Stadtwerke Hannover AG OE 3264 Messstellenservice Strom Postfach 57 47 30057 Hannover Telefax: 0511 - 430-5639 E-Mail: [email protected] Auftrag zum Wechsel eines Stromzählers Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Hannover AG als Dienstleister der enercity Netzgesellschaft mbH in der Rolle des Messstellenbetreibers nach § 21b Abs. 1 EnWG für die im Folgenden genannte Messstelle mit dem Austausch der Messeinrichtung gegen eine wie von mir Angegebene. Die unter http://www.enercity-netz.de/service/messwesen/zaehlerwechsel veröffentlichten Preise, Informationen und Bedingungen zum Austausch von Messeinrichtungen sind mir bekannt. Die Bevollmächtigung des Anschlussnutzers füge ich bei. Einen Zugang zur Messstelle werde ich sicherstellen. Mir ist bekannt, das ich die Kosten einer wiederholten Anfahrt wegen von der enercity Netzgesellschaft mbH nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung trotz Terminabsprache (z. B. kein Zugang) von 104,94 Euro (netto) zu tragen habe. Angabe zum gewünschten Zählertausch (zutreffendes bitte ankreuzen) Wechsel von einem Ein- auf einen Zweitarifzähler zum Preis von 211,60 Euro (netto) sowie ggf. jeder weitere Zählerwechsel in gleicher Liegenschaft zum Preis von 73,58 Euro (netto). Wechsel von einem elektromechanischen Eintarifzähler auf einen elektronischen Eintarifzähler zum Preis von 131,59 Euro (netto) sowie ggf. jeder weitere Zählerwechsel in gleicher Liegenschaft zum Preis von 73,58 Euro (netto). Wird der elektronische Zähler in einem Raum installiert, der auch Dritten zugänglich ist (z. B. ein von mehreren Parteien genutzter Keller), sind die vom Zähler angezeigten Informationen auch für andere Personen erkennbar. Außerdem verfügt der elektronische Zähler über eine ungesicherte optische Infrarot-Kommunikationsschnittstelle, mittels derer abrechnungsrelevante Messwerte und die Summe der Momentanleistung vom Messgerät gesendet werden können. Die Schnittstelle kann mit Hilfe eines Optokopfs ausgelesen werden. Mir ist bekannt, dass die am Zähler vorhandene Datenschnittstelle nur von der enercity Netzgesellschaft mbH als Messstellenbetreiberin genutzt werden darf. Sofern ich selbst oder ein Dritter die Kommunikationsschnittstelle für eigene Zwecke nutzen möchte, bedarf es hierfür zuvor der schriftlichen Einwilligung der enercity Netzgesellschaft mbH. Wechsel von einem Eintarifzähler bzw. Zweitarifzähler auf Lastgangzählung zum Preis von 179,65 Euro (netto) sowie ggf. jeder weitere Zählerwechsel in gleicher Liegenschaft zum Preis von 73,58 Euro (netto). Seite 1 von 2 Widerrufsbelehrung für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Hannover AG, Messwesen – Messstellenservice Strom, Glockseestraße 33, 30169 Hannover, Telefon 0511 - 430-3235, Telefax 0511 - 430-5639, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Angaben zum Anschlussnutzer ____________________________________________ Name, Vorname des Anschlussnutzers ____________________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________________ Telefonnummer ____________________________________________ Postleitzahl und Ort Angaben zum Antragsteller ____________________________________________ Name, Vorname des Antragstellers ____________________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________________ Postleitzahl und Ort Angaben zur Messstelle ____________________________________________ Zählernummer ____________________________________________ Straße und Hausnummer ____________________________________________ Postleitzahl und Ort Ansprechpartner für die Terminvereinbarung zum Zählerwechsel ____________________________________________ Name, Vorname ____________________________________________ Ort und Datum ____________________________________________ Telefonnummer ____________________________________________ Unterschrift Seite 2 von 2
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