KW 2015-50 - Verbandsgemeinde Alzey-Land

mit den amtlichen Bekanntmachungen für die VerbandsBechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-
50
Nr. 27
gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,
heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-BüdesFreimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim
Donnerstag,
den den
10. Dezember
Donnerstag,
2. Juli 20152015
31. Jahrgang
Harald Kemptner mit dem
Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz geehrt
Innenminister Roger Lewentz hat die
langjährigen und herausragenden Verdienste des ehemaligen Kreisfeuerwehrinspekteurs Harald Kemptner aus
Bechtolsheim mit dem Goldenen Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz
geehrt. „Was wir in unserem Lande
brauchen, ist eine Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft.
Ein Vorbild für diese Art des uneigennützigen gesellschaftlichen Engagements darf ich heute auszeichnen“,
sagte Lewentz bei der Übergabe der
von Ministerpräsidentin Malu Dreyer
verliehenen Auszeichnung in Mainz.
Mit dieser höchsten rheinland-pfälzischen Feuerwehrauszeichnung werden außerordentliche Verdienste um
das Feuerwehrwesen gewürdigt. „Wir
brauchen Menschen, die sich beispiellos dafür einsetzen, dass unsere Katastrophenschutzeinheiten sich gegenseitig unterstützen und ein starkes
Team bilden. Ohne sie würde Rheinland-Pfalz um einiges ärmer sein“, hob
der Minister in seiner Laudatio hervor.
Harald Kemptner startete vor mehr als
40 Jahren seine Karriere in der Freiwilligen Feierwehr in Baden-Württemberg. Sowohl im Nachbarland als auch
später in Rheinland-Pfalz bildete er auf
Kreisebene unzählige Feuerwehrmänner und –frauen für die tägliche Arbeit
im Feuerwehrdienst aus. Mehrmals
jährlich war er verantwortlich für Lehrgänge im Bereich der Grund- und
Truppführer-Ausbildung. Von 1999 bis
2014 prägte Kemptner als Kreisfeuerwehrinspekteur des Landkreises Alzey-Worms maßgeblich das Feuerwehrwesen. Diese Zeit und Arbeit waren geprägt von Teamarbeit und Weit-
sichtigkeit. Harald Kemptner war von
Beginn an ein großer Verfechter der
Notrufannahme- und Alarmierungsstelle in Mainz, die 2003 mit der „Feuerwehrleitstelle Mainz“ realisiert wurde.
Darüber hinaus setzte er sich unter anderem für die Fahrzeugbeschaffung im
überörtlichen Brandschutz ein.
Bürgermeister Steffen Unger und die
Beigeordneten der Ortsgemeinde
Bechtolsheim Dr. Harald Strecker und
Realschule plus Flomborn/Flörsheim-Dalsheim
Schnuppertage 2015 – Grundschüler der vierten Klassen zu Besuch am Standort Flomborn
Einen eigens für sie erstellten Stundenplan erhielten die Viertklässler
der Grundschulen Flomborn, Monsheim, Offstein, Bockenheim und
Pfeddersheim an ihrem jeweiligen
Schnuppertag am Schulstandort
Flomborn. So lernten die Schülerinnen und Schüler in vier Schulstunden
die neuen Fächer Englisch, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften kennen, die ab der fünften Klasse
in der Realschule plus unterrichtet
werden. Außerdem erhielten sie Einblicke in die Wahlpflichtfächer. Unter
anderem mussten sie verschiedene
Problemstellungen, wie z.B. ein
Deich konstruiert werden muss, um
Wellen Stand zu halten oder welches
Haar von welchem Haartyp stammt,
gemeinsam lösen. Arbeitstechniken,
wie z.B. Deichmodelle in Gruppenarbeit bauen oder Mikroskopieren,
halfen ihnen motiviert an die Problemlösung zu gehen. Auch die Nutzung neuer Medien im Sprachbereich (Englischunterricht am Computer) konnten die Viertklässler ausprobieren. Als Erinnerung bekam jeder Besucher eine Tüte vom leckeren Schulpausenmüsli mit nach
Hause.
Wir als Realschule plus bedanken
uns sehr bei den vier Grundschulen
und freuen uns über die gute Koope-
ration. Unseren Lehrkräften machte
es viel Spaß mit den begeisterungsfähigen Grundschülern zu arbeiten.
Wir freuen uns darauf bei der Einschulung im nächsten Schuljahr viele
bekannte Gesichter wieder zu sehen.
!!!Schon mal vormerken: Zusätzlich
zu unseren Schnuppertagen in Flomborn öffnen wir am Samstag,
23.01.2016 vormittags die Türen unseres zweiten Standortes FlörsheimDalsheim für einen Rundgang durch
das Schulgebäude. Des Weiteren
steht die Schulleitung für Beratungsgespräche zur Verfügung. Näheres
erfahren Sie Anfang Januar in Ihrem
R.J.
Amts- bzw. Nachrichtenblatt!
bindung:
06731- 84 32
Fahrpläne sowie nähere Informationen zum Ruftaxi-Verkehr erhalten
Ruftaxi passt
Fahrpreise zum
01.01.2016 an
Ab dem 01.01.2016 gelten für die
Nutzung des Ruftaxi-Verkehrs innerhalb der Verbandsgemeinde AlzeyLand sowie von / nach Alzey-Stadt
folgende neue Tarife:
Stufe
Fahrpreise neu
1
unverändert
2
3,00 €
3
4,40 €
4
5,90 €
Weitere Informationen siehe unter
Verbandsgemeinde „Amtlicher Teil“.
3311 Euro – Flonheimer
Adventsbenefizlauf:
Neue Rufnummer des Ruftaxiverkehrs
Ab 1. Januar 2016 ändert sich die
Rufnummer für die Bestellung der
Linie 2 und Linie 4 des Ruftaxiverkehrs auf folgende Telefonver-
Gerhard Brand waren ebenfalls nach
Mainz gereist, um die Glückwünsche
der Verbandsgemeinde Alzey-Land
und der Ortsgemeinde zu überbringen.
Für den Landkreis Alzey-Worms gratulierte Beigeordneter Gerhard Seebald.
Kreisfeuerwehrinspekteur
Michael
Matthes, VG-Wehrleiter Uwe König sowie Wehrführer Dominik Duckgeischel
schlossen sich den Gratulanten an.
Text/Foto: R.J.
Sie bei der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
unter der Telefonverbindung 06731409-213 sowie www.alzey-land.de.
„Im vollen Einsatz – mit Herz und
Seele dabei…“
Lesen Sie auf Seite 16
NOTDIENSTE
Notruf 110
Rhh. Fachklinik Alzey
Feuer 112
Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport
19 222
Apothekennotdienst
Tel. 0 67 31 / 5 00
Polizeiinspektion Alzey
Tel. 0 67 31 / 91 10
Kaiserstraße 32
Polizeiwache Wörrstadt
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz
Tel. 0 67 32 / 91 10
Pariser Straße 76
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
Festnetz (0,14 Euro/Min.)
Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey
DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey
Tel. 116 117
Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14 - Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefonseelsorge, Evang.-Kath.
rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich
Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey
Tel. 0 67 31 / 405-0
für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim,
Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim,
Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim
bei Störfällen
Tel. 07 00 / 00 04 40 33
Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek.
übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute
(aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)
Tel. 0 18 05 / 66 60 07
an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm.
0,12 EUR je angefangene Minute
Krankenhäuser
DRK-Krankenhaus Alzey
Tel. 0 67 31 / 40 70
Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und
08 00 / 1 11 02 22
Stromversorgung
EWR Netz GmbH
Tel. 0 62 41 / 848 300
bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser)
Tel. 08 00 / 1 84 88 00
Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH
Tel. 0 61 35 / 7 30
Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden
Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn
Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,
Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim
bei Störfällen
Tel. 0 61 35 / 65 00
Wasserversorgung
Tel. 0 62 42 / 50 05-0
Zweckverband Seebachgebiet Osthofen
für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,
Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim
bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit
Tel. 0 62 42 / 50 05-40
Zweckverband Abwasserentsorgung
Rheinhessen
Tel. 0 67 31 / 54 77 60
Mobil 01 51 / 18 62 25 94
Rufbereitschaft
BÜRGERSERVICE
Aktion Leben für Alle e.V.
Fachdienst für Hörgeschädigte
Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer
Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 12 01
Schloßgasse 41, Alzey
oder Tel. 0 67 32 / 57 57
Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen,
Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang
mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung
Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr
Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey
Kontakt:
Ambulanter Krankenpflegedienst e.V. Bornheim
Sprechstunde: Mi. 16 - 19 Uhr u. n. Vereinbarung
Europaring 18, 67227 Frankenthal
info@ifd-hörgeschädigte.de
www.ifd-hörgeschädigte.de
Bahnhofstraße 42, 55237 Bornheim
Tel. 0 67 34 / 96 00 03
Anonyme Alkoholiker (AA)
Offenes Meeting jeden Dienstag, 19.30 - 21.30 Uhr
i. d. Räumen d. „Oase“, Schloßgasse 15, Alzey
Tel. 0 67 33 / 60 36
oder 0 67 31 / 13 68
ASH-Jugendscouts
Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre
zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein
Dienstag, 14 - 16 Uhr und Mittwoch, 11 - 16 Uhr:
Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel. 01 62 / 54 40 431
Mittwoch, 9 - 12 Uhr:
Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter
Tel. 01 52 / 34 112 120
Mainzer Straße 22, Alzey
www.ash-alzey.de, [email protected], Facebook: Ash Alzey
AWO Betreuungsverein
für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke,
Suchtkranke, Beratung und Fortbildung
ehrenamtlicher Mitarbeiter
Tel. 0 67 31 / 1 04 59
Hellgasse 20, Alzey
Fax 0 67 31 / 23 85
AWO Sozialstation
Kreisverband Alzey-Worms e.V. Ambulante Alten- u.
Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer
Hellgasse 20, Alzey
Tel. 0 67 31 / 78 00
Fax 0 67 31 / 4 61 66
Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr
im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie
Schloßgasse 13, Alzey
Tel. 0 67 31 / 4 35 46
Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11:
- Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen
- Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt
- Kurse, Gruppen, Veranstaltungen
- Treffpunkt Frauencafé
Sprechzeiten: Mo. 14-16 Uhr, Di. u. Do. 10-12 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 72 27
Fax 0 6 7 3 1 / 99 62 85
Hospizverein DASEIN e.V., Alzey
Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden,
und deren Angehörigen zuhause
Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner
und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey,
Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317
Gerda Pusch
Mobil 01 75 / 7 28 45 54
[email protected]
Tel. 0 67 33 / 60 87
www.hospizverein-dasein.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Beratungsstelle Diakonisches Werk
Worms-Alzey
Schloßgasse 14, Alzey,
Tel. 0 67 31 / 95 03-0
[email protected]
Fax 0 67 31 / 95 03 11
Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,
Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation,
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung,
Lebensberatung, Kurvermittlung
Freundeskreise
Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen
Betroffene: Mo. 19.30 - 21 Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., 19.30 - 21 Uhr
Männerrunde
Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf,
Alltagssorgen, Lebenskrisen; in geraden Kalenderwochen Do. 19 - 21 Uhr
Berufsbegleitender Dienst
Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.V.
Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder
psychisch kranke Menschen
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 67 62
Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern,
Ausbildung, Behindertenfahrdienst
Hans-Böckler-Str. 109, Mainz
Jugend- und Drogenberatungsstelle
Schloßgasse 11, Alzey
Öffnungszeiten: Mo. - Mi. 10 - 17 Uhr,
Do. 10 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 Uhr,
geschl. jeweils 13 - 14 Uhr, Termine n. Vereinbarung
Landwirtschaftliche Familienberatung
der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen
Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen
Di. 9 - 17 Uhr, Mi. u. Do. 9 - 12 Uhr
[email protected]; www.lfbk.de
Stadt Alzey
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey
Tel. 0 67 31 / 4 31 01
Tel. 0 67 33 / 10 37
01 80 / 2 00 08 42
für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige:
Mo. - Fr. 19 - 24 Uhr, Sa., So. u. Feiertage 16 - 22 Uhr (auch anonym)
• Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen
Am Obermarkt 25, Alzey
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 94 15 97
• Haus- und Familienpflege
Tel. 0 67 31 / 94 15 98
• Betreuungsangebot in der „Sonnenblume“
Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do. 13.30 - 18 Uhr
Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma,
Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw.
Info: M. Rosendahl
Tel. 0 63 52 / 70 60 570
Tel. 0 67 31 / 13 72
Fax: 0 67 31 / 76 89
Krisentelefon:
Malteser Hilfsdienst e.V.
Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey
Tel. 01 80 5 / 25 25 28
0,12 EUR je angef. Minute
Caritaszentrum Alzey
Treffen: jeden 3. Montag im Monat
Kontakte: Friedrich Heck
Ernst Wilhelm von der Au
Tel. 0 62 33 / 8 89 20
Fax 0 62 33 / 88 92 20
Tel. 0 63 21 / 57 68 08
für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte,
Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten
Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden
Frau Kutschan
Tel. 0 63 52 / 70 59 90
Pflegestützpunkt Alzey
Tel. 0 67 31 / 49 66 971
Fax 0 67 31 / 49 66 973
Ruftaxi
Mobiler Sozialdienst
Menüservice „Essen auf Rädern“, Hausnotrufdienst,
Behindertenfahrdienst, Beratung, Information
Tel. 0 67 31 / 96 99 30
Schuldnerberatung
Offene Sprechzeit: Di. 13 - 15 Uhr
Tel.: Di. u. Do. 8 - 8.30 Uhr
Tel. 0 67 31 / 96 99 20
Linie 1 und 3:
Linie 2 und 4
Evang. Sozialstation Alzey
Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.
Tel. 0 67 31 / 26 68 und 9 40 00
Fax 0 67 31 / 94 00 19
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe
Alzey und Umgebung
Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat
jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey
(vor Erstbesuch anmelden)
Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer
Tel. 0 67 34 / 96 11 77
oder V. Senftleber
Tel. 0 63 55 / 95 58 91
Tel. 0 67 31 / 62 66
Tel. 0 67 31 / 72 38
Schlafapnoe Selbsthilfe
Alzey und Umgebung e.V.
c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx
Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz
Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden
www.impfschutzverband.de
Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung
Tel. 0 61 31 / 83 31 30
Tel. 06 71 / 4 45 15
Schwerbehindertenrecht
Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz
Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9 - 12 Uhr
in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey
Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr
Tel. 0 67 33 / 94 94 00
Selbsthilfegruppe
für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen
Treffen: jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr
Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey
Tel. 0 62 41 / 59 24 37
(neben kath. Kirche)
oder 0 67 33 / 68 43
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen
Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat 19 - 21 Uhr
MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
der Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell
Tel. 0 67 31 / 408-61 21
Selbsthilfegruppe
Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V.
Gruppenabende: Mo. 20 - 21.30 Uhr
im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey
Klaus Bicking
Tel. 0 67 31 / 4 14 95
Sozialpsychiatrischer Dienst
des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms,
An der Hexenbleiche 36, Alzey
Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen
und deren Kontaktpersonen
Mo. - Fr. 8.30 - 12 Uhr
Terminvereinbarung
Tel. 0 67 31 / 408 - 60 11 u. 60 12
Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey
Geriatrische Altentagesstätte
Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey
[email protected]
Tel. 0 67 31 / 5 01-4 68
Therapiezentrum
für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder
67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2,
Außenstelle Weinrufstr. 9, 55232 Alzey
Tel. 0 63 51 / 64 00
Tinnitus Selbsthilfegruppe
Kontakt: Jürgen Schindler
Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr
im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria
Tel. 0 67 35 / 10 89
Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung,
Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.)
Rodensteiner Straße 3, Alzey
Sprechstunden: Mo. 8.30 - 12 und 14 - 18,
Tel. 0 67 31 / 54 87 97-0
Do. 8.30 - 12 Uhr
Fax 0 67 31 / 54 87 97-90
Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V.
Hilfsverein Rheinhessen e.V. Alzey, Schloßgasse 15
Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke
Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 14 - 15.30 Uhr
Tel. 0 67 31 / 409-301
Tel. 0 67 31 / 35 99
WEISSER RING e. V.
Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms
[email protected]
DRK Kreisverband Alzey
Josselinstr. 3
Sprachstörungen nach Schlaganfall,
Tumor, Schädel-Hirn-Trauma
Treffen: jeden 2. Donnerstag
Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim
Ansprechpartner:
VdK – Kreisverband Alzey
Tel. 0 63 62 / 99 36 60
Fax 0 63 62 / 99 47 40
Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL)
Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege
Carmen Eichert
[email protected]
Schafhäuser Str. 45, 55232 Alzey
http://www.pflegestuetzpunkte.rlp.de
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0 67 31 / 95 03-0
Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige
Tel. 0 67 31 / 94 19 62
Mobil 01 51 / 15 57 70 03
Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde
Öffnungszeiten:
Eppelsheim
März - Okt.
Di. u. Do. 16 - 18 Uhr
Nov. - Feb.
Di. u. Do. 15 - 17 Uhr
Sa. (ganzjährig)
9 - 13 Uhr
Flonheim
März - Okt.
Di. und Do. 16 - 18 Uhr
Nov. - Feb.
Di. und Do 15 - 17 Uhr.
Sa. (ganzjährig)
8 - 12 Uhr
Gau-Odernheim
April - Sept.
Di. und Do. 16 - 18 Uhr
Sa. 8 - 13 Uhr
Okt. - März
Di. und Do. 15 - 17 Uhr
Sa. 9 - 12 Uhr
Sa. (ganzjährig)
Mauchenheim
Di. u. Do. 16 - 18 Uhr
Sa. 8 - 12 Uhr
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Amtlicher Teil
VG Alzey-Land
Montag, Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Telefon 0 67 31 / 40 90
[email protected]
http://www.alzey-land.de
8.00
14.00
8.00
8.00
14.00
8.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310
Montag
Dienstag
8.00
8.00
14.00
Mittwoch
7.00
Donnerstag
8.00
14.00
Freitag
8.00
Jeden 1. Samstag im Monat:
10.00
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
-
-
12.00
16.00
12.00
12.00
18.00
12.00
16.00
12.00
18.00
12.00
12.00
18.00
12.00
12.00
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Öffentliche Bekanntmachung der
Verbandsgemeinde Wonnegau
und Verbandsgemeinde Alzey-Land
Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Seebach am Donnerstag,
dem 10. Dezember 2015, 17.00 Uhr
Sitzungsort: Besprechungszimmer (1. OG Altbau)
der Verbandsgemeindeverwaltung
Wonnegau, Wormser Straße 23,
67593 Westhofen
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Schlussbesprechung über die Prüfung des Jahresergebnisses 2014
2. Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben im
Vermögensplan 2014
3. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 einschließlich
Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2014
4. a. Bekanntgabe der Abrechnung des Entsorgungsbetriebes Worms für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie
b. Informationen über die geplanten Investitionen
im Jahr 2016
5. Zwischenbericht zum 30.09.2015 über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
über die Abwicklung des Vermögensplanes gem.
§ 21 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
6. Entscheidung über die Ersatzbeschaffung von
Pumpe(n) für das Pumpwerk Gundersheim
7. Mitteilungen und Anfragen
Wagner
Verbandsvorsteher
(Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf
www.vg-wonnegau.de einsehbar.)
Öffentliche Bekanntmachung des
Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen
Feststellung Jahresabschluss 31.12.2014
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in der Sitzung am 16.9.2015 den Jahresabschluss zum
31.12.2014 gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung festgestellt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht, Anhang und Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2014 liegt in der Zeit
von Montag, dem 14.12.2015 bis Dienstag, dem
22.12.2015 beim Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 10, 55232 Alzey während den Dienststunden öffentlich aus.
Alzey, 2.12.2015
gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher
Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
sucht zum 1.3.2016
einen Hausmeister/
eine Hausmeisterin.
Gesucht wird eine flexible, aufgeschlossene Person,
die sowohl in den Schulen der Verbandsgemeinde,
als auch der Petersberghalle und im Verwaltungsgebäude eingesetzt werden kann. Neben den Tätigkeiten im Gebäude umfasst die Stelle auch die Pflege
der Außenanlagen, abendliche Kontroll- und Schließdienste sowie Wochenenddienste.
Wir bieten
• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
• eine tarifgerechte Eingruppierung nach dem TVöD
• die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
• eine leistungsorientierte Bezahlung.
Wir erwarten
• eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf
• Teamfähigkeit und Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten sowie am Umgang mit Menschen
• Flexibilität und die Bereitschaft, bei Bedarf auch
außerhalb der verwaltungsüblichen Arbeitszeiten
anwesend zu sein
• körperliche Belastbarkeit
• Führerschein der Klasse B, sowie die Bereitschaft
zum Einsatz des privateigenen PKW für Dienstfahrten.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15.1.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich 1,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.
Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen.
Ka.H.
Seite 3
WOHNRAUM
für Asylbewerber
gesucht!
Die Verbandsgemeinde Alzey-Land
sucht Wohnraum für Asylbewerber.
Vertragspartner für die Mietverträge ist
die Verbandsgemeinde Alzey-Land.
Für weitere Fragen stehen Ihnen
gerne zur Verfügung:
Frau Sehr,
Frau Balz,
Herr Janosch,
Tel. 06731-409301
Tel. 06731-409302
Tel. 06731-409323
Bechtolsheim
Neue Rufnummer
des Ruftaxiverkehrs
Ab 01. Januar 2016 ändert sich die Rufnummer für
die Bestellung der
Linie 2 und Linie 4 des Ruftaxiverkehrs auf folgende
Telefonverbindung:
06731- 84 32
Fahrpläne sowie nähere Informationen zum RuftaxiVerkehr erhalten Sie bei der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, unter der Telefonverbindung 06731-409-213 sowie www.alzeyland.de.
H.Rü.
Ortsbürgermeister Harald Kemptner
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Langgasse 44
Telefon 0 67 33 / 2 18
[email protected] oder
[email protected]
www.bechtolsheim-rheinhessen.de
Bermersheim v. d. H.
Ruftaxi erhöht Fahrpreise
Ab dem 01.01.2016 werden die Fahrten mit dem Ruftaxi innerhalb der Verbandsgemeinde Alzey-Land
bzw. nach /von Alzey-Stadt entsprechend den Fahrpreisen des öffentlichen Nahverkehrs erhöht. Die
neuen Tarife, die sich nach einem sogenannten Wabenplan richten, betragen künftig für eine durchfahren Wabe 2,50 €, für zwei durchfahrene Waben 3,00
€ und für drei durchfahrene Waben 4,50 € sowie für
vier durchfahrene Waben 6,10 €. Die Fahrpreise für
das Ruftaxi werden somit wieder mit 50 Cent Komfortzuschlag an die Tarife des VRN angepasst.
Fahrpläne sowie nähere Informationen zum RuftaxiVerkehr erhalten Sie bei der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, unter der Telefonverbindung 06731 / 409-213 sowie www.alzeyland.de.
H.Rü.
Albig
Ortsbürgermeister Günther Trautwein
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Rathaus, Langgasse 58
Telefon 0 67 31 / 23 01
Mobil 01 71 / 2 21 37 42
[email protected]
www.ortsgemeinde-albig.de
Bechenheim
Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger
Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8
Telefon 0 67 36 / 6 75
www.bechenheim.de
Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
Dienstag 19.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
Telefon 01 60 / 99 35 47 01
[email protected]
www.bermersheim-vdh.de
Biebelnheim
Ortsbürgermeisterin Petra Bade
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 11
Telefon 0 67 33 / 2 81
[email protected]
[email protected]
Sitzung des Gemeinderates
Am Mittoch, den 16.12.2015 um 18.00 Uhr, findet
bei der Feuerwehr, eine öffentliche/nichtöffentliche
Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
Aus organisatorischen Gründen beginnen wir mit
dem nichtöffentlichen Teil.
Öffentlicher Teil:
Vorhaben- und Erschließungsplan „Bechtolsheimer
Straße – 4. Änderung“
a) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Mitteilungen und Anfragen
Petra Bade
Ortsbürgermeisterin
Seite 4
Amtlicher Teil
Satzung
über die Ehrung verdienter
Personen von Bornheim
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bornheim hat in der öffentliche Sitzung am 10. Dezember 2014
aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Reinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI.
S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2013 (GVB1. S. 538), folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Grundsatz
(1) Die Ortsgemeinde Bornheim verleiht für die Ehrung verdienter Personen folgende Auszeichnungen:
1) Dankurkunde
2) Ehrenurkunde für Sportler und Vereine
3) Silberne Ehrennadel
4) Goldene Ehrennadel
5) Ehrenbürgerschaft
(2) Die Auszeichnungen werden Eigentum der geehrten Personen. Ehrennadel dürfen nur von ihnen persönlich getragen werden. Für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts (siehe § 5) gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung und dieser Satzung.
§2
Allgemeine Voraussetzungen
(1) Grundsätzlich sollen nur solche Personen ausgezeichnet werden, die sich besondere Verdienste, die
dem Wohle und Ansehen der Ortsgemeinde Bornheim und ihrer Einwohner nutzen, erworben haben.
Die besonderen Verdienste sollen in der Förderung des Gemeinwesens, der Politik, der Kultur, der
Wirtschaft und im sozialen Bereich liegen.
(2) Die Ortsgemeinde Bornheim kann jedoch auch Personen, die sich über die Grenzen Bornheims
hinaus besondere Verdienste erworben haben, auszeichnen.
(3) Die Auszeichnungen werden nur an Personen verliehen, die allgemeines Ansehen genießen.
(4) Um einer Entwertung der Auszeichnung vorzubeugen, ist bei der Beurteilung der Verdienste ein hoher Maßstab anzulegen. Verdienste, die mit einem Entgelt abgegolten werden, bleiben außer Betracht.
§3
Voraussetzung für die Auszeichnung
Bei Hilfsorganisationen (z. B. Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr):
(1) Die Dankurkunde erhalten Mitglieder für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft.
(2) Die Silberne Ehrennadel erhalten Mitglieder für 20 Jahre aktive Mitgliedschaft sowie leitende Mitglieder (z. B. Wehrführer) dieser Organisation für 10 Jahre in leitender Zugehörigkeit.
(3) Die Goldene Ehrennadel erhalten Mitglieder für 40 Jahre aktive Mitgliedschaft sowie leitende Mitglieder (z. B. Wehrführer) dieser Organisation für 20 Jahre in leitender Zugehörigkeit.
Bei Gemeinderatsmitgliedern:
(1) Die Silberne Ehrennadel erhalten Ratsmitglieder nach 10-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat.
(2) Die Goldene Ehrennadel erhalten Ratsmitglieder nach 20-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat.
Bei Vereinsmitgliedern:
(1) Die Silberne Ehrennadel erhalten Vereinsmitglieder für 15 Jahre leitende Vereinszugehörigkeit als Vorstandsmitglied (Vorsitzende und /oder stellvertretende Vorsitzende, Kassierer oder Schriftführer).
(2) Die Goldene Ehrennadel erhalten Vereinsmitglieder für 30 Jahre leitende Vereinszugehörigkeit als Vorstandsmitglied (Vorsitzende und /oder stellvertretende Vorsitzende, Kassierer oder Schriftführer).
Bei Sportlern und Vereinen:
(1) Eine Ehrenurkunde erhalten Personen, die sich durch besondere sportliche Leistungen ausgezeichnet haben.
(2) Eine Ehrenurkunde sowie eine Jubiläumsgabe erhalten Vereine, die sich um das sportliche, kulturelle
oder gesellige Leben der Ortsgemeinde verdient gemacht haben, bei 25-, 50-, 75- und 100-jährigem
Bestehen.
§4
Form der Ehrennadel
(1) Die Ehrennadel wird in zwei Ausführungen, in Silber und Gold, verliehen.
(2) Sie ist eine Anstecknadel mit dem Wappen der Ortsgemeinde Bornheim.
§5
Verleihung des Ehrenbürgerrechts
(1) Gemäß § 23 Absatz 1 der Gemeindeordnung kann die Ortsgemeinde Bornheim Persönlichkeiten, die
sich in besonderem Maße um Bornheim verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
(2) Die besonderen Verdienste sollen in der Förderung des Gemeinwesens, im sozialen Bereich, allen Bereichen der Politik, der Kultur und der Wirtschaft liegen. Nur Zeitablauf oder Erreichung eines bestimmten Lebensalters können nicht für diese Ehrung bestimmend sein.
(3) Auch Personen, die nicht Bürger der Ortsgemeinde Bornheim sind, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
(4) Besondere Rechte und Pflichten werden durch das Ehrenbürgerrecht nicht begründet.
§6
Vorschlag- und Entscheidungsrecht
(1) Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung von Personen sind ausschließlich der Bürgermeister und
die Mitglieder des Gemeinderates, ebenso die Freiwillige Feuerwehr und die Vereine für ihren Personenkreis.
(2) Die Vorschläge sind ausreichend schriftlich zu begründen.
(3) Über die Verleihung der Dankurkunde, der Ehrennadeln, und des Ehrenbürgerrechts an den in den
§§ 2 und 5 benannten Personenkreis entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit
Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
(4) Für die Verleihung der Auszeichnungen an den in § 3 benannten Personenkreis ist ein Gemeinderatsbeschluss nicht erforderlich.
(5) Über die Verleihung von Auszeichnungen an Personen, die nicht unter den in dieser Satzung geregelten Personenkreis fallen, entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
§7
Verleihungsurkunde
Mit der Auszeichnung wird den zu Ehrenden eine Verleihungsurkunde ausgehändigt.
Fortsetzung auf der nächsten Seite
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Bornheim
Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
Donnerstag 18.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hindenburgring 24
Telefon 0 67 34 / 96 04 26
Fax 0 67 34 / 96 24 58
[email protected]
www.bornheim-rheinhessen.de
Öffentliche
Bekanntmachung – Gemeinderat
Frau Michaela Eisinger hat ihr Mandat im Rat der
Ortsgemeinde Bornheim niedergelegt.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Wahl zum
Gemeinderat der Gemeinde Bornheim am 25. Mai
2014 wurde Herr Detlef Krause (Wählergruppe
Matheis) als Nachfolger festgestellt.
Herr Detlef Krause wurde hiervon unterrichtet, hat
das Mandat angenommen und wurde in der Sitzung
des Gemeinderates Bornheim verpflichtet.
Dintesheim
Ortsbürgermeister Arnd Stegemann
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
Telefon 0 67 35 / 15 89
[email protected]
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 17.12.2015 um 20.00 Uhr, findet Amtszimmer des Bürgerhauses eine öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Feststellung Jahresabschlüsse 2013 und 2014
3. Haushaltsplanung 2016
4. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Arnd Stegemann
Ortsbürgermeister
Eppelsheim
Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann
Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17
Telefon 0 67 35 / 2 57
Fax 0 67 35 / 81 35
[email protected]
www.eppelsheim.de
Erbes-Büdesheim
Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler
Montag 9.00 - 11.00 Uhr und
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 30
Telefon 0 67 31 / 80 54
[email protected]
www.erbes-buedesheim.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Montag, den 14.12.2015 um 19.00 Uhr, findet
im Rathaus, in Erbes-Büdesheim eine öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
über die Prüfung der Jahresabschlussrechnungen
für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
2. Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde AlzeyLand
3. Ruhende Verkehrssituation im Gewerbegebiet
„An der Sandkaute“
4. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karlheinz Tovar
(Erster Beigeordneter)
Esselborn
Ortsbürgermeister Markus Pinger
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
Telefon 0 67 31 / 4 33 30
[email protected]
www.gemeinde-esselborn.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 10.12.2015 um 20.00 Uhr,
findet im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn,
Amtlicher Teil
Seite 5
Fortsetzung
Satzung
über die Ehrung verdienter
Personen von Bornheim
§8
Durchführung der Ehrung
(1) Die Ehrungen werden grundsätzlich vom Bürgermeister im Rahmen des Jahresempfangs der Ortsgemeinde Bornheim vorgenommen.
(2) In Ausnahmefällen kann die Ehrung auch zu einem anderen Termin (z. B. Jubiläum, Einweihung) verliehen werden.
§9
Entziehung einer Ehrung
Der Gemeinderat kann auf Antrag eines Drittels der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder verliehene Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens entziehen. Der Beschluss über den Entzug bedarf einer Mehrheit von
zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
§ 10
Nachrufe
(1) Bei Sterbefällen von mit der Goldenen Ehrennadel oder dem Ehrenbürgerrecht der Ortsgemeinde
Bornheim ausgezeichneten Personen veröffentlicht die Ortsgemeinde Bornheim Nachrufe in der Allgemeinen Zeitung.
(2) Auf vorherigen Wunsch kann auf den Nachruf verzichtet werden.
§ 11
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
Bornheim, den 7. Dezember 2015
gez. Renate Steingaß
Ortsbürgermeisterin
Obergasse 11, eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Einwohner Fragestunde
2. Annahme von Sachspenden
Beratung und Beschlussfassung
3. Jahresabschluss 2013
a. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
b. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Beratung und Beschlussfassung
4. Jahresabschluss 2014
a. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
b. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Beratung und Beschlussfassung
5. Dorferneuerungskonzept
Beratung und Beschlussfassung
6. Wartung der Heizungsanlagen
Beratung und Beschlussfassung
7. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Markus Pinger
Ortsbürgermeister
Flomborn
Ortsbürgermeister Rainer Thomas
Dienstag 18.30 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Langgasse 28
Telefon 0 67 35 / 2 34
Privat 0 67 35 / 6 85
www.flomborn.de
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Richtlinien für Ehe-, Altersjubiläen und Geburten
der Ortsgemeinde Bornheim
1. Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die Jubilare
a) ihren ständigen Wohnsitz in Bornheim haben,
b) der vorgesehenen Ehrung würdig sind und
c) bei Ehejubiläen die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
2. Jubiläen im Sinne dieser
Jubilare erhalten als Anerkennung
Satzung sind:
ein Geschenk über:
a) Ehejubiläen:
• Goldene Hochzeit (50 Jahre)
50 Euro
• Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
60 Euro
• Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
65 Euro
• Gnadenhochzeit (70 Jahre)
70 Euro
b) Altersjubiläen:
• Vollendung des 70. Lebensjahres
20 Euro
• Vollendung des 80. Lebensjahres
30 Euro
• Vollendung des 90. Lebensjahres
40 Euro
• Vollendung des 100. Lebensjahres
50 Euro
• ab dem 91. Lebensjahr jährlich
15 Euro
c) Geburten:
Für die Geburt eines Kindes wird ein Geschenk in Höhe von 30 Euro überreicht.
3. Ehe-, Altersjubilare und Geburten erhalten als Anerkennung grundsätzlich ein Geschenk, in Höhe des
oben aufgeführten Geldbetrages. Daneben wird Ihnen von dem/der Ortsbürgermeister/in oder einem
von ihm/ihr benannten Ratsmitglied ein Glückwunschschreiben der Gemeinde überreicht.
4. Die Richtlinien treten mit dem Datum ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Bornheim, 7. Dezember 2015
gez. Renate Steingaß
Ortsbürgermeisterin
Flonheim
Sitzung des Gemeinderates
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner
Öffnung der Verwaltung:
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus, Marktplatz 12
Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57
Fax 0 67 34 / 9 14 08 31
[email protected]
www.flonheim.de
Kindertagesstätte: [email protected]
Infothek/Ortsmuseum: [email protected]
Am Mittwoch, den 9.12.2015 um 20.00 Uhr, findet
im Gemeindesaal, Marktplatz 12, eine öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bildung von Wahlvorständen für die Landtagswahl 2016 am 13.3.2016
- Vorschläge
2. Auftragsvergabe an ein Planungsbüro zur Gestaltung von Urnengrabstätten
3. Vergabe des Fußbodenbelages in der „Wirtschaft
am Adelberg“
Beratung und Beschlussfassung
4. Mitteilungen über Straßenbeleuchtungen
5. Essensbelieferung in der Kita Flonheim
Beratung und Beschlussfassung
6. Vergabe von Planungsleistungen Straßenbau
„Alzeyer Straße“
a) Beauftragung von Planern/Fachplanern
b) Beantragung einer Zuwendung
7. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Ute Beiser-Hübner
Ortsbürgermeisterin
Seite 6
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Flonheim
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim
für das Jahr 2015 vom 03.12.2015
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom
31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 23.11.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 27.11.2015 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber
erhöht
vermindert
nunmehr
bisher
um
um
festgesetzt
Euro
Euro
Euro
auf Euro
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
2.258.940,478.400,-,2.737.340,der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.616.830,76.010,-,2.692.840,der Jahresfehlbetrag auf
-357.890,402.390,-,44.500,2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen
2.122.640,248.400,-,2.371.040,die ordentlichen Auszahlungen
2.394.540,76.010,-,2.470.550,der Saldo der ordentlichen
-271.900,172.390,-,-99.510,Ein- und Auszahlungen
die außerordentlichen Einzahlungen
die außerordentlichen Auszahlungen
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen
-,-,-,-
-,-,-,-
-,-,-,-
-,-,-,-
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 640.000,die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.065.000,der Saldo der Ein- und Auszahlungen
-425.000,aus Investitionstätigkeit
147.850,206.100,-58.250,-
--,-,-
787.850,1.271.100,-483.250,-
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 698.700,die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.800,der Saldo der Ein- und Auszahlungen
696.900,aus Finanzierungstätigkeit
664.360,778.500,-114.140,-
-,-,-,-
1.363.060,780.300,582.760,-
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht geändert und bleibt bei:
zinslose Kredite von bisher
verzinste Kredite von bisher
zusammen von bisher
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der
-,-- Euro auf
-,-- Euro auf
-,-- Euro auf
Kredite zur Umschuldung.)
-,- Euro
335.800,-- Euro
335.800,-- Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls nicht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt unverändert festgesetzt:
- Grundsteuer A auf
300 v.H.
- Grundsteuer B auf
365 v.H.
- Gewerbesteuer auf
365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund auf
30,-- Euro
- für den zweiten Hund auf
40,-- Euro
- für jeden weiteren Hund auf
60,-- Euro
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl.
S. 57) werden nicht geändert.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Aufgrund eines formalen Fehlers in der Bekanntmachung der Straßenwidmungen werden die
Widmungsverfügungen erneut veröffentlicht:
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Wasserwerk“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 11 Nr. 199, als Gemeindestraße „Am Wasserwerk“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ (Verlängerung)
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 92 sowie Flur 7 Nr.
233/3 und 218/3 über eine Länge von 100 m, endend
bei Flur 7 Nr. 41/1 und 52/4, als Gemeindestraße
„Bahnhofstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (keine Änderung).
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Erbes-Büdesheim, den 3.12.2015
gez.
Karl-Heinrich Sailler
(Ortsbürgermeister)
Fortsetzung auf der nächsten Seite
Gemeindestraße „Hohlstraße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 12 Flurst.-Nr. 85/2, auf einer
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Länge von 100 m, als Gemeindestraße „Hohlstraße“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraßen „Im Baumfeld“ und „Falterweg“
Aufgrund des § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat
der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.1999 beschlossen,
die Haupterschließungsstraße im Gewerbegebiet „Im
Baumfeld“ Flur 10 Flst. Nr. 128/2, beginnend ab der
L 408 „Bornheimer Landstraße“ bis zur geplanten
Umgehungsstraße sowie Flur 10 Flst. Nr. 127 ab der
Haupterschließungsstraße in westlicher Richtung auf
eine Länge von ca. 120 m zur „Wilhelm-LeuschnerStraße“ und ein Teilstück der Wegeparzelle Flst. Nr.
161 bis zum Grundstück Nr. 38/1 des Aussiedlerhofes „Pauser“ als Gemeindestraße „Im Baumfeld“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Das Grundstück Flur 10 Nr. 141, beginnend westlich
ab der K 14 „Friedrich-Ebert-Straße“, auf eine Länge
von ca. 150 m in östlicher Richtung zur Haupterschließungsstraße, wird ebenfalls als Gemeindestraße „Falterweg“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straßen sind endgültig hergestellt. Die beigefügten Lagepläne sind Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraßen kann innerhalb eines Monats
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Untergasse“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 14 Nr. 71 sowie Flur 15 Nr.
37, 38, als Gemeindestraße „Untergasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Amtlicher Teil
Seite 7
Fortsetzung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim
für das Jahr 2015 vom 3.12.2015
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung AlzeyWorms zu den Festsetzungen in den §§ 2 - 3 der Haushaltssatzung ist mit Genehmigungsdatum
vom 27.11.2015 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.12.2015 bis 21.12.2015 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108),
55232 Alzey öffentlich aus.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Alzey, den 3.12.2015
gez.:
Steffen Unger
(Bürgermeister)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Adelbergstraße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Flurst.-Nr. 108/1, 146/1,
als Gemeindestraße „Adelbergstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Backhausgarten“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 14 Flurst.-Nr. 70/1, 139, als
Gemeindestraße „Am Backhausgarten“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Grabentürchen“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
Seite 8
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 9 Nr. 76/1, als Gemeindestraße „Am Grabentürchen“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Wiesbach“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengestzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 09.10.2002 beschlossen, die im
Baugebiet „Am Grabentürchen“ an der Straße „Am
Grabentürchen“ beginnende und von da an auf der
Straßenparzelle Flur 9 Flurst.-Nr. 97 von Ost nach
West über die Straßenparzelle Flur 9 Flurst.-Nr. 82/1
hinweg bis zum Beginn der Wegeparzelle Flur 9
Flurst.-Nr. 81/2 verlaufende Erschließungsstraße mit
einer Länge von ca. 230 m als Gemeindestraße „Am
Wiesbach“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straßen sind endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „An der Dohlmühle“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 9 Nr. 82/1, mit einer Länge
von insgesamt 87 m, das nördliche Ende befindet
sich an der Erschließungsstraße „Am Wiesbach“, als
Gemeindestraße „An der Dohlmühle“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Amtlicher Teil
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Bacchusstraße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Flurst.-Nr. 115/2, als Gemeindestraße „Bacchusstraße“ dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Berliner Straße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 21 Nr. 96, Flur 11 Nr. 198 sowie Flur 22 Nr. 141, 97, 45/50, als Gemeindestraße
„Berliner Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Erbes-Büdesheimer Straße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstra-
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
ßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat
der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in
öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen,
die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 63/1, 46/1 sowie
Flur 11 Nr. 195, 136/2, als Gemeindestraße „ErbesBüdesheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Geisterweg“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 11 Flurst.-Nr. 196, 136/1 sowie Flur 22 Nr. 58/1 über einer Länge von 66 m, endend an Flur 22 Nr. 22/2 und 32/5, als Gemeindestraße „Geisterweg“ dem öffentlichen Verkehr zu
widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Holzweg“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 14 Flurst.-Nr. 127, als Gemeindestraße „Holzweg“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen in der
Ortsgemeinde Flonheim
Amtlicher Teil
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 02.07.2003 beschlossen, die im
Baugebiet „An der Dorfmauer“ an der Straße „Neugasse“ beginnende und von da an auf der Straßenparzelle Flur 1 Flurst.-Nr. 512/26 in nord-westlicher
Richtung verlaufende Erschließungsstraße mit einer
Länge von 47 m, die am Ende im rechten Winkel
Richtung Nord-Osten verläuft auf einer Länge von
45 m als Gemeindestraße „Neugasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Stichtag der Übernahme ist der 01.09.2003. Die
Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Gemeindestraße „Huxelweg“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Flurst.-Nr. 115/1, als Gemeindestraße „Huxelweg“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Kellergasse“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 13 Flurst.-Nr. 59/1, als Gemeindestraße „Kellergasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Neugasse“
Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 36 des Landesstraßengestzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124) hat der
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 72/1 sowie Flur 21 Nr.
95/2 und Flur 11 Nr. 173/4, 197/5, als Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“ dem öffentlichen Verkehr
zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Villenauxer Straße“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, Flur 14 Nr.
58 sowie Flur 13 Nr. 101/3, als Gemeindestraße „Villenauxer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Seite 9
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Wassergasse“
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung
vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.1991 (GVBl. S. 124), hat der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Erschließungsstraße Flur 1 Nr. 80/1 und Flur 11 Nr. 200
über einer Länge von 60 m Richtung Nord-Westen,
als Gemeindestraße „Wassergasse“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist endgültig
hergestellt. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil
der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Alzeyer Tor“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
22.02.1994 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 10 Nr. 112 als Gemeindestraße „Am Alzeyer
Tor“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Brunnenstübchen“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
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Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
02.05.1984 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 80 und 135, zwischen den Einmündungen
in die Rheingrafenstraße und in die Berliner Straße,
sowie die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 150, zwischen der Einmündung in die Berliner Straße und
dem südlich gelegenen Wirtschaftsweg Flur 22 Nr.
55/5, als Gemeindestraße „Am Brunnenstübchen“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Gaswerk“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
02.05.1984 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 60/3, südlich der Einmündung in die Berliner Straße bis zur Einmündung in den Geisterweg,
als Gemeindestraße „Am Gaswerk“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Obertor“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
09.09.1980 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 11 Nr. 226, 23, 234 und 218 sowie Flur 11 Nr.
208, von der Einmündung in die L 406 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 11
Nr. 222, als Gemeindestraße „Am Obertor“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Amtlicher Teil
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Am Sportfeld“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
16.11.1976 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 21 Nr. 97, zwischen der Einmündung in die Berliner Straße und der Einmündung in die Rheingrafenstraße, als Gemeindestraße „Am Sportfeld“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Berliner Straße“ (Verlängerung)
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
2.5.1984 beschlossen, das Teilstück der Berliner
Straße, die Erschließungsstraße Flur 22 Nr. 141, zwischen den Einmündungen in die Donnersbergstraße
und in die Straße Am Gaswerk, als Gemeindestraße
„Berliner Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Berliner Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
16.11.1976 beschlossen, die Erschließungsstraße
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Flur 22 Nr. 45/50, zwischen den Einmündungen in die
Donnersbergstraße und in die Erbes-Büdesheimer
Straße, als Gemeindestraße „Berliner Straße“ dem
öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Breslauer Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
18.06.1980 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 10 Nr. 98, von der Einmündung in die Bornheimer Landstraße (L 407) bis zur Einmündung in die
Ostdeutsche Straße, als Gemeindestraße „Breslauer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Donnersbergstraße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
02.05.1984 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 88 und 142, zwischen den Einmündungen
in die Rheingrafenstraße und in die Adelbergstraße,
als Gemeindestraße „Donnersbergstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Erbes-Büdesheimer Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
16.11.1976 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 63/1, von der Einmündung in die Rheingrafenstraße bis zur Einmündung in die Berliner Straße, als Gemeindestraße „Erbes-Büdesheimer Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Ernst-Scherrer-Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
16.11.1976 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 45/51, zwischen der Einmündung in die
Berliner Straße und die Einmündung in die Rheingrafenstraße, als Gemeindestraße „Ernst-ScherrerStraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Gustav-Heinrich-Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
19.06.1995 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 13 Nr. 94 und 65 als Gemeindestraße „GustavHeinrich-Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Amtlicher Teil
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Ostdeutsche Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
18.06.1980 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 21 Nr. 94, zwischen den Einmündungen in die
Bahnhofstraße und in die Breslauer Straße, als Gemeindestraße „Ostdeutsche Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan
ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
16.11.1976 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 21 Nr. 95/2, zwischen der Einmündung der Donnersbergstraße über die Erbes-Büdesheimer Straße
und der Einmündung des Weges Flur 1 Nr. 202 am
Anwesen Dexheimer, als Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“ (westlicher
Teil)
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
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Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
18.06.1980 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 22 Nr. 72, von der Einmündung in die Donnersbergstraße bis zur Einmündung in die Straße Am
Gaswerk, als Gemeindestraße „Rheingrafenstraße“
dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte
Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Schwepnitzer Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
01.09.1997 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 21 Nr. 144 als Gemeindestraße „Schwepnitzer
Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Villenauxer Straße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
19.06.1995 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 13 Nr. 101 als Gemeindestraße „Villenauxer
Straße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der
beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Seite 12
Widmung und Benennung von
Gemeindestraßen
in der Ortsgemeinde Flonheim
Gemeindestraße „Wasserwerkstraße“
Aufgrund der § 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz in der seinerzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Flonheim in öffentlicher Sitzung am
18.06.1980 beschlossen, die Erschließungsstraße
Flur 11 Nr. 199, von der Einmündung in die L 407 bis
zur Einmündung in den Geisterweg, als Gemeindestraße „Wasserwerkstraße“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. *)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Widmung und Benennung
der Gemeindestraße kann innerhalb eines Monats
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land,
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen.
Alzey, 15.10.2015
Namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Flonheim
Steffen Unger
Bürgermeister
*) Der Lageplan kann innerhalb der Widerspruchsfrist bei der
Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zimmer 213) eingesehen werden.
Framersheim
Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster
Sprechstunde:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr
Rathaus, Schloßstraße 1
Telefon 0 67 33 / 3 16
[email protected]
www.framersheim.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 10.12.2015, 19.00 Uhr findet
im Clubraum der Sport- und Kulturhalle eine öffentliche/nichtöffentliche Ratssitzung des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1) Neuvergabe Wegenutzungsvertrag Gas
- Festlegung der Auswahlkriterien
• Beratung und Beschlussfassung
2) Bebauungsplan „Alter Ortskern Nord“
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
• Beratung und Beschlussfassung
3) Spenden für Sturmopfer 07.07.2015
a) Endgültige Festlegung der Kriterien für Spendenzahlungen
b) Schließung des Spendenkontos
• Beratung und Beschlussfassung
4) Annahme von Spenden
• Beratung und Beschlussfassung
5) Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Im Anschluss findet unsere Jahresabschlussfeier
statt.
Ulrich Armbrüster
Ortsbürgermeister
Freimersheim
Ortsbürgermeister Wilfried Brück
Sprechstunde im Bürgerhaus,
Flomborner Weg 20:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
Telefon 0 67 31 / 78 30 (nur donnerstags)
Rathaus, Hauptstraße 7
Telefon 0 67 31 / 4 33 17
[email protected]
www.freimersheim-rheinhessen.de
Amtlicher Teil
Gau-Heppenheim
Ortsbürgermeister Helmut Matthäi
Montag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3
Telefon 0 67 31 / 4 24 45
Fax 0 67 31 / 4 74 99 57
Mobil 01 51 / 15 56 22 13
[email protected]
www.gau-heppenheim.de
Gau-Odernheim
Ortsbürgermeister Heiner Illing
Sprechstunde montags
von 17.00 - 19.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
weitere Bürostunden
Montag von 17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr
Rathaus, Obermarkt 5
Telefon 0 67 33 / 4 03
Fax 0 67 33 / 16 28
[email protected]
www.gau-odernheim.de
Kindertagesstätte: 0 67 33 / 9 29 97 70
Kindergarten: 0 67 33 / 68 87
Bericht der
Gemeinderatssitzung
Neubau eines Kindergartens beschlossen
Die Zukunft des Kindergartens nach dem alten
Schloss stand als zentraler Punkt auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Gau-Odernheim. Alle Ratsmitglieder waren
anwesend und Ortsbürgermeister Heiner Illing durfte
auch zahlreiche Besucher begrüßen. Da eine veränderte Nachfrage der Eltern eine Umwandlung in einen Ganztagskindergarten unumgänglich macht, beschäftigt sich der Gemeinderat seit mehr als eineinhalb Jahren mit der weiteren Entwicklung des Kindergartens. Eine Erweiterung des Angebotes in der
Kindertagesstätte Regenbogen macht sowohl aus
räumlicher als auch aus kinderpädagogischer Betrachtung keinen Sinn und so wurden mehrere Szenarien, die den Umbau des alten Kindergartens betreffen, durchgespielt. Aufgrund der gesetzlichen
Forderungen, wie z.B. Herstellung der Barrierefreiheit
oder Bereitstellung einer Kühlzelle für die Essensabfälle, bewegen sich die Kosten für einen Umbau bei
ca. einer dreiviertel Million Euro. Die Bausubstanz,
speziell der in den 70er Jahren angebauten Räumlichkeiten, zeigt bereits große Mängel und so ist bei
einem Umbau zusätzlich mit einem nicht zu kalkulierenden Risiko zu rechnen. Alternativ wurde nun die
Möglichkeit eines Neubaus andiskutiert. Die Schätzkosten hierfür liegen bei ca. 1.3 Millionen Euro. Der
Neubau soll zu einer eingeschossigen dreigruppigen
Kindertagestätte mit integrierter Krippenbetreuung
gestaltet werden. Als Platz stehen der Gemeinde eigene Flächen im Bereich Brunnenstraße / Ecke
Mühlstraße zur Verfügung. Somit wäre die Anbindung an den alten Ortskern gewährleistet und es
könnten zugleich die Parkmöglichkeiten der Petersberghalle genutzt werden. Für den alten Kindergarten
soll ein Nutzungskonzept erarbeitet werden, das einen Leerstand des Gebäudes verhindert. Bei der abschließenden Abstimmung sprach sich der Rat dann
einstimmig für den Bau eines neuen Kindergartens
aus. Als kalkulatorische Summe sollen 1,5 Millionen
Euro in den Haushalt eingestellt werden. Da keine
zusätzlichen Plätze geschaffen werden, sind praktisch keine Fördermittel zu erwarten. Das Gebäude
wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 bezugsfertig sein. Auch alle weiteren Beschlüsse des
Abends wurden einstimmig getroffen. Für die Planung des Kindergartens in den Leistungsstufen 1-4
wurden die Architekten Diehl und Kasprzik aus Zornheim, für die Statik Claus Besser aus Gau-Odernheim und für ein Bodengutachten Rubel und Partner
aus Wörrstadt verpflichtet. Als Vorsitzender des
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Rechnungsprüfungsausschusses trug Georg Müller
die Ergebnisse der Prüfungen 2013 und 2014 vor. Es
gab keine Beanstandungen und somit wurden sowohl bei der Ortsgemeinde, als auch bei der Verbandsgemeinde Bürgermeister und Beigeordnete
entlastet. Für das Neubaugebiet Vortstadt III wurden
zwei Oberflächenwasser-Entwässerungskonzepte
durch den ZAR erarbeitet. Das erste Konzept sah eine Entwässerung in offenen Gräben im Neubaugebiet und das zweite eine klassische Entwässerung
über Kanäle und ein Rückhaltebecken vor. Hier entschied sich der Rat für die zweite Variante. Zur Finanzierung des Gau-Odernheimer Marktes nahm der
Rat eine Spende der Sparkasse in Höhe von 400€
an. Zum Schluss informierte Bürgermeister Heiner Illing noch darüber, dass im Rahmen der Dorferneuerung für die Rathausrenovierung die letzte Zahlung
vom Land für 2015 in Höhe von € 2.698 flossen, der
Antrag der Mittelerhöhung für die Kirchturmrenovierung in Höhe von € 26.620 vom Land genehmigt
wurde und eine Änderung des B-Planes „Um den
Bahnhof“ der OG Bechtolsheim in der Offenlage ist.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.
Heiner Illing
Ortsbürgermeister
Kettenheim
Ortsbürgermeister Wilfried Busch
Dienstag 18.30 - 19.30 Uhr
Rathaus, Alzeyer Straße 10
Telefon 0 67 31 / 4 33 31
Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, den 15.12.2015, 19.00 Uhr findet im
Dorfgemeinschaftshaus Kettenheim eine öffentliche
Ratssitzung des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 und 2014
- Bericht über die Rechnungsprüfung der Jahre
2013 und 2014
- Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und
2014
- Entlastung der Verwaltung
2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016
- Beratung und Beschlussfassung
3. Erneuerung Treppenstufen Dorfgemeinschaftshaus
- Beratung und Beschlussfassung
4. Mitteilungen und Anfragen
Busch
Ortsbürgermeister
Lonsheim
Ortsbürgermeister Harald Denne
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5
Telefon 0 67 34 / 2 36
[email protected]
www.weindorf-lonsheim.de
Bekanntmachung
über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lonsheim hat in
seiner Sitzung am 24.11.2015 die Feststellung des
Jahresabschlusses 2013 beschlossen und den Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im
Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der
Zeit vom
11.12.2015 bis einschließlich 21.12.2015
zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Amtlicher Teil
waltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38,
Zimmer 108 öffentlich aus.
Alzey, 02.12.2015
gez.:
Steffen Unger
Bürgermeister
Bekanntmachung
über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lonsheim hat in
seiner Sitzung am 24.11.2015 die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 beschlossen und den Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im
Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung hiermit bekanntgemacht.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in der
Zeit vom
11.12.2015 bis einschließlich 21.12.2015
zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38,
Zimmer 108 öffentlich aus.
Alzey, 02.12.2015
gez.:
Steffen Unger
Bürgermeister
Mauchenheim
Ortsbürgermeister Udo Arm
Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita)
Telefon 0 63 52 / 44 03 (Gemeindebüro)
Mobil 01 75 / 5 82 31 36
[email protected]
www.mauchenheim-online.de
Beratung und Beschluss
3. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren,
Beratung und Beschluss
4. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Udo Arm
Ortsbürgermeister
Nack
Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Hauptstraße 65
55243 Nack
Telefon 0 67 36 / 2 66 (Gemeindebüro)
Telefon 0 67 36 / 20 55 93
www.gemeinde-nack.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Freitag, den 18.12.2015, 18.30 Uhr findet, im
Bürgerhaus, Nack eine öffentliche/nichtöffentliche
Ratssitzung des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragestunde
2. Beratung und Beschlussfassung: Erneuerung der
Sitzpolster an der Bestuhlung im DGH
3. Beratung und Beschluss: Terminierung Kerb
2016
4. Besetzung Wahlvorstand und Wahlausschuss
zur Landtagswahl 2016
5. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Bernhard Hähnel
Ortsbürgermeister
Seite 13
Ober-Flörsheim
Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1
Telefon 0 67 35 / 2 18
Mobil 01 51 / 14 94 48 00
Fax 0 67 35 / 94 18 48
[email protected]
www.ober-floersheim.de
Sitzung des Gemeinderats
Am Donnerstag, 10.12.2015, 19.00 Uhr, findet im
Rathaus eine öffentliche/nichtöffentliche Ratssitzung
des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung die Anpassung
des Förderantrages im 1.-Stock zum Bau des
neuen Bürgerhauses
2. Beratung und Beschlussfassung über den nachträglichen Einbau von Überspannungsschutz in
die LED-Straßenleuchten
3. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Sascha Leonhardt
Ortsbürgermeister
Offenheim
Ortsbürgermeister Peter Odermann
Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4
Telefon 0 67 36 / 2 16
Mobil 01 72 / 8 79 78 84
[email protected]
www.offenheim.de
Wahlheim
Sitzung des Gemeinderats
Am Dienstag, 15.12.2015, 19.00 Uhr, findet im
Gasthaus Balz, eine öffentliche/nichtöffentliche Ratssitzung des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2. Teilfortschreibung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe 2014, Anhörungsverfahren
Nieder-Wiesen
Ortsbürgermeister Gernot Heck
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3
Telefon 0 67 36 / 2 61
Fax 0 67 36 / 96 01 34
Ortsbürgermeister Ralph Fuchs
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1
Telefon 0 67 31 / 5 16 17 67
Mobil 01 76 / 83 38 30 80
[email protected]
Ende Amtlicher Teil
GOTTESDIENSTE
Katholisch: Albig: Do., 18.30 Uhr, Rorateamt. Bechenheim: Mi., 18.30 Uhr,
Rorateamt. Bechtolsheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt. Biebelnheim: So., 9 Uhr,
Amt. Erbes-Büdesheim: Do., 18 Uhr, Ökum. Friedensgebet, kath. Kirche. Fr.,
18 Uhr Rosenkranz; 18.30 Uhr, Rorateamt. Sa., 19 Uhr, VAM. Flomborn: Fr.,
18 Uhr, Rorateamt. Flonheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt zum Patrozinium u.
Kirchweih. Framersheim: Sa., 14 Uhr, Lesung und Konzert mit Diakon Jones.
Freimersheim: So., 9 Uhr, Eucharistiefeier. Mi., 17.30 Uhr Adventsvesper;
18 Uhr Rorateamt. Gau-Odernheim: Sa., 18.30 Uhr, VAM. Lonsheim: Sa.,
17.30 Uhr, VAM mit El’Schaddaj. Ober-Flörsheim: Fr., 16.30 Uhr, KGD (Erstkommunionkurs). So., 10.30 Uhr, Eucharistiefeier; 10.30 Uhr Kinderwort-GD,
anschl. Kirchencafé. So., 17 Uhr, Konzert mit Cantabile und Saitenwind. Di.,
6.30 Uhr Rorateamt. Mi., 9 Uhr Adventsgedanken. Do., 18 Uhr Echaristische
Anbetung/Adventsvesper; 18.30 Uhr, Rorateamt. Weinheim: So., 8.20 Uhr, Rosenkranz; 9 Uhr, Messfeier; 17 Uhr, Versöhnungsliturgie.
Evangelisch: Albig: So., 17 Uhr, GD. Bechenheim: So., 8.45 Uhr, GD. Bechtolsheim: Sa., kein GD; 18 Uhr, Konzert des Musikzuges der FFW Bechtols-
heim der VG Alzey-Land. So., 11 Uhr, KGD. Mi., 17 Uhr, Kinderandacht in Ensheim; 19.30 Uhr, Adventsandacht in Spiesheim. Bermersheim v.d.H.: So., 9
Uhr, GD. Biebelnheim: So., 10 Uhr, KGD. Mi., 17 Uhr, Kinderandacht in Ensheim; 19.30 Uhr, Adventsandacht in Spiesheim. Eppelsheim: So., 9 Uhr, GD.
Esselborn: So., 10.15 Uhr, GD. Flonheim: So., 10.10 Uhr, GD. Framersheim:
So., 9 Uhr, GD. Gau-Heppenheim: So., 10 Uhr, GD. Gau-Köngernheim: So.,
10 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr Kinder-GD; 11 Uhr, GD (Kath. Kirche); 12 Uhr, GD im Jugendheim. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr, GD; 11 Uhr,
KGD. Ober-Flörsheim: So., 10.15 Uhr, GD. Offenheim: So., 10 Uhr, FamilienGD. Uffhofen: So., 9 Uhr, GD. Wahlheim: So., 9 Uhr, GD.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD „Königskinder“ (3-10 J.) und „Fischlis“ (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 14.30 Uhr
(14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim,
Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache.
www.stadtmission-woerrstadt.de.
Seite 14
Nichtamtlicher Teil
A
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Verbandsgemeinde
Realschule plus Flonheim
Tag der offenen Tür am 12.12.
Siehe unter Flonheim
Kultur - Sport - Vereinsleben
6. Entlastung des Vorstandes
7. Jahresplanung 2016
8. Verschiedenes
Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch.
A.Wies.
Bechtolsheim
Albig
Einladung
zur Weihnachtsfeier
des TV 1895 Albig e.V.
Für den 3. Adventssonntag am 13.12.,
lädt der TV 1895 Albig e.V. zur gemeinsamen Weihnachtsfeier des Turnvereins in die Turnhalle Albig ein.
Die Weihnachtsfeier beginnt ab 14.30
Uhr mit Kaffee und Kuchen. Ab 15 Uhr
haben die Kinder des TV Albig für alle
Mitbürgerinnen und Mitbürger ein abwechslungsreiches vorweihnachtliches Programm mit Turn- und Tanzvorführungen sowie Lied- und Gedichtsbeiträgen eingeübt und vorbereitet. Die Jugendabteilungen, die vortragenden Kinder und der Vorstand
des TV 1895 Albig e.V. freuen sich auf
Ihren Besuch.
K.-P.N.
Bechenheim
Kindernachmittag
in Bechenheim
Alle Kinder der Pfarrei Nieder-Wiesen
mit Bechenheim und Nack sind herzlich eingeladen zu einem vorweihnachtlichen Kindernachmittag. Am
Freitag, 11.12. erwartet das Bechenheimer Kindergottesdienst-Team die
Kinder ab 16.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus Bechenheim, Mühlweg 9. Neben
Liedern und Geschichten wird auch
wieder ein kreatives Projekt passend
zur Vorweihnachtszeit auf dem Programm stehen. Weitere Informationen
bei Angela, Lukas oder Viola Wagner,
Tel. 06736-1247, oder www.ev-pfarreinieder-wiesen.de/kindernachmittag/
Pfr.T.K.
Freie Wählergruppe (FWG)
Bechenheim
Mitgliederversammlung 2015
Die Freie Wählergruppe (FWG) Bechenheim lädt ihre Mitglieder recht
herzlich ein zur Mitgliederversammlung 2015 am Samstag, 12.12., um
15 Uhr in die Weinstube B. Wolf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Totengedenken
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht der Schatzmeisterin
5. Bericht der Kassenprüfer
Wasser auf dem Friedhof
abgestellt
Auf Grund der anstehenden kalten
Jahreszeit ist die Wasserleitung auf
dem Friedhof zur Vermeidung von
Frostschäden bis zum Frühjahr abgestellt.
Harald Kemptner, Ortsbürgermeister
KIDS in Bewegung
Eltern-Kind-Turnen beim
SV Bechtolsheim
Für unsere jüngsten KIDS im Alter von
1-3 Jahren bietet der SV Bechtolsheim
Eltern-Kind-Turnen an. Spiel, Spaß
und Bewegung und ordentlich Toben
stehen im Vordergrund für unsere
Kleinsten. Wir haben noch Plätze frei
und würden uns sehr freuen, wenn
noch mehr Eltern mit Kids mitmachen.
Das Eltern-Kind-Turnen findet jeden
Donnerstag um 16.20 Uhr in der
Grundschulturnhalle Bechtolsheim
statt. Einfach mal anrufen oder vorbei
schauen. 2 x schnuppern ist frei.
Ansprechpartnerin ist Sylvia Käbel –
Telefon: 0157-76136326; E-Mail:
[email protected]
V.B.
KIDS in Bewegung
Der Sportverein Bechtolsheim sucht Übungsleiter-/
-innen für Kindersport
Sport, Spiel und Bewegung sind für
die Entwicklung unserer Kinder elementar wichtig. Der SV Bechtolsheim
möchte den Bereich für KIDS im
Grundschulalter weiter ausbauen.
Hierfür suchen wir engagierte und motivierte Übungsleiter-/innen, die mit
uns gemeinsam weitere Kurse für Kindersport aufbauen. Wir verfügen über
eine eigene Sporthalle und Außenanlagen, die hierfür genutzt werden können. Weiterhin bieten wir eine Übungsleitervergütung und Möglichkeiten der
Weiterqualifizierung über den Turnerbund.
Wenn Sie Interesse haben, würden wir
uns sehr über ein Kennenlernen freuen. Ansprechpartner ist Volker Bade;
Telefon: 06733-948314; E-Mail: [email protected]
V.B.
Weihnachtsklänge
in der Kirche
Die Musiker des Musikzuges der FFW
Bechtolsheim laden Sie am Samstag,
den 12. Dezember um 18 Uhr zu einem
Adventskonzert ein. Unter der Leitung
unseres Dirigenten Thomas Bodenhagen möchten wir Sie in der Bechtolsheimer Kirche mit weltlicher und weihnachtlicher Musik auf das Weihnachtsfest einstimmen. Entfliehen Sie mit uns
in der angenehmen, besinnlichen Atmosphäre der Kirche St. Maria und
St. Christophorus der „vorweihnachtlichen Hektik“. Die Mitglieder des
Musikvereins freuen sich auf Ihren Besuch und laden Sie hinterher zum Beisammensein bei einem Glas Wein,
Brezeln und Schmalzbrot ein. Der Eintritt ist frei.
T.Sch.
Roth unter 0173-5295936 oder [email protected].
Mehr Informationen auch unter
wwww.sv-bechtolsheim.de.
V.B.
Weitere Spielergebnisse
des FJFV RheinhessenMitte 2012
C1-Junioren:
FJFV Rheinhessen-Mitte I (C9) FJFV Wiesbach II
A1-Junioren:
SG Mauchenheim/Weinheim FJFV Rheinhessen-Mitte I
Feuerwehrübung
Unsere nächste Übung findet am Mittwoch, den 16. Dezember, um 19 Uhr,
statt. Die Wehrführung.
D.Du.
Packendes Pokalspiel der
E1-Jugend des FJFV
Rheinhessen-Mitte eV
Im Achtelfinale des Kreispokals musste man beim starken SV Gimbsheim
antreten. Die Jungs kamen nur schwer
ins Spiel und konnten den gefährlichen
Angriff der Heimmannschaft anfänglich nicht stoppen. So lag man zur
Halbzeit verdient mit 0:2 zurück. Nach
Wiederanpfiff kämpfte sich die Mannschaft zurück ins Spiel und es gelang
der Anschlusstreffer zum 1:2 durch
Marlon Rigoll. Die Heimmannschaft
konnte jedoch den alten Abstand wieder herstellen, so dass man bis kurz
vor Ende eigentlich aussichtslos mit
1:3 zurück lag. Doch die Jungs steckten nicht auf und fanden mit ihrem
starken Einsatzwillen und einem schönen Treffer durch Max Teichmann zurück ins Spiel. Mit der letzten Aktion
des Spiels kam der große Auftritt unseres "kleinen Messi" Miro Yilmaz. Bei
dem folgenden Anstoß des Gegners
eroberte er den Ball, dribbelte die
komplette Mannschaft des Gegners
aus und traf quasi mit dem Schlusspfiff zum 3:3. Damit konnte man sich in
die Verlängerung retten. Mit diesem
Erfolgserlebnis wuchsen die Jungs
über sich hinaus und erzielten in der
Verlängerung den Siegtreffer durch
Paul Raddant. Mit diesem Erfolg gelang der erstmalige Einzug ins Viertelfinale und ein sehr schöner Abschluss
des Jahres 2015.
Th. Br.
0:3
1:1
A.Ai
Bermersheim v.d.H.
Adventsgottesdienst
Am kommenden Sonntag, dem dritten
Advent, findet in der Simultankirche
Bermersheim um 9 Uhr ein Adventsgottesdienst statt, zu dem Pfarrer
Bendler gerne viele Besucher begrüßt.
Pfr.M.S.
Biebelnheim
TuS Biebelnheim
Weihnachtsfeier
Am Samstag, 12.12. findet um 18 Uhr
die Weihnachtsfeier des TuS Biebelnheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder
und Sponsoren des Vereins sowie die
Helfer des VG-Turniers recht herzlich
eingeladen. Für das leibliche Wohl
wird bestens gesorgt sein, auch eine
Tombola ist wieder geplant.
Bitte beachten:
Das Vereinsheim ist aufgrund der
Weihnachtsfeier am 12.12. nur von
10.30 - 13.30 Uhr geöffnet und dann
erst wieder ab 17.30 Uhr für die Gäste
der Weihnachtsfeier.
A.L.
Bornheim
Gelungene Weihnachtsfeier
für die Bornheimer Senioren
Weihnachtsfeier des
Sportverein Bechtolsheim
Der Sportverein Bechtolsheim lädt seine Mitglieder zur Weihnachtsfeier am
Samstag, den 19.12. in der SVB Sporthalle ein. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn
um 18.30 Uhr. Es gibt ein kleines Rahmenprogramm und natürlich leckeres
Essen und Getränke. Wir freunen uns
auf ein gemütliches Zusammensein in
weihnachtlicher Stimmung. Zur Planung bitten wir um Anmeldung bis
spätestens 15.12. bei Jean-Philippe
Wieder einmal hatten Alice Baldauf
und Margit Koehler bei der Gestaltung
der Senioren-Weihnachtsfeier ein
glückliches Händchen.
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Ein abwechslungsreiches Programm,
gespickt mit Weihnachtsliedern, vorgelesenen Geschichten sowie einem
Sketch, sorgte für Kurzweil. Vor allem
der Sketch, dargeboten von Ingrid
Amstad, Alice Baldauf, Margit Koehler,
Inge Meyer und Hannelore Schulz begeisterten die Senioren.
Mit Kaffee, Kuchen und selbstgebakkenen Plätzchen genoss man diesen
schönen vorweihnachtlichen Nachmittag.
Text/Foto: R.St.
Nichtamtlicher Teil
zu erfahren.
Wir freuen uns auf Dich.
Birgit Walheim-Pätschke.
Telefon: 06735-8459.
B.W.-P.
Erbes-Büdesheim
Eppelsheim
Wir laden ein zu viel Gesang und Musik ins romantische Scheunencafé am
So., 13. Dez. ab 14 Uhr.
Angeboten werden Kaffee, Kuchen
und Deftiges. Der MGV 1842 Eppelsheim freut sich auf Ihren Besuch. Kl.B.
Anmeldung zum
„Wildschweingulasch“ im
Scheunencafé
Die VfL-Fußballer laden am Samstag,
den 16. Januar ab 18 Uhr zu ihrer
Glühweinparty auf den Rathausplatz
ein. Dort werden in winterlicher Atmosphäre wieder köstlicher Glühwein, kalte Getränke und leckere Bratwürste
angeboten. Als kulinarischer Höhepunkt wird im Scheunencafé diesmal
ein Gulasch vom Wildschwein mit
hausgemachten Knödeln und Rotkraut
serviert. Hierzu sind Vorbestellungen
notwendig, die ab sofort bei Willi Haster (06735-1823) aufgegeben werden
können.
Mi.Ha.
Sternsinger
2016 wieder unterwegs
Wie bereits seit vielen Jahren werden
wir auch im nächsten Jahr wieder gemeinsam mit vielen Jungen und Mädchen im ganzen Bundesgebiet unterwegs sein, um uns für Kinder in aller
einzusetzen und Geld zu sammeln sowie Gottes Segen zu den Menschen
zu bringen.
Die Eppelsheimer Sternsinger werden
sich am Sonntag, den 10. Januar auf
den Weg machen. Dazu brauchen wir
wieder viele Mädchen und Jungen, die
mit uns für die gute Sache unterwegs
sein wollen. Wenn Du Lust hast, melde
dich einfach bei uns oder komm am
Montag, den 28.12. um 11 Uhr in den
Gemeindesaal im Rathaus. Dort treffen
wir uns, um unsere Lieder zu singen
und mehr über die Sternsingeraktion
Wernersbach der von einem ortsansässigen Weingut gespendete Glühwein bei.
Bei allen Helferinnen und Helfern
möchte ich mich nochmals herzlich für
ihre Unterstützung bei der Gestaltung
des Nikolausabends bedanken.
Markus Pinger, Ortsbürgermeister
Viele Rückenschmerzen
lassen sich vermeiden
Weitere Infos unter:
www.rueckenschmerzfreies-alzey.de
Tischtennis
SG Offenheim/
Erbes-Büdesheim
Siehe unter Offenheim.
Adventssingen
in Eppelsheim
Seite 15
Esselborn
Dirk Strubel wiedergewählt
Siehe unter Freimersheim.
Weihnachtsfeier des TuS
1898 Esselborn
Am Samstag, den 19. Dezember veranstaltet der Turn- und Sportverein
1898 Esselborn ab 19 Uhr im Esselborner Bürgerhaus seine diesjährige
Weihnachtsfeier. Für das leibliche
Wohl ist wieder bestens gesorgt und
bei weihnachtlicher Stimmung findet
an diesen Abend auch eine Tombola
und die Ehrung der Jubilare statt. Der
Vorstand lädt alle Mitglieder, Esselborner Bürger und Freunde des TuS zu
dieser Veranstaltung recht herzlich ein
und würde sich freuen, viele Gäste begrüßen zu dürfen.
W.M.-O.
Sammlungsergebnis
Kriegsgräberfürsorge
Die diesjährige Haussammlung zugunsten des Volksbundes Deutscher
Kriegsgräberfürsorge e.V. hat ein Sammelergebnis von 316,– Euro erbracht.
Die Ortsgemeinde bedankt sich auch
im Namen des Volksbundes bei allen
Spenderinnen und Spendern für das
gute Sammlungsergebnis.
Markus Pinger, Ortsbürgermeister
Ein gelungener
Nikolausabend
Der Nikolaus hat am 6. Dezember wieder die Esselborner Kinder im Hof des
Bürgerhauses besucht. Begleitet von
Hannah Unger stimmte er nach seiner
Ankunft mit allen Kindern zwei Weihnachtslieder an, bevor er die mitgebrachten Geschenke austeilte. Zu dem
gelungenen Abend trugen neben der
bekannt guten Gulaschsuppe von Silke Wernersbach und Claudia Unger,
den Schmalzbroten von Lydia Schmidt
und den Waffeln von Valeska und Sven
Flomborn
TuS Flomborn
Weihnachtsfeier
Am Samstag, den 12. Dezember, um
19.30 Uhr findet in der Gemeindehalle
Flomborn die diesjährige Weihnachtsfeier des TuS Flomborn statt. Dazu
sind alle Mitglieder, Spieler, Spielerfrauen, Freundinnen, Freunde und
Gönner der SG Flomborn/Ober-Flörsheim recht herzlich eingeladen. Auf einen gemütlichen Abend mit Euch freut
sich der Vorstand PS: Wer bereit ist einen Salat für die Feier zu spenden
melde sich bitte bei Gabi Babel. G.B.
Handtücher · Zudecken
· Bettwäsche
Betten · Matratzen
· Unterfederung
Tschaikowski, Scarlatti, Prokofjew.
Das Konzert findet am Freitag, 18. Dezember um 19.30 Uhr im ev. Jugendheim Flonheim statt. Der Eintritt ist frei.
Wir bitten Sie recht herzlich um eine
kleine Spende am Ausgang.
Kst.W.
Ein großer Weihnachtsbaum für Flonheim
Flonheim
Realschule plus Flonheim
Tag der offenen Tür am 12.12.
Die Integrative Realschule plus in
Flonheim lädt herzlich ein zum Tag der
offenen Tür am Samstag, 12.12. von
10 bis 13 Uhr. An diesem Tag können
sich alle, die interessiert sind, ein Bild
von unserer Schule machen. Um
11 Uhr informieren wir im Mehrzweckraum über die Organisation, Angebote
und Schwerpunkte der Realschule
plus Flonheim und stehen für Gespräche und Fragen zur Verfügung.
Viele Unterrichtsfächer werden sich
vorstellen. Dabei haben Sie Gelegenheit, die verschiedenen Fächer durch
den Besuch von verkürzten Unterrichtssequenzen näher kennenzulernen.
Es wird u. a. einen kleinen Flohmarkt
geben, die Bläsergruppe stellt sich vor
und die AG Sanitätsdienst wird Sie informieren. Für das leibliche Wohl ist
gesorgt.
F.Sch.
Klavierkonzert
Die Ev. Kirchengemeinde Flonheim
lädt ein zum Klavierkonzert. Ivan Moliboshko, ein junger talentierter Pianist
aus Moskau, stimmt Sie mit wundervollen Klavierklängen großer Meister
auf besinnliche Tage ein; darunter
Werke von: Mozart, Bach, Chopin,
Ein wunderschöner, großer Weihnachtsbaum steht auf dem weihnachtlich geschmückten Marktplatz.
Dass wir seit Jahren wunderschöne
Bäume haben, verdanken wir vielen
Spendern, die ihren Baum in ihren
Gärten etc. spenden und wir verdanken dies natürlich auch Friedhelm Linnebacher, der seit Jahren den Ab- und
Transport mit Gunter Bechtluft organisiert und durchführt. Auch der Maschineneinsatz erfolgt ohne Kosten. Wir
bedanken uns dafür sehr herzlich.
Ute Beiser-Hübner, Ortsbürgermeisterin
Adventsfeier
Am Dienstag, 15.12. um 15 Uhr findet
in der Klosterstube der Adelberghalle
eine Adventsfeier statt, zu der die
AWO Flonheim zusammen mit der
Ortsgemeinde sehr herzlich alle Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt und alle
Senior/Innen der Ortsgemeinde einlädt.
Ein kleines Rahmenprogramm sorgt
für kurzweilige Unterhaltung und die
ACHTUNG:
Weihnachten 2015
1. Ausgabe 2016
Erscheindatum: Mi., 23.12.2015 / KW 52
Erscheindatum: Do., 7.1.2016 / KW 1
Redaktionsschluss:
Montag, 4.1.2016 / 12.00 Uhr
(letzte Ausgabe in 2015)
Redaktionsschluss:
Donnerstag, 17.12.15 / 16.00 Uhr
In der Kalenderwoche 53 (31.12.2015)
erscheint keine Ausgabe.
© Carola Schubbel - Fotolia.com
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Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am 24., 30. und 31. Dezember 2015 geschlossen ist!
Seite 16
Nichtamtlicher Teil
Damen der Arbeiterwohlfahrt verwöhnen Sie mit selbstgebackenem Kuchen. Wir laden Sie herzlich ein.
Vorstand der Arbeiterwohlfahrt OV
Flonheim und Ortsgemeinde Flonheim
Ute Beiser-Hübner, Ortsbürgermeisterin
Kartenvorverkauf des
Flonheimer Carnevalverein 1900 e.V.
Dieses Jahr startet der Kartenvorverkauf bereits am 13.12. um 11.11 Uhr in
der Klosterstube in Flonheim.
Das Besondere in dieser Kampagne
wird die 1. Flonheimer Stehung am
30.1. sein. Die Stehung beginnt mit einem kurzen bunten Fastnachtsprogramm und geht nahtlos in eine stimmungsgeladene Fastnachtsparty mit
DJ Johannes Held, bekannt aus der
SWR1 Night-Fever Party, über.
Natürlich können auch Karten für die
große Prunksitzung am 6.2. erworben
werden, die wie gewohnt einen abwechslungsreichen närrischen Abend
bieten wird.
Wer an diesem Tag keine Zeit für den
Kartenkauf hat, der hat selbstverständlich die Möglichkeit sich ab dem
14.12. Karten in der Poststelle bei Ingrid Dechent in Flonheim zu sichern.
T.G.
Framersheim
Neue Pfarrgruppe bildet sich
Katholische Gemeinden
rücken zusammen
Siehe unter Ober-Flörsheim.
Aktivenversammlung
des FKKV
Die Aktivenversammlung des Framersheimer Kultur- und Karnevalsverein
findet am Mittwoch, den 16.12. um
19 Uhr im Clubraum der Sport-und
Kulturhalle statt.
Um pünktliches und zahlreiches
Erscheinen aller Aktiven und Helfer
wird gebeten.
Der Vorstand
Bei Fragen erreichen Sie mich auch
telefonisch unter 0173-4869050 An.B.
TuS Framersheim
Beim TuS Framersheim finden im Dezember keine Gymnastikstunden mehr
statt. Am Montag den 4. Januar geht
es wie üblich um 19 Uhr weiter.
S.F.
Diakon Jones
in Framersheim
Diakon Chris Jones, Mainz, der jahrelang als Seelsorger im Bistum Mainz
tätig war, hat ein Buch über sein Leben
geschrieben. In einer musikalischen
Lesung stellt er sein Buch am Samstag, 12.12., 14 Uhr, in der katholischen
Kirche in Framersheim vor. Pfr.M.W.
Kinder basteln
Lichter-Drachen
im Framersheimer Labyrinth
Am 21. Dezember, dem Tag der Wintersonnenwende, wird aus alter Tradition die Rückkehr des Lichts gefeiert.
Alle Kinder ab 5 Jahren sind an diesem
Tag um 14.30 Uhr eingeladen, am Framersheimer Labyrinthplatz ein Lichterfest zu feiern. Wir basteln einen Lichterdrachen aus Ton, wärmen uns am
Feuer und hören Wintergeschichten.
Die Veranstaltung dauert ca. 1 Stunde
und ist kostenlos. Spenden für den Labyrinthplatz sind sehr willkommen.
Das Lichterfest findet bei jedem Wetter
statt, teilweise draußen im Labyrinth,
teilweise in einem Zelt neben dem Labyrinth. Die Kinder sollten warme Kleidung, etwas zu trinken und eine Sitzunterlage mitbringen. Der Labyrinthplatz befindet sich auf dem Hornberg
bei Framersheim.
Um Anmeldung bis zum 20.12. bei
Christiane Schäfer, Tel. 06133-573191
oder [email protected] wird
gebeten. Weitere Infos zu den Veranstaltungen und dem Platz unter
www.labyrinth-framersheim.de. U.S.-T.
Gertraude Sieben
wiedergewählt
Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei
St. Urban, zu der die Katholiken von
Framersheim und Gau-Heppenheim
gehören, hat Gertraude Sieben zur
Vorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter
ist Michael Goldschmidt. Gemeinsam
mit Pfarrer Markus Warsberg bilden
beide den Vorstand des Pfarrgemeinderates. Die Verabschiedung der bisherigen Ratsmitglieder ist für Sonntag,
31.1. geplant.
Pfr.M.W.
Der Nikolaus war da!
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Biebelnheim
13. 12., 17 Uhr
GV Harmonie 1854 Biebelnheim
Adventskonzert
Ev. Kirche - Eintritt frei
Flonheim
12. 12., 19 Uhr
Gospelchor Inspiration
Konzert zugunsten des Vereins
„Ziemlich beste Kollegen e.V.“
Förderverein Zoar Alzey
Adelberghalle - Einlass 18 Uhr
Eintritt
Pünktlich bei Einbruch der Dämmerung kam der Nikolaus nach Gau-Heppenheim auf den Freien Platz, um alle
anwesenden Kinder zu beschenken.
Über so manchen wusste der Nikolaus
aus seinem goldenen Buch so manches zu berichten. Auch die Kinder
konnten zum Teil schöne Gedichte,
Sprüche oder Lieder vortragen, bevor
sie aus der Hand des Nikolaus ihr Ge-
3.311 Euro - Flonheimer Adventbenefizlauf:
„Im vollen Einsatz – mit Herz und Seele dabei…“
Freimersheim
Neue Pfarrgruppe bildet sich
Katholische Gemeinden
rücken zusammen
Siehe unter Ober-Flörsheim.
Dirk Strubel wiedergewählt
Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St.
Josef, zu der die Katholiken von Esselborn, Freimersheim, Kettenheim und
Wahlheim gehören, hat Dirk Strubel
zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter ist Stephan Groten. Gemeinsam mit Pfarrer Markus Warsberg bilden beide den Vorstand des Pfarrgemeinderates. Die Verabschiedung der
bisherigen Ratsmitglieder ist für Sonntag, 10.01.2016 geplant.
Pfr.M.W.
Gau-Heppenheim
Neue Pfarrgruppe bildet sich
Katholische Gemeinden
rücken zusammen
Siehe unter Ober-Flörsheim.
Wir sind alle Feuerwehr!
Wir sind eine 15 Mann starke, gut ausgebildete Feuerwehr.
Durch den Strukurwandel ist unsere
Einsatzstärke am Tag ein Problem. Wir
brauchen dringend Verstärkung. Frauen und Männer, die bereit sind Ihrem
Nächsten zu helfen, treffen sich am
Donnerstag den 10.12.,19 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr.
Nur gemeinsam können wir Hilfeleistung und Brandschutz in Gau-Heppenheim für die Zukunft aufrechterhalten. Die Wehrleitung der VG-AlzeyLand informiert an diesem Abend über
aktuellen Brandschutz. Ihr Erscheinen
wird uns motivieren!
H.-J.R.
Gertraude Sieben
wiedergewählt
Siehe unter Framersheim.
Auch der 6. Benefizlauf der Flonheimer war ein voller Erfolg. Ursprünglich
für den 1. Advent geplant, wurde der Lauf samt dem traditionellen Weihnachtsmarkt um knapp eine Woche später, auf den 5. Dezember, verschoben. „Es war keine leichte Entscheidung, aber die Richtige. Die angekündigte Sturmwarnung ließ keinen anderen Schritt zu“, begründete Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner die Terminverschiebung. Sie sollte Recht
behalten. Viele Standbetreiber hatten spontan der Terminverschiebung
zugesagt, das Rahmenprogramm konnte wie geplant durchgeführt werden. Bei milden Temperaturen konnte die Ortschefin vergangenen Samstag zahlreiche Besucher zum 31. Flonheimer Weinhnachtsmarkt auf dem
festlich beleuchteten, historischen Marktplatz begrüßen. Mehr als 20
Stände verwöhnten Jung und Alt mit leckeren Speisen, Getränken, Handarbeiten, Modeschmuck und vielen weiteren künstlerischen Arbeiten. Um
16.30 Uhr startete das fast schon traditionelle, von Bürgermeisterin Ute
Beiser-Hübner einstudierte, Hirtenspiel. Große Augen bekamen um 18
Uhr die kleinen Besucher, als der Nikolaus den Weg zum Weihnachtsmarkt fand und für die Kinder leckere Schokolade dabei hatte.
Im Mittelpunkt des Marktgeschehens stand der sechste Benefizlauf, dessen Erlös in diesem Jahr an INTERPLAST Germany e.V., dem Gemeinnützigen Verein für Plastische Chirugie in Ländern der 3. Welt, Sektion Bad
Kreuznach, ging. Für den Lauf standen Strecken mit zwei, fünf oder zehn
Kilometern Länge zur Auswahl, um 15.00 Uhr fiel der Startschuss auf dem
Flonheimer Marktplatz. Rund 120 Läuferinnen und Läufer hatten sich angemeldet. Das komplette Startgeld ging in einen Spendentopf, der durch
zahlreiche Sponsoren zusätzlich angereichert wurde. Die Freude war
groß, als Ute Beiser-Hübner gemeinsam mit der Flonheimer Weinkönigin
Juliane I. und Petra Henkel (Vorsitzende des Teams rund um die Organisation des Benefizlaufes) den Scheck in Höhe von 3.311 Euro an INTERPLAST Germany e.V. überreichen konnte. „Im vollen Einsatz mit Herz und
Seele dabei – das waren nicht nur die 120 Läuferinnen und Läufer heute
– das sind auch die Ärzte und ihre Teams von INTERPLAST Germany
e.V.“, beschrieb Weinkönigin Juliane treffend die Arbeit des engagierten
Vereins. Den symbolischen Scheck nahm Sabine Herler für INTERPLAST
entgegen. „Wir freuen uns sehr über diese Spende. Wenn man einmal erfahren hat, wie dankbar die Kinder und Eltern sind, denen man in ihrer Not
geholfen hat, dann kann man nicht anders, als immer weiter zu machen“,
so die aus Flonheim stammende Abulanzschwester. „Mit diesem Geld
können wir vielen Kindern helfen.“
Bildtitel: Das Flonheimer Weinhachtsmarktgremium während der Scheckübergabe an INTERPLAST, v.l.n.r: Ute Beiser-Hübner, Weinkönigin Juliane
I.,Jörg Thumann, Petra Henkel, Sabine Herler)
Text/Foto: Ca.P.
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Veranstaltungen
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Bechtolsheim
13. 12., 15 Uhr
Ortsgemeinde Bechtolsheim und
Ev. Kirchengemeinde Bechtolsh.
Adventsfeier
Ev. Jugendheim, Langgasse 18
Biebelnheim
11. 12., 15 Uhr
Ortsgemeinde Biebelnheim und
Ev. Kirchengemeinde Biebelnh.
Adventskaffee
Ev. Gemeindehaus,
Obere Kirchgasse 12
Eppelsheim
11. 12., 14 Uhr
Judo
Vereinsmeisterschaft und
Weihnachtsfeier
Sporthalle
12. 12., 14 Uhr
VdK
Weihnachtsfeier
Bürgersaal
13. 12., 14 Uhr
MGV
Kaffeebetrieb, Adventssingen
Scheunencafé
Nichtamtlicher Teil
tik, jedes individuell gestaltet und von
zahlreichen Besuchern bestaunt.
Nachbarn, Freunde, Bekannte, aber
auch Interessierte aus dem ganzen Ort
nutzten die Gelegenheit für eine kleine
Auszeit in der hektischen Vorweihnachtszeit. Es folgen nun die restlichen Termine, Fensteröffnung ist jeweils um 18 Uhr, am 24.12. bereits um
10 Uhr, der Geschichtsverein und die
Fenstergestalter freuen sich auf regen
Zuspruch.
Mo., 14. Dez., Jakob Knell
Spitalgasse 20
Di., 15. Dez., Fam. Eckert
Wormser Str. 82
Do.,17. Dez., KiTa Regenbogen
Pestalozzistr. 2
Fr., 18. Dez.,Fam. Hösel
Mehlgasse 29
Sa., 19. Dez., Fam. Hechtelberger
Probsteigasse 18
So., 20. Dez., Fam. Weiskopf
Wormser Str. 3
Mo., 21. Dez., Fam. Gallo
Fröbelstr. 20
Di., 22. Dez., Fam. Lorenz
Hrch.Gredy-Str.9a
Mi., 23. Dez., Fam. Lauth
Kegelbahnstr. 6
Do., 24. Dez., Geschichtsverein (10 Uhr)
Untermarkt (Boos)
T.E.
Tischtennis
Gau-Odernheim
15. 12., 14-17 Uhr
Kath. Senioren
Adventsfeier
Kath. Pfarrzentrum Gau-Odernh.
Kettenheim
10. 12., 15 Uhr
Seniorentreff im Advent
Alte Schule
schenk bekamen. Im Anschluss daran
wurde wie allabendlich das Adventsfenster, gestaltet vom TuS Gau-Heppenheim, mit dem Glockengeläut eröffnet. Zahlreiche Gau-Heppenheimer
Bürgerinnen und Bürger hatten sich
auf dem Marktplatz versammelt. Bei
weihnachtlicher Musik schenkte der
TuS Glühwein und Kinderpunsch aus.
Dazu gab es Bratwurst vom Grill und
weihnachtliches Gebäck. Die Letzten
gingen gegen 19.15 Uhr fröhlich gestimmt nach Hause.
Text: Pe.Mo.
Bild: M.Mo.
Absage Adventssingen
der "Heppremer Buwe"
Leider muss das für Sonntag, den
13.12. anberaumte Adventssingen
krankheitsbedingt ausfallen.
Stattdessen fand am 8.12. ein Adventsfenster der „Heppremer Buwe“ in
der Marktgasse 1, bei Familie Steib,
statt.
An.O.
Neue Pfarrgruppe bildet sich
Katholische Gemeinden
rücken zusammen
Siehe unter Ober-Flörsheim.
Gau-Odernheim
Adventsfensteraktion 2015
Nach der sehr gut besuchten Eröffnungsveranstaltung zum 01.12. folgten täglich um 18 Uhr Fenster in unterschiedlichster Gestaltung und Thema-
Einladung zur
Abteilungsversammlung
Der Tischtennisvorstand des TSV
1881 Gau-Odernheim e.V. lädt alle Mitglieder der Abteilung Tischtennis recht
herzlich zur Abteilungsversammlung
am 18. Dezember in das Vereinsheim
(Sitzungszimmer) ein. Beginn ist um
19.30 Uhr. Auf der Tagesordnung steht
unter anderem die Mannschaftsaufstellung zur Rückrunde der Saison
2015/16.
M.Sch.
Seite 17
Kettenheim
Dirk Strubel wiedergewählt
Siehe unter Freimersheim.
Sammlung
Kriegsgräberfürsorge
Die Haussammlung 2015 zugunsten
der Deutschen Kriegsgräberfürsorge
wurde in diesem Jahr wieder von den
Herren Herbert Frey und Horst Müller
durchgeführt. Es wurde ein stolzes Ergebnis von 580,00 € erzielt.
Den Spendern und insbesondere den
beiden Sammlern für ihren unermüdlichen Einsatz ein herzliches Dankeschön.
Wilfried Busch, Ortsbürgermeister
Uhlmann SHK GmbH & Co. KG
Wendelsheimer Str. 15 + 19
Nieder-Wiesen
0 67 36 - 335
rika-kaminofen.de
Mauchenheim
Gesangverein 1876 Mauchenheim e.V. lädt ein
Der Gesangverein 1876 Mauchenheim
e.V. beteiligt sich mit einem Stand am
Sonntag, den 13.12. am Sportplatz in
Mauchenheim, bei der Dorfweihnacht.
Es gibt hausgemachte Kartoffelsuppe
mit „Mutzelmännchen“.
Die diesjährige Weihnachtsfeier des
gemischten Chores findet am Samstag, 12.12. in der Gaststätte Balz statt.
Dazu sind alle Mitglieder und Gönner
des Vereins herzlich eingeladen. K.Wil.
2. Dorfweihnacht
in Mauchenheim
Auch in diesem Jahr findet in Mauchenheim wieder eine Dorfweihnacht
statt. Am 3. Adventssonntag, dem
13. Dezember, ab 16 Uhr werden an
der Mühlwiesenhalle und am Sportheim viele Verkaufsstände aufgebaut
sein.
Mitwirken werden der Musikverein, der
Gesangverein, das Selztaler Alphorntrio und der Kinderchor „Die Selztallerchen“. Auch der Weihnachtsmann wird
an diesem Abend in Mauchenheim erwartet und verteilt an die Kinder kleine
Weihnachtsgeschenke.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Darüber hinaus gibt es Verkaufsstände
mit
Likör,
Gelee,
Schmuck, Holzspielsachen, Weihnachtskrippen usw.
Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch.
Udo Arm
Ortsbürgermeister
Nack
Gau-Odernheim
Zweiter Weihnachtsmarkt auf dem Rossmarkt wieder ein voller Erfolg
Über vierzig Ansteller, darunter zahlreiche Gau-Odernheimer Vereine, Institutionen und Privatleute, folgten dem Aufruf der Ortsgemeinde Gau-Odernheim
sich am Weihnachtsmarkt zu beteiligen.
Dies machte es erforderlich, dass zum
Rossmarkt noch der
hintere Teil des Untermarktes und die Kegelbahnstraße hinzugenommen werden mussten.
Das Ziel, dem Markt das kompakte historische Ambiente zu bewahren,
konnte trotz einem Drittel mehr Teilnehmer, hiermit erfüllt werden. Vielfältig waren die Düfte von Speisen und Getränken – für jeden Gaumen und
Geschmack wurde wieder etwas geboten. Zahlreiche Besucher aus nah
und fern füllten den Platz bereits ab den frühen Abendstunden und waren
vom Angebot begeistert, denn neben den leiblichen Genüssen wurden
auch wieder jede Menge Kunsthandwerk, weihnachtliche Gestecke sowie
Adventskränze und Weihnachtsbäume angeboten. Auch das Begleitprogramm konnte sich sehen lassen und bot etwas für alle Altersstufen. Den
Anfang machten die Kinder der Kindertagesstätte mit ihren Weihnachtsliedern. Dann las Ursula Zulauf den Kindern Märchen vor und der Nikolaus verteilte fast dreihundert Schokoladennikoläuse an die jüngsten Besucher. Das Blasorchester Gau-Odernheim versetzte dann die Besucher
endgültig in Weihnachtsstimmung. Abgerundet wurde der Auftritt von
kleinen Weihnachtsgeschichten, die Rita Weber zwischen den Liedern
vortrug. Währenddessen fand in den Räumlichkeiten der Realschule erstmals eine Krippenausstellung von Kunsthandwerker Gernot Becker statt.
Heiner Illing, Ortsbürgermeister
Weihnachtsfeier
der Ortsgemeinde
Wie immer am 2. Adventssonntag fand
die Weihnachtsfeier der Ortsgemeinde
in der festlich geschmückten Sägerhalle statt. Nach der Begrüßng durch
den Ortsbürgermeister gestaltete der
Gesangverein Nack den ersten Programmteil. Unter der Leitung von Volker Funk trug der Gesangverein zunächst zwei Lieder vor um dann gemeinsam mit Allen die Lieder Leise rieselt der Schnee" und "Ihr Kinderlein
kommet" zu singen. Danach wurden
drei weitere stimmungsvolle Weihnachtslieder vorgetragen. Nun hatten
die Kinder ihren Auftritt auf der Bühne.
Unter der Leitung von Isolde Steitz
und Anja Brück waren Lieder, Gedichte und Sketcheinlagen vorbereitet
worden. Das Publikum verfolgte aufmerksam die Vorträge und sparte nicht
mit Beifall. Man konnte gut erkennen,
dass die 15 Kinder im Alter zwischen
4 und 10 Jahren mit Freude und Spaß
ihre Vorträge präsentierten. Am Ende
ihres Vortrages erwarteten die Kinder
natürlich gespannt das Erscheinen des
Nikolaus. Mit lautem Gepolter begann
der Auftritt des Nikolaus. Für alle Mitwirkenden und auch alle anderen Kinder hatte er ein Geschenk zur Belohnung dabei. Als Begrüßung wurde ein
Lied gemeinsam mit dem Publikum
und den Kindern gesungen. Auch Anja Brück und Isolde Steitz wurden vom
Nikolaus für die gelungenen Auffüh-
Seite 18
Nichtamtlicher Teil
Wir
n
e
r
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u
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a
gr
Jubilare vom 14.12. – 20.12.2015
Bechtolsheim
19.12.1933
19.12.1932
19.12.1940
19.12.1943
20.12.1940
Werner Becker
Ingeburg Fell
Erwin Lehn
Wolfgang Schneider
Wilhelm Weinheimer
82
83
75
72
75
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Eppelsheim
14.12.1939
17.12.1939
18.12.1940
Heinz-Otto Hugot
75 Jahre
Dintesheim
19.12.1942
Hubert Haag
rungen beschenkt. Danach verteilte
der Nikolaus eine kleine Überraschung
an alle Senioren. Die Bewirtung war
wieder von den Landfrauen vorgenommen worden und ihnen sowie den Kuchenspendern aus den Ortsvereinen
und allen Helfern und Helferinnen wurde zum Abschluss noch herzlich gedankt. Anschließend wurde zur reichhaltigen Kuchentafel eingeladen.
Text: B.H.
Foto: T.D.
Nieder-Wiesen
Flüchtlinge in NiederWiesen – kennenlernen
und helfen!
Seit einiger Zeit wohnen 10 Flüchtlinge
in Nieder-Wiesen. Natürlich möchten
die Bürgerinnen und Bürger unsere
neuen Mitbewohner besser kennenlernen und erfahren, wie wir hier helfen
können.
Dazu laden Kirchengemeinde und
Ortsgemeinde alle Interessierten zu einem gemütlichen Treffen mit Kaffee
und Kuchen ein: Am Samstag, 12.12.
um 15 Uhr ins Gemeindezentrum am
Marktplatz.
Bringen Sie alle Ihre Fragen und Angebote mit, damit wir mit den neuen Mitbewohnern ins Gespräch kommen
können.
F.St.
Ober-Flörsheim
Ober-Flörsheimer
Weihnachtsmarkt
Sie ist schon etwas besonderes, die
Zeit vor Weihnachten. Wenn es vom
Tag in den Abend geht, wenn Lichterketten und Kerzen Licht ins Dunkel
bringen und wenn Glühwein- und
Zimtduft die Nasen umwehen, dann ist
er da, der Weihnachtsmarkt in der
Kommenturei. Er ist wirklich hausgemacht, denn die 18 Stände werden
ausschließlich von einheimischen Vereinen und privaten Anbietern betrieben. Was dabei besonderer Erwähnung bedarf, ist die Vielfalt des Angebotes.
Bastelarbeiten,
Holzgeschnitztes,
Schmuck, Handarbeiten, Adventsgestecke und natürlich der Heimatkalen-
73 Jahre
Freimersheim
Tilli Schmitt
Edda Baum
Maria Rhein
76 Jahre
76 Jahre
75 Jahre
Erbes-Büdesheim
14.12.1930
15.12.1932
Hildegard Stappert
Irene Czerny
85 Jahre
83 Jahre
Flomborn
15.12.1941
Peter Weng
74 Jahre
19.12.1938
Wilhelma Grellmann
Elisabeth Fichtner
Elke Camacho
Josef Gerber
Paul Gluch
16.12.1922
71 Jahre
73 Jahre
73 Jahre
17.12.1942
18.12.1933
20.12.1930
Karola Ott
Karola Pagels
Elisabeth Merz
Shafqat Siddiqi
Harald Muley
Horst Andre
Mathilde Krank
71
77
80
70
77
76
81
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Gertrud Karl
93 Jahre
Lonsheim
der vom HuK fanden guten Absatz. Allerdings dürfen Würstchen, Waffeln
der Meßdiener, Suppe vom Kindergarten und Glühwein nicht fehlen. Besondere Beachtung erfuhr die Tombola
mit ausschließlich Gewinnerlosen, deren Reinerlös dem Vereinsring LaMuGeTus zugute kam.
Großen Zuspruch konnten auch das
Kinderkino im alten Kindergarten, das
geöffnete Heimatmuseum und das
LandfrauenCafe im Bürgerhaus erfahren. Der Nikolaus hatte für die mehr als
100 Kinder eine süße Überraschung
bereit und erfreute alle kleinen Herzen.
Ein weiterer Höhepunkt war der Auftritt
des KMV, der mit vorweihnächtlichen
Klängen eine besondere Atmosphäre
schaffte. Besucher und Standbetreiber
zeigten sich sehr zufrieden und hielten
unter den festlich geschmückten Tannenbäumen lange aus. Wer weiterhin
in adventlicher Stimmung bleiben will,
der muss nur bei der Öffnung der drei
Adventsfenster an den kommenden
Sonntagen jeweils um 17 Uhr vor Ort
sein, nämlich bei der TSG im Hof Grün,
in der Pension Schröder und im katholischen Pfarrhof. Dieser Reinerlös
kommt sozialen Zwecken zu.
W.G.
hatte, wird ab 1.2.2016 neben seiner
Aufgabe im Ordinariat als Verantwortlicher für den Ständigen Diakonat in der
Pfarrei Friesenheim/Undenheim/Weinolsheim arbeiten. Er wird am Sonntag, 31.1.2016, 16 Uhr, in Freimersheim verabschiedet. Das bisherige
Pfarrbüro in Ober-Flörsheim bleibt erhalten. Gemeindereferentin Tanja
Jeuck und Pastoralreferent Christian
Jeuck, die seit 2013 mit jeweils halber
Stelle in der Pfarrgruppe Ecclesia Vitalis tätig sind, werden gemeinsam mit
Diakon Stefan Brux, Diakon Peter
Schreiber und Gemeindereferentin Gabriele Sura das Team von Pfarrer Bretz
bilden.
Die Pfarrgruppe „Ecclesia Vitalis“, die
seit 2006 unter diesem Namen die Zusammenarbeit der Pfarreien Gau-Heppenheim/Framersheim und Freimersheim (seit 1997) und Ober-Flörsheim
(seit 2000) festgeschrieben hatte,
schließt sich mit der Pfarrei Alzey
St. Joseph zu einer neuen Pfarrgruppe
zusammen. Ein Startfest, so schreibt
Pfarrer Bretz in den Pfarrbriefen der
vier Pfarreien, ist für Sonntag,
17.4.2016, 10.30 Uhr, in Alzey St. Josef vorgesehen.
Pfr.M.W.
Adventsgedanken
„Celtic Chrismas“
Jeden Mittwoch im Advent (2., 9., 16.,
23.12.) beginnt in der Pfarrkirche
St. Peter und Paul ein Impuls zum Advent. In 15 Minuten wird das Evangelium aufgegriffen. Bei Musik und Stille
gibt es Zeit zum Nachdenken und
Atem holen. Jede/r, der Interesse hat,
ist eingeladen.
Pfr.M.W.
Cantabile in Ober-Flörsheim
Neue Pfarrgruppe bildet sich
Katholische Gemeinden
rücken zusammen
Die Veränderungen bei den katholischen Gemeinden des Alzeyer Raums,
die im Personal- und Stellenplan des
Bistums Mainz seit zwei Jahren im Gespräch sind, nehmen Gestalt an. Zum
1.2.2016 wird der Dekan des Dekanates Alzey/Gau-Bickelheim, Pfarrer
Wolfgang Bretz, der seit 2006 Pfarrer
von Alzey St. Joseph ist, die Leitung
der Pfarreien Freimersheim, Gau-Heppenheim/Framersheim und OberFlörsheim übernehmen und diese vier
Pfarreien zu einer neuen Pfarrgruppe
zusammenführen. Die Einführung des
neuen Pfarrers findet am Sonntag,
14.2.2016, 16 Uhr, in Ober-Flörsheim
statt. Pfarrer Markus Warsberg, der
seit 2011 mit halber Stelle die Leitung
der Pfarrgruppe Ecclesia Vitalis inne-
77 Jahre
Kettenheim
86 Jahre
87 Jahre
Framersheim
16.12.1944
19.12.1942
19.12.1942
Helga Dietrich
Gau-Odernheim
14.12.1944
14.12.1938
15.12.1935
16.12.1945
18.12.1938
20.12.1939
20.12.1934
Flonheim
15.12.1929
19.12.1928
Biebelnheim
20.12.1940
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Wolfgang Schmitt
Katharina Heeb-Schwarz
Heinrich Jacobs
73 Jahre
82 Jahre
85 Jahre
Offenheim
Badmintonspieler
beenden Hinrunde
Zum Abschluss der Hinrunde trat die
1. Mannschaft aus Offenheim und
Wallertheim in der Verbandsliga beim
Tabellenzweiten TV Hechtsheim 2 an.
Zum Auftakt konnten in den Doppeln
lediglich Dirk Herrmann mit Willi Unger
ihre Gegner bezwingen. Andreas
Brauns und Robert Stabel unterlagen
in zwei knappen Sätzen. In den folgenden Einzeln errang Stabel im 2. Herreneinzel einen weiteren Punkt für die
Gäste, aber das war es dann leider
auch schon. Enttäuscht resümierte
Mannschaftsführer Stabel nach dem
Spiel: „Leider waren wir heute wieder
nicht in Topform, ansonsten wäre sicherlich ein Unentschieden möglich
gewesen. Aber so stehen wir mit einer
unglücklichen Niederlage erneut ohne
Punkte da. Jetzt müssen wir in der
Winterpause Kraft tanken, um im neuen Jahr in der Rückrunde den einen
oder anderen Punkt mehr einfahren zu
können. Unser Ziel muss es sein den
letzten Tabellenplatz zu verlassen und
den Abstieg zu verhindern. Noch ist alles möglich!“
Die 2. Mannschaft der SG O/W erreichte beim Tabellennachbarn in
Westhofen ein 4:4 Unentschieden. Die
Punkte erspielten die Herren: Andreas
Meininger mit Sebastian Züfle sowie
Peter Knobloch mit Markus Schwemm
in den Herrendoppeln, und anschließend Andreas Meininger und Sebastian Züfle in ihren Einzeln.
A.Br.
Tischtennis
SG Offenheim/
Erbes-Büdesheim
„Celtic Chrismas“ nennt der Chor
„Cantabile“, Alzey, das Konzert, das er
gemeinsam mit der Gruppe „Saitenwind“ in der katholischen Kirche
St. Peter und Paul zur Aufführung
bringt. Die Veranstaltung beginnt am
Sonntag, 13.12., 17 Uhr. Eintritt frei.
Pfr.M.W.
Zum Vorrundenabschluss gab es für
die Tischtennis SG Offenheim/ErbesBüdesheim nochmals überwiegend
Niederlagen. Die Herren I unterlagen
an eigenen Tischen der TG Wallertheim II mit 6:9. Nicht das Fehlen von
Hartmut Kail war entscheidend, denn
Ersatzmann Jürgen Daum war mit zwei
Punkten gut dabei. Die schwache
Doppelausbeute und das völlig erfolglose mittlere Paarkreuz waren die
Gründe der Niederlage. Es kann in der
Rückrunde nur besser werden. Die
Punkte:Gelfort/Daum im Doppel,
Christian Maier (2), Jochen Nöhrbaß,
Mathias Gelfort und Jügen Daum im
Einzel. Die Herren II verloren beim TTC
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Wörrstadt II klar mit 3:9 und kamen
dabei nie richtig ins Spiel. Erst nach einem 0:7 Rückstand wachte das Team
auf und Andreas Hirschel, Jürgen Michel sowie Stefan Bösel konnten was
Zählbares erreichen. Besser machten
es die Herren III, die mit 7:4 beim TSV
Gau-Odernheim VII gewannen. In der
ausgeglichenen Partie war Ersatzmann Siamak Roushanai der eigentliche Gewinner. Er war an vier Punkten
beteiligt. Volker Krämer, Fritz Arnold
und Detlef Sommer holten je einen
Punkt. Die Herren IV verloren gegen
Spitzenreiter TG Wallertheim IV mit
1:7. Das Doppel Sauer/Roushanai holten den Ehrenpunkt. Ebenfalls 1:7 verloren die Herren V beim TuS Biebelnheim. Trotz einiger knapper Spiele war
nur Nachwuchsspieler Moritz Benzinger einmal erfolgreich.
Besser machten es die Schüler I, die
sich mit dem 6:4 Sieg beim TSV GauOdernheim die Herbstmeisterschaft
der Kreisklasse sicherten.
D.S.
Nichtamtlicher Teil
passend zu Weihnachten geschmückt
wird, zu besichtigen. Das erste Fenster, das es zu besichtigen gab, war am
Rathaus. An zwei großen Fenstern
hängen Gemälde. Einmal eine traumhafte Winterlandschaft gemalt von Fr.
Stein und ein weiteres Bild mit dem
Weihnachtsmann, der die Geschenke
vom Christkind abholt und danach an
die Kinder verteilt, gemalt von Fr. Peter. Zwei weitere Fenster schmücken
selbst gebastelte Bilder oder Schneemänner von der Kindertagesstätte. Der
Ortsbürgermeister Ralph Fuchs eröffnet 6.30 Uhr die Fenster mit einer kurzen Rede, in der er erwähnte, dass er
sich freuen würde, wenn noch weitere
Fenster des Rathauses von Bürgern
aus Wahlheim oder des Kettenheimer
Grundes künstlerisch gestaltet werden
würden. Danach las seine Frau eine
kleine Geschichte vor und kündete ein
kleines Konzert, gespielt von Fr. Jacobs, Hr. Stein und Ralph Fuchs, an.
Sie spielten drei Lieder auf Klarinette,
Posaune und Trompete. Nach dem
Konzert konnte man noch Glühwein,
Kinderpunsch und Kekse genießen.
E.T.F.
Wahlheim
Dirk Strubel wiedergewählt
Fußball
Siehe unter Freimersheim.
Kunst am Rathaus
C-Klassen
Es ist wieder so weit, die Adventszeit.
Jeden Tag ein Türchen öffnen bis hin
zum 24. Dezember. In Wahlheim gibt
es dieses Jahr wieder einen begehbaren Adventskalender. Jeden Tag gibt
es ein Fenster, das von einer Familie
Spielausfälle
Für den 29.11. stand im Fußball der
letzte „volle“ Spieltag auf dem Programm. In den beiden C-Klassen Alzey
und Alzey-Worms sind von 15 angesetzten Spielen nur acht über die Bühne gegangen. Sechs Begegnungen
mussten ausfallen, da der Platz nicht
bespielbar war. Einmal gab`s eine Absage (Freimersheim II) wegen personeller Engpässe.
Von den Vereinen, die der VG AlzeyLand zuzurechnen sind, waren zuletzt
nur fünf im Einsatz. In der Alzeyer
„Liga“ schossen die beiden TopTeams SG Nieder-Wiesen und TV Albig haushohe Siege heraus. Die dritte
Mannschaft des VfR Alsheim kam
Hans Jürgen Deuster
Maler- und Stukkateurmeister
•
•
•
•
•
•
Malerarbeiten
Tapezierarbeiten
Stukkateurarbeiten
Innenausbau
WDVS
Verarbeitung von Kalk-,
Lehm- und Edelputzen
Kreuznacher Straße 3
55271 Stadecken-Elsheim
Telefon: 0 61 36 - 92 54 53
Fax: 0 61 36 - 75 25 813
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Der Holzbausatz Eule besteht aus vorgestanzten Holzplatten und ist zum Stecken und Leimen geeignet.
Die vorgestanzten Bauteile werden einfach aus den Holzplatten herausgedrückt, entgratet, zusammengesteckt
und mit ein paar Tropfen Leim fixiert.
nur
Kreisstraße Alzey-Heimersheim/Albig
wieder freigegeben
Die Kreisstraße zwischen Alzey-Hei-mersheim und Albig ist für den Verkehr frei gegeben: Das rot-weiße Baustellenband durchschnitten (v.l.)
Thomas Finger (Kreisverwaltung), Steffen Unger (VG-Bürgermeister Alzey-Land), Kreistagsmitglied Thomas Michel, Hans-Friedrich Helbig (Ortsvorsteher Heimersheim), LBM-Leiter Bernhard Knoob, Landrat Ernst Walter Görisch, Landtagsabgeordneter Heiko Sippel, Kreisbeigeordneter Gerhard Seebald, Kreistagsmitglied Werner Geißel und Christoph Burkhard
(Bürgermeister Alzey).
Text/Foto: S.St.
buchstäblich „unter die Räder“. In beiden Spielen sogar zweistellig. Flomborn/Ober-Flörsheim II handelte sich
beim FC Wörrstadt eine 0:4-Klatsche
ein.
In der „Mixed-Klasse“ Alzey-Worms
ballern die Mauchenheimer munter
weiter. Die „Zweite“ des SV SchwarzWeiß fegte in Gabsheim den FC Bülbül
mit 14:2 vom Feld. Framersheim II kam
in Wallertheim (gegen Wiesbachtal II)
über ein 0:0 nicht hinaus.
H.Hi.
Alzey - Stadt
Sammelergebnis
Kriegsgräberfürsorge
Für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurden bei der Hausund Straßensammlung in der Stadt Alzey und den Stadtteilen insgesamt
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2.274,25 Euro gesammelt.
Die Ergebnisse im Einzelnen: Stadt:
529,75 Euro, Weinheim: 688,00 Euro,
Heimersheim: 580,00 Euro, Dautenheim: 356,50 Euro, Schafhausen:
120,00 Euro.
Bürgermeister Christoph Burkhard
dankt allen Sammlern und Spendern
für die Unterstützung.
Stadtverwaltung Alzey
Adventsfeier mit heiterbesinnlichem Programm
SPD lädt am 3. Advent ein
Zur traditionellen Adventsfeier lädt die
Alzeyer SPD die Bevölkerung aus
Alzey und der Umgebung am 3. Adventssonntag, dem 13. Dezember, um
14 Uhr in die Aula der Volkerschule
Alzey im Schulzentrum, Dr.-GeorgDurst-Straße 30 ein. Die Sozialdemokraten haben ein Programm vorbereitet, das im ersten Teil mit eher heiteren
Beiträgen, im zweiten Teil besinnlich in
Aus der Geschäftswelt
Ökosmetik SPA hat expandiert!
Seit dem 12.12. ist zur
schon seit 1 Jahr bestehenden Wellnessoase ein
neuer Raum für Beratung
und Kosmetik hinzugekommen.
Die schon bestehende Ruheoase wird nun durch den
neuen Raum noch wertvoller zur Entspannung und Schönheitspflege, da nun ein
separater Bereich zur Beratung in allen wichtigen Schönheitsund Gesundheitsfragen und für Kosmetikanwendungen bereit
steht. Frau (und natürlich auch Mann) wird fachgerecht beraten
mit viel Zeit und Sorgfalt. Eine individuelle Anamnese für den
gesamtkörperlichen Zustand und eben jetzt neu - auch explizite
Verjüngungsbehandlungen und Behandlung aller spezifischen
Hautprobleme sind nun möglich. Das vorherige Angebot der
Einzel- & Paar-Wellnessarrangements wurde nun erweitert durch
gezielte Wochenkuren, die auch zu Hause fortgeführt werden
können.
Selbstverständlich werden nach wie vor nur ausgewählte Produkte auf ökologischer Basis verwendet.
Sie finden uns in Flonheim-Uffhofen, Hohlstr. 11
Tel.: 06734/3719885 - Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Seite 20
die Vorweihnachtstage führen soll. Das
gemeinsame Weihnachtsliedersingen
wird das Programm gegen 17 Uhr beschließen. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Zur Feier sind alle Generationen herzlich eingeladen.
H.S.
Geistliche Abendmusik
In Alzey-Weinheim
Am Sonntag, den 13.12. findet um
18 Uhr in der Evangelischen Kirche in
Weinheim eine Geistliche Abendmusik
statt.
Zu Gehör kommen Chor- und Instrumentalwerke von J.G. Albrechtsberger,
C.Saint-Saens, G.Fr. Händel. u.a. Die
Mitwirkenden sind Stefanie Mück, Sopran, Monika Schulz und Hristo Maritchkov, Violinen, Wolfgang Birtel, Viola und Günter Schulz, Cello, der Kirchenchor der Evangelischen Pfarrei
Offenheim, Pfarrer Eric Bohn, Liturgie.
Die Leitung hat Kantor Rainer Groß.
Der Eintritt ist frei; die Kollekte dient
zur Deckung der Unkosten.
R.Gr.
Adventsmarkt mit Pfiff(i)
Adventsmarkt mit Pfiff(i) ist ein Weihnachtsmarkt speziell für Menschen mit
Hund, der am Sonntag, den 13.12. in
Alzey stattfindet. 11-18 Uhr in der
Alzeyer Innenstadt, am Fischmarkt /
Spiessgasse.
A.Wa.
Offene Beratung
für Menschen mit Gedächtnis- und
Orientierungsstörungen und deren
Angehörige
Ein Angebot der Rheinhessen-Fachklinik Alzey: - Entlastendes Gesprächsangebot; - Sozialrechtliche Beratung,
wie z.B. Leistung der Pflegeversicherung, Hilfe und Beratung bei Antragsstellung, Betreuungsrecht, Hilfe zur
Pflege, Finanzierung der Pflege etc.;
- Allgemeine Infos rund um Diagnostik,
Behandlungseinrichtungen, Betreuungsmöglichkeiten, wie z.B. Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, niedrigschwellige Angebote; Tipps zum Umgang mit Demenz, Orientierungshilfen, technischen Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung.
Donnerstag, 17. Dezember, von 1516 Uhr, Schloßgasse 13, Alzey. Nähere
Infos: Bettina Koch, Dipl.-Sozialpädagogin, Tel. 06731-501468; b.koch@
rfklandeskrankenhaus.de.
A.B.
Gedenkfeier für alle verstorbenen Kinder auf der
„Sternenwiese“
Viele Menschen kennen sie mittlerweile, besuchen sie das ganze Jahr über
und finden dort Ruhe und Trost: Die
„Sternenwiese“ - Kindergrab- und -gedenkstätte auf dem Alzeyer Friedhof.
Als Ort des Gedenkens an alle verstorbenen Kinder und Grabstätte für Kinder, die „still geboren“ sind, d.h. schon
in der frühen Schwangerschaft verstorben sind und nicht der Bestattungspflicht unterliegen, ist sie zu einer
festen Einrichtung geworden. Der
Hospizverein „DASEIN“ e.V. und das
Frauenbüro des Landkreises AlzeyWorms haben bereits seit Jahren die
finanzielle und organisatorische Patenschaft, die Gestaltung des Platzes und
die Organisation von Gedenkfeiern
übernommen. Mit der „Sternenwiese“
gibt es auf dem Alzeyer Friedhof einen
Ort für Mütter, Väter, Familienangehörige, die eine Fehlgeburt betrauern und
dort beisetzen können, oder ihr Kind
vor längerer Zeit schon verloren haben
Nichtamtlicher Teil
und ihm dort einen Gedenkstein widmen möchten. Am zweiten Sonntag im
Dezember wird weltweit mit Veranstaltungen aller verstorbenen Kinder gedacht und zu ihrer Erinnerung eine
Kerze angezündet. Dieser Tradition
des Kerzenleuchtens, das um die ganze Welt wandert, schließen sich auch
der Hospizverein und das Frauenbüro
an und laden, zusammen mit Pfarrerin
Anja Krollmann am Sonntag, 13. Dezember, 15 Uhr, zu einer Gedenkfeier
auf den Alzeyer Friedhof ein. Mit dem
Thema „Weihrauch steigt auf und verbindet sich mit allem“, wird an diesem
Nachmittag der Schieferberg auf der
Sternenwiese als Ort der Trauer und
zugleich Verwandlung in den Mittelpunkt gestellt. Anschließend nimmt
Pfarrerin Krollmann die Beisetzung der
„Kinder, die nicht bleiben konnten“
vor. Eingeladen sind alle Menschen,
die sich an das Gedenken an ein Kind
anschließen möchten. Musikalisch
umrahmt wird die Veranstaltung von
Birgit Rehse. Im Anschluss an die Feier auf dem Friedhof, um etwa 16 Uhr,
trifft sich der Gesprächskreis „Sternenkinder“ bei Kaffee, Tee und Gebäck im Mehrgenerationenhaus,
Schlossgasse 14 in Alzey. Unter Leitung der Hospizmitarbeiterinnen Gerda Pusch, Kerstin Werz-Schweitzer
und Rita Breuder besteht die Möglichkeit, über den Verlust des eigenen Kindes während der Schwangerschaft zu
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
sprechen und sich mit anderen betroffenen Müttern und Vätern auszutauschen. Es ist dabei unabhängig, ob
der Verlust eines Kindes aktuell oder
schon länger zurückliegend ist. Der
Gesprächskreis ist mittlerweile zu einer festen Einrichtung geworden und
trifft sich alle zwei Monate, neue Teilnehmende sind herzlich willkommen.
Die Termine der Treffen 2016 sind im
Frauenbüro zu erfahren. Tel. (06731)
408-1251 oder [email protected]
S.St.
Sonstiges
Abfalltermine und Informationen
fürs ganze Jahr
Umweltkalender 2016
wird verteilt
Anfang Dezember erhalten alle Haushalte im Landkreis-Alzey Worms kostenlos den Umweltkalender 2016. Darin eingelegt findet sich eine Liste mit
allen Abfuhrterminen rund um den
Müll: Die Entleerung der grauen, gelben, blauen und grünen Tonne sowie
die Abholung des gelben Sackes oder
der Papierbündel. Außerdem aufgelistet sind die Tage für die mobile Problemabfallsammlung. Rund 63 000 Exemplare verteilt dieses Jahr die Post im
Auftrag des Abfallwirtschaftsbetrie-
Impressum
für die Verbandsgemeinde Alzey-Land
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und
der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim,
Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn,
Flomborn,
Flonheim,
Framersheim,
Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, NiederWiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim.
Auflage 10.570
Verantwortlich für den amtlichen Teil
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Bürgermeister Steffen Unger
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
(Zugleich ladungsfähige Anschrift für die
Verantwortlichen des amtlichen Teils)
Telefon 0 67 31 / 409 - 0
Fax
0 67 31 / 409 61 21
E-Mail [email protected]
Herausgeber-Verlag
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
AG Mainz HRB 31819
USt-IdNr. DE 148 271 388
Steuer-Nr. 08 666 02 863
(Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im
Impressum genannten Verlagsverantwortlichen)
Gesellschafter/Geschäftsführer:
Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz
Verlagsleitung: Claudia Nitsche
Telefon 0 67 32 / 93 818 0
Fax
0 67 32 / 93 818 20
E-Mail [email protected]
Nichtamtlicher redaktioneller Teil
V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Tanja Braun
Anzeigenteil
Claudia Nitsche (verantwortlich)
Druck
Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG
Alexander-Fleming-Ring 2
65428 Rüsselsheim
Anzeigenannahme im Verlag
Vizepräsident Schnabel
empfängt rheinhessische Weinmajestäten
Im kommenden Jahr feiert die Region ihr 200-jähriges Bestehen
Im nächsten Jahr
feiert eine ganze
Region Geburtstag. Rheinhessen
wird 200 Jahre alt.
Wahrlich königlich
war der Besuch,
den Landtagsvizepräsident HeinzHermann Schnabel
im Vorfeld im rheinland-pfälzischen
Landtag empfing.
Gemeinsam
mit
den Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp, Thomas Günther und Heiko
Sippel begrüßte er in Mainz rheinhessische Weinmajestäten. „Sie geben
Rheinhessen ein Gesicht“, sagte Kathrin Anklam-Trapp.
„Von 200 Jahre Rheinhessen werden wir noch viel hören. Das gibt ein
ganz großes Fest. Deshalb macht es besonderen Spaß, Sie heute hier zu
begrüßen“, sagte Schnabel. Die Besucherinnen seien junge Frauen, die
nicht nur charmant seien, sondern auch viel Fachkenntnis mitbrächten. Er
lobte das Engagement, mit dem die Weinköniginnen und –Prinzessinnen
als Wein-Botschafterinnen agierten. Egal, wohin man in der Welt reise
oder wer zu Besuch sei: „Die Leute fragen uns alle nach unserem Wein.
Sie repräsentieren das größte Weinbaugebiet Deutschlands sympathisch
und kompetent“ sagte Schnabel gegenüber der rheinhessischen Weinmajestät Sabrina Becker und den Weinprinzessinnen Laura Henrici, Laura
Schauf und Katrin Weinbach.
Einige Zeit nach der Mainzer Republik 1793, war am 8. Juli 1816 das sogenannte „Rhein-Hessen“ begründet worden. Über 100 Jahre später, mit
der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz 1946, bildete die Region dann
einen der fünf damaligen Regierungsbezirke. Im Jubiläumsjahr 2016 sind
insgesamt 500 Veranstaltungen geplant, die für die Wein-, Kultur- und
Tourismusregion werben sollen.
Schnabel zeigte den rheinhessischen Weinköniginnen und Weinprinzessinnen der Jahre 2015/2016 und 2014/2015, den Weinmajestäten aus Alzey, der Verbandsgemeinde Alzey Land und der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie Andrea Horst, die bei Rheinhessenwein für die Betreuung der
Weinmajestäten zuständig ist, anschließend den Plenarsaal im Deutschhaus und berichtete aus seinem Arbeitsalltag als Abgeordneter.
Text/Foto: H.-H.Sch.
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 12
0 67 32 / 93 818 18
0 67 32 / 93 818 20
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Öffnungszeiten im Verlag
Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
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Rahmenanzeigen
Freitag,
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Montag,
Redaktionsschluss:
Montag,
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten: Stand Juli 2015
Redaktion
Telefon
Telefax
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0 67 32 / 93 818 20
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Familien- und Kleinanzeigen
Annahmestelle Alzey
Alzeyer Copyshop, Spießgasse 48
Das Nachrichtenblatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der
VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung
übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen.
Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir
uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor.
Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des
jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit
liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den
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Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur
mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische
Datenbanken und Vervielfältigung auf CD.
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine
Ansprüche an den Verlag.
Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen
redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
bes. Der Kalenderteil kann für den jeweiligen Wohnort mit Aufklebern
selbst gestaltet werden. Ein Anhang
enthält Informationen rund um die Abfalltrennung und zu den Wertstoffhöfen
im Landkreis. Der Umweltkalender
kommt als Postwurfsendung an sämtliche Haushalte, einschließlich derer,
an deren Briefkasten die Aufforderung
„Bitte keine Werbung“ zu lesen ist. Zusätzlich werden die Umweltkalender in
die Postfächer bei den Abholstützpunkten eingelegt. Für Haushalte, die
nach Abschluss der Zustellung Mitte
Dezember keinen Umweltkalender erhalten haben sollten, liegen ab der
zweiten Dezemberhälfte weitere Exemplare in der Kreisverwaltung sowie bei
den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen zur Abholung bereit.
Über das Internet sind ab Dezember
die Abfuhrtermine für das nächste Jahr
nach Ortschaften sortiert unter
www.kreis-alzey-worms.eu unter dem
Menüpunkt Abfallwirtschaft/Termine
zu finden. Bei Fragen zur Verteilung
der Umweltkalender gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms unter der Rufnummer
(06731) 408 – 28 28 gerne Auskunft.
S.St.
Altstadtverein Alzey
Bücherstopp
Der Altstadtverein Alzey bittet darum,
in den Wintermonaten aus witterungsbedingten Gründen an der Bücher-An-
Nichtamtlicher Teil
nahmestelle in Alzey bis zum 15. März
2016 keine Bücher mehr abzugeben.
W.K.
Informationstag an der
Berufsbildenden Schule
Technik - Gewerbe - Hauswirtschaft - Sozialwesen
Informationen – Aktionen – Präsentationen
An unserem Informationstag informieren wir Schülerinnen und Schüler der
allgemeinbildenden Schulen über die
beruflichen und schulischen Möglichkeiten an der Berufsbildenden Schule
Technik - Gewerbe - Hauswirtschaft Sozialwesen, Ringstraße 49 in Bad
Kreuznach.
Für unsere Gäste bereiten unsere
Klassen vielfältige Projekte vor. Neben
Informationen über die verschiedenen
Schulformen und Berufe bieten sie interessante Mitmachversuche und
selbstgefertigte Produkte und Speisen
an.
Der Informationstag am 10. Dezember
beginnt um 9 Uhr und endet um 12.30
Uhr.
I.Mü.
Beratung
in der Kreisverwaltung
Zum Thema Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügung...
...beraten die Betreuungsvereine im
Landkreis Alzey-Worms am Donnerstag, 17. Dezember, 16-18 Uhr. Die Be-
Seite 21
ratung findet in der Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36,
Alzey, 3. Stock, Raum 325, statt. Um
Anmeldung unter Tel. 06731-10459
wird gebeten.
S.St.
Das Neue Jahr beginnt kreativ:
Termine der Winterkurse
in der Kunstwerkstatt
Kreatives Entspannen mit Bewegung und kreativem Arbeiten.
Marianne Stuppy macht mit verschiedenen Materialien und Techniken bekannt: Experimentieren und gleichzeitig für sich sein und abschalten. Kursbeginn ist Montag der 11. Januar,
Kursdauer: Vier Termine, bis 1. Februar, jeweils von 19.30 bis 21 Uhr, in den
Räumen der Kunstwerkstatt, Amtgasse 7, Alzey. Anmeldung und Infos erhalten Sie unter Telefon 06732-952713
oder per E-Mail an [email protected]
Gefaltete Blüten entstehen im Patchworkkurs von Heike Roth und werden
mit ungefalteten Stoffstücken zu Kissen, Deckchen oder kleinen Täschchen verarbeitet. Etwas Näherfahrung
ist wünschenswert. Termine sind jeweils Mittwoch, am 13. und am 20. Januar, 14 bis 18 in den Räumen der
Kunstwerkstatt, Amtgasse 7, Alzey.
Anmeldung und Infos zum benötigten
Material unter Telefon 06130-6842
oder per E-Mail an heirostoffe
@web.de.
Ölmalerei für Fortgeschrittene und
Anfänger:
Im Atelier von Ursula Göhring, in der
Pestalozzistraße 7, Alzey, entdeckt an
sechs Abenden jeder den Künstler, der
in ihm steckt. Kursbeginn ist Montag,
der 18. Januar, 18 bis 20 Uhr. Anmeldung und Information unter Telefon
06731-6608 oder E-Mail an [email protected]
Mehr Informationen über die KUNSTWERKSTATT Rheinhessen e.V.:
Tel.: 06731-9967396 oder im Internet:
www.kunstwerkstatt-rheinhessen.de
U.Gr.
Die Landsenioren Rheinhessen laden ein.
Am Mittwoch, den 13. Januar, 14 Uhr
in Eppelsheim, Sporthalle – Bürgerstube, Albert-Schweitzer-Straße 1 führt
uns Herr Alfons Bunn aus Grolsheim
nach Südafrika. Er zeigt uns in seinem
vertonten Reisefilmen Namibia „Weites Land“ und Südafrika „Pulsierendes
Leben“ diese wunderschönen und interessanten Landschaften im Süden
Afrikas.
Zu dieser Veranstaltung laden wir alle
Landseniorinnen und Landsenioren
freundlichst ein. Bringen Sie Ihre
Freunde und Bekannten mit.
R.Kai.
Ende Nichtamtlicher Teil
Friedenslicht Bethlehem
“Hoffnung schenken
– Frieden finden”
Friedenslichtaktion 2015 setzt Zeichen für
Gastfreundschaft und für Menschen auf der Flucht
Bild: RDP/Rdp/C.Schnaubelt
Die Aktion Friedenslicht gibt es seit 1986. Sie wurde vom
Österreichischen Rundfunk (ORF) ins Leben gerufen.
Jedes Jahr entzündet ein Kind das Friedenslicht an der
Flamme der Geburtsgrotte Christi in Bethlehem. Seit 22
Jahren verteilen die vier Ringverbände (BdP, DPSG, PSG
und VCP) gemeinsam mit dem Verband Deutscher
Altpfadfindergilden (VDAPG) das Friedenslicht in
Deutschland ab dem 3. Advent (13. Dezember 2015). Im
Rahmen einer Lichtstafette wird das Licht in Deutschland
an über 500 Orten an “alle Menschen guten Willens” weiter-gegeben.
Die Friedenslichtaktion 2015 steht in Deutschland unter
dem Motto: “Hoffnung schenken – Frieden finden” und
will damit Zeichen für Gastfreundschaft und für Menschen
auf der Flucht setzen.
Weitere Informationen auf www.friedenslicht.de.
Aussendungsfeier im Mainzer Dom
Jährlich am 3. Advent findet um 15 Uhr die Aussendungsfeier des Friedenslichtes aus Bethlehem im Mainzer Dom statt. Das Licht kommt über Wien, wo die europäische Aussendungsfeier stattfindet, direkt aus der
Geburtsgrotte Jesu in Bethlehem nach Deutschland. Jedes Jahr neu wird dort die Flamme, die jedes Jahr mehr
Menschen miteinander verbindet, auf die Reise geschickt. Nach der Aussendungsfeier im Mainzer Dom wird
der Diözesanverband das Licht an Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens übergeben. Vertreter der
Pfarreien holen das Licht aus Bethlehem im Dom zu Mainz ab und bringen es in ihre Pfarrgruppen. In den
Kirchen stehen Kerzen bereit, damit Sie das Licht nach einem Gottesdienst mit nach Hause nehmen können.
Aktion in der Innenstadt von Mainz
Nach der Aussendungsfeier am 3. Advent ziehen viele Menschen zu einer Aktion in die Innenstadt und tragen die Idee der Aktion Friedenslicht in die Öffentlichkeit.
Im Dom können Kerzen mit Windschutz zu einem geringen Preis erworben werden.
Das Friedenslicht
In Bethlehem entzündet,
gereicht von Kinderhand,
beginnt es seine Reise
und zieht von Land zu Land.
Es trägt die Weihnachtsbotschaft
hinaus in alle Welt,
wo sie als Hoffnungsschimmer
in Menschenherzen fällt.
Das Friedenslicht beschwört uns:
Nehmt euren Auftrag an!
Begegnet euch in Freundschaft,
dass Frieden werden kann.
Ob Muslim, Jude oder Christ
ist hier nicht von Belang.
Zeigt euren guten Willen
und zieht an einem Strang.
Es zählt nicht Rang, noch Herkunft,
nicht Ruhm und auch nicht Geld.
Was zählt ist unser Einsatz
für Eintracht in der Welt.
Das Licht zieht weite Kreise,
es wirbt für Einigkeit.
Wenn Menschen sich verbrüdern
ist Frieden nicht mehr weit.
© Anita Menger 2015
Seite 22
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Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Feste Feiern
Advent – Weihnachten – Silvester
Genießen Sie diese ganz besondere ZeitK
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köstlichen Speisen, edlen Weinen und erlesenen Getränken.
Haben Sie schon reserviert?
Kulinarische Weihnachtstradition
Hähnchen, Pute, Ente und Gans: Praktische Einkaufstipps für den Festtagsgenuss
Neben der Gans und der Pute steht auch die kleinere Ente für
großen Geflügelgenuss: Ein Rezepttipp ist beispielsweise Entenbrust à l‘orange mit Kartoffel-Kräuter-Talern.
Foto: djd/Deutsches Geflügel
(djd). Bereits im Mittelalter war es
üblich, Geflügelfleisch zum
Weihnachtsfest zu verzehren. Ein
Blick auf die Festtagstafeln der
Deutschen beweist: Kulinarische
Traditionen werden auch heute
hoch gehalten. Am liebsten wird
einer Umfrage der deutschen
Köstlicher Höhepunkt bis heute
Der Gänsebraten beendete
früher die vorweihnachtliche
Fastenzeit, köstliches Highlight
der Festtage ist er noch heute.
Drei Kilogramm Gans machen
vier Personen satt, fünf Kilogramm sogar sechs bis acht Personen. Alternativ kann man eine
Gänsekeule oder 100 bis 125
Gramm Gänsebrust pro Person
wählen. Was bei den Engländern und den Franzosen schon
seit Jahren Tradition ist, liegt zunehmend auch in Deutschland
im Trend: Die Pute wird als Festtagsessen am 25. Dezember fast
genauso häufig verzehrt wie der
klassische Gänsebraten. Mit drei
bis fünf Kilogramm reicht eine
Pute für sechs bis acht Personen,
eine Putenoberkeule für vier Genießer. Für Geflügelteilstücke oh-
ne Knochen werden bei der Pute 125 bis 150 Gramm, mit Knochen 200 bis 250 Gramm pro
Person gerechnet.
Ein ganzes Hähnchen mit 1,2 Kilogramm ist für eine vierköpfige
Familie ausreichend, für sechs
bis acht Personen werden 1,8
bis 2,3 Kilogramm benötigt. Für
Teilstücke ohne Knochen werden 125 bis 150 Gramm, mit
Knochen 200 bis 250 Gramm
pro Person gerechnet. Rund 1,8
Kilogramm sollte schließlich eine
Ente für zwei Personen wiegen,
mit 2,5 Kilogramm werden vier
Feinschmecker satt und für
sechs sollte das Tier etwas mehr
als vier Kilogramm auf die Waage bringen. Bei Teilstücken reichen eine Entenbrust oder
-schenkel pro Person.
Geflügelwirtschaft zufolge dabei
die Gans verzehrt (34 Prozent).
Knapp dahinter folgt mit 31 Prozent die Pute. Ente (19 Prozent)
und Hähnchen (16 Prozent)
kommen ebenfalls gerne auf
den Tisch.
Wir wünschen eine besinnliche
Adventszeit, frohe Weihnachten
und einen guten Start ins neue Jahr
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Öffnungszeiten: 11.30-14.00 + 17.30-23.00 Uhr / Montags Ruhetag
© Kesu - Fotolia.com.tif
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
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Seite 23
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zu Weihnachten!
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Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten
und ein gutes und gesundes neues Jahr!
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Ulla Teuscher · Ober-Olm
Telefon: 0 61 36 91755 38 · www.ullateuscher.de
Reficiam Wellnesstherapie
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Geschenke schön verpacken
txn-p. Liebevoll ausgewählte
Weihnachtsgeschenke verdienen eine ganz persönliche Verpackung. Wer es individuell mag,
beklebt das Geschenkpapier mit
ausgeschnittenen
Schneeflocken.
Foto: tesa/txn-p
txn-p. Je persönlicher ein
Geschenk verpackt ist, desto größer die Freude. Besonders liebevoll und
gleichzeitig ganz einfach:
Goldene Sterne, die einfach auf das Packpapier
gestempelt werden. Die
hierfür benötigten Moosgummi-Stempel sind schnell
selbstgemacht. Ein größeres Stück Moosgummi auf
einer Seite flächig mit doppelseitigem tesa Bastelband bekleben. Dann auf
die andere Seite mit einer
Schablone einen Stern aufzeichnen und ausschneiden. Im Anschluss wird die
zweite Schutzfolie des Bastelbands entfernt und der
Stern auf einen Holzwürfel
geklebt. Und schon kann
Packpapier oder einfarbiges Geschenkpapier beliebig bestempelt werden. Besonders edel wirken glitzernde Gold- und Silberfarben. Diese und viele weitere schöne Bastelideen samt
Anleitung, Fotos der einzelnen Arbeitsschritte und
Schablonen zum Herunterladen gibt es unter
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all ihren Kunden, Freunden und
Bekannten ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins
neue Jahr.
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam
das Armsheimer Adventsfenster am
13.12.2015 um 18.00 Uhr
öffnen und laden Sie daher herzlich
zu einem besinnlichen Zusammensein bei Glühwein, Kinderpunsch
und Gebäck im Geschäft ein.
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
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über Weihnachten
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9.00 – 17.00 h
Di 22.12.15
9.00 – 18.00 h
Mi 23.12.15
9.00 – 18.00 h
Do 24.12.15
8.00 – 13.00 h
Di 29.12.15
9.00 – 18.00 h
Mi 30.12.15
9.00 – 18.00 h
Do 31.12.15
8.00 – 13.00 h
Sa 02.01.16
8.00 – 13.00 h
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Wir leiten Ihre Briefe weiter.
Wichtige Information für Inserenten zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seit 1. Mai 2014 ist eine Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Darin sind unter anderem Regelungen über Pflichtangaben in Immobilienanzeigen enthalten.
Die inhaltlichen Vorgaben nach § 16 a richten sich ausschließlich an Inserenten. Danach müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber einer Immobilie sicherstellen,
dass die Pflichtangaben zum Energieausweis in der Immobilienanzeige enthalten sind, sofern ein solcher vorhanden ist.
Ab 1. Mai 2015 erfüllt die Nichtbeachtung den Strafbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Nachrichtenblatt trifft keine inhaltliche Prüfpflicht der Inserate!
Abkürzungsmöglichkeiten von Pflichtangaben im Anzeigentext:
1.
2.
Die Art des Energieausweises (EA)
(§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)
- Energiebedarfsausweis: EA-B
- Energieverbrauchsausweis: EA-V
3.
Der Energiebedarfs-oder Energieverbrauchswert aus
der Skala
des Energieausweises in kWh/(m²a) (§16a Abs.1
Nr. 2 EnEV),
zu Beispiel 215,20 kWh
Der wesentliche Energieträger (Heizung:Hzg.)
(§16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Koks, Braunkohle, Steinkohle: Hzg. Ko
- Heizöl: Hzg. Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Hzg. Gas
- Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: Hzg. FW
- Brennhols, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hzg. Hz
- Elektrischer Energie (auch Wärmepumpe),
Strommix: Hzg. E
4.
Baujahr des Wohngebäudes
(§16a Abs.1 Nr. 4EnEV), zum Beispiel Bj 1998
5.
Energieeffiziensklasse (EEK) des Wohngebäudes bei
ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen
(§16a Abs.1 Nr.5 EnEV)
A+ bis H, zum Beispiel: EEK B
Die Verwendung der vorgeschlagenen Abkürzungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Verlag übernimmt keine Gewähr.
Die EnEV 2014 lässt Abkürzungen grundsätzlich zu. Allerdings ist bis heute kein offizielles Abkürzungsverzeichnis seitens des zuständigen Bundesministeriums bekannt.
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Fax 0 67 32 / 93 818 20
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Telefon 0 67 32 / 93 818 18 oder 93 818 14
Mo., Di., Do., Fr. 8.00 - 17.00 Uhr · Mi. geschlossen
Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer
Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung ! Außer bei Barzahlung.
Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!
Annahmeschluss ist Montag, 12 Uhr*
* außer bei geändertem Annahmeschluss vor Feiertagen!
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Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Anzeigenschluss
Weihnachten 2015
letzte Ausgabe in 2015
Erscheindatum: Mi., 23.12.2015 / KW 52
1. Ausgabe 2016
Anzeigenschluss für:
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Mittwoch, 16.12.2015 / 12.00 Uhr
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Dienstag, 29.12.2015 / 12.00 Uhr
Erscheindatum: Do., 7.1.2016 / KW 1
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In der Kalenderwoche 53 (31.12.2015) erscheint keine Ausgabe des Nachrichtenblattes.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am 24., 30., und 31. Dezember 2015 geschlossen ist!
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Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Die Kindertagesstätte
„Haus der Entdecker“
sucht ab sofort eine/n
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für Arbeit
Aktuelle
Stellenangebote
Staatlich anerkannte
Erzieher/in
in Vollzeit
Die Kindertagesstätte „Haus der Entdecker“ liegt in
der Ortsgemeinde Zornheim und wurde im April 2012
eröffnet. Aktuell werden 65 Kinder im Alter von acht
Monaten bis sechs Jahren betreut.
Die Anstellung zum/zur Erzieher/in erfolgt befristet als
Vertretung während der Elternzeit.
In der Kita Haus der Entdecker arbeiten wir nach dem
offenen Konzept und verschiedenen Schwerpunkten,
wie dem Psychomotorischen Ansatz und dem Ansatz
vom Haus der kleinen Forscher. Wir sind ein junges und
engagiertes Team, das für neue Ideen stets offen ist.
Sollten Sie Ideen, Fachkompetenz und Engagement
besitzen und Interesse haben, sich in einem Team mit
einzubringen, dann zögern Sie nicht und bewerben sich
bei uns. Wir würden uns freuen, Sie als neues Team‐
mitglied begrüßen zu dürfen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.12.2015 an:
Ortsgemeinde Zornheim
Kita Haus der Entdecker
Frau Starck Fürsicht
Hahnheimer Str. 32a
55270 Zornheim
Mitarbeiter/in Hundesalon
Unser Pet Shop in Alzey ist nicht nur Zoofachgeschäft, sondern verfügt auch über einen Hundesalon. Für diesen suchen wir ab sofort eine/n Mitarbeiter/in für die Bereiche Hundefrisuren und
-kosmetik in Teilzeit. Ihre Aufgaben sind u.a. das
Waschen und Frisieren (Trimmen und Scheren)
unserer Kunden auf 4 Pfoten sowie das Beraten
deren Besitzer hinsichtlich der Hundegesundheit.
Weiterhin erwarten wir Kenntnisse in den Bereichen
Hundekosmetik sowie Trimmen und Scheren.
Kenntnisse im Friseurhandwerk sind wünschenswert.
Arbeitsort: Alzey
Arbeitszeit: Teilzeit 15-25 St/Woche
Chiffre Nummer: 10000-1136192802-S
Hauswirtschafter/in
Wir suchen ab sofort zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Hauswirtschafter/in oder Helfer/in.
Sie werden im Bereich der mobilen Pflege zusätzlich für die hauswirtschaftliche Versorgung, für Einkäufe und Reinigungstätigkeiten sowie zur Kinderbetreuung eingesetzt. Die Stelle ist in Teilzeit
flexibel nach Absprache zu besetzen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht
erforderlich, allerdings setzen wir neben dem
Führerschein Klasse B die Bereitschaft für Schichtarbeit und Wochenenddienste voraus.
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Servicekraft m/w
Im Rheinhessen-Bad der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist zum
nächstmöglichen Zeit-punkt die Stelle
eines Saunamitarbeiters (m/w)
in Vollzeit zu besetzen. Die Besetzung ist zunächst befristet bis zum
31. Dezember 2016.
Wir suchen für unser "Jeder-Manns Restaurant" in
Gau-Bickelheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Servicekraft m/w.
Voraussetzungen:
Erste Berufserfahrung im Service wünschenswert.
Flexibilität, Freundlichkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft setzen wir voraus,
Bereitschaft zu Schicht-/ Wochenend- und
Feiertagsarbeit.
Gute Umgangsformen und souveränes Auftreten.
Arbeitsort: Gau-Bickelheim
Arbeitszeit: Teilzeit Schicht
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Berufskraftfahrer/in
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Rheinhessens mit Hallen- und Freibadbereich, Sauna und anhängiger Gastronomie.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.
• die Abwicklung und Beaufsichtigung des Saunabetriebs
• die persönliche Betreuung der Saunagäste
• Beaufsichtigung von Badegästen
Erwartet werden
• Erfahrungen in der Saunaarbeit
• Ausbildung zum Rettungsschwimmer oder abgeschlossene
Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
• ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten
• selbstständiges Arbeiten
• die Bereitschaft in Schicht sowie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auch an Wochenenden und Feiertagen tätig zu sein
Wir bieten
• einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz
• Vergütung nach TVöD
• Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung
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Teams eine/n Berufskraftfahrer/in für den Nahverkehr. Sie führen Transporte von Stückgut ab
Gau-Bickelheim oder ab Alzey durch.
Wir erwarten den Führerschein Klasse C1 / C1E
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(absolvierte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) im Führerschein.
Arbeitsort: ab Alzey/Gau-Bickelheim
Arbeitszeit: Vollzeit
Chiffre Nummer: 10000-1136114652-S
Informationen zu diesen Stellenangeboten
erhalten Sie beim Arbeitgeberservice
unter 06731-9507-217 oder 285
(Diese Telefonnummern bitte ausschließlich
bei Anfragen zu den
Stellenanzeigen verwenden)
Anfrage auch per E-Mail an
[email protected]
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Dezember 2015 an die
Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Fischer, Pariser Straße 110,
55268 Nieder-Olm. Gerne nehmen wir auch aussagekräftige Bewerbungen per E-Mail unter [email protected] ent-gegen.
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Am 3. Dezember verstarb im Alter von 79 Jahren Herr
Hermann Scholl
Der Verstorbene war von 1988 bis 2014 Ratsmitglied und
fünf Jahre lang Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim.
Hermann Scholl hat sich stets mit ganzer Kraft und hohem persönlichen Einsatz für die
Verwirklichung der Interessen seiner Heimatgemeinde und deren Bürger eingesetzt.
Wie groß seine Verbundenheit zu Gau-Heppenheim war, zeigt die Tatsache,
dass er Heimatforschung betrieb und eine umfangreiche Dorfchronik
sowie ein Bürgerbuch erstellt hat.
Durch seine unermüdliche und uneigennützige Tätigkeit im Dienst der Allgemeinheit
erwarb er sich großen Respekt und Anerkennung bei der Bevölkerung.
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Wir sind dankbar für sein außerordentliches Engagement und werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Für den Rat und die Verwaltung
der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim
Helmut Matthäi
Ortsbürgermeister
„Wie Glasperlen hängen Regentropfen an den Ästen.
Lautlos fallen meine Tränen auf dein Grab.
Wir vermissen dich.“
Christa Schnellbächer
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