im Oktober 2015 Erläuterungen zur Betreuungsbedarfsplanung Kreisjugendamtsbezirk 2015 – 2020 im Seite 1 Hier finden Sie die Entwicklung der Kinderzahlen. Die Werte für 2015 sind Ist-Werte per 30.06.2015. Die Werte aus den Vorjahren wurden als feststehende Größe aus der vorhergehenden Planung übernommen. In den Städten und Gemeinden des Jugendamtsbezirkes gab es unterschiedliche Entwicklungen bei den Geburtenzahlen, während sich die Werte im Kreis Borken insgesamt in den vergangenen Jahren auf einem konstanten Niveau bewegten. Für die Prognose haben wir den Durchschnitt aus den Geburten der letzten 5 Jahre unterstellt. Damit werden „Ausreißer“ sowohl nach oben als auch nach unten ausgeglichen. Seite 2 Hier finden Sie das Angebot für überdreijährige Kinder (Ü3-Kinder), also Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz entsprechend der bis zum 31.07.2013 geltenden Rechtslage. Ermittelt wird der Platzbedarf für Ü3-Kinder zu Beginn eines Kindergartenjahres. Hinzu kommen noch die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden und dann in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen (sog. hineinwachsender Jahrgang; siehe Kinder in Zeile 34 Seite 3) Die Spalte „Verfügbare Plätze in Kindertageseinrichtungen“ (Zeile 18) beinhaltet die Zahl der vorgehaltenen Plätze (Plan-Werte) für 3-6Jährige. Auch wird berücksichtigt, dass sich der Stichtag für die Einschulung verändert hat (Kinder in Zeile 22). Durch das Schulgesetz NRW ist der Stichtag für das Einschulungsalter der Kinder schrittweise vom 30.06. auf den 30.09. verlegt worden. Durch dieses Vorziehen des Einschulungsalters hat sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen reduziert. Kinder, die bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres drei Jahre alt werden, kommen heute oftmals schon zum 01.08. des jeweiligen Kindergartenjahres in die Kindertageseinrichtung (Zeile 23). Diese Kinder gelten nach dem KiBiz für die Betriebskostenförderung als dreijährig. Seite 3 Hier finden Sie das Angebot und den Bedarf an Plätzen für unterdreijährige Kinder (U3Kinder). Die Platzbedarfe wurden nach bestimmten Planungsparametern ermittelt, die Sie den Fußnoten entnehmen können. Platzbedarfe sind hier aufgeführt für 2jährige (Zeilen 32 und 33), 1-bis 2jährige (Zeilen 36 und 37) und 0- bis 1jährige (Zeilen 40). Daraus ergibt sich der gesamte U3-Platzbedarf in Kitas (Zeile 41) Die Ergebnisse je Sozialraum sind in unserem Jugendamtsbezirk sehr unterschiedlich. Zum Teil werden mehr als die nach dieser Planung je Ort ermittelten Platzbedarfe nach heutigen Erfahrungswerten benötigt, da sich eine größere Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen zeigt als zunächst angenommen. Einzelfallbezogene Lösungen vor Ort ergänzen deshalb die dargestellten Planungen. Seite 4 Hier finden Sie eine Darstellung der verfügbaren und noch zu schaffenden Plätze und der Versorgungsquoten. Dem Platzbedarf U3 insgesamt (Zeile 44) werden die insgesamt bereits vorhandenen Plätze in Kitas gegenübergestellt (Zeile 47) und die damit erreichte Versorgungsquote in Kitas (Zeile 48). Zuzüglich der Plätze in Kindertagespflege (Zeile 49) ergibt sich die insgesamt vorhandene Zahl der U3-Betreuungsplätze (Zeile 50) und die damit erreichte Versorgungsquote (Zeile 51). Den weiteren U3-Platzbedarf in Kitas bzw. alternativ in Kindertagespflege finden Sie in der Zeile 52 und die dann nach weiterem Ausbau insgesamt vorhandenen Plätzen und die dann erreichte Versorgungsquote in den Zeilen 53 und 54. Die Zahl der eingerichteten U3-Plätze entspricht der mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW investiv im Einrichtungs- oder Ausstattungsbereich geförderten neuen U3-Plätze incl. der ohne Förderung geschaffenen Plätze. Entsprechend finden sich in der Übersicht zur Betreuungsbedarfsplanung bis zum Jahr 2020 auch Planungswerte für vor 2008 (Inkrafttreten des KiBiz) bereits vorhandene und im Rahmen der U3-Förderung neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Mittlerweile bietet jede Kindertageseinrichtung im Jugendamtsbezirk auch Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren an. Alle Einrichtungen beteiligen sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten an den sich verändernden Betreuungsangeboten. Bei den Beratungen zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass auf der Grundlage einer Versorgungsquote von 35 % aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren ca. 30 % der neuen Plätze im Bereich der Kindertagespflege und ca. 70 % der Plätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden müssen. Nach den Erfahrungswerten im hiesigen Bereich erwarten wir ein Verhältnis von ca. 10 % in Kindertagespflege zu 90 % in Kindertageseinrichtungen. Spezifische Abweichungen im Sozialraum werden berücksichtigt. Auch in unserem Jugendamtsbezirk werden Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in sogenannten Großtagespflegestellen angeboten. Darin werden bis zu 9 U3-Kinder von bis zu 3 Tagespflegekräften betreut. Im Übrigen wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 05.11.2015 ( https://www.kreis-borken.de/sessionnet/to0040.php?__ksinr=3425 ) verwiesen.
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