Merkblatt für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hunden

Anlage 6
Merkblatt für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hunden
Diese Verhaltensempfehlungen sollen dazu beitragen, das Leben und die Gesundheit der
kontrollierenden Beamten bei der Umsetzung der Verordnung über das Halten gefährlicher
Hunde besser zu schützen. Durch richtiges Verhalten lassen sich Gefahren reduzieren
bzw. vermeiden.
Hierzu wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Vermeiden Sie alles, was der Hund als Bedrohung auffassen könnte z. B:
•
schnelles Herantreten
•
Drohgebärden
•
lautes Ansprechen
•
dem Hund starr in die Augen blicken
Treten Sie möglichst unbefangen auf und achten Sie auf einen relativ großen Sicherheitsabstand
Geben Sie der Person klare Anweisungen
•
den Hund an einem festen Gegenstand festzubinden.
•
Hund soll Sitz oder Platz machen (Indiz für Gehorsam)
Kontrolle der Person außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundes
Mehrere Hunde sollten getrennt angebunden werden (erhöhtes Gefahrenpotential
durch "Meuteverhalten")
Bei Fahrzeugkontrollen fordern Sie den Hundehalter auf, aus dem Fahrzeug zu steigen und den Hund dort sicher zu verwahren.
Vor Betreten einer Wohnung oder eines Anwesens ist der Hundehalter aufzufordern,
den Hund in einen Raum einzusperren und die Tür abzuschließen. (Territorialverhalten)
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Anlage 6
Merkblatt für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hunden
Wirksame Mittel zur Abwehr von aggressiven Hunden sind:
•
Einsatzstock
um den Hund auf Distanz zu halten bzw. ihn als Beißobjekt anzubieten. Ähnliche Wirkungen können durch mitgeführte Gegenstände wie Schreibkladde, Aktenkoffer,
Schirmmütze etc. erreicht werden.
•
Pfefferspray.
Beachte: Wirkung ist wie bei Menschen völlig unterschiedlich und kann unter Umständen auch das Gegenteil (verstärkte Aggression) bewirken.
•
Schußwaffe
Am wirkungsvollsten ist der Kopftreffer. Beachte hierbei Eigen- und Fremdgefährdung.
Ziehen Sie falls erforderlich einen Polizeihundeführer hinzu. Dies gilt insbesondere
bei aggressiven Tieren.
Beim Umgang mit Hunden ist generell zu beachten:
•
Versuchen Sie niemals, raufende Hunde zu trennen.
•
Laufen Sie nie vor einem Hund weg
•
Wenn ein Hund Sie festhält: Nicht bewegen, still halten. Widerstand erhöht die Aggressivität des Hundes.
•
Hat ein Hund fest zugebissen, folgen Sie der Bewegung des Hundes. Nicht wegziehen
oder wegreißen. Versuchen Sie unbedingt stehenzubleiben. In solch einem Fall ist es
Aufgabe des sichernden Beamten, konsequent mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln gegen den Hund vorzugehen (Einsatzstock, Pfefferspray, ggf. Schußwaffe).
Führer von Kampfhunden haben folgende Papiere mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen:
•
Anmeldebestätigung
•
Erlaubnis für das Halten eines Kampfhundes bzw. Bescheinigung über bestandene
Verhaltensprüfung (Ausnahmegenehmigung Maulkorbpflicht).
•
Beachte Formular zur Kontrolle von Personen mit Hunden
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