Mitteilungsblatt Aktuelle Ausgabe

aktuell
Ludwigsstadt
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Ludwigsstadt
34. Jahrgang - Nr. 12
Ludwigsstadt, den 16. Dezember 2015
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
„Ja ist denn schon wieder Weihnachten?!“, fragte sich damals Franz Beckenbauer - und auch
wenn „Kaiser Franz“ momentan etwas in die Schlagzeilen geraten ist,
so ist dieser Ausspruch doch in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.
Und tatsächlich kommt es uns so vor, als wäre gerade noch Sommer gewesen,
der Herbst war - obwohl mit wunderschönen Sonnentagen - viel zu schnell vorbei und der Winter
scheint kein rechter (Schnee-)Winter werden zu wollen. Manche Dinge sind halt einfach nicht planbar ...
Zum Glück können wir in unserem Verantwortungsbereich aber sehr wohl viele Dinge und Ereignisse planen.
So konnten wir etliche Vorhaben für unsere schöne Großgemeinde Ludwigsstadt andenken, vorantreiben
und viele begonnene Vorhaben zu Ende bringen.
Gerne habe ich mich auch heuer wieder für Sie eingesetzt, doch all mein Engagement wäre sinnlos gewesen,
ohne den Zusammenhalt und das gemeinsame Anpacken unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die unsere Gemeinde stets vorwärts bringen und die sich mit viel Liebe zu unserer Heimat einbringen.
Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang auch unseren vielen ehrenamtlich tätigen
Bürgerinnen und Bürgern, ohne deren unermüdlichen Einsatz viele Ideen unrealisiert bleiben müssten
und ohne die das tägliche Miteinander einfach deutlich ärmer wäre.
Manche Maßnahmen, die wir zur Verbesserung unserer Lebensumstände ergreifen müssen, bringen im Vorfeld
leider zuerst einmal gewisse Beeinträchtigungen mit sich - denkt man beispielsweise an die diversen Baustellen,
die wir in 2015 in der Großgemeinde hatten. Doch auch bei diesem Thema - so wie bei vielen weiteren - erfuhr ich
wieder einmal großes Verständnis und Unterstützung durch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Gemeinsam sind wir ein beachtliches Stück in Richtung „Ludwigsstadt - lebenswert ein Leben lang“
weitergekommen. Hierfür ein großes „Dankeschön!“.
Gemeinschaftlich haben wir viel erreicht und gute wie auch schwierige Tage gemeistert. Das motiviert mich,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mich auch im kommenden Jahr für unsere Großgemeinde mit Herz und
Verstand einzusetzen. Ich freue mich darauf „Gemeinsam. Besser.“ oder vielleicht sogar noch besser zu werden!
Ich wünsche Ihnen ein besinnliches, frohes und gesegnetes Fest und ein gesundes, glückliches neues Jahr 2016!
Herzlichst
Ihr
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Seite 2
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
Öffnungszeiten
16.12.2015
Sprechtage in Ludwigsstadt
Hallenbad
Telefonisch ist das Hallenbad zu den
Öffnungszeiten unter 09263 9920245
erreichbar.
Tag
Uhrzeit
Wassertiefe
Montag
Dienstag
19 - 21 Uhr
18 - 20 Uhr
20 - 21 Uhr
Mittwoch
18 - 21 Uhr
Donnerstag 19 - 21 Uhr
Freitag
18 - 19 Uhr
19 - 21 Uhr
Samstag
14 - 17.30 Uhr
1,80 m
1,40 m
1,80 m
1,80 m
1,40 m
1,40 m
1,80 m
Wertstoffhof Ludwigsstadt
Von 1. Dezember bis 31. März ist der
Wertstoffhof nur samstags von 9:00
bis 12:00 Uhr geöffnet.
Im Januar bleibt der Wertstoffhof
geschlossen.
Recyclinghof Steinbach am Wald
Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr
Samstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Montags und mittwochs ist das Abfallwirtschaftszentrum geschlossen.
Im Januar und Februar ist der
Recyclinghof nur eingeschränkt
geöffnet:
Donnerstag und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:30 Uhr
Samstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Schiefermuseum und TouristInformation der Fränkischen
Rennsteigregion
Servicezeiten: Dienstag bis Sonntag
von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon 09263 / 974541, Fax 974542
Amtsgericht Kronach
Donnerstag,17.12.2015 und 14.01.2016
von 8:30 - 12:00 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG
Vorherige Anmeldung erforderlich beim
Amtsgericht Kronach, Tel. 09261 60650
Deutsche Rentenversicherung
Der nächste freie Beratungstermin ist am
Donnerstag, 07.01.2016 von 8:30 bis
12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr im
Rathaus, Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG
Vorherige Anmeldung erforderlich im
Bürgerbüro, Tel. 949-0
VdK-Kreisverband Kronach
Dienstag, 05.01. und 19.01.2016
von 14:00 bis 16:00 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001,EG.
Vorherige Anmeldung unter Tel.
09261 2291 an.
KASA-Beratungstag
Donnerstag, 14.01. und 28.01.2016
von 14:00 - 17:00 Uhr, im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 211; Anmeldung
auch unter Tel. 09261/620845
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Donnerstag, 17.12.
von 9:00 - 12:00 Uhr im Landratsamt
Kronach, 1. OG, Sitzungssaal B
Sie erreichen das ZBFS Oberfranken
unter Tel. 09261 605-1 für Terminvereinbarung
Jobcenter Landkreis Kronach:
Jeden Dienstag von 8:00 - 12:30 Uhr im
Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, EG.
Die Agentur für Arbeit
Hotline 0800 4555500. Entgelt siehe
Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.
Bahn-Fahrkarten-Service
im Reisebüro Schnappauf, Kronacher
Straße 8, Tel. 9751766, E-mail:
[email protected]
E-Mail:[email protected]
Burg Lauenstein
Winterzeit: Führungen Dienstag bis
Sonntag von 10 bis 16 Uhr, letzte
Führung 15:00 Uhr - Tel. 09263 / 400
Fundsachen
1 kl. Taschenmesser, 1 Handy
Abfallbeseitigung
Weihnachten / Neujahr
Die Abfuhr von Dienstag, 22.12. wird auf
Montag, 21.12. und in Lauenhain von
Mittwoch, 23.12. auf Dienstag, 22.12.
vorverlegt.
In Lauenhain wird die Abfuhr von Mittwoch, 06.01. wird auf Donnerstag, 07.01.
verschoben.
Der neue Abfuhrkalender für 2016 wird
in den nächsten Tagen jedem Hauseigentümer zugeschickt.
BarmerGEK:
Termine nur nach Vereinbarung
Tel. 0800 33 20 60 36-6222
Termine der Autobibliothek des
Landkreises Kronach:
Montag, 11.01. 2016
von 10:45 - 12:00 Uhr an der Schule
Ludwigsstadt
von 15:30 - 15:50 Uhr in Ebersdorf
von 16:00 - 16:20 Uhr in Lauenstein
von 17:00 - 17:50 Uhr in Ludwigsstadt
(Bushaltestelle Kronacher Straße)
Donnerstag, 14.01.2016
von 13:15 - 13:35 Uhr in Lauenhain
von 13:55 - 14:20 Uhr in Steinbach/Haide.
Das “Lädla” - der (mobile) Sozialladen
kommt jeweils immer am Dienstag ab
13:00 Uhr nach Ludwigsstadt und steht
auf dem Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Rosengasse 7
Die Kleiderkammer der Arbeiterwohlfahrt
ist jeden Montag von 14:00 - 15:30 Uhr
geöffnet. Kleidungsstücke können in
dieser Zeit abgegeben bzw. auch
abgeholt werden (Lindenstraße 1).
Cafe-Treff „International“
14-tägig am Dienstag ab 14:30 Uhr im
evang. Gemeindezentrum St. MichaelSchafstall, Marktplatz 4
AWO Schnäppchenmarkt in Ebersdorf
Verkauf jeden Samstag von 14 bis 15 Uhr
im “Großmanns-Haus”, Ortsmitte oder
nach Vereinbarung unter Tel. 09263
97228 oder 1767. Der Schnäppchenmarkt ist noch bis 31.12.2015 aktiv.
Selbsthilfegruppe für
Alkoholabhängige:
Zusammenkunft jeden Dienstag ab
19:00 Uhr in der Christuskirche in
Steinbach/Wald, Rennsteigstraße 55
Frauenhaus Coburg,
Postfach 3201, 96421 Coburg
Rund um die Uhr erreichbar unter:
Tel. 09561 861796 oder
[email protected]
Beratungszentrum Stadtentwicklung
Marktplatz 10, Ludwigsstadt
Sprechzeiten: Dienstag von 16 bis 18 Uhr
oder nach Terminabsprache unter Telefon 09263 992614
Email: [email protected]
Stadtumbaumanager Lars Strobel (Büro PLANWERK)
ist gerne für Sie da und unterstützt Sie bei der
Entwicklung Ihrer Immobilie in den Sanierungsgebieten
Ludwigsstadt und Lauenstein.
VORMERKEN:
TREFFEN
Citymanagement
am 26.01.2016
16.12.2015
Kommunales Förderprogramm unterstützt private
Gebäudesanierungen
Ein kommunales Förderprogramm im
Rahmen der Städtebauförderung unterstützt ab dem Jahr 2016 private Eigentümer bei Maßnahmen, die der Sicherung
und dem Erhalt ortsbildprägender Immobilien in den Sanierungsgebieten dient.
Förderfähig sind Maßnahmen, die dazu
dienen, leerstehende Räume und Gebäude neu nutzbar zu machen sowie Maßnahmen an Fassaden (Bsp. Fenster,
Türen, Dach) und an Elementen einer
tragfähigen Gebäudestruktur. Auch die
Neugestaltung und Anlage von Vorgärten
und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
wird durch dieses Programm berücksichtigt. Bei nicht mehr zu sanierender Bausubstanz sind in Einzelfällen auch Abbrucharbeiten förderfähig. Darüber hinaus
werden erforderliche Architekten- und
Ingenieursleitungen im Rahmen der
Planung einer Sanierungsmaßnahme mit
bis zu 16% der reinen Baukosten anerkannt.
Ausgenommen von der Förderung sind
Maßnahmen der energetischen Sanierung sowie normale Unterhaltsmaßnahmen, die an privaten Immobilien mit
der Zeit anfallen.
Die Highlights des Förderprogramms
Ø
30% der förderfähigen
Gesamtkosten können gefördert
werden.
Ø
Der Maximalbetrag der Förderung
liegt bei 20.000 €.
Ø
Planungsleistungen werden bis zu
16% der Baukosten mitgefördert.
Ø
Das Programm gilt für
Maßnahmen an Gebäuden
innerhalb der Sanierungsgebiete.
Ø
Gefördert werden Maßnahmen
- an der Außenhaut (Fassade,
Fenster, Türen, Dach),
- zur Veränderungen der
Gebäudestruktur, damit diese
wieder nutzbar wird,
- an dazugehörigen Freiflächen,
wie Vorgärten oder Hofräume,
- des Abbruchs, wenn dies im
öffentlichen Interesse ist.
!! WICHTIG !!
Erst mit der Baumaßnahme beginnen,
wenn der entsprechende Bescheid
vorliegt. Eine rückwirkende Förderung
ist nicht möglich!
Einer geplanten Maßnahme geht dabei
stets eine für die Förderung verpflichtende
Sanierungsberatung durch Stadtplaner
Franz Ullrich vom Büro plan&werk voraus.
Auch diese Beratung ist für die Eigen-
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
tümer kostenfrei (max. 5 Std.). Über das
Ergebnis der Sanierungsberatung wird ein
Protokoll verfasst, in dem empfohlene
Maßnahmen, Gewerke und Kostenschätzungen festgehalten werden. Dieses
Protokoll ist die Grundlage für eine Förderzusage von Kommune und Regierung.
Durch diese Beratung werden auch
wichtige Grundlagen für eine ortstypische
und qualitätsvolle Sanierungsmaßnahme
festgelegt, die im Falle einer Förderung
einzuhalten und zu belegen sind.
Das kommunale Förderprogramm greift in
den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in der Stadt Ludwigsstadt sowie im
Ortsteil Lauenstein. Informationsmaterial
zu den Gebietskulissen der Sanierungsgebiete und Auskünfte bei konkreten
Fragen erhalten Sie im Beratungszentrum
Stadtentwicklung (siehe Seite 2).
Kommunales Förderprogramms
der Stadt Ludwigsstadt
nach Nr. 20.1 StBauFR 2007
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms wird durch die förmlich
festgelegten Sanierungsgebiete gebildet. Dies
sind:
„Stadtkern Ludwigsstadt“ in Ludwigsstadt,
„Lauenstein“ im Ortsteil Lauenstein.
Die räumliche Abgrenzung ist der jeweiligen
Sanierungssatzung zu entnehmen und hängt
dieser Satzung als Plan im Maßstab 1:10 000
an.
§ 2 Zweck und Ziel der Förderung
(1) Zweck des kommunalen Förderprogramms
ist die Sicherung und Erhaltung von ortsbildprägenden Gebäuden, die Bewahrung der Vielfalt
an historischen Bauformen und deren zeitgemäße und qualitätsvolle Fortentwicklung unter
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange.
(2) Ein wesentlicher Aspekt der Förderung ist
die Revitalisierung von leerstehenden, mindergenutzten und zweckentfremdeten Gebäuden
und Grundstücken. Dies umfasst sowohl baulich-gestalterische Aufwertungen als auch Maßnahmen des Rückbaus, die eine städtebaulichstadträumliche Aufwertung nach sich ziehen.
(3) Ein weiterer bedeutender Aspekt der
Förderung ist die Sicherung und Inwertsetzung
der noch genutzten historischen und ortsbildprägenden Bausubstanz, um auf diese Weise
das weitere Leerfallen innerörtlicher Gebäude
nachhaltig zu vermeiden. Dies umfasst sowohl
baulich-gestalterische Aufwertungen als auch
Maßnahmen des Rückbaus, die eine städtebaulich-stadträumliche Aufwertung nach sich
ziehen.
(4) Um diese Ziele zu erreichen ist die Stadt
Ludwigsstadt aufgefordert, private Erneuerungsmaßnahmen, die den jeweiligen allgemeinen Sanierungszielen entsprechen (siehe
dazu die Sanierungssatzungen der zwei
Sanierungsgebiete), zu unterstützen.
§ 3 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:
(1) Maßnahmen zur Sanierung vorhandener
Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, die
durch Leerstand oder Mindernutzung in ihrer
Funktion wesentlich eingeschränkt sind oder
deren bauliche bzw. gestalterische Aufwertung
zur Erreichung der Sanierungsziele beiträgt.
Seite 3
Zu den Maßnahmen gehören Aufwertungen der
Bausubstanz, die eine wesentliche Verbesserung der Nutzungsfunktion nach sich ziehen,
sowie Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und
Türen, an Dächern und Dachaufbauten,
Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten,
Einfriedungen und Treppen.
(2) Maßnahmen zum Rückbau von städtebaulichen Missständen, insbesondere von nicht erhaltenswerten Wohn-, Betriebs- und Nebengebäuden, die durch Leerstand einen wesentlichen oder vollständigen Funktionsverlust
erlitten haben. Zu den Maßnahmen gehören
Rückbau und Abriss von Gebäuden, Gebäudeteilen oder gesamten Grundstücksbebauungen, soweit die damit geschaffene Freifläche
städtebaulich funktional einzubinden ist oder
die geschaffene Freifläche für die Neuordnung
des Quartiers im Sinne der Sanierungsziele
erforderlich ist.
(3) Maßnahmen zur Sanierung vorhandener
Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit
ortsbildprägendem Charakter. Das sind z.B.
Maßnahmen an Fassaden, Fenstern und
Türen, an Dächern und Dachaufbauten,
Werbeanlagen, Hoftoren und Hofeinfahrten,
Einfriedungen und Treppen.
(4) Anlage bzw. Neugestaltung von Vorgärten
und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B.
durch ortstypische Begrünung und Befestigung
sowie Entsiegelung und Entkernung.
(5) Die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu 16 v. H. der
reinen Baukosten anerkannt.
(6) Maßnahmen der energetischen Sanierung
sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Der privaten Sanierungsmaßnahme geht
verpflichtend eine Sanierungsberatung voraus.
§ 4 Sanierungsberatung
(1) Um zu gewährleisten, dass die jeweils geplanten Maßnahmen fachgerecht und gestalterisch qualitätsvoll durchgeführt werden, geht
den privaten Sanierungsvorhaben eine
Sanierungsberatung der/des Eigentümer(s)/
Bauherren voraus.
(2) Inhalt der Sanierungsberatung ist die Erfassung und Bewertung des Bestandes, die Zusammenstellung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, die Abstimmung bzw. Formulierung eines abschließenden Sanierungsvorschlags sowie eine Empfehlung zum Förderumfang.
(3) Die Sanierungsberatung erfolgt durch ein
externes Fachbüro, das durch die Stadt Ludwigsstadt beauftragt wird. Die Sanierungsberatung ersetzt nicht die für die Durchführung
der Sanierungsmaßnahme erforderlichen
Planungsleistungen. Die Sanierungsberatung
ist verpflichtend. Über das Ergebnis der
Sanierungsberatung wird ein Protokoll verfasst.
(4) Die erste Sanierungsberatung ist für den/die
privaten Eigentümer/Bauherren grundsätzlich
kostenfrei. Der/die Eigentümer/Bauherr(en)
erhält/erhalten dafür einen Beratungsscheck
über max. 5 Stunden Sanierungsberatung.
§ 5 Grundsätze der Förderung
(1) Die jeweilige private Sanierungsmaßnahme
hat sich besonders in folgenden Punkten den
Geboten der ortstypischen Gestaltung anzupassen: Dacheindeckung, Fassadengestaltung, Fenster und Sonnenschutzvorrichtungen,
Hauseingänge, Türen und Tore, Hoftore und
Einfriedungen, Begrünung und
Entsiegelung der Vor- und Hofräume.
(2) Maßnahmen, die lediglich dem Bauunterhalt
dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Seite 4
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
NOTFALLDIENSTE
Wasserversorgung der Stadt
Ludwigsstadt
Bei Betriebsstörungen, Wasserleitungsrohrbrüchen usw. im Bereich der Wasserversorgung Ludwigsstadt ist der Notdienst
über die Störungshotline 24 Stunden täglich
erreichbar:
Störungshotline 09261 507-200
Servicenummern Bayernwerk
Technischer Kundenservice
Tel. 0941 28003311 / Fax 0941 28003312
Baustrom/Hausanschluss, Anschluss
Photovoltaik, Kabellegepläne, Gasleitungspläne
Zähler- u. Messeinrichtungen
Tel. 0941 28003377 / Fax 0941 28003378
Störungsnummer Strom 0941 28003366
Störungsnummer Gas
0941 28003355
(Meldungen werden zu Ihrer Sicherheit
aufgezeichnet.)
Zählerstand
Serviceteam Jahresablesung 0871 96560160
Zwischenablesung, Abmeldung
Serviceteam Einspeiser
0871 96560010
Kabelfernsehen
Gerhard Korn 0171 7236340
Feuerwehr-Notruf: 110 oder 112
Für kleinere technische Hilfeleistungen ist die
Feuerwehr zusätzlich unter
Tel. 0151-70112121 zu erreichen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bayern:
unter 116 117 oder 01805 - 191212
Diese Nummer ist kostenfrei. Unter dieser
Nummer erfahren Sie außerhalb der
Sprechzeiten der Arztpraxen, welcher Arzt
Bereitschaft hat und was zu tun ist. Die
01805 191212 ist weiterhin kostenpflichtig.
In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie
sich bitte sofort an die
Rettungsleitstelle: 112
(Mit dem Handy ist keine Ortsnetz-Vorwahl
mehr notwendig!)
Bezirkskaminkehrermeister:
Heiko Stauch, Hauptstraße 24, 96355 Tettau,
Tel. 09269 / 9869141 oder Email:
[email protected]
APOTHEKENDIENSTE
Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 8.00 Uhr des darauffolgenden Tages.
Die Thüringer Apotheken sind mit
integriert.
Dezember:
16. Markt-Apotheke, Ludwigsstadt
17. Sonnen-Apotheke, Stockheim
Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein
18. Stadt-Apotheke, Teuschnitz
19. Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein
20. Frankenwald-Apotheke, Tettau
21. Glückauf-Apotheke, Lehesten
22. Stausee-Apotheke, Nordhalben
Süd-Stern-Apotheke, Kronach
23. Mühlen-Apotheke, Marktrodach
Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein
24. Loquitz-Apotheke, Probstzella
25. Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W.
26. Stern-Apotheke, Kronach
Apotheke, Leutenberg
27. Markt-Apotheke, Pressig
28. Markt-Apotheke, Ludwigsstadt
29. Sonnen-Apotheke, Stockheim
Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein
30. Stadt-Apotheke, Teuschnitz
31. Fortuna-Apotheke, Wurzbach
Januar:
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
09.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Frankenwald-Apotheke, Tettau
Glückauf-Apotheke, Lehesten
Stausee-Apotheke, Nordhalben
Süd-Stern-Apotheke, Kronach
Mühlen-Apotheke, Marktrodach
Fortuna-Apotheke, Wurzbach
Loquitz-Apotheke, Probstzella
Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W.
Stern-Apotheke, Kronach
Apotheke, Leutenberg
Markt-Apotheke, Pressig
Markt-Apotheke, Ludwigsstadt
Sonnen-Apotheke, Stockheim
Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein
Stadt-Apotheke, Teuschnitz
Fortuna-Apotheke, Wurzbach
Frankenwald-Apotheke, Tettau
Glückauf-Apotheke, Lehesten
Stausee-Apotheke, Nordhalben
Süd-Stern-Apotheke, Kronach
Mühlen-Apotheke, Marktrodach
Apotheke Am Tor, Bad Lobenstein
Loquitz-Apotheke, Probstzella
Rennsteig-Apotheke, Steinbach/W.
Stern-Apotheke, Kronach
Apotheke, Leutenberg
Markt-Apotheke, Pressig
Markt-Apotheke, Ludwigsstadt
Sonnen-Apotheke, Stockheim
Stadt-Apotheke, Bad Lobenstein
Stadt-Apotheke, Teuschnitz
Apotheke, Leutenberg
16.12.2015
ARBEITSMARKT
Folgende Ausbildungsplätze
werden zum 01.09.2016
angeboten:
Bauunternehmung Eichhorn GmbH
& Co. KG
Maurer / Zimmerer
Ansprechpartner:
Richard Eichhorn, Lauensteiner
Straße 55, 96337 Ludwigsstadt,
Tel. 09263 9933-0, e-mail:
[email protected]
__________
Firma Elektro-Feuerpfeil
Elektroniker/in Fachrichtung
Energie und Gebäudetechnik
Ansprechpartner:
Andrè oder Hermann Feuerpfeil,
Lehestener Str. 57, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 8200, e-mail:
[email protected]
__________
Zitzmann GmbH & Co. KG
1 Feinwerkmechaniker(m/w)
Ansprechpartnerin:
Gabi Löffler, Schauberger Straße 11,
96355 Tettau,
Tel. 09269 982-17 oder eMail:
[email protected]
__________
Paul Rauschert Steinbach GmbH
Euro-Industriekauffrau/ -mann
2 Werkzeugmechaniker/in
Produktionstechnologin/ technologen
Technische/n Produktdesigner/in
Ansprechpartner:
Monika Baumann, Fabrikweg 1,
96361 Steinbach/Wald,
Tel. 09263 875-172, Fax: 875-35
email: [email protected]
__________
Firma W.O.M. WORLD OF MEDICINE
GmbH
Fertigungsmechaniker/in
Industriemechaniker/in
Mechatroniker/in
Verfahrensmechaniker /in
für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Zerspanungsmechaniker/in
Ansprechpartnerin:
Yvonne Jahn, Alte Poststraße 11,
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 877-119
([email protected])
__________
Firma Werkzeugbau Leiss GmbH
2 Feinwerkmechaniker (m/w)
Ansprechpartnerin:
C. Schellhorn, Uferstraße 1-2,
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 99010
oder [email protected]
16.12.2015
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
ARBEITSMARKT
Weitere Ausbildungsplätze
ab 1. September 2016
Firma Wiegand-Glas GmbH
Verfahrensmechaniker Glastechnik
(m/w)
Elektroniker Betrtiebstechnik (m/w)
Industriemechaniker/in
Instandhaltung (m/w)
Mechatroniker (m/w)
Kfz-Mechatroniker (m/w)
Technischer Produktdesigner (m/w)
Zerspanungsmechaniker/in
Drehtechnik (m/w)
Verbundstudium Informatik (B.Sc.)
mit Ausbildung Fachinformatiker/in für
Anwendungsentwicklung (m/w)
Informatikkaufmann / -frau
Industriekaufmann / -frau
Berufskraftfahrer (m/w)
Kaufmann für Spedition und
Logistikdienstleistung (m/w)
Ansprechpartnerin:
Christina Dotzauer, Otto-WiegandStr. 9, 96361 Steinbach/Wald,
Tel. 09263 80-1267, Fax 80-1387 oder
[email protected]
__________
Apis Maschinenbau GmbH
Mechatroniker
Ansprechpartner:
Thomas Großmann, Tel. 036703 898-12
oder 0171 6302319, Gewerbegebiet 1,
98743 Spechtsbrunn
email: [email protected]
__________
Werkzeugbau Jacob-Baumann
GmbH
1 Feinwerkmechaniker(m/w)t
Ansprechpartnerin:
Antje Jacob-Baumann, Turmstraße 4
96337 Ludwigsstadt,
Tel. 09263 9751840 oder
eMail:[email protected]
__________
Zahnarztpraxis Dr. Pohl
Zahnmedizinische Fachangestellte
Ansprechpartner:
Dr. Daniel Pohl, Lindenstraße 6
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 7577
oder e-mail: zahnarztpraxis.pohl
@gmail.com
Stellenangebote:
Flaschnerei Max Weber
1 Arbeiter als Spengler
ab sofort gesucht
Ansprechpartner:
Christian Heyder, Bahnhofstraße 6,
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 377
oder [email protected]
__________
Posthotel Lauenstein
Aushilfskraft im Servicebereich
3 Tage/Woche
Ansprechpartnerin:
Daniela Wagner, Orlamünder Straße 2,
96337 Ludwigsstadt-Lauenstein,
Tel. 09263 99130
__________
W.O.M. World of Medicine GmbH
CNC-Fräser
CNC-Dreher
Mitarbeiter Reinraumproduktion
Ansprechpartnerin:
Barbara Schöffel, Alte Poststraße 11,
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263 8870
oder [email protected]
__________
Evang. Kirchengemeinde Ludwigsstadt
einen Hausmeister
ab 01.01.2016 für den Umgriff des
Kindergartens, der Kirche und des
Gemeindezentrums Schafstall. Für
diese Tätigkeiten werden sechs
Stunden pro Woche nach Tarif bezahlt.
Ansprechpartner:
Pfr. Bischoff, Pfarramt, Ludwigsstadt,
Marktplatz 4, 96337 Ludwigsstadt, Tel.
09263 362, Fax: 09263 8104, Email:
[email protected]. Hier
erhalten Sie auch nähere Auskunft.
__________
BIKESTORE Ludwigsstadt
Aushilfskraft
für Werkstatt / Verkauf
Ansprechpartner:
Uwe Müller, Kronacher Straße 15,
96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263
9924888, oder [email protected]
Fortsetzung:
(3) Grundsätzlich sind Maßnahmen an leerstehenden und mindergenutzten Gebäuden
oder Gebäudeteilen, sowie auf Baulücken und
Nachverdichtungsflächen vorrangig zu behandeln. Weiter sind Sanierungsmaßnahmen
und Inwertsetzungen von Gebäuden und Gebäudeteilen einem (Teil-)Rückbau oder Abriss
vorzuziehen.
(4) Neubaumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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§ 6 Fördervoraussetzung
(1) Voraussetzung für die Förderung ist der
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung
zwischen dem Bauherrn/Eigentümer und der
Stadt Ludwigsstadt.
(2) Inhalt der Sanierungsvereinbarung ist der
abgestimmte Sanierungsvorschlag, der Kostenund Finanzierungsplan, die Höhe der Förderung
sowie die Festlegung einer Bindefrist von
mindestens 10 Jahren, in der das Ergebnis der
geförderten Sanierung ihrem Inhalt und Zweck
nach nicht verändert werden darf.
(3) Über den Abschluss der Sanierungsvereinbarung entscheidet der Stadtrat Ludwigsstadt
durch Beschluss.
§ 7 Förderung
(1) Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
(2) Es gelten die Städtebauförderungsrichtlinien
2007 [StBauFR 2007], die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
(ANBest-K) sowie die Bestimmungen dieser
Satzung.
(3) Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und
fachgerechter Erfüllung eines Sanierungsvorschlages entstehen, der mit der örtlichen
Sanierungsberatung entsprechend abgestimmt
ist.
(4) Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme
gilt:
30% der anerkannten förderfähigen Kosten werden von der Stadt Ludwigsstadt als Zuschuss
übernommen, höchstens jedoch 20.000 €.
Dabei erfolgt die finanzielle Abwicklung für den
Bauherren/Eigentümer über die Bauverwaltung
der Stadt Ludwigsstadt
Werden an einem Objekt (Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit) mehrere Teilmaßnahmen
durchgeführt, z. B. Sanierung der Fenster und
Dacheindeckung, so gilt dies als eine Maßnahme.
Die Stadt Ludwigsstadt behält sich die Rücknahme der Förderzusage vor, wenn die Ausführung nicht oder nur teilweise der Bewilligungsgrundlage entspricht.
§ 8 Zuständigkeit
(1) Ansprechpartner für die Antragsstellung, die
Durchführung des Verfahrens, die Vorlage des
Verwendungsnachweises und die Auszahlung
der Fördermittel ist die Stadt Ludwigsstadt.
(2) Die Bewilligungsbehörde ist die Regierung
von Oberfranken. Die Stadt Ludwigsstadt bestätigt im Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde und auf der Grundlage der Empfehlungen
der Sanierungsberatung, welche Maßnahmen
gefördert werden.
§ 9 Verfahren
(1) Am Beginn jeder Sanierungsmaßnahme
steht ein Gespräch/eine Begehung mit dem
Stadtumbaumanagement oder der örtlichen
Bauverwaltung. Dabei wird die grundsätzliche
Förderfähigkeit der potenziellen Sanierungsmaßnahme abgestimmt. Das Ergebnis dieses
Gesprächs/dieser Begehung wird in einem
Kurzprotokoll dokumentiert und ist Voraussetzung für die Beantragung einer Sanierungsmaßnahme bzw. den Anspruch auf Erhalt des Beratungsschecks zur Sanierungsberatung.
(2) Mit der privaten Sanierungsmaßnahme darf
erst nach Erteilung einer Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
durch die Bewilligungsbehörde begonnen
werden.
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Die Förderzusage ersetzt nicht die öffentlichrechtlichen Genehmigungen.
(3) Anträge auf Förderung sind bei der Stadt
Ludwigsstadt über die jeweils zuständige
Kommune schriftlich einzureichen. Dem Antrag
sind insbesondere beizufügen:
1. das Kurzprotokoll aus dem Gespräch/der
Begehung mit dem Stadtumbaumanagement/
der kommunalen Bauverwaltung.
2. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe über den voraussichtlichen
Beginn und das voraussichtliche Ende.
3. das Protokoll über die Sanierungsberatung, aus dem der abgestimmte Sanierungsvorschlag, die dafür veranschlagten Gesamtkosten sowie die Empfehlung zum Umfang der
Förderung hervorgehen.
4. ein Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie alle
weiteren erforderlichen Pläne, insbesondere
Ansichtszeichnungen, Grundrisse, Detailpläne
oder Werkpläne nach Maßgabe der Sanierungsberatung.
5. eine Kostenschätzung der geplanten Maßnahme nach Gewerken.
6. jeweils drei Angebote bauausführender
Unternehmen zu den in der Kostenschätzung
aufgeführten Gewerken.
7. ein Finanzierungsplan mit Angabe, ob und
wo weitere Zuschüsse beantragt wurden oder
werden. Gegebenenfalls sind die Bewilligungsbescheide beizufügen.
8. Die Anforderung weiterer Angaben oder
Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten.
(4) Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
ist innerhalb von sechs Monaten seitens der
privaten Eigentümer/Bauherren ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen kurzen Bericht
über das Ergebnis des Sanierungsmaßnahme,
eine Kostenabrechnung mit den dazugehörigen Rechnungsbelegen sowie eine Fotodokumentation (vorher/nachher).
(5) Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach
Prüfung des Verwendungsnachweises.
(6) Die Stadt Ludwigsstadt sowie die Bewilligungsstelle prüfen, ob und inwieweit die beantragten Maßnahmen den Zielen des kommunalen Förderprogrammes sowie den baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen entsprechen.
§ 10 Verfahren der internen Abwicklung
Die Tatsache, dass es sich bei dem vorliegenden Förderprogramm um ein kommunales
Förderprogramm handelt, setzt folgende
interne Abwicklungsmechanismen voraus:
(1) Die Antragstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises durch die privaten
Eigentümer/Bauherren erfolgt jeweils bei der
Stadt Ludwigsstadt. Diese führt die förderrechtliche Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken durch.
(2) Das Förderprogramm findet in der Stadt
Ludwigsstadt Anwendung, sobald der Stadtrat
das kommunale Förderprogramm per Beschluss verabschiedet hat.
§ 11 Fördervolumen und zeitlicher Geltungsbereich
Dieses Programm gilt ab dem 01.01.2016 und
endet spätestens mit Aufhebung der Sanierungssatzung für die Sanierungsgebiete:
„Stadtkern Ludwigsstadt“ in Ludwigsstadt,
„Lauenstein“ im Ortsteil Lauenstein.
Die Mittelbereitstellung erfolgt nach Haushaltslage durch die Stadt Ludwigsstadt.
Ludwigsstadt, den 29.10.2015
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
16.12.2015
Anpassung
Wasser- und Kanalgebühren
Die Wasser- und Abwassergebühren
werden derzeit für einen 4-jährigen Zeitraum neu kalkuliert. Die umfangreichen
Unterlagen werden bis Ende des Jahres
2015 vom BKPV gesichtet und ausgewertet. In diese Neukalkulation fließen auch
die endgültigen Jahresergebnisse der
Regiebetriebe Abwasserentsorgung und
Wasserversorgung aus den Jahren 2012
bis 2015 ein. Das Ergebnis der Beitragsund Gebührenkalkulation sowie eventuelle Änderungen zur Wasserabgabe- und
Entwässerungssatzung und der Beitragsund Gebührensatzung für die Wasserversorgungs- Entwässerungseinrichtung
werden dem Stadtrat im 1. Quartal 2016
zur Beschlussfassung vorgelegt. Um dem
Beschluss des Stadtrates über eine
eventuelle rückwirkende Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2016 Rechtsfähigkeit
zu geben, wurde deshalb in der Novembersitzung am 26.11.2015 ein Bevorratungsbeschluss gefasst.
Ludwigsstadt, 26.11.2015
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Ehrung Marcel Machold
Marcel Machold wurde in der Stadtratssitzung 26.11.2015 für seine besonderen
sportlichen Leistungen im Sportschießen
bei den Bayerischen Meisterschaften für
Körperbehinderte geehrt. Marcel erzielte
in seiner Klasse (Hilfsmittel Schlinge
stehend freihändig) mit 362 Ringen bei 40
Schuss den hervorragenden dritten Platz.
Herzlichen Glückwunsch!
Anerkennung, Feststellung
Jahresrechnung 2014,
Entlastung
Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2014
mit 12:0 Stimmen anerkannt und der Verwaltung und dem Ersten Bürgermeister
Entlastung erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in
der Zeit vom 28. Oktober bis 17.November
2015 die Prüfung der Jahresrechnung
2014 durchgeführt. Das Haushaltsvolumen betrug insgesamt 16.788.052,66 €.
Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 7.467.142,41 € und auf den Vermögenshaushalt 9.320.910,25 €. Die
gewöhnlichen Tilgungsleistungen betrugen für das Jahr 2014 insgesamt
584.434 €. Die geforderte Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt in
Höhe der Tilgungsleistungen wurde um
134.273 € übertroffen und betrug 718.707
Euro. Die Entschuldung betrug im Jahr
2014 inkl. Stabilisierungshilfe 1.063.666
Euro. Zum Jahresende bemisst sich der
Gesamtschuldenstand auf 10.644,446 €.
Gleichzeitig wurde auch das Ergebnis der
Bilanz 2014 für die Wasserversorgung
Ludwigsstadt festgestellt und mit 12:0
Stimmen anerkannt.
Der Bayerische Prüfungsverband hat die
Bilanz im Juli 2015 erstellt. Der Wasserversorgungsbereich weist einen Fehlbetrag von 188.048 € aus. Ausschlaggebend
dafür ist der höhere Aufwand für den
Unterhalt sowie deutlich höhere Aufwendung für den Wasserbezug.
Ludwigsstadt, den 26.11.2015
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Foto Heike Schülein
Die Wasserversorgung
Frankenwaldgruppe
informiert:
Die diesjährige Ablesung der Wasserzähler in Lauenhain (Versorgungsgebiet
der Frankenwaldgruppe) erfolgt durch Beauftragte des Zweckverbandes in der Zeit
vom
28.12.2015 bis 10.01.2016
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich und ablesbar
sind.
Nutzungskonzept
Anger Lauenstein
Auf Basis der Rückmeldung der Lauensteiner Vereine hat Stadtplaner Franz
Ullrich ein Nutzungskonzept für die Gebäude der Stadt am Anger in Lauenstein
erarbeitet. Ob und wie dieses Konzept umgesetzt werden kann, soll nun gemeinsam
mit den Lauensteiner Vereinen und
weiteren möglichen Nutzern duskutiert
werden.
Hierzu findet ein
Abstimmungsgespräch statt
am Mittwoch, 20.01.2016, 19 Uhr
im Rathaus Ludwigsstadt.
Alle Vereinsvertreter und Interessierte
sind eingeladen, sich in die Diskussion einzubringen.
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
16.12.2015
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
Seite 7
Das Erreichte 2015 - Ausblick 2016
Im Rahmen der Bürgerversammlungen 2015 gab Bürgermeister Timo Ehrhardt einen Überblick zu in 2015 abgeschlossenen und für
2016 geplanten Projekten der Stadt Ludwigsstadt. Nachfolgend finden Sie hierzu eine kurze Zusammenfassung. Eine Broschüre mit
weiteren Projekten und Detailinfos kann unter www.ludwigsstadt.de abgerufen werden. Auf Anfrage ist die Broschüre auch in
gedruckter Form im Rathaus (Heide Zipfel, Zimmer 101, Tel. 949-11) erhältlich.
Projekt
Ersatzbeschaffung im Bereich der Feuerwehren (2015)
Gesamtkosten
Eigenmittel
42.000 €
27.000 €
7.500 €
7.500 €
Aufwertung Kinderspielplatz Lauenstein
20.000 €
9.000 €
Aufwertung Freibad Ludwigsstadt
11.000 €
9.000 €
Deckensanierung Hallenbad
75.000 €
75.000 €
Ludwigsstädter Kinosommer
5.000 €
-€
320.000 €
200.000 €
75.000 €
75.000 €
Ausbau der Alten Poststraße
460.000 €
250.000 €
Ausbau der Ortsstraßen Feldstraße und Wiesenweg
420.000 €
230.000 €
1 Mio €
500.000 €
Städtebauliche Aufwertung Innenstadtbereich
180.000 €
40.000 €
Errichtung Buswendeschleife Lauenstein
220.000 €
90.000 €
Stadtumbaumanagement zur Stadtsanierung (pro Jahr)
55.000 €
22.000 €
Neugestaltung Kriegerdenkmal Ebersdorf
16.000 €
16.000 €
6.000 €
6.000 €
Neugestaltung Eingangsbereich Rathaus für Sprechtage
10.000 €
10.000 €
Neumöblierung Lehrerzimmer Schule Ludwigsstadt
15.000 €
15.000 €
Errichtung Ruhebänke und Liegebänke an Wanderwegen
73.000 €
7.300 €
Umbau Schiefermuseum
21.000 €
500 €
2 Mio €
(BA I + II)
500.000 €
Ausbau der Thünahofer Straße - Bauabschnitt III
800.000 €
20.000 €
Revitalisierung der Jahns-Bräu-Brache (Planungswettbewerb)
105.000 €
25.000 €
Rückbau der Burg-Bräu-Brache
400.000 €
80.000 - 120.000 €
Neuausrichtung Kinderspielplatz Ebersdorf
100.000 €
35.000 €
rd. 960.000 €
rd. 100.000 €
Errichtung Löschteich am Berliner Ring
Ersatzneubauten der Loquitzbrücken in der Lehestener Straße
Asphaltsanierungen von Ortsstraßen
Lärmsanierung B 85 (Rathaus - Tankstelle)
Anlage „Grüne Wiese“ auf dem Friedhof Ludwigsstadt
laufende Projekte - geplante Ausführung 2016
Ausbau der Bahnhofstraße - Bauabschnitt II
(Bauabschnitt I im Jahr 2013; Bauabschnitt III im Jahr 2016)
Breitbandausbau
Seite 8
Der Stadtrat tagte
Mit einer höchst erfreulichen Entwicklung
durfte sich der Stadtrat in der letzten
Sitzung des Jahres 2015 beschäftigen.
Die Pläne zum Abriss der KEZ-Brache
und Neuerrichtung einer zukunftsorientierten Wohnanlage werden konkret. Über
das neue Treppenhaus und die Aufzugsanlage soll eine zusätzliche fußläufige
Verbindung zum Sommerberg ermöglicht
werden. Auf dem Grundstück zwischen
KEZ-Brache und Sommerbergsweg ist die
Anlage einer Stadtterrasse als öffentliche
Grünfläche angedacht. Die Stadt Ludwigsstadt unterstützt das Projekt aus
Städtebaufördermitteln für den Abriss, die
Vorplatzgestaltung, sowie Treppenhaus
und Aufzugsanlage. Hierzu gab der Stadtrat grünes Licht. Der Abriss soll nun kurzfristig angegangen werden.
Maximilian Heyder berichtete im Gremium
von der Rechnungsprüfung für das Jahr
2014. Die Prüfung ergab bis auf wenige
kleinere Optimierungsvorschläge keinen
Anlass zur Beanstandung. Der Stadtrat erkannte die Bilanz 2014 für die Wasserversorgung und die Jahresrechnung der
Stadt Ludwigsstadt an und erteilte dem
Bürgermeister und der Verwaltung Entlastung.
Die Wasser- und Kanalgebühren werden derzeit vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für die Jahre
2016 - 2019 neu kalkuliert. Die Anpassung
der Gebühren wird zum 01.01.2016
erfolgen. Der Stadtrat fasste einen entsprechenden Bevorratungsbeschluss.
Im Jahr 2016 sind Wasserleitungssanierungen in der Thüringer Straße, Alten
Thünahofer Straße und Felsenweg vorgesehen. Der Stadtrat beschloss die Konkretisierung der Planungen und Vorbereitung
der Ausschreibung.
Einverständnis bestand mit der Verlängerung der Baugenehmigung der Skiliftbetriebe für eine Garage für den Pistenbully.
Mit der Durchführung der Sanierungsberatungen zum kommunalen Förderprogramm wurde das Büro plan&werk,
Bamberg beauftragt.
Sperrmüllentsorgung
Wenn Sie Sperrmüll abholen lassen
wollen, melden Sie dies bitte telefonisch
bei der Sperrmüll-Hotline (Tel. 09261 678346) der Abfallwirtschaft des Landkreises
Kronach an.
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll ist brennbarer Abfall, der so
sperrig ist, dass er auch nach dem
Zerkleinern nicht in die Mülltonne passt.
Dazu gehören ausschließlich bewegliche
Teile aus dem Haus (Einrichtungsgegenstände, Möbel, Bodenbeläge).
Dieser Sperrmüll wird mehrmals im Jahr
zu bestimmten Terminen abgeholt. Die
Zahl der kostenlosen Abholungen ist dabei
für jedes bewohnte Grundstück auf zwei
pro Jahr begrenzt (ca. 4 - 5 m³).
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
Änderungen im
Meldewesen
Mit in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde
das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Mit dem Bundesmeldegesetz
wird unter anderem das Ziel verfolgt, die
Daten der Bürgerinnen und Bürger noch
besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
So muss beispielsweise im Rahmen
einer einfachen Melderegisterauskunft,
die für gewerbliche Zwecke beantragt
wird, künftig angegeben werden, dass
die Auskunft für einen gewerblichen
Zweck benötigt wird. Die im Rahmen der
Auskunft erlangten Daten dürfen dann
nur für diese Zwecke verwendet werden.
Auskünfte für Zwecke der Werbung oder
des Adresshandels sind künftig nur noch
zulässig, wenn die Betroffenen in die
Übermittlung ihrer Meldedaten für diese
Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung
bei der Meldebehörde. Wer eine
Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von
zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden.
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur
erforderlich, wenn nach dem Auszug
keine neue Wohnung in Deutschland
bezogen wird. Eine Abmeldung ist
frühestens eine Woche vor dem Auszug
möglich, sie muss innerhalb von zwei
Wochen nach dem Auszug bei der
Meldebehörde erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung
erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung
oder Hauptwohnung zuständig ist.
Mit dem neuen Melderecht wird die
Meldepflicht in Krankenhäusern und
ähnlichen Einrichtungen (z.B. Alten- und
Pflegeheim) abgeschafft, solange
Bürgerinnen und Bürger für eine
Wohnung in Deutschland gemeldet sind.
Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw.
des Wohnungseigentümers bei der Anund Abmeldung (z.B. beim Wegzug in
das Ausland). So werden sog. Scheinanmeldungen wirksamer ver hindert.
Künftig muss bei der Anmeldung in der
Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer
ausgestellte Bescheinigung vorgelegt
werden, mit der der Einzug in die
anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Einen Vordruck dieser Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei uns im
Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer-Nr. 104.
Haben Sie noch Fragen, dann können
Sie sich gerne mit unserem Einwohnermeldeamt, Frau Bianca Koch, Tel. 94924 oder E-Mail: [email protected]
in Verbindung setzen.
16.12.2015
Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung
von Großvieh für das Jahr
2015
Die der Stadt Ludwigsstadt bekannten
Viehhalter wurden wegen der Meldung
des Viehbestandes im November angeschrieben.
Wer im Januar 2015 neu mit der Viehhaltung begonnen hat, möchte sich bitte mit
Martina Strobel-Großmann in der
Stadtkasse in Verbindung setzen, Tel.
949-20 oder E-mail: martina.strobelgroß[email protected]
Terminplanung für das
Jahr 2016
Der Veranstaltungskalender für das Jahr
2016 füllt sich so langsam. Gern können
Sie vereinsoffene, größere Veranstaltungen auch mit Foto für das kommende Jahr
bis 30. Dezember melden an
Manja Hünlein,Tel. 949-25,
Mail: [email protected].
Weitere Termine und Veranstaltungen wie
Sprechtage, Versammlungen, Hinweise
melden Sie bitte an:
Heide Zipfel, Tel. 949-11,
Mail: [email protected],
oder nutzen das Kontaktformular auf
www.ludwigsstadt.de.
Verunreinigungen durch
Hundekot
Wir werden und wurden von Bürgern der
Stadt Ludwigsstadt immer wieder darauf
hingewiesen, dass Hunde Straßen,
Straßenränder und Grünflächen durch
Hundekot verunreinigen.
Im Interesse der Besitzer von privaten
Grundstücken möchten wir die Bevölkerung bitten, diese Grundstücke nicht durch
Hunde verschmutzen zu lassen.
Was die öffentlichen Straßen einschließlich der Bankette betrifft, ist § 3 der Verordnung über die Reinhaltung und
Reinigung der öffentlichen Straßen und
die Sicherung der Gehbahnen im Winter in
der Stadt Ludwigsstadt vom 29.07.2010
zu beachten. Danach ist es insbesondere
verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Dieses Verbot gilt für die
Straßenflächen selbst wie auch für die
Bankette. Eine Zuwiderhandlung gegen
dieses Verbot kann gemäß § 13 Nr. 1 der
Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße bis zu
fünfhundert Euro belegt werden.
Wir bitten daher alle Hundebesitzer
eindringlich, ihre Hunde nicht im Stadtgebiet „Gassi zu führen“ - oder aber sie
sammeln den Hundekot ein und entsorgen
ihn ordnungsgemäß.
Wir hoffen auf ihr Verständnis in dieser
Angelegenheit.
Stadt Ludwigsstadt
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
16.12.2015
Sportlerehrung 2015
Das Landratsamt Kronach erbittet bis
31.12.2015 die Vorschläge für die Sportlerehrung im Kalenderjahr 2016. Ausgezeichnet werden in der Regel die im
Kalenderjahr 2015 errungenen Erfolge. Im
Wesentlichen werden die Sportler nochmals auf Landkreisebene ausgezeichnet,
die einen 1., 2. oder 3. Platz bei Bayerischen oder Deutschen Meisterschaften
oder bei Offiziellen Internationalen Verbandsmeisterschaften errungen haben.
Darüber hinaus ist eine Ehrung für ortsbzw. vereinsübergreifende Verdienste auf
dem Gebiet der Sportbewegung im
Landkreis Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt sind die Vereine, Sportverbände und Kreistagsmitglieder.
Den jeweiligen Vorschlägen bittet das
Landratsamt entsprechende Nachweise
(Urkunden o.ä.) und die genauen Anschriften der zu Ehrenden beizufügen. Für
Rückfragen steht Ihnen gerne Herr
Jugenheimer vom Sportreferat im Landratsamt (Tel. 09261 678-269, e-mail:
[email protected],
Zi.-Nr. 513) zur Verfügung.
Ehrenamtskarte für herausragendes ehrenamtliches
Engagement
Im Landkreis Kronach wohnende Ehrenamtliche, die die landesweit festgelegten
Voraussetzungen erfüllen, können die
Ausstellung einer Ehrenamtskarte im
Landratsamt beantragen. Dieser neue
Aufgabenbereich ist dem Sachgebiet
„Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreisheimatpflege, Ehrenamt“ zugeordnet.
Ansprechpartner ist Michael Trebes auf
Zimmer 210, Telefon 09261 678-353, Fax
09261 62818-353, E-Mail [email protected].
Die Antragsformulare und weitere Infos
gibt es auf der Landkreis-Homepage
(www.landkreis-kronach.de). Dort sind im
Gliederungspunkt „Bildung, Gesundheit
und Soziales“ einige Webseiten der
Ehrenamtskarte im Landkreis Kronach gewidmet. Bei fehlendem Online-Zugriff gibt
es die Formulare auch im Landratsamt.
Gesucht werden nach wie vor Firmen,
Unternehmen oder sonstige Institutionen
im Landkreis, die im Rahmen einer
Akzeptanzpartnerschaft das Ehrenamt
unterstützen möchten – das heißt, die Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen
Ehrenamtskarte Vergünstigungen gewähren wollen. Wer dazu bereit ist, möge
sich ebenfalls mit Michael Trebes in
Verbindung setzen. Auf den vorgenannten
Webseiten finden sich auch das Formular
für die Akzeptanzpartner-Vereinbarung
und weitere Informationen für interessierte
Geschäftsleute und Inhaber von Einrichtungen.
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.
Mo. u. Do.
09:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 17:30 Uhr
Nach Vereinbarung gerne auch außerhalb dieser Zeiten.
Dienstag- und Mittwochnachmittag ist
die Verwaltung telefonisch von 14:00 bis
16:00 Uhr erreichbar.
Kontakte:
Bürgerbüro Tel. 09263 949-0
Bürgermeister
949-10
Kasse
949-21
Standesamt
949-23
Tourismus
974541
Freibad
1623
Bauhofleiter
0151 14635910
Lauensteiner Straße 1
96337 Ludwigsstadt
Telefon 09263 949-0
Telefax 09263 949-40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ludwigsstadt.de
Seite 9
Erwerben können Sie den Film in Ludwigsstadt in Geschäft Ehrhardt und im Schiefermuseum oder direkt bei Public Address, R.
Steiger, Ostring 37, 96342 StockheimNeukenroth (Tel. 09265-9614 oder E-mail:
[email protected]).
Einladung
zur
“Ottendorfer
Glühweinbude”
am Sonntag, 27. Dezember 2015
ab 16 Uhr
am Feuerwehrhaus Ottendorf.
mit Schneebar und Schwedenfeuer,
Original Ottendorfer Kartoffelsuppe,
Bratwürste vom Grill, Glühwein,
Tee, Bier, verschiedenen Likören
und Schnäpsen.
Der Erlös kommt dem Freibad
Ludwigsstadt zugute.
Impressum:
Das Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
wird herausgegeben von der Stadt
Ludwigsstadt. Verantwortlich für die
amtlichen Bekanntmachungen:
Bürgermeister Timo Ehrhardt.
Redaktion: Heide Zipfel
E-mail: [email protected]
Telefon 09263 949-11
Nächste Ausgabe: 20. Januar
Redaktionsschluss: 8. Januar
Druck: Wilhelm Ehrhardt, Ludwigsstadt
Spione, Schleuser,
Sperrgebiet
Geschichte und Geschichten rund um
den Eisernen Vorhang im bayerischthüringischen Grenzraum - Film von
Rainer Steiger
„Spione, Schleuser, Sperrgebiet“ ist der
Titel einer neuen ca. 110-minütigen
Filmproduktion auf Doppel-DVD anlässlich 25 Jahre „Tag der Deutschen Einheit“.
Die Menüführung der beiden DVD verrät:
DVD 1:
Lagebeschreibung - Grenzabschnitt 44 Milz - Gompertshausen - Todesschüsse Rottenbach/Eisfeld - Görsdorf - Verkehrswege - Gedenkfeier Burggrub - Grenzzwischenfälle - Gedenkfeier Heinersdorf Festrede Günther Beckstein
DVD 2:
Schüsse im Tettautal - Minen - Chrstiansgrün - Tettauer Winkel - Gedenkfeier
Tettau - Gedenkfeier Sichelreuth Schieferarbeiter - Grenzlandfahrt 1 Mödlareuth - Grenzlandfahrt 2 - bei Ullitz Dreiländereck
Kostenlose KlimaschutzBeratung im Landkreis Kronach
Im Auftrag des Landkreises Kronach führt
die Energieberatung Oberfranken eine
kostenlose Initialberatung für Privathaushalte durch, auf Wunsch auch direkt vor Ort.
Klimaschutz-Berater Jürgen Ramming, gelernter Zimmermann, ausgebildeter Baubiologe und Bautechniker, ist telefonisch
erreichbar unter 09221 - 823918. Interessierte Bauherren können erste allgemeine
Fragen telefonisch klären oder auch gleich
einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren.
Da der Landkreis Kronach die Kosten
übernimmt, ist das Angebot für Privathaushalte kostenlos. Infos auch unter www.energieagentur-oberfranken.de
AWO-Kindergarten
“Lauenhainer
Spatzennest”
lädt Sie herzlich ein zum
“Tag der offenen Tür”
am Sonntag, 17. Januar 2016
ab 14:30 Uhr.
Lernen Sie unseren Kindergarten
kennen und erfahren Sie mehr über
die pädagogische Arbeit im “Lauenhainer Spatzennest”. Für Kaffee und
Kuchen ist wie immer bestens
gesorgt.
Auf Ihr Kommen freut sich
das Kindergarten-Team und
der Elternbeirat.
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Großgemeinde Ludwigsstadt
DEZEMBER:
17. Sprechtag des Amtsgerichts
Kronach von 8 bis 12 Uhr im
Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
19. Adventsabend im romantischen
Burginnenhof der Burg Lauenstein
ab 17:00 Uhr. Veranstalter:
Musikverein & Gartenbauverein
Lauenstein
20. Adventssingen in der Elisabethkirche um 14 Uhr gemeinsam mit
dem Kirchenchor Lichtentanne.
Herzlichst lädt ein der Gesangverein "Frohsinn" Steinbach an der
Haide
20. 17 Uhr ökumenische Waldweihnacht am Wanderheim, anschl.
gemütliches Beisammensein im
Wanderheim
20. “Es weihnachtet in Ebersdorf” von
15 bis 18 Uhr am Anger mit der
Blaskapelle Ebersdorf
26. Weihnachtskonzert des Gesangvereins Ludwigsstadt um 19:30 Uhr in
der Michaeliskirche
27. Einladung zur Ottendorfer Glühweinbude am Feuerwehrhaus - ab
16 Uhr geöffnet
27. Preisschafkopf des VIP - Tisches
um 14:30 Uhr im Schützenhaus
Ludwigsstadt mit 1. Preis 150 Euro,
2. Preis 100 Euro, 3. Preis 50 Euro
sowie weitere Sachpreise! Jeder
Teilnehmer erhält einen Preis!
Einsatz 10 Euro. Der Erlös wird
dem TSV Ludwigsstadt zur
Verfügung gestellt!
29. Winterwanderung der Freiwilligen
Feuerwehr Lauenstein
JANUAR:
03. Preisschafkopf des TSV Ebersdorf
ab 14 Uhr im Sportheim
05. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsstadt
um 20 Uhr im Schützenhaus
Ludwigsstadt, 18 Uhr Schlachtschüssel-Essen
05. Sprechtag des Jobcenter Kronach
von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
05. Sprechtag des VdK-Kreisverbandes
Kronach von 14 bis 16 Uhr im
Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
06. Jahreshauptversammlung des
FC Lauenstein um 13:30 Uhr in der
Gaststätte "Goldener Löwe"
07. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung von 8:30 bis 12 Uhr
und von 13:00 bis 15:30 Uhr im
Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
08. Jahreshauptversammlung mit
Neuwahlen des Gesangvereins
Lauenhain in der Gaststätte
"Dorfbachschänke" um 19:30 Uhr
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
08. "Eine-Welt-Verkauf" von 14 bis 16 Uhr
im Foyer des Rathauses Ludwigsstadt
09. Winterwanderung des SV Steinbach/Haide, Treffpunkt: 10 Uhr
Bushaltestelle. Einkehr: Gaststätte
"Glück Auf", Lehesten
10. Jahreshauptversammlung des
Schützenvereins "Freischütz"
Ebersdorf um 13 Uhr im Schützenhaus
12. Sprechtag des Jobcenter Kronach
von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
14. Sprechtag des Amtsgerichts Kronach
von 8:30 bis 12 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
14. KASA-Beratungsstelle (Diakonisches
Werk) von 14 bis 17 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
15. Jahreshauptversammlung des
Gesangverein Lauenstein um 19 Uhr
im Gemeindehaus
15. Kartenvorverkauf für die Büttenabende der Ludschter Foasenachter
von 18 bis 20 Uhr in der Turnhallengaststätte der Hermann-Söllner-Halle
16.-17. Gruppenschau der Züchtergruppe
Nord der Kleintierzuchtvereine
Ebersdorf, Hirschfeld, Tettau/
Langenau Teuschnitz und dem
GZV-K Ludwigsstadt in der Sportund Kulturhalle Ebersdorf;
Eröffnung um 10 Uhr
18. Jahreshauptversammlung der
Reservistenkameradschaft Ludwigsstadt mit Kassenprüfung und kleinem
Imbiss um 19:30 Uhr in der Gaststätte
"Torpeter"
19. Sprechtag des Jobcenter Kronach
von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
19. Sprechtag des VdK-Kreisverbandes
Kronach von 14 bis 16 Uhr im
Rathaus Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
20. Nutzungskonzept Anger Lauenstein
Abstimmungsgepräch mit den
Lauensteiner Vereinen wegen
Nutzung Angergebäude im Rathaussaal um 19 Uhr
22. Blutspenden von 17 bis 20 Uhr im
BRK-Seniorenheim Ludwigsstadt
22. Kartenvorverkauf für die Büttenabende der Ludschter Foasenachter
von 18 bis 20 Uhr in der Turnhallengaststätte der Hermann-Söllner-Halle
26. Treffen Einzelhändler / Stadtumbaumanagement im Rathaussaal um
19 Uhr
26. Treffen der Weisse-Rentner in der
Gaststätte "Torpeter" um 14 Uhr
26. Sprechtag des Jobcenter Kronach
von 8 bis 12:30 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
28. Stadtratssitzung im Rathaus Ludwigsstadt, Sitzungssaal um 19:30 Uhr
28. KASA-Beratungsstelle (Diakonisches
Werk) von 14 bis 17 Uhr im Rathaus
Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001
16.12.2015
30. Büttenabend der Ludschter
Foasenachter um 19:30 Uhr in der
Hermann-Söllner-Halle
Nachbargemeinden
Rennsteigregion
DEZEMBER:
20. Weihnachtskonzert in Kehlbach,
18 Uhr
20. Weihnachtsrevue in Tettau
19 Uhr
Nachbargemeinden
Thüringen
DEZEMBER:
20. Sonntagsbrunch von 11 bis
13:30 Uhr im Haus des Volkes
26. Sonntagsbrunch von 11 bis
13:30 Uhr im Haus des Volkes
31. Großer Silvester-Ball ab 18 Uhr im
„Haus des Volkes“, mit Live-Musik,
kalt-warmes Abendbuffet, Mitternachts-Snackbuffet, inkl. Getränke
(nach Getränkekarte), Kartenpreis:
60,-- €.
JANUAR:
03. Sonntagsbrunch von 11 bis
13:30 Uhr im Haus des Volkes
17. Sonntagsbrunch von 11 bis
13:30 Uhr im Haus des Volkes
Reservierungen “Haus des Volkes” unter
Tel. 036735 46057 oder 73850.
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16.12.2015
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
NACHRUF
Tief bewegt und voller Trauer müssen wir Abschied
nehmen von unserem Ehrenmitglied und Musikfreund
Erhard Stauch
Als Passivenvertreter hat er durch seine unnachahmliche Art unseren Verein geprägt.
Wir werden Dich niemals vergessen.
Dein Musikverein Lauenstein e.V.
Ursula Lieb
1. Vorstand
Mario Frunske
2. Vorstand
Liebe Ebersdorfer und alle aus dem oberen Frankenwald,
die mit uns von
WOLFGANG HECKEL
?
07.11.2015
Abschied genommen haben.
Wir danken von Herzen für eure Briefe, Anrufe und das
zahlreiche Dabeisein im Gottesdienst und auf dem Friedhof.
Eure Anteilnahme hat uns noch einmal eure große
Wertschätzung Wolfgangs gezeigt und uns getröstet.
Für den aktuellen und späteren Blumenschmuck, sowie die
Spenden für die Flüchtlingshilfe sagen wir vergelt‘s Gott.
Seite 11
„Ohne Dich“
Zwei Worte, so leicht zu sagen
doch so endlos schwer zu ertragen.
Danksagung
Ich möchte mich ganz herzlich für
die erwiesene Anteilnahme in Wort,
Schrift und Geldspenden für meinen
lieben Sohn
Peter Gloser
bei allen Verwandten, Freunden,
Beichtigern, Nachbarn, Schützen,
Sängerinnen und Sängern, der
Stadtkapelle sowie der Firma
Zitzmann bedanken.
Mein besonderer Dank gilt Frau
Dr. Kindl für die jahrelange gute
Betreuung sowie Herrn Pfarrer
Bischoff, der die Trauerfeier so
trostreich gestaltet hat.
Hannelore Gloser
Ludwigsstadt, im November 2015
Petra, Agnes und Jakob
Kirchrimbach, im November 2015
Erinnerungen sind kleine Sterne,
die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.
DANKE
Ein schöner Tag wurde mir beschert ...
Herzlichen Dank für die vielen Glückwünsche
und Geschenke zu meinem
70. Geburtstag.
Ich habe mich sehr darüber gefreut.
Euer Zipfel‘s Hans
Ludwigsstadt, im November 2015
sagen wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn
und Bekannten, die unsere liebe Mama
Erika Olbert
auf ihren letzten Weg begleitet haben, sich in stiller Trauer
mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf
vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.
Besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Beck und Herrn Pfarrer
Vater für die trostreichen Worte sowie dem Gesangverein
für die musikalische Umrahmung.
In stiller Trauer
Martina, Detlef und Claudia
Ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gesundes 2015
wünscht allen Mitgliedern
sowie der gesamten Einwohnerschaft der
Großgemeinde Ludwigsstadt ihr
REUTHER’S BRATHÄHNCHENWAGEN
VdK-Ortsverband Ludwigsstadt-Lauenstein.
Die Vorstandschaft
steht in Ludwigsstadt
am Brückengeländer / Telefonzelle
am Dienstag, 19.01. und 02.02.2016
Unser besonderer Dank gilt den Mitbürgern,
die uns durch ihre Spenden bei der Sammlung
„Helft Wunden heilen“ großzügig unterstützten.
und weiterhin alle 14 Tage jeweils dienstags. Für beste Qualität
garantieren wir.
Fa. Reuther, Hähnchenbraterei
Seite 12
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
16.12.2015
65 Jahre Eheleben ist der Segen, den uns Gott gegeben.
Anlässlich unserer
Eisernen Hochzeit
ein herzliches Dankeschön
für all die lieben Glückwünsche und Geschenke.
Das frohe Dabeisein unserer Familie hat aus diesem
Tag ein wunderschönes Fest gemacht, das uns in ewiger
Erinnerung bleiben wird.
Danke sagen wir allen Verwandten, Freunden und
Bekannten.
Herzlich danken möchten wir dem Bürgermeister der
Stadt Ludwigsstadt, Herrn Timo Ehrhardt, dem Landratsstellvertreter, Herrn Gerhard Wunder, und dem
zweiten Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft
Probstzella, Herrn Marcel Eichhorn.
Einen lieben Dank dem Pastoralreferenten der kath.
Kirche, Herrn Josef Grünbeck, für seine Andacht.
Bedanken möchten wir uns bei dem Pflegepersonal der
Station 2 für die liebevolle Betreuung im Pflegeheim
Probstzella - Seniorenzentrum Bocksberg und dem
Prokurist Herrn Wagner für seine Glückwünsche.
Nicht zu vergessen:
Wir sagen danke für die wunderschöne Tischgestaltung
unseres Festtages und die musikalische Unterhaltung
von Herrn Rolf Piesiur.
Jubelpaar
Marianne und Alfred Drößler
Der „BAIER‘S BUBI“
sagt von Herzen DANKE
allen Kunden, die über viele Jahre mir die
Treue und das Vertrauen entgegengebracht
haben. Ich bin stolz und dankbar, dass ich
solche Kunden bedienen durfte.
Ich werde das Frieseurgeschäft zum
Ludwigsstadt/Probstzella, im Oktober 2015
1. Januar 2016
Merry Christmas! Feliz Navidad!
Joyeux Noel! Buon Natale!
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest
und bedanken uns recht herzlich für
das entgegengebrachte Interesse und Vertrauen
sowie die gute Zusammenarbeit.
an meine langjährige Mitarbeiterin Anja Jakob
übergeben und bitte Sie, ihr das gleiche
Vertrauen wie mir entgegen zu bringen. Sie
wird zusammen mit Susanne das Friseurgeschäft in neuer Frische weiterführen.
Ich wünsche dem neuen Team des Friseursalon Anja Jakob alles Gute und viel Glück.
Allen Kunden, Freunden und Bekannten
wünsche ich von Herzen
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gesundes und glückliches
Der CSU-Ortsverband Ludwigsstadt
wünscht seinen Mitgliedern sowie
der Bevölkerung der Großgemeinde Ludwigsstadt
ein frohes Weihnachtsfest
und ein gesegnetes neues Jahr.
2016.
Ihr Jürgen Baier
vom Friseursalon BAIER
-Ortsverband Ludwigsstadt
1. Vorsitzender Jörg Söllner
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16.12.2015
Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
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Seite 13
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K
EN
H
C
ES
G
Unseren Kunden wünschen wir ein
gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute
zum neuen Jahr.
GRÜNBECK
HEIZUNG / SANIRÄR
Installateurmeister
Am Sommerberg 3,
96337 Ludwigsstadt
Tel. 09263 419
mobil: 0160 85 85 419 oder 0176 42 049 837
Email: [email protected]
Genuss-Wege,
In diesem Sinne wünschen wir all unseren Besuchern und
Gönnern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start
ins neue Jahr!
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so ist das neue Kochbuch von Kerstin
Rentsch betitelt. Kochen und Backen
in der Rennsteigregion.
Klassische Rezepte traditioneller,
deftiger, fränkischer Küche finden sich
darin ebenso wie erlesene Küchen- und
Tortenrezepte aus den nahen thüringer
Ortschaften.
Nicht nur das Kulinarische der fränkischen Küche wird beschrieben, auch
über die Ortsteile Steinbach/Haide und
Ebersdorf ist so manch Wissenswertes
zu erfahren.
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Kerstin Rentsch, Kuhwald 1, 96355
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Ludwigsstädter Mitteilungsblatt
16.12.2015