Studienabteilung Informationen zum Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in den grundständigen Studiengängen Lehramt an Grundschulen (einschl. Europalehramt) (PO 2011) Lehramt an Werkreal-,Haupt- und Realschulen (einschl. Europalehramt) (PO 2011) Bachelor Education (Primarstufe) (PO 2015) Bachelor Education (Sekundarstufe) (PO 2015) Bachelor Education (Primarstufe) Profilierung Europalehramt (PO 2015) Bachelor Education (Sekundarstufe) Profilierung Europalehramt (PO 2015) Bachelor-Studiengang „Sport-Gesundheit-Freizeitbildung“ Bachelor-Studiengang „Pädagogik der Kindheit“ Liebe Studierende unserer Hochschule, liebe Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Sie stellen einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Beachten Sie dazu folgende Informationen: Eine Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie nur, sofern Sie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bereits erbrachte Leistungen aus einem vorherigen Studium angerechnet werden und in den aufgeführten Studiengängen in dem entsprechenden höheren Fachsemester noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Wir weisen darauf hin, dass es für alle Studiengänge Zulassungsbeschränkungen gibt. Bewerbungsfristen Ihr Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester muss spätestens am 01. März für das Sommersemester 01. September für das Wintersemester bei der Pädagogischen Hochschule vorliegen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule. Antrag auf Zulassung Auf unserer Homepage (http://www.ph-karlsruhe.de) finden Sie unter „Studium&Lehre/StudienService-Zentrum/Bewerbung/Bewerbung höheres Fachsemester“ den „Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester“. Bitte füllen Sie den ausgedruckten Antrag vollständig aus und senden Sie diesen fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse: Pädagogische Hochschule Karlsruhe Studienabteilung Bismarckstr. 10 76133 Karlsruhe Für Studierende, die an unserer Hochschule eingeschrieben sind, entfällt die Exmatrikulation. Sie werden mit einem Schreiben über die erfolgreiche Zulassung informiert. Wenn Sie aktuell an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, exmatrikulieren Sie sich erst an Ihrer bisherigen Hochschule, wenn Sie einen Zulassungsbescheid der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe erhalten haben. Den Nachweis der Exmatrikulation Ihrer bisherigen Hochschule senden Sie mit den Immatrikulationsunterlagen zu. 02/2016 1 Die Zulassungsbescheide werden nach Ablauf der Rückmeldefrist ca. Mitte März bzw. Mitte September versandt. Die Immatrikulation muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist erfolgen. Welche Unterlagen dem Antrag auf Immatrikulation beigefügt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Einstufung/Anrechnung von Studienleistungen Eine Zulassung in ein höheres Semester kann nur erfolgen, wenn bisherige Studienleistungen auf den angestrebten Studiengang angerechnet werden können und damit eine Einstufung in ein höheres Semester möglich ist. Die Anrechnung von Studienleistungen und die damit verbundene Einstufung erfolgt grundsätzlich in den gewählten Fächern und in den Erziehungswissenschaften. In der schulpraktischen Abteilung wird die Anzahl der noch erforderlichen Praktika ermittelt. Eine Einstufung kann grundsätzlich nur bis zum 3. Fachsemester erfolgen. Liegt der Nachweis über die Akad. Vorprüfung (2011) bzw. Orientierungsprüfung (2015) vor, ist eine höhere Einstufung denkbar. Fragen im Zusammenhang mit der Einstufung beantwortet Ihnen gerne Herr Melzer aus dem Prüfungsamt (Gebäude III, Raum 113, Tel. 0721/925-4095, E-Mail: [email protected]). Für die Anrechnung/Einstufung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den für Sie zuständigen Dozenten/innen. Legen Sie zur Einstufung alle erforderlichen Studienunterlagen (Studienbuch, Studien– leistungsnachweise, Scheine, etc.) vor. Eine Auflistung der zuständigen Dozentinnen/Dozenten finden Sie auf unserer Homepage (www.ph-karlsruhe.de/studium-lehre/studien-service-zentrum/bewerbung/bewerb– ung-hoeheres-fachsemester/) Bei einem Quereinstieg in ein höheres Fachsemester muss die Anrechnung der bisherigen Studienleistungen zur Festlegung der Einstufung vorgelegt werden. Ein Quereinstieg liegt dann vor, wenn Sie bisher nicht in diesem Studiengang immatrikuliert waren. Studienfachliche Beratung Wenn Sie sich im dritten oder in einem höheren Semester befinden und einen Studiengangwechsel vornehmen wollen, müssen Sie den schriftlichen Nachweis über eine studienfachliche Beratung (ist im Antrag bereits hinterlegt) erbringen. Die Beratung ist nur in einem Ihrer angestrebten Fächer erforderlich und wird von der/dem zuständigen Dozentin/Dozenten in der jeweiligen Sprechstunde vorgenommen. Die Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage (www.ph-karlsruhe.de/studium-lehre/studien-service-zentrum/bewerbung/bewerbunghoeheres-fachsemester/). Eine studienfachliche Beratung ist nicht erforderlich für die Studierenden unserer Hochschule. Aufnahmeprüfung in den Fächern Kunst, Musik, Sport Die Zulassung zum Studium in den Studienfächern Kunst, Musik und Sport setzt zusätzlich zu den bereits genannten Zulassungsvoraussetzungen das Bestehen einer Aufnahmeprüfung voraus. Werden im Studiengang „Lehramt an Grundschulen“ (PO2011) die Kompetenzbereiche „Kunst und Musik“ oder „Sport-GesundheitFreizeitbildung“ als 4. Kompetenzbereich, also ohne Vertiefungsfach studiert, ist eine Aufnahmeprüfung nicht erforderlich. Eignungsprüfungen werden unabhängig von der Studienplatzvergabe durchgeführt. Sie stellen keine Zulassung zum Studium dar. Bitte beachten Sie die Antragsfristen: Prüfung Aufnahmeprüfung Kunst Aufnahmeprüfung Musik Aufnahmeprüfung Sport Studienbeginn Wintersemester Fristende Sommersemester 1. Oktober Wintersemester 1. Juni Sommersemester 1. November Winter- und Sommersemester 15. Mai 1. Mai Beratung zu den Aufnahmeprüfungen in Kunst und Musik: Elena Blancato, Tel: +49 721 925-4086 E-Mail: [email protected]. Beratung zur Aufnahmeprüfung in Sport: Meriyan Terzi, Tel: +49 721 925-4267 E-Mail: [email protected]. 02.2016 2 Erläuterungen PO 2011 für eine Bewerbung in das 3. bis 4. Fachsemester 1. Lehramt an Grundschulen (PO 2011) Es sind 4 Kompetenzbereiche zu studieren. Verpflichtend zu wählen sind die Kompetenzbereiche Deutsch und Mathematik. Einer davon wird vertieft studiert. Zusätzlich sind zwei weitere Kompetenzbereiche zu wählen, von denen einer in einem zugeordneten Vertiefungsfach vertieft wird. Die beiden vertieft studierten Fächer einschließlich der zugehörigen Kompetenzbereiche sind Hauptfächer. Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache Mathematik Naturwissenschaften und Technik Sozialwissenschaften Fremdsprachen Kunst und Musik Sport und Gesundheit Evangelische Theologie/Religionspädagogik Katholische Theologie/Religionspädagogik Islamische Theologie/ Religionspädagogik Zugeordnete Vertiefungsfächer Deutsch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Technik Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft, Wirtschaft Englisch, Französisch (jeweils einschl. bilingualer Aspekte) Kunst, Musik Alltagskultur und Gesundheit, Sport Evangelische Theologie/Religionspädagogik Kath. Theologie/Religionspädagogik - (nicht als Vertiefungsfach möglich) Bei Wahl des Vertiefungsfaches (= Hauptfach) Kunst, Musik oder Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Eine Lehrbefähigung in ev. bzw. kath. Theologie wird nur erteilt, wenn die Zugehörigkeit zu der entsprechenden Konfession nachgewiesen wird. In der Grundschule genügt das Studium des Kompetenzbereichs allein nicht zur Erteilung der Lehrbefähigung. Das Fach Islamische Theologie/Religionspädagogik kann nur im Kompetenzbereich und nicht als Vertiefungsfach studiert werden. Eine Lehrbefähigung kann nicht erteilt werden. Sie bewerben sich mit 3 Fächern: 1. Fach = Hauptfach (= vertieftes Fach Deutsch oder Mathematik) 2. Fach = Hauptfach (= vertieftes Fach aus einem gewählten Kompetenzbereich) 3. Fach = Kompetenzbereich (= gewählter Kompetenzbereich, der nicht vertieft wird) Beispiel für eine mögliche Fächerkombination: KB (1+2) Deutsch und Mathematik KB (3) Sozialwissenschaften KB (4) Sport und Gesundheit - davon Deutsch vertieft - und Mathe nicht vertieft - daraus vertieft: Geschichte - nicht vertiefter Kompetenzbereich = = = = 1. Hauptfach 1. Nebenfach 2. Hauptfach 2. Nebenfach Ein Wechsel der gewählten Hauptfächer und Kompetenzbereiche ist nur einmal möglich. Der Tausch der Wertigkeit eines Faches (z.B. Wechsel des Vertiefungsfaches im Kompetenzbereich) gilt als Fachwechsel! Bei dem einmaligen Wechsel können mehrere Fächer und auch die Wertigkeit gewechselt werden. 2. Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen (PO 2011) Sie studieren 1 Haupt- und 2 Nebenfächer, die Sie aus nachstehendem Fächerangebot wählen können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, Wirtschaft Mindestens 1 Fach davon muss Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik, Chemie, Technik oder Wirtschaft sein. Bei Wahl des Faches Kunst, Musik oder Sport als Haupt- oder Nebenfach ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Eine Lehrbefähigung in ev. bzw. kath. Theologie wird nur erteilt, wenn die Zugehörigkeit zu der entsprechenden Konfession nachgewiesen wird. Ein Wechsel der gewählten Haupt- und Nebenfächer ist nur einmal möglich. Der Tausch der Wertigkeit eines Faches (z.B. Hauptfach statt Nebenfach) gilt als Fachwechsel! Bei dem einmaligen Wechsel können mehrere Fächer und auch die Wertigkeit gewechselt werden. Sie bewerben sich mit 3 Fächern: 1. Fach = Hauptfach 2. + 3. Fach = Nebenfächer 02.2016 3 3. Profilstudiengang Europalehramt (PO 2011) Zugangsvoraussetzung: Ein Schnitt von 8 Punkten in einer modernen Fremdsprache in den letzten 4 Halbjahren vor der Allgemeinen Hochschulreife UND ein anerkanntes Sprachzertifikat. Eine Auswahl der anerkannten Sprachzertifikate finden Sie auf der Folgeseite. Sollten die Halbjahresnoten aus dem Abiturzeugnis nicht ersichtlich sein, ist ein Nachweis der Schule vorzulegen, welchem Punkteschnitt die Leistungen der letzten 4 Halbjahre entsprochen haben. Die Nachweise der Sprachkenntnisse sind mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen. 3.1 Profilstudiengang Europalehramt an Grundschulen (PO 2011) Verpflichtend zu wählen sind 1. Kompetenzbereich: 2. Kompetenzbereich: 3. Kompetenzbereich: 4. Kompetenzbereich: Deutsch einschließlich Deutsch als Fremdsprache, Mathematik, bilinguales Lehren und Lernen/kulturelle Diversität (Zielsprache Englisch oder Französisch), Sachfach, das bilingual in der Zielsprache studiert wird Als 4. Kompetenzbereich kann gewählt werden: Kompetenzbereiche Naturwissenschaften und Technik Sozialwissenschaften Kunst und Musik Sport und Gesundheit Evangelische Theologie/Religionspädagogik Katholische Theologie/Religionspädagogik Zugeordnetes bilinguales Sachfach: Biologie, Chemie Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft Kunst, Musik Alltagskultur und Gesundheit Ev. Theologie/Religionspädagogik (nur Englisch) Kath. Theologie/Religionspädagogik (nur Englisch) Einschränkungen Für die Fächer Kunst und Musik ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Sie bewerben sich mit 2 Fächern: 1. Fach = Hauptfach (Zielsprache Englisch oder Französisch (Kompetenzbereich 3) 2. Fach = Hauptfach (ein bilinguales Sachfach aus dem Kompetenzbereich 4) (Die Fächer Deutsch und Mathematik sind nicht anzugeben, weil sie verpflichtend zu studieren sind)! Beispiel für eine mögliche Fächerkombination: KB (1+2) verpflichtend = Deutsch und Mathematik KB (3) Hauptfach = Englisch (Zielsprache) KB (4) Hauptfach = Geschichte (= bilinguales Sachfach) 3.2 Profilstudiengang Europalehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen (PO 2011) Sie bewerben sich mit 3 Fächern: 1. Fach = Hauptfach: bilinguales Sachfach einschließlich bilingualem Lehren und Lernen, 2. Fach = Nebenfach: Zielsprache Englisch oder Französisch, 3. Fach = Nebenfach: ein weiteres bilinguales Sachfach. Mögliche bilinguale Sachfächer Englisch oder Französisch: Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft, Kunst, Musik, Alltagskultur und Gesundheit Mögliche bilinguale Sachfächer nur Englisch Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Kath. Theologie/Religionspädagogik Für die Fächer Kunst, und Musik ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Eine Lehrbefähigung in ev. bzw. kath. Theologie wird nur erteilt, wenn die Zugehörigkeit zu der entsprechenden Konfession nachgewiesen wird. 02.2016 4 Bachelor Education (Primarstufe) Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge PO 2015 Abschlussbezeichnung: Bachelor of Arts Regelstudienzeit, Credit Points (CP) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Das gesamte Studium umfasst 180 Credits. Studienstruktur Das Studium gliedert sich inhaltlich in fünf Studienbereiche, denen wie folgt CP zugewiesen sind Studienbereich CP Fach 1 (Deutsch oder Mathematik) 39 CP Fach 2 40 CP Grundbildung Deutsch oder Mathematik (je nach Wahl Ergänzung zum Fach 1) 26 CP Bildungswissenschaften 43 CP Schulpraxis 26 CP Gesamt (plus 6 CP BA-Arbeit) 174 CP (180 CP) Studiert werden die Fächer Mathematik (Fach 1 oder Grundbildung) und Deutsch (Fach 1 oder Grundbildung) sowie Fach 2. Fach 2 kann gewählt werden aus den Fächern Englisch, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik), sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft), Sport. sowie Bildungswissenschaften und Schulpraktische Studien. Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/ Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Aufnahme des Studiums in den Fächern Kunst, Musik und Sport gelten besondere Voraussetzungen. 02.2016 5 Bachelor Education (Sekundarstufe) Abschlussbezeichnung: Bachelor of Arts oder Bachelor of Science Regelstudienzeit, Credit Points (CP) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Das gesamte Studium umfasst 180 Credits. Studienstruktur Das Studium gliedert sich inhaltlich in vier Studienbereiche, denen wie folgt CP zugewiesen sind Studienbereich CP Fach 1 75 CP Fach 2 47 CP Bildungswissenschaften 42 CP Schulpraxis 10 CP Gesamt (plus 6 CP BA-Arbeit) 174 CP (180 CP) Studiert werden zwei Fächer, die aus folgenden ausgewählt werden können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch Englisch, Ethik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, Wirtschaftswissenschaft. Wenn beide studierten Fächer dem naturwissenschaftlichen Bereich angehören (Biologie, Chemie, Mathematik, Physik, Technik), machen Sie den Abschluss (Akademischer Grad) Bachelor of Science. 02.2016 6 Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Ethik ist nicht möglich. Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/ Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Aufnahme des Studiums in den Fächern Kunst, Musik und Sport gelten besondere Voraussetzungen. Studienvoraussetzungen für das Fach Deutsch: Kenntnis des Englischen und einer weiteren Fremdsprache. Können die Sprachnachweise bei der Immatrikulation nicht nachgewiesen werden, ist dies bis Ende des 4. Semesters nachzuholen. Die Sprachnachweise sind gemäß §1 Abs. 4 Satz 3 Rahmen VO – KM Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. Studienvoraussetzungen für das Fach Englisch: Englisch Sprachniveau B2 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) sowie Latinum oder Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache. Werden die sprachlichen Voraussetzungen durch das Reifezeugnis nachgewiesen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Englisch/Abiturprüfung, Sprachniveau B2 (Endnote mindestens ausreichend) 2. Kenntnis einer weiteren Sprache (4 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II) oder Latein-/Griechischkenntnisse (2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe Endnote mindestens ausreichend) Können die Sprachnachweise bei der Immatrikulation nicht nachgewiesen werden, ist dies bis Ende des 4. Semesters nachzuholen. Die Sprachnachweise sind gemäß §1 Abs. 4 Satz 3 Rahmen VO – KM Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. Allgemeine Anfragen und Auskünfte Zur Beratung in allgemeinen Fragen des Studiums stehen Ihnen Frau Schrempp (Tel. 0721/925-4040, E-Mail: [email protected]) und Frau Küster (Tel. 0721/925-4042, E-Mail: [email protected]) aus der Studienabteilung zur Verfügung. Fragen hinsichtlich der Einstufung beantwortet Ihnen gerne Herr Melzer aus dem Prüfungsamt (Gebäude III, Raum 118, Tel. 0721/925-4095, E-Mail: [email protected]). 02.2016 7 Profilierung Europalehramt Im Rahmen des Studiums eines Bachelor Education (Primarstufe) oder eines Bachelor Education (Sekundarstufe) kann optional die Profilierung Europalehramt gewählt werden. Im Rahmen der Profilierung Europalehramt wird das Studium ergänzt durch Anteile im Bilingualen Lehren und Lernen sowie in kultureller Diversität. Es schließt ein verbindliches Auslandssemester mit ein. Ziel ist die besondere Qualifikation für den bilingualen Unterricht (schulisch und außerschulisch). Für das Studium der Profilierung Europalehramt gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen zur Profilierung Europalehramt Vorbehaltlich sonstiger Zulassungsvoraussetzungen ist eine Zulassung für die Profilierung Europalehramt möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.) Der Notendurchschnitt der letzten vier Oberstufenkurse in einer modernen Fremdsprache ihrer Wahl muss mindestens 8 Punkte betragen. 2.) Zudem müssen Sie ein Sprachzertifikat einreichen, das Ihnen die Kompetenz B2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in der Fremdsprache Englisch oder Französisch bescheinigt. Die von uns anerkannten Zertifikate sind unten gelistet. Eine Kopie dieses Nachweises legen Sie Ihrer Bewerbung bei (bitte KEINE Originale). Sollten Sie kein Sprachzertifikat vorlegen können, ist ein Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt folgendermaßen möglich: 1.) Bewerben Sie sich um einen Studienplatz in einem „normalen“ Lehramtsstudiengang und nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Idealerweise wählen Sie gleich eine für das Europalehramt mögliche Fächerkombination (siehe Tabelle unten). 2.) Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, haben Sie innerhalb des ersten Semesters die Möglichkeit, das standardisierte Sprachzertifikat nachzureichen und zum zweiten Semester ins Europalehramt zu wechseln. Sollte beim Wechsel zum Europalehramt ein Fachwechsel erforderlich sein, wird dieser nicht auf die Möglichkeit des einmaligen Fachwechsels nach der Prüfungsordnung angerechnet. Sprachzertifikat als Zulassungsvoraussetzung Nachweise in Form von standardisierten Zertifikaten über das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Die folgenden Tests bzw. Nachweise werden anerkannt: 1. Standardisierte Tests mit B2-Entsprechung für die Zielsprache Englisch 02.2016 IELTS, Mindestergebnis: 5.5 (Academic); 6.0 (General Training) Cambridge FCE Mindestergebnis: B Cambridge CAE or CPE, Mindestergebnis: C Cambridge ESOL, Mindestergebnis: C TOEFL paper-based, Mindestergebnis: 572 TOEFL computer-based, Mindestergebnis: 227 TOEFL internet-based (iBT), Mindestergebnis: 87 abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache 8 2. Standardisierte Tests mit B2-Entsprechung für die Zielsprache Französisch: DELF (Diplôme d’Études en Langue Française), Niveau B2 DALF (Diplôme approfondi de Langue Française), Niveau C1 TCF DAP (Test de Connaissance du Français; Demande D’Admission Préalable) AbiBac – Baccalauréat (französisches Abitur) abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache European Baccalaureate mit Französisch als (bestandener) 1. oder 2. Sprache mindestens zweijährige nachgewiesene Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache Wenn Sie keinen der genannten Sprachnachweise vorlegen können, besteht die Möglichkeit eines mündlichen Sprachtests. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Frau Prof. Dr. Christa Rittersbacher E-Mail: [email protected] Das Anmeldeformular für den Sprachtest finden Sie: hier Fächerkombinationen und Zielsprachen der Profilierung Europalehramt Die folgende Tabelle listet die Fächer, die ab Wintersemester 2015/16 in der Profilierung Europalehramt als Bilingualsachfächer in Kombination mit einer Zielsprache studiert werden können. Bitte beachten Sie, dass manche Bilingualsachfächer nur in Kombination mit der Zielsprache Englisch studierbar sind. Bilingualsachfach Zielsprache Englisch Zielsprache Fanzösisch Altagskultur und Gesundheit + + Biologie + + Chemie + + Georaphie + + Geschichte + + Kunst + + Mathematik + -- Musik + + Politik + + Theologie (ev.) + -- Theologie (kath.) + -- 02.2016 9
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