VIOLET CF GUM-NP

SICHERHEITSDATENBLATT
nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments
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SUBID : 000001012371
Druckdatum 22.05.2015
Version 2
Überarbeitet am 20.05.2015
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung
1.1 Produktidentifikator:
Produktname
:
VIOLET CF GUM-NP
Zusätzliche Kennzeichnung
REACH
Registrierungsnummer
:
:
WGP800PET
Registrierungsnummern der einzelnen Komponenten:Siehe
Kapitel 3.2, sofern anwendbar.
1.2 Relevante ermittelte Verwendungszwecke des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungszwecke, von denen abgeraten wird:
Identifizierte relevanten
Verwendungen
Verwendet abgeraten
:
Auswasch- und Gummierungslösung
:
Nicht für Produkte verwenden, die in direkten Kontakt mit
Lebensmitteln gelangen. Nicht für Produkte verwenden, die
direkten Hautkontakt haben werden. Nicht für private Zwecke
verwenden (Haushalt).
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Agfa Graphics NV
Septestraat 27
2640 Mortsel
Belgien
Tel. : +49 211 229864805
Fax : +49 211 22986130
E-mail: [email protected]
1.4 Notfall-Telefonnummer
Telefon im Notfall: + 49 214 3099300 (Sicherheitszentrale Chempark Leverkusen, Currenta
GmbH & Co. OHG)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
67/548/EWG oder 1999/45/EG
Dieses Produkt ist gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler Gesetzgebung nicht als
gefährlich zu kennzeichnen.
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt.
2.2 Kennzeichnungselemente:
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung :
:
2682-20-4
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
• CAS-Nr.
2634-33-5
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
55965-84-9
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG
nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on [EG nr.
220-239-6] (3:1)
DE
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Risikosätze
:
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on & 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on : Wie in Kapitel 3 des vorliegenden
Sicherheitsdatenblattes angeführt, liegt die Isothiazolinon-Konzentration zwischen 0,005% und
weniger als 0,05%.
mixture of: 5-chloro-2-methyl-4-isothiazolin-3-one [EC no.247- 500-7] and 2-methyl-2H-isothi azolin3-one [EC no. 220-239-6] (3:1): Wie in Kapitel 3 des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes angeführt,
liegt die Isothiazolinon-Konzentration zwischen 0,00015% und weniger als 0,0015%.
2.3 Sonstige Gefahren:
Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII
der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Gemische:
Auswasch- und Gummierungslösung, im wesentlichen bestehend aus:
3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe:
Die in diesem Kapitel angegebene Gefahrenkennzeichnung gilt ausschliesslich für die
Einzelbestandteile. Entsprechende Informationen zu diesem Produkt sind in Kapitel 2.1 aufgeführt.
Gefährliche Bestandteile im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
• 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
EINECS-Nr.
REACH
Registrierungsnummer
Gefahrenklasse
Konzentration [%] :
0,0 0,0
2682-20-4
613-167-00-5
220-239-6
Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist
noch nicht abgelaufen.
: Akute Toxizität Oral, Akute Toxizität Dermal, Akute Toxizität
inhalativ, Ätzwirkung auf die Haut, Schwere Augenschädigung,
Akute aquatische Toxizität, Sensibilisierung der Haut
Gefahrenkategorien
: Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 2, Kategorie 1B, Kategorie
1, Kategorie 1, Kategorie 1A
Risikosätze
: H301, H311, H330, H314, H318, H400, H317
Konzentration [%] :
0,0 0,0
• 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
CAS-Nr.
: 2634-33-5
INDEX-Nr.
: 613-088-00-6
EINECS-Nr.
: 220-120-9
REACH
: Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist
Registrierungsnummer
noch nicht abgelaufen.
Gefahrenklasse
: Akute Toxizität Oral, Reizwirkung auf die Haut, Schwere
Augenschädigung, Sensibilisierung der Haut, Akute aquatische
Toxizität
Gefahrenkategorien
: Kategorie 4, Kategorie 2, Kategorie 1, Kategorie 1, Kategorie 1
Risikosätze
: H302, H315, H318, H317, H400
Konzentration [%] :
0,0 0,0
• Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)
CAS-Nr.
: 55965-84-9
DE
:
:
:
:
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INDEX-Nr.
REACH
Registrierungsnummer
Gefahrenklasse
:
:
Gefahrenkategorien
:
Risikosätze
:
:
613-167-00-5
Die Übergangszeit gem. Artikel 23 der REACH-Vorschrift ist
noch nicht abgelaufen.
Akute Toxizität inhalativ, Akute Toxizität Dermal, Akute
Toxizität Oral, Ätzwirkung auf die Haut, Sensibilisierung der
Haut, Akute aquatische Toxizität, Chronische aquatische
Toxizität
Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 3, Kategorie 1B, Kategorie
1, Kategorie 1, Kategorie 1
H331, H311, H301, H314, H317, H400, H410
Gefährliche Bestandteile im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Dieses Produkt enthält gemäss gültiger Gesetzgebung keine gefährlichen Bestandteile.
Komponenten mit einer Community Arbeisplatzgrenzwert
•
•
•
•
Triethanolamin
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
3.3 Bemerkung
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-und H-Satz wird in Kapitel 16 aufgeführt.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Augenkontakt
:
Hautkontakt
:
Verschlucken
Einatmen
:
:
Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen
und Arzt konsultieren.
Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Gegebenenfalls
Arzt konsultieren.
Mund mit viel Wasser ausspülen. Arzt konsultieren.
Nicht relevant.
4.2 Wichtigste sowohl akute als auch verzögerte Symptome und Auswirkungen:
Symptome
:
Unter normalen Nutzungsbedingungen werden keine
Beeinträchtigungen erwartet.
4.3 Angaben zu einer gegebenenfalls benötigten sofortigen ärztlichen Hilfe und
Spezialbehandlung:
Allgemeine Hinweise
:
Sofort Arzt hinzuziehen.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel
: Trockenpulver., Alkoholbeständiger Schaum., Kohlendioxid
(CO2)., Wasser.
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und
Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.
5.2 Besondere von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
DE
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Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Weitere Information
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und
Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.
: Produkt ist nicht brennbar.Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Besondere Schutzausrüstung
bei der Brandbekämpfung
: Standard Feuerwehr Bekleidung.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Zusätzliche Hinweise
: Siehe Kapitel : Expositionsbegrenzung und persönliche
Schutsausrüstungen. Putzpersonal muss entsprechende
Schutzausrüstungverwenden.
: Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Umweltschutzmaßnahmen
: Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in
Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung:
Verfahren zur Reinigung
: Verschüttetes Produkt gegebenenfalls eindämmen. Mit
saugfähigem Material aufnehmen. Grosse, verschüttete
Produktmengen in gekennzeichnete, verschliessbare Behälter
füllen. Nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Oberflächengewässer gelangen lassen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Angaben zur Abfallbeseitigung siehe Kapitel 13.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung:
Hinweise zum sicheren
Umgang
Hygienemaßnahmen
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Produktausbreitung vermeiden.
: Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Tabakwaren fernhalten.Mitarbeiter sollen Hände
und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder
Tabakerzeugnisse benutzen.
: Keine besonderen Brand- und Explosionsschutzmassnahmen
erforderlich.
7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderung an Lagerräume
und Behälter
DE
: Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
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Zusammenlagerungshinweise
: Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
7.3 Spezifische Endverwendungszwecke:
Die Substanz wird nur von ausgebildeten Fachleuten und unter eingeschränkten Bedingungen
verwendet.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter:
8.1.1 Komponenten mit arbeitsplatzbezogenen rsp. biologische Exposition Grenzwerten:
8.1.1.1 Arbeitsplatzgrenzwerte:
Luftgrenzwerte
• Triethanolamin
Basis
Überarbeitet
am
DFG MAK
2009
• 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
Basis
Überarbeitet
am
DFG MAK
2006
CAS-Nr.: 102-71-6
Wert
5 mg/m3
Typ
MAK
CAS-Nr.: 2682-20-4
Wert
0,2 mg/m3
• 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
Basis
Überarbeitet
Wert
am
DFG MAK
2006
0,2 mg/m3
Typ
MAK
CAS-Nr.: 26172-55-4
Typ
MAK
Biologische Grenzwerte
Uns ist kein nationaler Expositionsgrenzwert bekannt.
8.1.1.2 Zusätzliche Grenzwerte für die Exposition unter den Bedingungen der Nutzung:
Keine weiteren Expositionsgrenzen anwendbar.
8.1.1.3 DNEL / DMEL und PNEC-Werte:
DNEL
Kein DNEL/DMEL-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt.
PNEC
Kein PNEC-Wert bestimmt. Kein Stoffsicherheitsbericht erstellt.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Exposition am Arbeitsplatz:
¾ Instruktive Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition:
Mitarbeiter sollen Hände und Gesicht waschen, ehe sie essen, trinken oder Tabakerzeugnisse
benutzen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren fernhalten.
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¾ Technische Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition:
Für angemessene Lüftung sorgen.
¾ Persönliche Maßnahmen zum Schutz vor Exposition:
Atemschutz
Handschutz
:
:
Augenschutz
Körperschutz
Persönliche
Schutzausrüstung
:
:
:
nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang
Chemiebeständige Handschuhe verwenden. Im Falle
fortgesetzten Eintauchens oder häufig wiederholten Kontaktes
sind aus folgenden Materialien gefertigte Handschuhe zu
verwenden: Butylkautschuk (Dicke >=0,70 mm,
Durchdringungszeit > 480 Min). (EN 374). Die Verwendung
von Schutzhandschuhen sollte den Vorgaben der EG-Richtlinie
89/686/EG und der daraus resultierenden Norm EN 374
entsprechen. Zusätzlicher Hinweis: Die Daten beruhen auf
eigenen Tests, Daten aus der Literatur und Informationen
vonHandschuhherstellern oder wurden von ähnlichen
Substanzen hergeleitet. Daverschiedene Faktoren sich auf
diese Eigenschaften auswirken können (z.B.Temperatur), ist
immer die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Lebensdauer
chemischer Handschuhe in der Praxis immer beträchtlich
kürzer sein kann als anhand des Durchdringungstests
angegeben. Die große Vielzahl von Nutzungsarten wird vom
Hersteller vorgegeben.
Schutzbrille.
Schutzkleidung : langärmelige Arbeitskleidung EN13688
Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Einleitebestimmungen für Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer
Gegend zur anderen variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der
Entsorgung dieses Materials nach. Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und
durch einen anerkannten Abfallentsorger beseitigen lassen.
EG Richtlinie
Europäische Richtlinie 2008/60/EG (Wasser).
Europäische Richtlinie 1996/62/EG (Luft).
Status
nicht auf der Liste
nicht auf der Liste
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
9.1.1 Aussehen:
Aggregatzustand
Form
Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
:
:
:
:
:
Flüssig
Flüssigkeit.
Gelb bis bräunlich
Charakteristisch riechend.
Keine Daten verfügbar
9.1.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits-, Sicherheits-und Umwelt-Informationen:
pH-Wert (25 °C)
Schmelzpunkt/Schmelzberei
ch
Siedepunkt/Siedebereich
DE
:
:
7,7
< 0 °C
:
> 100 °C
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Selbstentzündungstemperatu
r
Dampfdruck (20 °C)
Relative Dampfdichte
Relative Dichte (20 °C)
Dichte
Löslichkeit
Wasserlöslichkeit
Verteilungskoeffizient (nOktanol/Wasser)
Viskosität, dynamisch
Viskosität, kinematisch
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Verdampfungsgeschwindigke
it
Entzündlichkeit (fest,
gasförmig)
:
Keine Daten verfügbar
:
:
:
:
:
:
:
23,00 hPa
Keine Daten verfügbar
1,017
1,023 g/cm3
Unbegrenzt mischbar mit Wasser.
löslich
Keine Daten verfügbar
:
:
:
:
:
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine Daten verfügbar
:
Produkt ist nicht brennbar.
:
Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben:
Gehalt flüchtiger organischer
Verbindungen
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität:
Reaktivität
: Unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen ist keine
Reaktionsfähigkeit zu erwarten
10.2 Chemische Stabilität:
Stabilität
: Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und
Verwendungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Gefährliche Reaktionen
: Das Produkt ist stabil unter normalen Lager- und
Verwendungsbedingungen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen:
Zu vermeidende
Bedingungen
: Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Chemikalien
vollständig entfernen und die Verarbeitungstanks vor der
Verwendung von Reinigungsmitteln gründlich mit Wasser
spülen.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Zu vermeidende Stoffe
: Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
DE
: Keine
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11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinese, Stoffwechsel und Verteilung
• 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Keine Daten verfügbar
Akute Wirkungen (Toxizität):
¾ Akute Toxizität
•
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
EffectDosis
Akute orale Toxizität
LD50
Akute dermale Toxizität
Akute inhalative Toxizität
LD50
Art
Ratte
Ratte
Wert
Methode
1.000 bis 2.000
mg/kg
> 2.000 mg/kg
Literatur.
Wert
Methode
1.020 mg/kg
Literatur.
Literatur.
Keine Daten verfügbar
•
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
EffectArt
Dosis
Akute orale Toxizität
LD50
Ratte
Akute dermale Toxizität
Keine Daten verfügbar
Akute inhalative Toxizität
Keine Daten verfügbar
•
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)
EffectArt
Wert Methode
Dosis
Akute orale Toxizität
LD50
Ratte
> 2.000 mg/kg Literatur.
Akute dermale Toxizität
LD50
Ratte
> 5.000 mg/kg Literatur.
Akute inhalative Toxizität
Keine Daten verfügbar
¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
Spezifische Effekte
Betroffene Organe
Keine Daten verfügbar
¾ Reizung und Ätzwirkung:
Expositio
nsdauer
Art
Bewertung
Methode
Primäre Hautreizung
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
Reizung der Augen
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
DE
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¾ Reizungen der Atemwege:
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ Sensibilisierung
Art
Bewertung
Methode
Kann bei empfindlichen Personen durch Hautkontakt Sensibilisierung
bewirken.
¾ Aspirationsgefahr
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
Subakute, subchronische und chronische Toxizität
¾ Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung):
- Cancerogenität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
- Mutagenität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
- Genetische Toxizität in vitro
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
- Genetische Toxizität in vivo
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
- Teratogenität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
- Reproduktionstoxizität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
¾ Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften:
Cancerogenität
Mutagenität
Teratogenität
DE
: Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die
Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
: Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die
Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
: Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die
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Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
: Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die
Klassifizierungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Erfahrungen aus der Praxis:
Keine toxikologischen Effekte bekannt.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
12.1 Toxizität:
EffectDosis
Expositio
nsdauer
Art
Wert
Fischtoxizität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
Daphnientoxizität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
Algentoxizität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
Bakterientoxizität
Beruhend auf verfügbaren Daten, werden die Klassifizierungskriterien
nicht erfüllt.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:
Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit
Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
Keine Daten verfügbar
Adsorb. org. gebundenes Halogen (AOX)
Das Produkt enthält organische Halogene.
Bioabbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser)
Keine Daten verfügbar
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden:
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Vollkommen wasserlöslich.
Henry's konstant
Wert
Temperatur
Methode
Keine Information verfügbar.
Transport zwischen Umweltkompartimenten
Von einem Transport zwischen Umweltbereichen kann ausgegangen werden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieses Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich PBT- oder vPvB-Substanzen wie in Anhang XIII
der REACH-Verordnung (1907/2006 EG) beschrieben.
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Diese Substanz befindet sich nicht in Anhang I der Vorschrift (EG) 2037/2000 bei Stoffen, die die
Ozonschicht abbauen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung:
Abfallentsorgungsmethoden
Darf nicht ins Abwasser gelangen. Produkt sammeln und durch einen anerkannten
Abfallentsorger beseitigen lassen. Einleitebestimmungen für
Abwasser/Abwassermengen/Behandlung/Gehalte können von einer Gegend zur anderen
variieren. Bitte, schlagen Sie die örtlichen Bestimmungen bezüglich der Entsorgung dieses
Materials nach.
Einleitung als Abwasser möglich, wenn die örtlichen Vorschriften dies zulassen.
Leere Behälter.
Verpackung kann mit Produktresten verunreinigt sein. Gefahrenhinweise auf dem Etikett auch
bei leerem Behälter beachten.Nicht Leere Behälter ohne ordnungsgemäße Reinigung.Die
Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett des Behälters gelten auch für den leeren Behälter.
Für Abfall, der bei Verwendung dieses Produkts anfällt, gilt folgender Schlüssel des Europäischen
Abfallkatalogs : 09 01 99 (Abfälle a.n.g.).
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Nicht geregelt nach ADR.
Nicht geregelt nach ADNR.
Nicht geregelt nach RID.
Nicht geregelt nach IMO/IMDG.
Nicht geregelt nach ICAO/IATA aircraft only.
Nicht geregelt nach passenger and cargo aircraft.
15. VORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
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Zulassung und / oder Einschränkung der Nutzung
Zulassung
Beschränkung der
Verwendung
: Nein
: Nicht in der EU aufgeführt. REACH, Anhang XVII,
Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen
und Erzeugnisse (Verordn. 1907/2006/EG in der geänderten
Fassung
Sonstige EU-Vorschriften
Fällt nicht unter besondere EU-Vorschriften.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Gem. REACH kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
: 1
schwach wassergefährdend
16. SONSTIGE ANGABEN
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitten 2 und 3:
H301
H302
H311
H314
H315
H317
H318
H330
H331
H400
H410
Giftig bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Lebensgefahr bei Einatmen.
Giftig bei Einatmen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Information
Geänderte(s) Kapitel im Vergleich zur letzten Ausgabe:2, 3, 11, 12
Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde gemäss EG-Richtlinien und entsprechender nationaler
Gesetzgebung erstellt.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Erkenntnisse und Erfahrungen. Sie beziehen sich lediglich auf das hierin beschriebene Produkt und
gelten nicht wenn es zusammen mit anderen Produkten oder Prozessen verwendet wird, sofern
nicht ausdrücklich hier genannt. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt die erforderlichen
Gesundheits- und Sicherheitsinformationen des Produkts und hat nicht die Bedeutung von
Eigenschafts- oder Qualitätszusicherungen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders die
örtlichen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Abfallvorschriften einzuhalten.
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden
Handbuch der gefährlichen Güter, Hommel.
The Dictionary of Substances and their Effects, Royal Society of Chemistry.
Gefährliche Chemische Reaktionen, L.Roth und U.Weller.
DE
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DE
SICHERHEITSDATENBLATT
nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH Annex II) and its amendments
VIOLET CF GUM-NP
SUBID : 000001012371
Druckdatum 22.05.2015
Version 2
Überarbeitet am 20.05.2015
Handbuch der Umweltgifte, Dauderer.
Chemiekaarten, latest version.
Safety Data Sheet from the supplier.
Abkürzungen
ADR:
ADNR:
AGW:
ATEmix:
CLP:
CMR:
DNEL:
EC0:
EC5:
EC10:
EC50:
EC100:
EH40 WEL:
IATA:
ICAO:
IC50:
IMDG:
IMO:
IUCLID:
LC50:
LC100:
LOAEL:
LDL0
LD50:
MAC:
MAK:
NOAEL:
NOEL:
NOEC:
OEL:
PBT:
PNEC:
REACH:
RID:
STEL:
TLV:
TRGS900:
TWA:
VOC:
vPvB:
DE
Accord européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par Route
Accord européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par la Rhin
Arbeitsplatzgrenswerte (GE)
Acute toxicity estimate of the mixture
Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures
Carcinoge
Derived No Effect Level
Effective Concentration 0%
Effective Concentration 5%
Effective Concentration 10%
Median Effective Concentration
Effective Concentration 100%
Workplace Exposure Limit (UK)
International Air Transport Association
International Civil Aviation Organization
inhibitory concentration 50%
International Maritime Dangerous Goods
International Maritime Organization
International Uniform ChemicaL Information Database
Lethal Concentration 50%
Lethal Concentration 100%
Lowest Observed Adverse Effect Level
Lethal Dose (minimum found to be lethal)
Lethal Dose 50%
Maximaal Aanvaardbare Concentratie (NL)
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
No Observed Adverse Effect Level
No Observed Effect Level
No Observed Effect Concentration
Occupatianal Exposure Limit
Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance
Predicted No Effect Concentration
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Regulations concerning the International Transport of Dangerous Goods by
Rail
Short Term Exposure Limit
Treshold Limit Value
Arbeitsplatzgrenswerte (GE)
Time Weighted Average
Volatile Organic Compound
very Persistent and very Bioaccumulative substance
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