Einladung zur Außerordentlicher Hauptversammlung am 12.02.2016 19.30 Uhr / Weserhotel Bremerhaven, Januar 2016 Tagesordnung: 1: Änderung der Satzung und Beschlussfassung (Fett = Änderung) § 1 Zweck und Gemeinnützigkeit Der Angelsportverein Bremerhaven-Wesermünde e.V. (nachfolgend Verein genannt) ist eine Vereinigung von Sportfischern und Mitglied des Deutscher Angelfischerverbandes e.V. (DAFV). Der Verein hat seinen Sitz in Geestland und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Geestland (Langen) eingetragen. 2) Der Angelsportverein Bremerhaven - Wesermünde e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Ergänzen durch: Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung des Tierschutzes und die Förderung des Sports (Casting). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer und die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes. b) Die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung bei der Wiederherstellung desselben. c) Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Arterhaltung und der Wiedereinbürgerung verschollener bzw. abgewanderter Arten. d) Die Zusammenarbeit mit Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Vereinigungen und Verbänden, die sich für die Gestaltung des Naturschutzes und im Sinne des waid- und hegegerechten Angelns einsetzen, auch im Rahmen von Schutzprogrammen. e) Die Heranführung der Jugend an das waid- und hegegerechte Angeln und an die Betätigung in den Naturschutzprogrammen. f) Die Unterstützung der Mitglieder bei der Erhaltung und Schaffung von Möglichkeiten im Sinne eines waid- und hegegerechten Angelns. g) Die Förderung und Pflege aller Formen des Meeresangelns im Rahmen des Tierschutzgesetzes sowie der Pflege der Meeresküsten unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes, des Biotops- und Artenschutzes, der Arterhaltung von Fischarten. h) Die Ausrichtung von Sport- und Übungsveranstaltungen und die Teilnahme an Wettbewerben im bundesweiten Casting-Sport. In diesem Sinne regt der Verein seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in der Natur und zur Hege und Pflege der Gewässer im Interesse der Allgemeinheit an. 3) § 5 Für die Dauer seiner Vereinsmitgliedschaft gehört jedes Mitglied auch dem Verband Deutscher Sportfischer an und genießt durch seinen Verein den Schutz des Verbandes in allen, die sportliche Fischerei betreffenden Angelegenheiten. Die Sportfischerprüfung ist vor einem anerkannten nds. Landesverband abzulegen . Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlischt auch die Zugehörigkeit zum Verbande Ändern in § 5 Die Sportfischerprüfung ist vor einem anerkannten Landesverband abzulegen. Für die Dauer seiner Vereinsmitgliedschaft gehört jedes Mitglied auch dem Deutscher Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) an und genießt durch seinen Verein den Schutz des Verbandes in allen, die sportliche Fischerei betreffenden Angelegenheiten. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlischt auch die Zugehörigkeit zum Verband. 4) § 19 : Die vorstehenden Satzungen sind in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 05.02.1984 beschlossen und in vorliegender Form genehmigt worden. Ersetzen durch: Die vorstehenden Satzungen sind in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12.Februar 2016 beschlossen und in vorliegender Form genehmigt worden. ______________________________________________________________________________________ Werner Frank Vors. Rainer Brünjes , 1. stellv. Vors.
© Copyright 2024 ExpyDoc