07252/96550-410, Fax: 07252/96550432, www.seniorenhaus-schlossblick-gondelsheim.de
30 Pflegeplätze
Graben-Neudorf
AWO Seniorenzentrum Rheinaue, Kantstr. 3, 76676 Graben-Neudorf, Tel.: 07255/7646-0,
FAX: 07255/7646-100, www.awo-baden.de, E-Mail: [email protected], www.awoseniorenzentrum-rheinaue.de
109 Dauerpflegeplätze
Karlsbad
Seniorenheim Blumenhof, Blumenstr. 1, 76307 Karlsbad, Tel.: 07248/932430, FAX: 07248/932431,
www.blumenhof-karlsbad.de, E-Mail: [email protected]
15 Pflegeplätze
Seniorenresidenz Kurfürstenbad, Kurfürstenbadstr. 3, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/69-0,
FAX: 07202/69-298, www.kurfuerstenbad.de, E-Mail: [email protected]
113 Pflegeplätze
Pflegeheim Spielberg, Hinter der Kirche 4, 76307 Karlsbad, Tel.: 07202/936450
Fax. 07202/93645-148, www.seniorenhaus-spielberg.de
28 Pflegeplätze
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Karlsdorf-Neuthard
¤ Seniorenhaus „St. Elisabeth“, Am Baumgarten 32, 76689 Karlsdorf-Neuthard, Tel: 07251/982280, FAX:
07251/98228-199, www.caritas-bruchsal.de, E-Mail: [email protected]
54 Pflegeplätze
Kraichtal
¤ Senioren- und Pflegeheim „Haus am Wiesengrund“ Oberöwisheim, Neuenwegstr. 38, 76703 Kraichtal,
Tel.: 07251/9655-0, FAX: 07251/61596, www.pfh-wiesengrund.de, E-Mail: [email protected],
160 Pflegeplätze
Seniorenhaus Kraichtal, Unterdorfstr. 9, 76703 Kraichtal, Tel.: 07250/906-0, FAX: 07250/906-199,
www.diakonie-kraichtal.de, E-Mail: [email protected].
38 Pflegeplätze
Kürnbach
¤ Senioren- und Pflegeheim „Villa am Weinberg“, Austr. 15 - 17, 75057 Kürnbach,
Tel.: 07258/9125-0, FAX: 07258/9125-99, E-Mail: [email protected]
81 Pflegeplätze
Linkenheim-Hochstetten
¤ Stiftung Geschw. Wilhelm Nees, Altenpflegeheim, Hebelstr. 15, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Tel.:
07247/9354-0, FAX: 07247/9354-25, www.stiftung-nees.de, E-Mail: [email protected]
110 Pflegeplätze
Malsch
¤ Marienhaus, Amtfeldstr. 19, 76316 Malsch, Tel.: 07246/708-0, FAX: 07246/708-2199,
E-Mail: [email protected]
87 Pflegeplätze
Marxzell
Albtal-Klinik, Albtalstr. 6 - 10, 76359 Marxzell, Tel.: 07248/75-0, FAX: 07248/75-330,
E-Mail: [email protected]
162 Pflegeplätze
¤ Pflegeheim Frauenalb, Klosterstr. 9, 76359 Marxzell, Tel.: 07248/1021, FAX: 07248/4474,
www.pflegeheim-frauenalb.de, E-Mail: [email protected]
92 Pflegeplätze
Oberderdingen
Senioren-Zentrum Haus Edelberg, Dr. Friedrich-Schmitt-Straße, 75038 Oberderdingen,
Tel.: 07045/2033, FAX: 07045/2033-499, E-Mail: [email protected]
106 Pflegeplätze
Oberhausen-Rheinhausen
¤ Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, Tel.: 07254/7765-0,
FAX: 07254/7765-150, E-Mail: [email protected]
72 Pflegeplätze
108
109
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Östringen
¤ Vitalis Pflegeheim „Haus Ulrich“, Marienweg 3, 76684 Östringen, Tel: 07253/98760, 0171/1997243
FAX: 07253/9876499, e-mail: [email protected]
107 Pflegeplätze
Pfinztal
¤ Seniorenzentrum Haus Edelberg, Berghausen, Im Akazienwäldchen 2, 76327 Pfinztal,
Tel.: 0721/9467-0, FAX: 0721/9467-499, www.haus-edelberg.de,
E-Mail: [email protected]
142 Pflegeplätze
Philippsburg
¤ Seniorenhaus St. Franziskus, Udenheimer Str. 4, 76661 Philippsburg, Tel.: 07256/9328-0,
FAX: 07256/9328-18, www.caritas-bruchsal.de, E-Mail: [email protected]
82 Pflegeplätze
Rheinstetten
¤ Zentrum Rösselsbrünnle, Rappenwörthstr. 39 - 43, 76287 Rheinstetten, Tel.: 07242/701-300, FAX:
07242/701-399, E-Mail: [email protected], www.seniorenzentrum-rheinstetten.de
98 Pflegeplätze
¤ Pflegezentrum St. Martin, Kastenwörthstr. 12, 76287 Rheinstetten, Tel.: 0721/20395-0 FAX: 0721/20395101, E-Mail: [email protected], www.caritas-ettlingen.de
78 Pflegeplätze
Sulzfeld
¤ Pflegeheim „Auf der Gänsweide“, Gartenstr. 7, 75056 Sulzfeld, Tel.: 0800/0005368,
www.gaensweide-sulzfeld.de, E-Mail: [email protected]
33 Pflegeplätze (16 Plätze im Bau)
Stutensee
Seniorenzentrum Stutensee, Wiesenstr. 25, 76297 Stutensee, Tel.: 07244/40-100, FAX: 07244/40-1010,
E-Mail: [email protected], www.stadtmission-ka.de
70 Pflegeplätze
Seniorenzentrum Haus Edelberg, Berliner Allee 2, 76297 Stutensee, Tel.: 07249/9557-0, E-Mail: [email protected], www.haus-edelberg.de
114 Pflegeplätze
Ubstadt-Weiher
ASB Pflegezentrum Josefhaus, Weiherer Straße 11, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel.: 07251/9293-0
E-Mail: [email protected], www.asb.ovbruchsal.de
66 Pflegeplätze
Waghäusel
¤ AWO Seniorenzentrum „Am Hag“, Oberer Hagweg 2, 68753 Waghäusel-Wiesental,
Tel.: 07254/9390-0, FAX: 07251/713030, www.awo-amhag.de, E-Mail: [email protected],
78 Pflegeplätze
Kreispflegeplan 2020– Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
Lußhardtheim Kirrlach, Unterdorfstr. 72, 68753 Waghäusel, Tel.: 07254/9334-0,FAX: 07254/9334-99, EMail: [email protected], www.lusshardtheim.de,
48 Pflegeplätze
pro seniore Residenz am Wald, Gymnasiumstr. 22, 68753 Waghäusel, Tel.: 07254/508-0,
FAX: 07254/508-210, www.pro-seniore.de, E-Mail: [email protected]
84 Pflegeplätze
Waldbronn
Pflegeheim Am Rathausmarkt, St. Gervais Ring 4, 76337 Waldbronn, Tel. 07243/34561601, Fax: 07246/
7081777, E-Mail: [email protected], www.seniorenhaus-waldbronn.de
48 Pflegeplätze
Walzbachtal
¤ Seniorenzentrum Haus „Am Losenberg“, Alte Str. 3, 75045 Walzbachtal, Tel.: 07203/92179-0
Fax:
07203/92179-111, E-Mail: [email protected], www.marienhaus-malsch.de
72 Pflegeplätze
Weingarten
Haus „Gartenblick“ Senioren Wohn- und Pflegeheim, Burgstr. 17, 76356 Weingarten,
Tel.: 07244/3848, FAX: 07244/722005, E-Mail: [email protected]
9 Pflegeplätze
¤ Senioren-Zentrum Haus Edelberg, Jöhlinger Str. 114, 76356 Weingarten, Tel.: 07244/723-0, FAX:
07244/723-499, www.haus-edelberg.de, E-Mail: [email protected]
geplätze
86 Pfle-
¤ Die gekennzeichneten Einrichtungen bieten für gerontopsychiatrisch erkrankte
Menschen Wohnbereiche mit Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht oder
spezielle Wohnbereiche für Demenzbetreuung an.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Landkreis Karlsruhe
Alle Pflegeheime bieten die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege an. Darüber hinaus gibt es folgende Kurzzeitpflegeeinrichtungen:
Bad Schönborn
Kurzzeitpflege in der St.-Rochus-Klinik, Kraichgaustr. 11, 76669 Bad Schönborn, Tel.: 07253/ 82-0
Fax: 07253/82-4005, www.sankt-rochus-klinik.de, E-Mail: [email protected]
18 Plätze
Haus Bühlblick, Diakoniestr. 1, 76327 Pfinztal-Söllingen, Tel.: 07240/942828
4 Plätzen
110
111
Kreispflegeplan 2020 – Sozialplanung für ältere Menschen im Landkreis Karlsruhe
16.2 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (ab 01.01.2015)
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Pflegesachleistung (SL) § 36
monatl. bis zu
Demenzkranke
Pflegegeld (PG) § 37
monatl. bis zu
Demenzkranke
Tages- und
Nachtpflege (TP) § 41
0€
231 €
468 €
689 €
1.144 €
1.298 €
1.612 €
0€
123 €
244 €
316 €
458 €
545 €
728 €
0€
231 €
468 €
689 €
1.144 €
1.298 €
1.612 €
Härtefall
1.995 €
1.918 €
Kombination
z.B. PG (100%) / TP (100%)
712 €
1.602 €
2.340 €
Demenzkranke
354 €
1.005 €
1.843 €
Kombination
z.B. SL (100%) / TP (100%)
936 €
2.288 €
3.224 €
Demenzkranke
462 €
1.378 €
2.596 €
Kombination
z.B. TP(100%)/SL(50%)/PG(50%)
824,00 €
1.945 €
2.782 €
Demenzkanke
408 €
1.191,50 €
2.219,50 €
Zusätzliche Betreuungsleistungen
a) ambulant (§ 45 b SGB XI)
*bis zu monatlich 104 € (Grundbetrag) / 208 € (erhöhter Betrag)
b) stationär (§ 87 b SGB XI)
*Voraussetzung ist Betreuungskraft für 20 Bewohner im APH
1.064 €
Stationäre Pflege
1.330 €
1.612 €
Kurzzeitpflege
*max. 4 Wochen und bis zu 1.612 € im Kalenderjahr
*zusätzlich hälftiges Pflegegeld
Ersatzpflege
*max. 6 Wochen und bis zu 1.612 € im Kalenderjahr
*zusätzlich hälftiges Pflegegeld
(Verhinderungspflege)
1.995 €
Leistungen für die
*Leistungsaufwand mindestens 14 Std./ Woche
Pflegeperson
*nicht mehr als 30 Std./ Woche erwerbstätig sein
(Rentenbeiträge)
*Gutachter ermittelt entsprechend des Leistungsaufwandes
die Höhe der Rentenbeiträge
Pflegekurse
Pflegehilfsmittel
individuell je nach Pflegekasse
(auch PS 0 Demenz)
*Verbrauchsmittel: max. 40 € /Monat
*Umbaumaßnahme: bis 4.000 € je Maßnahme
Rehabilitation
Pflegekassen prüfen welche Leistungen geeignet sind
Fallmanagement (§ 7a SGB XI)
Anspruch auf umfassende Pflegeberatung
Häusliche Betreuung
Pflegesachleistungen (§ 123, § 36) können auch für häusliche Betreuung
eingesetz werden
Ambulante Wohngruppen
Ab 3 Personen 205 € mtl.; einmalig 2.500 € pro Person