Erläuterungen zur Betreuungsbedarfsplanung 2015

im Oktober 2015
Erläuterungen
zur
Betreuungsbedarfsplanung
Kreisjugendamtsbezirk
2015
–
2020
im
Seite 1
Hier finden Sie die Entwicklung der Kinderzahlen. Die Werte für 2015 sind Ist-Werte per
30.06.2015. Die Werte aus den Vorjahren wurden als feststehende Größe aus der
vorhergehenden Planung übernommen.
In den Städten und Gemeinden des Jugendamtsbezirkes gab es unterschiedliche
Entwicklungen bei den Geburtenzahlen, während sich die Werte im Kreis Borken insgesamt
in den vergangenen Jahren auf einem konstanten Niveau bewegten.
Für die Prognose haben wir den Durchschnitt aus den Geburten der letzten 5 Jahre
unterstellt. Damit werden „Ausreißer“ sowohl nach oben als auch nach unten ausgeglichen.
Seite 2
Hier finden Sie das Angebot für überdreijährige Kinder (Ü3-Kinder), also Kinder mit einem
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz entsprechend der bis zum 31.07.2013
geltenden Rechtslage. Ermittelt wird der Platzbedarf für Ü3-Kinder zu Beginn eines
Kindergartenjahres. Hinzu kommen noch die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres
drei Jahre alt werden und dann in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen
(sog. hineinwachsender Jahrgang; siehe Kinder in Zeile 34 Seite 3)
Die Spalte „Verfügbare Plätze in Kindertageseinrichtungen“ (Zeile 18) beinhaltet die Zahl der
vorgehaltenen Plätze (Plan-Werte) für 3-6Jährige.
Auch wird berücksichtigt, dass sich der Stichtag für die Einschulung verändert hat (Kinder in
Zeile 22). Durch das Schulgesetz NRW ist der Stichtag für das Einschulungsalter der Kinder
schrittweise vom 30.06. auf den 30.09. verlegt worden. Durch dieses Vorziehen des
Einschulungsalters hat sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den
Kindertageseinrichtungen reduziert.
Kinder, die bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres drei Jahre alt werden, kommen heute
oftmals schon zum 01.08. des jeweiligen Kindergartenjahres in die Kindertageseinrichtung
(Zeile 23). Diese Kinder gelten nach dem KiBiz für die Betriebskostenförderung als dreijährig.
Seite 3
Hier finden Sie das Angebot und den Bedarf an Plätzen für unterdreijährige Kinder (U3Kinder). Die Platzbedarfe wurden nach bestimmten Planungsparametern ermittelt, die Sie
den Fußnoten entnehmen können.
Platzbedarfe sind hier aufgeführt für 2jährige (Zeilen 32 und 33), 1-bis 2jährige (Zeilen 36
und 37) und 0- bis 1jährige (Zeilen 40).
Daraus ergibt sich der gesamte U3-Platzbedarf in Kitas (Zeile 41)
Die Ergebnisse je Sozialraum sind in unserem Jugendamtsbezirk sehr unterschiedlich. Zum
Teil werden mehr als die nach dieser Planung je Ort ermittelten Platzbedarfe nach heutigen
Erfahrungswerten benötigt, da sich eine größere Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen
zeigt als zunächst angenommen. Einzelfallbezogene Lösungen vor Ort ergänzen deshalb die
dargestellten Planungen.
Seite 4
Hier finden Sie eine Darstellung der verfügbaren und noch zu schaffenden Plätze und der
Versorgungsquoten.
Dem Platzbedarf U3 insgesamt (Zeile 44) werden die insgesamt bereits vorhandenen Plätze
in Kitas gegenübergestellt (Zeile 47) und die damit erreichte Versorgungsquote in Kitas
(Zeile 48). Zuzüglich der Plätze in Kindertagespflege (Zeile 49) ergibt sich die insgesamt
vorhandene Zahl der U3-Betreuungsplätze (Zeile 50) und die damit erreichte
Versorgungsquote (Zeile 51).
Den weiteren U3-Platzbedarf in Kitas bzw. alternativ in Kindertagespflege finden Sie in der
Zeile 52 und die dann nach weiterem Ausbau insgesamt vorhandenen Plätzen und die dann
erreichte Versorgungsquote in den Zeilen 53 und 54.
Die Zahl der eingerichteten U3-Plätze entspricht der mit Mitteln des Bundes und des Landes
NRW investiv im Einrichtungs- oder Ausstattungsbereich geförderten neuen U3-Plätze incl.
der ohne Förderung geschaffenen Plätze.
Entsprechend finden sich in der Übersicht zur Betreuungsbedarfsplanung bis zum Jahr 2020
auch Planungswerte für vor 2008 (Inkrafttreten des KiBiz) bereits vorhandene und im
Rahmen der U3-Förderung neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Mittlerweile bietet jede Kindertageseinrichtung im Jugendamtsbezirk auch Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren an. Alle Einrichtungen beteiligen sich im Rahmen ihrer
individuellen Möglichkeiten an den sich verändernden Betreuungsangeboten.
Bei den Beratungen zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes ist der Gesetzgeber
davon ausgegangen, dass auf der Grundlage einer Versorgungsquote von 35 % aller Kinder
im Alter von unter 3 Jahren ca. 30 % der neuen Plätze im Bereich der Kindertagespflege und
ca. 70 % der Plätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden müssen.
Nach den Erfahrungswerten im hiesigen Bereich erwarten wir ein Verhältnis von ca. 10 % in
Kindertagespflege zu 90 % in Kindertageseinrichtungen. Spezifische Abweichungen im
Sozialraum werden berücksichtigt.
Auch in unserem Jugendamtsbezirk werden Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in
sogenannten Großtagespflegestellen angeboten. Darin werden bis zu 9 U3-Kinder von bis zu
3 Tagespflegekräften betreut.
Im Übrigen wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am
05.11.2015 ( https://www.kreis-borken.de/sessionnet/to0040.php?__ksinr=3425 ) verwiesen.