SÜDWEST-LIGA STATUT Präambel Die Verbände Badischer Tennisverband e.V. (BTV), Hessischer Tennis-Verband e.V. (HTV), Tennisverband Rheinland-Pfalz e.V. (TVRP), Saarländischer Tennisbund e.V. (STB) und Württembergischer Tennis-Bund e.V. (WTB) sind durch ihre Vertreter übereingekommen, unterhalb der Regionalliga Süd-West einen weiteren verbandsübergreifenden Spielbetrieb einzurichten und haben hierfür die Südwest-Liga gegründet. Sie soll den sportlichen Übergang zwischen den höchsten Ligen der beteiligten Landesverbände sowie der Regionalliga Süd-West darstellen und regeln. §1 Sofern in diesem Südwest-Liga Statut nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, gelten für die Durchführung des Spielbetriebes die jeweils gültige Wettspielordnung (WO-DTB) des Deutschen Tennisbundes e.V. (DTB) sowie die Durchführungsbestimmungen der Regionalliga Süd-West und der Südwest-Liga. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung WO-DTB, die vom DTB im Internet (www.dtb-tennis.de) zum Zeitpunkt des ersten Spieltags einer Spielzeit veröffentlicht ist. §2 Für das Südwest-Liga Statut gelten die jeweiligen Paragrafen der WO-DTB analog, soweit diese anwendbar und übertragbar sind. Im Folgenden sind alle notwendigerweise von der WO-DTB abweichenden Regelungen aufgeführt. a) § 36 Wettbewerbe Die Südwest-Liga führt Mannschaftswettbewerbe in den Altersklassen Herren 40 und älter sowie Damen 30 und älter durch. b) § 37 Gremien Der Spielausschuss der SWL setzt sich zusammen aus den Verbandssportwarten der beteiligten Verbände. c) § 38 Teilnahmeberechtigung In Ergänzung zu den Ziffern der WO-DTB gilt: 4. Spielgemeinschaften können nicht in die Südwestliga aufsteigen. Löst sich eine aufstiegsberechtigte Spielgemeinschaft auf, so kann einer der verbleibenden Vereine das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Die Auflösung von Spielgemeinschaften sowie die Festlegung des aufstiegsberechtigten Vereins erfolgt entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Landesverbandes. -1- SÜDWEST-LIGA STATUT d) § 39 Zurückziehen von Mannschaften Ergänzend zur WO-DTB gilt: Aus der Südwest-Liga zurückgezogene Mannschaften müssen in das Wettspielsystem des zuständigen Verbandes entsprechend der dort gültigen Bestimmungen aufgenommen werden. e) § 46 Spielklassen und -gruppen Die Wettbewerbe nach § 36 WO-DTB werden in jeweils zwei Gruppen ausgetragen. Die Mannschaften der Verbände BTV und WTB spielen in einer Süd-Gruppe und die Mannschaften der Verbände HTV, TVRP und STB in einer Nord-Gruppe. Pro Gruppe sollen nicht mehr als sieben Mannschaften teilnehmen. Der Spielausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen von diesen Regelungen abweichende Einteilungen vornehmen. f) § 65 Beschwerde 1. Abweichend von § 65 WO-DTB ist für Beschwerdeverfahren in der Südwest-Liga ein Beschwerdeausschuss zuständig, der sich wie folgt zusammensetzt: a) b) c) d) e) Ein Vertreter aus der Schieds- und Disziplinarkommission des BTV Ein Vertreter aus der Disziplinarkommission des HTV Ein Vertreter aus dem Sportgericht des STB Ein Vertreter aus der Rechtskommission des TVRP Ein Vertreter aus der Rechtskommission des WTB Die genannten Gremien bestimmen jeweils selbst den Vertreter aus ihren Reihen für die Dauer einer Spielzeit. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und geben sich eine Geschäftsordnung. 2. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Zugang der beschwerenden Entscheidung. Die Beschwerde ist über den Spielausschussvorsitzenden an den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses zu richten. 3. Im Übrigen gilt die Sportgerichtsverfahrensordnung des DTB, auch hinsichtlich der Gebühr, die innerhalb der Beschwerdefrist zu entrichten ist. Abweichend von der Verfahrensordnung werden Verhandlungen nicht öffentlich geführt und mindestens ein Mitglied des Beschwerdeausschusses soll die Befähigung zum Richteramt haben. 4. Gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben. g) § 66 Änderungen des Südwest-Liga Statuts Änderungen dieses Statuts werden vom Spielausschuss der Südwest-Liga mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Stand: 12.02.2016 -2-
© Copyright 2024 ExpyDoc