aktuell Ludwigsstadt Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Ludwigsstadt 34. Jahrgang - Nr. 12 Ludwigsstadt, den 16. Dezember 2015 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Ja ist denn schon wieder Weihnachten?!“, fragte sich damals Franz Beckenbauer - und auch wenn „Kaiser Franz“ momentan etwas in die Schlagzeilen geraten ist, so ist dieser Ausspruch doch in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Und tatsächlich kommt es uns so vor, als wäre gerade noch Sommer gewesen, der Herbst war - obwohl mit wunderschönen Sonnentagen - viel zu schnell vorbei und der Winter scheint kein rechter (Schnee-)Winter werden zu wollen. Manche Dinge sind halt einfach nicht planbar ... Zum Glück können wir in unserem Verantwortungsbereich aber sehr wohl viele Dinge und Ereignisse planen. So konnten wir etliche Vorhaben für unsere schöne Großgemeinde Ludwigsstadt andenken, vorantreiben und viele begonnene Vorhaben zu Ende bringen. Gerne habe ich mich auch heuer wieder für Sie eingesetzt, doch all mein Engagement wäre sinnlos gewesen, ohne den Zusammenhalt und das gemeinsame Anpacken unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unsere Gemeinde stets vorwärts bringen und die sich mit viel Liebe zu unserer Heimat einbringen. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang auch unseren vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, ohne deren unermüdlichen Einsatz viele Ideen unrealisiert bleiben müssten und ohne die das tägliche Miteinander einfach deutlich ärmer wäre. Manche Maßnahmen, die wir zur Verbesserung unserer Lebensumstände ergreifen müssen, bringen im Vorfeld leider zuerst einmal gewisse Beeinträchtigungen mit sich - denkt man beispielsweise an die diversen Baustellen, die wir in 2015 in der Großgemeinde hatten. Doch auch bei diesem Thema - so wie bei vielen weiteren - erfuhr ich wieder einmal großes Verständnis und Unterstützung durch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Gemeinsam sind wir ein beachtliches Stück in Richtung „Ludwigsstadt - lebenswert ein Leben lang“ weitergekommen. Hierfür ein großes „Dankeschön!“. Gemeinschaftlich haben wir viel erreicht und gute wie auch schwierige Tage gemeistert. Das motiviert mich, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mich auch im kommenden Jahr für unsere Großgemeinde mit Herz und Verstand einzusetzen. Ich freue mich darauf „Gemeinsam. Besser.“ oder vielleicht sogar noch besser zu werden! Ich wünsche Ihnen ein besinnliches, frohes und gesegnetes Fest und ein gesundes, glückliches neues Jahr 2016! Herzlichst Ihr Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Seite 2 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt Öffnungszeiten 16.12.2015 Sprechtage in Ludwigsstadt Hallenbad Telefonisch ist das Hallenbad zu den Öffnungszeiten unter 09263 9920245 erreichbar. Tag Uhrzeit Wassertiefe Montag Dienstag 19 - 21 Uhr 18 - 20 Uhr 20 - 21 Uhr Mittwoch 18 - 21 Uhr Donnerstag 19 - 21 Uhr Freitag 18 - 19 Uhr 19 - 21 Uhr Samstag 14 - 17.30 Uhr 1,80 m 1,40 m 1,80 m 1,80 m 1,40 m 1,40 m 1,80 m Wertstoffhof Ludwigsstadt Von 1. Dezember bis 31. März ist der Wertstoffhof nur samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Im Januar bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Recyclinghof Steinbach am Wald Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr Montags und mittwochs ist das Abfallwirtschaftszentrum geschlossen. Im Januar und Februar ist der Recyclinghof nur eingeschränkt geöffnet: Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr Schiefermuseum und TouristInformation der Fränkischen Rennsteigregion Servicezeiten: Dienstag bis Sonntag von 13:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09263 / 974541, Fax 974542 Amtsgericht Kronach Donnerstag,17.12.2015 und 14.01.2016 von 8:30 - 12:00 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG Vorherige Anmeldung erforderlich beim Amtsgericht Kronach, Tel. 09261 60650 Deutsche Rentenversicherung Der nächste freie Beratungstermin ist am Donnerstag, 07.01.2016 von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr im Rathaus, Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG Vorherige Anmeldung erforderlich im Bürgerbüro, Tel. 949-0 VdK-Kreisverband Kronach Dienstag, 05.01. und 19.01.2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001,EG. Vorherige Anmeldung unter Tel. 09261 2291 an. KASA-Beratungstag Donnerstag, 14.01. und 28.01.2016 von 14:00 - 17:00 Uhr, im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 211; Anmeldung auch unter Tel. 09261/620845 Zentrum Bayern Familie und Soziales Donnerstag, 17.12. von 9:00 - 12:00 Uhr im Landratsamt Kronach, 1. OG, Sitzungssaal B Sie erreichen das ZBFS Oberfranken unter Tel. 09261 605-1 für Terminvereinbarung Jobcenter Landkreis Kronach: Jeden Dienstag von 8:00 - 12:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG. Die Agentur für Arbeit Hotline 0800 4555500. Entgelt siehe Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers. Bahn-Fahrkarten-Service im Reisebüro Schnappauf, Kronacher Straße 8, Tel. 9751766, E-mail: [email protected] E-Mail:[email protected] Burg Lauenstein Winterzeit: Führungen Dienstag bis Sonntag von 10 bis 16 Uhr, letzte Führung 15:00 Uhr - Tel. 09263 / 400 Fundsachen 1 kl. Taschenmesser, 1 Handy Abfallbeseitigung Weihnachten / Neujahr Die Abfuhr von Dienstag, 22.12. wird auf Montag, 21.12. und in Lauenhain von Mittwoch, 23.12. auf Dienstag, 22.12. vorverlegt. In Lauenhain wird die Abfuhr von Mittwoch, 06.01. wird auf Donnerstag, 07.01. verschoben. Der neue Abfuhrkalender für 2016 wird in den nächsten Tagen jedem Hauseigentümer zugeschickt. BarmerGEK: Termine nur nach Vereinbarung Tel. 0800 33 20 60 36-6222 Termine der Autobibliothek des Landkreises Kronach: Montag, 11.01. 2016 von 10:45 - 12:00 Uhr an der Schule Ludwigsstadt von 15:30 - 15:50 Uhr in Ebersdorf von 16:00 - 16:20 Uhr in Lauenstein von 17:00 - 17:50 Uhr in Ludwigsstadt (Bushaltestelle Kronacher Straße) Donnerstag, 14.01.2016 von 13:15 - 13:35 Uhr in Lauenhain von 13:55 - 14:20 Uhr in Steinbach/Haide. Das “Lädla” - der (mobile) Sozialladen kommt jeweils immer am Dienstag ab 13:00 Uhr nach Ludwigsstadt und steht auf dem Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Rosengasse 7 Die Kleiderkammer der Arbeiterwohlfahrt ist jeden Montag von 14:00 - 15:30 Uhr geöffnet. Kleidungsstücke können in dieser Zeit abgegeben bzw. auch abgeholt werden (Lindenstraße 1). Cafe-Treff „International“ 14-tägig am Dienstag ab 14:30 Uhr im evang. Gemeindezentrum St. MichaelSchafstall, Marktplatz 4 AWO Schnäppchenmarkt in Ebersdorf Verkauf jeden Samstag von 14 bis 15 Uhr im “Großmanns-Haus”, Ortsmitte oder nach Vereinbarung unter Tel. 09263 97228 oder 1767. Der Schnäppchenmarkt ist noch bis 31.12.2015 aktiv. Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige: Zusammenkunft jeden Dienstag ab 19:00 Uhr in der Christuskirche in Steinbach/Wald, Rennsteigstraße 55 Frauenhaus Coburg, Postfach 3201, 96421 Coburg Rund um die Uhr erreichbar unter: Tel. 09561 861796 oder [email protected] Beratungszentrum Stadtentwicklung Marktplatz 10, Ludwigsstadt Sprechzeiten: Dienstag von 16 bis 18 Uhr oder nach Terminabsprache unter Telefon 09263 992614 Email: [email protected] Stadtumbaumanager Lars Strobel (Büro PLANWERK) ist gerne für Sie da und unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer Immobilie in den Sanierungsgebieten Ludwigsstadt und Lauenstein. VORMERKEN: TREFFEN Citymanagement am 26.01.2016 16.12.2015 Kommunales Förderprogramm unterstützt private Gebäudesanierungen Ein kommunales Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt ab dem Jahr 2016 private Eigentümer bei Maßnahmen, die der Sicherung und dem Erhalt ortsbildprägender Immobilien in den Sanierungsgebieten dient. Förderfähig sind Maßnahmen, die dazu dienen, leerstehende Räume und Gebäude neu nutzbar zu machen sowie Maßnahmen an Fassaden (Bsp. Fenster, Türen, Dach) und an Elementen einer tragfähigen Gebäudestruktur. Auch die Neugestaltung und Anlage von Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung wird durch dieses Programm berücksichtigt. Bei nicht mehr zu sanierender Bausubstanz sind in Einzelfällen auch Abbrucharbeiten förderfähig. Darüber hinaus werden erforderliche Architekten- und Ingenieursleitungen im Rahmen der Planung einer Sanierungsmaßnahme mit bis zu 16% der reinen Baukosten anerkannt. Ausgenommen von der Förderung sind Maßnahmen der energetischen Sanierung sowie normale Unterhaltsmaßnahmen, die an privaten Immobilien mit der Zeit anfallen. Die Highlights des Förderprogramms Ø 30% der förderfähigen Gesamtkosten können gefördert werden. Ø Der Maximalbetrag der Förderung liegt bei 20.000 €. Ø Planungsleistungen werden bis zu 16% der Baukosten mitgefördert. Ø Das Programm gilt für Maßnahmen an Gebäuden innerhalb der Sanierungsgebiete. Ø Gefördert werden Maßnahmen - an der Außenhaut (Fassade, Fenster, Türen, Dach), - zur Veränderungen der Gebäudestruktur, damit diese wieder nutzbar wird, - an dazugehörigen Freiflächen, wie Vorgärten oder Hofräume, - des Abbruchs, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. !! WICHTIG !! Erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn der entsprechende Bescheid vorliegt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich! Einer geplanten Maßnahme geht dabei stets eine für die Förderung verpflichtende Sanierungsberatung durch Stadtplaner Franz Ullrich vom Büro plan&werk voraus. Auch diese Beratung ist für die Eigen- Ludwigsstädter Mitteilungsblatt tümer kostenfrei (max. 5 Std.). Über das Ergebnis der Sanierungsberatung wird ein Protokoll verfasst, in dem empfohlene Maßnahmen, Gewerke und Kostenschätzungen festgehalten werden. Dieses Protokoll ist die Grundlage für eine Förderzusage von Kommune und Regierung. Durch diese Beratung werden auch wichtige Grundlagen für eine ortstypische und qualitätsvolle Sanierungsmaßnahme festgelegt, die im Falle einer Förderung einzuhalten und zu belegen sind. Das kommunale Förderprogramm greift in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in der Stadt Ludwigsstadt sowie im Ortsteil Lauenstein. Informationsmaterial zu den Gebietskulissen der Sanierungsgebiete und Auskünfte bei konkreten Fragen erhalten Sie im Beratungszentrum Stadtentwicklung (siehe Seite 2). Kommunales Förderprogramms der Stadt Ludwigsstadt nach Nr. 20.1 StBauFR 2007 § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms wird durch die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete gebildet. Dies sind: „Stadtkern Ludwigsstadt“ in Ludwigsstadt, „Lauenstein“ im Ortsteil Lauenstein. Die räumliche Abgrenzung ist der jeweiligen Sanierungssatzung zu entnehmen und hängt dieser Satzung als Plan im Maßstab 1:10 000 an. § 2 Zweck und Ziel der Förderung (1) Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die Sicherung und Erhaltung von ortsbildprägenden Gebäuden, die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen und deren zeitgemäße und qualitätsvolle Fortentwicklung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange. (2) Ein wesentlicher Aspekt der Förderung ist die Revitalisierung von leerstehenden, mindergenutzten und zweckentfremdeten Gebäuden und Grundstücken. Dies umfasst sowohl baulich-gestalterische Aufwertungen als auch Maßnahmen des Rückbaus, die eine städtebaulichstadträumliche Aufwertung nach sich ziehen. (3) Ein weiterer bedeutender Aspekt der Förderung ist die Sicherung und Inwertsetzung der noch genutzten historischen und ortsbildprägenden Bausubstanz, um auf diese Weise das weitere Leerfallen innerörtlicher Gebäude nachhaltig zu vermeiden. Dies umfasst sowohl baulich-gestalterische Aufwertungen als auch Maßnahmen des Rückbaus, die eine städtebaulich-stadträumliche Aufwertung nach sich ziehen. (4) Um diese Ziele zu erreichen ist die Stadt Ludwigsstadt aufgefordert, private Erneuerungsmaßnahmen, die den jeweiligen allgemeinen Sanierungszielen entsprechen (siehe dazu die Sanierungssatzungen der zwei Sanierungsgebiete), zu unterstützen. § 3 Gegenstand der Förderung Im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden: (1) Maßnahmen zur Sanierung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, die durch Leerstand oder Mindernutzung in ihrer Funktion wesentlich eingeschränkt sind oder deren bauliche bzw. gestalterische Aufwertung zur Erreichung der Sanierungsziele beiträgt. Seite 3 Zu den Maßnahmen gehören Aufwertungen der Bausubstanz, die eine wesentliche Verbesserung der Nutzungsfunktion nach sich ziehen, sowie Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen. (2) Maßnahmen zum Rückbau von städtebaulichen Missständen, insbesondere von nicht erhaltenswerten Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden, die durch Leerstand einen wesentlichen oder vollständigen Funktionsverlust erlitten haben. Zu den Maßnahmen gehören Rückbau und Abriss von Gebäuden, Gebäudeteilen oder gesamten Grundstücksbebauungen, soweit die damit geschaffene Freifläche städtebaulich funktional einzubinden ist oder die geschaffene Freifläche für die Neuordnung des Quartiers im Sinne der Sanierungsziele erforderlich ist. (3) Maßnahmen zur Sanierung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter. Das sind z.B. Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen. (4) Anlage bzw. Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch ortstypische Begrünung und Befestigung sowie Entsiegelung und Entkernung. (5) Die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 16 v. H. der reinen Baukosten anerkannt. (6) Maßnahmen der energetischen Sanierung sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. (7) Der privaten Sanierungsmaßnahme geht verpflichtend eine Sanierungsberatung voraus. § 4 Sanierungsberatung (1) Um zu gewährleisten, dass die jeweils geplanten Maßnahmen fachgerecht und gestalterisch qualitätsvoll durchgeführt werden, geht den privaten Sanierungsvorhaben eine Sanierungsberatung der/des Eigentümer(s)/ Bauherren voraus. (2) Inhalt der Sanierungsberatung ist die Erfassung und Bewertung des Bestandes, die Zusammenstellung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, die Abstimmung bzw. Formulierung eines abschließenden Sanierungsvorschlags sowie eine Empfehlung zum Förderumfang. (3) Die Sanierungsberatung erfolgt durch ein externes Fachbüro, das durch die Stadt Ludwigsstadt beauftragt wird. Die Sanierungsberatung ersetzt nicht die für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme erforderlichen Planungsleistungen. Die Sanierungsberatung ist verpflichtend. Über das Ergebnis der Sanierungsberatung wird ein Protokoll verfasst. (4) Die erste Sanierungsberatung ist für den/die privaten Eigentümer/Bauherren grundsätzlich kostenfrei. Der/die Eigentümer/Bauherr(en) erhält/erhalten dafür einen Beratungsscheck über max. 5 Stunden Sanierungsberatung. § 5 Grundsätze der Förderung (1) Die jeweilige private Sanierungsmaßnahme hat sich besonders in folgenden Punkten den Geboten der ortstypischen Gestaltung anzupassen: Dacheindeckung, Fassadengestaltung, Fenster und Sonnenschutzvorrichtungen, Hauseingänge, Türen und Tore, Hoftore und Einfriedungen, Begrünung und Entsiegelung der Vor- und Hofräume. (2) Maßnahmen, die lediglich dem Bauunterhalt dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Lesen Sie weiter auf Seite 5 Seite 4 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt NOTFALLDIENSTE Wasserversorgung der Stadt Ludwigsstadt Bei Betriebsstörungen, Wasserleitungsrohrbrüchen usw. im Bereich der Wasserversorgung Ludwigsstadt ist der Notdienst über die Störungshotline 24 Stunden täglich erreichbar: Störungshotline 09261 507-200 Servicenummern Bayernwerk Technischer Kundenservice Tel. 0941 28003311 / Fax 0941 28003312 Baustrom/Hausanschluss, Anschluss Photovoltaik, Kabellegepläne, Gasleitungspläne Zähler- u. Messeinrichtungen Tel. 0941 28003377 / Fax 0941 28003378 Störungsnummer Strom 0941 28003366 Störungsnummer Gas 0941 28003355 (Meldungen werden zu Ihrer Sicherheit aufgezeichnet.) Zählerstand Serviceteam Jahresablesung 0871 96560160 Zwischenablesung, Abmeldung Serviceteam Einspeiser 0871 96560010 Kabelfernsehen Gerhard Korn 0171 7236340 Feuerwehr-Notruf: 110 oder 112 Für kleinere technische Hilfeleistungen ist die Feuerwehr zusätzlich unter Tel. 0151-70112121 zu erreichen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: unter 116 117 oder 01805 - 191212 Diese Nummer ist kostenfrei. Unter dieser Nummer erfahren Sie außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen, welcher Arzt Bereitschaft hat und was zu tun ist. Die 01805 191212 ist weiterhin kostenpflichtig. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle: 112 (Mit dem Handy ist keine Ortsnetz-Vorwahl mehr notwendig!) Bezirkskaminkehrermeister: Heiko Stauch, Hauptstraße 24, 96355 Tettau, Tel. 09269 / 9869141 oder Email: [email protected] APOTHEKENDIENSTE Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 8.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Die Thüringer Apotheken sind mit integriert. Dezember: 16. Markt-Apotheke, Ludwigsstadt 17. Sonnen-Apotheke, Stockheim Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein 18. Stadt-Apotheke, Teuschnitz 19. Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein 20. Frankenwald-Apotheke, Tettau 21. Glückauf-Apotheke, Lehesten 22. Stausee-Apotheke, Nordhalben Süd-Stern-Apotheke, Kronach 23. Mühlen-Apotheke, Marktrodach Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein 24. Loquitz-Apotheke, Probstzella 25. Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W. 26. Stern-Apotheke, Kronach Apotheke, Leutenberg 27. Markt-Apotheke, Pressig 28. Markt-Apotheke, Ludwigsstadt 29. Sonnen-Apotheke, Stockheim Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein 30. Stadt-Apotheke, Teuschnitz 31. Fortuna-Apotheke, Wurzbach Januar: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Frankenwald-Apotheke, Tettau Glückauf-Apotheke, Lehesten Stausee-Apotheke, Nordhalben Süd-Stern-Apotheke, Kronach Mühlen-Apotheke, Marktrodach Fortuna-Apotheke, Wurzbach Loquitz-Apotheke, Probstzella Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W. Stern-Apotheke, Kronach Apotheke, Leutenberg Markt-Apotheke, Pressig Markt-Apotheke, Ludwigsstadt Sonnen-Apotheke, Stockheim Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein Stadt-Apotheke, Teuschnitz Fortuna-Apotheke, Wurzbach Frankenwald-Apotheke, Tettau Glückauf-Apotheke, Lehesten Stausee-Apotheke, Nordhalben Süd-Stern-Apotheke, Kronach Mühlen-Apotheke, Marktrodach Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein Loquitz-Apotheke, Probstzella Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W. Stern-Apotheke, Kronach Apotheke, Leutenberg Markt-Apotheke, Pressig Markt-Apotheke, Ludwigsstadt Sonnen-Apotheke, Stockheim Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein Stadt-Apotheke, Teuschnitz Apotheke, Leutenberg 16.12.2015 ARBEITSMARKT Folgende Ausbildungsplätze werden zum 01.09.2016 angeboten: Bauunternehmung Eichhorn GmbH & Co. KG Maurer / Zimmerer Ansprechpartner: Richard Eichhorn, Lauensteiner Straße 55, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 9933-0, e-mail: [email protected] __________ Firma Elektro-Feuerpfeil Elektroniker/in Fachrichtung Energie und Gebäudetechnik Ansprechpartner: Andrè oder Hermann Feuerpfeil, Lehestener Str. 57, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 8200, e-mail: [email protected] __________ Zitzmann GmbH & Co. KG 1 Feinwerkmechaniker(m/w) Ansprechpartnerin: Gabi Löffler, Schauberger Straße 11, 96355 Tettau, Tel. 09269 982-17 oder eMail: [email protected] __________ Paul Rauschert Steinbach GmbH Euro-Industriekauffrau/ -mann 2 Werkzeugmechaniker/in Produktionstechnologin/ technologen Technische/n Produktdesigner/in Ansprechpartner: Monika Baumann, Fabrikweg 1, 96361 Steinbach/Wald, Tel. 09263 875-172, Fax: 875-35 email: [email protected] __________ Firma W.O.M. WORLD OF MEDICINE GmbH Fertigungsmechaniker/in Industriemechaniker/in Mechatroniker/in Verfahrensmechaniker /in für Kunststoff- und Kautschuktechnik Zerspanungsmechaniker/in Ansprechpartnerin: Yvonne Jahn, Alte Poststraße 11, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 877-119 ([email protected]) __________ Firma Werkzeugbau Leiss GmbH 2 Feinwerkmechaniker (m/w) Ansprechpartnerin: C. Schellhorn, Uferstraße 1-2, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 99010 oder [email protected] 16.12.2015 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt ARBEITSMARKT Weitere Ausbildungsplätze ab 1. September 2016 Firma Wiegand-Glas GmbH Verfahrensmechaniker Glastechnik (m/w) Elektroniker Betrtiebstechnik (m/w) Industriemechaniker/in Instandhaltung (m/w) Mechatroniker (m/w) Kfz-Mechatroniker (m/w) Technischer Produktdesigner (m/w) Zerspanungsmechaniker/in Drehtechnik (m/w) Verbundstudium Informatik (B.Sc.) mit Ausbildung Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung (m/w) Informatikkaufmann / -frau Industriekaufmann / -frau Berufskraftfahrer (m/w) Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung (m/w) Ansprechpartnerin: Christina Dotzauer, Otto-WiegandStr. 9, 96361 Steinbach/Wald, Tel. 09263 80-1267, Fax 80-1387 oder [email protected] __________ Apis Maschinenbau GmbH Mechatroniker Ansprechpartner: Thomas Großmann, Tel. 036703 898-12 oder 0171 6302319, Gewerbegebiet 1, 98743 Spechtsbrunn email: [email protected] __________ Werkzeugbau Jacob-Baumann GmbH 1 Feinwerkmechaniker(m/w)t Ansprechpartnerin: Antje Jacob-Baumann, Turmstraße 4 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 9751840 oder eMail:[email protected] __________ Zahnarztpraxis Dr. Pohl Zahnmedizinische Fachangestellte Ansprechpartner: Dr. Daniel Pohl, Lindenstraße 6 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 7577 oder e-mail: zahnarztpraxis.pohl @gmail.com Stellenangebote: Flaschnerei Max Weber 1 Arbeiter als Spengler ab sofort gesucht Ansprechpartner: Christian Heyder, Bahnhofstraße 6, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 377 oder [email protected] __________ Posthotel Lauenstein Aushilfskraft im Servicebereich 3 Tage/Woche Ansprechpartnerin: Daniela Wagner, Orlamünder Straße 2, 96337 Ludwigsstadt-Lauenstein, Tel. 09263 99130 __________ W.O.M. World of Medicine GmbH CNC-Fräser CNC-Dreher Mitarbeiter Reinraumproduktion Ansprechpartnerin: Barbara Schöffel, Alte Poststraße 11, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 8870 oder [email protected] __________ Evang. Kirchengemeinde Ludwigsstadt einen Hausmeister ab 01.01.2016 für den Umgriff des Kindergartens, der Kirche und des Gemeindezentrums Schafstall. Für diese Tätigkeiten werden sechs Stunden pro Woche nach Tarif bezahlt. Ansprechpartner: Pfr. Bischoff, Pfarramt, Ludwigsstadt, Marktplatz 4, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 362, Fax: 09263 8104, Email: [email protected]. Hier erhalten Sie auch nähere Auskunft. __________ BIKESTORE Ludwigsstadt Aushilfskraft für Werkstatt / Verkauf Ansprechpartner: Uwe Müller, Kronacher Straße 15, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 9924888, oder [email protected] Fortsetzung: (3) Grundsätzlich sind Maßnahmen an leerstehenden und mindergenutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie auf Baulücken und Nachverdichtungsflächen vorrangig zu behandeln. Weiter sind Sanierungsmaßnahmen und Inwertsetzungen von Gebäuden und Gebäudeteilen einem (Teil-)Rückbau oder Abriss vorzuziehen. (4) Neubaumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Seite 5 § 6 Fördervoraussetzung (1) Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn/Eigentümer und der Stadt Ludwigsstadt. (2) Inhalt der Sanierungsvereinbarung ist der abgestimmte Sanierungsvorschlag, der Kostenund Finanzierungsplan, die Höhe der Förderung sowie die Festlegung einer Bindefrist von mindestens 10 Jahren, in der das Ergebnis der geförderten Sanierung ihrem Inhalt und Zweck nach nicht verändert werden darf. (3) Über den Abschluss der Sanierungsvereinbarung entscheidet der Stadtrat Ludwigsstadt durch Beschluss. § 7 Förderung (1) Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. (2) Es gelten die Städtebauförderungsrichtlinien 2007 [StBauFR 2007], die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) sowie die Bestimmungen dieser Satzung. (3) Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und fachgerechter Erfüllung eines Sanierungsvorschlages entstehen, der mit der örtlichen Sanierungsberatung entsprechend abgestimmt ist. (4) Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gilt: 30% der anerkannten förderfähigen Kosten werden von der Stadt Ludwigsstadt als Zuschuss übernommen, höchstens jedoch 20.000 €. Dabei erfolgt die finanzielle Abwicklung für den Bauherren/Eigentümer über die Bauverwaltung der Stadt Ludwigsstadt Werden an einem Objekt (Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit) mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z. B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als eine Maßnahme. Die Stadt Ludwigsstadt behält sich die Rücknahme der Förderzusage vor, wenn die Ausführung nicht oder nur teilweise der Bewilligungsgrundlage entspricht. § 8 Zuständigkeit (1) Ansprechpartner für die Antragsstellung, die Durchführung des Verfahrens, die Vorlage des Verwendungsnachweises und die Auszahlung der Fördermittel ist die Stadt Ludwigsstadt. (2) Die Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken. Die Stadt Ludwigsstadt bestätigt im Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde und auf der Grundlage der Empfehlungen der Sanierungsberatung, welche Maßnahmen gefördert werden. § 9 Verfahren (1) Am Beginn jeder Sanierungsmaßnahme steht ein Gespräch/eine Begehung mit dem Stadtumbaumanagement oder der örtlichen Bauverwaltung. Dabei wird die grundsätzliche Förderfähigkeit der potenziellen Sanierungsmaßnahme abgestimmt. Das Ergebnis dieses Gesprächs/dieser Begehung wird in einem Kurzprotokoll dokumentiert und ist Voraussetzung für die Beantragung einer Sanierungsmaßnahme bzw. den Anspruch auf Erhalt des Beratungsschecks zur Sanierungsberatung. (2) Mit der privaten Sanierungsmaßnahme darf erst nach Erteilung einer Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Bewilligungsbehörde begonnen werden. Seite 6 Die Förderzusage ersetzt nicht die öffentlichrechtlichen Genehmigungen. (3) Anträge auf Förderung sind bei der Stadt Ludwigsstadt über die jeweils zuständige Kommune schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind insbesondere beizufügen: 1. das Kurzprotokoll aus dem Gespräch/der Begehung mit dem Stadtumbaumanagement/ der kommunalen Bauverwaltung. 2. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende. 3. das Protokoll über die Sanierungsberatung, aus dem der abgestimmte Sanierungsvorschlag, die dafür veranschlagten Gesamtkosten sowie die Empfehlung zum Umfang der Förderung hervorgehen. 4. ein Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie alle weiteren erforderlichen Pläne, insbesondere Ansichtszeichnungen, Grundrisse, Detailpläne oder Werkpläne nach Maßgabe der Sanierungsberatung. 5. eine Kostenschätzung der geplanten Maßnahme nach Gewerken. 6. jeweils drei Angebote bauausführender Unternehmen zu den in der Kostenschätzung aufgeführten Gewerken. 7. ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder werden. Gegebenenfalls sind die Bewilligungsbescheide beizufügen. 8. Die Anforderung weiterer Angaben oder Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten. (4) Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist innerhalb von sechs Monaten seitens der privaten Eigentümer/Bauherren ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen kurzen Bericht über das Ergebnis des Sanierungsmaßnahme, eine Kostenabrechnung mit den dazugehörigen Rechnungsbelegen sowie eine Fotodokumentation (vorher/nachher). (5) Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. (6) Die Stadt Ludwigsstadt sowie die Bewilligungsstelle prüfen, ob und inwieweit die beantragten Maßnahmen den Zielen des kommunalen Förderprogrammes sowie den baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen entsprechen. § 10 Verfahren der internen Abwicklung Die Tatsache, dass es sich bei dem vorliegenden Förderprogramm um ein kommunales Förderprogramm handelt, setzt folgende interne Abwicklungsmechanismen voraus: (1) Die Antragstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises durch die privaten Eigentümer/Bauherren erfolgt jeweils bei der Stadt Ludwigsstadt. Diese führt die förderrechtliche Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken durch. (2) Das Förderprogramm findet in der Stadt Ludwigsstadt Anwendung, sobald der Stadtrat das kommunale Förderprogramm per Beschluss verabschiedet hat. § 11 Fördervolumen und zeitlicher Geltungsbereich Dieses Programm gilt ab dem 01.01.2016 und endet spätestens mit Aufhebung der Sanierungssatzung für die Sanierungsgebiete: „Stadtkern Ludwigsstadt“ in Ludwigsstadt, „Lauenstein“ im Ortsteil Lauenstein. Die Mittelbereitstellung erfolgt nach Haushaltslage durch die Stadt Ludwigsstadt. Ludwigsstadt, den 29.10.2015 gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Ludwigsstädter Mitteilungsblatt 16.12.2015 Anpassung Wasser- und Kanalgebühren Die Wasser- und Abwassergebühren werden derzeit für einen 4-jährigen Zeitraum neu kalkuliert. Die umfangreichen Unterlagen werden bis Ende des Jahres 2015 vom BKPV gesichtet und ausgewertet. In diese Neukalkulation fließen auch die endgültigen Jahresergebnisse der Regiebetriebe Abwasserentsorgung und Wasserversorgung aus den Jahren 2012 bis 2015 ein. Das Ergebnis der Beitragsund Gebührenkalkulation sowie eventuelle Änderungen zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung und der Beitragsund Gebührensatzung für die Wasserversorgungs- Entwässerungseinrichtung werden dem Stadtrat im 1. Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Um dem Beschluss des Stadtrates über eine eventuelle rückwirkende Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2016 Rechtsfähigkeit zu geben, wurde deshalb in der Novembersitzung am 26.11.2015 ein Bevorratungsbeschluss gefasst. Ludwigsstadt, 26.11.2015 gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Ehrung Marcel Machold Marcel Machold wurde in der Stadtratssitzung 26.11.2015 für seine besonderen sportlichen Leistungen im Sportschießen bei den Bayerischen Meisterschaften für Körperbehinderte geehrt. Marcel erzielte in seiner Klasse (Hilfsmittel Schlinge stehend freihändig) mit 362 Ringen bei 40 Schuss den hervorragenden dritten Platz. Herzlichen Glückwunsch! Anerkennung, Feststellung Jahresrechnung 2014, Entlastung Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2014 mit 12:0 Stimmen anerkannt und der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Zeit vom 28. Oktober bis 17.November 2015 die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durchgeführt. Das Haushaltsvolumen betrug insgesamt 16.788.052,66 €. Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 7.467.142,41 € und auf den Vermögenshaushalt 9.320.910,25 €. Die gewöhnlichen Tilgungsleistungen betrugen für das Jahr 2014 insgesamt 584.434 €. Die geforderte Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen wurde um 134.273 € übertroffen und betrug 718.707 Euro. Die Entschuldung betrug im Jahr 2014 inkl. Stabilisierungshilfe 1.063.666 Euro. Zum Jahresende bemisst sich der Gesamtschuldenstand auf 10.644,446 €. Gleichzeitig wurde auch das Ergebnis der Bilanz 2014 für die Wasserversorgung Ludwigsstadt festgestellt und mit 12:0 Stimmen anerkannt. Der Bayerische Prüfungsverband hat die Bilanz im Juli 2015 erstellt. Der Wasserversorgungsbereich weist einen Fehlbetrag von 188.048 € aus. Ausschlaggebend dafür ist der höhere Aufwand für den Unterhalt sowie deutlich höhere Aufwendung für den Wasserbezug. Ludwigsstadt, den 26.11.2015 gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Foto Heike Schülein Die Wasserversorgung Frankenwaldgruppe informiert: Die diesjährige Ablesung der Wasserzähler in Lauenhain (Versorgungsgebiet der Frankenwaldgruppe) erfolgt durch Beauftragte des Zweckverbandes in der Zeit vom 28.12.2015 bis 10.01.2016 Die Grundstückseigentümer werden gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich und ablesbar sind. Nutzungskonzept Anger Lauenstein Auf Basis der Rückmeldung der Lauensteiner Vereine hat Stadtplaner Franz Ullrich ein Nutzungskonzept für die Gebäude der Stadt am Anger in Lauenstein erarbeitet. Ob und wie dieses Konzept umgesetzt werden kann, soll nun gemeinsam mit den Lauensteiner Vereinen und weiteren möglichen Nutzern duskutiert werden. Hierzu findet ein Abstimmungsgespräch statt am Mittwoch, 20.01.2016, 19 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt. Alle Vereinsvertreter und Interessierte sind eingeladen, sich in die Diskussion einzubringen. gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister 16.12.2015 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt Seite 7 Das Erreichte 2015 - Ausblick 2016 Im Rahmen der Bürgerversammlungen 2015 gab Bürgermeister Timo Ehrhardt einen Überblick zu in 2015 abgeschlossenen und für 2016 geplanten Projekten der Stadt Ludwigsstadt. Nachfolgend finden Sie hierzu eine kurze Zusammenfassung. Eine Broschüre mit weiteren Projekten und Detailinfos kann unter www.ludwigsstadt.de abgerufen werden. Auf Anfrage ist die Broschüre auch in gedruckter Form im Rathaus (Heide Zipfel, Zimmer 101, Tel. 949-11) erhältlich. Projekt Ersatzbeschaffung im Bereich der Feuerwehren (2015) Gesamtkosten Eigenmittel 42.000 € 27.000 € 7.500 € 7.500 € Aufwertung Kinderspielplatz Lauenstein 20.000 € 9.000 € Aufwertung Freibad Ludwigsstadt 11.000 € 9.000 € Deckensanierung Hallenbad 75.000 € 75.000 € Ludwigsstädter Kinosommer 5.000 € -€ 320.000 € 200.000 € 75.000 € 75.000 € Ausbau der Alten Poststraße 460.000 € 250.000 € Ausbau der Ortsstraßen Feldstraße und Wiesenweg 420.000 € 230.000 € 1 Mio € 500.000 € Städtebauliche Aufwertung Innenstadtbereich 180.000 € 40.000 € Errichtung Buswendeschleife Lauenstein 220.000 € 90.000 € Stadtumbaumanagement zur Stadtsanierung (pro Jahr) 55.000 € 22.000 € Neugestaltung Kriegerdenkmal Ebersdorf 16.000 € 16.000 € 6.000 € 6.000 € Neugestaltung Eingangsbereich Rathaus für Sprechtage 10.000 € 10.000 € Neumöblierung Lehrerzimmer Schule Ludwigsstadt 15.000 € 15.000 € Errichtung Ruhebänke und Liegebänke an Wanderwegen 73.000 € 7.300 € Umbau Schiefermuseum 21.000 € 500 € 2 Mio € (BA I + II) 500.000 € Ausbau der Thünahofer Straße - Bauabschnitt III 800.000 € 20.000 € Revitalisierung der Jahns-Bräu-Brache (Planungswettbewerb) 105.000 € 25.000 € Rückbau der Burg-Bräu-Brache 400.000 € 80.000 - 120.000 € Neuausrichtung Kinderspielplatz Ebersdorf 100.000 € 35.000 € rd. 960.000 € rd. 100.000 € Errichtung Löschteich am Berliner Ring Ersatzneubauten der Loquitzbrücken in der Lehestener Straße Asphaltsanierungen von Ortsstraßen Lärmsanierung B 85 (Rathaus - Tankstelle) Anlage „Grüne Wiese“ auf dem Friedhof Ludwigsstadt laufende Projekte - geplante Ausführung 2016 Ausbau der Bahnhofstraße - Bauabschnitt II (Bauabschnitt I im Jahr 2013; Bauabschnitt III im Jahr 2016) Breitbandausbau Seite 8 Der Stadtrat tagte Mit einer höchst erfreulichen Entwicklung durfte sich der Stadtrat in der letzten Sitzung des Jahres 2015 beschäftigen. Die Pläne zum Abriss der KEZ-Brache und Neuerrichtung einer zukunftsorientierten Wohnanlage werden konkret. Über das neue Treppenhaus und die Aufzugsanlage soll eine zusätzliche fußläufige Verbindung zum Sommerberg ermöglicht werden. Auf dem Grundstück zwischen KEZ-Brache und Sommerbergsweg ist die Anlage einer Stadtterrasse als öffentliche Grünfläche angedacht. Die Stadt Ludwigsstadt unterstützt das Projekt aus Städtebaufördermitteln für den Abriss, die Vorplatzgestaltung, sowie Treppenhaus und Aufzugsanlage. Hierzu gab der Stadtrat grünes Licht. Der Abriss soll nun kurzfristig angegangen werden. Maximilian Heyder berichtete im Gremium von der Rechnungsprüfung für das Jahr 2014. Die Prüfung ergab bis auf wenige kleinere Optimierungsvorschläge keinen Anlass zur Beanstandung. Der Stadtrat erkannte die Bilanz 2014 für die Wasserversorgung und die Jahresrechnung der Stadt Ludwigsstadt an und erteilte dem Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung. Die Wasser- und Kanalgebühren werden derzeit vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für die Jahre 2016 - 2019 neu kalkuliert. Die Anpassung der Gebühren wird zum 01.01.2016 erfolgen. Der Stadtrat fasste einen entsprechenden Bevorratungsbeschluss. Im Jahr 2016 sind Wasserleitungssanierungen in der Thüringer Straße, Alten Thünahofer Straße und Felsenweg vorgesehen. Der Stadtrat beschloss die Konkretisierung der Planungen und Vorbereitung der Ausschreibung. Einverständnis bestand mit der Verlängerung der Baugenehmigung der Skiliftbetriebe für eine Garage für den Pistenbully. Mit der Durchführung der Sanierungsberatungen zum kommunalen Förderprogramm wurde das Büro plan&werk, Bamberg beauftragt. Sperrmüllentsorgung Wenn Sie Sperrmüll abholen lassen wollen, melden Sie dies bitte telefonisch bei der Sperrmüll-Hotline (Tel. 09261 678346) der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach an. Was gehört zum Sperrmüll? Sperrmüll ist brennbarer Abfall, der so sperrig ist, dass er auch nach dem Zerkleinern nicht in die Mülltonne passt. Dazu gehören ausschließlich bewegliche Teile aus dem Haus (Einrichtungsgegenstände, Möbel, Bodenbeläge). Dieser Sperrmüll wird mehrmals im Jahr zu bestimmten Terminen abgeholt. Die Zahl der kostenlosen Abholungen ist dabei für jedes bewohnte Grundstück auf zwei pro Jahr begrenzt (ca. 4 - 5 m³). Ludwigsstädter Mitteilungsblatt Änderungen im Meldewesen Mit in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. So muss beispielsweise im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, künftig angegeben werden, dass die Auskunft für einen gewerblichen Zweck benötigt wird. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist. Mit dem neuen Melderecht wird die Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheim) abgeschafft, solange Bürgerinnen und Bürger für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind. Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anund Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). So werden sog. Scheinanmeldungen wirksamer ver hindert. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Einen Vordruck dieser Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei uns im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer-Nr. 104. Haben Sie noch Fragen, dann können Sie sich gerne mit unserem Einwohnermeldeamt, Frau Bianca Koch, Tel. 94924 oder E-Mail: [email protected] in Verbindung setzen. 16.12.2015 Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung von Großvieh für das Jahr 2015 Die der Stadt Ludwigsstadt bekannten Viehhalter wurden wegen der Meldung des Viehbestandes im November angeschrieben. Wer im Januar 2015 neu mit der Viehhaltung begonnen hat, möchte sich bitte mit Martina Strobel-Großmann in der Stadtkasse in Verbindung setzen, Tel. 949-20 oder E-mail: martina.strobelgroß[email protected] Terminplanung für das Jahr 2016 Der Veranstaltungskalender für das Jahr 2016 füllt sich so langsam. Gern können Sie vereinsoffene, größere Veranstaltungen auch mit Foto für das kommende Jahr bis 30. Dezember melden an Manja Hünlein,Tel. 949-25, Mail: [email protected]. Weitere Termine und Veranstaltungen wie Sprechtage, Versammlungen, Hinweise melden Sie bitte an: Heide Zipfel, Tel. 949-11, Mail: [email protected], oder nutzen das Kontaktformular auf www.ludwigsstadt.de. Verunreinigungen durch Hundekot Wir werden und wurden von Bürgern der Stadt Ludwigsstadt immer wieder darauf hingewiesen, dass Hunde Straßen, Straßenränder und Grünflächen durch Hundekot verunreinigen. Im Interesse der Besitzer von privaten Grundstücken möchten wir die Bevölkerung bitten, diese Grundstücke nicht durch Hunde verschmutzen zu lassen. Was die öffentlichen Straßen einschließlich der Bankette betrifft, ist § 3 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Ludwigsstadt vom 29.07.2010 zu beachten. Danach ist es insbesondere verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Dieses Verbot gilt für die Straßenflächen selbst wie auch für die Bankette. Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann gemäß § 13 Nr. 1 der Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden. Wir bitten daher alle Hundebesitzer eindringlich, ihre Hunde nicht im Stadtgebiet „Gassi zu führen“ - oder aber sie sammeln den Hundekot ein und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Wir hoffen auf ihr Verständnis in dieser Angelegenheit. Stadt Ludwigsstadt gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister 16.12.2015 Sportlerehrung 2015 Das Landratsamt Kronach erbittet bis 31.12.2015 die Vorschläge für die Sportlerehrung im Kalenderjahr 2016. Ausgezeichnet werden in der Regel die im Kalenderjahr 2015 errungenen Erfolge. Im Wesentlichen werden die Sportler nochmals auf Landkreisebene ausgezeichnet, die einen 1., 2. oder 3. Platz bei Bayerischen oder Deutschen Meisterschaften oder bei Offiziellen Internationalen Verbandsmeisterschaften errungen haben. Darüber hinaus ist eine Ehrung für ortsbzw. vereinsübergreifende Verdienste auf dem Gebiet der Sportbewegung im Landkreis Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt sind die Vereine, Sportverbände und Kreistagsmitglieder. Den jeweiligen Vorschlägen bittet das Landratsamt entsprechende Nachweise (Urkunden o.ä.) und die genauen Anschriften der zu Ehrenden beizufügen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Jugenheimer vom Sportreferat im Landratsamt (Tel. 09261 678-269, e-mail: [email protected], Zi.-Nr. 513) zur Verfügung. Ehrenamtskarte für herausragendes ehrenamtliches Engagement Im Landkreis Kronach wohnende Ehrenamtliche, die die landesweit festgelegten Voraussetzungen erfüllen, können die Ausstellung einer Ehrenamtskarte im Landratsamt beantragen. Dieser neue Aufgabenbereich ist dem Sachgebiet „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreisheimatpflege, Ehrenamt“ zugeordnet. Ansprechpartner ist Michael Trebes auf Zimmer 210, Telefon 09261 678-353, Fax 09261 62818-353, E-Mail [email protected]. Die Antragsformulare und weitere Infos gibt es auf der Landkreis-Homepage (www.landkreis-kronach.de). Dort sind im Gliederungspunkt „Bildung, Gesundheit und Soziales“ einige Webseiten der Ehrenamtskarte im Landkreis Kronach gewidmet. Bei fehlendem Online-Zugriff gibt es die Formulare auch im Landratsamt. Gesucht werden nach wie vor Firmen, Unternehmen oder sonstige Institutionen im Landkreis, die im Rahmen einer Akzeptanzpartnerschaft das Ehrenamt unterstützen möchten – das heißt, die Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen gewähren wollen. Wer dazu bereit ist, möge sich ebenfalls mit Michael Trebes in Verbindung setzen. Auf den vorgenannten Webseiten finden sich auch das Formular für die Akzeptanzpartner-Vereinbarung und weitere Informationen für interessierte Geschäftsleute und Inhaber von Einrichtungen. Ludwigsstädter Mitteilungsblatt Öffnungszeiten Mo. - Fr. Mo. u. Do. 09:00 bis 12:00 Uhr 14:30 bis 17:30 Uhr Nach Vereinbarung gerne auch außerhalb dieser Zeiten. Dienstag- und Mittwochnachmittag ist die Verwaltung telefonisch von 14:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Kontakte: Bürgerbüro Tel. 09263 949-0 Bürgermeister 949-10 Kasse 949-21 Standesamt 949-23 Tourismus 974541 Freibad 1623 Bauhofleiter 0151 14635910 Lauensteiner Straße 1 96337 Ludwigsstadt Telefon 09263 949-0 Telefax 09263 949-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.ludwigsstadt.de Seite 9 Erwerben können Sie den Film in Ludwigsstadt in Geschäft Ehrhardt und im Schiefermuseum oder direkt bei Public Address, R. Steiger, Ostring 37, 96342 StockheimNeukenroth (Tel. 09265-9614 oder E-mail: [email protected]). Einladung zur “Ottendorfer Glühweinbude” am Sonntag, 27. Dezember 2015 ab 16 Uhr am Feuerwehrhaus Ottendorf. mit Schneebar und Schwedenfeuer, Original Ottendorfer Kartoffelsuppe, Bratwürste vom Grill, Glühwein, Tee, Bier, verschiedenen Likören und Schnäpsen. Der Erlös kommt dem Freibad Ludwigsstadt zugute. Impressum: Das Ludwigsstädter Mitteilungsblatt wird herausgegeben von der Stadt Ludwigsstadt. Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Bürgermeister Timo Ehrhardt. Redaktion: Heide Zipfel E-mail: [email protected] Telefon 09263 949-11 Nächste Ausgabe: 20. Januar Redaktionsschluss: 8. Januar Druck: Wilhelm Ehrhardt, Ludwigsstadt Spione, Schleuser, Sperrgebiet Geschichte und Geschichten rund um den Eisernen Vorhang im bayerischthüringischen Grenzraum - Film von Rainer Steiger „Spione, Schleuser, Sperrgebiet“ ist der Titel einer neuen ca. 110-minütigen Filmproduktion auf Doppel-DVD anlässlich 25 Jahre „Tag der Deutschen Einheit“. Die Menüführung der beiden DVD verrät: DVD 1: Lagebeschreibung - Grenzabschnitt 44 Milz - Gompertshausen - Todesschüsse Rottenbach/Eisfeld - Görsdorf - Verkehrswege - Gedenkfeier Burggrub - Grenzzwischenfälle - Gedenkfeier Heinersdorf Festrede Günther Beckstein DVD 2: Schüsse im Tettautal - Minen - Chrstiansgrün - Tettauer Winkel - Gedenkfeier Tettau - Gedenkfeier Sichelreuth Schieferarbeiter - Grenzlandfahrt 1 Mödlareuth - Grenzlandfahrt 2 - bei Ullitz Dreiländereck Kostenlose KlimaschutzBeratung im Landkreis Kronach Im Auftrag des Landkreises Kronach führt die Energieberatung Oberfranken eine kostenlose Initialberatung für Privathaushalte durch, auf Wunsch auch direkt vor Ort. Klimaschutz-Berater Jürgen Ramming, gelernter Zimmermann, ausgebildeter Baubiologe und Bautechniker, ist telefonisch erreichbar unter 09221 - 823918. Interessierte Bauherren können erste allgemeine Fragen telefonisch klären oder auch gleich einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren. Da der Landkreis Kronach die Kosten übernimmt, ist das Angebot für Privathaushalte kostenlos. Infos auch unter www.energieagentur-oberfranken.de AWO-Kindergarten “Lauenhainer Spatzennest” lädt Sie herzlich ein zum “Tag der offenen Tür” am Sonntag, 17. Januar 2016 ab 14:30 Uhr. Lernen Sie unseren Kindergarten kennen und erfahren Sie mehr über die pädagogische Arbeit im “Lauenhainer Spatzennest”. Für Kaffee und Kuchen ist wie immer bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich das Kindergarten-Team und der Elternbeirat. Seite 10 Großgemeinde Ludwigsstadt DEZEMBER: 17. Sprechtag des Amtsgerichts Kronach von 8 bis 12 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 19. Adventsabend im romantischen Burginnenhof der Burg Lauenstein ab 17:00 Uhr. Veranstalter: Musikverein & Gartenbauverein Lauenstein 20. Adventssingen in der Elisabethkirche um 14 Uhr gemeinsam mit dem Kirchenchor Lichtentanne. Herzlichst lädt ein der Gesangverein "Frohsinn" Steinbach an der Haide 20. 17 Uhr ökumenische Waldweihnacht am Wanderheim, anschl. gemütliches Beisammensein im Wanderheim 20. “Es weihnachtet in Ebersdorf” von 15 bis 18 Uhr am Anger mit der Blaskapelle Ebersdorf 26. Weihnachtskonzert des Gesangvereins Ludwigsstadt um 19:30 Uhr in der Michaeliskirche 27. Einladung zur Ottendorfer Glühweinbude am Feuerwehrhaus - ab 16 Uhr geöffnet 27. Preisschafkopf des VIP - Tisches um 14:30 Uhr im Schützenhaus Ludwigsstadt mit 1. Preis 150 Euro, 2. Preis 100 Euro, 3. Preis 50 Euro sowie weitere Sachpreise! Jeder Teilnehmer erhält einen Preis! Einsatz 10 Euro. Der Erlös wird dem TSV Ludwigsstadt zur Verfügung gestellt! 29. Winterwanderung der Freiwilligen Feuerwehr Lauenstein JANUAR: 03. Preisschafkopf des TSV Ebersdorf ab 14 Uhr im Sportheim 05. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsstadt um 20 Uhr im Schützenhaus Ludwigsstadt, 18 Uhr Schlachtschüssel-Essen 05. Sprechtag des Jobcenter Kronach von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 05. Sprechtag des VdK-Kreisverbandes Kronach von 14 bis 16 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 06. Jahreshauptversammlung des FC Lauenstein um 13:30 Uhr in der Gaststätte "Goldener Löwe" 07. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 08. Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen des Gesangvereins Lauenhain in der Gaststätte "Dorfbachschänke" um 19:30 Uhr Ludwigsstädter Mitteilungsblatt 08. "Eine-Welt-Verkauf" von 14 bis 16 Uhr im Foyer des Rathauses Ludwigsstadt 09. Winterwanderung des SV Steinbach/Haide, Treffpunkt: 10 Uhr Bushaltestelle. Einkehr: Gaststätte "Glück Auf", Lehesten 10. Jahreshauptversammlung des Schützenvereins "Freischütz" Ebersdorf um 13 Uhr im Schützenhaus 12. Sprechtag des Jobcenter Kronach von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 14. Sprechtag des Amtsgerichts Kronach von 8:30 bis 12 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 14. KASA-Beratungsstelle (Diakonisches Werk) von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 15. Jahreshauptversammlung des Gesangverein Lauenstein um 19 Uhr im Gemeindehaus 15. Kartenvorverkauf für die Büttenabende der Ludschter Foasenachter von 18 bis 20 Uhr in der Turnhallengaststätte der Hermann-Söllner-Halle 16.-17. Gruppenschau der Züchtergruppe Nord der Kleintierzuchtvereine Ebersdorf, Hirschfeld, Tettau/ Langenau Teuschnitz und dem GZV-K Ludwigsstadt in der Sportund Kulturhalle Ebersdorf; Eröffnung um 10 Uhr 18. Jahreshauptversammlung der Reservistenkameradschaft Ludwigsstadt mit Kassenprüfung und kleinem Imbiss um 19:30 Uhr in der Gaststätte "Torpeter" 19. Sprechtag des Jobcenter Kronach von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 19. Sprechtag des VdK-Kreisverbandes Kronach von 14 bis 16 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 20. Nutzungskonzept Anger Lauenstein Abstimmungsgepräch mit den Lauensteiner Vereinen wegen Nutzung Angergebäude im Rathaussaal um 19 Uhr 22. Blutspenden von 17 bis 20 Uhr im BRK-Seniorenheim Ludwigsstadt 22. Kartenvorverkauf für die Büttenabende der Ludschter Foasenachter von 18 bis 20 Uhr in der Turnhallengaststätte der Hermann-Söllner-Halle 26. Treffen Einzelhändler / Stadtumbaumanagement im Rathaussaal um 19 Uhr 26. Treffen der Weisse-Rentner in der Gaststätte "Torpeter" um 14 Uhr 26. Sprechtag des Jobcenter Kronach von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 28. Stadtratssitzung im Rathaus Ludwigsstadt, Sitzungssaal um 19:30 Uhr 28. KASA-Beratungsstelle (Diakonisches Werk) von 14 bis 17 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001 16.12.2015 30. Büttenabend der Ludschter Foasenachter um 19:30 Uhr in der Hermann-Söllner-Halle Nachbargemeinden Rennsteigregion DEZEMBER: 20. Weihnachtskonzert in Kehlbach, 18 Uhr 20. Weihnachtsrevue in Tettau 19 Uhr Nachbargemeinden Thüringen DEZEMBER: 20. Sonntagsbrunch von 11 bis 13:30 Uhr im Haus des Volkes 26. Sonntagsbrunch von 11 bis 13:30 Uhr im Haus des Volkes 31. Großer Silvester-Ball ab 18 Uhr im „Haus des Volkes“, mit Live-Musik, kalt-warmes Abendbuffet, Mitternachts-Snackbuffet, inkl. Getränke (nach Getränkekarte), Kartenpreis: 60,-- €. JANUAR: 03. Sonntagsbrunch von 11 bis 13:30 Uhr im Haus des Volkes 17. Sonntagsbrunch von 11 bis 13:30 Uhr im Haus des Volkes Reservierungen “Haus des Volkes” unter Tel. 036735 46057 oder 73850. DAS ORIGINAL Ihr Ansprechpartner in Ludwigsstadt u. Umgebung Toni Gitter Mobil 0171 6935870 Mein Service für Sie: Kompetente Beratung Testen der Kobold Produkte Kostenlose Service-Checks 16.12.2015 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt NACHRUF Tief bewegt und voller Trauer müssen wir Abschied nehmen von unserem Ehrenmitglied und Musikfreund Erhard Stauch Als Passivenvertreter hat er durch seine unnachahmliche Art unseren Verein geprägt. Wir werden Dich niemals vergessen. Dein Musikverein Lauenstein e.V. Ursula Lieb 1. Vorstand Mario Frunske 2. Vorstand Liebe Ebersdorfer und alle aus dem oberen Frankenwald, die mit uns von WOLFGANG HECKEL ? 07.11.2015 Abschied genommen haben. Wir danken von Herzen für eure Briefe, Anrufe und das zahlreiche Dabeisein im Gottesdienst und auf dem Friedhof. Eure Anteilnahme hat uns noch einmal eure große Wertschätzung Wolfgangs gezeigt und uns getröstet. Für den aktuellen und späteren Blumenschmuck, sowie die Spenden für die Flüchtlingshilfe sagen wir vergelt‘s Gott. Seite 11 „Ohne Dich“ Zwei Worte, so leicht zu sagen doch so endlos schwer zu ertragen. Danksagung Ich möchte mich ganz herzlich für die erwiesene Anteilnahme in Wort, Schrift und Geldspenden für meinen lieben Sohn Peter Gloser bei allen Verwandten, Freunden, Beichtigern, Nachbarn, Schützen, Sängerinnen und Sängern, der Stadtkapelle sowie der Firma Zitzmann bedanken. Mein besonderer Dank gilt Frau Dr. Kindl für die jahrelange gute Betreuung sowie Herrn Pfarrer Bischoff, der die Trauerfeier so trostreich gestaltet hat. Hannelore Gloser Ludwigsstadt, im November 2015 Petra, Agnes und Jakob Kirchrimbach, im November 2015 Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten. DANKE Ein schöner Tag wurde mir beschert ... Herzlichen Dank für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 70. Geburtstag. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Euer Zipfel‘s Hans Ludwigsstadt, im November 2015 sagen wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, die unsere liebe Mama Erika Olbert auf ihren letzten Weg begleitet haben, sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Beck und Herrn Pfarrer Vater für die trostreichen Worte sowie dem Gesangverein für die musikalische Umrahmung. In stiller Trauer Martina, Detlef und Claudia Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes 2015 wünscht allen Mitgliedern sowie der gesamten Einwohnerschaft der Großgemeinde Ludwigsstadt ihr REUTHER’S BRATHÄHNCHENWAGEN VdK-Ortsverband Ludwigsstadt-Lauenstein. Die Vorstandschaft steht in Ludwigsstadt am Brückengeländer / Telefonzelle am Dienstag, 19.01. und 02.02.2016 Unser besonderer Dank gilt den Mitbürgern, die uns durch ihre Spenden bei der Sammlung „Helft Wunden heilen“ großzügig unterstützten. und weiterhin alle 14 Tage jeweils dienstags. Für beste Qualität garantieren wir. Fa. Reuther, Hähnchenbraterei Seite 12 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt 16.12.2015 65 Jahre Eheleben ist der Segen, den uns Gott gegeben. Anlässlich unserer Eisernen Hochzeit ein herzliches Dankeschön für all die lieben Glückwünsche und Geschenke. Das frohe Dabeisein unserer Familie hat aus diesem Tag ein wunderschönes Fest gemacht, das uns in ewiger Erinnerung bleiben wird. Danke sagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten. Herzlich danken möchten wir dem Bürgermeister der Stadt Ludwigsstadt, Herrn Timo Ehrhardt, dem Landratsstellvertreter, Herrn Gerhard Wunder, und dem zweiten Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Probstzella, Herrn Marcel Eichhorn. Einen lieben Dank dem Pastoralreferenten der kath. Kirche, Herrn Josef Grünbeck, für seine Andacht. Bedanken möchten wir uns bei dem Pflegepersonal der Station 2 für die liebevolle Betreuung im Pflegeheim Probstzella - Seniorenzentrum Bocksberg und dem Prokurist Herrn Wagner für seine Glückwünsche. Nicht zu vergessen: Wir sagen danke für die wunderschöne Tischgestaltung unseres Festtages und die musikalische Unterhaltung von Herrn Rolf Piesiur. Jubelpaar Marianne und Alfred Drößler Der „BAIER‘S BUBI“ sagt von Herzen DANKE allen Kunden, die über viele Jahre mir die Treue und das Vertrauen entgegengebracht haben. Ich bin stolz und dankbar, dass ich solche Kunden bedienen durfte. Ich werde das Frieseurgeschäft zum Ludwigsstadt/Probstzella, im Oktober 2015 1. Januar 2016 Merry Christmas! Feliz Navidad! Joyeux Noel! Buon Natale! Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und bedanken uns recht herzlich für das entgegengebrachte Interesse und Vertrauen sowie die gute Zusammenarbeit. an meine langjährige Mitarbeiterin Anja Jakob übergeben und bitte Sie, ihr das gleiche Vertrauen wie mir entgegen zu bringen. Sie wird zusammen mit Susanne das Friseurgeschäft in neuer Frische weiterführen. Ich wünsche dem neuen Team des Friseursalon Anja Jakob alles Gute und viel Glück. Allen Kunden, Freunden und Bekannten wünsche ich von Herzen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Der CSU-Ortsverband Ludwigsstadt wünscht seinen Mitgliedern sowie der Bevölkerung der Großgemeinde Ludwigsstadt ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. 2016. Ihr Jürgen Baier vom Friseursalon BAIER -Ortsverband Ludwigsstadt 1. Vorsitzender Jörg Söllner WOHNUNG ZU VERMIETEN in Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 42 Suche dringend Heimarbeit in Ebersdorf/Ludwigsstadt oder Umgebung. Wer kann helfen? Tel. 09263 - 99 25 508 4 Zimmer, Küche, Bad, WC, Balkon, Keller, neue Pelletheizung, Wohnfläche 73,62 m², ab 1. März (evtl. schon früher), Miete: 270,-- € + NK Tel. 09263 / 99 100 oder 1675, A. Donner 16.12.2015 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt PP TI Seite 13 Massagen - Fango - Bäder Krankengymnastik Wellnessmassagen Fußreflexzonenmassage Manuelle Therapie Lymphdrainage Fußpflege K EN H C ES G Unseren Kunden wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute zum neuen Jahr. GRÜNBECK HEIZUNG / SANIRÄR Installateurmeister Am Sommerberg 3, 96337 Ludwigsstadt Tel. 09263 419 mobil: 0160 85 85 419 oder 0176 42 049 837 Email: [email protected] Genuss-Wege, In diesem Sinne wünschen wir all unseren Besuchern und Gönnern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr! Schi eferm useu m Lu dwig so ist das neue Kochbuch von Kerstin Rentsch betitelt. Kochen und Backen in der Rennsteigregion. Klassische Rezepte traditioneller, deftiger, fränkischer Küche finden sich darin ebenso wie erlesene Küchen- und Tortenrezepte aus den nahen thüringer Ortschaften. Nicht nur das Kulinarische der fränkischen Küche wird beschrieben, auch über die Ortsteile Steinbach/Haide und Ebersdorf ist so manch Wissenswertes zu erfahren. sstad t Erwerben können Sie das Buch über Kerstin Rentsch, Kuhwald 1, 96355 Tettau-Kleintettau, Tel. 09269 - 943249 bzw. teilt Sie Ihnen mit, an welchen Verkaufsstellen das Buch zu erhalten ist. Ein Anruf genügt oder schreiben Sie an: rentsch.kerstin @yahoo.de Seite 14 Ludwigsstädter Mitteilungsblatt 16.12.2015
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