Einladung zur Ausserordentliche Hauptversammlung 2016

Einladung zur
Außerordentlicher Hauptversammlung am 12.02.2016
19.30 Uhr / Weserhotel
Bremerhaven, Januar 2016
Tagesordnung:
1: Änderung der Satzung und Beschlussfassung
(Fett = Änderung)
§ 1
Zweck und Gemeinnützigkeit
Der Angelsportverein Bremerhaven-Wesermünde e.V. (nachfolgend
Verein genannt) ist eine Vereinigung von Sportfischern und Mitglied des
Deutscher Angelfischerverbandes e.V. (DAFV).
Der Verein hat seinen Sitz in Geestland und ist im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Geestland (Langen) eingetragen.
2)
Der Angelsportverein Bremerhaven - Wesermünde e.V. verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke "
der Abgabenordnung.
Ergänzen durch:
Zweck des Vereins ist die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, die
Förderung des Tierschutzes und die Förderung des Sports (Casting).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer und die
Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes.
b) Die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und
Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung bei der
Wiederherstellung desselben.
c) Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der
Arterhaltung und der Wiedereinbürgerung verschollener bzw.
abgewanderter Arten.
d) Die Zusammenarbeit mit Behörden, wissenschaftlichen Instituten,
Vereinigungen und Verbänden, die sich für die Gestaltung des
Naturschutzes und im Sinne des waid- und hegegerechten Angelns
einsetzen, auch im Rahmen von Schutzprogrammen.
e) Die Heranführung der Jugend an das waid- und hegegerechte Angeln und
an die Betätigung in den Naturschutzprogrammen.
f) Die Unterstützung der Mitglieder bei der Erhaltung und Schaffung von
Möglichkeiten im Sinne eines waid- und hegegerechten Angelns.
g) Die Förderung und Pflege aller Formen des Meeresangelns im Rahmen
des Tierschutzgesetzes sowie der Pflege der Meeresküsten unter
Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes, des Biotops- und
Artenschutzes, der Arterhaltung von Fischarten.
h) Die Ausrichtung von Sport- und Übungsveranstaltungen und die
Teilnahme an Wettbewerben im bundesweiten Casting-Sport.
In diesem Sinne regt der Verein seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in
der Natur und zur Hege und Pflege der Gewässer im Interesse der
Allgemeinheit an.
3)
§ 5
Für die Dauer seiner Vereinsmitgliedschaft gehört jedes Mitglied auch dem Verband Deutscher Sportfischer
an und genießt durch seinen Verein den Schutz des Verbandes in allen, die sportliche Fischerei betreffenden
Angelegenheiten.
Die Sportfischerprüfung ist vor einem anerkannten nds. Landesverband abzulegen .
Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlischt auch die Zugehörigkeit zum Verbande
Ändern in
§ 5
Die Sportfischerprüfung ist vor einem anerkannten Landesverband abzulegen. Für
die Dauer seiner Vereinsmitgliedschaft gehört jedes Mitglied auch dem Deutscher
Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) an und genießt durch seinen Verein den
Schutz des Verbandes in allen, die sportliche Fischerei betreffenden
Angelegenheiten. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlischt auch die
Zugehörigkeit zum Verband.
4)
§ 19 : Die vorstehenden Satzungen sind in der außerordentlichen Hauptversammlung vom
05.02.1984 beschlossen und in vorliegender Form genehmigt worden.
Ersetzen durch:
Die
vorstehenden
Satzungen
sind
in
der
außerordentlichen
Hauptversammlung vom 12.Februar 2016 beschlossen und in vorliegender
Form genehmigt worden.
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Werner Frank Vors.
Rainer Brünjes , 1. stellv. Vors.