Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis

Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 864 Euro Beitrag p. a.
Größtes Sparpotenzial durch Kassenwechsel in Baden-Württemberg / Erhöhung der
Zusatzbeiträge ermöglicht Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar
München, 26. Januar 2016
Die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen Verbrauchern bei
einem Anbieterwechsel eine Ersparnis von bis zu 864 Euro im Jahr. Am meisten sparen gesetzlich
Versicherte in Baden-Württemberg.*
Zum 1. Januar 2016 haben 61 von 88 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen den
Zusatzbeitrag erhöht – durchschnittlich um 0,3 Prozentpunkte. Versicherte haben durch die
Beitragsänderung ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse spart bis zu 864 Euro Beitrag im Jahr
Durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse sparen Verbraucher mehrere hundert Euro
Beitrag pro Jahr. Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen ab 50.850 Euro brutto
(Beitragsbemessungsgrenze 2016) liegt die
Sparpotenzial durch Wechsel der GKV
mögliche Ersparnis bei bis zu 864 Euro im Jahr.
(Beispiel: Arbeitnehmer, 50.850 Euro Brutto-Jahreseinkommen)
Ein Wechsel lohnt sich aber auch schon bei
einem geringeren Verdienst: Mit einem
Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto liegt
das Sparpotenzial immer noch bei bis zu 510
Euro im Jahr.
Größtes Sparpotenzial in Baden-Württemberg
Die größtmögliche Ersparnis durch einen
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse haben
Verbraucher aus Baden-Württemberg. Grund:
Die Metzinger BKK (nur in Baden-Württemberg
tätig) verzichtet als einzige Krankenkasse auch
2016 auf einen Zusatzbeitrag und verlangt nur
den gesetzlich festgelegten Beitragssatz von
14,6 Prozent. Der Unterschied zum teuersten
Beitragssatz (16,3 Prozent) beträgt dort daher
1,7 Prozentpunkte.
In allen anderen Bundesländern beträgt die
Differenz zwischen dem höchsten und dem
niedrigsten Beitragssatz zwischen 1,1 und 1,4
Prozentpunkte. Das Sparpotenzial durch einen
Wechsel der Krankenkasse liegt daher für
Normalverdiener (30.000 Euro brutto p. a.)
mindestens bei 333 Euro im Jahr. Arbeitnehmer
mit
Einkommen
ab
der
Beitragsbemessungsgrenze von 50.850 Euro brutto p. a.
sparen mindestens 564 Euro.
Quelle: CHECK24 (www.check24.de/gesetzlichekrankenversicherung/, 089 – 24 24 12 74); alle Angaben
ohne Gewähr
Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar nutzen, Leistungsfilter erleichtern Tarifwahl
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Verbraucher ein
Sonderkündigungsrecht. Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten ihren alten Vertrag
kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Wird die Erhöhung zum 1. Januar fällig, läuft die
Kündigungsfrist bis 31. Januar. Zum 1. April ist dann der Wechsel in eine neue Kasse möglich.
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Verbraucher, die bereits seit mehr als 18 Monaten bei ihrer Krankenkasse versichert sind, können
jederzeit regulär mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten die Kasse wechseln.
Verbraucher, die ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, finden bei CHECK24.de einen
umfassenden Vergleich von Beiträgen und Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Viele
Filtermöglichkeiten, z. B. für verschiedene Bonusprogramme, Zuschüsse zu professioneller
Zahnreinigung oder die Übernahme von Osteopathie, helfen dem Verbraucher bei der Auswahl des
passenden Tarifs.
Gesetzlich Versicherte einer regionalen Kasse müssen entweder ihren Wohnort oder den Arbeitsplatz
im jeweiligen Bundesland haben. Der Vergleichsrechner von CHECK24.de berücksichtigt daher beides.
Ein Arbeitnehmer, der in Brandenburg lebt und in Berlin arbeitet, erhält ein Vergleichsergebnis mit
verfügbaren Krankenkassen aus beiden Bundesländern und profitiert so von einer größeren Auswahl.
*Berechnungstabellen und Deutschlandkarte online verfügbar unter http://www.check24.de/files/p/2016/f/8/b/8266-2016-0126_check24_tabellen_karte_gkv.pdf
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sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren
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