Rundschreiben Nr.: 22/2015 HRK Hochschulrektorenkonferenz Die Stimme der Hochschulen Der Präsident HRK Hochschulrektorenkonferenz, Ahrstraße 39, D-53175 Bonn Ansprechpartner: Kontakt: Zeichen: An die Präsidentinnen und Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Mitgliedshochschulen der HRK Stefanie Busch A4 0228/887-130 [email protected] 12/2015 Pilotprojekt § 52a UrhG: Einzelfallerhebung bei der Einstellung von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme/Verhandlungen KMK – VG Wort 24.09.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, im HRK-Rundschreiben 11/2014 vom 27. Mai 2014 hatte ich Ihnen zugesichert, Sie über die weiteren Entwicklungen im Zuge des BGH-Urteils zu § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu informieren. Das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ ist seit dem Frühsommer abgeschlossen. Im Juni wurde der Abschlussbericht vorgelegt. Auf Bitten der Kultusministerkonferenz hat die HRK zu den Ergebnissen des Pilotprojektes Stellung genommen. Die Stellungnahme ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Hintergrund für die Einzelfallerhebung und das Osnabrücker Pilotprojekt ist, dass die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) – anders als andere Verwertungsgesellschaften – bislang keinen Gesamtvertrag mit den Ländern über die Vergütung der Nutzungen gemäß § 52a UrhG durch die Hochschulen geschlossen hat. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte dem ebenfalls beigefügten HRK-Rundschreiben 11/2014. Die KMK wird nun erneut in Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Wort eintreten, allerdings mit dem Ziel, einen sogenannten Rahmenvertrag abzuschließen. Diesem Rahmenvertrag müssten die Hochschulen beitreten, um von der Regelung des § 52a UrhG unter den dort vereinbarten Vertragsbedingungen Gebrauch machen zu können. Ein Beitritt hätte zur Folge, dass die Hochschulen Vertragspartner der VG Wort würden, dass eine aufwendige Einzelfallerhebung hinsichtlich der Nutzungen gemäß § 52a UrhG durchgeführt werden müsste und dass die Hochschulrektorenkonferenz German Rectors‘ Conference T: 0228/887-0 F: 0228/887-110 [email protected] www.hrk.de Büro Berlin: Monbijouplatz 10 D-10178 Berlin T: 030/206 292-0 F: 030/206 292-15 HRK Hochschulrektorenkonferenz Die Stimme der Hochschulen Hochschulen die Vergütung der Nutzungen von § 52a UrhG an die VG Wort entrichten müssten. Ein Nichtbeitritt zum Rahmenvertrag wiederum hätte für die jeweilige Hochschule zur Konsequenz, dass sie entweder auf eine Nutzung von § 52a UrhG verzichten oder aber eigene Verhandlungen mit der VG Wort hinsichtlich der Vergütungsmodalitäten aufnehmen müsste. Die Ergebnisse des Pilotprojektes an der Universität Osnabrück haben jedoch gezeigt, dass die Einzelfallerhebung nicht nur äußerst aufwendig ist, sondern zugleich zu einem signifikanten Rückgang bei der Einstellung von Lehrmaterialien in hochschulische Intranets geführt hat. Die Studierenden waren wieder vermehrt darauf angewiesen, sich die entsprechende Literatur selbst zu beschaffen. Die Bemühungen der deutschen Hochschulen um eine moderne Lehre werden hierdurch untergraben. Um nun doch noch zu einem für die Hochschulen akzeptablen Ergebnis zu kommen, muss seitens der Hochschulen und der HRK das Signal an die KMK gesendet werden, dass ein Beitritt der Hochschulen zu einem Rahmenvertrag, wie er sich momentan abzeichnet, keine annehmbare Option darstellt. Die HRK möchte daher entsprechende Vorbehalte der Hochschulen an die zuständigen Stellen in der KMK weitergeben, um der Position der Hochschulen in den für Anfang Oktober angesetzten Vertragsverhandlungen zwischen KMK und VG Wort Geltung zu verschaffen. Wir bitten Sie daher um eine schnelle Rückmeldung und danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Professor Dr. Horst Hippler Anlagen 1. HRK-Rundschreiben 11/2014 2. Stellungnahme der HRK zu den Ergebnissen des Pilotprojekts „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ Seite 2 von 2
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