Merkblatt für bodenlos Sponsoren und Spender

Merkblatt Sponsoring – Spenden
zu Gunsten des bodenlos eV.
Für Interessierte und Beauftragte Mitglieder des Bodenlos eV.,
die sich für das Akquirieren von Sponsoren oder Spendern engagieren gilt folgender Grundsatz.
Mit dem Spender oder Sponsor (im weiteren Verlauf Partner genannt) muss fest vertraglich vereinbart werden, ob die
Unterstützung eine Spende oder ob sie ein Sponsoring darstellt. Beide Formen sind möglich. Mit beiden Formen wird
jedoch aus steuerlicher Sicht grundverschieden umgegangen. Während Sponsoring die eleganteste Methode ist den Verein
zu unterstützen, kann bei Spenden das Finanzamt ein Wörtchen mitreden.
Der Partner kann sich für eine der beiden Methoden entscheiden:
A) Ein Sponsor erhält auf der Bodenlos Webseite ein Logo mit Link zu einer gewünschten Webseite.
Ein Sponsor erhält keine Spendenbescheinigung.
B) Ein Spender erhält eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung), jedoch kein Logo oder Link auf der
bodenlos Webseite. Es werden auch keine weiteren Werbewirksamen Maßnahmen vereinbart.
Zur Variante A) Sponsor:
Ein allgemeines Sponsoring ist für ein Geschäftsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) möglich und wird automatisch am
31.12. eines Jahres beendet, falls nichts anderweitiges mit dem Partner explizit festgelegt wurde (z.B automatische
Verlängerung).
Der Partner muss das gewünschte Logo und den gewünschten Weblink innerhalb 3 Wochen dem Vorstand zur Verfügung
stellen. Kontakt über die bodenlos Webseite. Das Logo ist ein einzelnes statisches Bild als JPG oder PNG Format mit den
Abmessungen 110x60 pix. Jegliche Animationen und interaktive Inhalte wie animierte GIF Bilder, Flash, Java Plugins,
können leider nicht akzeptiert werden. Das Logo wird auf den (wie derzeit implementiert) angebotenen Webseiten
eingeblendet, zusammen mit anderen Sponsoren.
Ein zweckgebundenes Sponsoring (zB. Event Sponsoring) ist für den Partner auch möglich. Hier erhält der Partner auf der
zugehörigen einzelnen Bodenlos – Event Webseite separaten Sponsoring Platz von maximal 530x200 Pixel als Top Banner
innerhalb des Artikels. Dieses Banner darf aus animierten, oder Multimediainhalten bestehen, insofern das bodenlos CMS
das Einbetten dieses Media Typ gestattet.
Wenn vereinbart, darf darüber hinaus ein Sponsor uns über geplante Events (zB. Testivals und Messen) zu seinen
Produkten oder geplanten Vergünstigungen, Aktionen für Bodenlos Mitglieder (zB. XC Teams) entsprechen in Maßen
informieren, zB. Quartalsweise. Die Verteilung der Information (zB. über Forum oder eMail) wird jeweils abgestimmt.
Zur Variante B) Spender:
Der Spender erhält nur auf ausdrücklichen Wunsch eine Spendenbescheinigung innerhalb des Geschäftsjahres wo die
Spende erfolgte. Der Antrag auf Ausstellung der Spendenbescheinigung muß bis zum 15. Dezember eines Kalenderjahres
dem Vorstand schriftlich vorliegen (eMail reicht). Spätere Anträge werden nicht anerkannt. Im formlosen Antrag auf
Ausstellung der Spendenbescheinigung muss der Name, Vorname und die Adresse und falls relevant Firma des Spenders
genannt sein.
Jegliche Gegenleistungen seitens des Vereins werden für Spenden ausdrücklich nicht vereinbart !
Es wird zwischen Geldspende, Sachspende und Aufwandsspende unterschieden.
Bei Geldspende ist der Betrag zu erwähnen.
Bei einer Sachspende muss im Antrag der Wert der Spende bestätigt werden und Angaben zur Wertermittlung gemacht
worden sein (z. B. Angaben über Alter, Zustand, ehemaligen Kaufpreis). Außerdem muss der Spender bei Sachspenden
eine Angabe dazu machen ob der gespendete Gegenstand aus dem Privatvermögen oder aus dem Betriebsvermögen des
entnommen wurde.
Denn gehörte das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen einer Firma oder Praxis, so darf der ermittelte Wert den so
genannten Teilwert oder den Buchwert plus Umsatzsteuer nicht übersteigen.
Grundsätzlich hat der Spender diese Informationen bereits im Antrag zur Spendenbescheinigung zur Verfügung zu stellen,
sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Aufwandsspende (wenn jemand auf den Ersatz von Aufwendungen verzichtet).
Zu den in der Vereinspraxis üblicherweise erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere:
Fahrtkosten (z. B. Tagungen, Training, Wettkämpfe),
Internetkosten,
Kosten für Arbeitskleidung (z. B. Startplatzleiter, Schiedsrichter),
Kosten für Büromaterial,
Portokosten,
Telefaxgebühren,
Telefongebühren,
Übernachtungskosten,
Verpflegungsmehraufwendungen.
Der Verzicht auf Aufwendungsersatz ist eine Spende, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Spender muss einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz durch einen Vertrag,
die Satzung oder einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss haben und darauf verzichten.
Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
Erklärung
Ich / Wir _______________________________________________
möchten gegenüber dem Bodenlos eV.
als [ ] Spender auftreten.
als [ ] Sponsor auftreten.
(nur eins von beiden ankreuzen !)
Die Vereinbarung wird für den Zeitrum bis zum 31.12._______ getroffen.
Als Spender erhalten wir bis zum Jahresende eine Spendenbescheinigung (siehe Merkblatt).
Als Sponsor erhalten entsprechenden Logo Platz auf der bodenlos Homepage (siehe Merkblatt).
(nur eins von beiden möglich, nicht zutreffenden Satz bitte streichen !)
Wir liefern (überweisen) an den Bodenlos eV. bis zum ___ . ___ . ______ folgende Zuwendungen:
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Wir möchten als
[ ] allgemeiner Sponsor auftreten.
Oder/Und als
[ ] zweckgebundener Sponsor auftreten. Für folgenden gemeinnützigen Zweck des Vereins:
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Bemerkungen / weitere Vereinbarungen:
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Unterschriften / Datum / Ort – Partner:
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Unterschriften / Datum / Ort – Verein:
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Der Vorstand des bodenlos eV. behält sich vor die Erklärung anzunehmen oder auch ohne Begründung ablehnen zu können. Aus der ausgefüllten Erklärung ansich
erwächst ohne Unterschriften kein Rechtsanspruch auf Erfüllung.
Draft Version 0.3 by Andreas Rieck