SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator: Produktname : VIOLET CF GUM-NP Zusätzliche Kennzeichnung REACH Registrierungsnummer : : WGP800PET Registrierungsnummern der einzelnen Komponenten:Siehe Kapitel 3.2, sofern anwendbar. 1.2 Relevante ermittelte Verwendungszwecke des Stoffs oder Gemischs und Verwendungszwecke, von denen abgeraten wird: Identifizierte relevanten Verwendungen Verwendet abgeraten : Auswasch- und Gummierungslösung : Nicht für Produkte verwenden, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln gelangen. Nicht für Produkte verwenden, die direkten Hautkontakt haben werden. Nicht für private Zwecke verwenden (Haushalt). 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Agfa Graphics NV Septestraat 27 2640 Mortsel Belgien Tel. : +49 211 229864805 Fax : +49 211 22986130 E-mail: [email protected] 1.4 Notfall-Telefonnummer Telefon im Notfall: + 49 214 3099300 (Sicherheitszentrale Chempark Leverkusen, Currenta GmbH & Co. OHG) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. 67/548/EWG oder 1999/45/EG Dieses Produkt ist gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung nicht als gefährlich zu kennzeichnen. Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt. 2.2 Kennzeichnungselemente: Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung : : 2682-20-4 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on • CAS-Nr. 2634-33-5 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) DE 1/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Risikosätze : Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on & 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on : Wie in Kapitel 3 des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes angeführt, liegt die Isothiazolinon-Konzentration zwischen 0,005% und weniger als 0,05%. mixture of: 5-chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-one [EC no.247- 500-7] and 2-methyl-2H-isothi azolin3-one [EC no. 220-239-6] (3:1): Wie in Kapitel 3 des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes angeführt, liegt die Isothiazolinon-Konzentration zwischen 0,00015% und weniger als 0,0015%. 2.3 Sonstige Gefahren: Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben. 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Gemische: Auswasch- und Gummierungslösung, im wesentlichen bestehend aus: 3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe: Die in diesem Kapitel angegebene Gefahrenkennzeichnung gilt ausschliesslich für die Einzelbestandteile. Entsprechende Informationen zu diesem Produkt sind in Kapitel 2.1 aufgeführt. Gefährliche Bestandteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) • 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on CAS-Nr. INDEX-Nr. EINECS-Nr. REACH Registrierungsnummer Gefahrenklasse Konzentration [%] : 0,0 0,0 2682-20-4 613-167-00-5 220-239-6 Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist noch nicht abgelaufen. : Akute Toxizität Oral, Akute Toxizität Dermal, Akute Toxizität inhalativ, Ätzwirkung auf die Haut, Schwere Augenschädigung, Akute aquatische Toxizität, Sensibilisierung der Haut Gefahrenkategorien : Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 2, Kategorie 1B, Kategorie 1, Kategorie 1, Kategorie 1A Risikosätze : H301, H311, H330, H314, H318, H400, H317 Konzentration [%] : 0,0 0,0 • 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on CAS-Nr. : 2634-33-5 INDEX-Nr. : 613-088-00-6 EINECS-Nr. : 220-120-9 REACH : Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist Registrierungsnummer noch nicht abgelaufen. Gefahrenklasse : Akute Toxizität Oral, Reizwirkung auf die Haut, Schwere Augenschädigung, Sensibilisierung der Haut, Akute aquatische Toxizität Gefahrenkategorien : Kategorie 4, Kategorie 2, Kategorie 1, Kategorie 1, Kategorie 1 Risikosätze : H302, H315, H318, H317, H400 Konzentration [%] : 0,0 0,0 • Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) CAS-Nr. : 55965-84-9 DE : : : : 2/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 INDEX-Nr. REACH Registrierungsnummer Gefahrenklasse : : Gefahrenkategorien : Risikosätze : : 613-167-00-5 Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist noch nicht abgelaufen. Akute Toxizität inhalativ, Akute Toxizität Dermal, Akute Toxizität Oral, Ätzwirkung auf die Haut, Sensibilisierung der Haut, Akute aquatische Toxizität, Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 1B, Kategorie 1, Kategorie 1, Kategorie 1 H331, H311, H301, H314, H317, H400, H410 Gefährliche Bestandteile im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Dieses Produkt enthält gemäss gültiger Gesetzgebung keine gefährlichen Bestandteile. Komponenten mit einer Community Arbeisplatzgrenzwert • • • • Triethanolamin 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on 3.3 Bemerkung Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: Augenkontakt : Hautkontakt : Verschlucken Einatmen : : Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren. Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Gegebenenfalls Arzt konsultieren. Mund mit viel Wasser ausspülen. Arzt konsultieren. Nicht relevant. 4.2 Wichtigste sowohl akute als auch verzögerte Symptome und Auswirkungen: Symptome : Unter normalen Nutzungsbedingungen werden keine Beeinträchtigungen erwartet. 4.3 Angaben zu einer gegebenenfalls benötigten sofortigen ärztlichen Hilfe und Spezialbehandlung: Allgemeine Hinweise : Sofort Arzt hinzuziehen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel : Trockenpulver., Alkoholbeständiger Schaum., Kohlendioxid (CO2)., Wasser. : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. 5.2 Besondere von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: DE 3/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung Weitere Information : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. : Produkt ist nicht brennbar.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung: Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Standard Feuerwehr Bekleidung. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Zusätzliche Hinweise : Siehe Kapitel : Expositionsbegrenzung und persönliche Schutsausrüstungen. Putzpersonal muss entsprechende Schutzausrüstungverwenden. : Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. 6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung: Verfahren zur Reinigung : Verschüttetes Produkt gegebenenfalls eindämmen. Mit saugfähigem Material aufnehmen. Grosse, verschüttete Produktmengen in gekennzeichnete, verschliessbare Behälter füllen. Nicht in Kanalisation, Erdreich oder Oberflächengewässer gelangen lassen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte: Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang Hygienemaßnahmen Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Produktausbreitung vermeiden. : Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten.Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse benutzen. : Keine besonderen Brand- und Explosionsschutzmassnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten: Anforderung an Lagerräume und Behälter DE : Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. 4/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Zusammenlagerungshinweise : Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke: Die Substanz wird nur von ausgebildeten Fachleuten und unter eingeschränkten Bedingungen verwendet. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Zu überwachende Parameter: 8.1.1 Komponenten mit arbeitsplatzbezogenen rsp. biologische Exposition Grenzwerten: 8.1.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte: Luftgrenzwerte • Triethanolamin Basis Überarbeitet am DFG MAK 2009 • 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Basis Überarbeitet am DFG MAK 2006 CAS-Nr.: 102-71-6 Wert 5 mg/m3 Typ MAK CAS-Nr.: 2682-20-4 Wert 0,2 mg/m3 • 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on Basis Überarbeitet Wert am DFG MAK 2006 0,2 mg/m3 Typ MAK CAS-Nr.: 26172-55-4 Typ MAK Biologische Grenzwerte Uns ist kein nationaler Expositionsgrenzwert bekannt. 8.1.1.2 Zusätzliche Grenzwerte für die Exposition unter den Bedingungen der Nutzung: Keine weiteren Expositionsgrenzen anwendbar. 8.1.1.3 DNEL / DMEL und PNEC-Werte: DNEL Kein DNEL/DMEL-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt. PNEC Kein PNEC-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition: Exposition am Arbeitsplatz: ¾ Instruktive Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition: Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse benutzen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten. DE 5/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 ¾ Technische Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition: Für angemessene Lüftung sorgen. ¾ Persönliche Maßnahmen zum Schutz vor Exposition: Atemschutz Handschutz : : Augenschutz Körperschutz Persönliche Schutzausrüstung : : : nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang Chemiebeständige Handschuhe verwenden. Im Falle fortgesetzten Eintauchens oder häufig wiederholten Kontaktes sind aus folgenden Materialien gefertigte Handschuhe zu verwenden: Butylkautschuk (Dicke >=0,70 mm, Durchdringungszeit > 480 Min). (EN 374). Die Verwendung von Schutzhandschuhen sollte den Vorgaben der EG-Richtlinie 89/686/EG und der daraus resultierenden Norm EN 374 entsprechen. Zusätzlicher Hinweis: Die Daten beruhen auf eigenen Tests, Daten aus der Literatur und Informationen vonHandschuhherstellern oder wurden von ähnlichen Substanzen hergeleitet. Daverschiedene Faktoren sich auf diese Eigenschaften auswirken können (z.B.Temperatur), ist immer die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Lebensdauer chemischer Handschuhe in der Praxis immer beträchtlich kürzer sein kann als anhand des Durchdringungstests angegeben. Die große Vielzahl von Nutzungsarten wird vom Hersteller vorgegeben. Schutzbrille. Schutzkleidung : langärmelige Arbeitskleidung EN13688 Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Vorsichtsmassnahmen einhalten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Einleitebestimmungen für Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer Gegend zur anderen variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der Entsorgung dieses Materials nach. Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und durch einen anerkannten Abfallentsorger beseitigen lassen. EG Richtlinie Europäische Richtlinie 2008/60/EG (Wasser). Europäische Richtlinie 1996/62/EG (Luft). Status nicht auf der Liste nicht auf der Liste 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften: 9.1.1 Aussehen: Aggregatzustand Form Farbe Geruch Geruchsschwelle : : : : : Flüssig Flüssigkeit. Gelb bis bräunlich Charakteristisch riechend. Keine Daten verfügbar 9.1.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits-, Sicherheits-und Umwelt-Informationen: pH-Wert (25 °C) Schmelzpunkt/Schmelzberei ch Siedepunkt/Siedebereich DE : : 7,7 < 0 °C : > 100 °C 6/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Selbstentzündungstemperatu r Dampfdruck (20 °C) Relative Dampfdichte Relative Dichte (20 °C) Dichte Löslichkeit Wasserlöslichkeit Verteilungskoeffizient (nOktanol/Wasser) Viskosität, dynamisch Viskosität, kinematisch Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Verdampfungsgeschwindigke it Entzündlichkeit (fest, gasförmig) : Keine Daten verfügbar : : : : : : : 23,00 hPa Keine Daten verfügbar 1,017 1,023 g/cm3 Unbegrenzt mischbar mit Wasser. löslich Keine Daten verfügbar : : : : : Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Keine Daten verfügbar : Produkt ist nicht brennbar. : Nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben: Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität: Reaktivität : Unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen ist keine Reaktionsfähigkeit zu erwarten 10.2 Chemische Stabilität: Stabilität : Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Gefährliche Reaktionen : Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Bedingungen : Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Chemikalien vollständig entfernen und die Verarbeitungstanks vor der Verwendung von Reinigungsmitteln gründlich mit Wasser spülen. 10.5 Unverträgliche Materialien: Zu vermeidende Stoffe : Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Gefährliche Zersetzungsprodukte DE : Keine 7/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinese, Stoffwechsel und Verteilung • 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on Keine Daten verfügbar Akute Wirkungen (Toxizität): ¾ Akute Toxizität • 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on EffectDosis Akute orale Toxizität LD50 Akute dermale Toxizität Akute inhalative Toxizität LD50 Art Ratte Ratte Wert Methode 1.000 bis 2.000 mg/kg > 2.000 mg/kg Literatur. Wert Methode 1.020 mg/kg Literatur. Literatur. Keine Daten verfügbar • 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on EffectArt Dosis Akute orale Toxizität LD50 Ratte Akute dermale Toxizität Keine Daten verfügbar Akute inhalative Toxizität Keine Daten verfügbar • Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) EffectArt Wert Methode Dosis Akute orale Toxizität LD50 Ratte > 2.000 mg/kg Literatur. Akute dermale Toxizität LD50 Ratte > 5.000 mg/kg Literatur. Akute inhalative Toxizität Keine Daten verfügbar ¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) Spezifische Effekte Betroffene Organe Keine Daten verfügbar ¾ Reizung und Ätzwirkung: Expositio nsdauer Art Bewertung Methode Primäre Hautreizung Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Reizung der Augen Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. DE 8/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 ¾ Reizungen der Atemwege: Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Sensibilisierung Art Bewertung Methode Kann bei empfindlichen Personen durch Hautkontakt Sensibilisierung bewirken. ¾ Aspirationsgefahr Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Subakute, subchronische und chronische Toxizität ¾ Toxizität bei wiederholter Verabreichung Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung): - Cancerogenität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. - Mutagenität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. - Genetische Toxizität in vitro Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. - Genetische Toxizität in vivo Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. - Teratogenität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. - Reproduktionstoxizität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. ¾ Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften: Cancerogenität Mutagenität Teratogenität DE : Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. : Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. : Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die 9/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. : Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Erfahrungen aus der Praxis: Keine toxikologischen Effekte bekannt. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1 Toxizität: EffectDosis Expositio nsdauer Art Wert Fischtoxizität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Daphnientoxizität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Algentoxizität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. Bakterientoxizität Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) Keine Daten verfügbar Adsorb. org. gebundenes Halogen (AOX) Das Produkt enthält organische Halogene. Bioabbaubarkeit Keine Daten verfügbar Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB) Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser) Keine Daten verfügbar Biokonzentrationsfaktor (BCF) Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden: DE 10/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Vollkommen wasserlöslich. Henry's konstant Wert Temperatur Methode Keine Information verfügbar. Transport zwischen Umweltkompartimenten Von einem Transport zwischen Umweltbereichen kann ausgegangen werden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Diese Substanz befindet sich nicht in Anhang I der Vorschrift (EG) 2037/2000 bei Stoffen, die die Ozonschicht abbauen. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung: Abfallentsorgungsmethoden Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und durch einen anerkannten Abfallentsorger beseitigen lassen. Einleitebestimmungen für Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer Gegend zur anderen variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der Entsorgung dieses Materials nach. Einleitung als Abwasser möglich, wenn die örtlichen Vorschriften dies zulassen. Leere Behälter. Verpackung kann mit Produktresten verunreinigt sein. Gefahrenhinweise auf dem Etikett auch bei leerem Behälter beachten.Nicht Leere Behälter ohne ordnungsgemäße Reinigung.Die Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett des Behälters gelten auch für den leeren Behälter. Für Abfall, der bei Verwendung dieses Produkts anfällt, gilt folgender Schlüssel des Europäischen Abfallkatalogs : 09 01 99 (Abfälle a.n.g.). 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Nicht geregelt nach ADR. Nicht geregelt nach ADNR. Nicht geregelt nach RID. Nicht geregelt nach IMO/IMDG. Nicht geregelt nach ICAO/IATA aircraft only. Nicht geregelt nach passenger and cargo aircraft. 15. VORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: DE 11/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Zulassung und / oder Einschränkung der Nutzung Zulassung Beschränkung der Verwendung : Nein : Nicht in der EU aufgeführt. REACH, Anhang XVII, Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Verordn. 1907/2006/EG in der geänderten Fassung Sonstige EU-Vorschriften Fällt nicht unter besondere EU-Vorschriften. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Gem. REACH kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse : 1 schwach wassergefährdend 16. SONSTIGE ANGABEN Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitten 2 und 3: H301 H302 H311 H314 H315 H317 H318 H330 H331 H400 H410 Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Geänderte(s) Kapitel im Vergleich zur letzten Ausgabe:2, 3, 11, 12 Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung erstellt. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie beziehen sich lediglich auf das hierin beschriebene Produkt und gelten nicht wenn es zusammen mit anderen Produkten oder Prozessen verwendet wird, sofern nicht ausdrücklich hier genannt. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsinformationen des Produkts und hat nicht die Bedeutung von Eigenschafts- oder Qualitätszusicherungen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders die örtlichen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Abfallvorschriften einzuhalten. Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden Handbuch der gefährlichen Güter, Hommel. The Dictionary of Substances and their Effects, Royal Society of Chemistry. Gefährliche Chemische Reaktionen, L.Roth und U.Weller. DE 12/13 DE SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments VIOLET CF GUM-NP SUBID : 000001012371 Druckdatum 22.05.2015 Version 2 Überarbeitet am 20.05.2015 Handbuch der Umweltgifte, Dauderer. Chemiekaarten, latest version. Safety Data Sheet from the supplier. Abkürzungen ADR: ADNR: AGW: ATEmix: CLP: CMR: DNEL: EC0: EC5: EC10: EC50: EC100: EH40 WEL: IATA: ICAO: IC50: IMDG: IMO: IUCLID: LC50: LC100: LOAEL: LDL0 LD50: MAC: MAK: NOAEL: NOEL: NOEC: OEL: PBT: PNEC: REACH: RID: STEL: TLV: TRGS900: TWA: VOC: vPvB: DE Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par la Rhin Arbeitsplatzgrenswerte (GE) Acute toxicity estimate of the mixture Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures Carcinoge Derived No Effect Level Effective Concentration 0% Effective Concentration 5% Effective Concentration 10% Median Effective Concentration Effective Concentration 100% Workplace Exposure Limit (UK) International Air Transport Association International Civil Aviation Organization inhibitory concentration 50% International Maritime Dangerous Goods International Maritime Organization International Uniform ChemicaL Information Database Lethal Concentration 50% Lethal Concentration 100% Lowest Observed Adverse Effect Level Lethal Dose (minimum found to be lethal) Lethal Dose 50% Maximaal Aanvaardbare Concentratie (NL) Maximale Arbeitsplatz-Konzentration No Observed Adverse Effect Level No Observed Effect Level No Observed Effect Concentration Occupatianal Exposure Limit Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance Predicted No Effect Concentration Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Regulations concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail Short Term Exposure Limit Treshold Limit Value Arbeitsplatzgrenswerte (GE) Time Weighted Average Volatile Organic Compound very Persistent and very Bioaccumulative substance 13/13 DE
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