Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr

Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
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Symposium des B.A.D.S. (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.)
"Strengere Regeln für alkoholisierte Radfahrer?"
02. Juni 2014, Leipzig
in: Blutalkohol, Jg. 51(2014), Nr. 4, Supplement
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Autor
Albrecht, Martina; Leipnitz, Christine
Text
Alkohol im Straßenverkehr
Von 2001 bis 2013 hat die Zahl der bei Unfällen mit Personenschäden Beteiligten unter Alkoholeinfluss um 46% abgenommen. Im gleichen Umfang
(46%) hat sich auch die Anzahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden reduziert.
Nach wie vor tritt bei Pkw-Fahrern Alkohol als Unfallursache am häufigsten in der Altersgruppe der 21- bis 24-jährigen Männer auf, mit Abstand
gefolgt von den Gruppen der männlichen 25- bis 34-jährigen Fahrer und der 18- bis 20-Jährigen. Die Anzahl der an Unfällen mit Personenschaden
beteiligten alkoholisierten männlichen Pkw-Fahrer fällt etwa 6-mal so
hoch aus wie die der weiblichen. Alkoholunfälle mit Personenschaden ereignen sich am häufigsten in den Abend- und frühen Morgenstunden und
insbesondere in den Wochenendnächten. Unter den Verursachern dieser nächtlichen Freizeitunfälle sind junge Erwachsene überproportional häufig
vertreten. Seit dem 1. April 2001 gilt in Deutschland eine 0,5-Promille-Grenze für Kraftfahrer. Im Januar 2005 wurde eine Null-Promille-Grenze für
Gefahrguttransporte eingeführt. Am 1. August 2007 ist das Alkoholverbot für Fahranfänger in Kraft getreten. Die Null-Promille-Grenze gilt für alle
jungen
Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, unabhängig von ihrem Alter.
Drogen im Straßenverkehr
Die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch drogenbeeinflusste Kraftfahrer hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Daher wurden
Ausbildungs maßnahmen für die Polizei zur besseren Erkennung einer Drogenwirkung bei Kraftfahrern eingeführt. In den Jahren 1998 und 1999 traten
darüber hinaus verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Vor diesem Hintergrund ist die Dokumentation der Unfallursache „andere
berauschende Mittel“ deutlich angestiegen, liegt aber immer noch um ein Vielfaches niedriger als die Unfallursache Alkohol.
Titel
Suchtmittel im Straßenverkehr 2013 - Zahlen und Fakten
in: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.)
Jahrbuch Sucht 2015
Lengerich: Pabst, 2015
S. 186-197
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
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Autor
Berg, Michael; Doreen Glaser; Wolfgang Schubert
Text
An einer Stichprobe von Personen mit alkoholbezogenen Auffälligkeiten im Straßenverkehr konnte bezüglich der Aufmerksamkeit gezeigt werden,
dass ein deutlicher Leistungsabfall von der selektiven zur verteilten Aufmerksamkeit hin beobachtbar ist. Der Befund ist auf dem 5%-Niveau signifikant.
Zu erklären wäre dieser Befund durch eine Art "Tunnelblick", der in diesem Falle nicht die von Buikhuisen und Jongman (1971) dargestellte
Wahrnehmung, sonder die Aufmerksamkeit betrifft. Es gelingt eben noch, den Aufmerksamkeitsfokus auf eine Merkmalskombination zu richten und
gegen alles Andere abzuschirmen, jedoch nicht, in eine Antwortsequenz ein zweites Merkmal zu integrieren und darüber hinaus die geforderte
Reihenfolge einzuhalten.
Titel
Autor
Titel
Text
Ein Blick auf den "Tunnelblick": Ein Aufmerksamkeitsdefizit infolge schädlichen Alkoholgenusses
in: Blutalkohol, Jg. 47(2010), Nr. 1, S. 10-20
Berg, Michael; Wolfgang Schubert
Aufmerksamkeitsdefizite bei Alkoholikern
in: Blutalkohol, Jg. 42(2005), Nr. 3, S. 209-217
Standort
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Mit einem neuen Diagnoseinstrument, dem thematischen Testsystem Corporal, wurde an 90 Alkoholentwöhnungspatienten die Restitution von
elementaren und komplexeren Funktionen der Aufmerksamkeit im Verlauf der Alkoholabstinenz untersucht. Es wurde gezeigt, dass etwa vier Wochen
nach Beginn der Alkoholabstinenz als Entzugswirkung ein Leistungsabfall eintritt, der bei jüngeren Personen, gemessen als Abstand zur
Altersregressionslinie, nachhaltiger ist als bei älteren. Nach 12 Wochen Alkoholabstinenz ist in beiden Altersbereichen die volle Leistungsfähigkeit nicht
wieder hergestellt. Eine individuelle testpsychologische Verlaufsanalyse bezüglich des Alkoholentwöhnungsbehandlung erscheint prognostisch sinnvoll.
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
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Autor
Berr, Wolfgang; Martin Krause; Hans Sachs *
Text
Der Ratgeber für Verkehrsrechtler bietet eine praxisgerechte Aufbereitung und Darstellung aller juristischen Fragen zum Thema Drogen im
Straßenverkehrsrecht sowie rechtsmedizinische bzw. forensisch-toxikologische Ergänzungen in leicht verständlicher Form. Er bietet eine gute
Orientierung in Bezug auf die sehr uneinheitliche Rechtsprechung der Straf- und Verwaltungsgerichte, die konträren Auffassungen in der Literatur
wobei die lebhafte Diskussion in Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis.
Im Vordergrund stehen
- verkehrsrechtliche Sanktionierungen nach Drogenfahrten und Besitz von Betäubungsmitteln
- aktuelle Rechtsprechung zum Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht
in Verbindung mit
- der Erkennbarkeit und Nachweisverfahren
- Arten und Wirkungsweisen von Drogen
- Rechtschutzmöglichkeiten
- Prävention und Kontrolle.
Titel
Autor
Titel
Text
Drogen im Straßenverkehr
Heidelberg: Müller, 2007. - 410 S.
Bischoff, Robert
MPU-Ratgeber: Drogen
Führerschein (fast) weg?
4. aktualisierte Auflage, Stand: Oktober 2015
Lörrach: Drogen- und Jugendberatungsstelle Lörrach des Arbeitskreises Rauschmittel, 2015. - 46 S.
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Autor
Bode, Hans Jürgen
Text
Zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten in der Frage, ob und unter welchen Umständen der einmalige Konsum von Rauschmitteln, die dem
Betäubungsmittelgesetz unterliegen (außer Cannabis), die Kraftfahreignung bei einem nicht von Rauschmitteln Abhängigen ausschließt, werden die
Entwicklung der diesbezüglichen Meinungen darstellt und Vorschläge für die weitere Entwicklung unterbreitet.
Titel
Einmaliger Konsum "harter" Drogen und Kraftfahreignung
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 2, S. 81-92
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
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Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Bönke, Detlef Otto
Drogengrenzwerte - eine Standortbestimmung
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 27-30
Bönke, Detlef Otto
Sofortiges Fahrverbot zur Gefahrenabwehr?
in: Blutalkohol, Jg. 48(2011), Nr. 2, Dokumentation des 49. Verkehrsgerichtstag vom 26. - 28. Januar 2011 in Goslar, S. 88-92
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Autor
Bork, Stephan
Text
In der folgenden Übersichtsarbeit werden die Grundlagen der Beurteilung der Fahreignung in Zusammenhang mit Drogenkonsum erläutert. Die
Ausführungen orientieren sich an der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahrereignung. Zusätzlich wird auf die Beurteilung der Fahreignung bei
Substitutionsbehandlung eingegangen und das Proble der ärztlichen Schweigepflicht im therapeutischen Kontext erörtert.
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Beurteilung der Fahreignung bei Drogenkonsum
in: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Jg. 56(2010), H. 6, S. 399-403
Bosak, Janine
Riskantes und schnelles Autofahren: Erklärungsansätze für Geschlechtsunterschiede
in: Suchtmagazin, Jg. 32(2006), Nr. 6, S. 3-8
Standort
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Risikoverhalten wie riskantes Autofahren wird nicht nur durch das biologische Geschlecht beeinflusst. Ein komplexeres Bild entsteht durch die
Berücksichtigung des Geschlechtsrollen-Selbstkonzepts von Männern und Frauen.
Daldrup, Thomas
Naturwissenschaftliche Grundlagen der Fahrlässigkeit - Zeitspanne der Nachweisbarkeit - Zuverlässigkeit von Drogenvortests
in: Blutalkohol, Jg. 48(2011), Nr. 2, Dokumentation des 49. Verkehrsgerichtstag vom 26. - 28. Januar 2011 in Goslar, S. 72-79
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
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Autor
Daldrup, Thomas
Text
Es konnte gezeigt werden, dass THC bereits ab einer relativ niedrigen Konzentration bei gleichzeitig erhöhtem CIF, d.h. in der akuten Phase zu einem
deutlichen Anstieg von Fahrunsicherheiten wie Fahren in Schlangenlinien führt. THC weist in der Endphase eine lange Halbwertszeit auf, so dass es bei
entsprechendem Konsum u.U. mehr als einen Tag im Blut gut nachweisbar bleibt. Der THC-Wert kann daher den tatsächlichen Grad der
Beeinträchtigung alleine nicht ausreichend beschreiben. Wird aber gleichzeitig der CIF berücksichtigt, so erhält man Aufschluss über die Wirkphase, in
der sich der Konsument befindet. Ist der CIF eher niedrig und die THC-Konzentration eher hoch, so ist eine eher sorglose, euphorische Grundstimmung
zu vermuten, die zu einer risikoreichen Fahrweise und damit verbunden zu einem erhöhten Unfall-Risiko führt. Praktisch alle ausgewerteten sehr
schweren Unfälle wurden von Cannabiskonsumenten verursacht, die sich in dieser Phase befanden. Diese Ergebnisse sollten bei der
Einzelfallentscheidung auch bei einer folgenlos gebliebenen Fahrt eines Cannabiskonsumenten berücksichtigt werden: Es werden zudem Grenzwerte
beschrieben, die helfen, wenn über die Fahrunsicherheit zu entscheiden ist. Bei Heroin sollte weiterhin die Formel lauten, dass nach jeglichem akuten
Konsum die Fahrsicherheit erheblich eingeschränkt ist. Bei Amphetamin und MDMA bleibt die Einführung eines Grenzwertes der absoluten
Fahrunsicherheit nach unseren Untersuchungen wohl weiterhin eine Utopie.
Titel
Autor
Titel
Text
Neue Erkenntnisse zur Beurteilung der Blutbefunde
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigekeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 2-10
DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008. - 38 S.
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Autor
Drasch, Gustav et al.
Text
Unter 6525 Kraftfahrern, die unter dem (alleinigen) Einfluss von Cannabis gestanden hatten und von der Polizei kontrolliert worden waren, wurden
135 ausgewählt, die rechtskräftig wegen eines cannabis-bedingten Unfalls oder einer cannabis-bedingten akuten Gefährdung des Straßenverkehrs
verurteilt worden waren. Die Auswahl dieser Fälle konnte nicht vollständig erfolgen, sie war jedoch repräsentativ. Diese Unfallgruppe unterschied sich
von den restlichen 6390 Fällen weder in der Höhe der Konzentration von THC im Blutserum (Median Unfallgruppe 3,43ng/ml; Vergleichsgruppe 3,71),
noch von THC-COOH (34,5/35,3). 8,1% der Unfälle/Gefährdungen ereigneten sich bei THC-Konzentrationen unter 1ng/ml, 31,4% unter 2 ng/ml. Die
Auffassungen des BVerfG (Az. 1 BvR 2652/03) und des Bay VGH (Az. 11 CS O5-1711), dass im THC-Bereich unter 1 bzw. 2 ng/ml keine abstrakte
Gefährdung des Straßenverkehrs mehr besteht, kann daher nicht bestätigt werden. Es wurde nachgewiesen, dass die Unfall- /Gefährdungshäufigkeit in
der späteren Phase der Cannabiswirkung signifikant höher ist als im akuten Rauschzustand. Erst in der späten Phase werden relativ weniger
Unfälle/Gefährdungen verursacht. Aus diesen Untersuchungen ergibt sich kein Hinweise darauf, dass die derzeitige analytische Nachweisgrenze von
THC im Serum (0,5 ng/ml) bereits die Untergrenze der negativen Wirkung von Cannabis auf den Straßenverkehr darstellt. Diskrepanzen zwischen
Auswertungen realer Cannabisfahrten und experimentellen Untersuchungen können zum Teil damit erklärt werden, dass in der Realität die negative
Wirkung von Cannabis auf den Straßenverkehr in der Spätphase stärker ist als in der akuten Rauschphase. Experimentelle Untersuchungen
beschränken sich jedoch überwiegend auf die ersten wenigen Stunden nach Cannabiskonsum und erfassen daher die gefährlichere Spätphase nicht.
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Unfälle und reale Gefährdung des Straßenverkehrs unter Cannabis-Wirkung
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 6, S. 441-450
Drucksache 16/2264
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth
Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 16/2148 Bewertung der Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum
19.07.2006
Drucksache 17/9868
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
- Drucksache 17/9355 Drogen und Verkehrssicherheit
05.06.2012
Internet: http://www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/index.html, Zugriff: 18.04.2013
* Präsenzbestand
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Egbert, Simon et al.
Drogentests
in: Akzept, Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik; Deutsche AIDS-Hilfe; JES
Bundesverband (Hrsg.)
Alternativer Sucht- und Drogenbericht 2014
1. Ausgabe
Berlin, 2014
S. 141-144
Eisenmenger, Wolfgang
Gibt es keine absolute Grenze der Fahrtauglichkeit unter Drogen?
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 11-15
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Autor
Ezlan, Elias et al.
Text
Eine empirische Studie zur Leistungsfähigkeit von alkoholisierten Fahrradfahrern wird vorgestellt. Anhand konkreter Fahrversuche wurden allgemeine
Motorik, Bewegungskoordination, Flexibilität, Distanzempfinden, Reaktionsschnelligkeit Konzentrationsfähigkeit und geteilte Aufmerksamkeit
(Multitasking) überprüft. Die Fahraufgaben wurden von 197 ProbandInnen ausgeführt, die wiederholt mit zunehmenden Blutalkoholwerten (BAK von
0,5, 1,0 und 1,5 Promille) getestet wurden. Neben typischen alkoholbedingten Wirkungen wie Antriebssteigerung und Sorglosigkeit im niedrigen BAKBereich wurde beim BAK-Level von 1,0 Promille eine sprunghafte Fehlerwertezunahme nachgewiesen, die sich beim Level von 1,5 verstärkte.
Allerdings ließen sich auch deutliche individuelle Unterschiede im Fahrvermögen bei hohen BAK-Werten nachweisen. Trotz der noch guten
Fahrleistungen einiger Versuchspersonen im hohen BAK-Bereich wird aufgrund des hohen Fehleranstiegs im mittleren BAK-Level der bestehende
Grenzwert von 1,6 Promille kritisch hinterfragt.
Titel
Experimentelle Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und zu Leistungsdefiziten alkoholisierter Fahrradfahrer
in: Blutalkohol, Jg. 52(2015), H. 6, S. 363-373
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
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Autor
Titel
Text
Geiger, Harald
Die medizinisch-psychologische Untersuchung: Untersuchungsanlässe, inhaltliche Anforderungen, Reformansätze
in: Blutalkohol, Jg. 47(2010), Nr. 2, Dokumentation I, 48. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010 in
Goslar, Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand, S. 95-104
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Autor
Glitsch, Edzard; Bornewasser, Manfred; Dünkel, Frieder
Text
Verkehrsauffällig gewordene Kraftfahrer, die sich frühzeitig einer adäquaten Beratung unterziehen, sind früher wieder mobil. Oftmals werden die
bestehenden Angebote zur Förderung der Kraftfahrereignung jedoch zu spät genutzt. Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Bundesanstalt für
Straßenwesen wurden die Rehabilitationsverläufe von 1.631 verkehrsauffällig gewordenen Kraftfahrern untersucht. Optimierungsmöglichkeiten im
Bereich der Informationsvermittlung sowie der Art und des Umfangs der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten werden aufgezeigt.
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer / hrsg. von der Bundesanstalt für Straßenwesen
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2012. - 39 S.
(Mensch und Sicherheit: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen; M 226)
Grotenhermen, Franjo
Die Verursachung von Verkehrsunfällen durch Cannabiskonsum
in: DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008
S. 17-22
Grotenhermen, Franjo
Der Nachweis von THC
in: DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008
S. 23-28
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Dienstag, 5. April 2016
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Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Hettenbach, Michael
Drogen und Straßenverkehr: Neue Entwicklungen
in: DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008
S. 7-12
Hettenbach, Michael
Drogen und Fahreignung - eine kritische Bestandsaufnahme
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 2, S. 135-143
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Autor
Hettenbach, Michael et al. *
Text
Die Zahl der Drogenauffälligen in der MPU steigt weiter! Cannabis ist mittlerweile jedem Verkehrsrechtler ein Begriff. Aber wie steht es mit Opioiden?
Und welche Bedeutung haben Medikamente wie z.B. Benzodiazepine in diesem Zusammenhang?
Profitieren Sie von wichtigen neuen Forschungsergebnissen insb. zu Cannabis.
Die sachgerechte Bearbeitung eines Mandats im Drogenbereich ist ohne fundierte Kenntnisse des Fahrerlaubnisrechts und zumindest ein Grundwissen
im toxikologisch-pharmakologischen Bereich nicht möglich. Darüber hinaus erwartet der Mandant von Ihnen Auskunft darüber, was im Rahmen der
MPU auf ihn zukommen kann.
Das überarbeitete, auf dem neuesten Stand befindliche Werk vermittelt Ihnen in vier großen Teilen das für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung
erforderliche Wissen:
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Verwaltungsrecht,
- Medikamente und Drogen aus verkehrsmedizinisch-toxikologischer Sicht und
- Begutachtung drogenauffälliger Kraftfahrer.
Ein Großteil der in die Neuauflage eingeflossenen Gerichtsurteile ist in zwei kostenfrei zugänglichen Urteilsdatenbanken hinterlegt.
Titel
Drogen und Straßenverkehr
2. Auflage
Bonn: Deutscher Anwaltverlag, 2010. - 670 S.
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Dienstag, 5. April 2016
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Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Hillmann, Frank-Roland
Die MPU in der heutigen Form bedarf einer Korrektur
in: Blutalkohol, Jg. 47(2010), Nr. 2, Dokumentation I, 48. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010 in
Goslar, Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand, S. 105-112
Hofstätter, Thomas
Fahrerlaubnisrecht: "Risiken durch Rechtsbehelfe" aus der Sicht der Fahrerlaubnisbehörden
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 2, S. 114-121
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Autor
Hoppe, Rolf; Tekaat, Anne
Text
Die Feststellung empirisch belegten Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen, aber nur rudimentärer Dokumentation entsprechender
Verkehrsunfälle begründete die vorliegende Untersuchung. Die Feststellung empirisch belegten Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen, aber
nur rudimentärer Dokumentation entsprechender Verkehrsunfälle begründete die vorliegende Untersuchung.
Qualitative mündliche Befragungen von Experten und Jugendlichen, Feldbeobachtungen und quantitative schriftliche Befragungen von Jugendlichen
führten zu folgenden Ergebnissen:
Etwa 65 % der schriftlich befragten 12- bis 22-Jährigen waren vor dem 18. Lebensjahr mindestens einmal im Monat übermäßig alkoholisiert mobil. Mit
durchschnittlich 15 Jahren findet nicht nur der erste übermäßige Alkoholkonsum statt, sondern auch die ersten Situationen alkoholisierter Mobilität,
vorrangig bei männlichen Jugendlichen. Wenngleich nur rund 5 % der Befragten eine erlebte gefährliche Verkehrssituation als „echten“ Verkehrsunfall
bezeichneten, verwiesen immerhin etwa 27 % auf mindestens eine gefährliche Verkehrssituation unter Alkoholeinfluss vor dem 18. Lebensjahr. Von
den insgesamt 349 berichteten gefährlichen Verkehrssituationen gingen 113 mit leichten und 24 mit schweren Verletzungen einher. Aber auch die
Nichtverletzten verwiesen auf zahlreiche erlebte Gefahren bei ihrer Mobilität unter Alkoholeinfluss. Vorrangig männliche Jugendliche erleben solche
Situationen mit durchschnittlich 15,7 Jahren. In mehr als der Hälfte der gefährlichen Verkehrssituationen unter Alkoholeinfluss waren die Akteure
alleine unterwegs. Die alkoholisierten Kinder und Jugendlichen verunfallten zumeist als Fahrradfahrer und Fußgänger. In rund 40 % der Fälle erfolgte
eine medizinische Versorgung, von nur rund 20% dieser Alkoholunfälle erlangt die Polizei Kenntnis.
Unterstrichen wird die Notwendigkeit weiterer, differenzierender Untersuchungen, um die explorativ gewonnenen Erkenntnisse zu verifizieren und
geeignete Präventionsmaßnahmen zu begründen. Inhaltlich und aufwandsökonomisch wird die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlen.
Titel
Alkoholkonsum und Verkehrsunfallgefahren bei Jugendlichen
Bremen: Schünemann, 2015. - 72 S.
(Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen)
(Mensch und Sicherheit; M 259)
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Dienstag, 5. April 2016
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Autor
Iten, Peter X.
Text
Wann immer das Strassenverkehrsgesetz geändert wird, stellt sich die Frage, ob das angestrebte Ziel auch wirklich erreicht wird. In der Schweiz wurde
auf den 1. Januar 2005 die Alkohollimite im Strassenverkehr von 0,80 auf 0,50 g/kg im Blut gesenkt und die Nulltoleranz für THC, freies Morphin,
Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA und MDEA im Blut eingeführt.
Bei den Alkoholblutproben stellten wir im Zeitbereich der Gesetzgebung, d.h. vom November 2004 bis Februar 2005 in der Schweiz einen
dramatischen Rückgang von -41% und im ganzen Jahr 2005 von -10% fest. Regional gab es grosse Unterschiede; in der französischsprachigen Schweiz
reduzierte sich die Probenzahl von November 2004 bis Februar 2005 nur um -24%, stieg aber im ganzen 2005 und +12% an. Im Folgejahr war allerdings
alles wieder beim alten; in der Rechtsmedizin Zürich z.B. wurden 2006 2,6% mehr Alkoholblutproben analysiert als 2 Jahre zuvor. Andererseits blieb
der durchschnittliche Alkoholgehalt in den Blutproben - und somit auch das Trinkverhalten alkoholisierter Fahrzeuglenker - über die Jahre 2004 und
2005 konstant.
Bei den Drogenblutproben stellten wir nach Gesetzesverschärfung in unserem Institut einen massiven Anstieg der FUD-Fälle fest. Die Fallzahlen stiegen
von 551 im Jahr 2004 auf 1.247 in 2005 (-126%) und auf 1.689 in 2007 (+200%). Dies ist praktisch mit Sicherheit auf die gesteigerte Aktivität der Polizei
und nicht auf einen Anstieg der Drogenfahrten zurückzuführen. Was die durchschnittlichen Blutalkoholkonzentrationen betrifft, waren bei keiner
Droge und auch nicht beim Alkohol-Beikonsum eine signifikante Veränderung festzustellen, welche auf die Gesetzesänderung hätte zurückgeführt
werden können, weder in den ersten Monaten noch innerhalb der letzten 4 Jahre. Die Konsumgewohnheiten scheinen sich somit auch hier durch die
Gesetzesänderung nicht geändert zu haben. Bei der Polizeiarbeit erhöhte sich der Anteil an Verkehrskontrollen gegenüber den Unfällen, was auf eine
vermehrte Kontrolltätigkeit der Polizei zurückzuführen sein dürfte. Hingegen sank die Trefferquote der Polizei bezüglich Erkennen von alkohol- und
drogenbeeinflussten Lenkern von 2004 bis 2005 bei den Verkehrskontrollen von 93% auf 87% und bei den Verkehrsunfällen von 73% auf 60%, was auf
eine freizügigere Anordnung einer FUD-Untersuchung nach der Gesetzesänderung zurückzuführen sein dürfte.
Titel
Autor
Titel
Text
Ändert das Ändern des Straßenverkehrsgesetzes das Verhalten von alkohol- und drogenkonsumierenden Fahrzeuglenkern?:
Erfahrungen zur 0,5-Promillegrenze und zur Nulltoleranz für 7 Drogen in der Schweiz
in: Blutalkohol, Jg. 46(2009), Nr. 5, S. 309-323
Jachau, Katja; Dieter Krause
Zum Einfluss ethanolhaltiger Medikamente auf die Atemalkoholkonzentration, gemessen mit dem Alcotest 7110 Evidential
MK III
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 3, S. 169-174
Standort
Standort
sto
sto
Bei 6 nüchternen Versuchspersonen war 10 Minuten nach der Applikation ethanolhaltiger Tropfen bzw. ethanolhaltiger Asthmasprays bei Messungen
mit dem Atemalkoholtestgerät Alcotest 7110 MK III Evidential kein Endwert über 0,00 mg/L zu erzielen. Es fanden sich jedoch Einzelmesswerte bis zu
0,033 mg/L. Bei Applikation ethanolhaltiger Asthmasprays an alkoholisierte Probanden, die sich in der Alkoholeleminationsphase befanden, 2 Minuten
vor Abgabe der Atemprobe, war bei 4 von 6 Probanden ein Anstieg der AAK festzustellen, der maximal +0,307 mg/L betrug. Eine Fehlermeldung
erfolgte bei diesen Messungen nicht. Von einer Reduktion der Wartezeit von 20 auf eine Kontrollzeit von nur 10 Minuten, wie in der DIN VDE 0405
angegeben, ist deshalb aus sachverständiger Sicht abzuraten.
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Käferstein, Herbert; Jens Falk; Markus A. Rothschild
Text
Im mit DrugWipe ® II vorgetesteten Untersuchungsgut konnten in 56,6% der Fälle Cannabinoide, in 29,8% Amphetamine und in 15,8% bzw. 14,5%
Opiate und Cocain/Benzoylecgonin identifiziert werden. Unterwartet hoch ist allerdings der Anteil der Blutproben (14,2%), in denen trotz positiv
bewertetem Vortestergebnis keinerlei Drogenwirkstoffe und/oder deren Metaboliten nachzuweisen waren. Die Substanzklasse der Opiate zeigt
allerdings, dass DrugWipe ® II zum Drogenscreening geeignet erscheint. Es ist als Vortest zum Erkennen eines Opiatkonsums nicht schlechter als ein
(Schnell-)Test im Urin oder der Inspec®-Test im Blut geeignet. DrugWipe ® II ist allerdings in der Anwendung vor Ort durch Polizeibeamte bislang nicht
ausreichend sensitiv und spezifisch hinsichtlich Cocain, Amphetaminen und Cannabis. Bei Amphetaminen wurden nur die Methylendioxyamphetamine
zuverlässig erfasst, nicht jedoch Amphetamin. Andererseits traten bei den Amphetaminen auch viele falsch-positive DrugWipe ® II-Ergebnisse auf. Dies
war auch bei Cannabis der Fall. Ein Grund könnte hier - neben unspezifischen Reaktionen - ein Passiv-Konsum sein. Die vorliegenden
Untersuchungsergebnisse lassen es als nicht sachgerecht erscheinen, Untersuchungsaufträge auf die bei Vortest positiven Parameter zu beschränken.
Für derart gezielte Untersuchungen reichen Sensitivität und Spezifität von DrugWipe ® II nicht aus.
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Erfahrungen bei Drogenscreening durch Polizeibeamte mit DrugWipe ® II und chemisch-toxikologischen Untersuchungen von
Blutproben
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 1, S. 1-8
Kauert, Gerold F.
Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit - Warum? oder etwas provokanter gefragt: warum nicht?
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigekeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 16-21
Kaußner, Yvonne
Medikamente im Straßenverkehr
Vortrag
Wissenschaftliches Symposium der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 8. bis 10. Juni 2009 in der
Evangelischen Akademie Tutzing, Internet: www.dhs.de
* Präsenzbestand
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Klingner, Solveig et al.
Text
Ausgewertet wurden all 2008 bis 2012 in der Abteilung Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Göttingen zur Untersuchungen auf Drogen
eingegangenen Laborproben ( n = 15179, davon 2019 Methamphetaminanalysen). Die Methamphetamin-positiven Fälle wurden hinsichtlich Alter der
Probanden, Blutkonzentration und möglichem Beikonsum anderer Drogen verglichen, die Proben aus 2012 (n = 39) zusätzlich auf das ermittelte
Vergehen geprüft. Die beauftragten Untersuchungen auf Methamphetamin stiegen im Beobachtungszeitraum deutlich an (Verdoppelung). Auch die
Zahl der positiv getesteten Proben verdoppelte sich. Vor dem Hintergrund eines allgemein gestiegenen Probenaufkommens bei Drogenanalysen
blieben die relativen Anteile annähernd konstant. 90% der Probanden waren < 36 Jahre alt (Altersspektrum 21-47 Jahre). Von den ermittelten Werten
lagen 60% im wirksamen bis toxischen Bereich. 41% der Konsumenten wiesen keinen Beikonsum auf, bei 59% lag dieser vor (64% Cannabis, 40%
Ecstasy, ferner Kokain, Opiate und Benzodiazepine). Untersuchungsanlass gaben 2012 zu 95% Verkehrsdelikte (davon 43% mit Fahrauffälligkeiten)
ohne Zusammenhang zwischen Blutkonzentration und Schwere des Vorfalls. Mögliche Präventionsvorhaben sollten sich an junge erwachsene
Verkehrsteilnehmer richten, da diese die Hauptrisikogruppe darstellen.
Titel
Autor
Titel
Text
Zur aktuellen Entwicklung des Methamphetaminkonsums in der Mitte Deutschlands - rechtsmedizinische Aspekte
in: Blutalkohol, Jg. 52(2015), H. 2, S. 61-71
Klipfel, Dieter et al. *
Leitfaden Drogenerkennung: Drogenvortests und Anfangsverdacht in der Unfallaufnahme und Verkehrsüberwachung
Bonn: Kirschbaum, 2009. - 194 S.
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reg
Kaum eine Deliktsgruppe des Verkehrsrechts ist derzeit so aktuell wie das Fahren unter Drogeneinfluss. Damit die von den drogenbeeinflussten
Fahrern ausgehenden Verkehrsgefahren mit Blick auf die Zukunft vermindert werden können, bedarf es einer konsequenten Bearbeitung dieser
Delikte durch alle fachlich involvierten staatlichen Institutionen.
Auf den Schultern der Mitarbeiter von Polizei, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden sowie der Justiz liegt dabei die Last einer professionellen
Sachbearbeitung, die sowohl den Interessen des Staats als auch anderer Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt der betroffenen drogenbeeinflussten
Fahrer selbst gerecht werden muss.
Besonders im Rahmen der polizeilichen Aufnahme von Verkehrsunfällen sowie im Rahmen der Verkehrsüberwachung von Personen und Fahrzeugen
bleiben bislang Erkennungspotenziale ungenutzt, weil Verdachtsmerkmale entweder nicht erkannt oder einer möglichen Drogenbeeinflussung nicht
zugeordnet werden.
Dieser Leitfaden gibt aus Praktikersicht Hilfestellungen für die professionelle Gewinnung eines Anfangsverdachts sowie die ersten praktischen
Maßnahmen gegenüber den Verdächtigen. Sie finden insbesondere Ratschläge, auf welche Verhaltensmerkmale bei Tatverdächtigen besonders zu
achten ist und mit welchen Schritten in Theorie und Praxis bisherige Handlungsdefizite besser erkannt und ausgeglichen werden können.
Ziel dieses Ratgebers ist es, zukünftig eine verbesserte und dadurch beweisbare Verdachtsgewinnung zu ermöglichen.
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Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Klipp, Simone
Text
Der Artikel fasst die Beiträge des 6. Ignition Interlock Symposiums, das im September 2005 in Annecy/Frankreich stattfand, zusammen. Neben neuen
Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung zum Thema Erst- und Wiederholungstäter sowie Evaluationen der langjährig erprobten
sekundärpräventiven Programme werden neu gestartete und geplante Projekte beschrieben. Darüber hinaus werden Möglichkeiten des
primärpräventiven Einsatzes und Problme der Interlockforschung diskutiert. Es werden neue Technologien vorgestellt und auf die technischen
Anforderungsprofile eingegangen.
Titel
Autor
Titel
Text
Primär- und sekundärpräventive Initiativen gegen Trunkenheitsfahrer - eine Übersicht über die weltweiten
Interlockprogramme
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 3, S. 175-191
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Koordinationsstelle Sucht (Hrsg.)
Das Peer-Projekt an Fahrschulen in Westfalen-Lippe: Ergebnisse und Erlebnisse
Münster, 2012. - 70 S.
(Sonderband Sucht)
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
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Autor
Maatz, Kurt Rüdiger
Text
Das Referat setzt sich zunächst auseinander mit den Konsequenzen, die sich aus der Kammer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.
Dezember 2004 bei der Anwendung des "absoluten Drogenverbots" des § 24a Abs. 2 StVG ergeben. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung für die
Tatbestandsmäßigkeit der Vorschrift - nach Auffassung der Referenten entgegen dem Wortlaut der Vorschrift - nicht jeden positiven Blut-WirkstoffBefund bei dem Betroffenen im Spurenbereich als ausreichend erachtet, sondern aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Feststellung einer BlutWirkstoff-Konzentration verlangt, die eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende pharmakodynamische Wirkung "als möglich erscheinen lässt". Diese
Auslegung der Vorschrift relativiert die nach Auffassung des Referenten vom Gesetzgeber gewollte "echte 0-Wert-Grenze" und verlangt die Festlegung
sog. "unterer Wirkungsgrenzwerte" für alle in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG aufgeführten Substanzen. Nach Auffassung der Referenten handelt es
sich dabei aber um sog. Analytische Grenzwerte. Danach schließt das Unterschreiten eines solchen "unteren Wirkungsgrenzwerts" (vom BVerfG für
THC entsprechend der Empfehlung der Grenzwertkommission mit 1ng/ml angenommen) nicht aus, im Einzelfall die Tatbestandsmäßigkeit gleichwohl
zu bejahen, sofern Auffälligkeiten in der Person des Betroffenen den Zusammenhang von im Blut (auch nur im Spurenbereich) nachgewiesenen
toxischen Substanzen und einer Wirkung belegen, die abtrakt geeignet ist, die Fahrbefähigung zu beeinträchtigen.
In einem weiteren Abschnitt wendet sich das Referat der Problematik der strafrechtlich relevanten ("relativen") Fahruntüchtigkeit nach
Drogenkonsum sowie der Möglichkeit zur gesetzlichen und richterrechtlichen Festlegung von Grenzwerten "absoluter" Fahruntüchtigkeit nach
Drogenkonsum zu. Die gesetzliche Gleichbehandlung von Alkohol und "anderen berauschenden Mitteln" (§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 Abs. 1 StGB) legt
es nahe, sich bei den Anforderungen an die medizinischen Befunde zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit nach Drogen- und Medikamentenkonsum
methodisch an den Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zur Frage Alkohol im Straßenverkehr zu orientieren. Grenzwerte "absoluter"
Fahruntüchtigkeit nach Drogen- und Medikamentenkonsum lassen sich dementsprechend nur auf der Grundlage gleichzeitig und gleichrangig zu
würdigen - der Ergebnisse sowohl der biologisch-medizinischen als auch der statistischen Forschung zu einzelnen psychotropen Stoffen sowie unter
besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse von Fahrversuchen festlegen. An gesicherten, in Wissenschaftskreisen einhellig akzeptierten
Erkenntnissen über die Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehungen, die die Festlegung von Grenzwerten erlaubten, fehlt es auch heute noch. Das
Schwergewicht der medizinisch-toxikologischen Begutachtung liegt deshalb immer noch in der Interpretation des psycho-physischen Zustandsbildes,
das der Betroffene am Anhalteort und bei der Blutentnahme zeigt, sowie der Blut-Wirkstoff-Konzentration in Beziehung zum Fahrverhalten unter dem
Gesichtspunkt "relativer Fahrtüchtigkeit. Der Nachweis drogenbedingter Fahruntüchtigkeit setzt außer einem positiven Drogenbefund regelmäßig die
Feststellung weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen voraus. Das war bisher herrschende Auffassung in der Rechtsprechung und ist es noch. Der
Referent spricht sich aber im Interesse einer wirksameren Bekämpfung von Drogenfahrten auch mit den Mitteln des Strafrechts für eine gesetzliche
Bestimmung strafbegründender Blut-Wirkstoff-Konzentrationen entsprechend dem von der Rechtsprechung definierten Grenzwert "absoluter"
Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille für Fahrten unter Alkoholeinfluss aus.
Titel
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 6, S. 451-465
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Maatz, Kurt Rüdiger
"Absolute Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum - immer noch eine Utopie?"
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 31-34
Mattern, Rainer
Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit - eine Utopie?
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 4
Supplement: Symposium des B.A.D.S.: Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigekeit - eine Utopie?, 11. April 2008 in
Leipzig
S. 22-26
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
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Autor
Meyer, Harald
Text
Im Interesse der Verkehrssicherheit und vor dem Hintergrund der zu erwartenden europaweiten Vereinheitlichung der Interventionsmaßnahmen war
eine kritische Sichtung der Qualität der einzelnen Bestandteile des "deutschen Systems" notwendig. Sie erbrachte folgende Ergebnisse und
Schlussfolgerungen:
1. Das "Deutsche System" ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass wir neben den offiziellen Interventionsmaßnahmen einen riesigen grauen Markt von
Anbietern haben, die wir nach qualitätsrelevanten Merkmalen nicht charakterisieren können, weil sie die relevanten Informationen nicht bereitstellen,
von denen wir aber vermuten können, dass sie über Billigpreisangebote und die vordergründige Zielsetzung, nur auf das Bestehen der MPU
vorzubereiten, einen Großteil der "Kunden" vom Markt abziehen - sehr zum Schaden der Verkehrssicherheit und zum Schaden des deutschen Systems.
2. Die veröffentlichten, wissenschaftlich einwandfreien Evaluationsergebnisse am Kriterium der Legalbewährung weisen die Verkehrstherapie als best
practice aus und sie belegen Nachholbedarf z.B. bei den §70 Kursen und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Evaluation. Diese Studien zeigen
deutlich auf, dass es falsch wäre, den Erfolge einer Maßnahme allein dieser Maßnahme zuzuschreiben, sondern, dass vielmehr berücksichtigt werden
muss, welche Interventionsmaßnahme bei welchem Prozesszustand der Klientel erfolgreich sein kann und ab wann sie langfristig wirkungslos bleiben
wird.
3. Mit Rücksicht auf die Selbstverpflichtung, bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren und mit dem Ziel, Verkehrssicherheit und individuelle
Mobilität gleichermaßen zu gewährleisten, sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Der Prozesscharakter der Verkehrsauffälligkeit ist mehr zu berücksichtigen und das Gebot der Passung von Prozesszustand und Interventionsangebot
ist konsequenter anzuwenden als bisher. Die Evaluationsergebnisse der Anbieter liefern hierfür die empirische Grundlage.
- Auf dieser Grundlage ist bei den Interventionsmaßnahmen "die Spreu vom Weizen zu trennen". Maßnahmen bei Nicht-Erreichen der vorgegebenen
Erfolgskriterien können reichen von einer Neu-Bestimmung der geeigneten Zielgruppe bis zur verschärften Prüfung der Klientel bei der MPU und der
Verpflichtung zu qualitätsverbessernden Veränderungen der Maßnahme selbst.
- Als Unterstützung für diesen Prozess muss die MPU mehr als bisher als Endprüfung verstanden werden, die je nach Qualität des Anbieters die Klientel
mit unterschiedlicher Schärfe prüft.
- Den dann übrig bleibenden Interventionsangeboten ist eine valide und von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Zuweisungsdiagnostik
voranzustellen.
4. Um diese Ziele zu erreichen und auch im Interesse der Überlebenschancen des "deutschen Systems", ist es notwendig, dass alle Anbieter von
Interventionsmaßnahmen zur regelmäßigen Evaluation in festen Zeitabständen und nach allgemein verbindlichen Mindeststandards verpflichtet
werden, die die Aussagekraft der Evaluationsergebnisse gewährleisten. Um die Vorgehensweise und die Mindeststandards politisch zu legitimieren
und um ihnen die nötige Akzeptanz zu verschaffen, sollte die Aufgabe einer Expertengruppe unter Einladung der betroffenen Institutionen überlassen
werden. Die flächendeckende Anwendung dieser Evaluation würde sicherstellen, dass zunächst einmal in Deutschland, dann aber auch im Zuge der
europäischen Vereinheitlichung länderübergreifend, die Überlebenschancen einer Interventionsmaßnahme in erster Linie von ihrem Beitrag für die
Verkehrssicherheit abhängen und erst in zweiter Linie vom Geschick des Managements, Netzwerke auf- und auszubauen oder von der Cleverness des
Marketingabteilung.
Titel
Verkehrs-Intervention in Deutschland: Empirische Befunde und Zukunftsperspektiven
in: Blutalkohol, Jg. 47(2010), Nr. 2, S. 61-88
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Mohrdiek, Heiko
Anfangsverdacht und Pupillenreflex
in: DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008
S. 13-16
Standort
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Autor
Müller, Christian P. et al. *
Text
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung zu den verkehrssicherheitsrelevanten Folgen des Cannabisgebrauchs war es, Daten zur potenziellen und
tatsächlich verkehrsbezogenen Gefährlichkeit im Hinblick auf die Fahreignung zu evaluieren.
Im ersten Teil der Untersuchungen wurde durch die Düsseldorfer Arbeitsgruppe eine detaillierte Analyse der vorhandenen Forschungsliteratur zu den
neuropsychologischen und psychiatrischen Effekten des Cannabiskonsums durchgeführt, die sowohl die Konsistenz eines Beeinträchtigungsnachweises
als auch die Qualität der vorhandenen Studien berücksichtigt hat. Die meisten konsistent nachgewiesenen Defizite wurden dabei für die
Konsumsituation des "Gelegenheitskonsumenten nach akutem Konsum" gefunden. Für abstinente oder sich in der Residualphase befindliche
Gelegenheitskonsumenten sind bisher keine Defizite auf Verhaltensebene konsistent nachgewiesen worden. Weiterhin wurden keine Hinweise dafür
gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Cannabiskonsum oder während der Abstinenz mit stärkeren Verhaltensdefiziten
zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Diese Befunde machen eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen
Cannabiskonsumenten bezüglich der zu erwartenden Verhaltensdefizite hinfällig.
Im zweiten Teil wurden durch die Heidelberger Arbeitsgruppe als Cannabinoid-positiv ermittelte Fälle aus 3 Jahren (2000-2002), die im Straßenverkehr
beobachtete Auffälligkeiten zeigten, unter Berücksichtigung der gemessenen Cannabinoid-Plasmakonzentrationen betrachtet. Dabei wurde geprüft,
ob und ggf. welcher Zusammenhang zwischen den analytisch ermittelten Konzentrationen an THC und seinen Metaboliten und den Auffälligkeiten, die
im ärztlichen Blutentnahmenprotokoll und im polizeilichen Bericht vermerkt sind, besteht. Weder die Gesamteinschätzung der Auffälligkeiten durch
die Polizei und den Blutentnahmearzt noch die Beurteilung des Beeinflussungsgrades durch den Arzt waren jeweils mit den Serumspiegeln an THC
oder 11-OH-THC korreliert. Die Ergebnisse zeigen, dass durch Einschätzungen von Polizei und Arzt weder Art und Grad der Beeinträchtigung konsistent
erfasst noch Personen mit regelmäßigem und gelegentlichem Konsum sich mit der notwendigen Sicherheit voneinander trennen lassen. Welche
Aspekte sich daraus in Hinblick auf die Fahreignungdiagnostik ergeben, wird im letzten Kapitel angesprochen.
Titel
Cannabis und Verkehrssicherheit: Mangelnde Fahreignung nach Cannabiskonsum: Leistungsdefizite, psychologische
Indikatoren und analytischer Nachweis / hrsg. von der Bundesanstalt für Straßenwesen
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2006. - 195 S.
(Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen: Mensch und Sicherheit; M 182)
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Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Müller, Dieter
Die Mitteilungspflicht der Polizei an der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2 Abs. 12 StVG
in: Verkehrsdienst, H. 10-2007, S. 245-254
Müller, Dieter
Drogen am Steuer erlaubt?: Zur unvollkommenen Anwendung eines unvollkommenen Drogentatbestandes
in: Straßenverkehrsrecht: Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen, H. 3/2006, S. 81-84
Müller, Dieter
Inhalte und Grenzen polizeilicher Mitteilungspflichten an Fahrerlaubnisbehörden
in: Straßenverkehrsrecht: Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen, H. 7/2007, S. 241-248
Palijan, Tija Žarković et al.
Alcohol intoxication in drivers in road traffic accidents and violations
in: Alcoholism: Journal on Alcoholism & Related Addictions, Vol. 49(2013), Issue 2, 69-84
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Autor
Pütz, Theo
Text
Die Zeiten, dass bekiffte Fahrer bei Verkehrskontrollen unbehelligt blieben, weil nur auf Alkohol kontrolliert wurde, sind lange vorbei - mit Schnelltests,
Urinproben und Blutentnahmen können Polizei und Verkehrsbehörden heute jede Art von Drogenkonsum nachweisen und die Sanktionen, die bei
einem positiven Nachweis drohen, sind meist schwerwiegender als bei einer Trunkenheitsfahrt. Neben grundsätzlichen Informationen zur Rechtslage
(in D/A/CH), im Zusammenhang mit Drogen und Verkehrssicherheit liefert das Buch aktuelle Beispiele zur Praxis von Behörden und Justiz, zu den
geltenden Grenzwerten, der Auswirkung auf Konsumenten und bietet Infos und Tipps zum Verhalten im "Ernstfall".
Titel
Cannabis und Führerschein
Solothurn: Nachtschatten-Verlag, 2013. - 171 S.
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Dienstag, 5. April 2016
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Literaturverzeichnis
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Autor
Titel
Text
Pütz, Theo
Verkehrssicherheit und Cannabis: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
in: DIE LINKE; Bundesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik (Hrsg.)
Cannabis und Straßenverkehr: Analysen und Konzepte
2., überarb. Auflage
Berlin, 2008
S. 29-36
Standort
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Autor
Reimann, Caroline et al.
Text
Objectives: The present review of literature examines the relationship of alcohol consumption and fitness to drive. The legal limit (1,6 ‰) for
establishing fitness to drive by means of a medical-psychological assessment (MPA) in Germany is analyzed on the background of published empirical
research to present recommendations for the improvement of the current legal situation and administrative practice.
Methods: 103 published articles have been analysed (inclusion criteria: completeness, comprehensibility, and experimental manipulation of the blood
alcohol concentration [BAC]). The number of alcohol-induced impairments is to be shown in a quantitative analysis. The qualitative analyses of the
studies will reveal the impaired areas of psychological and medical functioning.
Results: It appears that 97 % of the documented impairments occur at a maximum BAC of 1,1 ‰. Numerous skills are impaired by low doses of alcohol
(e. g. attention, memory, perception).
Conclusion: Alcohol-induced impairments arise at a BAC far below 1.6 ‰, which marks the legal limit for a medical-psychological assessment (MPA)
after drunk driving in Germany. The BAC limit in the current ordinance for assigning a medical-psychological fitness assessment cannot be confirmed
on the basis of research findings. A reduction of this BAC limit to 1,1 ‰ is proposed.
Titel
Autor
Titel
Text
Indication for the Assessment of Driver Fitness after Problematic Alcohol Consumption
in: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Jg. 60(2014), H. 3, S. 139-147
Rieger, Jürgen
Das Stuttgarter Modell
in: Blutalkohol, Jg. 48(2011), Nr. 2, Dokumentation des 49. Verkehrsgerichtstag vom 26. - 28. Januar 2011 in Goslar, S. 84-87
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
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Autor
Schmidt, Peter Harald et al.
Text
Um einen aktuellen Überblick über die Epidemiologie der Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr und die Auswirkungen der Atemalkoholanalytik als
gerichtsverwertbares Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Einzugsgebiet des Bonner Instituts für Rechtsmedizin zu gewinnen, wurden
die Unterlagen der Blutalkoholuntersuchungsstelle aus den Jahren 1997, 1999 und 2003 einer retrospektiven Auswertung unterzogen. Dabei wurden
Alter, Geschlecht, Vorfallszeitpunkt, Blutalkoholkonzentration (BAK), ärztlicher Untersuchungsbefund und Höhe der Atemalkoholkonzentration (AAK)
erfasst. Das Untersuchungsgut bestand aus 11 784 Fällen, darunter 1 889 Fälle, in denen die Atemalkoholkonzentration (mg/l, Alcotest 7110
Evidential) dokumentiert war. Der Anteil der Frauen lag bei 9%. Bei den Männern dominierte die Altersklasse der 21-30-jährigen, bei den Frauen die
der 30-40-jährigen. In ca. 8% der Fälle ergaben sich die Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch bzw. -abhängigkeit wie Verkehrsauffälligkeit mit hoher
Blutalkoholkonzentration (>1,6 Promille) zu Zeiten sozial unangepassten Trinkens oder eine Diskrepanz zwischen hoher BAK und unauffälligem
ärztlichen Untersuchungsbefund infolge erhöhter Alkoholtoleranz. Die Einführung der AAK war mit einem Rückgang des Probenaufkommens vor allem
zu Lasten niedriger Blutalkoholkonzentrationen unter 0,5 Promille verknüpft. Der Quotient BAK (Promille) zu AAK (mg/l) lag zwischen 0,97 und 3,15
und betrug im Mittel 2,13. In 487 Fällen (26%) lag er zwischen 2 und 2,1. Größere Abweichungen (<1,6 und >2,4) fanden sich in 40 Fällen (2%).
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Trunkenheitsdelinquenz im Straßenverkehr und Atemalkoholanalytik
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 5, S. 281-291
Schmidt-Atzert, Lothar
Die medizinisch-psychologische Untersuchung aus Sicht der wissenschaftlich fundierten Psychologischen Diagnostik
in: Blutalkohol, Jg. 47(2010), Nr. 2, Dokumentation I, 48. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010 in
Goslar, Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand, S. 114-124
Schöch, Heinz
Die Entwicklung der Grenzwerte im Straßenverkehrsrecht
Vortrag
Wissenschaftliches Symposium der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 8. bis 10. Juni 2009 in der
Evangelischen Akademie Tutzing, Internet: www.dhs.de
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Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Schulze, Horst et al.
DRUID - Abschlussbericht: Durchgeführte Arbeiten, wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen
Revision 2.0
Bergisch Gladbach, 2012
Statistisches Bundesamt
Verkehrsunfälle: Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr 2011
Wiesbaden, 2012. - 35 S.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.)
Verkehrsunfälle
Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr 2012
Wiesbaden, 2013
Internet: www.destatis.de, Zugriff: 11.11.2013
Statistisches Bundesamt (Hrsg.)
Verkehrsunfälle: Alkoholunfälle im Straßenverkehr 2006
Wiesbaden, 2007
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Autor
Toennes, Stefan W.; Skopp, Gisela
Text
Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen § 24a (2) StVG in Zusammenhang mit einem Nachweis von Benzoylecgonin und/oder Kokain im Blut eines
Kraftfahrzeugführers könnte dieser die Vorwerfbarkeit des Kokainkonsums durch die Einlassung in Frage stellen, dass dieser bereits so lange
zurückgelegen habe, dass nicht mehr von einer auch nur möglicherweise noch anhaltenden Wirkung ausgegangen werden könne. Die Auswertung der
bisher publizierten Probandenstudien zur Pharmakokinetik von Kokain und Benzoylecgonin zeigt, dass eine Kokainkonzentration von mindestens 10
ng/ml in mit Fluorid stabilisiertem Blutserum/-plasma nur bei einem aktuellen und weniger als einen Tag zurückliegenden Kokainkonsum vorliegt. Eine
Benzoylecgoninkonzentration von mindestens 75 ng/ml ohne positiven Kokainbefund spricht für einen nicht zwingend aktuellen, aber deutlich weniger
als 2 Tage zurückliegenden Kokainkonsum.
Titel
Autor
Titel
Text
Autor
Titel
Text
Kokain und Benzoylecgonin - pharmakokinetische Grundlagen im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit i.S. des § 24a (2) StVG
in: Blutalkohol, Jg. 50(2013), H. 3, S. 113-124
Toennes, Stefan W.; Stefanie Iwersen-Bergmann; Gerold F. Kauert
Zur Bewertung analytischer Befunde in Blutproben von Kokainkonsumenten
in: Blutalkohol, Jg. 44(2007), Nr. 1, S. 1-8
Standort
Standort
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sto
Kokain ist eine Rauschdroge, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit und die Steuerungsfähigkeit hat. Der Nachweis gestaltete sich in Deutschland durch
die überwiegende Verwendung von Entnahmesystemen ohne Stabilisatoren als schwierig. In der Regel ist Kokain, bedingt durch den enzymatischen
Abbau zu umwirksamen Produkten, im Blut nicht nachweisbar, der Zeitpunkt und die Dosis des Konsums nicht verlässlich abschätzbar. Da bei Abbau
von Kokain praktisch nur Ecgoninmethylester entsteht, könnte dessen Konzentration eine weitergehende Anknüpfungstatsache darstellen. In
vergleichenden Untersuchungen zur Stabilität von Kokain, Econinmethylester (EME) und Benzoylecgonin (BZE) zeigte sich, dass Kokain bereits schon
nach einem Tag in der Blutprobe praktisch vollständig abgebaut ist, EME und BZE danach aber ähnlich schnell weiter abgebaut werden
(Halbwertszeiten von 5,6 bzw. 7,2 Tagen). Das prozentuale Verhältnis von EME zu BZE ist daher als ausreichend konstant anzunehmen. In
stabilitsierten Blutproben beträgt es höchstens 10,2% als möglichen Anteil von in-vivo gebildetem EME. Von den Werten der dazu korrespondierenden
unstabiliisierten Proben lagen 70% darüber. In 395 Serumproben von Kokainkonsumenten lagen ähnlich viele Werte über 10,2% (63%). In diesen
Fällen kann die Anwesenheit von Kokain im Körper zum Entnahmezeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden.
Wehowsky, Ralf
Von der Nullwertgrenze zu analytischen Grenzwerten?
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 2, S. 125-134
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
Standort
sto
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Titel
Text
Weimann-Schmitz, Christiane
Alkohol und Straßenverkehr
in: Akzept, Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (Hrsg.)
5. Internationale Konferenz zu Alkohol und Harm Reduction (Schadensminderung): Fachhochschule Frankfurt am Main, 7.
und 8. März 2013
Berlin, 2014
S. 97-104
Standort
reg
Standort
sto
Autor
Weller, Jens-Peter; Jörg Teske; Hans Dieter Tröger
Text
Im Einzugsbereich des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover werden von der Polizei bei Verdacht auf
Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr zunehmend nur noch gezielte Einzelaufträge erteilt und auf umfassendes Drogen-/Medikamentenscreening
verzichtet. Im Rahmen der vorgestellten Untersuchung wurden die im Zeitraum April 2004 bis November 2005 eingegangenen Blutproben mit
derartig eingeschränktem Untersuchungsauftrag intern einem vollständigen Drogenscreening unterzogen. Über den Auftrag hinausgehende Befunde
wurden dem Auftraggeber jedoch nicht mitgeteilt. Dabei wurden in 9,3% der Fälle Diskrepanzen festgestellt, d.h. es wurden weitere und andere
Befunde erhoben. In 53% der diskrepanten Fälle wurden im Vergleich zum Untersuchungsauftrag sogar "härtere" Drogen nachgewiesen. Wegen der
festgestellten Informationsverluste hinsichtlich einer Drogenbeeinflussung sowie der Prävalenz von Drogen im Straßenverkehr wird aus forensischtoxikologischer sowie aus verkehrsmedizinischer Sicht von dieser Vorgehensweise abgeraten.
Titel
Autor
Titel
Text
Zur Dunkelziffer der Prävalenz von Drogen im Straßenverkehr als Folge eingeschränkter Untersuchungsaufträge
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 3, S. 161-166
Winkler, Karl-Rudolf
Drogenabhängigkeit und Drogenkonsum unter strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten
in: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Jg. 53(2007), H. 2, S. 90-101
Standort
sto
Die Bedeutung von Drogenabhängigkeit und aktuellem Drogenkonsum für die Schuldfähigkeit von straffällig gewordenen
Betäubungsmittelkonsumenten wird unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Über die Voraussetzungen der
Zurückstellung einer Strafvollstreckung zugunsten einer Drogenentwöhnung sowie die damit einhergehenden Schwierigkeiten wird ein eingehender
Überblick gegeben. Außerdem enthält die Arbeit einen Abriss über die strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Konsequenzen der Teilnahme am
Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und über die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur generellen Beeinträchtigung der
Fahrtauglichkeit von Drogenkonsumenten und der darauf gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis.
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
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Suchtmittelkonsum im Straßenverkehr
Literaturverzeichnis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bibliothek, Westenwall 4, 59065 Hamm, Telefon: +49 2381 9015-13, [email protected]
Autor
Wollersen, Heike et al.
Text
In einer retrospektiven Studie wurden 3787 chemisch-toxikologische Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn der Jahre
1997 bis 2003, bei denen der Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss bestand, hinsichtlich
verschiedener Vorbehalte ausgewertet. Die Summe der eingegangenen Aufträge hat sich innerhalb des Untersuchungszeitraumes mehr als
verfünffacht, und es konnte eine deutliche Zunahme der eingesandten polizeilichen Untersuchungsprotokolle verzeichnet werden.
Bei dem Untersuchungskollektiv handelte es sich überwiegend um Fahrer eines PKW (62%), wobei in 46% der Fälle im Polizeiprotokoll keine Angabe
des Deliktes erfolgte. Erwartungsgemäß fielen die Delikte schwerpunktmäßig in die Abendstunden sowie in die frühen Morgenstunden des Samstages
und Sonntages. Die ermittelten Drogen und Medikamente wurden in 7 Substanzklassen (Cannabinoide, Benzodiazepine, Amphetamine, Opiate,
Cocain, Methadon und "andere Substanzen) unterteilt, wobei der Anteil der Cannabinoide mit 59,1% am höchsten war, gefolgt von den
Benzodiazepinen (20,9%), den Amphetaminen (19,7%), Opiaten (19,1%), Cocain (13,0%), Methadon (9,3%) und den anderen Substanzen (9,1%). Das
ermittelte Durchschnittsalter der Konsumenten lag bei 28,4 Jahren, und es wurde häufig ein kombinierter Konsum beobachtet. Bei der Beurteilung der
Verkehrsteilnehmer wurden in den polizeilichen Untersuchungsprotokollen gegenüber den Arztberichten deutlich mehr auffällige
Untersuchungspunkte festgehalten.
Titel
Autor
Titel
Text
Drogen- und Arzneimittelbeeinflussung von Verkehrsteilnehmern: Eine retrospektive Fallanalyse aus dem Institut für
Rechtsmedizin der Universität Bonn
in: Blutalkohol, Jg. 45(2008), Nr. 2, S. 89-102
Zwerger, Dietmar
Erschwerter Rechtsschutz durch Regelungsdefizite in der Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere bei Drogenauffälligkeit
in: Blutalkohol, Jg. 43(2006), Nr. 2, S. 105-113
* Präsenzbestand
Dienstag, 5. April 2016
Standort
Standort
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